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Sozialhilfe für Erwerbsfähige (SGB II): Arbeitslosengeld II FOLGE-Antrag Wer hat Anspruch auf ALG II? Arbeitslosengeld II ist die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zwischen dem vollendeten 18. und noch nicht vollendeten 65., bzw. 67. Lebensjahr, die wegen zu geringen Einkünften und/oder Vermögen bedürftig sind. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahren können Sozialgeld erhalten. Bevor ALG II in Anspruch genommen kann, müssen alle zumutbaren Arbeitsgelegenheiten angenommen und alle vorrangigen Ansprüche gegenüber Unterhaltspflichtigen (z.B. Unterhalt von leiblichen Verwandten ersten Grades wie Eltern und Kinder) oder anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Wohngeldbehörden, Familienkassen, Renten- und Pensionskassen, Versorgungsämter, etc.,). geltend gemacht und so weit wie möglich durchgesetzt werden. Übersteigendes Vermögen ist zunächst aufzubrauchen. Über Vermögensgrenzen berät Sie Ihr JobCenter. Anträge auf erstmalige Bewilligung von ALG II erhalten Sie nur direkt im JobCenter Rhein-Neckar- Kreis . Für Hockenheim ist die Geschäftsstelle in Schwetzingen zuständig. Nachweise / Unterlagen: Ihre Angaben im Antrag müssen Sie durch Beigabe geeigneter Nachweise belegen. In der Regel sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle Haushaltsmitglieder, sowie Nachweise über die aktuelle Miete/Belastung, Einkünfte und Verpflichtungen erforderlich. Füllen Sie bitte a l l e beiliegenden Formulare vollständig aus! Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt, melden Sie dies bitte umgehend beim JobCenter und legen Sie Ihre Arbeitsufähigkeitsbescheinigung vor. Sind Sie erwerbsunfähig erkrankt, melden Sie dies bitte ebenfalls umgehend beim JobCenter und legen Sie ärztliche Atteste oder Gutachten hierzu vor. Antrag abgeben: Senden Sie den Antrag einfach per Post an: Benötigen Sie Hilfestellung / einen Antragsnachweis? JobCenter Rhein-Neckar-Kreis Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns: Geschäftsstelle Schwetzingen Große Kreisstadt Hockenheim Robert-Bosch-Str. 2 Sozialamt 68723 Schwetzingen Rathausstr. 1 68766 Hockenheim Senden Sie bitte keine Originaldokumente mit, Unsere Dienstleistung beschränkt sich auf Hilfestellung sondern möglichst nur Kopien. Sie können den beim Ausfüllen, Entgegennahme und Weiterleitung des Antrag auch dort in der Eingangszone abgeben. Antrages und Ihrer Unterlagen. Keine Fachberatung. Befreiung Rundfunkbeitrag: Wer ALG II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II bezieht, kann für die Dauer des Hilfebezugs die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen 1) . Die Beitragsbefreiung kann zur Fristwahrung auch bereits dann beantragt werden, wenn über Ihren ALG-II- Antrag noch nicht entschieden ist. Für den Befreiungsantrag benötigen Sie Ihre Rundfunkbeitrags- Nummer, sowie (ab Erhalt) die Leistungsbestätigung des JobCenters über Ihren ALG-II Bezug. 1) Für Zeiträume vor der Antragsabgabe kann keine Rundfunkbeitragsbefreiung geltend gemacht werden, ein Antrag ist zwingend erforderlich! 06.2015 Sozialamt - www.hockenheim.de Die Bereitstellung dieses Antragsvordrucks ist eine Dienstleistungsinitiative der Stadt Hockenheim. Antragsversion: 04 | 2015 Aktualität zuletzt geprüft: 06|2015

Sozialhilfe für Erwerbsfähige (SGB II): Arbeitslosengeld II · PDF fileArbeitslosengeld II ist die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zwischen dem vollendeten 18. und noch

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Sozialhilfe für Erwerbsfähige (SGB II):

Arbeitslosengeld II FOLGE-Antrag

Wer hat Anspruch auf ALG II?

Arbeitslosengeld II ist die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zwischen dem vollendeten 18. und noch nicht vollendeten 65., bzw. 67. Lebensjahr, die wegen zu geringen Einkünften und/oder Vermögen bedürftig sind. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahren können Sozialgeld erhalten. Bevor ALG II in Anspruch genommen kann, müssen alle zumutbaren Arbeitsgelegenheiten angenommen und alle vorrangigen Ansprüche gegenüber Unterhaltspflichtigen (z.B. Unterhalt von leiblichen Verwandten ersten Grades wie Eltern und Kinder) oder anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Wohngeldbehörden, Familienkassen, Renten- und Pensionskassen, Versorgungsämter, etc.,). geltend gemacht und so weit wie möglich durchgesetzt werden. Übersteigendes Vermögen ist zunächst aufzubrauchen. Über Vermögensgrenzen berät Sie Ihr JobCenter.

Anträge auf erstmalige Bewilligung von ALG II erhalten Sie nur direkt im JobCenter Rhein-Neckar-Kreis. Für Hockenheim ist die Geschäftsstelle in Schwetzingen zuständig.

Nachweise / Unterlagen:

Ihre Angaben im Antrag müssen Sie durch Beigabe geeigneter Nachweise belegen. In der Regel sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate für alle Haushaltsmitglieder, sowie Nachweise über die aktuelle Miete/Belastung, Einkünfte und Verpflichtungen erforderlich.

Füllen Sie bitte a l l e beiliegenden Formulare vollständig aus!

Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt, melden Sie dies bitte umgehend beim JobCenter und legen Sie Ihre Arbeitsufähigkeitsbescheinigung vor. Sind Sie erwerbsunfähig erkrankt, melden Sie dies bitte ebenfalls umgehend beim JobCenter und legen Sie ärztliche Atteste oder Gutachten hierzu vor.

Antrag abgeben:

Senden Sie den Antrag einfach per Post an: Benötigen Sie Hilfestellung / einen Antragsnachweis?

���� JobCenter Rhein-Neckar-Kreis Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns:

Geschäftsstelle Schwetzingen Große Kreisstadt Hockenheim Robert-Bosch-Str. 2 Sozialamt 68723 Schwetzingen Rathausstr. 1 68766 Hockenheim

Senden Sie bitte keine Originaldokumente mit, Unsere Dienstleistung beschränkt sich auf Hilfestellung sondern möglichst nur Kopien. Sie können den beim Ausfüllen, Entgegennahme und Weiterleitung des Antrag auch dort in der Eingangszone abgeben. Antrages und Ihrer Unterlagen. Keine Fachberatung.

Befreiung Rundfunkbeitrag:

Wer ALG II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II bezieht, kann für die Dauer des Hilfebezugs die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen1). Die Beitragsbefreiung kann zur Fristwahrung auch bereits dann beantragt werden, wenn über Ihren ALG-II-Antrag noch nicht entschieden ist. Für den Befreiungsantrag benötigen Sie Ihre Rundfunkbeitrags-Nummer, sowie (ab Erhalt) die Leistungsbestätigung des JobCenters über Ihren ALG-II Bezug. 1) Für Zeiträume vor der Antragsabgabe kann keine Rundfunkbeitragsbefreiung geltend gemacht werden, ein Antrag ist zwingend erforderlich!

06.2015 Sozialamt - www.hockenheim.de Die Bereitstellung dieses Antragsvordrucks ist eine Dienstleistungsinitiative der Stadt Hockenheim.

Antragsversion: 04 | 2015 Aktualität zuletzt geprüft: 06|2015

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Sozialhilfen für Erwerbsfähige:

Arbeitslosengeld II Ausfüll-Hinweise:

Der beiliegende Antrag umfasst die Standard-Auswahl der normalerweise üblichen Formulare für die Folge-Bewilligung von ALG II. Möglicherweise benötigen Sie von einem bestimmten Formular weitere Exemplare (z.B. die Verdienstbescheinigung). Diese können Sie telefonisch bei unserem Sozialamt vorbestellen, oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de/formulare im PDF-Format downloaden. Systemvoraussetzung an Ihren PC ist der Adobe Reader, Version 7.0 oder höher.

Antrag Folgebewilligung:

Mit dem Hauptsantrag werden Ihre persönlichen Verhältnisse erfragt, aufgrund derer ermittelt wird, ob Sie nach wie vor hilfebedürftig sind, und ob Sie der Stellenvermittlung zur Verfügung stehen können. Beantworten Sie die Fragen bitte vollständig. Wenn Sie Hilfestellung brauchen, vereinbaren Sie mit uns oder Ihrer Arbeitsagentur telefonisch einen Termin zur Antragsabgabe. Die Detailangaben zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen Sie dann auf den beiliegenden Zusatzblättern:

Anlage "EK" Einkünfteerklärung:

Hier erklären Sie detailliert, welche Einkünfte in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, und ob Sie Aufwendungen haben, die bei der Bedarfsermittlung berücksichtigungsfähig sind. Dies können sein: Kosten für die Arbeitsausübung, bestimmte Versicherungen, private Altersvorsorge, Unterhalts-Zahlungen, die Sie an Berechtigte außerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft leisten, etc.

Anlage Einkommensbescheinigung:

Arbeitet ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, muß dieser vom Arbeitgeber die Lohnbescheinigung ausfüllen lassen. Selbstständige geben eine Einschätzung des voraussichtlichen Erwerbseinkommens (gesondertes Formular bitte anfordern!) ab. Arbeiten mehrere Mitglieder der BG, muß für jeden einzeln eine Lohnbescheinigung eingereicht werden. Dieser Antrag enthält standardmäßig keine Lohnbescheinigung. Dieses Formular kann unter http://www.jobcenter-rnk.de/service/formularcenter heruntergeladen, oder direkt beim JobCenter bestellt/abgeholt werden.

Anlage "VM" Vermögenserklärung:

Hier erklären Sie detailliert, welche Giro/Sparkonten, Kapitalanlagen, Wertgegenstände und sonstige Vermögen Sie besitzen. Wurden / werden Vermögenswerte aufgelöst oder veräußert, muß das Datum der Veräußerung nachgewiesen werden, sowie das Datum, zu dem Ihnen der Veräußerungsgewinn zugegangen ist, und dessen Verwendung. Änderungen während des Antragsverfahrens und danach (z.B. Abschluß kapitalbildender Verträge, Erbschaft, Lotteriegewinn, Auto-Kauf, Sparbuch-Auflösung/Neuanlage, Auszahlung Kapitalversicherung, Grundstücksverkauf etc...), müssen nachgemeldet und nachgewiesen werden.

06.2015 Sozialamt – www.hockenheim.de Die Bereitstellung dieses Antragsvordrucks ist eine Dienstleistungsinitiative der Stadt Hockenheim.

Antragsversion: 04 | 2014 Aktualität zuletzt geprüft: 06|2015

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Große Kreisstadt HockenheimFachbereich für Soziales, Bildung, Kultur & Sport

Sozialamt ���� Wohngeldbehörde

Team Sozialamt

Holger Schneider Abteilungsleiter Sozialamt und Wohngeldbehörde

Schwerpunkte: Wohngeld allgemein | Transferleistungen (SGB II, SGB XII) und Bußgeldverfahren (WoG)

Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

Carolin Speth

Schwerpunkte: Wohngeld | Grundsicherung | ALG II | Asyl

Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

Karin Kimling

Schwerpunkte: Rente | Grundsicherung |

Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

IAV- Stelle Informations

PflegeStützpunkt Walter Klink

Dipl. Sozialpädagoge (FH)

Kontakt zur

Telefon:

E-Mail:

Angebot: Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige | Einzelfallhilfen | Informationen überEinrichtungen | Hausbesuche bei Bedarf.

Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

2015 Stadt Hockenheim

Große Kreisstadt Hockenheim Fachbereich für Soziales, Bildung, Kultur & Sport

Wohngeldbehörde ���� IAV-Stelle / Pflegestützpunkt

Sozialamt

Sozialamt und Wohngeldbehörde

Telefon: 06205 21-111

E-Mail: [email protected]

Zimmer: 109

Wohngeld allgemein | Heim- & Pflegekostenübernahme (SGB XII) | Wohngeld bei Wechsel aus erleistungen (SGB II, SGB XII) | Forderungs- und Mahnwesen (WoG) |

und Bußgeldverfahren (WoG) | Strafanzeigen bei Sozialleistungsbetrug | Abteilungsleitung

können Sie mich

Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

MO + FR: � 08.30 – 12.00 Uhr

MI: � 08.30 – 12.00 Uhr , 14.00

DI + DO: � 07.30 – 12.00 Uhr

Telefon: 06205 21-114

E-Mail: [email protected]

Zimmer: 110

Wohngeld | Grundsicherung | ALG II | AsylbLG | Rente | Elterngeld | Kindergeld+Zuschlag

können Sie mich

Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

MO + FR: � 08.30 – 12.00 Uhr

MI: � 08.30 – 12.00 Uhr , 14.00

DI + DO: � 07.30 – 12.00 Uhr

Telefon: 06205 21-113

E-Mail: [email protected]

Zimmer: 108

Grundsicherung | Elterngeld | Kindergeld+Zuschlag | Kinderbetreuungskosten |

können Sie mich

Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

MO, MI, FR: � 08.30 – 12.00 Uhr

DI + DO � 07.30 – 12.00 Uhr

1) Beachten Sie die umseitigen Hinweise zur elektronischen Kommunikation

nformations- Anlauf- und Vermittungsstelle

Stützpunkt / Beratungsstelle HockenheimKontakt zur IAV-Stelle: Kontakt zum Pflegestützpunkt:

06205 21-109 Telefon: 06221 522

[email protected] E-Mail: walter.klink@rhein

Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige | Einzelfallhilfen | Informationen über-, und ggf. Vermittlung zu ambulanten, teilEinrichtungen | Hausbesuche bei Bedarf.

Zimmer: 102

können Sie mich

Dienstplan, Urlaub oder Krankheit

DI: � 08.30 – 12.00 Uhr

MI: � 14.00 – 18.00 Uhr

(Öffnungszeiten wie vorstehend, sowie nach Vereinbarung)

Informationsstand:

Pflegestützpunkt

Fax Zentral: 21-990 [email protected]

1)

Wohngeld bei Wechsel aus (WoG) | Ermittlungs-, Zwangs-

Strafanzeigen bei Sozialleistungsbetrug | Abteilungsleitung (ohne IAV)

12.00 Uhr 12.00 Uhr , 14.00 – 18.00 Uhr

12.00 Uhr

Fax Zentral: 21-990

[email protected]

1)

Kindergeld+Zuschlag | RF-Beitrag

12.00 Uhr 12.00 Uhr , 14.00 – 18.00 Uhr 12.00 Uhr

Fax Zentral: 21-990

[email protected]

1)

Zuschlag | Kinderbetreuungskosten | RF-Beitrag

12.00 Uhr (nur vormittags) 12.00 Uhr (nur vormittags)

Beachten Sie die umseitigen Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Beratungsstelle Hockenheim

Pflegestützpunkt:

06221 522-2623

[email protected]

Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige | zu ambulanten, teil- und vollstationären

12.00 Uhr 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung)

Informationsstand: 06 | 2015

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Willkommen auf unserem Sozialamt:

Unser kompetentes Team bietet Ihnen kundenfreundliche Öffnungszeiten und sachkundige Dienstleistungen über eine große Bandbreite des sozialen Leistungsspektrums an! Mit Ihrer Hilfe können wir künftig einen noch besseren Service anbieten – unterstützen Sie uns, in dem Sie folgende Tipps berücksichtigen:

Öffnungszeiten:- Das Rathaus öffnet für Sie zu den regulären Öffnungszeiten: MO und FR 08.30 – 12.00 Uhr, DI und DO 07.30 – 12.00 sowie MI 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr.

IAV-Stelle und Pflegestützpunkt öffnen abweichend hiervon jeweils DI 08.30 – 12.00 Uhr und MI 14.00 – 18.00 Uhr.

.Termine werden vorrangig bedient:- Kommen Sie unangekündigt, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter aus verschiedenen Gründen (z.B. Terminkunden, Sachbearbeitung, Lehrgänge, Urlaub) möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Es ist deshalb sinnvoll, Ihren Besuch immer vorab telefonisch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen.

Durch Terminvereinbarungen helfen Sie uns, unsere Sprechzeit für Notfälle und andere, dringende Angelegenheiten flexibel zu halten, und uns Zeit für Ihr Anliegen und die Anfragen anderer Kunden nehmen zu können.

Besucher ohne Termin (Wartezeiten sind möglich!):: Während der Öffnungszeiten des Rathauses steht im Sozialamt für unangekündigte Besuche mit kleineren, oder schnell zu erledigenden Anliegen und Fragen mindestens ein Ansprechpartner in der offenen Sprechzeit zur Verfügung. Auch in der offenen Sprechzeit haben Terminkunden Vorrang.

Bitte haben Sie Verständnis, daß sich Wartezeiten hier nicht immer vermeiden lassen.

.Telefonische Erreichbarkeit:- Für kleine Auskünfte ist kein persönlicher Besuch bei uns erforderlich. Sie können uns gerne zu unseren Ansprechzeiten anrufen. So haben wir mehr Zeit, Ihre Anträge zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei großem Besucherandrang nicht alle Anrufe sofort bedient werden können.

.Anträge & Formulare:- Erstanträge auf Grundsicherung und Sozialhilfen werden nur nach vorheriger Beratung und Unterschrift an Sie ausgehändigt. Eine Zusendung per Post ist möglich – bitte rufen Sie uns für ein informelles Vorgespräch an. Rentenanträge werden nach Terminvereinbarung nur noch elektronisch aufgenommen. Unsere anderen Anträge erhalten Sie in unserer Selbstbedienung im Wartebereich, oder im Internet unter: http://www.hockenheim.de/main/rathaus_politik/b_service/formulare im Bereich Sozialamt und Wohngeldbehörde.

Elektronische Kommunikation:- Die gesetzlich vorgeschriebene Schrift(=Papier)form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Hierzu benötigen Sie eine "Qualifizierte Elektronische Signatur" nach dem Signaturgesetz (SigG). Elektronische Mit-teilungen ohne eine QES (z.B. herkömmliche E-Mails) können wir leider grundsätzlich nicht berücksichtigen.

Aus Gründen des Sozialdatenschutzes erfolgen an Mailaccounts, die nicht durch eine QES identifiziert sind, keine Auskünfte, die Rückschluß auf Einzelpersonen, Antragsverfahren oder AntragstellerInnen zulassen!

.Datenschutz! Sie werden aufgerufen!- Betreten Sie unsere Zimmer bitte nur, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert, oder aufgerufen werden.

Bitte verstehen Sie, daß wir aus Rücksicht auf die Situation der Kunden, deren vertrauliche Beratungen durch ungebeten eintretende Besucher gestört werden, umgehend zum Verlassen des Raumes auffordern!

2015 Stadt Hockenheim Informationsstand: 06 | 2015

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Jobcenter-WBA.04.2015 Seite 1 von 4

WBABearbeitungsvermerke Nur vom Jobcenter auszufüllen

Eingangsstempel

Tag der Antragstellung

Ende des laufenden Bewilligungs- abschnitts

Dienststelle

Team

Anlage KDU

Antrag vollständig am

Statistische Erfassung am

MeldebescheinigungAnlage WEPAnlage KI

Anlage EKAnlage VM

Anlage EKS

EinkommensbescheinigungVerdienstabrechnung

Weiterbewilligungsantrag Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

2Zutreffendes bitte ankreuzen

Weitere Informationen finden Sie in den Ausfüllhinweisen

Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de.Beachten Sie bitte, dass in den Abschnitten 2. bis 4. nicht nur nach Änderungen, sondern auch nach den derzeitigen Verhältnissen gefragt wird. Geben Sie in Abschnitt 5. bitte alle weiteren Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen an, die seit der letzten Antrag-stellung eingetreten sind und dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt wurden.Falls Sie für Ihre Antworten mehr Platz benötigen, als im Formular vorgesehen ist, verwenden Sie bitte ein separates Blatt Papier und fügen dieses Ihrem Antrag bei.1. Meine persönlichen Daten

Anrede Vorname

Familienname Geburtsdatum

Nummer der Bedarfsgemeinschaft

2. Weitere Personen in meinem HaushaltIn meinem Haushalt lebt/leben neben mir weitere Person/en.

Hiervon gehört/gehören Person/en zu meiner Bedarfsgemeinschaft.

Mein bzw. der Familienstand eines Mitglieds meiner Bedarfsgemeinschaft hat sich geändert bzw. wird sich ändern.Name der Person Art der Änderung Zeitpunkt der Änderung

Meine gesamte Bedarfsgemeinschaft ist in eine neue Wohnung gezogen bzw. wird am in eine neue Wohnung ziehen.► Bitte füllen Sie die Anlage KDU aus.Eine oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft ist/sind ein- oder ausgezogen bzw. wird/werden ein- oder ausziehen.

Familienname Vorname

Einzug am Auszug am

► Bitte legen Sie eine Meldebescheinigung für jede Person vor, die zur Bedarfsgemeinschaft hinzugekommen ist, und füllen Sie bitte die Anlage WEP, für Kinder unter 15 Jahren die Anla-ge KI, aus. Zusätzlich werden die Anlagen EK und VM benötigt.

3. Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft3.1 Ich erziele bzw. ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft

erzielt EinkommenJa Nein

Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)► Bitte füllen Sie die Anlage EKS aus.

Name der Person

Folgendes Einkommen wird erzielt:Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit

► Bitte lassen Sie die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen oder legen Sie eine Verdienstabrechnung vor.

Name der Person

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Bearbeitungsvermerke Nur vom Jobcenter auszufüllen

Arbeitslosengeld- bescheid

Name des Arbeitgebers Firmensitz

Die Tätigkeit wird/wurde als Ferienjob ausgeübt.

Name der Person

Name des Arbeitgebers Firmensitz

Die Tätigkeit wird/wurde als Ferienjob ausgeübt.

nebenberufliche, gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, für die (steuerfreie) Auf-wandsentschädigungen gezahlt werden► Bitte legen Sie Nachweise über die konkrete Tätigkeit, die Höhe der Aufwandsentschädigung und die in

diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen vor.

Name der Person Art der Tätigkeit

Name der Person Art der Tätigkeit

Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Name der Person Bewilligungszeitraum (von - bis)

Bemessungsentgelt (Euro/Tag) Arbeitslosengeld (Euro/Tag)

► Bitte legen Sie eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit vor.

Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Altersrente, Knappschaftsaus- gleichsleistungen, Unfall-/Verletztenrente, Hinterbliebenenrente), Betriebsrente oder Pen- sionName der Person Rentenart Monatliche Höhe in Euro

Name der Person Rentenart Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

Unterhaltszahlungen bzw. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Name der Person Art der Zahlung Monatliche Höhe in Euro

Name der Person Art der Zahlung Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie einen Nachweis über Art und Umfang der erhaltenen Zahlungen vor.

► Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft weitere laufende, regelmäßige Einnahmen haben, tra-gen Sie bitte die Art der Einnahmen sowie die monatliche Höhe in die nachfolgende Tabelle ein und legen entsprechende Nachweise vor.Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung (auch aus Land- und Forstwirtschaft)

sonstige Entgeltersatzleistungen (z. B. Übergangsgeld, Krankengeld)

Sachbezüge (z. B. kostenfreie Verpflegung)

Wohngeld, Sozialhilfe, weitere Sozialleistungen

sonstige laufende Einnahmen (z. B. Elterngeld, Betreuungsgeld, Pflegegeld, Trinkgelder)

Name der Person Einkommens-/Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

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Name der Person Einkommens-/Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

Name der Person Einkommens-/Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z. B. Steuerrückerstattungen, In- solvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen)

Name der Person

Einkommensart Einkommenshöhe Zahlungseingang am

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

Kindergeld

Name der/des Kindergeldberechtigten

Name des Kindes Monatliche Höhe des Kindergeldes in Euro

Name der/des Kindergeldberechtigten

Name des Kindes Monatliche Höhe des Kindergeldes in Euro

► Bitte legen Sie einen Kontoauszug mit der Kindergeldzahlung oder den Kindergeldbescheid vor.

3.2 Die Absetzungen vom Einkommen haben sich gegenüber den zuletzt in der Anlage EK gemachten Angaben verändert

Ja Nein

Folgende Änderungen sind eingetreten:Name der Person Art der Absetzung Monatliche Höhe in Euro

Name der Person Art der Absetzung Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

4. Es entstehen Kosten der Unterkunft Ja NeinHöhe der monatlichen

Grundmiete (bei Mietwohnung) bzw. Schuld- zinsen ohne Tilgungsraten (bei Eigentum)

Nebenkosten (ohne Heizkosten)

Heizkosten sonstigen Wohnkosten

► Bitte legen Sie – soweit nicht bereits erfolgt – entsprechende Nachweise vor.

5. Es sind weitere Änderungen eingetreten Ja Nein► Bitte geben Sie hier alle Änderungen zu Ihren Angaben im (Erst-) Antrag an, die

Sie noch nicht mitgeteilt haben, z. B., wenn- Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine eheähnliche Gemeinschaft begründet oder sich von

der Partnerin/dem Partner getrennt haben,- sich die Anschrift oder die Bankverbindung ändert bzw. geändert hat,- sich Änderungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung ergeben oder ergeben haben und/oder - sich Änderungen zum Vermögen ergeben oder ergeben haben.

(keine abschließende Aufzählung)

Name der Person Zeitpunkt der Änderung

Änderung

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Jobcenter-WBA.04.2015 *S4* Seite 4 von 4

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KassenvermerkeFestgestellt Handzeichen, Datum

Angeordnet Handzeichen, Datum

Name der Person Zeitpunkt der Änderung

Änderung

Name der Person Zeitpunkt der Änderung

Änderung

► Bitte weisen Sie die Änderung nach.

6. Bildung und TeilhabeBeachten Sie bitte, dass Personen unter 25 Jahren Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen können. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr Jobcenter oder den zuständigen kommunalen Träger, da hierfür ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag in der Regel auf den Ersten des Monats zurückwirkt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II) und Sie deshalb Angaben – insbesondere zum Zufluss von Einkommen – für den kompletten Monat Ihrer Antragstel- lung machen müssen.Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe Merkblatt SGB II). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leis-tungen nach dem SGB II erhoben.Sie haben erklärt, als Vertreterin/Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemein-schaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z. B. Bescheide) erhalten.

Es wurde eine Betreuerin/ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt.► Legen Sie bitte einen Nachweis über die Betreuung vor.

Name der Betreuten/des Betreuten

Aktenzeichen Die Betreuung gilt für folgende Lebensbereiche:

Ort/Datum Unterschrift Betreuerin/Betreuer

Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind.

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)

Ich bestätige die Richtigkeit der durch mich oder die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Job-centers vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Abschnitten:

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)

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Jobcenter-EK.04.2015 Seite 1 von 4

EKBearbeitungsvermerke Nur vom Jobcenter auszufüllen

Eingangsstempel

Dienststelle

Team

Anlage EKS

EinkommensbescheinigungVerdienstabrechnung

Aufwandsentschädigung

Arbeitslosengeldbescheid

Sperrzeitbescheid

Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person (zu Abschnitt 4 des Hauptantrags)

2Zutreffendes bitte ankreuzen

Weitere Informationen finden Sie in den Ausfüllhinweisen

Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de.1. Persönliche Daten1.1 Meine persönlichen Daten

Anrede Vorname

Familienname Geburtsdatum

Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls vorhanden)

1.2 Persönliche Daten der Person über 15 Jahren in meiner Bedarfsgemein- schaft, auf die sich die Angaben in dieser Anlage beziehen

Anrede Vorname

Familienname Geburtsdatum

2. Einkommen

Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)► Bitte füllen Sie die Anlage EKS aus.

Folgendes Einkommen wird erzielt:Arbeitseinkommen aus ErwerbstätigkeitDerzeit wird die Steuerklasse bei der Lohnsteuer berücksichtigt.► Das Jobcenter kann Sie auffordern, eine für Sie günstigere Steuerklasse zu wählen.► Bitte lassen Sie die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen oder legen eine

Verdienstabrechnung vor.Name des Arbeitgebers Firmensitz

Die Tätigkeit wird bzw. wurde zwischen zwei Schulabschnitten, d. h. in den Schulferien, ausgeübt (Ferienjob).

nebenberufliche, gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, für die (steuer- freie) Aufwandsentschädigungen gezahlt werdenArt der Tätigkeit

► Bitte legen Sie Nachweise über die konkrete Tätigkeit, die Höhe der Aufwandsentschädigung und die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen vor.

Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Das Arbeitslosengeld wurde für die Zeit von - bis bewilligt.

Bemessungsentgelt (Euro/Tag) Arbeitslosengeld (Euro/Tag)

► Bitte legen Sie eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit vor.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialge- setzbuch (SGB III) oder ist erloschen.► Bitte legen Sie einen Nachweis vor.

Sperrzeit von - bis/ Datum des Erlöschens

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Jobcenter-EK.04.2015 *S2* Seite 2 von 4

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Rentenbescheid

Kindergeldbescheid/ Kontoauszug

Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Altersrente, Knappschaftsaus-gleichsleistungen, Unfall-/Verletztenrente), Betriebsrente oder Pension

Rentenart Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie eine Kopie des aktuellen Rentenbescheides vor.

Unterhaltszahlungen bzw. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Art der Zahlung Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie einen Nachweis über Art und Umfang der erhaltenen Zahlungen vor.

► Wenn Sie weitere laufende, regelmäßige Einnahmen haben, tragen Sie bitte die Art der Einnahmen sowie die monatliche Höhe unten ein und legen Sie entsprechende Nachweise vor.Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung (auch aus Land- und Forstwirtschaft)

sonstige Entgeltersatzleistungen (z. B. Übergangsgeld, Krankengeld)

Sachbezüge (z. B. kostenfreie Verpflegung)

Wohngeld, Sozialhilfe, weitere Sozialleistungen

sonstige laufende Einnahmen (z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Pflegegeld, Trinkgelder)

Einkommens-/Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

Einkommens-/Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z. B. Steuerrückerstattungen, In-solvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge)

Einkommensart Einkommenshöhe Zahlungseingang am

Einkommensart Einkommenshöhe Zahlungseingang am

► Bitte weisen Sie die Höhe der Einnahmen und den Zahlungseingang nach.

Kindergeld

Name der/des Kindergeldberechtigten

Name des Kindes Monatliche Höhe des Kindergeldes in Euro

Name der/des Kindergeldberechtigten

Name des Kindes Monatliche Höhe des Kindergeldes in Euro

sonstiges Einkommen einer Person unter 15 Jahren (z. B. Waisenrente, Unfall-/Ver-letztenrente, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, So-zialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Zinsen oder Kapitalerträge)Name des Kindes/Namen der Kinder

Leistungsart Monatliche Höhe in Euro

► Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

► Bitte legen Sie einen Kontoauszug mit der Kindergeldzahlung oder den Kindergeldbescheid vor.

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UnterhaltstitelKontoauszüge

Bescheid

3. Absetzungen vom Einkommen3.1 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis► Die mit der Erzielung des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit verbundenen notwendigen Ausga-

ben (Werbungskosten) werden pauschal mit monatlich 15,33 Euro berücksichtigt. Ausgaben für die Fahrt zur Ar-beitsstätte werden in der Regel zusätzlich mit 0,20 Euro je Entfernungskilometer vom Einkommen abgesetzt.

► Verdienen Sie bis 400 Euro monatlich, werden 100 Euro pauschal als Ausgaben abgesetzt. In dieser Pauschale sind die Werbungskosten sowie die Entfernungskilometer bereits enthalten.

► Verdienen Sie mehr als 400 Euro monatlich und fallen bei Ihnen höhere notwendige Ausgaben an, werden die-se auf Nachweis berücksichtigt. Nur in diesem Fall sind die nachfolgenden Angaben zu machen.

Ausgaben für die Fahrten zur Arbeitsstätte mit einem KraftfahrzeugAusgaben für die Fahrten zur Arbeitsstätte bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. für eine Monatskarte)

Höhe der Ausgaben in Euro

Anschrift der Arbeitsstätte Kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern

Die Strecke wird regelmäßig an Arbeitstagen je Woche zurückgelegt.► Bitte machen Sie unabhängig von der Art der Fahrkosten Angaben zur Anschrift der Arbeitsstätte, zur

kürzesten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern sowie zu den Arbeitstagen. Bitte legen Sie bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen entsprechenden Nachweis vor.

Zuschüsse zu den Fahrtkostenwerden vom Arbeitgeber/von Dritten gezahlt wurden beantragt

Höhe des gezahlten Zuschusses in Euro

► Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor. Sollte der Zuschuss noch nicht gewährt, aber beantragt sein, brauchen Sie die Höhe des Zuschusses nicht einzutragen.

weitere Ausgaben aus einem Arbeitsverhältnis (z. B. doppelte Haushaltsführung, Arbeits-mittel), die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden

Art der Ausgabe Monatliche Höhe in Euro

► Sollten verschiedene Ausgaben vorliegen, führen Sie bitte die einzelnen Posten auf einem gesonderten Blatt auf und tragen hier die Gesamtsumme ein.

Mehraufwendungen für Verpflegung wegen einer täglichen Abwesenheit von mindestens 12 Stunden von der Wohnung bzw. dem üblichen Beschäftigungsort, ohne dass eine dop-pelte Haushaltsführung vorliegt

Anzahl der Arbeitstage im Monat

3.2 Sonstige Absetzungen

Zahlungen an eine unterhaltsberechtigte Person außerhalb der Bedarfsgemeinschaft auf Grund eines Unterhaltstitels

Unterhaltsberechtigte Person Verwandtschaftsverhältnis

Monatliche Unterhaltsleistungen in Euro

► Bitte legen Sie den Unterhaltstitel (z. B. Urteil, gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde) vor und weisen Sie die tatsächlichen Zahlungen nach.

bei der Ausbildungsförderung (Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG) für ein Kind berücksichtigtes Elterneinkommen

Name des Kindes Monatlich berücksichtigter Betrag in Euro

► Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

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Kfz-Haftpflichtvers.

Altersvorsorge

3.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen – auch bei sonsti-gem Einkommen

► Für private Versicherungen, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind und nicht zu den unten ge-nannten Versicherungen gehören (z. B. Haftpflicht, Hausrat), werden vom Einkommen monatlich pauschal 30 Euro abgesetzt. Zum Erhalt dieser Pauschale brauchen Sie daher keine Angaben zu machen oder Nachweise vorzulegen.

► Wenn Sie für Ihr Kind unter 18 Jahren eine spezielle Versicherung abgeschlossen haben, weisen Sie dies bitte nach.

► Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- bzw. Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Bei-träge zur Vorsorge für den Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und zur Altersvorsorge vom Einkommen abgesetzt werden. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.

Folgende Versicherungsbeiträge werden gezahlt:► Bitte geben Sie an, in welchen zeitlichen Abständen (Zahlungsrhythmus, z. B. monatlich, 1/4-jährlich, 1/2-jähr-

lich, jährlich) und in welcher Höhe die Versicherung bezahlt wird und legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)

Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro

weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Hebammen)

Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro

Beiträge zur geförderten Altersvorsorge nach § 82 Einkommensteuergesetz (EStG)► Dies sind z. B. Beiträge zur „Riester-Rente” oder Zahlungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse

oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, Unfall-rente.

Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro

private Versicherung minderjähriger Kinder

Name des Kindes/Namen der Kinder

Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe Merkblatt SGB II). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leis-tungen nach dem SGB II erhoben.Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder Ihrer Bedarfs-gemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z. B. Be-scheide) erhalten.Bei Änderungen der Einkommenshöhe (z. B. Arbeitsentgelt) oder der Ausgaben einschließlich der Unter-haltszahlungen sind Sie bzw. die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, diese unverzüglich mit-zuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind.

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)

Ich bestätige die Richtigkeit der durch mich oder die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Job-centers vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Abschnitten:

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)

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VMBearbeitungsvermerke Nur vom Jobcenter auszufüllen

Eingangsstempel

Dienststelle

Team

Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (zu Abschnitt 5 des Hauptantrags)

2Zutreffendes bitte ankreuzen

Weitere Informationen finden Sie in den Ausfüllhinweisen

Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Falls Sie mehr Platz benötigen, verwenden Sie bitte ein separates Blatt.1. Meine persönlichen Daten

Anrede Vorname

Familienname Geburtsdatum

Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls vorhanden)

2. FreistellungsaufträgeFolgende Freistellungsaufträge für Kapital-/Zinserträge (z. B. bei Kreditinstituten, Bausparkassen, Lebensversicherungsunternehmen, Bundes-/Landesschulden- verwaltungen) wurden erteilt:

Name der Person Name des Geldinstituts/der Versicherung

Folgende Vermögenswerte im In- und/oder Ausland sind vorhanden:3. Konten und Geldanlagen3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal)

Name der Person Kontostand in Euro

BIC IBAN

Name der Person Kontostand in Euro

BIC IBAN

Name der Person Kontostand in Euro

BIC IBAN

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise, z. B. Kontoauszüge, vor. Bei der Angabe von PayPal-konten sind die Felder BIC und IBAN nicht auszufüllen.

3.2 Bargeld

Name der Person Gesamtbetrag in Euro

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Jobcenter-VM.04.2015 *S2* Seite 2 von 4

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3.3 Spareinlagen (z. B. Sparbücher, Tagesgeld, Prämiensparen)

Name der Person Gesamtbetrag in Euro Zinsen im letzten Jahr

BIC IBAN

Name der Person Gesamtbetrag in Euro Zinsen im letzten Jahr

BIC IBAN

Name der Person Gesamtbetrag in Euro Zinsen im letzten Jahr

BIC IBAN

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

3.4 Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Fonds-Anteile)

Name der Person Art der Geldanlage

derzeitiger Wert in Euro Erträge im letzten Jahr Gutschriftzinssatz

Wertpapiernummer Kreditinstitut

Name der Person Art der Geldanlage

derzeitiger Wert in Euro Erträge im letzten Jahr Gutschriftzinssatz

Wertpapiernummer Kreditinstitut

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

3.5 Bausparverträge

Name der Person Bausparkasse

Bausparnummer aktueller Stand des Guthabens in Euro

Der Bausparvertrag ist zur Sicherung eines Darlehens an ein Kreditinstitut abgetreten.

Name der Person Bausparkasse

Bausparnummer aktueller Stand des Guthabens in Euro

Der Bausparvertrag ist zur Sicherung eines Darlehens an ein Kreditinstitut abgetreten.

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

3.6 Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und/oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr

Name der Person Versicherungsunternehmen

Versicherungsnummer Versicherungssumme in Euro

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bisher eingezahlt in Euro Rück- oder Verkaufswert in Euro

Name der Person Versicherungsunternehmen

Versicherungsnummer Versicherungssumme in Euro

bisher eingezahlt in Euro Rück- oder Verkaufswert in Euro

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

4. Staatlich geförderte Altersvorsorge► Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen sind z. B. Zahlungen zur "Riester-Rente" oder an einen

Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, Unfallrente.

Name der Person Gesamtbetrag in Euro

► Bitte legen Sie gegebenenfalls den Vertrag vor und weisen den aktuellen Kontostand nach.

5. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Von der Rentenversicherungspflicht befreit ist .

Die unter Ziffer 3 dieser Anlage angegebenen Geldanlagen der vorgenannten Person die-nen der Alterssicherung.

► Bitte legen Sie den Nachweis über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor.

6. Grundstücke und/oder Wohneigentum

bebautes Grundstück unbebautes Grundstück Eigentumswohnung

Name der Person

Grundstücksgröße in m2 Verkehrswert in Euro Belastungen in Euro

Wohnfläche in m2 selbst genutzt in m2 Miet-/Pachteinnahmen in Euro

bebautes Grundstück unbebautes Grundstück Eigentumswohnung

Name der Person

Grundstücksgröße in m2 Verkehrswert in Euro Belastungen in Euro

Wohnfläche in m2 selbst genutzt in m2 Miet-/Pachteinnahmen in Euro

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

7. Sonstiges Vermögen► Sonstiges Vermögen sind z. B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck.

Name der Person Art des Wertgegenstands Vermögenswert in Euro

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

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8. Kraftfahrzeuge

Name der Eigentümerin/des Eigentümers

Fabrikat/Modell bestehende Kreditverbindlichkeiten in Euro

amtliches Kennzeichen Tag der Erstzulassung Kilometerstand

Name der Eigentümerin/des Eigentümers

Fabrikat/Modell bestehende Kreditverbindlichkeiten in Euro

amtliches Kennzeichen Tag der Erstzulassung Kilometerstand

► Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

9. Schenkungen/Spenden/Übertragungen► Hier sind Schenkungen/Spenden/Übertragungen anzugeben, die innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Ver-

mögen einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person im In- oder Ausland erfolgten.

Name der Person

Höhe in Euro Zeitpunkt der Schenkung/Spende/Übertragung

Verwendungszweck Empfängerin/Empfänger

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe Merkblatt SGB II). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben.Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder Ihrer Bedarfs-gemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z. B. Bescheide) erhalten.Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steu-ern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind.

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)

Ich bestätige die Richtigkeit der durch mich oder die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Jobcenters vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Abschnitten:

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller (bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)