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Vortrag bei der Akademie Ländlicher Raum anlässlich des Programms „Wertschöpfung durch Kulturlandschaftspflege“ Bacharach-Steeg am 15.09.2009 Offenhaltungspflege in der Kulturlandschaft am Beispiel des Oberen Mittelrheintals Gliederung Warum Offenhaltungspflege? 1. Landschaftsbild / Erholung 2. Naturschutz / Gesetzliche Grundlagen Wie mache ich das? 3. Maßnahmen / Methoden (Beweidung, Mahd etc.) Wie finanzieren? 4. Fördermöglichkeiten Warum Offenhaltungspflege? 1. Landschaftsbild Annerkennungskriterien „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ (seit 2002): II – bedeutende Transportroute und kultureller Austausch zw. Mittelmeerraum und dem Norden IV – außergewöhnliche, gewachsene Kulturlandschaft heutiger Charakter geprägt von Geologie, Geomorphologie und menschlichem Einfluss (Siedlungen, Verkehrs-Infrastruktur, Landnutzung) V – herausragendes Bsp. für eine sich entwickelnde traditionelle Lebensweise und die Entwicklung von Kommunikationsmitteln in einem engen Tal. 1. Landschaftsbild „Die Terrassierung der steilen Hänge hat die Landschaft in besonderer und vielfältiger Weise in über 2000 Jahren geformt. Unter den heutigen sozio- ökonomischen Beding- ungen ist diese Form der Landbewirtschaftung bedroht.“ 1. Landschaftsbild Worum geht es ? Erhaltung und Gestaltung eines zeitgemäßen Landschaftsbildes ! Entwicklung eines Bewusstseins für attraktives Landschaftsbild ! “unsere mittelrheinische Kulturlandschaft ... ist schön ... wie sie ist“! (Zitat Frau Bezzenberger, Fachbeirätin des Zweckverbandes) sie bedarf keiner Verschönerung ?!

090915 Akademie ländl Raum Joachim 6 - landschafft.rlp.de · • Managementpläne von SGD bis voraussichtl. Mitte 2010 erstellt • jede Form der Bewirtschaftung, Pflege, Offenhaltung

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Vortrag bei der Akademie Ländlicher Raum anlässlich des Programms

„Wertschöpfung durch Kulturlandschaftspflege“

Bacharach-Steeg

am 15.09.2009

Offenhaltungspflegein der Kulturlandschaft

am Beispiel des Oberen Mittelrheintals

Gliederung

Warum Offenhaltungspflege?

1. Landschaftsbild / Erholung

2. Naturschutz / Gesetzliche Grundlagen

Wie mache ich das?

3. Maßnahmen / Methoden (Beweidung, Mahd etc.)

Wie finanzieren?

4. Fördermöglichkeiten

WarumOffenhaltungspflege?

1. Landschaftsbild

Annerkennungskriterien „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ (seit 2002):

II – bedeutende Transportroute und kultureller Austausch zw.

Mittelmeerraum und dem Norden

IV – außergewöhnliche, gewachsene Kulturlandschaft heutigerCharakter geprägt von Geologie, Geomorphologie und menschlichem Einfluss (Siedlungen, Verkehrs-Infrastruktur, Landnutzung)

V – herausragendes Bsp. für eine sich entwickelnde traditionelle Lebensweise und die Entwicklung von Kommunikationsmitteln in einem engen Tal.

1. Landschaftsbild

„Die Terrassierung der steilen Hänge hat die Landschaft in besonderer und vielfältiger Weise in über 2000 Jahren geformt. Unter den heutigen sozio-ökonomischen Beding-ungen ist diese Form der Landbewirtschaftungbedroht.“

1. Landschaftsbild

Worum geht es ?

• Erhaltung und Gestaltung eines zeitgemäßenLandschaftsbildes !

• Entwicklung eines Bewusstseins für attraktives Landschaftsbild !

“unsere mittelrheinische Kulturlandschaft ... ist schön ... wie sie ist“! (Zitat Frau Bezzenberger,Fachbeirätin des Zweckverbandes)

sie bedarf keiner Verschönerung ?!

1. Landschaftsbild

Doch !!!

Akzente setzen !

weitere Attraktivitätssteigerung, v.a. um Burgen, entlang von hist. Stadtmauern, zur Öffnung von Sichtbeziehungen, entlang von Wanderwegen etc.

Schärfung der „Choreographie“ der Landschaft

Hervorheben des kulturhistorischen Erbes

Leistungen der Altvorderen Respekt !

1. Landschaftsbild

Bsp. für Kulturlandschaftselemente (Mauern, Treppen, Weinbergshäuschen, Flöze etc.)

1. Landschaftsbild

Wie kommen wir dahin?

• Förderung Weinbau Rückgang von 2000 ha in den 60er Jahren auf heute unter

500 ha Trend stoppen ggf. umkehren

• Offenhaltungspflege Erhalt der Terrassenlandschaft

Freistellung insbesondere kleinkammeriger Mauerlandschaften

Verknüpfung Landschaftsbild, Naherholung und Tourismus

2. Naturschutz

2.1 Gesetzliche Grundlagen

2.1.1 Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) • Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

• Rechtsgrundlage für den EU-weiten Schutz aller einheimischen, wildlebenden Vogelarten.

• für gefährdete bzw. besonders schutzwürdige Vogelarten sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden

• Anhang I der Vogelschutzrichtlinie listet 181 Vogelarten auf, für deren Erhaltung die "zahlen- und flächenmäßig am besten geeigneten Gebiete" zu "besonderen Schutzgebieten" (Special Protection Areas, SPAs) erklärt werden sollen.

• Rheinland-Pfalz: 51 Gebiete, 165.660 ha, 8,4% der Landesfläche

Schutzgebiete

2.1 Gesetzliche Grundlagen

VSG 5711-401 - Mittelrheintal(Kreise Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis)

Zielarten:Zippammer (RL RLP 2, BRD 1)

Brutvogel offener, felsiger Hügel und Berghänge, oft mit Büschen und vereinzelten Bäumen, besonders extensiv bewirtschaftete Weinberge.

Neuntöter (RL RLP 3)

Brutvogel reich strukturierter, offener bis halb offener Landschaften in thermisch günstiger Lage. Dazu gehören z. B. Heckenlandschaften, Trocken- und Magerrasen, frühe Stadien von Sukzessionsflächen, Feldgehölze, Weinberge, Streuobstwiesen etc.

2.1 Gesetzliche Grundlagen

2.1.2 FFH-Richtlinie (92/43/EWG) • Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

wildlebenden Tiere und Pflanzen.

• Ziel: Erreichen eines günstigen Erhaltungszustand für alle in Europa typischen wildlebenden Arten und natürlichen Lebensräume.

• zwei Strategien:

1. Für bestimmte Arten (Anhang II-Arten) und Lebensräume (Lebensraumtypen) werden FFH-Schutzgebiete "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (= "sites of community interest", SCI) ausgewiesen bilden zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie das Netzwerk Natura 2000.

2. Andere Arten sind durch direkte Bestimmungen flächendeckend geschützt - unabhängig davon, ob sie sich in einem Schutzgebiet befinden (Anhang IV-Arten).

• Rheinland-Pfalz: 120 Gebiete, 249.226 ha, 12,6% der Landesfläche

2.1 Gesetzliche Grundlagen

5711-301 - Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub(Kreise Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn)

5912-304 - Gebiet bei Bacharach-Steeg(Kreise Mainz-Bingen, Rhein-Hunsrück)

Anhang II-Arten

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Spanische Flagge

Anhang IV-Arten

u.a. Fledermäuse (alle Arten), Wildkatze, Haselmaus, Hirschkäfer, Zauneidechse, Schlingnatter, Westl. Smaragdeidechse, Zauneidechse, Ameisenbläulinge

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Schutzziele und -maßnahmen:

• Managementpläne von SGD bis voraussichtl. Mitte 2010 erstellt

• jede Form der Bewirtschaftung, Pflege, Offenhaltung der Weinberge/ Weinbergsbrachen durch Mahd, Mulchen, Beweidung, Brennen etc. ist positiv für o.g. Zielarten und trägt zu deren Erhalt bei !

2.1 Gesetzliche Grundlagen

2.1.3 BNatSchG§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

Abs. 1,

Satz 9: Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Satz 14: Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.

§ 39 Aufgaben des Artenschutzes

Abs. 1: Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz und der Pflege der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

2.1 Gesetzliche Grundlagen

2.1.4 LNatSchG§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Abs. 1,

Satz 4: Maßnahmen des Naturschutzes sollen nachteiligen Veränderungen der Kulturlandschaft entgegenwirken.

Satz 5: Programme und Maßnahmen des Naturschutzes unterstützen eine nachhaltige Nutzung, die die Kulturlandschaft und die biologische Vielfalt erhält oder, soweit erforderlich, wiederherstellt.

§ 28 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

Abs. 1: Seltene, in ihrem Bestand bedrohte, für den Naturhaushalt oder für Wissenschaft und Bildung wichtige Arten wild lebender Tiere und Pflanzen sind geschützt. Ihre Lebensstätten und Lebensgemein-schaften sind zu erhalten.

Abs. 3: Es ist verboten, folgende Biotope zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu verändern: ... Felsgebüsche oder Felsfluren sowie Trocken-, Enzian- oder Orchideenrasen

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

• Hoher naturschutzfachlicher Wert der Weinbergslagen

• Hohe Strukturvielfalt durch Mosaik aus Weinbergen, Weinbergsbrachen, Felslandschaften, Trockengebüschen, -wäldern, wärmeliebende Säume

Produkt anthropogener Bewirtschaftung und Klimagunst

xerothermophile Offenlandarten aus Mittelmeergebiet undpontischem Raum (Kleinasien)

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

Weinberge/ Weinbergsbrachen

Kugelköpfiger Lauch Rundköpfiger Lauch Dürrwurz-Alant

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

Weinberge/ Weinbergsbrachen

Färber-Hundskamille

... und weiterer Arten wie z.B. Gelbstern, Milchstern, Weinbergs-Traubenhyazinthe, Sonnenwende u.a.

Bergminze

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

MagerrasenTrespen-Halbtrockenrasen (basenreich, z.B. auf Lößlehmböden) mit

Sonnenröschen, Kriechende Hauhechel, Golddistel, Skabiosen-Flockenblume, Orchideen (Stattliches Kn., Helm-Kn., Bocks-Riemenzunge, Ragwurz-Arten etc.), Kuhschelle

Versaumung mit Hirschwurz, Berg-Aster, Blut-Storchschnabel u.a.

Sonnenröschen Golddistel Stattliches Knabenkraut

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

Magerrasen

Kuhschelle

Tausendgüldenkraut

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

MagerrasenTrifthafer-Halbtrockenrasen (auf Hunsrückschiefer, lößlehmbedecktem

Taunusquarzit) mit Flügelginster, Büschelnelke, Kreuzblümchen und Zittergras

Schafschwingelrasen mit Feld-Mannstreu, Dornige Hauhechel, Felsen-Fetthenne, Nelken-Arten

Flügelginster-Heide (basenarm) mit Sonnenröschen, Feld-Thymian, Blutwurz etc.

Weiße Fetthenne

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

FaunaZippammer, Neuntöter, Segelfalter, Schwalbenschwanz, Loreley-Dickkopffalter, Fetthennen-Bläuling, Ödlandschrecken, Weinhähnchen, Steppensattelschrecke, Westl. Smaragdeidechse, Schlingnatter, Mauereidechse etc.

2.2. Naturschutzfachliche Grundlagen

Fauna

Spanische Flagge

Mauereidechse

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

Problematik:

• bei zunehmender Verbuschung nimmt Artenzahl insgesamt und Zahl seltener / bedrohter Arten deutlich ab !!!

• von Weinbergsbrachen über verschiedeneSukzessionsstadienzunehmende Nivellierung

Lebensraumverlust für wertgebende Arten !

2.2 Naturschutzfachliche Grundlagen

seltene Spezialisten verschwinden, häufige Allerweltsarten (Generalisten) breiten sich aus !

Wertverlust bei Untätigkeit !

Werterhalt / Wertschöpfung bei Erhalt oder Wiederherstellung bestimmter o.g. Zustände

Wie mache ich das?

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

Zaunsysteme - stationärer Zaun

• Lister Bsp. Lemberg Bad Ems (LBM)

ca. 6 ha Beweidungsfläche

ca. 10.000,- €/ha

• Zaunkosten in schwierigem Gelände ca. 25,- €/lfm

(Auskunft Hr. Merscher)

• Strom- / Telefonanschluss erforderlich mind. 2.000,- €

• unabhängiges solar-/windbetriebenes Überwachungssystem

ca. 3.000,- €

Zaunsysteme - stationärer Zaun

3. Maßnahmen / Methoden

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

Koppelhaltung – Bovigat (Lister)

• 1,- €/ lfm stromführendes Erdkabel (ober/ unterirdisch)

• 400,- €/ Halsband

• keine Erfahrungen über Haltbarkeit bzw. Störanfälligkeit

bspw. durch Schwarzwild

• erster Feldeinsatz im Weilerbachtal gegenüber Kestert

• auch hier Kosten der tägl. Versorgung

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

Koppelhaltung – mobiler Zaun (Litze)

• Umsetzen des Zaunes mit hohem Verschleiß verbunden

geringe Haltbarkeit von 2-3 Jahren

• Zaun muss ständig auf- und abgebaut werden hoher

Zeitaufwand

• Zaun nicht wildsicher

• Zauntrasse muss ständig frei gehalten werden

• von professionellen Beweidern nicht angewendet!

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

Hütehaltung

• je Durchgang 250-300,- € Kostenansatz 750,- €/ha/a

inkl. Nachentbuschung 1750,- €/ha/a

Koppelhaltung

• tägl. Betreuung der Tiere erforderlich 3-4 h à 25,-€

• 0,75-0,80 €/Tier/Tag

• km-Pauschale 0,35 €/km

gesamt ca. 2500,- €/ha

inkl. Nachentbuschung 3200,- €/ha/a

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

• grundsätzlich mindestens 2 (auf mageren Standorte),

besser 3 Durchgänge (insbes. auf stark verbuschten

Weinbergsbrachen) pro Jahr

• Bezug auf Netto-Pflegeflächen vgl. manuelle Pflege

• alle 3 Jahre Nachentbuschung

Kostenansatz 0,25-0,30 €/m² bei Hütehaltung

2500-3000,- €/ha

Umlage / Jahr max. 1000,- €/ha/a

Kostenansatz 0,20 €/m² bei Koppelhaltung

2000,- €/ha

Umlage / Jahr max. 700,- €/ha/a

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 BeweidungWer macht das ?

• Theo Burbach

vielleicht größte Ziegenherde Deutschlands (ca. 400 Tiere) (ehemals Linscheid) Beweidung im Rahmen der Biotopbetreuung gefördert durch Landesstiftung Natur und Umwelt

Beweidungssystem von Mai bis Oktober zwischen Nassau –Lahnstein - Kamp-Bornhofen

• Stefan Gierden, Lahnstein

gemischte Herde ca. 500 Schafe, 100 Ziegen, Wanderschäferei

Beweidungssystem Mai bis Oktober im Bereich Bornich-Leiselfeld – Dörscheid

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 BeweidungWer macht das ?

• Frank Roos, KO-Simmern

ca. 200 Schafe / Ziegen: u.a. Ziegenbeweidung Lehmberg, Bad Ems im Auftrag des LBM, Koppelbeweidung (fest,Bovigat)

• Udo Dreis, Oberwies

zw. 100-300 Schwarzköpfe / Ziegen, Wanderschäferei

• Stefan Schmidt & Sohn, Holzhausen

ca. 1000 Moorschnucken, Schwarzköpfe, Heidschnucken, Wanderschäferei

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 BeweidungWer macht das ?

• Heinz Weidenbach, Bacharach-Henschhausen

ca. 500 Schwarzkopf-/ Merino-Schafe, Wanderschäferei; Beweidung Steeger Tal

• Bernd Merscher, Karbach

Ca. 150 Ziegen, u.a. Koppelbeweidung Oelsberg Oberwesel im Auftrag der DB, Koppelbeweidung (fest); Beweidung imWeilerbachtal zw. Hirzenach und Weiler (Bovigat)

• Ottmar Nehren, Bacharach-Medenscheid

70 Milchziegen (bis zu 150 Lämmer), später auch Buren- und Schwarzhalsziegen, Koppelbeweidung

• (Frau v. Hilchen, St. Goar)

ca. 30 Thüringer Wald-Ziegen alte Rasse

3. Maßnahmen / Methoden

3.1 Beweidung

Ökonomie, Kosten

• Wanderschäferei pro Durchgang ca. 200-300 €/ha (hohe Beatzdichte erforderlich)

• Koppelhaltung ca. 2000-2500,-€/ha/a bei ca. 150 Beweidungstagen (geringe Besatzdichte möglich, ohne Zaunbau)

• Zaunbau ca. 10.000,- €/ha

• Bovigat ca. 400,- €/Ziege

Bsp. DB-Ausgleich Oelsberg, LBM Lehmberg Bad Ems, Weilerbachtal

3. Maßnahmen / Methoden

3.2 Mahd / Entbuschung

Ökonomie, Kosten (Bsp. DB-Ausgleich)

Manuelle Pflege:

Erstentbuschung: ca. 20.000,- /ha (inkl. Abräumen/Verbrennen)

Nachentbuschung: ca. 10.000,- /ha

Nachpflege: ca. 6.000,- /ha

Maschinelle Pflege:

Forstmulcher (Standardbreite 1,80 m): ca. 80 €/h,ebene Lage ca. 1 ha/d ca. 600,- €/ha/d

steile Lage ca. 0,7 ha/d ca. 900,- €/ha/d

Raupe mit Heckenschere (eben bis mittl. Neig.): ca. 70,-€/h

0,7 ha/d (ohne Abräumen/Verbrennen) ca. 800 €/ha

3. Maßnahmen / Methoden

3.2 Mahd / EntbuschungÖkonomie, Kosten (Bsp. DB-Ausgleich)

Maschinelle Pflege:

„Pistenbulli“ F. Weingart Fr. , VTG

Balkenmäher

Panzerkette ??? Bericht F&E-Vorhaben

3. Maßnahmen / Methoden

3.3 Moderne Niederwaldnutzung

• Köhlerei-Projekte Boppard, Braubach

• Mittelwaldbewirtschaftung zum Schutz der Hänge

• Agroforstsysteme

z.B. Pflanzung von Edellaubgehölzen, Obstgehölzen i.S.v. Holzproduktion mit landwirtschaftl. Unternutzung

aber auch Streuobst mit späterer Holznutzung

Keine wirtschaftliche Alternative zu o.g. Methoden

Wer soll das bezahlen?

4. Umsetzungs-/ Fördermöglichkeiten

• Biotoppflege/ Biotopbetreuung der Kreise (Landesmittel) Mahd, Beweidung Kostenübernahme bzw. Zuschuss bei Vermarktung

• Förderung durch SGD Pflegeinitiativen z.B. FINK, lokale Gruppen, Naturschutzverbände z.B. GNOR Antrag auf Pflegemaßnahme Entscheidung durch SGD

• Stiftung Natur und Umwelt Ziegenherde Burbach 100 % Förderung, keine Vermarktung

• Ökokonto der Kreise im Aufbau bspw. Ausgleichsflächen für kreisfreie Städte ohne Flächenverfügbarkeit (z.B. Koblenz)

• Förderung Steillagenweinbau

• Kompensation (z.B. DB, LBM; Baugebiete)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !