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- 64 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde Asbach zum Stand 31.12.2012 je Ortsgemeinde und als Vergleichszahlen die Einwohner zum Stand 31.12.2011 in Klammern. Gemeinde Hauptwohnung Nebenwohnung Gesamt Asbach 7.114 (7.177) 171 (170) 7.285 (7.347) Buchholz 4.439 (4.463) 91 ( 88) 4.530 (4.551) Neustadt (Wied) 6.206 (6.278) 185 (190) 6.391 (6.468) Windhagen 4.247 (4.268) 110 (115) 4.357 (4.383) Für die Führung und Fortschreibung des Melderegisters wurden folgende Anzahlen an Meldevorgängen in das Register eingearbeitet: 1.411 Anmeldevorgänge 192 Sterbefälle 150 Geburten 125 Eheschließungen 1 Lebenspartnerschaft 103 Taufen 75 Kirchenaustritte 105 Ehescheidungen 0 Aufhebung der Lebenspartnerschaft Im Jahre 2012 wurden ca. 9.300 schriftliche Anfragen auf Auskünfte aus dem Melderegister bearbeitet. 18000 19000 20000 21000 22000 23000 24000 Entwicklung der Einwohnerzahlen in den vergangenen 19 Jahren

19 Jahren Entwicklung der Einwohnerzahlen in den … · 24000 Entwicklung der Einwohnerzahlen in den vergangenen 19 Jahren - 65 - Es wurden folgende Ausweis- und Passdokumente ausgestellt:

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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde Asbach zum Stand 31.12.2012 je Ortsgemeinde und als Vergleichszahlen die Einwohner zum Stand 31.12.2011 in Klammern. Gemeinde Hauptwohnung Nebenwohnung Gesamt Asbach 7.114 (7.177) 171 (170) 7.285 (7.347) Buchholz 4.439 (4.463) 91 ( 88) 4.530 (4.551) Neustadt (Wied) 6.206 (6.278) 185 (190) 6.391 (6.468) Windhagen 4.247 (4.268) 110 (115) 4.357 (4.383)

Für die Führung und Fortschreibung des Melderegisters wurden folgende Anzahlen an Meldevorgängen in das Register eingearbeitet:

1.411 Anmeldevorgänge 192 Sterbefälle 150 Geburten 125 Eheschließungen 1 Lebenspartnerschaft 103 Taufen 75 Kirchenaustritte 105 Ehescheidungen 0 Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Im Jahre 2012 wurden ca. 9.300 schriftliche Anfragen auf Auskünfte aus dem Melderegister bearbeitet.

18000

19000

20000

21000

22000

23000

24000

Entwicklung der Einwohnerzahlen in den vergangenen 19 Jahren

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Es wurden folgende Ausweis- und Passdokumente ausgestellt: Reisepässe 741 Personalausweise 2.444 Kinder-Reisepässe 235 An vorläufigen Dokumenten wurden ausgestellt: Reisepässe und 25 Personalausweise 238 Durch Einbürgerung haben 23 Bürger/innen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Einwohner nach Religion VG OG OG OG OG Asbach Asbach Neustadt Windhagen Buchholz Evangelisch 3.944 1.320 891 848 885 Röm.-kath. 12.565 4.066 3.933 2.120 2.446 Sonstige 726 319 180 114 113 Einwohner nach Familienstand: VG OG OG OG OG Asbach Asbach Neustadt Windhagen Buchholz Ledig 8.124 2.687 2.247 1.529 1.661 Verheiratet 10.926 3.459 3.068 2.140 2.259 Geschieden 1.531 488 451 336 256 Verwitwet 1.395 474 428 231 262 Lebenspartnerschaft 21 4 10 5 2

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Einwohner nach Familienstandim Jahr 2012

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Einwohner nach Altersgruppen VG OG OG OG OG Asbach Asbach Neustadt Windhagen Buchholz Bis 9 Jahre 1.870 656 463 350 401 10-19 Jahre 2.597 880 703 453 561 20-29 Jahre 2.316 749 647 454 466 30-30 Jahre 2.203 721 622 429 431 40-49 Jahre 3.957 1.207 1.118 811 821 50-59 Jahre 3.724 1.164 1.022 760 778 60-69 Jahre 2.344 751 646 496 451 70-79 Jahre 2.024 653 620 363 388 80-89 Jahre 845 292 312 110 131 90-99 Jahre 126 40 58 16 12 Ab 100 Jahre 2 0 2 0 0

0

500

1.000

1.500

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2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

Aufteilung der Einwohnerzahlen nach Altersgruppenim Jahr 2012

Alters- und Ehejubilare 2012 90 Paare feierten im Jahre 2012 (2011: 101) in der Verbandsgemeinde Asbach die Goldene oder Diamantene Hochzeit. 151 (120) Personen begingen den 90. oder einen darüber hinaus gehenden Geburtstag. Zu diesen Ereignissen gratulierten neben der jeweiligen Ortsgemeinde auch die Verbandsgemeinde. Die vier Ortsgemeinden beglückwünschten ferner 447 (464) Einwohner/innen zur Vollendung des 75./80. oder 85. Lebensjahres.

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nicht erlaubt

erlaubt

Aufenthalt in Gaststätten; § 4 Abs. 1

(Ausnahmen: § 4 Abs. 2)

ab 6 Uhr

bis 24 Uhr

Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren

Vergnügungsbetrieben; § 4 Abs. 3

Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen

(auch: Disco); § 5 Abs. 1bis 24 Uhr

Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der

Jugendhilfe (oder bei künstler. Betätigung o. Brauchtumspflege); § 5

Abs. 2

bis 22 Uhrbis 24

Uhrbis 24 Uhr

Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, vergleichbaren Räumen

sowie Teilnahme an Spielen mit Gewinn-

möglichkeiten; § 6

Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen oder

Betrieben - auf Anordnung der Behörde; § 7

Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten - auf Anordnung der

Behörde; § 8

Erhalt/ Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken

(auch Alkopops) und Lebensmitteln; § 9 Abs. 1 Nr. 1

Der Verkauf und die Abgabe ist verboten.

Erhalt/ Verzehr von anderen alkoholischen Getränken, z. B. Bier,

Wein o. ä. (außer Branntwein); § 9 Abs. 1 Nr. 2

Der Verkauf und die Abgabe ist verboten.

Nur PSB Nur PSB

Erhalt und Konsum von Tabakwaren; § 10

Der Verkauf und die Abgabe ist verboten.

Kinobesuche

Freigabe des Films und Vorspanns "ohne Altersbeschränkung"

(Kinder unter 6 Jahren dürfen NUR in Begleitung eines PSB oder EZB

ins Kino) ; § 11

Kinder ab

6 J. + Ende

des Films:

20 Uhr

Ende des

Films:

22 Uhr

Ende des

Films:

24 Uhr

Kinobesuche

Freigabe des Films und Vorspanns ab 6 Jahre

Kinder ab

6 J. + Ende

des Films:

20 Uhr

Nur

Kinder ab

6 J.

Ende des

Films:

22 Uhr

Ende des

Films:

24 Uhr

Kinobesuche

Freigabe des Films und Vorspanns ab 12 Jahre

(Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung der Eltern in "Filme ab 12

Jahren")

Kinder ab

12 J. + Ende

des Films:

20 Uhr

Schon ab

6 J. mit

PSB

Ende des

Films:

22 Uhr

Ende des

Films:

24 Uhr

Kinobesuche

Freigabe des Films und Vorspanns ab 16 Jahre

Ende des

Films:

24 Uhr

Erhalt von Bildträgern mit Filmen oder Spielen; § 12

Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne

Gewinnmöglichkeit; § 13

Kinder Jugendliche

Nur entsprechend der Altersfreigabe!

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie

tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

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0 -13 Jahre 14 - 15 Jahre 16 -17 Jahre

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PSB: Personensorgeberechtigte (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)

EZB: Erziehungsbeauftragte (§ 1 Abs. 1 Nr. 4)

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Kinder- und Jugendschutz "Da hätten doch die Eltern..." "Da muss endlich mal die Polizei..." "Da sollte dringend das Jugendamt...,

die Schule..., das Ordnungsamt..."

Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe an alle. Die gesellschaftliche Entwicklung birgt stets Aufgabenfelder im Kinder- und Jugendschutz. Was vielleicht in der letzten oder vorletzten Jugend-Generation noch ganz anders erlebt und gelebt wurde, hat deutliche Veränderungen erfahren, die den Kinder- und Jugendschutz mit immer anderen Schwerpunkten verstärkt ins Blickfeld rücken. Obwohl der Jugend bereits früh über Kindergärten, Tagesstätten und Schulen soziales Miteinander neben dem elterlichen und familiären Umfeld vermittelt wird und die Kinder an die Bewältigung von Konflikten, gegenseitige Hilfe und Unterstützung und gesellschaftliche Rollen und Pflichten herangeführt werden, ist es notwendig, sie nicht irgendwann beim Erwachsenwerden allein zu lassen, sondern, dass sich alle Verantwortlichen verstärkt beim Jugendschutz einbringen. So nehmen auch Kinder und Jugendliche soziale Entwicklungen wahr; sie haben unterschiedliche persönliche Freiheiten, Taschengeld und sind mehr oder weniger bei der Hilfe im elterlichen Haushalt oder Betrieb eingebunden. Sie haben unterschiedliche Hobbies, Interessen oder Mitgliedschaften in Vereinen und die zeitlichen und finanziellen Freiräume werden je nach Alter und Entwicklung völlig unterschiedlich ausgefüllt. Nicht überall gibt es Probleme - aber immer wieder tauchen Konfliktpotentiale auf, wo es auf Verständnis, Fingerspitzengefühl, aber auch auf eindeutige, rechtliche Fakten ankommt. Als Problemfeld hat sich zunehmend der Alkoholkonsum von jungen Menschen aufgetan - und das quer durch alle Altersgruppen und ihre soziale Eingebundenheit. Kinder und Jugendliche an einen vernunftgemäßen Genuss alkoholischer Getränke heranzuführen, ist eine schwierige Angelegenheit, die eigentlich begleitet und beobachtet werden sollte. Das richtige Verhältnis von Kontrolle und Selbstverantwortung ist jedoch stets eine Gratwanderung in der Erziehung, besonders bei Heranwachsenden. Was den Alkohol angeht, besteht hier ein gewisser Reiz des Verbotenen, der junge Menschen verleitet, unter sich - ohne Erwachsene - zu bleiben, um zu feiern und - schlimmer noch - sich absichtlich zu betrinken. Vergiftungserscheinungen, alkoholbedingte Ausfälle und handgreifliche Auseinandersetzungen sind und waren auf Veranstaltungen festzustellen. Sie sind aber auch Begleiterscheinung von Veranstaltungen, wo sich die Jugend mit selbst besorgten Getränken auf Plätze zurückzieht, um allein zu feiern oder einfach nur viel zu trinken. Damit sind sie dem Blick und der Verantwortung eines Veranstalters entzogen. Die Entwicklungen müssen besorgt machen, allen voran das geringe Einstiegsalter und die Intensität und Häufigkeit, bei der Kinder und Jugendliche beim Alkoholkonsum angetroffen werden. Die möglichen Suchtgefahren sollten dabei nicht heruntergespielt werden. Übermäßiges Trinken von Alkohol ist auch bei weitem kein Thema, das sich überwiegend auf männliche Kinder oder Jugendliche konzentriert: Kinder und Jugendliche beider Geschlechter greifen zu Getränken, die ihnen aufgrund ihres Alters noch nicht zugänglich sein dürften oder nehmen mehr Alkohol zu sich als sie vertragen. Hier haben die Ordnungsbehörde, die Polizei und alle Verantwortlichen in den letzten Jahren intensiv an Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen gearbeitet, da man sich hiervon weit mehr Erfolg verspricht als von Bestrafung.

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Der seit Jahren entwickelte Einsatz für den Jugendschutz hat schon Früchte getragen. So wird beispielsweise zur Asbacher Kirmes, gemeinsam mit den Betreibern der Getränke-Stände, intensiv auf den Ausschank von Alkohol und auf das Alter der Kunden geachtet. Die Präsenz von Ordnungskräften auf Kirmesveranstaltungen hat hier sicherlich auch dazu geführt, dass die Zahl und Schwere von Prügeleien abgenommen haben. Auf Karnevalsveranstaltungen und im Rahmen der Umzüge ist der Alkoholkonsum bei jungen Menschen ganz besonders hoch. Hier ist festzustellen, dass große Mengen an Hochprozentigem oder Mix-Getränken mit branntweinhaltigen Getränken selbst beschafft und zu Veranstaltungen mitgenommen werden. Die Menge der Getränke verblüfft die Ordnungskräfte - aber auch die Eltern - immer wieder. Vereine und Veranstalter werden wiederholt auf die Vorschriften des Jugendschutzes aufmerksam gemacht und tragen dazu bei, dass es nicht zu Ausfällen kommt. Hier leisten die Ordnungskräfte durch Kontrollen und ihre Präsenz die notwendige Unterstützung im gemeinsamen Anliegen um den Kinder- und Jugendschutz. Aber es ist auch eine besondere gesellschaftliche Aufgabe, die öffentliche Stellen gar nicht alleine bewältigen können. Es darf hier auch gesagt werden, dass es unter den jungen Menschen viele gibt, die ein Auge darauf haben, wenn jemand Hilfe braucht oder vielleicht besser nach Hause gebracht werden sollte. Das Wohl der Jugend ist ein Anliegen aller. Bitte achten Sie deshalb auf die Kinder Ihrer Freunde, der Nachbarn und der Angehörigen, auf die Jugend in Ihrem Verein, Ihrer Tanz- oder Sportgruppe. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nicht allein, wenn sie auf Kosten ihrer Gesundheit ihre Grenzen ausloten wollen. Auf die Arbeit, die Aktionen und die Angebote der Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Asbach wird im Rahmen dieser Veröffentlichungen an anderer Stelle näher eingegangen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Treffen und der Kontakt zu den professionellen Jugendpflegerinnen wird sehr empfohlen.

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Eckdaten Standesamt 2012 (in Klammern jeweils die Zahlen des Vorjahres) Geburten Im Jahr 2012 wurden beim Standesamt Asbach drei Kindern, nämlich zwei Mädchen und ein Junge, in das Geburtsregister eingetragen. Sie wurden deshalb beim Standesamt Asbach beurkundet, weil sie nicht in einem der umliegenden Krankenhäuser zur Welt kamen, sondern in der elterlichen Wohnung. Das sind 2 Hausgeburten mehr als im Jahr 2011. Außerdem wurde die Geburt von drei Kindern, deren Geburt im Ausland stattfand, im deutschen Register nachbeurkundet. Eheschließungen 109 (113) Paare meldeten 2012 in Asbach ihre Eheschließung an. Ausgehend von diesen 109 Eheschließungsanmeldungen verzeichnete man 6 (12) Paare, bei denen mindestens einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und 48 (53) Paare bei denen einer der beiden Partner bereits ein- oder mehrmals verheiratet war. Insgesamt entschieden sich 25 (32) Paare bei einem anderen Standesamt zu heiraten. Daraus folgt: Es fanden 84 (81) Eheschließungen im Standesamt Asbach statt. 5 (3) Paare wurden mit einem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis ausgestattet, also mit einem Dokument, das zur Eheschließung im Ausland berechtigt. Auch im Jahr 2012 fanden Eheschließungen in Kloster Ehrenstein statt. Es waren insgesamt 11 Paare, die an den ersten Samstagen von April bis Oktober sich in Kloster Ehrenstein das Ja-Wort gaben. Wir freuen uns, dass wir diesen Service auch im Jahr 2013 anbieten können und möchten uns an dieser Stelle bei Kloster Ehrenstein, hier insbesondere bei Schwester Therese, für die gute Zusammenarbeit bedanken. Außerdem nutzen 4 Paare die im Jahr 2012 neu geschaffene Möglichkeit am jeweils dritten Samstag eines Monats im Rathaus die Ehe zu schließen. Sterbefälle 144 (167) Sterbefälle wurden im Jahr 2012 im Standesamt Asbach beurkundet. 64 (75) dieser beurkundeten Personen waren männlich, 80 (92) waren weiblich. Lebenspartnerschaften Seit dem 01.01.2009 ist das Standesamt auch für die Beurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft zuständig. Im Jahr 2012 begründete ein Paar (1) eine eingetragene Lebenspartnerschaft. In diesem Fall waren es zwei Männer die sich verpartnerten, wobei einer dieser Personen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Ein weiteres Paar, beide weiblich, meldete hier die Lebenspartnerschaft an. Die Verpartnerung fand jedoch bei einem anderen Standesamt statt. Kirchenaustritte Im Jahr 2012 gab es 75 (82) Kirchenaustritte, 47 (52) Austritte aus der katholischen und 28 (30) Austritte aus der evangelischen Kirche.

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Gewerbedaten Im Jahr 2012 wurden in der Verbandsgemeindeverwaltung 569 Gewerbemeldungen vorgenommen. Damit lag die Gesamtanzahl der Gewerbemeldungen etwas höher als im Jahre 2011 (558). Die Anzahl der Anmeldungen war etwas niedriger als im Vorjahr. Die Abmeldungen waren in etwa gleich. Gewerbeanzeigen 2012: 213 (235) Gewerbeanmeldungen 242 (239) Gewerbeabmeldungen 114 (84) Gewerbeummeldungen 198 Gewerbeanmeldungen wurden für eine Hauptniederlassung 2 Gewerbeanmeldungen für eine Zweigniederlassung und 13 Gewerbeanmeldungen für eine unselbständige Zweigstelle erstattet. Von den neu angemeldeten Betrieben waren 175 Gewerbetreibende deutsche Staatsangehörige, 28 Gewerbetreibende andere EU-Bürger und 10 Gewerbeanmeldungen wurden durch andere ausländische Mitbürger erstattet. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen der vergangenen 10 Jahre.

0

50

100

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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Entwicklung der Gewerbebetriebe

Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

33 (13) Gewerbetreibende gaben bei Anmeldung an Arbeitnehmer zu beschäftigen. Von den 213 neu angemeldeten Betrieben haben 49 Gewerbetreibende (23 %) die Tätigkeit im gleichen Jahr wieder eingestellt. Im Vorjahr lag der Anteil bei 17,45 %.

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Die Gewerbeanzeigen verteilten sich wie folgt auf die Ortsgemeinden und Gewerbezweige:

03

02

13

17

13 13

7

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4 5

2826

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39

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Asbach Buchholz Neustadt Windhagen

Gewerbeanmeldungen

Industrie Handel Handwerk Sonstiges

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1715

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119

6

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3638

0

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Asbach Buchholz Neustadt Windhagen

Gewerbeabmeldungen

Industrie Handel Handwerk Sonstiges

Jeder Gewerbetreibende kann die Rechtsform, unter der er sein Gewerbe betreiben möchte, grundsätzlich frei wählen. Von den angemeldeten Gewerbebetrieben wurden 168 Betriebe als Einzelunternehmen 12 Betriebe als GmbH 1 Betriebe als GmbH in Gründung 13 Betriebe als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts 5 Betriebe als UG (haftungsbeschränkt) 3 Betriebe als GmbH & Co. KG 4 Betriebe als eingetragener Kaufmann 1 Betrieb als Kommanditgesellschaft 4 Betriebe als OHG 1 Betrieb als AG 1 Betrieb als Ltd. geführt.

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Im Jahr 2012 waren in der Verbandsgemeinde insgesamt 2.078 Gewerbebetriebe angemeldet.

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Für den Bereich der erlaubnispflichtigen gastronomischen Tätigkeit wurden 126 Gestattungen für 141 Veranstaltungen erteilt (Gaststättenerlaubnisse aus besonderem Anlass). Außerdem wurde für 11 Gaststättenbetriebe ein neues Gaststättenverfahren eröffnet, da hier die Pächter gewechselt haben. Für vier Gaststättenbetriebe wurde eine Bestätigung ausgestellt, dass diese Betriebe den Vorschriften der Spielverordnung entsprechen und demzufolge dort Geldspiel-geräte aufgestellt werden dürfen. Des Weiteren wurde für einen Betrieb eine Genehmigung zum Betreiben einer Spielhalle erteilt.

Ein weiterer Bereich der erlaubnispflichtigen Tätigkeit betrifft die Branche der Makler- und Anlageberater. Hier waren im vergangenen Jahr insgesamt 66 Gewerbetreibende als Immobilienmakler bzw. Anlageberater tätig. Mit dem „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ ändern sich die Anforderungen für diese Tätigkeiten zum 01.01.2013 grundlegend. Hiervon sind etwa die Hälfte der hier z. Zt. tätigen Finanzdienstleister betroffen. Diese wurden über die Änderung in der Gesetzeslage schriftlich informiert. Im Bereich des erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbes waren 7 Bewachungsunternehmen mit insgesamt 54 Mitarbeitern (einschl. Aushilfen) gemeldet. Das Bewachungspersonal unterliegt auch der gewerberechtlichen Kontrolle. Im Berichtsjahr 2012 wurden 8 Anträge zur Erteilung einer Reisegewerbekarte gestellt und auch abschließend bearbeitet. Im Verlauf des Jahres wurden auf Anfrage ca. 500 schriftliche Gewerberegisterauskünfte erteilt. Gegen 19 Gewerbetreibende wurde wegen des Verdachts der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit ermittelt.

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Zwangsweise Stilllegung von Kraftfahrzeugen Stark gefallen ist im Vergleich der letzten Jahren die Zahl der Fahrzeuge, die durch Bedienstete der Ordnungsabteilung stillgelegt werden mussten. Insbesondere ist dies darauf zurückzuführen, dass Fahrzeuge nur noch neu angemeldet werden können, wenn für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Die zwangsweise Stilllegung erfolgt, wenn zum Beispiel kein Versicherungsschutz besteht oder die Kfz.-Steuer nicht entrichtet worden ist. Es wird dann auf den Kfz.-Kennzeichen das Siegel der Zulassungsbehörde entfernt. Die zwangsweise Stilllegung betraf 216 Fahrzeuge (255). Diese Tätigkeit führt die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach im Auftrag der Kreisverwaltung Neuwied (Kfz.-Zulassungsstelle) durch, die auch die Kosten trägt. Hierfür wurden der Verbandsgemeinde 8.856,-- € erstattet. Ordnungswidrigkeitenverfahren Im Zuge der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden im Jahr 2012 308 (412) gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Die Höhe der festgesetzten Verwarn- und Bußgelder betrug 4.425,00 € (5.170,00 €). In 20 Fällen musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden; 9 Vorgänge wurden an die Vollstreckung abgegeben. Verkehrsüberwachung der Hauptuntersuchung und Mindestprofiltiefe Seit Januar 2011 gehört es zu den Aufgaben des Ordnungsamtes, im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Prüfplakette der Hauptuntersuchung und die Mindestprofiltiefe der Reifen zu kontrollieren. Aber auch Fahrzeuge die eine Sicherheitsprüfung abzulegen haben, werden durch das Ordnungsamt einer Kontrolle unterzogen. Hierzu zählen in der Regel Busse und LKW über 7,5 Tonnen. Die Mindestprofiltiefe bei allen Fahrzeugen (ausgenommen Krafträder) darf einen Wert von 1,6 mm nicht unterschreiten. In den Fällen bei denen Mängel festgestellt werden, erfolgt durch das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Darüber hinaus wird der Halter aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Im Jahr 2012 wurden bei 42 Fahrzeugen Mängel festgestellt und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erlassen. Munitionsfunde Soweit dem Ordnungsamt bekannt bzw. mitgeteilt wurde, hat es in 2012 zwei Munitionsfunde in der Verbandsgemeinde Asbach gegeben. In einem Fall wurden im Rahmen von Tiefbauar-beiten Reste von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Darüber hinaus wurden bei vorsorglich beauftragten Untersuchungen einer größeren Fläche mehrere Munitionsfunde gemacht. Die Funde wurden vom Kampfmittelräumdienst ordnungsgemäß entsorgt. Obdachlosigkeit

Immer mehr Menschen droht Obdachlosigkeit, auch in der Verbandsgemeinde Asbach. Gründe dafür sind beispielsweise finanzielle Notlagen, die dazu führen, dass wegen ausstehender Miet- und Nebenkostenzahlungen eine Wohnung geräumt wird. Aber zunehmend sind junge Menschen von der Obdachlosigkeit betroffen. Eine Rückkehr ins Elternhaus ist dabei oft kaum mehr möglich, wenn sich die Familie so schwer zerstritten hat, dass kein Vertrauensverhältnis mehr besteht. Im vergangenen Jahr wurden zwei junge Menschen unter 30 vorstellig, die durch Kontakt mit Drogen oder "falsche" Freundschaften zunehmend in die Kriminalität abgerutscht sind, die auch vor der eigenen Familie nicht Halt gemacht hat. Für die Eltern ist es nicht einfach,

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festzustellen, dass man der Situation nicht mehr gewachsen ist und jüngere Geschwister vor dem Einfluss schützen will oder muss. Häufig ist wohnungslosen Menschen nicht klar, dass sie im Falle der Obdachlosigkeit keine Wohnung vermittelt bekommen, sondern nur ein Obdach. Damit ist gemeint, dass sie vorüber-gehend untergebracht werden in Räumen, die nur das Notwendigste der Grundbedürfnisse sicherstellen müssen. Nach wie vor besteht die Verpflichtung, sich selbst um eine dauerhafte, endgültige Wohnung oder Wohngemeinschaft zu bemühen, denn Annehmlichkeiten wie beispielsweise eine Dusche oder Badewanne muss ein Obdach nicht zur Verfügung stellen; ein Waschbecken als Waschgelegenheit reicht aus.

Straßenverkehrsrecht Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Straßen-strecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Insbesondere für die Durchführung von Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie die Genehmigung von Umzügen wurden von der VGV Asbach als örtliche Verkehrsbehörde im Jahr 2012 insgesamt 191 ( 282 ) Anordnungen erteilt.

Gefahrenabwehr – Gefährliche Hunde- Neben vielfachen Beschwerden wegen Hundelärm sowie Hundekot auf öffentlichen Straßen und Plätzen gibt es auch immer wieder Anzeigen, dass Hunde gefährlich sind. Nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) sind Hunde gefährlich, wenn -Hunde sich als bissig erwiesen haben, -Hunde durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, -Hunde in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und -Hunde eine über das normale Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe entwickelt haben. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, gelten grundsätzlich nach Gesetz als gefährliche Hunde. Im Jahr 2012 musste in 32 (23) Fällen bzgl. gefährlicher Hunde ermittelt werden.

Asbach66

Buchholz48

Neustadt43

Windhagen34

Verkehrsrechtliche Anordnungen

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Führerscheine

Die Zahlen in den Klammern betreffen das Vorjahr. Führerscheinanträge insgesamt 474 (493) Erteilung Klasse A, A1 -Motorrad- 63 (63) Erteilung Klasse B -Auto- 143 (184) Erteilung Klasse, C, CE -LKW- 21 (5) Erteilung Klasse D -Bus- 7 (0) Erteilung Klasse L, T -Traktor- 14 (10) Erteilung Klasse M -Roller- 5 (5) Erteilung Klasse S 1 (0) Begleitetes Fahren mit 17 Jahren 184 (163)

Anträge auf Verlängerung einer Fahrgastbeförderung 17 (29) Anträge auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung 12 (14) Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis 7 (7) Umtauschanträge in den neuen EU-Kartenführerschein 315 (248) Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 39 (35) Eidesstattliche Erklärungen über Verlust der Kfz-Papiere 94 (67) Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte 44 (39)

020406080

100120140160180200

Führerscheinanträge

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Führungszeugnisse, Auskünfte Gewerbezentralregister Anträge auf Ausstellung eines Führungszeugnisses 978 (936) Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 85 (73) Fundsachen Gesamtzahl der abgegebenen Fundsachen 125 (136) Dabei handelt es sich unter anderem um: Schlüssel 35 (32) Schmuckstücke 7 (2) Fahrräder 6 (8) Portmonee 2 (2) Geldbeträge 6 (5) Handys 4 (3) Brillen 13 (7) Kleidungsstücke 18 (7) Taschen 7 (1) Trolley 2 Spielsachen 2 Schirme 3 (2) Körbe 2 Außergewöhnliche Funde waren zwei Hörgeräte sowie ein hoher Geldbetrag. Ausgehändigte Fundsachen an die/den Finderin/Finder: 10 (11) Ausgehändigte Fundsachen an die/den Verliererin/Verlierer: 18 (13) Schlüssel, die nach der Aufbewahrungsfrist von einem halben Jahr nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Friedhofswesen Die Friedhöfe in den Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt (Wied) und Windhagen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Im Jahr 2012 wurde die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Beisetzungen durchgeführt:

Friedhof Beisetzungen in Einzel- und Doppelgräbern

davon Urnenbeisetzungen

Buchholz 30 21 (davon anonym 3)

Neustadt (Wied) 30 15 (davon anonym 3)

Windhagen 25 15 (davon anonym 0)

Die übrigen Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde werden von Kirchen oder Gemeinschaften (Kapellenerhaltungsvereine) geführt.

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Abfallgesetze Die widerrechtliche Entsorgung von Abfällen in der Landschaft verursacht einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Ordnungsverwaltung sowie die Bauhöfe. In 2012 wurden insgesamt 48 Fälle von widerrechtlichen Abfallablagerungen bearbeitet. Kleine Mengen von abgelagerten Abfällen wurden direkt durch die Bauhöfe eingesammelt und zur Deponie verbracht bzw. durch Abfallcontainer der Entsorgung zugeführt. Fälle von größeren Abfallablagerungen wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abfallbehörde, Kreisverwaltung Neuwied, bearbeitet.

Bestattungswesen Die Totenfürsorge für Verstorbene ist primär eine Aufgabe, die den Erben bzw. den nächsten Familienangehörigen (als Verpflichtete) zugeordnet ist. Es treten immer wieder Fälle auf, in denen sich kein Verpflichteter um eine Bestattung kümmert bzw. kein Verpflichteter vorhanden ist. In diesen Fällen gehört es zur Aufgabe der Ordnungsbehörde sich um die Bestattung von Verstorbenen zu kümmern; Bestattungen anzuordnen und soweit möglich die Kostenersatzverfahren durchzuführen. Im Jahre 2012 wurde die Ordnungsbehörde in 4 Fällen tätig und musste eine Bestattung veranlassen.

Fischereischeine Zur Ausübung des Fischereisports ist ein behördlicher Nachweis (Fischereischein) erforderlich. Im Jahre 2012 wurden insgesamt 113 Fischereischeine (92 Fischereischeine für Erwachsene und 21 Fischereischeine für Jugendliche) ausgestellt.

Lärm- und Immissionsschutz Zu einem breitgefächerten Tätigkeitfeld der Ordnungsverwaltung gehört der Lärm- und Immissionsschutz. Sei es hier die Lärmbelästigung durch Tierhaltung, private oder öffentliche Veranstaltungen oder Lärm durch den Einsatz von Maschinen (z.B. Rasenmäher, Motorsägen etc.) In insgesamt 23 Fällen mussten im Jahre 2012 schriftliche Verfahren in Vollzug der Immissionsschutzgesetze durchgeführt werden. Hinzurechnen ist hier noch eine Vielzahl von kleineren gemeldeten Fällen, in denen eine Sachverhaltsklärung im Gespräch oder im Rahmen eines Außendienstes vorgenommen wurde. In einem Fall wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. In 3 Verfahren wurden Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeit erteilt.

Verkaufsoffene Sonntage Nach § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) können verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden sowie kreisfreie und große kreisangehörige Städte durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadöffnG allgemein oder in bestimmten Teilen des Gemeindegebiets an höchstens vier Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr geöffnet sein dürfen und diese Tage sowie die Lage der zugelassenen Ladenöffnungszeiten festsetzen. Für diese Festsetzung ist ein schriftlicher Antrag bei der Verbandsgemeinde zustellen. Im Jahr 2012 wurde jedoch kein Antrag auf Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen gestellt.

Märkte Die Zulassung von Märkten ist eine Aufgabe, die der Ordnungsverwaltung ab dem Jahr 2011 neu übertragen wurde. Es wurden in 2012 in 2 Verfahren beantragte Marktfestsetzungsverfahren durchgeführt und die Marktfestsetzungen erlassen.

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Aufgaben der Ordnungsabteilung -Fachbereich Soziales- (ehem. Sozialabteilung):

- Leistungen nach dem 1. - 3. Kapitel SGB XII; insbesondere Leistungen der - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII)

- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen (§ 34 SGB XII); auch für den Personen- kreis der Arbeitsfähigen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II erhalten - Altenhilfe gem. § 71 SGB XII (im Rahmen des 9. Kap. SGB XII) - Leistungen nach § 74 SGB XII (im Rahmen des 9. Kapitel SGB XII); auch für den

Personenkreis des SGB II - Beratung und Entgegennahme von Anträgen für den Personenkreis des 4. Kapitels

SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Dauer). Zuständig für die Entscheidung über einen Antrag ist die Kreisverwaltung Neuwied

- Beratung und Entgegennahme von Anträgen nach dem 5. Kapitel SGB XII (Hilfen zur Gesundheit)

- Beratung und Entgegennahme von Anträge auf Pflegegeld gem. 7. Kapitel SGB XII

(sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege)

- Abwicklung der vor dem bzw. bis zum 31. Dezember 2004 aktuellen Leistungsfälle nach dem Bundessozialhilfegesetz

- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Entgegennahme und Vorprüfung von Wohngeldanträgen (Miet- bzw. Lasten-zuschuss)

sowie Anträgen auf Landespflegegeld bzw. Landesblindengeld - Beratung sowie Aufnahme/Annahme und Prüfung der Anträge in Angelegenheiten der

gesetzlichen Rentenversicherung - Beratung bei Anträgen auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr (zuständig

für die Entscheidung ist seit 01. Dezember 2012 ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice – 50656 Köln) sowie Ermäßigung der Telefongrundgebühr (nur Telekom)

- Entgegennahme von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses zur Wohnungs-

modernisierung

- Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen (nötig vor der Anmietung einer Sozialwohnung) und Einkommensbescheinigungen für die Personen, denen verbilligte Wohnungsbaudarlehen gewährt wurden.

- Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung nach dem Schwerbehinderten- gesetz

- Ausstellung von Bescheinigungen gem. §§ 850f und 850k ZPO

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Tätigkeit der Abteilung Bürgerdienste -Fachbereich Soziales- (ehem. Sozialabteilung): (Die in Klammern genannten Zahlen betreffen das Jahr 2011) Durchschnittlich 14 (10) Einwohner/innen (am 31. Dezember 2012: 16) erhielten im Jahr 2012 von der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach laufende Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII. Insgesamt zahlte die Verbandsgemeinde dafür brutto 72.193,80 € (26.747,07 €) aus. Rückflüsse insbesondere aus Leistungsgewährungen der Jahre bis 2005 (öffentl. rechtl. Erstattungsansprüche, Rückzahlungen aus darlehensweisen Hilfegewährungen, Unterhaltsrückstände etc.) führten zu Einnahmen mit 13.518,50 € (26.235,00 €). Aufgebracht wird die Hilfe zum Lebensunterhalt zu 75 % vom Kreis und seit 1. Januar 2005 zu 25 % von der Verbandsgemeinde. Daneben hatte sich die Verbandsgemeinde an den (gesondert) vom Kreis Neuwied erbrachten Aufwendungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen ebenfalls zu 25% zu beteiligen (im Jahr 2012 = 0,-- €) zu beteiligen. Zusätzlich wandte die Verbandsgemeinde im Jahre 2012 Sozialhilfe in ‚besonderen Lebenslagen’ in Höhe von netto 4.402,36 € (1.091,-- €) auf. Es handelte sich hierbei ausnahmslos um die Übernahme von Bestattungskosten, die in voller Höhe vom Kreis Neuwied getragen werden. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (auch bekannt als „Hartz IV“) ab 01.01.2005 wird der Personenkreis der Erwerbsfähigen (und deren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen) im Landkreis Neuwied von den Job-Centern (gemeinsame Einrichtungen i.S. von § 6 I Nr. 2 i.V. m. § 44b SGB II) betreut. An den von den Job-Centern für Unterkunft und Heizung sowie den einmaligen Leistungen (insbesondere Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung sowie für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung, Klassenfahrten) zu erbringenden Aufwendungen hat sich die Verbandsgemeinde (ebenfalls) mit 25% zu beteiligen. Dieser Anteil betrug vom 1.1. – 30.09.2012 = 213.619,81 € -die Zahlen für das IV. Quartal liegen noch nicht vor- (293.620,14 € für das gesamte Jahr 2011). Ebenfalls zu einem 25%-Anteil hat sich die Verbandsgemeinde an den vom Kreis er- brachten Aufwendungen nach dem 4. Kap. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Dauer) zu beteiligen. Dieser Anteil betrug 2012 = 123.840,36 € (94.678,86 €). In 2012 übernahm der Bund die Kosten der Grundsicherung zu 45%, ab 2013 wird er die Kosten zu 75% und ab 2014 zu 100% übernehmen. Der Nettoaufwand für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) belief sich in 2012 auf 158.060,03 € (113.961,44 € ). Wie ersichtlich und auch bereits im Verwaltungsbericht 2012 prognostiziert, hat sich die Zahl der Zuweisungen deutlich erhöht und dadurch bedingt der finanzielle Aufwand in 2012 gegenüber 2011. Außerdem erfolgte ab 01.08.2012 die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 mit der Erhöhung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (seit 1993 hatte der Bund die Leistungen nicht mehr erhöht). Ab 01. Januar 2013 werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erneut angepasst. Das Land Rheinland-Pfalz und der Landkreis Neuwied ersetzten diese Kosten. Hierin nicht enthalten ist der Aufwand für die in der Gemeinschaftsunterkunft „Hafenstraße“ in Neuwied untergebrachten (und den davon dem Grunde nach der Verbandsgemeinde Asbach zugeteilten) Personen. Betreut wurden im Jahresdurchschnitt 62 (58) Personen -am Jahresbeginn 38 (48) und am Jahresende 62 (55) Personen. Die Ordnungsbehörde hatte zur Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen mit Stand vom 31. Dezember 2012 = 1 (0) Wohnungen angemietet.

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Von den Sozialhilfeempfänger(n)/innen wurden 0 (0) Stunden und den Asylbewerber(n)/innen insgesamt 1.917 (1.607) Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet, für die neben der monatlichen Hilfe eine Entschädigung von 1,05 € je Stunde gezahlt wird. Viele Arbeitsstunden leistete der „Bauhof II spezial“, eine täglich ca. 25 Hilfeempfänger umfassende Arbeitsgruppe unter der ständigen Leitung von drei Vorarbeitern und einem Sozialarbeiter mit ihrem Stützpunkt in Asbach, Bahnhofstraße 25. Die Arbeitsgruppe setzt sich insbesondere aus arbeitsfähigen Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II durch das Job-Center Asbach sowie arbeitsfähigen Leistungsempfängern nach dem AsylbLG zusammen. Asylbewerber/innen, die in der Gemeinschaftsunterkunft „Hafenstraße“ in Neuwied untergebracht sind erbringen in der Regel mtl. 20 - 22 Arbeitsstunden (sind in der vorgenannten Gesamtstundenzahl nicht enthalten, da hierüber keine statistische Erfassung erfolgt). Personen, die Leistungen der Sozialhilfe nach dem 3.Kap. SGB XII erhalten, gehören seit 01. Januar 2005 regelmäßig nicht mehr zum Personenkreis der Arbeitsfähigen. Insofern wird hier auch auf die graphische Darstellung der entsprechenden Vergleichszahlen der früheren Jahre (bis einschließlich 2004/05) verzichtet. Der Fachbereich Soziales bearbeitete ferner 397 (425) Rentenanträge sowie 182 (199) Anträge auf Gewährung von Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss). Für Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung mieten wollten, wurden 2 (6) Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins bearbeitet. 8 (7 )Hauseigentümer reichten im Rathaus Asbach Anträge auf Gewährung eines Modernisierungszuschusses ein. 7 (5) Personen / Familien, die zinsbegünstigte öffentliche Baudarlehen erhalten hatten, erhielten Einkommensbescheinigungen. Weiterhin wurden Anträge/Anliegen wie z.B.

- auf Pflegegeld nach dem SGB XII (bei häuslicher bzw. stationärer Pflege) - Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII - Feststellung/Änderung einer Schwerbehinderteneigenschaft usw.) auf- bzw.

entgegengenommen und an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet, ohne das hierfür die eine zahlenmäßige Erfassung aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten gerechtfertigt wäre. Die jährlich in den Monaten November / Dezember in der Verbandsgemeinde Asbach stattfindenden Spendensammlungen zu Gunsten des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. haben 2012 folgendes Ergebnis gebracht: Ortsgemeinde Asbach 5.901,87 € Ortsgemeinde Buchholz 2.309,30 € Ortsgemeinde Neustadt 70,00 € Ortsgemeinde Windhagen 0,00 € Insgesamt 8.858,40 € In den Ortsgemeinden Neustadt und Windhagen fanden in den letzten Jahren keine Sammlungen statt, da für diese Aufgabe keine freiwilligen Sammler mehr gefunden werden konnten.