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15.11.20 01 Seite 1 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Tariflich abgesicherte Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie Gewerkschaftliche Umsetzungsstrategie dargestellt am Beispiel zwei ausgewählter Branchen: Deutsche Brauwirtschaft und Süßwarenindustrie Referent: Matthias Brümmer, Geschäftsführer Gewerkschaft NGG, Verwaltungsstelle Oldenburg

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Tariflich abgesicherte Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie

Gewerkschaftliche Umsetzungsstrategie

dargestellt am Beispiel zwei ausgewählter Branchen:Deutsche Brauwirtschaft und Süßwarenindustrie

Referent: Matthias Brümmer, Geschäftsführer

Gewerkschaft NGG, Verwaltungsstelle Oldenburg

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NGG-Tariflandschaft

heterogene Struktur weit über 1.000 Tarifverträge bundesweit

(ohne Haustarife) wenige Bundes-Tarife (z.B.: MTV Süßwaren,

BRTV Brauer, Systemgastronomie, Obst und Gemüse)

überwiegend regionale Tarifverträge auf Länderebene

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NGG-Tarifpolitik

Bundesweite Leitlinie mit Rahmenempfehlung zu Beginn der jeweiligen Tarifrunde

Laufende Koordination unter den LB-Vorsitzenden während der Tarifbewegung

dezentrale Tarifpolitik Branchenorientierung

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NGG-Tarifstrategie zur Altersvorsorge

Regelungen zur tariflichen Altersvorsorge auf nationaler Ebene anstreben

Sondierungsgespräche mit Arbeitgeber-vereinigung Nahrung und Genuß (ANG) und Deutscher Brauer-Bund (DBB)

Pilotabschlüsse in einzelnen Branchen (Süßwaren, Brauer)

Bundesweite Koordinierung

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Zwei ausgewählte Beispiele:

tarifliche Altervorsorge in der deutschen Brauwirtschaft konzeptioneller Ansatz Verlauf und Umsetzung aktueller Stand

tarifliche Altersvorsorge in der Süßwareindustrie Ansatz Der Tarifabschluss Die Pensionskasse

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Konzept Altersversorgung Brauwirtschaft

NGG schlägt Deutschem Brauerbund Verhandlungen über einen Tarifvertrag auf nationaler Eben vor

Inhalt des Tarifvertrages: Aufbau einer Altersversorgung für die Beschäftigten der

deutschen Brauwirtschaft Bildung eines Branchenfonds

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Branchenfonds Brauwirtschaft

NGG und DBB vereinbaren in einem nationalen Branchentarifvertrag einen Branchenfonds zur Alterssicherung

Der Branchenfonds wird aus Beiträgen gespeist Der Branchenfonds wird bei einem unabhängigen Träger

angesiedelt (z.B.Hamburger Pensionsverwaltung) Der Träger verwaltet den Fonds, legt die Beiträge an und zahlt

die Renten aus Bildung eines paritätisch besetzten Beirates Beirat kontrolliert den Fonds und macht Anlagevorschläge

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Inhalte des nationalen Tarifvertrages

Definiert den Geltungsbereich Regelt die Fondskonstruktion Legt den Rahmen für die Finanzierungsbestandteile

der Altersversorgung fest Regelt Anspruchsvoraussetzungen

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Die Finanzierung der Altersversorgung

Regionale Tarifvertragsparteien regeln Finanzierungsbestandteile wie z.B.: Umwandlung VWL Umwandlung Einmalzahlungen Bestandteile von Entgelterhöhungen Arbeitgeberbeiträge Ersparte Steuern und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

ggfs. Zusätzliche Möglichkeiten: Eigenständige Arbeitgeberbeiträge Eigenleistung der Beschäftigten

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Leistungen

Leistungen aus dem Fonds erhalten nur Begünstigte für die eingezahlt wurde

Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach Höhe und Dauer der Einzahlungen und der Fondsentwicklung

Angestrebte Anspruchsvoraussetzungen: Zahlungen mit Eintritt in die gesetzliche Altersrente

oder mit Eintritt in die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in die Hinterbliebenenrente

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Kriterien Branchenfonds

Sicherheit bei Insolvenz sofortige Unverfallbarkeit

keine 10jährige Wartezeit wegen Betriebszugehörigkeit

Fortführung nach Arbeitgeberwechsel möglich flexible Finanzierung

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Zeitliche Entwicklung

23. Juni 2000: Präsident DBB erklärt Bereitschaft zu Regelungen zur Altersvorsorge

4. September 2000: NGG Brief an DBB mit der Bitte um einen Termin

11 Monate vergingen bis zu einem Termin Am 18.7.01: Präsentation der NGG Vorstellungen Kein konkretes Gesprächsergebnis Arbeitgeber wollen den NGG-Vorschlag intern vorstellen

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Betriebliche Initiativen

Zwischenzeitlich hat es betriebliche Entwicklungen gegeben, mit dem Ziel dort und nicht auf der Ebene der Flächentarifverträge zu Vereinbarungen zum Thema Altersvorsorge zu kommen Brau und Brunnen: bereits längerfristiges Ansinnen für eine

Vereinbarung zur Entgeltumwandlung Holsten: hat für Hamburg und einige andere Standorte eine BV

abgeschlossen Beck&Co: das Thema Altersvorsorge wurde mit dem Thema

Arbeitszeitflexibilisierung gekoppelt, ist aber noch nicht aktiviert Schörghuber- Gruppe: es gibt Gespräche auf Konzernebene

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Sachstand Brauwirtschaft

Erstes Gespräch kommt nach über einem Jahr Vorlaufzeit am 18.7.01 zustande

Arbeitgeber des DBB sind ohne jede Kompetenz Schriftliche Antwort vom 12.9.01 beinhaltet ANG Linie

Keine Arbeitgeberbeiträge Doppelte Freiwilligkeit Keine gemeinsame Einrichtung

Fazit: NGG geht den Weg der regionalen Tarifverhandlungen

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Altersvorsorge TV Abschlüsse Brauwirtschaft

Brauwirtschaft NRW AV Betrag des Arbeitgebers 1.000,--DM; 780,-- DM

anstelle bish. VWL, 54,-- DM Erhöhung VWL, 166,-- DM Zuzahlung des Arbeitgebers (eingesparte Sozialversicherungsbeiträge)

Wer VWL weiterführt , erhält für PK 54,-- DM v. AG Entgeltumwandlung bis 4% BBG -RV Durchführung PK (Auswahl Tarifparteien)

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Altersvorsorge TV-Abschlüsse Brauwirtschaft

Brauereien Hessen; Rheinland- Pfalz, Saarland DM 1.200,-- Altersvorsorge (bisher DM 936,-- VWL) Azubis: Altersvorsorge DM 600,-- (bisher DM 468,--

VWL) Pensionskasse

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Altersvorsorge Süßwaren

Der Ansatz: Nach Erfolglosigkeit der Sondierungen zwischen ANG

und NGG: Spitzengespräche zwischen NGG und BDSI

zur Sondierung der Möglichkeiten

Verständigung auf nationale VH: Entgelt und

Altersvorsorge im Paket

Marathonverhandlung brachte im ersten Anlauf

folgendes Ergebnis:

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Eckpunkte der tariflichen Regelungen

Einrichtung einer Pensionskasse tariflicher Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers von

0,35% der Entgelte Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung

zum Zwecke der Altersvorsorge (bis zur Grenze des versicherungspflichtigen Entgelts nach SGB III/mindestens z.Zt. 630,--DM)

Regelungen zur Unverfallbarkeit etc.

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AvTV Süsswarenindustrie

Tarifvertrag tritt am 21.4.2001 in Kraft, Entgeltumwandlung am 1.1.2002

Einrichtung von Vorsorgekonten für Arbeitnehmer der Süßwarenindustrie bei der „Pensionskasse Ernährung und Genuss“

Überweisung des Altersvorsorgebetrages des Arbeitgebers

Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ab 1.1.2002 freiwillig möglich

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Für wen gilt derAltersvorsorge -Tarifvertrag?

Süßwarenindustrie West und Ost Mitglieder der vertragschließenden Parteien Mitglieder der Gewerkschaft NGG und des

Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie Für Arbeitnehmer und Auszubildende Ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von 4 Monaten

als Voraussetzung (bei Saisonbeschäftigten werden Beschäftigungszeiten zusammengerechnet, falls nicht mehr als 12 Monate dazwischen liegen)

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Auswahl der Pensionskasse

Im Tarifvertrag wurde vereinbart, die tarifliche Altersvorsorge bei einer von den Tarifvertragsparteien auszuwählenden Pensionskasse durchzuführen

Für besondere Fälle gibt es weitere tarifliche Regelungen Nach Vorstellung und Prüfung verschiedener Anbieter

wurde die Hamburger Pensionskasse ausgewählt

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Bezeichnung

„ Pensionskasse Ernährung und Genuss“

in derHamburger Pensionskasse von 1905 VVaG

www.p-eg.de

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Vorteile der PensionskasseErnährung und Genuss

Träger ist eine große renommierte Hamburger Pensionsverwaltung (HPK)

geringe Abschluss- und Verwaltungskosten

Nutzung der Steuervorteile Nicht nur Altersrente, auch

Hinterbliebenen- und Invaliditätsrente

Hohe Sicherheitsstandards Vorteile im Vergleich zu

anderen Anbietern Einflussnahme auf

Vertragsgestaltung möglich Wechsel auch zu anderen

Anbietern möglich (Kündigungsfristen vereinbart)

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Leistungsarten

Alterspension ab 60 oderspäter

Invalidenpension bei BUoder EU

Witwen- und Witwerpension Waisenrente bis Ende derAusbildung

Kapitalwahlrecht Hypothekendarlehen zuVorzugskonditionen

Ohne Gesundheitsprüfung / -fragebogen

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Leistungsarten

Alterspension ab 60 oder später: Lebenslängliche Zahlung, frühestens ab Alter 60 und spätestens ab Alter 65. Wenn nach dem 60. Lebensjahr noch keine Rente bezogen wird, gibt es zusätzliche Steigerungen der Rente.

Witwen- und Witwerpension: Nach 3-jähriger Wartezeit lebenslange Zahlung von 60 % des jeweils erreichten Rentenanspruches an den hinterbliebenen Ehepartner des Versicherten. Heiratet die Witwe bzw. der Witwer wieder, so wird eine Abfindung bis zur Höhe von 5 Jahresrenten gezahlt.

Kapitalwahlrecht: Auszahlung des Deckungskapitals der Altersrente; die Hinterbliebenenrente bleibt erhalten. Ausübung der Option im 57. Lebensjahr, wenn zuvor mindestens 12 Versicherungsjahre zurückgelegt wurden.

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Leistungsarten

Invalidenpension bei Erwerbsminderung:Nach 3-jähriger Wartezeit Zahlung des jeweils erreichten Rentenanspruchs während der Dauer der Invalidität nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung

Waisenrente bis Ende der Ausbildung:Nach 3-jähriger Wartezeit bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr zuzüglich Wehrdienstzeit. Die Waisenrente beträgt 1/6, die Vollwaisenrente 1/3 des Versichertenanspruches.

Hypothekendarlehen zu Vorzugskonditionen

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Monatliche Altersrente für DM 100,-- monatlichen Beitrag

Alter bei Gesamtrente aus Beitrag / bei Zins

Eintritt Rentenbeginn 7,2 % 8 %20 60 1.155 1.433

63 1.508 1.90865 1.837 2.355

30 60 543 63363 721 85565 885 1.062

40 60 234 25763 324 36165 403 455

50 60 81 8463 123 13065 162 173

Zusätzlich werden Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten gezahlt.

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Ältere Arbeitnehmer

Mit 50 Jahren: Altersvorsorgebeitrag des Arbeitgebers Ersparnis von Steuer- und

Sozialversicherungsbeiträgen Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz

nach 3 Jahren Wartezeit Mit 55 Jahren bei niedriger Rentenzahlung

Kapitalabfindung möglich Fazit:Es lohnt sich auch für Ältere

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Information

Kontoauszug

1 x jährlich im Sommer

Stand der Versorgungsleistung

Hochrechnung bis Alter 60 / 63 / 65

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Steuerliche Vorteile nutzen

Der Altersvorsorgebetrag des Arbeitgebers ist steuer-und sozialversicherungsfrei

Die Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei (Allerdings besteht die Sozialversicherungsfreiheit nur bis 2008)

Diese Vorteile können insgesamt bis 4.224 DM jährlich genutzt werden (4% der BBG der RV in 2002).

Ferner können Zulagen und Steuervergünstigungen der sog. „Riester-Förderung“ genutzt werden

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Tariflicher Altersvorsorgebetrag (Süßwarenindustrie)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung des Altersvorsorgebetrages durch den Arbeitgeber

Die 0,35% des Arbeitgebers werden steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt

Die Höhe des Altersvorsorgebetrages ergibt sich aus den Tabellen,die dem Tarifvertrag als Anlage beigefügt sind

Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch

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Brutto-netto Effekt der Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer spart Lohn- bzw. Einkommenssteuern je nach Steuerklasse z.B 30%

Der Arbeitnehmer spart ca. 20% Sozialversicherungs-beiträge

Es lohnt sich also, die Entgeltumwandlung zu nutzen Dies gilt besonders auch für die Vermögenswirksamen

Leistungen

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Antrag auf Entgeltumwandlung

Schriftlichen Antrag an Arbeitgeber stellen 2 Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt der

Entgeltumwandlung Widerruf auch schriftlich Entscheidung kann von Kalenderjahr zu

Kalenderjahr neu getroffen werden Formulare zum Eintragen der Daten nutzen

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„Riester-Förderung“

Für eine bestimmte Sparrate vom Bruttolohn (2002 1%, 2004 2% , 2006 3% und ab 2008 4 %)

gibt es staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug Die Grundzulagen je Erwachsenen steigen von DM 74

im Jahr 2002 bis auf DM 300 im Jahr 2008 jährlich Die Kinderzulage beträgt je Kind DM 90 im Jahr 2002 und

steigt bis zum Jahr 2008 auf DM 360 jährlich Der Sonderausgabenabzug steigt im selben Zeitraum von

max. DM 1026 auf DM 4107

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Wechsel des Arbeitgebers

Falls der neue Arbeitgeber mitwirkt, kann das Vorsorgekonto mit weiteren Beiträgen fortgeführt werden

Das Konto bleibt beitragsfrei stehen oder kann mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse kann über

sogenannte Minimalabfindungen gemäss Betriebsrentengesetz beendet werden

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Wie sicher sind die Anlagen?

Die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist sofort unverfallbar.

Es wurde tariflich vereinbart, dass auch die Arbeitgeberbeiträge sofort unverfallbar sind.

Es gibt einen gesetzlichen Insolvenzschutz. Die Pensionskasse ist absolut sicher:

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, strenge Anlagevorschriften,Treuhänder

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ANG will betriebliche Altersvorsorge verhindern

ANG will auf Bundesebene sich auf Entgeltumwandlung beschränken keine Finanzierung im Gesamtvolumen keine Gemeinsame Einrichtung keine Priorität für Pensionskasse keine Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge etc.

Die Neuregelung der betr. Altersvorsorge ist für ANG kein Thema

ANG versucht Süßwaren TV zu torpedieren

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SüsswarenindustrieAltersvorsorge

Kombinierter Abschluss Altersvorsorge und Entgelt Volumen 2,85 %: Entgelterhöhung 2,5% plus 0,35%

Altersvorsorgebeitrag Wichtiger als die Höhe des Abschlusses war die

Durchsetzung der zwei großen politischen Ziele: Durchführungsweg Pensionskasse und Arbeitgeberbeitrag im rechtlichen Sinn

Mit diesem Abschluß wurde der Weg für die gesamte Ernährungswirtschaft geebnet

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.... und es laufen viele weitere Aktivitäten

und Verhandlungen

Zuckerindustrie National, Tarifauseinandersetzung Cigarettenindustrie National, TV BdS, Obst & Gemüse, etc.

Raiffeisen Warengenossenschaften BaWü Rahmenvereinbarungen HPK in den LB Nord,

BaWü und HRhPfS Unendlich viele weitere regionale, wie

Unternehmens- und Haustarifverhandlungen

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Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft

Milchwirtschaft Bayern: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL

von 936,-- DM Pensionskasse

Milchwirtschaft Baden- Württemberg: 900,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall der VWL

von 624,-- DM Pensionskasse Auch bei Entgeltumwandlung 10%

Arbeitgeberzuschuss max. 175 Euro p.a.

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Altersvorsorgeabschlüsse in der Milchwirtschaft

Milchwirtschaft NRW 1.000,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von

780,-- DM HPK Auch bei Entgeltumwandlung 10%

Arbeitgeberzuschuss bis max. 4 % BBG der RV derzeit 348,--DM p.a.

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Altersvorsorgeabschluss in der Erfrischungsgetränkeindustrie

Eckpunkte in Stichworten:

Für Tarifverträge mit VWL: 1.200,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 936,-- DM 825,-- DM Altersvorsorgebetrag bei Wegfall VWL von 624,-- DM 450,- DM für das Tarifgebiet Ost; es wird eine materielle Leistung

von 312,- DM angesetzt Durchführungsweg Pensionskasse Auskehrung 20% eingesparte AG-Anteile Sozialversicherung bei

Umwandlung VWL zusätzlich 76,- DM Arbeitgeberbeitrag

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15.11.2001Seite 43 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Die Kernpunkte:

Im wesentlichen haben sich überwiegend folgende Eckpunkte der NGG Altersvorsorge-Abschlüsse herauskristallisiert:

Durchführungsweg: Pensionskasse Umwandlung der VWL zu reinen Arbeitgeber-Beiträgen Auskehrung der eingesparten Arbeitgeberanteile zur

Sozialversicherung (20%) zusätzliche Entgeltumwandlung durch den AN möglich in einigen Bereichen: zusätzlicher Aufstockungsbetrag des

AG und Auskehrung der eingesparten AG-Anteile bei weiterer Entgeltumwandlung durch den AN

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15.11.2001Seite 44 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Pensionskasse: richtiger Weg

„Pensionskassen sind die Gewinner der Rentenreform“(Quelle: Hartmut Engbrock, Unternehmensberatung Dr. Heubeck)

„Gemessen an der voraussichtlichen Rendite ist die Pensionskasse Favorit. Dank neuer zusätzlicher Steuervorteile bringt sie 50% mehr Ruhegeld als die Privatvorsorge.“ (Quelle: Capital 14/2001)

„Trübe Aussichten für deutsche Pensionsfonds“ (Quelle: FAZ vom 3.7.01)

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15.11.2001Seite 45 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

aktuelle Tariflandschaft in November 2001

NGG hat bisher über 50 Altervorsorge-Tarifverträge abgeschlossen.

Viele Regionale Regelungen auf Länder- und Branchenebene und Haustarife

In Niedersachsen werden derzeit verhandelt: Brauereien (2.VH 22. November) Milchwirtschaft (Norddeutschland) (1.VH 11. Dezember) Ernährungsindustrie (1.VH 19.Dezember)

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Es liegt in unserer Gestaltungskraft:

So oder so

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15.11.2001Seite 47 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

In verschiedenen Bereichen haben wir es schon geschafft aber wir brauchen allüberall Tarifverträge zur

Altersvorsorge...

...damit alt werden

nicht arm sein heißt