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1. Theorie – kann man nicht genug bekommen 2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai! 3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik verlassen? 4. Das Produkt – Na das ist doch spannend! 5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? – Wo Licht ist, ist auch Schatten Inhalt

1. Theorie – kann man nicht genug bekommen 2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai! 3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik

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Page 1: 1. Theorie – kann man nicht genug bekommen 2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai! 3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik

1. Theorie – kann man nicht genug bekommen

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai!

3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik verlassen?

4. Das Produkt – Na das ist doch spannend!

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? – Wo Licht ist, ist auch Schatten

Inhalt

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•Rechtsgrundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft

•Verfassung Art. 28 GG,

•Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Art. 72 ff.

•Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums,

•Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder

•Abgabenordnung

•Kommunalabgabengesetz,

•Kommunalprüfungsgesetz

•Kommunalverfassung M-V

•Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse

•Gemeindehaushaltsverordnung

•Gemeindekassenverordnung,

•Eigenbetriebsverordnung

•Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne

mit den jeweils hierzu ergangenen Ausführungsanweisungen durch Runderlasse

1. Theorie Rechtsgrundlagen

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•Die kommunale Haushaltssatzung

•Grundgesetz bestimmt in Art. 28 Abs. 2, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet

sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in

eigener Verantwortung zu regeln.

•Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die finanzielle Eigenverantwortung

der kommunalen Ebene

•in der Kommunalverfassung wird den Gemeinden das Recht zuerkannt, die

Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen zu regeln (vgl. § 5 KV

M-V)

•verfassungsmäßig gewährleistetes Satzungsrecht findet in der kommunalen

Haushaltssatzung (als Teil des Haushaltsplans) seine Entsprechung

1. Theorie Rechtsgrundlagen

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•Allg. Grundsätze kommunaler Haushaltswirtschaft

•§ 43 Kommunalverfassung M-V

•(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die

stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft erfolgt nach den

Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Den Erfordernissen des

gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ist Rechnung zu tragen.

•(2) Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr auszugleichen.

•(3) Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein

Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum anzugeben,

innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird…

1. Theorie Rechtsgrundlagen

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•Die kommunale kamerale Haushaltsplanung besteht aus•Haushaltsplan (vgl. § 2 Abs. 2 GemHVO)•Haushaltssicherungskonzept (sofern erforderlich)•Anlagen

•Haushaltsplan besteht aus GesamtplanEinzelplänenSammelnachweisenStellenplan

•Einzelpläne bestehen aus Verwaltungshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte)Vermögenshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte)

•Verwaltungshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppen 0-2Ausgaben Hauptgruppen 4-8

•Vermögenshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppe 3Ausgaben Hauptgruppe 9

1. Theorie kameraler HH

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•Die Einzelpläne•Zuordnung gem. § 1 GemHVO•Einnahmen und Ausgaben verteilen sich aufgrund sachlicher Gesichtspunkte in Einzelplänen auf den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

•§ 5 Abs. 1 GemHVO•Damit die Vielzahl der Einzelpositionen gefunden werden kann und der Haushaltsplan lesbar ist, sind die Einzelpläne nach Aufgabenbereichen in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert.

•§ 5 Abs. 2 GemHVO•Durch die Gruppierung werden die Einnahmen und Ausgaben innerhalb der Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte nach ihren Arten geordnet

1. Theorie kameraler HH

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Gliederung der Haushaltspläne

Gliederungsplan

Wo werden die Aufgaben wahrgenommen?

10 Einzelpläne

0 Allgemeine Verwaltung

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

2 Schulen

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

4 Soziale Sicherung

5 Gesundheit, Sport, Erholung

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

7 Öffentliche Einrichtg. Wirtschaftsförderung

8 Wirtsch. Unternehmen, allg. Sonderverm.

9 Allgemeine Finanzwirtschaft

Gruppierung der Haushaltspläne

Gruppierungsplan

Was für Einnahmen und Ausgaben sind das?

10 Hauptgruppen

Einnahmen:

0 Steuern, allgemeine Zuweisungen

1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

2 Sonstige Finanzeinnahmen

3 Einnahmen des Vermögenshaushalts

Ausgaben:

4 Personalausgaben

5/6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht Inv.)

8 Sonstige Finanzausgaben

9 Ausgaben des Vermögenshaushalts

1. Theorie kameraler HH

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Gliederungs- und Gruppierungsplan

Gliederungsnummer

Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege)

Abschnitt 32 (Museen, Sammlungen, Ausstellungen)

Unterabschnitt 320 (Regionalmuseum)

In Neubrandenburg 5-stellig 320 00

Gruppierungsnummer: Ausgaben

Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand )

Gruppe 65 (Geschäftsausgaben )

Untergruppe nicht vorgegeben

Neubrandenburg 4-stellig 6500

Haushaltsstelle lautet: 32000.6500 Bürobedarf

1. Theorie kameraler HH

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Gliederungsnummer

Gruppierungsnummer

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Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik

Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Kontenrahmenplan

Der Kontenrahmen ist die Grundlage für eine geordnete Erfassung der einzelnen

Geschäftsvorfälle.

Die Gliederung des Kontenrahmens spiegelt die Gliederung

der Bilanz (Kontenklassen 0 bis 3),

des Ergebnishaushaltes bzw. der Ergebnisrechnung (Kontenklassen 4 und 5)

des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung (Kontenklassen 6 und 7) wider.

Der Kontenrahmen ist hinsichtlich der Kontenklassen 0 bis einschließlich 7 sowie

die darunter aufgeführten Kontengruppen und Kontenarten für alle Gemeinden

verbindlich.

1. Theorie nichtkameraler HH

Der landeseinheitliche Kontenrahmenplan baut auf dem landeseinheitlichen

Kontenrahmen auf und differenziert diesen weiter.

Er trägt zur Vereinheitlichung der Kontenpläne der Gemeinden bei.

Durch die Erstellung von einheitlichen Kontenplänen wird nicht nur der interkommunale

Vergleich, sondern auch die Nachprüfbarkeit der Aufgabenerledigung durch die Gremien,

die Bürger sowie die Aufsichtsbehörden erleichtert.

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Produkt

Grundsätzlich ist ein Produkt eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, für die von

Stellen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die

prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste. Leistungen sind die konkreten

Arbeitsergebnisse einer Gemeinde.

Für gemeindliche Produkte gibt es sowohl externe Abnehmer, wie z.B. Bürger oder

Unternehmen, als auch interne Abnehmer, d.h. andere Organisationseinheiten innerhalb

der Gemeindeverwaltung.

Der Produktrahmen definiert die Inhalte der Hauptproduktbereiche und Produktbereiche

sowie die Zuordnung von Produktgruppen. Der Produktrahmen ist für alle Gemeinden

verbindlich.

Der landeseinheitliche Produktrahmenplan beinhaltet eine tiefere Untergliederung des

Produktrahmens, dabei werden den Produktgruppen bestimmte Produkte und Leistungen

zugeordnet.

Die Untergliederung stellt im Bereich der Produkte und Leistungen eine Empfehlung an

die Gemeinden dar. Sie ist beispielhaft zu verstehen, da alle zur Zeit bekannten Produkte

und Leistungen der Gemeinden, Städte, Ämter, Landkreise erfasst sind. Dem

landeseinheitlichen Produktrahmenplan ist eine sachliche Gliederung der Produkte

zugrunde gelegt (funktionale Gliederung)

1. Theorie nichtkameraler HH

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Gliederung der Haushaltspläne

Produktrahmenplan

Wo werden die Aufgaben wahrgenommen?

6 Einzelpläne

1 Zentrale Verwaltung

2 Schule und Kultur

3 Soziales und Jugend

4 Gesundheit und Sport

5 Gestaltung Umwelt

6 Zentrale Finanzleistungen

Gruppierung der Haushaltspläne

Kontenrahmenplan

Was für Einnahmen und Ausgaben sind das?

0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und

Erweiterung der Verwaltung, Immaterielle

Vermögensgegenstände und

Sachanlagevermögen

1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen,

Ausgleichsposten für latente Steuern und

aktive Rechnungsabgrenzung

2 Eigenkapital, Sonderposten und

Rückstellungen

3 Verbindlichkeiten und passive

Rechnungsabgrenzung

4 Erträge

5 Aufwendungen

6 Einzahlungen

7 Auszahlungen

8 Erlöse

9 Kosten

1. Theorie nichtkameraler HH

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Gliederungsplan

Einzelplan 3 Kulturpflege

Abschnitt 32 Museen

Unterabschnitt 320 Regionalmuseum

z.B. 3200.6500 Bürobedarf

Gruppierungsplan

Gruppierungsnummer: Ausgaben

Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufw.)

Gruppe 65 (Geschäftsausgaben )

Bürobedarf 6500

Produktplan

Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur

Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, u.a.

Produktgruppe 2.5.2 Nichtwiss. Museen,u.a.

Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen

Kontenrahmenplan

Im Haushalt nicht mehr ersichtlich

Bei der Benennung von Buchungsstellen zu

sehen:

z.B.:2.5.2.01.502200 Personalaufwand

Kontenklasse 5 Aufwendungen

Kontengruppe 50 Personalausgaben

Kontenart 502 Dienstbezüge

Konto 5022 Arbeitnehmer

1. Theorie nichtkameraler HH

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Beschluss 2004

der Stadtvertretung Oktober 2004 „Konzept zur Einführung der dezentralen

Ressourcenverantwortung in der Stadtverwaltung Neubrandenburg“

Die Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung ab 1. Januar 2005.

verbunden mit der Einführung eines budgetierten und produktorientierten

Haushaltsplanes.

Die Darstellung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten,

Gliederungs- und Gruppierungsziffern ist aus haushaltsrechtlichen,

buchungstechnischen und finanztechnischen Gründen beibehalten worden.

Die Budgetierung bezieht sich nur auf den

Verwaltungshaushalt.

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung

Gemeindehaushaltsverordnung M-V

Gemeindekassenverordnung M-V

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Produktbereich

Budgetreserve

Fachbereichsbudget

Teilbudget

Teilbudget

TeilbudgetUnterbudget

Unterbudget

Vorabdotierungen

Personalkostenbudget

Genehmigung

Das Innenministerium erteilte mit Erlass Dezember 2004 die Genehmigung zur

Abweichung von den §§ 15-19 GemHVO im Zusammenhang mit der Einführung

einer budgetgebundenen Haushaltsführung für die Zeit vom 01.01.2005 bis

längstens zum 31.12.2009 gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom

Oktober 2004

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Der Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg begann mit insgesamt 99 Produkten, nachrichtlich wurden die zugehörigen Leistungen aufgeführt.

Von diesen 99 Produkten sollten laut § 4 Abs. 7 Entwurf GemHVO-Doppik M-V die wesentlichen Produkte im künftigen Haushalt beschrieben sowie Ziele und Kennzahlen dazu benannt werden.

Anhand dieser Ziele und Kennzahlen erfolgt die Gestaltung, Planung, Steuerung und die Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes.

Bei der Einteilung der Produkte in „Wesentliche“ und „Sonstige“ wurden drei verschiedene Kriterien zugrunde gelegt.

Ein Produkt gilt demnach als wesentlich,

• wenn es einen Schwerpunkt in der kommunalpolitischen Diskussion zur weiteren Entwicklung der Stadt Neubrandenburg bildet,

• maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzt und/oder

• die Möglichkeit einer Steuerbarkeit für weitere Optimierungsprozesse in der Verwaltung mit dem Ziel einer effektiveren Leistungserbringung unter Sicherung einer hohen Qualität und Kundenfreundlichkeit eröffnet.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Andere Begriffe

Kameral Doppisch

Einnahme Einzahlung und Ertrag (Gewinn handelsr.)

Ausgabe Auszahlung und Aufwand

Einzelplan Hauptproduktgruppe

Unterabschnitt Produkt

Hauptgruppe Kontenklasse

Gruppierungsnummer Konto

Rücklagen Rückstellungen

Zu betonen ist, dass die sonstigen Produkte nicht als unwesentlich anzusehen sind,

sondern im Haushalt lediglich vereinfacht dargestellt werden. Bei Bedarf können auch

für die sonstigen Produkte Ziele und Kennzahlen gebildet werden

Die Planung wird in zwei Schritten erfolgen

1. Eckwertebeschluss

2. Eine Lesung des Haushaltes

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Haushalt 2005, Haushalt 2006, Haushalt 2007

Gemeindehaushaltsverordnung M-V

Gemeindekassenverordnung M-V

Verwaltungshaushalt

Grundsätzlich steht das Budget, das sich aus Einnahmen und Ausgaben

zusammensetzt, dem jeweiligen Fachbereich im Rahmen der gesetzlichen

Festlegungen frei zur Verfügung

(frei verfügbares Budget)

Übersteigen die Mehreinnahmen eines Budgets die Mindereinnahmen, so kann der

übersteigende Betrag zu 30% für Mehrausgaben bei den dem Budget zugeordneten

Ausgaben verwendet werden. Übersteigen die Mindereinnahmen eines Budgets die

Mehreinnahmen, so ist der übersteigende Betrag bei den Ausgaben des Budgets

gesperrt.

Überschreitungen von Teil- und Unterbudgets sind im Rahmen der Fachbereichbudgets

auszugleichen.

Managementbedingte Einsparungen bei den Personalausgaben können im jeweiligen

Fachbereich zusätzlich für Ausgaben, eingesetzt werden.

Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung auf

30% der managementbedingten Einsparungen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Vermögenshaushalt

Die Ansätze des

Vermögenshaushaltes sind nicht

in die Budgetierung einbezogen.

Die Haushalte von 2005 bis 2007

entsprachen in der Struktur dem

kameralen HH, jedoch wurde

parallel ein Produkthaushalt erstellt.

In der Haushaltsplanung

2006, 2007, 2008 wurde ein

Eckwertebeschluss erstellt, der

Grundlage des Haushaltsplanes

war.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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• Kameraler Haushalt 2006

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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• Kameraler Haushalt 2006

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• Kameraler Haushalt 2006

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• Kameraler Haushalt 2006

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• Kameraler Haushalt 2006

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• Kameraler Haushalt 2006

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• Produkt Haushalt 2006

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• Produkt Haushalt 2006

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• Produkt Haushalt 2006

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Beschluss 2006

• Die Stadtvertretung Neubrandenburg hat am 07.09.06 beschlossen, dass sich die Stadt

Neubrandenburg als „Frühstarter“ bei der Einführung des neuen kommunalen Haushalts-

und Rechnungswesens (NKHR-MV) bekennt und zum 01.01.08 das kamerale auf das

doppische Rechnungssystem umstellt.

Folgende wesentliche Aufgaben sind zu untersetzen :

• Erfassung und Bewertung des Vermögens sowie Aufnahme der Daten in die

Anlagebuchhaltung;

• Erstellung der Eröffnungsbilanz;

• Überarbeitung des Produktplanes;

• Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung;

• Aufbau der Finanzbuchhaltung;

• Aufstellung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes;

• Erstellung des doppischen Jahresabschlusses;

• Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses

• Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Umstieg liegt seit dem 19.12.07 vor.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Beschluss 2007

• Beschluss der Stadtvertretung Nr. 460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische

Haushaltsgliederung und den Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“

• Damit können die Regelungen der GemHVO-Dopik optimal und zielgerichtet für die

Budgetierung genutzt werden.

1. Der doppische Haushalt der Stadt Neubrandenburg wird nach der

Organisationsstruktur der Verwaltung gegliedert und

2. der beigefügte Produktkatalog wird bestätigt. Die Aktualisierung des Produktkatalogs

erfolgt mit den jährlichen Haushaltsplänen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Beschluss 2008• Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 4 der Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg

folgender Beschluss gefasst:• Die Haushaltsplanung 2009 wird auf die Herbeiführung eines Eckwertebeschlusses

gemäß Beschluss der Stadtvertretung 49/04/07 verzichtet. Die Haushaltssatzung 2009

und ihre Anlagen werden in erster und zweiter Lesung in die Stadtvertretung

eingebracht.

Beschluss 2010• „Der Oberbürgermeister kann durch Beschluss der Stadtvertretung, der gemeinsam mit

der Beschlussfassung über die Haushaltsatzung des Vorjahres zu fassen ist,

verpflichtet werden, einen Eckwertebeschluss durch den die Eckdaten und

Rahmenbedingungen der Haushaltssatzung als verbindliche Vorgaben für das

Aufstellungsverfahren festgelegt werden, herbeizuführen.“

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Haushalt 2008

Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V

Gemeindekassenverordnung-Doppik M-V

Ergebnishaushalt

• Entsprechend § 14 GemHVO-Doppik sind innerhalb eines Teilhaushaltes die

Ansätze für Aufwendungen grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig

• zweckgebundene Mehrerträge mit den entsprechenden Mehraufwendungen

deckungsfähig.

• Überschreitungen sind im Teilhaushalt auszugleichen.

• Die Personalaufwendungen (ohne Kostenart 501, 505 ) werden als

„Sonderbudgets“ innerhalb der Fachbereichsbudgets behandelt. Die Ressource

Personal darf nicht auf Teil- und Unterbudgets aufgeteilt werden. Zwischen dem

„Sonderbudget“ und Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit

zulässig

Finanzhaushalt• Die Ansätze des Finanzhaushaltes für Investitionstätigkeit sind nicht in die

Budgetierung einbezogen. Entsprechend § 14 (3) werden die Ansätze innerhalb

eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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• NKH Haushalt 20082. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Haushalt 2009 und 2010• In Umsetzung des Konzeptes zur Einführung der dezentralen

Ressourcenverantwortung wurden mit Beschluss der Stadtvertretung Nr.

460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische Haushaltsgliederung und den

Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“ die Teilhaushalte den

Fachbereichsbudgets angepasst.

Ergebnishaushalt• Die Personalaufwendungen sind innerhalb des Teilhaushaltes nicht in die

Gesamtdeckung mit einzubeziehen. Zwischen den Personalaufwendungen und

dem übrigen Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit zulässig.

Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung

auf 30 % der managementbedingten Einsparungen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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Haushalt 2011

Ergebnishaushalt• Ansätze für Aufwendungen im Teilhaushalt „Kreisaufgaben“ sind aufgrund ihrer

differenzierten fachlichen Ausgestaltung nicht gegenseitig deckungsfähig.

Aufwendungen innerhalb der Fachabteilungen in diesem Teilhaushalt werden für

gegenseitig deckungsfähig erklärt.

• Aufwendungen für Ausgleichsleistungen an den künftigen Landkreis auf

Grundlage des § 42 Abs. 2 Landkreisneuordnungsgesetz werden gemäß § 14 Abs. 2

GemHVO-Doppik durch Minderaufwendungen auf den durch die Einkreisung

betroffenen Produkten gedeckt.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

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3. Neuer Plan

Der Haushaltsplan - als Bestandteil der Haushaltssatzung - besteht aus:

1. dem Ergebnishaushalt (§ 2 GemHVO, Muster 5)

2. dem Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) Muster 6

3. den Teilhaushalten (§ 4 GemHVO, Muster 7 - 10)

4. dem Stellenplan (§ GemHVO)

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als Anlage

1. der Vorbericht (§ 5 GemHVO)

2. die Bilanz des letzten Haushaltsjahres

3. der Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres

4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten

für Investitionen, den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

6. eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen

7. Investitionsprogramm

8. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen,

9. die Wirtschaftspläne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit,

10. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die vorauss.Entwicklung der Unternehmen

11. die Wirtschaftspläne der rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts,

12. die Wirtschaftspläne/Haushaltspläne der Zweckverbände,

13. eine Übersicht über die Teilhaushalte

14. eine Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten

3. Neuer Plan

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Ergebnis/Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt gesamt

Finanzhaushalt gesamt

Übersicht der Teilhaushalte

Jeder Teilhaushalt

besteht aus• Teilergebnishaushalt• Teilfinanzhaushalt

und bildet eine Bewirtschaftungseinheit

Jeder Teilhaushalt ist strukturiert in

1. Gesamtbudget des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes

Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre

2. Zugeordnete Produkte des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes

Planjahr

3. Teilfinanzpläne für die Produkte

Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre

3. Neuer Plan

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4. Produktbeschreibung Beschreibung

Auftragsgrundlage

Ziele

Zielgruppen

Leistung

Kennzahlen

Messzahlen

Finanzen (Vorjahr/Planjahr) Einzahlungen

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

3. Neuer Plan

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3. Neuer Plan

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Ergebnis/Finanzhaushalt

Untergliedert entsprechend der Verwaltungsstruktur in 8 Teilhaushalte

THH 1 - Bereich Oberbürgermeister 1.01.

THH 2 - Innere Verwaltung 1.02.

THH 3 - Stadtplanung, Wirtschaft u. Soziales 1.03.

THH 4 - Sicherheit u. Ordnung 1.04.

THH 5 – Kreisaufgaben 1.05.

THH 6 - Wirtschaftliche Unternehmen 1.90.

THH 7 - Allgemeine Finanzwirtschaft 1.95.

THH 8 - Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport 1.80.

3. Neuer Plan

Hauptproduktbereiche 1 Zentrale Verwaltung

Produktbereiche 1.1 Innere Verwaltung

Produktgruppe 1.1.1 Verwaltungssteuerung

Produkt 1.1.1.01 Verwaltungssteuerung

1.1.1.02 Zentrale Steuerung

1.1.1.07 Personalrat

…….

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Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur

Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

27 Volkshochschulen, Büchereien u. a.

28 Heimat- und sonstige Kulturpflege

Produktgruppe 25 2.5.2 Nichtwissensch. Museen, Sammlungen

Produkt 2.5.2.01. Städtische Museen

Leistungen Regionalmuseum Kunstsammlung

2.5.2.02. Stadtarchiv

Gesamthaushalt 1.

Teilhaushalt 1.80 Städtischer Kulturbereich

Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur

Produktbereich 2.5 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten,

Produktgruppe 2.5.2 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen

Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen

3. Neuer Plan

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1. Übersicht der Teilhaushalte des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes

3. Neuer Plan

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1. Teilhaushalt Kultur Gesamtbudget des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes

3. Neuer Plan

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2. Zugeordnete Produkte im Teilergebnishaushaltes

3. Neuer Plan

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2. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzhaushalt

3. Neuer Plan

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3. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzplan

3. Neuer Plan

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4. Produktbeschreibung

3. Neuer Plan

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3. Neuer Plan

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4. Das Produkt

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3. Neuer Plan

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Finanzhaushalt

Einzahlungen

- Auszahlungen

= Liquiditätssaldo

+/- zu den liquiden Mitteln

auf der Aktiva Seite

BilanzAktiva PassivaVermögen EigenkapitalLiquide Mittel Fremdkapital

Ergebnishaushalt

Erträge

- Aufwendungen

= Ergebnissaldo

+/- zum Eigenkapital

auf der Passiva Seite

Nichtkameraler Haushalt besteht aus Drei-Komponenten

4. Das Produkt

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

1. Das Positive an der Budgetierung

ist das Erfassen aller verursachten

Aufwendungen, das stärkt das

Kostenbewusstsein und verhindert

das Wirtschaften zu Lasten fremder

Töpfe.

2. Die Zuständigkeit für alle

Positionen des Budgets bricht mit

der Antragsmentalität und der

organisierten Unverantwortlichkeit.

3. Die im Ergebnishaushalt

eingesparten Mittel können auch für

Ausgaben im Investitionshaushalt

verwendet werden.

Das ist ein starker Sparanreiz.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

1. Die Vertretung erhält eine sehr

zusammengefasste Übersicht der

Ein- und Ausgaben. Ob das

Kostenbewusstsein gestärkt wurde

kann noch nicht festgestellt werden.

2. Kann noch nicht bewertet

werden.

3. Kann nicht bewertet werden.

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

4. Überlegungen zu den Produkten:

Zwei verschiedene Ansätze:

Entweder man fragt:

Welche Produkte müssen und

möchten wir produzieren.

Oder es erfolgt eine

Zielkostenrechnung.

Da wird gefragt: Welche Produkte

können wir uns leisten, was dürfen

die Produkte kosten?

5. Budgetierung muss mit einem

Kassensturz beginnen.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

4. Welche Produkte müssen und

möchten wir produzieren und

was müssen und dürfen die

Produkte kosten?

5. Wir haben immer noch keine

Eröffnungsbilanz

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

6. Bei der Planung mit einem

Eckwertebeschluss wird für jeden

Budgetbereich ein maximaler

Zuschuss ermittelt. Die

Finanzmasse wird grob aufgeteilt.

Der damit verbundene Schleier des

Unwissens soll ein Vorteil zur

Entscheidung sein, weil man dann

noch nicht direkt damit konfrontiert

ist, dass man auf die individuelle

Lage zu Einzelproblemen eingehen

muss.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

6. Der damit verbundene Schleier

des Unwissens ist ein Nachteil bei

der Planung.

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

7. Zur Konsolidierung von

defizitären Haushalten erweist sich

die Budgetierung als nicht geeignet.

Oder es fehlt am politischen Willen.

Jedenfalls vertrauen Verwaltung

und Vertretungen nicht auf die

alleinige Sparwirkung der

Budgetierung, sondern ergreifen

ergänzende Maßnahmen, die aber

am Ende die Wirksamkeit der

Budgetierung weiter

beeinträchtigen.

8. Sowohl die vorläufige

Haushaltsführung wie auch

haushaltswirtschaftliche Sperrungen

mit ihren schematischen Eingriffen

stören die Budgetierung und führen

sie ad absurdum.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

7. Defizitäre HH erfordern

Maßnahmen über Budgeteffekte

hinaus.

8. Genau

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Wo stehen wir Heute?

Theorie9. Zu jeder Finanzvorgabe gehört auch eine Vorgabe für die zu erbringende Leistung.Der Haushalt als zentrales Planungs- Steuerungs- und Kontrollinstrument soll Informationen zur Verfügung stellen, die Politiker und Verwaltung für eine gute Politik brauchen.Es ist klar, dass dabei die Informationen über die Art und Menge der Produkte nur eine Basis bilden können.Entscheidend ist welche Wirkungen erwartet werden und welche Ziele erreicht werden sollen.Der Zusammenhang von Zielen und Produkten ist keinesfalls einfach.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis9. Ein Kernproblem der Information über Produkte ist die Frage des Umfanges der Informationen und deren Wertung

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

10. Nach den Festlegungen der IM

Konferenz ist über Ziele und mit

Kennzahlen zu berichten.

Die große Kunst besteht darin,

wirklich relevante Informationen zur

Verfügung zu stellen.

Wir müssen uns also fragen, sind

die Informationen

Entscheidungsrelevant.

Wir müssen uns auch fragen ob

die Kennzahlen als Indikatoren

zur Messung von Qualität und

Kundenzufriedenheit die richtigen

sind.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

10. Wir haben ein

Wertungsproblem.

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Wo stehen wir Heute?

Theorie

11. In den Teilhaushalten wird nur der

von den jeweiligen

Budgetverantwortlichen beeinflussbare

Ressourcenverbrauch ausgewiesen.

Dazu gehören auch

Leistungsverrechnungen für

beeinflussbare interne Dienstleistungen.

Das heißt man muss klären wie die

Leistungsbeziehungen aussehen.

Für das Finanzmanagement ergibt sich

nun die Frage, wie soll mit der

Leistungsverrechnung umgegangen

werden. Wer soll mit welchen Kosten

belastet werden um optimale

Steuerungswirkungen zu erzielen.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?

Wo stehen wir Heute?

Praxis

11. Ein nicht gelöstes und

unüberschaubares Problem der HH

Planung.

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Was denn noch?

Der doppische Jahresabschluss besteht aus:

1. der Ergebnisrechnung (§ 44 GemHVO, Muster 11 zu § 44 GemHVO)2. der Finanzrechnung (§ 45 GemHVO, Muster 12 zu § 45 GemHVO)3. den Teilrechnungen (§ 46 GemHVO, Muster 13 zu § 45 GemHVO)4. der Bilanz (§ 47 GemHVO, Muster 14 zu § 47 GemHVO)5. dem Anhang (§ 48 GemHVO)

als Anlage

1. Rechenschaftsbericht (§ 49 GemHVO)2. Anlagenübersicht (§ 50 GemHVO, Muster 15 zu § 50 Abs. 1 GemHVO)3. Forderungsübersicht (§ 51GemHVO, Muster 16 zu § 51 GemHVO)4. Verbindlichkeitsübersicht (§ 52GemHVO, Muster 17 zu § 52 GemHVO)5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (§ 53GemHVO, Muster 18 zu § 53 GemHVO)

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Was denn noch?

Probleme

1. Das System HH zu erfassen

2. Zahlen und Informationen miteinander in die richtigen Beziehungen zu bringen

3. Nicht immer wieder zu fragen, was bedeutet was

Nicht zu bedenken ob es so bleiben muss wie es einmal festgelegt wurde

Nicht zu prüfen warum was verändert wurde gegenüber dem Vorjahr.

Gedacht heißt nicht immer gesagt,

gesagt heißt nicht immer richtig gehört,

gehört heißt nicht immer richtig verstanden,

verstanden heißt nicht immer einverstanden,

einverstanden heißt nicht immer angewendet,

angewendet heißt noch lange nicht beibehalten.

Konrad Lorenz öst. Verhaltensforscher