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11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der häufig sehr unterschiedlichen Darstellungs- und Sichtweise die Lektüre mehrerer Bücher empfohlen. Aktuelle Informationen sucht und findet man vorrangig im Internet. Management und Betriebswirtschaftslehre BITZ, M. et al.: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1 und 2, 4. Auflage, Verlag Vahlen, München, 1998 CHAPMAN, C.B. et al.: Management for Engineers, John Wiley & Sons, New York 1987 DRUCKER, P.F.: Management: Tasks, Responsibilities, Practices, Harper-Verlag, New York, 1993 DRUCKER, P.F.: The Practice of Management, 1. Auflage, Harper- Verlag, New York, 1993 DRUCKER, P.F.: The New Realities, 1. Auflage, Harper-Verlag, 1994 HEINEN, E.: Industriebetriebslehre, 9. Auflage, Gabler-Verlag Wies- baden, 1991 HERING, E. und DRAEGER, W.: Führung und Management, VDI- Verlag, Düsseldorf, 1995 HOPFENBECK, W.: Allgemeine Betriebswirtschafts- und Manage- mentlehre, MI-Verlag Moderne Industrie, 1989 KORNDORFER, W.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Auflage, Gabler-Verlag, Wiesbaden, 1980 A. J. Schwab, Managementwissen für Ingenieure, DOI 10.1007/978-3-642-41983-6, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

11 Literatur978-3-642-41983...11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der

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Page 1: 11 Literatur978-3-642-41983...11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der

11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der häufig sehr unterschiedlichen Darstellungs- und Sichtweise die Lektüre mehrerer Bücher empfohlen. Aktuelle Informationen sucht und findet man vorrangig im Internet. Management und Betriebswirtschaftslehre BITZ, M. et al.: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd.

1 und 2, 4. Auflage, Verlag Vahlen, München, 1998 CHAPMAN, C.B. et al.: Management for Engineers, John Wiley &

Sons, New York 1987 DRUCKER, P.F.: Management: Tasks, Responsibilities, Practices,

Harper-Verlag, New York, 1993 DRUCKER, P.F.: The Practice of Management, 1. Auflage, Harper-

Verlag, New York, 1993 DRUCKER, P.F.: The New Realities, 1. Auflage, Harper-Verlag, 1994 HEINEN, E.: Industriebetriebslehre, 9. Auflage, Gabler-Verlag Wies-

baden, 1991 HERING, E. und DRAEGER, W.: Führung und Management, VDI-

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mentlehre, MI-Verlag Moderne Industrie, 1989 KORNDORFER, W.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 4. Auflage,

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A. J. Schwab, Managementwissen für Ingenieure,DOI 10.1007/978-3-642-41983-6, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

Page 2: 11 Literatur978-3-642-41983...11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der

482 11 Schrifttum

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OLFERT, K. u. H. J. RAHN: Einführung in die Betriebswirtschafts-

lehre, 3. Auflage, Kiehl Verlag, Ludwigshafen, 1995 RAPPAPORT, A.: Shareholder Value, 2. Auflage, Schäfer-Poeschel-

Verlag, Stuttgart, 1999 RUSSEL, F.A. et al.: Third Generation R & D, Anderson Little, Inc. 5.

Auflage, Harvard Business School Press, 1991 TWISS, B.C.: Business for Engineers, IEEE Management of Tech-

nologies Series, Peter Peregrinus-Verlag, London, U.K., 1991 WALTON, M.: The Deming Management Method, 3. Auflage, The

Berkeley publishing Group, New York, 1988, WÖHE, G. und DÖRING, U.: Einführung in die Allgemeine Betriebs-

wirtschaftslehre, 18. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München, 1993 WÜRTH, R.: Erfolgsgeheimnis Führungskultur, Bilanz eines Unterneh-

mens, Campus-Verlag, 1995 Organisation BULLINGER, H.-J. und WARNECKE, H.J.: Neue Organisations-

formen im Unternehmen, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York, 1996

FRESE, E.: Grundlagen der Organisation, 3. Auflage, Gabler Verlag,

Wiesbaden, 1987 ROTH, G.H.: Handels- und Gesellschaftsrecht, 5. Auflage, Verlag

Vahlen, München, 1998 SCHMIDT, G.: Methode und Techniken der Organisation, 11. Auflage,

Verlag Dr. Götz Schmidt, Gießen, 1997 Finanzwesen BORNHOFEN, M. u. BUSCH, E.: Buchführung 1/DATEV Konten-

rahmen, 9. Auflage, Gabler-Verlag, Wiesbaden, 1997

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11 Schrifttum 483

BÜHNER, R.: Der Shareholder-Value-Report, 1. Aufl., Verlag Moderne Industrie, Landsberg/Lech, 1994

DÄUMLER, K.D.: Grundlagen der Investitions- und Wirtschaftlich-

keitsrechnung, 9. Auflage, Verlag Neue Wirtschaftsbriefe, Herne, Berlin, 1998

DEITERMANN, M. und SCHMOLKE, S.: Industriebuchführung,

Winklers-Verlag, Gebr. Grimm, Darmstadt, 1996 FRIEDLOB, G. T. und PLEVAR, F. J.: Understanding Return on

Investment, John Whiley and Sons, New York, 1996 HESSE, K. und FRALING, R.: Wie beurteilt man eine Bilanz, 15.

Auflage, Gabler-Verlag, Wiesbaden, 1979 HOITSCH, H.-J.: Kosten- und Erlösrechnung, Springer-Verlag, Berlin,

Heidelberg, New York, 1995 KLOOK, J. et al.: Kosten- und Leistungsrechnung, 7. Auflage, Werner

Verlag, Düsseldorf, 1993 KRAUSE, H. und RAUSSER, K.-D.: Steuerlehre für Ausbildung und

Praxis, 22. Auflage, Winklers Verlag, Gebr. Grimm, Darmstadt, 1995 OLFERT, K.: Bilanzen, 7. Auflage, Kiehl-Verlag, Ludwigshafen, 1995 RAHN, HESSE, K.: Buchführung und Bilanz, 5. Auflage, Verlag-

Gabler, Wiesbaden, KIEHL Ludwigshafen, 1975 STEINER, G.A.: Strategic Planning, The Free Press, New York, 1979 Prozessverbesserungen und TQM ALDEDEJI, A.T. und AJENY, B.J.: Quality and Process Improvement,

Chapman and Hall, London, 1993 HAMA, M. und CHAMPY, J.: Reengineering the Corporation, 2.

Auflage, Harper-Verlag New York, 1994 HUNT, V.D.: Process Mapping, John Whiley-Verlag, 1996 SPEDOLINI, M. J.: The Benchmarking Book, American Management

Company, New York, 1992

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484 11 Schrifttum

TÖPFER, A., und MEHDORN, H.: Total Quality Management, 4. Auflage, Luchterhand-Verlag 1995

ZINK, K.: TQM als integratives Management-Konzept, Hansa-Verlag, München-Wien, 1995 Management-Techniken AUDEHM, D. et al.: Marketing Praxisnah, VDI-Verlag, Düsseldorf,

1993 BAYLISS, J.: Marketing for Engineers, IEEE Management of

Technologies Series, Peter Peregrinus-Verlag, London, U.K. 1993 BROCKHOFF, K.: Forschung und Entwicklung, 2. Auflage, Oldenburg-

Verlag, München, Wien, 1989 BURBRIDGE: Prospectives on Project Management, IEEE Manage-

ment of Technologies Series, Peter Peregrinus-Verlag, Stelvenage, Herts, U.K. 1991

BURGHARDT, M.: Einführung in Projektmanagement, 4. Auflage

1997, Publicis MCD-Verlag Erlangen und München, 1997 LEVITT, TH.: The Marketing Imagination, 2. Auflage, The Free Press,

New York, 1983 SHIM, J.A.E.K. und SIEGEL, J.G.: Budgeting Basics; Prentice Hall,

Engelwood Cliffs, 1994 STEELE, L.W.: Managing Technology, 1. Auflage, Mac Graw Hill, New

York, 1988 Teamarbeit , Ethik DEYER, W.G.: Team Building, 3. Auflage, Edison Wessley, New York,

1995 HENDERSON, V.E.: What´s ethical in business, Mac Graw Hill, New

York, 1992 LENK, H. und MARING, M.: Technikethik und Wirtschaftsethik,

Leske + Budrich-Verlag, Obladen, 1998

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11 Schrifttum 485

PETRY, H.: Erfolgreich managen, Im Spannungsfeld zwischen-menschlicher Beziehungen, Shaker-Verlag Aachen, 1998

REHM, S.: Gruppenarbeit im Team, Verlag Harry Deutsch, TU Frank-

furt, 1995 Existenzgründungen EMKE, H.: Wie werde ich Unternehmer? 7. Auflage, RoRoRo-Verlag

Hamburg, 1993 HOEPFNER, F.G.: Chancen für Unternehmer, Erich Schmidt Verlag,

Berlin 1991 WESTERHOFF, R.: Geschäftsgründung, Beck-Verlag, München, 1997 WESTPHAL, S.: Die erfolgreiche Existenzgründung, 2. Auflage,

Campus Verlag, Frankfurt, 1998 Zur weiteren Vertiefung empfiehlt sich neben den zahllosen Spezialwerken zur Management- und Betriebswirtschaftslehre die Beschaffung folgender Beck-Texte im dtv, die für wenig Geld im Buchhandel zu haben sind: – Handelsgesetzbuch HGB

– Bürgerliches Gesetzbuch BGB

– Umsatzsteuergesetz UStG

– Vermögensteuergesetz VStG

– Wechselgesetz WG

– Scheckgesetz ScheckG

– Wertpapierhandelsgesetz WpHG

– Einkommensteuergesetz EStG

– Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG

– Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

– Produkthaftungsgesetz ProdHaftG

– Bewertungsrechtgesetz BewG

– Gewerbeordnung GewO

– Gewerbesteuergesetz GewStG

– Lohnsteuergesetz LStG

– Körperschaftsteuergesetz KStG

– Aktiengesetz AktG

– GmbH-Gesetz GmbHG

– Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz BilMoG

– Micro-Bilanzrechtsgesetz MicroBilG

– Patentgesetz PatG

– Betriebsverfassungsgesetz Betr.VG

– Allgemeine Geschäftsbedingun- gen BGB

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A Anhang

A1 Kontenrahmen Die Strukturierung der Konten des Rechnungswesens erfolgt in Anlehnung an so genannte Kontenrahmen. Sie leisten durch einheitliche Ordnung der Konten und deren einheitlicher Bezeichnung einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung und Standardisierung des Rechnungswesens. Man unterschei-det im Wesentlichen den Industriekontenrahmen, den Gemeinschaftskonten-rahmen und die DATEV-Kontenrahmen, die heute am häufigsten anzutreffen sind. A1.1 Industriekontenrahmen Der klassische Industriekontenrahmen IKR des Bundesverbandes der Deut-schen Industrie BDI ist/war eine mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLig) kompatible Empfehlung für die Industrie. Andere buchführungspflichtige Wirtschaftsbereiche, wie Großhandel, Banken und Versicherungen, Hand-werk etc., haben ihre eigenen Kontenrahmen. Der Industriekontenrahmen entspricht bezüglich seiner Struktur der aktienrechtlichen Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (5.3). Aus Gründen der Standardi-sierung unterscheidet der Industriekontenrahmen nicht zwischen Einzel-unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Jedoch können sich Ein-zelunternehmen, Personengesellschaften sowie kleine und mittelgroße Kapi-talgesellschaften selbstverständlich auf eine Untermenge der Konten beschrän-ken, sofern sie die für sie geltenden handelsrechtlichen Vorschriften einhal-ten. Diese firmenspezifische Untermenge nennt man Kontenplan des Unter-nehmens. Die nachfolgenden Tabellen zeigen den Industriekontenrahmen IKR in Anlehnung an die vom BDI herausgegebene Fassung vom März 1990. Mit Hilfe der Dezimalklassifikation lässt sich jede der zehn Kontenstellen in zehn Kontengruppen, diese wiederum in zehn Kontenarten etc. unterteilen. Wegen weiterer Tiefgliederung und Information wird auf die Originalversion bzw. die Druckschrift des BDI verwiesen.

A. J. Schwab, Managementwissen für Ingenieure,DOI 10.1007/978-3-642-41983-6, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

Page 7: 11 Literatur978-3-642-41983...11 Literatur Die nachfolgenden Bücher stellen eine repräsentative Auswahl des nahezu unbegrenzten Schrifttums dar. Bei konkreten Fragen wird wegen der

488 Anhang

AKTIVA

Anlagevermögen

Kontenklasse 0 Kontenklasse 0 (Fortsetzung) Kontenklasse 1 0 Immaterielle Vermögensgegen- stände und Sachanlagen

00 Ausstehende Einlagen 001 Noch nicht eingeforderte Einlagen 002 Eingeforderte Einlagen

01 Aufwendungen für die Ingangset- zung und Erweiterung der Geschäftsbetriebe

Immaterielle Vermögensgegenstände 02 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizen- zen an solchen Rechten und Werten 021 Konzessionen 022 Gewerbliche Schutzrechte 023 Ähnliche Rechte und Werte 024 Lizenzen an Rechten und Werten

03 Geschäfts- oder Firmenwert 031 Geschäfts- oder Firmen- wert 032 Verschmelzungsmehrwert

04 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände

Sachanlagen 05 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grund- stücken 050 Unbebaute Grundstücke 051 Bebaute Grundstücke 052 Grundstücksgleiche Rechte 053 Betriebsgebäude 054 Verwaltungsgebäude 055 Andere Bauten 056 Grundstückseinrichtungen 057 Gebäudeeinrichtungen 058 Frei 059 Wohngebäude

06 Frei

07 Technische Anlagen und Maschi- nen 070 Anlagen und Maschinen der Energieversorgung 071 Anlagen der Material- lagerung und -bereit- stellung 072 Anlagen und Maschinen der mechanischen Materialbe-/verarbeitung, und -umwandlung 073 Anlagen für Wärme-, Kälte- und chemische Prozesse

074 Anlagen für Arbeits- sicherheit und Umwelt- schutz 075 Transportanlagen und ähnliche Betriebs- vorrichtungen 076 Verpackungsanlagen und -maschinen 077 Sonstige Anlagen und Maschinen 078 Reservemaschinen und -anlageteile 079 Geringwertige Anlagen und Maschinen

08 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 080 Andere Anlagen 081 Werkstätteneinrichtung 082 Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmittel 083 Lager- und Transportein- richtungen 084 Fuhrpark 085 Sonstige Betriebsausstattung 086 Büromaschinen, Organi- sationsmittel und Kommunikationsanlagen 087 Büromöbel und sonstige Geschäftsausstattung 088 Reserveteile für Betriebs- und Geschäftsausstattung 089 Geringwertige Vermögens- gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung

09 Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau 090 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 095 Anlagen im Bau

1 Finanzanlagen

10 Frei

11 Anteile an verbundenen Unter- nehmen

12 Ausleihungen an verbundene Unternehmen

13 Beteiligungen

14 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver- hältnis besteht

15 Wertpapiere des Anlage- vermögens 150 Stammaktien 151 Vorzugsaktien 152 Genussscheine 153 Investmentzertifikate 154 Gewinnobligationen 155 Wandelschuldverschrei- bungen 156 Festverzinsliche Wert- papiere 157 Frei 158 Optionsscheine 159 Sonstige Wertpapiere

16 Sonstige Ausleihungen 160 Genossenschaftsanteile 161 Gesicherte sonstige Ausleihungen 162 Frei 163 Ungesicherte sonstige Ausleihungen 164 Frei 165 Ausleihungen an Mitarbeiter, an Organ- mitglieder und an Gesellschafter 166-168 Frei 169 Übrige sonstige Finanzanlagen

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A1 489

AKTIVA

Umlaufvermögen

Kontenklasse 2 Kontenklasse 2 (Fortsetzung) Kontenklasse 2 (Fortsetzung) 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

Vorräte 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 200 Rohstoffe/Fertigungs- material 201 Vorprodukte/Fremd- bauteile 202 Hilfsstoffe 203 Betriebsstoffe 204 - 209 Frei

21 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 210 - 217 Unfertige Erzeugnisse 218 Frei 219 Unfertige Leistungen

22 Fertige Erzeugnisse und Waren 220 - 227 Fertige Erzeugnisse 228 Waren (Handelswaren) 229 Frei

23 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte

Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände 24 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 240- 244 Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen 245 Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen (Besitzwechsel) 246 - 248 Frei 249 Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

25 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Un- ternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht

Forderungen gegen verbundene Unter-nehmen 250 - 251 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unter- nehmen 252 Wechselforderungen (verbundene Unter- nehmen) 253 Sonstige Forderungen gegen verbundene Unternehmen 254 Wertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unter- nehmen

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 255 -256 Forderungen aus Lie- ferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 257 Wechselforderungen (Beteiligungsverhältnis) 258 Sonstige Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 259 Wertberichtigungen zu Forderungen bei Beteiligungsverhältnissen

26 Sonstige Vermögensgegen- stände 260 Anrechenbare Vorsteuer 261 Aufzuteilende Vorsteuer 262 Sonstige Ust-Forderungen 263 Sonst. Forderungen an Finanzbehörden 264 Forderungen an Sozial- versicherungsträger 263 Sonstige Forderungen an Finanzbehörden 264 Forderungen an Sozialversicherungsträger 265 Forderungen an Mitar- beiter, Organmitglieder und an Gesellschafter 266 Andere sonstige Forderungen 267 Andere sonstige Vermögensgegenstände 268 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital und eingeforderte Nachschüsse 269 Wertberichtigungen zu sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen

27 Wertpapiere 270 Anteile an verbundenen Unternehmen 271 Eigene Anteile Sonstige Wertpapiere 272 Aktien 273 Variabel verzinsliche Wertpapiere 274 Festverzinsliche Wertpapiere 275 Finanzwechsel 276-277 Frei 278 Optionsscheine 279 Sonstige Wertpapiere

28 Flüssige Mittel 280 - 284 Guthaben bei Kreditinstituten 285 Postgiroguthaben 286 Schecks 287 Bundesbank 288 Kasse 289 Nebenkassen

29 Aktive Rechnungsabgrenzung 290 Disagio 291 Zölle und Verbrauchs- steuern 292 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen 293 Andere aktive Jahresab- grenzungsposten 294 Frei 295 Aktive Steuerabgrenzung 296-298 Frei

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490 Anhang

Passiva

Kontenklasse 3 Kontenklasse 3 (Fortsetzung) Kontenklasse 4 3 Eigenkapital und Rückstellungen

Eigenkapital 30 Kapitalkonto/Gezeichnetes Kapital Bei Einzelfirmen und Personenge- sellschaften: 300 Kapitalkonto Gesellschafter A 3001 Eigenkapital 3002 Privatkonto 301 Kapitalkonto Gesellschafter B 3011 Eigenkapital 3012 Privatkonto alternativ: 300 Festkapitalkonto 3001 Gesellschafter A 3002 Gesellschafter B 301 Veränderl. Kapitalkonto 3011 Gesellschafter A 3012 Gesellschafter B 302 Privatkonto 3021 Gesellschafter A 3022 Gesellschafter B Bei Kapitalgesellschaften: 300 Gezeichnetes Kapital 305 Noch nicht eingeforderte Einlagen

31 Kapitalrücklage 311 Aufgeld aus der Ausgabe von Anteilen 312 Aufgeld aus der Ausgabe von Wandelschuldver- schreibungen 313 Zahlung aus der Gewährung eines Vorzugs für Anteile 314 Andere Zuzahlungen von Gesellschaftern in das Eigenkapital 315-317 Frei 318 Eingeforderte Nachschüsse gemäß § 42 Abs. 2 GmbH

32 Gewinnrücklagen 321 Gesetzliche Rücklagen 322 Rücklage für eigene Anteile 323 Satzungsgemäße Rück- lagen 324 Andere Gewinnrücklagen 325 Eigenkapitalanteil bestimmter Passivposten

33 Ergebnisverwendung 331 Jahresergebnis des Vorjahres 332 Ergebnisvortrag aus früheren Perioden 333 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 334 Veränderungen der Gewinnrücklagen vor Bilanzergebnis 335 Bilanzergebnis (Gewinn/Verlust)

336 Ergebnisausschüttung 337 Zusätzlicher Aufwand oder Ertrag aufgrund Ergebnisverwendungsbe- schluss 338 Einstellungen in Gewinn- rücklagen nach Bilanzer- gebnis 339 Ergebnisvortrag auf neue Rechnung

34 Jahresüberschuss/Jahresfehl- betrag

35 Sonderposten mit Rücklage- anteil 350 So genannte steuerfreie Rück- lagen 355 Wertberichtigungen aufgrund steuerlicher Sonderabschreibungen

36 Wertberichtigungen

37 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 371 Verpflichtungen für ein- getretene Pensionsfälle 372 Verpflichtungen für un- verfallbare Anwartschaften 373 Verpflichtungen für ver- fallbare Anwartschaften 374 Verpflichtungen für ausgeschiedene Mitarbeiter 375 Pensionsähnliche Verpflichtungen

38 Steuerrückstellungen 380 Gewerbeertragssteuer 381 Körperschaftssteuer 382 Kapitalertragssteuer 383 Ausländische Quellensteuer 384 Andere Steuern vom Einkommen und Ertrag 385 Latente Steuern 386 Gewerbekapitalsteuer 387 Vermögenssteuer 388 Frei 389 Sonst. Steuerrückstellungen

39 Sonstige Rückstellungen 390 Für Personalaufwendungen und die Vergütung an Aufsichtsgremien 391 Für Gewährleistung 392 Rechts- u. Beratungskosten 393 Für andere ungewisse Verbindlichkeiten 394-396 Frei 397 Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 398 Für unterlassene Instand- haltung 399 Für andere Aufwendungen gem. § 249 Abs. 2 HGB

4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

40 Frei

41 Anleihen

42 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 420-424 Kredit, Bank A-Z 425-428 Investitionskredit, Bank A-Z 429 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

43 Erhaltene Anzahlungen auf Be- stellungen

44 Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen

45 Wechselverbindlichkeiten

46 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

47 Verbindlichkeiten gegenüber Un- ternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht

48 Sonstige Verbindlichkeiten 480 Umsatzsteuer 481 Umsatzsteuer nicht fällig 482 USt-Vorauszahlung 483 Sonstige Steuer- verbindlichkeiten 484 -gegenüber Sozialver- sicherungsträgern 485 -gegenüber Mitarbeitern, Organmitgliedern und Gesellschaftern 486 Andere sonstige Verbindlichkeiten 487-488 Frei 489 Übrige sonstige Verbindlichkeiten

49 Passive Rechnungsabgrenzung 490 Passive Rechnungs- abgrenzung

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A1 491

Erträge Aufwendungen

Kontenklasse 5 Kontenklasse 5 (Fortsetzung) Kontenklasse 6

5 Erträge

50 Umsatzerlöse 500-504 Frei 505 Steuerfreie Umsätze § 4 Ziff. 1-6 UStG. 506 Steuerfreie Umsätze § 4 Ziff. 8 ff. UStG. 508 Erlöse 1/2 USt.-Satz 509 Frei 51 510-513 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse und andere Leistungen 514 Andere Umsatzerlöse, 1/1 USt.-Satz 515 Umsatzerlöse für Waren, 1/1 USt.-Satz

Erlösberichtigungen (soweit nicht den Umsatzerlösarten direkt zurechenbar) 516 Skonti 517 Boni 518 Andere Erlösberichti- gungen 519 Frei

52 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen 521 Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen und nicht abgerechneten Leistungen 522 Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen 523-524 Frei

53 Andere aktivierte Eigen- leistungen 530 Selbsterstellte Anlagen 539 Sonstige andere aktivierte Eigenleistungen

54 Sonstige betriebliche Erträge 540 Nebenerlöse 5401 - aus Vermietung und Verpachtung 541 Sonstige Erlöse (z. B. Lizenzen) 542 Eigenverbrauch 543 Andere sonstige betriebliche Erträge 544 Erträge aus Werterhöhun- gen von Gegenständen des Anlagevermögens 545 Erträge aus Werterhöhun- gen von Gegenständen des Umlaufvermögens außer Vorräten und Wert- papieren 546 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegen- ständen 547 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil

548 Erträge aus der Herab- setzung von Rück- stellungen 549 Periodenfremde Erträge 55 Erträge aus Beteiligungen

56 Erträge aus anderen Wertpa- pieren und Ausleihungen des Fi- nanzanlagevermögens

57 Sonstige Zinsen und ähnliche Er- träge 570 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen 571 Bankzinsen 572 Frei 573 Diskonterträge 574 Frei 575 Bürgschaftsprovisionen 576 Zinsen für Forderungen 577 Aufzinsungserträge 578 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens (von nicht verbundenen Unternehmen) 579 Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

58 Außerordentliche Erträge

59 Erträge aus Verlustübernahme

6 Betriebliche Aufwendungen

Materialaufwand 60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und für bezo- gene Waren 600 Rohstoffe/Fertigungs- material 601 Vorprodukte/Fremd- bauteile 602 Hilfsstoffe 603 Betriebsstoffe/ Verbrauchswerkzeuge 604 Verpackungsmaterial 605 Energie 606 Reparaturmaterial und Fremdinstandhaltung (sofern nicht 616, weil die Fremdinstandhaltung überwiegt) 607 Sonstiges Material 608 Aufwendungen für Waren 609 Sonderabschreibungen auf Roh-, Hilfs-, und Betriebs- stoffe und auf bezogene Waren

61 Aufwendungen für bezogene Leistungen 610 Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen 611 Fremdleistungen für die Auftragsgewinnung 612 Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten durch Dritte 613 Weitere Fremdleistungen 614 Frachten und Fremdlager (inkl. Vers. und anderer Nebenkosten) 615 Vertriebsprovisionen 616 Fremdinstandhaltung und Reparaturmaterial (sofern nicht 606) 617 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen

Aufwandsberichtigungen (soweit nicht den Aufwandsarten direkt zurechenbar) 618 Skonti 619 Boni und andere Aufwandsberichtigungen

Personalaufwand 62 Löhne 620 Löhne für geleistete Arbeitszeit einschl. tariflicher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen 621 Löhne für andere Zeiten (Urlaub, Feiertag, Krankheit)

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492 Anhang

Aufwendungen

Kontenklasse 6 (Fortsetzung) Kontenklasse 6 (Fortsetzung) Kontenklasse 6 (Fortsetzung) 622 Sonstige tarifliche/ vertragliche Aufwen- dungen für Lohnem- pfänger 623 Freiwillige Zuwendungen 624 Frei 625 Sachbezüge 626 Vergütungen an gewerb- liche Auszubildende 627-628 Frei 629 Sonstige Aufwendungen mit Lohncharakter

63 Gehälter 630 Gehälter einschl. tarif- licher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen 631 Frei 632 Sonstige tarifliche/ver- tragliche Aufwendungen 633 Freiwillige Zuwendungen 634 Frei 635 Sachbezüge 636 Vergütungen an techn./ kaufm. Auszubildende 637-638 Frei 639 Sonstige Aufwendungen mit Gehaltscharakter

64 Soziale Abgaben und Aufwen- dungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Soziale Abgaben 640 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohnbereich) 641 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Gehaltsbereich) 642 Beiträge zur Berufsge- nossenschaft 643 Sonstige soziale Abgaben

Aufwendungen für Altersversorgung 644 Gezahlte Betriebsrenten (einschl. Vorruhestands- geld) 645 Veränderungen der Pensionsrückstellungen 646 Aufwendungen für Direktversicherungen 647 Zuweisungen an Pensions- und Unterstützungskassen 648 Sonstige Aufwendungen für Altersversorgung

Aufwendungen für Unterstützung 649 Beihilfen und Unter- stützungsleistungen 65 Abschreibungen 650 Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung/Er- weiterung des Gechäfts- betriebes

Abschreibungen auf Anlagevermögen 651 Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens 652 Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude 653 Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen 654 Abschreibungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 655 Außerplanmäßige Ab- schreibungen auf Sach- anlagen gemäß § 253 Abs. 2 S.3 HGB 656 Steuerrechtliche Sonderab- schreibungen auf Sach- anlagen gemäß § 254 HGB

Abschreibungen auf Umlaufvermögen 657 Unübliche Abschreibungen auf Vorräte 658 Unübliche Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 659 Frei

Sonstige betriebliche Aufwendungen 66 Sonstige Personalaufwendungen 660 Aufwendungen für Personaleinstellung 661 Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten 662 Aufwendungen für Werk- arzt und Arbeitssicherheit 663 Personenbezogene Ver- sicherungen 664 Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 665 Aufwendungen für Dienst- jubiläen 666 Aufwendungen für Beleg- schaftsveranstaltungen 667 Frei (z. B. Werksküche) 668 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehinderten- gesetz 669 Übrige sonstige Personal- aufwendungen

67 Aufwendungen für die Inan- spruchnahme von Rechten und Diensten 670 Mieten, Pachten, Erbbau- zinsen 671 Leasing 672 Lizenzen und Konzessionen 673 Gebühren

674 Leiharbeitskräfte 675 Bankspesen 676 Provisionen 677 Prüfung, Beratung und Rechtsschutz 678 Aufwendungen für Aufsichtsrat bzw. Beirat 679 Frei

68 Aufwendungen für Kommunika- tion (Dokumentation, Informa- tion, Reisen, Werbung) 680 Büromaterial und Drucksachen 681 Zeitungen und Fach- literatur 682 Post 683 Sonstige Kommunika- tionsmittel 684 Frei 685 Reisekosten 686 Gästebewirtung und Repräsentation (Spenden) 687 Werbung 688 Frei 689 Sonstige Aufwendungen für Kommunikation

69 Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges sowie Wertkorrekturen und periodenfremde Aufwen- dungen 690 Versicherungsbeiträge, diverse 691 KFZ-Versicherungsbeiträge 692 Beiträge zu Wirtschafts- verbänden und Berufs- vertretungen 693 Andere sonstige betrieb- liche Aufwendungen 694 Frei 695 Verluste aus Wertmin- derungen von Gegen- ständen des Umlauf- vermögens 696 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegen- ständen 697 Einstellungen in den Sonderposten mit Rück- lageanteil 698 Zuführungen zu Rück- stellungen soweit nicht unter anderen Auf- wendungen erfassbar 699 Periodenfremde Aufwendungen

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A1 493

Aufwendungen Ergebnisrechnung

Kontenklasse 7 Kontenklasse 8 Kontenklasse 9

7 Betriebliche Aufwendungen

70 Betriebliche Steuern 700 Gewerbekapitalsteuer 701 Vermögenssteuer 702 Grundsteuer 703 Kraftfahrzeugsteuer 704 Frei 705 Wechselsteuer 706 Gesellschaftssteuer 707 Ausfuhrzölle 708 Verbrauchsteuern 709 Sonstige betriebl. Steuern

71-73 Frei

74 Abschreibungen auf Finanzanla- gen, Wertpapiere des Umlaufver- mögens und Verluste aus entspre- chenden Abgängen 740 Abschreibungen auf Finanzanlagen 741 Frei 742 Abschreibungen auf Wert- papiere des Umlaufver- mögens 743-744 Frei 745 Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen 746 – von Wertpapieren des Umlaufvermögens 747-748 Frei 749 Aufwendungen aus Verlustübernahme

75 Zinsen / ähnl. Aufwendungen 750 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an ver- bundene Unternehmen 751 Bankzinsen 752 Kredit-/Überziehungs- provisionen 753 Diskontaufwand 754 Abschreibung auf Disagio 755 Bürgschaftsprovisionen 756 Zinsen für Verbindlich- keiten 757 Abzinsungsbeträge 758 Frei 759 Sonstige Zinsen u. ä.

76 Außerordentl. Aufwendungen

77 Steuern v. Einkommen/Ertrag 770 Gewerbeertagssteuer 771 Körperschaftssteuer 772 Kapitalertragssteuer 773 Ausl. Quellensteuer 774 Frei 775 Latente Steuern 776-778 Frei 779 Sonstige Steuern vom Einkommen und Ertrag

78 Sonstige Steuern

79 Aufwendungen aus Gewinnab- führungsvertrag

8 Ergebnisrechnungen

80 Eröffnung/Abschluss 800 Eröffnungsbilanzkonto 801 Schlussbilanzkonto 802 GuV-Konto Gesamtkostenverfahren 803 GuV-Konto Umsatzkostenverfahren

Konten für die Kostenbereiche für die GuV im Umsatzkostenverfahren 81 Herstellungskosten 810 Fertigungsmaterial 811 Fertigungsfremdleistungen 812 Fertigungslöhne und -gehälter 813 Sondereinzelkosten der Fertigung 814 Primärgemeinkosten des Materialbereichs 815 Primärgemeinkosten des Fertigungsbereichs 816 Sekundärgemeinkosten des Materialbereichs 817 Sekundärgemeinkosten des Fertigungsbereichs 818 Minderung der Erzeugnisbestände

82 Vertriebskosten

83 Allgemeine Verwaltungskosten

84 Sonstige betriebliche Auf- wendungen

Konten für die Kostenbereiche für die GuV im Umsatzkostenverfahren 85 Korrekturkonten zu den Erträgen der Kontenklasse 5

86 Korrekturkonten zu den Auf- wendungen der Konten- klasse 6

87 Korrekturkonten zu den Auf- wendungen der Konten- klasse 7

88 Gewinn- und Verlustrechnung für die kurzfristige Erfolgs- rechnung 880 Gesamtkostenverfahren 881 Umsatzkostenverfahren

89 Innerjährige Rechnungsab- grenzung 890 Aktive Rechnungsab- grenzung 891 Passive Rechnungsab- grenzung

9 Kosten- und Leistungs- rechnung

90 Unternehmensbezogene Abgren- zungen

91 Kostenrechnerische Korrekturen

92 Kostenarten und Leistungsarten

93 Kostenstellen

94 Kostenträger

95 Fertige Erzeugnisse

96 Interne Lieferungen und Leistun- gen sowie deren Kosten

97 Umsatzkosten

98 Umsatzleistungen

99 Ergebnisausweise

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494 Anhang

A1.2 Gemeinschaftskontenrahmen Der Gemeinschaftskontenrahmen GKR ist der bereits 1951 vom BDI heraus-gegebene Vorgänger des Industriekontenrahmens und ist noch heute anzu-treffen. Er ist nach dem Prozessgliederungsprinzip, das heißt nach der Rei-henfolge des Betriebsablaufs strukturiert (5.3). Das Anlagevermögen und langfristige Kapital, "Klasse 0", bildet zusammen mit dem Umlaufvermögen und den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, "Klasse 1", die Grundlage. "Klasse 2" enthält die neutralen Erträge und Aufwendungen, die nicht in das "Betriebsergebnis" eingehen (5.5). "Klasse 3" enthält die Ein-kaufskonten für externe Zulieferungen. Die "wichtigsten" Konten sind "Klasse 4, Betriebliche Aufwendungen" (Kosten) und "Klasse 8, Betriebliche Erträge" (Erlöse). Die "Klasse 5" enthält die Kostenstellenkonten, "Klasse 6" das Her-stellungskostenkonto, "Klasse 7" die Bestandskonten für "fertige und unfer-tige" Erzeugnisse. Schließlich sind in Klasse 9 die für den Jahresabschluss er-forderlichen Konten zusammengefasst. Dies sind das Betriebsergebnis, Neu-trale Ergebnis, Gesamtergebnis sowie das Eröffnungs- und Schlussbilanzkon-to. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Gemeinschaftskontenrahmen (Auch lässt sich hier jede der zehn Kontenklassen unter Verwendung der Dezimal-klassifikation weiter unterteilen.)

Gemeinschaftskontenrahmen

Kontenklasse 0 Kontenklasse 0 (Fortsetzung) Kontenklasse 1

0 Anlagevermögen und langfristi- ges Kapital 00 Grundstücke und Gebäude 000 Unbebaute Grundstücke 001 Bebaute Grundstücke 003 Gebäude 008 im Bau befindliche Gebäude

01/02 Maschinen und maschinelle Anlagen 010 der Hauptbetriebe 020 der Neben- und Hilfsbetriebe 024 Transportanlagen 028 In Bau befindliche Ma- schinen und Anlagen 029 Anzahlungen auf Anlagen

03 Fahrzeuge, Werkzeuge,Betriebs- und Geschäftsausstattung 030 Fahrzeuge 034 Werkzeuge 037 Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 038 Geringwertige Wirtschaftsgüter

04 Sachanlagen - Sammelkonten

05 Sonstiges Anlagevermögen 054 Beteiligungen 055 Wertpapiere des Anlagevermögens 056 Andere langfristige Forderungen

06 Langfristiges Fremdkapital (z. B. Anleihen, Hypotheken- und Darlehensschulden und andere langfristige Schulden)

07 Eigenkapital 070 Gezeichnetes Kapital 072 Gesetzliche Rücklagen 073 Andere Gewinnrücklagen 075 Bilanzgewinn/-verlust 079 Gewinn- und Verlustvortrag

08 Wertberichtigungen, Rück- stellungen und dgl. 080/083 Wertberichtigung auf Anlagevermögen 084 Wertberichtigung auf Außenstände 085 Rückstellungen

09 Rechnungsabrechnung 098 Aktive Rechnungsabgren- zungsposten der Jahresbilanz 099 Passive Rechnungsabgren- zungsposten der Jahresbilanz

1 Finanz-, und Umlaufvermögen und kurzfristige Verbindlichkei- ten 10 Kasse 100 Hauptkasse 105/9 Nebenkasse

11 Geldanstalten 110 Postgiro 112 Landeszentralbank 113 Banken

12 Schecks, Besitzwechsel 120 Schecks 125 Besitzwechsel 129 Protestwechsel

13 Wertpapiere des Umlaufvermö- gens

14 Forderungen aufgrund von Warenlieferungen und Leistun- gen 140 Kundenforderungen 149 Zweifelhafte Forderungen

15 Andere Forderungen 150 Sonstige Forderungen 151 Eigene Anzahlungen 155 Vorsteuer

16 Verbindlichkeiten aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen

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A1 495

Gemeinschaftskontenrahmen

Kontenklasse 1 (Fortsetzung) Kontenklasse 2 Kontenklasse 3

17 Andere Verbindlichkeiten 170 Sonstige Verbindlichkeiten 171 Anzahlungen von Kunden 174 Noch abzuführende Abgaben 175 Umsatzsteuer 176 Dividenden 177 Tantiemen 178 Abzuführende Sparleistungen

18 Schuldwechsel, Bankschulden 180 Schuldwechsel 182 Bankschulden

19 Durchgangs-, Übergangs- und Privatkonten 190 Durchgangskonten für Rechnungen 192 Durchgangskonten für Zahlungsverkehr 195 Übergangskonten 197 Privatkonten 198 Geheimkonten

2 Neutrale Aufwendungen und Er- träge 20 Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge 200 Betriebsfremde Aufwendungen 205 Betriebsfremde Erträge

21 Aufwendungen und Erträge für Grundstücke und Gebäude 210 Haus- und Grundstücksauf- wendungen 215 Haus- und Grunstückser- träge

22 frei

23 Bilanzmäßige Abschreibungen

24 Zinsaufwendungen und -erträge 240 Zins- und Diskont- aufwendungen 244 Skonto-Aufwendungen1 245 Zins- und Diskonterträge 248 Skonto-Erträge1 249 Aufwendungen für Kursveränderungen

25 Betriebliche außerordentliche Aufwendungen und Erträge 250 Betriebliche a. o. Auf- wendungen 255 Betriebliche a. o. Erträge 256 Erlöse aus Anlageabgängen

26 Betriebliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge (mehrere oder andere Zeit- abschnitte betreffend), z. B. 260 Großreparaturen-im Bau befindliche Sachanlagen 269 Periodenfremde Erträge

27 Verrechnete Anteile betrieb- licher periodenfremder Auf- wendungen

28 Verrechnete kalkulatorische Kosten

29 Das Gesamtergebnis betref- fende Aufwendungen und Erträge 290 Körperschaftssteuer

1 gemäß § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB sind vom Lieferer gewährte Nachlässe als Minderung des Anschaffungspreises der bezogenen Stoffe zu behandeln. Entsprechend werden Kundenskonti als Erlösschmälerungen erfasst.

3 Stoffe - Bestände 30 Rohstoffe 300 Nettobeträge 301 Bezugskosten

31 Hilfsstoffe 310 Nettobeträge 311 Bezugskosten

31 Betriebsstoffe 330 Nettobeträge 301 Bezugskosten

38 Bezogene Bestand- und Fertigtei- le, Auswärtige Bearbeitung

38 Handelswaren und auswärts be- zogene Fertigerzeugnisse

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Anhang 496

Gemeinschaftskontenrahmen

Kontenklasse 4 Kontenklasse 5/6 Kontenklasse 7

4 Kostenarten 40 Fertigungsmaterial (Einzelstoffkosten)

40 Gemeinkostenmaterial (Hilfsstoffkosten)

42 Brennstoffe, Energie und dgl. 420 Brenn- und Treibstoffe 425 Strom, Gas, Wasser

43 Löhne und Gehälter 431 Fertigungslöhne 432 Hilfslöhne 439 Gehälter

44 Sozialkosten 440 Gesetzliche Sozialkosten 447 Freiwillige Sozialkosten

45 Instandhaltung, verschiedene Leistungen und dgl. 450 Instandhaltung (Maschinen usw.) 456 Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionskosten

46 Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungsprämien und dgl. 460 Steuern 464 Abgaben und Gebühren, Rechts- und Beratungskosten 468 Beiträge 469 Versicherungsprämien

47 Mieten, Verkehrs-, Büro-, Werbekosten (Verschiedene Kosten) usw. 470 Miete (Raumkosten) 472 Verkehrskosten (Transport, Versand, Reise, Post) 476 Bürokosten 477 Werbe- und Vertreterkosten 479 Finanzkosten (Kosten des Geldverkehrs)

48 Abschreibungen (Kalk. Kosten) 480 Abschreibungen auf Anlagen 481 Abschreibungen auf Forderungen

49 Sondereinzelkosten 494 Sondereinzelkosten der Fertigung 495 Sondereinzelkosten des Vertriebs, z. B. Vertreterprovision, Transportversicherung, Ausgangsfrachten usw.

Frei für Kostenstellen - Kontierungen der Betriebsabrechnung.

Bei Anwendung des Gesamtkostenver-fahrens entfallen im Allgemeinen die Klassen 5 und 6, da die Betriebsab-rechnung statistisch durchgeführt wird.

Bei Anwendung des Umsatzkostenver-fahrens werden in der Klasse 6 "Her-stellungskosten" eingerichtet. Wird die Betriebsabrechnung buchhalterisch ver-ankert, so ist die Klasse 5 hierbei den "Verrechnungskonten" für die Kosten-stellenbereiche vorbehalten.

7 Bestände an unfertigen und fer- tigen Erzeugnissen 78 Bestände an unfertigen Erzeug- nissen (Unfertige Erzeugnisse)

78 Bestände an fertigen Erzeugnissen (Fertige Erzeugnisse)

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A1 497

Gemeinschaftskontenrahmen

Kontenklasse 8 Kontenklasse 9

8 Erträge 83 Erlöse für Erzeugnisse und andere Leistungen (Verkaufskonto)

84 Eigenverbrauch

85 Erlöse für Handelswaren

86 Erlöse aus Nebengeschäften

87 Eigenleistungen

88 Erlösberichtigungen 883 Erlösschmälerungen

89 Bestandsveränderungen an unfer- tigen und fertigen Erzeugnissen

9 Abschluss 98 Ergebniskonten 980 Betriebsergebnis 985 Verrechnungsergebnis 986 Ergebnisverwendung 987 Neutrales Ergebnis 988 Das Gesamtergebnis betr. Aufwendungen und Erträge (z. B. Körper- schaftssteuer) 989 Gewinn- u. Verlustkonto (Gesamtergebnis)

99 Bilanzkonten 998 Eröffnungsbilanzkonto 999 Schlussbilanzkonto

A1.3 DATEV-Kontenrahmen Die Datev-Kontenrahmen des DATEV-Rechnungswesens sind, wie der In-dustriekontenrahmen und der Gemeinschaftskontenrahmen, nach dem deka-dischen System gegliedert. Kontenklassen, Kontengruppen und Einzelkonten sind jedoch auf die Belange einzelner Rechtsformen und typischer Branchen zugeschnitten, beispielsweise für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder produzierendes Gewerbe, Kommunen, KFZ-Han-del, Gastronomie, Arztpraxen etc. Sie sind sehr detailliert und lassen keine Wünsche offen. So können mehrere Umsatzgruppen getrennt berücksichtigt werden, ferner sind alle umsatzsteuerlichen Sachverhalte abgedeckt. Es gibt Kontenrahmen nach dem Prozessgliederungsprinzip, die die Konten-klassen nach den innerbetrieblichen Abläufen ordnen (z. B. SKR03) und nach dem Abschlussgliederungsprinzip, die die Kontenklassen nach der ge-setzlich vorgegebenen Gliederung des Jahresabschlusses vornehmen (z. B. SKR04). Beide Versionen sind heute etwa gleich häufig anzutreffen, wenn-gleich ursprünglich eine Migration von SKR03 nach SKR04 vorgesehen war. Da beide Kontenrahmen sich über je 25 DIN A4 Seiten erstrecken, wird hier lediglich eine Kurzfassung wiedergegeben, die sich im Wesentlichen lediglich durch eine geringere Tiefe der Untergliederung von den Vollversionen unter-scheidet. Im konkreten Bedarfsfall wird gewöhnlich aus einer Vollversion ein den betrieblichen Gegebenheiten angepasster spezieller Kontenrahmen er-stellt, der auch Aspekte der Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung, Kosten-Erlösrechnung etc. berücksichtigt.

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Anhang 498

DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (gültig ab 2013)

Standardkontenrahmen (SKR) 04 – Abschlussgliederungsprinzip (in stark gekürzter Version)

Anlagevermögenkonten Umlaufvermögenskonten

Kontenklasse 0 Kontenklasse 0 (Fortsetzung) Kontenklasse 1

Ausstehende Einlagen auf das ge-zeichnete Kapital 0050 Ausstehende Einlagen auf -59 das Komplementär-Kapital,

nicht eingefordert 0060 Ausstehende Einlagen auf -69 das Komplementär-Kapital,

eingefordert

0095 Aufwendungen für die

Ingangsetzung und Erweite-rung des Geschäftsbetriebs

Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0100 Entgeltlich erworbene Kon-

zessionen, gewerbliche Schutz-rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0110 Konzessionen 0120 Gewerbliche Schutzrechte

0143 Selbst geschaffene immateriel-

le Vermögensgegenstände 0144 EDV-Software 0145 Lizenzen und Franchise-

verträge

0150 Geschäfts- oder Firmenwert 0160 Verschmelzungsmehrwert 0170 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensge-

genstände 0179 Anzahlungen auf Geschäfts-

oder Firmenwert Sachanlagen 0200 Grundstücke, grundstücks-

gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0210 Grundstücksgleiche Rechte

ohne Bauten 0215 Unbebaute Grundstücke

0400 Technische Anlagen und Maschinen 0420 Technische Anlagen 0440 Maschinen

0500 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0510 Andere Anlagen 0520 Pkw

0700 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0705 Anzahlungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche

Rechte ohne Bauten 0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere

Bauten im Bau auf eigenen Grundstücke

Finanzanlagen 0800 Anteile an verbundenen

Unternehmen (Anlagever-mögen)

0803 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesell-schaften

0804 Anteile an verbundenen Un-ternehmen, Kapitalgesellschaf-ten

0900 Wertpapiere des

Anlagevermögens 0910 Wertpapiere mit Gewinn-

beteiligungsansprüchen, die dem Teileinkünfteverfahren un-terliegen

0920 Festverzinsliche Wertpapiere 0930 Sonstige Ausleihungen 0940 Darlehen 0960 Ausleihungen an Gesellschafter

0980 Genossenschaftsanteile zum

langfristigen Verbleib 0990 Rückdeckungsansprüche aus

Lebensversicherungen zum langfristigen Verbleib

Vorräte 1000 Roh-, Hilfs- und -39 Betriebsstoffe (Bestand) 1040 Unfertige Erzeugnisse, -49 unfertige Leistungen (Bestand) 1050 Unfertige Erzeugnisse (Bestand) -79 1080 Unfertige Leistungen (Bestand) -89

1100 Fertige Erzeugnisse und -09 Waren (Bestand) 1110 Fertige Erzeugnisse (Bestand) -39 1140 Waren (Bestand) -79 1180 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte AV 1181 Geleistete Anzahlungen

7 % Vorsteuer R 1181-83

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände S 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen R 1201 Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen F 1210 Forderungen aus Lieferungen -14 und Leistungen ohne

Kontokorrent

1260 Forderungen gegen verbun- dene Unternehmen 1261 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 1265 – Restlaufzeit größer 1 Jahr

1280 Forderungen gegen Unterneh-

men, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht

1281 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 1285 – Restlaufzeit größer 1 Jahr

1298 Ausstehende Einlagen auf das

gezeichnete Kapital, eingefor-dert (Forderungen, nicht ein-geforderte ausstehende Einla-gen s. Konto 2910)

1299 Nachschüsse (Forderungen,

Gegenkonto 2929) 1300 Sonstige Vermögensgegen-

stände 1301 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 1305 – Restlaufzeit größer 1 Jahr

Wertpapiere 1500 Anteile an verbundenen

Unternehmen (Umlaufver-mögen)

1504 Anteile an herrschender oder

mehrheitlich beteiligter Gesell-schaft

R 1505

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A1 499

Umlaufvermögenskonten Eigenkapitalkonten/Fremdkapitalkonten

Kontenklasse 1 (Fortsetzung) Kontenklasse 2 Kontenklasse 2 (Fortsetzung)

1510 Sonstige Wertpapiere 1520 Finanzwechsel 1525 Andere Wertpapiere mit un-

wesentlichen Wertschwan-kungen im Sinne Textziffer 18 DRS 2

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

F 1550 Schecks F 1600 Kasse F 1610 Nebenkasse 1 F 1620 Nebenkasse 2 F 1700 Postbank F 1710 Postbank 1 F 1720 Postbank 2

F 1800 Bank F 1810 Bank 1 F 1820 Bank 2

Abgrenzungsposten 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 1920 Als Aufwand berücksichtigte

Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

1930 Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen

1950 Aktive latente Steuern

Kapital Eigenkapital Vollhafter/Einzelunternehmer 2000 Festkapital -09 2010 Variables Kapital -19 Fremdkapital Vollhafter 2020 Gesellschafter-Darlehen

-29 Eigenkapital Einzelunternehmer 2030 (zur freien Verfügung) -49 Eigenkapital Teilhafter 2050 Kommandit-Kapital -59 2060 Verlustausgleichskonto -69 Fremdkapital Teilhafter 2070 Gesellschafter-Darlehen

-79 Eigenkapital Teilhafter (keine Abfrage) 2080 (zur freien Verfügung) -99 Privat (Eigenkapital) Vollhafter/Einzelunternehmer 2100 Privatentnahmen allgemein -29 2130 Unentgeltliche Wertabgaben -49

Privat (Fremdkapital) Teilhafter 2500 Privatentnahmen allgemein -29 2530 Unentgeltliche Wertabgaben -49

Gezeichnetes Kapital 2900 Gezeichnetes Kapital 2908 Kapitalerhöhung aus Gesell-

schaftsmitteln 2909 Erworbene eigene Anteile

Kapitalrücklage 2920 Kapitalrücklage 2925 Kapitalrücklage durch Ausgabe

von Anteilen über Nennbetrag 2926 Kapitalrücklage durch Ausgabe

von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Options-rechte zum Erwerb von Antei-len

2930 Gesetzliche Rücklage 2935 Rücklage für Anteile an einem

herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

2950 Satzungsmäßige Rücklagen

2960 Andere Gewinnrücklagen

2961 Andere Gewinnrücklagen aus dem Erwerb eigener Anteile

2962 Eigenkapitalanteil von Wert-aufholungen17)

Gewinnvortrag/Verlustvortrag vor Verwendung 2970 Gewinnvortrag vor Verwen-

dung

2978 Verlustvortrag vor Verwendung

Sonderposten mit Rücklageanteil 2980 Sonderposten mit Rücklagean-

teil steuerfreie Rücklagen6)

2981 Sonderposten mit Rücklagean- teil nach § 6b EStG

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Anhang 500

Fremdkapitalkonten Betriebliche Erträge

Kontenklasse 3 Kontenklasse 3 (Fortsetzung) Kontenklasse 4

Rückstellungen 3000 Rückstellungen für Pensionen

und ähnliche Verpflichtungen 3005 Rückstellungen für Pensionen

und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital)

3009 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögens-gegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB

3020 Steuerrückstellungen 3030 Gewerbesteuerrückstellung 3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG

3070 Sonstige Rückstellungen 3074 Rückstellungen für Personal-

kosten 3075 Rückstellungen für unterlassene

Aufwendungen für Instandhal-tung, Nachholung in den ersten drei Monaten

Verbindlichkeiten 3100 Anleihen, nicht konvertibel 3101 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 3105 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

3150 Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten 3151 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 3160 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

3250 Erhaltene Anzahlungen auf

Bestellungen (Verbindlichkei-ten)

AM 3260 Erhaltene, versteuerte Anzah-lungen 7 % USt (Verbindlich-keiten)

R 3261 -64

S 3300 Verbindlichkeiten aus Liefe-

rungen und Leistungen R 3301 Verbindlichkeiten aus -03 Lieferungen und Leistungen

F 3350 Wechselverbindlichkeiten

F 3351 – Restlaufzeit bis 1 Jahr

F 3380 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

F 3400 Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen 3401 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 3405 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

3450 Verbindlichkeiten gegenüber

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3451 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 3455 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

3500 Sonstige Verbindlichkeiten 3501 – Restlaufzeit bis 1 Jahr 3504 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

3790 Lohn- und Gehaltsverrech-

nungskonto 3791 Lohn- und Gehaltsverrechnung

§ 11 Abs. 2 EStG für § 4 Abs. 3 EStG

3796 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (für § 4/3 EStG)

Rechnungsabgrenzungsposten 3900 Passive Rechnungsabgrenzung 3950 Abgrenzung unterjährig pau-

schal gebuchter Abschreibun-gen für BWA

Umsatzerlöse 4000 Umsatzerlöse -99 (Zur freien Verfügung) AM 4100 Steuerfreie Umsätze § 4

Nr. 8 ff. UStG

Statistische Konten EÜR

4580 Statistisches Konto Erlöse zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)

4581 Statistisches Konto Erlöse zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)

Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4800 Bestandsveränderungen -

fertige Erzeugnisse 4810 Bestandsveränderungen -

unfertige Erzeugnisse

Andere aktivierte Eigenleistungen 4820 Andere aktivierte Eigenleis-

tungen 4825 Aktivierte Eigenleistungen zur

Erstellung von selbst geschaffe-nen immateriellen Vermögens-gegenständen

Sonstige betriebliche Erträge 4830 Sonstige betriebliche Erträge 4832 Sonstige betriebliche Erträge

von verbundenen Unternehmen

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A1 501

Betriebliche Aufwendungen Weitere Erträge und Aufwendungen

Kontenklasse 5 Kontenklasse 6 Kontenklasse 7

Material- und Stoffverbrauch 5000 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- -99 und Betriebsstoffe und für

bezogene Waren Materialaufwand 5100 Einkauf Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe AV 5110 Einkauf Roh-, Hilfs- -19 und Betriebsstoffe

7 % Vorsteuer

5200 Wareneingang AV 5300 Wareneingang -09 7 % Vorsteuer AV 5400 Wareneingang -09 19 % Vorsteuer

Aufwendungen für bezogene Leistungen 5900 Fremdleistungen AV 5906 Fremdleistungen

19 % Vorsteuer

Umsätze, für die als Leistungsempfän-ger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird AV 5910 Bauleistungen eines im

Inland ansässigen Unterneh-mers 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer

AV 5913 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer

Personalaufwand 6000 Löhne und Gehälter 6010 Löhne 6020 Gehälter

6100 Soziale Abgaben und Auf-

wendungen für Altersversor-gung und für Unterstützung

6110 Gesetzliche soziale Aufwen-dungen

6118 Gesetzliche soziale Aufwen-dungen für Mitunternehmer § 15 EStG

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-vermögens und Sachanlagen 6200 Abschreibungen auf immateri-

elle Vermögensgegenstände 6201 Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Abschreibungen auf Vermögensgegen-stände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesell-schaft üblichen Abschreibungen überschreiten 6270 Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (soweit

unüblich hoch) 6272 Abschreibungen auf Umlauf-

vermögen, steuerrechtlich bedingt (soweit unüblich

hoch)

Sonstige betriebliche Aufwendungen 6300 Sonstige betriebliche Aufwen-

dungen 6302 Interimskonto für Aufwendun-

gen in einem anderen Land, bei denen eine Vorsteuervergütung möglich ist

6303 Fremdleistungen/Fremdarbeiten

Kalkulatorische Kosten 6970 Kalkulatorischer Unterneh-

merlohn 6972 Kalkulatorische Miete/Pacht

Kosten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens 6990 Herstellungskosten 6992 Verwaltungskosten

Erträge aus Beteiligungen 7000 Erträge aus Beteiligungen 7004 Erträge aus Beteiligungen an

Personengesellschaften (ver-bundene Unternehmen), § 9 GewStG bzw. § 18 EStG

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-vermögens 7010 Erträge aus anderen Wert-

papieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

7011 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 7100 Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 7102 Steuerfreie Aufzinsung des

Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG

Erträge aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilgewinnab-führungsvertrags erhaltene Gewinne 7190 Erträge aus Verlustübernahme 7192 Erhaltene Gewinne auf Grund

einer Gewinngemeinschaft

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufver-mögens 7200 Abschreibungen auf Finanzan-

lagen (dauerhaft) 7201 Abschreibungen auf Finanzan-

lagen (nicht dauerhaft)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7300 Zinsen u. ä. Aufwendungen 7302 Steuerlich nicht abzugsfähige,

andere Nebenleistungen zu Steuern § 4 Abs. 5b EStG

Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemein-schaft, eines Gewinn- oder Teilge-winnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 7390 Aufwendungen aus Ver-

lustübernahme 7392 Abgeführte Gewinne auf

Grund einer Gewinngemein-schaft

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Anhang 502

Weitere Erträge und Aufwendungen

Kontenklasse 7 (Fortsetzung) Kontenklasse 7 (Fortsetzung) Kontenklasse 8

Außerordentliche Erträge 7400 Außerordentliche Erträge 7401 Außerordentliche Erträge

finanzwirksam

Außerordentliche Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschrift-en i. S. d. BilMoG 7460 Außerordentliche Erträge aus

der Anwendung von Über-gangsvorschriften

7461 Außerordentliche Erträge aus der Anwendung von Über-gangsvorschriften (Zuschrei-bung für Sachanlagevermö-gen)

Außerordentliche Aufwendungen 7500 Außerordentliche Aufwen-

dungen 7501 Außerordentliche Aufwen-

dungen finanzwirksam

Außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung von Über-gangsvorschriften i. S. d. BilMoG 7560 Außerordentliche Aufwen-

dungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften

7561 Außerordentliche Aufwen-dungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (Pensionsrückstellungen)

Steuern vom Einkommen und Ertrag 7600 Körperschaftsteuer 7603 Körperschaftsteuer für

Vorjahre

Sonstige Steuern 7650 Sonstige Betriebssteuern 7675 Verbrauchsteuer

7700 Gewinnvortrag nach Ver-

wendung 7720 Verlustvortrag nach Verwen-

dung 7730 Entnahmen aus der Kapital-

rücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen 7735 Entnahmen aus der gesetzli-

chen Rücklage 7740 Entnahmen aus der Rücklage

für aktivierte eigene Anteile 7743 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herr-

schenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 7745 Entnahmen aus satzungsmä-

ßigen Rücklagen 7750 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 7755 Erträge aus Kapitalherabset-

zung 7760 Einstellungen in die Kapital-

rücklage nach den Vorschrif-ten über die vereinfachte

Kapitalherabsetzung Einstellungen in Gewinnrücklagen 7765 Einstellungen in die gesetz-

liche Rücklage 7770 Einstellungen in die Rück-

lage für aktivierte eigene Anteile

7773 Einstellungen in die Rück-

lage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheit-lich beteiligten Unternehmen

7775 Einstellungen in satzungs-

mäßige Rücklagen 7780 Einstellungen in andere

Gewinnrücklagen 7790 Vorabausschüttung 7795 Vortrag auf neue Rechnung

(GuV) 7800 (zur freien Verfügung) -99 R 7900 (reserviertes Konto)

8000-8999 Zur freien Verfügung

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Anhang 503

Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten

Kontenklasse 9 Kontenklasse 9 (Fortsetzung) Kontenklasse 9 (Fortsetzung)

Vortragskonten S 9000 Saldenvorträge, Sachkonten F 9001 Saldenvorträge, Sachkonten -07

F 9083 Offene Posten aus 2013 F 9090 Summenvortragskonto F 9091 Offene Posten aus 1991 Statistische Konten für Betriebs-wirtschaftliche Auswertungen (BWA) F 9101 Verkaufstage F 9102 Anzahl der Barkunden

Statistische Konten für den Kennziffernteil der Bilanz F 9200 Beschäftigte Personen F 9201

-08

Statistische Konten zur informativen Angabe des gezeichneten Kapitals in anderer Währung F 9220 Gezeichnetes Kapital in DM

(Art. 42 Abs. 3 S. 1 EGHGB) F 9221 Gezeichnetes Kapital in Euro

(Art. 42 Abs. 3 S. 2 EGHGB)

Passive Rechnungsabgrenzung 9230 Baukostenzuschüsse 9232 Investitionszulagen

Eigenkapitalersetzende Gesell-schafterdarlehen 9250 Eigenkapitalersetzende

Gesellschafterdarlehen 9255 Ungesicherte Gesellschafter-

darlehen mit Restlaufzeit grö-ßer 5 Jahre

Aufgliederung der Rückstellungen 9260 Kurzfristige Rückstellungen 9262 Mittelfristige Rückstellungen Statistische Konten für in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse 9270 Gegenkonto zu 9271-9279

(Soll-Buchung) 9271 Verbindlichkeiten aus der

Begebung und Übertragung von Wechseln

Statistische Konten für die im Anhang anzugebenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen 9280 Gegenkonto zu 9281-9286 9281 Verpflichtungen aus Miet- und

Leasingverträgen

Statistische Konten für § 4 Abs. 3 EStG 9287 Zinsen bei Buchungen über

Debitoren bei § 4 Abs. 3 EStG

9288 Mahngebühren bei Buchun-gen über Debitoren bei § 4 Abs. 3 EStG

Privat Teilhafter (für Verrechnung Gesellschafterdarlehen mit Eigen-kapitalcharakter - Konto 9840-9849) 9400 Privatentnahmen allgemein -09 9410 Privatsteuern -19

Statistische Konten für die Kapitalkontenentwicklung 9500 Anteil für Konto 2000-09 -09 Vollhafter 9510 Anteil für Konto 2010-19 -19 Vollhafter

Kapital Personenhandelsgesellschaft Vollhafter 9810 Kapitalkonto III -19 9820 Verlust-/Vortragskonto -29

Kapital Personenhandelsgesellschaft Teilhafter 9840 Kapitalkonto III -49 9850 Verrechnungskonto für -59 Einzahlungsverpflichtungen Einzahlungsverpflichtungen im Bereich der Forderungen 9860 Einzahlungsverpflichtungen -69 persönlich haftender Gesell-

schafter 9870 Einzahlungsverpflichtungen -79 Kommanditisten Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile und Bilanzierungs-hilfen 9880 Ausgleichsposten für aktivierte

eigene Anteile 9882 Ausgleichsposten für aktivierte

Bilanzierungshilfen Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 9883 Nicht durch Vermögensein-

lagen gedeckte Entnahmen persönlich haftender Gesell-schafter

9884 Nicht durch Vermögensein-lagen gedeckte Entnahmen Kommanditisten

Verrechnungskonto für nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Ent-nahmen 9885 Verrechnungskonto für nicht

durch Vermögenseinlagen ge-deckte Entnahmen persönlich haftender Gesellschafter

9886 Verrechnungskonto für nicht durch Vermögenseinlagen ge-deckte Entnahmen Komman-ditisten

Steueraufwand der Gesellschafter 9887 Steueraufwand der Gesell-

schafter 9889 Gegenkonto zu 9887 Statistische Konten für Gewinn-zuschlag 9890 Statistisches Konto für den

Gewinnzuschlag nach §§ 6b, 6c und 7g a. F. EStG (Haben)

9891 Statistisches Konto für den Gewinnzuschlag nach §§ 6b, 6c und 7g a. F. EStG (Soll)

- Gegenkonto zu 9890

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504 Anhang

Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten

Kontenklasse 9 Kontenklasse 9 (Fortsetzung) Vorsteuer-/Umsatzsteuerkonten zur Korrektur der Forderungen/ Verbindlichkeiten (EÜR) 9893 Umsatzsteuer in den Forde-

rungen zum allgemeinen Um-satzsteuersatz (EÜR)

9894 Umsatzsteuer in den Forde-rungen zum ermäßigten Um-satzsteuersatz (EÜR)

Statistische Konten zu § 4 (4a) EStG 9910 Gegenkonto zur Minderung

der Entnahmen § 4 (4a) EStG 9911 Minderung der Entnahmen

§ 4 (4a) EStG (Haben) 9912 Erhöhung der Entnahmen

§ 4 (4a) EStG

Konten zu Bewertungskorrekturen 9960 Bewertungskorrektur zu

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9961 Bewertungskorrektur zu sonstigen Verbindlichkeiten

Statistische Konten für den außerhalb der Bilanz zu berücksichtigenden Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG 9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g

Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)

9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)

- Gegenkonto zu 9970

Statistische Konten für die Zinsschranke § 4h EStG/§ 8a KStG 9976 Nicht abzugsfähige Zinsauf-

wendungen gemäß § 4h EStG (Haben)

9977 Nicht abzugsfähige Zinsauf-wendungen gemäß § 4h EStG (Soll)

Statistische Konten für den GuV-Ausweis in „Gutschrift bzw. Belastung auf Verbindlichkeitskonten“ bei den Zuordnungstabellen für PersHG nach KapCoRiLiG 9980 Anteil Belastung auf Verbind-

lichkeitskonten 9981 Verrechnungskonto für Anteil Belastung auf Verbindlich-

keitskonten

Statistische Konten für die Gewinn-korrektur nach § 60 Abs. 2 EStDV 9984 Gewinnkorrektur nach § 60

Abs. 2 EStDV - Erhöhung handelsrechtliches Ergebnis durch Haben-

buchung - Minderung handelsrecht-

liches Ergebnis durch Soll-buchung

9985 Gegenkonto zu 9984 Statistische Konten für Korrekturbu-chungen in der Überleitungsrechnung 9986 Ergebnisverteilung auf Fremd-

kapital 9987 Bilanzberichtigung

Personenkonten 10000 = Debitoren -69999 70000 = Kreditoren -99999

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A2 505

A.2 ZVEI-Lieferbedingungen A2.1 Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie ("Grüne Lieferbedingungen“ – GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

Unverbindliche Konditionenempfehlung des ZVEI - Zentralverband Elektrotech-nik- und Elektronikindustrie e. V.

– Stand Juni 2011 –

I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen

Lieferer und Besteller im Zusammen-hang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgen-den: Lieferungen) gelten ausschließlich diese GL. Allgemeine Geschäftsbedin-gungen des Bestellers gelten nur inso-weit, als der Lieferer ihnen ausdrück-lich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die bei-derseitigen übereinstimmenden schrift-lichen Erklärungen maßgebend.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnun-

gen und anderen Unterlagen (im Fol-genden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urhe-berrechtlichen Verwertungsrechte un-eingeschränkt vor. Die Unterlagen dür-fen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich ge-macht werden und sind, wenn der Auf-trag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zu-rückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Be-stellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lie-ferungen übertragen hat.

3. An Standardsoftware und Firmware

hat der Besteller das nicht ausschließ-liche Recht zur Nutzung mit den ver-einbarten Leistungsmerkmalen in un-veränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne aus-drückliche Vereinbarung eine Siche-rungskopie der Standardsoftware her-stellen.

4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie

dem Besteller zumutbar sind. 5. Der Begriff „Schadensersatzansprü-

che“ in diesen GL umfasst auch An-sprüche auf Ersatz vergeblicher Auf-wendungen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

und Aufrechnung 1. Die Preise verstehen sich ab Werk aus-

schließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz-steuer.

2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder

Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der

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506 Anhang

Besteller neben der vereinbarten Ver-gütung alle erforderlichen Nebenkos-ten wie Reise- und Transportkosten, sowie Auslösungen.

3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lie-

ferers zu leisten. 4. Der Besteller kann nur mit solchen

Forderungen aufrechnen, die unbestrit-ten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Eigentumsvorbehalt 1. Die Gegenstände der Lieferungen

(Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Ge-schäftsverbindung zustehenden An-sprüche. Soweit der Wert aller Siche-rungsrechte, die dem Lieferer zuste-hen, die Höhe aller gesicherten An-sprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Be-stellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lie-ferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungs-rechten zu.

2. Während des Bestehens des Eigen-

tumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereig-nung untersagt und die Weiterveräuße-rung nur Wiederverkäufern im ge-wöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Veräußert der Besteller Vorbehaltswa-

re weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiter-

veräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich et-waiger Saldoforderungen – sicherungs-halber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen be-darf. Wird die Vorbehaltsware zusam-men mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbe-haltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbe-haltsware entspricht.

4. a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vor-

behaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

b) Lieferer und Besteller sind sich bereits

jetzt darüber einig, dass bei Verbin-dung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Ge-genständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbun-denen oder vermischten Vorbehalts-ware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Ver-mischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

c) Die Regelung über die Forderungsab-

tretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung ge-stellten Wert der verarbeiteten, ver-bundenen oder vermischten Vorbe-haltsware entspricht.

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A2 507

d) Verbindet der Besteller die Vorbehalts-ware mit Grundstücken oder bewegli-chen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen be-darf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshal-ber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehalts-ware zu den übrigen verbundenen Wa-ren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.

5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur

Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einzie-hungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lie-ferer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwer-ten sowie die Offenlegung der Sicher-ungsabtretung durch den Besteller ge-genüber dem Kunden verlangen.

6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder

sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lie-ferer unverzüglich die zur Geltendma-chung seiner Rechte gegen den Kun-den erforderlichen Auskünfte zu ertei-len und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

7. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers,

insbesondere bei Zahlungsverzug, ist

der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemes-senen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt be-rechtigt; die gesetzlichen Bestimmun-gen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Be-steller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltend-machung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

IV. Fristen für Lieferungen; Verzug 1. Die Einhaltung von Fristen für Liefe-

rungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmi-gungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig er-füllt, so verlängern sich die Fristen an-gemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zu-

rückzuführen auf

a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung,

Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnli-che Ereignisse (z. B. Streik, Aussper-rung),

b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf

das IT-System des Lieferers, soweit die-se trotz Einhaltung der bei Schutzmaß-nahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,

c) Hindernisse aufgrund von deutschen,

US-amerikanischen sowie sonstigen

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508 Anhang

anwendbaren nationalen, EU- oder in-ternationalen Vorschriften des Außen-wirtschaftsrechts oder aufgrund sonsti-ger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder

d) nicht rechtzeitige oder ordnungsge-

mäße Belieferung des Lieferers, verlängern sich die Fristen angemes-

sen.

3. Kommt der Lieferer in Verzug, kann

der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzu-ges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich ver-wendet werden konnte.

4. Sowohl Schadensersatzansprüche des

Bestellers wegen Verzögerung der Lie-ferung als auch Schadensersatzan-sprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinaus-gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Liefe-rung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der gro-ben Fahrlässigkeit oder wegen der Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertre-ten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver-bunden.

5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Ver-

langen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er

wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

6. Werden Versand oder Zustellung auf

Wunsch des Bestellers um mehr als ei-nen Monat nach Anzeige der Ver-sandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen wei-teren Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insge-samt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer La-gerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

V. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier

Lieferung wie folgt auf den Besteller über:

a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder

Montage, wenn sie zum Versand ge-bracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versi-chert;

b) bei Lieferung mit Aufstellung oder

Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit verein-bart, nach erfolgreichem Probebetrieb.

2. Wenn der Versand, die Zustellung, der

Beginn, die Durchführung der Aufstel-lung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Be-steller aus sonstigen Gründen in An-nahmeverzug kommt, so geht die Ge-fahr auf den Besteller über.

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A2 509

VI. Aufstellung und Montage

Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu

übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

a) alle Erd-, Bau- und sonstigen bran-

chenfremden Nebenarbeiten ein-schließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werk-zeuge,

b) die zur Montage und Inbetriebsetzung

erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,

c) Energie und Wasser an der Verwen-

dungsstelle einschließlich der An-schlüsse, Heizung und Beleuchtung,

d) bei der Montagestelle für die Auf-

bewahrung der Maschinenteile, Appa-raturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Ar-beits- und Aufenthaltsräume ein-schließlich den Umständen angemes-sener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Be-sitzes des Lieferers und des Montage-personals auf der Baustelle die Maß-nahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,

e) Schutzkleidung und Schutzvorrich-

tungen, die infolge besonderer Um-stände der Montagestelle erforderlich sind.

2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat

der Besteller die nötigen Angaben über

die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen sta-tischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

3. Vor Beginn der Aufstellung oder Mon-tage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellun-gen und Gegenstände an der Aufstel-lungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Auf-baues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage verein-barungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstel-lungs- oder Montageplatz müssen ge-ebnet und geräumt sein.

4. Verzögern sich die Aufstellung, Mon-tage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.

5. Der Besteller hat dem Lieferer wö-chentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendi-gung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu be-scheinigen.

6. Verlangt der Lieferer nach Fertigstel-lung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Ab-nahme steht es gleich, wenn der Be-steller die Zweiwochenfrist verstrei-chen lässt oder wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen wird.

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510 Anhang

VII. Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

VIII. Sachmängel Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: 1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen

sind nach Wahl des Lieferers unent-geltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sach-mangel aufweisen, sofern dessen Ursa-che bereits im Zeitpunkt des Gefahr-übergangs vorlag.

2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren

in 12 Monaten ab gesetzlichem Ver-jährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sa-chen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rück-griffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor-schreibt, bei Vorsatz, arglistigem Ver-schweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheits-garantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unbe-rührt.

3. Mängelrügen des Bestellers haben un-

verzüglich schriftlich zu erfolgen. 4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des

Bestellers in einem Umfang zurück-behalten werden, die in einem ange-messenen Verhältnis zu den aufgetre-tenen Sachmängeln stehen. Der Bestel-ler kann Zahlungen nur zurückbehal-ten, wenn eine Mängelrüge geltend ge-macht wird, über deren Berechtigung

kein Zweifel bestehen kann. Ein Zu-rückbehaltungsrecht des Bestellers be-steht nicht, wenn seine Mängelansprü-che verjährt sind. Erfolgte die Mängel-rüge zu Unrecht, ist der Lieferer be-rechtigt, die ihm entstandenen Aufwen-dungen vom Besteller ersetzt zu verlan-gen.

5. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nach-

erfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann

der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei

nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnut-zung oder Schäden, die nach dem Ge-fahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs-mittel, mangelhafter Bauarbeiten, un-geeigneten Baugrundes oder die auf-grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht re-produzierbaren Softwarefehlern. Wer-den vom Besteller oder von Dritten un-sachgemäß Änderungen oder Instand-setzungsarbeiten vorgenommen, so be-stehen für diese und die daraus ent-stehenden Folgen ebenfalls keine Män-gelansprüche.

8. Ansprüche des Bestellers wegen der

zum Zweck der Nacherfüllung erfor-derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate-rialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nach-

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träglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbrin-gung entspricht seinem bestimmungs-gemäßen Gebrauch.

9. Rückgriffsansprüche des Bestellers ge-

gen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit sei-nem Abnehmer keine über die gesetz-lichen Mängelansprüche hinausgehen-den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer ge-mäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.

10. Schadensersatzansprüche des Bestel-

lers wegen eines Sachmangels sind aus-geschlossen. Dies gilt nicht bei arg-listigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheits-garantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vor-stehenden Regelungen nicht verbun-den. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprü-che des Bestellers wegen eines Sach-mangels sind ausgeschlossen.

IX. Gewerbliche Schutzrechte und

Urheberrechte; Rechtsmängel 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der

Lieferer verpflichtet, die Lieferung le-diglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Ur-heberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer er-brachte, vertragsgemäß genutzte Liefe-

rungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:

a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl

auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungs-recht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die ge-setzlichen Rücktritts- oder Minde-rungsrechte zu.

b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung

von Schadensersatz richtet sich nach Art. XII.

c) Die vorstehend genannten Verpflich-

tungen des Lieferers bestehen nur, so-weit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten An-sprüche unverzüglich schriftlich ver-ständigt, eine Verletzung nicht an-erkennt und dem Lieferer alle Ab-wehrmaßnahmen und Vergleichsver-handlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Liefe-rung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hin-zuweisen, dass mit der Nutzungsein-stellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

2. Ansprüche des Bestellers sind ausge-

schlossen, soweit er die Schutzrechts-verletzung zu vertreten hat.

3. Ansprüche des Bestellers sind ferner

ausgeschlossen, soweit die Schutz-rechtsverletzung durch spezielle Vor-gaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwen-dung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller ver-

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ändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten einge-setzt wird.

4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen

gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend.

5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel

gelten die Bestimmungen des Art. VIII entsprechend.

6. Weitergehende oder andere als die in

diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

X. Erfüllungsvorbehalt 1. Die Vertragserfüllung steht unter dem

Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-ameri-kanischen sowie sonstigen anwend-baren nationalen, EU- oder internatio-nalen Vorschriften des Außenwirt-schaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegen-stehen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, alle In-

formationen und Unterlagen beizu-bringen, die für die Ausfuhr, Verbrin-gung bzw. Einfuhr benötigt werden.

XI. Unmöglichkeit; Vertragsanpas-

sung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist

der Besteller berechtigt, Schadenser-satz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu

vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Be-stellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Un-möglichkeit nicht zweckdienlich ver-wendet werden kann. Diese Beschrän-kung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ge-haftet wird; eine Änderung der Beweis-last zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Ver-trag bleibt unberührt.

2. Sofern Ereignisse im Sinne von Art. IV

Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Be-deutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Be-trieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen ange-passt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Aus-fuhrgenehmigungen nicht erteilt wer-den oder nicht nutzbar sind. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkennt-nis der Tragweite des Ereignisses un-verzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

XII. Sonstige Schadensersatzansprü-

che 1. Soweit nicht anderweitig in diesen GL

geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver-letzung von Pflichten aus dem Schuld-verhältnis und aus unerlaubter Hand-lung ausgeschlossen.

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2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt ge-haftet wird:

a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern,

gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,

d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernom-

menen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, oder

g) wegen der schuldhaften Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die

Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten ist jedoch auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

3. Eine Änderung der Beweislast zum

Nachteil des Bestellers ist mit den vor-stehenden Regelungen nicht verbun-den.

XIII. Gerichtsstand und anwendbares

Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der

Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Strei-tigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XIV. Verbindlichkeit des Vertrags Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Un-wirksamkeit einzelner Bestimmungen in sei-nen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei dar-stellen würde.

___________ © 2011 ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V., Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten.

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514 Anhang

A2.2 ZVEI-Qualitätssicherungsvereinbarung

zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Unverbindliche Konditionenempfehlung des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

(ZVEI) e. V.

– Stand: April 2003 –

zwischen _______________________________________ (Besteller) _______________________________________ (Werk, Bereich oder sonstige Organisa-tionseinheit des Bestellers, für die diese Vereinbarung ausschließlich gelten soll) und _______________________________________ (Lieferer) _______________________________________ (Werk, Bereich oder sonstige Organisa-tionseinheit des Lieferers, für die diese Vereinbarung ausschließlich gelten soll)

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I. Geltungsbereich 1. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich

für die in der Anlage 1 zu dieser Ver-einbarung aufgeführten Produkte, die der Lieferer aufgrund der Bestellungen liefert, die er während der Dauer dieser Vereinbarung vom Besteller erhält und annimmt.

2. Die Produkte müssen der vereinbarten

Beschaffenheit (z. B. Beschreibung, Spezifikationen, Datenblättern, Zeich-nungen, Muster) entsprechen. Mit der Beschreibung der Produkte und mit der Vorlage von Mustern übernimmt der Lieferer keine Garantie, insbeson-dere keine Beschaffenheitsgarantie, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferer wird jeweils unverzüglich prüfen, ob eine vom Besteller vorge-legte Beschreibung offensichtlich feh-lerhaft, unklar, unvollständig oder offensichtlich abweichend vom Muster ist. Erkennt der Lieferer, dass dies der Fall ist, wird er den Besteller unver-züglich schriftlich verständigen.

II. Qualitätssicherung

1. Der Lieferer unterhält ein Qualitäts-

managementsystem, das die in der An-lage 2 zu dieser Vereinbarung aufge-führten Anforderungen erfüllt, und wird die Produkte entsprechend den Regeln dieses Qualitätsmanagement-systems herstellen und prüfen. Da-rüber hinausgehende Anforderungen sind in der Anlage 2 zu dieser Verein-barung festgelegt. Der Lieferer wird sich unverzüglich vergewissern, dass diese Anforderungen mit seinem Qualitätsmanagementsystem vereinbar sind.

2. Bezieht der Lieferer für die Herstel-

lung oder Qualitätssicherung der Pro-

dukte Produktions- oder Prüfmittel, Software, Dienstleistungen, Material oder sonstige Vorlieferungen von Vor-lieferern, so wird er diese vertraglich in sein Qualitätsmanagementsystem ein-beziehen oder selbst die Qualität der Vorlieferungen sichern.

3. Der Lieferer wird über die Durch-

führung vorgenannter Qualitätssiche-rungsmaßnahmen, insbesondere über Messwerte und Prüfergebnisse Auf-zeichnungen führen und diese Auf-zeichnungen sowie etwaige Muster der Produkte übersichtlich geordnet ver-wahren. Er wird dem Besteller im nötigen Umfang Einsicht gewähren und Kopien der Aufzeichnungen sowie etwaige Muster aushändigen. Art, Umfang und Aufbewahrungsfristen dieser Aufzeichnungen und Muster sind in der Anlage 2 zu dieser Verein-barung beschrieben.

III. Nachweis- und Informations-pflichten des Lieferers

1. Der Lieferer wird es dem Besteller in angemessenen Zeitabständen ermög-lichen, sich von der Durchführung der in Abschnitt II. genannten Qualitäts-sicherungsmaßnahmen zu überzeugen. Der Lieferer wird dem Besteller zu diesem Zweck in angemessenem Um-fang und nach vorheriger Vereinba-rung eines Termins Zutritt zu seinen Betriebsstätten gewähren und wäh-rend eines solchen Zutritts einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung stellen. Einblicke in geheimhaltungsbedürftige Fertigungsverfahren und sonstige Be-triebsgeheimnisse können verweigert werden.

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516 Anhang

2. Vor Änderungen von Fertigungsver-fahren, Materialien oder Zulieferteilen für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner vor Ände-rungen von Verfahren oder Einrich-tungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungs-maßnahmen wird der Lieferer den Be-steller so rechtzeitig benachrichtigen, dass dieser prüfen kann, ob sich die Änderungen nachteilig auswirken kön-nen. Die Benachrichtigungspflicht ent-fällt, wenn der Lieferer nach sorgfäl-tiger Prüfung solche Auswirkungen für ausgeschlossen halten kann.

3. Stellt der Lieferer eine Zunahme der

Abweichungen der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Pro-dukte fest (Qualitätseinbrüche), wird er den Besteller hierüber und über ge-plante Abhilfemaßnahmen unverzüg-lich benachrichtigen.

4. Der Lieferer wird durch Kennzeich-

nung der Produkte oder, falls sie un-möglich oder unzweckmäßig ist, durch andere geeignete Maßnahmen dafür sorgen, daß er bei Auftreten eines Mangels an Produkten unverzüglich feststellen kann, welche weiteren Pro-dukte betroffen sein könnten. Einzel-heiten sind in der Anlage 3 zu dieser Vereinbarung festzulegen. Der Lieferer wird über sein Kennzeichnungssystem oder seine sonstigen Maßnahmen den Besteller so unterrichten, dass dieser im nötigen Umfang eigene Feststel-lungen treffen kann.

IV. Eingangsprüfungen durch den Besteller*

1. Der Besteller wird unverzüglich nach

Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem be-stellten Typ entsprechen, ob äußerlich

erkennbare Transportschäden oder äu-ßerlich erkennbare Mängel vorliegen. Soweit die Partner weitere Prüfungen durch den Besteller für tunlich halten, ergeben sich diese aus der Anlage 4 zu dieser Vereinbarung.

2. Entdeckt der Besteller bei den vorge-

nannten Prüfungen einen Schaden oder einen Mangel, wird er diesen dem Lieferer unverzüglich anzeigen. Ent-deckt der Besteller später einen Scha-den oder Mangel, wird er dies eben-falls unverzüglich anzeigen.

3. Dem Besteller obliegen gegenüber dem

Lieferer keine weitergehenden als die vorstehend genannten Prüfungen und Anzeigen.

V. Vertraulichkeit 1. Jeder Partner wird alle Unterlagen und

Kenntnisse, die er im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung ver-wenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheimhalten, wenn der andere Part-ner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkun-diges Interesse hat. Diese Verpflich-tung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Verein-barung.

2. Die Verpflichtung gilt nicht für Unter-

lagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Partner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten über-mittelt werden oder die von dem emp-

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fangenden Partner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Partners ent-wickelt werden.

VI. Qualitätssicherungsbeauftragter Jeder Partner benennt dem anderen in

schriftlicher Form einen Qualitätssiche-rungsbeauftragten, der die Durchführung dieser Vereinbarung zu koordinieren und damit zusammenhängende Ent-scheidungen zu treffen oder herbeizu-führen hat. Ein Wechsel des Beauftrag-ten ist unverzüglich schriftlich anzuzei-gen.

VII. Haftung Die Haftung bestimmt sich nach den der

Lieferung zugrunde liegenden Vereinba-ungen.

VIII. Dauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung kann von jedem

Partner mit einer Frist von drei Mo-naten jeweils zum Ende eines Kalender-monats gekündigt werden.

IX. Anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehung im Zusam- menhang mit dieser Vereinbarung gilt deutsches materielles Recht.

________________________________________ (Besteller)

________________________________________ Ort, Datum Unterschrift

________________________________________ (Lieferer)

________________________________________ Ort, Datum Unterschrift

______________________________ * Wenn nach Art der Produkte denkbar ist, dass ein Feh-

ler zu Haftpflichtfällen führt, dann ist anzuraten, die

Qualitätssicherungsvereinbarung einschließlich der aus-

gefüllten Anlagen zwecks Deckungsbestätigung dem Be-

triebshaftpflichtversicherer vorzulegen. © 2003 ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten.

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A3 VDMA-Lieferbedingungen

A3.1 VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte

empfohlen vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.

Zur Verwendung gegenüber:

1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-

ständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);

2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

I. Allgemeines

1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte ver-

tragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wer-

den auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftrags-

bestätigung des Lieferers zustande.

2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen

körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urhe-

berrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet

sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen

Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

II. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im

Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Um-

satzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers

zu leisten, und zwar:

1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,

1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind,

der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang. ___________ Stand August 2012

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3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegen-

ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurech-

nen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferzeit, Lieferverzögerung

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung

durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen

den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen,

wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigun-

gen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich

die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten

hat.

2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbst-

belieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des

Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu

erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maß-

gebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die

der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der

Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten

berechnet.

5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so ver-

längert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das

Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die ge-

samte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber

hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der

Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teilliefe-

rung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden

Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Im Übrigen gilt Ab-

schnitt VII.2.

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Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist

der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur

Gegenleistung verpflichtet.

7. Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er be-

rechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Wo-

che der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der

Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß ge-

nutzt werden kann.

Setzt der Besteller dem Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle –

nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist

der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er ver-

pflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erklären, ob er von sei-

nem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VII.2

dieser Bedingungen.

IV. Gefahrübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat,

und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistun-

gen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine

Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüg-

lich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahme-

bereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht

wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die

dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand-

bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten

des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

3. Teillieferungen sind zulässig soweit für den Besteller zumutbar.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zah-

lungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem Liefervertrag vor.

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2. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl,

Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst

die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung

übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte

hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der

Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller

zur Herausgabe verpflichtet.

5. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausver-

langen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer, vom Vertrag zu-

rückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

VI. Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer An-

sprüche – vorbehaltlich Abschnitt VII – wie folgt:

Sachmängel

1. Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu erset-

zen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft

herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich an-

zuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.

2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlie-

ferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und

Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entste-

henden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw.

zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen

ist, hat der Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und

vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

3. Der Lieferer trägt – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die unmittel-

baren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes. Er

trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen

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522 Anhang

Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit

hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Lieferers eintritt.

4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom

Vertrag, wenn der Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine

ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines

Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem

Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minde-

rung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

5. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VII. 2 dieser Bedingun-

gen.

6. Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung

durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Be-

handlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauar-

beiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – so-

fern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.

7. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Liefe-

rers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des

Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

Rechtsmängel

8. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrech-

ten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grund-

sätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den

Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr

besteht.

Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht mög-

lich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraus-

setzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festge-

stellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

9. Die in Abschnitt VI. 8 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt

VII. 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.

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A3 523

Sie bestehen nur, wenn

• der Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheber-

rechtsverletzungen unterrichtet,

• der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend ge-

machten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferer die Durchführung der Modifizie-

rungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI. 8 ermöglicht,

• dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen

vorbehalten bleiben,

• der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und

• die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Lieferge-

genstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet

hat.

VII. Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss

1. Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferers schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter

Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die

schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anlei-

tung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsge-

mäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers

die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2.

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus

welchen Rechtsgründen auch immer – nur

a. bei Vorsatz,

b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,

c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat,

e. im Rahmen einer Garantiezusage,

f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-

oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei

grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem

Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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524 Anhang

VIII. Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in

12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII.2. a - d und f gelten die gesetzli-

chen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die ent-

sprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen

Mangelhaftigkeit verursacht haben.

IX. Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches

Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie

wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der

Software auf mehr als einem System ist untersagt.

Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) verviel-

fältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objectcode in den Quellcode umwandeln. Der

Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu

entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien

bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht

zulässig.

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das

für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bun-

desrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch

berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

__________________ © 2012 VDMA Verlag GmbH, Lyoner Straße 18, 60528 Frankfurt/M.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verarbeitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des

Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des

Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet

werden.

Bestell-Nr. vf 118108

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A3 525

A3.2 Merkblatt zu den VDMA-Lieferbedingungen, August 2012

Die VDMA-Lieferbedingungen wurden durch das Schuldrechtsreformgesetz 2002 komplett

überarbeitet. Geringfügige – hauptsächlich redaktionelle Änderungen – erfolgten 2007 und 2012.

Die vorliegenden Bedingungen ersetzen die Bedingungen Stand Juni 2007.

Zur Beachtung:

Anwendungsbereich Die VDMA-Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Verträge inner-

halb der Bundesrepublik Deutschland. Daher liegen sie nicht in über-

setzter Fassung vor.

Sie sind ausdrücklich bezogen auf die Verwendung gegenüber:

1) einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer ge-

werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unter-

nehmer),

2) juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli-

chen Sondervermögen.

Die Empfehlung der VDMA-Lieferbedingungen ist unverbindlich. Es

steht also den Firmen frei, die Bedingungen zu verwenden.

Haftung Die Möglichkeit, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitgehende

Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse zu vereinbaren, wird

durch Gesetz und Rechtsprechung stark reduziert. Bei Verletzung „we-

sentlicher Vertragspflichten“ z. B. ist die Haftung auf Schadenersatz in

AGB nicht mehr wirksam ausschließbar. Hiervon betroffen können ins-

besondere Verzugsschäden und die sog. „Folgeschäden“ bei mangel-

hafter Leistung sein. Dies stellt in der Praxis ein großes Problem dar. Es

empfiehlt sich daher – wenn möglich –, zur Sicherheit Haftungsbegren-

zungen (Verzug/„Folgeschäden“) außerhalb von Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen jeweils individuell zu vereinbaren. Das gilt insbesondere bei

erkennbar risikobehafteten Geschäften.

Eigentumsvorbehalt Zu beachten ist, dass die VDMA-Lieferbedingungen (seit jeher) nur einen

einfachen Eigentumsvorbehalt (V.1) enthalten. Dieser ist für solche Un-

ternehmen ausreichend, die die Vertragsware unverändert direkt an End-

abnehmer liefern. Anderenfalls muss an Verlängerungs- und Erweite-

rungsformen des Eigentumsvorbehalts gedacht werden. Mitgliedsfirmen

des VDMA erhalten auf Anfrage sachgerechte Formulierungsvorschläge

über die Abt. Recht des VDMA zur Ergänzung.

Eine Hilfestellung zur Vertragsgestaltung allgemein und zu den VDMA-Lieferbedingungen im

besonderen gibt die Broschüre „Vertragsgestaltung im Inland“ – Die VDMA-Geschäftsbedin-

gungen/Erläuterungen und Hinweise für die Praxis“, 7. Auflage 2012, VDMA-Verlag, Lyoner

Str. 18, 60528 Frankfurt / Main.

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Sachverzeichnis A

Abfindung 16, 17 Abgeltungssteuer 67, 77 Ablauforganisation 30, 39, 44 Ablaufplan 283 Absatz 32 Absatzlogistik 46 Absatzmarkt 26, 28, 29, 91 Abschlussgliederungsprinzip 102 Abschreibung degressiv 96 kalkulatorische 95 kumuliert 96 linear 95 Abschreibungen 93, 95, 122 außerplanmäßige 95 für Abnutzung 92 Abteilungsleiter 47 Abzinsen 216, 217, 231 Abzinsung 216 Activity-Based-Costing 423 Akkordlöhne 167 Aktiengesellschaft 58, 60 Aktienkäufe 137 Aktionäre 61 Aktionsplan 246 Aktiva 105, 130 Allgemeine Geschäftsbedingungen 311 Amortisationsrechnung 214 Amtsgericht 56 Analysemethoden 427 Anfangsbestände 128 Angebotskalkulation 181 Angestellte 12, 25 Annuitätenmethode 218 Anschaffungskosten 95, 128 Anschaffungswert 93 Anteile 58 Antragsveranlagung 69 Anwendung der statistischen Analyse 331 Anzahlungen 116

Arbeiter 12, 25 Arbeitgeber 15 Arbeitgeberanteil 16 Arbeitnehmer 15 Arbeitnehmererfolgsbeteiligung 55 Arbeitskapital 197 Arbeitslosenversicherung 480 Arbeitspakete 298 Arbeitsplätze 20 Arbeitsschutzgesetz 468 Arbeitsvorbereitung 43 Assessment durch Kunden 321 Asset Management 371 Aufbau- und Ablauforganisation 395 Aufbauorganisation 30, 44 Aufgaben eines Projekt-Managers 282 Aufhebungsvertrag 310 Auflösung stiller Reserven 130 von Rücklagen 142 Aufsichtsrat 16, 61 Auftrag 41 Auftragsbestätigung 41, 286 Aufwand 89 Aufwandskonten 100 Aufwendungen 81, 194 außerordentliche 123 betriebliche 119 neutrale 119 Aufzinsen 216, 217, 231 Aufzinsung 217 Ausführungsebene 48 Ausfuhrzölle 67 Ausgaben 81, 83 Ausgangsrechnung 98 Auslastung 186 Auslieferungen 27 Auslieferungsplan 283 Außenbeziehungen 43 Außenfinanzierung 198

A. J. Schwab, Managementwissen für Ingenieure,DOI 10.1007/978-3-642-41983-6, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

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528 Sachverzeichnis

Außenhandelskaufmann 51 Außenverhältnis 29, 316 Äußere Organisation 49 Auszahlungen 81, 83

B

Balanced Score Card 441 Bankbürgschaft 232 Barliquidität 138 Barwert 155, 158, 216, 217, 218, 231 Basel I, II, III 202 Bedarf 17 Beherrschungsvertrag 64 Benchmarking 321, 420 durch Kunden 321 Beratungsverträge 309 Bereiche zentrale 35 Berufsanfänger 446 Berufsgenossenschaft 468, 479 Beschaffung 31 Beschaffungsabteilung 29 Beschaffungslogistik 46 Beschaffungsmarkt 26, 28, 29 Beschäftigung 186 geringfügig entlohnte 70 kurzfristige 70 Besitzsteuern 67 Besprechungen 283, 446 formale 447 informelle 451 Besprechungsnotiz 451 Best practice Unternehmen 319, 341 Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 122 Bestandsaufnahme 103 Bestandskonten 100 Bestandsveränderungen 120 Beteiligungen 198 Beträge betrieblich 82 neutral 82 Betriebsabrechnungsbogen 173 Betriebsaufspaltungen 66

Betriebsdatenerfassung 161 Betriebseinnahme 73 Betriebsergebnis 93, 119, 142, 146 Betriebsprüfer 96 Betriebsvermögen 52, 105 Betriebswirtschaftslehre 4 systemorientierte 15 Betriebszweck 91 Bewerbung 353 Bewertung 129 von Unternehmen 151 Bewertungsgesetz 75 Bewertungswahlrechte 80, 129 Bilanz 59 Bilanzen 20, 103 Bilanzgewinn 113, 114 Bilanzgleichung 98 Bilanzierungsrechte 80 Bilanzierungswahlrecht 129, 148 Bilanzklarheit 109 Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz 59, 62, 152 BilMoG 59, 62, 152 Bilanzstetigkeit 128 Bilanzsumme 107 Bilanzwert 152 Blue collar work 395 Bonität 138 Boston-Consulting Portfolio 433 Brainstorming 438 Brainstorming 244, 438 Brainwriting 438 Break-even point 296, 340 Buchführung 96 kameralistische 20 ordungsmäßig 96 Buchführungspflicht 97 Buchhalter 30 Buchprüfer 96 Buchungssätze 99 Budget 1, 18, 39 Budgetierung 252 Budgetkontrolle 255 Bundesimmissionsschutzgesetz 468 Bürgerliches Gesetzbuch 54 Bürokaufmann 51 Business plan 250

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Sachverzeichnis 529

C

CAD-System 349 Cash Cows 434 Cash Flow 140, 198, 466 Cash-Flow-Statements 20 Change Management 355 Claim Management 287 Code of Honors 381 Controller 4 Controlling 4, 31, 81, 236, 249 operatives 267 strategisches 8, 272 Controllingfunktion 259 Controlling-Paradigma 8 Controllingphilosophie 161 Corporate Governance 392 Corporate Identity 461 Cost Center 38, 172, 256 Customer focus 12

D

Darlehen 28 langfristig 199 DATEV-Kontenrahmen 487, 497ff Debitoren 100 Deckungsbeitrag 184 Deckungsbeitragsrechnung einstufige 185 mehrstufige 185 mit relativen Einzelkosten 187 Desinvestition 208 Dienstleistung 395 Dienstleistungen 91 Dienstvertrag 309 DIN ISO 900X 324 Direktionsassistent 34 Diskontieren 217 Diskontkredit 229 Dispositiver Faktor 25 Diversifikation 152 Dividende 61 Dividendenrentabilität 137 Dividendenzahlungen 113 Divisionskalkulation 178 Dokumentenakkreditiv 207, 232

Doppelgesellschaften 66 Doppik 126 Downsizing 316 Durchlaufzeiten 43, 46, 397 in Tagen oder % 321 Durchschnittsprinzip 177

E

EBIT 147 EBITDA 147 Effektivität 19 Effektivitätsparadigma 440 Effizienz 18, 19 Eigenkapital 16, 82, 98, 105, 111, 152 Eigenkapitaländerung 16, 108 Eigenkapitalanteile 55 Eigenkapitalkonto 110 Eigenkapitalquote 140 Eigenleistungen aktivierte 122 Eigner 16, 107 Einfuhrumsatzsteuer 73 Einfuhrzölle 67 Eingangslieferungen 27 Eingangsrechnung 98 Einheitswert des Betriebsvermögens 76 Einheitswertverfahren 152 Einkäufer 30 Einkaufsbedingungen 312 allgemeine 286 Einkommensteuer 54, 67 Einkommensteuererklärung 14, 69, 467 Einkommensteuerpflichtig 53 Einkünfte aus Kapitalvermögen 14 aus nichtselbständiger Tätigkeit 14 Einlagen 58 Einlinienorganisationen 33 Einnahmen 81, 84 Einnahmen/Ausgaben- Überschuss 12 Einstellung von Mitarbeitern 353

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530 Sachverzeichnis

Einzahlung 27 Einzahlungen 81, 83 Einzelkosten 165, 187 Einzelunternehmen 49 Electronic data interchange 399 Empowerment 352 Endkostenstellen 172 Energiekosten 28 Entrepreneur 14 Entwickler 30 Erbschaftssteuer 67 Erfindung 342 Erfindungshöhe 343 Erfolg 4, 6 operativer 89 Erfolgsbeteiligung 15 Erfolgskonten 100 Erfolgspotenzial 8, 348, 428 Erfolgsrechnung 119, 161, 189 kurzfristige 189 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 123, 142 operatives 89, 93, 119 vor Steuern 147 Ergebnisrechnung 119 Ergebnissanierung 362 Erlösartenrechnung 188 Erlöse 6, 90, 187, 194 Erlösträgerrechnung 188 Erlösträgerstückrechnung 189 Ermittlung von Planwerten und Soll-/Istwertvergleich 421 Ersatzzeitpunkt 219 Erstattungen 77 Ertrag 89 außerordentlicher 87 Erträge 81, 119, 194 aus Beteiligungen 123 außerordentliche 123 neutrale 119 sonstige betriebliche 122 Ertragskonten 100 Ertragswert 75 Ertragswertverfahren 152 Erzeugniseinzelkosten 166 Etat 18

Ethics Officer 381 Ethikorientiertes Management 377 Existenzgründer 2, 74, 97 Existenzgründung 465

F

Factoring 202 Faktor dispositiver 46 Fakturierung 41 Fertigungsauftrag 41 Fertigungskostenstellen 175 Fertigungszelle 43 Finanzabteilung 29 Finanzamt 131 Finanzbuchhaltung 80, 102 Finanzen 31 Finanzgeschäfte 29 Finanzierung 79, 194 Finanzierungs-Budget 253 Finanzierungs-Checkliste 475 Finanzierungsquellen 476 Finanzplan 139 Finanzplanung 195 Finanzrechnung 83 Finanzwesen 194 Fixkosten 165, 187, 258 Flussdiagramme 403 einfache 398 mit Funktions- und Zeitdimension 402 Fonds 83 Forderungen 100 Forderungsumschlag 140 Forschung und Entwicklung 7, 337 Forschungsmanagement 336 Freiberufler 53 Freibeträge 68 Fremdkapital 16, 106 kurzfristiges 197 Fremdkapitalaufnahme 245 Fremdkapitalgeber 135 Fremdwährungseinnahmen 206 Fristen 78 Frühindikatoren 272

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Sachverzeichnis 531

Führungsebene 49 Führungsgröße 3 Führungskräfte 25, 46 Führungsstil autoritärer 264 kooperativer 265 patriarchalischer 265 Führungsstile 264 Funktionsorientierte Organisation 34

G

GAAP 393 Gantt-Diagramm 246, 288 Gap-Analyse 431 Gegenwartswert 216 Gehalt 14, 27 kalkulatorisches 16, 53 Gemeiner Wert 75 Gemeinkosten 165, 166, 187, 258 Gemeinkostenarten 175 Gemeinkostenzuschlag 179 Gemeinschaftskontenrahmen 101, 487, 494ff Generalisten 1, 43 Gerätesicherheitsgesetz 468 Gesamtbudget 254 Gesamtkapitalrentabilität 135 Gesamtkostenverfahren 120 Gesamtleistung 120 Gesamtpufferzeiten 298 Geschäftsbedingungen 311 Geschäftsbericht 61, 65 Geschäftseinheiten strategische 35, 276, 432, 436 Geschäftsführer 6, 13, 58 Geschäftsführung 4 Geschäftsleitung 6, 35 Geschäftsplan 250 Geschäftsprozess 395 Geschäftsvorfall 90, 97 erfolgswirksam 82 Geschäftsvorfälle 82 Geschäftswert derivativer 157 originärer 157

Gesellschaft bürgerlichen Rechts 54 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 58 Gesellschafter 55 Gesellschafterdarlehen 199 Gesellschaftergeschäftsführer 58 Gesellschafterversammlung 16, 59 Gesellschaftsanteile 79 Gesellschaftsvertrag 55, 58 Gesetzliche Arbeitslosenversi- cherung 16 Gesprächsleiter 447 Getränkesteuer 68 Gewerbeamt 52 Gewerbesteuer 67, 115 Gewerbesteuergesetz 74 Gewerbesteuerpflichtig 53 Gewerbetreibende 126 Gewinn 6, 12, 107, 110 Gewinn- und Verlustrechnung 20, 59, 119 nach dem Umsatzkosten- verfahren 124 Gewinnabführungsvertrag 64 Gewinnrechte 59 Gewinnrücklage 112, 113 Gewinnschwellenanalyse 186 Gewinnvergleichsrechnung 213 Gewinnverlagerung 183 Gewinnverwendungs- beschluss 114 Gewinnvortrag 113 Gewinnzuschlag 479 Gläubiger 107, 131 Goodwill 156, 474 Grenzkosten 168 Grenzplankostenrechnung 185 Großaktionäre 16 Großstrategie 241, 243, 249 Großziel 244, 245 Grund 99 Grunderwerbsteuer 67 Grundkapital 57, 61, 67, 111, 129 Grundsteuer 67 Gründung eines eigenen Unternehmens 467 Gruppenleiter 48

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532 Sachverzeichnis

H

Haben 99, 101 Haftung 56 Handelsbilanz 129 Handelsgesetzbuch 50, 96, 129 Handelsregister 56, 132 Handwerk 52 Handwerkskammer 53 Hauptabteilungsleiter 47 Hauptbuch 99 Hauptkostenstellen 172 Hauptversammlung 61 Hermes-Kreditversicherungs-AG 206 Herrschaftsrechte 59 Herstellungskosten 95, 126, 128, 161, 162, 176 Herstellungsstückkosten 178 Hilfs- und Betriebsstoffe 25 Hilfskostenstellen 172 Höchstwertprinzip 128 Holding 64 Holdinggesellschaft 49 Holschuld 446

I

Ideentransfer 339 IDEF Process-Mapping 404 ID-Nummer 73 IEEE Engineering Ethics Code 382 IFRS 149 Immobilien 25 Imparitätsprinzip 128 Implementierung von TQM 323 Indossament 229 Industrie- und Handelskammer 53 Industriekaufmann 51 Industriekontenrahmen 101, 487ff Informationsmanagement 7, 348 Ingenieure beratende 53 Ingenieurstundensätze 182 Ingenieurtagessätze 182, 191 Innenbeziehungen 43 Innenfinanzierung 198 Innengesellschaft 55

Innenverhältnis 29, 319 Intrapreneur 14 Inventar 103 Inventur 103 permanente 103 Investitionen immaterielle 208 Investitionsarten 208 Investitionsentscheidung 209 Investitionsobjekt 208 Investitionsplan 209 Investitionsrechnung 79, 210 Investitionsvorhaben 209 Istkaufmann 50 Istkosten 164

J

Jahresabschluss 59, 80, 131, 161 konsolidierter 132 Jahresfehlbetrag 113, 124 Jahresüberschuss 107, 124

K

Kaizen 407, 412 Kalkulation 162 mit Bezugsgrößen 181 Kalkulationsobjekt 192 Kalkulationszinsfuß 216 Kalkulationszinssatz 216, 217, 218 Kannkaufmann 50 Kapazitätsplanung 299 Kapital 25, 28 gezeichnetes 111 Kapitalbedarf 195 Kapitalbindung 46 Kapitaleigner 15 Kapitalgesellschaft 49, 57, 58, 97 Kapitalkonten 100 Kapitalmarkt 26, 29 Kapitalrücklage 111 Kapitalstruktur 140 Kapitalstruktursanierung 363 Kapitalumschlag 140, 198 Kapitalverwaltung 194 Karriere 2

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Sachverzeichnis 533

Kassenbelege 98 Kauf eines Unternehmens 473 Kaufmann 6, 50 Kaufvertrag 307 Kennzahlen 133 Key Account Management 366 Kleine Aktiengesellschaft 58, 62 Kleinunternehmer 74, 97 Kleinstaktiengesellschaft 62 Kommanditgesellschaft 54, 57 auf Aktien 64 Kommunikationsaufwand 43 Komplementär 65 Konkurs 138 Konstruktionszeichnungen 25 Kontenform 116 Kontenklassen 101 Kontenrahmen 487 Kontokorrentkredite 199 Kontrolle 3, 235 Konzern 58 , 64 Konzernabschluss 132 Konzernanhang 132 Konzernlagebericht 132 Konzernleitung 49 Körperschaftsteuer 58, 67, 71, 115 Kosten 1, 81, 90, 161, 194, 468 auslastungsabhängige 167 kalkulatorische 93 variable 167, 187 verrechnungsbezogen 165 Kosten- und Erlösrechnung 160 Kostenartenrechnung 165 Kostenbegriff wertmäßiger 92 pagatorischer 92 Kostenbudget 38 Kostenkontrolle 292 Kostenmanagement strategisches 192, 258 Kostenplan 283, 289 Kostenplanung 300 Kostenrechnung 20 auf Istkostenbasis 164 Kostenrechnungssysteme 161 Kostenstellen 1, 171 primäre 172

sekundäre 172 Kostenstellenrechnung 165 Kostenträgerrechnung 165 Kostentragfähigkeitsprinzip 177 Kostentreiber 191 Kostenvergleichsrechnung 211 Kostenverursachungsprinzip 177 Krankenkasse 479 Kreditkarten 222 Kreditrahmen 138 Kritische Weg 299 Kunden 11, 41, 283, 313, 466, 476 Kundenaudit 415 Kundenbedürfnisse 314 Kundenkonten 99, 100 Kundennutzen 22, 314 Kundenorientierung 318 Kundenvorteile 314 Kundenwünsche 415 Kundenzufriedenheit 317, 415 Kurs-/Gewinn-Verhältnis 137 Kursgewinn 14 Kursverluste 93

L

Lagebericht 131, 132 Lagerauftrag 41 Lagerbestände 46 Lagerumschlag 140 Lastschriften 222 Leadership 2, 317 Lean Management 377 Learning by doing 467 Leasen 145 Leistungen 81 Leistungsverrechnung 162 innerbetriebliche 171 Leitende Angestellte 25 Leitungsfunktion 236 Leverage Ratio 141 Lieferantenkonten 99 Lieferantenkredit 116, 229 Limited Company 57 Linienmanager 34 Linienorganisation 283

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534 Sachverzeichnis

Liquidationswert 154 Liquidität 15, 133, 138, 194, 253, 360 ersten Grades 138 prognostische 139 zweiten Grades 138 Liquiditätsplan 361 Liquiditätsrechnung 83 Liquiditätsrisiko 197 Liquiditätsverlust 17 Logistik 45 Löhne 27, 28 Lohngemeinkostenzuschlag 180 Lohnsteuer 67, 69 Lombardkredit 229

M

Make or Buy 184, 190 Management by Chaos 260 by Conflicts 260 by Empowerment 260 by Exception 260 by Inferiority 260 by Information 260 by Objectives 260 by Results 260 by Role Model 260 by Walking Around 260 Managementebene 48, 267 Management-Fähigkeiten 1 Managementhierarchien 46 Managementinformationssystem 20 Managementlehre 2 Managementprozess 235 Manager 59 Market pull 11, 193 Market push 11, 193, 415 Marketing 31, 32, 312, 428 Marketingkonzept 315 Markt 17 Maschinenauslastungen 46 Maschinenstunde 162 Maschinenstundensatz 182 Maschinenstundensätzen 181, 191 Maschinenzeiten 167

Maßnahmenplan 246 Master budget 255 Materialaufwand 122 Materialgemeinkosten 179 Materialgemeinkostenzuschlag 179 Materialkostenstellen 175 Materialwirtschaft 32 Matrixorganisation 36 Mehrlinienorganisation 35 Mehrwertsteuerschuld 73 Mengenschlüssel 176 Metrik 411, 397 Midijob 71 Micro-Bilanzrechtsgesetz 62, 63 MicroBilG 62, 63 Miete 95 Mineralölsteuer 67 Minijob 70, 71 Mischformen 65 Mission 249 Mitarbeiter 25 Mitarbeiterführung 7, 352 Mitarbeitervertreter 61 Murphy's Law 284

N

Nebenkostenstellen 172 Nennwert 129 Nettosubstanzwert 153 Nettovermögen 105 Nettoverschuldung 145 Netzplantechnik 289, 296 nichtselbständiger Tätigkeit 69 Niederstwertprinzip 129 Non value added work 398, 467 Normalkosten 164 Not-for-profit organization 18 Nutzungsdauer 95, 127, 211, 214, 216, 217, 219 Nutzwertanalyse 220

O

Objectives 244 Offene Handelsgesellschaft 54, 56

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Sachverzeichnis 535

Öffentlichkeitsarbeit 34 Office-Informationssysteme 44 Operativer Plan 246 Operatives Budget 253 Opportunitätskosten 455 Optimaler Plan 240 Optionsverschreibungen 111 Order 228, 230 Organisation 46 äußere 29, 49 innere 29, 30 Organisationsparadigmen 30 Organisationsstrukturen 38 Outsourcen 190, 245, 319, 470 Outsourcing 190, 319 Overheadfolien 456

P

Pareto-Diagramm 441, 443 Pareto-Prinzip 440 Partnerschaftsgesellschaft 56 Passiva 105, 130 Patentamt 343 Patentanmeldung 343 Patentansprüche 344 Patent-Controlling 347 Patenterteilungsprozess 399 Patenterteilungsverfahren 345 Patentfähigkeit 342 Patentmanagement 341 Patentportfolio 348 Patentprüfung 402 Patentrecht 342 Patentverletzungsfälle 347 Patentverwertung 347 Patentwertungsorganisation 342 Pauschalierte Lohnsteuer 70 Payback-Zeitpunkt 338 Person juristische 57, 71 natürliche 57, 71 Personal 31 Personalabteilung 351 Personalaufwand 122 Personalauswahl 351 Personalgemeinkosten 179

Personalleiter 47 Personalmanagement 350 Personengesellschaften 49, 54 Pflichtenheft 41, 283 Pläne 236 Planen 235 Plankosten 164 Plankostenbasis 164 Planung 3 kurzfristige strategische 244 langfristige strategische 241 operative 246 strategische 239, 427 Planwerten 161 Planwirtschaft 18 Polardiagramme 430 Poor Dogs 434 Portfolio-Analyse 432 Portfolio-Matrix 436 Präsentationen 455 Preisgestaltung 478 Preisuntergrenze 184 Price-to-earnings ratio 137 Primat der Produktion 12 des Absatzes 12 Private Limited Company 60 Privatentnahmen 53, 94 Privatvermögen 52, 76 Process owner 357 Process-Flow 398 Produktdokumentation 41 Produktion 31 Produktionsfaktoren 25 Produktionslogistik 46 Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme 44, 349 Produktionsprozess 193 Produktionstechnik 7 Produktivität 19 Produktlebenszyklus 431 Produktmanager 34 Produktsparten 36 Produzent 30 Profit 12, 23 Profit Center 38, 177, 256 Prognosen und Szenarien 437

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536 Sachverzeichnis

Projekt 279 Projektauftrag 286 Projekt-Controlling 291 Projektdokumentation 284 Projektende 279 Projekt-Geschäftseinheiten 280 Projektkoordination 280 Projektleiter 41, 246 Projektmanagement 279 Projekt-Manager 279 Projekt-Matrixorganisation 280 Projektportfolio 340 Projektstrukturplan 283 Projekt-Team 279 Projektverantwortliche 246 Projektvertrag 286 Projektziel 279 Proportionalkosten 168 Prozessanalyseverfahren 398 Prozessgliederungsprinzip 101 Prozesshierarchie 396 Prozessketten 39 Prozesskostenrechnung 178, 181, 319, 423 Prozessverbesserungen 192 Prüfkosten 167 Publizitätsgesetz 132 Pufferzeiten 289

Q

QM-Handbuch 325 Qualität 319 Qualitätsmanagement nach DIN ISO 900X 323 Qualitätssicherung klassische 321 Quality Function Deployment 423 Quittungen 98

R

Rationalisierung 340 Rationalisierungs- bzw. Modernisierungsprojekt 338 Realsteuern 67 Rechner 25

Rechnungsabgrenzungs- posten 106, 113 Rechnungslegung 80 Rechnungswesen 4, 6 extern 80 intern 80 Rechtsabteilung 34 Rechtsbehelfsverfahren 78 Rechtsform 29, 49 Regelgröße 6 monetäre 6 Regionalvorstand 36 Reinvermögen 82, 105, 152 Rektapapier 230 Rembours 233 Rendite 134 Rentabilität 134 Rentabilitätskennzahl 137 Rentabilitätsrechnung 214 Reproduktionswert 153 Reserven stille 116 Ressourcenrahmen 279 Return On Investment 141 Risiko 14 Risikoanalyse 284 Risikomanagement 369 Rohbetriebsvermögen 103 Rohstoffe 25, 26, 139 Rote Zahlen 108 Rücklage 61 Rücklagen für eigene Anteile 112 gesetzliche 112 offene 112 satzungsmäßige 112 Rückstellungen 115

S

Sachkonten 99 Sachverständige technische 53 Saldo 99, 197 Sanierung 360 bei gerichtlicher Insolvenz 365 Sanierungsmanagement 359

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Sachverzeichnis 537

Sanierungsplan 360 Säumniszuschläge 78 Schecks 98, 224 Scheinselbständigkeit 52, 63 Schenkungssteuer 67 Schlüssel wertmäßiger 181 Schmalenbach-Schema 83 Schnittstellen 43 Schrottwert 154 Schulden 98, 103 Schuldenverzeichnis 104 Schuldverschreibungen 111 Selbstbewertung 413 Selbstkosten 95, 161, 162, 176 Self-Assessment 321 Self-Benchmarking 321 Severance pay 16 Shareholder 318 Shareholder Value 15 Shareholder-Value-Management 151, 274 Six Sigma 326 Six Sigma Philosophie und ihre Implementierung 334 Solawechsel 225 Soll 101 Soll-/Istwert-Vergleich 4, 5, 6 Sonderabschreibungen 95 Sonderausgaben 68 Sonderposten mit Rücklageanteil 113 Soziale Verantwortung 17 Sozialplan 17 Sozialversicherung 17 Sparten 34 Spartenorganisation 35 Spartenvorstand 37 Spätindikatoren 271 Spenden 93 Spezialisten 1 spin-off-Firmen 469 Staatsmarkt 26 Stabsfunktionen 34 Staffelform 104 Stammkapital 57, 58, 129 Stammorganisation 283 Statistische Grundlagen 327

Steuerbilanz 129 Steuerbilanzwert 75 Steuerfachmann 77 Steuerhinterziehung 78 Steuermessbetrag 74 Steuern 67, 235 Steuerrecht 97 Steuerstundung 112, 197 Steuerung 3, 258 Stille Gesellschaft 54, 55 Störeinflüsse 4 Strategie 2, 240 Strategiesanierung 364 Struktur- und Zeitanalyse 297 Strukturieren 43 Stückkosten 168 Stundensatz 478 Stuttgarter Verfahren 156 Substanzwertverfahren 152 SWOT-Analyse 244, 427 Systemgrenzen 25 Szenarien 244

T

Tabaksteuer 68 Tageslichtprojektor 456 Tagesordnung 449 Tagessatz 478 Tantieme 14 Tarifpolitik 15 Tätigkeit selbständige 53 Teamarbeit 300 Teamfähigkeit 303 Technikfeindlichkeit 384 Technisch-Wissenschaftliches Rechnen 349 Technologietransfer 339 Technologiewandel 210 Teilbudget 254 Teileinkünfteverfahren 115 Teilkostenrechnung 164, 183 Teilprojekt-Manager 280 Teilreproduktionswert 153 Teilwert 75

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538 Sachverzeichnis

Teilziele 244 Terminkontrolle 292 Terminplan 283 Textverarbeitungsprogramme 349 Top Corporate Management 49 Top-Management 15, 47, 237, 318 Total Quality Management 8, 34, 316 Totzeitglieder 43 Treppenverfahren 176

U

Überdeckung 197 Überweisung 222 Umfeldanalyse 427 Umlaufvermögen 106, 197 Umlaufvermögensumschlag 140 Umsatzerlöse 87, 122, 160 Umsatzkostenverfahren 120 Umsatzsteuer 67, 72 Umsatzsteuer-Identifikations- nummer 73 Umsatzsteuervoranmeldung 72 Unfallversicherung 479 Unterdeckung 197 Unternehmen 25, 105 öffentliches 18 privatwirtschaftliches 18 Unternehmensanalyse 427 Unternehmenseffizienz 139 Unternehmensgrundsätze 242 Unternehmensleitbild 243 Unternehmensleitsätzen 249 Unternehmensleitung 25 Unternehmensprofil 427 Unternehmensprozess 4, 6, 395 Unternehmenssubstanz 93 Unternehmensvertrag 64 Unternehmenswert 151, 153, 155 156, 158, 160 Unternehmer 1, 11 Unternehmergesellschaft 60 Unternehmerlohn 94 kalkulatorischer 93

V

VDMA 311 VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen 518 VDMA-Lieferbedingungen 518 Verbindlichkeiten 100, 116 kurzfristige 138 Verbrauchsschlüssel 176 Verbrauchsteuern 67 Vergleich 138 Verjährungsfrist 77 Verkäufer 30 Verkaufsbedingungen 312 allgemeine 286 Verkehrsteuern 67 Verlustrücktrag 71 Verlustvortrag 72 Vermögenskonten 100 Vermögensposten 98 Vermögensteuer 75 Vermögensteuergesetz 75 Verrechnungspreise 39, 182 kostenorientierte 183 marktorientierte 183 verhandelte 183 Verschuldungsgrad dynamischer 145 Verspätungszuschläge 78 Vertragsarten 306 Vertragsgestaltung 306 Vertragsprüfung 325 Vertrieb 31 Vertriebsabteilung 29 Vertriebsfunktion 31 Vertriebsgemeinkosten 179 Vertriebsgemeinkostenzuschlag 180 Vertriebskosten 126, 162 Vertriebskostenstellen 175 Verwaltungsgemeinkosten 179 Verwaltungsgemein- kostenzuschlag 180 Verwaltungskosten 126, 162 Verwaltungskostenstellen 175 Verzinsung des Eigenkapitals 16 Visionen 2, 236 Vollkostenrechnung 169

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Sachverzeichnis 539

Vorarbeiter 48 Vorkalkulation 181 Vorkostenstellen 172 Vorratsvermögen 139 Vorsichtsprinzip 128, 150, 151 Vorstand 61 kaufmännischer 31 Vorstandsvorsitzende 47 Vorsteuer 72 Vortragstechnik 462

W

Wachstum 48 Wagniskapital 13 Wechsel 201, 225 gezogener 226 Wechselgeschäfte 197 Wechselkredit 200, 201 Wechselprotest 230 Wechselregress 230 Weisungsbefugnis 33 Werbefachmann 30 Werkliefervertrag 309 Werkstoffe 25 Werkvertrag 308 Werkzeugmaschinen 25 Wert eines Unternehmens 153 Wertaufholungen 96 Wertschlüssel 176 Wertschöpfungskette 41, 193 Wertschöpfungsprozesses 27 Wettbewerb 19 White collar work 395 Wirtschaftlichkeitsanalyse 293 Wirtschaftsprüfer 61 Wirtschaftssystem 26 Wissenstransfer 339 Workflow-Diagramm 398, 399 Workflow-Management 39 Workflow-Managementsysteme 44, 46, 395 Workforce Management 375, 377 Working capital 197

Z

Zahlungsfähigkeit 133 Zahlungsmittel 222 Zahlungsverkehr 194, 222 Zentralbereich 36 Zero-Based-Budgeting 258 Zielkostenrechnung 193 Zinsen 16 Zinseszinsrechnung 216, 217, 221 Zölle 67 Zu- und Abflussprinzip 126 Zuschlagssatz 179 Zuschlagsätze 172 Zuschlagskalkulation 178, 192 differenzierende 179 Zuschreibungen 96 ZVEI 311 ZVEI-Lieferbedingungen 505 ZVEI-Qualitätssicherungs- vereinbarung 514 Zwangsvollstreckung 359 Zweckaufwand 93 Zwischenlagerzeiten 43