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16.03.2011 Kawalar 1 Die besten 17 Steuertipps Quellennachweis: Arbeiterkammer Kärnten

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Die besten 17 Steuertipps

Quellennachweis: Arbeiterkammer Kärnten

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Inhaltsverzeichnis

3. Alleinverdiener- Alleinerhalterabsetzbetrag

4. Kosten bei Behinderung / Diätverpflegung

5. Steuerausgleich per Internet

6. Den Computer abschreiben

7. Geld zurück für Kleinverdiener

8. Kurskosten absetzen

9. Arztkosten abschreiben

10. Unterhalt / Alimente

11. Umschulung als Werbungskosten

12. Wohnungsrenovierung

13. Pauschalen begünstigen Berufspendler

14. „Häuslbauer“ Abschreibposten

15. Pensionsversicherungen bringen Steuergeld

16. Kinderbetreuung steuerlich absetzbar

17. Auswärtige Berufsausbildung für Kinder

18. Krankheitskosten für Kinder

19. Lehrlinge

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Alleinverdiener- Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu wenn:jemand mehr als sechs Monate verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt und für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens ein Kind bezieht.

Der (Ehe)Partner/Lebensgefährte darf ein Einkommen von höchstens € 6.000/Jahr erzielen. Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht zu wenn:jemand mehr als sechs Monate nicht verheiratet ist, in keiner eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt und für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens ein Kind bezieht.

Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag

494 € mit einem Kind 669 € mit zwei Kindern 889 € mit drei Kindern 220 € Erhöhung für jedes weitere Kind

Diese beiden Absetzbeträge stehen entweder für das gesamte Kalenderjahr zu oder aber gar nicht (keine Aliquotierung auf einzelne Monate)!

Der Alleinverdienerabsetzbetrag/Alleinerzieherabsetzbetrag kürzt die Einkommensteuer direkt. Wenn das Einkommen so niedrig ist, dass sich der Absetzbetrag nicht auswirkt, kommt es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Negativsteuer.

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Kosten bei Behinderung / Diätverpflegung

Sie haben Ausgaben auf Grund einer Behinderung oder längerfristigen Krankheit oder müssen Diät halten?

Wenden Sie sich an das Bundessozialamt, das den Grad der Behinderung feststellt.

Ist der Grad der Behinderung zumindest 25 Prozent, so gibt es gestaffelt nach Schwere der Behinderung pauschale Freibeträge von 75 € bis 726 € jährlich. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, fällt der Freibetrag allerdings weg.

Wenn Sie Diät halten müssen, gibt es dafür ebenso pauschale Freibeträge:

70 € monatlich für Diabetiker, AIDS-, Zöliakie- oder Tuberkulosekranke, 51 € monatlich für Gallen-, Leber- oder Nierendiät, 42 € monatlich für andere innere Krankheiten.

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Steuerausgleich per Internet

FinanzOnline ist ein kostenloses Service des Bundesministeriums für Finanzen im Internet. Ohne spezielle Software können Sie Ihren Steuerausgleich von zu Hause aus durchführen. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss sowie Ihre persönliche Zugangskennung.

Vorteile von FinanzOnlineE-Formular: Durch den benutzerfreundlichen Aufbau der Internetseite können die Daten für die Arbeitnehmerveranlagung problemlos in das elektronische Formular eingegeben werden. Vorberechnung: Sie erfahren sofort, wie viel Sie voraussichtlich vom Finanzamt zurückbekommen. Außerdem wird das Steuerguthaben auf schnellstem Weg auf Ihr Konto überwiesen. Kontoabfrage: Über Ihr persönliches Online-Konto können Sie jederzeit in Ihren Steuerakt Einsicht nehmen, persönliche Daten ändern, am Steuerkonto prüfen, ob mögliche Rückstände/Vorauszahlungen bestehen oder Einkommensbescheide aus vergangen Jahren abfragen.

Anmelden können Sie sich entweder via Internet unter dem Menüpunkt „Online-Anmeldung“, persönlich bei jedem Finanzamt oder per Brief und Fax. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten dann per RSA-Brief.

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Den Computer abschreiben

Haben Sie einen Computer für zu Hause angeschafft, den Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abschreiben.

Für die private Nutzung muss man allerdings 40 Prozent der Anschaffungskosten ausscheiden.

Den Rest verteilt man auf drei Jahre.

Kauft man beispielsweise im Jahr 2009 einen Computer um 1.000 €, geht man folgendermaßen vor:

Von den 1.000 € Anschaffungskosten zieht man 40 Prozent Privatanteil, das sind 400 €, ab. Somit bleiben 600 €, die man auf drei Jahre verteilt. Als Werbungskosten im Jahr 2009 werden somit 200 € (1/3 von 600 €) geltend gemacht. Im Jahr 2010 und im Jahr 2011 macht man wiederum jeweils 200 € als Werbungskosten geltend.

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Geld zurück für Kleinverdiener

Auch wenn man wenig verdient oder nicht das ganze Jahr hindurch beschäftigt war, kann es sinnvoll sein, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikanten

Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikanten oder jene, die während des Jahres in Karenz gegangen sind, ist es fast immer empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, weil die Einkünfte auf das ganze Jahr verteilt werden und so die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückbezahlt wird.

Außerdem zahlt man als Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von ca. 16.870 €, das sind rund 1.205 € brutto monatlich, überhaupt keine Lohnsteuer. Liegt man unter dieser Grenze, kann man nämlich bis zu 10 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110 €) als so genannte Negativsteuer zurückbekommen.

Wenn das Pendlerpauschale zusteht, erhöht sich die Negativsteuer sogar auf 15 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal 246 Euro (für Veranlagungen ab dem Jahr 2008).

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Kurskosten absetzen

Fremdsprachenlehrgänge sind hoch frequentiert, da immer mehr Arbeitnehmer für die Ausübung ihres Berufes eine oder mehrere Fremdsprachen benötigen. Solche Fortbildungskurse sowie alle damit anfallenden weiteren Kosten sind unter bestimmten Bedingungen beim jährlichen Lohnsteuerausgleich absetzbar.

Als Faustregel gilt: Absolviert ein Arbeitnehmer einen Sprachkurs allgemeiner Natur, ist dieser nur dann absetzbar, wenn die Fremdsprache bei der beruflichen Tätigkeit zumindest fallweise benötigt wird.

Beispiele dafür: Fremdsprachliche Grundkenntnisse für Kellner, Sekretäre, Verkäufer oder Telefonisten. Eine steuerliche Berücksichtigung der Kurse ist auch dann möglich, wenn es sich um einen berufsspezifischen Sprachkurs handelt. Darunter würde beispielsweise ein Englischkurs für Informatiker fallen.

Kursgebühren, Kursunterlagen, PrüfungsgebührenAbzugsfähig im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung sind prinzipiell die Kurs- und Prüfungsgebühren selbst sowie die Kosten für Kursunterlagen und Kopien.

Fallen Fahrtkosten zum Kursort an, sind auch diese absetzbar. Auch die Kosten für die Unterbringung am Kursort können steuerlich absetzbar sein, wenn dem Kursteilnehmer eine tägliche Rückreise zum Heimatort nicht zumutbar ist. Die AK rät daher, schon jetzt die entsprechenden Rechnungsbeleg für den Jahresausgleich aufzubewahren.

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Arztkosten absetzen

Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Dazu zählen Kosten für den Arzt Kosten für den Krankenhausaufenthalt Kosten für Operationen Kosten für Medikamente aber auch Kosten für Sehbehelfe oder Kosten für die Zahnbehandlung, wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Kieferregulierungen. Selbstbehalt zirka Bruttomonatsgehalt

Diese Kosten werden steuerlich jedoch erst dann wirksam, wenn sie eine bestimmte Höhe - den so genannten Selbstbehalt – übersteigen. Der Selbstbehalt hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Als grobe Faustregel gilt, dass dieser Selbstbehalt in etwa ein Bruttomonatsgehalt beträgt. Fallen größere Kosten beispielsweise für Zahnbehandlung an, empfiehlt sich, diese auf einmal (in einem Kalenderjahr) zu zahlen, um den Selbstbehalt zu überschreiten. Außerdem zahlt es sich in solchen Jahren aus, auch niedrigere Medikamentenkosten zu sammeln, weil ja der Selbstbehalt nur einmal überschritten werden muss.

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Unterhalt / Alimente

Sie zahlen für Ihre Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, Unterhalt?

Dafür gibt es den Unterhaltsabsetzbetrag, den Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.Dieser ist gestaffelt nach Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt leisten:

für das erste Kind 29,20 €/Monat für das zweite Kind 43,80 €/Monat für das dritte und jedes weitere Kind 58,40 €/Monat.

Sie erhalten den Unterhaltsabsetzbetrag nur dann in voller Höhe, wenn Sie das ganze Jahr den vollen Unterhalt bezahlt haben. Haben Sie nur teilweise Unterhalt gezahlt, erhalten Sie den Absetzbetrag auch nur für die entsprechenden Monate.

Auf Verlangen des Finanzamtes sind die Zahlungen durch schriftlichen Unterlagen zu belegen, etwa durch Empfangsbestätigungen des anderen Elternteils oder durch Kontoauszüge.

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Umschulung als Werbungskosten

Werbungskosten sind unter anderem Aufwendungen für eine Ausbildung oder für Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen.Sie dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf am Laufenden zu bleiben, indem die jeweiligen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden.

Einstieg in ein neues Berufsfeld

Seit 2003 können bei der Arbeitnehmerveranlagung im Rahmen der Werbungskosten auch Aufwendungen für Umschulungen abgesetzt werden. Die Umschulung muss so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglicht, beispielsweise vom Tischler zum Altenpfleger oder vom Dachdecker zum Absolventen der HTL für Elektrotechnik. Vorausgesetzt sind also berufsspezifische Bildungsmaßnahmen, die die Ausübung eines neuen Berufes ermöglichen. Der Begriff Umschulung setzt eine bestehende berufliche Tätigkeit voraus.

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Wohnungsrenovierung

Ausgaben für Wohnraumsanierung sind steuerlich absetzbar - egal ob man sie bar zahlt oder über Kredit finanziert. Ein paar Dinge sind dabei allerdings zu beachten.

Arbeiten durch befugte Unternehmer

Die Arbeiten müssen durch einen befugten Unternehmer erfolgen. Kauft man nur das Material und richtet die Wohnung selbst her, ist das nicht absetzbar.

Umfassende Sanierung

Weiters muss die Renovierung durch den Mieter selbst erfolgen. Werden zB im Haus die Fenster ausgetauscht und der Vermieter verrechnet den Sanierungsaufwand mit der Miete, kann man das nicht absetzen. Es muss sich ausserdem um „umfassendere" Sanierungsmaßnahmen handeln wie zB Einbau neuer Fenster, Heizung, Sicherheitstüre oder dem Austausch der Gas-, Wasser oder Elektroinstallationen. Wird die Wohnung nur neu ausgemalt, tapeziert oder möbliert (laufende Wartungsarbeiten), ist das steuerlich nicht absetzbar.

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Pauschalen begünstigen Berufspendler

Wer mit dem PKW zu seinem Arbeitsplatz pendeln muss, hat entweder Anspruch auf das kleine oder das große Pendlerpauschale.Das kleine Pauschale steht zu, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer ausmacht. Das große Pauschale gibt es, wenn die Benutzung eines öffentliches Verkehrsmittels nicht möglich ist.

Die Pauschalen verringern den Betrag, für den Lohnsteuer gezahlt werden muss, und zwar von 372 bis zu 3.672 Euro pro Jahr.

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Pauschale zu beantragen: Der Arbeitgeber berücksichtigt das Pauschale bereits bei der Lohnverrechnung. Der Arbeitnehmer macht das Pauschale selbst beim Steuerausgleich als Werbungskosten geltend.

AK-TippKeine Sorge, wenn Sie auf das Pendlerpauschale vergessen haben. Sie haben fünf Jahre Zeit, es rückwirkend zu beantragen.

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Häuslbauer haben Abschreibposten

Wer ein Haus baut oder eine neu errichtete Wohnung kauft, kann die Aufwendungen als Sonderausgaben absetzen.

Dazu zählen: Planungskosten (Baumeister, Architekt) Grundstückskosten (Makler, Aufschließung, Anwalt, Notar) Anschlusskosten (Kanal, Gas, Wasser, Strom) Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen) Kosten für Bauausführung (Dachdeckung, Bauarbeiten) Beim Grundstückskauf ist Bedingung, dass innerhalb von fünf Jahren ab dem Grundkauf mit dem Bau begonnen wird.

Wer zur Wohnraumschaffung ein Darlehen aufnimmt, kann die Rückzahlungsraten inklusive Zinsen absetzen. Das gilt auch für mindestens achtjährig gebundene Baukostenzuschüsse für Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen.

Kauft jemand ein bereits bestehendes Haus oder eine bestehende Wohnung, liegen keine Aufwendungen für Wohnraumschaffung vor, weil der Wohnraum ja schon vorhanden ist.

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Pensionsversicherungen bringen Steuergeld

Prämien für Personenversicherungen können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu zählenfreiwillige Kranken- oder Unfallversicherung freiwillige Höherversicherung bei der gesetzlichen Pensionsversicherung Insassenunfallversicherung Kreditschuldversicherung Vorsorge bei Gemeindebediensteten Beiträge zu Pensionskassen Beiträge zu Sterbeversicherung, zur freiwilligen Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse Eine Lebensversicherung ist nur dann absetzbar, wenn es eine reine Ablebensversicherung ist oder wenn eine lebenslange Rente ausbezahlt wird. Er- und Ablebensversicherungen, bei denen es zu einer Kapitalauszahlung kommt, sind nur absetzbar, wenn sie vor Juni 1996 abgeschlossen worden sind.

Die Kirchensteuer kann ebenfalls als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Jahr. AK-TippVersicherungen schicken jährlich eine Bestätigung über die eingezahlten Prämien zu. Bewahren Sie diese sieben Jahre auf.

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Kinderbetreuung steuerlich absetzbar

Wer für ein Kind Betreuungskosten in Form von Kindergarten, Hort oder Babysitting bezahlt hat, kann sich ab 2009 Geld vom Finanzamt zurückholen. Es gilt ein Maximalbetrag von 2.300 Euro pro Kind, der abgesetzt werden kann.

Voraussetzung ist, dass das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und professionell betreut wird. Die Kinderbetreuungsperson darf nicht im gleichen Haushalt wohnen, muss älter als 16 Jahre alt sein und eine pädagogische Ausbildung von mindestens acht Stunden (unter 21 Jahren: 16 Stunden) nachweisen können.

Schriftliche HonorarnoteFür die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung muss ein Nachweis der geleisteten Kinderbetreuungskosten vorliegen. Die Betreuungsperson muss eine Honorarnote legen bzw. angestellt sein. Bei Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen müssen die Betreuungskosten auf der Rechnung gesondert von allfälligen anderen Beiträgen, etwa für Schul- oder Essensgeld, ausgewiesen werden.

Bisher waren die Kosten der Kinderbetreuung für Alleinerzieher nur als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt absetzbar. Für Kinder, die älter als zehn Jahre alt sind, ändert sich daran nichts. Alle Angaben zu Kindern müssen im Formular L1k angegeben werden, das neu aufgelegt wurde.

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Auswärtige Berufsausbildung des Kindes

Für eine auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes steht für jeden angefangenen Ausbildungsmonat ein Freibetrag von 110 € zu. Wenn die Ausbildung das ganze Kalenderjahr dauert, dann können Sie diesen Freibetrag auch für die Ferienzeit beanspruchen. Voraussetzung für die Geltendmachung ist jedoch, dass im Einzugsbereich zum Wohnort keine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit besteht.

Der Einzugsbereich umfasst in der Regel eine Entfernung von 80 km. Beträgt die Entfernung der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte weniger als 80 km, dann steht Ihnen der Freibetrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zu:

Die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel beträgt für eine Wegstrecke nachweislich mehr als eine Stunde und die tägliche Hin- und Rückfahrt ist nach dem Studienförderungsgesetz nicht zumutbar. Für Schüler und Lehrlinge besteht innerhalb von 25 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit und am Ausbildungsort wird eine Zweitunterkunft (z. B. Internat) bewohnt.

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Krankheitskosten für Kinder

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung oder besonderen Diätverpflegung eines Kindes sind absetzbar. Generell gilt, dass die Behinderung bzw. Notwendigkeit einer speziellen Diät vom Bundessozialamt bestätigt werden muss.

Behinderung bis 24 ProzentBeträgt der Grad der Behinderung weniger als 25 Prozent, dann können die Aufwendungen nur als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend gemacht werden. Absetzbar sind in diesem Fall die tatsächlichen Kosten (z.B. Arztkosten, Medikamente, usw.) abzüglich erhaltener Pflegegelder. Muss Ihr Kind z.B. wegen Zucker, Zöliakie oder einer inneren Krankheit Diät halten, dann können Pauschalbeträge für Diätverpflegung geltend gemacht werden. Diese sind abhängig von der Art der zugrunde liegenden Krankheit und betragen zwischen 42 € und 70 € monatlich.

Behinderung ab 25 bis 49 ProzentHat Ihr Kind eine Behinderung zwischen 25 und 49 Prozent, und daher keinen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, wird je nach Grad der Behinderung ein Pauschalbetrag (abzüglich Pflegegeld) zwischen 75 € und 243 € jährlich gewährt.

Zusätzlich absetzbar sind oben erwähnte pauschale Freibeträge für eine Diätverpflegung Kosten der Heilbehandlung und Hilfsmittel

Behinderung ab 50 ProzentHaben Sie jedoch aufgrund einer Behinderung Ihres Kindes von mehr als 50 Prozent Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, steht Ihnen ein pauschaler Freibetrag von 262 € monatlich (abzüglich Pflegegeld) zu. Darüber hinaus können Sie Schulgeld für eine Sonder- bzw. Pflegeschule oder Behindertenwerkstätte (abzüglich des verbleibenden Pflegegelds) und Kosten der Heilbehandlung und Hilfsmittel absetzen.

Sie haben jedoch stets die Möglichkeit, anstelle der genannten Pauschalbeträge die tatsächlichen Kosten im nachgewiesenen Ausmaß abzüglich des Pflegegelds geltend zu machen.

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Lehrlinge

Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter € 1.205,- brutto/Monat), können sich bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen, um Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.

Achtung: Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!

Daher:Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!

www.kaernten.arbeiterkammer.at