22 Niedriglohnbeschftigte Struktur der Niedriglohnbeschftigten
(2009): -67,7 % der Betroffenen sind Frauen, 32,3 % Mnner -69,6 %
haben eine abgeschlossene Berufsausbildung (9,6% Universitt / FH;
20,8%)
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23 Der Trend zur Zunahme prekrer Beschftigungen ist Teil einer
Entwicklung, in der gesellschaftliche Risiken immer deutlicher auf
die am Arbeitsmarkt Schwchsten umverteilt wurden. Verantwortlich
ist der Staat, da er durch die Lockerung von Schutzregeln zu dieser
Entwicklung beigetragen hat. Dann aber auch die Unternehmen, die
sich der Verpflichtung entledigen, auch geringer Qualifizierte zu
beschftigen.
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24 Politik gegen Armut: Vorschlge
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25 Regulierung des Niedriglohnbereichs Grundstzlich: Der
gesamte Bereich der ungesicherten und schlecht bezahlten
Beschftigung muss in den Blick der politischen und auch
unternehmerischen Gestaltung kommen. Es gilt ihn als ganzen zu
stabilisieren und sozial zu gestalten. Dabei greifen verschiedene
Manahmen ineinander. Dabei ist realistischerweise nicht zu
erwarten, dass der Flexibilisierungsdruck geringer werden
wird.
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26 Solidarische Sicherungen -Gesellschaftlich erzeugte Risiken
mssen solidarisch getragen werden. Sie knnen nicht den Schwchsten
aufgeladen werden. -Sofern sich die Flexibilittsanforderungen nicht
verringern werden, muss deswegen fr strkere soziale Sicherheit
gesorgt werden. -Es braucht deswegen den bergang zu einer
umfassenden Beschftigungsversicherung (statt einer Arbeitslosen-
versicherung). Sie wrde sicherstellen, dass bergnge sinn- voll
genutzt werden knnen.
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27 Mindestlhne Allgemeine gesetzliche Mindestlhne wrden das
Einkommensgeflle nach unten deutlich stabilisieren. Das ist ntig,
um den gesamten Bereich zu stabilisieren. Das Gegenargument, dass
dadurch die Beschftigungschancen fr falsch Qualifizierte geringer
werden wrden, greift nicht, da dieser Kreis schon jetzt keine
Chancen hat. Gleichwohl schtzen Mindestlhne nicht allein vor Armut.
Es braucht zudem ein funktionierendes Tarifgefge.
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28 Leiharbeit, Befristete Arbeit Beschftigungsverhltnisse, die
besonderen Risiken ausgesetzt sind (Leiharbeiter, befristete
Arbeitsverhltnisse) sollten fr den Arbeitgeber teurer sein als
NAVs. (Beispiel: Zeitarbeitskrfte in Frankreich) Zumindest muss
aber der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn fr gleiche Arbeit.
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29 Prekr Beschftigte Prekr Beschftigte mssen ein ausbbares
Recht auf Teilnahme an betrieblicher oder sonstiger Weiterbildung
bekommen. Sie mssen zur Teilnahme hieran auch ermutigt werden.
Keine befristete Beschftigung ohne eine zustzliche
Qualifikationschance auf oder neben der Arbeit! Hier braucht es
eine neue Unternehmenskultur der Frderung.
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30 Befristungen Die Mglichkeit zu Befristungen ist jngst noch
einmal ausgedehnt worden. An ihr bestehen groe
Flexilibittsinteressen seitens der Wirtschaft. Mglichkeiten der
Regulierung wren: Entweder die generelle Abschaffung der
sachgrundlosen Befristung oder aber die Pflicht der Umwandlung nach
einer bestimmten Zeit an Jahren.
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31 Minijobs Die Minijobs stellen eine gut zugngliche Mglichkeit
der flexiblen Beschftigung dar. Sie waren einmal als Mglichkeit fr
Zusatzverdienste gedacht, sind aber heute fr nicht wenige Menschen
von grundlegender Bedeutung. Grundstzlich muss gelten: Alle
Beschftigungsformen sollten hinsichtlich ihrer Sozialversicherungs-
und Steuerpflicht gleich behandelt werden.
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32 Frderung von Langzeitarbeitslosen Fr einen nicht kleinen
Teil der betroffenen Menschen ist der Zugang zum ersten
Arbeitsmarkt so gut wie unmglich geworden. Hier braucht es eine
tatkrftige ermutigende Untersttzung und die Teilhabe an sinnvollen
Beschftigungsformen. Das Ziel der Integration darf nicht aus dem
Blick geraten, aber der Fokus muss strker auf die Stabilisierung
gelegt werden.
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33 Bildung Wir brauchen ein wirklich inklusives Bildungssystem
fr alle!
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34 Fazit: Ermutigung I Statt Hartz IV! Wenn es denn so ist,
dass nur ber den Weg durch den Niedriglohnsektor berhaupt ein
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fr viele mglich ist, dann muss
nun alles daran gesetzt werden, bessere Lhne, bessere
Aufstiegsmglichkeiten und einfache aber gute Arbeit zu schaffen.
Denkschrift der EKD von 2006: Ein Niedriglohnsektor darf kein
Bereich werden, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch
eine sich stets nach unten bewegende Lohnspirale ausgebeutet
werden. In einem reichen Land wie Deutschland sollte es Ziel sein,
den Niedriglohnsektor so klein wie mglich zu halten.
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35 Fazit Es ist also nicht richtig, dass Menschen mit greren
natrlichen Gaben und dem berlegenen Charakter, der ihre Entwicklung
ermglichte, ein Recht auf ein System der Zusammenarbeit htten, das
ihnen die Erlangung weiterer Vorteile auf Weisen gestattet, die
anderen keine Vorteile bringen. Man hat seinen Platz in der
Verteilung der natrlichen Gaben ebenso wenig verdient wie seine
Ausgangsposition in der Gesellschaft. Der Begriff des Verdienstes
ist hier nicht am Platze. (J. Rawls: Gerechtigkeit als Fairness
)