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1 © Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn 2019 Inhalt 1 Raumbezüge auf Gemeindeebene ..................................................................................... 2 1.2 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2 Zentrale Orte 1.3 Stadt- und Gemeindetyp 1.4 IHK-Bezirke 1.5 BBSR-Mittelbereiche 2 Raumbezüge auf Kreisebene ........................................................................................... 13 2.1 Kreise und Kreisregionen 2.2 Regierungsbezirke/NUTS 2-Regionen 2.3 Arbeitsmarktregionen 2.4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen 2.5 Städtischer und Ländlicher Raum 3 Raumbezüge auf Regionsebene ...................................................................................... 23 3.1 Raumordnungsregionen 3.2 Siedlungsstrukturelle Regionstypen 4 Raumbezüge auf Europäischer Ebene NUTS-Regionen .............................................. 27

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© Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn 2019

Inhalt

1 Raumbezüge auf Gemeindeebene ..................................................................................... 2

1.2 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2 Zentrale Orte 1.3 Stadt- und Gemeindetyp 1.4 IHK-Bezirke

1.5 BBSR-Mittelbereiche

2 Raumbezüge auf Kreisebene ........................................................................................... 13

2.1 Kreise und Kreisregionen 2.2 Regierungsbezirke/NUTS 2-Regionen 2.3 Arbeitsmarktregionen 2.4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen 2.5 Städtischer und Ländlicher Raum 3 Raumbezüge auf Regionsebene ...................................................................................... 23

3.1 Raumordnungsregionen 3.2 Siedlungsstrukturelle Regionstypen 4 Raumbezüge auf Europäischer Ebene – NUTS-Regionen.............................................. 27

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1 Raumbezüge auf Gemeindeebene

1.1 Gemeinden und Gemeindeverbände

Der größte Teil der Datenbasis der Laufenden Raumbeobachtung liegt zwar auf der Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte vor. Von der amtlichen Statistik werden jedoch auch immer mehr Daten auf der Ebene von Gemeinden angeboten, sofern sie nicht der Geheimhaltung unterliegen.

Zum Stand 31.12.2017 gibt es in der Bundesrepublik 11.127 Gemeinden. Rheinland-Pfalz hat die meisten (rund 2.300), Nordrhein-Westfalen hat von den Flächenländern mit 396 die wenigsten Gemeinden. Die meisten Einwohner hat Berlin mit über 3,5 Millionen Menschen; die kleinste Gemeinde der Bundesrepublik mit nur 9 Einwohnern ist die Hallig Gröde auf der Insel Pellworm(Schleswig-Holstein).

Wegen der unterschiedlichen Gemeindegrößen in den einzelnen Ländern eignet sich für räumliche Analysen daher eher die Ebene der rd. 4.500 Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften). Dabei handelt es sich um politische Zusammenschlüsse einzelner, zumeist kleiner Gemeinden. Aus der Perspektive der bundesweiten Raumbeobachtung sind diese besser zum Vergleich geeignet als die administrative Gemeindeabgrenzung.

Gemeinden und Gemeindeverbände, Stand 31 .12 .2017

Land Anzahl

Gemeinden

Anzahl

Gemeindeverbände

Berlin 1 1

Hamburg 1 1

Bremen 2 2

Saarland 52 52

Sachsen-Anhalt 218 122

Nordrhein-Westfalen 396 396

Brandenburg 417 200

Sachsen 422 311

Hessen 430 430

Mecklenburg-Vorpommern 753 116

Thüringen 849 219

Niedersachsen 968 431

Baden-Württemberg 1.103 462

Schleswig-Holstein 1.112 170

Bayern 2.098 1.427

Rheinland-Pfalz 2.305 188

Bund 11 .127 4 .528

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1.2 Zentrale Orte

Die Landes- und die Regionalplanung legt die Zentralen Orte gemäß § 13 Abs. 5 Raumordnungsgesetz (ROG) in den Landesentwicklungsplänen bzw. -programmen fest und weist ihnen bestimmte überörtliche Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen zu. Das Zentrale-Orte-Konzept wird nach unterschiedlichen Versorgungsstufen festgelegt und ist meist nach dem Bedeutungsüberschuss der Städte und Gemeinden in Ober-, Mittel- und Grundzentren hierarchisch gegliedert. Zentrale-Orte-Konzepte sollen die Versorgung der Bevölkerung mit den typischen Ausstattungen der jeweiligen Zentralitätsstufe unter angemessenen Erreichbarkeitsbedingungen gewährleisten.

Zentrale Orte sind nicht nur Standortcluster zentralörtlich relevanter Güter (Waren und Dienstleistungen), sondern sind gleichzeitig immer auch Knotenpunkte und Mobilitätsziele des privaten und öffentlichen Verkehrs. Deshalb ist die Erreichbarkeit der Zentralen Orte und der dort ansässigen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Dienstleistungen ein elementarer Faktor. Sie haben damit eine hohe Bedeutung bei der räumlichen Organisation der Daseinsvorsorge und können auch als siedlungsstrukturelles Grundgerüst zur Anpassung der regionalen Infrastruktur dienen. Mittelzentren und die niedriger eingestuften Zentralen Orte sollen darüber hinaus – insbesondere auch in ländlich-peripheren Regionen – wichtige regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentrumsfunktionen erfüllen.

Einige Länder weisen ergänzend zu den drei Grundstufen weitere höher und niedriger eingestufte Zentrale Orte, wie Metropolen, Regionalzentren oder Klein- und Unterzentren, aus. In mehreren Ländern werden die Konzepte durch Zwischenstufen weiter ausdifferenziert. So können Zentrale Orte zum Beispiel Teilfunktionen einer höheren Zentralitätsstufe wahrnehmen. Zur Reduzierung dieser Komplexität wird im Rahmen des Zentrale-Orte-Monitorings in INKAR nur nach drei Zentralitätsstufen differenziert: Oberzentrum und höher, Mittelzentrum sowie Grundzentrum und niedriger.

Die normative Funktionszuweisung „Zentraler Ort“ durch die Raumordnungsplanung richtet sich in der Regel an Gemeinden als administrative Einheit. Teilweise werden aber auch Ortsteile oder im Zusammenhang bebaute Siedlungsbereiche einer Gemeinde als Zentraler Ort definiert. Im BBSR sind zum Stand Dezember 2018 rd. 3.600 zentralörtliche Festlegungen aus den Raumordnungsplänen der Länder erfasst. In 558 Fällen teilen sich zentralörtlich eingestufte Gemeinden ihre landesplanerischen Funktionen mit anderen prädikatisierten Kommunen im Rahmen von zentralörtlichen Städteverbunden bzw. kooperierenden Zentralen Orten. Unter anderem zur Aufrechterhaltung der Tragfähigkeit haben die Länder in jüngerer Zeit vermehrt funktionsteilige Zentrale Orte ausgewiesen. Aus technischen Gründen werden für das Zentrale-Orte-Monitoring die Mehrfachorte jeweils einzeln betrachtet.

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Zentrale Orte, Stand März 2018

Land Anzahl Gemeinden

Oberzentre

n und höher

Mittelzentren Grundzentren und niedriger

Keine zentralörtliche

Einstufung

Baden-Württemberg 18 95 337 653

Bayern 60 198 673 1.167

Berlin 1 0 0 0

Brandenburg 4 50 0 363

Bremen 2 0 0 0

Hamburg 1 0 0 0

Hessen 10 98 318 4

Mecklenburg-Vorpommern 5 18 77 653

Niedersachsen 11 83 335 539

Nordrhein-Westfalen 16 192 188 0

Rheinland-Pfalz 5 81 153 2.066

Saarland 1 11 40 0

Sachsen 8 48 99 267

Sachsen-Anhalt 3 22 82 111

Schleswig-Holstein 4 22 104 982

Thüringen 3 38 82 726

Bund 152 956 2.488 7.531

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1.3 Stadt- und Gemeindetyp

Der Stadt- und Gemeindetyp des BBSR ordnet die Einheitsgemeinden und Gemeindeverbände in die Kategorien Groß-, Mittel-, Kleinstädte und Landgemeinden. Der Stadt- und Gemeindetyp wurde erstmals im Jahr 2003 im Rahmen einer Untersuchung zum Stadtumbau entwickelt. Der Stadt- und Gemeindetyp konzentriert sich auf die Funktion und die Bedeutung der Städte mit Blick auf ihre Größe.

Kriterien sind die Größe der Gemeinde (Bevölkerungszahl) und ihre zentralörtliche Funktion. Hat eine Gemeinde innerhalb eines Gemeindeverbandes oder die Einheitsgemeinde selbst mindestens 5.000 Einwohner oder mindestens grundzentrale Funktion nach dem Zentrale-Orte-Konzept, dann wird diese als "Stadt" bezeichnet. Trifft eine dieser Bedingungen auf den Gemeindeverband bzw. die Einheitsgemeinde nicht zu, dann handelt es sich um eine Landgemeinde. Von den rd. 4.500 Einheiten (Gemeindeverbände) sind rd. 1.700 Landgemeinden und 2.800 Städte.

Die Gruppe der Städte wird wie folgt unterschieden:

Großstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit

mindestens 100.000 Einwohnern; diese Städte haben meist oberzentrale Funktion, mindestens jedoch mittelzentrale. Die Gruppe der Großstädte kann unterschieden werden in 15 große Großstädte mit mindestens 500.000 Einwohnern und 64 kleinere Großstädte mit weniger als 500.000 Einwohnern.

Mittelstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit

20.000 bis unter 100.000 Einwohnern; überwiegend haben diese Städte mittelzentrale Funktion. Die Gruppe der Mittelstädte kann unterschieden werden in große Mittelstädte mit mindestens 50.000 Einwohnern in der Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde, und kleine Mittelstädte mit weniger als 50.000 Einwohnern. Insgesamt ergeben sich 624 Städte dieser Gruppe.

Kleinstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit 5.000

bis unter 20.000 Einwohnern oder mindestens grundzentraler Funktion. Die Gruppe der Kleinstädte kann unterschieden werden in größere Kleinstädte mit mindestens 10.000 Einwohnern in der Gemeinde eines Gemeindeverbandes (878 Städte) oder Einheitsgemeinde und kleine Kleinstädte mit weniger als 10.000 Einwohnern (1.228 Städte).

Der Stadt- und Gemeindetyp dient ausschließlich analytischen, vergleichenden Zwecken. Nicht alle Phänomene und Trends lassen sich über den Stadt- und Gemeindetyp abbilden. Für eine Annäherung an eine Ordnung der Gemeinden oder Erklärungssuche eignet sich der Stadt- und Gemeindetyp jedoch allemal. Er unterstützt besonders die kleinräumige kommunale Analyse – sowohl bei Zustandsbeschreibungen (z.B. Arbeitslosenquote, Kaufkraft, Realsteuerkraft) als auch bei Entwicklungsmessungen (z.B. Bevölkerungsentwicklung, Wan- derungssaldo).

Stadt- und Gemeindetyp, Stand 31 .12 .2017 Anzahl Gemeindeverbände

1 Großstädte 79

2 Mittelstädte 624

3 Größere Kleinstädte 878

4 Kleinere Kleinstädte 1.228

5 Landgemeinden 1.719

Bund 4 .528

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1.4 IHK-Bezirke des Deutschen Industrie- und Handelskammertages

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestehen aus Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an.

In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Ihre Entstehung geht bis ins 17. Jahrhundert zurück, daher bilden die 80 noch gültigen IHK-Bezirke Deutschlands keine aktuellen Wirtschaftsräume mehr ab.

Heute übernehmen sie Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft indem sie als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen vertreten. Sie unterliegen nur der Rechtsaufsicht des Landes.

Die IHK-Bezirke setzen sich aus Kreisen und Gemeinden zusammen.

IHK-Bezirke, Stand 31 .12 .2017

Land Anzahl IHK-Bezirke

Baden-Württemberg 12

Bayern 9

Berlin 1

Brandenburg 3

Bremen 2

Hamburg 1

Hessen 10

Mecklenburg-Vorpommern 3

Niedersachsen 7

Nordrhein-Westfalen 16

Rheinland-Pfalz 4

Saarland 1

Sachsen 3

Sachsen-Anhalt 2

Schleswig-Holstein 3

Thüringen 3

Bund 80

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1.5 BBSR-Mittelbereiche

Zentralen Orten kommt stets auch eine bereichsbildende Funktion zu. Mittelbereiche bilden die Verflechtungsbereiche für die Versorgung mit Gütern des gehobenen Bedarfs ab und sind in der Regel einem Mittelzentrum oder einem mittelzentralen Verbund bzw. höherrangigen Zentralen Ort zugeordnet. Mittelbereiche tragen als Raumbezug insbesondere der Bedeutung der Mittelstädte Rechnung - vor allem auch in ländlichen Räumen. Ihnen kommt für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und damit der Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen eine besondere Rolle zu.

Die aktuell vorliegende Abgrenzung der Mittelbereiche des BBSR orientiert sich in neun der dreizehn Flächenländern an den aktuellen Festlegungen in den Landesplänen. In den übrigen Flächenländern kann zumindest auf Verordnungen, Arbeitsmaterialien oder ältere Landespläne als Informationsquelle zurückgegriffen werden.

Die landesplanerisch ausgewiesenen Mittelbereiche orientieren sich in der Regel dabei an den Entfernungen, Lagebeziehungen, Verkehrsanbindungen und traditionellen Bindungen zwischen Gemeinden und damit an dem zu erwartenden Verhalten der Bevölkerung bei der Inanspruchnahme von Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus werden meist die bestehenden administrativen Grenzen wie Gemeindeverwaltungsverbände, Kreise oder Bundesländer berücksichtigt; sie sind jedoch nur selten kreisscharf abgegrenzt.

Sachsen-Anhalt ist das einzige Flächenland, für das keine Grundlage zur Abgrenzung von Mittelbereichen existiert. Daher wurde für Sachsen-Anhalt entsprechend den von der MKRO genannten Kriterien und Prinzipien eine Zuordnung der Gemeinden zu den im aktuellen Landesplan ausgewiesenen Mittel- und Oberzentren anhand von Pendlerverflechtungen und Pkw-Erreichbarkeiten und unter Berücksichtigung von Kreisgrenzen vorgenommen.

Abweichend von den landesplanerisch ausgewiesenen Mittelbereichen bilden die Gemeindeverbände und Einheitsgemeinden die räumliche Ebene der BBSR-Mittelbereiche. Bei bundesweit vergleichenden Betrachtungen werden dadurch kommunalverfassungsbedingte Unterschiede in Struktur und Größe der Gemeinden zwischen den Ländern reduziert. Einige Landesplanungen weisen zudem Mittelbereiche mit Überlappungsbereichen aus. Das BBSR nimmt hingegen eine disjunktive Zuordnung (eindeutige Zuordnung einer Gemeinde nur zu einem Mittelbereich) vor, um vergleichende Analysen zur Tragfähigkeit durchführen zu können.

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BBSR-Mittelbereiche, Stand 31 .12 .2017

Land Anzahl BBSR-Mittelbereiche

Baden-Württemberg 101

Bayern 137

Berlin 1

Brandenburg 46

Hessen 67

Mecklenburg-Vorpommern 22

Niedersachsen (incl. Hamburg, Bremen) 95

Nordrhein-Westfalen 205

Rheinland-Pfalz 50

Saarland 12

Sachsen 45

Sachsen-Anhalt 30

Schleswig-Holstein 32

Thüringen 35

Bund 878

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2 Raumbezüge auf Kreisebene

2.1 Kreise und Kreisregionen

Der weitaus überwiegende Teil der Datenbasis der Laufenden Raumbeobachtung liegt auf Ebene der Stadt- und Landkreise vor. Sie bilden den räumlichen Grundbaustein, aus dem sich durch Aggregation oder mit Hilfe von räumlichen Referenzen weitere administrative (z.B. Regierungsbezirke, Länder) sowie nichtadministrative Gebietseinheiten (z. B. Raumordnungsregionen) bilden lassen.

Die Zahl der Kreise hat sich seit Beginn der Gebietsreformen in den neuen Ländern 1993 von 543 deutlich verringert - auf 401 Landkreise und kreisfreie Städte, Stand 31.12.2017. Die Basisdaten der Laufenden Raumbeobachtung liegen daher bereits für mehr als 10 unterschiedliche Gebietsstände vor. Dies stellt die Laufende Raumbeobachtung z. T. vor große Probleme, insbesondere bei der Zeitreihenbildung von Indikatoren.

Da seitens der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nur für einen sehr geringen Teil der Basisdaten Rückrechnungen vergangener Jahre auf einen aktuelleren Kreisgebietsstand zur Verfügung gestellt werden, hat das BBSR eine Methode entwickelt, durch Umschätzungen die Daten für Zeitreihen zu nutzen. Eindeutige Zuordnungen von Gebietsveränderungen sind auf Ebene der Gemeinden nachvollziehbar. Auf dieser Basis lassen sich flächen- und bevölkerungsproportionale Umschätzschlüssel für Gebietsstandsänderungen auf der Kreisebene generieren, die in über 90% der Basisdaten zu sehr guten Ergebnissen führen.

Ähnlich wie bei den Raumordnungsregionen werden auch auf der Ebene der Stadt- und Landkreise analytisch orientierte Zusammenfassungen vorgenommen, um zu bundesweit vergleichbaren Raumeinheiten zu kommen: Kleinere kreisfreie Städte unter 100.000 Einwohnern werden mit den ihnen zugeordneten Landkreisen zu Kreisregionen zusammengefasst. Diese Kreisregionen werden nach ihrer

Bevölkerungsdichte sowie nach ihrer Lage zueinander und innerhalb der Regionstypen klassifiziert und bilden damit die Basis der siedlungsstrukturellen Kreistypen.

Kreise und Kreisregionen, Stand 31.12 .2017

Land Anzahl Kreise Anzahl Kreisregionen

Baden-Württemberg 44 43 Bayern 96 79 Berlin 1 1 Brandenburg 18 15 Bremen 2 2 Hamburg 1 1 Hessen 26 26 Mecklenburg-Vorpommern 8 7 Niedersachsen 45 42 Nordrhein-Westfalen 53 53 Rheinland-Pfalz 36 28 Saarland 6 6 Sachsen 13 13 Sachsen-Anhalt 14 13 Schleswig-Holstein 15 13 Thüringen 23 19 Bund 401 361

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2.2 Regierungsbezirke/NUTS 2-Regionen

In den meisten Flächenländern gibt es als mittlere Ebene zwischen Landes- und Kreisverwaltungen die Regierungsbezirke. In einigen Ländern wurden die Regierungsbezirke als Verwaltungsinstanz zwar aufgelöst, zur Beibehaltung der europaweiten statistischen Vergleichbarkeit auf der NUTS-2-Ebene aber als Kreisaggregat unter der Bezeichnung „Statistische Regionen“ fortgeführt (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) bzw. eingeführt (Brandenburg).

Regierungsbezirke/NUTS 2, Stand 31 .12 .2017

Stadtstaaten keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

Schleswig-Holstein keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

Niedersachsen nach Auflösung der Regierungsbezirke 2005:

Statistische Regionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems

Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Det- mold, Arnsberg

Hessen Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen, Kassel

Rheinland-Pfalz nach Auflösung der Regierungsbezirke 2003 Statisti- sche Regionen: Koblenz, Trier, Rheinhessen-Pfalz

Baden-Württemberg Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen

Bayern Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Ober- pfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken,

Schwaben

Saarland keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

Brandenburg keine Regierungsbezirke, aber 2003 Einführung von Statischen Regionen Brandenburg Nordost, Branden-

burg Südwest; seit 2013 Statistische Region Branden- burg

Mecklenburg-Vorpommern keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

Sachsen Ablösung der Regierungsbezirke durch Landesdirek-

tionen (2008): Direktionsbezirke Chemnitz, Dresden, Leipzig

Sachsen-Anhalt keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

Thüringen keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land)

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2.3 Arbeitsmarktregionen

Zahlreiche regionalökonomische Analysen benötigen ein räumliches Untersuchungsraster, das die ökonomischen Aktivitäten im Raum möglichst präzise abbilden kann. Besonders deutlich wird diese Forderung dann, wenn beispielsweise die Wirtschaftskraft einer Region zu Vergleichszwecken auf die Einwohner in der Region bezogen werden soll.

Grundlage für die Abgrenzung der Arbeitsmarktregionen sind die Berufspendleranteile zwischen zwei Kreisen unter Beachtung folgender Nebenbedingungen:

Die Arbeitsmarktregionen haben einen kreis- und bundesländerscharfen Zuschnitt (Ausnahme: die Arbeitsmarktregionen Bremen, Hamburg, Mannheim und Ulm).

Der Versorgungsgrad der Erwerbstätigen mit Arbeitsplätzen liegt über 65%.

Bezogen auf die Arbeitsplätze liegt der Belegungsgrad dieser Arbeitsplätze mit "Inländern" über 65%.

Es gibt keine Gebietsüberschneidungen.

Innerhalb einer Arbeitsmarktregion beträgt die zumutbare tägliche Pendelzeit für die einfache Strecke maximal 45 Minuten.

Arbeitsmarktregionen, Stand 31 .12 .2017

Land Anzahl Arbeitsmarktregionen

Baden-Württemberg 29

Bayern 55

Berlin 1

Brandenburg 10

Hessen 17

Mecklenburg-Vorpommern 5

Niedersachsen (incl. Hamburg, Bremen) 34

Nordrhein-Westfalen 36

Rheinland-Pfalz 20

Saarland 4

Sachsen 10

Sachsen-Anhalt 11

Schleswig-Holstein, incl. Hamburg 8

Thüringen 17

Bund 257

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2.4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen

Der weitaus überwiegende Teil der amtlichen Regionalstatistik bezieht sich nach wie vor zumeist auf Stadt- und Landkreise. Der siedlungsstrukturelle Kreistyp, d.h. die Einordnung der Stadt- und Landkreise in den siedlungsstrukturellen Kontext, ist deshalb als Analyseraster für die Laufende Raumbeobachtung besonders wichtig.

Bei der Typenbildung wurde in der Vergangenheit ein Top-down-Ansatz gewählt: der großräumige Kontext - repräsentiert durch den Regionstyp - prägt die Entwicklungschancen der dazu gehörigen Kreise. Der siedlungsstrukturelle Kreistyp enthielt somit implizit ein Lagekriterium.

Mit der Neutypisierung 2011 wird die Blickrichtung geändert und ein Bottom-up-Ansatz gewählt: Die Gemeinden tragen zum Erscheinungsbild und zur Entwicklung des Kreises einerseits und der Region andererseits bei. Für den siedlungsstrukturellen Kreistyp werden somit tatsächlich nur Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen; Lagegunst oder -ungunst wird hingegen als eigenständige Dimension aufgefasst, die über eine weitere Typisierung mit dem neuen siedlungsstrukturellen Kreistyp verknüpft werden kann.

Abgrenzungskriterien

Die räumliche Ebene zur Bildung der Kreistypen sind nicht die (401) Stadt- und Landkreise selbst, sondern die (361) Kreisregionen (siehe 2.1). Für die Typenbildung werden folgende Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen:

Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten

Einwohnerdichte der Kreisregion Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und

Mittelstädte

Auf diese Weise können vier Gruppen unterschieden werden:

Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern

Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und

Mittelstädten von mindestens 50% und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohner/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohner/km²

Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem

Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50%, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohner /km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohner /km²

Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohner /km²

Siedlungsstrukturelle Kreistypen, Stand 31 .12 .2017

Anzahl Kreise

Anzahl Kreisregionen

Kreisfreie Großstädte 67 67

Städtische Kreise 131 119

Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen 101 84

Dünn besiedelte ländliche Kreise 102 91

Bund 401 361

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2.5 Städtischer und Ländlicher Raum

Das BBSR definiert den Städtischen und Ländlichen Raum wie folgt:

Städtischer Raum:

Kreisfreie Großstädte (Kreisfreie Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern)

Städtische Kreise ( Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50% und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohner/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohner/km²)

Ländlicher Raum:

Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50%, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohner/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohner/km²)

Dünn besiedelte ländliche Kreise (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohner/km²)

Städtischer und Ländlicher Raum, Stand 31 .12 .2017

Anzahl Kreise

Anzahl Kreisregionen

Städtischer Raum 198 186

Ländlicher Raum 203 175

Bund 401 361

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3 Raumbezüge auf Regionsebene

3.1 Raumordnungsregionen

Raumordnungsregionen (ROR) sind keine Programmregionen des Bundes, sondern stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar.

Sie bilden den räumlichen Bezugsrahmen für

großräumige Analysen der raumstrukturellen Ausgangslage,

großräumige Analysen der raumwirksamen Bundesmittel,

Prognosen der großräumigen Entwicklungstendenzen,

Aussagen über großräumige Disparitäten im Bereich der Infrastruktur und der Erwerbsstruktur

Die Raumordnungsregionen decken sich weitgehend mit den Oberbereichen der Länder. Daher sind sie auch fast deckungsgleich mit den Planungsregionen der Länder, bzw. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit vergleichbaren regionalen Gliederungen auf Basis von Stadt- und Landkreisen. Allerdings entsprechen die von den Ländern festgelegten Planungsregionen deren Sichtweisen und Erfordernissen und sind keineswegs bundesweit vergleichbar abgegrenzt. Schwellenwert für eine von den Planungsregionen abweichende Zuordnung der Kreise zu den Raumordnungsregionen ist ein Anteil von Pendlern aus der Region von 15% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Als Ergebnis der empirischen Analysen und der Abstimmung mit den Ländern wurde 1996 ein System von 97 Raumordnungsregionen vorgelegt, das dem Erfordernis

bundesweiter Vergleichbarkeit weitgehend entspricht, die Belange der Landesplanung aufgreift und die aus diesen Vorgaben folgenden notwendigen

Änderungen auf ein Minimum beschränkt. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die

entsprechende Regionalstatistik zu sichern. Nach Berücksichtigung der Kreisreformen in Sachsen (2008) und Sachsen-Anhalt (2007) verringerte sich die

Anzahl auf 96 Raumordnungsregionen.

Raumordnungsregionen, Stand 31 .12 .2017

Land Anzahl ROR

Schleswig-Holstein 5 Hamburg 1 Niedersachsen 13 Bremen 1 Nordrhein-Westfalen 13 Hessen 5 Rheinland-Pfalz 5 Baden-Württemberg 12 Bayern 18 Saarland 1 Berlin 1 Brandenburg 5 Mecklenburg-

Vorpommern

4 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 4 Thüringen 4 Bund 96

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3.2 Siedlungsstrukturelle Regionstypen

Der siedlungsstrukturelle Regionstyp klassifiziert die funktionalräumlich abgegrenzten Raumordnungsregionen. In der Vergangenheit stellte der Regionstyp im Top-down-Ansatz den Ausgangspunkt für alle weiteren siedlungsstrukturellen Gebietstypen (Kreis- und Gemeindetypen) dar. In der Neutypisierung sind die Regionstypen jedoch Ausdruck der Summe städtischer und ländlicher Siedlungen; sie werden somit im Bottom-up-Ansatz gebildet.

Die Typisierung unterscheidet sich von der vorherigen auch dahingehend, dass die Gruppen der regionalen Ebene entsprechend als städtische oder ländliche "Regionen" und nicht mehr als "Räume" bezeichnet werden. Damit wird der Begriffsverwirrung um "ländliche Räume" bzw. den "ländlichen Räum" vorgebeugt. Der ländliche Raum wird nun im BBSR auf Ebene der Kreise und Kreisregionen abgegrenzt (s. 2.5).

Für die Typisierung werden folgende Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen:

Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten

Vorhandensein und Größe einer Großstadt

Einwohnerdichte der Raumordnungsregion

Einwohnerdichte der Raumordnungsregion ohne Berücksichtigung der Großstädte

Auf diese Weise können drei Gruppen unterschieden werden:

1. Städtische Regionen: Regionen, in denen mind. 50% der Bevölkerung in Groß-

und Mittelstädten lebt und in der sich eine Großstadt mit rund 500.000 Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 E./km².

2. Regionen mit Verstädterungsansätzen: Regionen, in denen mindestens 33%

der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 E./km² sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 100 E./km² aufweisen.

3. Ländliche Regionen: Regionen, in denen weniger als 33% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte unter 150 E./km² sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 E./km² beträgt.

Siedlungsstrukturelle Regionstypen, Stand 31 .12 .2017

Anzahl Kreise

Anzahl Raum-

ordnungsregionen

Städtische Regionen 114 24

Regionen mit Verstädterungsansätzen 151 36

Ländliche Regionen 136 36

Bund 401 96

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4 Raumbezüge auf Europäischer Ebene – NUTS-Regionen

Die regionale Untergliederung der Europäischen Raumbeobachtung basiert auf der von Eurostat bereitgestellten Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik NUTS (Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques). Ausgangsbasis sind im Wesentlichen die institutionellen Gebietseinheiten der Mitgliedsstaaten. Die hierarchische Klassifikation der NUTS unterteilt die einzelnen Mitgliedsstaaten (= NUTS 0) in die Ebene NUTS 1, diese in NUTS 2 und diese wiederum in NUTS 3.

In der EU28 gibt es auf der NUTS 1-Ebene 98 Regionen, dies sind in Deutschland die Bundesländer. Die NUTS 2-Ebene unterscheidet 276 Regionen. Diese Ebene entspricht in Deutschland den Regierungsbezirken bzw. den Statistischen Regionen in Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oder den Direktionsbezirken in Sachsen. DIE NUTS 2-Ebene wird bei den INKAR-Indikatoren für alle Deutschland-Indikatoren als Raumbezug angeboten.

Die in INKAR vorliegenden Indikatoren zur Europäischen Union sind – auch aus Gründen der statistischen Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit – auf den NUTS-Ebenen 0, 1 und 2 berechnet.

NUTS-Gliederungen, Stand 31 .12 .2015

Anzahl Einheiten (EU28)

Anzahl Einheiten (Deutschland)

NUTS 0 28 1

NUTS 1 98 16

NUTS 2 276 38

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5 Weitergehende Informationen

Weitere ausführliche Erläuterungen zu den in INKAR verwendeten Raumbezügen finden sich im Internet unter www.raumbeobachtung.de in den Rubriken Raumabgrenzungen bzw. Downloads. Dort stehen auch die Karten und Referenzdateien zum Herunterladen zur Verfügung.

Eine sehr detaillierte zusammenfassende Darstellung der Raumabgrenzungen und Raumtypen des BBSR findet sich in der Veröffentlichung: Raumabgrenzungen und Raumtypen des BBSR. Analysen Bau.Stadt.Raum, Band 6, Hrsg.: BBSR, Bonn 2012.