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© DIHK 09/2006 1 Konzept der beruflichen Weiterbildung in Deutschland Informationsveranstaltung Projekt „ANKOM“ 7. September 2006

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Konzept der beruflichen Weiterbildung

in Deutschland

Informationsveranstaltung Projekt „ANKOM“7. September 2006

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Begriffsklärung

… ist das Lernen auf der Grundlage einer formalen oder informellen Grundbildung.

… dient der Erlangung, dem Erhalt oder der Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit. .. ist Erwachsenenbildung.

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Markt

Angebot und Nachfrage Weitgehend „ungeregelt“ Zum kleineren Teil „geregelt“

Privatwirtschaftlich: DIN ISO, Personen- , Herstellerzertifizierung, Branchenstandards etc.

Öffentlich-rechtlich:Rechtsverordnungen, Rechtsvorschriften

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Akteure und Produkte

Nachfrager: Unternehmen, Einzelpersonen Ziele: Personalentwicklung, Qualifizierung Anbieter:

Bildungsträger, Trainer, Unternehmen, Universitäten, sonstige Institutionen Angebote:

Seminare, Lehrgänge, Workshops Dauer von 2 Stunden bis 2 Jahren Intern (innerbetrieblich), extern

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Prinzipien

Markt mit vielen Freiheiten und geringer Regelungstiefe Wenig Staat – Ausnahme Bundesagentur für Arbeit Grundsätze:

Freiwilligkeit Eigenverantwortung Marktbedingungen

Kräfte des Marktes sichern Selbstregulierung

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Marktregulierung I

Privatwirtschaftlich Regulierung nur bei Bedarf und Interesse Initiative liegt bei der Wirtschaft

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Marktregulierung II

Öffentlich-rechtlich Regulierung nur bei Bedarf der Wirtschaft

und Ordnungsinteresse des Staates Initiative liegt bei Wirtschaft (Arbeitnehmer und Arbeitgeber!) und/oder Staat Regulierung durch den Staat im Einvernehmen

mit der Wirtschaft § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG):

„Die Berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“

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Öffentlich-rechtlicher Regelungsansatz

Terminus technicus lt. BBiG: „Fortbildung“ Unterscheidung zwischen Anpassungs- und

Aufstiegsfortbildung § 53 BBiG:

Rechtsverordnungen (RVO) des Bundes mit bundesweiter Geltung

§ 54 BBiG: Rechtsvorschriften (RVS) der zuständigen

Stellen mit Geltung im jeweiligen

Zuständigkeitsbereich Zuständige Stelle erlässt bzw. prüft

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Anpassungsfortbildung

Keine Prüfung

Keine rechtliche Grundlage

z.B. Seminare,

Workshops,

IHK-Zertifikatslehrgänge,

IT-Spezialisten

Aufstiegsfortbildung

Öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung

Rechtl. Grundlage § 53,54 BBiG

> 200 Stunden Präsenzzeit

z. B. Fachberater,

Fachwirt/Fachkaufmann,

Industrie-/Fachmeister,

(Technischer) Betriebswirt IHK,

Operative/Strategische Professionals

Unterscheidung …

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Abschlussebenen

Fachberater ist der fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche

Fachwirt nimmt auf mittlerer Ebene branchenorientiert Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr

Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist, der branchen-übergreifend arbeitet

Betriebswirt IHK hat sich als Fachwirt/Fachkaufmann bewährt und kann selbstständig Leitungsaufgaben übernehmen

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Rechtsvorschriften und -verordnungen

Werden in geregelten Ordnungsverfahren im Konsens der Sozialpartner für die Wirtschaft erarbeitet

Ordnung der Fortbildungsprüfung Einzelne Regelungstatbestände:

Zulassungsvoraussetzungen, Kompetenzprofil, Prüfung, … Grundlage Berufserfahrung (formal, informell) Prinzipien: Handlungsorientierung und Kompetenzentwicklung Prinzipien Ganzheitlichkeit und Modularität

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Exkurs: Ordnungsverfahren (RVO)1. Phase: Einleitung des Verfahrens

1. Bedarfsfeststellung und Abstimmung unter den Sozialpartnern

2. Gemeinsame Aufforderung ans BMBF

3. Klärung Federführung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und Sachverständigenabfrage

4. Weisung des BMBF ans BIBB

5. Aufforderung des BIBB an die Sozialpartner zur Benennung der Sachverständigen

6. Bildung eines paritätisch besetzten BIBB-Fachbeirats zur Erarbeitung des RVO-Entwurfs

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1. Erarbeitung des RVO-Entwurfs durch BIBB-Fachbeirat

2. Konsensfähigkeit des Ergebnisses prüfen

3. Ggf. Korrektur der Inhalte und Abstimmen der Positionen

Exkurs: Ordnungsverfahren (RVO)2. Phase: Erarbeitung des Entwurfs

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1. Information der Mitglieder

2. Ggf. Änderungen einarbeiten

3. Stellungnahmen und Abstimmung im KWB

4. Anhörung im Ständigen Unterausschuss des BiBB und Empfehlung an Hauptausschuss

5. Beschluss im Hauptausschuss des BiBB

6. Erlass der RVO durch BMBF im Einvernehmen mit Fachministerien wie BMWi, BMJ

7. Erscheinen im Bundesgesetzblatt

Exkurs: Ordnungsverfahren (RVO)3. Phase: Abstimmung und Erlass

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Erlass der Verordnung durch das Bildungsministerium nach Anhörung des Hauptausschusses

Mitbestimmung in der beruflichen Weiterbildung

Entscheidungsgremium gem. BBiG:

5

8

81 1

8

Bund Länder Arbeitgeber Arbeitnehmer BfA (beratend) Kommunale Spitzenverbände (beratend)

Hauptausschuss beim BIBB

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Relevante Spielregeln

BBiG 96‘er Vereinbarung zwischen KWB und DGB 2000‘er Vereinbarung über die Systematik

der Qualifizierungsebenen Jährliche Abstimmungsgespräche zwischen

Arbeitgebern und Arbeitnehmern Arbeitgebern/-nehmern und BMBF

Geschäftsordnung BIBB-Hauptausschuss Entscheidungsprozess Bund/Länder

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Prüfungen - Grundlagen

Rahmen im BBiG festgelegt Prüfungsausschüsse - bei den IHKs gem. BBiG, ehrenamtlich besetzt mit sachkundigen und

geeigneten Mitgliedern Musterprüfungsordnung (MPO) - vom BIBB-

Hauptausschuss im Konsensverfahren erarbeitet Prüfungsordnungen der Zuständigen Stellen auf

Grundlage der MPO vom paritätisch besetzten Berufsbildungsausschuss erlassen

Rechtsverordnung bzw. Rechtsvorschriften

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Prüfungen – Zahlen

Prüfungsteilnehmer

54.000

56.000

58.000

60.000

62.000

64.000

66.000

68.000

70.000

72.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

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Prinzip Integration d. h. die übliche Trennung zwischen Kenntnis-

und Fertigkeitsprüfungen entfällt

Prinzip Praxisorientierung d. h. Prüfungsaufgaben entsprechen in ihrer Aufgabenstellung und -durchführung den Arbeitsaufträgen und -handlungen der betrieblichen Praxis

Prüfungen - handlungsorientiert

Ziel: Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz

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Qualifizierung - Maßstäbe

Strukturen, Inhalte, Angebotsformen und Verwertbarkeit der Weiterbildung müssen zeitgemäß und zukunftsfähig sein.

Weiterbildung ... muss flexibel sein; muss handlungsorientiert und erwachsenengerecht sein; muss ganzheitlich angelegt sein; die Eigeninitiative des Lernenden aktivieren; erweitert die individuelle Handlungs-, Problemlösungs-

und Transferkompetenz im Arbeitsprozess.

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Weitere „Ordnungs“mittel

Rahmenpläne = Curricula– in der Regel ebenfalls im Konsens der Sozialpartner von Sachverständigen erarbeitet

Lehrgangsbegleitende Materialien (Textbände) Prüfungsaufgaben Lösungsvorschläge Umsetzungshilfen

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Ziele I

Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Bereitstellung von qualifizierten Arbeitskräften

Orientierung am Bedarf der Unternehmen Ausbildung von Führungskräften Sicherung beruflicher Qualifizierungsmöglichkeiten

nach Abschluss einer Berufsausbildung Fokussierung auf den Mittelstand

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Ziele II

Prinzip: „Aus der Praxis für die Praxis“ Praktiker involviert, Ziel Handlungskompetenz Qualifikationen entsprechen den Tätigkeitsprofilen

im Beschäftigungsmarkt

Qualifizierung arbeitsprozessorientiert, mit modernen Methoden

Ansatz branchenübergreifend Zugang zu formalen Qualifikationen für alle (!)

beruflich Qualifizierten möglich

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Abgleich mit akademischen Bildungsleistungen

„Gleichwertig, aber andersartig“ „Vergleichbar, nicht identisch“ Deckungsgrade/Deckungslücken Anerkennung/Anrechnung Einordnung in den EQF/NQF Referenz ISCED

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Tradition

Berufliche Weiterbildung

Akademische Bildung

Berufliche Bildung

Schule

hoch

niedrig

Wertigkeit

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Vision

Berufliche Weiterbildung

Akademische Bildung

Berufliche Bildung

Schule

hoch

niedrig

Wertigkeit

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Chancen

Grundsätzlich adäquate Einordnung in einen EQF/NQF

Erhöhung des Marktwerts Attraktivitätssteigerung Inhaltliche/qualitative Nachbesserung Bildungssystem verändern Durchlässigkeit Transparenz Qualifizierungsoptionen Zeitersparnis

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Yorck SieversLeiter Referat IT- und Medien Aus- und Weiterbildung

[email protected] DIHK - 11052 Berlin