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18. Februar 2007
HERZLICH WILLKOMMEN !
Wortmann & PartnerW I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R
28. Februar 2007
Inhalt
1. Begrüßung
2. Unternehmensteuerreform 2008
3. Ertragsteuern
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
5. Umsatzsteuer
6. Jahresabschlüsse/Publizitätspflicht
7. Sozialversicherung
38. Februar 2007
2. Unternehmensteuerreform 2008
Stand der Dinge
Gesetzentwurf im fortgeschrittenen Stadium
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrensbis Sommer 2007 geplant
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Gültig ab 2008
48. Februar 2007
Ziele
Verbesserung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
Schaffung einer weitestgehenden Rechtsformneutralität
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Steuervereinfachung durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlagebei den Unternehmensteuern
2. Unternehmensteuerreform 2008
58. Februar 2007
Eckpunkte
Körperschaftsteuer wird zur föderalen Unternehmensteuer
Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Gewerbesteuer wird zur kommunalenUnternehmensteuer
2. Unternehmensteuerreform 2008
68. Februar 2007
Steuerliche Gesamtbelastung aus Körperschaft-
und Gewerbesteuer
Bisher: ca. 39 %
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Künftig: knapp unter 30 %
2. Unternehmensteuerreform 2008
78. Februar 2007
Körperschaftsteuer
Reduzierung des Steuersatzes: von 25 % auf 15 %
aber: Freigrenze von EUR 1 Mio.
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Zinsaufwand nur noch eingeschränkt abzugsfähig maximal 30 % vom Gewinn
2. Unternehmensteuerreform 2008
und:ggf. Vortrag des übersteigenden Betrages
Keine degressive Abschreibung mehr
Sofortabschreibung von GWG nur noch für Kleinunternehmen
88. Februar 2007 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
2. Unternehmensteuerreform 2008
Gewinn vor KSt und GewSt ./. Gewerbesteuer= Gewinn nach GewSt
KSt 25 % (neu: 15 %)Solidaritätszuschlag 5,5 %
Gesamtbelastung:
Bisher
100,0016,6783,33
20,831,15
38,65
NeueRegelung
100,0014,0086,00
15,000,83
29,83
98. Februar 2007
Gewerbesteuer
Höhere Bemessungsgrundlage: Zinsen, Mieten, Pachten usw. nur noch teilweise abzugsfähigNicht mehr abzugsfähig als BetriebsausgabeAbsenkung der Steuermesszahl von 5 % auf 3,5 %
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die EinkommensteuerFaktor: bisher 1,8 künftig 3,8 Folgen: Weitestgehende Neutralität Umschichtung von Bund auf Kommunen
2. Unternehmensteuerreform 2008
108. Februar 2007
Schaffung einer
Rechtsform-neutralität
GmbH = Personengesellschaften
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Entlastung von Personengesellschaftendurch:- Einführung einer Investitionsrücklageoder- Generelle Begünstigung des vom Unter-nehmen einbehaltenen Gewinns (ESt 28,5 %) nach Anrechnung der GewSt
2. Unternehmensteuerreform 2008
Bei späterer Entnahme: Nachversteuerung durch Abgeltungssteuer für Dividenden
118. Februar 2007
3. Ertragsteuern
AbschreibungAnlagevermögen
Anhebung degressive AfA von 20 % auf 30 %
1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007
Danach Streichung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
128. Februar 2007
3. Ertragsteuern
AbschreibungMietwohngebäude
Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude
Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder angeschafften Mietwohngebäude
Entscheidend ist Datum des Bauantragsbzw. des Kaufvertrags
Ohnehin gilt: nur wirtschaftliche sinnvolle Investitionen!
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
138. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Beleghandel
Einstufung des sog. Beleghandels als Ordnungswidrigkeit
Damit Einführung einer Geldstrafe
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
148. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Eigenheimzulage
Abschaffung zum 1. Januar 2006
Für alle ab 1. Januar 2006 hergestelltenoder angeschafften Eigenheime
In Ausnahmefällen kann u.U. auch ab 2006 noch ein Eigenheimzulage-Antrag gestellt werden
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
158. Februar 2007
3. Ertragsteuern
HaushaltsnaheDienstleistungen
Abzugsfähig sind 20 %, maximal EUR 600jährlich bei privaten Handwerkerleistungen
Zusätzlich 20 %, maximal EUR 600 jährlich bei sonstigen häuslichen Dienstleistungen
Begünstigte Handwerkerleistungen:- Renovierungs-- Erhaltungs- und- Modernisierungsaufwendungen
Nur Dienstleistungen sind begünstigt,nicht jedoch Materialkosten
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
168. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Kinderbetreuungs-kosten
Alleinerziehende und erwerbstätigeEhepaare: 2/3 der Betreuungskosten,maximal EUR 4.000 pro Jahr und Kind(wie Betriebsausgaben/Werbungskosten)
Alleinverdiener-Paare: nur für Kindervom 3. bis 6. Lebensjahr
Voraussetzung: "Rechnung" und Zahlungsnachweis
(keine Barzahlungen!)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
178. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Kindergeld/Kinderfreibetrag
Nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes (bislang 27. Lebensjahr)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
188. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Firmenwagen-besteuerung
Gemischt genutzte Firmenfahrzeuge von Unternehmern
1 %-Regel oder Fahrtenbuch
Bei 1 %-Regel: seit 1. Januar 2006 zusätzlich Nachweis der mindestens 50 %-igen betrieblichen Nutzung
Vereinfachte Nachweise möglich (zeitlich begrenzte Aufzeichnungen,Terminkalender, Stundenaufzeich-nungen etc.)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
198. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Pendlerpauschale
Ab 2007 keine Abzugsfähigkeit mehrfür Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
Aber: Abzug "wie Werbungskosten" ab dem 21. Entfernungskilometer (0,30 EUR je km)
Achtung: LSt-Pauschale von 15 % nurnoch in Höhe der Pauschale ab dem 21. km Arbeitgeberzuschüsse für Entfernungenbis 20 km künftig voll LSt- und SV-pflichtig
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
208. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Reichensteuer
Anhebung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener von 42 % auf 45 %
Zu versteuerndes Einkommen > TEUR 250/TEUR 500
Für Gewinneinkünfte greift ein Entlastungsbetrag (befristet bis 1. Januar 2008)
Große verfassungsrechtliche Bedenken!
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
218. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Sparerfreibetrag
Ab 1. Januar 2007 Absenkung auf EUR 750/EUR 1.500(zuvor: EUR 1.370/EUR 2.740)
Sofern Freistellungsauftrag nichtreduziert wird, nur noch anteilige Berücksichtigungen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
228. Februar 2007
3. Ertragsteuern
Abgeltungssteuer für
Kapitalerträge(Plan)
Ab 1. Januar 2009: 25 % auf private Kapitalerträge
Ausschüttungen, Zinsen (Abschaffung des Halbeinkünfte-verfahrens)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Private Veräußerungsgeschäfte(Abschaffung der Spekulationsfrist von 1 Jahr!) nur für nach 2008 erworbene Kapitalanlagen
238. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfGvom 7. November 2006,
veröffentlicht am 31. Januar 2007
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Erbschaftsteuerreformder
Bundesregierung
248. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschlussdes BVerfG
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Erbschaftsteuerrecht derzeit verfassungswidrig
Gleichheitsgrundsatz verletzt bei:- Betriebsvermögen - Grundvermögen - Anteile an KapG (> 25 %)- land- und forstwirtschaftliches
Vermögen
258. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschlussdes BVerfG
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Gesetzgeber wurde verpflichtet bis 31. Dezember 2008 Neuregelung zu treffen
Bis dahin bleibt altes Recht anwendbar
268. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
MöglicheNeuregelungen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Sicher: Bewertung der Vermögens-gegenstände zu Verkehrswerten
Offen: Anhebung von Freibeträgen, um Mehrbelastungen aufzufangen
"Omas Häuschen" wird wohl weiter aus der Besteuerung herausfallen
278. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer-reform
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Neuregelung bereits in Arbeit
Weitere Neuregelung aufgrund des BVerfG-Urteils bis zum 31. Dezember 2008
288. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
GesetzentwurfUnternehmens-
Nachfolge(I)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Wegfall bisheriger Vergünstigungen für Betriebsvermögen: - Freibetrag TEUR 225 - Bewertungsabschlag 35 %, - günstige Steuerklasse
Einführung eines "Abschmelzmodells"grundsätzlich ab 1. Januar 2007 aber Wahlrecht für Übertragungen bisVerkündigung des Gesetzes soll gewährt werden
298. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
"Abschmelzmodell"
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Stundung der ErbSt/SchSt auf sog. produktives Vermögen über 10 Jahre
Erlass von 10 % der ErbSt/SchSt für jedes Jahr der Betriebsfortführung
Einführung einer Freigrenze von TEUR 100
308. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
UnproduktivesVermögen(Auswahl)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Vermietete Grundstücke, Schiffe, Lizenzen etc.
Anteile an KapG < 25 %
Anteile an Gesellschaften, soweit diese unproduktives Vermögen besitzen
318. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Betriebs-fortführung
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Keine Betriebsaufgabe/-veräußerung, Insolvenz
Fortführungsklausel:Erhalt des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse
Offenbar vom "Tisch": Arbeitsplatzklausel
328. Februar 2007
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Empfehlungen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Generell gilt: Es wird wohl kaum günstiger werden!
Aber: Keine übereilten Entscheidungen treffen!
Anstehende Schenkungen solltenbis 2008 vollzogen werden.
Für Betriebsvermögen ist im Einzelfallabzuwägen.
338. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Anhebung von 16 % auf 19 %
Jürgen Algermissen Steuerberater
Für alle Lieferungen und Leistungen, die ab 1. Januar 2007 erbracht werden
Ermäßigter Steuersatz von 7 % bleibt unverändert
Umsatzsteuer = "Mehrwertsteuer"
348. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Zeitpunkt der Lieferung
oder Leistung
Allein maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes (16 bzw. 19 %)
Nicht ausschlaggebend: Datum der Rechnungsausstellung
Nicht ausschlaggebend: Datum der Bezahlung
Jürgen Algermissen Steuerberater
358. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Zeitpunkt der Erbringung
der Gesamtleistung
Z.B. Bauleistung November 2006 bis Februar 2007
Anzahlung mit 16 % USt im Dezember 2006
Abnahme des Werks im Februar 2007
Schlussrechnung mit 19 % USt im Februar 2007 und
Jürgen Algermissen Steuerberater
Nachberechnung von 3 % USt auf die vorherige Anzahlung
368. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Aufteilung einer
Gesamtleistung (z.B. Schlüssel-
fertigbau)
Selbständige Teilleistung (z.B. Rohbau, Heizung, Elektro) in 2006: 16 %
Selbständige Teilleistung (z.B. übrige Gewerke) in 2007: 19 %
Im Voraus gesonderte Entgeltvereinbarung für wirtschaftlich teilbare Leistung
Jürgen Algermissen Steuerberater
378. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Verträge über Dauerleistungen
(z.B. Miete, Pacht, Leasing, Wartung)
Können als Rechnung im USt-lichen Sinne gelten
Dafür müssen die für Rechnungen geltenden Merkmale im Vertrag angegeben sein
Jürgen Algermissen Steuerberater
Solche Verträge sind an den ab 1. Januar 2007 geltenden Steuersatz von 19 % anzupassen
Achtung: Altverträge – Übergangsregelungen – Steuerzinsnachteile
388. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen
(I)
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer (oder USt-ID-Nr.) des leistenden Unternehmers
Rechnungsnummer
Jürgen Algermissen Steuerberater
398. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen
(II)
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
Nettoentgelt
Anzuwendender Steuersatz
USt-Betrag
Jürgen Algermissen Steuerberater
Bruttentgelt
408. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen
(III)
Datum der Rechnungsausstellung
Seit 1. Januar 2007 immer auch der Leistungszeitpunkt (selbst wenn Rechnungsausstellungsdatum = Leistungszeitpunkt !)
Risiko: Versagung des Vorsteuerabzugs
Jürgen Algermissen Steuerberater
418. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Kleinbetrags-rechnungen
Anhebung des Gesamtbetrages ab 1. Januar 2007 auf max. EUR 150,00
Pflichtangaben:- Vollständiger Name und Anschrift
des leistenden Unternehmers - Ausstellungsdatum - Menge und Art der gelieferten
Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Bruttorechnungsbetrag (Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe)
- Anzuwendender Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Jürgen Algermissen Steuerberater
428. Februar 2007
5. Umsatzsteuer
Jürgen Algermissen Steuerberater
BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2006
Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren
Schweineohren
getrocknet nicht getrocknet
genießbar nicht genießbar
Verwendung als
Tierfutter
Für den menschlichen
Verzehr
7 % 19 %
Bleibt einem gesonderten
BMF-Schreibenvorbehalten
438. Februar 2007
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
EHUG seit 1. Januar 2007
Gesetz über elektronische Handels-register und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
Jürgen Algermissen Steuerberater
www.unternehmensregister.de
448. Februar 2007
Elektronisches Unternehmens-
register(I)
Eintragungen in den Handels-, Genossen-schafts- und Partnerschaftsregistern und dort eingereichte Dokumente
Jürgen Algermissen Steuerberater
Rechnungslegungsunterlagen (i.W. Jahres-abschlüsse)
Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen
Meldungen von börsennotierten Unternehmen
Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (nicht: Verbraucherinsolvenzen)
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
458. Februar 2007
Elektronisches Unternehmens-
register(II)
Für börsennotierte AG sämtliche veröffent-lichungspflichtige Informationen wie z.B.- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder - Satzung - Einberufung und Niederschriften
der Hauptversammlung - Jahres- und Halbjahresfinanzberichte,
Zwischenmitteilungen - Ad-hoc-Meldungen - etc.
Jürgen Algermissen Steuerberater
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
468. Februar 2007
Elektronisches Unternehmens-
register(III)
Für GmbH und GmbH & Co. KG z.B.- Jahresabschluss - Gesellschaftsvertrag - Gesellschafterliste
Jürgen Algermissen Steuerberater
"Portal" in die HR, GenR und PR
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Kosten: EUR 5/EUR 10 je nachUnternehmensgröße
478. Februar 2007
Umfang der
Offenlegungs-pflichten
Für Kapitalgesellschaften, d.h. AG, GmbH, KGaA
Jürgen Algermissen Steuerberater
Für OHG und KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter
Abhängig von der Größe des Unternehmens (§267 HGB):- Bilanzsumme - Umsatzerlöse - Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
488. Februar 2007
Größenmerkmale (§ 267 HGB)
Jürgen Algermissen Steuerberater
Mindestens zwei der Größenmerkmalemüssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten sein
> 250≤ 250≤ 50Mitar-
beiter
> EUR
32,12 Mio.
≤ EUR 32,12 Mio.
≤ EUR
8,03 Mio.
Umsatz-erlöse
> EUR
16,06 Mio.
≤ EUR 16,06 Mio.
≤ EUR
4,015 Mio.
Bilanz-
summe
GroßMittelgroßKlein
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
498. Februar 2007
Offenlegung des Jahresabschlusses
(kleine Unternehmen)
Bilanz (verkürzt)
Jürgen Algermissen Steuerberater
Anhang (verkürzt)
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
508. Februar 2007
Offenlegung des
Jahresabschlusses (mittelgroße
Unternehmen)
Bilanz (verkürzt mit Zusatzangaben)
Jürgen Algermissen Steuerberater
Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt)
Anhang (verkürzt)
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
Bericht des Aufsichtsrats (ggf.)
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
518. Februar 2007
Offenlegung des
Jahresabschlusses(große
Unternehmen)
Bilanz
Jürgen Algermissen Steuerberater
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang (ggf. teilweise verkürzt)
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
Bericht des Aufsichtsrats
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
528. Februar 2007
Pflicht zur Offenlegung
des Jahresabschlusses
(I)
bestand schon immer (GmbH & Co. KG: seit 2000)
Jürgen Algermissen Steuerberater
bisher in Papierform zum Registergericht
künftig ausschließlich elektronisch
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 für Papierform
Kosten: EUR 50,00 (klein), EUR 70,00 (mittelgroß)
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
538. Februar 2007
Pflicht zur Offenlegung
des Jahresabschlusses
(II)
Bei Nicht-Offenlegung: Aufforderung jederzeit möglich (auch für Altjahre)
Jürgen Algermissen Steuerberater
bei Unterlassung: Ordnungsgeld bis EUR 25.000,00, mindestens EUR 2.500,00
Automatische Aufforderung zur Offenlegung ("Rundumschlag") noch nicht in Sicht
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
548. Februar 2007
Einsichtnahmein das
Unternehmens-register
Jedermann jederzeit zu Informationszwecken
Jürgen Algermissen Steuerberater
Bekanntmachungen der Handelsregister sind kostenlos
Abruf aus den Handelsregistern: EUR 4,50 pro "Registerblatt"
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
558. Februar 2007
Fazit
Jürgen Algermissen Steuerberater
Strategien zur Vermeidung der Offenlegung (z.B. Größenmerkmale, Gesellschafter-struktur)
Rasant steigende Transparenz von Unternehmensdaten zu erwarten
Transparenz als Zeichen professioneller Marktteilnahme
Europaweite Vernetzung zu erwarten
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
568. Februar 2007
"EHUG die letzte"
Jürgen Algermissen Steuerberater
Für Emails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, gelten seit 1. Januar 2007 die gleichen formalen Mindestanforderungen wie für gewöhnliche Geschäftsbriefe
D.h. jede Email mit Geschäftsbrief-charakter müssen die selben Geschäfts-angaben enthalten wie gedrucktes Geschäftsbriefpapier
6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
578. Februar 2007
7. Sozialversicherung
Aushilfen (Minijobs)
im gewerblichen Bereich
Anhebung des pauschalen Beitragssatzesauf 30 % (seit 1. Juli 2006)
zzgl. 0,1 % Umlage nach dem Aufwendungsausgleichungsgesetz
(Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: pauschal 12 % zzgl. 0,1 % Umlage zzgl. 1,6 % Unfallversicherung)
Jürgen Algermissen Steuerberater
588. Februar 2007
7. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung
bei Aushilfen(I)
Entgeltumwandlung zugunsten arbeitgeberfinanzierter Altersversorgung
Verwendete Entgeltbestandteile sind bis monatlich EUR 210,00 SV-frei(in 2007: 4 % der RV-BBMG von TEUR 63)
Nur im ersten Dienstverhältnis möglich (LoSt-Klassen I bis V)
Jürgen Algermissen Steuerberater
598. Februar 2007
7. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung
bei Aushilfen(II)
Z.B. Gehalt EUR 600,00 (=Gleitzone) abzgl. Entgeltumwandlung EUR 210,00
macht Aushilfslohn EUR 390,00. Folgen: - Keine RV-Beiträge mehr - KV-pflichtig
(ggf. Familienversicherung) - Keine Ansprüche aus ALV
Jürgen Algermissen Steuerberater
608. Februar 2007
7. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung
bei Aushilfen(III)
Achtung: Entgeltumwandlungen werden ab 1. Januar 2009 SV-beitragspflichtig!
Verträge zur bAV sind weiter zu bedienen (Mindestvertragslaufzeiten)
Jürgen Algermissen Steuerberater
618. Februar 2007
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wortmann & PartnerW I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R