12
Mediadaten 2017

17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Mediadaten

2017

© C

hris

tian

Sch

wie

r –Fo

tolia

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 1

Page 2: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

CharakteristikDas Kolpingmagazin legt seinen Schwerpunkt auf Themen ausden Handlungsfeldern Arbeitswelt und Soziales, Jugend undFamilie sowie Internationalität und Eine Welt und spricht damitneben den Mitgliedern auch deren familiäres Umfeld an. AlsMitgliederzeitschrift berichtet es eher in geringem Umfang über reinverbandliche Themen. Die publizistische Linie ist wertebewusst,orientiert sich am christlichen Glauben und an den Prinzipien derSozialen Marktwirtschaft.

LeserschaftDas Kolpingmagazin erhalten die Mitglieder des KolpingswerkesDeutschland per Postvertrieb im Einzelversand. Mit ca. 250 000 Mitgliedern – davon mehr als 42 000 Mitglieder bis30 Jahre die der Kolpingjugend angehören – gehört das Kolping -werk zu den großen katholischen Verbänden in Deutschland. Die Mitglieder sind überdurchschnittlich aktiv und engagieren sich in Gesellschaft, Kirche und Verband.Die Mitglieder befinden sich in Ausbildung oder Studium, sind beruflich erfolgreich und finanziell unabhängig und sehen sich inbesonderer Verantwortung für ihre Familie, Kinder und Enkel. DerAltersdurchschnitt beträgt 54 Jahre. Der Anteil der Selbstständigenist überpropor tional. Mehr als 25 000 Kolpingmitglieder übernehmen Leitungsverant -wortung und engagieren sich ehrenamtlich. Viele Mitglieder sind als Mandatsträger in der handwerklichen, sozialen und kommu -nalen Selbstverwaltung tätig, außerdem als Abgeordnete in denParlamenten, darunter 39 im Deutschen Bundestag. Die ehren -amtlichen Leitungskräfte betreuen 2 600 Kolpingsfamilien vor Ort,230 Kolpinghotels und -häuser sowie acht Anlagen zurFamilienerholung. Mit 3 000 Plätzen in 36 Jugendwohnheimen istdas Kolpingwerk der größte Anbieter im Bereich Jugendwohnen in Deutschland. Dem Verband angegliedert sind außerdem 22 Kolping-Bildungsunternehmen mit mehr als 4 000 Mitarbeiternund jährlich über 100 000 Teilnehmenden.

0 bis 17 Jahre (22 708 Mitglieder)

18 bis 29 Jahre (23 274 Mitglieder)

30 bis 39 Jahre (24 097 Mitglieder)

40 bis 49 Jahre (44 327 Mitglieder)

50 bis 59 Jahre (39 177 Mitglieder)

60 bis 69 Jahre (49 055 Mitglieder)

70 bis 79 Jahre (45 721 Mitglieder)

80 bis 100 Jahre (15 390 Mitglieder)

FrauenMänner

39,1 %

60,9 %

Stand: 30. September 2014

10 bis 29 Jahre (42 555 Mitglieder)

30 bis 39 Jahre (15 859 Mitglieder)

40 bis 49 Jahre (34 207 Mitglieder)

50 bis 59 Jahre (40 847 Mitglieder)

60 bis 69 Jahre (36 611 Mitglieder)

70 bis 79 Jahre (50 158 Mitglieder)80 bis 89 Jahre (22 803 Mitglieder)90 bis ( 2 307 Mitglieder)

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 2

Page 3: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Herausgeber und VerlegerKolpingwerk DeutschlandUlrich Vollmer, Bundessekretär50606 Köln

ChefredaktionMartin Grünewald (verantwortlich)

RedaktionGeorg Wahl, Agata WojcieszakTelefon: (02 21) 2 07 01-0

AnzeigenJoh. Heider Verlag GmbHPaffrather Straße 102–116 51465 Bergisch GladbachRenate ArenzTelefon: (0 22 02) 95 40-335Fax: (0 22 02) 2 15 31E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise6 x jährlich

BezugspreisAbonnement € 15,75 (inkl. Porto/MwSt.)Für Mitglieder ist die Bezugsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.

AuflageDruckauflage: 185 000 Exemplare

Bekanntheit kirchlicher Zeitungs- und Zeitschriftentitel

Charakteristik / Kontaktadressen

Gut bekannt

Das Kolpingmagazin ist unter den katholi-schen Christen die bekannteste kirchennaheZeitschrift in Deutschland. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts fürDemoskopie in Allensbach. Unter 15 Titeln, teils mit deutlich höherer Auflage, ließ das Kolpingmagazinalle Zeitschriften hinter sich. Das Kolpingmagazin warjedem vierten Befragten bekannt. Das Ergebnis wurde am16. Juni 2010 in Freiburg vorgestellt.

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 3

Page 4: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Anzeigenpreisliste Kolpingmagazin

je Spalteje mm Höhe

Grundpreis Spaltenbreite 46 mm € 4,39

Vorzugspreise für Standardformate siehe Tabelle auf nächster Seite

Rubrikanzeigen Stellenangebote/-gesuche € 3,91(Mindesthöhe: 10 mm) Seminare/Fortbildungsveranstaltungen/gem. Untern. € 3,91

Ehewünsche/Bekanntschaften € 4,25

Preise für farbige zweifarbig € 4,79Anzeigen dreifarbig € 5,42

vierfarbig € 6,05

Sonderplatzierung Umschlagseiten (15 % Aufschlag auf den s/w-Preis)

Nachlässe bei Vorausbuchung (Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres)ab 3 Anzeigen 3 %ab 5 Anzeigen 5 %ab 9 Anzeigen 10 %

Beilagen s. Seite 8 � pro Tausend € 68,00

Agentur-Provision 15 % für Anzeigen

Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Technische Daten

Heftformat Höhe 300 mm, Breite 215 mm

Satzspiegel Höhe 260 mm, Breite 200 mmentsprechend 4 Spalten à 46 mm Breite

Druckverfahren Heatset-Rollen-Offsetdruck

Druckunterlagen Bitte liefern Sie uns Druckunterlagen in Datenform. Für Vierfarbanzeigen erbitten wir einen farbverbindlichenAndruck.

Versandadresse Joh. Heider Verlag GmbHfür Druck- Paffrather Straße 102–116unterlagen 51465 Bergisch Gladbach

Telefon (0 22 02) 95 40-35Telefax (0 22 02) 2 15 31E-Mail [email protected]

Zahlungs- bis 8 Tage nach Rechnungsdatum rein nettobedingungen 2 % Skonto bei Bankeinzug (Postgebühren

für Beilagen sind nicht skontierungsfähig).Erfüllungsort und Gerichtsstand Bergisch Gladbach

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 4

Page 5: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Anzeigenpreisliste / Technische Daten / Digitale Druckunterlagen

Dateiformate QuarkXpress bis 8 (Win)QuarkXpress bis 6 (Mac)Adobe Illustrator bis CS6 (Win und Mac)Adobe InDesign bis CS6 (Win)Adobe InDesign bis CS5 (Mac)Adobe PDFDokumente als EPS oder TIFF gespeichertweitere auf Anfrage

Alle Schriften und Bilder (Fotos, Grafiken, Logos) müssen dem Dokument beigefügt werden. Bilddaten sollten eine Mindestauflösung von 300 dpi aufweisen.

Raster s/w-Anzeigen und Farbanzeigen bis 60er-Raster

Vierfarb- müssen im CMYK-Modus angelegt sein. anzeigen Außerdem ist auf Unbuntaufbau bzw. UCR

zu achten. Gesamtfarbauftrag max. 220 %.Bei allen Farbanzeigen müssen verbindliche Andrucke beigelegt werden.

Daten Joh. Heider Verlag GmbHund Paffrather Straße 102–116Andrucke 51465 Bergisch Gladbach

Datenfernübertragung per ISDN FTP-Server Zugangsdaten auf Anfrage

Für die Übermittlung von Daten, die eine Größe von 10 MB überschreiten (max. 800 MB), bieten wir Ihnen ab sofort einen Datenupload-Service an,den Sie unter http://www.heider-verlag.de/UploadSite.aspxaufrufen können. Bitte wählen Sie als Empfänger„Heider Verlag (Anzeigen)“ aus.

E-Mail [email protected]

Datenträger CD-ROMDVDandere auf Anfrage

Wichtiger Hinweis Anzeigen, die als EPS-, PDF- oder TIFF-Dateibei uns eingehen, können nicht geändertwerden. Eine Garantie für das Druckergebniskann nicht gewährleistet werden. Bitte keineMicrosoft Word- oder Power-Point-Dokumentesenden!

Digitale Druckunterlagen

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 5

Page 6: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Standardformate zu Vorzugspreisen

Formate Breite Höhe Grundpreis 2-farbig 3-farbig 4-farbig(Anzeigen mit Anschnitt) mm mm

1/1 Magazinseite 215 300 4 745,– 5 625,– 6 359,– 7 089,–

2/3 Magazinformat quer 215 200 3 164,– 3 749,– 4 239,– 4 729,–

1/2 Magazinseite quer 215 150 2 373,– 2 815,– 3 179,– 3 549,–

1/2 Magazinseite hoch 107 300 2 278,– 2 699,– 3 055,– 3 409,–

1/4 Magazinformat quer 215 75 1 187,– 1 409,– 1 595,– 1 695,–

1/4 Magazinformat 107 150 1 140,– 1 355,– 1 529,– 1 625,–

1/3 Magazinformat quer 215 100 1 582,– 1 875,– 2 125,– 2 369,–

1/4 Magazinformat hoch 55 300 1 186,– 1 409,– 1 595,– 1 775,–

Sonderformat U4 215 245 3 950,– 4 689,– 5 309,– 5 959,–

NEU: Sonderformat 1/3 U4 215 100 2 056,– 2 439,– 2 759,– 3 075,–

Regulärer mm-Preis: 4,39 € je mm/Spalte. Preise in € zzgl. MwSt.

Die Einschaltkosten für Formate nach Ihren individuellen Wünschen berechnen wir gerne für Sie:Renate Arenz, Telefon: (0 22 02) 95 40-335, Fax: (0 22 02) 2 15 31, [email protected]

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 6

Page 7: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Standardformate zu Vorzugspreisen

Standardformate Kolpingmagazin

1/1 Magazinseite(215 mm breit x 300 mm hoch) 2/3 Magazin-

format quer(215 mm breit x200 mm hoch)

Adress-Etikett

ANGEBOT U4Sonderformat

(215 mm breit x245 mm hoch)

ANGEBOTSonderformat 1/3 U4

1/2 Magazinseite quer(215 mm breit x 150 mm hoch)

1/2 Magazin seitehoch

(107 mm breit x300 mm hoch)

1/3 Magazinformat quer(215 mm breit x100 mm hoch)

1/4 Magazinformat quer(215 mm breit x

75 mm hoch)

1/4 Magazin-format

(107 mm breit x150 mm hoch)

1/4 Magazin-format hoch

(55 mm breit x 300 mm hoch)

Bitte 5 mm zuzüglich für den Anschnitt berücksichtigen!

Adress-Etikett

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 7

Page 8: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Beilagenpreisliste Kolpingmagazin

Beilagen bis 25 g Gewicht 0/00 € 68,–zuzüglich Portomehraufwand durch Gewichtserhöhung gemäß Preisliste der DPAGBei Gewichtsüberschreitung Mehrpreis auf Anfrage(Muster grundsätzlich erbeten).Format max. A4 (Höhe 297 mm x Breite 210 mm)Regionale Teilbeilagen sind möglich,Selektionsgebühren pauschal 0/00 € 95,–Mindestmenge 10 000 Exemplare

Streugebiete Region: Menge ca.:Nord/Ost 25 000 Exemplare(Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen (ohne Oldenburger Land), neue Bundesländer)

NRW 68 200 ExemplareSüd/West 43 000 Exemplare(Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg)

Bayern 48 800 Exemplare

Agentur- 15 % für BeilagenProvision (ohne Portomehraufwand und Selektionsgebühren)

Versandadresse Bechtle Druck & Servicefür Beilagen Kolpingmagazin Nr. xx

Carolin SchröderVerkaufsinnendienstZeppelinstraße 11673730 EsslingenTelefon: (07 11) 65 67 75-131Fax: (07 11) 65 67 75-382E-Mail: [email protected]

Nord/Ost (35 608 Mitglieder)NRW (99 976 Mitglieder)Süd/West (59 469 Mitglieder)Bayern (66 491 Mitglieder)

Preise in € zzgl. MwSt.

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 8

Page 9: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Beilagenpreisliste / Terminplan 2017

Ausgabe Erscheinungs- Anzeigen- Druckunter- Anlieferungstermintermin schluss lagenschluss Beilagen

01–02/2017 31. 12. 2016 24. 11. 2016 26. 11. 2016 12. 12. 2016

03–04/2017 25. 02. 2017 25. 01. 2017 27. 01. 2017 09. 02. 2017

05–06/2017 29. 04. 2017 10. 03. 2017 14. 03. 2017 11. 04. 2017

07–08/2017 24. 06. 2017 22. 05. 2017 24. 05. 2017 07. 06. 2017

09–10/2017 09. 09. 2017 07. 08. 2017 09. 08. 2017 24. 08. 2017

11–12/2017 28. 10. 2017 29. 09. 2017 04. 10. 2017 12. 10. 2017

01–02/2018* 30. 12. 2017* 23. 11. 2017* 27. 11. 2017* 11. 12. 2017*

Terminplan 2017

* Termin vorbehaltlich der zukünftigen Erscheinungsweise.

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9

Page 10: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Ergebnisse der Leserumfrage 2010

Das Kolpingmagazin wird häufig mehrmals genutzt – es hat Präsenz und Kontinuität.

Gefallen des Kolping-magazins insgesamt

überhaupt nicht gut 1,07 %

Nutzungshäufigkeitdes Kolpingmagazins

anschließendeWeitergabe11,80 %

Lesezeit

Die verschiedenen Aspekte des Kolpingmagazins finden durchweg hohe Akzeptanz. Der hohe Glaubwürdigkeitswert ist das Kapital dieses Magazins.

Bei den Einzelbeurteilungen schneiden drei Bereiche des Kolpingmagazinsmit über 90 Prozent Zustimmung ab:

– Glaubwürdigkeit– Gestaltung– Verständlichkeit

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 10

Page 11: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

Leserumfrage / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joh. Heider Verlag GmbH für Anzeigen und FremdbeilagenI. Definitionen1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines

Werbetreibenden (Auftraggeber) in einer Druckschrift oder einem sonstigen Medium zum Zwecke der Verbreitung.2. Beilagenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Beilage eines oder mehrerer vom Werbetreibenden

(Auftraggeber) zu stellenden oder aufgrund eines gesonderten Auftrages von dem Verlag (Auftragnehmer) zu erstellendenBeilage zu einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

3. Abrufauftrag im Sinne dieser AGB ist der Auftrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, wobei der Auftrag geberdie einzelne Anzeige jeweils gesondert abrufen kann.

4. Textteilanzeigen sind solche Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text oder den Rand und nicht an andereAnzeigen angrenzen.

II. Vertragsschluss1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber einen entsprechenden Auftrag erteilt und der Verlag diesen

annimmt. Die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass der Auftrag innerhalb der im Auftrag genannten Frist oder, wenn eine solche nicht bestimmt ist, innerhalb der nächsten drei Ausgaben der entsprechenden Druckschrift veröffentlicht wird.

2. Bestätigt der Verlag den Auftrag unter Benennung eines bestimmten Veröffentlichungsdatums oder einer bestimmtenVeröffentlichungsfrist, so kommt der Vertrag entsprechend zustande, wenn nicht der Auftraggeber innerhalb einer Woche, spätestens aber vor dem (aus den Mediadaten ersichtlichen) Anzeigenschluss des mitgeteilten Veröffentlichungstermins wider-spricht.

3. Ein Beilagenauftrag kommt – auch wenn der Auftragnehmer diesen bestätigt hat – erst nach Vorlage eines Musters derBeilage und Billigung dieses Musters durch den Auftragnehmer und dem Herausgeber zustande. Die Billigung kann ent-sprechend Ziffer 1 durch Ausführung der Beilage erfolgen.

4. Aufträge, die bei Vermittlern, Agenturen oder Annahmestellen erteilt werden, bedürfen in jedem Fall der Annahme durchden Auftragnehmer selbst.

5. Ein Abrufauftrag ist – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – innerhalb eines Jahres seit Erscheinen derersten Anzeige abzuwickeln. Innerhalb dieser oder der ausdrücklich vereinbarten Frist kann der Auftraggeber über dievereinbarte Anzahl hinaus zusätzliche Anzeigen abrufen.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen – auch nach rechtsverbindlichemVertragsschluss – abzulehnen, wenn deren Veröffentlichung wegen des Inhalts oder der Herkunft dem Auftragnehmeroder dem Herausgeber des Mediums nicht zuzumuten sind. Dies gilt auch, wenn Anzeigen oder Beilagen gegen gesetzli-che, behördliche oder postalische Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere auch wenn die Gefahr vonWettbewerbs- oder Urheberrechtsverstößen besteht.

7. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erweckenoder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

8. Durch Beilagen entstehende Porto(mehr-)kosten trägt der Auftraggeber. Diese werden durch den Auftragnehmergesondert in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu zahlen.

III. Abwicklung1. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen in bestimmte Ausgaben, bestimmte Nummern oder an bestimmten Stellen

wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass dies ausdrücklich zum zwingenden Bestandteil des Vertrages gemachtund vom Auftragnehmer bestätigt wurde.

2. Bei Rubrik-Anzeigen gewährleistet der Auftragnehmer die Veröffentlichung in der entsprechenden Rubrik.3. Für die rechtzeitige und technisch verwendbare Bereitstellung des Anzeigentextes, der Anzeigenvorlage oder der Beilage ist

der Auftraggeber verantwortlich. Sind Mängel dieser Vorlagen für den Auftragnehmer erkennbar, so fordert er Ersatz an.4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den

Probeabzug unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt eine Rüge oder ein Änderungswunsch nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gilt der Probeabzug als genehmigt.

5. Ist eine Anzeigengröße nicht ausdrücklich vereinbart, so erfolgt der Abdruck in dem Anzeigeninhalt entsprechender,üblicher Größe.

6. Anzeigenbelege werden gemäß der Vereinbarung im Anzeigenvertrag geliefert.7. Druckvorlagen werden nur auf Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung durch den Auftragnehmer endet

drei Monate nach Ablauf des Auftrags.8. Die Kosten für die Anfertigung der Druckunterlagen (Filme, Proofs etc.) gehen zulasten des Auftraggebers. Dies gilt auch

für sämtliche Kosten, die durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen entstehen.9. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, wird der

Auftragnehmer sie vernichten. Ist eine postalische Weitersendung von Zuschriften ausdrücklich vereinbart, so werden alleZuschriften – auch wenn diese per Fax, Eilbrief oder per Einschreiben eingehen – nur per normaler Post weitergeleitet.Der Auftragnehmer sammelt diese und leitet die Zuschriften einmal wöchentlich weiter. Der Auftragnehmer hat das Recht,eingehende Zuschriften stichprobenweise zu öffnen, um einen Missbrauch des Chiffredienstes auszuschließen.

10. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, werden von dem Auftragnehmer deutlich mitdem Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet.

11. Kann ein vereinbarter Termin wegen Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen oder einem sonstigen Fall höhererGewalt nicht eingehalten werden, so ist der Auftrag zum nächstmöglichen Termin auszuführen; kann eine spätere Aus -führung den Zweck nicht erreichen, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Weitere Rechte stehen dem Auftraggebernicht zu. Ein Anspruch des Auftraggebers wg. Verzögerungsschäden oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

IV. Haftung

1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zur Verfügung gestellte Vorlagen auf Richtigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmergewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten.

2. Wird eine Anzeige trotz ordnungsgemäßer Vorlage fehlerhaft, unleserlich oder unvollständig veröffentlicht, so hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung in Form der Schaltung einer Ersatzanzeige. Weist derAuftraggeber nach, dass die Schaltung der Ersatzanzeige den Anzeigenzweck vereitelt, hat er Anspruch auf angemesseneMinderung; dies gilt allerdings nur, wenn die Ersatzanzeige auch bei unverzüglicher Reklamation des Auftraggebersbereits den Zweck nicht mehr hätte erfüllen können.

3. Bei Wiederholungs- oder Abrufanzeigen hat der Auftraggeber die erschienenen Anzeigen zu prüfen und ggf. vorErscheinen der nächsten Anzeige zu rügen. Kommt der Auftraggeber dieser Rügepflicht nicht nach, so kann er aus einemwiederholten Abdruck der fehlerhaften Anzeige keine Rechte herleiten.

4. Bei telefonisch oder mündlich aufgegebenen Anzeigen haftet der Auftragnehmer nicht für Übermittlungs- oderVerständnisfehler. Diese gehen allein zulasten des Auftraggebers.

5. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch die Anzeige oder Beilage erfolgte Rechtsverstöße, insbesondere Wettbewerbs-oder Urheberrechtsverletzungen. Wird der Auftragnehmer durch Dritte wegen solcher Verstöße in Anspruch genommen,so hat der Auftraggeber ihn von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen. Wird der Auftragnehmer verpflichtet, eineGegendarstellung oder Richtigstellung abzudrucken, so hat der Auftraggeber diese auf Basis der aktuellen Anzeigenpreisezu bezahlen.

6. Eine nicht unerhebliche Minderung der Auflage berechtigt den Auftraggeber lediglich zu einer angemessenenPreisminderung. Eine Auflagenminderung ist nicht unerheblich, wenn sie bei einer Sollauflage von

bis zu 50 000 mehr als 20 %50 000 bis zu 100 000 mehr als 15 %100 000 bis zu 500 000 mehr als 10 %500 000 und höher mehr als 5 % beträgt.

Die Sollauflage ist die vertraglich vereinbarte, mangels Vereinbarung in der gültigen Preisliste angegebene Auflage.Weitere Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer denAuftraggeber so rechtzeitig vom Absinken der Auflage in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser den Anzeigenauftrag zurücknehmen konnte.

7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter werden grundsätzlich ausgeschlossen, dies gilt nicht– bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oderErfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,

– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

8. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er in entsprechender Anwendung der §§ 377, 378 HGB die Anzeige oderBeilage unverzüglich nach Erhalt oder Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen; andernfallsist er mit Gewährleistungs ansprüchen wegen Mängeln, die er bei einer Prüfung hätte erkennen können, ausgeschlossen.

V. Preise/Zahlung

1. Es gelten grundsätzlich die aus der aktuellen Preisliste ersichtlichen Preise, sofern nicht im Einzelfall etwasAbweichendes vereinbart wird.

2. Ist der Auftraggeber Erstkunde, so hat er für den Anzeigen- oder Beilagenauftrag Vorauszahlung zu leisten.3. Werden Mengenrabatte, Preisnachlässe bei Wiederholungsanzeigen oder Ähnliches vereinbart und wird die vereinbarte

Menge oder Anzahl aus Gründen, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, nichterreicht, so hat der Auftraggeber die der tatsächlichen Anzahl oder Menge entsprechenden Preise zu entrichten.

4. Soweit keine Vorauszahlung geleistet wurde, sind alle Rechnungsbeträge binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen; mit Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug und schuldet den gesetzlichenVerzugszins.

5. Befindet sich der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so kann der Auftragnehmer weitereLeistungen von Vorauszahlungen abhängig machen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber sich zwar nicht aktuell inVerzug befindet, er jedoch in der Vergangenheit mindestens zweimal, oder mindestens einmal mehr als vier Wochen in Verzug geraten ist.

6. Werbeagenturen oder Vermittler sind verpflichtet, sich bei den Preisen gegenüber ihren Kunden an die jeweils aktuellePreisliste des Auftragnehmers zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Provision darf nicht, auch nicht teilweise anden Kunden weitergegeben werden.

VI. Sonstiges

1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Sitz des AuftragnehmersErfüllungsort und Gerichtsstand.

2. Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen

bestehen.

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 11

Page 12: 17813 Mediadaten 2017 17813 Kolping Mediadaten 2017 · 17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:42 Seite 9 Ergebnisse der Leserumfrage 2010 Das Kolpingmagazin

17813_Mediadaten_2017_17813_Kolping_Mediadaten_2017 24.11.2016 13:44 Seite 12