1976 MBSGBII 310305 - Gegen Hartz IV: ALG II Ratgeber und ... · PDF fileArbeitslosengeld II 13 2.1 Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen 13 2.2 Wer hat Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld

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    SGB IIGrundsicherung fr Arbeitsuchende(Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)

    Stand: Mrz 2005

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    Vorwort

    Die neue Grundsicherung fr Arbeitsuchende soll dazu beitra-gen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehri-gen baldmglichst aus eigener Kraft bestreiten knnen.

    Dieses Merkblatt informiert Sie ber die Leistungen der neuenGrundsicherung fr Arbeitsuchende. Es dient der allgemeinenInformation und kann nicht alle Bestimmungen erschpfenddarstellen.

    Es informiert Sie ber die Voraussetzungen, die fr den Bezugvon Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu erfllen sind undsoll Sie dabei untersttzen, die Antragsformulare schnell undfehlerfrei auszufllen.

    Bitte geben Sie den ausgefllten Antrag mit allen erforderli-chen Unterlagen persnlich bei Ihrer zustndigen Stelle ab.

    ber die an Ihrem Wohnort zustndigen Einrichtungen infor-miert Sie gern Ihre rtliche Agentur fr Arbeit.

    Die Grundsicherung fr Arbeitsuchende wird getragen von derBundesagentur fr Arbeit (den rtlichen Agenturen fr Arbeit)und den kreisfreien Stdten und Kreisen (kommunale Trger).

    Die kommunalen Trger sind zustndig fr die Leistungen frUnterkunft und Heizung,

    die Kinderbetreuungsleistungen, die Schuldner- und Suchtbe-ratung, die psychosoziale Betreuung und die Leistungen frErstausstattung fr Bekleidung und Wohnung sowie Leistun-gen fr mehrtgige Klassenfahrten.

  • Die Agenturen fr Arbeit sind u.a. zustndig fr

    alle arbeitsmarktbezogenen Leistungen mit dem Ziel derEingliederung in Arbeit, wie zum Beispiel Beratung, Vermitt-lung, Frderung von beruflicher Weiterbildung und vonArbeitsgelegenheiten,

    die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe),

    die Zahlung von Beitrgen zur gesetzlichen Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung.

    Sachleistungen

    In den Internet-Centern der Agenturen fr Arbeit oder vonjedem anderen Internetanschluss aus knnen Sie unterwww.arbeitsagentur.de Informationen zu allen Aufgabenberei-chen der Bundesagentur fr Arbeit nutzen.

    Das neue Job- und Serviceportal www.arbeitsagentur.de bietetfr Sie die ideale Plattform fr Ihre Suche nach einer neuenStelle. Unter www.arbeitsagentur.de knnen Sie Ihr Bewerber-profil selbst eingeben, ndern und lschen.Ihr Profil wird sofort mit den aktuellen Stellenangeboten vergli-chen und Sie finden schneller den passenden Job. Oder Siesuchen einfach direkt ber die Schnellsuche oder ber die pr-zisere Detailsuche.ber dieses Serviceportal knnen Sie sich auch ausfhrlichber das Arbeitslosengeld II informieren.

    Fr weitere Fragen steht die Info-Line der Bundesagentur frArbeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhrunter der Telefonnummer 0 18 01/ 012 012 zum Ortstarif fr Siebereit.

    Aus Grnden der besseren Lesbarkeit wurde bei vielen Wrtern, bei denen eineweibliche und eine mnnliche Form existieren, nur die in der Standardsprachebliche mnnliche Form verwendet.

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  • 1. Grundsicherung fr Arbeitsuchende Ihre Rechte undPflichten 61.1 Frdern und Fordern 61.2 Hilfe aus einer Hand: Kurze Wege, weniger

    Brokratie 81.3 Leistungsgrundstze 91.4 Welche Leistungen gibt es? 101.5 Eingliederungsvereinbarung 111.6 Welche Arbeit ist zumutbar? 12

    2. Arbeitslosengeld II 132.1 Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen 132.2 Wer hat Anspruch auf das neue

    Arbeitslosengeld II? 132.3 Wer ist erwerbsfhig? 142.4 Wer ist hilfebedrftig? 142.5 Wer gehrt zur Bedarfsgemeinschaft? 15

    3. Hhe, Dauer und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II 163.1 Grundsatz 163.2 Hhe 163.2.1 Regelleistung 163.2.2 Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt 173.2.3 Leistungen fr Unterkunft und Heizung 183.2.4 Abweichende Erbringung von Leistungen in

    Notfllen 193.3 Dauer 203.4 Zahlungsweise 213.5 Auszahlung 21

    4. Sozialgeld4.1 Wer bekommt Sozialgeld? 244.2 Leistungsumfang 24

    5. Anrechnung von Einkommen 255.1 Zu bercksichtigendes Einkommen 255.2 Vom Einkommen abzusetzende Betrge 265.3 Nicht als Einkommen zu bercksichtigen 295.4 Arbeitsgelegenheiten 29

    6. Zu bercksichtigendes Vermgen 306.1 Was gilt als Vermgen? 306.2 Vom Vermgen abzusetzen 316.3 Nicht als Vermgen zu bercksichtigen 32

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    Inhalt

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  • 7. Zuschlag fr ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld 34

    8. Leistungen bei Arbeitsunfhigkeit 36

    9. Soziale Sicherung 379.1 Kranken- und Pflegeversicherung 379.2 Familienversicherung 399.3 Unfallversicherung 399.4 Rentenversicherung 40

    10. Zuschuss zu den Beitrgen 4210.1 Zuschuss bei der Befreiung von der

    Versicherungspflicht 4210.2 Zuschuss zur Krankenversicherung/Pflege-

    versicherung, um Bedrftigkeit zu vermeiden 43

    11. Einstiegsgeld 44

    12. Freibetrge bei Erwerbsttigkeit 45

    13. Sanktionen 4613.1 Absenkung und Wegfall des

    Arbeitslosengeldes II/Sozialgeldes 4613.2 Pflichtwidriges Verhalten 4613.3 Sanktionen bei pflichtwidrigem Verhalten 4713.4 Sanktionen bei Verletzung der Meldepflicht 4713.5 Wiederholte Pflichtverletzung 4813.6 Dauer der Sanktion 4813.7 Sonderregelungen 4913.8 Sanktionen bei Sozialgeld 5013.9 Wichtiger Grund 51

    14. Weitere Pflichten, die Sie beachten mssen 5214.1 Meldepflicht 5214.2 Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht 52

    15. Wie werden Ansprche gegen Dritte behandelt? 55

    16. Datenschutz 56

    17. Kinderzuschlag 58

    18. Nachweis des Leistungsbezuges gegenber anderenBehrden 59

    19. Bescheide und Rechtsbehelfe 60

    20. Stichwortverzeichnis 61

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  • Die neue Grundsicherung fr Arbeitsuchende soll dazu beitra-gen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehri-gen auch unabhngig von dieser Grundsicherung aus eigenenMitteln und eigenen Krften bestreiten knnen.

    Oberstes Ziel ist deshalb die Wiedereingliederung in denArbeitsmarkt und die Aufnahme einer neuen Arbeit.

    Deshalb sind die Leistungen insbesondere darauf gerichtet,dass

    durch eine Erwerbsttigkeit Hilfebedrftigkeit vermiedenoder beseitigt, die Dauer der Hilfebedrftigkeit verkrztoder der Umfang der Hilfebedrftigkeit verringert wird,

    die Erwerbsfhigkeit erhalten, verbessert oder wieder her-gestellt wird,

    geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfhigenHilfebedrftigen entgegengewirkt wird,

    die familienspezifischen Lebensverhltnisse von erwerbs-fhigen Hilfebedrftigen bercksichtigt werden, die Kindererziehen oder pflegebedrftige Angehrige betreuen,

    behindertenspezifische Nachteile berwunden werden.

    1.1 Frdern und Fordern

    Um Sie mglichst rasch in Arbeit zurckzubringen, untersttztSie Ihr persnlicher Ansprechpartner oder Ihr Fallmanager mitLeistungen zur beruflichen oder sozialen Eingliederung. Ineinem ausfhrlichen Gesprch wird mit Ihnen gemeinsam eineAnalyse Ihrer Situation durchgefhrt und aufgrund der dortentwickelten Erkenntnisse ein persnliches Ziel und der Wegdorthin festgelegt (Eingliederungsvereinbarung). Ihr persnli-cher Ansprechpartner wird Sie auf diesem Weg begleiten undSie untersttzen. In schwierigen Fllen untersttzt Sie einbesonders geschulter Fallmanager. Er wei, wo Sie sich bera-ten lassen knnen und was Sie unternehmen mssen, um Pro-bleme zu berwinden und eine neue Chance auf eine Beschf-tigung zu bekommen. Gleichzeitig sind Sie aber auch selbergefordert (Frdern und Fordern).

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    1. Die neue Grundsicherung fr Arbeit-suchende Ihre Rechte und Pflichten

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  • Sie und alle erwerbsfhigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemein-schaft mssen alle Mglichkeiten zur Beendigung und Verrin-gerung Ihrer Hilfebedrftigkeit nutzen und aktiv an allen ange-botenen notwendigen Manahmen mitwirken. Qualifizierungs-und Trainingsmanahmen, Eingliederungszuschsse fr Arbeit-geber, Angebote einer geringfgigen Beschftigung oder einerArbeitsgelegenheit mssen Sie nutzen. Es stehen aber auchsozialintegrative Manahmen wie Schuldnerberatung, Sucht-beratung oder psychosoziale Betreuung zur Verfgung. WelcheManahmen fr Sie in Betracht kommen, wird zwischen Ihnenund Ihrem Ansprechpartner in der Eingliederungsvereinbarungfestgelegt (siehe Punkt 1.5).

    Sollten Sie eine Eingliederungsvereinbarung nicht abschlieenoder nicht an den vereinbarten Aktivitten mitwirken, kanndies leistungsrechtliche Folgen haben (siehe Punkt 13).

    Jugendliche unter 25 Jahren, die erwerbsfhig sind und Hilfebentigen, werden durch ein intensives Betreuungsangebotund besondere Manahmen gefrdert (siehe Punkt 1.3). Jungen Menschen soll dadurch eine rasche Integration inArbeit ermglicht werden. Eine Ablehnung der gemeinsamerarbeiteten Angebote fhrt zu direkten leistungsrechtlichenKonsequenzen, das heit, dass diese nur noch Leistungen frUnterkunft und Verpflegung erhalten.

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  • 1.2. Hilfe aus einer Hand: Kurze Wege, weniger Brokratie

    Die neue Leistung wird aus einer Hand erbracht. Nach demneuen Recht sollen in der Regel die Bundesagentur fr Arbeitund die kommunalen Trger (in der Regel kreisfreie Stdte undLandkreise) in Arbeitsgemeinschaften bei der Eingliederungund der Erbringung der Geldleistung zusammenarbeiten.

    Die kommunalen Trger sind zustndig fr

    die Leistungen fr Unterkunft und Heizung,

    die Kinderbetreuungsleistungen,

    die Schuldner- und Suchtberatung,

    die psychosoziale Betreuung und

    die bernahme von besonderen einmaligen Bedarfen(etwa die Erstausstattung fr Bekleidung und Wohnungoder Leistungen fr mehrtgige Klassenfahrten).

    Die Bundesagentur fr Arbeit ist zustndig fr alle brigenLeistungen der Grundsicherung fr Arbeitsuchende. Dassind insbesondere

    alle Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt(wie z.B. Beratung, Vermittlung, Frderung von ABM undder beruflichen Weiterbildung),

    die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) mit Ausnahme derKosten fr Unterkun