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Die Innung- - · PDF fileInsider Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, diese Broschüre wurde gezielt für Sie, den Branchenkenner, ... Nutzen Sie zum Einstieg und zum Kennen

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-Die Innung--Die Innung-

Von Insidern für Insider

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Von Insidern

München

BAYERNStuttgart

RHEINLAND-PFALZ

Mainz

HESSEN

Wiesbaden

THÜRINGEN

Erfurt

SACHSEN-ANHALT

Magdeburg

NIEDERSACHSEN

Hannover

NORDRHEIN-WESTFALEN

Düsseldorf

Bonn

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Schwerin

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Kiel

BRANDENBURGPotsdam

SACHSEN

Dresden

SAARLANDSaarbrücken

HAMBURG

BERLIN-

BREMEN

WÜRTTEMBERG

BADEN

Heidelberg

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Orientierungshilfe

Orientierungshilfe

Insider 2

Entstehungsgeschichte 3

Satzung 4

Arbeitgeberverband 5

Beratung 6

Vertretungsmacht 7

Selbstverständnis 8

Kooperationen 9

Ausbildungsleistung 10

Mitgliedschaft 11

ZHB vor Ort 12

Übrigens:Wir nennen uns

im Folgenden kurz ZHB.

1

für Insider

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Insider

Insider

Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,

diese Broschüre wurde gezielt für Sie, den Branchenkenner,konzipiert. Als heutiger oder zukünftiger Inhaber eines ge-werblichen zahntechnischen Meisterlabors suchen Sie detail-lierte Informationen über die berufsständische VertretungIhres Handwerks.

Ihr Interesse verstehen wir als Auftrag!

Wir begnügen uns bewusst nicht mit der Aneinander-reihung von Schlagworten, um Ihnen

Struktur Aufgaben Leistungen

der Innung vorzustellen, sondern haben eine etwas aus-führlichere Form der Darstellung gewählt.

Herzlich willkommen!

Ihr Zahntechniker-Handwerk Baden -Die Innung-Obermeister und Vorstand

Geschichte d2

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Entstehungsgeschichte

Die Gründung der Innungen geht auf ein Gesetz aus demJahre 1934 zurück. Auch das ZHB wurde in diesem Jahrgegründet. Allerdings führte erst das Gesetz zur Ordnungdes Handwerks, besser bekannt als die "Handwerks-ordnung (HwO)", 1953 die unterschiedlichen Handwerks-rechte der damaligen Besatzungszonen wieder zusammen.

Die HwO traf grundsätzliche, bis heute gültige Festlegungen.Besonders erwähnenswert ist die Vereinheitlichung derRegeln zur Gesellenausbildung, vor allem aber die Begrün-dung des Meisterprinzips in Form des "großen Befähigungs-nachweises".

Vor allem jedoch wurde es selbstständigen Handwerkerndes gleichen Gewerbes ausdrücklich ermöglicht, zur För-derung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen eigeneVerbände, die "Innungen", zu begründen. Hier findet sichdie noch heute gültige rechtsstaatliche Legitimation.

Diese herausgehobene gesellschaftspolitische Verantwortungspiegelt sich folgerichtig in der Rechtsnatur der Innungenwider. Sie sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts".

es ZHB3

Entstehungsgeschichte

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Satzung

Satzung

Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse, dennoch sindsie in ihrem Handeln nicht vollkommen frei. Grundsätzlichunterliegen sie der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer,in deren Bezirk sie errichtet wurden.

Die Rechtsstellung der Mitglieder untereinander regelt dieSatzung. Sie benennt die Organe der Innung, trifft Fest-legungen zur Besetzung der Gremien und deren Aufgabenund regelt die Vertretungsmacht im Innen- und Außen-verhältnis.

Obermeister, Vorstand und die Mitglieder der Ausschüssesind selbst aktive Mitglieder der Innung. Sie werden vonder Vollversammlung in ihr Amt gewählt und üben diesehrenamtlich aus. Zur Erledigung der laufenden Geschäfteist ein hauptamtlicher Geschäftsführer bestellt.

Innungen finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgender Mitglieder. Der jährlich zu erstellende Haushaltsplanund die Jahresrechnung sind allen ordentlichen Mitgliedernzugänglich. Dies garantiert vollkommene Transparenz überdie Verwendung der treuhänderisch überlassenen Mittel.

Strukturen 4

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Leistungen

Arbeitgeberverband

Berufspolitik bedeutet, die gemeinsamen gewerblichenInteressen eines Berufsstandes zu bündeln und diese mitdem Ziel der Einflussnahme an die Entscheidungsträger inPolitik, Wirtschaft und Gesellschaft heranzutragen.

Im Umkehrschluss sind alle politischen Entscheidungen unddie sich daraus ergebenden Veränderungen der wirtschaft-lichen Rahmenbedingungen für den Berufsstand aufzuar-beiten und an die Mitglieder weiterzugeben.

Aus der sach- und fachgerechten Interpretation dieserEinflussgrößen resultieren Entscheidungshilfen sowohl fürdie operative Betriebsführung als auch für die strategischeAusrichtung des Unternehmens "Dental-Labor".

Die Innung ist eine Vereinigung von Arbeitgebern undunterstützt diese in allen Belangen. Insbesondere in arbeits-rechtlichen Fragen vertritt das ZHB ausschließlich dieInteressen der Arbeitgeberseite.

des ZHB5

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Leistungen

Beratung

Wie kein anderes handwerkliches Produkt wird Zahnersatzin seiner Herstellung, Abgabe und der Preisstellung von derGesetzgebung flankiert. Neben den einschlägigen Richt-linien und Verordnungen ist vorrangig die strenge Einbin-dung und Reglementierung durch die Sozialgesetzgebungzu nennen.

Das ZHB berät seine Mitglieder kompetent in allen relevan-ten Themenbereichen, insbesondere in Fragen zur korrek-ten Abrechnung zahntechnischer Leistungen. In unsererFunktion als Clearingstelle übernehmen wir für sie dieKommunikation zu den Vertragspartnern.

Wir sind Ansprechpartner in allen Fragen zum Berufsaus-bildungs- und Arbeitsrecht, zum Schuld- und Gewähr-leistungsrecht, in Fragen zur Arbeitssicherheit und zumArbeitschutz sowie in vielen anderen Aufgabenstellungen.

Unsere Zusammenarbeit mit Experten aus unterschiedlichenSachgebieten sichert jederzeit die Verfügbarkeit kompeten-ter Ansprechpartner zu.

In sensiblen Fragen wahren unsere Mitglieder ihre Anonymi-tät, indem wir sie in ihrem Sinne vertreten.

Leistungen d6

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Leistungen

Vertretungsmacht

Das ZHB bündelt die Interessen seiner Mitglieder und ver-tritt diese gegenüber den Organisationen, mit denen esinteragiert.

Diese, vom Gesetzgeber gewollte und deshalb in konkretenPunkten auch gesetzlich verankerte Vertretungsmacht er-öffnet Handlungsspielräume, die dem Handwerk ansonstenverschlossen blieben.

Die Regelungen des fünften Buches des Sozialgesetzbuches(SGB V) benennen ausschließlich die Innungsverbände derZahntechniker als Vertragspartner der gesetzlichen Kranken-kassen bei den Verhandlungen über die Vergütung zahn-technischer Leistungen.

In Rechtsstreitigkeiten vertreten wir als Partei das "HandwerkZahntechnik" vor Schiedsämtern, Schlichtungsstellen undbei Gericht.

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Selbstverständnis

Selbstverständnis

Unser grundsätzlicher Auftrag besteht darin, die Interessender Mitglieder nach außen klar zu vertreten, sie zu artiku-lieren und den Berufsstand unverkennbar zu positionieren.Nach innen wirken wir ausgleichend, um die Gemeinschaftzu stärken und die Kollegialität zu fördern.

Mit dem Beitritt zur Innung sprechen uns die Mitglieder einHöchstmaß an Vertrauen aus. Sie treffen in vielen Fällenauf Basis der von uns geschlossenen Rahmenverträge, denerteilten Auskünften und Informationen ihre unternehmeri-schen Entscheidungen.

Der Obermeister, die Vorstandschaft, die Mitglieder derAusschüsse und die Geschäftsführung des ZHB sind sichdieser verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und leitendaraus ihr Selbstverständnis ab.

Das ZHB definiert sich selbst als Service- und Dienstleis-tungszentrum. Jedes ordentliche Mitglied hat grundsätzlichAnspruch auf individuelle Betreuung, Beratung und Unter-stützung - darauf können Sie vertrauen!

Selbstverstä 8

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Kooperationen

Der Wirkungskreis des ZHB ist regional auf die Bezirke derHandwerkskammern Mannheim, Karlsruhe, Freiburg undKonstanz beschränkt.

Um die Interessen der Mitglieder auch überregional zu ver-treten, ist das ZHB auf Bundesebene in den

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)

eingebunden und entsendet Delegierte in dessen Vorstandund Ausschüsse. Auf diese Weise finden die Belange unsererInnungsbetriebe Eingang in die Entscheidungen.

Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation zur

Zahntechniker-Innung Württemberg (ZIW).

Im gemeinsamen Vertragsgebiet "Baden-Württemberg"bündeln wir Kräfte und nutzen Synergien dort, wo sichVorteile für unser Handwerk insgesamt erschließen lassen.

Diese Strategie steht in keinster Weise im Widerspruch zurIdentifikation unserer Mitglieder mit "ihrer Innung Baden".

Darauf achten wir, darauf legen wir allergrößten Wert!

ndnis des ZHB9

Synergien

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Ausbildung

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Leistungen d

Ausbildungsleistung

Ausbilden heißt in die Zukunft investieren!

Das ZHB übernimmt die Verantwortung für die Ausbildungs-leistung im Handwerk "Zahntechnik". Die HandwerkskammerMannheim hat uns zur selbstständigen Durchführung der

Zwischen- und Gesellenprüfungen

ermächtigt. Der bei der Innung als autonomes Gremiuminstallierte Gesellenprüfungsausschuss verfügt über allehierfür erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kompe-tenzen.

Handwerksmeister unseres eigenen Berufsstandes gestaltenaktiv die Prüfungsinhalte und das Prüfungsgeschehen.

In enger Abstimmung mit der berufsbildenden Schule wer-den die Inhalte der Lernfelder an den neuesten Entwick-lungen ausgerichtet. Über diesen Austauschprozess wirdSchulwissen zum Prüfungswissen und sichert demBerufsstand die dauerhafte Verfügbarkeit qualifizierterFachkräfte.

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Mitgliedschaft

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es ZHB

Mitgliedschaft

Tasten Sie sich vor. Nutzen Sie zum Einstieg und zum Kennen-lernen der Leistungen des ZHB die Möglichkeit einer

Schnuppermitgliedschaft.

Für die Dauer von zwölf Monaten steht Ihnen das gesamteServiceangebot des ZHB nahezu uneingeschränkt zur Ver-fügung. Die Mitgliedschaft auf Probe endet automatischnach Ablauf dieser Zeitspanne und verpflichtet Sie in keins-ter Weise.

Selbstverständlich würden wir uns sehr freuen, wenn wirSie in dieser Zeit inhaltlich überzeugen könnten und Sienach Ablauf der Schnupperphase in die

Vollmitgliedschaft

wechseln würden. Doch so weit wollen wir heute nicht vor-greifen. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt. Wir stellenIhnen die Modalitäten gerne in einem persönlichen Ge-spräch vor.

Fordern Sie uns!Ihr Zahntechniker-Handwerk Baden

-Die Innung-

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Regionen

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ZHB vor Ort

Unser Credo lautet: "Zahnersatzversorgung muss vor Ortgeschehen." Wir selbst sind vor Ort! Das InnungsgebietBaden gliedert sich in folgende Bezirke:

Mannheim

Heidelberg

Karlsruhe

Pforzheim

Offenburg

Villingen-Schwenningen

Freiburg

Lörrach

Konstanz

Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie im Internet unterwww.zahn-technik.de

Das ZHB in Ih

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ZHB vor Ort

rer Region

Mannheim

Heidelberg

Karlsruhe

Pforzheim

Offenburg

FreiburgVillingen-Schwenningen

Lörrach Konstanz

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Ansprechpartner

Zahntechniker-Handwerk Baden-Die Innung-

Neuenheimer Landstraße 569120 Heidelberg

Telefon 0 62 21 / 4 32 01 - 0Fax 0 62 21 / 4 32 01 - 55E-Mail [email protected] www.zahn-technik.de