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1 1. Hygienemanagement (Organisation): 1.1 Verantwortlichkeit Verantwortliche Hygienebeauftragte ist die Pflegedienstleitung Frau Silvia Wolf mit den Aufgaben der Erstellung und Überprüfung des Hygieneplans, sowie der jährlichen Schulungen des Teams Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften, sowie die Weitergabe an die Hygienebeauftragte ist die stellvertretende Pflegedienstleitung Frau Kühne Antje Die Betriebsärztliche Versorgung wird übernommen durch Frau Dr Dott, Isen. Kontaktaufnahme erfolgt über die Pflegedienstleitung. 1.2 Risikobewertung

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1. Hygienemanagement (Organisation): 1.1 Verantwortlichkeit

Verantwortliche Hygienebeauftragte ist die Pflegedienstleitung Frau Silvia Wolf mit den Aufgaben der Erstellung und Überprüfung des Hygieneplans, sowie der jährlichen Schulungen des TeamsVerantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften, sowie die Weitergabe an die Hygienebeauftragte ist die stellvertretende Pflegedienstleitung Frau Kühne Antje Die Betriebsärztliche Versorgung wird übernommen durch Frau Dr Dott, Isen. Kontaktaufnahme erfolgt über die Pflegedienstleitung. 1.2 Risikobewertung

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Das Infektionsrisiko ist abhängig von: - der Anwesenheit pathogener Keime - den Übertragungswegen dieser Erreger (direkte und indirekte, natürliche wie künstliche Übertragungswege)

- der Abwehr- und Immunsituation des Pflegebedürftigen

- den erforderlichen pflegerischen, medizinischen und hygienischen Maßnahmen.

Gemäß RKI (Robert-Koch-Institut) werden die Infektionsrisiken eingeteilt in solche bei:

- überwiegend sozialer Betreuung (Wohn- bzw. Gemeinschaftscharakter - auch in der häuslichen Umgebung - steht im Vordergrund) und

- überwiegend pflegerischer Betreuung (z.B. Behandlungspflege)

Ähnliche Verhältnisse wie im Krankenhaus gelten insbesondere für die „Schwerst- und Langzeitpflege“ und für zu Pflegende mit Risikofaktoren für eine Besiedlung bzw. Infektion mit multiresistenten Erregern. Hier gelten häufig die gleichen Übertragungswege wie im Krankenhaus, in erster Linie die Hände des Pflegepersonals und die invasiven Maßnahmen.

Von großer Bedeutung sind bei multiresistenten Erregern (z.B. MRSA) die Rückverlegungen in und aus den Akutkrankenhäusern. Insbesondere bei den zu Pflegenden, die pflegerisch und invasiv betreut werden, sind einzelne nosokomiale Infektionen sowie Ausbrüche möglich. Dies soll verhindert werden.

1.3 Qualitätsmanagement

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Die Sicherung der Qualität obliegt ebenfalls der Leitung, Frau Silvia Wolf.. Als qualitätssichernde Maßnahmen werden durchgeführt: 1 x jährlich die Besprechung des Hygieneplans im Rahmen einer Dienstbesprechung Überprüfung und Aktualisierung des Hygieneplans 1 x jährlich

Überwachung des Handschuhverbrauchs Überwachung des Desinfektionsmittelverbrauchs Schulungsmaßnahmen zum Thema „Hygiene“ intern wie extern Teilnahme an externen „Hygiene“-Arbeitskreisen 2.1 Personalhygiene

2.1.1 Händedesinfektion, Hautpflege

Anwendungsgebiet Präparat Wirkspektrum Dosierung u. Art d. Anwendung Gegenanzeigen/ Besonderheiten

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Händedesinfektion:

Sterilium bakterizid, fungizid, tuberkulizid, virusinaktivierend

Hände: 3ml 30 Sec. einreiben - vor Arbeitsbeginn - zwischen Umgang mit verschiedenen Patienten - nach Kontakt mit kontaminiertem Material - vor Umgang mit Medikamenten - vor dem Essenreichen - vor und nach der Durchführung von allen Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege - nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen

Nicht geeignet zur Desinf. von Schleimhaut Es kommen ausschließlich Taschengebinde in Originalverpackung zur Anwendung!

Händereinigung Hautschonende Flüssigseife

Entfernung grober Verschmutzung

Direktspender

Zum Trocknen der Hände: Einmalhandtücher

Handpflege Schutz- und Pflegecreme

Alle Hauttypen Bei Bedarf Bei bekannten Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe von Handcremes ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen

2.1.2 Schutzkleidung

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Arbeitskleidung: Hose muss vom Mitarbeiter selbst gestellt werden. Oberteile erhält jeder festbeschäftigte Mitarbeiter als Grundausstattung vier Stück und in den Folgejahren jeweils zwei Stück. GfB-Beschäftigte erhalten als Grundausstattung zwei Stück und jedes weitere Jahr eins.

Die Arbeitskleidung muß vom Mitarbeiter selbst gereinigt werden. - praktisch, strapazierfähig und pflege- leicht, bei mind. 60 Grad zu waschen, - ausreichend Bewegungsfreiheit er- möglichen

- Privat- und Arbeitskleidung müssen zu Hause getrennt voneinander aufbewahrt werden. - Saubere und gebrauchte Arbeitskleidung ist ebenso getrennt aufzubewahren - nach Ende der Hausbesuche Arbeits- gegen Privatkleidung austauschen - Wechsel mindestens drei mal wöchentlich empfohlen, bei Kontamination Wechsel in jedem Fall erforderlich - getrennt von anderer Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen

Schuhe: müssen vom Mitarbeiter selbst gestellt werden

- rutschfeste Sohle, haltgebend, vorne und hinten geschlossen - bei Kontamination mit Flächendesinfektionsmittel behandeln

Latexhandschuhe

- im Umgang mit Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten, kontaminiertem Abfall, Desinfektionsmitteln oder Reinigungsmitteln, z.B. bei allen Injektionen, Infusionen, Wundverbänden, Inkontinenzversorgung - Entsorgung von sekretverschmutzten Wundverbänden und Inkontinenzartikeln

Bei Allergien Spezialhandschuhe

Schutzschürze aus flüssigkeitsdichtem Einmalmaterial

- Wenn mit Verschleppung besonders gefährlicher Keime auf das Personal oder umgekehrt zu rechnen ist, - es sich um besonders abwehrgeschwächte Patienten handelt oder - wenn zu erwarten ist, dass die Arbeitskleidung mit Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten, kontaminiertem Abfall, Desinfektionsmitteln oder Reinigungsmitteln, durchnässt oder kontaminiert wird

- Verbleibt in der Wohnung des Patienten - ist nach Kontamination im Hausmüll in einem verschlossenen Einmalbeutel zu entsorgen

Mundschutz Wenn mit Ansteckung durch Tröpfcheninfektion sowohl der Mitarbeiter als auch der Patienten zu rechnen ist

Wird von der Pflegedienstleitung im Einzelfall angeordnet

Haube Wenn mit Herabfallen eigener Haare in große Wunden zu rechnen ist Plastiküberschuhe Wenn zu erwarten ist, dass die Schuhe durchnässt werden

2.1.3 Personalanforderungen nach Biostoffverordnung und arbeitsmedizinischen Vorschriften

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Schutzstufe 2 der Biostoffverordnung sind Tätigkeiten zuzuordnen, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann,wie z.B. inkontinente Kunden, Verbandswechsel, etc. Zusätzliche Schutzkleidung für medizinisch pflegerische Maßnahmen der Schutzstufe 2 der Biostoffverordnung

Bei jeder Maßnahme, bei der Mitarbeiter möglicherweise mit Körperflüssigkeiten, Blut oder Ausscheidungen und Krankheitserregern (auch MRS A oder MRE) in Kontakt kommen könnten, müssen diese sich mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) = Schutzhandschuhe und Schutzschürze schützen ! Z.B. Injektionen, Absaugen, Wundversorgungen, Inkontinenzversorgungen, Beseitigung von kontaminierten Abfällen, Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen und Gegenständen

Arbeitsmedizinische Vorschriften: Jeder Mitarbeiter wird alle drei Jahre vom Betriebsarzt untersucht. (siehe Verfahrensanleitung Betriebsärztliche Untersuchung)

Tragen von Schmuck Verletzungs- und Kontaminationsprophylaxe Allen Schmuck, auch alle sichtbaren Piercing`s an Gesicht, Händen, Unterarmen und Hals ablegen, auch Armbanduhren, Eheringe und lange Ohrringe

Lange Haare, Fingernägel Verletzungs- und Kontaminationsprophylaxe - Vor Dienstbeginn Haare zusammen binden und ggf. hochstecken - kein Nagellack oder künstliche Fingernägel im Dienst

Nadelstichverletzungen - Ein bis zwei. Min. Ausbluten lassen - 5 Min. Desinfektion der Wunde - Dokumentation des Vorfalls - Innerhalb der nächsten 24 - 48 Stunden Blutentnahme auf Hepatitis B und C und HIV durch Betriebsarzt

- Ggf. werden weitere Maßnahmen vom Betriebsarzt veranlasst

Blut oder Körperflüssigkeit auf Haut oder Schleimhaut

- Abspülen unter fließendem Wasser - Hautverträgliche Desinfektion - Dokumentation des Vorfalls - Meldung an den Betriebsarzt

2.2 Reinigung und Flächendesinfektion

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2.2.1 Routinemäßige Desinfektion (Desinfektionsplan hängt im Bad aus)

Flächenwisch-desinfektion bei Kontamination von Arbeitsflächen oder Arbeitsumgebung (z.B. Ausscheidungsspritzer auf Schränken und Fußböden) oder Arbeitsgeräten (z.B. Blutdruck-messgerät)

Meliseptol bakterizid, fungizid, tuberkulizid, lipophile Viren

Nach vollständiger Benetzung 15 Min. Einwirkzeit

- Für nicht kontaminierte Flächen genügt eine einfache Reinigung mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln. Geräte müssen spannungslos sein. - Beim Umgang mit dem Präparat sind Handschuhe zu tragen und Einmaltücher zu verwenden

Reinigung, Spülung und Desinfektion von Kleininstrumenten wie z.B. Verbandsscheren, Nagelset

Helix

bakterizid, fungizid, reinigend,

- 1% Lösung herstellen - Instrumente schmutzig 1 Stunde einlegen - Unter fliesendem Wasser gründlich abspülen - Anschließend mit Einmaltuch abtrocknen

- Helix ist ein selbsttätiges desinfizierendes Reinigungs- und Desinfektionsmittel - Sicherheitshinweise lesen - Beim Umgang mit dem Präparat sind Handschuhe zu tragen und Einmaltücher zu verwenden.

Hautdesinfektion vor Injektion u. Punktion

Alkomed Einmal- Alkoholtupfer

bakterizid, fungizid - Hautstelle vollständig benetzen und - 30 Sek. einwirken lassen

- nicht für Schleimhaut geeignet

2.2.2 Gezielte Desinfektion

Aseptische Arbeitsweise Bei allen Wunden, offengehaltenen Verbindungen ins Körperinnere und Eingriffen durch die Haut oder Schleimhaut

Verschleppung körpereigener und fremder Mikroorganismen verhindern

- Hygienische Händedesinfektion vor und nach den Maßnahmen - Desinfektion der Arbeitsfläche vor und nach den Maßnahmen (siehe IV) - Ggf. Tragen steriler oder unsteriler Schutzkleidung - Keine Kontamination zwischen sterilem und unsterilem Material durch Anwendung der „Nichtberührtechnik“

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Allgemeiner Umgang mit Medizinprodukten der Patienten

Schutz vor Verunreinigungen, Kontamination verhindern

Anweisungs- und Reinigungshinweise der Hersteller beachten. Bei Kontamination eine Wischdesinfektion mit dem unter IV aufgeführten Flächendesinfektionsmittel durchführen. Wenn Haushaltsangehörige die Geräte bedienen, erfolgt eine Information zur Hygiene und ggf. eine Anleitung.

Vor Anwendung von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand (äußerliche Unversehrtheit, optische Sauberkeit, vollständig vorhandenes Zubehör, noch nicht abgelaufen Fristen der sicherheits- evtl. messtechnischen Kontrolle) überzeugen.

2.3 Aufbereitung von Medizin- und Pflegeprodukten

Umgang mit Sterilgut: Kleininstrumente zur Wundversorgung, z.B. Pinzetten

ausschließlich steriles Einmalmaterial

Anwendersicherheit Praktikabilität

- Lagerung in staubgeschützten Schränken nach Herstellerangaben - Vor Anwendung Verpackung auf Unversehrtheit und Haltbarkeitsdatum überprüfen - Aseptische Arbeitsweise - Gebrauchtes Material sofort in verschlossenen Behältnissen in den Hausmüll entsorgen.

2.4 Lebensmittelhygiene entfällt, weil das Personal nicht mit Lebensmitteln arbeitet

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2.5 Abfall Mülltrennung - Gelber Sack

- Roter Abfallsack - Grüne Tonne - Braune Tonne

- Plastik - Restmüll - Papier - Biomüll

Jeder Mitarbeiter ist angehalten, den Müll in die vorgesehenen Behältnisse zu sortieren

Entsorgung Kanülen und Lanzetten

Bruchsicherer Abwurfbehälter bei Bedarf bei den Patienten

Restmüll - Nadel direkt von der Spritze in den durchstichsicheren Behälter abstreifen - Lanzetten nach Gebrauch sofort entsorgen

Schutzkappen Insulinspritzen-/Pen

Kanülenhalter bei Bedarf bei den Patienten

Restmüll Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten

Umgang mit Lebensmitteln Schutz vor Verunreinigungen, Kontamination verhindern

- Vor Kontakt mit Lebensmitteln bei den Patienten Händereinigung - Reinigung der Arbeitsfläche vor und nach Benutzung mit den im jeweiligen Haushalt üblichen Materialien - Beim Richten der Speisen nicht rauchen - Abfälle sofort entsorgen - Arbeitsutensilien sofort reinigen

Umgang mit Patientenwäsche

Kontamination verhindern - Saubere Wäsche immer getrennt von Schmutzwäsche wenn möglich in geschlossenen Schränken aufbewahren - Keine Wäsche auf den Fußboden legen - Schmutzwäsche im entsprechenden Sammelbehältnis ablegen

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3. Spezielle Hygiene

3.1 Pflegestandards für spezielle Verrichtungen, wie

Umgang mit den Medikamenten der Patienten siehe Standard: Umgang mit Medikamenten

Schutz vor Verunreinigungen, Kontamination verhindern

Vor Kontakt mit Medikamenten aller Art Händedesinfektion und ggf. Reinigung der Arbeitsfläche vor und nach Benutzung mit den im jeweiligen Haushalt üblichen Materialien

Patienten über Lagerungshinweise gemäß Beipackzetteln informieren und ggf. dazu anleiten. Auf Salben, Tropfen Tinkturen, Stechampullen, Infusionsflaschen usw. immer das Anbruchsdatum vermerken. Zusätzlich Herstellerangaben zur Haltbarkeit bzw. Verwendbarkeit nach Anbruch beachten. Verfallene oder verunreinigte Medikamente im Hausmüll entsorgen.

Katheterisierung der Harnblase

siehe Standard: Legen eines BDK - Übernehmen Haushaltsmitglieder die Katheterpflege, werden diese in den Hygienemaßnahmen angeleitet.

Wundverbände/Ver-bandwechsel

siehe Standard: Verbandswechsel aseptische Wunde Verbandswechsel septische Wunde Dekubitusversorgung Versorgung eines Ulcus cruris

- Wenn der behandelte Arzt kein steriles Material zur Verfügung stellt, trotzdem immer auf aseptische Arbeitsweise achten. .

-

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Injektionen

Siehe Standard: s.c. Injetionen Insulininjektion mit Pen

- Führen Patienten oder Haushaltsmitglieder diese Maßnahme selbst durch, erhalten diese eine entsprechende Anleitung zur Hygiene und Entsorgung der Materialien

Infusionstherapie siehe auch Standard : Portversorgung

Kontamination der sterilen Materialien und Lösungen verhindern, Einschleppung von Keimen in die Blutbahn verhindern

- Auf ordnungsgemäße Händehygiene (Händedesinfektion!) achten. - Vor Anlegen der Infusion Handschuhe anziehen (Kontaminationsgefahr durch Blut beim Einstechen). - Steriles Infusionsbesteck einsetzen (Verwendbarkeitsfrist beachten, Verpackung intakt). - Infusionslösung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen und Verfallsdatum kontrollieren. - Sorgfältige Vorbereitung der Injektionsstelle, zweimalige Desinfektion des Hautareals. - Korrekte Pflege der Venenverweilkanüle. - Inspektion der Einstichstelle in der Häufigkeit des ärztlich verordneten Verbandswechsels - Führen Patienten oder Haushaltsmitglieder diese Maßnahme selbst durch, erhalten diese eine entsprechende Anleitung zur Hygiene und Entsorgung der Materialien.

Sauerstoff- konzentrator

Schutz vor Infektion der Luftwege - Händedesinfektion vor und nach Manipulationen am Gerät - Bei Verschmutzung der Oberfläche Flächenwischdesinfektion wie unter IV angegeben - Bei offenen Wasserbehältern Behälter täglich ausspülen und mit frisch abgekochtem Leistungswasser befüllen, Behälter nach Verschmitzungsgrad, jedoch mind. 1 x wöchentlich, in der Spülmaschine bei 65 Grad reinigen oder auskochen und frisch befüllen - Bei geschlossenen Behältern Behälter nach Entlehrung entsprechend den Herstellerangaben ersetzen - Wechsel der Sauerstoffbrille einmal im Monat und bei Verschmutzung - Wechsel der zuführenden Schläuche ca. alle 6 Monte - Herstellerangaben beachten - Vorgaben des Herstellers zum Austausch von Luft- und ggf. Bakterienfiltern beachten

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Sondenernährung

Kontamination der Nahrung verhindern

- Gefahr der Keimvermehrung durch unsachgemäße Lagerung und Manipulationen an den Sonden und Überleitungssystemen. - Vor Verabfolgung der Nahrung bzw. Spülen der Sonden sind die Hände zu desinfizieren. - Spülspritzen, Gefäße für die Spülflüssigkeit und Ernährungsspritzen sind nach jeder Mahlzeit gründlich zu reinigen sowie trocken und staubfrei zu lagern (Spülspritze nach Möglichkeit täglich wechseln, Gefäß für Spülflüssigkeit thermisch aufbereiten im Geschirrspüler oder durch Auskochen). - Die Sonde ist nach jeder Mahlzeit zu spülen (gekochtes Wasser, frisch zubereiteter, fruchtsäurefreier Tee, stilles Mineralwasser). - Überleitungssysteme sind nur einmal zu verwenden. Die Sonde ist bis zur nächsten Verabreichung zu verschließen. - Sterile flüssige Sondennahrung ist zu bevorzugen; angerührte Nahrung maximal vier Stunden im Kühlschrank aufbewahren (Herstellerangaben beachten). - Nach Arztanordnung Verbandwechsel der Eintrittstellen, bei Entzündungen regelmäßig unter sterilen Bedingungen oder bei Verunreinigung notwendig. - Führen Patienten oder Haushaltsmitglieder diese Maßnahme selbst durch, erhalten diese eine entsprechende Anleitung zur Hygiene und Entsorgung der Materialien

Absauggerät - Händedesinfektion vor und nach Manipulationen am Gerät - Bei Verschmutzung der Oberfläche Flächenwischdesinfektion wie unter IV angegeben - Wechsel des Absaugschlauches einmal wöchentlich - Absaugbehälter täglich in die Toilette entlehren und in der Spülmaschine bei 65 Grad reinigen oder auskochen - Spülwasserbehälter täglich spülen und mit frischem Wasser auffüllen

3.2 Infektionskrankheiten

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Allgemeine Schutzmaßnahmen

Kontakt nur mit Einmalhand-schuhen und zusätzlicher Einmal-schutzkleidungsorgfältigste Einhaltung aller bisher aufgeführten Hygiene-maßnahmen

Abfallentsorgung im verschlossenen Müllsack im Restmüll

- Information an alle Kontaktpersonen, da diese ggf. mitbehandelt werden müssen - Klärung der Infektionsquelle und des Übertragungsweges, wenn bei mehreren Patienten des Pflegedienstes die gleiche Infektion auftritt - ggf. Beachten der BGW- Information „Krätze“

Patienten mit Krankheiten gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes (siehe Anlage) sind, sofern dies noch nicht durch den behandelnden Arzt geschehen ist , mit Namen und Wohnsitz unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.

zusätzlich bei hämatogen übertragenen Erkrankungen wie HIV, Hepatits B, C, D

Übertragungswege sind z.B. Geschlechtsverkehr (vaginal, oral, anal), infizierte Nadeln oder Spritzen, infizierte Blutkonserven / Blutprodukte und der Geburtsvorgang (von der infizierten Mutter zum Kind). Selten kann das Virus über die Muttermilch beim Stillen übertragen werden. Mitarbeiter: - Angebot der Schutzimpfung gegen Hepatits B - Sicherer Ungang mit Kanülen und scharfen, schneidenden Gegenständen - Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, Mundschutz beim Absaugen - Händehygiene, -Desinfektion und -Pflege einhalten - Sofortige Entsorgung verletzender Gegenstände in bruchsicheren verschließbaren Behältern - Desinfektion und Reinigung aller kontaminierter Gegenstände und Flächen mit Meliseptol - Information aller Haushaltsmitglieder über die erforderlichen Hygienemaßnehmen

zusätzlich bei fäkal-oral übertragenen Erkrankungen

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Hepatitis A Die Hepatitis A wird auf fäkal-oralem Weg übertragen (z.B. über verunreinigtes Trinkwasser, durch infizierte Nahrungsmittel). Die Zeitdauer zwischen Infektion und Auftreten der ersten Krankheitszeichen beträgt bei der Hepatitis A im Mittel 3-4 Wochen. Das Virus wird von infizierten Menschen 2 Wochen vor bis 2 Wochen nach Krankheitsbeginn im Stuhl ausgeschieden. Während dieser Zeit besteht demnach Ansteckungsgefahr. In Deutschland tritt die Hepatitis A meist sporadisch bei Urlaubern auf, die in Endemiegebiete reisen (z.B. Südamerika, Teile Südeuropas). - Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, Mundschutz beim Absaugen - Händehygiene, -Desinfektion und -Pflege einhalten - Sofortige Entsorgung verletzender Gegenstände in bruchsicheren verschließbaren Behältern - Desinfektion und Reinigung aller kontaminierter Gegenstände und Flächen mit Meliseptol - Information aller Haushaltsmitglieder über die Ansteckungswege und erforderlichen Hygienemaßnehmen Infizierte Personen sollten für 2-3 Wochen nach Krankheitsbeginn eine eigene Toilette benutzen oder die sanitären Anlagen nach Benutzung regelmäßig desinfizieren und Leib- und Bettwäsche bei mindestens 60 Grand waschen. Wer engeren Kontakt zu einer an Hepatitis A erkrankten Person hat oder hatte (Eltern/Geschwister/Freundinnen/Freunde), sollte sich kurzfristig einer Hepatitis A-Impfung unterziehen. Diese kann ggf. gleichzeitig mit einer Impfung gegen Hepatitis B kombiniert werden.

Salmonellen Salmonellen werden auf fäkal-oralem Weg übertragen (z.B, durch infizierte Nahrungsmittel, Kontamination mit dem Stuhlgang über Vorlagen, Verbände, Bettwäsche). - Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, - Händehygiene, -Desinfektion und -Pflege einhalten - Desinfektion und Reinigung aller kontaminierter Gegenstände und Flächen mit Meliseptol - Information aller Haushaltsmitglieder über die Ansteckungswege und die erforderlichen Hygienemaßnahmen Infizierte Personen sollten nach Krankheitsbeginn eine eigene Toilette benutzen oder die sanitären Anlagen nach Benutzung desinfizieren und Leib- und Bettwäsche bei mindestens 60 Grand waschen. Es wird auf drei aufeinander folgenden Tagen eine Stuhlprobe in das Labor geschickt. Nach dem 3. Negativbefund ist der Patient nicht mehr infektiös.

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Noroviren - Der Norovirus wird vorwiegend fäkal-oral und aerogen durch Bildung virushaltiger Aerosole während des Erbrechens direkt von Mensch zu Mensch übertragen. Infektionen und Ausbrüche können auch von kontaminierten Speisen (Salate, Sandwiches, Krabben, Muscheln u. a.), kontaminierten Getränken (verunreinigtes Wasser) oder kontaminierten Gegenständen ausgehen. Die Infektiösität ist sehr hoch. Das Virus breitet sich rasche in Gemeinschaften aus. Die Erkrankung ist meldepflichtig, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. - Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, Mundschutz beim Absaugen - Händehygiene, -Händedesinfektion mit einem für Noroviren gelisteten viruziden Händedesinfektionsmittel z.B. Sterilmium virugard®, - Desinfektion und Reinigung aller kontaminierterGegenstände und Flächen mit Curacid ® Aktiv-Tüchern im direkten Umfeld von Patienten (z. B. Nachtschränkchen) vor und nach jeder Pflegehandlung unter Benutzung von Einmalhandschuhen mit Curacid ® Aktiv-Tüchern, Tücher und Handschuhe unmittelbar nach der Benutzung entsorgen. - Sichtbar verunreinigte Flächen (z. B. Waschbecken, Toilette, Türgriffe, Fußboden) sofort unter Benutzung von Einmalhandschuhen und Curacid ® Aktiv-Tüchern reinigen. Tücher und Handschuhe unmittelbar nach der Benutzung entsorgen. - Information aller Haushaltsmitglieder über die Ansteckungswege und erforderliche Hygienemaßnahmen Erforderliche Hygienemaßnahmen im Privathaushalt (Dr. Masyar Monazahian Nds. Landesgesundheitsamt NS) - Infizierte Personen sollten nach Krankheitsbeginn eine eigene Toilette benutzen und die sanitären Anlagen nach Benutzung regelmäßig desinfizieren und Leib- und Bettwäsche bei mindestens 60 Grand waschen. - Kontakte zu Erkrankten sollten auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden, keine Begrüßung durch Händeschütteln - Erkrankte und Personen, die Erkrankte betreuen, sollten unbedingt eine sorgfältige Toiletten- und Händehygiene (sorgfältiges Waschen der Hände) einhalten. - Hygieneartikel personenbezogen nutzen. - Geschirr kann wie üblich gereinigt werden. - Erkrankte sollten keine Nahrungsmittel für andere zubereiten. - Nach Abklingen der Symptomatik kann das Virus weiterhin mit dem Stuhl ausgeschieden werden, deshalb für weitere zwei Wochen intensive Toiletten- und Händehygiene eingehalten. - Erkrankte Mitarbeiter sind sofort von der Arbeit freizustellen o Arbeitsaufnahme erst 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder aufnehmen o -Händedesinfektion mit einem für Noroviren gelisteten viruziden Händedesinfektionsmittel z.B. Sterilmium virugard®, mindestens zwei Woche nach Abklingen der Symtome weiterführen

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aerogen übertragbar

TBC - TBC wir durch Husten oder Niesen, vereinzelt auch durch den Genuss von infizierter Milch an abwehrgeschwächte Personen überragen und ist meldpflichtig. Direkte Ansteckungsgefahr besteht bei den offenen Formen, die stationär behandelt werden müssen.

- Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, wenn ein Kontakt mit erregerhaltigem Material zu erwarten ist, Schutzmaske mit Partikelfilter beim Absaugen - Händehygiene, -Desinfektion (vor und nach der Pflege) und -Pflege einhalten - Patienten auf die unbedingte Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme hinweisen - alle mitbehandelnden Einrichtungen und Personen informieren - eine Impfung wird von der BGW nicht mehr empfohlen. - Bei einer nachträglich erkannten offenen TB i(z.B. bei einem Klinikaufenthalt wegen unklaren Hustens) sind unverzüglicher Betriebsarzt und das Gesundheitsamt zu informieren.

nosokomiale Pneumonie - Händehygiene, -desinfektion (vor und nach der Pflege) und -Pflege einhalten

- Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten der Schutzstufe 2: Handschuhe, flüssigkeitsdichte Einmalschutzschürze, wenn ein Kontakt mit erregerhaltigem Material zu erwarten ist, Mundschutz beim Absaugen. - Sterile Einmalabsaugkatheter verwenden - Absaugsystem und Medikamentenvernebler nach Gebrauch mit Leitungswasser spülen - Absaugschlauch, Sekretauffangbehälter und Medikamentenvernebler täglich entweder mit mind. 65 Grad in der Spülmaschine reinigen oder 15 Minuten auskochen - Wenn Haushaltsmitglieder die Maßnahmen übernehmen, diese auf die hygienischen Notwendigkeiten hinweisen und ggf. anleiten.

Parasiten

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Läusebefall (Kopf-, Kleider-, Filzläuse)

- Unverzügliche Behandlung - Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung nach 9-10 Tagen, bei Kleiderlausbefall nach 8-9 Tagen - Sofortiger Wäschewechsel - Handtücher, Leib- und Bettwäsche bei mind. 60 °C (≥20 min) waschen. - Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist, Aufbewahrung der Textilien in einem gut zu verschließenden Plastiksack für mindestens 3 (Kopfläuse) bzw. 6 Wochen (Kleiderläuse) bei Zimmertemperatur. - Das Tieffrieren unter –10 °C über 24 Stunden in Kälteboxen ist eine weitere Variante. - Beim Auftreten von Kleiderläusen sind auch Decken und Matratzen einer Entlausung zu unterziehen (Matratzen gründlich absaugen, wenn möglich entsorgen). - Entwesen von Kämmen, Haar- und Kleiderbürsten durch Einlegen in mind. 60 °C heißes Seifenwasser über 20 Min. - Insbesondere bei Filz- und Kleiderlausbefall konsequente Einhaltung der Körperhygiene - Betreuende Personen haben sich vor potenzieller Ansteckung zu schützen. - Information aller Kontaktpersonen - Bei Personen mit engem Kontakt zum Betroffenen ist eine Befallskontrolle und bei Feststellen von Läusen bzw. Nissen (Läuseeier) eine sofortige Behandlung erforderlich (Einschalten des Gesundheitsamtes). - Die betroffenen Wohnbereiche sind von ausgestreuten Läusen zu befreien (gründliches Absaugen der Polstermöbel, Fußböden usw., danach Staubsaugertüte mit heißem Wasser überbrühen und entsorgen). - Bei Kleiderlausbefall erfolgen weitere Maßnahmen nach Vorgabe des Gesundheitsamtes.

Skabies (Krätze)

- Information des Gesundheitsamtes - Sofortiges Einschalten eines Dermatologen zur Diagnostik und Therapie - Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Pflegekräfte/Personen - Tragen von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen bei Kontakt mit dem Betroffenen - Konsequente Kontrolle und Mitbehandlung aller Kontaktpersonen (auch Pflegepersonal ohne ausreichende Schutzkleidung) - Wäschewechsel (Körperkleidung, Unterwäsche, Bettwäsche, Bettdecken, Handtücher) mind. 1 x täglich, bis nach Behandlung und Kontrolle durch den Hautarzt keine lebenden Krätzemilben mehr nachgewiesen werden. - Bett- und Unterwäsche so heiß wie möglich waschen, Buntwäsche bei 60 °C mind. 20 min., Bettstaub vorher absaugen - Schlecht zu waschende Textilien usw. können in verschweißten Plastiksäcken bei Zimmertemperatur 14 Tage aufbewahrt werden. Danach sind die Milben abgestorben. - Zur Entwesung von Matratzen, Polstermöbeln und Fußbodenbelägen gründliches, wiederholtes Absaugen mit einem starken Staubsauger (Staubbeutel sofort entsorgen) - Mit Krätzemilben kontaminierte textile Gegenstände und Schuhe können auch eingefroren werden (Temperatur unter –10 °C). - Eine chemische Entwesung der Räume ist nicht erforderlich. - Ständige Überwachung aller Behandelten sowie potenzieller Kontaktpersonen über 6 Wochen (verantwortlich: Gesundheitsamt)

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Patienten, die an einer in § 6 des Infektionsschutzgesetztes (siehe Anhang) aufgeführten Krankheiten erkrankt sind, müssen dem jeweiligen Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden, wenn diese Meldung nicht bereits durch den behandelnden Arzt erfolgt ist. Bei Bekanntwerden einer entsprechenden Infektion ist umgehend die Pflegedienstleitung zu informieren. Diese leitet dann alle erforderlichen Schritte (Klärung des Sachverhaltes und der Meldepflicht mit dem Arzt, ggf. Meldung an das Gesundheitsamt, Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen in Absprache mit der BGW und dem Gesundheitsamt) ein. Verhalten bei MRSA Siehe Standard: Umgang mit MRE 3.3 Umgang mit Verstobenen => Siehe Standard: Umgang mit Verstobenen

Anlagen: - § 6 Infektionsschutzgesetz - Unterschriftenliste der Mitarbeiter - Desinfektionsplan zum Aushang Literatur: - Rahmenhygieneplan der Länder - Noroviren, Empfehlungen des Zentrums für Gesundheitsschutz, Staatliches Untersuchungsamt Hessen - Informationen zu Norovirus-Infektionen ; Landesgesundheitsamt Niedersachsen - Hygiene in Einrichtungen der Altenpflege, VHD, 2003 - Tuberkulose in Deutschland, DBfK, 2007 - DGKH Empfehlung Maßnahmenpan beim Auftreten von MRSA in der ambulanten Pflege - RKI Empfehlungen: Händehygiene, Prävention nosokomiale Pneumonie, Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektion Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen, Infektionsprävention in Heimen BGW: GUV-R 250/TRBA 250, Gesunde Haut, Risiko Virusinfektionen - Unterrichtsmaterialien Asklepios-Fachkliniken München-Gauting (2007) - Langzeitbeatmung und Langzeitsauerstofftherapie, Arbeitshilfe der MDK-Gemeinschaft 2004 - Rückmeldung des RGU 22 vom 22. 10. 07

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Unterschriftenliste: Hiermit bestätige ich, dass ich den Hygieneplan gelesen und verstanden habe und die darin enthaltenen Vorgaben verbindlich einhalten werde.

Vor- und Zuname Qualifikation Datum und Unterschrift

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Welche Krankheiten müssen namentlich gemeldet werden? (§ 6 Infektionsschutzgesetz)

Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod:

Botulismus, Cholera, Diphterie, humane spongiforme Encephalopathie*, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) Virushepatitis, Masern, Meningokokkenmeningitis und Sepsis, Milzbrand, Poliomyelitis**, Pest, Tollwut, Typhus.

Erkrankungen und Tod:

Behandlungsbedürftige Tuberkulose ***

Verdacht und Erkrankung:

akute infektiöse Gastroenteritis und mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung, wenn der Betreffende im Lebensmittelbereich tätig ist oder zwei oder mehr Erkrankungen mit wahrscheinlichem epidemischen Zusammenhang auftreten Verdacht eines Impfschadens Verletzung oder Berührung eines Menschen durch ein tollwutkrankes verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier Auftreten einer bedrohlichen Krankheit oder von mindestens zwei gleichartigen bedrohlichen unbekannten Erkrankungen mit wahrscheinlich epidemischem Zusammenhang, die Behandlungsverweigerung oder der Abbruch bei behandlungsbedürftiger Lungentuberkulose und gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen mit wahrscheinlich epidemischem Zusammenhang

* außer familiär-hereditäre Formen ** als Verdacht gilt jede akute schlaffe nicht-traumatische Lähmung *** auch wenn Erregernachweis nicht vorliegt

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Rechtsgrundlagen: - Infektionsschutzgesetz - Gesundheitsdienste- und Verbraucherschutzgesetz - BGR 250/TRBA 250 - Medizinproduktegesetz - Medizinprodukte-Betreiberverordung - RKI-Richtlinien o Händehygiene o Prävention von Harnwegsinfektionen o Prävention der nosokomialen Pneumonie o Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen o Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten - Aktelle Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) - DIN 58953, 7-10 „Sterilgutversorgung“ - DIN EN ISO 11607 „Verpackungsmaterialien und Systeme für sterilisierende Medizinprodukte - DIN EN 13060 „Dampfkleinsterilisation“ - Rahmenhygieneplan für ambulante Pflegedienste - Länderarbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG, Stand Oktober 2003

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Desinfektionsplan für die Ambulante Krankenpflege Silvia Wolf GmbH erstellt am 11.05.2011 von Name: Silvia Wolf Funktion : PDL Qualifikation: Krankenschwester mit WB Sozialmanagement

Was Wann Wie Womit Wer Händedesinfektion

Siehe Hände-desinfektion im Hygiene-handbuch

3 ml Desinfektionsmittel 30 sec einreiben

Sterilium Pflegepersonal

Händereinigung

Bei grober Verschmutzung

danach Händedesinfektion Seifenspender alle

Handpflege

Bei trockener Haut

nach Bedarf eigene Handcreme individuell

Flächendesinfektion (z.B.Antidekubitus-matratze, Kopfwaschwanne, kontaminierte Arbeitsflächen und -geräte

nach Benutzung bei Verunreinigung

1 min einwirken lassen - Für nicht kontaminierte Flächen genügt eine einfache Reinigung mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln. Geräte müssen spannungslos sein. - Beim Umgang mit dem Präparat sind Handschuhe zu tragen und Einmaltücher zu verwenden

Meliseptol rapid

Pflegepersonal Haus-wirtschafterinnen

Instrumentendesinfektion (z.B. Nagelscheren, Verbandsscheren)

nach Benutzung - 1% Lösung herstellen - Instrumente schmutzig 1 Stunde einlegen - Unter fliesendem Wasser gründlich abspülen - Anschließend mit Einmaltuch abtrocknen - Beim Umgang mit dem Präparat sind Handschuhe zu tragen und Einmaltücher zu verwenden.

Helix

Haus-wirtschafterinnen