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Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Seite 1-16 Gemeinderat aktuell Seite 17-20 Standesamtliche Nachrichten Seite 21 Veranstaltungskalender Seite 22-23 Apothekennotdienst Seite 24 Informationen aus unserer Pfarrei Seite 25-27 Allgemeine Informationen Seite 28-32 Jugendseiten Seite 33-35 Mitteilungen Seite 36-38 Gewerbliche Anzeigen Seite 39-42 Kleinanzeigen Seite 43-44 Rudertinger Gemeinde-Nachrichten Herausgeber u. verantwortlich: Josef Schätzl, 1. Bürgermeister E-Mail: [email protected] Jahrgang 42 Internet: www.ruderting.de Ausgabe 02 0 85 09 / 90 05-0 13. Februar 2013 Fax 08509 / 9005-30 A A m m t t l l i i c c h h e e B B e e k k a a n n n n t t m ma a c c h h u u n n g g e e n n Das Amt für Versorgung und Familienförderung Landshut berät und informiert Sie über Schwerbehindertenrecht, Erziehungsgeld / Elterngeld, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Blindengeld, Nutzen Sie die Gelegenheit einer Beratung ganz in Ihrer Nähe. Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung in Passau. Die nächsten Außensprechtage finden am Donnerstag, 21.02.2013, Donnerstag, 21.03.2013 Donnerstag, 18.04.2013 jeweils von 10.00 – 15.00 Uhr im alten Rathaus in Passau, 2. St. – Zi. 204, statt. Telefonverbindung an diesen Tagen unter der Handy-Nummer: 0171 / 21 31 145.

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Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen

Seite 1-16

Gemeinderat aktuell Seite 17-20

Standesamtliche Nachrichten

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Veranstaltungskalender Seite 22-23

Apothekennotdienst Seite 24

Informationen aus unserer Pfarrei

Seite 25-27

Allgemeine Informationen

Seite 28-32

Jugendseiten Seite 33-35

Mitteilungen Seite 36-38

Gewerbliche Anzeigen Seite 39-42

Kleinanzeigen Seite 43-44

Rudertinger Gemeinde-Nachrichten

Herausgeber u. verantwortlich: Josef Schätzl, 1. Bürgermeister

E-Mail: [email protected] Jahrgang 42 Internet: www.ruderting.de Ausgabe 02

0 85 09 / 90 05-0 13. Februar 2013 Fax 08509 / 9005-30

AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn

Das Amt für Versorgung und Familienförderung Landshut

berät und informiert Sie über

Schwerbehindertenrecht, Erziehungsgeld / Elterngeld, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung,

Opferentschädigung, Blindengeld,

Nutzen Sie die Gelegenheit einer Beratung ganz in Ihrer Nähe. Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung

in Passau.

Die nächsten Außensprechtage finden am

Donnerstag, 21.02.2013, Donnerstag, 21.03.2013

Donnerstag, 18.04.2013

jeweils von 10.00 – 15.00 Uhr im alten Rathaus in Passau, 2. St. – Zi. 204, statt.

Telefonverbindung an diesen Tagen

unter der Handy-Nummer: 0171 / 21 31 145.

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Ruderting - 2 - 02/2013

Meldepflicht bei Ausbau von Dachgeschossen und

sonstige Umbauten Aufgrund der Novellierung der Baugesetze kann der Ausbau von Dachgeschossen bzw. gering-fügige Umbauten zu Wohn- und Aufenthaltsräumen unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungsfrei durchgeführt werden. Nachdem diese Baumaßnahmen jedoch beitrags-rechtliche Auswirkungen haben können, besteht nach den gemeindlichen Beitrags- und Gebüh-rensatzungen zur Wasserabgabesatzung, zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlamm-entsorgungssatzung eine Meldepflicht unabhängig von evtl. notwendigen baurechtlichen Genehmigungen. Die Meldepflicht besteht auch für den Einbau eines Wasser- bzw. Schmutzwasseranschlusses in Nebengebäuden (z.B. Hallen, Garagen usw.). Bei Fertigstellung der Maßnahme ist dieser Tatbestand bei der Gemeinde Ruderting, Herrn Stelzer Zi. Nr. EG 06, Tel. 0 85 09 / 90 05 - 17 zu klären. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Abgabehinterziehung gewertet werden können.

Wir bitten um Beachtung! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

An alle Betreiber privater Eigenwasser- bzw. Regenwassernutzungsanlagen

Meldepflicht: Der Betrieb einer privaten Eigenwasser- bzw. Regenwassernutzungsanlage ist aus gebühren- und hygienerechtlichen Gründen meldepflichtig, sobald sie Wasser aus der öffentlichen Einrich-tung entnehmen oder Abwasser über die öffentliche Einrichtung entsorgen (z.B. Regenwasser für Toilettenspülung). Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Abga-benhinterziehung gewertet werden können und somit auch eine Ahndung nach sich ziehen können. Sollten Sie eine private Eigenwasser- bzw. Regenwasseranlage betreiben und dies bisher noch nicht gemeldet haben, fordern wir sie auf dies umgehend zu tun. Eichdauer: Die hierfür verbauten Wasserzähler müssen nach einer Eichdauer von 6 Jahren ausgetauscht werden. Dafür sind die Betreiber selbst verantwortlich. Aus diesem Grund werden alle diese Anlagen, deren Wasserzähler die Eichdauer überschritten haben, von Gemeindemitarbeitern überprüft. Bitte bewahren sie die alten Zähler für eine Ablesung auf. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Verkauf von Baugrundstücken

Die Gemeinde Ruderting kann folgende Grundstücke zum Kauf anbieten:

Verkauf von Baugrundstücken

Wohnbaugebiet „Matthias-Koller-Straße“ Die Erschließung des neuen Wohngebietes „Matthias-Koller-Straße“ ist abgeschlossen. Insgesamt wurden 47 Bauplätze zwischen ca. 550 – 1.000 qm erschlossen. (Bebauungsplan unter www.ruderting.de)

Davon kann die Gemeinde noch 5 Parzellen zum Kauf anbieten. Weitere Parzellen werden auch von Privat verkauft. Grundstückspreis der Gemeinde: 90,- €/m², incl. Erschließung.

Parzelle Nr.

Größe qm

Parzelle Nr.

Größe qm

4 1.058 27 580 17 624 28 590

43 682

Nähere Auskünfte erteilt Herr Rauch (Tel. 9005-14)

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Ruderting - 3 - 02/2013 Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig?

Seit 1. November 2010 erhalten Sie auf Antrag die neue Ausweiskarte (Personalausweis) im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personal-ausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Be-hörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunkti-on, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Per-sonalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Perso-nalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespo-lizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzu-stellen. Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum sei-ne Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie aller-dings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühr, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. Kindereinträge im Reisepass der Eltern, sind seit 26. Juni 2012 ungültig! Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument jedoch uneingeschränkt gültig. Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantwortet Ihnen Frau Mader, Einwohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 01, Tel. 08509 / 9005-0 gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180 / 1 33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bundesinnenministerium legt Gebührenverordnung für neuen Personalausweis vor Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jewei-ligen Anbieter

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Personalausweises mindestens 20 Minuten in Anspruch nehmen wird.

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Ruderting - 4 - 02/2013 Manöveranmeldungen

Im Bereich des Landkreises Passau finden Übungen mit folgenden Übungsmerkmalen statt:

Übungsart: Taktikausbildung großräumiger PAH-Einsatz im Rahmen der Fliegerischen Aus- und Weiterbildung 2013;

Übungszeitraum: vom 01.02.2013 – 28.02.2013 vom 01.03.2013 – 28.03.2013

Übungsraum: Cham – Regen – Passau – Simbach – Eggenfelden – Taufkirchen – Moosburg – Allershausen – Theissing – Neuburg a. d. Donau – Nördlingen

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten, ggf. sind die Bewohner abgelegender Gehöfte und die Jagdberechtigten gesondert zu verständigen. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunitionen und dgl. ausgehen, wird besonders hingewiesen.

Auskünfte zur Schadensabwicklung erteilt die Gemeinde.

Anträge auf Ersatzleistung von Manöverschäden nimmt ebenfalls die Gemeinde entgegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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Kalender von Kindern mit Behinderung 2014

BSK-Malwettbewerb: "Mit meinen Freunden durch das Jahr" startet

Gleich zu Beginn des neuen Jahres startet wieder das große Malprojekt des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, BSK e.V. "Mit meinen Freunden durch das Jahr " lautet diesmal das Thema des Wettbewerbs, an dem sich wieder Kinder mit einer Körperbehinderung im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen können. Das Bild sollte ausschließlich im Hochformat DIN A 4 gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen und Collagen einsenden. Aus den Einsendun-gen wählt die Jury des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. zwölf Monatsbilder und ein Titelbild für den Kalender "Kleine Galerie 2014" aus. Der Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe auch ein kurzer Steckbrief und ein Foto des Künstlers/der Künstlerin (kein Passbild) beiliegen. Alle eingereichten Bilder bleiben Eigentum des BSK e.V.

Einsendungen bis 5. April 2013 an:

BSK e.V., "Kleine Galerie", Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim. Alle weiteren Infos und den Steckbrief für die Teilnahme findet ihr unter www.bsk-ev.org/kleine-galerie-2014/ oder telefonisch unter: Tel. 06294 / 428143.

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Ruderting - 5 - 02/2013

Winterdienst Wir sind überall – nur nicht zur gleichen Zeit!

Der Winter ist da und wir möchten auf Probleme hinweisen, die immer wiederkehrend mit der Schneeräumung auftauchen. Wir ersuchen daher alle Gemeindebewohner, folgendes zu beachten:

- Im Bereich des Gemeindegebietes besteht eine Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese regelt unter anderem, dass die Anwohner die Gehwege bzw. Gehbahnen entlang ihres Grundstückes zu räumen und zu streuen haben.

- Jedoch heißt dies nicht, dass Grundstückseigentümer den Schnee von den Gehsteigen bzw. Grundstückszufahrten zurück auf die Fahrbahn befördern dürfen. Dies geht auf Kosten der Si-cherheit und kann sogar bei Unfällen strafrechtliche Folgen für den Grundstückseigentümer nach sich ziehen. Wir bitten Sie daher, den Schnee auf dem eigenen Grundstück zu lagern.

- Eine Räum- und Streupflicht für Gehsteige besteht für die Grundstückseigentümer an Werkta-gen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Das bedeutet, dass während dieses Zeitraumes die Gehwege und Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten sind.

- Abstellen von Mülltonnen (Rest-, Bio- und Papiertonne) auf der Fahrbahn Immer wieder muss auch festgestellt werden, dass bei zunehmender Schneehöhe die Standorte für die Mülltonne am Fahrbahnrand nicht ausgeschaufelt und die Mülltonnen deshalb auf der Fahrbahn abgestellt werden. Dies verengt nicht nur die Fahrbahn, sondern stellt auch ein Ver-kehrshindernis dar und beeinträchtigt den ordnungsgemäßen Winterdienst. Das gleiche gilt für die Gesteige die von der Gemeinde geräumt werden. Bitte stellen Sie die Tonnen z. B. in Zufahrten um eine Räumung zu ermöglichen.

- Hecken, Sträucher, Bäume und dgl. sind so zurück zu schneiden oder zusammenzubinden, sodass die Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden.

- Noch ein Hinweis an alle Autofahrer!! Für den Winterdienst ist es oftmals aufgrund der gepark-ten Autos unmöglich eine ordnungsgemäße Schneeräumung durchzuführen. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, Ihre Autos nicht auf der Straße zu parken. Falls es sich jedoch nicht vermeiden lässt, so parken Sie bitte so, dass Ihr Fahrzeug keine Behinderung darstellt.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Mithilfe. Der Bauhof und das Rathaus Ruderting sagen Danke!

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Splittbehälter bitte wieder ordentlich verschließen

Der Bauhof hat vor Wintereinbruch an exponierten Straßenstellen Streugutbehälter (Splittbehäl-ter) aufgestellt. Der Splitt in den Behältern an den Straßen ist nur zum Streuen der Fahrbahn bzw. der Gehwege gedacht. Es kann aber nicht sein, dass hier der Splitt mit Schubkarren oder sogar mit Schleppern weggefahren wird. Für den privaten Gebrauch ist ein Behälter mit Streusplitt am Bauhof-Hintereingang/Zufahrt Wertstoffhof aufgestellt. Hier kann Splitt in kleinen Mengen (Eimer) entnommen werden. Die Entnahme von Streusplitt ist jederzeit möglich. Damit diese Einrichtung auch funktioniert, sollen die Splittbehälter nach der Entnahme des Materials wieder ordentlich verschlossen wer-den. Ist der Inhalt der Splittbehälter der Witterung ausgesetzt, kann durch Frosteinwirkung das Streugut unter Umständen nicht mehr entnommen werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Einladung zum

Arbeitskreis Zukunft

Nächstes Treffen

Dienstag, 05.03.2013 um 19.30 Uhr

im Sitzungssaal Rathaus, Gemeinde Ruderting

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Ruderting - 6 - 02/2013

Ruderting, 13.02.2013 Öffentliche Zahlungsaufforderung

Auf die nachstehend angegebenen Fälligkeiten von Abgaben wird aufmerksam gemacht:

Fälligkeits-termin Bezeichnung Rate Zahlungszeitraum

15.02.2013 Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)

1. Jahr 2013

15.02.2013 Grundsteuer B (Grundstücke)

1. Jahr 2013

15.02.2013 Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Jahr 2013

Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig

a) am 15. August mit Ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt. b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser

dreißig Euro nicht übersteigt.

Die Zahlungspflichtigen werden hiermit gebeten, die fälligen Beträge innerhalb von 3 Werktagen ab Fälligkeitstermin an die Gemeindekasse zu entrichten und sich dabei der unten angegebenen Einzahlungsmöglichkeiten zu bedienen. Es wird dringend ersucht, bei Überwei-sungen die jeweilige Personenkonto-Nummer anzugeben.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisforderungen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Gemeinde Ruderting

____________________ Schätzl, 1. Bgm. Dienstgebäude: Besuchszeiten: Telefon: Konten: Passauer Str. 3 Mo-Fr 08.00 – 12.00 Uhr 08509 / 9005-0 (Vermittlung) Sparkasse Passau 94161 Ruderting Mo-Di 13.00 – 17.00 Uhr Telefax: Nr. 170 100 (BLZ 74050000) Do 13.00 – 18.00 Uhr 08509 / 9005-30 Raiffeisenbank i.Lkrs. Passau-Nord Internet: e-Mail: Nr. 100 390 (BLZ 74062786) www.ruderting.de [email protected] Postbank München Nr. 342694804 (BLZ 70010080) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anmeldung von Festen und Veranstaltungen Alle öffentlichen Veranstaltungen und Feste sind anmeldepflichtig!

Der Antrag ist vom Veranstalter schriftlich und so rechtzeitig bei der Gemeinde (EG, Zi. Nr.1) einzureichen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung und Verbescheidung möglich ist (mind. 2 Wochen vorher). Er soll nähere Angaben über den besonderen Anlass, die Art der Speisen und Getränke (einschließlich etwaiger für den Ausschank vorgesehener Getränkeschankanlagen) sowie etwaiger damit verbundener Darbietungen (z.B. Unterhaltungs- oder Tanzmusik), die be-absichtigten Betriebszeiten, die Lage und Art der Räume (einschließlich der Flucht- und Ret-tungswege) sowie über die Person des Antragstellers enthalten (§ 2 Abs.1 Satz 2 GastV). Eine nicht rechtzeitige Antragstellung bzw. Erbringung der erforderlichen Angaben und Unterla-gen kann dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist. Eine kurzfristige Antragstellung kann da-her im Rahmen des durch § 12 GastG eingeräumten Ermessens ein sachlicher Grund für eine Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein.

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Ruderting - 7 - 02/2013

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Auf die nachstehend angegebenen Fälligkeiten von Gebühren wird aufmerksam gemacht:

Fälligkeits- termin Bezeichnung Zahlungs-

zeitraum

11.03.2013 Wasserverbrauchsgebühren- Abrechnung Jahr 2012

11.03.2013 Kanalbenutzungsgebühren- Abrechnung Jahr 2012

Die Höhe der Abrechnung wurde allen Zahlungspflichtigen mit Bescheid vom 07.02.2013 bekanntgegeben. Diese Aufforderung betrifft insbesondere die Zahlungspflichtigen, die nicht am automatischen Bankabbuchungsverfahren teilnehmen. Es wird gebeten, die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstermin bei der Gemeindekasse einzuzahlen oder auf eines der untengenannten Konten zu überweisen. Es wird dringend ersucht, bei Überweisungen die jeweilige Personenkonto-Nummer anzugeben.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisforderungen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten.

Ab dem 01.01.2013 gelten lt. § 10 Abs. 1 BGS-EWS und § 10 Abs. 3 BGS-WAS der Gemeinde Ruderting vom 04.12.2012 neue Gebühren für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung. Die neue Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Abwasser und 1,22 € + 7 % MwSt. pro Kubikmeter Wasser.

Aus diesem Grund beinhaltet der Jahresabrechnungsbescheid 2012 keine Abschlagszah-lungen. Sie erhalten für das 1. VJ 2013 einen weiteren Bescheid in dem die Abschlags-zahlungen mit den neuen Gebühren ausgewiesen sind. Diese Abschlagszahlungen gelten für das ganze Jahr 2013.

Ruderting, 13.02.2013

Gemeinde Ruderting _________________

Schätzl, 1.Bgm. Dienstgebäude: Besuchszeiten: Telefon: Konten: Passauer Str. 3 Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr 0 85 09 / 90 05-0 (Vermittlung) Sparkasse Passau 94161 Ruderting Mo - Di 13:00 - 17:00 Uhr Telefax: Nr. 170 100 (BLZ 74050000) Do 13:00 - 18:00 Uhr 0 85 09 / 90 05-30 Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord Internet: e-Mail: Nr. 100 390 (BLZ 74062786) www.ruderting.de [email protected] Postbank München

Nr. 342694804 (BLZ 70010080) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Verbrennen holziger Gartenabfälle

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Ruderting dürfen Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten können (holzige Gartenabfälle), insbesondere Reisig, Zweige und Äste, in trockenem Zustand auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.

Das Verbrennen ist in der Zeit vom

15. März bis 30. April und 15. September bis 15. November jeden Jahres

zulässig und zwar an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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Ruderting - 8 - 02/2013

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Auf die nachstehend angegebenen Fälligkeiten von Gebühren wird aufmerksam gemacht:

Fälligkeits- termin Bezeichnung Rate Zahlungs-

zeitraum

15.03.2013 Wasserverbrauchsgebühren 1. Jahr 2013

15.03.2013 Kanalbenutzungsgebühren 1. Jahr 2013

Diese Aufforderung betrifft insbesondere die Zahlungspflichtigen, die nicht am automatischen Bankabbuchungsverfahren teilnehmen. Es wird gebeten, die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstermin bei der Gemeindekasse einzuzahlen oder auf eines der untengenannten Konten zu überweisen. Es wird dringend ersucht, bei Überweisungen die jeweilige Personenkonto-Nummer anzugeben.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforde-rung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisforderungen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten.

Ruderting, 13.02.2013 Gemeinde Ruderting _________________

Schätzl, 1.Bgm. Dienstgebäude: Besuchszeiten: Telefon: Konten: Passauer Str. 3 Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr 0 85 09 / 90 05-0 (Vermittlung) Sparkasse Passau 94161 Ruderting Mo - Di 13:00 - 17:00 Uhr Telefax: Nr. 170 100 (BLZ 74050000) Do 13:00 - 18:00 Uhr 0 85 09 / 90 05-30 Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-N Internet: e-Mail: Nr. 100 390 (BLZ 74062786) www.ruderting.de [email protected] Postbank München Nr. 342694804 (BLZ 70010080) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Informationsabend zu Sprachreisen des KJR

Sprachreisen – aber wie? Auch 2013 bietet der Kreisjugendring Passau (KJR) wieder seine beliebten Sprachreisen für Jugendliche an. In den Sommerferien geht es in bewährter Zusam-menarbeit mit Europartner Reisen nach England, Frankreich oder Spanien. Urlaub machen ohne Eltern, Spaß haben und dabei noch seine Sprachkenntnisse verbessern, mit Gleichgesinnten eine gute Zeit im Ausland verbringen - es gibt viele gute Gründe um bei einer Sprachreise dabei zu sein.

Wie ist das alles organisiert? Wo und wie sind die Jugendlichen untergebracht? Wie läuft der Sprachunterricht ab? Wie sieht das Freizeitprogramm aus? Was kostet das alles? Kann da jeder mitfahren? Unzählige Fragen, die sowohl Eltern als auch die teilnehmenden Jugendlichen interessieren. Um all diese Fragen zu beantworten bieten der Kreisjugendring Passau und Europartner einen unverbindlichen Informationsabend an.

Dieser findet am 04.03.2013 um 18.30 Uhr im Gasthaus Knott in 94113 Tiefenbach / Jacking statt.

Alle interessierten Eltern und Jugendlichen sind herzlich dazu eingeladen.

Nähere Informationen gibt es beim Kreisjugendring Passau,

Bahnhofstraße 36, 94032 Passau, Tel.: 0851 / 95675-0, Fax: 0851 / 95675-33, Email: [email protected], www.kjr-passau.de

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Ruderting - 9 - 02/2013

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vollzug der Wassergesetze (WHG, BayWG); Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Nachreinigung

Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte, deren Grundstück nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind gesetzlich verpflichtet eine eigene Kläranlage nach dem aktuellen Stand der Technik zu errichten (§§ 56, 57, 60 WHG i. V. m. Art. 34 Abs. 2 BayWG). Die Abwasserentsorgung dieser Grundstücke muss langfristig bzw. auf Dauer über Kleinkläran-lagen erfolgen. Diese Kleinkläranlagen sind nach geltendem Recht mit einer biologischen Reinigungsstufe aus- und/oder nachzurüsten.

Der Freistaat Bayern bietet für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen, für Anwesen die vor dem 01.01.2002 errichtet wurden, eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) an. Die Förderung ist allerdings zeitlich begrenzt und deshalb muss bis 2013 nachgerüstet werden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit die häuslichen Abwässer nach Vorreinigung in einer Mehrkammergrube und einer entsprechenden biologischen Nachreinigung (z.B. Belebungsan-lage, Filterschacht, Tropfkörper, Festbettanlage, Klärteich oder Pflanzenbeet) in ein geeignetes Gewässer oder über einen Sickerschacht in den Untergrund einzuleiten.

Die o.a. Abwassereinleitung in ein Gewässer oder in den Untergrund stellt eine Benutzung dar, die gem. §§ 8 und 9 WHG i.V.m. Art. 70 BayWG oder Art. 15 BayWG der gesonderten wasser-rechtlichen Erlaubnis bedarf.

Für die Antragstellung beim Landratsamt Passau setzten Sie sich bitte mit einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft oder dem Landratsamt Passau in Verbindung.

Eine aktuelle Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft finden Sie unter www.landkreis-passau.de – Landratsamt – Merkblätter – Buchstabe „W“ wie Wasserrecht – Sachverständigenliste Kleinkläranlagen.

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Ruderting - 10 - 02/2013

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Passau –

Bürger/innen - Befragung im Februar 2013 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie vielleicht schon aus der Tagespresse erfahren haben und wissen, hat der Landkreis vor einiger Zeit beschlossen, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen. Dabei geht es letztlich darum, alle Lebensbereiche von Seniorinnen und Senioren so zu gestalten, dass ein möglichst lange selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist. Dies bedeutet auch, zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beizutragen und alle Rahmenbedingungen auf dieses Ziel hin zu gestalten, gerade auch auf gemeindlicher Ebene.

Um insbesondere Ihre Kenntnisse, Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse als sozusagen Hauptbetroffene im Gesamtkonzept dieser Arbeiten entsprechend berücksichtigen zu können, erhalten Sie demnächst 5 000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Passau, die älter als 60 Jahre sind, einen vierseitigen Fragebogen. Sollten Sie zu dem ausgewählten Personenkreis gehören, bitte ich Sie herzlich, den Fragebogen auszufüllen und mit dem beiliegenden Freikuvert zurück zu senden. Selbstverständlich ist diese Befragung anonym und unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes.

Bei dieser Befragung geht es darum, von den älteren Landkreisbürgerinnen und –bürgern zu erfahren, wo aktuelle Probleme / Defizite vorhanden sind, welche Bedarfssituationen und Wün-sche bei den verschiedenen Altersgruppen bzw. Teilräumen und Gemeinden vorliegen, aber auch, welche konkreten Lösungsvorschläge gemacht und Maßnahmen ergriffen werden sollen. Besonders wichtig ist uns bei der Erarbeitung und Ausgestaltung des Seniorenpolitischen Ge-samtkonzepts die Berücksichtigung regionaler und örtlicher Besonderheiten – und hierfür sind Sie die Expertin und der Experte in sozusagen eigener Sache in unserer Gemeinde.

Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Bitte beteiligen Sie sich deshalb an dieser Befragung, in deren Mittelpunkt ja gerade Ihre Interessen, Bedürfnisse, Vorstellungen und Wünsche stehen. Es ist also in Ihrem ureigensten Interesse, diesen Fragebogen auszufüllen und zurück zu sen-den. Ihr Aufwand ist nicht sehr groß, der Gewinn für die Ausgestaltung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts – und damit letztlich für Sie selbst – aber hoch.

Vielen herzlichen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit! Ihr Bürgermeister ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

F u n d s a c h e

In der Gemeindeverwaltung wurde

- ein schwarzer Mädchen-Daunen-Anorak

abgegeben.

Die Fundsache kann von dem Eigentümer im Rathaus Zi.-Nr. 01, bei Frau Mader abgeholt werden.

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Ruderting - 11 - 02/2013

Ort, Datum

Ruderting, 25.01.2013 Sachbearbeiter(in) Zi.-Nr.

Raab Helmut 02

Gemeinde/Stadt/Markt

GEMEINDE RUDERTING Passauer Str. 3 94161 Ruderting

Telefon Durchwahl (Nbst.) Telefax

08509 900513 900530 E-Mail

[email protected]

Nr./AZ Bitte stets angeben!

Aufforderung zur Benennung von Personen für die

Schöffen-Vorschlagsliste In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlaus-schuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsge-richt und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichbe-rechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen ver-langt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – kör-perliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staats-angehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die ent-sprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15. April 2013 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Gemeinde Ruderting, Passauer Str. 3, 94161 Ruderting – Zi.Nr. 02 Wir benötigen folgende Angaben: (Familienname, Geburtsname) (Vorname) (Geburtsdatum) (Geburtsort) (Straße, Hausnummer) (Wohnort) (Beruf) Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten: Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Ruderting, 25.01.2013

(

Schätzl, 1. Bürgermeister

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Ruderting - 12 - 02/2013 Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBl. S. 127) II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme

2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. 3. Unfähigkeit zum Schöffenamt

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen1 oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann2. 4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 4.3 Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; 4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind3; 4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 5. Weitere nicht zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

5.1 der Bundespräsident; 5.2 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können4; 5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG bestellt sind (Verordnung vom 21. Dezember 1995, GVBl 1996 Satz 4, BayRS 300- 1-2-J, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2011, GVBl S. 296, ber. 2011, 340); 5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 5.7 Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert; 5.8 Personen, die gemäß § 44a Abs. 1 DRiG nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die

– gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder – wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen- Ge-setzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Sta-si-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

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Ruderting - 13 - 02/2013 6. Ablehnung des Schöffenamtes Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen:

6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments oder eines Landtages; 6.2 Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind; 6.3 Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen; 6.4 Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen; 6.5 Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert; 6.6 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden; 6.7 Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ort, Datum

Ruderting, 25.01.2013 Sachbearbeiter(in) Zi.-Nr.

Raab Helmut 02

Jugendamt/Jugendhilfeausschuss

GEMEINDE RUDERTING

Telefon Durchwahl (Nbst.) Telefax

08509 900513 900530 E-Mail

[email protected]

Nr./AZ Bitte stets angeben!

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 wieder die Wahl der Jugend-schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahl-ausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amts-gericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichbe-rechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – kör-perliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staats-angehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu die-sem Schreiben.

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Ruderting - 14 - 02/2013 Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15. Februar 2013 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Gemeinde Ruderting, Passauer Str. 3, 94161 Ruderting – Zi.Nr. 02 Wir benötigen folgende Angaben: (Familienname, Geburtsname) (Vorname) (Geburtsdatum) (Geburtsort) (Straße, Hausnummer) (Wohnort) (Beruf) Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten: Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Ruderting, 25.01.2013

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Schätzl, 1. Bürgermeister

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Auszug aus der Jugendschöffenbekanntmachung /Schöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBl. S. 127, 132)

(Jugendschöffenbekanntmachung) 2. Eignung für das Amt des Jugendschöffen

2.1 Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. 2.2 Zum Amt des Jugendschöffen sollen solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der kreisfreien Stadt oder in dem Landkreis wohnen, deren Jugendamt (Jugendhilfeausschuss) die Vorschlagsliste aufstellt. Außerdem soll der Vorzuschlagende zur Zeit des Vorschlags im Bezirk des Amtsgerichts wohnen, dessen Wahlausschuss die Wahl vorzunehmen hat. 2.3 Im Übrigen gelten Nrn. 2, 3, 4.1, 4.2, 4.4, 4.5 und 4.6, 5 und 6 der Schöffenbekanntmachung über die Verpflichtung zur Übernahme des Schöffenamts, die Unfähigkeit und die Nichtberufung zum Schöffenamt, über weitere nicht zu berufende Personen und die Ablehnung des Schöffenamtes auch für Jugendschöffen. (Schöffenbekanntmachung) II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme

2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. 3. Unfähigkeit zum Schöffenamt Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen1 oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann2.

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Ruderting - 15 - 02/2013 4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 4.3 (...) 4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; 4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind3; 4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 5. Weitere nicht zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

5.1 der Bundespräsident; 5.2 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können4; 5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG bestellt sind (Verordnung vom 21. Dezember 1995, GVBl 1996 Satz 4, BayRS 300- 1-2-J, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2011, GVBl S. 296, ber. 2011, 340); 5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 5.7 Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert; 5.8 Personen, die gemäß § 44a Abs. 1 DRiG nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die

– gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder – wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen- Ge-setzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Sta-si-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

6. Ablehnung des Schöffenamtes Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen:

6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments oder eines Landtages; 6.2 Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind; 6.3 Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen; 6.4 Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen; 6.5 Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert; 6.6 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden; 6.7 Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

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Ruderting - 16 - 02/2013

Josef Schätzl ehrt Lisa Liebl mit der Bürgermedaille Ehrenamtskarte für verdiente Gemeindemitglieder - Würdigung erfolgreicher Absolventen und Sportler beim Tag des Ehrenamts Von Theresia Wildfeuer Ruderting. Bürgermeister Josef Schätzl hat auf dem „Tag des Ehrenamts“ und Neujahrsempfangs der Gemeinde der bisherigen Jugendbeauftragten Lisa Liebl die Bürgermedaille verliehen. Er würdigte das Engagement der Ehrenamtlichen, vor allem der im sozialen Bereich tätigen Helfer, ehrte herausragende Absolventen und Sportler.

„Lisa Liebl ist ein Aktivposten der Gemeinde“, sagte Bürgermeister Schätzl vor zahlreichen Gästen, darunter Pfarrer Bernhard Tiefenbrunner, Rektor Josef Glotz, Bundesverdienstkreuz-träger Ludwig Praml, Bürger- und Staatsmedaillenträger Professor Dr. Helmut Fürsch und Bürgermedaillenträger Norbert Prokop. Lisa Liebl habe sich in der Jugend- und Vereinsarbeit, in Kirche und Gemeinde beispielhaft verdient gemacht. Der Gemeinderat habe daher beschlos-sen, sie mit der Bürgermedaille zu ehren. Sie habe acht Jahre lang als Jugendbeauftragte unwahrscheinliches Engagement für Jugendliche gezeigt. Es sei ihr gelungen, den Jugendtreff „Starkstrom“ mit der Runde der Verantwortlichen zu bele-ben. Sie habe junge Leute betreut, Verständnis und Gespür für sie gezeigt. Auch ihre Arbeit in der Sparte Ski des Sportvereins sei hervorzuheben. Mit Skilager und Kursen habe sie sich ein Denkmal gesetzt. Lisa Liebl sei Vorsitzende des Familienkreises und beim Weinfest unverzicht-bar. Lisa Liebl freute sich über die Ehrung. Sie hob die Unterstützung der Familie und all jener hervor, die mit ihr über Jahrzehnte hinweg zusammen arbeiten.

„Mit dem Ehrenamtsabend wolle die Gemeinde „Vergelt’s Gott“ für das soziale Engagement sagen, wie Bürgermeister Josef Schätzl betonte. Der großartige Einsatz der Freiwilligen sei nicht hoch genug anzuerkennen. Die öffentliche Hand könne dies weder leisten noch bezahlen. Schätzl betonte ebenso die gute Zusammenarbeit mit Pfarrei und Schule. Er hob die Leistungen all jener hervor, die im sozialen Bereich tätig sind, im Seniorenclub oder im Nachbarschaftshil-feverein mitwirken, Besuchsdienst leisten, zum Beispiel im VdK oder sich im Frauenbund, bei den Maltesern, der Rudertinger und Rumänienhilfe einsetzen. Besonders unterstrich er die Verdienste derer, die aufopferungsvoll Angehörige pflegen. Gerade ihre Arbeit, die meist im Stillen geschieht und oft an die eigenen Grenzen geht, sei unwahrscheinlich wichtig. Die Gemeinde könne stolz auf die Ehrenamtlichen sein.

Der Gemeindechef belohnte Frauenbund-Vorsitzende Elfriede Stadler, Seniorenbeauftragte Marille Prokop, Lisa Liebl, Georg Jungwirth vom Bayerischen Wald-Verein, Feuerwehrkomman-dant Horst Angerer und seinen Vorgänger Alois Roßgoderer sowie Kirchenpfleger Gerhard Haas als Ansprechpartner für den Kindergarten mit der Ehrenamtskarte. Ehrenamtliche Arbeit sei Grundpfeiler im gesellschaftlichen Leben. „Wenn es das Ehrenamt nicht gäbe, wäre vieles nicht möglich und das Leben ärmer“, betonte Schätzl. Es sei notwendig, ob in Verbänden oder Politik, ob in Jugend- und Seniorenarbeit oder Feuerwehr. Die Träger der Ehrenamtskarte, zu denen auch Walter von der Sitt und Josef Kölbl sowie Norbert Prokop und zweiter Bürgermeis-ter Konrad Schreder mit der Goldenen gehören, seien leuchtendes Beispiel für andere. Als beste Absolventen ehrte Schätzl Anna Fraunhofer, Corinna Hohenwarter, Bettina Jocham, Stefanie Liebl, Kristin Kiebart, Laura und Philipp Schwarz, Raffael Badelt und Nico Schreder.

Schätzl zollte auch den Sportlern für ihre herausragenden Leistungen Wertschätzung. Doblzüchter Walter Biereder erzielte mit seinem Bindenkreuzschnabel den Europameistertitel. Mit dem Hakengimpel wurde er internationaler erster Sieger und mit seinem großen Dompfaff südostbayerischer Meister. Peter Seidl errang im Rollstuhltennis den deutschen Meistertitel im Doppel und wurde bei den „Bavarian Open“ Sieger im Tennis Doppel. Konrad Kufner ist bayeri-scher und niederbayerischer Meister im 800- und 1500- Meter-Lauf sowie Oberpfalzmeister im 3000-Meter-Lauf. Selina Zitzelsberger qualifizierte sich als niederbayerische Meisterin in Leicht-athletik im Bezirksfinale der Schule und schaffte den dritten Platz der bayerischen Meisterschaf-ten mit ihrer Mädchen-Mannschaft.

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Ruderting - 17 - 02/2013

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Nachrichten über Themen im Gemeinderat Hauptamtlicher Nachfolger für Schätzl

Einstimmiger Beschluss: Ab 2014 wird der 1. Bürgermeister von Ruderting Beamter auf Zeit (Gemeinderatssitzung vom 14.01.2013)

Von Theresia Wildfeuer Ruderting. Wie viele andere Gemeinden auch, erhält Ruderting ab der Wahlperiode 2014 bis 2020 einen hauptamtlichen 1. Bürgermeister. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. „Für mich hat diese Konstellation gepasst auch wegen der Nähe“, sagte Bürgermeister Josef Schätzl (CSU), der seinen Dienst seit 1989 ehrenamtlich leistet. Bleibe die Unentgeltlichkeit, „wird die Decke sehr dünn für den, der es machen kann“. Er bezweifelte, ob ein Ehrenamtlicher die Fülle der Verpflichtungen und Abendtermine weiterhin bewältigen könne. Das Ratsgremium sei noch 16 Monate im Amt. Die Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters solle nicht Sache einer politischen Gruppierung sein, sondern der Gemeinde. Deshalb befinde der Gemeinderat schon jetzt darüber. Dies erleichtere die Kandidatenaufstellung. Im Jahr 2007 habe er als Vorsitzender der Freien Wähler einen Antrag auf einen hauptamtli-chen Bürgermeister gestellt, erinnerte Rupert Veit. Dieser sei mit einem Stimmenverhältnis von acht zu acht abgelehnt worden. Veit begrüßte, dass erneut und schon jetzt über die Rechtsstel-lung des künftigen Rathauschefs beraten werde. Es sei richtig, diesen künftig als Beamten auf Zeit zu installieren. „Wenn man etwas anschieben und bewegen will, muss man viel Zeit aufwenden“, betonte 2. Bürgermeister Konrad Schreder (CSU), der Schätzl während dessen Krankheit fünf Wochen vertreten hatte. Dies könne ein ehrenamtlicher Rathauschef nicht leisten. Auch in den Nachbar-gemeinden gebe es meist einen hauptamtlichen Bürgermeister. Dieser sei zudem eine Entlas-tung für die Verwaltung. Er plädierte dafür, sich durchzuringen und den nächsten Bürgermeister als Beamten auf Zeit zu bestellen. Auf die Frage von Eva Maria Fuchs (BfR) erläuterte Schätzl den Unterschied. Ein hauptberufli-cher Bürgermeister werde anders besoldet, habe Anspruch auf Urlaub und sei angesichts einer 40-Stunden-Woche öfter im Rathaus vertreten. Er sei Staatsbeamter auf Zeit und werde nach der Gehaltsgruppe A 15 von der Gemeinde bezahlt. Pensionsansprüche entstünden nach zehn Jahren Amtszeit. Ein ehrenamtlicher Gemeindechef erhalte eine Entschädigung, die sich an der Zahl der Einwohner und Amtsperioden orientiert. Er habe keinen Anspruch auf Pension. Es sei Pflicht für den Chef, Zeit für die 29 Mitarbeiter der Gemeinde zu haben, sagte Alois Bredl (FWG). Er sei dankbar dafür, dass der Punkt frühzeitig auf die Tagesordnung kam. 26 der 38 Landkreisgemeinden stellten einen Beamten auf Zeit. Nur mehr zwölf Bürgermeister im Land-kreis seien ehrenamtlich. Ihr Ehrensold orientiere sich an den Dienstjahren. Die Gehaltsstufe A 15 entspreche dagegen 5 500 Euro im Monat. Aufwandsentschädigung und Familienzuschlag kämen hinzu. Eine Aufwandsentschädigung erhalte auch der ehrenamtliche Kollege, wandte Markus Krenn (CSU) ein, der das Jahresgehalt eines hauptberuflichen Bürgermeisters auf 63 954 Euro bezif-ferte. Die Mehrkosten würden sich dadurch ausgleichen, dass der Hauptamtliche mehr Stunden im Rathaus präsent sei und in der Verwaltung mitarbeite, entgegnete Johann Streifinger (CSU). Er könne Verwaltungsaufgaben in einem Zeitumfang von bis zu 32 Stunden wöchentlich erfül-len, argumentierte Ludwig Kolbeck (BfR). Für Vertretungsaufgaben seien 16 bis 24 Stunden anzusetzen. Auch Hans Ziegler (BfR) wertete einen hauptberuflichen Rathauschef als Entlas-tung für die Verwaltung. Klaus Ziegler (FWG) zollte Schätzl Respekt dafür, dass er seit 1989 ehrenamtlich die Geschicke der Gemeinde leitet. Auch er plädierte für einen hauptamtlichen Nachfolger. Wie er lobte auch Michael Bauer (SPD) die frühe Diskussion, die losgelöst von den Kandidaten sei. Er favorisierte jedoch die Ehrenamtlichkeit. Wer sechs Jahre seinen Beruf nicht ausübt, sei „draußen“, müsse Nachteile in Kauf nehmen.

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Ruderting - 18 - 02/2013

Ein hauptamtlicher Kommunalchef koste Geld. „Ein freiberuflicher Ehrenamtlicher tut es auch“, fand Markus Krenn. Gibt es künftig dennoch einen Beamten auf Zeit, solle man nicht mehr alle Verwaltungsstellen besetzen. Er erwarte „nicht Dienst nach Vorschrift, sondern Fleißarbeit“ von ihm. Am Ende votierten alle Räte für einen künftigen berufsmäßigen Bürgermeister. Die neue Satzung über die geänderte Rechtsstellung tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft. ADAC-Osterrallye kann starten (Gemeinderatssitzung vom 14.01.2013)

Ruderting. Auch heuer rollt am Karsamstag, 30. März, wieder die ADAC-Osterrallye durch Teile von Ruderting. Mit der Gegenstimme von Michael Bauer (SPD) hat der Gemeinderat den Antrag des Autosportclubs Tiefenbach angenommen, die Gemeindestraße von Reisach in Richtung Gastorf bis zur Gemeindegrenze in Antesberg zu sperren. Die Anlieger seien einverstanden, argumentierte Bürgermeister Josef Schätzl (CSU). Die Rallye sei nicht notwendig in einer Zeit, in der alle angehalten sind, Sprit zu sparen, wandte Michael Bauer ein. Es seien zudem auch die Zufahrten betroffen. Hans Ziegler (BfR) sah in der Veranstaltung dagegen eine „Werbung für die Region“. Auch Alois Bredl (FWG) sprach sich dafür aus. Dem Autosportclub würden Mitglieder aus den Gemeinden Tiefenbach und Ruderting angehören. Bisher habe es keine Probleme bei der Osterrallye gegeben. „Alles läuft vor-schriftsmäßig ab“, warb Johann Streifinger (CSU). Die Feuerwehr sei eingebunden. Der Club betreibe zudem Jugendarbeit. Die Osterrallye finde alle zwei Jahre statt, erläuterte Herbert Rauch. Tempomessungen hätten ergeben, dass keine „Ausreißer“ auftreten. Die Zufahrt sei nur über die Spitzenberger Straße möglich. tw Gemeinderat segnet Umschuldung ab

Rudertinger Wasser-GmbH will Investitionen über Darlehen finanzieren (Gemeinderatssitzung vom 14.01.2013)

Von Theresia Wildfeuer Ruderting. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, einen Kreditbe-trag in Höhe von 190 000 Euro vom Kontokorrentkonto in ein Darlehen der Wasser- und Abwasser-GmbH umzuschulden. „Die Kontokorrentlinie der GmbH ist ziemlich angespannt, weil auf dem Kontokurrent eine Unterdeckung entstand“, erläuterte 2. Bürgermeister Konrad Schreder (CSU). In den letzten vier Jahren seien aufgrund von Investitionen Mehrkosten aufgelaufen. Die Unterdeckung könne erst durch die neuen Wasser- und Kanalgebühren ausgeglichen werden, die zum 15. März und 15. Juni fällig werden. Um das Kontokorrentkonto zu entlasten, solle ein Teil der Investitionen über ein Darlehen gedeckt werden.

193 000 Euro für Investitionen

Die Gemeinde habe die Unterlagen, die Bilanz der GmbH, die Spitzen des Kontokorrentsaldos und eine Zusammenstellung der Investitionen an Georg Greil von der Rechtsaufsicht im Land-ratsamt weitergeleitet, um sicher zu gehen, berichtete Schreder. Auch Rudolf Ziegler habe bereits im November auf der Bürgerversammlung moniert, dass das, was sich als Kontokor-rentkredit aufgehäuft hatte, nicht korrekt finanziert ist. Der Gemeinderat entscheide nun vorbe-haltlich der Zustimmung der Rechtsaufsicht. An Fehlbetrag seien 355 000 Euro in der Bilanz der GmbH ausgewiesen, die das Kontokorrent-konto der GmbH belasten, informierte GmbH-Geschäftsführer Josef Wimmer. Investitionen in Wasserleitungen, Kanalanschlüsse und Kanalbauten - zum Beispiel in der Tittlinger Straße - kämen dazu. Die zu erwartenden Einnahmen, etwa Gebühren, träfen erst später ein. 18 000 Euro an Einspeise-Vergütung würden von E.ON noch ausstehen. In der Zwischenzeit würden jedoch Zahlungen fällig. Um diese leisten zu können, sei ein Darle-hen nötig. Die GmbH habe seit 2009 keinen Kredit mehr aufgenommen. Die 193 000 Euro an Investitionen würden das Kontokorrentkonto belasteten. Er bat, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren sowie einer Zinsbindung von zehn Jahren aufnehmen zu können. Ab 2014 sehe es besser aus, rechnete Wimmer vor. Die Tilgungsleistungen der GmbH würden sinken. Während sie im letzten Jahr 297 323 Euro betrugen, beliefen sie sich heuer auf 255 056 Euro. Im nächsten Jahr seien es 227 842 Euro. 2015 umfasse die ordentliche Tilgung 200 229 Euro und im Jahr 2016 nur noch 153 438 Euro.

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Ruderting - 19 - 02/2013 Ab dann entspanne sich die finanzielle Lage der GmbH, weil die Aufwendungen sinken. Die Finanzen der GmbH seien sehr transparent, betonte Schreder. Würden die Kosten für Wasser und Abwasserentsorgung über den „normalen“ Etat abgewickelt, würden die 350 000 Euro an Verlusten im Haushalt verschwinden „und niemand krähe danach. In Ruderting werde der Fehlbetrag dagegen „sichtbar“, während andere Gemeinden „nur nachkal-kulieren“ müssen. Bei den 190 000 Euro an Darlehenssumme handle es sich um einen Betrag, der unter der üblichen jährlichen Tilgungsleistung der GmbH von rund 250 000 Euro liegt.

Gemeinde muss Bürgschaft leisten

Klaus Ziegler (FWG) plädierte dafür, auf dem Kontokorrentkonto „Spielraum zu schaffen“ und warb für Zustimmung. Ludwig Kolbeck (BfR) wollte wissen, ob die Gemeinde für das GmbH-Darlehen eine Bürgschaft leisten müsse, was Schreder bejahte. Hans Ziegler (BfR) fragte, ob die GmbH im Jahr 2015 wieder in die gleiche Situation gerate. Wimmer und Bürgermeister Josef Schätzl (CSU) versicherten, dass dies nicht der Fall sei. Einstimmig votierten die Ratsmitglieder vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsicht dafür, die Umschuldung und Bürgschaft zu leisten und ein Darlehen in Höhe von 190 000 Euro aufzunehmen sowie dem günstigsten Geldinstitut den Auftrag zu erteilen. Bauhof braucht neues Baustellenauto

Rudertinger Gemeinderat votiert trotz knapper Kasse für Ersatzfahrzeug – Kosten: 35 000 bis 40 000 Euro (Gemeinderatssitzung vom 14.01.2013)

Von Theresia Wildfeuer Ruderting. Trotz der angespannten finanziellen Lage muss die Gemeinde Ruderting heuer in die Ausrüstung des Bauhofs investieren. Die Ratsmitglieder beschlossen, ein Ersatzfahrzeug für den VW LT Doppelkabiner anzuschaffen und dafür Angebote einzuholen. Der Doppelkabiner sei am Ende, erklärte Bürgermeister Josef Schätzl (CSU). Das Auto habe man vor 16 Jahren gebraucht gekauft, seitdem ist es für den Bauhof im Einsatz. Er schlug vor, ein neues Fahrzeug zu einer monatlichen Leasingrate von rund 350 Euro zu erwerben. Bauhofleiter Alois Sterner informierte, dass ein neuer Wagen nicht die gleiche Größe haben müsse. Der Bauhof benötige jedoch einen Doppelkabiner, damit die Mitarbeiter mit ihrem Werk-zeug zu den Baustellen fahren können. Für das bestehende Auto gebe es keine Ersatzteile mehr. Der nächste TÜV stehe im März an. Es bestehe keine Chance, nochmals durchzukom-men. Er bezifferte die Kosten für ein neues Auto auf 35 000 bis 40 000 Euro. „Wenn wir es uns nicht leisten können, brauchen wir es nicht“, entgegnete Markus Krenn (CSU). Er riet, die Haushaltsberatungen abzuwarten und verwarf ein Leasingverfahren. Erst auf der vorletzten Sitzung im November habe der Gemeinderat einen Nachtragshaushalt beschlie-ßen müssen. Schon in der ersten Zusammenkunft im neuen Jahr „hauen wir das Geld gleich wieder raus“. „Wenn die Leute kein Fahrzeug haben, um auf die Baustellen zu kommen, funktioniert es nicht“, wandte Christian Schätzl (CSU) ein. Das bestehende Auto gehöre sofort aus dem Verkehr gezogen. Es sei ein Unsicherheitsfaktor. Bei dem Tagesordnungspunkt gehe es noch um keinen Kauf, sondern darum, Angebote und ein Leasingmodell auf den Tisch zu bringen. „Gute Leute brauchen gutes Werkzeug“, fand Hans-Jürgen Nirschl (CSU). Er sah jedoch eben-falls Probleme, Geld dafür im Etat locker zu machen und empfahl, die Diskussion nach der Haushaltssitzung zu führen. Er lehnte Leasing ab und favorisierte einen Gebrauchtwagen. „Leasing ist nicht die teuerste Variante im Kommunalbereich“, hielt 2. Bürgermeister Konrad Schreder (CSU) dagegen. Man erhalte ein neues Auto und muss nicht gleich wieder Geld für Reparaturen ausgeben. Es gehe darum, bis Ende März eine Lösung zu finden. Johann Streifinger (CSU) plädierte dafür, bis dahin Angebote einzuholen und zu prüfen, welches Fabrikat geeignet ist, und die Finanzierung zu klären. Es gelte, vor allem günstige Alternativen zu suchen. Ludwig Kolbeck kritisierte, dass die Investition nicht schon Thema bei den Haushaltsberatungen war. Es sei nicht zu verantworten, mit dem Auto noch länger zu fahren. Rupert Veit (FWG) schlug vor, mit anderen Gemeinden zu reden und wenn möglich eine gemeinsame Ausschreibung zu veranlassen.

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Ruderting - 20 - 02/2013 Auch Christoph Poschinger (CSU), Günter Kampf (CSU) und Eva Maria Fuchs (BfR) forderten, die Zeit zu nutzen, um sich über Angebote und Alternativen zu informieren sowie schnell ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Das sahen auch die Ratskollegen so. Die Räte votierten eben-falls einstimmig dafür, das beschädigte Bauhoffahrzeug VW T4 Pritsche zu reparieren.

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Nächster Abgabetermin

für Veröffentlichungen in den Rudertinger Gemeinde-Nachrichten ist spätestens der 25.02.2013.

Berichte, Beiträge usw. können nur noch digital angenommen werden.

Später eingegangene Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden! (auf Diskette oder per E-Mail [email protected])

Werbungen werden nur als jpg-, tif- oder pdf-Datei angenommen (bei einer pdf-Datei möglicherweise schlechtere Darstellung) bis zu einer maximalen Größe von 100-150 KB. Die Abgabetermine müssen strengstens eingehalten werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist die Vorabbezahlung der Inserate. Vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise ist möglich. Rabatte von 5 % auf die Inserate werden bei halbjährlicher Auftragserteilung und 10 % bei jährlicher Auftragserteilung gewährt. Beilageblätter werden nicht beigefügt.

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Ruderting - 21 - 02/2013

SSttaannddeessaammttlliicchhee NNaacchhrriicchhtteenn

Veröffentlichung von Glückwünschen und standesamtlichen Nachrichten

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Veröffentlichung von Glückwünschen und

standesamtlichen Nachrichten nur dann, wenn einer Veröffentlichung seitens der Betroffenen zugestimmt wird.

Das Standesamt informiert!

Trauungstermine

Trauungstermine während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können jederzeit vereinbart werden.

Samstagstrauungen in Absprache mit dem Standesbeamten gegen eine Sondergebühr von 70.00 €.

Die Eheschließung ist vorher anzumelden. Das Standesamt gibt gerne Auskunft, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind. Ihr Standesamt Ruderting

SSttaannddeessaammttlliicchhee NNaacchhrriicchhtteenn

Eheschließung:

Geburt:

Rebecca Zahn; Eltern: Carmen Zahn und Michael Zitzelsberger, beide wohnhaft in Ruderting, Sittenberg 30 b; Sterbefall:

Günther Kainz Ruderting Spitzenberger Str. 3 a im 82. Lebensjahr. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

DIE GEMEINDE RUDERTING GRATULIERT

und übermittelt hiermit allen, die im Monat Februar

ihren Geburtstag oder ein Ehejubiläum feiern können,

die herzlichsten Glückwünsche.

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Ruderting - 22 - 02/2013

VVeerraannssttaallttuunnggsskkaalleennddeerr Februar 2013 Sonntag, 10.02.13 Faschings-Frühschoppen im Schützenhaus – 10.00 Uhr Veranstalter: Schützenwirt Seibold Mittwoch, 13.02.13 Frauenbund-Messe, 19.00 Uhr - Pfarrkirche Donnerstag, 14.02.13 Jugendgruppenstunde, Bayer. Wald Verein 16-18 Uhr, Turnhalle Schule – 1. Selbstverteidigungskurs Samstag, 16.02.13 Tages-Skifahrt nach Mühlbach / Hochkönig Abfahrt 5.45 Uhr, Parkplatz Buchbauer Jahreshauptvers. Hundesportverein Ruderting Vereinsheim Dienstag, 26.02.13 Vortrag: Krankheiten und Schädlinge im Obstgarten

Gartenbauverein – 19.30 Uhr – Landgasthof „Zum Müller“ März 2013 Freitag, 01.03.13 Weltgebetstag Frauenbund – 19.00 Uhr im Pfarrheim Samstag, 02.03.13 Jahresvers. FFW - Landgasthof „Zum Müller“ – 19.00 Uhr Sonntag, 03.03.13 Kreuzweg, 14.00 Uhr, Veranstalt. Kommunionkinder Dienstag, 05.03.13 Arbeitskreis Zukunft Sitzung 19.30 Uhr, Sitzungssaal Mittwoch, 06.03.13 Informationsabend Imkerverein Sittenberg 20.00 Uhr Gasthof Kirchenwirt, Neukirchen v. Wald Samstag, 09.03.13 Jahresversammlung SKV – Pizzeria Palermo- 20.00 Uhr Sonntag, 10.03.13 Winterwanderung am Dreisessel, Bayer. Wald Verein 10.00 Uhr Mittwoch, 13.03.13 Frauenbund-Messe, 19.00 Uhr - Pfarrkirche 40 Jahre Landkreis Passau 19.30 Uhr Billinger, Sittenberg Bayer. Wald Verein, Vortrag von Landrat Franz Meyer Donnerstag, 14.03.13 Jagdversammlung 19.30 Uhr, Landgasthof „Zum Müller“ Jahreshauptvers. FC Ruderting Jugendförderverein Gasthaus „Alte Post“, Palermo, 19.00 Uhr Freitag, 15.03.13 Filmabend m. J. Schätzl, Imkerverein Rud., 19.00 Uhr Schätzlhof Jahreshauptvers. EC Sittenberg e.V. m. Neuwahlen Gasthaus Billinger, 19.30 Uhr Sonntag, 17.03.13 Fastenessen und Familien-Gottesdienst Kindergarten Veranstaltung m. Herbert Pönl, 17.00 Uhr Schule Veranstalter Bücherei und Imkerverein Sittenberg Dienstag, 19.03.13 Vortrag Josefitag – „Landwirtschaft der Zukunft“ –

Bayer. Wald – Verein Ausweichtermin: 21.03.2013 Freitag, 22.03.13 Jahreshauptversammlung FC Ruderting – 19.30 Uhr –

Pizzeria Palermo Samstag, 23.03.13 Osterbrunnenschmücken – 10.00 Uhr – Rathaus April 2013 Montag, 01.04.13 Traditionelles 25. Oascheib`n, CSU Ortsverband Sittenberg, Gasthaus Billinger ab 14.00 Uhr Freitag, 05.04.13 Pokalturnier EC Sittenberg e.V., 17.00 Uhr Stockschützenhalle Samstag, 06.04.13 Praxiskurs „Obstbaumschnitt“ – 14.00–17.00 Uhr – Gartenbauv. Anm. bei Hr. Weber, Tel. 1368, Landschaftsweiher Freies Stockturnier, EC Sittenberg 08.00 – 14.00 Uhr, Stockschützenhalle Freitag, 12.04.13 Lehrgang m. Fachwirt Fritz Schürzinger, Imkerverein Rud. Auswinterung und Aufbau, 19.00 Uhr, Lehrbienenstand Trasham Sonntag, 14.04.13 Seniorentag – Landgasthof „Zum Müller“ Sonntag, 28.04.13 Fahrt ins Blaue - Bayer. Wald – Verein Mai 2013 Freitag, 03.05.13 Bezirksmaiandacht Frauenbund – 19.00 Uhr Samstag, 04.05.13 Pflanzenflohmarkt Gartenbauverein – 10.00 – 12.00 Uhr - Bauhof Anmeldung bei Herrn Weber, Tel. 1368 Sonntag, 05.05.13 Ilztal – Schmankerlwanderung Dienstag, 07.05.13 Ökumen. Maiandacht u. Bittgang in Fischhaus –

Bayer. Wald – Verein

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Ruderting - 23 - 02/2013 Mittwoch, 08.05.13 Weinfest FC Ruderting Donnerstag, 09.05.13 Weinfest FC Ruderting Donnerstag, 09.05.13 4-Tagesfahrt Gartenbauverein nach Slowenien (09. – 12.05.) Anmeldung bei Herrn Groiß, Tel. 24 44 Donnerstag, 09.05.13 Kommunion Freitag, 10.05.13 Weinfest FC Ruderting Dienstag, 14.05.13 Jahresversammlung mit Neuwahlen Frauenbund –

Landgasthof „Zum Müller“ Mittwoch 15.05.13 Firmung Freitag, 17.05.13 Lehrgang Fachwart Fuchs, Königinnenzucht u. Schwarmverhind. 19.00 Uhr, Lehrbienenstand Trasham Samstag, 18.05.13 Jubiläumsfeier 40 Jahre PRAML Sonntag, 19.05.13 Maibaumsteigen Jugend-FFW – Schätzlhof Samstag, 25.05.13 Frühjahrsprüfung – Sommernachtsfest (+ 26.05.13) Hundesportverein Ruderting

Juni 2013 Samstag, 15.06.13 Einweihung Kinderspielplatz – Maria-Uhrmann-Str. Gospelkonzert „Sound`s of the world“ am Landschaftsweiher – 20.00 Uhr Freitag, 21.06.13 Sonnwendfeuer in Gastorf - Bayer. Wald – Verein Samstag, 22.06.13 Ausweichtermin Einweihung Kinderspielplatz Ausweichtermin Gospelkonzert Samstag, 29.06.13 Pfarrfest Sonntag, 30.06.13 Tag der offenen Gartentüre (Gartenbauverein)

Juli 2013 Freitag, 05.07.13 Lehrgang m. Fachberater Härtl, Pflege der Bienen im Spätsommer 19.00 Uhr Lehrbienenstand Trasham, Imkerverein Rud. Samstag, 06.07.13 20. Gründungsjubiläum –

Bayer. Wald – Verein – Sektion Ruderting Sonntag, 07.07.13 20. Gründungsjubiläum –

Bayer. Wald – Verein – Sektion Ruderting Freitag, 12.07.13 Schulfest Samstag, 13.07.13 Sportschützenverein Ruderting Samstag, 20.07.13 Kulturmobil Samstag, 27.07.13 Sommernachtsfest FFW Sonntag, 28.07.13 Familientag u. Frühschoppen FFW

August 2013 Freitag, 02.08.13 Bobbycarrennen (Ferienprogramm) Samstag, 10.08.13 Sommerfest SKV – Muttenhammer-Stadl Mittwoch, 14.08.13 Kräuterbuschenbinden - Bayer. Wald – Verein Samstag, 31.08.13 Vereinsausflug Sportschützen Ruderting nach Prag (- 01.09.2013)

September 2013 Freitag, 13.09.13 Pokalturnier EC Sittenberg e.V. – Stockschützenhalle, 17.00 Uhr Samstag, 14.09.13 Ausflug Frauenbund (bis 15.09.) Freies Stockturnier, EC Sittenberg e.V., Stockschützenhalle 08.00 – 14.00 Uhr Samstag, 21.09.13 Kräuterwanderung u. –Verarbeitung - Gartenbauverein m. Heilpraktikerin Fr. Treml 14.00 – 17.00 Uhr Anmeldung bei Herrn Weber, Tel. 1368

Oktober 2013 Sonntag, 06.10.13 Besuch Schnupftabakreiber in Perlesreut u. Apfelmarkt in Hunding Gartenbauverein 10.00 – 18.00 Uhr, Anm. b. Hr. Weber, Tel. 1368

November 2013 Dienstag, 19.11.13 Vortrag Gartenbauverein - Landgasthof „Zum Müller“ Samstag, 23.11.13 Gedenkgottesdienst Gartenbauverein – 19.00 Uhr Pfarrkirche, m. Chor „Grenzenlos“

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Ruderting - 24 - 02/2013

AAppootthheekkeenn--NNoottddiieennsstt

Kurzfristige Änderungen entnehmen sie bitte der Passauer Neuen Presse

Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um 08.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 08.00 Uhr

Donnerstag 14.02.2013 Markt Apotheke Perlesreut Freitag 15.02.2013 Sonnen Apotheke Salzweg Samstag und Sonntag 16. + 17.02.2013 Sonnen Apotheke Fürstenstein Montag 18.02.2013 Hofmark Apotheke Aicha vorm Wald Dienstag 19.02.2013 Dreiburgen Apotheke Tittling Mittwoch 20.02.2013 Marien Apotheke Tittling Donnerstag 21.02.2013 St. Ulrich Apotheke Büchlberg Freitag 22.02.2013 Ludwigs Apotheke Eging Samstag und Sonntag 23. + 24.02.2013 Apotheke am Markt Tiefenbach Montag 25.02.2013 Marien Apotheke Hutthurm Dienstag 26.02.2013 Rosen Apotheke Ruderting Mittwoch 27.02.2013 Markt Apotheke Perlesreut Donnerstag 28.02.2013 Sonnen Apotheke Salzweg Freitag 01.03.2013 Sonnen Apotheke Fürstenstein Samstag und Sonntag 02. + 03.03.2013 Hofmark Apotheke Aicha vorm Wald Montag 04.03.2013 Dreiburgen Apotheke Tittling Dienstag 05.03.2013 Marien Apotheke Tittling Mittwoch 06.03.2013 St. Ulrich Apotheke Büchlberg Donnerstag 07.03.2013 Ludwigs Apotheke Eging Freitag 08.03.2013 Apotheke am Markt Tiefenbach Samstag und Sonntag 09. + 10.03.2013 Marien Apotheke Hutthurm Montag 11.03.2013 Rosen Apotheke Ruderting Dienstag 12.03.2013 Markt Apotheke Perlesreut Mittwoch 13.03.2013 Sonnen Apotheke Salzweg Donnerstag 14.03.2013 Sonnen Apotheke Fürstenstein Freitag 15.03.2013 Hofmark Apotheke Aicha vorm Wald Samstag und Sonntag 16. + 17.03.2013 Dreiburgen Apotheke Tittling Montag 18.03.2013 Marien Apotheke Tittling Dienstag 19.03.2013 St. Ulrich Apotheke Büchlberg Mittwoch 20.03.2013 Ludwigs Apotheke Eging

Ärztedienst Rettungsleitstelle Passau: Telefon: 112 EINE Nummer für ALLE! Rettungsdienst und Feuerwehr rund um die Uhr!

------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Telefon: 01805-191212 od. 116117

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Ruderting - 25 - 02/2013

IInnffoorrmmaattiioonneenn aauuss uunnsseerreerr PPffaarrrreeii

Aktuelles aus dem Kindergarten:

Vorankündigung: Am Sonntag, den 17.3., findet wieder unser traditioneller Familiengottes-dienst statt - gestaltet von und mit den Kindergartenkindern und dem Chor "Grenzenlos". Anschließend richtet der Rudertinger Frauenbund das Fastenessen im Pfarrheim aus. Über zahlreiche Besucher freuen wir uns sehr! Das Kiga - Team

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Ruderting - 26 - 02/2013

Auch im neuen Jahr werden wir bemüht sein, ein breites Angebot für Sie bereit zu halten

Unterhaltsame und spannende Romane Aktuelle Information durch unser Angebot an Zeitschriften

Bilderbücher und Erzählbücher für Ihre Kinder Lernspiele

Hörspiele für Kinder Sachbücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus vielen

Wissensgebieten Geschichtenbücher für jedes Lesealter

Erfolgsautoren in unserer Bücherei

Zurzeit finden Sie die Bestseller des Jahres 2012 und weitere Werke der erfolgreichen Autoren in unserer Bücherei

zusammengestellt. Natürlich auch die aktuellen Bestseller!

Schriftsteller des Monats Februar - Paulo Coelho

PAULO Coelho, geboren 1947 in Rio de Janeiro, ist einer der meistgelesenen Schrift-steller der Welt. Seine Romane, insbesondere „Der Alchimist“ oder „Veronika be-schließt zu sterben“ wurden Weltbestseller, die in einer Auflage von über 140 Millio-nen Exemplaren in 73 Sprachen und 160 Ländern erschienen sind. Auch sein neues-ter Bestseller „Die Schriften von Accra“ gehört zu den Büchern, die unterhaltsam und trotzdem mit Gewinn zu lesen sind – wie übrigens alle seine Romane!

Vorankündigung

Am Sonntag, 17. März 2013 um 17.00 Uhr liest Herbert Pönl aus seinem Buch „Der halbwilde Wald“ Geschichten und Geschichte des Nationalparks Bayerischer Wald:

eine Stunde für alle Freunde unserer Heimat.

Die Veranstaltung wird von unserer Bücherei in Zusammenarbeit mit dem Imkerverein Sittenberg durchgeführt.

Bücherei Ruderting im Pfarrzentrum am Kirchplatz

geöffnet: Sonntag 10.15 – 11.30 Uhr Mittwoch 15.30 – 18.30 Uhr

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Ruderting - 27 - 02/2013

Liebe Frauen, nun, hoffentlich haben alle die „fünfte“ Jahreszeit gut hinter sich gebracht! Das Jahr schreitet zügig voran, wie man an unseren nächsten Terminen sehen kann:

Frauenbund-Messe im Februar und im März:

am Mittwoch, 13.02.2013 – 19.00 Uhr und am Mittwoch, 13.03.2013 - 19.00 Uhr in unserer Pfarrkirche - herzliche Einladung

Weltgebetstag:

Freitag, 01.03.2013 bei uns im Pfarrheim ab 19.00 Uhr,

Thema: Frankreich: „Ich war fremd, Ihr habt mich aufgenommen!“ Wir laden dazu auch recht herzlich die Frauenbund-Mitglieder aus Neukirchen v.W. ein.

Fastenessen:

Anlässlich des Geburtstages von Pfarrer i.R. Josef Liebl verschieben wir den Termin unseres diesjährigen Fastenessens auf Sonntag, 17.03.2013. Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt vor! Bis bald, die Vorstandschaft --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -WANTED – WANTED – WANTED – WANTED – WANTED – WANTED -

Unser Chor braucht dringend männliche Verstärkung!!!

Männerstimmen sind für einen guten Chor einfach unverzichtbar! Nur keine Sorge - Sie müssen weder Noten lesen können - noch vorsingen! Wichtig ist einfach nur Spaß am Singen zu haben, egal in welcher Tonlage! Lust bekommen? Wir treffen uns jeden Montag um 20.15 Uhr im Musikraum unserer Schule.

Wir freuen uns auf jede neue Stimme!

-WANTED – WANTED – WANTED – WANTED – WANTED – WANTED -

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Ruderting - 28 - 02/2013

AAllllggeemmeeiinnee IInnffoorrmmaattiioonneenn

Soldaten- und Kriegerverein Ruderting unsere nächsten Termine:

Sonntag, 03.03.2013 Frühschoppen im Vereinslokal Samstag, 09.03.2013 19.00 Uhr Teilnahme am Gottesdienst für verstorbene Kameraden anschließend Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Treffpunkt 18.30 Uhr Vereinslokal Gez. Die Vorstandschaft ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Imkerverein Sittenberg

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Imkerinnen und Imker,

Der Imkerverein Sittenberg lädt alle Interessierten zu einem

Informationsabend über aktuelle Themen in der Imkerei

mit Herrn Helmut Brunner

Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

am Mittwoch, den 6. März um 20.00 im Saal des

Gasthof Kirchenwirt in Neukirchen vorm Wald herzlich ein.

Da die aktuellen Themen auch die Landwirtschaft und den Naturschutz berühren, freuen wir uns auf zahlreichen Besuch.

Für die Vorstandschaft des Imkerverein Sittenberg Georg Jungwirth, Vorsitzender ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Jagdgenossenschaft Ruderting lädt ein zur Jagdversammlung

am Donnerstag, den 14. März 2013 um 19.30 Uhr im Landgasthof „Zum Müller“, Ruderting

Tagesordnung:

- Jahresbericht - Kassenbericht - Neuverpachtung der Jagd - Verwendung der Jagdpacht - Wünsche und Anträge

Anschließend gemeinsames Rehessen. Der Jagdvorsteher Josef Schätzl

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Ruderting - 29 - 02/2013

Imkerverein Ruderting E.V. E I N L A D U N G

Der Imkerverein Ruderting veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Imkerkreisverband Passau am

Freitag, den 15. März 2013 um 19.00 Uhr im

einen Filmabend. Kreisfilmwart Josef Schätzl zeigt einen Film über Brauchtum und Leben auf dem Bauernhof. Der Eintritt ist frei.

Herzliche Einladung ergeht an die gesamte Bevölkerung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

FUSSBALLCLUB RUDERTING E. V. - GEGRÜNDET 1921 -

____________________________________________________________________________________________________________________ SPARTEN: Fußball - Tennis - Boxen - Volleyball - Frauenturnen - Männerturnen - Ski

Einladung

Am Freitag, den 22. März 2013, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus zur „ Alten Post“ (Palermo) in Ruderting die

91. ordentliche Jahreshauptversammlung des FC Ruderting statt.

Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung.

Tagesordnung:

1) Bericht des 1. Vorsitzenden

2) Berichte der Spartenleiter

3) Kassenbericht

4) Kassenprüfungsbericht

5) Entlastung der Vorstandschaft

6) Grußwort des Bürgermeisters

7) Wahl des 2. Vorsitzenden

8) Wünsche und Anträge Wünsche und Anträge aus den Reihen der Mitglieder sind bis spätestens 15.03.2013 an den Vorsitzenden Kurt Baumgartner zu richten.

gez. Kurt Baumgartner, 1.Vorsitzender

Kurt Baumgartner 1. Vorsitzender 94161 Ruderting Schulstr. 7 Tel: 0171/5055028

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Ruderting - 30 - 02/2013 Feuerwehrball mit tollen Masken

Wunderschöne Verkleidungen und Masken konnte man beim diesjährigen Feuerwehrball wieder bewundern. Neben einer Gruppe amerikanischer Polizisten der Police Academy tummelten sich unter anderem auch phantasievoll geschminkte Piraten, Vampire und Mönche auf der Tanzfläche. Die Gruppe "Hardbeat" sorgte mit den unterschiedlichsten Sounds für Tanz und gute Stimmung. Vorstand Christoph Poschinger begrüßte die vielen Gäste im Land-gasthof "Zum Müller". Er bedankte sich bei den Spendern und konnte

Fahnenmutter Martina Streifinger als US-Polizistin und Vorstand Christoph Poschinger als Cowboy bei der Tortenversteigerung

die mit Liebe gemachten Torten an das Publikum versteigern.

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Ruderting - 31 - 02/2013 Verein für Gartenbau und Landschaftspflege e.V. Ruderting seit 1905 1. Vorsitzender: Hr. Fridolin Groiß, Tel: 2444; 2. Vorsitzende: Fr. Christa Menzel, Tel: 646

Informationen aus dem Verein – Ehrungen langjähriger Mitglieder Einen wesentlichen Anteil für den Erfolg und Fortbestand unseres Vereines haben unsere langjährigen Mitglieder, denen wir anlässlich der Jahreshauptversammlung, am 22.01.2013 im Landgasthof zum Müller, dankten. Als Anerkennung erhielten die Mitglieder eine Ehrennadel mit Urkunde sowie ein Alpenveilchen über-reicht. Es wurden folgende Personen durch Kreisfachberater Hans-Joachim Birzer, 1. Bgm. Josef Schätzl und die Vorstandschaft geehrt. Den verhinderten Mitgliedern haben wir ihre Auszeichnung überbracht. Bronze f. 15 J.: HELMA LANG, MELANIE THÜRMER, ERNA KOLLER, MATTHIAS KOLLER, ADOLF STEINHOFER, HELMUT SCHWAIBERGER, ALOIS WACHTVEITL. Silber f. 25 J.: WALTRAUD HIRZ, MARIA JUNGWIRTH, JOSEF WIMMER. Gold f. 40 J.: ANNA FREUND, THERESE KLEBL, Gold m. Kranz f. 50 J.: ERNST DICHTL, BERTA THOMA. HR. DICHTL und FR. THOMA wurden zusätzlich zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt. Im Namen des Vereins sagen wir Danke für die lange Treue. Durch diese Ehrung ist ihre Mitgliedschaft zukünftig bei-tragsfrei. Fr. Thoma war 12 Jahre im Beirat des Vereins und pflegt seit über 20 Jahren das Rosenbeet am Dorfkreuz.

Der Verein hatte zum Jahresende 2012 388 MG, davon 54 Kinder und Jugendliche in der Gruppe „Ohrwür-mer“. Durch Sterbefälle haben wir im Jahr 2012 Ehrenmitglied Max Winter, Helmut Zitzelsberger, Evi Rössler und im Januar 2013 Amalie Köpplmüller und Luise Ebner aus unserem Kreis verloren. Wir werden ihnen stets verbunden sein.

Durch weitere Veränderungen hat sich der Mitgliederstand des Vereins bis zum 22.01.2013 auf 380 Mitglie-der verändert. Die Gruppe Ohrwürmer zählt jetzt 50 Kinder und Jugendliche. Die Jugendleitung Monika Hertrich und der Vorsit-zende zeigten zu ihren Berichten auch die Aktivitäten des vergangenen Jahres und die Vorschau auf das Programm 2013 in Bildern.

Erste Homepage des Vereins – www.gartenbauverein-ruderting.de

Nach einem einstimmigen Beschluss der Vereinsleitung und des Beirates, haben wir uns für eine Internetpräsenz unseres Vereins entschieden. Mitglied Johann Kobler hat sich bereit erklärt diese aufwändige Aufgabe zu übernehmen. In der JHV stellte er erstmals den Anwesenden unsere neue Homepage vor. Die Vereinsleitung und die Anwesenden bedankten sich mit einem großen Applaus für sein geleistetes Engagement.

Frühjahrsveranstaltung im Landgasthof zum Müller, Di. den 26.02.2013, 19:30 Uhr

Ein naturnaher Garten mit einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt ist der Wunsch vieler Gartenbesitzer. Der Gartenpfleger Günther Wasmeier informiert in seinem Dia-Vortrag „Krankheiten und Schädlinge und ihre naturgemäße Bekämpfung im Obstgarten, von Januar bis Dezember“, wie dieser Traum zu erreichen ist.

Herzliche Grüße, Fridolin Groiß

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Ruderting - 32 - 02/2013

Die Bayerische Wald-Vereins Sektion Ruderting-Neukirchen vorm Wald lädt herzlich ein zum Mitmachen: Nichtmitglieder und Feriengäste sind immer willkommen!

Sonntag, 10. März 2013, 10:00 Uhr; Buchbauerparkplatz Ost Winterwanderung am Dreisessel

Wir wandern vom Dreisesselparkplatz zum Dreiländereck (5 km) und von dort zurück zum Dreisessel (5 km). Einkehr im Dreisessel-Berghaus.

Wir bilden Fahrgemeinschaften. Abfahrt um 10 Uhr, Rückkehr ca. 17 Uhr.

Zählt für Wanderabzeichen! Anmeldung bei Johannes Schmidt, Tel. 08509 / 1417

******* Die ursprünglich am 8. Februar 2013 geplante Veranstaltung wurde auf Wunsch von

Herrn Landrat Franz Meyer wegen dienstlicher Termine nun verlegt auf Mittwoch, 13. März 2013, 19:30 Uhr: Gasthaus Billinger, Sittenberg

40 Jahre Landkreis Passau: „Heimat Passauer Land – Region mit Zukunft“

Vortrag in Wort und Bild mit Landrat Franz Meyer, Kulturreferent Dr. Wilfried Hartleb und Kreisarcheologe Walter Wandling.

Eingeladen sind alle Sektions-Mitglieder, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Vorgestellt wird der jetzige Landkreis Passau mit seinen Einrichtungen, sowie seiner

reichen Kultur und Geschichte.

Die Veranstaltung ist öffentlich! Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Info: Johannes Schmidt, Tel. 08509 / 1417

D a n k s a g u n g

Herzlichen Dank für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 85. Geburtstag. Mein besonderer Dank gilt Herrn 2. Bürgermeister Konrad Schreder mit Herrn Helmut Raab, Geistl. Rat Pfarrer i.R. Josef Liebl und Pfarrer Bernhard Tiefenbrunner. Ein Vergelt`s Gott an den Stammtisch Büchl, dem VdK Ruderting, dem Soldaten- und Kriegerverein mit Fahnenmutter Paula Kreipl, den Sportschützen Ruderting, dem Gartenbauverein, der Freiw. Feuerwehr Büchl und dem Geflügelzuchtverein Büchl. Vielen Dank an meine Schwestern mit Kindern aus der Oberpfalz, Neumarkt und an meinem Sohn Günther Kobler mit Ehefrau Mariele. Ein herzliches Dankeschön an Johanna Knott mit Belegschaft für die gute Bewirtung.

Johann Moritz

Verein für Heimatpflege & Kultur &Wandern & Wege

Naturschutz & Jugend & Familie

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Ruderting - 33 - 02/2013

Jugend

FC Ruderting - Jugend - Jugendförderverein

Jahreshauptversammlung

Förderverein der Fußball-Jugend FC Ruderting

Donnerstag, 14.03.2013

19.00 Uhr Gasthaus „Alte Post“ (Palermo)

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Kassenbericht

3. Kassenprüfungsbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft

5. Bericht Jugendleiter 6. Verschiedenes

Anträge und Anfragen bitte bis spätestens 08.03.2013 an den Vorstand richten.

gez.

Robert Hackl Charly Höller 1. Vorstand 2. Vorstand ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sparte Ski im FCR

Bei ausreichender Schneelage:

FREITAG 14.00 – 16.30 Uhr SAMSTAG 13.00 – 16.30 Uhr SONNTAG 13.00 – 16.30 Uhr

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Ruderting - 34 - 02/2013

Jugend Freiwillige Feuerwehr Ruderting

An drei Samstagen im Januar wurden wieder junge Feuerwehrfrauen und -männer am Rudertinger Gerätehaus geschult. Am diesjährigen Truppmann-Lehrgang nahmen 27 Nachwuchskräfte aus den Gemeinden Hofkirchen, Salzweg, Tiefenbach und natürlich aus Ruderting teil. Neben der umfangreichen theoretischen Wissensvermittlung im Schulungsraum der Feuerwehr hatten die Teilnehmer immer wieder an verschiedenen Stationen praktische Aufgaben zu erfüllen. Die Ausbilder legten dabei auf eine besonders praxisnahe Schulung wert und gaben immer auch Beispiele aus realen Einsätzen an die jungen Kräfte weiter. Vom Aufstellen der Schiebeleiter an einer Hauswand bis zum Aufschneiden einer Autotür werden die jungen Feuerwehrleute an die große Bandbreite der zu erfüllenden Herausforderungen einer Ortsfeuerwehr herangeführt. Zum Abschluss des Lehrgangs bedankten sich Bürgermeister Josef Schätzl, Kreisbrandrat Josef Ascher und Lehrgangsleiter Kreisbrandmeister Hans Höller für die aktive Mitarbeit bei der Feuerwehr und bei den Ausbildern für die Geleistete Schulungsarbeit. Die neuen Truppmänner der Feuerwehr Ruderting sind Maximilian Angerer, Oliver Baumgartner, Johannes Ehrenthaler, Raffael Jäger, Fabian Kobler, Maximilian Loos und Georg Thaller. Bürgermeister Josef Schätzl und Kreisbrandrat Josef Ascher (2.v.l.) bedankten sich bei den Teilnehmern des Lehrgangs in Ruderting

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Ruderting - 35 - 02/2013

Jugend

DEUTSCHE-WANDER- JUGEND AKTIV IM Bayer Wald-Verein:

Unsere nächste Gruppenstunde für Kinder ab 8 Jahren:

Donnerstag, 14. Feb.2013, 16-18 Uhr: (Faschingsferien)

Treffpunkt Turnhalle Schule Ruderting

1. Selbstverteidigungskurs

Bitte Sportkleidung und Hallen-Sportschuhe mitbringen! Zwei Folgetermine finden in den Osterferien statt.

Termine siehe nächste Gemeindenachrichten für März 2013. Anmeldung erwünscht bei Tom Gall.

Auf eure Teilnahme freut sich euer Tom Gall, Tel. 0160-7080125

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Ruderting - 36 - 02/2013

Mitteilungen

Treffen der

Selbsthilfegruppe für Krebspatientinnen und Krebspatienten

jeden 2. Samstag im Monat, von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Die Termine: 09.02.2013 - 09.03.2013 – 13.04.2013 – 11.05.2013

im Kath. Pfarrzentrum, Kirchweg 12, 94104 Tittling.

Ansprechpartner: Inge Kuhn, Tel. 08504 / 28 68 oder Roswitha Berndl, Tel. 08504 / 26 29 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Staatliche Realschule Tittling informiert!

Sehr geehrte Eltern, wir laden Sie sehr herzlich ein zum

Informationsabend an der Staatlichen Realschule Tittling

am Donnerstag, 21. Februar 2013, um 19.00 Uhr in der Aula unserer Realschule

• Übertritt in die 5. Klasse der Realschule aus der Grund- bzw. Mittelschule sowie aus dem Gymnasium

• Anforderungen der Realschule • Realschulabschluss: Berechtigungen und berufliche Möglichkeiten

Besuchen Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihre Mädchen und Buben! Staatliche Realschule Tittling Telefon: 08504 / 4150 FAX: 08504 / 5182

Homepage: www.realschule-tittling.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ortsverband Neukirchen v. Wald

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013

mit Neuwahl der Vorstandschaft Hiermit laden wir alle Mitglieder des Ortsverbandes zu unserer Jahreshauptversammlung

am Sonntag den 17. Februar 2013 um 11 Uhr ins Gasthaus ´´zum Kirchenwirt`` ein.

Über ein zahlreiches kommen würden wir uns sehr freuen.

Mit Freundlichen Grüßen die Vorstandschaft

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Ruderting - 37 - 02/2013

Seine Kunst  ist ein  intuitives Gestalten. Es  ist eine Reise  in ein Werk, durch das Werk. Kunst  ist unendlich vielfältig. Für ihn ist Kunst auch Schöpfung. Die Natur selbst schenkt ihm seine „vorge‐fertigten“ Gaben.  Seine besten Werkzeuge  sind  Einfühlungsvermögen, Mitgefühl, Hingabe und Liebe.   

Eintritt frei! 

9. Thurmansbanger Kulturfrühling

Freitag, 22.02.13  Vernissage der Kunstausstellung einheimischer Künstler  19.30 Uhr     Clemens Hohmann aus Wiesen zeigt „Kunst aus der Natur“ 

  

Samstag, 23.02.13   Unterbiberger Hofmusik – Bavaturka Türkische Reise 20.00 Uhr 

       

Samstag, 02.03.13   Following Harmonists 20.00 Uhr   

          

 

Freitag, 08.03.13  Karin Rabhansl und Band: „Mogst schmusn, mia wad’s wurscht!“ 20.00 Uhr   

      

  

 

Sonntag, 10.03.13  Mund‐Hand‐Werk 18.00 Uhr   

        

 

Die Veranstaltungen finden in der Festhalle Thurmansbang statt. Kartenvorverkauf im Tourismusbüro Thurmansbang, Tel. 08504 / 1642 

 

Veranstalter: Tourismusausschuss Thurmansbang 

Sie sind längst mehr als ein Geheimtipp! Die Unterbiberger Hofmusik bietet Volksmusik im besten Wortsinne:  ohne  Tümmelei,  dafür  immer  offen  für  Neues.  Das  Familienunternehmen  Himpsl mischt seit über einem Jahrzehnt echte Volksmusik und hochkarätigen Jazz. Im neuen Programm gehen  die Himpsls  das  erste Mal  dem Orient  entgegen  und  nehmen  türkische  Volkslieder  ins Programm auf, teilweise fast unbemerkt ins Bayerische übersetzt.  Eintritt: 15,00 Euro im Vorverkauf,     18,00 Euro Abendkasse

Das Vocalensemble hat moderne und witzige Stücke aus dem Bereich des Musicals und der Pop‐musik im Gepäck, die im neuen Gewand – a capella, also ohne Instrumente – dargeboten werden. Daneben gibt es aber auch Klassiker wie typische Sätze der „Comedian Harmonists“, die von den Sängern  unkonventionell  interpretiert werden. Das  Konzert  verspricht  also  ein  unterhaltsamer und  abwechslungsreicher Abend mit  vielen musikalischen Highlights  zu werden,  den man  sich nicht entgehen lassen sollte. Eintritt: 8,00 Euro im Vorverkauf,     10,00 Euro Abendkasse

Boarisch, bunt und verliebt in die Musik – das ist Karin Rabhansl. Die Experten sind sich einig: Karin Rabhansl ist der aufgehende Stern am strahlend hellen Mund‐art‐Firmament! Mit  ihrem  frechen Mundwerk hat sich die 25‐jährige Niederbayerin  längst eine stetig wachsende Fangemeinde erspielt. Und das weit über die bayerischen Landesgrenzen hin‐aus! In ihren Songs – alle aus eigener Feder – singt sich Karin Rabhansl den Frust von der Seele. Erstmals wird Karin Rabhansl mit ihrer Band Lieder aus ihrer neuen CD „ Singa“ vorstellen, Songs, die zum Tanzen einladen! Eintritt: 8,00 Euro im Vorverkauf,     10,00 Euro Abendkasse

Musik garantiert mund‐ und handgemacht. Ehrlich,  lyrisch, nachdenklich, witzig und bayerisch sowieso!  Sie mischen  Pop,  Blues,  Folk  und  Volkstümliches  zu  einem Gitarren‐  und  Keyboard‐dominierten Sound, im Vordergrund stehen allerdings die meist humorvoll‐aufmunternden  Texte. Musik für Menschen, die das Nicht‐Alltägliche mögen. Musik aber auch für Menschen,  die Sinn für detaillierte, durchdachte Texte haben und aufmerksam zuhören können.  Eintritt frei!

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Ruderting - 38 - 02/2013 Infostammtische 2013

Monatlich treffen sich blinde und sehbehinderte Bürger zum Gedankenaustausch im Rahmen in Infostammtischen wie folgt: Jeden 3. Freitag im Monat in Passau Gasthaus Hacklberger Bräustüberl Bräuhausplatz 7 Von 14 – 17 Uhr, Leitung: Regina Böttcher Tel. 0851 / 56 121 Jeden 3. Mittwoch im ungeraden Monat in Passau Gastätte Mühlrad Theresienstr. 8 Von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr, Leitung: Barbara Ebner Tel. 0851 / 7 22 63 Der Infostammtisch der Blindenführhundhalter in Niederbayern trifft sich regelmäßig am 1. Sonntag im Januar, April, Juli und Oktober im Gasthaus „Bischofshof“, Bahnhofstr. 13, in Plattling ab 14.00 Uhr. Auskünfte bei Klaus-Dieter Müller, Tel. 08532 / 927 386 Beratungstermine 2013

Beratungen finden statt wie folgt: Passau Im Nebenzimmer des Gasthauses „Hacklberger Bräustüberl“ Bräuhausplatz 7, 94034 Passau Am 3. Freitag im Februar, April, Juni und Oktober Von 13.00 – 15.00 Uhr Tel. 0851 / 56 121 (Frau Regina Böttcher)

Waldkirchen Im Rathaus (Beratungszimmer EG) Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen an jedem letzten Mittwoch im Januar, Mai u. September von 09.00 – 11.00 Uhr Tel. 08551 / 67 61 (Herr Gerald Werner) Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. Bezirksgruppe Niederbayern, Bahnhofplatz 6, 94447 Plattling

Tel. 09931 / 890575, Fax 09931 / 912 7990, E-Mail: [email protected] Internet: www.bbsb.org

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München VR 3193, 1. Vorsitzende: Judith Faltl (Landesvorsitzende) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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Ruderting - 39 - 02/2013

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Ruderting - 40 - 02/2013

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Ruderting - 41 - 02/2013

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Ruderting - 42 - 02/2013

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Info-Abend zum Thema Heilfasten

im „Gasthof zur Post“, Neukirchen vorm Wald, am Dienstag, 19.02.2013 um 19.30 Uhr Mit vielen Informationen zum Thema! Worum geht’s beim Heilfasten und wie läuft es ab? Ist eine Fastenkur das Richtige für mich? Was ist dran am Entgiften und Entschlacken? Außerdem gibt es viele Tipps und Tricks zum Durchführen, Durchhalten und Wohlfühlen. Unkostenbeitrag: 5,-€

Bitte um Anmeldung bis So. 17.02.2013 bei: Heilpraktikerin Renate Bloch, Neukirchen v.Wald Tel. 08504 / 954311 – E-Mail: [email protected] (Betreute Heilfastenwoche vom 03. - 10. März 2013)

Wir laden ein zu unserer Brennpunkt-Veranstaltung

Mittwoch 27.02.2013 – Beginn 18.00 Uhr Gasthof Knott, Jacking

Themen „RUND um den Mitarbeiter“

Nähere Infos: www.SKConcept.de

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Anmeldung.

SK Concept GmbH & SK advo Team

Steuern und Recht - "Hand in Hand"     StB, Dipl.-Kfm. G. Spinka

RAin, Dipl. BWin M. Killinger Fachanwältin für Handels- u. Gesellschaftsrecht

Fachanwältin für Steuerrecht Passauer-Str. 15 * 94161 Ruderting

Tel. 08509 / 93619-0

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Ruderting - 43 - 02/2013

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Suchen nette Teilzeitkräfte oder Aushilfen für den Service.

Gerne auch „Quereinsteiger“!

Bei Interesse bitte melden unter Tel. 0851 / 2590 Regina Reeber

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Tel. 08509 / 934 080

Suche eine “Sie” für Nachhilfe in

Mathematik (Realschule).

Wenn du dich angesprochen fühlst, dann melde dich bei mir unter:

Tel. 0160 / 959 329 49

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Werkspförtner / Schließdienstmitarbeiter (auf 450 € Basis)

Aufgaben: Tägliches Auf- und Zusperren aller Zugänge, Kontrollgänge, leichte Hausmeistertätigkeiten

Sie sind (z.B. als Rentner) körperlich noch fit, zeitlich flexibel, zuverlässig und gewissenhaft, dann melden sie sich bei:

Bayerwald – Fenster Haustüren GmbH & Co. KG

Gewerbepark 7, 94154 Neukirchen v. W., Tel. 08504 / 400-157 E-Mail: [email protected]

Stabiles und gut erhaltenes Schrankbett mit guter Federkernmatraze und zwei Kopfkissen zu verschenken.

Tel. 08509 / 14 17

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Brandverein Aicha v. W.

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

am Sonntag, den 17. März 2013 um 10.30 Uhr im Gasthaus Kusser, Aicha v. W.

Tagesordnung: 1) Jahresrückblick 2) Kassenbericht 3) Prüfung und Entlastung 4) Neuwahlen 5) Wünsche und Anträge

Die Vorstandschaft

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Ruderting - 44 - 02/2013

KKlleeiinnaannzzeeiiggeenn

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24. Februar 2013 Gasthof “Schätzlhof”

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