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Berufsbild „Coach BDVT“

„Coach BDVT“...Projekt-Coaching Gruppen-Coaching Der Coach achtet dabei auf eine klare Abgrenzung zu Training, Beratung, psychothera-peutischen und heilkundlichen Verfahren. Der

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Berufsbild „Coach BDVT“

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 2

Impressum

© 2015 Herausgeber: BDVT e.V. Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches Elisenstraße 12-14 50667 Köln Tel. 0221-920 760 Mail: [email protected] www.bdvt.de Version Januar 2012 Berufsbild - Januar 2012 Autoren: August Breil, Peter Krötenheerdt Schlusswort –Januar 2012 Autoren: Claus von Kutzschenbach, Peter Krötenheerdt Compliance Präambel– März 2011 Autor: Gerd Kalmbach

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 3

Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Präambel 4

A Gemeinsame Merkmale der Berufsbilder „Trainer BDVT", „Coach BDVT" und „Berater BDVT“ 5 1 Qualifikation 5

2 Grundwerte und Ethik 5

3 Persönlichkeit 5

B Berufsspezifische Aspekte des „Coach BDVT“ 6 1 Berufsbild „Coach BDVT“ 6 1.1 Anlässe für und Nutzen von Business Coaching 7 1.2 Methoden und Tools 8 1.3 Arbeitsweise des Business-Coach BDVT 9 1.4 Anforderungsprofil des Business-Coach BDVT

C Vernetzung, Marketing, Vermarktung 11 1 Erfahrungsaustausch, Aus- und Weiterbildung im BDVT 11

2 BDVT-Akademie 11

3 Weiterbildung 11

4 Kooperationen 12

D Anlage 1 : BDVT-Compliance 13 E Anlage 2 : Ehrenkodex 16 F Anlage 3 : Gründe für die Zusammenarbeit mit selbständigen Trainern, Beratern und Coaches 20 G Anlage 4 : Gründe für die Festanstellung von Trainern 21

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 4

Präambel Globale Märkte, schnell wechselnde Wettbewerbsbedingungen international und national und immer kürzere Produktlebenszyklen stellen hohe Anforderungen an die Flexibilität der Betriebe und die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Führungskräfte, Personalentwickler, Trainer, Coaches und Berater, die für die Aus- und Weiter-bildung der Beschäftigten verantwortlich sind, sind herausgefordert, die Auswirkungen der tief greifenden demoskopischen Veränderungen, wie Geburtenrückgang, Überalterung, Migration, in ihre Personalkonzepte einzubeziehen. Veränderungsprozesse, Bewusstseins- und Wertewandel erfordern mehr soziale Kompetenz, kommunikative Fähigkeiten, fachliche und methodische Kenntnisse, um Lernbereitschaft zu för-dern und Lernqualität zu sichern. Das erfordert zeitgemäße Lehr- und Lernformen für eine ziel- und ergebnisorientierte Erwachse-nenbildung. Lebenslanges Lernen ist heute unbestritten eine Notwendigkeit. Deshalb nimmt die Bedeutung der Berufe Trainer, Coach und Berater in Wirtschaft und Gesellschaft zu. Die für diese Tätigkeiten vorliegenden Berufsbilder des BDVT bieten für alle, die sich als Personal-verantwortliche, Personalentwickler, Anbieter oder Einkäufer mit Trainings- und Beratungsleistun-gen befassen, wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfen. Menschen, die diese Berufe ausüben wollen, geben die Berufsbilder die Möglichkeit der Orientie-rung, welche Aus- und Weiterbildung erforderlich ist, um den hohen Anforderungen zu genügen. Den Instituten für Trainer-, Coach- und Beraterausbildungen sind die Berufsbilder Orientierungs-hilfe für die Gestaltung ihrer Ausbildungspläne und bilden die Grundlage der „Prüfsiegel BDVT“. Für die Aufnahme und Mitarbeit im BDVT bilden die Berufsbilder „Trainer BDVT", „Coach BDVT" und „Berater BDVT“ die Basis. Sie implizieren gleichzeitig die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung. Mit vorliegenden Fassungen legen wir eine Übersicht der aktuellen Trainingsmethoden und Profile vor und beschreiben die Wirkungsfelder selbständiger und angestellter Trainer. *) Die Berufsbezeichnung „Trainer BDVT", „Coach BDVT" und „Berater BDVT“ schließt auch die weib-liche Form mit ein.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 5

A Gemeinsame Merkmale der Berufsbilder „Trainer BDVT", „Coach BDVT" und „Berater BDVT“ 1 Qualifikation

Der Erfolg von Training, Coaching und Beratung hängt von den Schlüsselqualifikationen des Trainers, Coaches oder Beraters ab.

2 Grundwerte und Ethik

„Trainer BDVT", „Coaches BDVT" und „Berater BDVT“ arbeiten zielgerichtet, unternehmens-spezifisch, handlungs- und teilnehmerorientiert. Sie sind sich der Verantwortung bewusst, die sich aus der Mittlerfunktion zwischen Unternehmen und Teilnehmern ergibt. Sie werden von den Teilnehmern als „Führungskräfte auf Zeit“, als Helfer, Lehrende und Vor-bilder erlebt. Sie analysieren und koordinieren die Erwartungen beider Gruppen und überneh-men als eigenverantwortlich handelnde Person die Prozessverantwortung. Die „Trainer, Coaches und Berater BDVT“ bekennen und verpflichten sich

zur Einhaltung der BDVT-Compliance, die in Anlehnung an den Berufskodex „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“ entstanden ist. zur Erfolgskontrolle durch exakte Festlegung der Lern- und Arbeitsverhaltens-Ziele

in Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Teilnehmern.

zur Satzung des BDVT. 3 Persönlichkeit

Die Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz der Berufsträger „Trainer BDVT", „Coach BDVT" und „Berater BDVT“, als Summe seiner Lebens- und Berufserfahrungen, ist aus-schlaggebend für die Wirkung seiner Person in Bezug auf:

Authentizität und Kongruenz mit und zu den eingesetzten Methoden, Vorbildfunktion und glaubwürdiges Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Vielfalt der Verhaltensalternativen, Rollenverständnis und Flexibilität als Trainer, Coach, Prozessinitiator und

-begleiter, Problemlöser bzw. Entwickler von Problemlösungsfähigkeiten, Entdecker und Förderer von Ressourcen, Teilnehmerorientierung und -wahrnehmung, Selbstreflexion (Lernender unter Lernenden), Interaktionsfähigkeit, innere Stabilität und Stressresistenz, Selbstverantwortung, Loyalität und Verpflichtungen, Führungs- und Motivationserfolge, Trainerprofil, Klarheit der Spezialisierung und Positionierung (USP).

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 6

B Berufsspezifische Aspekte des

1 Berufsbildes „Coach BDVT“

Business Coaching Business Coaching ist die professionelle und wertfreie Begleitung des Coachee durch einen qualifizierten Business-Coach zu den unterschiedlichsten beruflichen und ge-schäftlichen Themen und Herausforderungen. Das Business Coaching hat seinen Anlass, seinen Kontext, seinen Auftraggeber aus dem Wirtschafts- und Berufsleben. Business Coaching ist grundsätzlich ein individueller Prozess, zeitlich begrenzt und lösungs-orientiert. Der Business-Coach BDVT legt im Rahmen der Auftragsklärung mit seinem Auftrag-geber und / oder Coachee spezifische Messkriterien für den Erfolg des Business Coachings fest und prüft bei Beendigung des Auftrags anhand dieser den Erfolg der Bearbeitung des Ver-änderungsanliegens. Entsprechend des vorliegenden Auftrags gibt es verschiedene Varianten von Business Coaching:

Einzel-Coaching

Team-Coaching

Projekt-Coaching

Gruppen-Coaching

Der Coach achtet dabei auf eine klare Abgrenzung zu Training, Beratung, psychothera-

peutischen und heilkundlichen Verfahren.

Der Business-Coach BDVT Der professionelle Business-Coach BDVT hat eine umfassende Coaching-Ausbildung mit mindestens 220 Unterrichtseinheiten bei einem BDVT-Akademie-Institut besucht und die-se erfolgreich mit einer mehrteiligen Prüfung abgeschlossen. Der Business-Coach BDVT verpflichtet sich, seine Coachingfälle in regelmäßiger Supervisi-on zu reflektieren und den eigenen Lernprozess stetig voranzutreiben.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 7

1.1 Anlässe für und Nutzen von Business Coaching können divers sein. Stetig wachsende Herausforderungen im Geschäftsleben und berufli-

chen Kontext führen zu dem Bedarf, zielgerichtet einzelne Personen, Teams und Gruppen zu unterstützen, zu begleiten – zu coachen. Hier werden beispielhaft einige Anlässe für die Aufnahme eines Business Coachings aufge-führt: Karriereplanung und -entwicklung

Veränderungsprozesse im Unternehmen

Neue Aufgaben im Unternehmen

Weiterentwicklung der persönlichen und beruflichen Qualifikation

Gewünschte Verhaltensänderungen

Persönlichkeitsentwicklung

Steigerung der persönlichen Performance

Entscheidungssicherheit / Entscheidungsoptimierung

Zielsetzung und Zielerreichung

Umgang mit inneren Konflikten

Umgang mit Konflikten in der Funktion als Führungskraft

Selbstmanagement und Zeitmanagement

Erhalt der Leistungsfähigkeit

Life-Work-Balance

Der Nutzen von Business Coaching ist es, dass die vorgenannten Anlässe bei erfolg-reich abgeschlossenem Coaching als erreichtes Ziel benannt werden können. Die o.g. Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zielgruppe Coachingnehmer sind Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen und Organisa-tionen und Selbständige, die aus einer Herausforderung, einer Problemstellung oder einem Verände-rungswunsch heraus einen Coach aufsuchen. Im Hintergrund kann als weitere Zielgruppe der Vorgesetzte des Coachingnehmers stehen, durch den der Coachingnehmer zum Coaching inspiriert oder aufgefordert wird. In diesem Fall sind Auftraggeber und Coachingnehmer unterschiedliche Personen.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 8

1.2 Methoden und Tools

Im Business Coaching wendet der Business-Coach BDVT die Methoden und Tools an, die er sich im Rahmen seiner Aus- und Weiterbildung qualifiziert angeeignet hat. Er wird die pas-sende Methode zur Gesamtsituation wählen. Das können z. B. sein: Systemisches Coaching

NLP-Techniken

Gestaltarbeit

Systemaufstellungen

The Work

Provokatives Coaching

EMDR / Wing Wave

Mentaltechniken

Psychodrama

TZI (Themenzentrierte Interaktion im Teamcoaching)

TA (Transaktionsanalyse)

Klientenzentrierte Gesprächstechniken nach Rogers

Gewaltfreie Kommunikation

„Extras“ sind ebenfalls geeignet, das Business Coaching zu ergänzen, z.B.: Coaching mit dem Schwert,

Coaching mit Seminarschauspielern,

Coaching mit dem Mentality Quotienten ( MQ-Test ),

„Outdoor-Coaching“ wie z. B. Coaching beim Golf, Coaching in der Natur,

u. v. a. m.

(Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Entwicklung der Methoden und Tools fortlaufend ist.)

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 9

1.3 Arbeitsweise des Business-Coach BDVT

Der Business-Coach BDVT erfragt das Anliegen und erarbeitet mit dem Coaching-nehmer zusammen realistische Ziele für die Coachingmaßnahme. Er vereinbart in Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien konkrete Erfolgs- und Messkriterien. Der Business-Coach BDVT bedient sich in erster Linie lösungsorientierter Methoden zur Steigerung der Business Performance bzw. der „beruflichen Leistung“.

Der Business-Coach BDVT wendet gezielte Interventionen an zur individuellen Kompetenz-entwicklung der Berufspersönlichkeit des Coachingnehmers. Persönliche Themen können In-halt der Coaching-Sitzungen werden, wobei die Zielsetzung im Business-Kontext bleibt und auf Abgrenzung zu therapeutischen Maßnahmen geachtet wird. Die zentrale Annahme von Coaching auf der Grundlage eines positiven Menschen-bildes ist: Man kann einem Menschen nur helfen, sich selbst zu helfen. Dazu verfügt der Business-Coach BDVT über eine ausreichende Anzahl von Methoden und Instrumenten, die geeignet sind, einen Lösungs-, Entwicklungs- und Lernprozess beim Coachingnehmer auszulösen. Der Business-Coach BDVT handelt und denkt im Sinne des Auftraggebers für Organisations- und Individuallernen. Bei der berufs- und funktionsbezogenen Persönlichkeits-unterstützung setzt sich der Business-Coach BDVT dafür ein, dass relevante Aspekte der Persönlichkeitsstruk-tur des Coachingnehmers erkannt und weiterentwickelt werden. Für den Business-Coach steht die individuelle Potentialentfaltung des Coaching-nehmers im Sinne einer kreativen Verbindung emotionaler und rationaler Intelligenz im Fokus.

1.4 Anforderungsprofil des Business-Coach BDVT Das Anforderungsprofil für einen Business-Coach BDVT ist somit umfangreich und hat viele

unterschiedliche Facetten zu bedienen. Das Profil wird durch eine Mischung aus theoreti-schem Wissen und dauerhafter praktischer Umsetzung erlernt und gelebt.

Der professionelle Business-Coach BDVT weist eine Weiterbildung nach, die mind. 220 Stunden umfasst. Weitere Kriterien für seine Professionalität sind:

Er ist über 30 Jahre alt. Er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium. Er hat mind. 5 Jahre Berufserfahrung bzw. Führungserfahrung.

Durch seine Ausbildung gewinnt er fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in den

Feldern Fachkompetenz, Methodenkompetenz sowie soziale und Persönlichkeitskompe-tenz.

Der Business-Coach BDVT versteht es, einen Coaching-Prozess zu designen, zu implemen-

tieren und nach Ablauf eines festgelegten Zeitrahmens anhand ausgewählter Zielparameter eine Evaluation vorzunehmen. Er bekennt sich zu festgelegten ethischen und werteorien-tierten Regeln, die im Umgang mit seinen Kunden und der sorgfältigen Auswahl geeigneter Methoden dauerhaft erkennbar und erlebbar sind.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 10

Der Business-Coach BDVT ist in der Lage vor Beginn einer Coaching-Maßnahme für alle

Parteien Klarheit darüber zu schaffen, ob Coaching für die im Auftrag erwartete Leistung das richtige Instrument darstellt und ob er der dafür geeignete Coach ist.

Darüber hinaus ist er in der Lage den Coachingnehmer zu befähigen, eigene Lösungs-wege

zu erarbeiten, aufzulisten, zu bewerten, zu priorisieren, zu ordnen und den geeignetsten auszuwählen.

Der Business-Coach BDVT kann dem Coachingnehmer eine Perspektive der möglichen Sze-

narien auf Basis der vereinbarten Ziele und Maßnahmen geben. Er dokumentiert fortlau-fend die erreichten Zwischen- und Endziele sowie den genauen Umsetzungsplan in Teil-schritten.

Die Vertraulichkeit zwischen Coachingnehmer und Coach ist Kernpunkt des erfolgreichen Coachingprozesses. Der Business-Coach BDVT ist zu jedem Zeitpunkt des Prozesses fähig Änderungen im Auf-tragskontext, in der beruflichen Situation, im Bedarf und den Zielen des Coaching-nehmers zu erkennen und in den Veränderungsprozess einzubeziehen. Er stellt in einer abschließenden Evaluation das Ergebnis des Coachings fest, eruiert mögliche weitere Vorgehensweisen und vereinbart diese mit dem Coachingnehmer. Ein BDVT geprüfter Business-Coach kann die wesentlichen in der Wissenschaft und Praxis anerkannten Methoden, Verfahren und Instrumente der Diagnostik verstehen, anwenden und sie je nach Anwendungsgebiet bewerten und auswählen.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 11

C Vernetzung, Marketing, Vermarktung 1 Erfahrungsaustausch, Aus- und Weiterbildung im BDVT

Traditionell bilden der Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung die stärkste Erwartung der Mitglieder an ihren Verband. Damit ist die ständige Qualifizierung der Mitglieder auch eine der Hauptaufgaben des BDVT. Laut seiner Satzung (§ 3,) nimmt der BDVT seine Aufgaben wahr, indem er

„... die berufliche Arbeit der Berufsträger, insbesondere seiner Mitglieder, durch Er-fahrungs- und Informationsaustausch unterstützt und fördert.“

„... bei der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses mitarbeitet und mit Forschungs- und Lehreinrichtungen zusammenarbeitet.“ „... durch Kongresse, Seminare, Arbeitskreise, Kooperationen und Veröffentlichun-gen eine berufliche und fachliche Weiterbildung der Mitglieder und des Nachwuch-ses ermöglicht und interessierte Kreise informiert.“

2 BDVT-Akademie

Die BDVT-Akademie bietet auf der Basis dieser Berufsbilder die Ausbildung zum „Geprüf-ten Business-Trainer BDVT“, zum „Geprüften Verkaufstrainer BDVT“ und zum „Geprüften Business-Coach BDVT“ an. Dazu kommt der „Geprüfte Fachtrainer BDVT – Methodisch didaktische Fortbildung für Innerbetriebliche Fachkräfte (Fachspezifik)“, der „Geprüfte Verkaufs-/Vertriebsleiter BDVT“ und Fortbildungen zum „Geprüften Experten ….. BDVT“. Mitgliedern und Trainerausbildungsinstituten wird die Möglichkeit der Mitarbeit in der BDVT-Akademie angeboten. Nach der Prüfung erfolgt eine Zertifizierung für die jeweilige Ausbildung oder Fortbildung. Alle Ausbildungsgänge haben einen einheitlichen Rahmen-lehrplan – Curriculum.

3 Weiterbildung

Der BDVT bietet Weiterbildung und Erfahrungsaustausch durch die Mitarbeit in Fach- bzw. Projektgruppen, in den regionalen Zentren (Regionalclubs) und im jährlich stattfindenden BDVT-Camp an. Dort werden fachspezifische und berufsständische Themen im Erfahrungs-austausch für selbständige Trainer, Berater und Coaches ausgewählt und bearbeitet. Über XING, Blogs, Twitter, Facebook und interne Mailliste haben BDVT-Mitglieder die Möglichkeit zum schnellen und kurzfristigen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Spezifische selbstentwickelte „Methoden“ oder „Seminare“ können mit dem BDVT-Prüfsiegel zertifiziert werden.

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 12

Darüber hinaus bietet Fachliteratur, z.B. „Trainerkarriere“ (ISBN 3-89749-218-0) die Mög-lichkeit zur fachlichen und berufsständischen Orientierung und Weiterbildungsplanung.

4 Kooperationen

Der BDVT arbeitet mit befreundeten Verbänden im In- und Ausland zusammen. Er sucht den Gedankenaustausch mit den Fachleuten und Spezialisten in den Universitäten und Fachhochschulen und bietet so den Mitgliedern die Möglichkeit, immer auf dem aktuellen Stand der beruflichen Entwicklung zu sein.

Schlusswort Lebenslanges Lernen in lernenden Organisationen ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft in unserer globalisierten Gesellschaft. Das vorliegende Berufsbild „Trainer, Berater und Coach BDVT“ soll Trainern, Beratern, Coaches und allen, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen, einen Orientierungsrahmen bieten und dazu beitragen, dass durch Systematik, Qualität und Leistung diese Herausforderung bestanden wird. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, innerhalb und außerhalb des BDVT, die mit Rat und Tat dazu beigetragen haben, dieses Berufsbild zu erstellen. Köln, 1. Januar 2012

D Anlage 1 : BDVT-Compliance

BDVT-Compliance Ehrenkodex für Mitglieder des BDVT e.V. Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches Der Trainer-, Berater- und Coachmarkt ist intransparent und einem ständigen Wandel un-terworfen. Er ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer Ansätze. Es gibt zu diesem Markt auch keine staatlich geregel-ten Zulassungsvoraussetzungen oder staatlich geprüften Abschlüsse. Darum ist es uns als BDVT e.V. - Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches - umso wichtiger, zum Schutz von Kundeninteressen und um Transparenz im Markt zu fördern, einen ethischen Handlungsleitfaden vorzulegen, mit dem sich BDVT-Mitglieder einverstanden er-klären. Die vorliegende BDVT-Compliance ist als Ergänzung zum Berufskodex für die Weiterbildung des „Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“ zu verstehen, der im Anhang zu finden ist. Die noch weitreichenderen Verpflichtungen, die sich aus der BDVT-Compliance ergeben, sind Hinweis darauf, wie wichtig dem Verband das Siegel BDVT als Qualitätsmerkmal ist. Um das auch nach außen zu zeigen, ist diese Compliance entstanden. Zur Erhöhung der Lesefreundlichkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form ver-wendet – gemeint ist immer auch die weibliche Form. März 2011 BDVT-Akademie Berufsbild „Trainer BDVT“ 13

BDVT-Akademie Berufsbild „Coach BDVT“ 14

Ehrenkodex für professionelle Trainer, Berater und Coaches BDVT Artikel 1 Als im weitesten Sinne erwachsenenbildnerisch und beratend tätige Personen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Teilnehmern, Ratnehmern oder Coachees bewusst. Wir nehmen die Aufgabe sehr gerne wahr, in vielerlei Hinsicht auch als Vorbild zu dienen. Dies gilt umso mehr, da wir großen Einfluss auf die Meinungsbildung, die persönliche Entwicklung von Menschen und auch die organisationale Entwicklung vieler Unternehmen nehmen. Artikel 2 BDVT-Mitglieder legen größten Wert auf ihre eigene, permanente und professionelle Weiterent-wicklung. Mindestens 5 nachweisbare eigene Weiterbildungstage pro Jahr sind dementsprechend für jedes BDVT Mitglied anzustreben. 1 Artikel 3 Ein aus der Qualifikation der Mitglieder resultierender, professioneller Auftritt nach außen ist Grundlage dafür, dass der BDVT als der Verband der Experten im Markt wahrgenommen wird. Der gesamte Berufsstand und vor allem die BDVT-Mitglieder profitieren davon, dass die einzelnen Mit-glieder durch herausragende Arbeit und zufriedene Kunden im Markt überzeugen. Artikel 4 Der Nachweis der eigenen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen eines jeden BDVT-Mitglieds erfolgt in ehrlicher, offener und ausführlicher Weise in der Geschäftskommunikation – in Angeboten, auf der Internetseite, in Flyern etc. Dadurch weiß der Kunde sehr genau, welche Fähigkeiten, Talente und Erfahrungen er einkauft. Artikel 5 Im geschäftlichen Umgang mit Kunden, Subunternehmern, Vermittlern und allen weiteren Geschäfts-partnern wirtschaftet das BDVT-Mitglied ehrlich, nachhaltig und gesetzeskonform nach dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns. Dies kann z.B. das Einhalten von Verträgen oder auch das pünktliche und ehrliche Steuerverhalten etc. beinhalten. Artikel 6 BDVT-Mitglieder gehen schon bei der Bedarfsanalyse beim Kunden mit größter Sorgfalt vor, stellen sich auf den jeweiligen Auftraggeber voll und ganz ein und stellen dessen Ziele, die anzustrebende Entwicklung bzw. die Teilnehmerinteressen in den Mittelpunkt ihres Denkens und Handelns. ______________________________________________________

1 Dies kann die Teilnahme am BDVT-Camp oder ähnlichen Veranstaltungen sein, oder Hospitationen bei Kollegen oder die Teilnahme an anderweitigen Weiterbildungsveranstaltungen. 2 Wirtschaftlichkeit und Moral sind im Leitbild des ehrbaren Kaufmann keine Gegensätze. Moral im Sinne von Tu-gendhaftigkeit ist die Bedingung für echte Wirtschaftlichkeit, verstanden als das nachhaltige Schaffen von Werten.

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Artikel 7 Die geforderte Transparenz und Fairness gegenüber Kunden aber auch Kollegen beinhaltet auch die Einhaltung grundlegender Nachweis- und Zitierregeln. Ideen, Materialien, Titel, Methoden und Ge-danken anderer Kollegen werden vom BDVT-Mitglied entweder regelkonform zitiert, oder nur nach Genehmigung des Urhebers benutzt. Artikel 8 BDVT-Mitglieder begegnen sich mit kollegialem Respekt, Achtung und Wertschätzung der jeweiligen Arbeit. Sie teilen ihr Wissen und ihre Erfahrungen, unterstützen sich fachlich und in ihrer beruflichen Entwicklung gegenseitig. Artikel 9 BDVT-Mitglieder erklären,

dass sie aktives Sektierertum und Organisationsformen ablehnen, die zum Ziel haben, Men-schen durch bewusste Manipulation in ihre Abhängigkeit zu bringen; ganz gleich, ob diese materieller, psychischer oder geistiger Art ist.

dass sie bzw. ihr Unternehmen nicht nach den Strategien, Methoden und der Technologie von

L. Ron Hubbard arbeiten/arbeitet.

dass weder sie noch ihre Mitarbeiter nach den Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach den Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und

dass sie die Strategien, Methoden und die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung ihres

Unternehmens und zur Durchführung ihrer Seminare ablehnen.

dass sie nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des „Berufskodex für die Weiterbildung“ des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. handeln.

Bei Anfragen sind BDVT-Mitglieder damit einverstanden, dass ihre Angaben bekannt gege-

ben werden. Artikel 10 Für BDVT-Mitglieder sind Ehrlichkeit und Integrität selbstverständlich. Sie sind bestrebt, in ihrem Beruf und ihren eigenen Bildungszielen stets die höchstmögliche Qualität gegenüber Kunden und Partnern zu liefern. Eine ehrenwerte und kooperative Zusammenarbeit zwischen BDVT-Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern ist das Ziel jedes Mitglieds.

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E Anlage 2 : Ehrenkodex

in Anlehnung an das „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“

Die BDVT-Akademie-Partner (im Folgenden Partner genannt) erkennen für die Zusammen-arbeit einen Ehrenkodex an, der mit dem BDVT abgestimmt und in Anlehnung an den Berufs-kodex „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“ entstanden ist.

Artikel 1 : Erklärung zum Menschenbild

Die Partner gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.

Das heißt:

1.1 Die Partner bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschen-würde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.

1.2 Die Partner begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf de-ren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.

1.3 Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiografischen Einmaligkeit anerkannt und ernst genommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte Ande-rer bleiben davon unbeschadet.

1.4 Die Partner unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwor-tung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung der Teilnehmenden und der Schutzpflicht des Partners bewusst.

1.5 Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potenziale gefördert zu werden.

1.6 Die Partner betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden daran aus.

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Artikel 2 Zum Selbstverständnis der Partner

Die Partner beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie über-nehmen dabei eine besondere Verantwortung.

Das heißt:

2.1 Die Partner sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsent-wicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.

2.2 Die Partner verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätig-keit erhalten, vertraulich zu behandeln.

2.3 Die Partner nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf ak-tuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung, Supervision und pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen Netzwerkpartnern.

2.4 Die Partner sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt.

Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizu-tragen. Dies kann beinhalten

zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen,

Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Er-wachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen, Leerzeichen einsetzen

bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten,

kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern,

für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt.

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Artikel 3 Zum Verhältnis Partner – Trainingsteilnehmer

Die Partner kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach.

Das heißt:

3.1 Partner wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 ausgeführten Menschenbild entsprechen.

3.2 Partner gehören auch nicht Institutionen oder Gruppierungen an, deren Haltungen und Über-zeugungen den Punkten des Artikels 1 widersprechen und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere auch nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.

3.3 Die Partner enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.

Artikel 4 Zum Verhältnis Partner – Nachfrager/Auftraggeber

Die Partner sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Das heißt:

4.1 Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebern liefern die Partner wahrheitsgemäße Informati-onen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.

4.2 Die Partner werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offen zu legen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben.

4.3 Die Partner wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompeten-zen und bieten daher keine Dienste an, die über ihre berufliche Fähigkeiten/ Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit dem Auftraggeber werden dessen spezifische Erwartungen abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für den Auftraggeber geprüft.

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Artikel 5 Zum Verhältnis der Partner untereinander

Das Verhältnis der Partner untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft.

Das heißt:

5.1 Die Partner bringen ihren Kollegen (männlich und weiblich) Respekt, Achtung und Wert-schätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung von Kollegen wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.

5.2 Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.

5.3 Mit Angehörigen anderer Berufe wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.

Artikel 6 Zum Verhältnis Partner und Berufsstand

Die Partner wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Be-rufsstandes.

Das heißt:

6.1 Die Partner respektieren die Rechte des BDVT, dessen Mitglied sie sind und setzen sich für dessen guten Ruf ein.

6.2 Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.

6.3 Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.

6.4 Die Partner anerkennen die berufsständisch organisierten Konfliktlösungsverfahren.

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F Anlage 3: Gründe für die Zusammenarbeit mit selbständigen Trainern, Beratern und Coaches

Der selbständige Trainer, Berater und Coach arbeitet freiberuflich und unabhängig. Er verfügt über die Objektivität und die Kompetenz eines Spezialisten, der nicht der betriebs-internen Hierarchie unterworfen ist. Er steht dem Unternehmen als Führungskraft auf Zeit zur Verfügung.

Aufgrund seiner Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen zeichnet er sich durch überbetriebliches Know-how aus. Er vermittelt allgemein gültiges, aktuelles Wissen aus Kommunikationswissenschaft, Managementlehre, Verkaufswissen und Andragogik, er-gänzt durch sein persönliches Erfahrungswissen, zugeschnitten auf die spezifischen Anforde-rungen des Trainingsauftrags. Durch die immer wieder unterschiedlichen Aufgabenstellun-gen muss er sich Flexibilität in Methoden und Maßnahmen bewahren, indem er sein Wissen und seine Fähigkeiten immer auf dem neuesten Stand hält. Im Rahmen der bestehenden Organisation und unter Einbeziehung der firmeninternen Fach-leute arbeitet der selbständige Trainer, Berater und Coach an der Umsetzung der Trainings-konzepte und der Erreichung der Firmenziele mit. Orientiert am unternehmensspezifischen Bedarf ist es möglich, einen Trainer zu engagieren, der Erfahrung und Erfolge im entspre-chenden Bereich vorweisen kann. 1 Auswahlkriterien

1.1 Fachliche Kriterien

Branchenkenntnis Art und Umfang der Bedarfsermittlung Präsentation und Angebotsprofil Fach- und Methodenkompetenz Referenzen

1.2 Persönliche Kriterien

Eigene Präsentation, Erscheinungsbild Auftreten und Umgangsformen Kommunikation Persönliche Integrität Positives Menschenbild

1.3 Verfügbarkeit und Absicherung

durch Kooperationen mit kompetenten Kollegen und/oder Kolleginnen, durch Netzwerke,

1.4 Honorarvorstellungen, Trainingsinvestition, Kostenvoranschlag

marktgerechte Honorarforderung, zielorientierte Trainingsinvestition, übersichtlicher Kostenvoranschlag,

1.5 Referenzen

Aktuelle Kunden, Arbeitsergebnisse, Veröffentlichungen, Vorträge, Auszeichnungen, Preise.

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G Anlage 4 : Gründe für die Festanstellung von Trainern

Bei kontinuierlichem und erheblichem Aus- und Weiterbildungsbedarf ist der Aufbau von Trainingsabteilungen mit festangestellten Trainern empfehlenswert. Die jeweiligen Geschäftsziele geben Art und Umfang der Trainings und deren Zusammenwir-ken mit Marketing, Organisations- und Personalentwicklung vor. Ein festangestellter Trainer lebt in der Unternehmenskultur seines Unternehmens und muss sich sowohl mit den Unternehmenszielen, als auch mit seinen Teilnehmern in hohem Maße identifizieren. Durch die Kenntnis der formellen und informellen Organisationsstruktur, des Arbeitsumfel-des sowie des Marktes und der Branche kann er spezifizierte und realistische Trainingsziele und -maßnahmen entwickeln. Er hat die Möglichkeit, Teilnehmer auf die Trainings vorzubereiten und den Transfer zu be-obachten und gegebenenfalls zu verstärken. Durch den Dialog mit Vorgesetzten und Mitarbeitern kann er seine Methoden und deren Wirksamkeit ständig nachfragen und verbessern. Er hat somit die besten Möglichkeiten zur weiteren Bedarfsanalyse. Als Ansprechpartner und Berater steht der Trainer für Fragen der PE und OE zur Verfügung und kann Workshops und Assessment Center leiten. Aufgaben und Tätigkeiten eines festangestellten Trainers

Ermittlung und Analyse des Trainingsbedarfes Festlegen von Trainings- und Lernzielen Erarbeiten von Konzeptionen zur Aus- und Weiterbildung im Unternehmen Gestaltung der Themenpläne, Seminarinhalte, Trainingsmedien und Arbeits-materialien Organisation der Maßnahmen Durchführung der Veranstaltungen Erstellen von Evaluierungs- und Auswertungskonzepten Vernetzen der Trainingsmaßnahmen mit anderen betrieblichen Maßnahmen Einleiten und Durchführen von trainingsbedingten Veränderungsprozessen Prozessbegleiter als Trainer on the Job Verantwortung für das Trainingsbudget Auswahl und Briefing von Seminarhotels Auswahl und Verpflichtung externer Trainer, Berater und Coaches