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1 Eisenbahnpolitik in der EU Egon Brinkmann Juni 2008

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Eisenbahnpolitik in der EU

Egon Brinkmann

Juni 2008

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der erste SchrittRichtlinie 91/440 EWG zur Entwicklung der Bahnunternehmen

- Betriebsführung unabhängig vom Staat

- Buchhalterische Trennung Betrieb/Infrastruktur, eine zusätzliche organisatorische Trennung blieb den Mitgliedsstaaten überlassen

- Abbau Verschuldung und finanzielle Sanierung

- Zugangsrechte zur Eisenbahninfrastruktur insbesondere für den kombinierten und grenzüberschreitenden Verkehr

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Ergänzende Richtlinien

RL 95/18/EG über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Eisenbahnunternehmen

RL 95/19/EG zur Zuweisung von Fahrwegkapazität und Berechnung von Wegeentgelten

RL 96/48/EG zur Verbesserung der Interoperabilität – technische Harmonisierung der Schienenverkehrssysteme

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Weitere Schritte

1. EG Eisenbahnpaket „Infrastrukturpaket“ (2001)- umfasst die RL 2001/12 zur Entwicklung der EU-Bahnunternehmen, die RL

2001/13 über die Erteilung von Genehmigungen an Bahnunternehmen, die RL 2001/14 zur Zuweisung von Fahrwegkapazität

2. EG Eisenbahnpaket (2004)- umfasst die RL 2004/49 über Eisenbahnsicherheit, die RL 2004/50 zur

Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeits-und konventionellen Netzes, die RL 2004/51 zur Entwicklung der EU-Bahnunternehmen und eine Verordnung zur Einrichtung einer europäischen Netzagentur

- durch die RL 2004/51 werden die Mitgliedstaaten zur Marktöffnung im Schienengüterverkehr verpflichtet.

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Weitere Schritte

3. EG Eisenbahnpaket (2007)- umfasst Richtlinien zur Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs, zur

Zertifizierung von Zugpersonal und eine Verordnung über Rechte und Pflichten von Fahrgästen

- ab 1. Januar 2010 sollen im grenzüberschreitenden Personenverkehr ausländische Bahnen Zugangsrechte zur anderen nationalen Netzen erhalten (Kabotage)

Reform über öffentliche Personenverkehrsdienste- regelt obligatorischen Inhalt und Laufzeit von Verträgen, wettbewerbliche

Vergabeverfahren, die fair, transparent und nicht diskriminierend gestaltet sein müssen.

- die Verordnung tritt voraussichtlich 2009 in Kraft

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Status Quo – Verbesserung des Marktzugangs

Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Eisenbahnunternehmen

- Genehmigung von Eisenbahnunternehmen vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in der Gemeinschaft. Genehmigung erfolgt durch zuständige Behörde des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat

- Genehmigung kann auf bestimmte Arten von Verkehrsdiensten begrenzt werden und ist für das Gebiet der gesamten EU gültig.

- Als Voraussetzung für die Zulassung müssen Eisenbahnunternehmen gewisse Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und die Deckung von Haftungsrisiken erfüllen

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Status Quo – Verbesserung des Marktzugangs

Zuweisung von Fahrwegkapazität und Berechnung von Wegeentgelten...

- neutrale, nicht diskriminierende Entgeltberechnung unabhängig von Eisenbahnunternehmen

- Einnahmen des Netzbetreibers aus Wegeentgelten sollten über einen angemessenen Zeitraum betrachtet mindestens die Fahrwegausgaben decken

- Festschreibung staatlicher Zahlungen für die Infrastruktur und Anreize zur Kostensenkung durch den Netzbetreiber

- Vorgaben zur Berechnung von Wegeentgelten

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Status Quo – Verbesserung des Marktzugangs

...Zuweisung von Fahrwegkapazität und Berechnung von Wegeentgelten

- Zuweisung der Fahrwegkapazität erfolgt durch den Betreiber der Infrastruktur. Wenn dieser mit Eisenbahnunternehmen verbunden ist, erfolgt Vergabe der Nutzungsrechte durch eine unabhängige Stelle

- Der Infrastrukturbetreiber ist dazu verpflichtet, die Anträge auf Trassennutzung mit den Antragstellern zu koordinieren.

- Jeder Mitgliedstaat muss Regulierungsstelle für den Schienenverkehr

einrichten, die zu überwachen hat, dass Entgelte nicht diskriminierend sind. Bei Konflikten zwischen Infrastrukturbetreiber und Antragstellern übernimmt die Regulierungsbehörde die Funktion einer Beschwerdestelle

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Meilensteine

Liberalisierung der Eisenbahnen in der EU

Status Quo – Marktöffnung

Schienengüterverkehr

- seit 1. Januar 2006 besteht ein Zugangsrecht für den gesamten grenzüberschreitenden Güterverkehr

- seit 1. Januar 2007 ist der gesamte europäische Schienengüterverkehr inklusive rein nationaler Verkehre zugänglich.

- die Europäische Kommission hat wegen mangelnder Liberalisierung des Schienengüterverkehrs bisher Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal, Slowenien und Italien eingeleitet.

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Liberalisierungsindex Bahn 2007

Studie von IBM Business Consulting im Auftrag der DB AG

- LIB-Index stellt den Stand der Marktöffnung der Europäischen Schienenverkehrsmärkte der erweiterten EU sowie Norwegens und der Schweiz im Mai 2007 dar

- Liberalisierungsgrad wird anhand folgender Merkmale gemessen: staatliche

Aufsicht (Regulierung), Trennung von Infrastruktur und Betrieb, Marktzugang - besonders weite Marktöffnung: Großbritannien, Deutschland, Schweden und

Niederlande

- Markteintrittsbarrieren juristisch und praktisch im europäischen Vergleich am höchsten: Luxemburg, Frankreich, Griechenland, Irland (333)

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Liberalisierungsindex Bahn 2007

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636

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581

574

559

333

0 200 400 600 800 1000 1200 1400

Großbritannien

Deutschland

Schweden

Niederlande

Österreich

Dändemark

Schweiz

Polen

Tschechien

Rumänien

Portugal

Slowakei

Norwegen

Estland

Litauen

Italien

Slowenien

Bulgarien

Lettland

Belgien

Ungarn

Finnland

Spanien

Luxemburg

Frankreich

Griechenland

Irland

FortgeschritteneMarktöffnung

Marktöffnungim Zeitplan

VerzögerteMarktöffnung

Studie kann von www.db.de/liberalisierungsindex herunter geladen werden

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Internationale Verbände/Organisationen

Politisches LobbyingCER: Community of European Railways and Infrastructure Companies. 1988 gegründete Interessenvertretung von 35 europäischen Bahnen gegenüber der EU mit Sitz in Brüssel. Heute sind 70 Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber aus der EU, den Beitrittskandidaten (Kroatien, Mazedonien and Türkei) sowie den Balkanstaaten, Norwegen und der Schweiz vertreten.

EIM: European Rail Infrastructure Managers. 2002 gegründete Vereinigung der unabhängigen Infrastrukturbetreiber u.a. mit Eurotunnel und Réseau Ferré de France und Sitz in Brüssel. Derzeit 11 Mitglieder.

ERFA: European Rail Freight Association. Europäischer Verband von Eisenbahnunternehmen und nationalen ÖV-Verbänden mit Sitz in Brüssel. Zielsetzung: intermodaler Wettbewerb

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Internationale Verbände/Organisationen

Politisches Lobbying

UIRR: International Union of combined Road-Rail transport companies. 1970 in München gegründeter europäischer Verband der Kombi-Gesellschaften; 20 Mitglieder in 14 Ländern, darunter Hupac Intermodal (Schweiz), die ca. 70 Prozent des Kombitransportvolumens in Europa repräsentieren. Sitz der UIRR ist Brüssel.

UITP: Union Internationale des Transports Publics. Weltweite Interessenorganisation von rund 2.500 regionalen und städtischen Transportunternehmungen sowie der Produzenten in 80 Ländern mit Sitz in Brüssel. Die UITP-Mitglieder beschäftigen rund 850.000 Personen und bewegen 313.000 Fahrzeuge. UITP versteht sich auch als Weiterbildungsinstitution und gibt Forschungsberichte heraus.

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Internationale Verbände/Organisationen

InteroperabilitätUIC: Union internationale des Chemins de Fer Der 1922 gegründete Internationale Eisenbahnverband UIC ist die weltweite Organisation für die grenzüberschreitende Kooperation der Bahnen. Er hat derzeit 201 Mitglieder aus allen 5 Kontinenten, darunter Bahnen, Verkehrs- und Infrastrukturbetreiber, Bahndienstleister, öffentliche Verkehrsbetreiber. Zielsetzung ist insbesondere die technische/rechtliche Harmonisierung unter den Schienenverkehrsunternehmen, traditionell vor allem der Staatsbahnen. Die UIC hat ihren Sitz in Paris.

ERA: European Rail AgencyDie Agentur wurde 2004 durch eine EU-Verordnung errichtet. Ihre Aufgabe ist es, technische Spezifikationen zu entwickeln, die die Sicherheit und Interoperabilität der Eisenbahnen in der europäischen Gemeinschaft verbessern. Damit soll schrittweise eine rechtliche und technische Integration des europäischen Eisenbahnraums erzielt werden. Die Agentur hat ihren Sitz in Valenciennes und ein Konferenzzentrum in Lille.

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Internationale Verbände/Organisationen

Internationale Fahrpläne – Vermarktung von Trassen

FTE: Forum Train EuropeIst eine europäische Organisation der Eisenbahnverkehrs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Bern. Das FTE zählt zur Zeit 70 Mitglieder aus 34 europäischen Ländern im Personen- und Güterverkehr und erstellt vor allem die grenzüberschreitenden Fahrpläne.

RNE: Rail Net EuropeWurde im Januar 2004 durch Infrastrukturunternehmen der europäischen Gemeinschaft gegründet. Zielsetzung ist die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs auf operativer Ebene über die Abstimmung von Fahrplänen auf internationalen Korridoren. Zu den Aufgaben gehört auch die Entwicklung gemeinsamer Vermarktungsstrategien von Trassen (One Stop Shops für Kunden). RNE hat seinen Sitz in Wien und heute 33 Mitglieder, die insgesamt ein Eisenbahnnetz von rund 230.000 km abdecken.