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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bürger-Energie: Vorteile, Potenziale und Gewinne. EnergieGewinner!

001 StMWFK EnergieGew RZ - stmwi.bayern.de · 001_StMWFK_EnergieGew_RZ.indd 1 25.05.12 11:11. 001_StMWFK_EnergieGew_RZ.indd 2 25.05.12 11:11. Inhalt Vorwort 2 Einleitung EnergieGewinner

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bürger-Energie: Vorteile, Potenziale und Gewinne.

EnergieGewinner!

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Inhalt

Vorwort 2 EinleitungEnergieGewinner gestalten die Zukunft 4 Bürgerliches Engagement professionell umgesetztBürgerwindenergie Diespeck 6 Wasserkraft im Einklang mit Mensch und NaturPraterkraftwerk München 10 Vom Pilotprojekt zum ErfolgsmodellWindkraftwerk Regensburg 14 3:0 für den TSV GroßbardorfPhotovoltaik-Anlage auf Tribünendach 18 Eine Heizung für die ganze StadtBiomasseheizwerk und Nahwärmenetz Seßlach 22 Gesellschafts- und BeteiligungsformenEnergieGewinner haben viele Möglichkeiten 26 Weitere AspekteEnergieGewinner denken an alles 30 Die Rechtsformen im Vergleich 32 Die Kommune als Partner 36 Die Energieversorger als Partner 38 Weiterführende Links und Ansprechpartner 40 Impressum 41

Hinweise: Diese Broschüre wendet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Auf eine durchgehend geschlechtsneutrale Schreibweise wird zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes verzichtet.Zudem wird darauf hingewiesen, dass es in Bayern neben den dargestellten Beispielen zahlreiche weitere erfolgreiche Projekte gibt.

keine Steuer- und Rechts beratung.Die Darstellungen in dieser Broschüre geben lediglich einen allgemeinen Überblick und stellen keine Rechtsberatung und keine Empfehlung bestimmter Firmen dar. Auch steuerliche Aspekte werden in den folgenden Betrachtungen vollständig aus geklammert. Vor der Gründung einer Be treibergesellschaft oder der Schaffung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit empfiehlt es sich in jedem Fall, eine individuelle Steuer- und Rechtsberatung einzuholen. Vielen Dank!Vor allem in den beiden Kapiteln »Gesellschafts- und Beteiligungsformen« sowie »Die Rechtsformen im Vergleich« sind einige Textpassagen der Broschüre »Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen« der EnergieAgentur.NRW entnommen. Wir danken für die freundliche Genehmigung.

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die Energiewende ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben unseres Landes. Wir wollen un­sere Energieversorgung zu ei­nem effizienten und überwie­gend auf erneuerbare Energien gestützten Versorgungssystem umbauen, das ab dem Jahr 2022 ohne Kernkraft auskommt. Das ist eine große Aufgabe. Große Aufgaben bieten aber immer auch große Chancen. Die Ener­giewende ist eine Chance für den Wirtschaftsstandort Bayern, der auf dem besten Weg ist, welt­weit Vorreiter in Sachen Ener­gietechnologie zu werden. Die Energiewende ist vor allem die Chance, für unsere Kinder und Kindeskinder eine Zukunft mit si­cherer, bezahlbarer und umwelt­freundlicher Energieversorgung zu schaffen. Gemeinsam können und werden wir die Energiewen­de zum Erfolg bringen.

Hier ist jeder gefragt: die Politik, die Wirtschaft und Sie als Bürge­rinnen und Bürger vor Ort.

Wir alle haben die Chance, zum „EnergieGewinner“ zu werden.

Wir freuen uns, dass immer mehr Menschen die Energie­wende mitgestalten möchten. Sie beteiligen sich aktiv, weil sie Verantwortung für unsere Zu­kunft übernehmen wollen und es sich auch für sie persönlich auszahlt.

Diese Broschüre richtet sich an all diejenigen, die EnergieGe­winner werden möchten. Hier finden Sie praktische Beispiele und Informationen über die ver­schiedenen Gestaltungsmöglich­keiten, über Rechtsformen und die gesetzlichen Rahmenbedin­gungen sowie Ansprechpartner

in Bayern, die Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Gründung einer Bürgerenergieanlage zur Seite stehen.

Bayern ist voller Energie – seien auch Sie dabei!

Liebe (zukünftige) EnergieGewinner,

Ilse AignerBayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bürger-Energieanlagen sind ...

... Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, an denen sich

Bürger beteiligen – entweder im Sinne eines Unternehmertums

oder rein finanziell. Ein wichtiger Aspekt der Bürger-Energie-

anlagen ist ihre Regio nalität: die räumliche Nähe von

Bürgern, Anlage und Betreibergesellschaft.

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Die regenerativen Energiequellen sind primär Wasser, Wind, Sonne, und Biomasse. Ihr Anteil an der Energieversorgung wird in den kom- menden Jahren stark steigen. Die Nutzung dieser Erneuerbaren Ener-gien bringt einen einschneidenden Strukturwandel mit sich: Dezentrale Lösungen ersetzen mehr und mehr die großen Kraftwerke und mit ihnen treten neben den etablierten Ener-gieversorgern zunehmend weitere Akteure auf den Plan: regionale und kommunale Unternehmen, Kommu-nen und vor allem auch die Bürger selbst.

Engagement – Teilhabe – AkzeptanzFür das Engagement der Bürger gibt es starke Argumente. Viele Men-schen möchten selbst etwas zur Energiewende beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Bürger und die Konzentration von Kapital, Wissen und persönlichem Engagement vor Ort können selbst große Energiean lagen Wirklichkeit werden. Gleichzeitig kann eine Bürgerbeteiligung die demokrati-schen Strukturen stärken und da-für sorgen, dass die Bürger nicht nur die Kosten tragen, sondern auch vom Gewinn profitieren. Kurz: Bürgerbeteiligung bedeutet Mit-

wirkung, Mitbestimmung und Teil-habe. Aus Betroffenen werden Be-teiligte.

Vom Gewinn profitieren, Risiko minimierenAllerdings stellt die Bürgerbeteili-gung immer auch ein finanzielles Wagnis dar. Denn wenn Bürger eine Energieanlage vor Ort gemein-schaftlich betreiben, tragen sie dar-an entsprechend der gewählten Gesellschaftsform auch das unter-nehmerische Risiko. Deshalb sollte eine Bürger-Energieanlage auch unter wirtschaftlichen Aspekten unbedingt professionell geplant sein – von der Wahl eines geeigne-ten Standortes, der richtigen Ge-sellschaftsform und Finanzierung über die Zusammenarbeit mit fach-kundigen Projektpartnern, Installa-teuren, Betreibern und Wartungs-dienstleistern bis hin zur Risiko- minimierung über entsprechende Versicherungen.

Wind oder Sonne? GbR, GmbH oder doch lieber Sparbriefe?Diese Broschüre versteht sich als Erstinformation über Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien und vor allem als Orientierungsge-ber im vielschichtigen Geflecht der

ökonomischen Gesellschaftsformen, die sich zum Betrieb von Bürger-Energieanlagen anbieten. Daneben stellt sie auch die Möglichkeiten einer rein finanziellen Beteiligung zum Beispiel in Form von Sparbrie-fen vor. Aufgrund der Fülle an Möglichkeiten und der Individua- lität konkreter Projekte kann die Broschüre allerdings weder allum-fassend informieren noch Hand-lungsempfehlungen für konkrete Fälle aussprechen.

Von erfolgreichen Projekten lernenFünf Best-Practice-Beispiele zei-gen zunächst anschaulich auf, wie bürgerliches Engagement den Um-bau der Energieversorgung mit ge-stalten kann, welche Vor- und Nach- teile, Chancen und Risiken damit jeweils verbunden sind. Daneben thematisiert die Broschüre verglei-chend infrage kommende Kapital-anlage- und Gesellschaftsformen, nennt weitere für die Realisierung von Bürger-Energieanlagen wichti-ge Aspekte und betrachtet auch die Rolle, die Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen dabei übernehmen können. Zu gu-ter Letzt gibt sie einen Überblick über weitergehende Informations-quellen und Ansprechpartner.

EnergieGewinner gestalten die Zukunft.

Die bayerische Energieversorgung wird sich in den kommenden Jahrzehnten wesentlich verändern. Die Gründe hierfür sind neben dem Klimaschutz vor allem die Endlichkeit fossiler Energieträger und der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie. Gleichzeitig ist klar: Die Energieversorgung muss in Zu-kunft nicht nur umweltfreundlicher werden, sondern dabei auch sicher und bezahlbar bleiben. Ein post-fossiles und post-nukleares Zeitalter wird in hohem Maße durch Dezentralität geprägt sein. Gerade deshalb spielt auch die aktive Mitgestaltung der Bürger eine zentrale Rolle. Durch ihr Engagement können sie in vielerlei Hinsicht zu EnergieGewinnern werden.

Einleitung 4 · 5

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Wir sind EnergieGewinner!4 von 99 Kommanditgesellschaftern der Bürgerwindenergie Diespeck GmbH & Co. KG.

Von Anfang an dabei: Nadine Paulus unterstützte Erich Wust von der Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG bei Planung und Realisierung der Windkrafträder. Als Gesellschafterin der Bürgerwindenergie Diespeck GmbH & Co. KG wurde sie von der Versammlung zur Schriftführerin gewählt.

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1. Solarranlage Musterstadt 7 · 7

Projekt: 2 Windenergieanlagen

Leistung: 2 x 2 MWStromproduktion: ca. 2 x 3,7 Mio. kWh/Jahr;

Strom für ca. 3.500 HaushalteSchadstoffeinspaarung: ca. 2 x 3.420 t CO2/Jahr

Bauzeit: 6 MonateInvestitionsvolumen: 2 x 2,9 Mio. Euro

Betreiber: Bürgerwindenergie Diespeck GmbH & Co. KG

Bürgerbeteiligung: 99 Bürger aus derUmgebung als Kommanditisten

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Beeindruckend hoch ragen die bei-den Windkrafträder über den um-liegenden Wald: mit jeweils 105 m Naben höhe und 90 m Rotordurch-messer. Die Flügel jedes Windra-des überstreichen eine Fläche von 2.500 m2. Die entsprechenden Grundstücke konnten von den Ei-gentümern angepachtet werden. Bei einer mittleren jährlichen Wind-geschwindigkeit von 5,7 m/s, die für diesen Standort in Höhe der Rotornaben errechnet wurde, be-trägt der Energieertrag rund 7,4 Mio. kWh – genug, um rein rechne-risch rund 3.500 Haushalte mit Strom zu versorgen.

Zusammenarbeit mit professionellem UnternehmenBei Planung, Bau und Betrieb der beiden Windkrafträder arbeiteten die Diespecker eng mit der auf die Realisierung von Bürger-Ener-gieanlagen spezialisierten Firma Wust – Wind & Sonne zusammen, welche die gesamte Projektierung übernahm: von den notwendigen Genehmigungsverfahren über die Gründung und Eintragung der Be-treibergesellschaft Bürgerwinden-ergie Diespeck GmbH & Co. KG bis hin zum Bau der Anlagen sowie der Risikobegrenzung durch ent-sprechende Versicherungen und einen Wartungsvertrag mit dem Anlagen-Hersteller.

Im Sinne des NaturschutzesDarüber hinaus regelten die Verant-wortlichen mit dem zuständigen Landratsamt auch die nach bayeri-schem Naturschutzgesetz erfor-derlichen Ausgleichsmaßnahmen: Man pachtete landwirtschaftliche

Flächen und legte darauf Spalten-quartiere für Fledermäuse, Streu-obstwiesen und Lerchenfelder an.

Solide FinanzierungUm die beste Bonitätsklasse zu er-reichen, sah der Finanzierungsplan

Bürgerliches Engagement professionell umgesetzt.

In einem Waldstück, das von der mittelfränkischen Gemeinde Diespeck als Konzentrationsfläche für Windenergienutzung dargestellt wurde, erzeugen seit Oktober 2009 zwei Windenergieanlagen Strom für rund 3.500 Haushalte. Möglich machte dies das Engagement von 99 Bürgern aus der Region, die ihr Kapital als Kommanditisten in das Unternehmen einbrachten.

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eine Abdeckung von 50 % des In-vestitionsvolumens durch Gesell-schaftereinlagen vor. Die andere Hälfte des notwendigen Kapitals stellten anteilig öffentliche Förder-banken und die örtliche Sparkasse zur Verfügung. Die Mindestbetei-ligung für Gesellschafter betrug 5.000 Euro. Die Haftung der Kom-manditisten bleibt auf ihre Einlage begrenzt, das Risiko somit über-schaubar. Im Laufe der Nutzungs-dauer profitieren die Gesellschafter zunehmend vom Ertrag der Wind-energieanlagen. Die jährlichen Bar-ausschüttungen betrugen anfangs 7 % der Kommanditeinlage, eine all-mähliche Steigerung bis auf 14 % ist prognostiziert. Bei einer 20-jähri-gen Nutzungsdauer wird eine Kapi- talrendite von 6,5 % erwartet, bei 25 Jahren wären es bereits ca. 9,5 %.

Überschaubares Risiko dank gesicherter EinnahmenDer Verkauf des durch die beiden Windkraftanlagen erzeugten Stroms braucht den Gesellschaftern der Bürgerwindenergie Diespeck GmbH

& Co. KG die nächsten 20 Jahre keine Sorgen zu bereiten. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt dessen 100%ige Abnahme durch den Netzbetreiber zu einer gesetzlich festgelegten Einspeise-vergütung sicher. Gute Vorausset-zungen also, Klimaschutz mit Ge-winn zu verbinden.

Wind – unstetig, aber mit großem PotenzialWindenergieanlagen können in al-len Klimazonen an Land eingesetzt werden – vor allem natürlich an Wind besonders ausgesetzten Or-ten z. B. in Höhenlagen oder Küsten-regionen, aber auch vor der Küste auf See. Das Energiegewinnungs-potenzial ist hoch, doch wegen der Unstetigkeit des Windes kann Windkraft nur in Kombination mit anderen Energieträgern oder Ener-giespeichern ganzjährige Versor-gungssicherheit garantieren. Wind-krafträder haben auch Einfluss auf die Umwelt. Sie verändern das Land- schaftsbild und können zur Gefahr für Vögel oder Fledermäuse werden.

Aus diesem Grund unterliegt das Genehmigungsverfahren strengen Vorschriften der Naturschutzbe-hörden. Um die Lebensqualität der Anwohner nicht durch Schatten-wurf, Schallemissionen und die für Bauwerke ab 100 m Höhe vorge-schriebene Hindernisbeleuchtung zu beeinträchtigen, müssen genaue gesetzlich geregelte Rahmenbedin-gungen eingehalten werden.

Bürgerwindenergie Diespeck 8 · 9

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»Ich war sehr stolz, als sich die Rotoren das erste Mal drehten. Die dynamische Kraft, die von den Anlagen ausgeht, und das Wissen, dass wir hier sauberen Strom gewinnen, machen Mut für die Zukunft.« Nadine Paulus

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Ich bin EnergieGewinner!1 von vielen Unterstützern des Praterkraftwerks München.

Projekt: unterirdisches Wasserkraftwerk

Leistung: ca. 2,5 MWStromproduktion: ca. 10 Mio. kWh/Jahr;

Strom für ca. 4.000 HaushalteSchadstoffeinsparung: ca. 9.000 t CO2/Jahr

Bauzeit: 1,5 JahreGesamtinvestitionsvolumen: ca. 10 Mio. Euro (30 % Green City Energy Kraft-

werke GmbH & Co. Kraftwerkspark I KG,70 % Stadtwerke München GmbH)

Betreiber: Praterkraft GmbH, ein Unternehmen der StadtwerkeMünchen GmbH und der Green City Energy AG

Bürgerbeteiligung: Genussrechte, angeboten von derGreen City Energy Kraftwerke GmbH & Co. Kraft-

werkspark I KG (30 % Anteil am Praterkraftwerk)

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1. Solarranlage Musterstadt 11 · 11

Gaby Kourkgy arbeitet beim Verein Green City e. V., der größten Münchner Umweltschutz-Organisation. Aus dem Verein ging 2005 Green City Energy und 2011 deren Tochtergesellschaft, die Green City Energy Kraftwerke GmbH hervor, welche das Genussrecht Kraftwerkpark I emittiert hat. Frau Kourkgy hat über ihre Arbeit von der Anlagemöglichkeit erfahren – und war sofort dabei.

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Steht man auf der Münchner Maxi-miliansbrücke und blickt auf die Isar, die hier rauschend über Kaska-den fließt, glaubt man es kaum: Un-terirdisch erzeugt an dieser Stelle eine 30 Tonnen schwere Kaplan-Rohr-Turbine durch einen getriebe-losen Generator etwa 10 Mio. kWh Strom pro Jahr. Bis zu 34.000 Liter Wasser stürzen pro Sekunde den unter dem Flussbett liegenden Triebstollen mit einem Gefälle von etwa neun Metern hinab, um an dessen Ende die hochmoderne Tur-bine anzutreiben.

Langwierige Planung, kurze BauzeitUm das Vorhaben realisieren zu können, gründeten die beiden Initi-

atoren Stadtwerke München und Green City Energy 2006 die Prater-kraftwerk GmbH. In Modellversu-chen simulierte man zunächst die Funktionsweise eines unterirdi-schen Wasserkraftwerks. Nach erfolgreichen Testläufen und ab-geschlossenen Genehmigungsver-fahren begannen dann Anfang 2009 endlich die Bauarbeiten. Nur eineinhalb Jahre später waren alle Einzelbauten fertiggestellt – vom Kraftwerks- bis zum Trafohaus, vom Triebstollen bis zur Turbine.

Verantwortung für Mensch und UmweltDie Planung des Kraftwerks be-rücksichtigte von Anfang an Ge-wässerökologie und Lebensqualität

der Anwohner. Festgelegte Min-destwassermengen und eine Fisch-treppe an der Kleinen Isar sichern den Lebensraum der im und am Wasser lebenden Tiere. Der ge-

räusch- und emissionslose Betrieb der unsichtbaren Anlage trägt zur Lebensqualität der Anwohner eben-so bei wie die vorrangige Speisung der Stadtbäche.

Bürgerbeteiligung über GenussrechteÜber die Zeichnung des unverbrief-ten Genussrechts »Kraftwerkpark I«, angeboten und emittiert von der Green City Energy Kraftwerke GmbH & Co. Kraftwerkpark I KG, konnten Bürger bis Ende 2011 mit-telbar in das Praterkraftwerk und fünf weitere alternative Energiean-lagen, die von Green City Energy realisiert wurden, investieren.

Mitten in München, an der Großen Isar auf Höhe des bayerischen Landtages, produziert ein hochmodernes unterirdisches Wasserkraftwerk seit August 2010 Strom für ca. 4.000 Haushalte – unsichtbar, geräusch- und völlig emissionslos. Das Praterkraftwerk setzt Standards für modernste Wasserkraftwerkstechno-logie und wurde von der Praterkraftwerk GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke München und Green City Energy realisiert. Green City Energy hat den Bürgern durch das projektbezo-gene Genussrecht Kraftwerkspark I eine mittelbare Beteiligung an diesem Zukunftsprojekt ermöglicht.

Wasserkraft im Einklang mit Mensch und Natur.

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Die Eckdaten:• 10 Mio. Euro Gesamt-

investitionsvolumen• 1.000 Euro je Genussrecht,

keine Mengenbegrenzung• entweder 6,25 % Zinsen

bei 10 Jahren Laufzeit• oder 7 % Zinsen bei

20 Jahren Laufzeit• zzgl. zum Basiszinssatz

20 % Ertragsbonus• Übertragung durch

Veräußerung möglich

Wasser – Öko-Energie mit TraditionDie Nutzung der Wasserkraft hängt stark von den geografischen Ge-gebenheiten vor Ort ab. Anders als die Energie aus Sonne oder Wind ist Fließ-Wasserkraft deutlich kon-stanter verfügbar. Sie kann deshalb für Grund-, Mittel- oder Spitzenlast eingesetzt werden. In Bayern hat Wasserkraft traditionell enorme Bedeutung: Sie liefert heute 60 % des in Bayern aus regenerativen Energiequellen erzeugten Stroms. Allerdings ist das Potenzial damit weitgehend ausgeschöpft. Beim Bau neuer Wasserkraftwerke ist

es sehr wichtig, neben den ökono-mischen Gegebenheiten auch die ökologischen Belange zu beachten. Das Praterkraftwerk belegt jedoch, dass Wasserkraft nicht zwangsläu-fig mit Nachteilen für Ökosystem, Landschaftsbild und Lebensquali-tät der Anwohner verbunden sein muss.

Praterkraftwerk München 12 · 13

»Ich bin EnergieGewinner, weil ich durch die Zeichnung der Genussrechte nicht nur eine gute Verzinsung für mein angelegtes Geld erhalte, sondern gleichzeitig den Ausbau Erneuerbarer Energien unterstütze. Auch so zeige ich Engagement für die Umwelt.« Gaby Kourkgy

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Ich bin EnergieGewinner!1 von 88 Kommanditisten des Windkraftwerks Regensburg.

Projekt: Windkraftanlage

Leistung: ca. 500 kW bei 12,5 m/sWindgeschwindigkeit

Stromproduktion: ca. 0,5 Mio. kWh/Jahr; Strom für ca. 200 Haushalte

Schadstoffeinsparung: ca. 500 t CO2/JahrBauzeit: 6 Monate

Investitionsvolumen: 1,17 Mio. DM (~ 0,6 Mio. Euro)

Betreiber: Windpower GmbH & Co. WindkraftwerkRegensburg KG

Bürgerbeteiligung: als Kommanditgesellschafterüber die Zeichnung von Fondsanteilen

ab 5.000 DM (~ 2.600 Euro)

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Max Untereichmeier begeistert sich seit Langem für Energieeinsparung und alternative Energiequellen. Deshalb beteiligt er sich nicht nur am Windkraftwerk Regensburg, auch sein Privathaus ist energetisch auf neuestem Stand – z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, die er auch zum Aufladen seines Elektroautos nutzt.

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Die Initiative für eine Windkraftan-lage in Regensburg ging 1996 von der Windpower GmbH aus. Unter-stützt wurde die Firma in ihrem Vorhaben von der Stadt und dem Bund Naturschutz in Bayern, die beide bereits sehr frühzeitig in die Planungen einbezogen wurden. Ins- besondere die Suche nach dem besten Standort nahm geraume Zeit in Anspruch.

Exakte Planung mit professioneller HilfeUm die Windverhältnisse an ver-schiedenen verfügbaren Flächen möglichst exakt bestimmen und da-raus eine verlässliche Ertragsprog-

nose ableiten zu können, wurde ein Windgutachter eingeschaltet. Nach eineinhalbjährigen Windmessungen mit modernster Messtechnik stand der 407 m hohe Mühlberg als taug-lichster Standort auf Regensburger Stadtgebiet fest. Denn der sanfte Anstieg dieses Hügels, der sich insgesamt 80 m aus dem Regental erhebt, begünstigt in besonderer Weise die Windentwicklung. Au-ßerdem ist die Windanströmung hier aus allen Himmelsrichtungen optimal. Weitere Vorteile: der rela-tiv große Abstand zur nächstgele-genen Siedlung und der an dieser Stelle vertretbare Eingriff ins Land-schaftsbild.

Schnelles Genehmigungs-verfahrenNachdem der Wunschstandort fest-stand, leitete die Regierung der Oberpfalz ein Raumordnungsver-fahren ein, das innerhalb von nur vier Monaten abgeschlossen werden konnte. Direkt im Anschluss erteil-te die Stadt Regensburg die Bau-genehmigung. Weniger als ein hal-bes Jahr später drehte sich der Rotor mit einem Durchmesser von 40,3 m in 65 m Nabenhöhe das erste Mal. Die tatsächliche Strom-erzeugung in den folgenden Mona-ten und Jahren erreichte zwar nicht ganz die ursprünglichen Ertrags-prognosen, aber die erfolgreiche Vermarktung als Mobilfunkstand-ort konnte die Ertragseinbußen kompensieren.

Beteiligung an Gewinn und VerlustUm eine Finanzierung über Kapital-einlagen von Regensburger Bür-gern zu ermöglichen, gründete Windpower die Windpower GmbH & Co. Windkraftwerk Regensburg KG. Insgesamt 88 Personen aus der Region zeichneten in Folge An-teile eines geschlossenen Fonds und beteiligten sich so als Kom-manditisten unternehmerisch an der Windkraftanlage am Mühlberg sowie einer weiteren von der

Vom Pilotprojekt zum Erfolgsmodell.

Seit nunmehr 14 Jahren erzeugt auf dem Mühlberg nordöstlich von Regensburg eine Windkraftanlage rein rechnerisch Strom für ca. 200 Haushalte. Die Mitte der 90er-Jahre als Pilotprojekt ins Leben gerufene Bürger-Energieanlage erwies sich im Lauf der Zeit als ebenso wirtschaftlich wie umweltfreundlich. Insge-samt 88 Bürger beteiligten sich über die Zeichnung von Fondsanteilen mit ihrem Kapital an der dafür ge-gründeten Windpower GmbH & Co. Windkraftwerk Regensburg KG.

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Windpower GmbH im Jahre 2001 in Betrieb genommenen Wind-kraftanlage.

Die Eckdaten:• Beteiligung ab 5.000 DM• Einlage auf ein Treuhandkonto

mit etwa 3 % Zinsen• Vertragslaufzeit 25 Jahre ab

Inbetriebnahme• Anteile veräußerbar und seit

2009 kündbar• jährliche Ausschüttung;

über die Laufzeit durch-schnittlich 6 – 7 % pro Jahr

• Haftung in Höhe der persön-lichen Einlage

Transparenz für alle BeteiligtenAuf einer Internetseite können sich die Kommanditisten jederzeit über Windangebot, Erträge und außer-gewöhnliche Ereignisse informie-ren. Gesellschafterversammlungen finden bei Bedarf, mindestens aber jährlich statt.

Die Stadt – Partner von Anfang anDie Stadt Regensburg hat sich mit ihrem Beitritt zum »Klimabündnis zum Erhalt der Erdatmosphäre« schon 1990 zum Ziel gesetzt, ihren CO2-Ausstoß bis 2010 zu halbie-ren. Sie betrachtete das Vorhaben der Windpower GmbH deshalb als Pilotprojekt in ihrem Sinne und gab einen Investitionszuschuss in Höhe von 10 %. Zudem unterstütz-te die Stadt das Vorhaben durch eine schnelle, unkomplizierte Ge-nehmigung der Windkraftanlage. (➔ mehr über die Rolle der Kommu-nen lesen Sie auf S. 36)

Windkraftwerk Regensburg 16 · 17

»Zusammen kann man einfach mehr bewegen als alleine. Deshalb war ich sofort dabei, als ich 1996 vom Bau des Windkraftwerks erfuhr und davon, dass man als Privatanleger Anteile zeichnen kann.« Max Untereichmeier

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Sofort dabei: Als neu gewählter 1. Vorstand des TSV Großbardorf suchte Klaus Lemmer (links) nach einer Lösung, das geplante Tribünendach möglichst kostengünstig realisieren zu können. Die Idee mit der Photovoltaik-Anlage hat ihn überzeugt.

Wir sind EnergieGewinner!4 von 46 Mitgliedern des TSV Großbardorf mit Genossenschaftsanteilen.

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1. Solarranlage Musterstadt 19 · 19

Projekt: Photovoltaik-Anlage

Leistung: 126,8 kWpStromproduktion: ca. 120.000 kWh/Jahr;

Strom für ca. 30 HaushalteSchadstoffeinsparung: ca. 100 t CO2/Jahr

Bauzeit: ca. 6 MonateInvestitionsvolumen: ca. 490.000 Euro (inkl. Einmalmiete an TSV)

Betreiber: Friedrich-Wilhelm RaiffeisenENERGIE eG Großbardorf

Bürgerbeteiligung: 46 Mitglieder und Fördererdes TSV Großbardorf mit 78 Genossenschafts-

anteilen

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Der TSV Großbardorf vermietete sein neues Tribünendach und die Dachflächen des angrenzenden Sportheims zur Installation einer Photovoltaik-Anlage an die örtlich ansässige Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ENERGIE eG Großbardorf und profitierte so gleich dreifach. Erstens konnte der Verein mit der vereinbarten Einmalmiete für 20 Jahre nahezu die gesamte Tribünenüberdachung finanzieren. Zweitens trug die Entscheidung wesentlich zur emissionsarmen Stromgewinnung vor Ort und damit zum Anse-hen des Vereins bei. Drittens profitieren jene Vereinsmitglieder und -förderer, die Genossenschaftsan-teile gezeichnet haben, seither von einer ansehnlichen Rendite – und alle Fans des TSV von einem tro-ckenen, schattigen Tribünenplatz.

3:0 für den TSV Großbardorf.

Ein neues Tribünendach musste her. Doch wie finanzieren? Die Lö-sung, welche die Verantwortlichen des TSV Großbardorf, der Friedrich- Wilhelm Raiffeisen Energie eG Großbardorf und der Agrokraft GmbH fanden, ist so einfach wie zukunftsweisend. Der TSV vermiete-te die über 100 m lange Dachfläche der neuen Tribüne sowie die Dächer

des angrenzenden Sportheims an die in Großbardorf bereits existie-rende Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ENERGIE Genossenschaft Groß-bardorf, die sich mittlerweile durch weitere örtliche Projekte – z.B. den Bau eines Nahwärmenetzes für über 120 Haushalte – in Sachen Erneuerbare Energien fest in der Region etabliert hat. Als Einmal-miete für 20 Jahre wurden ca. 80.000 Euro vereinbart. Kaum mehr hat dann die Stahlkonstruk-tion des Tribünendaches gekostet, für die der Verein aufkommen musste.

Zusammenarbeit mit regionalen UnternehmenEtwas mehr investierte freilich die Genossenschaft: Für die professio-nelle Projektentwicklung engagier-te sie die ebenfalls im Landkreis ansässige Agrokraft GmbH. Nach der vorgeschriebenen Wirtschafts-prüfung durch den Aufsichtsrat der Genossenschaft montierten regio-

nale Handwerksunternehmen die insgesamt 1.636 Dünnschicht-So-larmodule. Außerdem schloss die Genossenschaft eine Allgefahren-Versicherung inkl. Betriebsunter-brechung und Haftpflicht ab.

Verzögerte InbetriebnahmeDurch einen langen Winter verzö-gerte sich allerdings die Fertigstel-lung um einige Monate, doch am 10. April 2010 konnte die 1.250 m2 große Photovoltaik-Anlage vor ei-nem Heimspiel des TSV Großbar-dorf endlich feierlich in Betrieb ge-nommen werden. Seither erntet sie rein rechnerisch Solarstrom für

rund 30 Haushalte. Nach den ers-ten 20 Jahren hat die Genossen-schaft die Option, die Miete zwei-mal um jeweils drei Jahre zu verlängern.

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Die Wirtschaftlichkeit überzeugt46 Mitglieder und Förderer des TSV Großbardorf waren von der Idee der Photovoltaik-Anlage so überzeugt, dass Sie von der Fried-rich-Wilhelm Raiffeisen ENERGIE eG insgesamt 78 Anteile erwarben. Pro Anteil waren 2.000 Euro fällig, aufgeteilt in 100 Euro Genossen-schaftsanteil und 1.900 Euro Nach-rangdarlehen. Dank gesetzlich ga-rantierter Einspeisevergütung für 20 Jahre konnte die Genossen-schaft für das Darlehen unter Be-rücksichtigung von Inflation und steigenden Betriebskosten eine Effektiv-Verzinsung von 3 % anbie-ten und darüber hinaus einen vom Mehrertrag abhängigen Bonus von bis zu 4 % in Aussicht stellen. Die Genossenschaftsanteile werden zu-dem über den Gewinn in Form ei-ner Dividende vergütet. Ein weiterer Vorteil: Die genossenschaftliche Rechtsform bietet grundsätzlich die Chance, nicht nur in einzelne Anlagen zu investieren, sondern nach und nach verschiedene Ener-gieanlagen vor Ort miteinzubinden.

Sonne – Energie des LichtsÜber Solarmodule wandelt die Pho-tovoltaik die Energie des Sonnen-lichts in elektrische Energie um. Da die Strahlungsenergie davon ab-hängt, in welchem Winkel die Son-nenstrahlen auf die Erde treffen, ist der Ertrag aus Photovoltaik ab-hängig vom Breitengrad des Stand-orts, der Dachneigung und der Dachausrichtung. Darüber hinaus schwankt die Strahlungsenergie aber auch wetter-, tages- und jahreszeitbedingt. Die Solarenergie

trägt deshalb nur in Kombination mit anderen Energieanlagen oder Energiespeichern zur Versorgungs-sicherheit bei. Die Investitionskos-ten für Photovoltaik-Anlagen sind überschaubar, weswegen sie sich gerade für kleinere Bürger-Energie-

anlagen eignen. Um mit optimalem Wirkungsgrad arbeiten zu können, müssen Solarmodule in Ausnahme-fällen gereinigt werden. In der Re-gel reicht die natürliche Reinigung durch den Regen und den Schnee.

Photovoltaik-Anlage auf Tribünendach 20 · 21

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»Der Nutzeffekt für den Verein stand im Vorder- grund. Nach einigen Verhandlungen mit der Agrokraft GmbH war klar: Mit der Photovoltaik- Anlage und jeder Menge Eigenleistung am Bau kommen wir auf Null raus. Außerdem hat das Dach Südausrichtung. So war vorhersehbar, dass auch der Ertrag stimmen würde. Ich habe also Anteile gezeichnet – und schon im ersten vollen Jahr gab’s einen Bonus von 3 %.« Klaus Lemmer

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Wir sind EnergieGewinner!2 von vielen Seßlacher Bürgern, die vom örtlichen Biomasseheizwerk samt Nahwärmenetz profitieren.

Projekt: Biomasseheizwerk, Fernwärmenetz

Leistung: Biomassekessel 1,3 MWÖlkessel 2,5 MW (für Spitzenlast und Reserve)

Wärmeproduktion: im Jahr 2010 aus Biomasse 5.207 MWh, aus Heizöl 574 MWh

Realisierungszeit: Planung/Genehmigung 1 Jahr, Bauzeit 5 MonateInvestitionsvolumen: 1,4 Mio. Euro (in der ersten Ausbaustufe)

Betreiber: Fernwärme Seßlach GmbHGesellschafter: Stadt Seßlach (52 %), Waldbauern

Seßlach GbR (24 %), Wolfgang Schmidt, Ingenieurbüro Krug – Schmidt – Röthig (24 %)

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1. Solarranlage Musterstadt 23 · 23

Als Kassenverwalter der Stadtverwaltung Seßlach war Bernd Vogt während der Planungs- und Bauphasen zunächst für die Buchführung der Fernwärme Seßlach GmbH zuständig. Wegen seines hohen Engagements für das Projekt schlug man ihn 2010 dann als zweiten Geschäftsführer vor. Seit 01.12.2010 übt er diese Position gemeinsam mit Seßlachs erstem Bürgermeister Hendrik Dressel aus.

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Um das immer größer werdende Fernwärmeprojekt Seßlach realisie-ren zu können, gründeten die Stadt Seßlach als Initiator, Wolfgang Schmidt vom verantwortlichen In-genieurbüro Krug – Schmidt – Röthig

sowie die Waldbauern Seßlach GbR im August 2006 die Fernwärme Seßlach GmbH. Dieser Partner-schaft öffentlicher und privater In-vestoren ging ein Genehmigungs-verfahren voraus, bei dem vor allem die Vereinbarkeit mit der Ge-meindeordnung zu prüfen war.

Guter WirkungsgradNachdem dann der erste Spaten-stich erfolgen konnte, ging alles schnell. Nach nur fünf Monaten Bau- zeit weihte der damalige bayerische Landwirtschaftsminister Josef Miller

das Biomasseheizwerk im März 2007 offiziell ein. Der Seßlacher Hackschnitzelkessel hat eine Heiz-leistung von 1,3 MW. Für Spitzen-lasten oder falls der Hackschnit-zelkessel einmal ausfallen sollte, steht außerdem ein Ölkessel zur Verfügung. Trotz Wärmeverlusten durch die Versorgungstrassen liegt der Wärmeverbrauch im Nah- wärmenetz der Seßlacher Altstadt bis zu 30 % unter dem Verbrauch, den hauseigene Heizkessel auf-wenden müssten. Weiterer AusbauViel größer als ursprünglich geplant und doch bald zu klein: Schon in den Jahren 2008 und 2009 folg-ten weitere Ausbaustufen des Nahwärmenetzes. Im Jahr 2010 wurden dann bereits 78 Anschlüs- se über das auf rund sechs Kilome- ter angewachsene Netz versorgt. Der vorerst letzte Clou: In Zusam-menarbeit mit der St. Johannes Energie GmbH & Co. KG aus Coburg steigert seit Februar 2012 die Ein-speisung der Abwärme einer Bio-gasanlage zusätzlich die Wirtschaft-lichkeit der Seßlacher Fernwärme.

Eine Heizung für die ganze Stadt.

In Seßlach machte eine zukunftsweisende Idee im wahrsten Wortsinn Schule: 2005 entschloss sich die Stadt, die Seßlacher Schule über ein modernes Hackschnitzelheizwerk zu beheizen. Noch während der frühen Planungsphase wurden Überlegungen laut, weitere öffentliche Gebäude und ein Hotel anzu-schließen. Worauf sich einige Bürger ebenfalls mit Anschlusswünschen zu Wort meldeten. Nach Um-setzung des Projekts waren 70 % der Wohnhäuser in der Altstadt an das Nahwärmenetz angeschlossen sowie nahezu alle öffentlichen Gebäude und natürlich auch die Schule.

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Biomasseheizwerk und Nahwärmenetz Seßlach 24 · 25

Wirtschaftliche EckdatenDas Projekt, das in der ersten Aus-baustufe 1,4 Mio. Euro kostete (für die Erweiterung 2009 um 30 Haus-halte waren nochmals 500.000 Euro fällig), wurde mit Fördermit-teln des Freistaates Bayern, der Europäischen Union sowie der KfW-Bankengruppe in Höhe von insgesamt 380.000 Euro bezu-schusst. Die Abrechnung der von der Gesellschafterin Waldbauern GbR gelieferten Hackschnitzel er-folgt nach erzeugter Wärmemen-ge. Der aktuelle Wärmeabgabe-preis für die Verbraucher liegt bei

81,43 Euro netto pro MWh. Weite-rer großer Vorteil: Die Seßlacher sind seither weitgehend unabhän-gig vom stetig steigenden Ölpreis. Biomasse –nachwachsender RohstoffAls Biomasse im energietechni-schen Sinn versteht man alle tieri-schen und pflanzlichen Erzeugnis-se, die sich zur Gewinnung von Wärme, Strom oder Kraftstoffen eig-nen. Im Falle eines Heiz(kraft)werks sind das neben den in Seßlach verwendeten Hackschnitzeln z. B. Holzpellets, Stroh, Getreide oder

Altholz, aber auch Pflanzenöl und Biogas. Letzteres entsteht in so-genannten Biogasanlagen durch die Vergärung von Substraten wie Gülle, Mist, Grünpflanzen oder auch Bioabfall. Biomasse ist ein nachwachsender, vor Ort verfüg- und lagerbarer Rohstoff mit einer sehr guten CO2-Bilanz. Sie ist dar-über hinaus zeit- und wetterunab-hängig einsetzbar und damit auch grundlastfähig.

»Gerade mit Blick auf die Zukunft meiner Kinder finde ich es wichtig, sowohl von den großen Ölkonzernen unabhängig zu werden als auch den Atomausstieg zu schaffen. Die Fernwärme Seßlach ist für mich deshalb eine echte Herzensangelegenheit.« Bernd Vogt

www.energie-innovativ.de

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EnergieGewinner haben viele Möglichkeiten.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist durch das Aktiengesetz geregelt. Wegen des hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwandes einer AG sowie den gesetzlich festgelegten Prüfungs- und Publizitätsvorschrif-ten lohnt sich diese Gesellschafts-form erst ab hohen Investitionsvo-

lumina. Großer Vorteil der AG ist die einfache Kapitalbeschaffung über die Ausgabe von Aktien. Au-ßerdem lassen sich über sie viele Bürger im Sinne einer unterneh-merischen Beteiligung einbinden. Die Leitung liegt beim Vorstand, Kontrollbefugnisse besitzen Auf-

sichtsrat und Hauptversammlung. Als Aktionäre erzielen die Bürger Rendite über ausgeschüttete Divi-denden oder den Gewinn bringen-den Aktienverkauf. Ihr Risiko be-schränkt sich gleichzeitig auf den Nennbetrag ihrer Aktien.

Als Gesellschaftsform für größere Bürger-Energieanlagen ist die ein-getragene Genossenschaft be-liebt. Sie ist eine sehr demokrati-sche Rechtsform, da sie nicht nur viele Bürger einbinden kann, son-dern auch jedes Mitglied – unab-hängig von seiner Kapitaleinlage – über eine Stimme in der General - versammlung verfügt. Zudem gilt

die eingetragene Genossenschaft in Deutschland als relativ insolvenz-sichere Rechtsform. Hilfreich ist die Unterstützung des zuständigen Ge- nossenschaftsverbandes bei der Erstellung von Businessplan und Satzung sowie deren abschließen-der Prüfung. Außerdem muss für die eG kein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt erstellt werden

(➔ Prospektpflicht). Gleichwohl kann die Erstellung eines solchen Pros-pekts im Sinne von mehr Transpa-renz und Anlegerschutz durchaus empfehlenswert sein. Wer Genos-senschaftsanteile zeichnet, haftet in der Regel mit seiner Kapitalein-lage. Rendite zieht er aus der jähr-lichen Dividende.

Während sich die Bürger durch den Kauf von Aktien unternehmerisch mitbeteiligen, werden sie als Inha-ber von Anleihen zu Gläubigern des Energieanlagenbetreibers. Im Ge-

gensatz zu einem Kredit werden An-leihen aber öffentlich ausgegeben und können von jedermann gezeich-net werden. Die Anleihen verbriefen ihrem Inhaber einen Rückzahlungs-

anspruch samt Zinsen innerhalb ei-nes bestimmten Zeitraums. Lauf-zeit, Art der Verzinsung und weitere Konditionen werden vom Emittenten festgelegt.

AG: »anonyme« Beteiligung an großen Investitionsvolumina

eG: jedem Mitglied eine Stimme

Anleihen: der Bürger als Gläubiger

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Gesellschafts- und Beteiligungsformen 26 · 27

Fonds werden in der Regel von professionellen Fondsgesellschaf-ten zur Finanzierung von Großpro-jekten angeboten. Vor allem soge-nannte geschlossene Fonds, die der Finanzierung vorab festgeleg-ter Projekte dienen und deren An-teile deshalb nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums gezeichnet werden können, kommen hierfür zum Einsatz. Als Fondszeichner

können Bürger mit geringem Auf-wand an unterschiedlichen Projek-ten teilhaben. Allerdings sind Fonds eine langfristige Anlage-form. Kündigungsmöglichkeiten be-stehen meist erst zum Ende der Projektlaufzeit. Deshalb sollten sich Interessenten mit den Rückgabe- und Verkaufsregelungen genau be-fassen. Rechtlich können Fonds unterschiedlich konstruiert sein:

Bei einer GmbH & Co.KG zum Bei-spiel wird der Zeichner zum Mitei-gentümer. Handelt es sich bei den Fondsanteilen hin gegen um stille Beteiligungen, In haberschuld- verschreibungen oder Genuss-rechte, so verbinden sich damit keine wesentlichen Mitwirkungs- oder Kontrollrechte. Häufig fehlt großen Fonds der regionale Bezug.

Fonds: langfristige Geldanlage in rentable Großprojekte

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits von zwei Personen ins Leben gerufen werden – theoretisch sogar münd-lich am Küchentisch. In der Praxis allerdings ist eine umfassende Rechtsberatung und ein darauf auf-bauender schriftlicher Vertrag als solide Basis unerlässlich. Grund-sätzlich vertreten alle Gesellschaf-ter die GbR gemeinsam, für die praktische Handhabung kann aber auch einzelnen Gesellschaftern die

Geschäftsführung übertragen wer-den. Erwirtschaftete Überschüsse schüttet die GbR anteilig an ihre Gesellschafter aus. Der größte Nachteil einer GbR besteht darin, dass die Gesellschafter in vollem Umfang mit ihrem Privatvermögen haften. Deshalb sollten unbedingt Maßnahmen zur Risikobegrenzung (z. B. über Versicherungen) getrof-fen werden. Eine Möglichkeit ist, die GbR mit der Gründung eines eingetragenen Vereins zu kombi-

nieren (➔ Mischformen). In diesem Fall betraut die GbR den Verein als Dienstleister mit der Errichtung und Betriebsführung der Anlage. Der Dienstleistungsvertrag legt fest, dass nur der Verein mit seinem Vermögen haftet. Im Allgemeinen ist eine GbR am ehesten für kleine-re Bürger-Energieanlagen mit be-grenztem Investitionsvolumen und einer überschaubaren Anzahl an Gesellschaftern geeignet.

GbR: einfach und kostengünstig, aber auch riskant

Genussrechte sind Wertpapiere, deren Ausgestaltung keinen ge-setzlichen Vorgaben unterliegt. Sie können von jeder Gesellschafts-form ausgegeben werden. Je nach

Konstruktion ähneln Genussrechte eher einer Unternehmensbeteiligung (➔ Aktie) oder einem Darlehen (➔ Anleihe). Das Problem des uner-laubten Bankgeschäfts (➔ Nachrang-

darlehen) lässt sich durch die Ver-einbarung einer Verlustbeteiligung vermeiden.

Genussrechte: zwischen Aktie und Anleihe

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich für Bürger-Energieanlagen mit kleinem Ge-sellschafterkreis. Ihr großer Vorteil liegt darin, dass sie eine persönli-che Haftung der Gesellschafter über die Kapitaleinlage hinaus aus-schließt. Da der Gesellschafterver-trag notariell beurkundet, ein Ver-mögensanlage-Verkaufsprospekt

erstellt (➔ Prospektpflicht) und ge-prüft sowie die GmbH ins Handels-register eingetragen werden muss, ist der Gründungsaufwand aller-dings relativ hoch. Auch die Pflicht zur Erstellung eines Jahresberichts sowie die gesetzlichen Prüfungs- und Publizitätsvorschriften für Ka-pitalgesellschaften sind mit Auf-wand verbunden. Die Leitung einer

GmbH übernehmen die Geschäfts-führer. Die Gesellschafter besitzen entsprechend ihren Anteilen Kon-trollrechte, profitieren von Gewinn-ausschüttungen, müssen aber auch Verluste mittragen. Geschäftsantei-le können in der Regel nicht gekün-digt, wohl aber verkauft oder vererbt werden.

Die GmbH & Co. KG ist eine Misch-form aus Kommanditgesellschaft (➔ KG) und Gesellschaft mit be-schränkter Haftung (➔ GmbH). Diese Kombination erleichtert ei-nerseits die Einbindung vieler Kapi-talgeber (Vorteil KG) und ermög-licht andererseits die beschränkte

Haftung aller Beteiligten (Vorteil GmbH). Denn bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Rolle des geschäftsführenden und persönlich haftenden KG-Komple-mentärs. Die Bürger fungieren als Kapitalgeber (KG-Kommanditisten) ohne Mitwirkung in der Geschäfts-

führung. Damit eignet sich die GmbH & Co. KG vor allem zur Reali-sierung größerer Projekte, die nicht nur ein hohes unternehmerisches Risiko mit sich bringen, sondern auch eine hauptamtliche Geschäfts-führung notwendig machen.

Inhaberschuldverschreibungen sind Anleihen, die zum Beispiel Stadt-werke ausgeben, um Bürgerkapital einzubinden. Am Ende einer festge-legten Laufzeit erhält der Zeichner einer solchen Schuldverschreibung den gezeichneten Betrag samt Zin-

sen zurück. Mitsprache- oder Infor-mationsrechte bestehen nicht. Bei Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlung und Kündigung gibt es großen Ge-staltungsspielraum. Fest vereinbar-te Zinszahlungen sorgen aber in je-dem Fall für eine planbare Rendite.

Größtes Risiko für den Anleger ist die Insolvenz des Unternehmens, das die Schuldverschreibungen aus- gibt. Deshalb sollten sich Anleger vor dem Zeichnen unbedingt infor-mieren, z. B. über den Wertpapier-prospekt (➔ Prospektpflicht).

GmbH: Risikobegrenzung durch beschränkte Haftung

GmbH & Co. KG: das Beste aus zwei Gesellschaftsformen

Inhaberschuldverschreibungen: Beteiligung mit planbarer Rendite

Die Kommanditgesellschaft verbin-det zwei Gesellschafter-Arten: Die Komplementäre übernehmen die Geschäftsführung und haften da-mit auch persönlich. Die Komman-ditisten hingegen sind reine Kapi-talgeber ohne Mitwirkungsrechte, deren Haftung sich auf die Höhe

ihres eingelegten Kapitals be-schränkt. Damit eignet sich die Kommanditgesellschaft für kleinere Bürger-Energieanlagen. Aufgrund der Eintragung ins Handelsregister, der Pflicht zur Erstellung eines Ver-mögensanlage-Verkaufsprospekts (➔ Prospektpflicht) sowie eines

jährlichen Abschlusses sind Grün-dungs- und Verwaltungsaufwand allerdings relativ hoch. Als Kom-manditisten können Bürger Kapital zur Verfügung stellen und über Ge-winnausschüttungen eine Rendite erzielen.

KG: die Kombination unterschiedlicher Interessen

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Unternehmen können ihre Kapital-basis erweitern, indem sie Bürger als stille Gesellschafter hereinneh-men. »Still« nennt sich diese Form der Beteiligung, weil die Kapitalein-lagen der Gesellschafter für Au-

ßenstehende nicht erkennbar sind. Außerdem sind stille Gesellschaf-ter weder an der Geschäftsfüh-rung beteiligt noch verfügen sie über wesentliche Kontrollrechte. Dafür haften sie auch nur mit ih-

rem eingelegten Kapital und profi-tieren von einer vertraglich festge-legten Gewinnbeteiligung. Unter Umständen müssen stille Gesell-schafter auch Verluste mittragen.

Wird ein Energieprojekt über eine gemeinnützige Stiftung realisiert, partizipieren alle Bürger am wirt-schaftlichen Erfolg – nicht nur jene, die sich finanziell beteiligen. Denn sämtliche Überschüsse, die der Stiftung nach Abzug der Finan-zierungs- und Betriebskosten ver-bleiben, dienen der Erfüllung ge-

meinnütziger Zwecke vor Ort, bei spielsweise der Kinder- und Al-tenbetreuung, der Bildung, Kultur oder Brauchtumspflege. Auch eine Be teiligung des örtlichen Stadt-werks, welches die Betriebsfüh-rung der Energieanlagen für die Stiftung übernimmt oder gemein-sam mit Bürgern als Darlehensge-

ber auftritt, ist denkbar. Die Stif-tungslösung passt sich den jewei- ligen Wünschen vor Ort an und sichert zugleich das Ertragspoten-zial der Energieanlage für das Ge-meinwohl. Das eingebrachte Kapi-tal ist nachhaltig in der Stiftung gebunden, eine Rückzahlung fin-det nicht statt.

Stille Beteiligungen: Bürgerkapital für Unternehmensprojekte

Stiftung: zum Nutzen aller Bürger

Kreditinstitute kombinieren Spar-produkte immer häufiger mit Um-welt- oder Klimaschutzaspekten. Bürger, die ihr Geld in ökologischen Sparbriefen anlegen, erhalten von ihrem Finanzinstitut das Verspre-chen, dass mit dem eingelegten

Kapital alternative Energieanlagen in der Region finanziert werden. Allerdings investieren die Geldins-titute nicht direkt in Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, sondern vergeben vielmehr Kredi-te zu deren Finanzierung. Darüber

hinaus erhält der Anleger ein nor-males Bankprodukt: garantiert durch die deutsche Einlagensicherung, mit festgeschriebener Verzinsung und planbarer Rendite.

Sparbriefe: Bankprodukt mit regional-ökologischem Anspruch

Zwei Darlehenssonderformen, die für eine finanzielle Beteiligung von Bürgern an Energieanlagen infrage kommen, sind das Nachrangdarle-hen, bei dem ein fester Zinssatz und der Rangrücktritt hinter ande-

re Gläubiger vereinbart wird, sowie das partiarische Darlehen, das sich durch eine gewinnabhängige Ver-zinsung auszeichnet. Jeder, der solche Produkte in Deutschland anbietet, benötigt dafür grundsätz-

lich eine Banklizenz. Eine juristi-sche Beratung ist in diesen Fällen unabdingbar, um die Gefahr eines unerlaubten Bankgeschäfts zu ver-meiden.

Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen: juristische Sonderformen

Gesellschafts- und Beteiligungsformen 28 · 29

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EnergieGewinner denken an alles.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): sinnvolle FörderungIm Interesse des Klima- und Um-weltschutzes sowie zur Schonung fossiler Ressourcen trat zum 01. April 2000 in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) in Kraft. Sein Ziel ist es, die Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung zu fördern. Zu diesem Zweck regelt es die bevor-zugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und garan-tiert den Erzeugern feste Einspei-severgütungen. Zu den geförderten Energiequellen gehören: Wasser- und Windkraft, solare Strahlungs-energie, Biomasse, Deponie-, Klär- und Grubengas sowie Geothermie. Die jüngste Novellierung des EEG tritt 2012 in Kraft. Mehr unter: ➔ www.erneuerbare-energien.de Privilegierte BauvorhabenDas Gesetz unterscheidet zwi-schen privilegierten und sonsti-gen Bauvorhaben. Ist ein Bau-vorhaben privilegiert, so ist es grundsätzlich auch im Außenbe-reich erlaubt, also auf Flächen ohne Bebauungsplan und außer-halb bebauter Ortsteile. Die privi-legierten Vorhaben sind im Gesetz einzeln und ausdrücklich aufge-führt und stellen somit eine Aus-nahme vom Grundsatz des §35 Baugesetzbuch (BauGB) dar. In Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien sind Wind- und Wasser-kraftwerke privilegiert, Biomasse-anlagen nur unter bestimmten Vo-raussetzungen.

KonzentrationsflächendarstellungBei (➔) privilegierten Bauvorhaben ist es den Gemeinden erlaubt, be-stimmte Flächen als Konzentrati-onsflächen darzustellen (z. B. als Sondergebiet Windenergie). Macht die Gemeinde von diesem Recht Gebrauch, so können die entspre-chenden Erneuerbaren-Energien-Anlagen nur dort und generell nicht im übrigen Außenbereich entste-hen. Die Privilegierung wird also eingeschränkt. Bei der Konzentrati-onsflächendarstellung darf es sich aber nicht um eine sogenannte Fei-genblatt- oder Verhinderungspla-nung handeln, vielmehr muss der Windenergienutzung im Plange-biet in substanzieller Weise Raum verschafft werden. Netzbetreiber und Anlagen-betreiber: eine untrennbare PartnerschaftDer Netzbetreiber vor Ort ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Energieein-speisung ins öffentliche Netz. Er kümmert sich um den Netzan-schluss und, falls erforderlich, auch um den Netzausbau. Daher ist eine möglichst frühzeitige Kon-taktaufnahme anzuraten. Je ge-nauere Projektdaten der Netzbe-treiber dabei erhält, desto schneller kann er den geeigneten Verknüp-fungspunkt mit dem Netz bestim-men. Regelmäßig ist der Netzbe-treiber auch zuständig für die Messung und Abrechnung der ins Netz eingespeisten Energiemenge gem. EEG. Gleichzeitig übernimmt er das Einspeisemanagement. So darf er auch in den Betrieb der An-lage eingreifen und sie z. B. bei

Störungen vom Netz nehmen. Prospektpflicht: umfassende Information für AnlegerWill ein Unternehmen in Deutsch-land öffentlich Unternehmensan-teile anbieten, muss es einen Ver-mögensanlage-Verkaufsprospekt erstellen und von der Bundesan-stalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) freigeben lassen. Un-ter diese gesetzliche Regelung, die der umfassenden Information potenzieller Anleger und somit dem Anlegerschutz durch erhöhte Transparenz dient, fallen Anteile an einer GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG genauso wie unver-briefte Genussrechte oder stille Be-teiligungen. Die Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufspros-pekts ist mit erheblichen Kosten verbunden. Für Wertpapiere wie Aktien, Inhaberschuldverschreibun- gen oder verbriefte Genussrechte gibt das Wertpapierprospektgesetz ähnliche Regelungen vor. Lediglich für Genossenschaftsanteile be- steht keinerlei Prospektpflicht. Mehr unter: ➔ www.bafin.de MischformenEine Gesellschaft kann auch aus mehreren Rechtsformen zusam-mengesetzt sein. In aller Regel übernimmt dabei eine Kapitalge-sellschaft (z. B. GmbH oder AG), eine Stiftung oder ein eingetrage-ner Verein die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft. Auf diese Weise lässt sich das unternehmeri-sche Risiko begrenzen. Die ge-bräuchlichste Mischform ist sicher- lich die (➔) GmbH & Co. KG.

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Die Rechtsformen im Vergleich.

AG GbR GmbH GmbH & Co. KG eG

Gründungsaufwand sehr hoch: Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen; notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags/der Satzung, Gründungsbericht und -prüfung, Ein tragung ins Handelsregister, Wert- papier prospektpflicht

sehr gering: mindestens zwei Perso-nen; formloser Vertrag ausreichend; keine Eintragung in ein Register

hoch: Gründung durch eine oder mehre-re natürliche oder juristische Personen mit Abschluss eines notariell beurkun-deten Gesellschaftsvertrags; Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufspros-pekts; Eintragung ins Handelsregister

hoch: mindestens zwei Gesellschafter; Gesellschaftsverträge für GmbH und GmbH

Verwaltungsaufwand hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen; gesetzliche Prü-fungs- und Publizitätsvorschriften

gering: keine Pflicht zur Erstellungvon Jahresabschlüssen; Gewinn- ermittlung aber für die Verteilung des Überschusses auf die Gesellschafter nötig

hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahres-abschlüssen; gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften mit Erleich-terungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahres

Ein- und Austritt einfach durch den An- bzw. Verkauf der Aktien

schwierig: bei Ein- oder Austritt von Gesellschaftern erlischt grundsätzlich die Gesellschaft, abweichende Rege-lung im Gesellschaftsvertrag möglich; Rückzahlung der Gesellschaftereinlage ebenfalls im Gesellschaftsvertrag zu regeln

schwierig: keine Kündigung, aber Verkauf oder Vererbung von Geschäfts-anteilen; Rückzahlung der Geschäfts

Gesellschafterhaftung AG haftet mit dem Gesell schaftsver-mögen, Vorstands- und Aufsichts rat-mitglieder bei schuldhafter Pflichtver-letzung mit persönlichem Vermögen; finanzielles Risiko für Aktionäre in Höhe des Nennbetrags ihrer Aktien

unbeschränkt: alle Gesellschafter haf-ten gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen

Die Gesellschaft haftet mit dem Ge-schäftsvermögen; die private Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage

beschränkt: Haftung der GmbH-Gesell-schafter und der Kommanditisten ist auf ihre jeweilige Kapitaleinlage beschränkt

beschränkt: Beschränkung der Haftung der Mitglieder auf Ge- nossenschafts

Mitspracherechte Leitung durch den Vorstand; Kontrolle über Aufsichtsrat; Mitsprache der Aktio-näre über Hauptversammlung

umfassend: alle GbR-Gesell schafter vertreten und führen die Gesellschaft gemeinsam, aber abweichende Rege-lungen möglich; für alle Gesellschaf-ter jederzeit Einsichtnahme in Bücher möglich

Leitung durch Geschäfts

Mindestkapital Grundkapital mindestens 50.000 Euro keine Mindesteinlage Stammkapital mindestens 25.000 Euro Stammkapital der GmbH: 25.000 Euro, keine

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Die Rechtsformen im Vergleich 32 · 33

AG GbR GmbH GmbH & Co. KG eG

prospektpflicht

sehr gering: mindestens zwei Perso-nen; formloser Vertrag ausreichend; keine Eintragung in ein Register

hoch: Gründung durch eine oder mehre-re natürliche oder juristische Personen mit Abschluss eines notariell beurkun-deten Gesellschaftsvertrags; Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufspros-pekts; Eintragung ins Handelsregister

hoch: mindestens zwei Gesellschafter; Gesellschaftsverträge für GmbH und GmbH & Co. KG nötig, der GmbH- Vertrag ist notariell zu beurkunden; Eintragung ins Handelsregister für GmbH und GmbH & Co. KG

hoch: mindestens drei Mitglieder;Prüfung von Businessplan und Sat-zung durch den Genossenschaftsver-band; keine notarielle Beurkundung der Satzung; Eintragung ins Genos-senschaftsregister

Jahresabschlüssen; gesetzliche Prü-fungs- und Publizitätsvorschriften

gering: keine Pflicht zur Erstellungvon Jahresabschlüssen; Gewinn- ermittlung aber für die Verteilung des Überschusses auf die Gesellschafter nötig

hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahres-abschlüssen; gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften mit Erleich-terungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahres abschlüssen für GmbH und GmbH & Co KG; gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften für Jahres- abschlüsse mit Erleich terungen für kleine und mittelgroße Kapital-gesellschaften

hoch: Prüfung durch Genossen-schaftsverband; Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen; gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften für Jahresabschlüsse mit Erleichte-rungen für kleine und mittelgroße Genossenschaften

Gesellschaftern erlischt grundsätzlich die Gesellschaft, abweichende Rege-lung im Gesellschaftsvertrag möglich; Rückzahlung der Gesellschaftereinlage ebenfalls im Gesellschaftsvertrag zu regeln

schwierig: keine Kündigung, aber Verkauf oder Vererbung von Geschäfts-anteilen; Rückzahlung der Geschäfts-anteile im Gesellschaftsvertrag zu regeln; Anspruch auf Kapitalerhaltung

für GmbH-Gesellschafter schwierig: Kündigung nicht möglich; Geschäfts-anteile können verkauft und vererbt werden; Rückzahlung der Geschäfts-anteile im Gesellschaftsvertrag zu re-geln; Anspruch auf Kapitalerhaltung für Kommanditisten mittel: Kündigung oder Übertragung möglich; Rückzahlung im Gesellschaftsvertrag zu regeln; Vermerk von Veränderungen im Handelsregister

einfach: Eintritt von Mitgliedern mit Zustimmung der eG, Austritt ohne Zustimmung möglich; Kündigung von Genossenschaftsanteilen unter Einhal-tung einer Kündigungsfrist möglich, Anspruch auf Rückzahlung der Anteile; keine Eintragung der Mit glieder ins Genossenschaftsregister

mitglieder bei schuldhafter Pflichtver-letzung mit persönlichem Vermögen; finanzielles Risiko für Aktionäre in Höhe des Nennbetrags ihrer Aktien

unbeschränkt: alle Gesellschafter haf-ten gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen

Die Gesellschaft haftet mit dem Ge-schäftsvermögen; die private Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage

beschränkt: Haftung der GmbH-Gesell-schafter und der Kommanditisten ist auf ihre jeweilige Kapitaleinlage beschränkt

beschränkt: Beschränkung der Haftung der Mitglieder auf Ge- nossenschafts anteile in Satzung möglich

schafter vertreten und führen die Gesellschaft gemeinsam, aber abweichende Rege-lungen möglich; für alle Gesellschaf-ter jederzeit Einsichtnahme in Bücher möglich

Leitung durch Geschäfts führer; Kontrollrechte für übrige Gesellschafter

für GmbH-Gesellschafter umfassend: Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch die GmbH-Gesell-schafter, Beauftragung von externem Dritten mit Geschäftsführung möglich; für Kommanditisten gering: Kontroll- und Informationsrechte wie die Einsicht-nahme in Bücher und Papiere

mittel: Mitglieder wählen Aufsichtsrat und ggf. Vorstand; Geschäftsführung durch Vorstand; Antrags-, Rede-, Stimm- und Auskunftsrechte der Mit- glieder in der Generalversammlung (i. d. R. eine Stimme pro Mitglied unab- hängig von Anzahl der Genossenschafts- anteile)

Grundkapital mindestens 50.000 Euro keine Mindesteinlage Stammkapital mindestens 25.000 Euro Stammkapital der GmbH: 25.000 Euro, keine Mindesteinlage für Kommanditis-ten

kein festes Startkapital, kein Mindest-betrag für den Genossenschaftsanteil, pro Mitglied mindestens ein Anteil

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Die Rechtsformen im Vergleich.

KG Stille Gesellschaft

Gründungsaufwand hoch: Gründung durch zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit Abschluss eines Ge- sellschaftsvertrags und Eintragung in das Handelsregister; Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufs prospekts

gering: durch Vermögenseinlage oder Arbeitsleistung seitens des stillen Gesellschafters (natürliche oder juris- tische Person); formloser Vertrag aus-reichend

Verwaltungsaufwand hoch: Pflicht zur Erstellung von Jahres- abschlüssen; gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften mit Erleichterun-gen für kleine und mittelgroße Kapital-gesellschaften

gering: da Innengesellschaft (tritt nach außen nicht als Gesellschaft auf); Ver-öffentlichung nur bei stiller Be teiligung an einer AG

Ein- und Austritt einfach: für Kommanditisten durch Kapitaleinlage; Kündigung oder Über-tragung möglich; Rückzahlung im Ge- sellschaftsvertrag zu regeln; Vermerk von Veränderungen im Handelsregister

einfach: Innengesell schaft ohne aufwändigen Gründungsprozess

Gesellschafterhaftung Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch; Kommanditisten in Höhe ihrer Kapital einlage

Teilnahme des stillen Gesellschafters an evtl. Verlust bis zur Höhe seiner Einlage; Verlustbeteiligung kann ver-traglich ausgeschlossen werden

Mitspracherechte umfassend für Komplementäre: Geschäftsführung und -vertretung nach außen; Kommanditisten: geringe Kont-roll- und Infor mationsrechte

gering: stiller Gesellschafter hat Einsicht in den Jahres abschluss; i. d. R. keine weiteren Mitsprache- oder Kontroll-rechte (können jedoch vertraglich fest- gelegt werden)

Mindestkapital kein Mindestkapital kein Mindestkapital

Die Rechtsformen im Vergleich 34 · 35

Hinweis: Bei der Wahl der geeigneten Kapitalanlage- oder Gesellschaftsform ist ein qualifiziertes Beratungsgespräch unerlässlich. Besonderes Augenmerk sollte bei einer Einzelfallprüfung auf das Risiko von Kapitalverlust gelegt werden.

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Für EnergieGewinner: die Kommune als wichtiger Partner.

Kommunale Planungshoheit

Kommunen sind bei der Projektierung von Bürger-Energieanlagen wichtige Partner, schließlich haben sie als Träger der Bauplanungshoheit in jedem Fall ein entscheidendes Wort mitzureden.

Dabei sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erzeugungsanlagen (➔ privile-gierte/nicht privilegierte Anlagen) je nach Energieträger unterschiedlich. Insbesondere bei

Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben kann die jeweilige Kommune Standorte durch die Ausweisung von (ausreichenden) Konzentrationszonen (»Positivflächen«) steuern. An

anderer Stelle im Gemeindegebiet ist eine Windenergieanalyse dann in der Regel nicht mehr zulässig. Hinzu kommt, dass nötige Einspeiseleitungen in der Regel

im öffentlichen Straßengrund verlegt werden müssen. Hierfür ist ein Ge-stattungsvertrag – unter Umständen gekoppelt an ein Gestattungs-

entgelt – mit der zuständigen Kommune erforderlich. Eine früh-zeitige Kontaktaufnahme der Projektverantwortlichen mit

der zuständigen Kommune ist also dringend zu emp-fehlen.

Von Standort bis Trägerschaft

Doch auch jenseits dieser baurechtlichen Fragen kann die Zusammenarbeit mit der

Kommune viele Vorteile bringen. Nicht sel-ten bieten sich etwa gemeindliche Liegen-

schaften oder Gebäude als Anlagenstandor-te an. Von Mietverträgen können in solchen

Fällen oft beide Seiten profitieren. Darüber hinaus ist durchaus auch eine gemeindli-che Trägerschaft für die Bürger-Energie-anlage in Betracht zu ziehen, etwa durch Stadt- oder Gemeindewerke. Die Erträge kämen dann der ge-samten örtlichen Gemein-schaft zugute und könnten etwa für soziale oder kul- turelle Vorhaben ein-gesetzt werden.

Kommunaler Sachverstand: Stadt- oder Gemeindewerke

Als Eigentümer von Stadt- bzw. Gemein-

dewerken gestalten Kommunen häufig auch die Energieversorgung vor Ort. Die Er-

träge daraus dienen nicht zuletzt der Allgemein-heit, etwa im Bereich der Bäder, des öffentlichen

Nahverkehrs oder des sozialen Wohnungsbaus. Stadt- bzw. Gemeindewerke genießen aus diesem

Grund ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Deshalb und natürlich wegen ihres professionellen Sachver-

stands sind Stadt- oder Gemeindewerke geeignete Part-ner für Bürger, die sich für eine nachhaltige Energiever-

sorgung engagieren möchten.

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Beteiligung an Unternehmen in Privatrechtsform

Für eine Beteiligung von Gemeinden als Partner sind Besonderheiten, Vor-gaben und Anforderungen zu beachten. Insbesondere ist sicherzustellen,

dass die für eine Betätigung der Gemeinden geltenden Voraussetzungen der Gemeindeordnung beachtet werden. Auch vergaberechtliche Aspekte sollten nicht übersehen werden. Ausschreibungspflichtig können nicht nur Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge privatrechtlicher Unter-nehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, sondern auch schon die Suche einer Gemeinde nach privaten Partnern im Vor-feld sein. Eine intensive Prüfung der Einhaltung der Zuverlässig-keitsvoraussetzungen und rechtlichen Vorgaben sowie eine sorgfältige Abwägung der Möglichkeiten, Vor- und Nachteile sind im Einzelfall anhand der konkreten Umstände drin-gend durchzuführen. Es empfiehlt sich, die Rechtsauf-sichtsbehörden, die jederzeit beratend zur Verfügung stehen, frühzeitig einzuschalten.

Die Kommune als Partner 36 · 37

Für Kommunen gilt: verantwortungsvolle Prüfung.

Standortsicherung

Sollen die Anlagen nicht auf gemeindlichem Grund errich-tet werden, hat die Gemeinde nur beschränkte Möglichkei-

ten der Standortsicherung. Die Bayerischen Staatsforsten fordern für ihre Flächen vor Abschluss eines Standort-

sicherungsvertrags die Zustimmung der betroffenen Ge-meinde. Will die Kommune selbst einen Standortsiche-

rungsvertrag mit einem privaten Grundstückseigentümer abschließen, begibt sie sich dadurch in den Wettbewerb mit privaten Investoren – eine Entscheidung, der eine sorgfältige Risiko-Abwägung und eine genaue juris-tische Prüfung vorausgehen sollte. Auch wenn eine Gemeinde ein eigenes Grundstück zur Verfügung stellt, ist Sorgfalt bei der Ab-wicklung geboten. Verbindet sie das Grundstücksgeschäft mit einer Bau- verpflichtung, kann eine Anwen-dung des Vergaberechts er-forderlich werden.

Die

Kommune als Initiator

Die Entwicklung von

Bürgerbeteiligungsmodellen setzt spezifischen Sachverstand

voraus. Deshalb und weil Bürger-Energieanlagen immer auch ein unterneh-

merisches Risiko bergen, sollte die Gemeinde sehr sorg fältig prüfen, ob sie die Rolle des

Initiators übernimmt. Sofern in zulässiger Weise ein in der Entwicklung von Bürgerbeteiligungs-

modellen erfahrener Berater eingeschaltet wird, besteht die Möglichkeit, ihn nach dem Pro-

gramm »Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen« des Bayeri-

schen Staatsministeriums für Umwelt und Ge-sundheit zu fördern.

Gewer-

besteuer

Die Gewerbesteuer fließt auch bei Erneuerba-

ren-Energien-Anlagen der Ge- meinde zu, in der sich der Sitz

der Betreiberfirma befindet. Nur bei Windkraftanlagen erfolgt eine

Aufteilung: 70 % Anlagenstand-ort, 30 % Betriebssitz.

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Für EnergieGewinner:die Energieversorger als wichtige Partner.

Energieversorger: über 100 Jahre Know-how in der Energieerzeugung

Beteiligung an der Energieversorgung bedeutet ein Stück Mitverantwortung

für ein komplexes System mit immenser Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die bayerischen Energieversorger kennen den Ordnungsrahmen, der für ein erfolgreiches Wirtschaften im Energiesektor ausschlaggebend ist. Sie haben das technische Know-how, welches einen langfristig erfolgrei-chen Betrieb von Strom- und Wärmegewinnungsanlagen erst möglich macht. Die bayerische Energiewirtschaft setzt sich ein für eine lang-fristige, vertrauensvolle Partnerschaft mit den Kommunen und Bürgern zum Wohle aller Kunden, die es mit Energie zu versor-gen gilt.

Energieversorger: leitungsgebundene Versorgung nach dem Solidaritätsprinzip

Die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und

Gas in Bayern ist eine Selbstverständlichkeit. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip aller angeschlossenen Kunden an

das Versorgungsnetz. Dadurch ist gewährleistet, dass der jeweilige Energieversorger seinen Kunden Preise für die ge-

lieferte Energie bieten kann, die unabhängig von der kun-denspezifischen Anschlusssituation sind. Rund 400 Ener-gieversorgungsunternehmen arbeiten in Bayern für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energieversor-gung. Es gibt kleine und große Unternehmen, die entweder privatwirtschaftlich, kommunal, genossenschaftlich oder in einer Misch-form organisiert sind. Jedes Unterneh-men ist vor Ort ein kompetenter An- sprechpartner zu allen Fragen rund um die Energieversor-gung.

Energiever-

sorger: maßge-schneiderte Bürger-

beteiligungsmodelle

Viele Energieversorger bieten selbst Bürgerbeteiligungsmodelle an. Bei diesen

Anlagen übernimmt der Energieversorger ge-mäß seinen Kernkompetenzen die Projektierung,

die Errichtung, den Netzanschluss und den Be-trieb der Energieerzeugungsanlage. Die Bürger

können zwischen verschiedenen Modellen ent-sprechend den grundlegenden Prinzipien »Der

Bürger finanziert mit« und »Der Bürger produ-ziert mit« wählen. Die zu erwartende Rendite für

den Bürger hängt auch bei diesen Projekten vom Grad der unternehmerischen Mitverantwortung

des Bürgers ab.

Die Energieversorger als Partner 38 · 39

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40 · Weiterführende Links und Ansprechpartner

Ansprechpartner:

ENERGIE INNOVATIV➔ www.energie-innovativ.de

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie➔ www.stmwivt.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit➔ www.stmug.bayern.de

Ökoenergie-Institut Bayern➔ www.lfu.bayern.de/oeibEnergie-Atlas➔ www.energieatlas.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium des Innern➔ www.stmi.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten➔ www.stmelf.bayern.de

Links zu den vorgestellten Projekten:

Bürgerwindenergie Diespeck➔ www.wust-wind-sonne.de

Praterkraftwerk München➔ www.greencity.de➔ www.greencity-energy.de➔ www.praterkraftwerk.de➔ www.swm.de

Windkraftwerk Regensburg➔ www.windpower-gmbh.de

Photovoltaik Großbardorf➔ www.raiffeisen-energie-eg.de ➔ www.agrokraft.de

Biomasseheizwerk Seßlach➔ www.arpeggio.de/index.php?id=1405➔ www.komnetco.de

Weitere Links:

Bankengruppe KFW ➔ www.kfw.de

Bundesanstalt für Finanz dienstleistungsaufsicht ➔ www.bafin.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit➔ www.erneuerbare-energien.de

Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ➔ www.eeg-aktuell.de(eine Seite des Bundes- verbandes WindEnergie e.V.)➔ www.eeg-2012.info

Gesellschafts- und Beteiligungsformen➔ www.rechtswoerterbuch.de➔ www.boersenlexikon.faz.net➔ www.stiftungsidee.de

An der Erstellung der Broschüre beteiligte Partner:

• Bayerische Energieagentur ENERGIE INNOVATIV

• Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

• Bayerisches Staatsministerium des Innern

• Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

• Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerischer Städtetag➔ www.bay-staedtetag.de

Bayerischer Gemeindetag➔ www.bay-gemeindetag.de

Bayerischer Landkreistag➔ www.bay-landkreistag.de

Bayerische Landesbank➔ www.bayernlb.de

E.ON Bayern➔ www.eon-bayern.com

Bayern Grund➔ www.bayerngrund.de

Genossenschaftsverband Bayern➔ www.gv-bayern.de

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft➔ www.vbew.de

Ostwind➔ www.ostwind.de

Sparkassenverband Bayern➔ www.sparkassenverband-

bayern.de

Verband kommunaler Unternehmen➔ www.vku.de

Weiterführende Links und Ansprechpartner.

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BAYERN I DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.

Unter Telefon 089 122220 oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprech partnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

Innovation ist Zukunft | www.aufbruch-bayern.de

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HINWEIS Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats-regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahl-helfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahl werbung ver-wendet werden.

Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europa wahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations-ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben von parteipolitischen Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahl werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsre-gierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden.

IMPRESSUMHerausgeber: Bayerische Energieagentur ENERGIE INNOVATIV (EI)

im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und TechnologiePostanschrift: 80525 MünchenHausadresse: Prinzregentenstraße 24 | 80538 MünchenTelefon: 089 2162-0Fax: 089 2162-2760E-Mail: [email protected]: www.energie-innovativ.de

Konzeption, Entwicklung und Gestaltung: brainwaves GmbH & Co. KG, München, www.brainwaves.de

Fotograf: Anja Wechsler

Druck: Bollmann Druck GmbH, Zirndorf

Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (PEFC Zertifikat)

Stand: Mai 2012

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