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ن الرحيـم الر بســم اDie Moschee als Institution der Sozialen Arbeit Theologische Begründung inklusive eines Abgleichs mit relevanten Definitionen von Sozialer Arbeit Im Folgenden wird durch eine theologische Erörterung der moscheezentrierten Sozialen Arbeit des Propheten Muhammad (saw) in der Moschee in Medina belegt, dass Moscheegemeinden innerhalb des Islam auch als Einrichtungen der Sozialen Arbeit fungieren. Die Abhandlung besteht aus Auszügen aus meiner Masterarbeit Leitbilderstellungsgrundsätze für Moscheegemeinden mit Fallbeispiel und unter Einbeziehung einer Begründung von Moscheegemeinden als Sozialeinrichtungen“, welche mit einer glatten „2“ bewertet wurde. Mit Hinblick darauf, dass die vorliegende Abhandlung im Rahmen des Studiengangs Management von Gesundheits- & Sozialeinrichtungen (MSG) verfasst wurde, setzt sich die vorliegende Masterarbeit mit der Frage auseinander, ob die Moschee eine Sozialeinrichtung bzw. eine sozialarbeiterische Einrichtung ist. Hierbei kommen zur Anwendung: Eine quantitative und qualitative empirische Bestandsaufnahme von geleisteten und angefragten sozialarbeiterischen Diensten in Moscheegemeinden anhand eines Beispiels. 1 Eine sprachliche Erörterung 2 Eine im Folgenden theologische Ausarbeitung inklusive eines Abgleichs mit relevanten Definitionen von Sozialer Arbeit Soweit ersichtlich wird diese Thematik erstmals interdisziplinär anhand verschiedener Methoden erörtert. 1 Siehe http://www.monajo.de/2014/05/die-moschee-als-institution-der-sozialen-arbeit-empirische- begruendung-am-beispiel-des-i-i-s-e-v/ (01.07.2014) 2 Siehe http://www.monajo.de/2014/07/die-moschee-als-institution-der-sozialen-arbeit-sprachliche-eroerterung/

مـيحرلا نحمرلا للها مــسب€¦ ·  · 2014-07-15Dadurch wird sichergestellt, dass soziale Dienstleistungen in Verbindung mit ... 6 Überlieferung von Al- Bukhari,

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بســم اهلل الرمحن الرحيـم

Die Moschee als Institution der Sozialen Arbeit

Theologische Begründung inklusive eines Abgleichs mit

relevanten Definitionen von Sozialer Arbeit

Im Folgenden wird durch eine theologische Erörterung der moscheezentrierten Sozialen

Arbeit des Propheten Muhammad (saw) in der Moschee in Medina belegt, dass

Moscheegemeinden innerhalb des Islam auch als Einrichtungen der Sozialen Arbeit

fungieren.

Die Abhandlung besteht aus Auszügen aus meiner Masterarbeit

„Leitbilderstellungsgrundsätze für Moscheegemeinden mit Fallbeispiel und unter

Einbeziehung einer Begründung von Moscheegemeinden als Sozialeinrichtungen“,

welche mit einer glatten „2“ bewertet wurde.

Mit Hinblick darauf, dass die vorliegende Abhandlung im Rahmen des Studiengangs

Management von Gesundheits- & Sozialeinrichtungen (MSG) verfasst wurde, setzt sich die

vorliegende Masterarbeit mit der Frage auseinander, ob die Moschee eine Sozialeinrichtung

bzw. eine sozialarbeiterische Einrichtung ist. Hierbei kommen zur Anwendung:

Eine quantitative und qualitative empirische Bestandsaufnahme von geleisteten

und angefragten sozialarbeiterischen Diensten in Moscheegemeinden anhand

eines Beispiels.1

Eine sprachliche Erörterung2

Eine im Folgenden theologische Ausarbeitung inklusive eines Abgleichs mit

relevanten Definitionen von Sozialer Arbeit

Soweit ersichtlich wird diese Thematik erstmals interdisziplinär anhand verschiedener

Methoden erörtert.

1 Siehe http://www.monajo.de/2014/05/die-moschee-als-institution-der-sozialen-arbeit-empirische-

begruendung-am-beispiel-des-i-i-s-e-v/ (01.07.2014) 2 Siehe http://www.monajo.de/2014/07/die-moschee-als-institution-der-sozialen-arbeit-sprachliche-eroerterung/

Theologische Begründung

Links: Model der Prophetenmoschee im 6. Jahr n. H./ 628 n. Chr. aus dem Sira- Museum in Medina. Rechts:

Der unter Muslimen bekannte spezielle Ort innerhalb der Prophetenmoschee, an welchem sich die Bedürftigen

aufgehalten haben, Dezember 2012

1. Angewandte Methodik

Methodisch wird wie folgt vorgegangen:

(1) Einleitend werden die Rolle der Moschee im Gemeindeleben sowie der Stellenwert

von sozialen Dienstleistungen im Islam im Allgemeinen dargestellt.

(2a) Daraufhin werden religiösen Quellen des Islam bezüglich der Rolle der Moschee

im Rahmen erbrachter sozialer Dienste herangezogen. Diese Quellen bestehen aus

dem Koran und den authentischen Überlieferungen bezüglich der Worte, Taten und

stillschweigenden Zustimmungen des Propheten Muhammad.

(2b) Zusätzlich wird auf diesen Quellen aufbauende Literatur von muslimischen

Gelehrten herangezogen, teil- und nötigerweise auch englisch- und arabischsprachige.

Dadurch wird sichergestellt, dass soziale Dienstleistungen in Verbindung mit der

Institution Moschee aus der islamischen Perspektive beleuchtet werden.

(3) Die Ergebnisse dessen werden dann gemäß der Wissenschaft des uṣūl al-fiqh3,

islamrechtlich beleuchtet.

(4) Daraufhin folgt ein Abgleich der in und durch die Moschee geleistete soziale

Arbeit mit der Definition des Bundesarbeitsgerichts wie Definitionen der International

3 Die islamwissenschaftliche Definition von uṣūl al-fiqh: Die Wissensaneignung über die Belegquellen von

Normen und Geboten praxisbezogenen Inhaltes, über das Wie ihrer Anwendung und über den Status ihrer

Anwender, vgl. Zaidan: Usuulul-fiqhi wa qawaa'iduh: Einführung in die Belegquellen und ihre Hermeneutik

sowie in die Fiqh-Regeln, S. 24ff.

Federation of Social Workers (IFSW)4, womit sichergestellt wird, dass für das Thema

der vorliegenden Arbeit die moscheezentrierte soziale Arbeit aus sozialarbeiterischer

Sicht betrachtet wird.

2. Die religiöse Rolle der Moschee und ihr Stellenwert im Gemeindeleben

Bevor die sozialen Dienstleistungen in der Prophetenmoschee, wie die Moschee in Medina

auch genannt wird5, thematisiert werden, wird zunächst im Folgenden die religiöse Rolle der

Moschee und ihr Stellenwert im Gemeindeleben dargestellt:

Dem täglich fünfmal stattfindenden Pflichtgebet der Muslime kommt innerhalb des Islam eine

zentrale Bedeutung zu. So bestimmte der Prophet Muhammad, dass das Gebet zu den

sogenannten „Fünf Säulen“ des Islam gehört:

"Der Islam ist auf fünf Säulen erbaut worden: Dem Bekenntnis, dass kein Gott

außer Allah anbetungswürdig ist, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist,

der Verrichtung des Gebets, dem Entrichten der Zakah, der Pilgerfahrt und dem

Fasten im Ramadan."6

Das Gebet soll idealerweise7 gemeinschaftlich in der Moschee vollzogen werden. Der

Prophet Muhammad spornte die Muslime u.a. mit folgenden Worten zum Aufsuchen

der Moschee dazu an, die Pflichtgebete dort zu verrichten:

„Jeder, der in seinem Haus Wudu8 vollzieht und zu einem Haus der Häuser

Allahs geht, um dort eine Pflicht der von Allah (vorgeschriebenen) Pflichten zu

verrichten, (erhält Belohnung) für jeden seiner Schritte dorthin; der eine Schritt

tilgt eine Sünde, der andere erhöht (ihn) eine Stufe (im Paradies).“9

4 Im Folgenden wird die International Federation of Social Workers nur noch mit ihrer Abkürzung „IFSW“

wiedergegeben. 5 Vgl. KRM - Koordinationsrat der Muslime o.V.: Moscheen und ihre Geschichte. o.J.

http://www.tagderoffenenmoschee.de/default.php?p=12 (09.04.2013). 6 Überlieferung von Al- Bukhari, vgl. Ben Abed Al- Latif Al- Zabedi, Zein- eddine Ahmad (Editor): A concise

volume of Al- Bukhari`s correct Traditions. 1. Auflage. Beirut, Libanon: Dar Al- Kotob Al-Ilmiyah, 2002, S. 23.

Die arabische Überlieferung wurde vom Autor übersetzt. 7 Das Gemeinschaftsgebet nach Mehrheit der Gelehrten eine sunna muʾakkada, d.h. etwas mit Nachdruck

Empfohlenes, vgl. Sabiq: Fiqh us-sunna, S. 201. Lediglich die Minderheit der muslimischen Gelehrten vertritt

die Meinung, dass das Gemeinschaftsgebet eine Pflicht ist, vgl. Radhan: Fiqh. Band 2 – Gebet, S. 487. 8 Damit ist die rituelle Waschung zum Gebet gemeint.

9 Überlieferung von Muslim. Pacic: Fiqh ul-`Ibadat., S. 144.

a) Zwischenergebnis

Die Moschee hält innerhalb der Religion des Islams einen hohen Stellenwert inne und nimmt

ebenso eine gesellschaftlich bedeutungsvolle Rolle ein, da sie von den Betenden fünfmal

täglich aufgesucht wird bzw. aufgesucht werden sollte.

3. Der Islam und soziale Dienstleistungen im Allgemeinen

Nachdem dargelegt wurde, dass der Moschee eine zentrale Rolle innerhalb des Islam

zukommt, widmet sich die Arbeit nun dem Stellenwert von sozialen Dienstleistungen im

Islam. Dabei geht es zunächst um soziale Dienstleistungen im Islam im Allgemeinen.

Der Koran fordert in zahlreichen Passagen dazu auf, sich um das Wohlergehen von

sozial und wirtschaftlich Schwachen und Bedürftigen zu kümmern. Dazu zählen

folgende Koranverse:

„…und sie geben - obwohl man sie liebt10

- Speise zu essen einem Armen, einer

Waisen und einem Gefangenen: „Wir speisen euch nur um Allahs Angesicht willen.

Wir wollen von euch weder Belohnung noch Dank.“11

„Nicht darin besteht die Güte, daß ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen

wendet. Güte ist vielmehr, daß man an Allah, den Jüngsten Tag, die Engel, die Bücher

und die Propheten glaubt und vom Besitz - obwohl man ihn liebt - der

Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für

(den Loskauf von) Sklaven hergibt, das Gebet verrichtet und die Abgabe12

entrichtet…“.13

a) Zwischenergebnis

Im Ergebnis wird deutlich, dass der Islam zur Verwirklichung von sozialen

Dienstleistungen aufruft.

10 Auch: Aus Liebe zu Ihm, ebd., S. 579, Fußnote Nr. 1.

11 Ebd., Sure 76, Vers 8-9, S. 579.

12 Arabisch: zakāt, ebd., S. 27, Fußnote Nr. 2.

13 Ebd., Sure 2, Vers 177, S. 27.

4. Entwicklung der Prophetenmoschee zur sozialen Einrichtung

Zu den ersten Handlungen, die der Prophet Muhammad bei seiner Ankunft als neues

Oberhaupt im Stadtstaat Medina vollzog, zählt, dass er den Bau einer Moschee initiieren

ließ.14

Noch bevor er in das Haus seines Gastgebers Abū Ayyūb zog, kaufte er ein

Grundstück, welches er für den Bau der Moschee vorsah.15

Die Moschee entwickelte sich zu einem Zufluchtsort und es wurde speziell für diese Funktion

sechs oder neun Monate (je nach geschichtlicher Ansicht16

) nach der Fertigstellung der

Moschee ein überdachter, schattenspendender Bereich eingerichtet.17

Zuerst und vor allem die

aufgrund der Verfolgungssituation aus Mekka nach Medina ausgewanderten Muslime -

welche al-muhāǧirūn, „die Auswanderer“, genannt wurden - nutzten dieses Angebot.

Deswegen wurde ihnen dieser Bereich der Moschee zeitweise auch sprachlich

zugeschrieben.18

Schließlich wurde den Bewohnern der Moschee der Name „Ahlu ṣ-Ṣuffa“,

die „Leute der Veranda“19

verliehen, nach der für sie eingerichteten Überdachung.20

Die al-muhāǧirūn kamen aus einer Gesellschaft von Händlern in eine

Landwirtschaftsgesellschaft und mussten oft ihren Besitz in Mekka zurücklassen, ohne die für

Landwirtschaft einschlägigen Berufsfertigkeiten mitzubringen. Diese Gesamtsituation

erschwerte den Einstieg in die Erwerbstätigkeit und es galt auch zu lösen, wo die

Auswanderer unterkommen konnten.21

Auch schlossen sich den Leuten der Veranda

Gesandtschaften an, welche die Annahme des Islams bekundeten und keine Bekannten in

Medina hatten.22

Ihre Gesamtzahl wird verschiedentlich beziffert, gemäß der festgehaltenen

Aussage eines Zeitzeugen der Prophetengefährten, Qatāda, betrug die Gesamtzahl 900,23

jedoch ist auch von lediglich insgesamt 400 „Nutzern“ des Angebotes bis zum Verscheiden

des Propheten die Rede.24

Auch wenn sich die Anzahl der Bewohner der Veranda im Laufe

14 Vgl: Lings: Muhammad, S. 174ff.

15 Vgl. An-Nadwī: As-Sīra an-nabawiyya, S.197.

16 Dies errechnt sich wie folgt: Die Überdachung wurde ca.16 Monate nach der Auswanderung eingerichtet, vgl.

al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 257. Die Zeit für die Fertigstellung der Moschee wird Muḥammad b. Isḥāq mit

zehn Monaten nach der der Auswanderung beziffert, vgl. An- Nadwi: As- Sira An- Nabawiya, S. 197, Ibn Kaṯīr

hingegen vertritt, dass der Zeitraum sieben Monate betrug, vgl: Ibn Kathier, Tafsier Al- Quran Al- Adhiem, S.

279. In. An- Nadwi: As- Sira An- Nabawiya, S. 197.

17 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 258.

18 Vgl. Ebd. S.258.

19 Dies ist eine Bezeichnung, welche in englischsprachiger Literatur verwendet wird. Siehe beispielsweise:

Bewley, Aisha (Übersetzerin): Al-Qurtuby: Tafsir Al-Qurtuby, S. 701.

20 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S.258.

21 Vgl. Ebd. S.257.

22 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 258f

23 Al- Kattani: Nizam al- Hukuma an-Nabawiyya, S. 476-480. In: Al-Azami: The History of the Qur`ānic Text

from Revelation to Compilation, S. 61.

24 vgl. Bewley, Aisha (Übersetzerin): Al-Qurtuby: Tafsir Al-Qurtuby, S. 701.

der Zeit immer wieder änderte, so wird in der Regel von circa 70 Personen gesprochen,

welche gemeinsam die Veranda bewohnten. Diese Zahl stieg jedoch immer, wenn

Gesandtschaften zugegen waren.25

Die Ahlu ṣ-Ṣuffa als solche verblieb mindestens bis zum

Tode des Propheten in der Moschee.26

5. Moscheezentrierte soziale Dienstleistungen in Kategorien gegliedert

Im Folgenden werden die moscheezentrierten sozialen Dienstleistungen des Propheten

Muhammad nach folgenden Bereichen dargestellt: Abdeckung der Grundbedürfnisse,

Bildung, Ermöglichung von Teilhabe, Gemeindesozialarbeit, Motivation und Trost

sowie die Finanzierung der sozialen Dienstleistungen.

a) Abdeckung der Grundbedürfnisse

Obdach erhielten die Bedürftigen, wie bereits festgestellt, in der Moschee.

Überliefert wird27

, dass die Kleidung der Leute der Veranda so beschaffen war, dass sie

mit dieser nicht vermochten, sich genügend zu bedecken, um sich damit wohl zu fühlen

oder dass diese Kälteempfinden gänzlich abwendete.28

Überwiegend aßen die Leute der Veranda Datteln. Die ihnen zu Zeiten zugedachte

Tagesration belief sich für sie auf zwei Handvoll29

für zwei Personen.30

Es wurden ihnen

jedoch auch andere Speisen in die Moschee hingebracht31

und es waren oft die Reichen aus

dem Stamme der Qurayš, welche ihnen Speisen schickten. Häufig waren sie zum Essen bei

den Medinensern32

oder beim Propheten Muhammad eingeladen.33

Regelmäßig pflegte der

Prophet Muhammad die Leute der Veranda nach dem Nachtgebet für das Abendessen auf die

Prophetengefährten, welche in der Lage waren Gäste zu empfangen, aufzuteilen. Eventuell

25 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa S. 259.

26 vgl. Elkabti, Asmaa: Abu Hurairah: Opportunity & Sacrifice. 2011.

http://www.suhaibwebb.com/ummah/community/abu-hurairah-opportunity-sacrifice/ (11.04.2013).

27 Dies ist wohl eine Überlieferung eines bedeutenden Ausschnitts aus dem Leben der Leute der Veranda, es ist

jedoch mit Hinblick auf die ansonsten durchaus erfolgreichen Gemeindeinitiativen für die Bedürftigen nicht

vorstellbar, dass dieses Problem für alle Bewohner der Veranda über den gesamten Zeitraum ihres Verbleibs

bestand.

28 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 264.

29 Ein mudd (مد) beschreibt zur Zeit des Propheten die Menge, die zwei Händevoll eines durchschnittlich großen

Mannes aufnehmen kann. Bin Radhan, Neil: (Übersetzer): Fiqh. Band 3 – Zakah. Darulkitab Verlagshaus 2011.

Ein mudd (مد) ist ein Viertel von einem sāʿ (صاع): Ein sāʿ (صاع) wird heutzutage auf 2512 bzw. 2430 Milliliter

beziffert. Weiterhin haben Gelehrte für die heutige Zeit diese Maßeinheit auch in Gewicht umgerechnet (2035

Gramm bzw. 2600 Gramm). Ein sāʿ (صاع) macht vier mudd (مد),

http://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%B5%D8%A7%D8%B9 (zuletzt abgerufen am 20.05.2014)

30 vgl. Al- Umari, Akram Diyaa`: As- Siera As- Sahieha. Muhaawalatun litatbieq qawaaid Al- Muhaddithien fie

naqd riwaajaat As- Sierah An- Nabawiyyah. Band 1. 6. Auflage. Medina: Maktabatu Al- Uluum wa Al Hikam,

1994, S.265.

31 Vgl. Muslim: Sahih Muslim, S. 1182.

32 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 266.

33 Vgl. Ebd., S. 265.

Verbleibende verköstigte der Gesandte Muhammad selbst.34

b) Bildung

Ebenfalls empfingen die Leute der Veranda Allgemein- und religiöse Bildung innerhalb der

Moschee.35

So wird überliefert, dass einige von ihnen die Fertigkeit des Schreibens vom

Prophetengefährten ʿUbādat b. aṣ-Ṣāmit erlernten.36

Die Bewohner der Veranda sind im

speziellen dazu ermutigt worden, sich religiöses Wissen anzueignen.37

Tatsächlich kamen

einige Prophetengefährten, welche zuvor Zuflucht in der Prophetenmoschee gefunden haben,

später zu Ruhm als religiöse Gelehrte. Zu diesen zählt u.a. Abū Hurayra, der mehr als jeder

andere Prophetengefährte Worte des Propheten Muhammad überlieferte.38

c) Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit familiärem Charakter

Die Bewohner der Veranda wurden jedoch nicht nur mit Unterkunft, Verpflegung und

Bildung versorgt, sondern auch soziale und auch eine gewisse familiäre Teilhabe wurde ihnen

ermöglicht, indem für sie Einladungen zum Essen bei Familien organisiert wurden. Es wird

überliefert, dass der Prophet Muhammad selbst solche Gemeindesozialarbeit organisierte,

indem er abends Bedürftige anwies, mit bestimmten Personen als Gäste zum Abendessen

deren Häuser aufzusuchen.39

Die Verbleibenden verköstigte er dann selbst.40

Als der Prophet

Muhammad sie speiste, entschuldigte er sich dafür, wenn das Essen nicht sehr gut war.41

Ebenfalls hat er Bedürftigen angeboten, bei sich zu übernachten.42

Derlei Gesten

unterstreichen die würdevolle Behandlung gegenüber den Bedürftigen, welche im Gegensatz

zur Abspeisung in beiden Bedeutungen des Wortes steht. Gleichfalls relevant für den Aspekt

der sozialen Teilhabe ist die Tatsache, dass es den Bewohnern der Veranda möglich war,

Besuch zu empfangen. Überliefert ist beispielsweise, dass den Leuten der Veranda

Krankenbesuche abgestattet wurden.43

Den Kerngedanken der Teilhabe ebenso verwirklichend ist die Tatsache, dass aufgrund der

besonderen spirituellen Lebensführung der Bewohnern der Veranda44

sich auch unbedürftige

34

Vgl. Ebd., S. 267. 35

Vgl. Imam Abu-Dawud: Hadith Sunan Abu- Dawud, S. 378. 36

Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 263. 37

Vgl. Muslim: Sahih Muslim, S. 455. 38

Vgl. Imam Bukhari: Sahih Bukhari, S. 146. 39

Vgl. Imam Bukhari: Sahih Bukhari, S. 146, 1392 40

Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 267 41

Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 265 42

Vgl. Imam Abu-Dawud: Hadith Sunan Abu- Dawud, S. 581. 43

Vgl. Imam Bukhari: Al- Adab Al- Mufrad, Seite 101. 44

Die Bewohner der Veranda lebten asketisch, eigneten sich religiöses Wissen an und vollzogen gemeinsam

gottesdienstliche Handlungen, Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 263

Medinenser zu ihnen gesellten, darunter Kaʿb b. Mālik al-Anṣārī, Ḥanẓala b. ʿĀmir al-Anṣārī

und Ḥāriṯa b. Nuʿmān al-Anṣārī.45

Die Bedürftigen waren also inmitten des gesellschaftlichen, religiösen und spirituellen Lebens

angesiedelt bzw. gegenwärtig, gerade weil die Moschee wie im Kapitel II. 2 erwähnt, für die

Gebete fünfmal täglich aufgesucht wurde.

Auch was die Lage innerhalb Medinas anbelangt, waren die Bewohner der Veranda innerhalb

der Gesellschaft zentral verankert, da die Moschee sich in ihrem Zentrum befand. Die

Zentralität der (Haupt-)Moschee innerhalb einer Siedlung hat sich seit dieser Zeit als

städtebauliches Merkmal muslimischer Stadtentwicklung etabliert.46

Weder also im

buchstäblichen, noch im übertragenen Sinne, wurden die Bedürftigen – und damit die soziale

Arbeit - an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

d) Gemeindesozialarbeit

Die moscheezentrierte Sozialarbeit war kein Alleingang des Propheten Muhammad, vielmehr

bezog er die Gemeinde mit ein, bzw. ergriff diese selbst die Initiative. Zu den bereits

erwähnten Aspekten der Gemeindesozialarbeit hinsichtlich der Krankenbesuche, der

Verköstigungs- und Besuchsaufteilung, des Baus der Überdachung sowie der

Bildungsdienstleistungen seien noch folgende Begebenheiten erwähnt:

Eine Gruppe von circa. 70 Medinensern, die wegen ihrer Verbundenheit mit dem Quran „Die

Leser“47

genannt wurden, da sie ihn nächtlich zu rezitieren und zu studieren pflegten,

kümmerte sich darum, dass stets Wasser für die Bewohner der Veranda in der Moschee war.

Auch verwendeten sie die Gewinne ihres Brennholzhandels für die Verköstigung der Leute

der Veranda. Zu den weiteren Ideen aus der Gemeinde zählt, dass eine Leine zwischen zwei

Säulen gespannt wurde, auf welcher die Medinenser regelmäßig Dattelrispen für die Leute der

Veranda anbrachten. Der Prophet Muhammad versprach, dass durch die Spende die Ernte vor

Schäden bewahrt werden würde und tadelte diejenigen, welche Datteln geringerer Qualität

spendeten. Der Brauch der aufgehängten Dattelrispen wurde noch mindestens bis zum Ende

des zweiten Jahrhunderts nach islamischer Zeitrechnung beibehalten.48

45 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 259

46 Email von Dipl. Ing. Derya Adigüzel (28.02.2013), Architektin und Mitarbeiterin des Architekturbüros

„Gesamtplanungsbüro“.

47 Arab.: القراء Al- Qurraa`.

48 Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 268.

e) Motivation

Die geleisteten sozialen Dienstleistungen waren nicht nur materieller Natur, vielmehr

pflegte der Prophet Muhammad die Leute der Veranda in harten Zeiten auch zu trösten

und ihnen in ihrer Not Geduld ans Herz zu legen.49

Auch predigte er ihnen Askese und

verhieß ihnen jenseitigen Lohn Gottes.50

Ebenfalls stattete der Prophet Muhammad den

Kranken Besuche ab und erkundigte sich im Allgemeinen nach dem Wohlbefinden der

Leute der Veranda.51

Diese Tätigkeiten sind besonders vor dem Hintergrund interessant, als dass gemäß einer

Studie die Motivation nach der Beratung sich als charakteristischste Tätigkeit eines

Sozialarbeiters/Sozialpädagogen herausstellte. 52

f) Die Finanzierung der sozialen Dienstleistungen

Die genannten Dienstleistungen bedurften selbstverständlich der Finanzierung. Die Moschee,

welche grundsätzlich keinen Privatbesitz darstellt, diente als Wohn- und Lehrstätte. Die

Speisungen basierten in den bisher thematisierten Überlieferungen einerseits auf Spenden,

andererseits wurden die Bewohner der Veranda oftmals im Rahmen der Gastfreundschaft

versorgt.

Bezogen auf die Bildungsleistungen wird nicht überliefert, ob die Lehrer einen Lohn dafür

empfingen, jedoch, dass es einem Lehrern der Bewohner der Moschee untersagt war,

materielle Geschenke von den Schülern anzunehmen.53

Persönliche Geschenke pflegte der Prophet Muhammad für sich anzunehmen und mit den

Bewohnern der Veranda zu teilen. Erreichten ihn jedoch Spendengelder, so leitete er diese,

ohne davon für sich zu nehmen, weiter.54

Auch andere Gelegenheiten nutzte er, um die

Finanzierung der sozialen Arbeit innerhalb der Moschee sicherzustellen. So gab er seiner

Tochter Fāṭima bei Geburt ihres Sohnes auf, für die Bewohner der Veranda zu spenden. Auch

wies er die Prophetengefährten im Allgemeinen dazu an, den Bewohnern der Veranda

Spenden zukommen zu lassen.55

49

Vgl. Ebd. S. 265. 50

Vgl. Ebd. S. 266. 51

Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S.266. 52

Vgl. Klüsche, Befähigung zur Konfliktbewältigung, S. 93. In: Kleve: Geschichte, Theorie, Arbeitsfelder und

Organisationen Sozialer Arbeit. S 56f. 53

Vgl. Imam Abu-Dawud: Hadith Sunan Abu- Dawud, In: S. 378. 54

Vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S.266. 55

Vgl. Ebd., S. 267.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Islam nicht nur eine soziale Gesellschaft

über den privaten Sektor zu initiieren suchte, sondern auch ein Sozialstaatsmodel etablierte,

welches u.a. die Finanzierung der Sozialen Arbeit über die staatlich institutionalisierte Zakat

(soziale Pflichtabgabe) abzusichern gedachte.56

g) Zwischenergebnis

Die soziale Arbeit, welche vom Propheten Muhammad initiiert wurde und für welche er die

Moschee als Zentrum auswählte, begegnete den sozialen Problemen Flucht, Obdachlosigkeit,

Hunger, Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und Unwissenheit, psychische

Niedergeschlagenheit einer gesellschaftlich gesehen relevanten Gruppe sowie

Integrationsschwierigkeiten. Hierin miteingeschlossen gehören in Konsequenz, was mit

diesen sozialen Problemen an Diskriminierung, Marginalisierung, Kriminalität wie auch

weiteren sozialen (Folge-) Problemen einhergeht. Die Hilfen erfolgten durch die

Einbeziehung der Tatkraft und Ideen der Gemeinde sowie vielfältiger Sicherstellung der

Finanzierung der notwendigen Kosten unter Berücksichtigung der Würde der KlientInnen.

6. Islamwissenschaftliche Betrachtung

Rechtsgelehrte des uṣūl al-fiqh konstatieren, dass der Prophet Muhammad durch das

verrichten einer Tat diese zumindest für statthaft innerhalb der Gebote des Islams erklärt.

Darüber hinaus kann diese Tat aufgrund weiterer Belege bzw. Indizien, zu denen vor allem

kommentierende Worte des Propheten selbst zählen, als Empfehlung oder aber gar als

verpflichtend eingeordnet werden.

Die Zentrierung der sozialarbeiterischen Aktivitäten innerhalb der Moschee, welche

vom Propheten Muhammad initiiert wurde, lässt in der Gesamtbetrachtung aller

relevanten Belege und Indizien darauf schließen, dass es sich um eine empfohlene Tat

handelt, soziale Arbeit innerhalb der Moschee anzusiedeln.

Für diese Gesamtbetrachtung ist wesentlich, dass der Prophet Muhammad die

moscheezentrierte soziale Arbeit nicht weiter klärend kommentierte und die

sozialarbeiterischen Aktivitäten innerhalb des Gebetsraums ca. neun Jahre57

bis zum

56 Vgl. Al Qaradawi: Fiqh Al Zakah, S. 113. 57

Die neun Jahre errechnen sich wie folgt: Für die bedürftigen Obdachlosen wurde die Überdachung in der

Moschee ca. 16 Monate nach der Auswanderung eingerichtet, vgl. al-ʿUmarī: As-Sīra aṣ-ṣaḥīḥa, S. 257. Die

sogenannten Ahlu ṣ-Ṣuffa verblieben mindestens bis zum Tode des Propheten in der Moschee, vgl. Elkabti,

Asmaa: Abu Hurairah: Opportunity & Sacrifice. 2011. http://www.suhaibwebb.com/ummah/community/abu-

hurairah-opportunity-sacrifice/ (11.04.2013). Der Prophet verstarb im dritten Monat des 11. Jahres nach der

Ableben des Propheten Muhammad Bestand hatten. Andere Räumlichkeiten dafür zu

nutzen oder mindestens für solche verbal einzutreten, war durchaus möglich, was

verdeutlicht, dass der Gebetsraum nicht bzw. nicht ausschließlich aus der Not heraus zu

einem Sozialarbeitszentrum umfunktioniert wurde. Vielmehr geht im Islam das

Gottesdienstliche, für welches speziell die Moschee errichtet wurde, nicht nur mit dem

Sozialen einher, sondern Letzteres ist Teil des Ersteren.58

7. Vergleich der Ergebnisse mit Definitionen von Sozialer Arbeit

Nach der Thematisierung der Funktion der Moschee innerhalb der Sozialleistungen zur

Wirkungszeit des Propheten Muhammad, folgt nun die Perspektive zweier in Deutschland

relevanten Definitionen von Sozialer Arbeit auf dieses Phänomen.

a) Einführung

Auf der Suche nach einer Definition von Sozialer Arbeit stößt man auf verschiedene

Ergebnisse. Dies ist u.a. dem „unscharfen Berufsprofil“ geschuldet.59

Auch zu der Frage, ob

Soziale Arbeit eine ausgeübte Profession ist, werden unterschiedliche Perspektiven

eingenommen.60

Die IFSW vertritt die Position, dass Definitionen von Sozialer Arbeit zeit-

und kontextabhängig sind - was eventueller Haarspalterei vorbeugt - und hat dieses

Verständnis in der (noch) offiziellen Definition verankert.61

Für die in Zukunft in Kraft

tretende Definition wurde ebenfalls bereits konstatiert, dass diese für die „nächsten Jahre“

gelten werde, also keinesfalls Zeitlosigkeit beansprucht.62

Der Deutsche Berufsverband für

Soziale Arbeit e.V. (DBSH) vertritt ebenfalls die Relativität der Definition.63

Die Definition des IFSW wird an dieser Stelle herangezogen, da sie nicht nur internationale64

,

sondern auch nationale Relevanz insofern besitzt, als dass der DBSH diese Definition für

Auswanderung, vgl. Saifur Rahman al-Mubarakpuri: Ar-Raheeq Al-Makhtum. (The Sealed Nectar). Memoirs of

the Noble Prophet [pbuh]. o.J., S. 304f. 58

Interview mit Dr. Khaled Hanafy, Imam und Rechtsgelehrter sowie Vorsitzende des RIGD e.V. (Rat der

Imame und Gelehrten in Deutschland) am 10.04.2013.

59 vgl.: Spiegel: Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit, Seite 23. In: Ramseier/Bozic: Islam und Soziale

Arbeit, S. 33.

60 vgl. Ramseier/Bozic: Islam und Soziale Arbeit, S. 34. 61

International Federation of Social Workers o.V.: Definition of Social Work, 2012.

http://ifsw.org/policies/definition-of-social-work/ (11.03.2013).

62 vgl. International Federation of Social Workers o.V.: The Future of Social Work. http://ifsw.org/get-

involved/the-future-of-social-work/ (11.03.2013).

63 Stark-Angermeier/Leinenbach/Nodes: Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. S. 13. http://www.dbsh-

bund.de/grundlagenheft_-PDF-klein.pdf (11.03.2013). 64

Der IFSW hat 90 Mitglieder aus 90 Ländern aller Kontinente und repräsentiert über 750.000 Sozialarbeiter.

Darüber hinaus berät er den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen wie auch die UNICEF. Ebenfalls

arbeitet der IFSW mit der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) sowie dem United

Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) zusammen, vgl.: International Federation of Social

Workers o.V.: What we do. http://ifsw.org/what-we-do/ (08.04.2013).

Soziale Arbeit verwendet.65

Ebenfalls relevant für den bundesdeutschen Kontext ist die

Definition des Bundesarbeitsgerichts, auf welche sich u.a. auch der DBSH bezieht.66

b) Definitionen des IFSW

Soziale Arbeit wurde vom IFSW auf dem Delegates Meeting in Montreal 2000 wie folgt

definiert:

The social work profession promotes social change, problem solving in human

relationships and the empowerment and liberation of people to enhance well-being.

Utilising theories of human behaviour and social systems, social work intervenes at

the points where people interact with their environments. Principles of human rights

and social justice are fundamental to social work.”67

Diese Definition ist zwar offiziell noch in Kraft, jedoch wird gegenwärtig68

an der

Verabschiedung einer neuen Definition gearbeitet. Eine neue Rohfassung dient bereits als

Grundlage für eventuelle weitere Änderungen, kann also durchaus auch die Endversion

darstellen. Diese Rohfassung lautet:

“The social work profession facilitates social change and development, social

cohesion, and the empowerment and liberation of people. Principles of social justice,

human rights, collective responsibility and respect for diversities are central to social

work. Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and

indigenous knowledges, social work engages people and structures to address life

challenges and enhance wellbeing.”69

65

Stark-Angermeier/Leinenbach/Nodes: Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. S. 2f und 7.

http://www.dbsh-bund.de/grundlagenheft_-PDF-klein.pdf (11.03.2013). 66

Vgl. Stark-Angermeier, Gabriele/Leinenbach, Michael/Nodes, Wilfried: Grundlagen für die Arbeit des DBSH

e.V. Hrsg. von DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V., S. 14. http://www.dbsh-

bund.de/grundlagenheft_-PDF-klein.pdf (11.03.2013). 67

International Federation of Social Workers o.V.: Definition of Social Work, 2012.

http://ifsw.org/policies/definition-of-social-work/ (09.04.2013). 68

Die Rohfassung wird bis Ende des Jahres 2013 besprochen. Daraufhin werden eventuell aufgrund von

Verbesserungsvorschlägen Änderungen vorgenommen. Im Juli 2014 ist die Verabschiedung einer finalen

Version von Vertretern der IFSW und IASSW geplant, vgl. International Federation of Social Workers o.V.: The

Future of Social Work. http://ifsw.org/get-involved/global-definition-of-social-work/ (09.04.2013). 69

International Federation of Social Workers o.V.: The Future of Social Work. http://ifsw.org/get-

involved/global-definition-of-social-work/ (09.04.2013).

c) Definition des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht brachte anlassbedingt eine Definition von Sozialer Arbeit, welche

im Folgenden zitiert wird:

„Knapp definiert besteht die Aufgabe des Sozialpädagogen in der Hilfe zur besseren

Lebensbewältigung, was sich je nach der Problemsituation und auslösender

Lebenslage als Entwicklungs-, Erziehungs-, Reifungs- oder Bildungshilfe verstehen

lässt. Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit,

Abhängigkeit und Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden. Die Tätigkeit

des Sozialarbeiters hat die Veränderung des Menschen, seiner Lebenslage und

Lebensqualität und der sie bedingenden gesellschaftlichen Strukturen als Ziel

beruflichen Handelns.“70

d) Miteinander harmonierende Aspekte

Die soziale Arbeit, welche vom Propheten Muhammad in der Moschee in Medina initiiert

wurde, erfüllt die folgenden Kernpunkte der sich noch in Kraft befindenden Definition der

IFSW:

Förderung des Gemeinwohls71

Förderung des sozialen Wandels und der Lösung von Problemen in

zwischenmenschlichen Beziehungen72

Befähigung der KlientInnen dazu, in freier Entscheidung das Leben besser zu

gestalten73

Eingriff dort, wo Menschen mit ihrer Umwelt in Interaktion treten74

Darüber hinaus harmoniert die moscheezentrierte soziale Arbeit des Propheten Muhammad

mit folgenden neu aufgenommenen Elementen der neuen Rohfassung der IFSW:

Die Förderung von sozialer Entwicklung und sozialem Zusammenhalt/ Solidarität75

70

BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 764/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 38 mwN; 26. Juli 1995

- 4 AZR 318/94 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 8. In: Benjamin Bremert o.V.: BAG · Urteil vom 13.

September 2006 · Az. 4 AZR 236/05. http://openjur.de/u/171177.html (08.04.2013). 71

Siehe dazu Kapitel II. 5. 72

Ebd. 73

Ebd. 74

Ebd.

Befähigung der KlientInnen76

Die Zentralität von getragener Verantwortung seitens der Gemeinde77

Der im aktualisierten Entwurf neu aufgenommene Aspekt des Respekts vor Diversität steht

ebenfalls mit dem islamischen Konzept in Einklang, da der Quran unter Beachtung der

Glaubensfreiheit („Euch eure Religion und mir meine Religion“78

) nach einer multireligiösen

Nachbarschaft strebt, welche sich Wohltaten erweist:

„Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und

zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem nahen Nachbarn, dem fernen

Nachbarn79

…“.80

Den Vers weiterhin erläuternd, konstatieren Korankommentatoren, dass sich die Nähe bzw.

Ferne, auf die Verwandtschaftsbande, die räumliche Nähe wie auch auf die Religion zu

beziehen vermag. Somit ist also gemäß dieser Auslegung auch der nichtmuslimische Nachbar

in der Aufforderung des Verses miteingeschlossen. Unabhängig davon steht durch Aussagen

des Propheten Muhammad fest, dass dem nichtmuslimischen Nachbarn ebenfalls Wohltaten

zu erweisen sind81

, darunter:

„Keiner von euch kann als ein wirklicher Gläubiger gelten, wenn er sich satt ißt,

derweil sein Nachbar hungert.“82

Für die Frühgeschichte des Islam bezüglich staatlicher Sozialleistungen für

nichtmuslimische Einwohner ist u.a. festgehalten, dass Khalid ibn Walid, der muslimische

Heerführer Mitte des 7. Jahrhunderts, mit den christlichen Bewohnern von Hira einen Vertrag

eingegangen ist, der folgenden Gruppen das Recht auf staatliche Versorgung bei Befreiung

75

Ebd. 76

Ebd. 77

Ebd. 78

Bubenheim /Elyas (Übersetzer): Der edle Qur'an, Sure 109, Vers 6, S. 603. 79

Hier wurde die in dieser Arbeit durchgängig verwendetet Übertragung des Korans von Bubenheim und Elyas

bereits interpretativ übersetzt, jedoch ist zunächst die Ausgangsbedeutung von الجار ذي القربى والجار الجنب„Der

nahe und der ferne Nachbar“. vgl.: Ministerium für Islamische Angelegenheiten o.V.:

http://www.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?flag=1&bk_no=65&ID=480 (07.04.2013) 80

Bubenheim /Elyas (Übersetzer): Der edle Qur'an, Sure 4, Vers 36, S. 84. 81

Vgl.: Ministerium für Islamische Angelegenheiten o.V.:

http://www.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?flag=1&bk_no=65&ID=480 (07.04.2013) 82

Asad, Muhammad; Zbinden, Hans. Hrsg.: Islam und Abendland: Begegnung zweier Welten: eine

Vortragsfolge. Olten: Walter, 1960, Seite 14.

http://books.google.de/books?id=8NElAQAAIAAJ&q=Islam+und+Abendland&dq=Islam+und+Abendland&hl=

de&sa=X&ei=zkplUf_1LYXRsgaK4oGQCA&ved=0CD4Q6AEwAQ (10.04.2013).

von Steuern garantierte: Arbeitsunfähige Senioren, von Schicksalsschlägen Heimgesuchten

wie auch bedürftige Verschuldete. Dass diese Rechte kein Politikum sind, sondern aus den

zentralen Lehren des Islam entspringen, wird daran deutlich, dass der zweite Kalif des Islam,

ʿUmar, als er erfuhr, dass ein alter jüdischer Mann aufgrund von Alter und Bedürftigkeit

bettelt, ihn zur muslimischen Staatskasse führte und befahl, dass man ihn und

seinesgleichen ausreichend versorgen solle. Begründet hat er dies mit dem universalen Wert

der Gerechtigkeit.83

Bezüglich der Definition des Bundesarbeitsgerichts, so ist es ersichtlich, dass die

moscheezentrierte soziale Arbeit des Propheten Muhammad diese vollkommen erfüllt, da die

moscheezentrierten sozialen Dienste insgesamt zur besseren Lebensbewältigung beitrugen.

Vor allem sind dabei Erziehungs- und Bildungshilfen deutlich zum Vorschein getreten.

Bedürftigkeit sowie die sie bedingenden gesellschaftlichen Strukturen wurden der besseren

Lebensqualität der Klienten willen durch psychosoziale Mittel und Methoden angegangen.

e) Debattierbare Aspekte

Zur Debatte steht, bzw. ferner zu erörtern gilt, ob die behandelten Definitionen auch insoweit

erfüllt werden, als es um wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und

sozialer Systeme und Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit geht. Im

weiteren Verlauf werden diese Thematiken erörtert

aa) Wissenschaftliche Verankerung

Auf den Einwand, dass die beschriebenen Hilfen nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse

über menschliches Verhalten und sozialer Systeme gestützt waren, ist einerseits zu entgegnen,

dass aufgrund der relativ einfachen Beschaffenheit der thematisierten sozialen Probleme dies

auch nicht vonnöten gewesen ist.

Zum anderen ist festzuhalten, dass der vom Propheten Muhammad vermittelte Islam als

gelebte Religion offenbar wirksam darin war, u.a. durch die verwirklichten sozialen Dienste

den damaligen sozial Schwachen eine Lebensperspektive sowie Lebensaufgaben zu

vermitteln, welche verschiedenen persönlichen und sozialen Problemlagen vorbeugte, sie

linderte und auch löste. Somit sollte das damalige Erfolgsmodel als Gegenstand

wissenschaftlicher Forschung insbesondere von der Sozialarbeitswissenschaft auf eventuelle

83

Vgl. Abu Yusuf: Al-Kharadsch. In: Mourad, Rami: Multireligiöse Gesellschaft und Integration im

Osmanischen Reich. Heidelberg: Europäische Gesellschaft für Friedensforschung und Dialog zwischen den

Kulturen e.V., 2003, S.109.

Übertragungsmöglichkeiten untersucht werden. Wenn dies jedoch im Vorhinein kategorisch

mit der Begründung ausgeschlossen wird, dass damalige Hilfen sich nicht auf

wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und sozialer Systeme stützten, ist

dies gerade aus sozialarbeitswissenschaftlicher Sicht kontraproduktiv, da es gilt, aus

Erfolgsmodellen induktiv wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dieser Auftrag

gründet sich einerseits ihm Wohl der Klienten und anderseits im Dienst an die Profession und

Wissenschaft der Sozialen Arbeit.

In dieser Argumentationslinie steht ebenfalls, dass sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt,

dass Soziale Arbeit nicht ausschließlich auf wissenschaftlichen Quellen basiert, sondern auch

auf „indigenes“ bzw. „einheimisches“ Wissen, wie die der neue Definitionsentwurf der IFSW

für Soziale Arbeit belegt:

„Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and indigenous

knowledges, social work engages people and structures to address life challenges and

enhance wellbeing.”84

bb) Soziale Arbeit und Prinzipien der Menschenrechte sowie sozialer Gerechtigkeit

Es wird in sozialarbeitswissenschaftlichen Diskursen u.a. vertreten, dass Soziale Arbeit,

welche per Definition auf Menschenrechte fußt, mit dem Islam bzw.

Menschenrechtsdeklarationen, welche auf dem Islam beruhen, nicht zu harmonieren

vermag.85

Diese Ansicht zu belegen versuchend wird aufgeführt, dass der Islam mit seinen

Regelungen zum Teil als nicht kompatibel mit den AEMR betrachtet wird, insbesondere im

Bereich von Frauenrechten, Rechten von Nichtmuslimen sowie in Angelegenheiten, welche

die Religionsfreiheit betreffen.86

Darauf entgegnend ist festzustellen, dass die von der IFSW in ihren Definitionen erwähnten

Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit in den Definitionen selbst oder

Kommentaren zu diesen nicht einschlägig definiert bzw. eingegrenzt werden,87

auch wenn die

84

International Federation of Social Workers o.V.: Global Definition of Social Work. http://ifsw.org/get-

involved/global-definition-of-social-work/ (09.04.2013). 85

So sind dieser Diskussion beispielsweise in dem Buch von von Ramseier/Bozic: Islam und Soziale Arbeit

zwei Unterkapitel dieser Frage gewidmet: „Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit aus islamischer Sicht“

(Seiten 63-68) sowie „Übertragungsfrage im Kontext der Menschenrechte“ (S. 113-116). 86

Vgl. Ramseier/Bozic: Islam und Soziale Arbeit, S. 115. 87

Vgl. International Federation of Social Workers o.V.: The Future of Social Work. http://ifsw.org/get-

involved/global-definition-of-social-work/ (09.04.2013); International Federation of Social Workers o.V.:

Definition of Social Work, 2012. http://ifsw.org/policies/definition-of-social-work/ (09.04.2013).

IFSW sich auf der Homepage u.a. auf die AEMR bezieht88

.

Soziale Arbeit im übergeordneten Sinne ist etwas, dass die Menschheit seit jeher in der einen

oder anderen Form begleitet hat und von ihrem Kern her in diesem Sinne eine universelle

Erscheinung ist und daher nicht in der Form zu politisieren, dass lediglich ein einziges

Verständnis von sozialer Gerechtigkeit bzw. Menschenrechten die Basis von Sozialer Arbeit

sein kann. So schreiben Simone Ramseier und Jerko Bozic:

„Soziale Arbeit ist grundsätzlich ein moderner Begriff und deswegen in den

Weltreligionen inexistent. Die Idee der Nächstenliebe ist allerdings so alt wie die

Menschheit selbst und selbstverständlich auch im Islam vorhanden.“89

Auch belegt die Praxis des IFSW, dass die Organisation verschiedene kulturelle

Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit anerkennt, denn sie erkennt die Soziale Arbeit von

über 90 Mitgliedern aus verschiedenen Staaten durch die Mitgliedschaft in der IFSW an. Die

betreffenden Staaten haben verschiedene Rechtssysteme, Gesetze sowie verschiedene

kulturellere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. Als Beispiel werden an dieser Stelle

Deutschland und die USA herangezogen. Beide Staaten haben verschiedene Vorstellungen

von sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten im Detail, welche sich auch auf die

Verfassung und die Gesetzgebung auswirk(t)en. So ist beispielsweise in Deutschland im

Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip verankert und in den USA nicht. In den USA hingegen

ist das Recht eines jeden Bürgers auf Waffenbesitz Teil der Verfassung90

und die Todesstrafe,

welche in Deutschland durch das Grundgesetzt aufgehoben wurde91

, ist in 33 von 50

Bundesstaaten anwendbar.92

Vorangegangenes Verständnis unterstützend, wurde auf Anfrage hin, ob sich die Definition

von Sozialer Arbeit auf die AEMR bezieht, kein Bekenntnis zur AEMR gegeben. Auch wurde

die Frage, ob es in Staaten, welche bei Abweichungen der AEMR von der Cairo Declaration

88

vgl. International Federation of Social Workers o.V.: Human rights. http://ifsw.org/policies/human-rights-

policy/ (11.03.2013). 89

Ramseier/Bozic: Islam und Soziale Arbeit, S. 89. 90

The U.S. National Archives and Records Administration o.V.: Bill of Rights 1789.

http://www.archives.gov/exhibits/charters/bill_of_rights_transcript.html (13.04.2013) 91

Vgl. Deutscher Bundestag. Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 102 GG [Abschaffung

der Todesstrafe]: Hrsg. von: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin, 2010.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf (11.04.2013) 92

Vgl.: Death Penalty Information Center o.V.: States With and Without the Death Penalty.

http://www.deathpenaltyinfo.org/states-and-without-death-penalty (13.04.2013)

Human Rights in Islam (CDHRI)93

, die CDHRI94

heranziehen, ihrer Definition nach

überhaupt „Soziale Arbeit“ geben kann, nicht verneint.95

Antwortend auf eine einschlägige Anfrage wurde von Vishanthie Sewpaul, der Vorsitzenden

des Komitees für die internationale Definition von Sozialer Arbeit der International

Association of Schools of Social Work (IASSW), geäußert, dass der neue Entwurf sich auf

keine Menschenrechtsdeklaration bezieht:

“The new proposed definition certainly does not make reference to any specific

declaration.”96

Ferner ist festzuhalten, dass die CDHRI nicht aufgrund von inhaltlichen Konflikten

unberücksichtigt blieb, vielmehr gab es keine Auseinandersetzung mit der CDHRI, da die

Aufnahme einer religiösen Menschenrechtserklärung von Vertretern der IASSW97

, welche

gemeinsam mit der IFSW die künftig in Kraft tretende Definition ausarbeitet98

, als unpassend

im Hinblick darauf gesehen wird, dass die IFSW und IASSW als internationalen Organisation

allen Religionen gerecht werden möchten.99

Weiterhin das Argument stützend, dass die IFSW die AEMR nicht zum einzig gültigen

Maßstab erhoben hat, ist die Tatsache, dass die „Afrikanische Charta der Menschenrechte und

der Rechte der Völker“, kurz „Banjul Charta“100

, ein Dokument ist, welches die IFSW als

Dokument aufführt, das die „grundlegenden Instrumente der Menschenrechte bekräftigt“101

.

Dabei widerspricht die Banjul Charta in zentralen Punkten anderen Dokumenten, welche die

93 Deutsche Übersetzung einsehbar in: Gewissen und Freiheit. Heft 36. Dossier: Religionsfreiheit moslemische

Länder, 1991. In: Alexander Müller o.V. http://www.dailytalk.ch/wp-

content/uploads/Kairoer%20Erklaerung%20der%20OIC.pdf (11.03.2013).

94 Im Folgenden wird Cairo Declaration on Human Rights in Islam nur noch mit der Abkürzung „CDHRI“

wiedergegeben.

95 Vgl. Email von Susan Lawrence (04.01.2013). Susan Lawrence ist Vorsitzende der European Association of

Schools of Social Work sowie Vorsitzende der Fakultät für Sozial- und Humanwissenschaften der London

Metropolitan University.

96 Email von Vishanthie Sewpaul (18.03.2013). Professor Vishanthie Sewpaul Vorsitzende des Komitees für die

internationale Definition von Sozialer Arbeit der IASSW.

97 Im Folgenden wird International Association of Schools of Social Work nur noch mit der Abkürzung

„IASSW“ wiedergegeben.

98 Vgl. International Federation of Social Workers o.V.: Definition of Social Work, 2012.

http://ifsw.org/news/new-draft-global-definition-of-social-work-for-your-feedback/ (19.03.2013).

99 Vgl. Email von Vishanthie Sewpaul. (18.03.2013).

100 Deutsche Übersetzung einsehbar in: Dr. Ragnar Müller o.V.:

http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_7.htm (11.03.2013).

101 Vgl. International Federation of Social Workers o.V.: Human rights. http://ifsw.org/policies/human-rights-

policy/ (11.03.2013) .

IFSW als „grundlegende Instrumente der Menschenrechte“ bezeichnet. So sind u.a. folgende

Abweichungen der Banjul Charta in diesem Zusammenhang erwähnenswert:

Das Recht zur freien Wahl des Ehegatten, welches u.a. in Art. 16 der AEMR102

erwähnt wird, ist nicht festgehalten.

Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, welches in Art. 11 des

Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte103

verbrieft

ist, findet keine Erwähnung.

Das Recht auf Freizeit und bezahlten Urlaub, welches in Art. 24 der AEMR104

Eingang gefunden hat, wurde ausgespart.

Das Recht auf Schutz des Privatlebens, welches u.a. in Art. 17 des Internationalen

Paktes über bürgerliche und politische Rechte105

Eingang gefunden hat, findet keine

Erwähnung

Ebenfalls nicht erwähnt wurde eine Ächtung der Todesstrafe oder deren Eingrenzung,

wie sie in Art. 6 des UN Menschenrechtspaktes über bürgerliche und politische

Rechte106

festgehalten ist.

Die Aufnahme der Banjul Charta von der IFSW unter den Dokumenten, welche

„grundlegenden Instrumente der Menschenrechte bekräftigen“, ist ein weitere Beleg, dass

Unterschiede zwischen der AEMR und der CDHRI nicht relevant für die Sozialer Arbeit als

solche sowie für deren Definition sein müssen.

cc) Zwischenergebnis

Die Erwähnung von Prinzipien der Menschenrechte sowie der sozialen Gerechtigkeit

innerhalb Sozialarbeitsdefinition der IFSW ist nicht als striktes Bekenntnis zur AEMR bzw.

zu einem einzigen Verständnis von sozialer Gerechtigkeit zu werten. Folglich steht der Islam

mit dem heutigen Verständnis von Sozialer Arbeit nicht in Konflikt wie anhand der obigen

102 Vgl. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948: Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte. http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger (14.03.2013)

103 Vgl. Auswärtiges Amt o.V.: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom

19.Dezember 1966. http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360806/publicationFile/3618/

(14.03.2013).

104 Vgl. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948: Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte. http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger (14.03.2013).

105 Vgl. Auswärtiges Amt o.V.: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember

1966. http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf

(14.03.2013).

106 Vgl. Ebd.

Ausführungen wie auch aufgrund der für diese Frage relevanten Stellungnahmen von

Vertretern der IFSW gezeigt wurde.

8. Fazit

Aus der Darstellung der moscheezentrierten sozialen Dienstleistungen des Propheten

Muhammad, der islamwissenschaftliche Betrachtung sowie aus den Ergebnissen des

Abgleichs der moscheezentrierten sozialen Dienste mit den Definitionen von Sozialer Arbeit

der IFSW und des Bundesarbeitsgerichts geht die Begründung der Moschee als

Sozialeinrichtung hervor.

Gesamtergebnis

Die Literaturrecherche zu dieser Arbeit hat gezeigt, dass die Materie der sozialarbeiterischen

Sicht auf den Islam als Religion und Muslime als Klienten relativ unerforscht ist. Die

vergleichsweise wenigen Abhandlungen zu diesen Thematiken bieten darüber hinaus oftmals

nur eine geringe und oberflächliche Auseinandersetzung anhand der religiösen Quellen,

obgleich einige Buchtitel anderes erwarten lassen.

Einige Missverständnisse werden so in einem Bereich bedingt, innerhalb dessen von

vornherein schon wenig Wissen herrscht. So konnte die Arbeit zunächst die Auffassung

widerlegen, der Islam sei inkompatibel mit dem heutigen Verständnis von Sozialer Arbeit.

Weiter hat die vorliegende Untersuchung dargelegt, dass Moscheegemeinden als

Sozialeinrichtungen betrachtet werden können, so dass sich das behandelte Thema als

tauglicher Gegenstand einer Abschlussarbeit des Studiums Management von Gesundheits- &

Sozialeinrichtungen qualifiziert.

Sowohl Muslime in Deutschland, insbesondere die Verantwortungsträger innerhalb der

Moscheen, wie auch Sozialarbeiter stehen aufgrund ihres Berufes bzw. Berufung in der

Pflicht, zum Wohl des einem anvertrauten Menschen zu handeln. Aufbauend auf der - auch

und gerade für in Moscheen Engagierte - wichtigen Erkenntnis, dass Moscheen auch

Funktionen von Einrichtungen der Sozialen Arbeit erfüllen, sind zahlreiche Potenziale für die

Soziale Arbeit an sich erschließbar, um das Wohl der Klienten zu fördern und so auch den

eigenen Handlungsauftrag zu erfüllen. Dazu ist vor allem Zusammenarbeit zwischen den

jeweiligen Institutionen nötig, welche eine Öffnung auf beiden Seiten voraussetzt. In diesem

Sinne möchte die vorliegende Arbeit als Schlüssel und Brücke dieser bilateralen Öffnung

dienen.

Gleichfalls vermag die Begründung der Moschee als Sozialinstitution einen Impuls innerhalb

theologischer Studiengänge zu setzen, welcher die Moschee bzw. die Moscheegemeinde im

Lichte des Gemeinwohls beleuchtet. Letzteres wäre auch der gesellschaftspolitischen Debatte

zu wünschen, welche zu oft im Dienste von islamophoben Stereotypen steht.

Quellen und Literaturverzeichnis

I. Allgemeine Quellen

Auswärtiges Amt o.V.: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom

19.Dezember 1966. http://www.auswaertiges-

amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf (14.03.2013).

Auswärtiges Amt o.V.: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

vom 19.Dezember 1966. http://www.auswaertiges-

amt.de/cae/servlet/contentblob/360806/publicationFile/3618/ (14.03.2013).

BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 764/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 38 mwN; 26. Juli

1995 - 4 AZR 318/94 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 8. In: Benjamin Bremert o.V.:

BAG · Urteil vom 13. September 2006 · Az. 4 AZR 236/05. http://openjur.de/u/171177.html

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Association of Schools of Social Work sowie Vorsitzende der Fakultät für Sozial- und

Humanwissenschaften der London Metropolitan University.

Email von Vishanthie Sewpaul (18.03.2013). Professor Vishanthie Sewpaul Vorsitzende des

Komitees für die internationale Definition von Sozialer Arbeit der IASSW.

Email von Dipl. Ing. Derya Adigüzel, Architektin und Mitarbeiterin des Architekturbüros „Gesamtplanungsbüro“.

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Johari, Mohammed Naved: Experteninterview I, II, III und IV zum Thema Soziale

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Johari, Mohammed Naved: Onlineumfrage zum Thema Soziale Arbeit in Moscheegemeinden.

März 2013. (unveröffentlicht).

Johari, Mohammed Naved: Unveröffentlichter Öffentlichkeitsarbeitsbericht für das Jahr

2011, vorgestellt auf der Mitgliederversammlung des I.I.S. e.V. für das Jahr 2011.

Johari, Mohammed Naved: Unveröffentlichte Moscheeführungsdokumentationen für die

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