20
LEGENDE Bestand 8057 engeren Senne. 101 Litarreiegend undontyp.chen Crehol.en, ntedenn 8014.14 BW 20 113 8F42 "...WP* und En.....n• slandortIremd. miterrrs Baurnhotz 8W 14 I.... FRXt eutroph. ....bz..8W21 MS Garten rnd genngern GHsotttee s tand. BW 7 1111 Straten. und Wegranden, BW MON, r1 uvistrgy“,.. pb4 2.. n d 8W o Empfohlene Schutz- und Vernterdungsmemolunan Schutz der *odundernen 0.3441. gen.. OEN 11320 erahnend der gtearn*en 84442ert,h50 Nnerh... cl« 844ntellenetan01tungl• Lichen har dW Str, und Zelgruben Planung F -- 3 Umromeung. V.entegek.to oder inantoruchrueune von Ha.nen kn Zug* der Elaurnaßruhrnen Spubohntrecle tur zu verlegende EVeut.uok.luel diene 8autbscle ar verlegende 8re0h.nduhel Kennzeichnung Schutzgebiete t .., 0118,0,, Lardeserotes Pur Unneet, nezz,nd Verbrawherechutz NRW ..N.JA) flons•Faunaeabh.st-Geblet 60-5110,301 'Brotbach' Naturschutzgebet 50.059 7I5G Brot Waldbroto,sch und südlich amtetuende Waldbestande des ninder'en Nott,s1es' Lutecharischtnzgebiet 14010-0e12 *in den Gernern- den WIndeck. Ruppichteroth und Mucli Festgesetzte Uberschwemmungsgebiete Brei und WaldOtOlb.Ch gextencnieUoanurree 4. r...6,2 WESTNETZ GMBH LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Ruppichteroett, Bratbandausbau Gwvässeduwaung 0815 BESTANDS- . KONFLIKT- UNO IAAANANAIENPLAN 11222.2222 I .. 0022•2 III JaY 2212 Plill IU. 2 2.111.1,2 J.Defratt INGENIEURBÜRO Lumsouritst.ur.0 I. RIETMANN .................. 01 ee......MWRO. 1_1 N •••-• Millerscheid - e / 36. 8 11 offener Graben HY1 ... _. , im ••1.- ---4 A1:17% % Bankettbereich BD52 13 •• % i , % VI .....Plangrundloge; Ingenieurbüro Holzern und Hottmann .240. Mn, ••••••••• Dame wt-tr• rx2«.ä...not TOff •••••=3•1• 1.••••.» ZIF:=1 , = . 1111.*. •Me %Ob IMeMdäMle•Mno....1.1118•••••••••111.•••••••0,14 e e•te\HH7 HH/ 'BP 42 HY1 4 .; e s HJ5 - 362 337 +1 -••• 361 286 360 Sttriftalbe GK 1 Reinshagen tt. , Linds.rPot Xforrmgen ItodgeroM nirro n "‚Ich tri&., 1, 32C22, Cr Fiescherota Hure. G,d5.*t_sdat rrambJchen . Aht fei sautente., egert ; . ,‚4M Oeterotti \ " -- GK 4 DeSCrle,7 . Obersotrereach is•-•••• or 5 .004 . e ''''' iz 2." n" GK 18 . melekn , He- totere 3.inn GK S Plemy‘r 4I.,1,4n1e4*Kro No Irr e, rzn4, n :VZ!: ' Sch,;enteri., 9 %. I GK IG + q 1' 1 Ruppichte - rothr i GK 1: I 0K9 it .Haits . cheitt Anhang: Übersichtsplan/Karten Auszüge LBP (Text)

1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

LEGENDE Bestand

8057 engeren Senne. 101 Litarreiegend undontyp.chen Crehol.en, ntedenn 8014.14 BW 20

113 8F42 "...WP* und En.....n• slandortIremd. miterrrs Baurnhotz 8W 14 I.... •

FRXt eutroph. ....bz..8W21

MS Garten rnd genngern GHsotttee s tand. BW 7

1111 Straten. und Wegranden, BW MON,

r1 uvistrgy“,.. pb42.. nd 8W o

Empfohlene Schutz- und Vernterdungsmemolunan Schutz der *odundernen 0.3441. gen.. OEN 11320 erahnend der gtearn*en 84442ert,h50 Nnerh... cl« 844ntellenetan01tungl• Lichen har dW Str, und Zelgruben

Planung

F--3 Umromeung. V.entegek.to oder inantoruchrueune von Ha.nen

kn Zug* der Elaurnaßruhrnen

Spubohntrecle tur zu verlegende EVeut.uok.luel

diene 8autbscle ar verlegende 8re0h.nduhel

Kennzeichnung Schutzgebiete t .., 0118,0,, Lardeserotes Pur Unneet, nezz,nd Verbrawherechutz NRW ..N.JA)

flons•Faunaeabh.st-Geblet 60-5110,301 'Brotbach' Naturschutzgebet 50.059 7I5G Brot Waldbroto,sch und südlich amtetuende Waldbestande des ninder'en Nott,s1es' Lutecharischtnzgebiet 14010-0e12 *in den Gernern-den WIndeck. Ruppichteroth und Mucli

Festgesetzte Uberschwemmungsgebiete Brei und WaldOtOlb.Ch gextencnieUoanurree 4. r...6,2

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Ruppichteroett, Bratbandausbau

Gwvässeduwaung 0815

BESTANDS- . KONFLIKT- UNO IAAANANAIENPLAN

11222.2222 I .. 0022•2 III JaY 2212 Plill IU. 2 2.111.1,2 J.Defratt

INGENIEURBÜRO

Lumsouritst.ur.0

I. RIETMANN

.................. 01 ee......MWRO.

1_1 N

•••-•

Millerscheid-

e

/

36.8

11 offener Graben

HY1 ... _. , im

••1.- ---4 A1:17% %• Bankettbereich

BD52 13 ••

• % i, % VI

.....›

Plangrundloge; Ingenieurbüro Holzern und Hottmann .240. Mn, ••••••••• Dame wt-tr• rx2«.ä...not TOff

•••••=3•1• 1.••••.» ZIF:=1 ,=.1111.*. •Me

%Ob IMeMdäMle•Mno....1.1118•••••••••111.•••••••0,14

e

e•te\HH7

HH/

• 'BP 42

HY1 4.; e

s HJ5

• - 362 337

• +1 -•••

361

286

360

Sttriftalbe GK 1

Reinshagen • tt.

• • , Linds.rPot

• Xforrmgen

ItodgeroM nirron "‚Ich tri&.,

1, 32C22,—Cr

Fiescherota

Hure.

G,d5.*t_sdat

rrambJchen

.Aht fei sautente.,

egert

;

.,‚4M

Oeterotti \ " --

GK 4 DeSCrle,7 .

Obersotrereach

is•-•••• or 5 .004. •

e ''''' • iz

2 ." n" •

GK 18 .

melekn ,

He-totere

• 3.inn

GK S Plemy‘r 4I.,1,4n1e4*Kro No Irr e, rzn4, n

:VZ!:

' Sch,;enteri.,

•9%.

I GK IG

+ q 1' 1

Ruppichte-rothri

GK 1:

I 0K9 • it

.Haits .cheitt

Anhang:

• Übersichtsplan/Karten

• Auszüge LBP (Text)

Page 2: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

GK 3:

HYI 14 7_ .

F31 .97 ge

EA31

• • t7

BB1 /19

,*,

FR33 «3;

pmm 355

81

Flamm timurcr

iert wel

aixaeg Oaor euratramm es,

1=i t inmennes • du u nue.. linnousouot

Ktmutaidusung S.t.ebiste daen ,snenas.a.e, onak. NUM 0. fa011....“ wee. und • otteu...003•01. 0.0.1.0,11

M

El 1:11

11

Innralturit.3.1314.7141135.3110.3e1 .8309

It3045.539.645 15443 e13813124.1531537787948874 11141. stnemtende InaniatoMxii MGM. =WW Un31.11.3510.54•01C LUC. 0113 11 OM 808760e1 «meck. «uppetzer. U11/ nestgeteXa Mersomersongspeniete 5rtt une Wau-

DINGO nwn nie wen

Plangrundlege: IngenieuMUeo Hohem und Hormunn

'LEGENDE Bestand »fflededeensteltung EJ 931 GM iene OttLeetraKner. Re campte«

37*0868.95In0e02 GIfeiton. 597 te

WI 803 emsre tnearesses nanu danateranat 311 I»

0117 II 'XI5.637Muedran. Inanexr. y. Mann. meiere» eranes.

33 IS 2773 58819235. Stan437745187..1.1911.1 an...

. 11 lenntn. Inlonol9Joe*So... 31113 Gni en DU CIIN 12 1/0 mimt Moicandnacn. euernen. 1C11.t. Oirige0.1. 5N 11 leronbralltai remer,,seac, eire& r..sr» aunseset 5», I»

11 MiKassa an Celiatunden Maße, und Ate MGM 141. 11

11 33* Ggr.« M pante Osnat..»Mna, 113 T

EJ N9, Rummat.er is

E:1 rrr rn.r. und CleNSOUrAdvd. versieg. 81V e

EI 47 .13 outromfun ozobraept gei 9320873 8894 333 23.409.36 6

Empfohlene Sch. und Veerneidungernadnahmen F - 1 sm. en vomname GM* gef. om im • eened

posencen 553314. NM. tnemall CIN eastteMetnelatt• motildten »ar die UM and Maarteen

WESTIIETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACH BEITRAG fempuennshet51.1.353.04.1

C9*3116171.995 . 3

BESTM3 3. KCeOLIM UMIKLUUMEMUN ...., • • Yo 0... ..... 004 ...i. , j 0...de a (.0.•

INGEIIIEURBURO

1. RIETLIAIIII

GK 4:

LEGENDE Bestand Motteten tellurei 11 1WIde3...0

ces.75,9.7.1.0.0n. 591 IC 1.3. M1m».....Nersientpdspeslmoeses.

le

1.9.. Ile....1013 tiouSee nhs-Is 19N

1E1 »nm ennm1.3.3/nannanr9119,nant.suna merbud

!1 INT BIKlem Mmseten. 30.1en-ted et, mds.n. 19N14, an. 1,

/733 Wenn.. "neu. 0.51.99.7.19.99

Gebbado........rahl. 2*73 El n777 11

El ,„„ WWWI r. • 111.1.1INN,

10oaNNON111...r4 usl Gestudelliden. _9 93

C32p337*l..6.536.4..*od Vemeldungsnulmaymn Gee. pw. ON IH. .100welt

essemussen mare. kne.lesmalb meenneks 719.mgatOchu.

anon

1E1 uneendlms. ensiesei, nee Iresspracnnann• ean

ao

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEFTRAG

NOSTOW5S. KON/14..0.4.11.1.1115.19. ...V • Pu uw. en wenn

INGENIEURBORO

L RIETMANN

Page 3: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

IGIWIWCannej SCCOMIONal Now ....• neu na.,

Cita WW.«

1=1 I.I.Webarrw«.

.0.112...41.10e. WW. neer

1E1 [rn .t. An...01.111

to)

rea

Empfohlene Schutz- und Vermetclungsmafinahmen

SestreSs der varevandelen Gehetze detnal 044 12920 wahrend der gesengat 9aten& ab nnerhab der Baustelesem • nehtungsNachvgtod.. Sun- und reg. gruben

Planung n troanspnachnahene von Ftachen . Zug* der BaunuSguhmee

tcr v.gere eruneggeosex

166

• '

Plangrundlage: Ingenieurbüro liggseng und Hartmenn n.4.. A. .r.

•=1 ".....••••• ••••••

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Recetergto Beeetougdausbx

Gerresserbroscrsog OK 5

13F-5TA1WS, KONFLIKT- urd WSNAHMNPLAN

Wearan . WI bam Mame

INGENIEURBORO nee InninlintWO 1.04C....94.1.4....

I. RIETMANN

..........— —

109

LEGENDE

Bestand ',oder he stetiung norm. n

AXI2 lavbbohdonte standectopetter Bunnarren. gerk-ges bh nunkegel Sauenholz BW 19 EvuNtzg.n. steserdypdtto eres flauennett Brr II Asanaerce Intensiv-Ferregese. noitq trocken bis Inuit BW 12/ 675 • • Siebende pw.nests Caweiser bi 3m nott. ergopag. ran Ftsot*d. BW 26 Sommrgt a•ter Niedgerungsbann eutrep." 11.0 .1411 ausgab, BW 21 Soornork aer tbeerungrAgeg. eutxph, Ctwl, ausgetuut. SW 18 CereSeuren a Boxbungeo. SeaSte- und Weg-

HHT undent BW Ur, .1

9, 3 eraltesaber4en. BW 12

tr, Nr.holenregt/er Itaderalo-gren. BW g

11../ Ruderan... BW 16

SuaT., Wege. uecl Platz • und Getuuetarben. LII WI I verleget BW 0

8F21

11 EA-11

Ft131

FRU

F1233

HM S2

Off entfiel. Grünflache genngef Ausdehnung. Rasen und Zierpflanzenrabatten. BW 7

öffentliche Grünflache geringer Ausdehnung. Ziergesträuch. BM 10

HP6 Heophythenreiche Ructeralflur. BW 11

HR 1 Straßen, Wege- und Platz. und Bebaudenachen. versiegelt. BW 0

HR Wege- und Platzflachen, unbefestigt oder 2.1 geschottert mit' 505. E3ewurria. BW 3

Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

Schutz der vorhandenen Geboue genug 083 18920 tutuend der gesamten Bauzeit. insb. Innernarb der Elaustellenern-richtunglItachen write Stan-und Zielgruben

LEGENDE Bestand Wietletikerstellun9

603 Intensw beschnittene Heck.e. 6W13

Batunreitte. standurthipts.M. gennges Baumholz. BW 1.4

Einzelbaum standontyptsc.h. mttgeres Eatrnholz. 6W 15

Einzelbaum. standornyptsch. starkes Banntholz. BW 15 Obstbannt maletes Batrnholz. BW 15

Sommerk.atur thederungsba,h. eutrogitt sch.vach ausgebaut. BW 24

Samnerkalter iliedertingsbadt eutroph, stark ausgebaut BW 15

Grasfluren an Böschungen. Strafsen.und Weg-rändern. BW 145 BW 13

HJ5 Garten rrit geringem Gehenbestand. 8W?

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Rungichteto th 13 renhandausbau

Gevelos etcruxgang GK 9

BESTANDS-, NONFUKT- UNO MAI NAH MCNFLAN

WEM» I 7 SC3 01,rn I, -,11:[11

Min Nr_ 1 efara.C.: J C..”.

INGENIEURBÜRO

MR lettsatal• UM liabSCH3PTSPLUIUNG

I. RIETMANN l .».— MAvase. ETC 1.11. fili. vstearwm., :byvtaLS,

na....nonaittrAt nal::

Inboomennewen..............

BF31

BF32

roi I3F33

BF52

FR32

FR33

FIFIT

I 'Ur rect MW St eene

Kenn.Z.ChnUng Sttuet geb.* ‚rd. Ye0 Otle> • er In MS Lanleneentr. le•••••.,

190c3farttaavt3CLeCeet oba tax t ernmurr

r1 Iuns,useg.Bl.t 314(519361(14. Wuern:uzn 1., 30t en.Dnutouu.0ereren. 6143.1.

Ell 5= 1. " 01' 6."'"- resteete Utoridnvgnmongegregol* DM uns Wobtxtbest. 10....11.4411......•••1141.3 •••••

(1)

HH

.Schönenberg_,, , FR32 '

Mreeenneurcerit

HM51

I3D3

214

213

"53 HJ5

HY1-f ... /9/

.le

.`B31 El iefFs-71.

216 BF32 Lii13-;F'3752 /

Zielgrube GK 91

/ HY1 '1' - --------]

I 215

/3F31 I, 8F52

HM52 196 4,4 HY2.1

244

HM52

-

Plangrundlage: Ingenieurbüro Holzern und Hanmann evn menalear. WW% v. D.M. 1..

Cm. /40.41:nan Feanw. Inkenb. am' 0m...sm n.M. c•weanna M.C.4,[111.1. mercesner watet, wert

eure. qn t

GK 5:

GK 9:

Page 4: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

HMS2 HY1

SBF31

439

HHT • %

450

HY2.1 •

• 1185 • • • 1481

.487

1480 • .

Planung Umwandlung, Vorsiegelung oder Manspruchnahme von

324 Flachen im Zuge der Baumaßnahmen

4 Spubohrstrecke rar zu verlegende Breitbandkabel

Kennzeichnung Schutzgebiete hm« ternbendirq von s.h.und fern.

daten des Landesaintes für Unme, etw. und Verteaucherseuh MW (LANUVI)

nora-Fauna-Habitat-Gebiet OE-5110.301 -13neach.

Naturschutzgebiet S11-089 1450 BM, Waldbrieach und südlich angrenzende Waldbestände des meeren Bröitales

Landschaftschutzgebiet L-5010-0012 La den Gemeinden NNndeck. Ruppiahteruth und Mutti.

Festgesetzte Uberschnemmungsgebiete Brot und Wald-

braeach (.1.1.43 .111.111.1 nun mim

975 226

Gebüsche, enzeisträucher, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen. BW 16

Elnzelbaum, standorttypisch. mittieres Baumholz, BW 14

Eirmfbaurn, standorttypisch, nütderes Bauinholz, BW 15

runelbauz, standorttypisch, starkes Baianhob.. BW 18 Sommerkalter Niederungsbach, eutroph, schwach ausgebaut. BW 24

SOMMA11131313f 111/411F3P1g$63.. «Mout% stark angebaut. BW 18

Grasfluren an Baschungen. Straßen. und Weg-

tandem, BW 14

Garten ohne oder mit geringern Gehabebestand, BW 7

öffentliche Grünfläche geringer Ausdehnung, Rasen und Vierptlanzerabatlen, BW 7

LEGENDE Bestand Wieder her stellunu

BF32

BF33

FRJ2

FR33

HH?

FU5

HM51

HY1

HP6

Fikt52 Offentriche Grünfläche geringer Ausdehnung, Vergesträuch,134A 10

Neophytenneiche Ftuderatfluren, BW 11

HY 1

HP 2.1

........010

6 ....

..----- 1001 ... 1233 <> ...

‚' ()\:\\ ,..14" .....

\._,,,,---- • '

\ \ He' ';j6.•

1432 \ , \ \

‚- M. ' er\

\ \ • \

Straßen, Wege- und Platz- und fitbaudelbeen, versiegelt, BW 0

Wege- und Matzinchen, unbefestigt oder ge-schottert mit< 50% Bewuchs, BW 3

Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

Schutz der vorhandenen GehöLtre gemäß DIN 18920 wahrend der gesamten Bauzeit, insb. innerhalb der BaustelletteM. richtungsfLichen Kir die 013.0-und VNgruben

.- . 13o\.\ \

„---,----- \ .

15) ' • "------- ---- \

-,-

e • - ,3*

HY11,

HH7 HJ5

(/ 1' / •

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Ruppichteroth, Breitbandausbau

Gewässeeireutung GK 12

BESTANDS-. KONFUKT- UND t4MNANNENPLAN

MIX. i 503 Deris 11.12M

Priam, 7 efurtwat. J Depne

INGENIEURBÜRO KIR FFI... A UND LA. SCKAFTIFLANY.

I. RIETMANN

...11.M.•••••••• cm% tr,Reel.•••••••

' . t, ‘

Plangrundlage: Ingenleurburo Holzern und Hartmann *am.* Cem I.. II .1.••••• eipbes •••• r••

•••••• Itam•Is•••• *WM.. •••••••••• "...en,

. go...» 'mem.... tole•

HM52

l

Planung

11.enle

WESTNETZ GLIM

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FADMUMMS 11...........

......... PI

111,MMOI, RDWWR. MO UKUUMBURAI. .4.4 . 81» ...• N.J.-epre .....a/t* ......./.›.-.

I00ENIEU080RO .CP...............nui.-_ ,-.

L RIETMANN

LEGENDE Ilevand

111313 MV 13

4•1151....11 tortneva SernAuk.

IffliTnnw ta

11.1. MR II

▪ VW 34 fereetAgN• Nedermie.e.. sem,. mon 9.0•0‚..4. Pt, U

de. VP WI. 13 3111.34..

11..1 111.1.11.3.40.1.1.3. .33.031.1. • Mouffie.g.

PFA 11.1.1131131 Fp" Emirkein» WI.. und Vembelarpeemanahrew

[UI se.A.H........11.1111111.11.11. 1.1..133.1b413.P.113140.11

I

FA31

/RAZ

3133.3

IWF

tY 1

GK 12:

GK 16:

Page 5: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir die Star, und ZJelgmben

EB32

8147

rR32 Sommerkalter kilederungsbach. eulroph, schwach ausgebaut. BW 24

FR33 SORIMPliC.111/, fitederunnabach, eutroph, stark ausgebaut. BW 111

Grasfluren an Böschungen, Strallenwund Weg. rdnern, BW lOt 5W 13

HV 1 SUagens Weges und Platzwund Gedsiudefl.ichen. smnlege*, BW 0

GK 18:

LEGENDE Bestand! 11w? re.

8051 1 Baumhecken Im engeren Sinne, re tzberwInger,d al.sticti11YPIschen Gehtaren, gcrInges Baurnhalz. BW 17

Einzelbaum, stendentyrdsch, geringes Baumholt, BW 14

131-32 Einzelbaum, standorttypisch, regeres Baurnhoie. BW 15 / Baumgruppen. standorttypisch, mittleres Baum. hol.. BW 15

Elrutelbaum. standorttypisch, starkes Baumhola. BW 18

Elmeelbaum, starkes Barrrnhola. standortfremd BW 15

Intensiv yerfirnyte Wohle. feucht bis nass, BW 15

Hochstaudenrica, BW 21

Graben, vrasserfiihrend, rutroph, BW 17

HP6 Neantedienrelette Ruderalgur, BW 11

HP7 Rudelaigu, BW 15

WESTNETZ GMBH

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Rupplchteroth, Grethendausbau

C,nartsenretzrung GK 16

CCSTANDS, KONFLIK-uh0 NASSNIA1ParteLAN

V34‚.1.1K I, 53e Dyltr: ‚1..././•17),9 r‚rhr.: L:Ealtit,JJ..,nc,

INGENIEURBORO

«in rwrinasss U.10 1,4rt.rrIVII.,...J.

I. RIETMANN , ....,,t 4 61, .1, s.es «681clelt11.1•J,r1.t...

7r3— 1M-17111--Titm-

Empfohlene Schutz-und Vermeldungsmaßnahmen

/

Startgrube Ce 1 / /EN\ itu9s, /

-N

tIPT/f;

(%)

Elf-32

Br 33

EB32

EC71

w-pe-tase

Planung

Umwandlung. Vorslegtdung oder Inanspruchnahme von Flächen Im Zuge der Dautnahnatuncn

5p61004rnuecke IC l verle,rr. Breitbandsabel

Kennzeichnung Schulzgeblete Cisfixeixen dee Landesamtes fOr Urnweih Nals.rwund Wmerau.therschutz NRW (LA, u,n)

Florar-r wurta-Habltat-Gcblol DE.5110-301 13rSltrach'

Plangrundlage: Ingenieurbüro Holzem und Hartmann

C VIII

Halurschutzgehlet SU-089'14SG Brbi, Waltihrölbach und Offlieh angrenzende WaldbesUnde des mittleren Brutales'

Landschattadeutzgeblet 1,5010.0012 *Irt den Gernwind. Windeck. Runnichterollt und !Auch'

Festgesetzte überschwernmungsgeblete Beil! und Waldbailbach tr,-1,9:te Ozcnr,rr (UMS WIJJ 1,r)

Page 6: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

1. Einleitung

1.1. Darstellung des Planvorhabens

Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähK

gen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation

Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der beabsichtigten Förderung soll sein, dass eirrprivater Te-

lekommunikationsdienste-Anbieter die in den einzelnen Gemeinden des Rhein-Sied-Kreises gelege-

nen unterversorgten Gebiete zuverlässig mit einer Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s

für alle Haushalte und Gewerbetreibenden versorgt. Zu diesem Zweck hat der Rhein-Sieg-Kreis und

die innogy einen Vertrag zur Realisierung des NGA-Projektes geschlossen. Die Westnetz GmbH, eine

100-prozentige Tochter der innogy, wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Die Westnetz mit Sitz in Dortmund ist der Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen

Deutschlands. Das Unternehmen betreibt eine Vielzahl von Netzen unterschiedlicher Eigentümer im

Westen Deutschlands. Innerhalb der innogy SE verantwortet Westnetz im regulierten Bereich Pla-

nung, Bau, Instandhaltung und Betrieb die Strom-/Gasnetze und die FTTx-Projekte, sowohl im geför-

derten als auch im eigenwirtschaftlichen Ausbau.

Die Westnetz baut nach den Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreises und der innogy die Breitbandversor-

gung auf. Im Zuge des Projektes können Synergien geschaffen und genutzt werden zwischen Breit-

band- und Stromversorgung. Die Nutzung gleicher Trassen oder Maßnahmen für die Verlegung meh-

rerer Medien zu unterschiedlichen Zwecken schonen die betroffenen Ressourcen. Dieses Vorgehen

ent§-Pricht den Aufgaben und Zielen der Westnetz als Verteilnetzbetreiber.

Als aktuelles Projekt plant die Westnetz GmbH im östlichen Rhein-Sieg den Breitbandausbau in den

Gemeinden Much, Ruppichteroth, Windeck und Eitorf. Die Verbundrohre für die Breitbandkabel

werden in straßen- bzw. wegenahen Flächen und vornehmlich in geschossener Bauweise verlegt.

Unter anderem sind im Bröltal zwischen Millerscheid und Bröleck 4 Gewässerquerungen und im

Waldbröltal zwischen Schönenberg und Oeleroth 4 weitere Gewässerquerungen erforderlich. An 3

der 8 erforderlichen Gewässerquerungen werden neben den Verbundleerrohren für Breitbandkabel

auch Leerrohre für Stromkabel verlegt. Hier wird der Synergieeffekt genutzt. Die Gewässerquerungen

finden im Bereich von zum Teil naturschutzfachlich hochwertigen Bereichen statt. Vor diesem Hin-

tergrund ist die Verlegung der Verbundleerrohre im Bereich der Gewässer mit Hilfe von Spülbohrun-

gen vorgesehen.

Die Abschnitte der geplanten 8 Spülbohrungen unter den Fließgewässern (Bröl und Waldbrölbach)

haben Längen von ca. 90-200 m. Folgende Verbund- bzw. Leerrohre werden in den genannten Que-

rungen verlegt:

lx MD7 / PE-HD 50, Außendurchmesser 53 mm

lx MD19, Außendurchmesser 52 mm

Leerrohr DN 125

Die Leerrohre werden mit einer Überdeckung von mindestens 1,5 m unter Gewässersohle eingebaut.

Die zu betrachtenden Spülbohr-Abschnitte werden wie folgt unterschieden:

Kreuzungen im Bereich der Bröl:

GK1— Straße östlich der L350 zwischen Werschberg und Millerscheid/ Hoffnungsthal

(Verlegung 1xMD7)

GK3 — Landstraße L350 nordöstlich in der Ortslage Damm

(Verlegung 1xMD7, 1xLeerohr DN125 für Stromkabel Mittelspannung)

GK4 — Landstraße L350 südwestlich in der Ortslage Damm (Verlegung 1xMD19, 2xLeerrohr

DN125 für Stromkabel Niederspannung und Straßenbeleuchtung)

GK5 — Bundesstraße B478 südlich in Bröleck

(Verlegung 1xMD7)

Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter- Uthweiler 4

Page 7: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

Kreuzungen im Bereich des VValdbrolbaches:

GK9 — Wingenbacher Straße in Schönenberg (Verlegung 1xPE-HD Leerrohr)

GK12 — Eitorfer Straße in Ruppichteroth (Verlegung 1xMD7)

GK16 — Oelerother Straße zwischen Oeleroth und Velken (Verlegung 1xMD7)

GK18 — Straße Waldfrieden südlich der B478 zwischen Harth und Ruppichteroth

(1xMD7, 1xLeerrohr DN125 für Stromkabel Niederspannung)

Der durch die Baumaßnahme zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft findet vornehmlich

punktuell durch die Herstellung von Start- und Zielgruben sowie der erforderlichen Fahrzeug-

Aufstellflächen für das Spülbohrverfahren statt. Zudem wird im Anschluss an die Zielgrube der Ge-

wässerkreuzung GK 1 die Verlegung des Breitbandkabels im offenen Graben auf einer Strecke von ca.

30 m mit betrachtet. An die Zielgrube schließt innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes unmittel-

bar eine offene Baustrecke für einen Kabelgraben an, welche im grasbewachsenen Bankettbereich

der Straße bzw. in der versiegelten Fahrbahn liegen wird.

Der Eingriff durch die Verlegung der Breitbandkabel ist vor dem Hintergrund zu bewerten und auszu-

gleichen, dass die Baumaßnahmen teilweise innerhalb von Schutzgebieten stattfinden. Die genaue

Lage durch die unmittelbaren Eingriffspunkte (Grubenstandorte mit Aufstellflächen etc.) und die

Betroffenheit von Schutzgebieten können der unten aufgeführten Tab. 1 im Detail entnommen wer-

den. Betroffen Sind insbesondere das Naturschutzgebiet NSG ,Bröl, Waldbrölbach und südlich an-

grenzende Waldbestände des mittleren Bröltales' (SU-089) und das Landschaftsschutzgebiet (LSG-

5110-0012). Das Bauvorhaben mit der Verlegung der Breitbandkabel führt zudem durch das FFH-

Gebiet ,Brölbach' (DE-5110-301). Daher handelt es sich im Sinne des § 10 BNatSchG um ein Projekt,

bei dem gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und § 34 des BNatSchG die Erforderlichkeit einer FFH-

Verträglichkeitsuntersuchung gegeben ist. In der verfahrensrechtlichen Abfolge hat die Prüfung der

FFH-Verträglichkeit in einem ersten Schritt durch eine FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VorP) zu

erfolgen. Ausgenommen die Gewässerkreuzung GK 1, findet bei keinem der weiteren 7 Gewässer-

querungen ein oberirdischer Eingriff in das FFH-Gebiet statt.

Das Ingenieurbüro I. Rietmann wurde von Seiten des Auftraggebers, der Westnetz GmbH mit der

Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit integrierter FFH-Verträglichkeits-

Vorprüfung beauftragt.

Tab. 1: Betroffenheit von Schutzgebieten durch oberirdische punktuelle Eingriffe (Grubenstandorte etc.) .

GK-Nr. Art des oberirdischen Eingriffs .•

FFH : NSG LSG ÜG

GK 1 Startgrube ,

Zielgrube 1

Offener Graben (ca. 30m) nach Zielgrube

_ ,

ja

ja

_ ja -

ja

ja - -

GK 3 ; Zielgrube , Startgrube GK 3 / Zielgrube GK 4

, GK 4 Startgrube

-

-

ja

-

-

- -

- -

ja -

GK 5 Startgrube 1

Zielgrube

-

-

-1 ja -

- - -

GK 9 Startgrube

Zielgrube

_j

-

_ _ -

- - -

GK 12 Startgrube

Zielgrube

_

-

_

-

-

-

GK 16 Startgrube : Zielgrube , ,

- - . - : -

- ja : -

GK 18 Startgrube : Zielgrube ,

- ,

- ja : -

- ja : -

Ingenieurbüro I. Riennunn, 53639 Königswinter- Uthweiler 5

Page 8: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

Die Verlegung der Breitbandkabel im Bereich der oben dargestellten Gewässerquerungen wird mit

einem Zeitfenster von ca. 1,5 Monaten Bauzeit veranschlagt. Als Baubeginn ist der 1. August 2019

geplant. Dieser Zeitraum wurde in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant. Der ge-

wählte Zeitraum stellt ein Optimum zwischen den Zeiten des Vogelschutzes (Brutzeit) und den Belan-

gen des FFH-Gebietes Brölbach dar. Im FFH Gebiet ist ab Oktober mit dem Wanderzug und dem Ab-

laichen der Lachse zu rechnen. Als Salmonidengewässer obliegen die Bröl und der Waldbrölbach

einem besonderen Schutz.

Horizontale Spülbohrung:

Mittels des Horizontal-Spülbohrverfahrens können umweltschonend unterirdische Längsverlegungen

bis zu 500 m durchgeführt werden, da nur punktuelle Eingriffe im unmittelbaren Bereich der Bohran-

lage und der Zielgrube verursacht werden und keine weiteren Oberflächenbeschädigungen,stattfin-

den. Diese Art der Bauweise wird in der Praxis häufig im Bereich von Rohrbaumaßnahmen von Ver-

sorgungsleitungen in sensiblen Bereichen angewendet.

Der Ablauf einer Bohrung gestaltet sich wie folgt: Es wird eine Pilotbohrung mit Ortung Von der Start-

zur Zielgrube durchgeführt. In der Zielgrube angelangt wird der Bohrkopf gegen einen Aufweitkopf

ausgetauscht. Es folgen mehrere Zwischenräumungen oder der sofortige Rohreinzug erfolgt durch

Rückzug zur Startgrube.

Vorteile des Verfahrens:

- zielgenaue, unterirdische und umweltschonende Rohrverlegung

- kostengünstige Rohrverlegung in geschlossener Bauweise

- kein Aufbruch wertvoller Oberflächen und keine Oberflächenbeschädigung

- geringe Verkehrsbehinderung, Vermeidung von Umleitungen, Staus, halbseitigen Sperrungen

sowie Reduzierung von Lärm und Verschmutzungen

- Verlegung im Bereich von Bäumen, ohne Wurzelwerk zu beschädigen

- Verlegung im Bereich unterhalb von Gewässern

- kurze Rüstzeiten, kurze Bohr- und Bauzeiten

Technologie: Eine Bohrsuspension, bestehend aus eirirn Bentonit-Wassergemisch, wird mit Hoch-

druck durch ein Rohrsystem und einen Bohrkopf gepresst. Durch dieses Gemisch wird der Boden

gelöst, das gelockerte Erdreich von der Start- in die Zielgrube transportiert und der Bohrkanal durch

das verdrängte Bodenmaterial gestützt. Ein Fahrzeug dient der Frischwasserspeisung und ein weite-

res Fahrzeug saugt den anfallenden SchmutzWasserschlamm auf, welcher unmittelbar abtranspor-

tiert wird. Ein Ab- bzw. Zwischenlagern oder gar Eintrag des verflüssigten Abraummaterials in die

angrenzenden Flächen findet somit nicht statt. Das Abraummaterial wird sofort ordnungsgemäß

entsorgt. Insgesamt befinden sich während der Bohrmaßnahme mindestens drei Fahrzeuge im un-

mittelbaren Kopflochbereich.

Beim Spülbohrverfahren wird ein Betonit — Wassergemisch für den Spülvorgang verwendet. Betonit

ist ein Gestein, das aus einer Mischung verschiedener Tonmineralien besteht und als wichtigsten

Bestandteil Montmorillonit (60 — 80 %) enthält, was seine starke Wasseraufnahme- und Quellfähig-

keit erklärt. Weitere Begleitmineralien sind Quarz, Glimmer, Feldspat, Pyrit oder auch Calcit. Betonit

entsteht u.a. durch Verwitterung vulkanischer Asche. Dementsprechend handelt es sich hierbei um

kein toxisches Gemisch, das zu Beeinträchtigungen in den Grundwasserhaushalt oder in Oberflä-

chengewässern fühtrri könnte. Das Verfahren wird generell als umweltschonend eingestuft und wird

häufig in sensibldn Landschaftsbereichen angewendet. Die mit dem Bohrverfahren verbundenen

Geräusche beschränken sich auf den unmittelbaren Bereich der Startgrube, wo die Spülbohranlage

stationiert ist. Der zu erwartende Geräuschpegel liegt dabei unter der Lautstärke eines arbeitenden

Baggers. Die mit der Spülbohrung verbundenen Vibrationen sind für den Menschen nur im unmittel-

baren Bereich der Baugrube wahrnehmbar. Der Bohrkopf arbeitet sich unter gleichmäßiger Rotation

im reinen Schubbetrieb unter Unterstützung der Spüldüsen durch den anstehenden Baugrund. Die

genaue Position des steuerbaren Bohrkopfes (ausgestattet mit Sender) lässt sich mittels Funkortung

feststellen und zentimetergenau in der geplanten Trasse steuern. Je nach Dichte des Untergrundes

hzgenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 6

Page 9: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019

(weicher Boden bis härteres Gestein) arbeitet sich der Bohrkopf schneller oder langsamer voran. Ein

Verdriften des Böhrkopfes ist nicht möglich.

Die Alternative — das Anbringen der Breitbandkabel an den jeweiligen Brückenbauwerken oberhalb

der zu querenden Gewässerabschnitte — wurde geprüft und für diese Kabellegung in Ruppichteroth

ausgeschlossen.

Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken:

- Aufhängung müsste statisch nachgewiesen werden, aufgrund teilweise unvollständiger Da-

tenlage sehr aufwändig

- bei Sanierungsarbeiten an den Brücken ergibt sich höherer Sicherungsaufwand für Leitungen

- zusätzlicher, dauerhafter Wartungspunkt

Gefahr von Vandalismus

höhere Gefahr von Beschädigungen

Die Gemeinde Ruppichteroth und der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger stimmen

einer Aufhängung an den Brückenbauwerken aus vorgenannten Gründen nicht zu.

Vor diesem Hintergrund, insbesondere der Gefahr von Beschädigung der Kabel durch Dritte, und der

oben beschriebenen Vorteile des Spülbohrverfahrens wird das Breitbandkabel vollständig (auch im

Bereich der querenden Gewässer) in den Boden verlegt.

Beim Verlegen von Leitungen unter Gewässern ist laut Vorgabe der Bezirksregierung Köln ein Min-

destabstand von 1,50 m zur Gewässersohle einzuhalten. Hintergrund dabei ist insbesondere der Er-

halt des notwendigen Freiraums für die Entwicklung des Gewässers. Dieser Mindestabstand zur Ge-

wässersohle der Bröl und des Waldbrölbaches wird bei der Verlegung der Verbundleerrohre für die

Breitbandkabel an den geplanten 8 Gewässerkreuzungen eingehalten.

Das Vorhaben gilt gemäß § 14 BNatSchG und § 4 Landschaftsgesetz NW als Eingriff in Natur und

Landschaft, welcher durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan zu bewerten ist. Durch die

Baumaßnahmen verändert sich die Gestalt des Plangebietes geringfügig. Der Eingriff ist primär durch

landschaftspflegerische Maßnahmen vor Ort oder, wenn nicht möglich, durch Maßnahmen an ande-

rer Stelle auszugleichen.

1.2. Lage der Plangebiete

Abb. 1: Lage des Plangebietes, Ausschnitt TK 5110 Ruppichteroth, M 1:25.000 (Quelle: www.tim-online.nrw.de)

Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 7

Page 10: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

weißt am Rand kleinflächig Grasflur (HH7) auf. Die Zielgrube der Spülbohrung wird sich in jedem Fall

innerhalb der öffentlichen Parzelle (HY1), außerhalb von Grünflächen befinden.

GK 16 — Oelerother Straße zwischen Oeleroth und Velken

Die Spülbohrstrecke (Startgrube GK 16) beginnt auf einem geschotterten Parkplatz (HY2.1) an der

Oelerother Straße (HY1). Die Grenze der Straße wird durch eine Hainbuchenhecke (BD3) angezeigt.

Angrenzend zur Spülbohrstrecke unterhalb der Straße sind Wohnhäuser _(HY1) und Gartenflächen

vorhanden. Nach dem Kreuzen der B478 befindet sich auf der linken Seite eine Baumreihe (BF32) mit

Esche, Birke, Weide und Erlen. Der Waldbrölbach wird links des Brückenkörpers unterquert. Das Ge-

wässerbett ist an dieser Stelle wenig befestigt (FR32), unterhalb der Brücke ist die Sohle stark ver-

baut (FB33). Der .Randbereich des Gewässers ist beidseits von Schwarzerlen bestanden. Östlich des

Gewässers geht der Erlenbestand direkt in eine Baumhecke'(BD51) aus Feldahorn, Traubenkirsche,

Hainbuche und Hartriegel über. Die Spülbohrstrecke folgt dem Straßenverlauf (HY1). Die Zielgrube

liegt am Straßenrand auf einer kleinen Grasfläche (HH7) neben einem Hühnerstall (HY1) und im Zu-

fahrtsbereich zu einer Weidefläche (EA31). .

GK 18 Straße Waldfrieden südlich der 13478-zwischen Harth und Ruppichteroth

Die Startgrube GK 18 liegt im Kreuzungsbereich der Straße Waldfrieden (HY1), südlich der B478. Die

Spülbohrung erfolgt in nördlicher Richtung und wird überwiegend unterhalb des Straßenkörpers oder

im rechten grasbewachsenen Randbereich (HH7) verlaufen. Im weiteren Verlauf der Strecke ein

temporär wasserführender Graben an, der eine Hochstaudenflur (EC71) mit Wasser versorgt. Hinter

dem Graben steht eine Baumreihe mittlerer Größe (BF32), aus Erlen und Pappeln. Nach der Hoch-

staudenflur folgen einige mächtige Erlen (BF33), welche in einer Ruderalflur mit Brennnesseln und

Brombeeren stehen(Der Bach wird seitlich der Brücke gequert und ist an dieser Stelle wenig verbaut

(FR32). Nördlich des Gewässers wird die Straße weiterhin durch eine schmale Grasflur begleitet

(H117), an welche sich direkt eine feuchte Weidefläche (EB32) anschließt. Straßenbegleitend stehen

am Gewässer zwei Erlen (BF31 und 32) und weiter nördlich an der geplanten Zielgrube zwei Ahorn-

bäume-(13F31 und 32). Die Zielgrube liegt in einer kleinen Grasfläche am Radweg neben der B478. Es

schließt sich eine standorttypische Baumhecke (BD51) an.

2.3. Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter

Flora

Durch die Aufgrabungen im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgruben) der Spülbohrung sowie

durch die Inanspruchnahme von Arbeits- und Aufstellflächen kommt es baubedingt zu einem tempo-

rären Verlust von Vegetationsflächen (Gras-, Ruderalflur, Wiesenfläche) sowie Wegeflächen. Bei die-

sen Strukturen handelt es sich um schnell wiederherstellbare Biotoptypen. Randlich werden kleinere

Bereiche von Gehölzstrukturen (Sträucher, Bäume) tangiert. Ggf. werden hier Rückschnittmaßnah-

men notwendig. Es müssen jedoch KEINE Gehölze gefällt bzw. vollständig entfernt werden.

Nach Ende der Bauarbeiten werden die beanspruchten Biotoptypen (Rückbau der Arbeits- und Auf-

stellflächen) wiederhergestellt, so dass bei genauer Einhaltung der im Kap. 3.2 aufgezeigten Siche-

rungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen die zu erwartenden Belastungen auf ein Mindestmaß

reduziert werden können und eine dauerhafte Beeinträchtigung dieser Biotoptypen nicht zu erwar-

ten ist.

Boden / Wasser

Bei den durch die Baumaßnahme betroffenen Böden handelt es sich weitestgehend um Böden mit

hohem Grundwassereinfluss sowie vereinzelt um Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit, die vom Geo-

logischen Landesamt NRW als schutzwürdig eingestuft sind.

Durch die Baumaßnahme kommt es zu Bodenaushub im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgru-

ben), welcher im sofortigen Anschluss der Verlegung der Breitbandkabel wieder eingebaut wird. Mit

dem Bodenaus- und -einbau gehen auch Veränderungen und Störungen im Bodengefüge einher. Im

Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter-Uthweiler 13

Page 11: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

Bereich der unterirdischen geschlossenen Spülbohrstrecke beschränkt sich der Eingriff in den Boden

auf die eigentliche Kabeltrasse. Hier wird das anstehende Bodenmaterial entfernt (ausgespült und

die Rohre eingezogen). Umliegende Bodenschichten erfahren keine weitere Veränderung. Es findet

ein dauerhafter Einbau von Kabelrohren in den Boden im Durchmesser von ca. 50 bis 125 mm statt,

welcher keine weitere Störung oder Beeinträchtigung des Bodenhaushaltes verursacht. Der Boden-

wiedereinbau im Bereich der Kopflöcher erfolgt getrennt nach Ober- und Unterboden. Eine Neuver-

siegelung findet in keinem der jeweiligen. Plangebietsabschnitte statt. Im Bereich der Aufstellflächen

und Zufahrtswege zu den Kopflöchern kommt es durch Befahrung zu einer Verdichtung der oberen

Bodenschichten.

Die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen selbst treten allein während der Bauzeit auf und

können daher als temporär eingestuft werden. Im Zuge der Baumaßnahmen entstandene Bodenver-

dichtungen gilt es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. wieder aufzuheben. Durch die

Einhaltung der im Kapitel 3.2 aufgezeigten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön-

nen die zu erwartenden Belastungen abgemildert werden.

Fauna

Während der Bauarbeiten treten vornehmlich im Bereich der Kopflöcher (Start- und Zielgruben)

temporär lokal akustische und optische Störwirkungen auf, die sich negativ auf die in der Umgebung

vorkommenden Tierarten auswirken können. Da die Bauarbeiten überwiegend innerhalb der Brutsai-

son von europäischen Vogelarten durchgeführt werden sollen, sind indirekte Wirkpfade (Lärm, visu-

elle Reize) denkbar. Aufgrund der Habitatstrukturen ist jedoch lediglich mit dem Vorkommen von

ubiquitären „Allerweltsvogelarten" in den Eingriffsbereichen zu rechnen. Aufgrund der zahlreichen

Vorbelastungen durch straßenbegleitende Rad-/Gehwege, vielbefahrenen Ortsstraßen, z.T. angren-

zende Wohnbebauung sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung sind zusätzliche relevante

Wirkfaktoren nicht abzusehen. Potentielle Brutvögel in den Gehölzstrukturen werden ihre Brutplätze

aufgrund der nahen und recht kurzen Bauzeit der Bauarbeiten nicht aufgeben oder ihre Jungen ver-

lassen (starke Nestbindung). Eine erhebliche Störung der lokalen Populationen ist nicht abzusehen.

Oberflächennahe Störungen, wie z.B. Erschütterungen, die zu einer Störung der Tiere führen könn-

ten, sind aufgrund der sanften Vorgehensweise einer Spülbohrung, insbesondere durch die große

Tiefenlegung (1,5 m und tiefer unter OK Sohle) im Bereich der Gewässerkreuzungen, auszuschließen.

Zum Schutz brütender europäischer Vogelarten und deren Niststätten haben notwendige Gehölz-

rückschnitte nur nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzhörde RSK sowie der Ökologischen

Baubegleitung (ÖBB) zu erfolgen.

Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für die Zwergfledermaus oder das Braune Langohr kann

ausgeschlossen werden, da im Zuge der Umsetzung des Vorhabens weder Höhlenbäume noch Ge-

bäude tangiert werden.

Im Zuge der temporär baubedingten Inanspruchnahme werden Flächen mit einer Lebens-

raumeignung für Insekten und nicht planungsrelevante Säugetierarten (z.B. Gras- und Ruderalfluren)

temporär überprägt. Aufgrund der Kleinflächigkeit der in Anspruch genommenen Habitate wird der

Verlust für die Insekten- und Säugetierfauna als sehr geringfügig eingestuft.

Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Umsetzung des

Vorhabens kann aufgrund der durchzuführenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für alle

planungsrelevanten Arten ausgeschlossen werden.

3. Vermeidung, Minderung und Kompensation

3.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der Planungsphase

Im Rahmen der Planungsphase sind gemeinsam mit Planer und ausführender Firma folgende Maß-

nahmen berücksichtigt worden bzw. werden berücksichtigt und tragen so zu einer Verminderung der

Ingenieurbüro 1. Riennann, 53639 Königswinter- Uthweiler 14

Page 12: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

zu erwartenden Gesamtbeeinträchtigungen im Plangebiet bei. Sie dienen insbesondere dem Erhalt

und Schutz vorhandener strukturbildender Gehölze sowie weiterer sensibler Biotopstrukturen.

1) Vermeidung von zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft - Variante der Leitungsverlegung

oberirdisch am Brückenkörper wurde nicht weiterverfolgt, vgl. Argumente Straßenbaulastträger

Kap. 1.1, Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken'

2) Minderung des Eingriffs - Berücksichtigung von Gehölzstandorten und sensiblen Biotopstruktu-

ren durch Optimierung der Lage der Leitungstrasse in / an Wegeflächen (Verlegen, Verschieben

der Trasse auf maximal möglichen Abstand zum Baum) und somit Vermeidung / Minderung des

Eingriffs in den Wurzelbereich der Gehölze

GK 1 — leichte Anpassung beider Grubenstandorte zum Schutz angrenzender Gehölzfläche in

Grasflur (HH7)

GK 3 — Verschiebung / Abrücken der Zielgrube zum Schutz des Wurzelbereiches der Eiche (BF33),

Verlegung des Trassenverlaufes in Rad-/Gehweg

GK 4 — Zusammenlegung von Startgrube GK 3 und Zielgrube GK 4 - damit Wegfall einer Grube im

Bereich einer Baumreihe (BF32) (Erhalt der Bäume) in Ortslage Damm;

— Verrückung Startgrube GK 4 in geschotterten Zufahrtsbereich des Grundstückes 29 zum Schutz

/ Erhalt der einfassenden Hecke,

— Wegfall der Zwischengrube auf gegenüberliegenden Rad/-Gehweg, Optimierung / Verlegung

des Trassenverlaufes in Rad-/Gehweg, damit Vermeidung weiterer Beschädigung der vorgeschä-

digten Esche (BF32)

GK 5 — Verschiebung der Startgrube weiter in Seitenbereich der Straße — damit Abrücken von

Gewässer, Verschiebung der Zielgrube aus LSG und Abrücken von sensibler Biotopfläche (Stillge-

wässer)

GK 9 — Verschiebung der Startgrube an Schule weiter in Wegebereich — Optimierung / Schutz der

Lindenbäume BF32 / BF33, Verschiebung der Zielgrube aus Baumbeet heraus an B 478 — damit

großzügiges Wegrücken der Grube aus sensiblen Gewässerrandbereich

GK 12 — Wegfall der nächstgelegenen Grube nördwestlich des Waldbrölbaches, Start- und Ziel-

gruben liegen vollständig im versiegelten Bereich

GK 16 — Wegfall der nächstgelegenen Grube südöstlich des Waldbrölbaches, zweite Grube weites

Abbrücken von Gewässer

GK 18 — Verschiebung der Startgrube in Straße weit ab vom Gewässer zum Schutz der straßenbe-

gleitenden Gehölzre.ihe;

— Optimierung der Zielgrube zum Erhalt des Ahornbaumes (BF32) und der angrenzenden stra-

ßenbegleitenden Gehölzfläche (BD51) an B 478 und zum Schutz des Wurzelbereiches und Beein-

trächtigung durch Befahrung;

— Optimierung der Spülbohrtrasse in Straßenrandbereich zum Schutz des begleitenden wasser-

führenden Grabens mit Hochstaudenflur (EC71).

3) Bauzeitenbeschränkung: Als Baubeginn ist der 1. August 2019 geplant. Dieser Zeitraum wurde in

Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant. Der gewählte Zeitraum stellt ein Opti-

mum zwischen den Zeiten des Vogelschutzes (Brutzeit) und den Belangen des FFH-Gebietes

Brölbach dar. Im FFH Gebiet ist ab Oktober mit dem Wanderzug und dem Ablaichen der Lachse

zu rechnen. Als Salmonidengewässer obliegen die Bröl und der Waldbrölbach einem besonderen

Schutz.

3.2. Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen während der Baumaßnahme

Die Eingriffswirkungen treten anlage- und baubedingt auf. Folgende Maßnahmen zur Reduzierung

der Eingriffswirkungen sind zu berücksichtigen:

Schutzgut Boden / Wasser:

1. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten damit

wertvolle Bereiche nicht tangiert werden.

Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 15

Page 13: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

2. Bei den Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)

und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Landesboden-

schutzgesetzes (LBodSchG NW) zu beachten.

.3. Anfallender Bodenaushub aus den Grubenbereichen sowie im Bereich des offenen Kabelgrabens

GK 1 ist vornehmlich, aufgrund der vor Ort meist sehr beengten Platzverhältnisse, abzufahren.

Im Einzelfall kann wieder einzubauender Boden randlich der Grubenbereiche zwischengelagert

werden. Dies ist NUR auf befestigtem Untergrund (versiegelte Flächen / Lagerplatte und mit Ge-

otextil abgedeckt) AUSSERHALB der Schutzgebietsausweisungen (FFH, NSG und GB) zu lagern,

um Einträge in die Gewässer oder angrenzende sensible Biotope zu verhindern.

4. Ausbau, Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Boden hat gemäß DIN 18915 (Vegetations-

technik im Landschaftsbau — Bodenarbeiten) und DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit — Verwer-

tung von Bodenmaterial) zu erfolgen.

5. Das notwendige Einbringen von nicht autochthonem Bodenmaterial (inkl. Sand) ist so gering wie

möglich zu halten.

6. Der sorgsame Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. Treibstoffe und Öle, ist in der Aus-

schreibung festzuschreiben und besondere Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Verwendung von Behäl-

tern in doppelwandiger Ausführung oder Lagerung auf dichten Auffangwannen) sind anzuord-

nen.

7. Anfallendes Baugrubenwasser /-schlamm in den Kopflöchern ist in Tankwagen abzupumpen und

abzufahren. Baugrubenwasser darf nicht in die Bröl oder den Waldbrölbach eingeleitet werden.

8. Das Betanken von Baumaschinen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sollten nur auf ent-

sprechend abgedichteten Plätzen erfolgen, von denen keine Gefährdung von Gewässern und

Grundwasser ausgeht. Ölbindemittel muss bereitgehalten werden.

9. Baumaschinen, Fahrzeuge, Behälter usw. dürfen keine Hydrauliköl-, Schmiermittel und Treib-

stoffverluste aufweisen.

10. Die Lage der Spülbohrtrasse sollte wie geplant umgesetzt werden. Ein Abweichen der Strecke

sollte generell vermieden werden. Muss von der festgelegten Spülbohrstrecke abgewichen wer-

den, so hat bei weitergehenden Eingriffen in den Naturhaushalt eine vorherige Abstimmung mit

der UNB zu erfolgen. Insbesondere bei der GK 18 ist darauf zu achten, dass ein Abweichen un-

terbleibt, da hier der straßenbegleitende Graben die bewachsene hochwertige Hochstaudenflur

mit Wasser versorgt. Die geohydrOlogischen Verhältnisse sollten hier nicht verändert werden.

11. Sollte baubedingte eine Verschiebung der Baugruben erforderlich werden (z.B. aufgrund vor-

handener Versorgungsleitungen), ist dies mit der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) abzuspre-

chen. Eine Verschiebung darf nur innerhalb versiegelter Bereiche nach entsprechenden Such-

schachtungen stattfinden.

12. Kein Einbau von Recycling-Material in den Baugruben

Schutzgut Flora / Fauna Landschaftsbild:

13. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Über

die in den Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänen (Nr. 1-8) eingetragenen beeinträchtigten

Bereiche hinaus dürfen keine weiteren Flächen für die Baumaßnahme in Anspruch genommen

werden.

14. Ggf. notwendige Gehölzschnittarbeiten sind auf ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu re-

duzieren und sind aufgrund des Brut- und Niststättenschutzes in der Zeit vom 1.10. bis 28.2.

durchzuführen. Sollte dies trotzdem innerhalb der o.g. Schutzzeit erforderlich werden, ist Rück-

sprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu halten.

15. Schutz vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im

Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß-

nahmen), ZTV-Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Straßen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die An-

lage von Straßen, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen).

Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter-Uthweiler 16

Page 14: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

16. Im Falle einer notwendigen Unterspülung von Gehölzstrukturen (Bäumen, Sträuchern etc.) ist

die Spülbohrtrasse auf ihrem tiefsten Niveau, analog der Gewässerquerung zu belassen. Ein

„Auftauchen" der Bohrkanals ist untersagt, um die Wurzelbereiche der Gehölze nicht zu beschä-

digen.

17. Errichtung eines stationären Bauzaunes zum Schutz entlang vorhandener Gehölzflächen und

sensibler Biotopstrukturen mit Aufstellen vor Beginn der Baumaßnahmen und Entfernung erst

nach deren Beendigung im Bereich der Start- und Zielgruben sowie der offenen Kabeltrasse

GK 1

18. Einsatz von lärmgedämpften Baumaschinen und Geräten.

19. Beachtung der Auflagen der DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) hin-

sichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.

20. Nach Beendigung der Baumaßnahme: Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genom-

menen Flächen, d.h. Rückführung in die zuvor vorhandenen Biotopstrukturen.

21. Der zu erstellende Standard-Kabelgraben im Anschluss Zielgrube der GK 1 sollte im Hinblick auf

die Verhinderung von großflächiger Austrocknung im Wurzelbereich der angrenzenden Gehölz-

strukturen (nahe des Straßenraumes) zügig geöffnet und wieder geschlossen werden (Tagesleis-

tung).

22. Die Baumaßnahmen sind begleitend im Rahmen einer ökologischen Bauleitung und ggf. durch

Begleitung eines Artenschutzgutachter zu realisieren. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in de-

nen Bäume / Sträucher von den Bauarbeiten tangiert sind.

23. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen

wurden bereits umfangreich im Rahmen Planungsphase berücksichtigt. Die Eingriffsbereiche

(Start- und Zielgruben) wurden so gewählt und angepasst, dass keine sensiblem und wertvollen

Biotopstrukturen (wie z.B. Gehölze, Feuchtbiotope etc.) von den punktuellen Eingriffspunkten

betroffen sind.

Die aufgeführten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind als verbindliche Bestandtei-

le in die Ausführungsplanung und die zu erstellenden Ausschreibungen aufzunehmen. Im Übrigen

wird auf die Vorschriften gemäß DIN 18920 verwiesen, die ebenfalls als verbindlich gelten und ent-

sprechend in die Ausführungsplanung und Ausschreibungen aufzunehmen sind.

3.3. Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen Biotoptypen wie-

derhergestellt.

1. Wiederherstellung von Wiesenflächen (EA31)

2. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD51, BF32, BF42)

3. Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7, HP7)

4. Wiederherstellung der Wegeflächen (HY2.1, HY1)

zu 11 Wiederherstellung von Wiesenflächen (EA31

• Rückbau der Aufstell- und Arbeitsflächen im Bereich der Startgrube GK 5 in der straßenbeglei-

tenden Grünfläche an der B 478

• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, welche durch die Baumaßnahme verursacht

wurden (händische Tiefenlockerung wegen angrenzend vorh. Baumwurzeln).

• Wiederherstellung der Flächen in Abstimmung mit dem Eigentümer. (Aufgrund der geringen

Flächengröße ist zu erwarten, dass sich die offene Bodenfläche wieder selbst begrünt.)

zu 2) Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (BD51, BF32, BF42)

• Sollte es trotz der vor und während der Baumaßnahme getroffenen Schutzmaßnahmen zu Schä-

den an vorhandenen Gehölzen bzw. Bäumen gekommen sein, sind diese fachgerecht zu versor-

gen.

Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 17

Page 15: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019

• Rückschnitte sind auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und von einem Fach-

mann in Abstimmung mit der ÖBB durchzuführen.

zu 3) Wiederherstellung sonstiger Grünflächen (HH7, HP7)

• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, welche durch die Baumaßnahme verursacht

wurden (Tiefenlockerung). Bei angrenzenden Gehölzstrukturen ist die Tiefenlockerung händisch

vorzunehmen.

• Wiederherstellung der Flächen in Abstimmung mit dem Eigentümer. (Aufgrund der geringen

Flächengröße ist zu erwarten, dass sich die offene Bodenfläche wieder selbst begrünt.)

zu 4) Wiederherstellung der Wegeflächen (HY2.1, HY1)

Die sowohl mit Schotter als auch Asphalt befestigten Wegeflächen sind nach den Bauarbeiten

fachgerecht wiederherzustellen.

4.5. Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen

Die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen im Eingriffsbereich ist unmittelbar

nach Abschluss bzw. parallel zu der Baumaßnahme vorzunehmen.

4. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

Die zu betrachtenden Plangebietsabschnitte zur Verlegung von Verbundleerrohren für Breitbandka-

beln im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, hier im Bereich der Gemeinde Ruppichteroth, kreuzen mehrfach

die Gewässer der Bröl und des Waldbrölbachs. Beide Bäche gehören zum FFH-Schutzgebiet, welches

als Natura 2000-Gebiet ,Brölbach' (DE-5110-301) gemeldet ist (vgl. Abb. 3). Aufgrund der unmittelba-

ren Nähe der Eingriffsbereiche zum FFH-Gebiet hat gern. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und § 34 des

BNatSchG eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen. In einem ersten Verfahrensschritt erfolgt

diese Prüfung zu den Gebieten auf Grundlage einer FFH-Vorprüfung.

Die FFH-Vorprüfung dient der Ermittlung möglicher negativer Auswirkungen des Vorhabens auf ein

Natura 2000-Gebiet. Hierbei ist die Frage zu klären, ob durch das Projekt Wirkbeziehungen möglich

sind, die zu erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können. Sind erhebli-

che Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeits-

prüfung nicht erforderlich. Die folgende Betrachtung erfolgt i.d.R. überschlägig anhand vorhandener

Unterlagen und allgemeingültiger Informationen.

Ingenieurbüro 1. Rietniann, 53639 Königswinter-Uthweiler 18

Page 16: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage + FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019

des Brölbaches sind binsenreiche Feuchtgrünländer, Nasswiesen, Seggenriede, Mädesüß-Hoch/

staudenfluren und kleine Röhrichte eingestreut.

Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang I):

• Waldmeister-Buchenwald (9130)

• Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)

• Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110)

• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)

• Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260)

• Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang il):

• Bachneunauge (Lampetra planeri) (1096)

• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) (1099)

• Lachs (Salm° solar) (1106)

• Groppe (Cottus gobio) (1163)

Neben den nach Standarddatenbogen aufgelisteten, direkt zu schützenden Lebensraumtypen nach

Anhang I und Arten nach Anhang II müssen auch die charakteristischen Artengemeinschaften der

Lebensraumtypen (MUNLV 2004) näher betrachtet werden. Im Bereich der Eingriffsgebiete (8 Ge-

wässerkreuzungen) sind keine FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet ,Brölbach' vorhanden, so dass

eine nähere Betrachtung der Artengemeinschaften der Lebensraumtypen entfällt. -

Darlegung der Schutz- und Erhaltungsziele

Als Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele für Lebensraumtypen und Arten des Natura 2000-

Gebiets stehen im Vordergrund:

1. die Erhaltung und Optimierung der Auwälder, die bei Gewährleistung eines auentypischen

Wasserhaushaltes und einer natürlichen Überschwemmungsdynamik des Brölbaches natur-

nah bewirtschaftet bzw. einer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollten,

2. der Rückbau der Teiche in der Aue sowie der Uferbefestigung des Baches zur Gewährleistung

einer natürlichen Fließdynamik,

3. Förderung der strukturellen Vielfalt der Buchenwälder durch naturnahe Waldbewirtschaf-

tung

Nutzungsextensivierungen und Entwicklung von niederungstypischen Feuchtlebensräumen

zur weiteren Aufwertung der Grünlandaue.

4.1.3 Darstellung des Vorhabens und seiner Auswirkungen

Das geplante Vorhaben zur Verlegung von Verbundleerohren für die Versorgung mit hochleistungs-

fähigen Breitbandanschlüssen im östlichen Rhein-Sieg-Kreis findet weitestgehend im Bereich von

anthropogen veränderten Flächen (straßen- und wegbegleitende Bereiche) statt. In diesem Zusam-

menhang müssen die Gewässer Bröl an 4 Stellen (GK1, GK3, GK4 und GK5) und der Waldbrölbach an

weiteren 4 Stellen (GK9, GK12, GK16 und GK18) gequert werden. Die Gewässerquerungen und somit

die geplante Leitungsverlegung erfolgt mittels Spülbohrverfahren. Dieses stellt derzeit das scho-

nendste und eingriffsärmste Vorgehen dar. Eine alternative Anbringung / Aufhängung der Breitband-

kabel an den jeweiligen Brückenbauwerken oberhalb der zu querenden Gewässerabschnitte wurde

geprüft und für diese Kabellegung in der Gemeinde Ruppichteroth ausgeschlossen (vgl. Kap. 1.1

‚Gründe gegen die Kabelaufhängung an Brücken'). Insbesondere wegen der Gefahr von Beschädigung

der Kabel durch Dritte und den Vorteilen des Spülbohrverfahrens wird das Breitbandkabel vollständig

Ingenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 20

(Q0

Page 17: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

in den Boden verlegt.

Die Fließgewässer Bröl und Waldbrölbach, als Bestandteil des FFH-Gebietes ,Brölbach`, werden durch

diese geschlossene unterirdische Bauweise nicht tangiert. Im Zuge der Baumaßnahme (Erstellung von

Start- und Zielgruben, inkl. Aufstellflächen) werden im Bereich des FFH-Gebietes keine Gehölze gero-

det. Im Bereich der Gewässerquerung 1 wird innerhalb einer straßenbegleitenden Grünfläche inner-

halb des FFH Gebietes gearbeitet (80 m2 Grasflur-Fläche durch Zielgrube und anschließende Kabelle-

gung im offenen Graben auf 30 m Länge). Bei allen anderen Gewässerkreuzungen findet kein oberir-

discher Eingriff innerhalb des FFH Gebietes statt. Generell findet bei allen Gewässerquerungen keine

Flächeninanspruchnahme von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL statt. FFH-

Lebensraumtypen sind durch die Baumaßnahme somit nicht betroffen. Das Vorkommen von FFH-

relevanten Arten (Fischfauna nach Anhang II der FFH-RL) beschränkt sich auf die Bachläufe Bröl und

Waldbrölbach. Veränderung am Gewässerlauf selbst oder Auswirkungen, die eine Veränderung der

Lebensraumqualitäten für das Fluss- oder das Bachneunauge sowie die Groppe oder den Lachs mit

sich bringen, gehen von dem Vorhaben nicht aus. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht zu

erwarten.

Mögliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach` durch die geplanten Leitungsverlegun-

gen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Tab. 2: Darstellung der potentiellen Auswirkungen und ihre Relevanz für das FFH-Gebiet ,Brölbach`

Relevante Wirkfaktoren Auswirkung/ Wirkintensität auf das FFH-Gebiet Baubedingte Störungen / Stoffeinträge

optische Störungen

durch Bewegung von Fahrzeug und Personal

• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-

Richtlinie (Fischfauna) aufgrund der Entfernung der Bautä-

tigkeiten (Start- und Zielgruben) zum Gewässerlauf und

des von Gehölzen umwachsenen Baustellenbereiches

akustische Störungen

erhöhte Lärmemission, Betrieb von Bauma-

schinen, LKW

• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-

Richtlinie (Fischfauna) - mögl. Auswirkungen können durch

zügige Bauausführung eingedämmt werden

Störungen durch Erschütterungen

erhöhte Erschütterungen durch den Betrieb

von Baumaschinen

• Keine Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-

Richtlinie (Fischfauna) - Störungen durch Erschütterungen

sind, sofern spürbar, nur um Grubenbereich nicht aber be-

zogen auf das Gewässer zu erwarten; zudem erfolgt die

Verlegung der Leitung unter der Gewässersohle mit dem

geforderten Mindestabstand von 1,5 m

Stoffeinträge

durch stoffliche Emissionen durch Staub und

Schadstoffe oder Einleitungen

• Keine Belastungen oder Beeinträchtigungen empfindlicher

Lebensräume und Arten des FFH-Gebietes - Stoffeinträge

während der Bauzeit sind ausgeschlossen, da anfallendes

Material und Grubenwasser unmittelbar abgepumpt und

abtransportiert wird

Flächenbeanspruchung • Keine Flächenbeanspruchung der FFH-Lebensraumtypen

Anlagebedingt Auswirkungen

Flächenbeanspruchung

durch Überbauung und Versiegelung

Flächenneuversiegelung findet nicht statt

Keine Nutzungs- und Bestandsänderungen von Lebensräu-

men im FFH-Gebiet

Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung • Keine Störung des Lebensraumverbundes durch Areal- und

Habitatverkleinerung

Veränderung der Standortfaktoren •

geringfügige Beeinträchtigung der natürlichen Standortver-

hältnisse und des Standortpotentials (Boden und Biotop-

potential) zur Regenerierung naturnaher Lebensräume

bzw. wertgebender Lebensraumtypen, d.h.:

Einschränkung des Entwicklungspotentials der Bröl und des

Waldbrölbaches, da eine Renaturierung im Trassenverlauf

geringfügig eingeschränkt wird.

Ingenieurbüro I. Riennann, 53639 Königswinter- Uthweiler 21

k2j

Page 18: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth

Stand: 11.06.2019

Relevante Wirkfaktoren Auswirkung/ Wirkintensität auf das FFH-Gebiet

• Keine oder nur bedingte freie Laufentwicklung und einge-schränkte Auwaldentwicklung im Bereich der Kabeltrasse möglich, Vorhabenbereich ist bereits durch vorhandene Brücken, Wege, Straßen etc, stark eingeschränkt

Betriebsbedingte Auswirkungen

Stoffliche Einwirkungen

(Emissionen durch Staub und Schadstoffe) ■

Keine Beeinträchtigung oder Beunruhigung von Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie (Fischfauna)

Keine Stoffeinträge oder sonstige Einleitungen in die Bröl und den Waldbrölbach, damit keine Temperaturverände-rungen

Keine Veränderung der hydraulischen Bedingungen

Summationswirkungen mit anderen bekannten Plänen und Projekten

Im Rahmen der Verlegung der Breitbandkabel im östlichen Rhein-Sieg-Kreis ist die Querung des FFH-

Gebietes ,Brölbach` an 8 Stellen mittels Spülbohrverfahren geplant.

Folgende andere Pläne und Projekte sind für das FFH-Gebiet ,Brölbach' bekannt:

Kläranlage Homburg-Bröhl (Nümbrecht): RBF, Verlegung Brölbach

Einleitung von Niederschlagswasser in den Waldbrölbach, Ruppichteroth

Bebauungsplan Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center"

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center"

Summationswirkungen mit den o.g. Plänen und Projekten (Quelle: https://ffh-

vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/deidoku/gebiete/gesamt/DE-5110-301, abgerufen am

21.05.2019) sind bezogen auf die hier betrachteten Vorhabengebiete in den Gemeinden Rup-

pichteroth und Much an der Bröl und dem Waldbrölbach nicht zu erwarten.

Beurteilung der Erheblichkeit (Schlussfolgerung)

„Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderung und Störungen in ihrem Ausmaß oder in

ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele der FFH-

bzw. Vogelschutz-RL oder für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränk-

tem Umfang erfüllen kann" (MUNLV 2010).

Erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach' können durch das BV nicht festgestellt

werden. Direkte Auswirkungen auf Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse und Arten, die in

den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sind auszuschließen. Auch die Erhaltungsziele wer-

den durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt, so dass die Funktionen des Gebietes weiterhin voll

erfüllt bleiben. Somit kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen des Brölba-

ches ausgeschlossen werden.

Von dem BV zur Verlegung der Breitbandkabel sind auch unter Berücksichtigung der Summationswir-

kungen mit anderen Plänen und Projekten keine Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet ,Brölbach'

zu erwarten.

Ingenieurbüro I. Rieunann, 53639 Königswinter- Uthweiler 22

Page 19: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019 -

Gewässerkreuzung — GK 18:

Ausgangs- Biotoptyp

IST

Biotop- punktwert

[1]

Ziel- Biotoptyp

SOLL

Biotoppunkt- zielwert

[2]

Biotoppunkt-differenz

[3]=(2-1)

Fläche in m2 ,

-[4]

Produkt BW

[5]=(3*4) Startgrube GK 18

HH7

HY1

14

0

HH7

HY1

13

0

-1

0

3

27

-3

0

Zwischensumme - Startgrube GK 18 , 30 -3

Zielgrube GK 18

13F32*

HH7

HP7

HY1

15

14

15

O-

BF32*

HH7 „-..,

HP7

HY1

14

13

14

0

-1

-1

-1

0

50

7

4

19

-50

-7

-4

0

Zwischensumme - -Zielgrube GK 18 30 -61

Biotopwertdifferenz - GK 18 -64

*2n-zeibäume werden überständig gerechnet (Flächenansatz für BF32 je 50m9

Gesamtsumme der Biotopwertdifferenz 308 BW-Punkte

Aus der Betrachtung der 6 eingriffsrelevanten Gewässerquerungen wird ersichtlich, dass der Eingriff

in Natur und Landschaft durch die Wiederherstellung der Biotoptypen zu ca. 93 % ausgeglichen wer-

den kann. Es verbleibt ein Kompensationsbedarf von 308 BW-Punkten, der anderweitig auszuglei-

chen ist.

5.4. Kompensation

Der verbleibende Kompensationsbedarf von 308 BW-Punkten wird über das Ökokonto der Stadt

Lohmar ausgeglichen. Im Rahmen des Ökokontos wird der Jabach und das Jabachtal (vgl. Abb. 4) in

unterschiedlichen Maßnahmenräumen ökologisch aufgewertet und durch die natürliche Gestaltung

des Bachlaufes gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz der Stadt Lohmar geleistet.

Rücknahme landwirtschaftlicher Wege

- Entfernung von Erlen als Uferbefestigung

Aufweitungen des Bachlaufes

- Wiederherstellung der Lateralvernetzung mit der Aue

- Anlage von Initialgerinnen

- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Aue

Durch die Umsetzung von Maßnahmen im Ökokonto der Stadt Lohmar kann der Eingriff in Natur und

Landschaft durch die Verlegung der Breitbandkabel im Bereich der Gewässerkreuzungen in der Ge-

meinde Ruppichteroth zu 100 % ausgeglichen werden.

6. Abschlussbetrachtung

Für die Verlegung der Leerrohre für die Breitbandkabel in der Gemeinde Ruppichteroth durch die

Westnetz GmbH im Bereich von 8 Gewässerkreuzungen der Bröl und des Waldbrölbaches wurde das

Ingenieurbüro Rietmann beauftragt einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter FFH-

Verträglichkeitsvorprüfung zu erarbeiten.

Die Verlegung der Leerrohre findet weitestgehend im Bereich von anthropogen veränderten Flächen

(straßen- und wegbegleitende Bereiche) statt. Die Gewässerquerungen und somit die geplante Lei-

tungsverlegung erfolgt mittels Spülbohrverfahren. Die Abschnitte der geplanten 8 Spülbohrungen

unter den Fließgewässern (Bröl und Waldbrölbach) haben Längen von ca. 90-200 m. Betrachtet wer-

Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 26

Page 20: 1 1 - Rhein-Sieg-Kreis · 2019-07-09 · 3-13 Schutz der vorhandenen Gehhier gern371 WH 10920 w5hremd der gesamten flaueell. Instr. Innerhalb der bausielknote. rietdungsnkiren dir

indenie.urbüro Freiraum- und Landsclicfisplanung

1. Rie mann 2.11 A

Fon: 022.14/9 4o2G Fax: C'22•14,9 2:;27 E-mail: infoebuoro-tiotmann.de

Landschaftspflegerische Kurzaussage FFH-VP: Breitbandausbau, Ruppichteroth Stand: 11.06.2019

den die oberirdischen Eingriffe im Bereich der zu erstellenden Start- und Zielgruben sowie der erfor-

derlichen Aufstellflächen.

Das vorgelegte Gutachten ist in Auftrag gegeben worden, um die Eingriffe im Zusammenhang mit der

gültigen Natur- und Landschaftsgesetzgebung zu untersuchen. Zur Minimierung und Vermeidung

werden verschiedene Maßnahmen im Eingriffsbereich aufgezeigt.

Im Rahmen der Kompensation werden nach Beendigung der Bauarbeiten die beanspruchten Flächen

in die zuvor vorhandenen Biotopstrukturen zurückgeführt. Dabei werden die örtlichen Vegetations-

strukturen sowie die technischen Vorgaben berücksichtigt. Im Zuge der Wiederherstellung der bau-bedingt beanspruchten Flächen sinkt der Wert der Biotopflächen geringwertig. Der Ausgleich findet

zu 93 % im Plangebiet statt. Das bestehende Kompensationsdefizit von 308 BW-Punkten kann über das Ökokonto der Stadt Lohmar ausgeglichen werden.

Bei Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kommt es im Zuge der Baumaßnahme nicht zu einem Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter Einbeziehung der aufgezeigten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert wer-

den können. Die zu erwartenden vornehmlich baubedingten Eingriffe führen zu keinen erheblichen

und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.

Von dem Vorhaben sind auch unter Berücksichtigungen der Summationswirkungen mit anderen Plä-

nen und Projekten keine Beeinträchtigungen auf das querende FFH-Gebiet ,Brölbach` zu erwarten.

7. Verfasser und Urheberrecht

Diese Landschaftspflegerische Kurzaussage ist durch das

Ing.-Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung

Ingrid Rietmann

Siegburger Str. 243a

53639 Königswinter - Uthweiler

als Verfasser erarbeitet worden.

Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:

Rietmann, I.

Landschaftspflegerische Kurzaussage

zum Eingriff in Natur und Landschaft

Gewässerquerungen von Bröl und Waldbrölbach im Zuge des

Breitbandausbaus in Ruppichteroth

Verfasser: Dipl.-Ing, I. Rietmann, 53639 Königswinter

Bearbeitet: Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur A. Homann

Dipl.-Ing. Landeskultur und Umweltschutz J. Depner

Aufgestellt: Königswinter-Uthweiler, im Juni 2019

Ingenieurbüro 1. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 27