25
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Montag, 12.01.2015 In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres stand zunächst die Beratung und Beschlussfas- sung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 einschließlich der Finanzplanung bis 2018 auf der Tagesordnung. Die vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Wilhelm Fügner und Herrn Bürgermeister Hans Rieger entworfene Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan 2014 bis 2018 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Planansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, die besonderen Anlagen, die Finanzplanung, wie aber auch die Haushaltssatzung wurde von Herrn Fügner von der Verwaltungsgemeinschaft Munder- kingen vorgetragen und eingehend erläutert. Die Haushalts- und Finanzlage, so Bürgermeister Hans Rie- ger, ist zufriedenstellend. Wir hatten schon schlechtere Jahre. Auch 2015 kann die Gewerbesteuer in be- trächtlicher Höhe veranschlagt werden, und zwar mit 350.000 €. Das heißt unseren mittelständischen Be- trieben geht es gut und ihre Auftragslage ist hervorragend, so der Vorsitzende. Die Netto-Investitionsrate 2015 beträgt 120.000,00 € abzüglich 39.100,00 € für ordentliche Tilgung von Krediten, dies ergibt somit eine Nettoinvestitionsrate von 80.900 €. Im investiven Bereich, also im Vermögenshaushalt sind Aus- gaben in Höhe von 172.600,00 € eingeplant. Hier sind Maßnahmen für den Straßenendausbau des Bau- gebiets Stützen IV und für den Grunderwerb innerhalb der Gemeinde vorgesehen und zu finanzieren. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ihre Einnahmequelle wie bisher auch voll aus- schöpfen muss. Dies gilt insbesondere im Bereich der Gebührenhaushalte, Wasser-, Abwasser- und Ab- fallbeseitigung. Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Auch hat der Gemeinderat der Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2015 zuge- stimmt. Derzeit wird eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,45 €/m³ erhoben. Dieser Gebührensatz gilt seit 01.01.2014. Nach der Gebührenkalkulation ist jedoch eine Gebühr von 1,55 €/m³ notwendig um diesen Gebührenhaushalt auszugleichen. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Gebührenerhöhung in dieser Größen- ordnung vorgesehen. Ferner hat der Gemeinderat der Änderung der Abwassersatzung zugestimmt. Derzeit wird in der Ge- meinde Emerkingen eine Schmutzwassergebühr von 2,00 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,25 €/m² erhoben. Dieser Gebührensatz gilt seit 01.01.2012. Die kostendeckende Abwassergebühr be- trägt nach der Gebührenkalkulation vom 28.11.2014 2,40 €/m³ beim Schmutzwasser und 0,31 €/m² beim Niederschlagswasser. Um den Gebührenhaushalt ausgleichen zu können, ist diese Erhöhung unbedingt notwendig. Auf die Veröffentlichung der oben genannten Änderungssatzungen in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Auch berichtete der Vorsitzende, dass im Jahr 2014 insgesamt 3.360 € an Spenden bei der Gemeinde eingegangen sind. Die Annahme dieser Spenden bzw. Zuwendungen wurde vom Gemeinderat zuge- stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei allen Spendern für diese großartige Unterstützung. AMTSBLATT der Gemeinde Emerkingen Herausgeber: Bürgermeisteramt 89607 Emerkingen 16.01.2015 Nr. 2 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag - Freitag 9.00-11.30 Uhr Tel.: 07393 / 2239 Donnerstag 14.00-18.30 Uhr Fax: 07393 / 6578 E-Mail: [email protected] Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können vorher telefonisch jederzeit vereinbart werden. Redaktionsschluß Amtsblatt: Mittwoch 8.00 Uhr Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Hans Rieger oder sein Vertreter im Amt.

16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Montag, 12.01.2015

In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres stand zunächst die Beratung und Beschlussfas-sung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 einschließlich der Finanzplanung bis 2018 auf der Tagesordnung. Die vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Wilhelm Fügner und Herrn Bürgermeister Hans Rieger entworfene Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan 2014 bis 2018 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Planansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, die besonderen Anlagen, die Finanzplanung, wie aber auch die Haushaltssatzung wurde von Herrn Fügner von der Verwaltungsgemeinschaft Munder-kingen vorgetragen und eingehend erläutert. Die Haushalts- und Finanzlage, so Bürgermeister Hans Rie-ger, ist zufriedenstellend. Wir hatten schon schlechtere Jahre. Auch 2015 kann die Gewerbesteuer in be-trächtlicher Höhe veranschlagt werden, und zwar mit 350.000 €. Das heißt unseren mittelständischen Be-trieben geht es gut und ihre Auftragslage ist hervorragend, so der Vorsitzende. Die Netto-Investitionsrate 2015 beträgt 120.000,00 € abzüglich 39.100,00 € für ordentliche Tilgung von Krediten, dies ergibt somit eine Nettoinvestitionsrate von 80.900 €. Im investiven Bereich, also im Vermögenshaushalt sind Aus-gaben in Höhe von 172.600,00 € eingeplant. Hier sind Maßnahmen für den Straßenendausbau des Bau-gebiets Stützen IV und für den Grunderwerb innerhalb der Gemeinde vorgesehen und zu finanzieren. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ihre Einnahmequelle wie bisher auch voll aus-schöpfen muss. Dies gilt insbesondere im Bereich der Gebührenhaushalte, Wasser-, Abwasser- und Ab-fallbeseitigung. Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

Auch hat der Gemeinderat der Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2015 zuge-stimmt. Derzeit wird eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,45 €/m³ erhoben. Dieser Gebührensatz gilt seit 01.01.2014. Nach der Gebührenkalkulation ist jedoch eine Gebühr von 1,55 €/m³ notwendig um diesen Gebührenhaushalt auszugleichen. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Gebührenerhöhung in dieser Größen-ordnung vorgesehen.

Ferner hat der Gemeinderat der Änderung der Abwassersatzung zugestimmt. Derzeit wird in der Ge-meinde Emerkingen eine Schmutzwassergebühr von 2,00 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,25 €/m² erhoben. Dieser Gebührensatz gilt seit 01.01.2012. Die kostendeckende Abwassergebühr be-trägt nach der Gebührenkalkulation vom 28.11.2014 2,40 €/m³ beim Schmutzwasser und 0,31 €/m² beim Niederschlagswasser. Um den Gebührenhaushalt ausgleichen zu können, ist diese Erhöhung unbedingt notwendig. Auf die Veröffentlichung der oben genannten Änderungssatzungen in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

Auch berichtete der Vorsitzende, dass im Jahr 2014 insgesamt 3.360 € an Spenden bei der Gemeinde eingegangen sind. Die Annahme dieser Spenden bzw. Zuwendungen wurde vom Gemeinderat zuge-stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei allen Spendern für diese großartige Unterstützung.

AMTSBLATT der Gemeinde Emerkingen

Herausgeber: Bürgermeisteramt 89607 Emerkingen 16.01.2015 Nr. 2

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag - Freitag 9.00-11.30 Uhr Tel.: 07393 / 2239 Donnerstag 14.00-18.30 Uhr Fax: 07393 / 6578

E-Mail: [email protected] Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können vorher telefonisch jederzeit vereinbart werden.

Redaktionsschluß Amtsblatt: Mittwoch 8.00 Uhr Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister Hans Rieger oder sein Vertreter im Amt.

Page 2: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Der überwiegende Teil der Spendengelder fließt in die Bürgerstiftung der Gemeinde Emerkingen. Mit die-sen Geldern kann die Gemeinde soziale und mildtätige Projekte innerhalb der Gemeinde unterstützen, was auch getan wird.

Unter Punkt „Bekanntgaben“ teilt der Vorsitzende dem Gremium mit, dass mit Erlass vom 22. Dezember 2014 des Landratsamtes die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Emerkingen am 30. November 2014 für gültig erklärt wurde. Der neu gewählte Bürgermeister Paul Burger kann somit zum 16. März 2015 sein Amt antreten.

Auch gab der Vorsitzende bekannt, dass seit einigen Jahren die Landeskreditbank Baden-Württemberg der Gemeinde mitteilt, wie hoch die Ausfallhaftung der einzelnen Darlehensnehmer in der Gemein-de Emerkingen ist. Die Darlehen werden vorwiegend zum Bau von Wohnungen und Eigenheimen ge-währt. Der Kapitalstand am 31. Dezember 2014 beträgt 309.268,60 €. Insgesamt hat die Gemeinde für diese Darlehen für ihre Mitbürger die Ausfallhaftung übernommen.

Ferner gibt der Vorsitzende die Schülerzahlen der Musikschule Raum Munderkingen vom 01.12.2014 bekannt. Demnach besuchen 60 Kinder und Jugendliche aus unserer Gemeinde die Musikschule Raum Munderkingen.

Auch gibt der Vorsitzende mit Freude bekannt, dass die Gemeinde Emerkingen erneut wieder in der LEADER Aktionsgruppe Oberschwaben in die Förderperiode 2014 bis 2020 mit aufgenommen wur-de. Das Landratsamt hat für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wieder neue Wildschaden-schätzer bestellt. Für unsere Region ist Herr Friedrich Dommer aus Schelklingen zum Wildschaden-schätzer bestellt worden, so der Vorsitzende.

Schließlich wurde im Gremium das Ergebnis der Überprüfung des Kindergartengebäudes durch den Brandschutz vorgelegt. Aus brandschutztechnischer Sicht sind dabei keine größeren bauliche Verände-rungen zu schaffen. Lediglich Türen im Treppenraum sind nachzurüsten bzw. durch organisatorische Maßnahmen die Dinge sicherzustellen. Unser Bauhof wird hierzu die angesprochenen Verbesserungen vornehmen und erledigen.

Unter Punkt „Verschiedenes“ nahm der Gemeinderat zur Aufforstung des Flurstücks Nr. 457 Ge-wann „Halden“ in Emerkingen Kenntnis. Hier ist beabsichtigt, auf einer Fläche von 0,97 ha eine Auffors-tung dieses Grundstücks als Weihnachtsbaumkultur vorzunehmen. Auf dieser Fläche sollen in den nächs-ten Jahren Nordmanntannen und Blaufichten gepflanzt werden. Der Gemeinderat nahm von diesem An-trag Kenntnis und hat einstimmig sein Einvernehmen hierzu erteilt.

Ferner wurde der Vorsitzende in der Sitzung angesprochen, warum die Straßenbeleuchtung in Teilbe-reichen brennt bzw. länger brennt und in anderen Teilbereichen überhaupt nicht. Durch die Bau-maßnahme in der Kirchstraße ist eine Schaltung der Straßenbeleuchtung für das komplette Oberdorf nicht mehr möglich. Erst mit Abschluss dieser Arbeiten und der Neuinstallation der neuen Straßenbeleuchtung sind hier wieder geregelte Zeiten möglich. Es bleibt deshalb einfach abzuwarten, bis die Baumaßnahmen in der Kirch- bzw. Schloßstraße abgeschlossen sind. Der örtliche Bauhof und Elektromeister Franz Fran-kenhauser versuchen natürlich aus dieser Situation heraus, das bestmögliche zu machen. Die jetzige Übergangslösung mit verschiedenen Einspeisepunkten macht es überhaupt möglich, dass beispielsweise im Neubaugebiet und in der Hundersinger Straße das Licht leuchtet. Jetzt hoffen wir auf eine gute Witte-rung, so dass die Maßnahme in der Kirchstraße alsbald abgeschlossen werden kann.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Hans Rieger, Bürgermeister

Übungsanmeldung der Bundeswehr

Die Bundeswehr führt in der Zeit vom 11.02. bis 12.02.2015 in unserer Raumschaft eine Übung durch. Jagdberechtigte werden hiermit über die bevorstehende Übungstätigkeit der Bundeswehr informiert und gebeten, entsprechend achtsam zu sein. - Bürgermeisteramt -

Abfuhrtermin der „BLAUEN TONNE“ - Voranzeige

Die nächste Leerung der „BLAUEN TONNE“ ist am Montag, 02.02.2015. Auf diesen Termin wird heute schon hingewiesen. - Bürgermeisteramt -

Nächste Abfuhr „Gelber Sack“

Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am Dienstag, 20.01.2015. Wir bitten, das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen. - Bürgermeisteramt -

Page 3: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Gemeinde Emerkingen Alb-Donau-Kreis

V o r b e r i c h t

zum Haushaltsplan 2015

-gemäß § 3 GemHVO-

I. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 sowie Entwicklung der Finanzwirtschaft im HJ 2014

Der Gemeinderat hat am 21.07.2014 die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2013 festge-stellt. Die Jahresrechnung schloss mit einem Überschuss in Höhe von 209,96 € ab, der durch eine Weniger-Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage nachgewiesen ist. Geplant war eine Rücklagenentnahme von 48.000 €. Tatsächlich wurden 47.790,04 € entnommen.

Entwicklung der allgemeinen Rücklage

Stand 31.12.2013/01.01.2014 = 31.914 € ./. voraussichtliche Rücklagenentnahme lt. Haushaltsplan 2014 = 0 €

Voraussichtlicher Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2015 = 31.914 €

Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage beträgt nach dem Haushaltsplan 2015 = 34.659 €. Demzufolge müssen im Haushaltsjahr 2015 3.000 € der allg. Rücklage zugeführt werden.

Abwicklung der vorgesehenen Darlehensaufnahmen aus Vorjahren (HER) einschließlich der im Haushaltsjahr 2013 eingeplanten Darlehensaufnahmen

HER auf 01.01.2013 €

Einplanung 2013 €

Tatsächliche Darlehens- aufnahme 2013 €

Darlehensaufnahme-verzicht beim Rech-nungsabschluß 2013 €

Neuer HER für Darlehens-aufnahme auf 31.12.2013 €

Darlehensaufnahmen aus Vorjahren

-

-

-

-

-

lfd. Jahr 2013 - 40.000 - - 40.000

Insgesamt - 40.000 - - 40.000

Entwicklung der Darlehensaufnahmen bis zu Beginn des Haushaltsjahres 2015

Tatsächlich aufgenommene Darlehen bis 31.12.2013 = 515.888 € + HER für Darlehensaufnahmen zum 31.12.2013 = 40.000 € Zwischensumme = 555.888 € + Neue Darlehnsaufnahme lt. Haushaltsplan 2014 (HAR auf 31.12.2014) = 0 € - Darlehenstilgung 2014 = ca. 37.050 €

Voraussichtlicher Schuldenstand auf 31.12.2014/01.01.2015 = ca. 518.838 € (Pro-Kopf-Verschuldung bei 826 Einw. = 628 €.)

Brutto-/Nettoinvestitionsrate 2013

Hierwegen wird auf die Darstellung unter II A) verwiesen. Zur Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2014

Die Haushaltssatzung 2014 wurde vom Gemeinderat am 18.12.2013 beschlossen.

Das Rechnungsergebnis 2014 steht bei Haushaltplanaufstellung 2015 noch nicht fest.

Page 4: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

II. Das Haushaltsjahr 2015

A) Allgemeines

----------------------------------

Die Haushalts- und Finanzlage ist zufriedenstellend.

Aufgrund der gegenüber dem Vorjahr höheren Steuerkraft sind im Haushaltsjahr 2015 höhere Umlagen an das Land und an den Kreis zu zahlen. Die höheren Umlagen werden ausgeglichen durch höhere Finanzzuweisungen und einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Die Gewerbesteuer kann in beachtlicher Höhe mit 350.000 € veranschlagt werden.

Im Ergebnis können vom Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 120.000 € zugeführt werden.

Im Folgenden wird nun auf die diesjährige Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde näher eingegangen.

Wichtige Eckdaten für die Beurteilung der Finanzlage einer Gemeinde sind

1. die Netto-Investitionsrate und 2. die Verschuldung der Gemeinde.

Zu 1: Netto-Investitionsrate 2015 im Vergleich mit den Vorjahren

Planansatz 2015 €

Planansatz 2014 €

Abrechnung 2013 €

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

Rückführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt

Brutto-Investitionsrate

- im Verwaltungshaushalt zur Deckung der

Ausgaben nicht benötigte Einnahmen -

120.000

-

100.000

-

308.062

-

abzüglich ordentliche Tilgung von Krediten im Vermögenshaushalt

- 39.100

- 38.100

- 41.779

Netto-Investitionsrate

(wichtigstes Merkmal der kommunalen Eigen-

finanzierungskraft)

- im Vermögenshaushalt frei verfügbarer

Investitionsspielraum -

80.900

61.900

266.283

Netto-Investitionsrate pro Einwohner (bei 826 Einwohnern)

97,94 74,94 322,38

Ergänzend sei noch erwähnt, dass in früheren Jahren folgender freie Investitionsspielraum (jeweils Netto-Investitionsrate) gegeben war: 2012 = 149.582 €, 2011 = 38.490 €, 2010 = 106.213 €, 2009 = 83.378 €, 2008 = 299.922 €, 2007 = 171.901 €, 2006 = 9.636 €, 2005 = - 38.986 €, 2004 = 93.761 €, 2003 = 1.053 €.

2009 - 2013 = Rechnungsergebnis

2014 - 2015 = Plan

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Netto-Investitionsrate

Page 5: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Die gegenüber dem Vorjahr um 19.000 € höhere Netto-Investitionsrate 2015 ist im wesentlichen auf folgende Fak-toren zurückzuführen: Auswirkung auf den Haushalt

positiv negativ

- Höhere Finanzzuweisungen des Landes

(einschl. Investitionszuweisung nach § 27 FAG) 17.254 -

- Höherer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 43.390 -

- Höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4.210 -

- Höherer Familienleistungsausgleich 2.490 -

- Höhere Kreisumlage - 33.030

- Höhere Finanzausgleichsumlage - 26.770

- Höheres Gewerbesteueraufkommen 10.000 -

- Höhere Gewerbesteuerumlage - 2.030

- Höhere Personalkosten - 31.455

- Höherer Sachaufwand für besondere Zwecke Gemeindeorgane - 3.200

- Höhere Kosten Fahrzeugunterhaltung Feuerwehr - 2.000

- Niedrigere Kosten für Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr 3.000 -

- Niedrigere Umlage für Werkrealschule 2.200 -

- Höherer Kindergartenlastenausgleich 39.620 -

- Höhere Unterhaltungskosten Römerhalle - 13.500

- Höhere Kostenbeteiligungen Hausen a. B. und Unterwachingen 5.000 -

- Niedrigerer Aufwand Bauleitplanung 4.000 -

- Höheres Gebührenaufkommen Abwasserbeseitigung 12.412 -

- Niedrigeres Müllgebührenaufkommen - 4.501

- Niedrigere Müllumlage Landkreis 3.020 -

- Höhere Kosten für Bewirtschaft. und Fahrzeugunterhalt. Bauhof - 3.000

- Sonstige Abweichungen - 8.110

146.596 127.596

Zu 2: Voraussichtliche Verschuldungsentwicklung der Gemeinde im Haushaltsjahr 2015

Pro-Kopf-Verschuldung bei 826 EW €

Voraussichtlicher Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2015

518.838

628

+ Neue Darlehensaufnahmen lt. Vermögenshaushalt 2015

0

0

./. gepl. Schuldentilgung 2015 - 39.050 - 47

Voraussichtlicher Schuldenstand auf Ende 2015 479.788 581

Im Finanzplanungszeitraum 2016-2018 werden hiervon voraussichtlich 117.300 € ordentlich getilgt.

Nähere Hinweise zur Finanzlage 2015

Eine wichtige Einnahmequelle ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Vorläufig ist ein solcher in Höhe von 385.550 € (im Vorjahr 342.160 €) angenommen.

Die Finanzzuweisungen des Landes betragen voraussichtlich 258.544 € (im Vorjahr 247.510 €).

In diesem Jahr wird mit Gewerbesteuern in Höhe von 350.000 € gerechnet.

Von der Gewerbesteuer müssen an das Land in Form der Gewerbesteuerumlage 71.030 € abgeführt werden.

Aus der höheren Steuerkraftsumme im Vergleich zum Vorjahr resultieren höhere Umlagen. An das Land ist eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 214.710 € (im Vorjahr 187.940 €) und an den Kreis eine Umlage in Höhe von 260.110 € (im Vorjahr 227.080 €) zu zahlen.

Page 6: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Den Gemeinden im Landkreis Alb-Donau kommt zu Gute, dass der Kreisumlagehebesatz von 27,5 v. H. auf einem niedrigen Niveau bleibt.

Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen wurde wie im Vorjahr mit vorläufig 55.000 € angesetzt.

Die Grundsteuereinnahmen sind mit 73.410 € (im Vorjahr 72.340 €) veranschlagt.

Die Personalkosten belaufen sich 2015 auf insgesamt 427.070 € (im Vorjahr 395.615 €). Die Personalkosten des Kindergartens liegen bei 202.065 € (Vorjahr 184.605 €). Bezogen auf das gesamte Volumen des Verwaltungshaus-halts machen die Personalkosten 23,27 v. H. (im Vorjahr 23,4 v. H.) aus.

2015 veranschlagte Gebühren bei den wichtigsten kostenrechnenden Einrichtungen

1.7000.110000 Abwasserbeseitigung

1.7200.110000 Abfallbeseitigung

1.8150.110000 Wasserversorgung

€ Ausgaben (Aufwendungen)

� Diverse Ausgaben einschl. Verwaltungskostenbeitrag

8.400

16.822

5.650

� Umlagen an Verbände/ Kreis 33.100 24.086 35.500

� Kalkulatorische Kosten (Afa + Verzinsung)

87.659

- 0 -

15.682

129.159 40.908 56.832

+ ant. Gebühren-Unterdeck. Vorjahre insgesamt davon im Vorjahr 2014 Planjahr 2015

(31.12.13) -131,74

- -7,00

-7

(31.12.13) +14.398,54 +2.907,00 +1.987,00

+1.987

2009 - 2013 = Rechnungsergebnis 2014 - 2015 = Plan

0 €

200.000 €

400.000 €

600.000 €

800.000 €

1.000.000 €

1.200.000 €

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Einnahmen EPL 9Gewerbesteuer

Schlüsselzuweisungen

Gemeindeanteil an derEinkommensteuer

Gemeindeanteil an derUmsatzsteuer

ZuweisungFamilienleistungsausgleich

Grundsteuer B

Grundsteuer A

0 €

50.000 €

100.000 €

150.000 €

200.000 €

250.000 €

300.000 €

350.000 €

400.000 €

450.000 €

500.000 €

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Ausgaben

Kreisumlage

Finanzausgleichsumlage

Gewerbesteuerumlage an dasLand

Page 7: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Folgejahr 2016 Folgejahr 2017 Folgejahr 2018

+138,74 - -

+3.000,00 +3.000,00 +3.504,54

./. ant. Gebühren-Überdeck. Vorjahre insgesamt davon im Planjahr 2015 Folgejahr 2016 Folgejahr 2017 Folgejahr 2018 Folgejahr 2019

(31.12.13) +139,36

601,36 -115,50 -115,50 -115,50 -115,50

-601

129.152 40.307 58.819

./. Diverse Einnahmen (Erträge) - 37.930 - 7.924 - 2.909

Abdeckung über Gebühren (Soll) 91.222 32.383 55.910

Im HHPlan veranschlagte Gebühren 91.222 32.383 55.910

Hierbei zugrunde gelegte Bemessung Schmutzwassermenge 26.700 m³ x 2,40 €/m³ Niederschlagswasser- menge 87.554 m² x 0,31 €/m²

Wassermenge 34.800 cbm x 1,55 €/cbm + Zählermiete 1.970 €

Lt. Haushaltsplan vorgesehene Ge-

bührenänderung

Gebührenänderung zum 01.01.2015

Gebührenänderung zum 01.01.2015

Gebührenänderung zum 01.01.2015

Haushaltsvolumen

Insgesamt schließen ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben ab:

2015 Vorjahr Mehr/Weniger

- der Verwaltungshaushalt mit 1.835.300 € 1.690.600 € + 144.700 €

- der Vermögenshaushalt mit 172.600 € 305.600 € - 133.000 €

zusammen mit 2.007.900 € 1.996.200 € + 11.700 €

B) Weitere Hinweise zum Verwaltungshaushalt --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Mit folgenden Umlagen muss gerechnet werden: im HJ 2015 im Vorjahr

- Umlage an den Grundschulverband Munderkingen 34.000 € 34.500 € - Umlage für die Werkrealschule an die VG Munderkingen 4.500 € 6.700 € - Musikschulumlage 11.200 € 10.000 € - Zuschuss an die Sozialstation Munderkingen 500 € 500 € - Umlage an den Abwasserverband Raum Munderkingen 33.100 € 32.300 € - Müllumlage an den Landkreis 24.086 € 27.106 € - Umlage Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen 3.900 € 3.900 € - Umlage an die Bussenwasserversorgungsgruppe 35.500 € 35.500 € - Umlage an die VG Munderkingen 55.000 € 55.000 €

2. Der Gesamtaufwand für den Kindergarten ist festgesetzt auf 246.015 €. Darin enthalten sind kalkulatorische Kos-ten (Abschreibungen und Verzinsung des eingesetzten Kapitals) für das Kindergartengebäude in Höhe von 13.020 € sowie Personalkosten in Höhe von 202.065 €.

Folgende Einnahmen stehen den Aufwendungen gegenüber: a) voraussichtliche Zuweisungen nach dem Kindergartenlastenausgleich 90.520 € b) Zuweisungen der Kirchengemeinde 4.050 € c) Kindergartenbeiträge der Eltern 32.700 € d) Zuschuss für Sprachförderung 2.000 € e) Elternbeiträge Mittagstisch 2.500 € f) sonstige Ersätze und Einnahmen 2.560 € zusammen 134.330 €.

Page 8: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

3. Die Gesamtaufwendungen für die Römerhalle belaufen sich voraussichtlich auf 63.865 €. Darin enthalten sind kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Verzinsung des eingesetzten Kapitals) in Höhe von 10.490 €. Die Personalkosten sind mit 7.995 € angesetzt. Die baul. Unterhaltung ist mit 16.000 € veranschlagt. Die Restkosten entfallen auf den sonstigen laufenden Betrieb der Halle.

An Einnahmen stehen den Aufwendungen gegenüber: a) die Kostenbeteiligung der Gemeinden Hausen am Bussen und Unterwachingen mit zusammen ca. 10.000 € b) ein Rückfluss aus dem Getränkelieferungsvertrag mit ca. 2.800 € c) Hallenbenützungsgebühren mit ca. 4.500 € zusammen ca. 17.300 €.

Lässt man die kalkulatorischen Kosten außer Acht, verbleibt nach Abzug der Einnahmen anlässlich des Betriebs der Halle im Jahr 2015 ein Abmangel in Höhe von voraussichtlich etwa 36.075 € (im Vorjahr 19.660 €).

4. Die Realsteuer-Sätze (Hebesätze) betragen

- bei der Grundsteuer A 330 v. H. - bei der Grundsteuer B 310 v. H. - bei der Gewerbesteuer 340 v. H.

C) Vermögenshaushalt

-----------------------------------------------------

Die Gesamtsumme des Vermögenshaushalts liegt mit 172.600 € um 133.000 € unter dem Ansatz des Vorjahres. Im Jahr 2015 im Vermögenshaushalt veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen:

1. Für den Straßenendausbau des Baugebiets Stützen IV Bauabschnitt 1, 2a und 2b ist eine 1. Rate von 45.500 € veranschlagt.

2. Für Grunderwerb werden 85.000 € bereitgestellt.

3. Der allgemeinen Rücklage sind 3.000 € zuzuführen.

4. Abzudecken ist im Vermögenshaushalt des Weiteren noch die Gesamtschuldentilgungsrate mit 39.100 €.

__________

Veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015

somit insgesamt 172.600 €. ========= Als Deckungsmittel sind für den Vermögenshaushalt 2015 vorgesehen:

a) Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts 120.000 €

b) Grundstückserlöse insgesamt 52.500 €

c) KAG-Beiträge 100 €

Deckungsmittel insgesamt 172.600 € =========

D) Finanzplanung 2016-2018

--------------------------------------

Die Finanzplanung ist nach § 85 Abs. 5 der GemO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Zur Be-rechnung der Einnahmen und Ausgaben können nur teilweise die Orientierungsdaten zugrundegelegt werden. Meist sind eigene Schätzungen notwendig.

Für die Folgejahre ist insbesondere die Resterschließung des Baugebiets Stützen IV enthalten.

Die Gemeinde wird ihre Einnahmequellen wie bisher voll ausschöpfen müssen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und Abfallbeseitigung.

Munderkingen, den 16.12.2014 Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Fügner, Fachbeamter für das Finanzwesen

Page 9: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Wir haben in der vergangenen Woche an der guten alten Tradition festgehalten und zum 170. Mal (seit 1845) unseren Kriegerjahrtag wieder feierlich begangen und an die Opfer von Krieg, Gewalt und Terror erinnert. Zum 15. male haben nun auch die Reservisten der Reservistenkameradschaft mit Herrn Wolfram Stiehle an der Spitze teilgenommen. Dabei waren auch Abordnungen aus Ehingen, Laupheim, Bad Buch-au und Laichingen-Römerstein anwesend. Auch dieses Jahr waren wieder die Fronleichnamsgrenadiere mit einer Abordnung aus Munderkingen mit dabei.

Es ist mir ein Bedürfnis, allen Mitwirken-den im Namen der Gemeinde Emerkin-gen herzlich zu danken. So ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, unserem Herrn Pfarrer Dr. Thomas Pitour zu dan-ken für die feierliche und würdevolle Ge-staltung der Messe in der Pfarrkirche und der anschließenden Gedenkfeier. Ebenfalls bedanken möchte ich mich beim Kirchenchor unter Leitung von Franz Frankenhauser, der Organistin Frau Fleischle, dem Mesner, der Lekto-rin sowie den 4 Ministranten für die wür-devolle Gestaltung des Gottesdienstes.

Ein ebenso herzlicher Dank der Musikkapelle mit ihrem Dirigenten Herrn Gerhard Schlecker und allen Aktiven für die musikalische Gestaltung der Gedenkfeier, den antretenden Vereinen und Gruppen, ebenso den Fahnenabordnungen, allen anwesenden Vereinsvertretern, der Reservistenkameradschaft mit ihren Abordnungen, ebenso den Fronleichnamsgrenadieren für ihre Teilnahme und Mitwirkung. Ein herzlicher Dank gilt auch Herrn Wolfram Stiehle von der Reservistenkameradschaft für die Mitorganisation. Auch den Besucherinnen und Besuchern des Gottesdienstes und der Gedenkfeier sei herzlich gedankt. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir diesen Gedenktag wieder so feierlich gestalten konnten. Es ist mit Freude festzustellen, dass der Kriegerjahrtag wieder zunehmende Resonanz bei Bürgern und Soldaten erfährt. Dies war mein letzter Kriegerjahrtag in meiner Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Emerkingen. So möchte ich mich bei allen bedanken, die in den letzten Jahren an diesem Gedenktag der Gemeinde mitgewirkt und zum guten Gelingen beigetragen haben. Allen gilt im Namen der Gemeinde ein herzliches Vergelt’s Gott.

Hans Rieger, Bürgermeister

Vortragsreihe im Regionalzentrum Ulm, Wichernstraße 10

� Altersrente – Wer? Wann? Wie(viel)? 21.04.2015 16.30 Uhr � Rente & Steuern: was muss ich wissen? 19.05.2015 16.30 Uhr � Was hab ich schon, was brauch ich noch? 10.06.2015 16.30 Uhr

Anmeldung erbeten unter Tel. 0731/9 20 41 0, Fax: 0731/9 20 41 190, E-Mail: [email protected]

Page 10: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Emerkingen Alb-Donau-Kreis

2. Satzung

vom 12.01.2015

zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

(Abwassersatzung - AbwS) vom 18.04.2011

I. Aufgrund der §§ 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg(WG), §§ 4 und 11 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kom-munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Emerkin-gen am 12.01.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseiti-gung (Abwassersatzung - AbwS) vom 18.04.2011 beschlossen:

§ 1

§ 44 erhält folgende Neufassung: „§ 44 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser: 2,40 €. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 42) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,31 €. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 2,40 €. (4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 42 während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. II. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund

der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt! Emerkingen, den 12.01.2015

Rieger Bürgermeister

Page 11: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Gemeinde Emerkingen Alb-Donau-Kreis

3. Satzung

vom 12.01.2015

zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung

der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Emerkingen vom 18.04.2011

_________________________________________________________

I. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.01.2014 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Was-serversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 18.04.2011 beschlossen.

§ 1

1. § 44 erhält folgende Neufassung:

„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 45) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,55 €. (2) Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,55 €. (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr gem. § 43 und Umsatzsteuer gem. § 53) pro Kubikmeter 1,55 €."

§2

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. II. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund

der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Sat-zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung be-gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt! Emerkingen, den 12.01.2015

Rieger Bürgermeister

Mitteilungen der Gemeinde und sonstiger Behörden

Fundsache

Es wurde ein schwarzes Nokia-Handy gefunden. Der Eigentümer kann dieses während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus abholen.

- Bürgermeisteramt -

Page 12: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Kindergarten Emerkingen

Anmeldungen für das

Kindergartenjahr 2015/2016

Ab September 2015 beginnt wieder ein neues Kindergartenjahr. Um planen zu können, bitten wir Sie, liebe Eltern, folgendes genau durchzulesen:

Vielen Dank!

Alle Kinder, die während des Kindergartenjahres (September 2014 bis Juli 2015) ein Jahr alt werden, können ab ihrem ersten Geburtstag in den Kindergarten aufgenommen werden.

Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr nimmt Frau Hemmann (Kindergartenleiterin) von Montag, 02.02.2015 bis Freitag, 06.02.2015 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Tel: 07393/4118 entgegen. Sie dürfen aber gerne auch persönlich vorbeikommen.

Um vorab besser planen zu können wäre es notwendig, alle Kinder anzumelden, die ab dem Kin-dergartenjahr 2015/2016 unsere Einrichtung besuchen möchten (auch wenn Sie noch nicht genau wissen wann).

PS: Wir haben derzeit noch 4 freie Plätze für Kinder unter drei Jahren! Bei Interesse bitte schnellstmöglich im Kindergarten bei Frau Hemmann anmelden. Bitte beachten Sie die o.g. Anmeldungstermine und Anmeldungszeit

Herzlich willkommen zum

am Freitag, den 23. Januar 2015

von 9.00 Uhr – 15.30 Uhr

in der Donauhalle, Schiller-und Weitzmannschule Munderkingen (weitere Infos unter: www.munderkingen-ausbildung.de)

Sehr geehrte Damen und Herren, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern Der regionale Ausbildungstag in unserer Raumschaft Munderkingen unterstützt auch in Zeiten des demo-grafischen Wandels die Unternehmen aus dem Handwerk, der Industrie, dem Handel und der Dienstleis-tung, sowie Schülern und Jugendliche mit ihren Eltern auf dem Weg in die Berufsausbildung. Die Berufsausbildung ist die Zukunft für die Fachkräftesicherung unserer heimischen Wirtschaft im ländli-chen Raum. Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit an diesem Tag sich über die Möglichkeiten der berufli-chen und schulischen Bildung zu informieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen informativen Tag mit interessanten Einblicken in Ihre berufliche Zukunft.

Page 13: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Breitbandausbau in den Städten und Gemeinden der VV Munderkingen, Balzheim, Dietenheim, Illerrieden, Hüttisheim, Illerkirchberg, Schnürpflingen, Staig, Berghü-

len, Blaubeuren, Merklingen, Beimerstetten, Dornstadt und Westerstetten

Sehr geehrte Damen und Herren, die o.g. Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis beabsichtigen, die Breitbandversorgung des gesam-ten Gebiets zu verbessern. Die Marktanalyse hat ergeben, dass der Bedarf von 25 MBit/s asymmetrisch und symmetrisch nicht gänzlich gedeckt ist. Sie werden daher aufgefordert, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 04. Februar 2015 rechtsverbindlich mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre einen Ortsteil oder eine Straße der o.g. Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis erschließen wollen. Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderun-gen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt: Sollte Ihr Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums mitteilen, können die Gemeinden einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten In-vestitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann Ihr Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen. Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt Ihr Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies für Sie bindend. Die o.g. Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis sehen den Breitbandausbau als wichtiges Element ihrer Ortsentwicklung. Bitte senden Sie Ihre Ausbaupläne bis zum 04. Februar 2015 an den Fach-dienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm.

Am 21. Januar: Ministerpräsident Winfried Kretschmann besucht den Alb-Donau-Kreis - Bürgerempfang in der Blautalhalle in Blaustein -

Am Mittwoch, den 21. Januar besucht Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Alb-Donau-Kreis. In diesem Rahmen findet um 19 Uhr ein Bürgerempfang in der Blautalhalle in Blaustein statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen am Empfang teilzunehmen, Ministerpräsident Kretsch-mann Fragen zu stellen und mit ihm ins persönliche Gespräch zu kommen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann besucht im Verlauf der Legislaturperiode regelmäßig die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Er will sich vor Ort über die Besonderheiten der verschiedenen Landesteile informieren. Dazu kommt er am 21. Januar in den Alb-Donau-Kreis.

* * * * * * * * * * * Am 20. Januar in Dellmensingen: Pflanzenproduktionstag

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Landwirtschaft veranstaltet am Dienstag, 20. Januar 2015 von 9.30 bis 16.00 Uhr im Landgasthof Hirsch in Erbach-Dellmensingen eine pflanzenbauliche Fachta-gung. Mitveranstalter sind der VLF Alb-Donau-Ulm e. V. sowie der Beratungsdienst Integrierter Pflanzen-bau Ulm e.V. Hauptthema sind die Möglichkeiten und wirtschaftliche Auswirkungen des Greenings im Rahmen der neu-en Gemeinsamen Agrarpolitik. Landwirte sollten sich mit Blick auf die Anbauplanung 2015 überlegen, wie sich diese Maßnahmen beispielsweise die Einbindung von Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge produktions-technisch und wirtschaftlich optimieren lassen. In diese Überlegungen sind auch die die neuen Förder-möglichkeiten des MEKA-Nachfolgeprogramms FAKT einzubeziehen. Weitere Themen erörtern die Möglichkeiten einer sattelitengesteuerten Landbewirtschaftung und rechtli-che Vorgaben aus dem Bereich Pflanzenschutz.

Page 14: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Programmübersicht:

• Begrüßung und Eröffnung • Eiweißpflanzenanbau unter den Rahmenbedingungen von GREENING und FAKT • Ackerbohnen, Erbsen und Sojabohnen (Produktionstechnik und praktische Anbauerfahrungen

Rainer Buck, Landwirt, Altheim / Riedlingen • Ackerfutter als Eiweißlieferant

Wilhelm Wurth, Landwirtschaftliches Zentrum für Grünlandwirtschaft, Aulendorf • Wirtschaftlichkeit des Anbaus von Eiweißpflanzen unter Einbeziehung

von Greening und FAKT - Tobias Schweizer, LEL Schwäbisch Gmünd • Mittagessen • Controlled Traffic Farming- Ackerbau mit festen Fahrspuren und GPS-

Bodenschonung und Wirtschaftlichkeit Dr. Markus Demmel, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Freising

• Gesetzliche Rahmenbedingungen für Pflanzenschutzimporte Dr. Heribert Roos, Bayer CropScience Deutschland

• Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz Anne-Katrin Häckel, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Landwirtschaft

• Schlussdiskussion • Ende ca. 16:00 Uhr

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Landwirtschaft

* * * * * * * * * * *

Berufsziel Hauswirtschafterin – noch wenige Ausbildungsplätze frei

Hauswirtschaft ist ein moderner Dienstleistungsberuf. Durch die demographische Entwicklung in der Ge-sellschaft mit der wachsenden Zahl älterer Menschen wird er in Zukunft stärker gefragt sein. Im März 2015 beginnt die nächste Teilzeitklasse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Juli 2016 zur Hauswirtschaf-terin. Die Ausbildung findet in den Räumen der Valckenburgschule Ulm statt. Hauswirtschafterinnen sind Fachkräfte für Verpflegung, Betreuung von Menschen, Reinigung, Dekoration und Versorgung und Wäschepflege. Sie kennen sich aus mit der Buchführung, Marketing und können Pro-jekte planen und in die Tat umsetzen. Frauen, die jahrelang ihre Familie und den Haushalt versorgt haben oder berufliche in der Hauswirtschaft tätig sind und ein Praktikum im Großhaushalt absolviert haben, kön-nen die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafterin ablegen und damit ihr in der Familienphase erwor-benes Wissen und Können in Zukunft beruflich in der Familie und im Betrieb nutzen. Die in der Ausbil-dungszeit trainierte Eigenverantwortlichkeit, verbunden mit fachlichem Können, bietet die beste Voraus-setzung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit oder Weiterbildung z.B. zur Meisterin. Anmeldung und Informationen zum Lehrgang 2015 erhalten Sie im Fachdienst Landwirtschaft des Land-ratsamts Alb-Donau-Kreis bei Frau Heisler, Telefon 07 31 / 1 85-31 22 oder per E-Mail unter [email protected].

* * * * * * * * * * *

Ausstellung im Haus des Landkreises, Ulm: „Die Sprache der Farben“ – Künstlergruppe aus Blaubeuren stellt aus - Eröffnung am 18. Januar -

Am Sonntag, den 18. Januar eröffnet Landrat Heinz Seiffert im Haus des Landkreises in Ulm (Schillerstra-ße 30) die Ausstellung einer Künstlergruppe aus Blaubeuren. Sie trägt den Titel „Die Sprache der Farben“. 13 Künstlerinnen und Künstler des Ateliers für Kunst und Raum stellen ihre Werke im Landratsamt Alb-Donau-Kreis bis zum 13. Februar aus. Informationen Die Ausstellung ist bis zum 13. Februar im Haus des Landkreises zu folgenden Öffnungszeiten zu sehen: Montag bis Mittwoch 8 bis 12:30 Uhr, Donnerstag 8 bis 17:30 Uhr und Freitag 8 bis 12:30 Uhr. Öffentliche Führung Am Donnerstag, den 22. Januar findet in der Zeit von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr eine öffentliche Führung durch die Ausstellung „Die Sprache der Farben“ statt. Anmelden kann man sich bei Petra Mayer-Widmann und der Telefonnummer 0 73 44 / 44 79 oder im Landratsamt unter 07 31 / 1 85-12 11.

Page 15: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlos-sen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft ver-antwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antwor-ten finden Sie hier. Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Bau-genehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bau-vorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude. Gibt es eine Übergangsfrist? Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verant-wortlich? Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei beste-henden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarn-meldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO). Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. Be-sondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, so-wie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Ver-pflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von sol-chen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken. In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Die Rauchwarnmelder müssen so einge-baut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Hersteller-firmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können. Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben? Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein ent-sprechendes CE-Zeichen. Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden? Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden. Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmie-rungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden. Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden? Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht. Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwe-senheit der Nutzer gewährleistet sein? Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen

Page 16: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch mög-lich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebs-bereitschaft übernommen hat. Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen? Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhal-ten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen. Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen? Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüt-telkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebe-trieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatte-rien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Baden-Württemberg Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Pressestelle

Minister Alexander Bonde: „wir suchen die besten Gebäude im Holzbau-Land Nummer Eins“

Baden-Württembergischer Holzbaupreis und vier Sonderpreise ausgelobt / Bewerbung bis 14. März 2015 möglich

Jedes vierte Gebäude in Baden-Württemberg wird mit Holz gebaut

Vielfältige Entwicklungen und innovative Techniken haben dem Holzbau in den letzten Jahren wachsende Marktanteile verschafft. Baden-Württemberg liegt mit einer Holzbauquote von 24 Prozent im bundesweiten Vergleich an der Spitze. „Baden-Württemberg ist Holzbau-Land Nummer Eins in Deutschland. Bauen mit Holz hat hier bei uns eine lange Tradition und ist moderner als je zuvor. Der Holzbau ist wichtig für die nachhaltige Entwicklung unseres Landes und verbindet beispielhaft Ökologie und regionale Wirtschafts-kreisläufe. Dass dies mit einem hohen Anspruch an bauliche Qualität verbunden werden kann, zeigen regelmäßig die Ergebnisse des Holzbaupreises Baden-Württemberg. In der neuen Auswahlrunde suchen wir die besten neuen Holzgebäude“, sagte Forstminister Alexander Bonde am Dienstag (2. Dezember) in Stuttgart zur Auslobung des baden-württembergischen Holzbaupreises 2015.

Hintergrundinformationen: Zum zwölften Mal seit 1979 loben das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Lan-desbeirat Holz e.V. und der Landesbetrieb ForstBW gemeinsam den Holzbaupreis Baden-Württemberg aus. Teilnehmen können Bauherren, Architekten, Bauingenieure und Tragwerksplaner. Für den Preis kön-nen Bauwerke angemeldet werden, bei denen vor allem Holz in technisch einwandfreier Konstruktion als Baustoff verwendet wurde. Sie müssen zwischen dem Jahr 2012 und dem Abgabetermin fertig gestellt worden sein. Es können bis zu fünf Preise vergeben werden. Einsendeschluss ist der 14. März 2015. Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury aus Architekten und Tragwerkplanern ausgewählt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000 Euro. Folgende vier Sonderpreise sind mit jeweils 1.000 Euro dotiert: • Wegweisende Innovation, Partner: Cluster Forst und Holz • Südschwarzwald, Partner: Naturpark Südschwarzwald • Tanne, Partner: Forum Weißtanne e.V. • Holzbaukultur, Partner: Landesbeirat Holz e.V. Baden-Württemberg Weitere Informationen zum Holzbaupreis Baden-Württemberg erhalten Sie im Internet unter den Adressen www.mlr-bw.de, www.holzbaupreis-bw.de, www.forstbw.de

Page 17: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Vereinsnachrichten

Musikkapelle Emerkingen e. V.

Probentermine in dieser bzw. der kommenden Woche Jugendvorvororchester Donnerstag, 22.01.2015, 18:00 Uhr Probe Jugendorchester Montag, 19.01.2015, 18:15 Uhr Probe Aktive Kapelle Freitag, 16.012015, 20.00 Uhr Probe Freitag, 23.01.2015, 20:00 Uhr Probe

Roland Lang, 1. Vorsitzender

SSV Emerkingen

Abteilung: Jugendfußball

SSV – Junioren A-Junioren ……bei der WfV-Bezirkshallenrunde am So. 18.Januar in Ehingen in der Zwischenrunde. Gespielt wird ab 09:00 Uhr in Grp. D mit TSG Ehingen II, SGM Riedlingen, SGM Uttenweiler und SGM Ertingen. Ende wird in der Wenzelsteinhalle gegen 12:45 Uhr sein. Abfahrt an der Römerhalle um 08:15 Uhr. 5. Platz beim Hallenturnier der D-Jugend am 11.01.2015 in Riedlingen

Im Spiel gegen Mengen konnte die Mannschaft überzeugen und gewann dank einer sehr guten Leistung verdient. Scheer/Sigmaringendorf konnte leider trotz einem Spiel auf Augenhöhe nicht besiegt werden. Ein unglückliches Ge-gentor entschied das Spiel. Gegen Altheim bot das Team wieder eine gute Leistung, konnte aber beste Torchancen nicht nutzen, am Ende reichte es zu einem knappen Sieg. Gegen den späteren Turniersieger Laiz 1 konnte man Phasenweise mithalten aber die verdiente Niederlage nicht verhindern. Im Spiel um Platz 5 ließ man dem FC Laiz 2 keine Chance, sodass am Ende ein guter und verdienter 5. Platz stand.

Vorrunde: FC Mengen 1 – SSV Emerkingen 1:2 SGM Scheer/Sig`dorf - SSV Emerkingen 1:0 FV Altheim 1 – SSV Emerkingen 0:1 FC Laiz 1 – SSV Emerkingen 3:0

Spiel um Platz 5: SSV Emerkingen – FC Laiz 2 3:1

Es spielten: Tobias Neubrand, Yannick Vatthauer, Henrik Dreher, Luca Benkendorf (2 Tore), Theo Munz (1 Tor), Lea Neubrand, Niklas Aßfalg (1 Tor), Lucian Seefelder (2 Tore).

3. Platz der E-Jugend in Unlingen am 10.01.2015

Auch in Unlingen konnte die Mannschaft an ihre bärenstarke Leistung der Vorwoche anknüpfen. Sehr laufstark lie-ßen die Jungs keinen Zweifel daran, die Vorrunde zu gewinnen. Schöne Kombinationen und eine starke kämpferi-sche Leistung sorgten für 4 Siege und ein Unentschieden. Als Gruppenerster stand nun das Halbfinale gegen Her-bertingen auf dem Plan. In einem ausgeglichen Spiel konnte man mit 1:0 in Führung gehen. Durch ein unglückliches Gegentor und ein Tor mit der Schlusssirene ging das Spiel dann leider unverdient verloren. Im Spiel um Platz 3 konnte dann Unlingen erneut besiegt werden.

Vorrunde: SSV Emerkingen – SV Betzenweiler 1:0 SF Bussen – SSV Emerkingen 0:3 SSV Emerkingen – TSV Allmendingen 3:2 SV Unlingen – SSV Emerkingen 1:2 SSV Emerkingen – SGM Fulgenstadt 3:3

Halbfinale: SSV Emerkingen – SV Herbertingen 1:2

Page 18: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Spiel um Platz 3: SSV Emerkingen – SV Unlingen 2:1

Es spielten: Christoph Neubrand (1 Tor), David Juric (1 Tor), Marko Juric (1 Tor), Nicolas Kopp (1 Tor), Fabian Harder (2 Tore), Jakub Krajewski (7 Tore), Jona Aierstock (1 Tor), Marlon Dripke, Louis Fiderer.

Sonstiges

Musikschule Raum Munderkingen

Internes Vorspiel Mittwoch, 21.01.2015, 18.00 Uhr, Munderkingen, Aula der Schillerschule: Internes Vorspiel der Instrumen-talklassen von Anniina Pulliainen (Klarinette) und Alexander Klink (Horn). Im Anschluß besteht die Mög-lichkeit, sich über die Instrumente und den Unterricht zu informieren. Beraten – Schnuppern Sie oder Ihr Kind interessieren sich für Musikunterricht und möchten Instrumente ausprobieren? Dann melden Sie sich doch einfach für eine Beratung oder zum Schnuppern bei der betreffenden Lehrkraft an – die Musikschulleitung vermittelt den Kontakt zur Terminvereinbarung! Anmeldungen auf freie Unterrichts-plätze sind übrigens auch im laufenden Unterrichtsjahr jederzeit möglich. Information Auch außerhalb der regulären Sprechzeit können Sie anrufen (Mobil 0172 7311640) und sich informieren. Formulare und Informationen im Büro der Musikschule, per Post oder zum Download: www.munderkingen.de/bildung/bildungmusik.htm In Form kommen: Aktiv im Frühling! AOK Ulm-Biberach bietet im Gesundheitsprogramm jetzt Kurse für Gelenkarthrose an Entspannung hat die AOK Ulm-Biberach ebenfalls im Angebot, von Hatha Yoga bis zum Autogenen Trai-ning. Die Kurse finden zentral in Ulm, Ehingen, Blaustein, Blaubeuren, Heroldstadt, Laichingen und Schel-klingen statt und werden allesamt von qualifizierten Mitarbeitern der AOK Ulm-Biberach geleitet. Ab sofort können die Kurse telefonisch unter 0731/168-379 oder online unter www.aok-bw.de/gesundheitsangebote gebucht werden. Die Teilnahme ist für alle AOK-Versicherten kostenlos.

ADHS - Unaufmerksame, unkonzentrierte Kinder? Was tun? Informationen und Austausch mit erfahrenen Eltern

ADHS in Ulm möchte betroffenen Menschen und ihren Familien ein Forum zum Informations- und Erfah-rungsaustausch bieten. Interessierte Fachkräfte sind ebenfalls willkommen.

Offener Austausch in der Selbsthilfegruppe für betroffene Eltern und Interessierte: Die Selbsthilfegruppe ist eine regionale Gruppe von ADHS Deutschland e.V. und trifft sich am 11. Februar 2015, 11. März 2015, 15. April 2015, 06. Mai 2015 von 19:30 - 21:00 Uhr im Weststadthaus, Moltkestrasse 10, 89077 Ulm. Anmeldung erwünscht unter Tel.: 0731 – 96429627 oder [email protected], siehe auch im Internet unter adhsinulm.de Nähere Infos auch beim Selbsthilfebüro KORN, Tel.: 0731 – 88034410, [email protected]

Info-Abende in Kooperation mit der Familien- Bildungsstätte Ulm 20. April von 19:30-21:00 Uhr, Ulm, fbs, Sattlergasse, Kurs 15EF1416 21. April von 19:30-21:00 Uhr, Erbach, Schiller-Schule, Kurs 15AEF1799 28. April von 19:30-21:00 Uhr, Langenau, Mehrgenerationenhaus, Kurs 15AEF1830 Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldung Ulm und Langenau: Tel.: 0731 - 96286-0, [email protected] Anmeldung Erbach: Bürgerbüro, Tel.: 07305 - 96760

Page 19: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Informationsveranstaltungen: Dienstag, 27.01.2015, um 19.30 Uhr und Samstag, 31.01.2015, um 10.00 Uhr Kaufmännische Schule Ehingen, Schulgasse 11 Wirtschaftsgymnasium, Raum 216 Die Kaufmännische Schule Ehingen bietet seit dem Schuljahr 2013/2014 im vierzügigen Wirtschaftsgymnasium ne-ben dem klassischen und sehr bewährten allgemeinen Profil „Wirtschaft“ auch das Profil „Internationale Wirtschaft“ mit bilingualem Unterricht an. Bildungsziel Das dreijährige Wirtschaftsgymnasium führt zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und bereitet sowohl auf ein Studium als auch auf eine berufliche Ausbildung in Wirtschaft und Verwaltung vor. Es vermittelt eine vertiefte Allge-meinbildung sowie fundierte Kenntnisse im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und in Informatik. Aufnahmevoraussetzungen - Mittlerer Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von

mindestens 3,0, wobei in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend erreicht sein muss - Versetzung in die Klasse 10 (G8) oder 11 (G9) eines allgemeinbildenden Gymnasiums Perspektiven - Mit bestandener Abiturprüfung können alle Fächer an allen deutschen Hochschulen, Universitäten und Dualen

Hochschulen studiert werden. - Bei Ausscheiden nach der Jahrgangsstufe 1 (Klasse 12) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erwor-

ben werden. - Beim Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis erhalten die Absolventen des Wirtschaftsgymnasiums zum Teil be-

trächtliche Verkürzungen der Ausbildungszeit. - Wirtschaftsgymnasiasten im Profil „Internationale Wirtschaft“ erwerben zusätzlich zum Zeugnis der Allgemeinen

Hochschulreife ein Zertifikat über das Bestehen des "Internationalen Abiturs am Wirtschaftsgymnasium in Ba-den-Württemberg".

Kaufmännisches Berufskolleg I, Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen, Raum 216 Bildungsziel - Vertiefung in den allgemeinbildenden Unterrichtsfächern - Vermittlung von theoretischen u. fachpraktischen Grundkenntnissen für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung - Arbeiten mit einer Unternehmenssoftware zur Unterstützung des prozessorientierten Denkens - Anwendung der fachtheoretischen Kenntnisse bei der Übungsfirma "MKR GmbH" Aufnahmevoraussetzungen - Erfolgreicher Abschluss einer Realschule, Berufsfachschule (z. B. Wirtschaftsschule), Werkrealschule - Versetzung in die Klasse 10 (G8) oder 11 (G9) eines allgemeinbildenden Gymnasiums Besonderheit Arbeit in der Übungsfirma MKR GmbH (Wahlpflichtbereich). Die Übungsfirma ist in einem Großraumbüro, ausgestat-tet mit Büromöbeln wie in der Geschäftswelt üblich, modernster Hardware und praxisgerechter Software. Hier wer-den alle Tätigkeiten der kaufmännischen Berufspraxis und Informationsverarbeitung durchgeführt. Die Übungsfirma ist über eine Zentrale (ZÜF) mit ca. 5000 Übungsfirmen in aller Welt vernetzt. Patenfirmen sind das Liebherr-Werk Ehingen GmbH und die Firma DIY Element System GmbH, Rottenacker. Perspektiven - eine berufliche Tätigkeit aufnehmen - ein Ausbildungsverhältnis (mit der Möglichkeit einer verkürzten Ausbildungszeit) beginnen - ins Kaufmännische Berufskolleg II eintreten und dort die Fachhochschulreife erwerben Das Berufskolleg Fremdsprachen schließt nach zwei Jahren mit der Fachhochschulreife ab. Mit einer Zusatzprü-fung kann der Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent“ erworben werden. Zweijährige Wirtschaftsschule, Raum 301 Bildungsziel Die Wirtschaftsschule ist eine zweijährige berufsvorbereitende Vollzeitschule. In ihr werden Grundlagen für einen kaufmännischen Beruf oder in einer öffentlichen Verwaltung gelegt. Schulabschluss: Fachschulreife(Mittlere Reife) Aufnahmevoraussetzungen - Hauptschulabschluss oder Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule - Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums (G9) oder Klasse 9 (G8) - Abgangszeugnis nach Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums (G9) oder Klasse 8 (G8) mit einem No-

tendurchschnitt von mind. 4,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Perspektiven - Bessere Chancen bei Bewerbung um einen Ausbildungsplatz insbes. in einem Kaufmännischen Beruf - Besuch des kaufmännischen Berufskollegs I und II oder des kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen

jeweils mit dem Ziel der Fachhochschulreife. - Besuch eines dreijährigen beruflichen Gymnasiums (z. B. WG) mit dem Ziel der allgemeinen Hochschulreife Anmeldeschluss 1. März 2015 Weitere Auskünfte: Kaufmännische Schule Ehingen, Schulgasse 11, Tel. 07391 702510, www.ksehingen.de

Page 20: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Krippenfahrt des Krippenvereins Oberstadion am kommenden Samstag Mit dieser Mitteilung möchten wir nochmals an die Fahrt und die Abfahrtszeiten erinnern, da wir bisher nur über die Presse informiert haben. Die Fahrt ist mit 64 Personen ausgebucht. Abfahrt ist am Samstag, den 17.01.2015 um 8.00 Uhr beim Krippenmuseum in Oberstadion. Um 10.00 Uhr besichtigen wir in Landsberg am Lech, die große Krippenausstellung der Landsberger Krippenfreunde in der Säulenhalle. Nach dieser Besichtigung führt uns unsere Krippentour ins historische Rathaus und in die Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt zu weiteren Krippen. Nach dem Mittagessen in Landsberg am Lech fahren wir weiter ins Kloster Roggenburg. Über 80 Hauskrippen sind dort von Mitgliedern des Krippenvereins Ichenhausen zu sehen. Gegen ca. 17.00 Uhr geht’s zurück nach Oberstadion

Kolping-Bildungszentrum Riedlingen

Einladung zum Infoabend: 29. Jan. 2015, 19:30 Uhr, Fernlehrgang praktische/r Betriebswirt/-in (KA). Dieser Lehrgang dauert 18 Monate und umfasst 6 Studienbriefe, die dank der Gliederung in Lerntext, Aufgaben- und Lösungsteil ein eigenständiges Lernen ermöglichen. Ergänzend dazu finden im Kolping-Bildungszentrum Riedlingen 17 Präsenzunterrichte in den Fächern betriebliches Rechnungswesen, Per-sonalwesen, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und betriebliche Steuern statt. Die Vorteile des Fernlehrgangs sind klar: Beruf, Familie und Weiterbildung lassen sich inhaltlich und zeitlich gut vereinbaren. Die Teilnehmer/innen erhalten durch die Präsenzunterrichte, welche einmal im Monat, samstags, stattfinden viel Praxiswissen und das Lernen wird optimal unterstützt. Lehrgangsstart ist am 14. März 2015. Sonderprospekt und Zeitplan sind beim Sekretariat erhältlich. Wir beraten Sie ger-ne in einem persönlichen Gespräch, Tel. 07371/935011 oder [email protected] Einladung zum Tag der offenen Tür am 7. Februar 2015 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr: Sozialwissenschaftliches Gymnasium Drei Jahre Vollzeitunterricht am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium führen zum Abitur. Die Bildungsschwerpunkte sind Pädagogik und Psychologie, soziale und kommunikative Kompetenzen, sowie sozialwissenschaftliches und selbständiges Arbeiten. Der Unterricht findet in kleinen Klassen mit individueller Betreuung und Förderung statt. Praxisbezug, eigene Projekte, interaktives Lernen mit Laptop und W-LAN sind selbstverständlich. Und danach? Studium an jeder Universität oder Ausbildungs- oder Berufseinstieg. Fremdsprachenschule - Kolpingakademie 2-jähriges Berufskolleg Fremdsprachen mit FH-Reife und Workshop „Internationaler Wirtschaftskorres-pondent“ (KA). Die Schwerpunkte sind Englisch, Spanisch, Wirtschaftsfächer und Textverarbeitung. Zu-satzqualifikationen können in Handelskorrespondenz Englisch und Spanisch , sowie interkulturelle Kom-munikation erworben werden. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Einsatzmöglichkeiten vielfältig. Sie liegen in Wirtschaft, Fremdenverkehr und Verwaltung, Internationalen Messen, Assistenz bei Verhandlun-gen mit ausländischen Geschäftspartnern, Hotelmanagement, Arbeit bei internationalen Organisationen, Banken und Verlagen. Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife 1-jähriges Berufskolleg Vollzeit oder 2-jahriges Berufskolleg Teilzeit führen zum Abschluss der allgemei-nen Fachhochschulreife. Die Schwerpunktfächer richten sich nach dem Ausbildungsberuf. Diese sind ge-werblich, kaufmännisch, sozialpädagogisch/haus-/landwirtschaftlich und gestalterisch. Im gestalterischen Bereich wird kreativ gearbeitet. Bildnerisches und räumliches Denken ergänzen den Unterricht. Ab-schluss: Allgemeine Fachhochschulreife nach schriftlicher Prüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Schwerpunktfach und mündlicher Prüfung in mindestens einem Fach. Und danach? Studium an je-der (Fach)- Hochschule in Deutschland, unabhängig vom Schwerpunktfach. Berufskolleg Pflege I/II Das Berufskolleg I des Profilbereichs Gesundheit/Pflege (BKP) bereitet Sie gut auf eine Ausbildung oder Tätigkeit in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Wellness und Fitness vor. Bei entsprechend guten Leis-tungen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathe, Bio (Mindestschnitt von 3,4) können Sie mit dem anschließenden einjährigen Besuch des BKP II auch die Fachhochschulreife und mit der praktischen und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zur/zum Assistentin/Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Rink, Tel. 07371/935013 oder e-mail: [email protected] Lehrer/innen und Schüler/innen stellen am Tag der offenen Tür , 7. Februar 2015 von 10:00 bis 15:00 Uhr ihre Schulbereiche vor. Die Schüler/innen verwöhnen die Besucher mit einem kleinen Büffet. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Neue Kurse: Outlook 2010, ab 5. Februar 2015, 2 x donnerstags von 17:30 bis 19:45 Uhr

Page 21: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Mit Kränkungen umgehen lernen, Vortrag Do., 29. Januar 2015, 19:30 bis 21:45 Uhr Führungstraining-Seminare: Wie kann ich mein Unternehmen und mich besser repräsentieren? Am 07. März 2015 von 9:00 bis 16:00 Uhr Konflikte bewältigen – Wertschätzung als Grundlage im Zwischenmenschlichen am 18. April 2015, 9:00 bis 16:00 Uhr Vertrauen führt, am 28. März 2015 von 9:00 bis 16:00 Uhr Die Termine für die verschiedenen Sprachkurse finden Sie unter: www.kolping-bildungswerk.de/bildungszentren/riedlingen/ Anschrift: Kolping-Bildungszentrum Riedlingen, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen e-mail: [email protected], Frau Gabriele Roth 07371/935011

Abitur am Studienkolleg Obermarchtal Informationsabend für Schülerinnen/Schüler und Eltern Dienstag, 3.2.2015, 19.30 Uhr Voraussetzung: - Mittlere Reife (Durchschnitt 3 in Deutsch, Mathematik, Englisch) - Bestandene 9. bzw. 10. Klasse des Gymnasiums Angebot: - Persönliches Lernumfeld - Intensive Förderung (begleitete Studierzeit) - Regelmäßige Lernentwicklungsgespräche - Unterricht nach dem Marchtaler Plan - Spanisch als neu beginnende Fremdsprache Studienkolleg Obermarchtal Katholisches Freies Aufbaugymnasium (Gymnasiale Oberstufe) Klosteranlage 2/2 89611 Obermarchtal 07375/959-300 www.studienkolleg-obermarchtal.de

Page 22: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei

Verband Katholisches Landvolk e.V. Landvolkforum

„Biopatente“ Zu dieser Veranstaltung lädt der Verband Katholisches Landvolk im Alb-Donau-Kreis am Sonntag, 1. Februar 2015 nach Eggingen um 9:00 Uhr in die Kirche zum Gottesdienst und anschließend um 10 Uhr zum Vortrag ins Gemeindehaus ein. Es spricht Wolfgang Schleicher, VKL-Geschäftsführer zum Thema: „Biopatente“

Wir laden alle Interessierten recht herzlich um 9 Uhr zum Gottesdienst und anschließend zum Vortrag ein. Kein Eintritt! Um eine Spende wird gebeten.

****************** Familienwochenende zum Thema Freude Zum einem freudigen Familienwochenende vom Fr 6. – So 8.03.2015 lädt der Verband Katholisches Landvolk alle interessierten Familien und Alleinerziehende mit Kindern herzlich ein. Im Kloster Heiligkreuz-tal bei Riedlingen steht die Aufforderung „Freut euch“ im Zentrum. So kann das Wochenende dazu genutzt werden, Freude in sich zu stärken und zu teilen. Dazu werden die Christen an vielen Stellen in der Bibel aufgefordert, wo es beispielsweise heißt: „Freut euch im Herrn zu jeder Zeit! Noch einmal sage ich: Freut euch!“ Und auch Papst Franziskus wird nicht müde, dazu aufzufordern, als Christen lebendig, aktiv und freudig zu sein.

Termin: 6. bis 8. März 2015 Zeit: Freitagabend bis Sonntagmittag Ort: Kloster Heiligkreuztal Leitung: Susanne Riedel-Zellerl, Wolfgang Schleicher Kosten: Erwachsene € 120,- Kinder € 40,- drittes und weitere Kinder sind frei.

Landvolkmitglieder erhalten € 20,- Ermäßigung. Teilnehmerzahl begrenzt.

Anmeldung notwendig bis 1. Februar 2015 bei: Verband Katholisches Landvolk, Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart, Tel: 0711 9791-176, Fax: 0711 9791-152, E-Mail: [email protected]

Evangelisches Pfarramt Munderkingen Wochenspruch: Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden. Johannes 1,17 Sonntag: 2. Sonntag nach Epiphanias Predigttext: Matthäus 3,13-17

Sonntag 18.01.

10.30 Uhr 10.30 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl (alkoholfrei) Pfarrer Hain Kindergottesdienst

Montag 19.01.

09.30 Uhr

Mutter - Kind - Gruppe

Mittwoch 21.01.

15.30 Uhr 17.00 Uhr 19.30 Uhr 20.00 Uhr

Konfirmandenunterricht I Konfirmandenunterricht II AA-Gruppe Kirchenchor

Donnerstag 22.01. Freitag 23.01.

14.30 Uhr 15.30 Uhr 19.45 Uhr

Altenclub -Jahreslosung 2015- mit Pfarrer Hain Mädchenjungschar Posaunenchor

Altenclub Am Donnerstag, 22. Januar wird Pfarrer Michael Hain im Altenclub über die Jahreslosung 2015 sprechen. Herzliche Einladung! Beginn des Nachmittag ist um 14.30 Uhr.

Page 23: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei
Page 24: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei
Page 25: 16.01.2015 Nr. 2 · 2015-01-15 · stimmt. Ein Spendenbericht hierfür wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals im Namen der Gemeinde bei