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Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsbericht 2016

Ä rztekammer des SaarlandesE… · ÄKS Psychothera-peutenkammer Arzneimittelver-sorgung Qualitätssicherung Ambul.ärztl.Versorg Gendermedizin Arztzahlenentwicklung Die Zahl der

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Geschäftsbericht 2016

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Vertreterversammlung (Wahlperiode 2014 - 2019)

76 Delegierte vertreten 7200 saarländische Ärztinnen und Ärzte

Ausschüsse und

Arbeitskreise

Verwaltungsausschuss

Versorgungswerk

Junge Kammer

Schlichtungsausschuss

Redaktionsausschuss des

Saarl. Ärzteblattes

Finanzausschuss

Weiterbildungsausschuss

Fortbildungsausschuss

Ausschuss Prävention

Ausschuss QS

Ausschuss Berufsordnung

Ausschuss Krankenhaus

Kuratorium der

Gemeinschaftshilfe

Ethikkommission

Koordinierungsstelle

gegen Schutgefahr

Arbeitskreis Ärztinnen

Arbeitskreis Hilfe gegen

Gewalt

Gemeinsame Einrichtungen mit Dritten

Norddeutsche Schichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, Hannover, ÄK-Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-

Holstein Thüringen

Ärztliche Stelle des Saarlandes, KV-Saarland

Gemeinsamer Beirat, Kammer der nichtärztlichen Psychotherapeuten

Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin, KV-Saarland, Saarländische Krankenhausgesellschaft

Berufsbildungsausschuss, Berufsverband der MFA, KBBZ

PID - Ethikkommission, ÄK-Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen undThüringen

Vorstand

Präsident, 2 Vizepräsidenten (davon 1 Zahnarzt), 3 Beisitzer

Abt.-Vorstand Ärzte

Geschäftsführung

Justiziariat

Weiterbildung/Fortbildung

Meldewesen

Rechtsangelegen-heiten

MFA

Buchhaltung

Saarl. ÄrzteblattÖffentlichkeitsarb.

Geschäftsstelle Ethikkommission

Geschäftsführung/Justiziariat

Fortbildung

Röntgenstelle

Gemeinschafts-hilfe

Qualitäts-management

Meldewesen

ZFA

Geschäftsführung

Kapitalanlagen

Mitgliedschaft

Rente

Beitragsbuch-haltung

Finanzbuch-haltung

Immobilien u. allg.Verwaltung

IT u. Organisation

Abt.-VorstandZahnärzte

GeschäftsführenderAusschussAbt. Versorgungswerk

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Ärztliche EthikÄrztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschenund der Bevölkerung.

Der Ärztliche Beruf ist kein Gewerbe.

Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Ärztliche Aufgabe ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wieder-herzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten undan der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick aufihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.

Ärztinnen und Ärzten üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus.

Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oderAnweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sindoder deren Befolgung sie nicht verantworten können.

Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben unddem ihnen bei der Berufsausübung entgegengebrachtem Vertrauenzu entsprechen.

Ärztinnen und Ärzten dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichenEntscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich über die für dieBerufsausübung geltenden Vorschriften unterrichtet zu halten.

(Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes)

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Inhaltsverzeichnis

Vertreterversammlung, Ausschüsse und Arbeitskreise, Vorstand,Gemeine Einrichtungen mit Dritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2

Ärztliche Ethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Der Vorstand der Ärztekammer des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Vertreterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Vorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Arztzahlenentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Bericht des Weiterbildungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Junge Kammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Ausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Fortbildungsausschuss der Ärztekammer des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Berufsrecht/Berufsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Schlichtungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Ausschuss “Angelegenheiten ausländischer Ärzte” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Ethik-Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Kommission für gutachterliche Stellungnahmen gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 TPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Gemeinsamer Beirat Ärztekammer des Saarlandes und Psychotherapeutenkammer des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Ärztliche Stelle des Saarlandes zur Qualitätssicherungnach der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Gemeinschaftshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Fürsorgefonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Arbeitskreis Ärztinnen der Ärztekammer des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Arbeitskreis Hilfen gegen Gewalt der Ärztekammer des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

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Der Vorstand der Ärztekammer des Saarlandes

Präsident,

SR. Dr. med. J. Mischo

Vizepräsident,

Prof. Dr. med. H. Derouet

Beisitzer,

SR. Dr. med. E. Rolshoven

Beisitzerin,

SR. E. Groterath

Beisitzer,

Dr. med. B. Leyking

Vizepräsident,

SR. Dr. med. dent H.-J. Lellig

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Vertreterversammlung

Im Berichtszeitraum fanden jeweils 3 Sitzungender ärztlichen Mitglieder der Vertreterversamm-lung der Ärztekammer des Saarlandes und 3 Sit-zungen der Gesamtvertreterversammlung statt.Mit folgenden thematischen Schwerpunkten hatsich die Vertreterversammlung im laufenden Jahrbeschäftigt:

- Änderung der Berufsordnung

der Abteilung Zahnärzte

Nach einem Hinweis des Ministeriums für So-ziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat sicherneut geändert: Der § 2 (7) regelt, dass es demZahnarzt nicht gestattet ist, für die Verordnungund Empfehlung von Heil- oder Hilfsmittel sowieMaterialien und Geräten, eine Vergütung odersonstige wirtschaftliche Vergünstigungen zu for-dern oder anzunehmen.

Da die Formulierung nach der Musterberufsord-nung nach Auffassung des AbteilungsvorstandesZahnärzte zu Auslegungssschwierigkeiten führenkann, hat sich die Vertreterversammlung mehr andie Formulierung des Entwurfs zum Antikorrup-tionsgesetz angelehnt. Ein anderer Regelungs-inhalt ergibt sich hieraus nicht, beseitigt aller-dings die Auslegungsschwierigkeiten nach derMusterberufsordnung.

Danach lautet § 2 (7) der Berufsordnung für dieZahnärztinnen und Zahnärzte im Saarland wiefolgt:

"Dem Zahnarzt ist es nicht gestattet, für die Ver-ordnung, die Abgabe oder die Empfehlung, Arz-nei-, Heil- oder Hilfsmittel sowie Medizinprodukteneine Vergütung oder sonstige VermögenswerteVorteile für sich oder Dritte versprechen zu lassenoder anzunehmen. Gleiches gilt für den Bezugvon Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizin-produkten, die zur Abgabe an den Patienten be-stimmt sind.

- Arbeitsweise der Norddeutschen

Schlichtungsstelle für

Arzthaftpflichtfragen

Nachdem die Ärztekammer des Saarlandes imJahre 2015 der Norddeutschen Schlichtungsstel-le für Arzthaftpflichtfragen beigetreten ist, erläu-tert die Geschäftsführerin der NorddeutschenSchlichtungsstelle, Frau Kerstin Kols, die Arbeits-weise, Aufgaben und Ziele der Schlichtungsstelle.

Die Norddeutsche Schlichtungsstelle verstehtsich als qualifizierte Dienstleistungsinstitution fürdie außergerichtliche Klärung von zivilrechtlichen

Arzthaftungsstreitigkeiten. Medizinische und juri-

stische Kompetenz ist die unverzichtbare Basis

für die Entscheidung. Das Bestreben richtet sich

auf eine objektive kompetente und am aktuellen

ärztlichen Sachstand und der jeweils neuesten

Arzthaftungsrechtsprechung orientierten Streit-

beilegung. Qualität ist dabei das oberste Gebot.

Dabei ist es Ziel zur Vermeidung von Gerichts-

prozessen, eine noch bessere Akzeptanz bei den

beteiligten Parteien - Patienten, Ärzte und Haft-

pflichtversicherern - zu erreichen. Es gibt immer

noch Möglichkeiten, die Komponenten der Fall-

bearbeitung - Reaktionsschnelligkeit auf die Ein-

gaben, Mitwirkungsrecht der Beteiligten, rechtli-

ches Gehör, Verfahrenstransparenz, Verständ-

lichkeit von Entscheidungen sowie Freundlichkeit

und Barrierefreiheit - zu verbessern.

Letztlich geht es auch darum, die eigene

Qualitätssicherung zugunsten der Patientensi-

cherheit und der Fehlerprophylaxe bei den Ärzten

zu optimieren.

- Telemedizin

Telemedizinische Methoden finden einen zuneh-

mend breiten Einsatz in der Patientenverfügung.

Das Spektrum dieser modernen Versorgungs-

formen umfasst mittlerweile nahezu alle medizini-

schen Fachgebiete. Bereits der 118. Deutsche

Ärztetag 2015 in Frankfurt hat in der Entschlie-

ßung "Ärztliche Positionen zur Einsatzgebieten

telemedizinischer Patientenversorgung" Versor-

gungsszenarien benannt, in denen telemedizini-

sche Methoden aus der ärztlichen Perspektive

heraus relevanten Nutzen in der Patientenver-

sorgung stiften können. Man stimmt darüber ein,

dass

telemedizinische Anwendungen in vielen

Bereichen ein Mehrwert für Patienten dar-

stellen

telemedizinische Anwendungen sind unter-

stützender Anteil ärztlichen Handelns und

sollen ärztliches Handeln nicht ersetzen

die Telematikinfrastruktur wird dabei hel-

fen, einen Teil der Umsetzungsbarrieren für

telemedizinische Methoden abzubauen

Telemedizin eine wichtige Zukunftsauf-

gabe für die Ärzteschaft ist und von ihr ak-

tiv gestaltet werden muss, da in diesen

Bereichen ureigene ärztliche Prinzipien

berührt werden.

Um die Rahmenbedingungen zu definieren, unter

deren Voraussetzungen telemedizinische Anwen-

dungen sinnvoll sind und um innovative Struk-

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turen dauerhaft in der Patientenversorgung ver-ankern zu können, hat die Vertreterversammlungeine Projektgruppe, bestehend aus 5 Personen,berufen, die bis Mitte des nächsten Jahres hierdem Vorstand berichtet und entsprechendeVorschläge erarbeiten soll.

- Änderung der Satzung

des Versorgungswerkes

1. Errichtung einer Zinsschwankungsreserve

Infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase wardas Zinsergebnis des Versorgungswerkes imJahre 2015 weiter rückläufig. Ertragseinbußen diebei Nichterreichung des Rechnungszinses ent-stehen, werden voraussichtlich in den nächstenJahren tendenziell zunehmen. Deshalb befürwor-tet der Verwaltungsausschuss auf Empfehlungdes externen Versicherungsmathematikers desVersorgungswerkes, die Einrichtung einer Zins-schwankungsreserve. Hierdurch wird sicherge-stellt, dass künftige Ertragseinbußen vermindertwerden und darüber hinaus die aufsichtsrechtlichzu bildende Sollvabilitätsspanne allein durch freieEigenmittel gedeckt werden können. Auf dieseWeise bleibt eine auskömmliche bilanzielle Risi-kotragfähigkeit des Versorgungswerkes erhalten,die auch für eine diversifizierte und ertragsstarkeKapitalanlage Voraussetzung ist.

2. Die Höhe der Beiträge

und ihre Festsetzung

Ab dem 01.01.2016 zahlen gemäß § 47 a SGB Vdie gesetzlichen Krankenkassen für Bezieher vonKrankengeld, die aufgrund einer Pflichtmitglied-schaft in einer berufsständigen Versorgungsein-richtung von der Versicherungspflicht in der ge-setzlichen Rentenversicherung befreit sind, aufAntrag des Mitglieds diejenigen Beiträge an diezuständigen berufsständigen Versorgungsein-richtungen, wie sie bei Eintritt der Versicherungs-pflicht nach § 3 Satz 1, Nr. 3, SGB VI an die ge-setzliche Rentenversicherung zu entrichtenwären. Die Satzung des Versorgungswerkesmusste entsprechend angepasst werden. In derbisherigen Satzung fehlte der Hinweis, dass derPflichtbeitrag von Mitgliedern, die eine berufs-fremde Tätigkeit ausüben nur dann an das Ver-

sorgungswerk zu zahlen ist, wenn eine Befreiung

von der gesetzlichen Rentenversicherung zugun-

sten des Versorgungswerkes vorliegt.

3. Beitragszahlung

Durch den hinausgeschobenen Beginn der Al-

tersrente, ist die Altersgrenze für die Zahlung von

Beiträgen anzupassen. Daher können zukünftig

Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge und freiwil-

lige Beiträge für Zeiten nach Ablauf des Kalender-

monats, in denen der Versorgungsfall eingetreten

ist, nicht mehr entrichtet werden.

- Resolution:

Wir müssen mehr Anstrengungen für

den Ärztenachwuchs unternehmen.

Die saarländische, hessische und rheinlandpfälzi-

sche Ärzteschaft fordern daher die zuständigen

Bundes- und Landespolitiker auf, die Zahl der

Medizinstudienplätze um mindestens 10% zu er-

höhen. Für den Bereich der Ärztekammer des

Saarlandes müssten mindestens 30 neue

Studienplätze an der Medizinischen Fakultät in

Homburg geschaffen werden. Für Hessen liege

die erforderliche zusätzliche Studienzahl bei 185

sowie zusätzliche 40 Medizinstudienplätze seien

an der Johannes Gutenberg Universität Mainz er-

forderlich. Mit dieser signifikanten Erhöhung der

Studienplätze sollte auch eine rechtssichere

Neuberechnung der Studienplätze für den ge-

samten Verlauf des Studiums erfolgen. Die bis-

lang üblichen Teilzulassungen führen bei den

Betroffenen zu unnötigen und höchst belasten-

den Exmatrikulationen.

Des Weiteren müssen Ziel des Auswahlverfah-

rens Medizin Studierende grundsätzlich die Auf-

deckung erster Talente und Befähigung zum

Arztberuf sein. Die Abiturnote allein ist nach Auf-

fassung der Vertreterversammlung kein faires

Auswahlkriterium, denn nicht nur die Abiturnote

mache einen guten Arzt aus. Stattdessen sollten

beim Auswahlverfahren das Persönlichkeitsprofil

der Studienplatzbewerber einschlägige Berufs-

ausbildung sowie soziales Engagement und et-

waige Freiwilligendienste stärker berücksichtigt

werden.

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Vorstand

Im Berichtszeitraum fanden jeweils 9 Sitzungendes Kammervorstandes und des Abteilungsvor-standes "Ärzte" der Ärztekammer des Saarlandesstatt. Neben der Beratung der unterschiedlichenThemenbereiche aus dem Aufgabenkatalog derÄrztekammer diskutierten die Vorstandsmitglie-der Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitikder ärztlichen Versorgung an der Saar, der ärztli-chen Aus- und Weiterbildung sowie der Fortbil-dung, der Prävention und Rehabilitation der Arz-neimittelversorgung sowie der ärztlichen Berufs-ausübung.

Besuch des neuen Hauptgeschäftsführers derBundesärztekammer.

Präsident 1. Vizepräsident 2. Vizepräsident 1. Beisitzer 2. Beisitzerin 3.Beisitzer

SR Dr. Mischo Prof. Dr. Derouet SR. Dr. Lellig SR Dr. Rolshoven SR E. Groterath Dr. Leyking

Grundsatzfragen WeiterbildungAngelegenheiten

der Abt. ZahnärzteBerufsordnung Fortbildung MFA-Ausbildung

ÖffentlichkeitsarbeitÖffentlicher

GesundheitsdienstGebührenordnung

Gemeinsamer Beirat

ÄKS Psychothera-

peutenkammer

Arzneimittelver-

sorgung

Qualitätssicherung Ambul.ärztl.Versorg Gendermedizin

Arztzahlenentwicklung

Die Zahl der Pflichtmitglieder der Ärztekammer

des Saarlandes, Abteilung Ärzte, betrug am

31.12.2016 5.964. Sie erhöhte sich gegenüber

dem 31.12.2015 um 120. Die Zahl der berufstäti-

gen Ärzte stieg im gleichen Zeitraum von 4.814

auf 4.931. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte

sank von 1.483 auf 1.472. Die Zahl der Kranken-

hausärzte stieg von 2.636 auf 2.728. Die Zahl der

Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit stieg

von 1.030 auf 1033.

Bericht des Weiterbildungsausschusses für das Jahr 2016

Gesetzliche Grundlage

Aufgrund der Kammergesetze der Länder obliegt

den Landesärztekammern der Erlass von Weiter-

bildungsordnungen. Zur Erreichung eines mög-

lichst einheitlichen Weiterbildungsrechts in den

Landesärztekammern beschließt der Deutsche

Ärztetag eine Muster-Weiterbildungsordnung, die

den Landesärztekammern zur Übernahme emp-

fohlen wird. Nach Beschluss der jeweiligen Ver-treterversammlung der Landesärztekammern unddurch Genehmigung der Aufsichtsführenden Be-hörde treten die Beschlüsse in Kraft. Da Weiter-bildungsrecht Landesrecht ist, kann es in deneinzelnen Bundesländern zu Abweichungen inWeiterbildungsbestimmungen kommen.

Die Weiterbildung ist im Saarländischen Heilberu-fekammergesetz (SHKG) und in der Weiterbil-

Die Ressortverteilung im Abteilungsvorstand Ärzte stellt sich wie folgt dar:

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Weiterbildungsausschuss

Mitglieder des Weiterbildungsausschusses:

Vorsitzender: Prof. Dr. med. Harry DerouetStv. Vorsitzende: San.-Rätin Dr. med. Petra UllmannBeisitzer: Dr. med. Christoph Buntru

Dr. med. Katharina GrotemeyerDr. med. Margit Hasler-HeppDr. med. Renate Hero-GrossCornelia Rupp-John

dungsordnung (WBO) der Ärztekammer des

Saarlandes sowie den Richtlinien über den Inhalt

der Weiterbildung geregelt.

Ziel der Weiterbildung

Ziel der ärztlichen Weiterbildung ist es, nach Ab-

schluss des medizinischen Hochschul-studiums

eine Qualifikation gemäß der Weiterbildungsord-

nung zu erlangen. Jeder Arzt, der eine Facharzt-,

Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung er-

werben möchte, hat hierfür die in der Weiter-

bildungsordnung und den Richtlinien festgeleg-

ten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im

Rahmen der geforderten Weiterbildungszeit zu

absolvieren und durch eine mündliche Prüfung

vor der Ärztekammer des Saarlandes zu beste-

hen; die Zahlen sind in den Tabellen 2 - 4 ver-

merkt.

Aufgaben der Weiterbildungsabteilung

Zur Hauptaufgabe der Abteilung Weiterbildung

gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Aner-

kennung von Bezeichnungen nach der Weiterbil-

dungsordnung incl. der Prüfungs-organisation.

Dies beinhaltet auch die Bearbeitung von Anträ-

gen auf Anerkennung von im Inland absolvierten

Tätigkeitsabschnitten, Prüfung von im Ausland

absolvierten Tätigkeitsabschnitten gemäß §§ 18

und 19 WBO in denen keine automatische Um-

schreibung erfolgt sowie die Antragsbearbeitung

auf Umschreibung von im europäischen Ausland

erworbenen Facharztbezeichnungen gemäß derEU-Richtlinie 2005/36/EG.

Zum Kerngeschäft der Weiterbildungsabteilunggehören die Ausstellung von Konformitätsbe-scheinigungen für ausländische Behörden unddie Genehmigung von Teilzeitweiterbildungen.Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bearbeitung vonAnträgen auf Erteilung von Weiterbildungsbefug-nissen incl. der Genehmigung von Weiterbil-dungsstätten. Die Genehmigung von Weiterbil-dungskursen gemäß § 4 Abs. 8 der WBO undStellungnahmen gemäß der Protokollerklärung zu§ 19 Abs. 2 des Tarifvertrages für Ärztinnen undÄrzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärz-te/VKA) gehören ebenfalls zu den Aufgaben.Allgemeine Anfragen aus dem Ausland zur ärztli-chen Tätigkeit in Deutschland sowie Anfragenvon Verbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen,Ärztekammern sind Bestandteil der Arbeit imBereich. Eine Kernaufgabe ist die Beratung - seies telefonisch oder in einem persön-lichenGespräch.

Die Weiterbildungsabteilung prüft außerdem An-träge von Ärztinnen und Ärzten auf Erwerb vonFachkunden im Strahlenschutz nach der Rönt-genverordnung und der Fachkunde nach derStrahlenschutzverordnung. Die Zuständigkeitumfasst auch die Überprüfung der Kenntnisse imStrahlenschutz nach der Röntgenverordnung fürmedizinisches Hilfspersonal. Die Bearbeitung derAnträge durch die Mitarbeiter der Abteilung er-folgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern desWeiterbildungsausschusses und der jeweiligenPrüfungsausschüsse.

Der Weiterbildungsausschuss trat 2016 zu 6 Sit-

zungen zusammen und beriet über Anträge auf

Zulassung zur Prüfung, die Anrechnung von Aus-

landstätigkeiten, Teilzeitweiterbildung, Anerken-

nung bei abweichendem Weiterbildungsgang,

Weiterbildungsbefugnisse (stationär, ambulant),

Widerspruchsverfahren, sonstige Anfragen. Diese

und sonstige Antragszahlen sind in Tabelle 1 auf-

geschlüsselt.

Beratungsgegenstand der Sitzungen des Weiter-bildungsausschusses war die vorgesehene No-vellierung der Muster-Weiterbildungsordnung an-hand der vorliegenden Vorschläge der Fachge-sellschaften auf Bundesebene und Beratungser-gebnisse des Ausschusses "Ständige KonferenzWeiterbildung" der Bundesärztekammer hierzu.

Die vom Weiterbildungsausschuss empfohlene,vom Vorstand und Vertreterversammlung befür-

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Tabelle 1

2016

Anerkennung von WB-Zeiten im Ausland (Drittstaaten) 21Anerkennung von WB-Zeiten im Ausland (EU) 12Anerkennung Teilzeitweiterbildungen 35Weiterbildungsbefugnisse - stationär 95Weiterbildungsbefugnisse - ambulant 76Zulassung von Weiterbildungsstätten 8Anerkennung von abweichendem Weiterbildungsgang 14Genehmigung von Kursen gem. § 4 Abs. 8 WBO 1Widerspruchsverfahren 4Anerkennung von Tätigkeitszeiten im Rahmen eines Stipendiums 3Konformitätsbescheinigungen für das Ausland 42Umschreibung von Facharztbezeichnungen gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG 6Bestätigung gemäß TV-Ärzte 21Fachkunden nach Röntgenverordnung 93Fachkunden nach Strahlenschutzverordnung 2Kenntnisbescheinigungen med. Hilfspersonal 42Durchführung von Kursen zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung 4Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Programms "Förderung der 9Weiterbildung in der Allgemeinmedizin" (stationärer Bereich)

Die Umschreibungen nach den Richtlinien derEuropäischen Union (EU-Richtlinie 2005/36/EG)erfolgten für Ärztinnen und Ärzte folgender Län-der Rumänien (3), Ungarn (2), Griechenland (1).Neun Anträge erforderten eine Anfrage seitensder Ärztekammer bei den zuständigen ausländi-schen Behörden. Im Berichtsjahr erfolgten 13 An-fragen ausländischer Behörden zu im Saarlandabsolvierten Weiterbildungsabschlüssen.

Konformitätsbescheinigungen wurden sowohl fürdas europäische Ausland (u.a. Schweiz, Spanien,Großbritannien, Luxemburg, Frankreich,Rumänien, Griechenland, Österreich) als auch fürDrittstaaten (z.B. USA, Kuwait, Thailand, Iran,Saudi-Arabien) erteilt.

Vier Anträge wurden im Widerspruchsverfahrenabgewiesen.

Bei dem im Berichtsjahr genehmigten und durch-geführten Kurs gem. § 4 Abs. 8 WBO handelt essich um den Kurs zum Erwerb der Zusatzbe-zeichnung Psychotherapie-fachgebunden.

Darüber hinaus fanden u. a. folgende Kursegemäß § 4 Abs. 8 der WBO zum Erwerb einerZusatzbezeichnung statt: 3 Fallseminare Palliativ-medizin (56 Teilnehmer), 1 Notfallkurs (38 Teil-nehmer).

Die im Berichtsjahr erteilten 95 Fachkunden imStrahlenschutz nach Röntgenverordnung wurdenfür insgesamt 135 Anwendungsgebiete ausge-stellt.

wortete und von der Aufsichtsbehörde, dem Mi-nisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen undFamilie genehmigte einjährige Öffnung der Über-gangsbestimmungen zum Erwerb der Zusatzbe-zeichnung "Röntgendiagnostik-fachgebunden"zum 01.07.2015 endete zum 02.07.2016. Im Rah-men dieser Übergangsbestimmungen wurden 48Anträge gestellt.

Der Weiterbildungsausschuss befasste sich auß-erdem mit der Anrechnung von Tätigkeits-zeiten

im Rahmen von Stipendien und von Forschungs-zeit auf die Weiterbildung sowie mit Anfragenzum Quereinstieg Allgemeinmedizin.

Vom Ausschuss wurden Vorschläge für die Nach-benennung von ÄrztInnen für verschiedene Prü-fungsausschüsse für den Vorstand zur Berufungdurch die Vertreterversammlung erarbeitet.

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Prüfungen Fachärzte 2016

bestanden nichtbestanden

Allgemeinmedizin 10 1Anästhesiologie 13AnatomieArbeitsmedizin 1Augenheilkunde 4BiochemieAllgemeinchirurgie 2Gefäßchirurgie 2HerzchirurgieKinderchirurgieOrthopädie und Unfallchirurgie 11Plastische und Ästhetische Chirurgie 1ThoraxchirurgieVisceralchirurgie (WBO 2005)Viszeralchirurgie (WBO 2012) 6Frauenheilkunde und Geburtshilfe 8Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 2Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 1Haut- und Geschlechtskrankheiten 4HumangenetikHygiene und UmweltmedizinInnere Medizin 28 1Innere Medizin und Angiologie 2Innere Medizin und Endokrinologie und DiabetologieInnere Medizin und Gastroenterologie 7Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 4 2Innere Medizin und Kardiologie 6Innere Medizin und Nephrologie 2Innere Medizin und Pneumologie 4Innere Medizin und Rheumatologie 1Kinder- und Jugendmedizin 7Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 2LaboratoriumsmedizinMikrobiologie, Virologie und Infektionsempidemiologie 1Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 2Neurochirurgie 5Neurologie 8 1Nuklearmedizin 1Öffentliches GesundheitswesenNeuropathologiePathologie 1Klinische PharmakologiePharmakologie und ToxikologiePhysikalische und Rehabilitative MedizinPhysiologiePsychiatrie und Psychotherapie 6 2Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2Radiologie 7 2RechtsmedizinStrahlentherapie 1Transfusionsmedizin 1Urologie 6

Gesamtsumme 168 10

Überblick der in 2016 durchgeführten Prüfungen zum Erwerb

einer Facharzt- Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung (Tabellen 2 - 4)

Tabelle 2

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Prüfungen Schwerpunktbezeichnungen 2016

bestanden nichtbestanden

Gynäkologische Endokrinologie und ReproduktionsmedizinGynäkologische OnkologieSpezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 2Kinder-Hämatologie und -OnkologieKinder-KardiologieNeonatologie 1NeuropädiatrieForensische PsychiatrieKinderradiologieNeuroradiologie 1

Gesamtsumme 4 0

Prüfungen Zusatzbezeichnungen 2016

bestanden nichtbestanden

Ärztliches QualitätsmanagementAkupunktur 3Allergologie 1AndrologieBetriebsmedizinDermatohistologieDiabetologie 2FlugmedizinGeriatrie 2Gynäkologische Exfoliativ-ZytologieHämostaseologieHandchirurgie 4HomöopathieInfektiologieIntensivmedizin 14Kinder-Endokrinologie und -DiabetologieKinder-Gastroenterologie 1Kinder-NephrologieKinder-OrthopädieKinder-PneumologieKinder-RheumatologieLabordiagnostik - fachgebundenMagnetresonanztomographie - fachgebundenManuelle Medizin / Chirotherapie 5Medikamentöse Tumortherapie 4Medizinische InformatikNaturheilverfahren 3Notfallmedizin 44 2Orthopädische RheumatologiePalliativmedizin 13PhlebologiePhysikalische Therapie und Balneo-logie 1 1Plastische OperationenProktologiePsychoanalysePsychotherapie - fachgebunden 1

Tabelle 3

Tabelle 4

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Prüfungen Zusatzbezeichnungen 2016

bestanden nichtbestanden

RehabilitationswesenRöntgendiagnostik - fachgebunden 53 4Schlafmedizin 2Sozialmedizin 1Spezielle Orthopädische Chirurgie 1Spezielle Schmerztherapie 3 1Spezielle Unfallchirurgie 3Spezielle ViszeralchirurgieSportmedizin 1Suchtmedizinische Grundversorgung 1Tropenmedizin

Gesamtsumme 163 8

Junge Kammer

Für die Veranstaltung junge Ärzte und PJ-ler wur-den von der ÄK 3 Termine zur Auswahl gestellt.Der 27.10.2016 wird als Veranstaltungstag fest-gehalten. Somit fand an diesem Termin die fünfteInformationsveranstaltung für Studenten, frischgebackene Zahnärzte und Ärzte und weitere Inte-ressierte in den neu gestalteten Räumlichkeitendes Ärztehauses in der Faktoreistraße in Saar-brücken statt. Eingeladen war zu Referaten überAufgaben und Bedeutung der Kammer, überGrundlagen des ärztlichen Versorgungswerkessowie zu einer rechtlichen Übersicht in Haft-pflichtsfällen. Den diesjährigen Festvortrag hieltder Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte, Theo-rie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen Prof.Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Großzum Thema „Medizin und Zahnmedizin zwischenSozialstaat und Kommerzialisierung“. Erfreuli-cherweise bestand großes Interesse an den an-gekündigten Themen, was sich im zahlreichenNachwuchs mit etwa 60 Teilnehmern wiederspie-gelte.

Die Intention, Dominik Groß für den Festvortrageinzuladen, lag für die Junge Kammer darin, dassden jungen Kollegen vor Augen geführt werdensollte, dass es über das technomorphe Experten-handeln als Arzt noch viele Reflexionspotentialegibt, die über ersteres hinaus im ärztlichen undzahnärztlichen handeln von Bedeutung sind. Umder Veranstaltung also einen übergreifendenRahmen zu verleihen, hatte sich die “Junge Kam-mer“ als Referent um Herrn Univ.-Prof. Dr. med.,med. dent. et phil. D. Groß als Referent zu diesemThema bemüht. Groß absolvierte von 1984 bis1990 ein Doppelstudium der Zahnmedizin undder Geisteswissenschaften mit dem HauptfachGeschichte und den Nebenfächern Philosophie

und Klassische Archäologie an der Universitätdes Saarlandes in Homburg und Saarbrücken.Parallel zu seiner Habilitation absolvierte er dasStudium der Humanmedizin, das er 2000 mit demDritten Staatsexamen abschloss. Seit 2005 istGroß Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte, The-orie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen undGeschäftsführender Direktor des gleichnamigenInstituts. Dominik Groß ist Vorsitzender des Kli-nischen Ethik-Komitees des Universitätsklini-kums Aachen. Er ist einer der vier Gründungsmit-glieder der „Ethics Group of the IDEA League“.Aufgrund seiner heimatlichen Verbundenheit hat-te Professor Groß der Bitte der “Jungen Kammer“auch gerne entsprochen. In seinem Festvortragreferierte er zum Thema „Medizin und Zahnmedi-zin zwischen Sozialstaat und Kommerzialisie-rung“. Der Vortrag ging zunächst von den Prinzi-pien des Sozialstaats aus und widmete sichnachfolgend der Frage, ob es im Gesundheitswe-sen Gerechtigkeit unter Wettbewerbsbedingung-en geben kann. Um diese Frage zu beantworten,wurden zunächst die Besonderheiten der Ge-sundheitsversorgung und die Eigenschaft vonGesundheit als konditionalem Gut diskutiert.Anschließend galt es zu klären, wie eine künftigeBegrenzung von Gesundheitsausgaben ausge-staltet sein müsste, um ethischen Anforderungenund Prinzipien zu genügen. Sein Fazit beschlossProf. Groß mit thesenartigen Schlussfolgerungen,die seinen überaus reflektierten Vortrag pointiertabrundeten.

Der zweite Vortrag des Abends über rechtlicheFragen zu Berufsbeginn wurde von der Rechts-anwältin Frau Mirofora Aptidou gehalten. AlsFachanwältin für Arbeitsrecht fungiert sie im saar-ländischen Landesverband des Marburger Bun-

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des als Geschäftsführerin. Frau Aptidou setzte ei-

nen besonderen Schwerpunkt auf die Erklärung

des Begriffs des Facharztstandards und wie die-

ser auch als Nicht-Facharzt gewährleistet werden

kann. Der Unterschied zwischen einem Übernah-

me- und einem Organisationsverschulden wurde

beleuchtet. Durch anschauliche Fallbeispiele aus

der ärztlichen Praxis wurde die alltägliche Rele-

vanz dieser Problematik verdeutlicht. Die wichtig-

ste “Take-Home-Message“ für die Berufsanfän-

ger dürfte hierbei gewesen sein, sich nicht aus

falscher Rücksichtnahme in Situationen bringen

zu lassen, die sie in ihrem Ausbildungsstand nicht

bewältigen können, sondern sich zeitnah Hilfe

beim zuständigen höheren Kollegen oder Chef zu

verlangen.

Diese Art von Veranstaltung sollte im jährlichenTurnus angeboten und fortgestetzt werden.

Weiterhin ist die Junge Kammer daran interes-siert die Zusammenarbeit mit Professor V. Köllnerfortzusetzen. Bis zur nächsten Sitzung im März/April 2017 sollen Ideen gesammelt werden, wiezu den immer sehr zahlreich vertretenen Zahnme-dizinern auch Mediziner von der Thematik besserangesprochen werden könnten und vermehrt ander Veranstaltung teilnehmen.

Es erscheint sinnvoll für die nächste Veranstal-tung die Räumlichkeiten im Haus der Ärzte in An-spruch zu nehmen. Bei Professor Köllner wird an-gefragt, ob er weiterhin für diese Veranstaltungzur Verfügung steht.

Ausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung

Mitglieder: Feldmann (Vorsitzender), Feld (stell-vertr. Vorsitzende), Anderheiden, Bitsch, Guss,Keck, Lutz

Herr Kollege Anderheiden ist nicht mehr im Saar-land tätig und steht damit dem Ausschuss nichtmehr als Mitglied zur Verfügung. Der Vorstandder Ärztekammer wurde gebeten, der Vertreter-versammlung eine/n Nachfolger/in zur Wahl vor-zuschlagen.

Der Ausschuss hat im Jahre 2016 nicht getagt. Eswurden mehrere Sitzungen der Kampagne "DasSaarland lebt gesund, DSLG" begleitet.

Zur Umsetzung des im Jahr 2015 vorgestelltenProjekts zur Unfallprävention im Neugeborenen-und Säuglingsalter gab es mehrere Gesprächemit Herrn Mittelbach, VdEK, als Vertreter derKrankenkassen bei "Das Saarland lebt gesund"und Herrn Prof. Dietrich. Diese Gespräche blie-ben ohne greifbaren Erfolg: Zu der Zeit gab esnoch keine regionalen Ausführungsbestimmung-en zum Präventionsgesetz, das immerhin seit2015 in Kraft ist. Und dementsprechend standenauch keine Finanzmittel zur Verfügung, um dasgenannte Projekt anzugehen. Die Ausführungs-bestimmungen wurden inzwischen Anfang Feb-ruar 2017(!) unterschrieben.

Stillstand auch im weiteren Umfeld Prävention:Die LAGS wurde liquidiert. Das Ministerium hatselbst die Leitung der Kampagne DSLG über-nommen, diese aber inzwischen an den neu ge-gründeten Verein Prävention und Gesundheits-förderung im Saarland, PUGIS, weitergegeben.Wie es dort weitergeht, ist noch nicht bekannt.

Vom Ausschuss wuden Kontakte zum Adiposi-tas-Netzwerk hergestellt. Im Weiteren soll eruiertwerden, wie eine Zusammenarbeit mit dem Prä-ventionsausschuss gestaltet werden kann. Hierzuwurden erste Gedanken formuliert, die mögli-cherweise in eine Leitlinie Adipositaspräventionweiterentwickelt werden könnten.

Für März 2017 ist auf Wunsch des Seniorenbei-rats der Gemein-de Kirkel ein Vortragsabend zumThema

Gute Nacht - guter Tag, Schlaf und Schlafstör-ungen

geplant. Referent ist Dr. Guldner, NeurologischeKlinik Püttlingen. Termin 22.03.2017 18 Uhr,Ratssaal der Gemeinde Kirkel in Limbach.

Dr. med. Michael Feldmann

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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung auf dem Irrweg

Will man die aktuellen gesundheitspolitischenVorgaben zur Verbesserung der Qualität in derGesundheitsversorgung und die Eckpunkte inneuem Versorgungsstärkungsgesetz und Kran-kenhausstrukturgesetz kommentieren, so gilt un-verändert die Stellungnahme des Vorstandes derBundesärztekammer, die diese bereits im Sep-tember 2015 in seinem Positionspapier Qualitäts-sicherung auf dem Irrweg, methodische Ein-schätzung der Bundesärztekammer zu dem vomGesetzgeber geplanten Änderung der einrich-tungsübergreifenden Qualitätssicherung verab-schiedet hat.

Hier heißt es zu Beginn:

"Die Bundesärztekammer nimmt die aktuellenstrukturpolitischen Maßnahmen des Gesetzge-bers zur Qualitätssicherung medizinischer Leis-tungen mit großer Sorge zur Kenntnis. Das betrifftinsbesondere die mit dem Versorgungsstärkungs-gesetz begonnenen und mit dem Krankenhaus-strukturgesetz massiv ausgedehnten Neurege-lungen".

Was den Bürgerinnen und Bürgern seitens derPolitik vordergründig als Plus an Behandlungs-sicherheit und Versorgungsqualität dargestelltwird, erweist sich bei genauerer Betrachtung alsSammlung methodisch unausgereifter bis abseh-bar untauglicher Werkzeuge, die überdies ori-ginär wenig mit Qualitätssicherung zu tun haben,sondern vielmehr gesundheitspolitische Ver-säumnisse an anderer Stelle kaschieren sollen.Zu solchen Versäumnissen zählen in erster Linie

die völlig unzureichende Finanzierungsgrundlage,

insbesondere der Krankenhäuser, die daraus re-

sultierende Knappheit und Überbelastung des

medizinischen Fachpersonals, die gleichzeitige

Strapazierung dieses wenigen Personals mit im-

mer neuen Dokumentationsaufgaben zu Lasten

der unmittelbaren Patientenversorgung sowie

insgesamt eine gefährliche Vermengung von po-

litisch propagiertem Wettbewerb einerseits und

behaupteter Daseinsfürsorge andererseits. Das

Qualität letztendlich durch die im Gesundheits-

wesen arbeitenden Menschen erzeugt wird und

die Förderung von Qualität konsequenter Weise

bei eben diesen Menschen ansetzen müsste, ist

bei den politisch verantwortlichen offensichtlich

noch nicht angekommen. Personalmangel und

eine chronische Überlastung der Ärztinnen und

Ärzte und der Pflegenden in den Krankenhäusern

sind eine denkbar schlechte Voraussetzung für

die erhoffte "Mehr"-Qualität.

Es ist in der Tat z. B. nicht vorstellbar, dass eine

minderwertige Qualität in der medizinischen Ver-

sorgung lediglich mittels Abschlägen beim Bud-

get geringer vergütet, ansonsten aber toleriert

wird. In einem Gespräch mit den Vorständen der

Ärztekammer und der Kassenärztlichen Verein-

igung Saarland hat der Vorsitzende des GBA,

Prof. Josef Hecken, dies genauso bestätigt. Ob

er mit seiner kritischen Haltung zum Thema Pay

for Performens die Mehrheit des gemeinsamen

Bundesausschusses hinter sich haben wird,

bleibt derzeit noch offen. Die Gremien der Ärzte-

kammer werden die weitere Entwicklung kritisch

und konstruktiv begleiten müssen.

Fortbildungsausschuss der Ärztekammer des Saarlandes

Vorsitzende: San.Rätin Eva Groterath; Mitglieder:Dr. A. Feldges, Gregg Frost, Dr. M. Harloff, Prof.Dr. F. Lammert, Dr. B. Leyking, Wolfgang Meunier

Im Berichtszeitraum 2016 erteilte die Ärztekam-mer des Saarlandes insgesamt 351 Fortbil-

dungszertifikate, 93 an niedergelassene Ärztin-nen und Ärzte sowie 258 an angestellte Ärztinnenund Ärzte. Im gleichen Zeitraum erfolgte dieZertifizierung von 3.189 Fortbildungsveran-staltungen.

Im Jahre 2016 organisierte die ÄK Saar ihre Klinischen Samstage mit folgenden Themen:

20.02.2016 Therapie mit Hormonen05.03.2016 Gendermedizin ( mit Apothekerkammer und MSGFF)12.03.2016 Medizin am Lebensende07.05.2016 One Health-Antiinfektivatherapie ( mit Tierärztekammer und ÖGD)11.06.2016 Flüchtlinge und Gesundheit ( mit KVS und ÖGD) 02.07.2016 Interdisziplinäre onkologische Behandlungskonzepte 05.11.2016 Rund um den Knochen

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Weitere Veranstaltungen wie der Medizinrechts-tag, die Begrüßungsveranstaltung der "JungenKammer" für neue und junge Ärztinnen und Ärzte;die Veranstaltungen der Ausschüsse für ausländi-sche Ärztinnen und Ärzte, des Qualitätsaus-schuss und des Krankenhausausschuss werdenan anderer Stelle berichtet.

Die wiederkehrenden und zum Teil curricularenFortbildungen der ÄK Saar sind auch 2016 an-geboten worden. Den Kurs PsychosomatischeGrundversorgung absolvierten insgesamt 27 TN.Am Kurs Notfallmedizin nahmen 38 Kolleginnenund Kollegen teil.

Bei der curricularen Fortbildung Palliativmedizinnahmen beim Modul I 21 TN, beim Modul II 17 TNund beim Modul III 18 TN teil.

Die Online Prüfung nach dem GenDG legten 113Kolleginnen und Kollegen erfolgreich ab.

Hier gilt mein besonderer Dank den Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern der ÄK Saar, die imBereich Ärztliche Fortbildung tätig sind. Siestehen den anfragenden Kolleginnen undKollegen stets hilfreich zur Seite.

Unter erfreulich großer Beachtung durch Presse, Fernsehen,fand am 07. Mai 2016 im Haus der Ärzte, Saarbrücken, einegemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Ärzten und Tier-ärzten zu dem Thema "One Health, Rationale AntiinfektivaTherapie in der Human- und Veterinärmedizin" statt.

Die traditionelle "Feierliche Eröffnung desFortbildungsjahres 2016/2017" fand am21.September 2016 statt mit dem Thema "Humorauf Rezept? Die Dosis macht den Erfolg", Refer-entin Eva Ullmann, Institut für Humor, Leipzig.

Von den Mitgliedern des Fortbildungsausschus-ses war eine verbesserte Darstellung aller Ange-bote auf der Homepage der Kammer und im In-nenteil des SÄB angeregt worden. Die Homepageist mittlerweile überarbeitet worden. Neu etabliertwurde ein sog. Planungskalender auf derFrontseite. Diesen können Kolleginnen undKollegen konsultieren, welche eine Veranstaltungplanen. Da wäre zu ersehen, ob weitere Termineauf diesen Tag geplant sind, welche inhaltlich mitdem Angebot des Einstellers um die gleiche Ziel-gruppe konkurrieren. Der Nutzer kann seine Ein-träge selbst ausführen. Dem Sekretariat der Kam-mer gemeldete Veranstaltungen werden bei Be-darf auch durch die ÄK Saar weiter eingetragen.Ein Antrag auf Zertifizierung muss selbstver-ständlich separat gestellt werden und geht onlineüber die Homepage. Und der online-Fortbil-dungskalendergibt Aufschluss über alle schonfest terminierten und zertifizierten Fortbildungenim Bereich der ÄK Saar.

San.Rätin Eva GroterathMitglied des Vorstandes der ÄK SaarRessort [email protected]

Alle Themen fanden sehr gute Resonanz. Der Besuch hat sich stetig gesteigert, mittlerweile begrüßt dieÄK Saar in ihrem großen Veranstaltungssaal im Ärztehaus meist um die 100 Kolleginnen und Kollegenzu den "Klinischen Samstagen". Die Tatsache, dass sich zunehmend Kooperationspartner an diesengrößeren Fortbildungsveranstaltungen der ÄK Saar beteiligen, führt zu dem angestrebten breiten inter-kollegialen Dialog.

Hier gebührt der besondere Dank der ÄK Saar den Kolleginnen und Kollegen, die sich in die kol-legiale und ehrenamtliche Fortbildungsaufgabe einbringen und ihr Wissen weitergeben. Ohne siewäre es der Kammer nicht möglich, ihren Fortbildungsauftrag zu erfüllen!

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Berufsrecht/Berufsgerichtsbarkeit

Im Geschäftsjahr 2016 hat der Vorstand der Ärz-tekammer des Saarlandes von der in § 32 Absatz1 Saarländisches Heilberufekammergesetz nie-dergeschriebenen Möglichkeit eine FörmlicheRüge zu erteilen, in vier Fällen Gebrauch ge-macht.

Nach dem Wortlaut des Heilberufekammerge-setzes ist die Förmliche Rüge eine berufsrechtli-che Maßnahme des Vorstandes der Ärztekam-mer, die dann zu erteilen ist, wenn eine geringfü-gige Schuld zu bejahen ist und wichtige berufs-ständige Belange nicht berührt sind. Des Wei-teren darf in der Sache nicht bereits ein Antragauf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfah-rens gestellt sein.

Bei einer der Förmlichen Rügen im Berichtsjahr2016 lag ein Verstoß gegen das in § 2 Absatz 2der Berufsordnung geregelte Gebot der gewis-senhaften Berufsausübung vor.

In einem weiteren Fall hat sich der Vorstand fürdas Mittel der Förmlichen Rüge entschieden, daein Kammermitglied gegen die Verpflichtung zurBehandlung von Notfällen verstoßen hat. Diesstellt einen Verstoß gegen § 2 Absatz 2 und § 7Absatz 2 der Berufsordnung dar. Dem Mitgliedwurde das Verhalten seiner Angestellten zuge-rechnet und deshalb die Schuld als gering ange-sehen.

Der Vorstand erteilte eine weitere FörmlicheRüge, da ein Mitglied seinen Dokumentations-pflichten gemäß § 10 der Berufsordnung nichtordnungsgemäß nachgekommen ist.

Einer weiteren Förmlichen Rüge lag ein geringfü-giger Verstoß gegen die Untersuchungs- und Be-handlungsgrundsätze zu Grunde. Das Mitgliedhat gegen § 2 Absatz 2, § 7 und § 9 der Berufs-ordnung verstoßen.

Im Geschäftsjahr 2016 musste der Vorstand derÄrztekammer des Saarlandes von der in § 32Absatz 4 Saarländisches Heilberufekammerge-setz normierten Ordnungsmaßnahme des Zwangs-geldes erfreulicherweise keinen Gebrauch ma-chen. Die Möglichkeit der Zwangsgeldandrohungwurde nicht in Anspruch genommen.

Daneben hat der Kammervorstand im Berichts-jahr in neun Fällen einen Antrag auf Einleitung ei-nes berufsgerichtlichen Verfahrens gestellt, vondenen im Berichtsjahr drei abgeschlossen wur-den.

Einem Fall lagen Verstöße gegen § 2 Absatz 2 inVerbindung mit § 12 Absatz 1 der Berufsordnung,§ 19 der Berufsordnung sowie § 29 Absatz 5 inVerbindung mit § 4 und 5 der Weiterbildungsord-nung vor. Gegen das Kammermitglied erging ein

zwischenzeitlich rechtskräftig gewordener Straf-befehl wegen 18-fachen Abrechnungsbetruges.Das Kammermitglied hat über zehn Quartale hin-weg Leistungen von Angestellten oder zur Aus-bildung zugewiesenen Ärzten zu seinen Gunstenabgerechnet, obwohl eine Genehmigung zur Be-schäftigung der angestellten Ärzte seitens derKassenärztlichen Vereinigung nicht bestand. Desweiteren hat das Kammermitglied in sieben wei-teren Quartalen Leistungen eines Weiterbildungs-assistenten abgerechnet, obwohl die Vorausset-zung einer Weiterbildung nicht gegeben war.Schließlich hat das Kammermitglied zu der Wei-terbildung eine Förderung bei der KV beantragt,die diese auch in Unkenntnis der tatsächlichenGegebenheiten genehmigt hat. Der Gesamtscha-den beträgt 291.924,90 €. Ein Antrag auf Einlei-tung eines berufsgerichtlichen Verfahrens wurdegestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlos-sen.

In einem weiteren Fall, dem Verstöße gegen § 1Absatz 2, § 2 Absatz 2 sowie § 11 Absatz 1 derBerufsordnung zu Grunde lagen, wurde ebenfallsein Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtli-chen Verfahrens gestellt. Das Kammermitgliedhat gegen den Grundsatz der unverzüglichen In-formation der Patienten über Diagnosen und Be-funden verstoßen. Das berufsgerichtliche Ver-fahren wurde nach Erfüllung einer Auflage einge-stellt.

Daneben erfolgte in einem weiteren Fall die An-tragsstellung durch den Vorstand wegen Verstö-ßen gegen § 2 Absatz 2, § 7 sowie § 29 derBerufsordnung. Einem Mitglied wurde in mehre-ren Fällen mangelnder Respekt gegenüber Pati-enten, Mitarbeitern und Kollegen vorgeworfen.Das Mitglied beleidigte Mitarbeiter und ärztlicheKollegen in einem Schreiben. Weitere Arztbe-richte und Rezepte enthielten verballhornendeDiagnosen. Das Verfahren wurde nach § 1 Absatz2 der Berufsgerichtsordnung in Verbindung mit §153 a StPO vorläufig gegen Zahlung einer Geld-auflage eingestellt.

In einem weiteren Fall handelt es sich um einenVerstoß gegen die § 2 Absatz 2, § 3, § 27 Absatz3, § 30 und § 31 Absatz 2 der Berufsordnung.Dem Kammermitglied wird die unzulässige Er-richtung einer Rezeptsammelstelle und Weiter-gabe von Rezepten unmittelbar an einen Ver-sandhandel sowie eine konkrete Empfehlung aneinen Dienstleister aus dem Gesundheitsbereichvorgeworfen. Das Verfahren dauert noch an.

Daneben handelt es sich in einem Fall um eineVerletzung der Meldepflichten, Verstoß gegendas Kollegialitätsgebot, Unerreichbarkeit im Be-reitschaftsdienst, ehrverletzende Äußerungen ge-

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genüber einem Patienten und Unterlassen einesnotwendigen Hausbesuches. Dies stellt einenVerstoß gegen § 2 und 3 Absatz 1 SHKG, § 29der Berufsordnung, § 16 Absatz 1 und Absatz 2Nr. 2 SHKG, § 26 der Berufsordnung, § 6 Absatz6 Bereitschaftsdienstordnung in Verbindung mit §2 Absatz 1, 2, und 7 der Berufsordnung dar. DasVerfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauf-lage eingestellt.

In einem weiteren Fall wurde einem Kammermit-glied vorgeworfen, eine ambulante ärztliche Tä-tigkeit ohne Niederlassung in einer Praxis aus-zuüben, seine Honorarforderung nicht angemes-sen und auf der Grundlage der amtlichen Ge-bührenordnung zu erheben und einen Vorteil voneinem Patienten angenommen zu haben. Diesstellt einen Verstoß gegen § 17, § 12 und § 32Absatz 1 Satz 1 der Berufsordnung dar. DasVerfahren dauert noch an.

Gegen ein Kammermitglied wegen Unterlassenseiner notwendigen weiteren diagnostischen Maß-nahme ein Antrag auf Einleitung eines berufsge-richtlichen Verfahrens gestellt. Zur Bewertungdes Sachverhaltes wurde zunächst seitens derKammer ein Sachverständigengutachten einge-holt. Die Einschätzung des Gutachters stützt denVorwurf. Das Vorgehen des Mitglieds verstößtgegen die Vorgaben der § 2, § 7 und § 11 derBerufsgerichtsordnung. Das Verfahren ist nochnicht abgeschlossen.

Ein anderer Arzt wurde wegen zahlreicherVerstöße gegen die in § 12 der Berufsordnung fürÄrzte festgelegten Abrechnungsvorschriften an-

geklagt. Das betroffene Mitglied hat in großem

Umfang Labordiagnostiken privat und überhöht

liquidiert, ohne dass diese Diagnostiken medizi-

nisch indiziert waren. Ein beigezogener unabhän-

giger Gutachter sprach insoweit von "Schrot-

schussdiagnostik". Das Verfahren dauert noch

an.

In einem Fall lag der Antragsstellung eine vorhe-

rige Mitteilung nach der Verordnung über die

Mitteilung in Strafsachen zu Grunde. Hier wurde

ein Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtli-

chen Verfahrens seitens der Ärztekammer ge-

stellt. Es handelt sich um Verstöße gegen § 2

Absatz 2 und § 12 Absatz 1 der Berufsordnung.

Nach der Anklageschrift und den Einlassungen

des Kammermitglieds steht fest, dass gegenüber

der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland über

einen Zeitraum von vier Jahren hinweg fehlerhaf-

te Abrechnungen erstellt wurden, womit ein

Schaden in einer Größenordnung von mindestens

435.000 € verursacht wurde. Das berufsgerichtli-

che Verfahren wurde eingeleitet und dauert noch

an.

Der im Vorberichtsjahr ausgearbeitete Entwurf ei-

nes neuen Heilberufekammergesetzes wurde im

Geschäftsjahr 2016 durch den Landesgesetzge-

ber umgesetzt. Das neue Heilberufekammerge-

setz ist am 14. September 2016 in Kraft getreten.

Es enthält unter anderem auch im Bereich des

Berufsrechts verschiedene Änderungen, unter

anderem die Möglichkeit des Kammervorstandes

im Rahmen der Berufsaufsicht Ordnungsgelder

zu verhängen.

Finanzausschuss

Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen desFinanzausschusses statt und zwar am 27.09.2016und am 15.11.2016.

In der Sitzung am 27.09.2016 hat der Finanzaus-schuss das Rechnungsergebnis für das Jahr 2015beraten und einstimmig beschlossen, die Jahres-rechnung dem Vorstand mit der Empfehlung wei-terzuleiten, sie der Vertreterversammlung zurFeststellung vorzulegen. Gleichermaßen hat derAusschuss empfohlen, dem Vorstand Entlastungzu erteilen. Schließlich hat der Finanzausschussden Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer für das Ge-schäftsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis ge-nommen, wonach die Buchführung und derJahresabschluss nach pflichtgemäßer Prüfungder Wirtschaftsprüfer Gesetz und Satzung ent-sprechen.

In der Sitzung am 15.11.2016 hat der Finanzaus-schuss den Haushaltsplan für das Jahr 2017 be-raten und mit der einstimmigen Empfehlung anden Abteilungsvorstand Ärzte weitergeleitet, ihnden ärztlichen Mitgliedern der Vertreterver-sammlung zur Aufstellung und der Vertreterver-sammlung zur Feststellung vorzulegen. Auf derGrundlage einer mittelfristigen Finanzplanungund unter Berücksichtigung des Finanzbedarfsim Zusammenhang mit der Renovierung undAusstattung des Hauses der Ärzte, hat derFinanzausschuss vorgeschlagen, die Beitragsta-belle unverändert zu belassen.

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Schlichtungsausschuss

Die Ärztekammer unterhält als ständigen Aus-schuss einen Schlichtungsausschuss, der dieAufgabe hat, bei Streitigkeiten zwischen Mitglie-dern der Ärztekammer des Saarlandes, die sichaus dem ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufs-verhältnis ergeben, im Einvernehmen mit denBeteiligten auf gütlichem Wege einen Vergleichherbeizuführen oder einen Schiedsspruch zu fäl-len. Der Schlichtungsausschuss wird auf schriftli-

chen Antrag tätig. Der Antrag kann gestellt wer-den von einem oder mehreren Ärzten bzw.Zahnärzten oder vom Vorstand der Ärztekammerdes Saarlandes. Die Einleitung eines Schlich-tungsverfahrens kann nur erfolgen, wenn sämtli-che Beteiligten ihr Einverständnis hierzu erklären.Im Berichtszeitraum wurde kein Antrag aufEinleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt.

Ausschusses "Angelegenheiten ausländischer Ärzte"

Im Jahr 2016 fanden zwei Arbeitssitzungen desAusschusses statt. Die erste Sitzung am17.02.2016 war leider wegen mangelnder Teil-nahme, trotz Zusage, nicht beschlussfähig, sodass eine weitere Sitzung am 14.11.16 geplantund erfolgreich durchgeführt wurde.

Dabei wurde berichtet über die Kontakte mit demIQ - Netzwerk (Integration durch Qualifikation),genau gesagt über den Kontakt mit Frau CarstaArnold. Frau Carsta wurde auf der Veranstaltungdes Marburger Bundes kennengelernt und seit-dem werden die Ideen ausgetauscht. Mittlerweilewurde arbeitslosen Flüchtlingen nach Rückspra-che mit der Geschäftsführung des SHG-Kranken-hauses in Völklingen, Hospitation in den verschie-denen Abteilungen des Krankenhauses ermög-licht. Parallel zu dieser Hospitation wird ein ent-sprechender Sprachkurs bei IQ-Netzwerk be-sucht. Hospitation und Sprachkurs dienen alsVorbereitung auf eine spätere Aufnahme einerärztlichen Tätigkeit.

Der Ausschuss hat beschlossen, Vertreter desIQ-Netzwerkes in die nächste Sitzung einzuladenum ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Projekt vor-zustellen.

Von den Ausschussmitgliedern wurden die be-stehenden Kommunikationsprobleme im Klinik-und Praxisalltag zwischen ausländischen Ärztenund Patienten aber auch zwischen ausländischenÄrzten und deutschen Ärzten angesprochen. Eswurde angeregt, eine Erhebung diesbezüglich mitUnterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungbei allen niedergelassenen Ärzten durchzuführen.

Gibt es Sprachprobleme zwischen Ihnenund ausländischen Ärzten am Kranken-haus?

Wie ist die sprachliche Qualität der Arzt-briefe die Sie aus dem Krankenhaus erhal-ten?

Erhalten Sie Rückmeldung von Ihren Pati-enten bezüglich Sprachprobleme währenddes Krankenhausaufenthaltes?

Hat die Sprachqualität Auswirkungen aufIhr Verhalten als Zuweiser?

Befragung der Chefärzte:

Wie beurteilen Sie die Sprachqualität Ihrerausländischen Mitarbeiter?

Führen mangelhafte Sprachkenntnisse zuFehlern in Diagnostik und Therapie?

Würden Sie einen berufsbegleitendenSprachkurs für Ihre Mitarbeiter begrüßen?

Erwarten Sie sich hierbei Unterstützungdurch Ihre Ärztekammer?

Der Ausschuss hat beschlossen, Kontakt mit derKassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen undeine entsprechende Befragung vorzubereiten.Erste Ergebnisse sollten in der nächsten Sitzungim Frühjahr des nächsten Jahres vorgestellt wer-den.

Dr. med. univ. Almira Kovacevic

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Ethik-Kommission

Die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärztedes Saarlandes bestimmt in § 15 Abs. 1, dass derArzt sich vor der Durchführung klinischer Versu-che am Menschen, vor epidemiologischen For-schungsvorhaben mit personenbezogenen Datenund vor der Forschung mit vitalen menschlichenGameten und Embryonen durch die Ethik-Kom-mission im Sinne des § 5 Abs. 1 SHKG über diemit seinem Vorhaben verbundenen berufsethi-schen und berufsrechtlichen Fragen beraten las-sen muss. Bei den Beratungen gemäß Berufs-ordnung ist die Deklaration des Weltärztebundesvon 1964 (Helsinki) in der revidierten Fassung von1975 (Tokio), 1983 (Venedig), 1989 (Hongkong),1996 (Somerset West), 2000 (Edinburgh), 2008(Seoul) und 2013 (Fortaleza) zugrunde zu legen.

Die Bildung der Ethik-Kommission der Ärztekam-mer des Saarlandes erfolgte im Oktober 1983.Die Kommission hat entsprechend § 2 ihres Sta-tuts die Aufgabe, im Saarland tätige Ärzte undZahnärzte sowie sonstige Antragsteller auf derenWunsch hinsichtlich der ethischen und rechtli-chen Implikationen geplanter Forschungsvorha-ben am Menschen zu beraten und nach Vorlageeines Forschungsvorhabens eine schriftlicheStellungnahme (Votum) abzugeben.

Die Ethik-Kommission ist unter Beachtung der in-ternationalen Richtlinien der International Confer-ence of Harmonization (ICH), Good Clinical Prac-

tice (GCP-V) vom 09.08.2004, der 12. Novelle desArzneimittelgesetzes (AMG), der Verordnung überklinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPK-PV) vom 10.05.2010 und dem Medizinprodukte-gesetz (MPG) vom 27.11.2003 (4. MPG-Novelle,21.03.2010), nach Landesrecht (SaarländischesHeilberufekammergesetz, § 5 Abs. 1) anerkanntund beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Me-dizinprodukte (BfArM) gem. § 22 des Medizinpro-duktegesetzes (MPG) sowie beim Bundesamt fürStrahlenschutz nach § 92 der Strahlenschutzver-ordnung und nach § 28g der Röntgenverordnungregistriert.

Seit Mai 2016 werden die Forschungsvorhaben inelektronischer Form in einer kommissionsinter-nen Cloud für die Mitglieder der Kommission be-reitgestellt.

Im Jahr 2016 ergaben sich folgende personel-

le Veränderungen:

Im März 2016 konnte die Ethik-Kommission zweineue Mitglieder begrüßen: Frau Dr. theol. SigrunWelke-Holtmann (Theologin) und Herr ProfessorDr. med. Wolfram Henn (Humangenetiker).

Nach ihrer Elternzeit nahm Frau Nadine Halder abMai 2016 ihre Arbeit als Sachbearbeiterin bei derGeschäftsstelle der Ethik-Kommission wiederauf.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden insgesamt 308Anträge auf Prüfung eines Forschungsvorhabensan die Ethik-Kommission gerichtet. 293 Verfahrenkonnten im laufenden Jahr abgeschlossen wer-den. Es waren 177 multizentrische und 131 mo-nozentrische Studien, wovon für 18 multizentri-sche Studien ein Erstvotum im Saarland bean-

tragt wurde bzw. bei denen der Leiter der klini-schen Prüfung (LKP) im Saarland tätig war. Eshandelte sich bei diesen Vorhaben um 11 Studiennach dem Arzneimittelgesetz (AMG), 3 Studiennach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und 4nach Berufsrecht.

Mitglieder der Ethik-Kommission (2016):(Legislaturperiode 2014 - 2019)

Vorsitzender: Prof. Dr. med. G. Rettig-Stürmer Internist/Kardiologe/IntensivmedizinStellv. Vorsitzender: Prof. Dr. med. W. Hoffmann PädiaterMitglieder: Prof. Dr. med. U. Grundmann Anästhesist

Prof. Dr. med. P. Schmidt Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. W. Schmidt Gynäkologe u. GeburtshelferDr. med. U. Kiefaber Allgemeinarzt/PsychotherapieJust.-Rat Prof. Dr. jur. E. Müller Jurist, zum Richteramt befähigtProf. Dr. rer. nat. U. Feldmann Med. Biometrie + Informatik,

Epidemiologie Iris Schneider, MScN Pflegewissenschaftlerin,

Universität TrierProf. Dr. med. V. Flockerzi Pharmakologe Prof. Dr. med. G. Fröhlig Internist/KardiologeProf. Dr. med. Wolfram Henn HumangenetikerDr. theol. Sigrun Welke-Holtmann Theologin

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Anzahl aller bei der Ethik-Kommission

seit Gründung eingegangenen Vorgänge

Im Plenum wurden 81 Studien beraten: 27 Studi-en konnten nach Beantwortung einer Mängellistepositiv votiert werden, in 37 Fällen wurde ein Vo-tum mit Hinweisen ausgestellt, in 10 Fällen wurdeein Votum ohne Hinweise erteilt. Für 5 Studienkonnte kein Votum erteilt werden, da die Mängel-liste unbeantwortet blieb. In 2 Fällen wurde dasForschungsvorhaben zurückgezogen.

Auf schriftlich begründeten Antrag wurde bei 19(2015: 11) Studien auf eine Gebühr verzichtet;wobei diese Forschungsvorhaben aus dem öf-fentlich/privaten Stiftungsbereich wie z. B. DFG,Krebshilfe, aus Drittmittel finanziert oder nur zurKenntnis genommen wurden. Bei 115 Studien(2015: 91) wurde eine Mindestgebühr erhoben.

Die Anzahl der eingegangenen Mitteilungen überschwerwiegende, unerwünschte Ereignisse (SAEs,1.056), Verdachtsfälle unerwarteter schwerwie-gender Nebenwirkungen (SUSARs, 783), sowieDokumente, in denen die entsprechend dem Stu-dienprotokoll erforderlichen Prüfdaten festgehal-

ten werden (Case Reports, 564), nahm gegenü-ber 2015 gering ab, Prüfarztbroschüren (IB, In-vestigator's Brochures, 92) und Prüfplanände-rungen und -ergänzungen (Amendments, 316)hingegen blieben fast unverändert hoch.

Vergleich der Vorgänge 2003 - 2016

Im Jahr 2016 fanden 12 Kommissionssitzungenstatt. Die Kommission tagte in 4wöchigen Ab-ständen, unabhängig von der Zahl der eingegan-genen Anträge. Beratungsgegenstand der Sit-zungen waren darüber hinaus Prüfplanänderung-en bzw. Amendments bei Vorhaben, die von derhiesigen Kommission ein primäres Votum erhal-ten haben. Außerdem wurden zu Fortbildungs-zwecken aktuelle fachlich-wissenschaftliche undberufspolitische Themen erörtert.

Die Verteilung der Studien aus 2016:

Universitätskliniken Campus Homburg: 221 Studien (14 LKP)Universität Campus Saarbrücken: 12 Studien ( 0 LKP)Andere Kliniken: 42 Studien ( 2 LKP)Niedergelassene Ärzte: 33 Studien ( 2 LKP)

Von 308 Forschungsvorhaben sind 37 in Kooperation zwischen den Kliniken und/oder den niedergelas-senen Ärzten durchgeführt worden.

Kommission für gutachterliche Stellungnahmen

gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 TPG

Entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 2 des Transplan-tationsgesetzes vom 5. November 1997 darf dieEntnahme von Organen bei einem Lebenden erstdann durchgeführt werden, wenn eine nach Lan-desrecht zuständige Kommission gutachtlich da-zu Stellung genommen hat, ob begründete tat-sächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieEinwilligung in die Organspende nicht freiwillig er-folgt oder das Organ Gegenstand verbotenen

Handel Treibens nach § 17 Transplantations-

gesetz ist.

Auf der Grundlage dieser Gesetzesregelung ist

mit Wirkung vom 1. Dezember 1999 das Saar-

ländische Ausführungsgesetz zum Transplanta-

tionsgesetz in Kraft getreten, das Näheres über

die Zusammensetzung der Kommission, zum

Verfahren und zur Finanzierung bestimmt.

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Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Ausführungsgesetzeswurde bei der Ärztekammer des Saarlandes eineKommission für gutachtliche Stellungnahmenentsprechend § 8 Abs. 3 Satz 2 Transplanta-tionsgesetz als unselbständige Einrichtung er-richtet. Ihr gehören ein Arzt/eine Ärztin, einePerson mit der Befähigung zum Richteramt undeine in psychologischen Fragen erfahrene Personan. Die Mitglieder und je zwei Stellvertreter wer-den vom Vorstand der Ärztekammer des Saar-landes für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

Nach Veröffentlichung des Ausführungsgesetzesim Amtsblatt des Saarlandes hat sich die Kom-mission im August 2000 konstituiert und ihreArbeit aufgenommen.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verfahrensordnung nach §2 (5) des Saarländischen Ausführungsgesetzes

zum Transplantationsgesetz soll die Person, derdas Organ entnommen werden soll und kann diePerson, auf die das Organ übertragen werdensoll, persönlich angehört werden. Dement-sprechend hat die Kommission im Rahmen derAnhörungstermine im Januar, Mai und Septem-ber 2016 die Anträge besprochen. Es wurde da-bei festgestellt, dass in keinem Fall Anhalts-punkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung indie Organspende nicht freiwillig erfolgt oder dasOrgan Gegenstand verbotenen Handeltreibensnach § 17 Transplantationsgesetz ist. Entsprech-end wurde gegenüber dem antragstellendenTransplantationszentrum gutachtlich Stellung ge-nommen.

Gemeinsamer Beirat

Ärztekammer des Saarlandes und Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Gemäß §4 Abs. 9 SHKG bilden die beiden Kam-mern zur Erörterung berufsübergreifender Anlie-gen einen gemeinsamen Beirat (GB). Die vomVorstand vorgeschlagenen und von der Vertreter-versammlung gewählten Mitglieder üben ihreFunktion für jeweils fünf Jahre aus, im zweijähri-gen Turnus wechselt der Vorsitz zwischen Ärzte-kammer und Psychotherapeutenkammer.

Seit Sommer 2016 lag der Vorsitz im GB bei derPsychotherapeutenkammer des Saarlandes, un-ter Vorsitz der Vizepräsidentin der PK Saar, Dipl.Psych.Inge Neiser. Im Herbst 2016 erfolgte in derVertreterversammlung der ÄK Saar die Bestäti-gung der bisherigen vier ärztlichen Mitglieder imGB. Diese sind San.Rätin Eva Groterath, Dr. Jo-sefa .M.Garson, Dr.Bernhard Leyking und Dr.Jochen Maus. Stellvertretende Mitglieder im GBseitens der ÄK Saar sind Dr. Michael Käfer, Dr.Wolfgang Engelhardt, Prof. Dr. Winfried Häuserund Dr. Ernst-Jürgen Bartels.

Ebenfalls im Herbst 2016 erfolgten Neuwahlenbei der PK Saar. Die Vertreterversammlung der

PK Saar wählte aus ihren Reihen folgende vierMitglieder in den GB: Dipl.Psych. Andrea Maas-Tannchen, Dipl.Psych. Michael Schwindling, Dr.phil. Petra Schuhler und Dipl.Psych. Oliver John.In der Nachfolge von Dipl.Psych.Inge Neiserübernimmt ab der nächsten Sitzung den Vorsitzim GB bis Sommer 2018 Dipl.Psych.AndreaMaas-Tannchen.

In der ersten Jahreshälfte 2016 besprachen sichdie Kolleginnen und Kollegen im GB zu einemweiteren möglichen Fortbildungsthema für dieMitglieder beider Berufsgruppen. Das ursprüng-lich aufgegriffene Thema "Flüchtlinge" wurde imHinblick auf die Vielfalt der Veranstaltungen zudiesem Thema in den Jahren 2015/2016 jedochvorerst zurück gestellt.

In der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgten in bei-den Kammern die Neubesetzungen des GB.

San.Rätin Eva GroterathVorstandsmitglied der ÄK [email protected]

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Ärztliche Stelle des Saarlandes zur Qualitätssicherung

nach der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung

Die Ärztliche Stelle ist eine gemeinsame Institu-tion der Ärztekammer des Saarlandes und derKassenärztlichen Vereinigung Saarland. Die Ge-schäftsstelle ist bei der Kassenärztlichen Verein-igung angesiedelt.

Diese führt auf der Grundlage der § 17a Röntgen-verordnung und § 83 Strahlenschutzverordnungin den Bereichen Röntgen, Nuklearmedizin undStrahlentherapie regelmäßige Qualitätsprüfungendurch.

Hierfür werden gemäß der Richtlinie Ärztliche undzahnärztliche Stellen technische Qualitätssicher-ungsunterlagen vom Strahlenschutzverantwort-lichen angefordert. Dazu gehören zum BeispielProtokolle von Abnahme- und Teilabnahmeprü-fungen der eingesetzten Röntgenapparaturen so-wie Prüfkörperaufnahmen der vorgeschriebenenKonstanzprüfungen inklusive der dazugehören-den Dokumentationen.

Des Weiteren werden patientenbezogene Auf-zeichnungen vom radiologisch tätigen Arzt ange-fordert. Hierbei werden Röntgenaufnahmen undderen Befunde hinsichtlich Bild- und Befundqua-lität überprüft. Ein weiterer Schwerpunkt derÜberprüfungen liegt bei der rechtfertigenden In-dikation zur durchgeführten Röntgenuntersuch-ung, beim anwendungsbezogenen Strahlen-schutz sowie bei den gewählten Aufnahmepara-metern. Ebenfalls werden die dokumentiertenWerte des Dosisflächenproduktes, sofern vor-handen, mit den vom Bundesamt für Strahlen-schutz veröffentlichten diagnostischen Referenz-werten verglichen und bewertet.

Im Fall von Beanstandungen gibt die ÄrztlicheStelle Optimierungshinweise und überprüft inWiederholungsprüfungen, ob diese entsprechendumgesetzt werden. Bei Überschreitungen der

diagnostischen Referenzwerte bzw. durchweg

erhöhten Messwerten werden in den Mitteilungen

entsprechende Hinweise zur Reduzierung der

Dosis gegeben.

Die Beurteilung der Unterlagen erfolgt nach

Richt- und Leitlinien, geltenden Normen und wird

nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen

Bewertungssystems der Ärztlichen Stellen nach

§17a RöV sowie §83 StrlSchV in folgende

Ergebniskategorien unterteilt:

Kategorie I: Keine Mängel (Wiedervorlage

24 Monate)

Kategorie II: Geringfügige Mängel (Wieder-

vorlage 24 Monate)

Kategorie III: Deutliche Mängel (Wiedervor-

lage 12 Monate)

Kategorie IV: Schwere Mängel (Wiedervor-

lage 6 Monate)

Mitglieder der Kommission der Ärztlichen Stelle

und Mitarbeiter der Geschäftsstelle haben im Be-

richtsjahr an den regelmäßig stattfindenden Sit-

zungen des Zentralen Erfahrungsaustausches

der Ärztlichen Stellen teilgenommen. Dort werden

u.a. überarbeitete DIN-Normen vorgestellt, über

Leitlinien diskutiert, der Umgang mit Auffälligkei-

ten besprochen oder Meinungsbildungen zu

rechtfertigenden Indikationen eingeholt.

Im Jahr 2016 hat die Ärztliche Stelle außerdem ei-

ne Aktualisierung der Datenlage zu den gemelde-

ten Röntgenanlagen vorgenommen. Dadurch hat

sich die Anzahl der bisher nicht gegenüber der

Ärztlichen Stelle angezeigten Geräte/Anlagen um

ca. 300 erhöht.

Des Weiteren wurde der Prüfmodus gemäß der

Richtlinie zur Qualitätssicherung durch die ärztli-

chen und zahnärztlichen Stellen angepasst.

I. Röntgendiagnostik

I. a. Medizinischer Teil

Anzahl der Überprüfungen: 76

davon niedergelassene Ärzte: 63davon Kliniken: 11sonstige Einrichtungen: 2

Ergebnisse der Überprüfungen*:

Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV

27 14 11 0

* Die Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

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Beispiele Beanstandungen:

Kategorie II

Unzureichende Bildeinblendung bei Extremitäten

Kategorie III

Fehlende oder unzureichende Bildeinblendung bei KörperstammaufnahmenAufnahmeparameter (kV, mAs, DFP) nicht leitliniengerecht Fehlbelichtung

I.b. Technischer Teil

Anzahl der Überprüfungen der Röntgenanlagen: 206

davon im niedergelassenen Bereich: 45davon im Bereich der Kliniken: 160davon sonstige Einrichtungen: 1

Ergebnisse der Überprüfungen*:

Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV

108 14 10 0

* Die Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Beispiele Beanstandungen:

Kategorie II

Fehlende Bezugsaufnahmen zu Schwenkbügelsystemen

Kategorie III

Unvollständige Dokumentation der durchgeführten Konstanzprüfung Fehlen von Unterlagen (z.B. Abnahmeprüfprotokoll und die dazugehörigen Referenzaufnahmen)

Fristverlängerungen für die Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen:

Anzahl: 10

davon niedergelassene Ärzte: 5davon Kliniken: 3sonstige Einrichtungen: 2

Sonstiges:

Wie auch im vergangenen Jahr wurden durch die Ärztliche Stelle telefonische sowie persönlicheBeratungen an Hand der beanstandeten Unterlagen durchgeführt.

II. Nuklearmedizin

Überprüfungen auf dem Anwendungsgebiet derNuklearmedizin erfolgen anhand umfassenderUnterlagen, welche Aufschluss über die Gesamt-ausstattung an Geräten, deren technischenStand, die rechtfertigende Indikation, die einge-setzten Untersuchungs- und Behandlungsverfah-ren, die diagnostischen Auswertemethoden, dieHöhe der Strahlenexposition der untersuchten

oder behandelten Personen, die Berücksichti-

gung der diagnostischen Referenzwerte, die pati-

entenbezogenen Strahlenschutzmaßnahmen, die

Dokumentationen der Anwendungen und der

Nachsorge nach einer Therapie geben müssen.

Die Überprüfung der nuklearmedizinischen Un-

terlagen aus dem Jahr 2016 mit abschließender

Ergebnisbeurteilung wird voraussichtlich erst im

März 2017 abgeschlossen sein.

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Aufgrund eines festgelegten Prüfablaufes werdendabei u.a. folgende Unterlagen geprüft:

Arbeitsanweisungenrechtfertigende Indikationverabreichte Aktivität

BefundungAllgemeine DokumentationAbnahmeprüfungenProtokolle der Konstanzprüfungen einschl.der Referenzwerte / Schwellenwert

Anzahl der nuklearmedizinischen Einrichtungen 14

niedergelassene Einrichtungen: 11Kliniken: 3

III. Strahlentherapie

Im Berichtsjahr 2016 fanden keine regulärenPrüfungen statt.

Saarbrücken, 23.02.2017

Geschäftsstelle der Ärztlichen StelleKassenärztliche Vereinigung SaarlandEuropaallee 7-966113 SaarbrückenTel.: 0681/998370E-Mail: [email protected]: www.kvsaarland.de

Gemeinschaftshilfe

In der Sitzung der Vertreterversammlung im De-

zember 2016 wurde der Rechenschaftsbericht für

das Geschäftsjahr 2015 vorgelegt. Nach den Be-

stimmungen des Saarländischen Heilberufekam-

mergesetzes in der jeweils gültigen Fassung, ge-

hört es zu den Aufgaben der Ärztekammer,

Fürsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder und de-

ren Angehörige zu unterhalten. In der Durch-

führung dieses Auftrages hat die Ärztekammer

bereits mit Wirkung vom 01.10.1950 die Gemein-

schaftshilfe saarländischer Ärzte gegründet. Kurz

nach der Gründung der Gemeinschaftshilfe am

31.12.1950 waren 421 Ärzte an der Gemein-

schaftshilfe saarländischer Ärzte beteiligt. Die

Zahl der Beteiligten betrug zum 01.01.2015 607.

Im Berichtsjahr 2015 haben 3 Ärzte ihre Betei-

ligung an der Gemeinschaftshilfe erklärt. 17 Ärzte

sind im Kalenderjahr 2015 verstorben und 15 Mit-

glieder haben ihre Mitgliedschaft gekündigt. Am

Ende des Berichtsjahres waren an der Gemein-

schaftshilfe 588 Ärzte beteiligt. An die Empfangs-

berechtigten der im Jahre 2015 verstorbenen 17

Ärzte wurden Beihilfen von insgesamt 200.600,- €

gewährt, wobei die letzte ausgezahlte Beihilfe

11.800,- € betrug. Seit Gründung der Gemein-

schaftshilfe am 01.10.1950 sind insgesamt 1012

Ärztinnen und Ärzte verstorben. Das durch-

schnittliche Sterbealter belief sich auf 82,9 Jahre.

An die Empfangsberechtigten der verstorbenen

Mitglieder wurden bis zum 31.12.2015 Beihilfen

von insgesamt 11.255.962,48 € ausgezahlt. Mit

der Satzungsänderung vom 01.01.2013 wurden

die bisherige Zahlweise je Sterbefall auf einen

festen monatlichen Betrag geändert. Nach § 5

Ziffer 1 der Vereinbarung über die “Gemein-

schaftshilfe saarländischer Ärzte” in der Fassung

vom 01.07.1996 obliegt die Verwaltung der

Gemeinschaftshilfe einem Kuratorium, das aus 6

Beteiligten der Gemeinschaftshilfe besteht.

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Fürsorgefonds

Die Kammer unterhält zur Unterstützung von be-dürftigen Mitgliedern bzw. deren Angehörigen ei-nen Fürsorgefonds, aus dem nach Überprüfungdurch die zuständigen Gremien in begründetenFällen Leistungen gewährt werden, wenn das

Kammermitglied bzw. der Angehörige unver-schuldet in eine Notlage geraten ist. Ein Rechts-anspruch auf die Gewährung dieser Leistungenbesteht nicht.

Medizinische Fachangestellte

Die Ärztekammer des Saarlandes überwacht ge-

mäß § 76 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes als

zuständige Stelle die Durchführung

1. der Berufsausbildungsvorbereitung

2. der Berufsausbildung und

3. der beruflichen Umschulung

und fördert diese durch Beratung der an der Be-

rufsbildung beteiligten Personen. Ihre Zuständig-

keit ergibt sich aus § 71 Abs. 6 des Berufsbil-

dungsgesetzes. § 34 dieses Gesetzes beinhaltet

die Bestimmung, dass von der Ärztekammer ein

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

einzurichten und zu führen ist.

Die Ärztekammer des Saarlandes hat zum ersten Mal an derAusbildungsplatzmesse der SaarländischenWirtschaftsjunioren teilgenommen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren nach je-

weiliger Prüfung der Verträge 508 Ausbildungs-

verträge (501 weibliche und 7 männliche Auszu-

bildende davon 43 mit ausländischer Staatsange-

hörigkeit) in diesem Berufsausbildungsverzeich-

nis eingetragen, davon 184 im Berichtsjahr neu

abgeschlossene Verträge sowie je 163 Verträge

im zweiten Jahr und 162 im dritten Ausbildungs-

jahr.

In insgesamt 358 Arztpraxen (98 weibliche und

260 männliche Ausbilder) waren eine oder mehre-

re Auszubildende beschäftigt.

Die schulische Vorbildung der Auszubildenden

mit neu abgeschlossenem Vertrag stellt sich wie

folgt dar: 89 Auszubildende konnten einen Real-

schul- oder gleichwertigen Abschluss, 40 Aus-

zubildende einen Hauptschulabschluss und 37

einen Hoch-/Fachschulreife nachweisen. Berufs-

fachschule, schulisches Berufsgrundbildungsjahr

und sonstige Vorbildung verteilten sich auf die

übrigen Auszubildenden.

Die Zahl der ausländischen Auszubildenden im

ersten Ausbildungsjahr betrug 13.

Insgesamt 72 Ausbildungsverträge wurden im

Berichtsjahr vorzeitig gelöst, davon 50 im ersten

Jahr (während der Probezeit 11 Verträge), 18

Verträge im zweiten Jahr und 6 Verträge im drit-

ten Ausbildungsjahr.

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Informationsgespräche zur Berufsausbildung,insbesondere mit ausbildenden Praxen und Aus-zubildenden im ersten Jahr unmittelbar nach Ein-schulung in die Klassen für Med. Fachangestelltesowie vielfache Beratungs- wie auch Schlich-tungsgespräche mit Ausbildern und Auszubilden-den sind Bestandteil des Aufgabenbereiches.

Die gemäß § 8 der Verordnung über die Berufs-ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestel-lten vorgeschriebene Zwischenprüfung fand andrei Berufsschulstandorten am 02.03.2016 unterBeteiligung von 163 Auszubildenden statt, undzwar in Brebach mit 53, in Neunkirchen mit 52und in Saarlouis mit 58 Schülerinnen.

Die Zwischenprüfung soll vor Ende des zweitenAusbildungsjahres stattfinden; ihr Ziel ist dieErmittlung des Ausbildungsstandes, um evtl. kor-rigierend auf die weitere Ausbildung Einfluss neh-men und bestehende Mängel ausgleichen zukönnen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfungist eine Zulassungsvoraussetzung für die Ab-schlussprüfung. Letzter Prüfungstag der Ab-schlussprüfung im Winter 2015/2016 war am13.01.2016.

An der Abschlussprüfung der Med. Fachange-stellte/r im Winter 2015/2016 haben insgesamt 39Schülerinnen teilgenommen.

Die Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

An der Abschlussprüfung der Med. Fachange-stellte/r im Sommer 2016 haben insgesamt 129Schülerinnen und 1 Schüler teilgenommen.

Die Teilnehmerinnen und der Notenspiegel derAbschlussprüfung im Sommer 2016 geht ausnachstehender Tabelle hervor

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Zeugnisse für MFA/Gesundheitsministerin Monika Bachmannund Kammerpräsident SR Dr. med. Josef Mischo mit denJahrgangsbesten Denise Schneider, Anna von Ehren,(KBBZHalberg) und Jennifer Müller, (KBBZ Neunkirchen).

Den Auszubildenden, die im Jahr 2016 ihre Prü-

fung mit der Note "sehr gut" bestanden haben,

wurde in einer Feierstunde am 13.07.2016 durch

den Präsident der Ärztekammer ein Geschenk-gutschein überreicht.

Gemäß § 77 des Berufsbildungsgesetzes errich-tet die zuständige Stelle, also die Ärztekammerdes Saarlandes, einen Berufsbildungsausschuss,dem 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragteder Arbeitnehmer und - mit beratender Stimme- 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen angehör-en.

Auf Vorschlag des BBiA hat der Kammervorstandbeschlossen, die erstmals 2004 im Rahmen einesModellprojektes durchgeführte überbetrieblicheMaßnahme wegen der großen Nachfrage auchwiederum in 2015 durchzuführen. Damit sollenDefizite in der praktischen Vermittlung fundamen-taler Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in der Aus-bildungspraxis nicht oder nicht vollständig ver-mittelt werden können, ausgeglichen werden.Dieses Seminar fand erstmals an zwei Terminenstatt, am 22.03.2016 bis 18.04.2016 mit 34 Schü-lerinnen und am 26.09.2016 bis 28.11.2016 mit28 Schülerinnen.

Arbeitskreis Ärztinnen der Ärztekammer des Saarlandes

Mitglieder: San.Rätin Eva Groterath; Dr.IngridKojan, Dr.Gabriele Gilcher-Schäfer, Dr.SigridBitsch, Dr.Kirsten Gordz, ZÄ Petra Brunke,Dr.Renate Keck, San.-Rätin Dr.Renate Dessauer

Thema NDO und NDP bzw. BDP wird weiter ver-folgt. Bei der Zahnärzteschaft ist die Zuständig-keit für die saarlandweiten Dienstpläne der nie-dergelassenen Kolleginnen und Kollegen von derZÄK zur KZVS gewechselt. Derzeit laufen Abfra-gerunden im Bereich der Praxen. Der Einbezugbeider saarländischer Kliniken wird erörtert imHinblick auf die Kosten/Bedingungen u.a.

Die Bereitstellung der online Version des Frage-bogens hinsichtlich Gewalterfahrung in Aus-übung des Berufes erfolgte im Sommer 2016 inFederführung der KVS. Es beteiligten sich ÄKS,ZÄK, PKS, KVS und KZVS. Es liegen noch keineabschließenden Ergebnisse vor. Seitens der Kör-perschaften soll nach Vorliegen das weitere Vor-gehen abgestimmt werden.

Das Thema Gendermedizin wurde weiter ver-folgt. Im März 2016 fand ein Klinisches Wochen-

ende zu diesem Thema statt, gemeinsam mitdem MSGFF und der Apothekerkammer. Anlasswaren die vorliegenden Gesundheitsdaten desSaarlandes, die GEDAH Daten, welche die Lan-desregierung erläuterte. Das Thema Pharmako-therapie unter Genderaspekten präsentierte Prof.Dr. Petra Thürmann. Wuppertal. Pharmafor-schung und Pharmakotherapie mit Medikament-enwahl, Dosierungsempfehlungen, Nebenwir-kungspalette u.a. werden immer noch nicht aus-reichend unter dem Aspekt des Geschlechtes ge-sehen.

Die Kolleginnen im AK Ärztinnen fordern daher,dass die Kammer verstärkt bei ihren eigenen Ver-anstaltungen Moderatoren und Referenten aufentsprechende Berücksichtigung des Genderas-pektes hinweist.

San.Rätin Eva GroterathMitglied des Vorstands der ÄK [email protected]

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Arbeitskreis Hilfen gegen Gewalt der Ärztekammer des Saarlandes

Mitglieder: San. Rätin Eva Groterath, Päd.; Dr.Henning Kraft, Gyn.; Dr. Martina Teja, Allg.Med.; Dr. Lieselotte Simon-Stolz, ÖGD/Päd.; San. RätinDr. Petra Ullmann, Kinderchirurgie; Dagmar deSilva, Kinder-und Jugendpsychiatrie; ZÄ Dr.Gisela Tascher, Dr. Sigrid Bitsch, Päd.; BerndMischo, Päd.;

Der AK Hilfen gegen Gewalt befasste sich im ge-samten Jahr 2016 mit der Fortführung der ge-meinsamen Arbeit an den übergreifenden The-men. Im Vordergrund steht die notwendige auf-wendige Vernetzungsarbeit.

Alle Mitglieder arbeiten in ihren jeweiligen berufli-chen Kontexten und berufsübergreifend, lokalund überregional vernetzt. Durch die gebildetenNetzwerke ist eine aktive Beteiligung an denProgrammen der Landesregierung gewährleistet,Frühe Hilfen und Frühe Hilfen PLUS

http://www.saarland.de/fruehe-hilfen.htm

und Vertrauliche Spurensicherung

http://www.saarland.de/spuren-sichern.htm

Mittlerweile erfolgen auch Veranstaltungen durchden ÖGD / Frühe Hilfen mit Beteiligung des LPH

http://www.saarland.de/lph.htm

Im Jahr 2016 erfolgte im Ärztehaus durch denPräsidenten der ÄK Saar gemeinsam mit dem

saarländischen Minister der Justiz, W. Jost, undder Leiterin der Koordinierungsstelle HäuslicheGewalt, M. Ernst, die öffentliche Vorstellung desneuen Leitfadens für Ärztinnen und Ärzte sowieZahnärztinnen und Zahnärzte "Häusliche Gewalt-erkennen, behandeln, dokumentieren".

https://www.aerztekammer-saarland.de/fi-les/157BE0C16DE/Haeusliche_Gewalt_erken-nen_behandeln_dokumentieren_2016.pdf

Gleich zu Anfang 2017 ist eine Fortbildung ge-plant für interessierte Kolleginnen und Kollegenzur Teilnahme am Landesprogramm VertraulicheSpurensicherung. Für bisher schon mitwirkendeKolleginnen und Kollegen ist diese Veranstaltungauch als Auffrisch-Termin geplant, mit derMöglichkeit des interkollegialen Austausches.

Die Rubrik auf der Homepage der ÄK Saar fürKolleginnen und Kollegen "Hilfen bei Gewalt"wird stetig überarbeitet. Ein direkter Kontakt fürdie saarländischen Ärztinnen und Ärzte zu einerkollegialen Beratung wird geprüft.

https://www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/informationenfueraerzte/hilfe-gegengewalt/

San.Rätin Eva GroterathMitglied des Vorstandes der ÄK [email protected]