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ein Modellprojekt von GANGWAY e.V. und FREIE HILFE BERLIN e.V. im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Jahresbericht 2011

ein Modellprojekt von GANGWAY e.V. und FREIE … · Jahresbericht 2011 . 1 Inhaltsverzeichnis 1. ... Arbeitslosengeld-II-Antrags, die Beantragung einer Schufa-Auskunft, Eröffnung

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ein Modellprojekt von GANGWAY e.V. und FREIE HILFE BERLIN e.V.

im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Jahresbericht 2011

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeiner Teil .............................................................................................................. 2 1.1 Finanzielle Förderung und personelle Ausstattung................................................... 2 1.2 Zielgruppe ................................................................................................................. 2 1.3 Zugang, Kontaktaufbau und Beratung ...................................................................... 2 1.4 Haftentlassungsvorbereitung .................................................................................... 4 1.5 Beratung und Begleitung nach der Haft .................................................................... 4 1.6 Netzwerkarbeit .......................................................................................................... 5 1.7 Gremienarbeit ........................................................................................................... 7

2. Statistischer Teil.............................................................................................................. 8 2.1 Alter der Jugendlichen .............................................................................................. 8 2.2 Aktuelle Situation der in 2011 betreuten Jugendlichen ............................................. 9 2.3 Aktueller Kontakt zu den in 2011 entlassenen Jugendlichen.................................. 10 2.4 Stand der Jugendlichen drei Monate nach der Haftentlassung............................... 11 2.5 Zuordnung nach Häusern in der JSA Berlin............................................................ 12 2.6 Herkunft der betreuten Jugendlichen ...................................................................... 13 2.7 Zusammenarbeit mit den Jugendgerichtshilfen....................................................... 13 2.8 Erreichte Wohnsituation der bereits entlassenen Jugendlichen.............................. 14 2.9 Erreichte berufliche bzw. schulische Situation ........................................................ 16

3. Zwischenauswertung .................................................................................................... 17 3.1 Was läuft gut? ......................................................................................................... 17 3.2 Was läuft noch nicht so gut? ................................................................................... 17

4. Berichte aus der Praxis ................................................................................................. 18 4.1 Ämterzuständigkeit.................................................................................................. 18 4.2 Herausforderung Wohnungsräumung..................................................................... 19

4.2.1 Wohnungsräumung mit begleiteten Ausgängen .............................................. 19 4.2.2 Wohnungsräumung ohne Ausgänge................................................................ 22

4.3 Fast alles hat funktioniert – aber dann alleine laufen ist schwer ............................. 23 4.4 “Direkt in Job“ oder “der Ämterdschungel ist zu hochschwellig“ ............................. 25 4.5 “Keine Wohnung durch Schufa+EV – BEW trotzdem erstmal nicht erwünscht“ ..... 26 4.6 Beitrag der Praktikantin........................................................................................... 27

5. Ausblick......................................................................................................................... 28

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1. Allgemeiner Teil

1.1 Finanzielle Förderung und personelle Ausstattung Das Team Startpunkt ist ein Modellprojekt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (ehem. Bildung, Wissenschaft und Forschung). Es ist auf zwei Jahre angelegt und mit jeweils einer Personalstelle in Vollzeit bei GANGWAY e.V. und der FREIEN HILFE BERLIN e.V. ausgestattet. Nebenbei sei erwähnt, dass wir bereits kurz nach dem Projektbeginn eine Praktikantin eingestellt haben, die uns in unserer Arbeit zusätzlich unterstützt.

1.2 Zielgruppe Das Projekt Startpunkt betreut jugendliche Straftäter in der Jugendstrafanstalt Berlin, die ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßen. Diese sogenannten „Endstrafer“ haben die Besonderheit, dass ihnen nach ihrer Haftstrafe keine Bewährungshilfe zur Seite steht. In nur wenigen Fällen betreuen wir auch Jugendliche, die einer Führungsaufsicht unterstellt sind. Im Laufe der Arbeit haben wir festgestellt, dass gerade Jugendliche, die mehr als zwei Jahre in Haft waren, einen hohen Bedarf an Betreuung und Begleitung haben, den eine Führungsaufsicht nicht abdecken kann.

Es ist das Anliegen der Senatsverwaltung, gerade diese Gruppe Jugendlicher bei der Reintegration in die Gesellschaft zu unterstützen, da sie statistisch gesehen nach der Haftentlassung recht schnell wieder straffällig und dann auch wieder inhaftiert worden sind. Um diesen sogenannten “Drehtür-Effekt“ zu unterbrechen, wurde das „Projekt Startpunkt“ ins Leben gerufen.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir in diesem Bericht der Einfachheit halber oft den Begriff Jugendliche verwenden werden, womit dann aber auch die jungen Menschen gemeint sind, die man als Heranwachsende bezeichnet. Aus demselben Grund werden wir zumeist bei der männlichen Form bleiben und bitten daher alle weiblichen Leser um Verständnis.

1.3 Zugang, Kontaktaufbau und Beratung Der Erstkontakt mit den Jugendlichen findet circa drei Monate vor der Haftentlassung in unserem Büro in Haus 5 statt. Der Kontakt erfolgt hauptsächlich über die Gruppenleiter, die uns den Namen und das Entlassungsdatum des Inhaftierten mitteilen, für den unser Projekt passen würde. Mittlerweile bekommen wir aber auch über die Jugendgerichts- hilfen und über Familien Jugendliche genannt, die einen Betreuungsbedarf vor und nach der Haftentlassung haben.

Ein weiterer Zugang ist die sogenannte Mundpropaganda unter den Insassen, die zur Folge hat, dass Inhaftierte von sich aus Vormelder an uns schreiben.

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Die Beratung beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, bei dem wir uns kurz vorstellen, das Projekt erklären und eine Atmosphäre des Vertrauens schaffen.

Der Jugendliche hat dann die Möglichkeit, von sich, seinen Problemen, seinen Plänen und Gedanken für die Zukunft, aber auch von seiner Vergangenheit zu erzählen. Die Erstgespräche werden immer zu zweit geführt, um dem Jugendlichen eine Wahlmöglichkeit zu lassen und sicherzustellen, dass eine gegenseitige Vertretung (bei Urlaub oder Krankheit) möglich ist. Anschließend werden die Fälle dann aufgeteilt, so dass jeder die gleiche Anzahl Jugendliche in Betreuung hat.

Die Hauptprobleme, die dann beim Erstgespräch zur Sprache kommen, sind die Versorgung mit Wohnraum nach der Haft, die berufliche Integration, einhergehend mit Ämtergängen und Antragstellungen, sowie Schulden, Sucht, Klärung des Aufenthalts- status, aber auch familiäre Konflikte.

Unser wichtigstes Arbeitsprinzip ist die Freiwilligkeit. Das heißt, dass der Jugendliche unsere Unterstützung freiwillig für sich nutzen und diese aber auch jederzeit beenden kann, wenn er das möchte. Gerade dieses Prinzip scheint ganz entscheidend zu sein, da unser Angebot sehr gut angenommen wird. Dies ist letztendlich nicht selbstverständlich, da wir es mit Jugendlichen zu tun haben, die zum Teil ein Leben lang mit Sozialarbeitern in verschiedenen Kontexten zu tun gehabt haben und die man als sozialarbeitsmüde bezeichnen könnte.

Nach dem Erstgespräch setzen wir uns dann mit den zuständigen Gruppenleitern zusammen und besprechen das weitere Vorgehen. Außerdem wird die Jugendgerichtshilfe des Jugendlichen gefragt, welche Ideen sie hat beziehungsweise, was eventuell in der Vergangenheit schon alles getan worden ist, um dem Jugendlichen zu helfen und ihn zu unterstützen.

Der nächste Schritt ist dann ein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten, bei dem alle Ideen, aber auch Bedenken geäußert werden können, die die Zukunft des Jugendlichen betreffen. Dieses Gespräch ist von daher wichtig, da der Jugendliche selbst die Möglichkeit hat, Wünsche zu äußern und wir so eine gemeinsame, realistische Perspektive für die Zeit nach der Haft planen können. Im weiteren Verlauf der Beratung sind vor allem immer wieder stattfindende Rück- und Absprachen mit allen Beteiligten entscheidend für die Haftentlassungsvorbereitungen, um einen erfolgreichen Start in das “neue“ Leben zu ermöglichen.

Zusätzlich laden wir in dieser Phase auch eine GANGWAY-Kollegin oder einen GANGWAY-Kollegen ein, wenn es aus pädagogischer Sicht sinnvoll und vom jeweiligen Jugendlichen gewünscht ist. Hierbei berücksichtigen wir, ob der Jugendliche lieber mit einer Frau oder einem Mann zusammenarbeiten möchte. Mehr zu diesem Aspekt und der Zusammenarbeit mit den Jugendgerichtshilfen beschreiben wir unter Punkt 1.6 Netzwerkarbeit.

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1.4 Haftentlassungsvorbereitung Um einen fließenden Übergang von der Haft in das Leben danach schaffen zu können, unterstützen wir die Jugendlichen schon während der Haftzeit dabei, einen sogenannten Empfangsraum vorzubereiten. Dazu gehören begleitete Ausgänge zu Jugend- und Sozialämtern, um Zuständigkeiten und Finanzierungen zu klären, aber auch Besuche bei Wohnhilfeträgern, wenn ein Betreutes Wohnen nach der Haft gewünscht und notwendig ist.

Ein weiterer Punkt ist die Klärung des Aufenthaltsstatus, verbunden mit begleiteten Ausgängen zur Ausländerbehörde. Das ist deshalb so wichtig, da man erst mit gültigen Personaldokumenten Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und vor einem Rückfall in die Kriminalität bewahren sollen, beantragen kann.

Um die Beratungs- und Begleitungsarbeit nach der Haftzeit vorzubereiten, ist es in vielen Fällen sinnvoll, weitere Dinge zu klären, um den Start in die Freiheit zu erleichtern. Hierzu zählen unter anderem die Beantragung eines Personalausweises, die Beantragung einer Krankenversicherung, die Klärung des Kindergeldanspruchs, das Ausfüllen des Arbeitslosengeld-II-Antrags, die Beantragung einer Schufa-Auskunft, Eröffnung eines Kontos, wenn nicht vorhanden (häufig ist ein Pfändungsschutzkonto sinnvoll), Kopie des Personalausweises und eine Vollmacht, um im Namen des Jugendlichen mit Ämtern, Gläubigern oder zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften korrespondieren zu können.

1.5 Beratung und Begleitung nach der Haft Wenn die Jugendlichen es wünschen, holen wir sie am Tag der Entlassung an der Gefängnispforte ab. Das ist vor allem bei den Inhaftierten der Fall, die in Berlin keine Familie oder andere Kontakte haben. Oft ist es auch so, dass die Jugendlichen alle Kontakte abgebrochen haben. Der erste Weg führt dann entweder zur Ausländerbehörde, zum Sozialamt oder Jugendamt, zum Jobcenter oder zum Wohnprojekt.

Meist werden an dieser Stelle dann Absprachen mit dem jeweiligen Kollegen, wie zum Beispiel des Wohnhilfeträgers, zur Aufgabenverteilung getroffen, damit die Hilfen Hand in Hand gehen. Das ist besonders dann nötig, wenn der Jugendliche in der ersten Phase intensive Unterstützung braucht und wir zusätzlich dicht dran bleiben wollen.

Wenn der Jugendliche dann in den Räumlichkeiten angekommen ist, die für ihn vorgesehen wurden, gehen wir zumeist zur weiteren Planung gemeinsam Kaffee trinken oder eine Kleinigkeit essen. Dabei entstehen dann oft gute Gespräche, da es für den Jugendlichen so direkt nach der Haftentlassung eine ganz besondere Situation ist und mitunter regelrecht „Feierlaune“ aufkommt. Wir besprechen dann noch die nächsten Termine, um den jungen Mann, wenn nötig, bei den Ämtergängen zu unterstützen. Vielen Jugendlichen ist es sehr wichtig, bei den Ämtergängen jemanden an der Seite zu haben, der die Ämterfachsprache übersetzen und Fragen beantworten kann, weil sie sich alleine

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in diesen Situationen oft überfordert fühlen würden. Sind dann diese ersten Termine besprochen, wollen manche der Jugendlichen einfach erst mal feiern, was wir ihnen auch gerne zugestehen.

In der Folgezeit vereinbaren wir dann mit den Jugendlichen, die nicht bei einer Wohnhilfe untergebracht oder nicht an Träger angebunden sind, individuelle Termine. Das sind unter anderem die bereits mehrfach angesprochenen Begleitungen zu Ämtern, Termine zur Stellenrecherche und zum Bewerbungstraining, zum Sichten von Gläubigerbriefen und dem Erstellen einer Gläubigerliste oder in eher weniger Fällen die Recherche nach einer eigenen Wohnung. (Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die im vorangegangenen Satz benannten Aufgabenbereiche die originären Aufgaben des BEW-Trägers sind, wenn der Jugendliche dort gut angekommen ist. In diesen Fällen ziehen wir uns dann aus diesem Teil der Arbeit zurück.)

1.6 Netzwerkarbeit Wie konzeptionell vorgesehen, integrieren wir die Jugendlichen in ein auf sie abgestimmtes Netzwerk, das sie auf dem Weg in ein legales Leben unterstützt. Zur Verdeutlichung hier nun eine Aufzählung, um zu zeigen, welche Institutionen an der Reintegration nach der Haftentlassung beteiligt sein können und mit wem wir im Austausch stehen. Um die Hilfen im Sinne des Jugendlichen optimal zu koordinieren, sind regelmäßige Hilfekonferenzen notwendig.

• Jugendgerichtshilfen (siehe auch unter Punkt 2.7) • Bewährungshilfe, die die Führungsaufsicht umsetzt • Regionale sozialpädagogische Dienste und Jugendberatungen • Einzelfallhelfer nach § 35 SGB VIII • Soziale Wohnhilfen der Sozialämter • Wohnhilfeträger und ähnliches • Arbeitsvermittler und Berufsberater der Agentur für Arbeit • Arbeitsvermittler und Fallmanager des Jobcenters • Rechtsanwälte, die mit GANGWAY e.V. kooperieren • Sozialpsychiatrische Dienste • Bildungsträger für geförderte Ausbildungen oder Berufsvorbereitungen nach dem

SGB III oder IX • Schuldnerberatungen • Drogenberatungen • Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migranten • Jugendfreizeiteinrichtungen • Sportvereine • Ehrenamtliche des FREIE HILFE BERLIN e.V.

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• (siehe auch unter Punkt 4.3) • Kollegen des FREIE HILFE BERLIN e.V. • Kollegen des GANGWAY e.V.

Die Einbindung eines Streetworkkollegen des GANGWAY e.V. ist besonders sinnvoll, wenn es darum geht, den Jugendlichen im Bereich Freizeitgestaltung zu unterstützen.

In diesem Bereich verfügt GANGWAY e.V. über eine Vielzahl attraktiver Angebote.

Es bestehen gewachsene Kooperationen in dem jeweiligen Bezirk, die für den Jugendlichen interessant sein können; wie zum Beispiel Jugendfreizeiteinrichtungen, die über einen eigenen Fitnessraum verfügen oder ähnliches. Weiterhin sind die Kollegen Experten für den jeweiligen Bezirk, aus dem der Jugendliche kommt oder in den er ziehen möchte. Sollte also der Jugendliche eine niedrigschwellige Unterstützung bei Ämtergängen und zu den bereits benannten Themen haben wollen, bietet sich ihm hier eine gute Möglichkeit. Manche Jugendliche tun sich schwer, den Berater beziehungsweise Ansprechpartner zu wechseln, denn sie haben zu dieser Person Vertrauen gefasst und ihr ihre Lebensgeschichte erzählt. Vor allem nach der Haftentlassung ist die Übergabe an einen anderen Kollegen in einigen Fällen nicht mehr gelungen. Um also frühzeitig einen Kontakt und eine Vertrauensebene aufzubauen, laden wir den entsprechenden GANGWAY-Kollegen zum gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendlichen bereits vor der Haftentlassung ein. In manchen Fällen holen wir dann den Jugendlichen auch gemeinsam am Tag der Entlassung an der Gefängnispforte ab oder gestalten die ersten Termine gemeinsam, um eine erfolgreiche Übergabe zu gewährleisten. Alle GANGWAY-Teams haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert, im Besonderen kooperieren wir bisher aber verstärkt mit:

• Team Marzahn • Team Neukölln • Team Hohenschönhausen • Team Reinickendorf • Team Pankow • Team Wedding (Rap District/GANGWAYBeatz) • Jobteam • JobInn

Ganz besonders gut hat die Anbindung an GANGWAY-Kollegen funktioniert, wenn wir Freunde oder Bekannte von unseren Jugendlichen kennengelernt haben. Das ist zumeist bei Hausbesuchen der Fall gewesen. Bei diesen Jugendlichen hat auch immer Straffälligkeit oder drohende Haft eine Rolle gespielt. Außerdem gibt es immer wieder besorgte Eltern, die über das Internet auf unser Projekt aufmerksam werden. Diese Jugendlichen vermitteln wir dann, nach einer ersten weichenstellenden Beratung, in das

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gesamte Berliner Hilfesystem, je nachdem, wo der Jugendliche zuletzt polizeilich gemeldet gewesen ist.

Bei unseren Kooperationspartnern und Unterstützern möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken und hoffen auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle natürlich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Geschäftsführerin von GANGWAY e.V., Frau Elvira Berndt, und den Geschäftsführer vom FREIE HILFE BERLIN e.V., Herrn Thomas Meißner, ohne die die Umsetzung unseres Projektes nicht möglich wäre.

1.7 Gremienarbeit Das Team Startpunkt nimmt an verschiedenen Gremien teil, die den Austausch von Informationen und den Ausbau des Netzwerks ermöglichen.

Hier sind vor allem folgende zu nennen:

• Haus- und Gruppenleitersitzungen in der Jugendstrafanstalt Berlin • AG Haft (gangwayinterne AG aller Kollegen, die rund um Haft tätig sind) • Runder Tisch für ausländische Gefangene, organisiert vom Freiabonnements für

Gefangene e.V.

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2. Statistischer Teil

2.1 Alter der Jugendlichen Im Jahr 2011 betreuten wir 37 Jugendliche und Heranwachsende. Die Mehrheit war zwischen 18 und 21 Jahren alt. Gerade bei Heranwachsenden in diesem Alter stellt sich oft ein “Hin und Her“ zwischen den zuständigen Jugendämtern und den Sozialen Wohnhilfen der Sozialämter ein. Das Jugendamt sperrt sich zumeist aufgrund vorangegangener Jugendhilfemaßnahmen, die des Öfteren aufgrund von mangelnder Mitwirkung des Jugendlichen vorzeitig abgebrochen wurden. Nebenbei sei erwähnt, dass manche Heranwachsende auch keine Lust mehr auf Jugendhilfemaßnahmen haben, da sie in diesem Zusammenhang schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Das Sozialamt fühlt sich andererseits nicht zuständig, da der betroffene Heranwachsende unter 21 Jahren ist und nach § 41 SGB VIII das Jugendamt noch Ansprechpartner wäre. Es entwickelt sich öfter ein langwieriger Prozess, verbunden mit vielen Gesprächen und Telefonaten sowie zeitaufwändigen Begleitungen zu den Behörden. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist in diesem Fall die Motivationsarbeit, ohne die viele der Jugendlichen nach kurzer Zeit aufgeben würden, verdeckt obdachlos wären und sich somit die Wahrscheinlichkeit für ein erneutes kriminelles Verhalten drastisch erhöhen würde. Ein Praxisbeispiel zu dem Thema finden Sie unter 4.1.

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2.2 Aktuelle Situation der in 2011 betreuten Jugendlichen Von den 37 Jugendlichen, die wir in diesem Jahr betreut haben, sind 24 bereits aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden. Fünf weitere Jugendliche haben wir einmalig beraten oder zu einem Behördentermin begleitet, wenn das aus unserer Sicht sinnvoll gewesen ist. Zum Beispiel wurden wir von einem Gruppenleiter angefragt, ob wir nicht die Begleitung eines Jugendlichen zur Ausländerbehörde sicherstellen könnten, der noch länger als ein Jahr inhaftiert sein sollte und außerdem für den Freigang vorgesehen war. Dies sind letztendlich zwei Kriterien, die eine Beratung und Begleitung durch uns vorerst ausschließen. Die Verlängerung seines Aufenthaltsstatus war aber insofern sehr wichtig, da er die Aussicht hatte, eine schulische Ausbildung zu beginnen und wir ihm das gerne ermöglichen wollten. Außerdem war es ein guter Start, um mit dem angesprochenen Gruppenleiter in eine Zusammenarbeit zu kommen.

Zu den fünf Jugendlichen kam noch ein weiterer hinzu, der nur zu einem Erstgespräch kurz vor seiner Entlassung bei uns war und dann nach seiner Entlassung nicht auf unsere Anrufe und eine schriftliche Einladung reagierte. Das zeigt, dass ein gewisser Vorlauf an Zeit notwendig ist, um eine tragfähige Beziehung aufzubauen, die dann die Haftentlassung überdauert und den kontinuierlichen Kontakt in Freiheit ermöglicht.

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2.3 Aktueller Kontakt zu den in 2011 entlassenen Jugendlichen Von den 24 bereits aus der Haft entlassenen Jugendlichen stehen wir mit 17 weiterhin in Kontakt. Ob alle sieben Jugendlichen, zu denen momentan kein Kontakt besteht, wirklich für immer “weggebrochen“ sind, können wir allerdings nicht sagen. Es ist auch schon passiert, dass ein Jugendlicher nach seiner Entlassung für ein paar Wochen “untergetaucht“ ist und sich dann wieder gemeldet hat.

Für den Erhalt des Kontakts und eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist besonders wichtig, dass der Jugendliche sofort ein Handy hat, damit kurzfristige Absprachen möglich sind und uns der Jugendliche auf unserem Diensthandy anklingeln kann, wenn er eine Frage haben sollte. In allen Fällen legen wir dem Jugendlichen nahe, sich eine BVG-Karte zu besorgen, damit er mobil ist und nicht in Gefahr gerät, beim Schwarzfahren erwischt zu werden, was ja in Wiederholungsfällen auch ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Das ist vor allem dann wichtig, wenn absehbar ist, dass es noch eine ganze Weile dauern wird, bis der Antrag auf Arbeitslosengeld-II bearbeitet ist. Dann erst kann mit dem Jobcenter-Bescheid beim Bürgeramt ein berlinpass beantragt werden, der für den Erwerb des sogenannten Berlin-Tickets S berechtigt, mit dem die Jugendlichen dann für 33,50 € die Berliner Verkehrsmittel nutzen können. Leider gelingt es nicht immer, die Jugendlichen für den Erwerb einer BVG-Karte zu motivieren, da Schwarzfahren anscheinend für sie immer noch als ein “Kavaliersdelikt“ ist.

Es gibt auch immer wieder Situationen, in denen Jugendliche abtauchen und Termine versäumen. Meist sind sie dann auch nicht über das Handy erreichbar. Um wieder in Kontakt zu kommen, nutzen wir dann sämtliche uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Ganz besonders gut funktioniert der Kontakt über die Internetnetzwerke Jappy und Facebook. Ansonsten funktionieren auch E-Mail und SMS. Manche

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Jugendliche reagieren aber auch noch auf Briefe. Wenn es angebracht ist, suchen wir den Jugendlichen auch da auf, wo er sich gerade aufhält, um die Zusammenarbeit zu erneuern. An dieser Stelle hat der junge Mann immer die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn er momentan keine Unterstützung mehr benötigen sollte. Wir signalisieren ihm dann, dass er sich gerne wieder melden kann, wenn er erneut unsere Beratung und Unterstützung benötigen sollte. Das gilt auch für die Jugendlichen, zu denen der Kontakt einfach abgerissen ist, ohne dass es noch ein Gespräch gegeben hat. In vielen Fällen melden sich die Jugendlichen dann auch nach einiger Zeit wieder.

2.4 Stand der Jugendlichen drei Monate nach der Haftentlassung Nach Konzept ist angedacht, dass wir die Jugendlichen drei Monate vor und drei Monate nach der Haftentlassung betreuen. Unser Anspruch ist allerdings, dass wir auch nach einem Jahr noch wissen wollen, wo der Jugendliche verblieben ist, zu welchem der Kooperationspartner er noch Kontakt hat und ob er es geschafft hat, sein Leben zu ändern. Unten sehen Sie, wie der Stand der Betreuung bei den Jugendlichen ist, die mindestens drei Monate aus der Haft entlassen sind. Als erfolgreich beendet gelten die Jugendlichen, die nach den drei Monaten gut in dem für sie entwickelten Hilfesystem angekommen sind oder auch selbstständig ihr Leben gestalten und höchstens mal kurz anrufen oder eine E-Mail schreiben. Der große Anteil derer, die auch nach drei Monaten noch bei uns in Betreuung sind, zeigt, dass es oft länger dauert, bis ein Jugendlicher im Hilfesystem wirklich angekommen ist beziehungsweise alle Dinge soweit geklärt sind, dass wir uns Stück für Stück zurückziehen können. Weitere Gedanken zu dieser Thematik finden Sie auch unter den Punkten 4.4 und 4.5.

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2.5 Zuordnung nach Häusern in der JSA Berlin Wir betreuen relativ viele junge Männer aus Haus 5. Dort haben wir unser Büro und dadurch ist es für die Inhaftierten einfacher, Kontakt zu uns aufzunehmen, zum Beispiel über die offene Sprechstunde, welche immer montags von 14:00-18:00 Uhr stattfindet. Bei Aufschluss (die Jugendlichen können sich dann auf der Station oder sogar im Haus frei bewegen) können die Jugendlichen spontan vorbeikommen, ohne dass sie vorher einen Vormelder geschrieben haben müssen.

In der Anfangsphase hatten wir noch kein eigenes Büro und nutzten daher Räumlichkeiten im Haus 1. Daher ist auch ein besonders guter Kontakt zum Haus 1 entstanden, aus dem wir im Jahre 2011 insgesamt 10 Jugendliche betreuten.

Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass das Angebot von fast allen Häusern wahr- und angenommen wird. Ausgenommen sind Haus 7, das Zugangshaus und Haus 3, welches momentan nicht besetzt ist.

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2.6 Herkunft der betreuten Jugendlichen Die Jugendlichen kommen aus der ganzen Stadt. Es ist eine bunte Mischung, da alle Berliner Bezirke vertreten sind. Dieser Umstand impliziert, dass wir in unserer alltäglichen Praxis extrem weite Wege gehen, um die Termine mit den verschiedenen Jugendlichen zu realisieren. Einen Praxisbericht dazu finden Sie unter 4.6. Erwähnenswert ist außerdem, dass die Mehrheit der Jugendlichen aus Marzahn- Hellersdorf kommt.

2.7 Zusammenarbeit mit den Jugendgerichtshilfen Wie bereits im Vorangegangenen erwähnt, kontaktieren wir bei fast jedem Jugendlichen nach dem Erstgespräch die zuständige Jugendgerichtshilfe.

Dadurch sind mit einigen Kollegen in den unterschiedlichen Bezirken gewachsene Kooperationen entstanden. Genau das war konzeptionell auch vorgesehen. Bei etwa der Hälfte der jeweiligen bezirklichen Jugendgerichtshilfen haben wir uns außerdem im Team vorgestellt, damit man sich persönlich kennengelernt hat und davon die Zusammenarbeit profitiert. Die Termine mit den anderen Jugendgerichtshilfen werden 2012 stattfinden. Das folgende Diagramm zeigt, mit welchen Jugendgerichtshilfen (in Bezug auf die 37 Jugendlichen) bisher zusammengearbeitet wurde. Der Anteil „keine Zusammenarbeit“ zeigt, dass manch ein Jugendlicher wenig Kontakt zu seiner entsprechenden

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Jugendgerichtshilfe hatte (aus welchen Gründen auch immer) und daher eine Kooperation nicht sinnvoll war. Weitere Gründe können sein, dass der Jugendliche beim Eintritt in unser Projekt bereits viel zu alt war, um noch einmal mit der Jugendgerichtshilfe in Kontakt zu treten oder der Jugendliche jeden Kontakt zum Jugendamt kategorisch abgelehnt hat.

2.8 Erreichte Wohnsituation der bereits entlassenen Jugendlichen Das Thema Wohnsituation spielt für die Resozialisierung eine wichtige Rolle, denn um “draußen“ anzukommen und wieder Fuß fassen zu können, benötigt man eigene Rückzugsräume. Ein Großteil der Jugendlichen möchte eigentlich sofort nach der Entlassung eine eigene Wohnung haben. Das ist aber aufgrund von Schulden (besonders wenn bereits Mietschulden und/oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung vorhanden sind) und dem für diese Klientel momentan sehr schwierigen Berliner Wohnungsmarkt so gut wie nicht realisierbar. Gerade die für Arbeitslosengeld II angemessenen Wohnungen - mit einem oder anderthalb Zimmern sowie einer Warmmiete bis zu 378 € - sind in der Stadt besonders begehrt. Hinzukommt, dass einige der Jugendlichen noch nie allein gelebt haben und damit vorerst auch überfordert wären. Ohne eine enge Betreuung in der Anfangsphase bestünde die Gefahr, dass der Wohnraum zeitnah wieder verloren gehen könnte.

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Ungefähr die Hälfte der Jugendlichen geht zurück in ihre Familien. Es handelt sich hierbei vorrangig um Jugendliche mit arabischem oder türkischem Migrationshintergrund.

Der andere Teil geht in ein Betreutes Wohnen oder wohnt vorübergehend bei Freunden beziehungsweise in einem Übergangshaus oder Obdach. Ein Grund, warum die Jugendlichen vorübergehend zu Freunden ziehen, kann sein, dass der Wohnhilfeträger, bei dem der Jugendliche betreut werden soll, direkt nach der Haftentlassung keine Trägerwohnung frei hat und der Jugendliche keine Lust auf ein Übergangshaus oder ein Obdach hat. In diesem Falle muss er so lange warten, bis der Träger ihm eine Wohnung zur Verfügung stellen kann. Nebenbei bemerkt, empfinden wir es auch als sehr problematisch, wenn ein junger Mensch direkt nach der Haft in einem Obdach untergebracht wird, da er dort nicht zur Ruhe und damit zur Klärung seiner Angelegenheiten kommt. Außerdem hat er Kontakte zu Menschen, die ihm in seiner Situation vielleicht nicht als geeignete Vorbilder dienen können.

Ein weiterer Grund für das zeitweise Unterkommen bei Freunden kann der vollständige Kontaktabbruch zur Familie sein. Das geschieht häufig dann, wenn es (gewalttätige) Konflikte mit Familienangehörigen gegeben hat, die mitunter sogar ausschlaggebend für die spätere Inhaftierung waren. Im Vorfeld solcher Konflikte haben die Eltern einfach nicht mehr an die Jugendlichen geglaubt und sie einfach fallengelassen.

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2.9 Erreichte berufliche bzw. schulische Situation Das Diagramm zeigt, wie der Stand bei unseren Jugendlichen am 31.12.2011 in Bezug auf ihre schulische oder berufliche Situation gewesen ist. Manche wollen nach der Haftentlassung einfach “nur“ arbeiten, Geld verdienen und eher keine Ausbildung mehr machen. Einige machen eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Ausbildung auf dem 2. Arbeitsmarkt über die Agentur für Arbeit. Wiederum andere holen ihren Schulabschluss an einem Oberstufenzentrum oder bei einem Träger des Ausbildungsförderungsprogramm “Ausbildung in Sicht“ nach. Letztgenanntes ist oft eine gute Möglichkeit für die Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die eigenen Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Einige befinden sich noch in der Orientierungs- und Klärungsphase, bewerben sich oder haben einen kleinen Aushilfsjob.

An dieser Stelle sei besonders erwähnt, dass die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, die in der Jugendstrafanstalt tätig sind, sehr gut funktioniert.

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3. Zwischenauswertung

3.1 Was läuft gut? Von Projektbeginn an wurde Startpunkt sowohl von den Jugendlichen als auch von den Gruppenleitern und den Jugendgerichtshilfen sehr gut angenommen. Das ging so weit, dass wir im Dezember einen Aufnahmestop verhängen mussten, da wir einen sehr großen Zulauf hatten. Um uns für jeden Jugendlichen genügend Zeit nehmen zu können, haben wir eine Warteliste eröffnet, die wir ab Januar abarbeiten werden.

Die Zusammenarbeit mit der Jugendstrafanstalt lief von Anfang an sehr gut. Besonders zu erwähnen ist, dass wir bereits nach wenigen Wochen ein Büro mit einer Grundausstattung im Haus 5 bekommen haben. Die Zuführung der Jugendlichen aus anderen Häusern klappt reibungslos. Auch die Gruppenleiter sind uns und dem Projekt, trotz möglicher Skepsis, größtenteils unvoreingenommen entgegen gekommen. So wurden wir schnell zu Hausbesprechungen eingeladen und auch zügig Jugendlichen vorgestellt, die an unserem Projekt Interesse zeigten. Wie bereits erwähnt, läuft auch der Kontaktaufbau zu den 12 Jugendgerichtshilfen der Stadt gut an.

Ganz besonders beeindruckt sind wir aber von der Tatsache, dass der Großteil der Jugendlichen nach der Haftentlassung den Kontakt zu uns hält.

3.2 Was läuft noch nicht so gut? Nach den ersten Monaten Projektlaufzeit haben wir festgestellt, dass vor allem die Zuständigkeit der Ämter, lange Wartezeiten auf Termine bei einigen Sozialen Wohnhilfen sowie die telefonische Erreichbarkeit der Gruppenleiter und Jugendgerichtshilfen unsere Arbeit erschweren. Die im November 2011 stattgefundene Steuerungsrunde mit der Senatsverwaltung, Mitarbeitern der Jugendstrafanstalt sowie Kollegen der beteiligten Freien Träger und die persönlichen Vorsprachen bei einem Teil der Jugendgerichtshilfen konnten den letzten Punkt deutlich verbessern. So haben wir uns darauf verständigt, über E-Mail zu kommunizieren, wenn telefonisch niemand erreichbar sein sollte. Der Grund dafür ist einfach, dass sowohl die Gruppenleiter als auch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfen viel unterwegs sind und deshalb nicht immer in der Nähe ihres Telefons sein können. Die Kommunikation per E-Mail funktioniert weitestgehend gut, auch wenn wir nicht auf jede Mail die gewünschte Resonanz bekommen.

Die Zuständigkeitsproblematik der Ämter ist in einzelnen Bezirken unverändert vorhanden. Wie unter Punkt 2.1 beschrieben, fühlt sich aufgrund des Altersschwerpunkts unserer Jugendlichen (18 bis 21 Jahre), keine Behörde hundertprozentig zuständig. Das Jugendamt wiegelt mit der Begründung ab, dass in der Vergangenheit zu viele Jugendhilfemaßnahmen erfolglos verlaufen sind, das Sozialamt andererseits sieht sich

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nicht in der Zuständigkeit, da gesetzlich gesehen Jugendhilfen vom Jugendamt vorrangig sind.

Ein weiterer Punkt, der noch nicht optimal läuft, ist unser gemeinsames Abendessen für alle Haftentlassenen sowie für die Kollegen und Kooperationspartner, die mit dem Jugendlichen zusammenarbeiten. Das erste Essen fand im Dezember 2011 statt, zu dem viele Kollegen kamen, aber nur ein Jugendlicher erschienen ist.

Als ausschlaggebend dafür sahen wir das extrem regnerische Wetter und die Tatsache, dass ein Großteil der schon entlassenen Jugendlichen im Ostteil der Stadt, vorrangig in Marzahn-Hellersdorf, lebt und aufgewachsen ist. Für diese Jugendlichen, die mitunter noch nie im Bezirk Wedding gewesen sind, war das Angebot im Nachbarschaftsladen vom GANGWAY e.V., “Initiative Buttmann 16“, somit zu “hochschwellig“. In diesem Zusammenhang spielen auch Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund, die nun mal stärker in den Westbezirken vertreten sind, eine Rolle. Man muss dem Großteil der Jugendlichen zugutehalten, dass sie sich rechtzeitig für ihr Nichterscheinen entschuldigt haben. Das fanden wir doch ganz beachtlich. Für das nächste Abendessen ist geplant, den Standort nach Lichtenberg in die Außenstelle des FREIE HILFE BERLIN e.V., Lückstraße 51, zu verlegen, um den Zugang für die Jugendlichen aus den Ostbezirken zu vereinfachen.

4. Berichte aus der Praxis

4.1 Ämterzuständigkeit Wie schon des Öfteren beschrieben, ist es immer mal eine Herausforderung herauszufinden, welches Amt sich für unsere Jugendlichen zuständig fühlt, da sie hauptsächlich im Alter von 18 bis 21 sind. So auch im folgenden Fall:

Der Jugendliche ist während der Haft 18 Jahre alt geworden. Somit ist eine Jugendhilfemaßnahme nur dann möglich, wenn er sie selber möchte. In der Vergangenheit hat der junge Mann etliche Jugendhilfemaßnahmen durchlaufen und zum Teil auch schlechte Erfahrungen gemacht. Er hat sich eingeschränkt und bevormundet gefühlt. Auch seine zuständige Jugendgerichtshilfe war der Ansicht, dass eine Jugendhilfemaßnahme nicht das Richtige für ihn sei. Trotzdem wurde ein Antrag auf Jugendhilfe gestellt. Man kam in dem gemeinsamen Gespräch überein, dass ein Betreutes Wohnen nach den §§ 67, 68 SGB XII für ihn in Frage kommen könnte, da zum einen der Fall vorlag, dass der Jugendliche selbst nicht wirklich von einer Jugendhilfemaßnahme überzeugt war, zum anderen auch alle Beteiligten der Ansicht waren, dass Jugendhilfe im üblichen Sinn zu einengend für ihn sein könnte. Es folgte eine schriftliche Ablehnung durch das Jugendamt.

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Ein Träger für ein Betreutes Einzelwohnen nach den §§ 67, 68 SGB XII war schnell gefunden, die Zuständigkeit wechselte nun zum Sozialamt.

Nach einem gemeinsamen Gespräch im Sozialamt wurde uns mitgeteilt, dass eine Zuständigkeit definitiv beim Jugendamt liegt und dort ebenso ein Betreutes Wohnen nach § 41 SGB VIII angeboten werden kann. Es musste also ein erneuter Antrag auf Jugendhilfe gestellt werden. Der junge Mann wohnt momentan in einer Obdachlosen- unterkunft und verliert immer mehr die Motivation.

4.2 Herausforderung Wohnungsräumung

4.2.1 Wohnungsräumung mit begleiteten Ausgängen “Stefan”(Name geändert) lernten wir im August diesen Jahres kennen. Neben den gängigen Themen - wie zum Beispiel Regulierung seiner Schulden oder dem Finden einer Arbeitsstelle - benötigte er vor allem Unterstützung bei der Klärung der Räumungsklage seiner Wohnung bei der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE. Diese Problematik ist uns in unserer bisherigen Praxis ein ums andere Mal begegnet, wenn die Jugendlichen vor der Inhaftierung oder aus der Haft heraus keine Gelegenheit hatten, für die Weiterfinanzierung der Wohnung über das Sozialamt zu sorgen oder die Wohnung rechtzeitig zu räumen. Sobald ein Jugendlicher inhaftiert wird, gibt die Jugendstrafanstalt eine Meldung an das Jobcenter heraus, damit diese die Mietzahlungen und die Hilfe zum Lebensunterhalt einstellen können. Geschieht das, kann der Verlust der Wohnung nur verhindert werden, wenn beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten zum Erhalt der Wohnung gestellt wird. Dies kommt allerdings nur bei Kurzstrafern in Frage, die nicht länger als sechs Monate, in Ausnahmefällen etwas länger, inhaftiert sind. “Stefan” bezog also laufende Leistungen vom Jobcenter und hatte mit der dortigen Leistungsabteilung eine Vereinbarung getroffen, dass die Mietzahlungen direkt an den Vermieter geleistet werden sollen, damit er sicher sein kann, dass da keine Schwierigkeiten auftreten. Dieses Verfahren ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn in der Vergangenheit schon mal Mietschulden aufgetreten sind, die vielleicht sogar einmalig vom Jobcenter auf Darlehensbasis übernommen worden sind oder der Jugendliche andere Schulden hat und daher den Wunsch äußert, vorerst die Verantwortung mit den Mietzahlungen abgenommen zu bekommen.

Nach “Stefans” Aussage wurden vor seiner Inhaftierung zwei Monatsmieten vom Jobcenter nicht gezahlt, woraufhin ihm die HOWOGE fristlos gekündigt und eine Räumungsklage eingeleitet habe. Das entsprechende Schreiben hatte er zum Gesprächstermin nicht dabei. Das sollte er sich zum nächsten Termin von seiner Gruppenleiterin geben lassen. Seine Möbel und persönlichen Sachen hat er bei verschiedenen Leuten eingelagert. Manche Gegenstände, so zum Beispiel sein Computer und seine externe Festplatte, sind ganz verschwunden, da seine Wohnung nach der

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Inhaftierung noch von Freunden und Bekannten genutzt worden ist. Wenige Tage nach dem Erstgespräch kontaktierte uns “Stefans” Gruppenleiterin und informierte uns darüber, dass die Widerspruchsfrist gegen die Räumungsklage in kurzer Zeit abläuft. Sie faxte uns das entsprechende Dokument zu. Nach einer Rücksprache mit einem unserer Kooperationsanwälte setzten wir dann gemeinsam mit “Stefan” ein Widerspruchsschreiben auf und schickten dieses an das zuständige Amtsgericht, auch wenn wenig Hoffnung auf Erfolg bestand.

Um für die Zeit nach der Haft schon einen Kontakt zur Sozialen Wohnhilfe des Sozialamtes aufzubauen, riefen wir die zuständige Kollegin an. Da diese vom Amtsgericht über die Räumungsklagen im Bezirk informiert wird, wusste sie auch über das Mietverhältnis von “Stefan” Bescheid. Sie sagte, dass ihr ein Schreiben von der HOWOGE vorliegt, dass das Mietverhältnis nicht fortgesetzt werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Mietschulden beglichen werden sollten, da es wohl verschiedene Anzeigen gegeben habe, so zum Beispiel wegen Lärmbelästigung und Vandalismus. Sie sagte, “Stefan” solle sich dann nach der Haftentlassung an sie wenden, wenn er Unterstützung bei der Erlangung einer Wohnung benötigen sollte.

Anschließend nahmen wir Kontakt mit der Wohnungsbaugesellschaft auf, um den aktuellen Stand zu erfahren und eine Aufstellung über die Mietschulden für das Jobcenter zu bekommen. Die Aufstellung wurde von der dortigen Mitarbeiterin sofort an uns gefaxt. Obwohl sie ebenfalls erwähnte, dass sie “Stefan” nicht als Mieter behalten wollte, bestand dennoch Hoffnung, da die Wohnung noch nicht geräumt und ordnungsgemäß übergeben wurde und somit das Mietverhältnis noch Bestand hatte. Nebenbei erwähnt, betrugen die Mietschulden inklusive der Kosten für das Klageverfahren ungefähr 2.000 €. Der nächste Schritt war nun, einen begleiteten Ausgang mit “Stefan” zu organisieren, dem seine Gruppenleiterin bereits zugestimmt hatte, um endlich Klarheit zu schaffen. Zu diesem Zweck hat uns “Stefan” eine Vollmacht unterschrieben, um in seinem Namen bei den Ämtern agieren zu können. Zusätzlich hatten wir von ihm eine Kopie des Personalausweises erhalten. Mit dieser Vollmacht und dem vorsichtshalber schon mal ausgefüllten Arbeitslosengeld-II-Antrag setzten wir uns in den Wartebereich des Jobcenters und zogen eine Wartenummer.

Die Mitarbeiterin in der Eingangszone nahm den Arbeitslosengeld-II-Antrag noch nicht an. Das hatten wir auch nicht erwartet, da “Stefans” Entlassung erst in gut vier Wochen sein sollte, sicherte uns aber durch ihren Vermerk im System des Jobcenters zu, dass wir zum Thema Mietschulden angehört werden, wenn wir zu dem geplanten Termin erscheinen. Eine Aussage, warum die erwähnten zwei Monate Miete nicht gezahlt wurden, konnte sie uns aber nicht geben. Zur weiteren Vorbereitung des begleiteten Ausgangs vereinbarten wir dann am selben Tag einen Termin mit der HOWOGE, um nochmals über eine Fortführung des Mietverhältnisses und die Räumungsklage zu verhandeln. Anschließend

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wollten wir dann in “Stefans” Wohnung fahren, um zu sehen, was “davon noch übrig geblieben ist“.

Der Anhörungstermin in der Leistungsabteilung des Jobcenters verlief dann ernüchternd. “Stefan” hatte es versäumt, rechtzeitig einen Fortzahlungsantrag zu stellen, und so hatte das Jobcenter alle Zahlungen eingestellt. Das hatte zur Folge, dass das Jobcenter für die immer noch erhoffte Zahlung der Mietschulden nicht mehr in Frage kam. Jetzt blieb uns also nur noch der Weg zu der bereits erwähnten Kollegin der Sozialen Wohnhilfe des Sozialamtes, auch wenn uns bewusst war, dass das Sozialamt die ausstehende Miete auch nicht übernehmen würde, da das Jobcenter die Leistungen bereits vor der Inhaftierung eingestellt hatte und die HOWOGE obendrein “Stefan” nicht als Mieter behalten wollte. Letztendlich war es so auch. “Stefan” erhielt lediglich die Aufforderung, sich sofort nach der Haftentlassung in den Sprechzeiten zu melden, um dann in das sogenannte Geschützte Marktsegment (Vermittlung von Wohnraum an von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen) aufgenommen zu werden und darüber wieder in einer eigenen Wohnung zu leben.

Beim anschließenden Termin bei der HOWOGE wurden “Stefan” nochmal persönlich die Gründe vorgelegt, die gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen und zu denen er dann Stellung beziehen konnte. Dies entspannte die Situation etwas, so dass die Mitarbeiterin der HOWOGE kompromissbereit wurde. Sie wollte die Räumungsklage zurückziehen, sobald “Stefan” sämtliche Schlüssel (insgesamt zehn) abgegeben, die Wohnung besenrein übergeben und eine Stellungnahme formuliert hat, warum es ihm nicht möglich ist, die Wohnung zu renovieren. Außerdem ließ sie sich auf eine spätere monatliche Ratenzahlung zur Tilgung der Mietschulden in Höhe von 35-50 € ein.

“Stefan” versicherte, all diese Dinge zeitnah zu erledigen. Als wir wieder in der Jugendstrafanstalt angekommen waren, suchten wir sofort das Gespräch mit “Stefans” Gruppenleiterin. Sie genehmigte “Stefan”, dass er am kommenden Wochenende einen unbegleiteten Ausgang machen kann, um die verschollenen Wohnungsschlüssel von den verschiedenen Leuten einzusammeln, die Wohnung zu räumen und die Stellungnahme in den Briefkasten der HOWOGE einzuwerfen. Daraus sollte dann leider nichts werden, da “Stefan” kurz darauf einen sogenannten Einschluss erhielt (das heißt 23 Stunden in der Zelle eingeschlossen zu sein), da seine Urinkontrolle positiv gewesen war. Dies hatte weiterhin zur Folge, dass er die Jugendstrafanstalt nur noch in Begleitung verlassen durfte. Um “Stefan” das Geplante zu ermöglichen, fassten wir einen erneuten begleiteten Ausgang für die Zeit nach dem Einschluss ins Auge.

Zu diesem Termin holten wir “Stefan” erneut in der Jugendstrafanstalt ab und trafen uns dann mit einem von “Stefans” Freunden, der über einen Teil der Wohnungsschlüssel für die besagte Wohnung verfügte. Die anderen Schlüssel mussten wir bei zwei weiteren Adressen einsammeln. An der Wohnung angekommen, musste “Stefan” erst einmal den restlos überfüllten Briefkasten leeren. Der Anblick der Wohnung ließ ihn dann beinahe die

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Fassung verlieren: Die Wände und Türen waren vollkommen verdreckt und mit Schmierereien versehen. Eine Fensterscheibe war eingeschlagen und der Fußboden vollkommen zerstört. Die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung würden also noch zu den Mietschulden hinzukommen. Im Schnellverfahren wurden dann die wenigen demolierten Einrichtungsgegenstände und der sich türmende Müll entsorgt. Die wenigen persönlichen Sachen, vor allem Briefe, wurden ins Auto verladen. Dieses Erlebnis zeigte “Stefan” schmerzhaft, dass er vor seiner Inhaftierung mit Leuten zu tun hatte, die er vielleicht für sein nun angestrebtes, neues Leben nicht mehr ansprechen sollte. Als wir dann den kompletten Schlüsselsatz und die Stellungnahme zur Renovierung bei der HOWOGE abgaben, versicherte uns die dortige Mitarbeiterin am Empfang, dass damit alles erledigt sei. Die Beendigung der Räumungsklage wurde uns dann durch einen Anruf beim Amtsgericht bestätigt, den wir einige Wochen später tätigten.

4.2.2 Wohnungsräumung ohne Ausgänge In der folgenden Beschreibung kommt eine zusätzliche Problematik hinzu, da der Jugendliche selbst keine begleiteten Ausgänge machen konnte und der Schlüssel zur Wohnung in der Wohnung zurückgelassen wurde. Die Kommunikation mit der Hausverwaltung stellte sich als sehr schwierig dar, da sie zwar eine Aufstellung der Mietschulden, aber keine Aussage zum aktuellen Stand etwaiger Gerichtsverfahren machen konnte.

Da die Post direkt in die Wohnung ging, konnte man auch keine Briefe vom Amtsgericht sichten. Die Wohnung alleine mit einer Vollmacht des Jugendlichen betreten, wollte ich nicht. Also verständigte ich mich mit der Mutter und wir betraten die Wohnung gemeinsam, um die Post und den Schlüssel aus der Wohnung zu holen. Allerdings verging auch bis dahin einige Zeit, da die Mutter berufstätig ist und kleine Kinder hat.

Als wir die Wohnung betreten wollten, war kein Schlüsseldienst notwendig, da die Tür bereits halb offen stand. Es hatten zwischenzeitlich andere Personen in der Wohnung „gehaust“, die Post fehlte zum Großteil und die Polizei musste verständigt werden.

Zum Glück war ein Brief vom Amtsgericht dabei, sodass man immerhin ein Aktenzeichen und einen Ansprechpartner hatte, der vielleicht Auskunft über den aktuellen Stand geben konnte.

In Zusammenarbeit mit der Gruppenleitung wurde das Amtsgericht kontaktiert, welches umgehend alle Unterlagen in die Jugendstrafanstalt geschickt hat. Demnach war die Wohnung schon gekündigt, die Verhandlung gelaufen und eine Schuldensumme von rund 3.000 € festgelegt worden. Eine Räumung ist geplant. Da der Jugendliche keine Ausgänge bekommt, um diese eventuell selber zu erledigen, und die Mutter sich nicht in der Lage sieht, ist auch hierfür ein externes Unternehmen einzuschalten, welches

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zusätzliche Kosten bedeutet. Alles in allem geht der junge Mann nun mit einem Schuldenberg aus der Haft, was seinen weiteren Unterstützungsbedarf noch erhöht.

4.3 Fast alles hat funktioniert – aber dann alleine laufen ist schwer “Markus” (Name geändert) lernten wir im September kennen. Er wünschte sich vor und nach der Haftentlassung zu vielerlei Themen Unterstützung. Hier wären vor allem Wohnraumsuche, Schuldensituation, berufliche Integration und Freizeitgestaltung zu nennen.

Wir werden an dieser Stelle weniger auf die Vergangenheit und die Gründe der Inhaftierung von “Markus” eingehen, da sie für die Beschreibung der Haftentlassungsvorbereitung und die ersten Schritte danach wenig relevant sind. Erwähnenswert ist nur, dass “Markus” vor seiner Inhaftierung täglich größere Mengen Hanfprodukte konsumierte und nach seiner Aussage in der Haftzeit einen Entzug gemacht hat, der ihm nur zu Beginn schwer gefallen ist. Außerdem war “Markus” während seiner Haft eine Zeit lang Freigänger (Ausgang ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten, um einer Ausbildung oder Arbeit nachzugehen), hatte dies allerdings zu seinen Zwecken ausgenutzt und daher wurden ihm keine begleiteten Ausgänge zur Vorbereitung der Haftentlassung mehr ermöglicht. Wie bereits unter dem Punkt 1.4 “Haftentlassungsvorbereitung“ erwähnt, haben wir auch mit “Markus” im Vorfeld seiner Entlassung eine Schufa-Auskunft beantragt, den ALG II-Antrag vorausgefüllt und uns eine Vollmacht unterschreiben lassen. Mit seiner zuständigen Jugendgerichtshilfe haben wir dann einen Termin in unserem Büro gemeinsam mit “Markus” vereinbart. Diese hat “Markus” nahe gelegt, eine Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII (das heißt im Allgemeinen Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung) und einen gesetzlichen Betreuer vor allem für den Bereich Finanzen zu beantragen, da sie bei “Markus” einen besonders hohen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf gesehen hat. Bis zum nächsten Termin mit Startpunkt sollte sich “Markus” dann überlegen, ob er die vorgeschlagenen Schritte gehen möchte. “Markus” entschied sich dann gegen die Eingliederungshilfe, wollte aber gerne einen gesetzlichen Betreuer beantragen.

Das haben wir dann gemeinsam mit ihm getan. Der Antrag wurde allerdings vom Amtsgericht vorerst abgelehnt.

Für den Tag nach “Markus”‘ Haftentlassung hatten wir einen Termin bei seiner zuständigen Sozialen Wohnhilfe des Sozialamtes vereinbart, wo dann eine Hilfe nach den §§ 67 und 68 SGB XII (in seinem Fall Betreutes Einzelwohnen) besprochen werden sollte. Bei dieser Hilfeform ist die Betreuung allerdings bei weitem nicht so eng (ein bis zwei Termine pro Woche mit dem jeweiligen Sozialarbeiter), wie das bei der Eingliederungshilfe gewesen wäre.

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Nach einem gemeinsamen Gespräch mit seiner Berufsberaterin von der Agentur für Arbeit in der Jugendstrafanstalt erhielt “Markus” einen passgenauen Vermittlungsvorschlag für eine sogenannte Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) bei einem Bildungsträger, die er zeitnah nach seiner Entlassung antreten konnte und bei der er zusätzlich sozialpädagogisch betreut wurde. Das war so problemlos möglich, weil “Markus” in seiner Haftzeit eine Berufsvorbereitung erfolgreich abgeschlossen hatte.

An dem Tag der Haftentlassung haben wir ihn dann an der Gefängnispforte abgeholt und sind gemeinsam in den Garten seiner Eltern außerhalb von Berlin gefahren, da er dort die erste Zeit überbrücken konnte, bis ein Träger für Betreutes Einzelwohnen gefunden wurde. Bei der Gelegenheit konnten wir dann gleich die Eltern kennenlernen, Kontaktdaten austauschen und ihnen erläutern, was nun weiter geplant war.

Nach dem Termin beim Sozialdienst am nächsten Tag konnte sich “Markus” auf die Suche nach einem Träger für Betreutes Einzelwohnen begeben, der mit der Neuen Chance gGmbH auch schnell gefunden war. Das Besondere in diesem Zusammenhang war, dass die Neue Chance sofort eine sogenannte Trägerwohnung (die Neue Chance ist Hauptmieter und stellt “Markus” die Wohnung) zur Verfügung stellen konnte.

In den nächsten Tagen standen dann die Gänge zum Jobcenter (Arbeitslosengeld II), zur Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I), zur Familienkasse (Kindergeld) und nach Antritt der Ausbildung auch zur BAB-Stelle (Berufsausbildungsbeihilfe) an. Auch wenn “Markus” den einen oder anderen Ämtergang alleine machte, empfand er unsere Begleitung als sehr unterstützend, ohne die er in der nun folgenden Phase vielleicht aufgegeben hätte. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit seinem Ausbilder und der Sozialarbeiterin des Bildungsträgers wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, in Absprache bei seiner Ausbildung zu fehlen, um die aufwändigen Ämtergänge zu bewerkstelligen. Um es kurz zu machen: Er saß jetzt finanziell “zwischen den Stühlen“, da sich das Jobcenter durch den Ausbildungsbeginn nicht mehr zuständig erklärte, Ausbildungsvergütung noch nicht gezahlt wurde und der BAB- beziehungsweise Kindergeld-Antrag noch nicht beschieden waren. Außerdem wurde die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft, was zu einer vorübergehenden Ablehnung des BAB führte. Die 240 €, mit denen “Markus” aus der Haft entlassen wurde, wurden außerdem auf die wenigen Tage des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs angerechnet.

Der Blick dafür, dass dieses Geld von Haftentlassenen erst mal für notwendige Anschaffungen (Handy, Bekleidung) benötigt wird, fehlt bei den Jobcentern. Es ist schon etwas anderes, ob man im laufenden Arbeitslosengeld-II-Bezug steht und dann einen außerordentlichen finanziellen Zufluss hat oder ob man nach der Haft ganz von vorne anfängt und somit erst für eine Basis sorgen muss. In dieser Phase haben wir mangels Alternativen ein ums andere Mal mit dem Handgeld, das uns bei GANGWAY e.V. zur Verfügung steht, seinen Kühlschrank gefüllt, Praxisgebühren übernommen oder BVG-Tickets bezahlt.

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Nachdem alles gut angelaufen war, organisierten wir eine Hilfekonferenz mit allen Beteiligten und trafen uns in den Räumlichkeiten der Neuen Chance gGmbH. Am Tisch saßen dann die Kollegin des BEW-Trägers, die Sozialarbeiterin vom Bildungsträger, wo “Markus” seine Ausbildung machte, der ehrenamtliche Kollege und wir. (An dieser Stelle sei erwähnt, dass ich natürlich immer nur einen Kollegen von Startpunkt meine, wenn ich “wir“ schreibe.) “Markus” kam an diesem Tag nicht zu der Hilfekonferenz. Wahrscheinlich waren es ihm dann doch zu viele Sozialarbeiter in einem Raum.

Also wurde aus der Hilfe- eine Helferkonferenz. So wurden also die Aufgabenbereiche ohne den Jugendlichen abgestimmt. Im Allgemeinen waren sie “Markus” auch schon bekannt. So übernahm die Kollegin des BEW-Trägers natürlich die Hauptarbeit, wie zum Beispiel die Erlangung von eigenem Wohnraum oder gegebenenfalls einer weiteren, intensiveren Betreuungsform (Eingliederungshilfe), wenn “Markus” das benötigen sollte. Außerdem übernahm sie die Klärung der Schuldensituation, den Briefverkehr, bei Bedarf die Kontaktaufnahme zu einer Drogenberatung und die Korrespondenz mit den Ämtern. Der ehrenamtliche Kollege hat lange im suchttherapeutischen Bereich gearbeitet und wollte mit “Markus” zum Thema Drogen im Gespräch bleiben, um sozusagen den Konsum zu begleiten. Weitere Themen waren die sinnvolle und preiswerte Freizeitgestaltung, die Haushaltsführung und der Umgang mit Geld. Die Kollegin vom Bildungsträger sollte mit uns und der Kollegin von der Neuen Chance in Kontakt bleiben und vor allem per Mail über die Anwesenheit von “Markus” in Bezug auf seine Ausbildung informieren. Wir blieben vor allem mit der Kollegin von der Neuen Chance über den Erfolg der Maßnahme im regelmäßigen Austausch, standen dem ehrenamtlichen Kollegen für Fragen zur Verfügung und zogen uns sonst völlig aus der Arbeit zurück. Lediglich über das Netzwerk Jappy bestand hin und wieder Kontakt zu “Markus”.

Da der Verlauf der Betreuung von “Markus” aufgrund seiner Sucht schwierig ist, könnte der Fall eintreten, dass er die Maßnahme bei der Neuen Chance abbricht und somit auch seine Trägerwohnung verliert. Wenn das passieren würde, würden wir ihm wieder als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihn zur Not auch beraten, wenn er auf der Straße leben oder in einem Obdachlosenheim untergebracht sein würde.

4.4 “Direkt in Job“ oder “der Ämterdschungel ist zu hochschwellig“ Es gibt immer wieder Jugendliche, die sich nach der Haftentlassung sofort einen Job suchen. Das sind zumeist junge Männer, die in den Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zurückkehren. Diese Tatsache, dass sie sich sofort Arbeit suchen, ist ja sehr lobenswert, allerdings birgt sie für den Erfolg der Beratungsarbeit doch vielerlei Stolpersteine. Vor allem haben die Jugendlichen durch die Berufstätigkeit keinerlei Zeit mehr für die notwendigen Ämtergänge, die aber dringend nötig wären, da sie zumeist zu Hause ausziehen wollen. Hierfür wären aber viele Gänge zu Jugendamt oder Sozialamt,

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Jobcenter und Wohnungsbaugesellschaften nötig. Außerdem ist das Jobcenter dann auch nicht mehr zuständig, wenn die Jugendlichen ihre Hilfsbedürftigkeit (im Sinne des Jobcenters) durch den Job beendet haben. Sind die Jugendlichen allerdings nicht mehr beim Jobcenter gemeldet, können sie auch keine Mietkaution per Darlehen oder eine Erstausstattung für Möbel vom Jobcenter bekommen. Dieser Umstand macht die Erlangung einer eigenen Wohnung restlos unmöglich, da die Jugendlichen zumeist keine Rücklagen haben, von denen der Bezug einer Wohnung und die damit verbundenen Kosten zu tragen wären. Manche wollen aber auch am liebsten nichts mit dem Jobcenter zu tun haben, fühlen sich schikaniert, haben keine Lust auf die Bewältigung der vielen Papiere und gehen daher lieber einfach arbeiten, um an Geld zu kommen. Mitunter verschärft das dann die Konflikte im Elternhaus, da der Auszug nicht gelingt, der aber schon längst überfällig wäre, da die Konflikte mit den Eltern mitunter schon handgreiflich werden. Im Umkehrschluss heißt das dann, dass diese Jugendlichen wenig zu Hause sind und ihre Freizeit woanders verbringen oder auch bei Freunden schlafen. Diesen Kreislauf zu durchbrechen ist oft eine langwierige Sache, weil die Jugendlichen erst motiviert werden müssen, mit unserer Begleitung doch durch den “Ämterdschungel“ zu gehen.

4.5 “Keine Wohnung durch Schufa+EV – BEW trotzdem erstmal nicht erwünscht“ Diese eben beschriebene Situation mancher Jugendlicher wird noch dadurch erschwert, dass es bei dieser Klientel jede Menge Schufa-Einträge (Schufa= Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und oft in der Vergangenheit die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (in diesem Falle die Bekräftigung der Richtigkeit eines Vermögensverzeichnisses, sprich Erklärung der Zahlungsunfähigkeit) gibt. Die Abgabe der sogenannten “EV“ stellt aber für viele große Wohnungsbaugesellschaften ein Ausschlusskriterium dar. Das heißt, diese Jugendlichen bekommen keine Wohnung vermietet, wenn sie nicht die oft unbekannten Gläubiger über das Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Amtsgericht herausfinden, sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen, die Schulden begleichen und dann vom Gläubiger ein Erledigungsschreiben bekommen. Sind alle Schulden beglichen, müssten die Jugendlichen dann beim Amtsgericht eine Löschungsurkunde beantragen und diese an die Schufa senden. Dann könnten sie eine neue Schufa-Auskunft anfordern, in der keine Forderungen von Gläubigern vermerkt sind beziehungsweise würden Wohnungsbaugesellschaften eine negative Schufa-Auskunft für den potentiellen Mieter erhalten, wenn sie diese anfordern. Dieses beschriebene Prozedere ist für unsere Klientel viel zu arbeitsintensiv und zeitaufwändig (drei bis fünf Jahre bis zur Löschung der EV). Das heißt, es bleibt oft nur der Weg zum Sozialamt, um über das Geschützte Marktsegment oder über ein BEW in eigenen Wohnraum zu kommen. Und hier taucht dann mitunter das nächste Dilemma auf.

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Oft wollen diese Jugendlichen gar keine Betreuung über das Sozialamt und gehen lieber ihren eigenen Weg. So bedarf es mitunter vielerlei Absagen von Wohnungsbaugesellschaften, um die Motivation zu erzeugen, doch Hilfe anzunehmen.

4.6 Beitrag der Praktikantin Als ich erfahren habe, dass das Team einen Jahresbericht verfasst, dachte ich, dass es interessant sei, als Praktikantin auch einen schriftlichen Beitrag dazu zu leisten.

Doch zunächst erzähle ich erst einmal kurz, wer ich bin und wie ich zu dieser Praktikumsstelle gekommen bin: Ich heiße Christin Spiegel und bin Studentin für Soziale Arbeit/Sozialpädagogik im 7. Semester an der Evangelischen Hochschule Berlin. Es ist mein letztes Praktikum vor meiner Diplomarbeit.

Diese steht nun unmittelbar vor der Tür. Mein Verwaltungspraktikum hatte ich im 4. Semester bei einer Berliner Jugendgerichtshilfe absolviert. Ich wollte gern Sozialarbeit an einem Verknüpfungspunkt zur Justiz kennenlernen. Das habe ich dort getan.

Im Frühjahr 2011 überlegte ich nun, wo ich mein zweites Praktikum machen könnte.

Es sollte wieder im Bereich der Straffälligenhilfe sein. Ich schwankte zwischen einem freien Träger oder einer Vollzugsbehörde. Im passenden Moment hörte ich von diesem neuen Projekt - “Startpunkt“. Das fand ich sehr spannend. Ein neues Projekt, und ich hatte noch nie in einem Projekt mitgewirkt. Da dachte ich, ich kann nur dazu lernen. Die FREIE HILFE BERLIN e.V. und GANGWAY e.V. arbeiten als freie Träger im Jugendvollzug. Das war aus meiner Sicht perfekt. Ich bekam und bekomme einen Einblick in die Arbeit der freien Träger und zeitgleich einen Einblick in die Arbeitsweise der Jugendstrafanstalt Berlin.

Nun habe ich überlegt, was ich zu diesem Bericht beitragen kann und habe beschlossen, von einem außergewöhnlichen Arbeitstag zu berichten. Nahezu jeder Arbeitstag ist durch Termine gekennzeichnet, die an völlig unterschiedlichen Stellen Berlins stattfinden. Es entstehen dadurch lange Fahrwege. Der zeitliche Aufwand wird jedoch manchmal unterschätzt.

Es ist Donnerstag, der 27.10.2011. Ich werde um 10:00 Uhr beim Jobcenter Marzahn-Hellersdorf, Standort Janusz-Korczak-Straße erwartet. Nachdem ich mein Kind in die Kita gebracht habe (ca. 08:00 Uhr), mache ich mich aus Spandau auf den Weg nach Hellersdorf. Ich hoffe, dass bei der BVG alles klappt und ich trotz Pufferzeit nicht zu spät komme. Ich verspäte mich um 15 Minuten, weil die U-Bahnen auf der U5 unregelmäßig fahren. Total ärgerlich, nach fast zwei Stunden Fahrt.

Das Gespräch verlief ganz gut. Die Arbeitsvermittlerin nahm sich Zeit und erklärte dem jungen Mann seine beruflichen Möglichkeiten. Ihm rauchte der Kopf. Das war zu viel Input auf einmal. Später gibt er zu, dass er sich nicht alles merken konnte, weil er aus seiner

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Sicht so zubombardiert wurde. Nach diesem Termin im Jobcenter ging es erst einmal zurück ins GANGWAY-Büro in der Schönhauser Allee. Im Büro angekommen, erledigten wir zahlreiche Telefonate und Schreibkram. Ich schrieb die Dokumentation zu unserem Klienten. Gegen 15:30 Uhr Aufbruchstimmung. Um 17:00 Uhr gibt es ein Treffen am Rande Hellersdorfs. Wir besuchen einen jungen Mann in seiner Trägerwohnung. Es ist seine erste eigene Wohnung. Im Gepäck haben wir einen Ehrenamtlichen, aber auch Kaffee, Kekse und Dinge, die ihm in seinem Haushalt noch fehlen. Es wird ein Hausbesuch mit einem parallelen Kennenlerntreffen mit dem Ehrenamtlichen.

Der junge Mann ist ganz stolz auf seine eigenen vier Wände und zeigt uns, was er alles schon in der Wohnung geschafft hat. Er ist sehr höflich und kocht Kaffee. Es ist das erste Mal, dass er Kaffee kocht. Halleluja, das war der stärkste Kaffee, den ich je getrunken habe. Das Gespräch mit dem Ehrenamtlichen verläuft ungezwungen.

Die beiden scheinen sich nicht unsympathisch zu sein und überlegen, welche Freizeitaktivitäten sie gemeinsam gestalten können. Er zeigt uns, was er noch an Erinnerungsstücken an seine JSA-Zeit besitzt. Diese sollen ihn immer wieder an die Zeit zurückdenken lassen, um ihn davor zu bewahren, erneut straffällig zu werden.

Das hat mich sehr beeindruckt. Gegen 18:15 Uhr verabschieden wir uns. Meine Heimreise beginnt. Nach ca. 1,5 Stunden Fahrt bin ich um 19:45 Uhr zu Hause angekommen. Mein Kind schläft längst. Ich schreibe noch einen Vermerk in die Dokumentation. Der Tag war lang, aber auch sehr interessant.

Ich möchte mich bei meinen Kollegen ganz herzlich bedanken. Sie haben mir einen Einblick in die Arbeit mit Haftentlassenen ermöglicht. Vielen Dank! Ich habe von der Praxis bestätigt bekommen, was mir die Theorie vermittelt hat. Nämlich, dass ein niedrigschwelliger Zugang und Netzwerkarbeit sehr wichtig sind. Tagtäglich werden Elemente der lebensweltorientierten, lösungsorientierten und ressourcenorientierten Methode umgesetzt. Das Praktikum verdeutlicht mir, wie viel zeitintensive Arbeit in einer Projektumsetzung steckt. Ich bin froh, diese Erfahrung gemacht zu haben. Meinen Kollegen wünsche ich weiterhin viel Energie und Erfolg.

5. Ausblick Für das Jahr 2012 gibt es vielerlei Punkte, die wir weiterhin oder neu ins Auge fassen wollen. So werden wir weiter Energie in die Vernetzungsarbeit investieren, die für das Projekt so eminent wichtig ist. In diesem Zusammenhang sind vor allem andere freie Träger, wie zum Beispiel das bridge-Berliner Netzwerk für Bleiberecht, der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V. (KuB) oder der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., zu nennen. Aber auch die Zusammenarbeit mit den Jugendgerichtshilfen und den Kollegen von dem FREIE HILFE BERLIN e.V. (Ehrenamt) und dem GANGWAY e.V. werden wir weiter ausbauen.

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Außerdem gilt es, ein regelmäßiges Angebot wie das Abendessen für Haftentlassene zu schaffen, um ein Wiedersehen mit ehemaligen Jugendlichen, die Vernetzung der Kooperationspartner sowie einen Austausch der Jugendlichen untereinander zu ermöglichen. Darüber hinaus könnte ein festes Gruppenangebot für die Haftentlassenen geschaffen werden, das aber aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes nur in Kooperation realisierbar wäre.

Als Abschluss dieses Berichts möchten wir noch erwähnen, dass das Projekt Startpunkt im kommenden Jahr durch die delphi-Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH evaluiert werden wird.