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Seite 2 1. Inhalt WALDBOTE 2013 1. Inhalt WALDBOTE 2013 ...................... 2 2. Vorwort .............................................................................................. 3 4. Robert Pirner verstärkt WBV-Team.................................................... 4 5. SEPA-Basis-Lastschrift ...................................................................... 5 6. Versicherungen für Waldbesitzer ....................................................... 6 7. 300 Jahre Nachhaltige Forstwirtschaft ............................................. 12 8. Die Birke ein „Reiba“, der Geld bringt ........................................... 13 9. Wiederbewaldung von Sturmschadenflächen .................................. 20 10. Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe ................................. 25 11. Starke Wurzeln - stabile Wälder....................................................... 27 12. Pflanztipps ....................................................................................... 31 13. PEFC-Standards.............................................................................. 32 14. Holzhandelssicherungsgesetz ......................................................... 33 15. Fortbildungsprogramm des AELF .................................................... 36 16. Rettungskette Forst ......................................................................... 37 17. Baum des Jahres 2013 - Der Wild-Apfel .......................................... 39 18. Baum des Jahres 2014 Die Traubeneiche .................................... 43 19. Grenzbaum und Grenzabstände ...................................................... 52 20. Holzmarkt - Holzvermarktung - Sortimente ...................................... 55 21. Übersicht WBV-Maschinen mit Preisen ........................................... 61 22. Maschineneinsatz und Bedarfsartikel 2012/2013 ............................. 63 23. Ansprechpartner Forstverwaltung .................................................... 64 24. Auftrag zur Waldpflege .................................................................... 67 25. WBV Geschäftsstelle ....................................................................... 68 Impressum Herausgeber: WBV Sulzbach-Rosenberg Geschäftsstelle im LCC Obere Gartenstr. 3 Mail: [email protected] 92237 Sulzbach-Rosenberg Home: www.wbv-sulzbach-rosenberg.de

1. Inhalt WALDBOTE 2013 - wbv-sulzbach-rosenberg.de · Robert Pirner verstärkt WBV-Team Seit dem 1. Juli - gerade rechtzeitig vor dem Gewittersturm, als hätten wir`s ge-ahnt - verstärkt

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1. Inhalt WALDBOTE 2013

1. Inhalt WALDBOTE 2013 ...................... 2 2. Vorwort .............................................................................................. 3 4. Robert Pirner verstärkt WBV-Team.................................................... 4 5. SEPA-Basis-Lastschrift ...................................................................... 5 6. Versicherungen für Waldbesitzer ....................................................... 6 7. 300 Jahre Nachhaltige Forstwirtschaft ............................................. 12 8. Die Birke – ein „Reiba“, der Geld bringt ........................................... 13 9. Wiederbewaldung von Sturmschadenflächen .................................. 20 10. Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe ................................. 25 11. Starke Wurzeln - stabile Wälder ....................................................... 27 12. Pflanztipps ....................................................................................... 31 13. PEFC-Standards .............................................................................. 32 14. Holzhandelssicherungsgesetz ......................................................... 33 15. Fortbildungsprogramm des AELF .................................................... 36 16. Rettungskette Forst ......................................................................... 37 17. Baum des Jahres 2013 - Der Wild-Apfel .......................................... 39 18. Baum des Jahres 2014 – Die Traubeneiche .................................... 43 19. Grenzbaum und Grenzabstände ...................................................... 52 20. Holzmarkt - Holzvermarktung - Sortimente ...................................... 55 21. Übersicht WBV-Maschinen mit Preisen ........................................... 61 22. Maschineneinsatz und Bedarfsartikel 2012/2013 ............................. 63 23. Ansprechpartner Forstverwaltung .................................................... 64 24. Auftrag zur Waldpflege .................................................................... 67 25. WBV Geschäftsstelle ....................................................................... 68 Impressum Herausgeber: WBV Sulzbach-Rosenberg Geschäftsstelle im LCC Obere Gartenstr. 3 Mail: [email protected] 92237 Sulzbach-Rosenberg Home: www.wbv-sulzbach-rosenberg.de

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2. Vorwort

Ein ereignisreiches Jahr in unserer WBV geht dem Ende entgegen. Ein Jahr, in dem unsere Selbsthilfeeinrichtung die an sie gestellten Aufgaben hervorragend gemeistert hat. Zuerst der Schneebruch in unseren höheren Lagen und dann das regionale Sturmereignis rund um Sigras wurde und wird durch unsere Mann-schaft hervorragend gemeistert. An dieser Stelle will ich mich nochmals ausdrücklich bei den Mitarbeitern und Ihren Helfern bedanken. Mit höchstem Einsatz haben sie es ermöglicht, die Holzmenge in kürzester Zeit zu bewältigen. In der Hochzeit der Sturmholzaufarbeitung waren zeitweise bis zu 10 Harvester im Einsatz mit allen anfallenden Arbeiten wie Flächenvorbereitung, Einweisung, Lagerplätze, Kontrolle der Sortimente, Aufmaß, Bereitstellung und deren Ab-rechnung. Zusätzlich zu den maschinell aufgearbeiteten Sturmhölzern sind nicht unerhebliche Mengen an Holz durch die betroffenen Waldbesitzer selbst aufge-arbeitet worden. Glücklicherweise ist der Sturm auf einen stabilen und aufnahmefähigen Holz-markt gestoßen und somit hält sich der finanzielle Schaden für die betroffenen Waldbesitzer in Grenzen. Auch in der Geschäftsstelle hat sich wieder einiges getan. Die Bürogemeinschaft mit der WBV Illschwang-Birgland nimmt langsam Gestalt an. Auch deshalb ha-ben wir Mitte des Jahres Robert Pirner aus Riglashof Gemeinde Hirschbach in Teilzeit eingestellt. Er wird für die WBVen Illschwang-Birgland und Sulzbach-Rosenberg arbeiten. Erfreuliches ist bei der WBV Energie GmbH zu vermelden. Fast vier Jahren nach der ersten Inbetriebnahme konnten nun die bei-den Kirchen in Edelsfeld sich entschließen, auch an das Nahwärmenetz anzuschließen. Somit wird nun nach fast 5 Jahren die ur-sprünglich errechnete Wärmeabgabemenge erreicht. Ich wünsche Ihnen allen ein unfallfreies Arbei-ten im Wald und alles Gute. HARALD PILHOFER 1.VORSITZENDER

Nachwachsende Energie aus dem Wald (Bild stihl024, pixelio.de)

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3. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013

Einladung an alle Mitglieder der Waldbesitzervereinigung Sulzbach-Rosenberg w.V. zur Jahreshauptversammlung Tag: Freitag, den 22. November 2013 Beginn: 19:30 Uhr Ort: Gasthaus „Wulfen“ in Kauerhof Tagesordnung:

1) Begrüßung

2) Bericht des 1. Vorsitzenden Harald Pilhofer

3) Bericht der Geschäftsführer Jörg Berendes und Uwe Gmach

4) Kassenbericht von Hubert Irlbacher, Berata

5) Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

6) Hauptreferat von Josef Ziegler, Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz:

„Die Wertschöpfung aus dem Wald erhalten – Neue Herausforderungen

für die Waldeigentümer“

7) Grußworte

8) Wünsche und Anträge

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. HARALD PILHOFER 1. VORSITZENDER

4. Robert Pirner verstärkt WBV-Team

Seit dem 1. Juli - gerade rechtzeitig vor dem Gewittersturm, als hätten wir`s ge-ahnt - verstärkt Robert Pirner das Team der WBV. Der praktizierende staatl. ge-prüfte Agrarbetriebswirt kümmert sich um Routinen im Büroalltag. Damit sollen die Geschäftsführer der WBV Sulzbach-Rosenberg und der WBV Illschwang-Birgland von Büroarbeiten entlastet werden und so mehr Zeit für die Arbeit mit den Mitgliedern draußen vor Ort zur Verfügung haben. Damit einhergehend haben sich die Bürozeiten geändert. Die WBV-Geschäftsstelle ist jetzt täglich von

Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr besetzt.

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Neu im WBV-Team ist Robert Pirner (Bild Jörg Berendes)

5. SEPA-Basis-Lastschrift

Sehr geehrte Mitglieder, Ihre Mitgliedsbeiträge oder Maschinenausleihgebühren u. ä. werden ab 2014 auf Grund der Umstellung des Zahlungsverkehrs im neuen europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren eingezogen. Die von Ihnen in der Beitrittserklärung erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Der Lastschrifteinzug wird durch

die Mandatsreferenz (=Ihre Mitgliedsnummer)

und unsere Gläubiger-Idendifikationsnummer ergänzt. Die Umstellung erfolgt durch uns. Für Sie bedeutet die Umstellung kei-nen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

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Bitte teilen Sie uns aber so schnell wie möglich Kontoänderungen mit. So erspa-ren Sie uns und sich unnötigen Zusatzaufwand und Kosten.

6. Versicherungen für Waldbesitzer

In Zusammenarbeit mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz haben die Versicherungsstelle Deutscher Wald und die AXA Versicherung AG einige interessante Versicherungslösungen erarbeitet, die auch von den einzelnen Mit-gliedern unserer Waldbesitzervereinigung über einen Sammelvertrag in An-spruch genommen werden können.

Das Ziel, einen weitreichenden Versicherungsschutz zu einem außergewöhnlich günstigen Preis anbieten zu können wurde erreicht. Nachstehend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick der angebotenen Versicherungen, die Sie als Mit-glied der Waldbesitzervereinigung Sulzbach-Rosenberg sehr unbürokratisch beantragen können. Die Teilnahme ist nur mit ihrer gesamten Mitgliedsfläche möglich. Wenn Sie sich an dem Sammelvertrag (über Waldbesitzerhaftpflicht, Umweltschadenhaftpflicht, Waldbrand- und Sturmversicherungen) beteili-gen wollen, setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Dort er-

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halten Sie auch eine weitergehende Beschreibung der Waldbrand- und die Waldsturmversicherungen.

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung (Angaben ohne

Gewähr) Diese Waldbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Nichtlandwirte sehr zu empfehlen (!), da deren Waldgrundstücke nicht in einer Betriebshaftpflicht des landwirtschaftlichen Betriebes mitversichert sind. Wir möchten deshalb alle Waldbesitzer, die keine landwirtschaftliche Betriebs-haftpflicht haben, ausdrücklich darauf hinweisen, dass für Schäden, die im Zu-sammenhang mit der Waldbewirtschaftung entstehen, ihre normalen Privathaft-pflichtversicherungen nicht haften. Wir gehen davon aus, dass sehr viele Mit-glieder in diesem Zusammenhang keinen Versicherungsschutz haben. Als Mit-glied der WBV Sulzbach-Rosenberg erhalten Sie diese Haftpflichtversicherung zu einem extrem günstigen Jahresbeitrag von 1,20 Euro je angefangenen Hek-tar. Der entsprechende Beitrag für das versicherte Kalenderjahr wird einfach zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht. Als einzelner Versicherungs-nehmer würde Ihnen ein vergleichbarer Versicherungsschutz wegen der hohen Grundgebühr für die Versicherungspolice über 100 Euro kosten. Leistungsbeschreibung:

Überprüfung des Haftungsanspruchs und Abwehr bei unbegründeten Forderungen

bei begründeten Forderungen Zahlung des Schadens

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von pauschal 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden pro Rahmenvertrag

Die Versicherung tritt bei Bestehen eines dieses Risiko deckenden an-derweitigen Versicherungsvertrages nachrangig als Subsidiärdeckung ein.

Versichert sind:

Haftpflichtschäden bei Dritten, die aus dem Besitz und der Bewirtschaf-tung der deklarierten Waldflächen resultieren

Haftpflichtschäden z.B. bei Forstnutzung, Holzernte, bei Bestandsgrün-dungen, Kultur- und Forstschutzarbeiten, Saatgutgewinnung und Pflan-zenanzucht

Haftpflichtschäden bei Wegebau und Unterhaltung

Haftpflichtschäden aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der deklarierten Mitglieder

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Schäden bei Dritten durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflicht), z. B. bei Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Diesel oder Benzin, Dünge- oder Spritzmittel.

Beitrag: Der Jahresbeitrag, der zusammen mit dem jährlichen WBV-Mitgliedsbeitrag ab-gebucht wird, beträgt bei einjähriger Vertragslaufzeit incl. aller Steuern und Ge-bühren: 1,20 € je angefangenen Hektar Waldfläche

Umweltschaden-Haftpflichtversicherung (Angaben ohne

Gewähr) (gilt nur in Verbindung mit der Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung) Bezieht sich auf Haftpflichtschäden, die aus der öffentlich-rechtlichen Verpflich-tung des Forstbetriebs- Inhabers zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder der Erstattung der hierfür anfallenden Kosten (Verursa-cherprinzip) resultieren.

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Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme, die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten sowie die Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten. Leistungsbeschreibung:

Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme

Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten

Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten

Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Waldbesitzers

Die Versicherungssumme beträgt 600.000 Euro Versichert sind Haftpflichtschäden verursacht durch:

Schädigung der Umwelt z.B. von Tier- und Pflanzenarten und deren na-türlichen Lebensräumen sowie von Gewässern (inkl. Grundwasser) und Boden.

Beitrag: Der Jahresbeitrag, der zusammen mit dem jährlichen WBV-Mitgliedsbeitrag ab-gebucht wird, beträgt bei einjähriger Vertragslaufzeit incl. aller Steuern und Ge-bühren: 0,80 € je angefangenen Hektar Waldfläche

Waldbrandversicherung (Angaben ohne Gewähr)

Die vereinbarte Entschädigung gilt als Vermögensausgleich für den Sachscha-den am vernichteten Bestand. (Die jeweils gültige Entschädigungs-Summenstaffel können wir Ihnen bei Interesse zukommen lassen.) Bei mehrschichtigen Waldbeständen gilt die Bestandesschicht versichert, auf der der waldbauliche und/oder wirtschaftliche Schwerpunkt liegt. Zusätzliche Einschlüsse:

Nachgewiesene Abräumungskosten für alle Altersklassen 1.000 EUR/ha: unbegrenzt

Nachgewiesene Feuerlöschkosten (nicht Kosten der Feuerwehr): unbegrenzt

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Im Wald auf eigenes Risiko lagerndes, geschlagenes Holz 50.000 EUR

Nachgewiesene Zaunkosten für Kulturen auf Waldbrandschadenflächen 10.000 EUR

Beitrag: Der Jahresbeitrag, der zusammen mit dem jährlichen WBV-Mitgliedsbeitrag ab-gebucht wird, beträgt bei fünfjähriger Vertragslaufzeit incl. aller Steuern und Gebühren: 1,20 € pro Hektar Waldfläche

Wald-Sturmversicherung (Angaben ohne Gewähr)

Leistungsbeschreibung: Vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme von 4.000 EUR je Hektar Sturmschadenfläche. Die vereinbarte Entschädigung gilt als Vermögensausgleich für den Sachscha-den am vernichteten Bestand. Erlöse aus dem Verkauf des Sturmschadenholzes verbleiben ohne Abzug beim Waldbesitzer. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn aufgrund des Sturmschadens der Bestockungsgrad (B°) des verbleibenden Bestandes unter 0,4 reduziert wurde. Dabei ergibt sich die Entschädigung aus der Differenz der Bestockungsgrade vor und nach dem Schadenereignis multipli-ziert mit der Schadenfläche und der vereinbarten Hektarentschädigung. Versi-chert gelten Waldbestände, die aufgrund des Sturmschadens wiederaufgeforstet werden müssen. Einzelstammwürfe bzw. –brüche bleiben bei der Berechnung der bestandesweisen Sturmschadenfläche unberücksichtigt. Folgesturmschäden in Waldbeständen, die unmittelbar an Sturmschadenflächen sowie nachfolgender Sturmschadenereignisse angrenzen (aufgerissene Waldbestände) sind in den nächsten fünf Jahren nach dem jeweiligen Sturmereignis vom Versicherungs-schutz ausgeschlossen. Bei den im Sturmschadenfall geschädigten Waldbestän-den auf Stauwasserstandorten sowie bei sonstigen Beständen, die im Schaden-fall das Alter der in der Forsteinrichtung für die jeweilige Baumart festgelegten Umtriebszeit überschritten haben, wird die o.g. Flächenentschädigung um 50 von Hundert reduziert. Selbstbehalt: Der Versicherungsnehmer (einzelner Waldbesitzer) trägt je Scha-denereignis von der bedingungsgemäß errechneten Entschädigung 10 von Hun-dert - bei Forstbetrieben bis 50 ha mindestens 1.000 EUR, jedoch maximal 7.500 EUR; bei Forstbetrieben größer 50 ha mindestens 2.500 EUR, jedoch maximal 12.500 EUR - selbst. Die Aufarbeitung des Sturmholzes darf nur nach vorheriger Schadenbesichtigung und nach Zustimmung durch den Versicherer erfolgen. Sind die Holzmengen aufgrund der zeitlichen und räumlichen Überschneidung

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des regulären Holzeinschlages und des Sturmereignisses nicht eindeutig ab-grenzbar, wird der Einschlagsdurchschnitt der letzten sturmschadenfreien fünf Jahre bis zum Schadeneintritt - bezogen auf die Flächeneinheit - zeitanteilig in Abzug gebracht. Beitrag: Der Jahresbeitrag, der zusammen mit dem jährlichen WBV-Mitgliedsbeitrag ab-gebucht wird, beträgt bei fünfjähriger Vertragslaufzeit incl. aller Steuern und Gebühren: 7,-- € pro Hektar Waldfläche

7. 300 Jahre Nachhaltige Forstwirtschaft

Der Roman des norwegischen Autors Gulbranssen „Und ewig singen die Wälder“ lässt etwas von der Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit des Waldes spüren. Tatsächlich ist unter unserem humiden Klima der Wald die dauerhafte natürliche Vegetationsform, die nur durch menschliche Nutzung verändert wird. Wird bei der Waldnutzung nicht auf die Wiederverjüngung und den Erhalt der Wuchsleistung und Bodenfruchtbarkeit geachtet, ist die Existens des Waldes gefährdet. Genau das geschah im Hoch- und Spätmittelalter durch überzogene

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Holznutzung für die Hammerwerke und Glashütten, durch Streunutzung und Waldweide. Die dadurch ausgelöste Holznot führte zur Entwicklung planmäßiger Auffors-tungstechniken und zum Prinzip der Nachhaltigkeit für die Waldbewirtschaftung, die der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz 1713 im Buch „haußwirthliche Nachrichten und naturmäßige Anweisung zur wilden Baum-Zucht“ erstmals zusammenfasste. Beim Wiederaufbau der devastierten Wälder waren Förster und Waldbesitzer so erfolgreich, dass unsere die Wälder heute die höchsten Holzvorräte seit Beginn der mittelalterlichen Rodungsperiode haben. Stand am Anfang die nachhaltige Holznutzung ausschließlich im Focus, gewan-nen mit zunehmenden Erkenntnissen der Forstwissenschaftlichen Forschung auch der ökologische und der soziale Wert immer mehr an Bedeutung. Der Wald soll nachhaltig Schutzfunktionen erfüllen (z. B. für sauberes Trinkwasser, für die Luftreinigung, gegen Bodenerosion), als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Erholungsraum für den Menschen zur Verfügung stehen, sowie Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Die Forstwirtschaft versteht den Wald heute als kom-plexes, dynamisches Natursystem. Veränderungen der gesellschaftlichen An-sprüche und der natürlichen Grundlagen verlangen eine rechtzeitige Anpassung bzw. Optimierung des Waldes. Jüngstes Beispiel ist die sich abzeichnende Kli-maveränderung. Ohne Bewirtschaftung und aktive Anpassung im Wege der Waldverjüngung und Pflege kann diese die Leistungsfähigkeit des Waldes stark beeinträchtigen. Ohne nachhaltige Bewirtschaftung würde der Wald seine wirtschaftliche und soziale Bedeutung und der Waldbesitzer das Interesse an der Walderhaltung verlieren. RICHARD SCHECKLMANN BEREICHSLEITER FORSTEN AM AELF AMBERG

8. Die Birke – ein „Reiba“, der Geld bringt

Die Birke ist eine echte Europäerin. Sie kommt in ganz Europa, von Finnland bis Spanien vor und genießt gerade in Skandinavien und im Baltikum als Zeichen für Neubeginn und Fruchtbarkeit hohes Ansehen. In unseren heimischen Wäldern hingegen stehen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer der Birke oftmals skep-tisch bis ablehnend gegenüber. Vorurteile (siehe Infokästen auf folgenden Sei-ten) wie „Die Birke ist ein „Reiber“ und Peitscher“ und Unsicherheit beim wald-baulichen Umgang mit dem Pionier tragen dazu bei, dass das finanzielle und waldbauliche Potenzial von Birkenwäldern oft ungenutzt bleibt.

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Renditeformel: 2 x Birke = 1 x Kiefer Das Erntealter der Birke sollte auf-grund der mit dem Alter zunehmenden Farbkernbildung bei rund 60 Jahren liegen. Das Holzvolumen eines Bir-kenbestandes liegt auf guten Standor-ten im Alter 60 bei 200 Festmeter je Hektar. Damit liegt sie deutlich hinter den Nadelhölzern Kiefer und Fichte. Allerdings verändert sich das Bild, wenn man die Umtriebszeiten, also das Erntealter, in den Vergleich ein-bezieht: Können erntereife Fichten im Alter 80 – 100 Jahre bzw. Kiefer im Alter 120 – 140 Jahren geerntet wer-den, so kann die Produktionszeit der Birke um rund ein Drittel bzw. um die Hälfte verkürzt werden! Waldbesitze-rinnen und Waldbesitzer steht also vor der plakativen Frage: In 120 Jahren zweimal Birke ernten oder nur einmal Kiefer? Ein Blick auf die in den letzten Jahren bei Versteigerungen erlösten Preise zeigt die Attraktivität starker Birken für den Holzmarkt. Für Stämme ab 3 m Länge und Mittendurchmesser ab 40 cm wurden Durchschnittspreise von 91,- Euro und 160,- Euro je Festmeter erlöst. Spitzenstämme wechselten für rund 337,- Euro je Festmeter den Besitzer. Auch auf dem Weg zu starken Stämmen kann im Rahmen von notwendigen Durchforstungen gutes Geld verdient werden. Die Birke ist ein hervorragendes Brennholz. Aufgrund der fehlenden Harzblasen, welche Funkenflug verursachen, ist sie vor allem für offene Kamine geeignet und mit ihrem bläulichen Flammen-bild ein echter „Hingucker“. Mit Preisen um die 80,- Euro für ofenfertiges Birken-brennholz können Waldbesitzer ihr Durchforstungsholz veredeln. Der wohl größte finanzielle Vorteil liegt jedoch bei der Bestandsbegründung. Birkenbestände entstehen in der Regel aus Naturverjüngung – ohne Aufwand und Kosten für den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Aufräumen mit Vorurteilen:

Vorurteil 1: „Die Birke ist ein „Peit-

scher“ und Platzräuber“

Ob eine Birke „peitscht“ liegt ent-

scheidend an der Länge ihrer Krone.

Bei einer kurzen, kleinen Birkenkrone

schlägt der Wind diese in benachbar-

te Bäume und kann vor allem bei der

Kiefer Schäden verursachen. Aller-

dings ist das keine Eigenart der Birke,

sondern trifft auf jeden Baum zu, so-

bald dieser nur eine kurze Krone mit

ungünstigem Schwerpunkt besitzt.

Fazit: Längere Krone, tieferer

Schwerpunkt, weniger peitschen!

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Birkenwald mit Zukunftspotential (Bild: Roo / pixelio.de)

Aufräumen mit Vorurteilen:

Vorurteil 2: „Birkenholz taugt höchstens als Brennholz“

Die Birke zeichnet sich durch sehr rasches Jugendwachstum aus. Wird sie

richtig gepflegt, spricht früh und kräftig durchforstet, kann die Birke eine

große Krone ausbauen.

Dann ist nach 40 Jahren ein Durchmesser von 40 cm möglich. Ein qualita-

tiv guter Birkenstamm ab dieser Dimension kann 300,-€ und mehr pro

Kubikmeter erlösen. Aus dem hellen Holz solcher Birken werden bei-

spielsweise Möbel hergestellt.

Fazit: Früh durchforsten, große Krone ausbauen, hohe Preise erlösen.

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Aufräumen mit Vorurteilen:

Vorurteil 3: „Die Birke ist ein Weichlaubholz,

ähnlich der Pappel“

Die Birke ist ein Hartholz. Sie besitzt einen sehr hohen

Brennwert, knapp unter dem der Eiche oder Buche. Im

Gegensatz dazu liegt der Brennwert der Fichte rund 30

% unter dem der Birke.

Fazit: Birkenholz besitzt den 1,3 fachen Brennwert von

Fichtenholz. Ein Ster Birke ersetzt rund 180 l Heizöl.

http://www.brennholz-check.de/brennwerte.php

Durch den birkeneigenen Stoff Betulin ist die Birke weniger anfällig für Wildver-biss und somit ist in der Regel kein arbeits- und kostenintensiver Schutzzaun erforderlich. Im Vergleich zu einem gepflanzten und gezäunten Bestand ersparen sich Waldbesitzer zwischen 5.000,- und 11.000,- Euro je Hektar – Verzinsung über die Produktionszeit noch nicht mitgerechnet! Waldbau mit der Birke Wiederbewaldung und Vorwald Anstatt Angst vor einem peitschenden und ver-dämmenden Birkenwald zu haben, sollte man sich die vielen waldbaulichen Vorteile, vor allem im Rahmen der Wiederbe-waldung vor Augen füh-ren: Die zwei heimischen Bir-kenarten, Sandbirke und Moorbirke, decken den Großteil der forstlichen Standorte ab. Sie sind also fast überall standort-gerecht und können stabil und ertragreich wachsen. Aufgrund der intensiven Samenproduktion, die bereits ab dem Alter 5-10 einsetzt und der weiten Verbreitung durch Wind, reichen bereits wenige Birken im weiten Umfeld einer Schadfläche aus um eine üppige natürliche Verjüngung zu spenden. Die Birke ist eine typisch robuste Pionierbaumart und weitgehend unemp-findlich gegenüber Frost und Trockenheit. Auch Verbiss- und Mäuseschäden spielen keine große Rolle. Hat sich erst einmal ein Birkenjungwald ausgebildet, können im Schutz des lichtdurchlässigen Birkenschirms empfindlichere Baumar-ten wie Fichte, Buche oder Tanne aufwachsen. Der sogenannten „Birken-Vorwald“ reduziert die Spätfrostgefährdung, schützt vor extremer Sonnenein-

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strahlung und verhindert eine starke Vergrasung der Flächen. Gleichzeitig tragen Beschattung sowie Seitendruck der Birkenkronen zu einer deutlichen Verbesse-rung der Qualität des nachwachsenden Bestandes bei. Durch den vergleichswei-se hohen Wasserverbrauch der Birke wird die Wiederbewaldung vernässter Schadflächen deutlich erleichtert. Jungwuchspflege - Dickung muss Dickung bleiben Die ersten 10 bis 15 Jahre entscheiden über die künftige Qualität bzw. Brennholz oder Furnier. Um eine rasche Astreinigung zu gewährleisten und so eine astfreie, gesuchte Stammqualität zu erreichen, ist in der Wuchsphase bis 10 m Höhe Dichtstand notwendig. Eingriffe sollen auf das unbedingt erforderliche Maß redu-ziert werden (z.B. grobe Formen, „Protzen“, entnehmen und Mischbaumarten fördern). Auslesedurchforstung und Kronenausbau Vor der ersten Auslesedurchforstung werden Rückegassen im Abstand von rund 30 Metern in den Bestand gelegt. Der richtige Zeitpunkt für die Auslesedurchforstung bzw. den Kronenausbau ist bei einer astfreien Stammlänge von rund 6 m erreicht. Wartet man mit dieser Durchforstung zu lang, sind die Birkenstämme zwar bis weit nach oben astfrei, die Kronen sind dann jedoch zu klein. Die Krone ist der Motor eines Baumes und ganz grundsätzlich gilt: „Je größer die Krone, desto stärker das Baumwachstum.“

Starke Krone = starker Zuwachs (Bild Sonja Zach, pixelio.de)

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Im Abstand von 10 bis 12 Metern werden gut geformte, vitale und gesunde Bir-ken ausgewählt. Umstehende Bedränger, die den Auslesebaum in der Krone einengen, werden entnommen. Alle 3 bis 5 Jahre wird die Lage neu beurteilt. Wird die Krone des Auslesebaumes erneut durch Konkurrenten bedrängt, ist wieder ein Eingriff erforderlich. Als Pionierbaumart ist es typisch, dass die Birke die Krone gerade in jungen Jah-ren (Alter 20 bis 30) rasch vergrößern und ausbauen kann. Umgekehrt bringt eine kräftige Förderung der Kronen in höherem Alter keinen entscheidenden Zuwachseffekt mehr. Neubeginn mit der Birke Auch wenn klimabedingt Schadereignisse im Wald zunehmen werden und damit auch das Potenzial für Birkenwälder wächst, werden Massensortimente die Ausnahme bleiben. Bei richtiger Pflege werden Waldbesitzer aber ver-mehrt Freude an gut ge-formten, kräftigen Einzel-stämmen mit Durchmes-sern über 40 cm haben. Für die optimale Vermark-tung solcher Stämme ist die Waldbesitzervereini-gung Sulzbach-Rosenberg der richtige Ansprechpart-ner. So kann beispielswei-se der Transport zu einer Laubholzversteigerung in Nordbayern organisiert oder Anfragen von lokalen Schreinern gebündelt wer-den. Bei der verjüngungsfreudi-gen Laubbaumart sollten Waldbesitzer auch daran denken, dass die Naturver-jüngung der Birke - auch in der Mischung mit Nadel-holz - mit 1000 Euro je Hektar gefördert werden kann.

Aufräumen mit Vorurteilen:

Vorurteil 4: „Die Birke ist ein Unkraut und ver-

drängt wertvolle andere Baumarten“

Gerade nach Sturmereignissen können junge

Birken auf diesen Freiflächen sehr gut wachsen.

Sie bilden dann einen sogenannten Vorwald.

Unter dem lichtdurchlässigen Birkenschirm

entwickelt sich geschützt vor Frost, extremer

Sonneneinstrahlung und Konkurrenzvegetation

wie der Brombeere, eine differenzierte, feinas-

tige Verjüngung zahlreicher Baumarten. Fich-

ten, aber auch Buchen und Tannen kommen mit

den Lichtverhältnissen unter einem Birken-

schirm sehr gut zurecht.

Fazit: „Im Schutz eines Birkenvorwaldes können

sich qualitativ gute Fichten, Buchen und Tannen

entwickeln.

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Genauere Informationen hierzu erfahren Waldbesitzer beim jeweils zuständigen Beratungsförster der Bayerischen Forstverwaltung (www.aelf-am.bayern.de). In Nordeuropa steht die Birke für Neuanfang und Hoffnung. Was liegt hier näher, als zu hoffen, dass die waldbaulichen und finanziellen Vorteile des „Reibers Bir-ke“ erkannt werden und stattliche Wertholz-Birken künftig vermehrt Teil unserer heimischen Waldbilder werden. VOLKER BINNER FORSTREVIER SULZBACH

9. Wiederbewaldung von Sturmschadenflächen

Rechtliche Grundlagen:

1. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Waldgesetz:

1.1. Es besteht auf Waldflächen eine Wiederaufforstungspflicht!

• kahlgeschlagene oder infolge von Schäden unbestockte Waldflächen

sind wieder aufzuforsten (=Pflicht)

• innerhalb von drei Jahren

• unvollständige Naturverjüngungen sind innerhalb von fünf Jahren zu er-

gänzen

• Fristverlängerung ist auf Antrag beim zuständigen AELF möglich

1.2. Was ist eine Rodung?

• Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Nutzungsart, z.B. Acker-

bau

• Dazu bedarf es eines schriftlichen Antrages beim zuständigen AELF

• Formulare gibt es beim AELF

• Gründe für Versagung oder Auflagen:

u.a. Schutz-, Bann- und Erholungswald

andere Rechtsvorschriften stehen dem entgegen (z.B. Bayeri-

sches Naturschutzgesetz)

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Natürliche Grundlagen:

1. Vorüberlegungen bei der Wiederbewaldung

• Ist Naturverjüngung bereits vorhanden und wie ist die Verteilung?

• Wie sind die Standorteigenschaften meines Bodens?

• Wie ist es mit der Zukunftsfähigkeit (Klimawandel)?

• Welche Herkunftsempfehlungen für die einzelnen Baumarten gibt es?

(www.forst.bayern.de/asp/)

• Ist eine forstliche Förderung möglich und wie schaut sie aus?

2. Die drei wichtigsten Faktoren für die Baumartenwahl sind:

1.Klima

• Temperatur • Niederschlag • Länge der Vegetationsperiode • Strahlung • Windverhältnisse • usw.

2.Lage

• Himmelsrichtung • Höhenlage • Auf der Kuppe • Am Hang • Im Tal • Ebene Fläche • Frostmulde • Sonn-/Schatthang • usw.

3.Boden

• Nährstoffausstattung • Wasserverfügbarkeit • Gründigkeit • Gefüge (locker/dicht) • usw.

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Hilfsmittel: Standortskarte und Baumarteneignungstabelle

Bild: Die Baumarteneignungstabelle der WBV Sulzbach-Rosenberg zur Stand-ortskarte gibt einen schnellen Überblick welche Baumart auf den jeweiligen Standort passt.

Bild: Standortskarte der WBV Sulzbach-Rosenberg

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Empfehlungen für mögliche Anpflanzungen:

1. Trockene Böden, z.B. im Bereich Kalchsreuth Sandgrube

(Standorts-Nr. 103)

• Geeignet ist Eiche, Roteiche, Douglasie, Kiefer, Spitzahorn, Kir-

sche, Robinie, Rotbuche und Winterlinde

• Ungeeignet ist Fichte, Tanne, Bergahorn, Esche, Schwarzerle

Vorschlag: Spitzahorn mit Winterlinde:

2. Mäßig wechselfeuchte Böden, z.B. im Bereich Gemeindeholz Sigras

(Standorts-Nr. 307)

• Geeignet sind fast alle Baumarten auch Fichte, solange die Nie-

derschläge auch in den Sommermonaten vorhanden sind gut

geeignet wären Eiche, Winterlinde und Hainbuche

• Weniger geeignet ist die Kiefer

Vorschlag: Mehrere Baumarten mit Beteiligung von mindestens 30 % Laub-

holz, z.B. Rotbuche um das Risiko zu streuen und die Stabilität zu erhöhen

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3. Böden mit Stauwasserbeeinflussung, z.B. im Bereich Gemeindeholz

Sigras (Standorts-Nr.308)

• Geeignet ist Eiche, Tanne, Schwarzerle, Hainbuche und Aspe

• Ungeeignet ist Fichte, Douglasie, Buche, Bergahorn, Esche, Kir-

sche

Vorschlag: Begründung von Vorwald aus Birke und Aspe zum Schutz ei-

ner später eingebrachten Weißtanne

Ein Vorwald aus Pionierbaumarten bietet empfindlichen Baumarten wie bei-spielsweise Tanne Schutz (Bild Rainer Zapf)

Was noch wichtig ist:

1. Schutz der Pflanzen vor Wildverbiss und Fegeschäden (Jagd, Zaun oder

Einzelschutz)

2. Schäden durch Mäuse

3. Frostschäden in Muldenlagen durch fehlende Überschirmung beachten

4. Überwachsen durch Konkurrenzvegetation, z.B. Brombeere, Himbeere etc.

RAINER ZAPF FORSTREVIER AUERBACH

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10. Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – ein Spruch von Trainerlegende Sepp Her-berger. Diese eigentliche Binsenweisheit kann man genauso gut auf den Wald übertragen: Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe. Ziehen wir also unse-re Lehren aus der Bewältigung des Gewittersturms vom 28. Juli! Was man (ne-ben aktiven Waldbau) für eine schnelle Logistik im Ernstfall vorbereiten kann: LKW-Forststraßen Die Bedeutung einer ausreichenden Erschließung durch intakte (= gepflegte) Forststraßen ist gar nicht hoch genug zu bewerten. Dazu gehört aber eine lau-fende Wegepflege, die mindestens einmal im Jahr – notwendig sind aber meis-tens mehrere Pflegeübergänge – den Humus vom Weg abzieht, gleichzeitig den wertvollen Schotter auf den profilierten Wegekörper zurückholt. Andernfalls wird dieser Humus durch Maschinen und LKW in den Schotter „einmassiert“, was dann die Tragfähigkeit der Forststraße herabsetzt. Rückegassen Nach PEFC muss jeder Wald mit einem systematischen Rücke-gassennetz erschlossen sein. Dies soll verhindern, über die Jah-re hinweg die Bodenporen mit Schlepper/Maschinen auf großer Fläche zu zerstören. Im Katastrophenfall oder bei Käferbefall kann man sich viel zusätzliches „Schadholz“ sparen, wenn eine vorhandene Rückegasse es ermöglicht, jederzeit nur das ei-gentliche Schadholz herausholen zu können.

Abstand mindestens 20m – Praxis: 25 m.

Breite 3,50 m bis 4,00 m

Markierung durch Schrägstrich(Bsp. siehe rechts). Viel Aufwand musste betrieben werden um den Grenzverlauf (auch für ortsun-kundige Unternehmer) deutlich zu machen. Die Aussage: „… kloine Rangerl hinti …“ reicht nicht! Grenzverlauf

Nicht nur im Katastrophenfall nützlich sind deutliche Mar-kierungen (Ring um den Baum (Bsp. siehe rechts) an den letzten eigenen Bäumen entlang der Grenze. Dies ist nicht erforderlich wenn der Grenzverlauf entlang eines Weges oder einer Rückegasse liegt.

Einheitliche (nicht grelle!) Farbe verwenden (Tipp: wet-terfeste Dispersionsfarbe mit Pinsel auftragen – vorher lockere Rinde abkratzen).

Nur die eigenen Bäume bei trockenem Wetter farbig markieren! (bei Nachbarbäumen = Sachbeschädigung!)

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Zur Vermeidung zukünftiger Grenzbäumen sollte die Grenzlinie "von klein auf" in Absprache mit dem Grenznachbarn auf einer Breite von mindestens 1 Meter regelmäßig freigeschnitten werden! Dies erleichtert in Beständen mit Naturverjüngung wesentlich das Auffinden der Gren-zen!

Grenzsteine

An jedem gefundenem Grenzzeichen Pflock bei-schlagen. Pflöcke aus dauerhaftem Holz (Eiche, Robinie) oder Plastikrohre/Eisenrohre. Wichtig: Beischlagen auf der Grenzlinie mit mindestens 15 cm Abstand vom Grenzzeichen, sonst kann das Grenzzeichen verdrückt werden! Am steileren Hang unterhalb des Grenzzeichens beischlagen.

Säubern des Grenzzeichens mit der Drahtbürste, dann Grenzzeichen und Pflock anstreichen.

Hinweis auf Grenzstein (Pfeil und Meteranga-be) am nächstgelegenen, eigenen Baum an-bringen (Bsp. siehe rechts).

11. Starke Wurzeln - stabile Wälder

Schneebruchschäden im Winter, Sturmwurf im Hochsommer, die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden in den letzten zwölf Monaten mit zahlreichen Schadereignissen konfrontiert. Dank der derzeit hohen Nachfrage seitens der holzverarbeitenden Industrie konnte das Schadholz zu sehr guten Preisen verkauft werden und ein guter Teil der stellenweise meh-rere hundert Kubikmeter großen Holzpolter ist bereits abgefahren. Zurück blei-ben stark aufgelichtete Waldbestände und teilweise auch große Kahlflächen. Sie als Waldbesitzer oder Waldbesitzerin stehen nun vor der Aufgabe, diese Flächen wieder aufzuforsten. Gelingt dies absehbar nicht mit sogenannter Naturverjüngung, also Bäumen die durch Samenflug oder Eichelhäher natürlich verbreitet werden, muss gepflanzt werden. Häufig wird beim Pflanzen immer noch nach dem Motto vorgegangen „Hauptsa-che die Wurzeln sind unten und nicht oben, dann wird das schon werden“. Das stimmt aber nicht! Vielmehr gilt: Um von Anfang an eine gesunde und stabile Entwicklung der gepflanzten Bäume zu gewährleisten, die je nach Baumart zwi-schen 80 und 180 Jahre bis zur Erntereife im wörtlichen Sinne standhalten sol-len, muss man bereits beim Kauf der kleine Bäume und insbesondere später beim Einbringen in den Waldboden bestimmte Grundsätze penibel beachten.

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Diese Grundsätze sind nach wie vor vielen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen unbekannt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg bietet daher zu den Hauptpflanzzeiten im Frühjahr und Herbst spezielle Pflanzkurse an, die nicht nur die richtige Technik bei der eigentlichen Arbeit im Wald vermitteln, sondern Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen auch in der Überprüfung der wich-tigsten Qualitätskriterien für Forstpflanzen schulen. Am Donnerstag, dem 24. Oktober fand ein solcher Kurs bei Sigras, mitten im Hauptschadensgebiet des diesjährigen Sommersturms, statt. Stefan Binner und Franz Meier vom AELF Amberg erklärten den zwölf teilneh-menden Waldbesitzern und Waldbesitzerinnen, welchen Einfluss unter anderem Alter, Größe, Form und Frische von Forstpflanzen für den Anwuchserfolg und die weitere Entwicklung der jungen Bäume haben.

Informationen aus erster Hand. (Bild Stefan Binner)

Wie erkennt man als Pflanzenkäufer, ob eine Pflanze eben erst frisch

aus dem Beet ausgehoben wurde, oder bereits den ganzen Tag ohne ausreichenden Schutz vor Austrocknung falsch gelagert wurde?

Wie beurteilt man, ob die Pflanze ausreichend feine Wurzeln zur Nähr-stoff- und Wasseraufnahme besitzt?

Wie lagert man die Pflanzen richtig, die nicht sofort am gleichen Tag noch gepflanzt werden können?

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Den Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurde anschaulich anhand von jungen Tannen und Fichten vermittelt, dass bereits diese Punkte über Erfolg oder Miss-erfolg der Arbeit im Wald entscheiden. Im zweiten Teil der halbtägigen Schulung stellte Forstwirt Franz Meier verschie-dene Pflanzwerkzeuge und deren korrekte Verwendung vor. Eindringlich warnte er davor, die Wurzeln der Bäume in zu kleine Pflanzlöcher zu stopfen. Untersu-chungen an zum Teil bereits vor Jahrzehnten mit falscher Technik gepflanzten Bäumen haben Folgendes deutlich gezeigt: Wurzeln, die in falscher Lage in den Waldboden eingebracht werden, gestopft, gestaucht, in den Pflanzspalt hinein-gedreht, wachsen unter Umständen Jahrzehnte verkrümmt und gebogen weiter (siehe folgende Abbildungen).

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Man kann sich unschwer vorstellen, dass solche deformierten Wurzeln Bäume nicht sicher verankern und keine Stabilität gegen Sturm oder Schnee bieten kön-nen! Das Gefährliche daran ist: Wurzeldeformationen verringern das Wachstum der Bäume in der Regel nicht. Auch an der Wuchsform der Stämme sind sie in der Regel nicht zu erkennen. Bäume mit krummen Wurzeln können deswegen genauso schnell und gerade wachsen wie Bäume mit ordentlich entwickelten Wurzeln. Erst wenn Bäume vom Wind geworfen oder vom Schnee umgedrückt werden, wird offensichtlich, dass die Weichen für den Bestand bereits von An-fang an falsch gestellt wurden. Stefan Binner gab den Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen deswegen folgenden Merksatz mit auf den Weg: „Nicht der Baum passt sich dem Werkzeug an, sondern das Werkzeug dem Baum“. Große Wurzeln brauchen ganz einfach dementsprechend große Löcher.

Wertvolle Tipps von Profis bei der Pflanzschulung. (Bild Stefan Binner)

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Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin konnte zum Abschluss die Pflanzwerkzeuge selbst ausprobieren (Bild Stefan Binner)

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg bietet wie bereits erwähnt jährlich Pflanzkurse und andere Fortbildungen für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen im Landkreis an. Informationen dazu findet man auf der Homepage des Amt (www.aelf-am.bayern.de), oder auf Anfrage unter 09621-9608-0. STEFAN BINNER FORSTREVIER HAHNBACH

12. Pflanztipps

Kontrolle der Pflanzenfrische bei der Pflanzenlieferung

Ankratzen der Rinde; wenn die Pflanze gesund grün schimmert, dann ist sie frisch.

Stammanlauf und Spross darf keinerlei Anzeichen von Welke aufweisen (schrumpelige, trockene Rinde)

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Wenn die Knospenblätter sich bereits öffnen oder sich leicht öffnen las-sen, dann ist Pflanzenfrische nicht gewährleistet

Wurzeln ohne weißen Schimmelbelag und nicht „gespült“ aussehend, sondern mit humoser brauner Farbe

13. PEFC-Standards

Ab 2013 sind folgende, neue Vorschriften von PEFC Deutschland verbindlich. Brennholzselbstwerber, die im PEFC-zertifizierten Staats-, Kommunal- und Pri-vatwald stehendes bzw. liegendes Brennholz aufarbeiten, müssen die Teilnahme an einem Motorsägenkurs nachweisen. Außerdem müssen Brennholzselbstwer-ber biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffen ver-wenden.

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Nachdem 99,5% unserer Mitglieder nach PEFC zertifiziert sind, möchten wir an dieser Stelle auch wieder einmal auf die, für unsere Mitglieder verbindlichen PEFC-Standards hinweisen. Zur Erinnerung im Folgenden ein Auszug aus den PEFC-Leitlinien für den Waldbesitzer:

Anlage und Erhaltung eines dauerhaften Rückegassensystems. Gassenab-stand mindestens 20 m. Keine flächige Befahrung der Waldbestände!

Boden- und bestandsschonende Holzernte

Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Hydraulikflüs-sigkeiten.

Aufbau von Mischbeständen unter Verwendung standortgerechter Baumar-ten.

Verwendung von herkunftsgesicherten Saat- und Pflanzgut, wenn möglich mit nachprüfbarer Herkunft (sog. ZüF–Pflanzen).

Kahlschläge sind grundsätzlich zu unterlassen.

Anwendung von kleinflächigen Verjüngungsverfahren.

Nutzung von Naturverjüngung.

Förderung von seltenen Baumarten.

Biotopholz wie z.B. Totholz, Horst- und Höhlenbäume zum Schutz der biolo-gischen Vielfalt ist in angemessenem Umfang zu erhalten und zu fördern.

Rücksichtnahme auf Schutzgebiete und geschützte Biotope.

Hinwirkung auf angepasste Wildbestände im Rahmen der Möglichkeiten.

Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur als letztes Mittel.

Düngung zur Ertragssteigerung ist zu unterlassen. Das komplette Dokument „PEFC-Standards für Deutschland – Leitlinien für den Waldbesitzer“ finden Sie im Downloadbereich auf unserer Homepage unter http://www.wbv-sulzbach-rosenberg.de/html/downloads.html oder natürlich unter www.pefc.de

14. Holzhandelssicherungsgesetz

Das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz betrifft auch unsere Waldbesitzer. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) ist die Umsetzung der europäi-schen Gesetzgebung in deutsches Recht. Damit soll der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz gestoppt werden. Das betrifft sowohl Importhölzer von außerhalb der EU als auch den Holzhandel in-nerhalb der EU. Als illegal eingeschlagen gilt auch solches Holz, welches entge-gen geltender Waldgesetze und Naturschutzgesetze geerntet wurde, z.B. Holz

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aus unerlaubtem Kahlschlag im Schutzwald. Illegal eingeschlagenes Holz darf nicht in Verkehr gebracht und kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde be-schlagnahmt werden. Verstöße gegen das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz kön-nen als Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz auch als Straftat verfolgt werden. Der Marktteilnehmer (Waldbesitzer und WBV) muss deshalb seit Mai 2013 nachweisen können, dass das vermarktete Holz aus sauberen Quellen stammt. Hierzu gehören die Dokumentation über Einschlagsort, Baumart, Verkaufssorti-ment, Holzmenge, Holzkäufer und die Aufbewahrung von Rechnungen oder Ab-gabescheinen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Für eine rein private Holzverwendung (z.B. Brennholznutzung aus dem eigenen Wald) ist kein Nachweis erforderlich. Als Marktteilnehmer gilt übrigens derjenige, der das Holz erstmalig in Verkehr bringt, also d. R. der Waldbesitzer. „Wieder mehr Bürokratie“ wird der aktive Waldbesitzer denken. Bei der Holzver-marktung über Ihre Waldbesitzervereinigung ist dies aber mit keinerlei Mehrauf-wand verbunden. Denn in diesem Fall übernimmt Ihre WBV die komplette Do-kumentation über das bereitgestellte Holz mit unserer modernen EDV-gestützten Holzbuchführung.

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15. Fortbildungsprogramm des AELF

Ein solides forstliches Grundwissen ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Wald-bewirtschaftung. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg (AELF) bietet deshalb wieder von Ende Januar bis Mitte März 2014 Waldbesit-zern einen Bildungsprogramm Wald (BiWa)-Lehrgang an. In Zusammenarbeit mit den Forstlichen Zusammenschlüssen werden in einer Fortbildungsreihe grundlegende Themen rund um die Waldbewirtschaftung dar-gelegt und erörtert. An sechs Abenden werden jeweils zwei Themen bearbeitet und die Fragen der Teilnehmer dazu beantwortet. Den Abschluss bildet ein Pra-xistag, an dem die gewonnenen Erkenntnisse veranschaulicht werden. Für begleitendes Lernhilfematerial wird ein einmaliger Unkostenbeitrag von 20,00 € je Teilnehmer erhoben. Die Fortbildung ist jeweils am Montag und beginnt um 19.00 Uhr in der Aula am Amtssitz in Amberg, Hockermühlstr. 53.

Mo., 20. Januar 2014

Einführung Natürliche Grundlagen des Wald-baus

Schecklmann Volker Binner

Mo., 27. Januar 2014

Waldbau Bartl

Mo., 03. Februar 2014

Waldschutz Wald, Wild und Jagd

Zapf Lauerer

Mo., 10. Februar 2014

Forsttechnik und Walderschließung Holzmarkt und Holzverkauf

Preischl WBV Illschwang-Birgland, WBV Sulzbach-Rosenberg

Mo., 17. Februar 2014

Aufgaben und Leistungen der Forstverwaltung und der Forstli-chen Zusammenschlüsse Beratung und Förderung, Holzver-wendung

FBG Amberg-Schnaittenbach, Schecklmann, Eiber

Mo., 24. Februar 2014

Rechtlicher Rahmen Naturschutz im Wald

Schecklmann Binner

Sa., 15. März 2014

Praxistag Verron

Anmeldung bitte direkt am AELF Amberg - Bereich Forsten - unter Telefonnr. 09621-9608-0 oder über Ihren Revierleiter.

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Wer nicht an allen Terminen Zeit hat oder interessiert ist, kann auch an einzelnen Abenden teilnehmen. Praxiskurse des AELF Amberg im WBV-Gebiet Am Freitag, 21.03.2014, plant Volker Binner am Vormittag einen Kurs bei dem Zaunbau- und Schutz der Kulturen vorgeführt werden, am Nachmittag folgt ein Pflanzkurs. Am Mittwoch, 30.04.2014, plant Stefan Binner einen Jugendpflege – Kurs. Außerdem bietet das AELF von November bis März noch 10 zweitägige Motor-sägengrundkurse im Landkreis an. Die Kurstage sind jeweils Mo bis Do (gele-gentlich auch Fr). Der Praxisteil findet in Kleingruppen von 6 – 8 Teilnehmern statt. Das kostenlose Kursangebot richtet sich an Waldbesitzer, mithelfende Fa-milienangehörige und Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren. Weitere Informationen, z.B. zur Anmeldung, zu diesen und weiteren Praxiskur-sen sowie zu Themenwaldbegängen, dem Bildungsprogramm Wald und dem Arbeitskreis Wald finden Sie unter http://www.aelf-am.bayern.de/bildung/21051/index.php THOMAS GROHA FORSTLICHER BERATER

16. Rettungskette Forst

Vor allem bei der Waldarbeit kommt es trotz vieler Vorkehrungen immer wieder zu Unfällen. Allein im vergangenen Jahr wurden in Bayern 4 000 Unfälle gemel-det, 16 davon mit tödlichem Ausgang. Bei jedem Unfall ist schnelle Hilfe Trumpf, sie kann sogar lebensrettend sein. Im Wald allerdings ist die Orientierung für Helfer meist schwierig. Dazu sind eindeutige Treffpunkte für vor Ort befindliche Helfer und Rettungsdienst sehr wichtig. Die Festlegung und Bekanntgabe der Rettungstreffpunkte ist wesentlicher Bestandteil einer Rettungskette. Aus diesem Grund hat die Bayerische Forstverwaltung im Sommer den Aufbau einer landesweiten „Rettungskette Forst“ gestartet. Kern dieses neuen Rettungs-systems sind 12 000 fixe Rettungstreffpunkte, die bis 2014 in allen privaten, kommunalen und staatlichen Wäldern Bayerns installiert werden. Auch in unse-rem Landkreis sind die Beratungsförster des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg derzeit auf der Suche nach eindeutigen Treffpunkten. In den Staatswäldern sind die Rettungstreffpunkte dagegen bereits festgelegt. Im Durchschnitt wird es künftig alle 2,5 Kilometer ein einheitliches Schild mit einem

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nummerierten Treffpunkt für Rettungskräfte geben. Wenn das System landesweit steht, muss bei einem Notruf nur noch die Nummer des nächsten Treffpunkts genannt werden und die Rettungskräfte können von dort aus rasch und sicher zum Unfallort gelotst werden. Die Rettungstreffpunkte werden im kommenden Jahr auch für Jedermann kennt-lich beschildert. Angegeben ist dann die eindeutige Bezeichnung des Treff-punkts, z.B. A-S-2208, die Notrufnummer 112 und eine klare Handlungsanwei-sung. Als Waldbesitzer empfiehlt es sich künftig, die nächstgelegenen Rettungstreff-punkte unbedingt zu notieren und für den Notfall griffbereit zu haben. Eine Über-sicht der bereits verfügbaren Rettungstreffpunkte und nähere Informationen zur neuen Rettungskette Forst dazu gibt es im Internet unter www.rettungskette-forst.bayern.de.

Auch Freizeitsportler und Erholungssuchende können sich im Wald schwer ver-letzen, sie sind aber bei der genauen Ortsangabe oft überfordert. Daher wird das System von Orientierungspunkten ergänzt durch eine neu entwickelte und kos-tenfreie App für Smartphones. „Hilfe im Wald“ steht seit Juli im Google-play-store

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zum Download bereit und wird sukzessive mit den installierten Rettungspunkten aktualisiert. Anfang des kommenden Jahres werden alle bayerischen Rettungs-treffpunkte online und für Handys verfügbar sein. Die genaue Funktionsweise der App erläutert die Herstellerfirma auf ihrer Home-page www.intend.de/produkte/hilfe-im-wald. THOMAS GROHA FORSTLICHER BERATER

17. Baum des Jahres 2013 - Der Wild-Apfel

Der Wildapfel (lat. Malus sylvestris) kommt bis auf Nordskandinavien und Mittel- Südspanien überall in Europa und angrenzend in Asien bis zur Wolga vor. Dabei besiedelt er Höhenlagen bis 1100m. Konkurrenzschwach und ohne wirtschaftli-che Bedeutung ist er nur noch selten anzutreffen. In Deutschland wurden nur noch rund 5500 Exemplare gezählt. Leuchten einem große, rotbackige Äpfel an Wald- und Wegrändern oder von Streuobstwiesen entgegen, so sind dies Kultur-äpfel, von denen heute über 1000 Sorten bekannt sind. Deren Stammvater ist allerdings eine asiatische Apfelart. Der Kulturapfel wurde bereits von Griechen und Römern nach Europa gebracht. Erst hier wurde auch der Wild-Apfel gele-gentlich eingekreuzt. Im Gegensatz zu den Kultursorten sind die Blätter des Wild-Apfels beidseits, seine Blüten und auch die Langtriebe kahl oder nur leicht behaart. Die (gelb-)grünen Äpfel sind max. 3 cm groß und kuge-lig, bleiben holzig und schmecken sauer. Der echte Wild- oder auch Holzapfel wächst nur langsam bis in Höhen von 10 m, bildet ein flaches

Wildapfel-Früchte (Bild von A. Roloff, Baum-des-Jahres)

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Wurzelwerk und besitzt an seinem krummen, spannrückigen Stamm im Alter eine graubraune, rissige, schuppige Borke. Typisch sind auch die dornenähnli-chen Wasserreiser. Der Wildapfel erträgt zwar Halbschatten, bevorzugt aber lichte Standorte, an denen er reichlich blüht. Die wichtigste Voraussetzung für sein Bestehen ist der ausreichende Genuss von Licht. Nur in lockeren Waldbeständen oder am Wald-rand ist er konkurrenzfähig. Apfelbäume sind sehr widerstandsfähig, kaum spät-frostgefährdet und wachsen auf fast jedem Boden. Den Wildapfel findet man einzeln in lichten Laubwäldern, in Auwäldern, besonders der Hartholzaue, in Eichen-, Hainbuchenwäldern sowie in Mittelwäldern, Hecken und Feldgehölzen. Die jungen Bäume sind durch Fegen und Verbiss des Rehwildes gefährdet. Mäuse fressen an Wurzeln und Rinde, die aber auch vom Feldhasen benagt wird. Im Gegensatz zu den Kultursorten ist er nahezu krankheitsresistent.

Das Holz des Wild-Apfels ist durch einen breiten, hellrötlichen Splint und einen rotbraunen Kern gekennzeichnet. Es ist schwer, hart und wenig elastisch. Es arbeitet stark, reißt leicht, schwindet stark und ist wenig dauerhaft. Es fällt nur in kleinen Mengen und kurzen Stammstücken an und wird i.d.R. von Drechslern und Tischlern kunsthandwerklich verwendet. Historisch sind Zahnräder und Holzschrauben aus Wild-Apfelholz belegt. Der Wildapfel wurde in vorgeschichtlicher Zeit wahrscheinlich als Nahrung ge-nutzt. Später spielten die Früchte nur noch als Wildfutter (wie auch heute noch)

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oder für die Schweinemast eine Rolle. Die herrliche Blüte im Frühjahr ist eine Bienenweide, aber auch die Früchte im Herbst bieten Nahrung für zahlreiche Insekten und andere Kleintiere. Vor allem aber die alten Stämme mit ihren Höh-len und Rindentaschen sind wichtige Lebensräume für unzählige Tierarten und Baumpilze. Der ökologische Nutzen allein ist Grund genug, die Landschaft, ins-besondere die Waldränder, mit Wild-Äpfeln anzureichern. Der Reformator Martin Luther wird gerne mit dem Spruch zitiert: „Wenn ich wüss-te, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“. Was den Wild-Apfel anbelangt, ist dies allerdings nicht so einfach, da Die Baumart nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegt und somit kaum gesichertes, autochthones Pflanzgut im Handel ist. Viel weiteres Wissenswertes – z.B. über das „Ballonstadium“ oder den Apfel in der Mythologie- ist unter www.baum-des-Jahres.de zu erfahren. Auf der Home-page der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald www.sdw.de finden Sie im Shop das Bauminfoblatt zum Wild-Apfel und zu vielen weiteren Baumarten zum Down-load oder bestellen. THOMAS GROHA FORSTLICHER BERATER

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18. Baum des Jahres 2014 – Die Traubeneiche

„Eichen kommen 300 Jahre, stehen 300 Jahre und vergehen 300 Jahre,“ heißt es im Volksmund. Damit ist eine Besonderheit der Trauben-Eiche (Quercus petraea, gesprochen peträa) bereits genannt: ihre besonders hoher Lebenser-wartung. Sie kann über 1.000 Jahre alt werden. Im Gegensatz zur Stiel-Eiche, die 1989 zum ersten „Baum des Jahres“ ausgeru-fen worden war, sind bei der Trauben-Eiche die Früchte fast ungestielt, eben „traubig“. Weitere Unterschiede zeigen die Blätter, hier besonders Ausbuchtung und Stiel-Länge. In der Wuchsform unterscheiden sich alte Stiel- und Trauben-Eichen jedoch kaum. Beide be-eindrucken im Alter durch eine mächtige breite Krone mit knickigen dicken Ästen. Die Trauben-Eiche neigt etwas mehr zum geraden Stamm, weshalb sie oft höhere Preise erzielt (Furnier-Eiche). In der Wissenschaft wird inzwischen aber sogar darüber diskutiert, ob Stiel- und Trauben-Eiche überhaupt verschiedene Arten sind – und passend dazu zeigen die

Eichenblätter auf den 1-, 2- und 5-Cent-Münzen eine Eiche, die eindeu-tig zugleich Stiel- und Trauben-Eiche ist…

Blätter der Traubeneiche (Bild Wolfgang Pfensig, pixelio.de)

Der Eichelhäher - unverzichtbar für den naturnahen Waldbau (Bild jurec, pixelio.de)

Das Eichhörnchen in der Eiche (Bild Wolfgang Dirscherl, pixelio.de)

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Die Traubeneiche (Bild A. Roloff, www.baum-des-jahres.de)

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Erst im Alter von 20-40 Jahren erscheinen die unauffälligen Blüten. Dagegen sind die Früchte, die Eicheln, sehr markant. Sie fallen ab Oktober und sind sehr nahr- und für viele Tierarten schmackhaft. Kleinsäugern (z.B. Eichhörnchen) und Vögeln (z.B. Eichelhäher) verbreiten sie durch die Anlage von Wintervorräten, von Wildschweinen werden sie untergewühlt. Haustiere fütterte man früher, in-dem man sie in den Wald trieb. Da die Eichen alle paar Jahre besonders viele Früchte gleichzeitig an allen Bäumen entwickeln, spricht man von Eichen“mast“, durch die dann die Schweine ge“mästet“ wurden. „Auf den Eichen wachsen die besten Schinken“ heißt es manchmal auch heute noch. In Notzeiten hat man aus Eicheln Mehl, Kaffeeersatz u.a. hergestellt. Botanisch handelt sich bei Eicheln um Nüsse. Eichen sind Pfahlwurzler; sie entwickeln eine steil nach unten wachsende Hauptwurzel, durch die die Bäume sehr sturmfest werden. Empfindlich sind Ei-chen allerdings, wenn an ihrem Standort ein zuvor relativ gleichbleibender Grundwasserspiegel in kürzerer Zeit absinkt oder ansteigt. Ökologie und Vorkommen Das natürliche Verbreitungsareal der Trauben-Eiche erstreckt sich über fast ganz Europa außer Spanien, Nordskandinavien und Nordosteuropa. Es reicht nicht so weit nach Osteuropa wie das der Stiel-Eiche.

Eichenwald mit Buche (Bild von Uwe Wagschal, pixelio.de)

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Die Standorte der Trauben-Eiche sind tendenziell trockener und nährstoffärmer als die der Stiel-Eiche. In der Jugend sind Eichen wenige Jahre schattentolerant, dann nimmt ihr Lichtbedarf aber schnell zu, so dass sie in dichteren Beständen bald eingehen. Daher ist in der Forstwirtschaft waldbauliches Können erforder-lich, wenn die Eichen im Mischbestand mit anderen Baumarten über Jahrhunder-te erhalten bleiben sollen. Die Kronen sind relativ lichtdurchlässig, was vielen anderen Pflanzen am Wald-boden unter Eichen das Überleben erleichtert. Häufig kommen Efeu oder Geiß-blatt am Stamm von Eichen vor; auch sie profitieren von den lichten Kronen. Eichen werden gerne als „Tierheim der Natur“ bezeichnet: Ein sehenswerter Bewohner ist z.B. der mit Fühlern über 10 cm lange Große Eichenbockkäfer. Wohl keine andere Baumart bietet für so viele Tierarten Lebensraum wie die Eiche, alleine an Insekten sollen es über 500 Arten sein. Einige Insektenarten – vor allem Raupen von Frostspanner, Eichenwickler und Schwammspinner – führen allerdings regelmäßig einen Kahlfraß durch, so dass die Eichen ein 2. Mal austreiben müssen. Dieser 2. Austrieb ist kein Problem, solange er nicht regelmäßig jedes Jahr erfolgen muss und gleichzeitig noch mit anderen Schadereignissen wie Spätfrost oder Wurzelschäden einhergeht – dann allerdings können Eichenbestände sogar absterben. Auch Pilze lieben Eichen, darunter Sommer-Steinpilz, Kaiserling und Eichen-Rotkappe. In Süddeutschland kann man an Trauben-Eichen echte Trüffel finden oder züchten. Bei der Eiche gibt es (wie bei Pappel und Weide) sog. Absprünge – die Bäume werfen im Sommer ganze Zweige mit grünen Blättern ab, um die Verdunstungs-fläche zu reduzieren, wenn es zu trocken wird. Das macht den Eindruck einer Krankheit, ist aber lediglich eine Art Schutzreflex. Nutzung, Verwendung, Heilkunde Bei der Nutzung steht ganz klar das Holz im Mittelpunkt. Im Kern sind fäulnis-hemmende Stoffe eingelagert, die das harte Holz sehr dauerhaft machen. Daher war es früher z.B. für Schiffsbau und Fachwerkhäuser so begehrt, dass in Eng-land die Eichen bis ins 18./19. Jahrhundert immer mehr dezimiert wurden –für ein einziges Kriegsschiff benötigte man damals mindestens 1.200 alte Eichen. Pfahlbauten und Gebäude auf feuchten Standorten standen früher meist auf Eichenpfosten. Die Hamburger „Speicherstadt“ am Hafen z.B. steht seit über 100 Jahren auf 3,5 Mio. Eichenstämmen. Auch die Hamburger Elbphilharmonie steht auf 12 m langen Eichenpfählen, die zu Bismarcks Zeiten in den Elbesand ge-rammt wurden. Eichenholz wird zudem für Kübel und Fässer (Whiskey, Sherry, Wein) genutzt, in Fachwerkhäusern, als Möbelholz („Eiche rustikal“) – sowie für Vertäfelungen,

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Türen, Fenster, Treppen und Fußböden. Der Spitzenpreis kann bei Furnier-stämmen bis über 3.000 Euro pro m3 erreichen.

Edles Eichenparkett (Bild von Rainer Sturm, pixelio.de)

Eichenrinde gehört zu den gerbstoffreichsten Pflanzengeweben (Gehalt bis 20%), was man sich in Naturheilkunde und Ledergerberei nutzbar macht(e). Die Rinde wirkt auf Wunden aufgelegt blutungsstillend und infektionshemmend, als Tee gegen Durchfall, Blutungen, Leber- und Milzleiden sowie Vergiftungen, als Gurgelwasser gegen geschwollene Mandeln, Zahnfleischentzündungen und zur Festigung des Zahnfleisches, als Badezusatz gegen Hautentzündungen, Hämor-rhoiden und Ekzeme. Trauben-Eichen haben sich als Stadtbaum sehr bewährt, da sie immissions- und salztolerant sind. Als Solitär und in städtischen Alleen können sie ihre Wirkung besonders gut entfalten. Was wäre ein landwirtschaftliches Anwesen ohne Ei-chen als Hofbäume? Bei der Verwendung von Eichen als Straßenbaum außerhalb der Stadt muss man allerdings bedenken, dass im Herbst mit den Eicheln das Wild an die Straße gelockt wird und dies zu Wildunfällen führen kann.

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Krankheiten und Schäden An den Blättern können sich eindrucksvolle, kugelrunde Gallen der Eichengall-wespe entwickeln. Die Blätter bleiben jedoch voll funktionsfähig. Den Blättern an den Juni-Trieben macht regelmäßig „Mehltau“ zu schaffen, ein Blattpilz, der wie ein weißlicher Belag aussieht. Bei der derzeit zu beobachtenden Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners ist weniger der Schaden für den Baum durch den Laubfraß bedeutsam als das Gesundheitsrisiko für Menschen, denn die Gifthaare der Raupen können starke Hautallergien und Hautentzündungen auslösen. Mythologie und Brauchtum Keine andere Baumart ist so vielfältig mit Mythologie und Volksglauben verbun-den wie die Eiche. Sie ist der Inbegriff von Standfestigkeit, Kraft und Stärke. Das Eichenblatt gilt als Symbol für Beständigkeit, daher auch seine Darstellung auf vielen Münzen, Wappen und Urkunden. Wer eine Eiche pflanzt, glaubt an die Zukunft, denn den ausgewachsenen Baum werden erst die Ururur…enkel erle-ben. Bäuerliche Wettersprüche Die Wetterregel Treibt die Eiche vor der Esche, gibt's im Sommer große Wäsche, treibt die Esche vor der Eiche, folgt im Sommer große Bleiche soll vorhersagen, ob der Sommer nass oder trocken wird. Mathematisch steht dahinter, dass zwei Ereignisse, von denen jedes mit etwa 90%-iger Wahrschein-lichkeit eintritt (das Austreiben der Eiche vor der Esche und die in Mitteleuropa meist feuchten Sommer), in der Kombination mit 81%-iger Wahrscheinlichkeit eintreten. Blitze schlagen gerne in Eichen ein, da sie einerseits mit ihrer Pfahlwurzel Kon-takt zum Grundwasser haben und andererseits oft einzeln auf Wiesen oder an Plätzen stehen. Das Sprichwort „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen“ ist trotzdem mit Vorsicht zu genießen, denn Blitze laufen an Buchen meist außen auf der nassen Rinde herab – also eventuell genau dort, wo man Schutz gesucht hat. Die sehr große Verbreitung der Eichen geht aus etwa 1.500 deutschen Flur- und Ortsnamen hervor, wie z.B. Eichberg, Aichbichl und Achenkirch. Und schließlich: Die Trauben-Eiche ist ein Baum der Zukunft, nicht nur in der Forstwirtschaft, denn die vorhergesagte Klimaänderung macht ihr wenig aus. Mit Dank an Dr. Silvius Wodarz für den Beitrag! Weitere ausführliche Informatio-nen unter www.baum-des-jahres.de

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19. Grenzbaum und Grenzabstände

Grenzabstand a) Regelfall Bäume auf Waldgrundstücken müssen im Regelfall folgende Mindestabstände von der Grundstücksgrenze haben (Art. 47 Abs. 1 AGBGB): 0,5 Meter bei Baumhöhen bis 2 Meter 2 Meter bei Baumhöhen über 2 Meter. b) Ausnahmen In folgenden Ausnahmefällen gelten kleinere oder größere Mindestabstände: Wald grenzt an Wald Mindestabstand nur 0,5 Meter, auch bei über 2 Meter hohen Bäumen (Art. 47 Abs. 2 AGBGB) Wald grenzt an Feld Bei Bäumen mit mehr als 2 Meter Höhe beträgt der Mindestabstand 4 Meter, wenn die wirtschaftliche Bestimmung eines landwirtschaftlich genutzten Grund-stückes durch Schmälerung des Sonnenlichts erheblich beeinträchtigt würde (Art. 48 Abs. 1 AGBGB). Dies gilt nicht bei der Verjüngung eines Bestandes auf einem Grundstück, das vor dem 01.01.1900 bereits mit Wald bestanden war. In diesem Fall können höchstens 2 Meter Abstand verlangt werden (Art. 51 Abs. 2 AGBGB) Erstaufforstung Der einzuhaltende Grenzabstand kann im Rahmen einer Erlaubnis als Auflage größer als nach den Vorschriften des AGBGB festgesetzt werden (Art. 16 Abs. 3 BayWaldG). Weitere Details sind in der Erstaufforstungsrichtlinie (ErstAuffR) zusammenge-fasst. c) Verjährung Der Anspruch auf Beseitigung eines die vorgenannten Vorschriften des AGBGB verletzenden Zustandes verjährt nach 5 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verletzung erkennbar wird (Art. 52 Abs. 1 AGBGB). d) Messung Der Grenzabstand wird bei Bäumen von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der er aus dem Boden wächst, gemessen (Art. 49 AGBGB).

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Grenzzeichen Jeder Eigentümer eines Grundstücks kann vom Nachbarn verlangen, dass er bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitwirkt. Sofern kein einseitiges Verschulden vorliegt, sind die Kosten zu gleichen Teilen zu tragen (§ 919 BGB). Das Vermes-sungsamt ist zuständig für die Neu- und Wiedereinmessung sowie für das Auf-richten. Die Feldgeschworenen sind befugt, Grenzsteine auszuwechseln, höher oder tiefer zu setzen sowie die Steine bei Gefährdung zu sichern, wenn einer der Beteiligten dies beantragt (Art 12 AbmG). Die Grundstückseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben (Art. 9 AbmG).

Grenzstein, vom Baum verschoben? (Bild Dirk Schröder, Springe, pixelio.de) Wurzeln – Zweige Der Grundstückseigentümer kann die vom Nachbargrundstück eingedrungenen Wurzeln abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt für herüberragende Zweige, wenn der Grundstückseigentümer dem Nachbarn eine angemessene Frist ge-setzt hat, die Zweige zu beseitigen und dies nicht innerhalb der Frist erfolgt (§ 910 Abs. 1 BGB). Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wur-zeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen (§ 910 Abs. 2 BGB). Der Eigentümer eines Waldgrundstücks muss Zweige und Wur-zeln, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, das bereits vor dem

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01.01.1900 mit Wald bestanden war, bis zur ersten Verjüngung des Waldes auf dem Nachbargrundstück dulden (Art. 51 Abs. 3 AGBGB). Der Eigentümer eines nicht mit Wald bestockten Grundstücks hat nur die überra-genden Zweige zu dulden, die mindestens 5 Meter vom Boden entfernt sind, gemessen an den unteren Zweigspitzen. Herüberragende Zweige, die weniger als 5 Meter vom Boden entfernt sind, müssen auf der westlichen, nordwestli-chen, südwestlichen und südlichen Seite eines Waldgrundstücks geduldet wer-den, wenn wegen ihrer Beseitigung der Fortbestand eines zum Schutz des Wal-des erforderlichen Baumes oder Strauches gefährdet ist oder die Ertragsfähigkeit des Waldbodens infolge des Eindringens von Wind und Sonne beeinträchtigt werden würde (Art. 51 Abs. 4 AGBGB). Früchte Früchte, die von einem Baum oder Strauch auf ein Nachbargrundstück hinüber-fallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient (§ 911 BGB).

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Grenzbaum Steht ein Baum oder Strauch auf der Grenze, so gehören die Früchte und der Baum, auch wenn er gefällt wird, den Nachbarn zu gleichen Teilen. Eignet sich ein Nachbar ohne Einverständnis der anderen Nachbarn den Grenzbaum an, ist das Diebstahl. Jeder Nachbar kann verlangen, den Grenzbaum zu beseitigen. Die dafür entstehenden Kosten tragen die Nachbarn zu gleichen Teilen. Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat die Kosten alleine zu tragen, wenn der Andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet. In dem Fall erwirbt er das Al-leineigentum an dem Grenzbaum. Der Anspruch auf Beseitigung ist ausge-schlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann (§ 923 BGB). Fällt ein Baum auf das Nachbargrundstück, so hat der Nachbar die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten. Der Nachbar hat Anspruch auf den Ersatz des dabei entstehenden Schadens (§ 867 BGB).

20. Holzmarkt - Holzvermarktung - Sortimente

Fazit vorweg: Wer jetzt seine Durchforstungen nicht anpackt, ist selber schuld! Warum? Die aktuelle Lage am Holzmarkt ist aus Waldbesitzersicht einfach hervorragend. Zwar bemängelt die Sägeindustrie eine bayernweite Einschlagszurückhaltung im Privatwald. Andererseits aber führten die Gewitterstürme in den betroffenen Ge-bieten zu hohen Zwangseinschlägen – aus Sicht der Säger genau zum richtigen Zeitpunkt. Die Schäden im Wald durch Schneebruch im vergangenen Winter und Sommer-gewittersturm zeigen aber auch, dass die vermeintliche Sparkasse Wald auch Risiken birgt. Zwar werden die anfallenden Hölzer zu aktuell guten Marktpreisen verkauft, weil die Sägewerke zu wenig Rundholz zur Verfügung haben und das anfallende Holz gierig aufsaugen. Auf die allgemeine Holzmarktsituation hatten und haben diese Sturmwürfe keinen Einfluss. Trotzdem immer wieder die Aufforderung: Waldbaulich notwendige Durchfors-tungen oder Pfegemaßnahmen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben wer-den! Nur wer regelmäßig Holz nutzt, bewahrt und verbessert Vitalität und Stabili-tät seines Waldeigentums. Ein Bank- oder Versicherungsmensch würde von Maßnahmen zur Zukunftssicherung sprechen, der Förster und Waldmensch spricht von NACHHALTIG WIRTSCHAFTEN.

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Ein angenehmer Nebeneffekt dieses Handelns ist, dass der Holzwirtschaft der Rohstoff im benötigten Umfang zur Verfügung gestellt wird. Holznutzung sichert Arbeitsplätze in der Region. Der Einschlag von einhundert Kubikmeter Rundholz steht für einen Arbeitsplatz in der Forst- und Holzbranche. Waldbesitzern, die selbst nicht in der Lage sind, den Einschlag durchzuführen, vermittelt die WBV erfahrene Einschläger oder organisiert Harvestereinsätze mit bewährten Stammunternehmern, die wald- und bodenschonend arbeiten. Alle Holzsortimente sind gesucht und können derzeit zu Spitzenpreisen abgesetzt werden. Allgemein ist der Holzmarkt momentan sehr Aufnahmefähig. Die Holz-abfuhr läuft dementsprechend rund. Für die anstehende Einschlagssaison erwarten wir einen weiterhin stabilen Holzmarkt.

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Die derzeitigen Preise (ohne MWSt.) für normale Massenware: Sortiment Fichte Kiefer

Stammholz BC L2b ca. 101,- bis 104,- ca. 82,- bis 84,-

Abschnitte BC L2b ca. 94,- bis 97,- ca. 82,- bis 84,-

Käfer ca. 91,- bis 93,-

Palette BC L2b ca. 62,- bis 70,- ca. 62,- bis 70,-

Papierholz (38,- bis 40,- €/Ster)

Industrieholz ca. 39,- €/fm ca. 39,- €/fm

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012/2013 wurden für die WBV-Mitglieder knapp 32.000 fm Holz, überwiegend aus Schneebruchaufarbeitung vermarktet. Im Ver-gleich dazu beträgt die Holzmenge im aktuellen Geschäftsjahr seit 01.07.13 be-reits 36.000 fm Holz – überwiegend Sturmholz aus dem Gebiet zwischen Edels-feld und Sigl. Dies bestätigt den Einsatzwillen des WBV-Teams zugunsten der WBV-Mitglieder und ist eine eindrucksvolle Demonstration für die Schlagkraft der eigenen WBV.

Hauptschadensgebiet mit Zugrichtung des Gewittersturms am 28.07.13 (Karte TOP10)

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Im Folgenden ist eine Auswahl der gängigen Sortimente aufgelistet. Fragen Sie in der Geschäftsstelle nach aktuell gesuchten Sortimenten. Ein Überblick über alle vermarktbaren Standard-Holzsortimente ist jederzeit zum aktuellstem Stand in der WBV-Homepage unter http://www.wbv-sulzbach-rosenberg.de/html/sortimente.html abrufbar. Kiefer-Langholz 1. Profilzerspaner (PZ-lang = schwaches Stammholz lang - Schwerpunkt

L2a/L2b) Frisch, gesund, gerade, Mindestlänge 8,00 m bis 21 m + 2% (!) Übermaß Mindestzopf 13 cm o.R., Stock max. 45 cm

2. Stammholz (Bauholzqualität) Frisch, gesund, gerade, 8 m bis 21 m + 1% Übermaß (unter 10,00 m mindes-tens 10 cm), Verschnittlänge 4,00 m und 5,00 m – keine 6 m und 7m! Mindestzopf 14 cm o.R.

Kiefer-Abschnitte 3. Abschnitte frisch, gerade (max. 1cm/lfm), gesund, auf Qualität achten

strenge Aushaltung! Zopf ab 11 cm bis 32 cm o.R. Länge 2,70 m + 10 cm Übermaß

4. Abschnitte frisch, gerade (max. 1cm/lfm), gesund, Zopf 13 cm o. R. -> Länge 4,00 m od. 5,00 m + 10 cm Übermaß

5. Verpackungsholz, gerade, beil- u. nagelfest, erlaubt Käfer, Gipfel, grobastige Randbäume, Bläue, keine Holz bewohnenden Insekten, zus. mit Fi/Lä mögl. Zopf ab 14 cm bis 60 cm o.R. Länge 3,60 m + 15 cm Übermaß Zopf ab 14 cm bis 100 cm o.R. Länge 2,40 m + 10 cm Übermaß

6. Industrieholz – zersplittert, zu krumm, zu schwach, Zopf ab 5 cm o.R. Länge (2,00 m) / 3,00 m / 4,00 m / 5,00 m

Fichte Langholz 1. Profilzerspaner (PZ-lang = schwaches Stammholz lang - Schwerpunkt

L2a/L2b) Frisch, gesund, gerade, Mindestlänge (8,00 m) 10,00 m bis 21 m + 2% (!) Übermaß Mindestzopf 13 cm o.R., Stock max. 45 cm Stammholz (Bauholzqualität) Frisch, gesund, gerade, Länge nach Möglichkeit nicht unter 10 m, bis 21 m + 1% Übermaß, Verschnittlänge 4,00 m und 5,00 m mögl. – (evtl. Erstlängen-sortierung) Mindestzopf 14 cm o.R., Stock max. 75 cm

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Hier wandert Holz für 82,- €/fm ins Ofenloch – am Fällschnitt ist das System Bi-ber sichtbar (Bild Jörg Berendes)

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Fichte Abschnitte 2. Abschnitte frisch, gerade (max. 1cm/lfm), gesund, Wurzelanläufe beisägen

Zopf ab 11 cm bis 32 cm o.R. Länge 3,00 m + 10 cm Übermaß

3. Abschnitte frisch, gerade (max. 1cm/lfm), gesund (D mögl.), Zopf ab 13 cm o.R. Länge 5,00 m (4,00 m) + 10 cm Übermaß,

4. Verpackungsholz, gerade, beil- u. nagelfest, erlaubt Käfer, Gipfel, grobastige

Randbäume, Bläue, keine Holz bewohnenden Insekten, zus. mit Kiei/Lä Zopf ab 14 cm bis 60 cm o.R. Länge 3,60 m + 15 cm Übermaß Zopf ab 14 cm bis 100 cm o.R. Länge 2,40 m + 10 cm Übermaß

5. Papierholz - frisch, gesund, weitgehend gerade Zopf ab 8 cm m.R. Länge 3,00 m erwünscht (2,00 m möglich)

6. Industrieholz – zersplittert, zu krumm, zu schwach, Zopf ab 5 cm o.R. Länge (2,00 m) / 3,00 m / 4,00 m / 5,00 m

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Lärche 1. Langholz auf Anfrage

2. Abschnitte frisch, gerade (max. 1cm/lfm), gesund, keine Gipfel, strenge Aus-

haltung, Wurzelabläufe beisägen Zopf ab 25 cm bis 75 cm o.R. Länge 5,10 m + 10 cm Übermaß

3. Verpackungsholz, gerade, beil- u. nagelfest, erlaubt Käfer, Gipfel, grobastige Randbäume, Bläue, keine Holz bewohnenden Insekten, zus. mit Kiei/Lä Zopf ab 14 cm bis 60 cm o.R. Länge 3,60 m + 15 cm Übermaß Zopf ab 14 cm bis 100 cm o.R. Länge 2,40 m + 10 cm Übermaß

4. Industrieholz – zersplittert, zu krumm, zu schwach, Zopf ab 5 cm o.R. Länge (2,00 m) / 3,00 m / 4,00 m / 5,00 m

Laubholz 1. Buche / Eiche / Ahorn / Esche / u. a. auf Anfrage

2. Laub-Industrieholz – Laub-Brennholz

Zopf ab 5 cm o.R. Länge (2,00 m) / 3,00 m / 4,00 m / 5,00 m

21. Übersicht WBV-Maschinen mit Preisen

Neben verschiedenen Kleinwerkzeugen wie Hohlspaten, Buchenbühler Schräg-pflanzhauen, Zaunbauschlitten u. Rammkatze, Wertastungssägen, Rückensprit-ze u. a. stehen den WBV-Mitgliedern folgende Maschinen / Geräte zum Auslei-hen zur Verfügung:

Maschinen Standort Preise inkl. 19% MWSt.

Holzspalter Holzspalter stehend Haghof 2,00 € / Ster Holzspalter stehend Auerbach 2,00 € / Ster Holzspalter stehend Ödgodlricht 3,00 € / Stunde Holzspalter liegend Haghof 2,50 € / Ster Holzspalter liegend Pickenricht 6,00 € / Stunde Holzspalter liegend Auerbach 2,50 € / Ster Häcksler

Pöttinger Holzhäcksler Haghof 17,00 € / Stunde Eschlböck Holzhäcksler Haghof 27,00 € / Stunde

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Holzbringung

Seilwinde Haghof 6,00 € / Stunde Seilwinde Haghof /

Auerbach 6,00 € / Stunde

Rückezange Pickenricht 2,50 € / Stunde Wegepflege

Wegepflegegerät Ödgodlricht 40,- € / Tag Kleingeräte

Freischneidegerät Haghof 6,00 € / Stunde Freischneidegerät Auerbach 6,00 € / Stunde Freischneidegerät Atzmannsricht 6,00 € / Stunde + Motomix Pflanzfuchs Atzmannsricht 11,00 € / 1/2 Tag + Motomix Erdbohrer Haghof 6,00 € / Stunde Hochentaster Atzmannsricht 6,00 € / Stunde + Motomix Hochentaster Haghof 8,00 € / Stunde Schäl- u- Spitzmaschine Haghof 11,00 € / 1. Stunde Kreissäge Atzmannsricht 4,00 € / Stunde Brennholzbündelgerät Haghof 0,50 € / Ster Bedarfsartikel

Bio-Sägekettenöl Haghof Preis je nach Einkauf Bio- Sägekettenöl Atzmannsricht Preis je nach Einkauf Zaunpfosten Z-Profil Haghof Preis je nach Einkauf Wildzaun Haghof Preis je nach Einkauf Wildzaun Auerbach Preis je nach Einkauf Wildzaun Atzmannsricht Preis je nach Einkauf Sonstiges (z.B. Pflanzen / Spaten)

Geschäftsstelle

Maschinenstützpunkt Haghof Herbert Pilhofer Haghof 2 92259 Neukirchen Tel. 09663/454

Maschinenstützpunkt Atzmannsricht Josef Bäumler Atzmannsricht 5 92274 Gebenbach Tel. 09622/2541 Fax 09622/718948

Maschinenstützpunkt Auerbach Familie Haslbeck Welluck 91275 Auerbach Tel. 09643/8520 od. 1343

Maschinenstützpunkt Pickenricht Georg Bäumler Pickenricht 46 92256 Hahnbach Tel. u. Fax 09664/379

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Maschinenstützpunkt Ödgodlricht Christian Ströhl Ödgodlricht 1 92249 Vilseck Tel. 09662/6448

Für Reparaturen haftet der Entleiher! Keine eigenen Reparaturen vornehmen. Bei Störung sofort mit dem jeweiligen Maschinenwart in Verbindung setzen. Leider hat die, im Frühjahr neu angeschaffte Trommelsäge nicht die Erwartungen erfüllen können und auch nicht den harten Einsatz als Gemeinschaftsmaschine überstanden. So musste sich die Vorstandschaft wieder von der Trommelsäge trennen. Auf Grund des großen Interesses an einer rationellen Brennholzberei-tung wird momentan an einer Folgebeschaffung gearbeitet.

22. Maschineneinsatz und Bedarfsartikel 2012/2013

Maschine/Ware Standort Abgerechnete Einsätze

Abgerechnete Einheiten

Pöttinger Holzhäcksler Haghof 39 x 112 Std.

Eschlböck Holzhäcksler Haghof 127 x 310 Std.

Schäl- u. Spitzmaschine Haghof 11 x 24 Std.

Erdbohrer Haghof 8 x 22 Std.

Pflanzfuchs Atzmannsricht 4 x 9 Tage

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Spalter stehend Haghof 89 x 1.693 Ster

Ödgodlricht 14 x 177 Std.

Auerbach 15 x 150 Ster

Spalter liegend Haghof 79 x 1.941 Ster

Pickenricht 44 x 287 Std.

Auerbach 14 x 293 Ster

Bündelgerät Haghof 6 x 195 Ster

Seilwinde Haghof 9 x 68 Std.

Auerbach 7 x 39 Std.

Planierschild Ödgodlricht 14 x 24 Tage

Freischneider Haghof 6 x 35 Std.

Atzmannsricht 1 x 8 Std.

Auerbach 7 x 161 Std.

Kreissäge Atzmannsricht 8 x 21 Std.

Hochentaster Haghof 11 x 35 Std.

Atzmannsricht 1 x 1,5 Std.

Rückezange Pickenricht 2 x 20 Std.

Wildzaun Haghof 71 Rollen

Atzmannsricht 23 Rollen

Auerbach 15 Rollen

Zaunpfosten (Z-Profil)

Haghof 641 Stk

Bio-Öl 10/20 Ltr. Haghof 20 x 430 Ltr.

Atzmannsricht 0 x Ltr.

Machen Sie Gebrauch von der verbilligten Sammelbestellung. Nur bei Einkauf von größeren Mengen können gute Preise für die Mitglieder erzielt werden. Wild-zaun (Knotengeflecht 160/20/15 ), Biosägekettenöl (Tectrol Planto) im 10/20 Ltr.-Kanister sind auf Lager bei Herbert Pilhofer, Haghof, Tel. 09663/454 bzw. bei Josef Bäumler, Atzmannsricht, Tel. 09622/2541 Schutzbekleidung werden wir in unserem Angebot nicht mehr weiterführen. Die Angebote des örtlichen Handels sind gut und preiswert. Noch in Haghof vorhan-dene Restposten werden mit 20% Rabatt abverkauft.

23. Ansprechpartner Forstverwaltung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg (AELF) - Bereich Forsten - Maxallee 1 92224 Amberg

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Tel. 09621 – 9608 0 Fax. 09621 – 9608 29 Bereichsleiter und Leiter der Abt. Forsten 1 :

Richard Schecklmann Tel. 09621 – 9608 11 u.a. räumlich zuständig für die Reviere Auerbach und Sulzbach

Leiterin der Abt Forsten 2 Helga Verron Tel 09621 – 9608 12 u.a. räumlich zuständig für das Revier Hahnbach.

Forstlicher Berater der WBV Sulzbach-Rosenberg Thomas Groha Tel 09621 – 9608 22

Forstreviere Auerbach Revierleiter Rainer Zapf

Oberer Marktplatz 17 91275 Auerbach (Schenklschulhaus, Zugang über Apothekergasse) Tel.: 09643 2049-517 Fax: 09643 2049 518 Mobil : 0173 / 5730736 Zuständig für Auerbach, Hirschbach, Königstein und Edelsfeld

Hahnbach Revierleiter Stefan Binner Herbert-Falk-Str. 2 92256 Hahnbach Tel.: 09664 / 291 Fax: 09664 / 953330 Mobil : 0173 / 573 0741 Zuständig für Vilseck, Gebenbach, Hahnbach

Sulzbach-Rosenberg Revierleiter Volker Binner Obere Gartenstr. 3 92237 Sulzbach-Rosenberg Tel.: 09661 3049013 Fax: 09661 3049011 Mobil : 0175 / 5740855 Zuständig für Weigendorf, Etzelwang, Neukirchen, Sulzbach-Rosenberg und Poppenricht

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Bereits am ersten Tag nach dem Sturm im Einsatz (Bild Jörg Berendes)

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24. Auftrag zur Waldpflege

AN WBV SULZBACH-ROSENBERG W V OBERE GARTENSTR. 3 92237 Sulzbach-Rosenberg Herr/Frau ................................................................................................... Straße ................................................................................................... PLZ, Ort ................................................................................................... Telefon/Fax/Mail ................................................................................................... Steuernummer (MWSt.-Satz) ................................................................................. beauftragt verbindlich die WBV Sulzbach-Rosenberg wV in den Waldbeständen der nachfolgend aufgeführten Flurnummern mit der Planung und Durchführung der Waldpflege. Alle Tätigkeiten werden von Beauftragten der WBV Sulzbach-Rosenberg wV nach guter forstfachlicher Praxis (PEFC-Richtlinien) durchgeführt. Das bei der Waldpflege anfallende Holz wird, soweit nichts anderes vereinbart, über die WBV Sulzbach-Rosenberg wV vermarktet. Es gelten die von der WBV ausgehandelten markterzielbaren Preise, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Haftungsansprüche gegen die WBV Sulzbach-Rosenberg wV und von ihr Beauf-tragte werden ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind etwaige, grob fahr-lässige Schäden durch das, mit der Durchführung der forstlichen Maßnahme beauftragte Forstunternehmen und dessen Beauftragte. Für eventuelle Schäden an Nachbargrundstücken (z.B. Wege, etc.) haftet der Waldbesitzer. Gemarkung: ................................. Flurnummer: ......................... ............. ha

..................................................... ......................... ............. ha

Ort, Datum:............................................. ............................................................. Unterschrift Waldbesitzer

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WBV Sulzbach – Rosenberg w.V. Obere Gartenstr. 3, 92237 Sulzbach – Rosenberg

25. WBV Geschäftsstelle WBV SuIzbach – Rosenberg wV

Geschäfststelle im LCC, Obere Gartenstr. 3 Tel. 09661 / 876687 92237 Sulzbach-Rosenberg Fax 09661 / 8119755 [email protected] www.wbv-sulzbach-rosenberg.de Geschäftsführung: Jörg Berendes, Dipl.-Forstwirt (Univ.) Mobil: 0171 / 6828359 Zuständig für Königstein, Edelsfeld, Sulzbach-Rosenberg Poppenricht, Neukirchen, Weigendorf, Etzelwang, Hirschbach Uwe Gmach, Dipl.-Forstwirt (Univ.) Mobil: 0179 / 6847973 Zuständig für Auerbach, Vilseck, Gebenbach, Hahnbach Bürozeiten: Montag bis Freitag täglich 9:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung