21
§ 3 Die Konzeption des § 3 Die Konzeption des BGB BGB I. Hintergrund I. Hintergrund BGB = „Jahrhundertgesetzbuch“ BGB = „Jahrhundertgesetzbuch“ - am 1.1.1900 in Kraft getreten - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach - vom Reichstag verabschiedet nach etwa etwa 30-jähriger 30-jähriger redaktioneller Vorarbeit redaktioneller Vorarbeit - Diskussion seit Anfang des 19. - Diskussion seit Anfang des 19. Jahrhunderts: Jahrhunderts: Savigny / Savigny / Thibaut – „Vom Beruf zur Thibaut – „Vom Beruf zur Gesetzgebung“ 1814 Gesetzgebung“ 1814

§ 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

§ 3 Die Konzeption des § 3 Die Konzeption des BGBBGB

I. HintergrundI. Hintergrund

BGB = „Jahrhundertgesetzbuch“BGB = „Jahrhundertgesetzbuch“

- am 1.1.1900 in Kraft getreten- am 1.1.1900 in Kraft getreten

- vom Reichstag verabschiedet nach etwa - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger redaktioneller 30-jähriger redaktioneller

VorarbeitVorarbeit

- Diskussion seit Anfang des 19. - Diskussion seit Anfang des 19. Jahrhunderts: Jahrhunderts: Savigny / Thibaut – Savigny / Thibaut – „Vom Beruf zur „Vom Beruf zur Gesetzgebung“ Gesetzgebung“ 18141814

Page 2: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

Corpus Iuris CivilisCorpus Iuris Civilis Iustiniani (529-534) Iustiniani (529-534)

- Institutiones- Institutiones

- Digesta oder Pandectae- Digesta oder Pandectae

- Codex- Codex

Code CivilCode Civil (Napoleon) 1804 (Napoleon) 1804

Page 3: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

Kodifikation Fallrecht (Case Law)Kodifikation Fallrecht (Case Law)

““Systematik”:Systematik”: Aufstellung von Prinzipien Aufstellung von Prinzipien im Wege der Abstraktionim Wege der Abstraktion

Deduktion Deduktion Induktion Induktion““Vertrag” Vertrag” - Erfahrung aus Fällen - Erfahrung aus Fällen

““Willenserklärung” - Rechtsbehauptungen Willenserklärung” - Rechtsbehauptungen ““Vertrag” der ParteienVertrag” der Parteien - Entscheidungsregeln- Entscheidungsregeln - - stare decisisstare decisis: Bindung: Bindung an Präjudizienan Präjudizien

Page 4: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

1. Die Bücher1. Die Bücher- Vorschlag von Georg Arnold Heise (1807)- Vorschlag von Georg Arnold Heise (1807)- Savigny (1779) – Windscheid- Savigny (1779) – Windscheid

2. Das Gaius – Schema (2. Jhd.):2. Das Gaius – Schema (2. Jhd.): „„Personae – Res – Actiones“Personae – Res – Actiones“- Hochklassische Periode: (Hadrian): Javolen, - Hochklassische Periode: (Hadrian): Javolen,

Celsus, Julian, Papinian, Paulus, UlpianCelsus, Julian, Papinian, Paulus, Ulpian

3. Der Allgemeine Teil 3. Der Allgemeine Teil

II. Systematik des BGBII. Systematik des BGB

Page 5: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

§ 4 Privatautonomie§ 4 Privatautonomie

I. BegriffI. Begriff

Als vorstaatliche Kategorie:Als vorstaatliche Kategorie:• • Selbstbestimmung der Menschen – Selbstbestimmung der Menschen – RechtssubjektivitätRechtssubjektivität

• • Individuum – GruppeIndividuum – Gruppe

Anthropologische Grundlagen:Anthropologische Grundlagen:• • EigentumEigentum – – VertragVertrag• • als vorrechtliche Kategorie – oder Kategorie der als vorrechtliche Kategorie – oder Kategorie der Rechtsentstehung Rechtsentstehung

• • Property Rights – Eigentumsrechte – Tausch – Property Rights – Eigentumsrechte – Tausch – Markt Wirtschaftsordnung Markt Wirtschaftsordnung

Page 6: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

II. Privatautonomie und II. Privatautonomie und VerfassungsrechtVerfassungsrecht

Art. 1 und Art. 2 GGArt. 1 und Art. 2 GG

Art. 2 GG: Vertragsfreiheit – TestierfreiheitArt. 2 GG: Vertragsfreiheit – Testierfreiheit

Art. 14 GG: Eigentumsrechte ≠ § 903 BGBArt. 14 GG: Eigentumsrechte ≠ § 903 BGB

III. Vertrag und EigentumIII. Vertrag und Eigentum

Vertrag als Konnexinstitut des Vertrag als Konnexinstitut des

EigentumsEigentums

Page 7: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

IV. Subjektive und IV. Subjektive und objektive Grenzen objektive Grenzen

1. Subjektive 1. Subjektive GrenzenGrenzen

- Rechtsfähigkeit- Rechtsfähigkeit

- Geschäftsfähigkeit- Geschäftsfähigkeit

2. Objektive 2. Objektive GrenzenGrenzen

- Seriosität (§ 6 dV)- Seriosität (§ 6 dV)

- Form (§ 10 dV)- Form (§ 10 dV)

- Sittenwidrigkeit (§ - Sittenwidrigkeit (§ 11 dV)11 dV)

Page 8: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

§ 5 Anspruch, Verjährung§ 5 Anspruch, Verjährung

I. AnspruchI. Anspruch

• • § 194 I BGB – das Recht, von einem anderen § 194 I BGB – das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangenein Tun oder Unterlassen zu verlangen

• • Anspruch / Klagrecht / actioAnspruch / Klagrecht / actio

• • materielles Recht / Prozessrechtmaterielles Recht / Prozessrecht

Page 9: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

Erfüllungszwang – Schadensersatz:Erfüllungszwang – Schadensersatz:

Prozeß:Prozeß:- Zivilprozess = AnwaltsprozessZivilprozess = Anwaltsprozess- TatsachenbehauptungenTatsachenbehauptungen- Recht kennt das Gericht (iura novit curia)Recht kennt das Gericht (iura novit curia)

Kosten:Kosten:- In Deutschland: Gebühren = Gerichtskosten + In Deutschland: Gebühren = Gerichtskosten +

AnwaltskostenAnwaltskosten- Kosten trägt die unterliegende Partei, § 91 ZPOKosten trägt die unterliegende Partei, § 91 ZPO- Bsp.: Streitwert = 10.000 €, Kosten pro Instanz = Bsp.: Streitwert = 10.000 €, Kosten pro Instanz =

7.000 € 7.000 €

Page 10: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

II. VerjährungII. Verjährung

• • Gegenstand der Verjährung = nur AnsprücheGegenstand der Verjährung = nur Ansprüche

• • Regelverjährung = 3 Jahre, § 195 BGBRegelverjährung = 3 Jahre, § 195 BGB

• • Hemmung der Verjährung, §§ 203 ff. BGBHemmung der Verjährung, §§ 203 ff. BGB

Rechtsfolge: Keine Zählung, § 209 BGBRechtsfolge: Keine Zählung, § 209 BGB

• • selten Unterbrechung der Verjährung, § 212 BGBselten Unterbrechung der Verjährung, § 212 BGB

• • Rechtsfolge: Leistungsverweigerungsrecht, § 214 I Rechtsfolge: Leistungsverweigerungsrecht, § 214 I

BGBBGB

Page 11: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

• • Ausschlussfrist: §§ 121, 124 BGBAusschlussfrist: §§ 121, 124 BGB

• • Verwirkung: Geltendmachung des Rechts Verwirkung: Geltendmachung des Rechts

entfälltentfällt

• • Rechtserwerb durch Zeitablauf: ErsitzungRechtserwerb durch Zeitablauf: Ersitzung

- §§ 900, 927 BGB (Grundbuch)- §§ 900, 927 BGB (Grundbuch)

- § 937 BGB (Fahrnis): 10 Jahre Eigenbesitz, § - § 937 BGB (Fahrnis): 10 Jahre Eigenbesitz, §

872 BGB872 BGB

Page 12: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

Teil 2: Teil 2: VertragVertrag§ 6 Rechtsgeschäftslehre§ 6 Rechtsgeschäftslehre

I. Rechtsgeschäft - Konsens - Vertrag – I. Rechtsgeschäft - Konsens - Vertrag – ReziprozitätReziprozität

RG = WE = Mittel zur Verwirklichung von RG = WE = Mittel zur Verwirklichung von PrivatautonomiePrivatautonomie

– – jedes RG ist Willenserklärung, i.d.R. RG identisch jedes RG ist Willenserklärung, i.d.R. RG identisch mit WE (im BGB)mit WE (im BGB)

WE: private Willensäußerung zur Herbeiführung WE: private Willensäußerung zur Herbeiführung einer Rechtsfolgeeiner Rechtsfolge

Page 13: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

RG kann auch aus mehreren WE bestehen z.B. RG kann auch aus mehreren WE bestehen z.B.

Vertrag, kann aber auch zusätzliche Elemente Vertrag, kann aber auch zusätzliche Elemente enthalten z.B. Einigung und Übergabe bei § 929 enthalten z.B. Einigung und Übergabe bei § 929 BGBBGB

Vertrag = zwei korrespondierende WEVertrag = zwei korrespondierende WE

einseitige Rechtsgeschäfte: Testament (§ 2064 einseitige Rechtsgeschäfte: Testament (§ 2064 BGB), Vollmacht (§ 164 BGB)BGB), Vollmacht (§ 164 BGB)

Page 14: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

II. ProblemeII. Probleme

- - Voraussetzungen der VertragskategorieVoraussetzungen der Vertragskategorie

- „Ungleichheit“ der Parteien- „Ungleichheit“ der Parteien

- Informationsasymmetrien- Informationsasymmetrien

- AGB- AGB

III. SeriositätIII. Seriosität

- §§ 118, 116, 117 BGB- §§ 118, 116, 117 BGB

Page 15: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

IV. Form (§ 10 dV)IV. Form (§ 10 dV)

- - Prinzip: FormlosigkeitPrinzip: Formlosigkeit

- konkludente Willenserklärungen, WE durch - konkludente Willenserklärungen, WE durch schlüssiges Verhaltenschlüssiges Verhalten

- Sonderproblem: Stillschweigen i.d.R. - Sonderproblem: Stillschweigen i.d.R. irrelevant, aber Besonderheiten im irrelevant, aber Besonderheiten im kaufmännischen Bereich insb. Schweigen auf kaufmännischen Bereich insb. Schweigen auf ein Bestätigungsschreibenein Bestätigungsschreiben

- Rechtsbindungswille „objektive“ Auslegung: - Rechtsbindungswille „objektive“ Auslegung: Rechtsverkehr, nicht „Empfängerhorizont“Rechtsverkehr, nicht „Empfängerhorizont“

Page 16: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

V. VertragV. Vertrag

- Schuldverträge, dingliche Verträge, - Schuldverträge, dingliche Verträge, familienrechtliche Verträge, erbrechtliche familienrechtliche Verträge, erbrechtliche VerträgeVerträge

- Hauptvertrag, Vorvertrag, Letter of Intent- Hauptvertrag, Vorvertrag, Letter of Intent

- Optionsvertrag (gewährt ein Gestaltungsrecht, - Optionsvertrag (gewährt ein Gestaltungsrecht, durch einseitige WE ein Rechtsverhältnis in durch einseitige WE ein Rechtsverhältnis in Wirkung zu setzen oder zu verlängern), Wirkung zu setzen oder zu verlängern), RahmenvertragRahmenvertrag

- Gesellschaftsvertrag, symbiotisches - Gesellschaftsvertrag, symbiotisches Arrangement, faktische VertragsverhältnisseArrangement, faktische Vertragsverhältnisse

Page 17: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

§ 7 Angebot und Annahme§ 7 Angebot und AnnahmeI. AngebotI. Angebot

im BGB: Antrag § 145im BGB: Antrag § 145Grundsatz: bindend, Ausnahme: „freibleibend“Grundsatz: bindend, Ausnahme: „freibleibend“

II. invitatio ad offerendumII. invitatio ad offerendumIII. Einzelprobleme:III. Einzelprobleme:

SB-LadenSB-LadenZapfsäuleZapfsäuleZusendung unbestellter Waren § 241a BGBZusendung unbestellter Waren § 241a BGBWarenautomat – ad incertas personasWarenautomat – ad incertas personasInternetauktionInternetauktion

Page 18: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

IV. Abgabe und Wirksamwerden einer IV. Abgabe und Wirksamwerden einer WEWE

1. Abgabe1. Abgabe

„„alles tun damit die WE wirksam wird“alles tun damit die WE wirksam wird“

2. Wirksamwerden2. Wirksamwerden

a) bei einseitigen nicht empfangsbedürftigen a) bei einseitigen nicht empfangsbedürftigen WE: WE: mit Abgabe, mit Abgabe, Bsp. Auslobung, § 657 BGBBsp. Auslobung, § 657 BGB

b) WE unter Anwesenden: mit Abgabe bei b) WE unter Anwesenden: mit Abgabe bei Möglichkeit der VernehmungMöglichkeit der Vernehmung

c) unter Abwesenden: Zugangsprinzip, § 130 c) unter Abwesenden: Zugangsprinzip, § 130 BGBBGB

(statt Mailbox)(statt Mailbox)

Page 19: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

3. Widerruf3. Widerruf- - § 130 I 2 BGB: bis zum Zugang, hier entscheidet § 130 I 2 BGB: bis zum Zugang, hier entscheidet Zugang, nicht KenntnisZugang, nicht Kenntnis- - ZugangZugang (Rechtsbegriff, keine Tatsache!): WE muss (Rechtsbegriff, keine Tatsache!): WE muss in den Machtbereich der Empfängerin gelangen, so in den Machtbereich der Empfängerin gelangen, so dass sie nach den üblichen Verhältnissen Kenntnis dass sie nach den üblichen Verhältnissen Kenntnis erlangt, „Sphäre“erlangt, „Sphäre“

4. Zugangsvereitelung4. Zugangsvereitelung- wird rechtzeitiger Zugang durch Umstände in der - wird rechtzeitiger Zugang durch Umstände in der Sphäre des Empfängers verhindert, obwohl nach der Sphäre des Empfängers verhindert, obwohl nach der Verkehrsanschauung mit Zugang zu rechnen war, so Verkehrsanschauung mit Zugang zu rechnen war, so ist gemäß § 242 BGB rechtzeitiger Zugang ist gemäß § 242 BGB rechtzeitiger Zugang anzunehmenanzunehmen- allerdings muss Erklärender alles Erforderliche und - allerdings muss Erklärender alles Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um den Zugang zu Zumutbare unternehmen, um den Zugang zu erreichenerreichen

Page 20: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

V. Erlöschen des Angebots, § 146 BGBV. Erlöschen des Angebots, § 146 BGB- durch Ablehnung oder Fristablauf- durch Ablehnung oder Fristablauf

- Ablehnung = einseitiges - Ablehnung = einseitiges empfangsbedürftiges empfangsbedürftiges RechtsgeschäftRechtsgeschäft

- Antrag unter Anwesenden erlischt wenn - Antrag unter Anwesenden erlischt wenn nicht nicht sofort (§ 147 I BGB) oder in gesetzter Frist sofort (§ 147 I BGB) oder in gesetzter Frist (§ 148 (§ 148 BGB) angenommen wirdBGB) angenommen wird

- Antrag unter Abwesenden erlischt mit - Antrag unter Abwesenden erlischt mit Ablauf der Ablauf der gesetzten Frist (§§ 148, 151 S.2, 152 gesetzten Frist (§§ 148, 151 S.2, 152 S.2 BGB)S.2 BGB)

Page 21: § 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am 1.1.1900 in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger

VI. AnnahmeVI. Annahme

VII. AnnahmefristVII. Annahmefrist- bezieht sich auf den Antrag, §§ 147, 148 BGB- bezieht sich auf den Antrag, §§ 147, 148 BGB

VIII. Verspätung, §§ 149, 150 BGBVIII. Verspätung, §§ 149, 150 BGB

IX. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des IX. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden, § 153 BGBAntragenden, § 153 BGB