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Holz richtig ausgeformt – höherer Erlös Forstwirtschaft

19782 HOLZ RICHTIG - members.aon.atmembers.aon.at/wwg/Ausformen von Holz.pdf · dung als Bau- und Brennholz bis zur Verarbei- ... (Raummeter) mit Rinde gemessen ... • Die Messung

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Holz richtig ausgeformt –höherer Erlös

Forstwirtschaft

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Impressum: 6. Auflage 2001

Herausgeber: Niederösterreichische Landes- Landwirtschaftskammer, 3110 St. Pölten; Wiener Straße 64

Verfasser: Johann Sandler, Niederösterreichische Landes- Landwirtschaftskammer, 3110 St. Pölten; Wiener Straße 64

Titelbild: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Fotos: J. Sandler, PRÄKO

Layout: Graphikstudio Gabriela Urabl, Kurt Treiber; Neustiftgasse, 1070 Wien

Druck: radinger.print, 3270 Scheibbs

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Holz ist ein besonderer Rohstoff. Es bindet CO2,

ist nachwachsend, umweltfreundlich, und natür-

lich. Holz ist ein Rohstoff mit Zukunft. Seine

Bedeutung und Wertschätzung steigt ständig.

Die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten rei-

chen von der Möbelherstellung über die Verwen-

dung als Bau- und Brennholz bis zur Verarbei-

tung zu Grundstoffen für die Plattenindustrie, so-

wie die Papier- und Zellstoffindustrie.

Je nach Verwendungszweck werden an das

Holz verschiedene Anforderungen bezüglich Art,

Qualität, Länge und Durchmesser gestellt.

Der Waldbesitzer hat die

Aufgabe die Nachfrage

nach Holz zu decken und

dieses so zur Verfügung zu stellen, dass es den

Anforderungen der Verbraucher am besten ent-

spricht.

Ein Hauptziel dieser bereits in 6. überarbeiteter

Auflage erscheinenden Beratungsunterlage ist

es, allen im Wald tätigen Personen jenes grund-

legende Wissen zu vermitteln, das es ihnen

ermöglicht, Holz in marktgerechter Weise an-

zubieten und aus dem Wald einen möglichst

hohen Erlös zu erwirtschaften.

SC Dipl.-Ing. Gerhard MANNSBERGER

Leiter der Sektion V – Forstwesen

im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTUMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mit Know-how zum Erfolg

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Inhaltsverzeichnis

Maßeinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Holzmessregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Übermaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Gewichtsvermessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Elektronisches Rundholzmessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

ÖNORM L 1021 »Vermessung von Rundholz« . . . . . . . . . . . . . 10

Stärkeklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Holzfehler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Güteklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Sortimente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Holzausformung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Trennschnitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Aufschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Berechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Umrechnungsfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Holzlagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Holzverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Schlussbrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Die österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHU) . . . . . . . . . . . 34

Musterschlussbrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Börsenschiedsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Kubierungstabelle für Rundholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Förderungs- und Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Diese Broschüre sowie eventuelle Ergänzungen dazu finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.bmfl.gv.at

Maßeinheiten

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Im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen Forstwirtschaft – Platten- und Papierindustrie (FPP; Forst- Platte-

Papier) wurden folgende Kurzbezeichnungen vereinbart:

Maßeinheit Beispiele

F (Festmeter) FMM = Festmeter; mit Rinde angeliefert,

R (Raummeter) mit Rinde gemessen und verrechnet

K (Kubikmeter)

A (Atro-Gewicht) FMO = Festmeter; mit Rinde angeliefert,

L (Lutro-Gewicht) ohne Rinde gemessen und verrechnet

Anlieferungszustand FOO = Festmeter; ohne Rinde angeliefert,

M (mit Rinde) ohne Rinde gemessen und verrechnet

O (ohne Rinde)

RMM = Raummeter; mit Rinde angeliefert,

Mess- und Verrechnungsmaß mit Rinde gemessen und verrechnet

M (mit Rinde)

O (ohne Rinde) ROO = Raummeter; ohne Rinde angeliefert,

ohne Rinde gemessen und verrechnet

Weitere Abkürzungen

I = Industrierundholz AMO = Atro-Gewicht; mit Rinde angeliefert,

IS = Schleifholz ohne Rinde gemessen und verrechnet

IF = Faserholz

I2 = Sekundaholz Industrieholz: Rohholz unterschiedlicher Holzart und Qualität,

ID = Dünnholz welches in der Papier- und Zellstoffindustrie sowie

IM = Manipulationsholz in der Plattenindustrie Verwendung findet.

Maßeinheit Abkürzungen verwendet für Anmerkungen

SägerundholzFestmeter fm; FMM; FMO; Sondersortimente 1 fm: Das ist ein Kubikmeter reine Holzmasse

FOO Industrieholz lang

Raummeter rm; RMM Schichtholz 1 rm: Das ist ein Kubikmeter Holz mitIndustrieholz kurz Zwischenräumen

Schnittholz, 1 m3 Holzmasse

Kubikmeter m3; cbm IndustrierundholzHolz zu Heizzwecken 1 m3 Holz mit Zwischenräumen

Atro-Tonne atro-Tonne, t-atro Industrierundholz 1 Tonne Holz ohne Wasser (absolut trocken)

Lutro-Tonne lutro-Tonne, t-lutro Industrierundholz 1 Tonne Holz mit Wasser (lufttrocken)

Schüttraummeter srm; Srm Hackgut 1 Kubikmeter Holz mit Zwischenräumen

Laufmeter lfm; Lfm; Sondersortimente Verrechnung erfolgt nach der Länge undnicht nach der Masse

Stück Stk; Sondersortimente Verrechnung nach Stück

Weitere gebräuchliche Bezeichnungen

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Die Art und Weise, wie Holz zu messen ist, wird in den Österreichi-

schen Holzhandels-Usancen (ÖHU) genau geregelt.

Längenmessung

• Die Messung beginnt beim halben Fallkerb oder Spranz.

• Das Längenübermaß bleibt bei der Volumsberechnung unberück-

sichtigt.

• Bei schrägen Endabschnitten wird die kürzeste verwertbare Län-

ge gemessen.

Durchmessermessung

Zum Messen des Durchmessers wird eine geeichte Meßzange (Kluppe) verwendet. Laut Eichgesetz ist die Verwendung, aber

auch die Bereithaltung, ungeeichter und ungenauer Meßzangen strafbar.

• Vor dem Messen Kluppe überprüfen auf:

- Gültigkeit des Eichstempels

- Meßgenauigkeit (eventuelle Beschädigungen)

• Der Durchmesser wird bei der halben Länge des Stammes

(Mittendurchmesser) gemessen. Das Längenübermaß bleibt

unberücksichtigt.

• Stämme bis 19 cm Durchmesser misst man nur einmal (waag-

rechter Durchmesser)

• Stämme ab 20 cm Durchmesser sind zweimal und zwar kreuz-

weise zu messen (nach Möglichkeit größter und kleinster Durch-

messer).

• Treten an der Meßstelle Unregelmäßigkeiten (z.B. Beulen, Ver-

letzungen) auf, ist zweimal zu messen und zwar in gleichem Ab-

stand zur Meßstelle in Richtung zum stärkeren als auch zum

schwächeren Stammende.

Holzmessregeln

Wird die richtige Länge mit dem jeweils erforderlichen Übermaß (siehe nächstes Kapitel) nicht erreicht, so ist der Käufer be-rechtigt, einen Längenabzug (bei Nadelholz meistens 1 Meter; nach den ÖHU mindestens jedoch ein halber Meter) vorzunehmen.Das heißt, es wird die nächst kürzere Länge verrechnet.Die Längenmessung muß daher exakt – am besten mit einem Rollmaßband – durchgeführt werden.

Meßzangen müssen alle 2 Jahre nachgeeicht werden. Das Jahr der Eichung bleibt unberücksichtigt.

4 mÜbermaß 6 cm

8 mÜbermaß 8 cm

999

Meßstelle Übermaß

Die hier abgebildete Meßkluppe wurde 1999 geeicht und darf

bis zum 31.12.2002 verwendet werden. Die Ziffer für das Jahr-

tausend wird nicht eingeprägt; daher 999 für das Jahr 1999.

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• Sämtliche Messungen und Berechnungen des Mittels sind auf volle Zentimeter abzurunden.

Beispiel: (siehe nebenstehende Abbildung)

23 cm + 20 cm = 43 cm im Mittel: 21,5 cm Durchmesser des Stammes: 21 cm

Vorsicht vor Maßschindern!

Das sogenannte "Anzwicken" ist verboten! Man versteht darunter das

Messen des Durchmessers mit den Enden der Kluppenschenkel bei

gleichzeitigem kräftigen Zusammendrücken derselben. Man erhält da-

durch ein zu niedriges Meßergebnis (siehe Abbildung)!

Holz in Rinde

Wird bei Holz in Rinde der Mittendurchmesser einschließlich der Rinde gemessen und aufgeschrieben, kann die Massenermitt-

lung wie folgt vorgenommen werden:

• Ermitteln des Kubikinhalts mittels einer gewöhnlichen Kubierungstabelle: man erhält dann den Kubikinhalt von Holz und Rin-

de zusammen.

• Verwenden eigener Kubierungstabellen für Holz in Rinde, die für den jeweiligen Durchmesser mit Rinde den entsprechenden

Festgehalt des Holzes ohne Rinde ausweisen. Da diese Tabellen auf Grund von Rindenstärkenuntersuchungen bei ganz bestimmten

Holzarten in bestimmten Gebieten erstellt wurden, sollen sie nur jeweils für diese Holzart und unter ähnlichen Verhältnissen an-

gewendet werden.

Messen von Schichtholz

• Schichtholz wird in Raummeter (einschließlich Rinde) gemessen.

• Schichtholz ist so aufzusetzen, daß keine vermeidbaren Zwischenräume

entstehen.

• Bei der Übergabe muß Schichtholz auch im trockenen Zustand maßhal-

tig sein. Das bedeutet für frisches Holz: 5% Übermaß bei der Höhe (ein

1-Meter-Zain muß 1,05 m hoch sein)

• 15% Abzug für die Masse bei Kreuzstößen

• Im geneigten Gelände müssen Längen- und Höhenmessungen rechtwin-

kelig zueinander erfolgen (siehe Abbildung).

falsch!

richtig!

richtig!

17 cm

17 cm

16 cm

17 cm

richtig! falsch!

23 cm

Rindenabschläge:für Fichte hat sich folgende Regelung als praxisfreundlich erwiesen:

bis 29 cm Mittendurchmesser: 1 cm Rindenabzugab 30 cm Mittendurchmesser: 2 cm Rindenabzug

für andere Baumarten: die Höhe des Abzugs ist mit dem Käufer zu vereinbaren und im Schlußbrief festzuhalten.für Industrieholz (laut ÖHU, in Volumsprozent): Fichte/Tanne – Faser- bzw. Schleifholz 12%

Kiefer/Lärche – Faserholz 13%

20 cm

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Darunter versteht man eine Längenzugabe am schwächeren Stammende. Es bleibt bei der Massenermittlung unberücksich-

tigt. Im Wesentlichen gibt es drei Gründe für die Notwendigkeit eines Übermaßes:

• Die Stirnenden der Sortimente sind wegen der Bringung meist durch Sand und Steine verschmutzt. Damit die Schärfe der Sä-

geblätter oder Zerspanerwerkzeuge nicht darunter leidet, müssen an den Enden dünne Scheiben abgeschnitten (gekappt) werden.

• Mit der Motorsäge können die Trennschnitte nicht exakt im rechten Winkel zur Stammachse geführt werden. Durch das Kap-

pen werden diese Abweichungen beseitigt.

• Holz schwindet beim Trocknen. Das heißt, es verringert seinen Durchmesser und – in geringem Ausmaß – auch seine Länge.

• Ist zu erwarten, daß bei der Bringung Fremdkörper (Steine) in die Stirnfläche eindringen, ist mehr Übermaß zu geben.

• Wird von einem Käufer mehr Übermaß verlangt, so ist dies ausdrücklich zu vereinbaren!

• Bei Unklarheiten oder bei Sondersortimenten vom Käufer vor dem Ausformen die Wünsche bezüglich Übermaß erfragen!

Übermaß laut Holzhandelsusancen

Übermaß

Sortiment grundsätzlich mindestens höchstens

Nadelholz 1% der Länge 6 cm 15 cmSägerundholz Laubholz 1% der Länge 5 cm 10 cm

Starkmaste 10 cm/Stück – –Maste 1% der Länge – 10 cm

Sonder- Waldstangen 1% der Länge – 10 cmSchleifholz lang 1% der Länge – –

Sortimente Faserholz lang 1% der Länge – –Schwellenrundholz 1% der Länge – –Behauholz 1% der Länge – 10 cm

Lieber zwei Zentimeter zuviel Übermaß als einen zuwenig geben! Gefahr des Längenabzuges.

Bei Starkholz sollte vor dem Trennschnitt die Schnittstellemarkiert und die Richtigkeit der Messung überprüft werden.

Ein 4-Meter-Bloch muß an der kürzesten Stelle noch 4 Meter und 6 Zentimeter messen.

Gewichtsvermessung

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Der bisher übliche Handel von Industrieholz (Schleif- und Faserholz) in Form von Schichtholz mit der Maßeinheit "Raummeter"

wird immer mehr durch die sogenannte Gewichtsvermessung bei Industrielangholz abgelöst. Es wird nicht mehr der Raumin-

halt, sondern das Gewicht der reinen Holzmasse ermittelt.

Messvorgang

• Bestimmen des Frischgewichts der Lieferung (Gewicht des frischen Holzes ohne Fahrzeug)

• Entnahme einer repräsentativen Spanprobe aus der Ladung.

• Errechnen des Trockengehalts der Ladung durch Wägen der feuchten Späne, anschließendes Trocknen und nochmaliges Wägen.

Das Ergebnis wird in atro-Tonnen angegeben. Mittels Umrechnungszahlen (siehe Kapitel "Umrechnungszahlen") kann es in Fest-

meter umgerechnet werden. Entscheidend für die Genauigkeit der Gewichtsvermessung ist die sorgfältige und den Vorschriften

entsprechende Entnahme der Proben.

Vorschriften für die Probenentnahme (laut Kooperationsabkommen FPP)

• Es ist genau geregelt, wieviele Proben zu entnehmen und wo

und wie dabei die Schnitte zu führen sind.

• Alle Vorgänge und Geräte für die Gewichtsübernahme sind

mindestens zweimal jährlich durch eine staatlich autorisierte

Versuchsanstalt zu überprüfen.

• Die Protokolle der Trockengehaltsbestimmung sind als Be-

weise aufzubewahren.

• Die an der Gewichtsübernahme beteiligten Personen haben

zum Nachweis der Sachkenntnis Prüfungen abzulegen. Sie

müssen außerdem vertrauenswürdig sein und ihre Tätigkeit un-

parteiisch und sachkundig ausführen.

Die sorgfältige Spanentnahme ist entscheidend für die Genauigkeit der Gewichtsvermessung.

TG = Trockengehalt der Ladungmo = Gewicht der trockenen Probe Beispiel: Fichte in Rindemx = Gewicht der feuchten Probe LKW mit 36 Tonnen GesamtgewichtMo= Trockengewicht der Ladung davon 20 Tonnen Holz mit 40% FeuchteMx = Gewicht der feuchten Ladung Umrechnungsfaktor AMM – FMO: 475

(1 FMO = 0,475 AMM)

12.000 : 475 = 25,26Der LKW hat 25,26 FMO geladen.

TG =mo

* 100mx

Mo = Mx *TG100

Mo = 20.000 *60 = 12.000

100

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Während das Holz auf einem Förderband – dem sogenannten Meßförderer – entlangläuft, werden automatisch Länge und

Durchmesser ermittelt. Bei dieser Gelegenheit wird vom Bedienungsmann der Anlage die Qualifizierung (Einstufung in die Qua-

litätsklassen z.B. A,B,C) händisch vorgenommen. Manche Anlagen erleichtern die Arbeit, indem sie auf Grund der Meßdaten

für den jeweiligen Stamm prüfen, ob die Toleranzgrenzen der Güteklasse B für die Abholzigkeit und die Krümmung überschrit-

ten werden. Trifft dies zu wird die Einstufung in die Güteklasse C vorgenommen.

Für die Durchmesserermittlung sind in der Praxis vor allem Anlagen in Betrieb, die aus mehreren Messungen um den Bereich der

halben Stammlänge den Mittendurchmesser ermitteln. Die Ergebnisse der elektronischen Messung bezüglich Holzmasse liegen meist

geringfügig über den händisch gemessenen Werten.

Wichtige Bestimmungen aus der Verordnung zum Maß- und Eichgesetz, um manipulierte Ergebnisse zu verhindern

• Rundholzmeßanlagen müssen – wie Meßkluppen – alle 2 Jahre geeicht werden. Der Betrieb ungeeichter Anlagen ist verboten. Eich-

stempel kontrollieren!

• Werden Eichzeichen verletzt (z.B. bei Reparaturen), verliert die Eichung ihre Gültigkeit.

• Die Ergebnisse der einzelnen Messungen müssen deutlich lesbar angezeigt, ausgedruckt und dem Holzverkäufer ausgehändigt

werden.

• Meß- und Auswerteprogramme müssen gegen Veränderungen, technische Vorrichtungen für den Meßvorgang gegen Öffnen, Aus-

tauschen und Verstellen gesichert sein (Eichzeichen).

• Händische Meßwerteingaben, Abschläge und Abzüge sowie Störungen müssen auf den Ausdrucken als solche ausgewiesen

werden.

Probleme

• mit der Klassifizierung: Wird das Holz eines Lieferanten nach der Messung und Klassifizierung nicht auf ein eigenes Lager gelegt,

ist nach dem Meßvorgang eine Kontrolle des Meßergebnisses und der Klassifizierung bzw. eine Gegenüberstellung mit einem Waldab-

maß sowie eine Reklamation praktisch unmöglich.

• mit dem Übermaß: Werden im Auswerteprogramm der Anlage zu strenge Grenzen bezüglich des Übermaßes festgelegt, kann

es in Verbindung mit Längenmeßungenauigkeiten (die noch innerhalb der Toleranzgrenzen des Eichgesetzes liegen) zu unge-

rechtfertigten Längenabschlägen kommen.

Zwischen dem Bundeswaldbauernverband und dem Fachverband der Sägeindustrie Österreichs wurde eine Vereinbarung ge-

troffen, die die Werksübernahme von Sägerundholz mit automatischen (elektronischen) Anlagen regelt. Ein Muster-Lieferschein be-

findet sich auf der Seite 28.

Nähere Informationen: bei den Waldbauernverbänden der einzelnen Bundesländer

Elektronisches Rundholzmessen

Wird im Schlußbrief Werksabmaß vereinbart, erklärt man sich bereit, die elektronische Abmaß zu akzeptieren. Abfuhr und Mes-sen des Holzes überwachen!

ÖNORM L 1021

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»Vermessung von Rundholz«

Mit der fast vollständigen Verlagerung der Holzübernahme beim Nadelrundholz von der händischen Abmaß zur elektronischen Werks-

abmaß wurden über das Maß- und Eichgesetz hinausgehende Regelungen notwendig, da diese in erster Linie das technisch ein-

wandfrei richtige Funktionieren der Vermessung definieren.

Neuere Rundholmessanlagen können neben der Längen- und Durchmessermessung zur Volumsbestimmung auch erlösbestim-

mende Qualitätsmerkmale wie Abholzigkeit und Krümmung feststellen. Neben der innerbetrieblichen Optimierung der Ausbeute die-

nen diese Werte der Kaufpreisermittlung.

Mit der ÖNORM L 1021 wurde versucht, die Gepflogenheiten laut Holzhandelsusancen bei der händischen Vermessung mit dem

technisch Machbaren der elektronischen Werksübernahme auf einen Nenner zu bringen.

Für einige wichtige Merkmale werden anschließend die wichtigsten Regeln bzw. die bedeutendsten Unterschiede zu den Holz-

handelsusancen bzw. zwischen der Messung mittels Messkluppe oder Elektronik dargestellt.

Für die Ermittlung des Volumens sind in der ÖNORM einige wichtige Vereinbarungen getroffen worden:

• Eine Längenrückstufung (z.B. wegen zu wenig Übermaß) ist nach einer Kappung unzulässig

• Wird eine Abschlagtaste (z.B. für Länge oder Durchmesser) betätigt, ist dies im Messprotokoll festzuhalten.

• Stämme, die beim Messvorgang nicht, oder nicht vollständig erfasst wurden, sind im Messprotokoll als Handeingabe geson-

dert zu erfassen.

• Erfolgt die Messung in Rinde, ist ein Rindenabzug im Schlussbrief zu vereinbaren und im Messprotokoll auszuweisen.

Messkluppe Messkluppe Werksvermessung

Merkmal (laut ÖHU) (laut ÖNORM) (laut ÖNORM)

Mitte der Nennlänge, Mitte der Nennlänge,

Mittendurchmesser Übermaß bleibt Übermaß bleibt Innerhalb von +/- 15 cm

unberücksichtigt unberücksichtigt um Mitte der Nennlänge

Pfeilhöhe in Prozent des Pfeilhöhe in cm/m der Wie bei Messkluppe laut

Krümmung Mittendurchmessers, Länge der Messgeraden ÖNORM

Wurzelanlauf bleibt Wurzelanlauf bleibt Einrücken um 50 cm

unberücksichtigt unberücksichtigt vom stärkeren Ende

am dünnen Ende, Messpunkt mindestens Messpunkt mindestens

Zopfdurchmeser Übermaß bleibt 10 cm vom dünneren 10 cm vom dünneren

unberücksichtigt Ende eingerückt Ende eingerückt

Durchmesser am Mittendurchmesser minus Mittendurchmesser minus

Abholzigkeit stärkeren Ende minus Zopfdurchmesser dividiert Zopfdurchmesser dividiert

in cm/Laufmeter Zopfdurchmesser durch Abstand der durch Abstand der

dividiert durch Länge Messpunkte Messpunkte

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Stärkeklassen

Die Verwendungsmöglichkeiten für den Rohstoff Holz hängen wesentlich von seinem Durchmesser ab. Deshalb hat sich die

Bezahlung von Sägerundholz nach dem Mittendurchmesser fast allgemein durchgesetzt.

Das Sägerundholz wird nach seinem Mittendurchmesser ohne Rinde in Stärkeklassen eingeteilt.

Beispiele: 19 cm = 1b

20 cm = 2a

34 cm = 3a

35 cm = 3b

54 cm = 5

68 cm = 6+

Holz ist ein natürlicher Rohstoff, dessen Aufbau und Verwendbarkeit durch das Auftreten von Holzfehlern stark beeinflußt wird.

Die Österreichischen Holzhandelsusancen kennen folgende Fehler als Grundlage für die Zuordnung zu einer bestimmten Güteklasse.

Siehe auch Kapitel "Toleranzgrenzen".

Holzfehler

Astigkeit

Stärkeklasse Mittendurchmesser in cmvon bis

1a 10 141b 15 192a 20 242b 25 293a 30 343b 35 394 40 495 50 596+ 60 und mehr

Festverwachsene Äste werden vom Baum noch miternährt.Sie sind mit dem umgebenden Holz fest verwachsen.

Chinesenbärte (z.B. auf Buchen) zeigen eingewachsene Äste an; oft Fauläste

Rosen (z.B. auf Eichen) sind Zeichen für eingewachsene(überwallte) Äste

Nicht festverwachsene Äste sind abgestorbene Äste. Man erkennt sie an einem deutlichen schwarzen Ring an der Grenze zum Holz des Stammes. Können beim Trocknen des Schnittholzes herausfallen.

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AbholzigkeitDarunter versteht man die Abnahme des Durchmessers zum Zopf (schwächeres Stammende) hin. Sie wird in Zentimetern je Lauf-

meter gemessen. Der Wurzelanlauf zählt nicht.

Berechnung: Durchmesser am starken Ende des Stammes minus Zopfdurchmesser dividiert durch die Länge des Stückes er-

gibt die Abnahme des Durchmessers je Laufmeter.

Beispiel: Durchmesser am starken Ende: 36 cm; Durchmesser am schwachen Ende: 22 cm ; Länge: 8 m

36 cm–22 cm = 14 cm; 14 cm : 8 lfm = 1,75 cm/lfm

Die Abholzigkeit von 1,75 cm/lfm würde für Fichte die Einstufung in die Klasse "C" bedeuten

(siehe "Toleranzgrenzen").

DrehwuchsSchraubenartiger Verlauf (Drehung) der Holzfasern um die Stammachse.

Maßeinheit: Zentimeter/Laufmeter

Krümmungeinseitig: Krümmung in einer Ebene

zweiseitig: Krümmung in zwei Ebenen; z.B. nach oben oder unten und nach einer Seite

Maßeinheit: Zentimeter (Pfeilhöhe) in Prozent des Mittendurchmessers

Messung: Man spannt z.B. ein Forstmaßband entlang des Stammes und mißt an der Stelle

mit der stärksten Krümmung den Abstand zwischen Maßband und Stamm (= Pfeilhöhe).

Der Wurzelanlauf bleibt bei der Messung unberücksichtigt!

BuchsAuch Rotholz, echiges Holz oder Druckholz genannt.

Verfärbte Verdichtung der Jahrringe als Reaktion auf Zug und Druck.

Maßeinheit: Prozent des Durchmessers der Sichtfläche

RingschäleRiß entlang eines Jahrringes, häufig bei einem plötzlichen Wechsel der Jahrringbreiten.

Maßeinheit: Prozent des Durchmessers der Sichtfläche

Drehwuchs

Pfeilhöhe

Buchs

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Verfärbungunerwünscht: durch Pilze verursachte Rotstreifigkeit, Bläue, Braun- oder Rotfäule, Weißfäule, u. a. Kernverfärbungen bei Baumarten

ohne Farbkern, unnatürliche Kernfarbe;

Beispiele: Buche, Esche, Ahorn

erwünscht: natürliche Kernfarbe bei Baumarten mit Farbkern, dünner Splint

Beispiele: Eiche, Kirsche, Nuß, Lärche, Kiefer

InsektenbefallDer bedeutendste Schädling ist der Nutz-

holzbohrer. Er befällt geschlägertes Holz.

Seine ausnahmslos im Holz angelegten

Mutter- und Larvengänge führen zur Ent-

wertung der äußeren Holzschicht und zu

Preisabschlägen.

Erkennungszeichen für Befall: weiße

Bohrmehlhäufchen auf der Rinde.

HarzgallenHarzeinlagerungen zwischen den Jahrringen.

RisseKernrisse: von der Markröhre ausgehende, radiale Risse, die tief ins Holz reichen.

schiefe Risse: Risse, die mehr als 5% von der Stammachse abweichen.

Frostrisse: durch Frosteinwirkung am lebenden Baum entstandene Risse.

Strahlenkern (Buche) ausgeschlossen Wolkenkern (Buche) bedingt zulässig Kern der Lärche erwünscht

Kernriß Risse wegen falscher Fälltechnik Harzgalle

Schadbilder des Nutzholzbohrers Holzverfärbungen wegen Nutzholzbohrer-Befall

Güteklassen

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Holz wird nach seiner Verwendbarkeit in Güteklassen eingeteilt. Entscheidend für die Zuordnung sind der Durchmesser sowie

Anzahl und Ausmaß der Holzfehler.

Abkürzungen (nach ÖHU): örtlich verwendete Abkürzungen:

F Furnier C+ (C-Plus; C-Kreuz); geringe Qualität

S Schälholz (schlechte C Qualität)

A Wertholz nicht in ÖHU geregelt!

B Normalqualität

C verminderte Qualität BR, BB, Y: Braunbloch

Allgemeine BestimmungenGüteklasse A: Wertholz für hochwertige Verwendungszwecke

Güteklasse B: gesunde, auch stammtrockene Stämme, die nicht mehr Güteklasse A sind und die Fehlergrenzen der Klasse B

nicht überschreiten.

Güteklasse C: Rundholz, das die Fehlertoleranzgrenzen der Klasse B überschreitet. Muß als Sägerundholz verwertbar sein.

Ist das Holz nur mehr bedingt für den Einschnitt tauglich, wird es meist als C+ (C-Kreuz, C-Plus) bezeichnet

und ein Preisabschlag vorgenommen.

Ausschuß: Holz, dessen Fehler die Toleranzgrenzen der Güteklasse C überschreitet, oder bei dem eine Anhäufung an sich

zulässiger Fehler – oder das Auftreten anderer Fehler – die Verwendung als Sägerundholz unmöglich macht.

verwendbar als: Schleifholz, Faserholz, Brennholz

Durchschnittsklassifizierung (A/B, A/C, B/C) ist bei Laubholz im beiderseitigen Einvernehmen üblich, wenn zwischen einzelnen

Stammteilen größere Qualitätsunterschiede auftreten. Es wird dann z. B. eine Stammhälfte als A-, die andere als C-Qualität ver-

rechnet.

FurniererzeugungRundholz bester Qualität wird zuerst gedämpft oder gekocht und anschließend sofort in dünne Blätter, die sogenannten Furniere,

aufgetrennt und anschließend getrocknet.

Man unterscheidet (siehe Abbildung):

Messerfurnier: Die Maserung des Holzes ist zu erkennen. Hauptverwendung: für Möbel

Schälfurnier: Meistens geringere Ansprüche an die Rundholzqualität als bei Messerfurnier;

Hauptverwendung: Möbel, Decklage bei Mehrschichtplatten, Sperrholz

Schälfurniererzeugung Messerfurniererzeugung

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NADELHOLZ: Toleranzgrenzen für Sägerundholz (laut ÖHU)

HOLZFEHLER GÜTEKLASSE GÜTEKLASSE GÜTEKLASSE

(Maßeinheit) A B C

bis 29 cm Mittendurchmesser:

generell zulässig:

festverwachsene Äste bis 5 cm

ÄSTE ast- oder fast nicht festverwachsene Äste bis 3 cm

Astdurchmesser

astrein nur 1 Ast je Laufmeter zulässig:

(Astdurchmesser in ein festverwachsener Ast von 5–8 cm

Zentimeter) oder ein nicht festverwachsener Ast

von 3–5 cm Astdurchmesser

ab 30 cm Mittendurchmesser:

Erhöhung der tolerierten Astanzahl um 50%

DREHWUCHS bis 29 cm Durchmesser:

kein Drehwuchs maximal 5 cm/Laufmeter

(cm/Laufmeter) ab 30 cm Durchmesser:

maximal 7 cm/Laufmeter

ABHOLZIGKEIT Bloche: 1,5 cm/Laufmeter

vollholzig Doppelbloche und Langholz: 1,25 cm/lfm

(cm/Laufmeter) W u r z e l a n l a u f b l e i b t u n b e r ü c k s i c h t i g t

gerade Pfeilhöhe:

KRÜMMUNG Pfeilhöhe – Erdstamm Pfeilhöhe: einseitig: unter 15% einseitig: Bloch

Fichte/Tanne zweiseitig: unter 7% 15–20%; Doppel-

(% des Mitten- bis10% bloch 15–25%

durchmessers) andere Nadelhölzer bei Langholz dürfen die einzelnen Bloche zweiseitig: Bloch

bis 20% diese Grenzen nicht überschreiten 7–10%; Doppel-

bloch 7–12%

W u r z e l a n l a u f b l e i b t u n b e r ü c k s i c h t i g t

BUCHS kein Buchs

(% des Durchmessers keine Beulen bis 10% des Durchmessers der Sichtfläche bis 50%

der Sichtfläche)

RINGSCHÄLE Durchmesser des Jahrringes, in dem sie

(% des Durchmessers auftritt, darf höchstens 15% des Durch-

der Sichtfläche) messers der Sichtfläche betragen

INSEKTENBEFALL Wurmstich ausgeschlossen Wurmstich zulässig

VERFÄRBUNG auf einem Teil der Ware zulässig, wenn

Wert nicht wesentlich verringert wird

HARZGALLEN maximal 1 Galle bis 5 cm auf beiden

Sichtflächen

KERNRISSE zulässig, wenn dieser Fehler allein auftritt

17

• Die Toleranzgrenzen bei anderen Baumarten unterschei-

den sich zum Teil wesentlich von den oben angeführten.

• Die jeweiligen Bestimmungen findet man in den Öster-

reichischen Holzhandels-Usancen.

LAUBHOLZ: Toleranzgrenzen für Sägerundholz am Beispiel der Rotbuche (laut ÖHU)

GÜTEKLASSE GÜTEKLASSE GÜTEKLASSEHOLZFEHLER S und F A B

äußerlich ast- und bis 3 m Länge astfrei gesunde Äste bis 8 cm:

beulenfrei dann je Laufmeter: 1 Stück je Laufmeter

ÄSTE ein gesunder Ast Faulast bis 4 x 6 cm und

Rosen ausgeschlossen bis 4 x 6 cm Stärke Chinesenbart: in Summe

maximal 0,5 Stück/lfm

S: praktisch rißfrei bis 3 m an einem, zulässig: an beiden Enden

F: ausgeschlossen: Eisrisse, ab 3 m an beiden Enden bis zur Kernröhre reichende

Kreuzrisse, Spinnerin je ein Riß bis zur gerade Risse, deren gesamte

RISSE zulässig: 1 gerader Riß bis Kernröhre, darf Länge den doppelten

Kernröhre, darf max. Länge maximal Länge des Mitten durchmessernicht

des Durchmessers haben Durchmessers haben übersteigt

a u s g e s c h l o s s e n : S p r i t z - u n d S t r a h l e n k e r n

gesunde Kernfarbe

zulässige Verfärbungen: Rotkern bis maximal Rotkern bis maximal

FARBE F: bis 25% 30% des Zopfdurchmessers 40% des Zopfdurchmessers

S: bis 35%

des Zopfdurchmessers

bis 3 m praktisch gerade bis 3 cm/Laufmeter,

dann: einseitige Krümmung maximal bis 15 cm

KRÜMMUNG praktisch gerade bis zu 2 cm/Laufmeter, Pfeilhöhe

maximal bis 10 cm

Pfeilhöhe

PILZ- und keiner keiner keiner; Ausnahme:

INSEKTENBEFALL Fauläste

DREHWUCHS keiner keiner vereinzelt leichter

Drehwuchs

richtige Waldpflege: Voraussetzung für gute

Rundholzqualität

Braunfäule nach mechanischer Stammverletzung

18

Beim Handel mit Waren aller Art – natürlich auch bei Holz und

Holzprodukten – müssen sich beide Geschäftspartner darauf

verlassen können, dass die in den Verhandlungen und vor al-

lem in den Verträgen verwendeten Fachausdrücke, Mengen-

und Qualitätsbezeichnungen, Preisangaben, Qualitätsstandards

usw. von beiden Seiten gleich ausgelegt werden. Dies gilt für den

Handel innerhalb eines Staates als auch bei internationalen Ge-

schäftsbeziehungen.

Die Entwicklung von NORMEN war die logische Konsequenz.

Die wichtigsten Ziele dabei sind:

• Klarheit bei der Beurteilung und Messung festgelegter Kriterien

• Zwischenstaatliche Vergleichbarkeit und Kompatibilität von

Handelsgütern in einem möglichst großen Markt

• Sicherheit bei der Geschäftsabwicklung

Die für den Handel mit Rund- und Schnittholz in Österreich gül-

tigen Handelsbräuche wurden in den Österreichischen Holz-

handelsusancen 1973 (ÖHU) festgelegt

Auf europäischer Ebene wurde Anfang der 90er Jahre durch das

„Europäische Komitee für Normung“ (CEN) mit der Erarbei-

tung von Normen für den Bereich Holz begonnen.

Nach einem langwierigen Interessensausgleich zwischen den

CEN-Mitgliedsstaaten und einer abschließenden Abstimmung,

bei der mindestens 71 Prozent der gewichteten gültigen Stim-

men nötig sind, wird die Norm veröffentlicht. Die Mitgliedsstaa-

ten müssen die CEN-Normen in ihr nationales Recht überneh-

men (z.B. ÖNORM).

Die Anwendung der ÖNORMEN ist grundsätzlich freiwillig.

Sie werden unter anderem jedoch rechtsverbindlich durch:

• Verbindlicherklärung bzw. Verweis in Gesetzen

• Vereinbarung der Gültigkeit der Normen in privaten Verträgen

(z.B. durch folgenden Satz im Schlußbrief: „Die Gültigkeit der

ÖNORM-Nummer... wird vereinbart.“

Unterschied zu den Holzhandelsusancen

Obwohl die neuen Normen den OHU inhaltlich in weiten Berei-

chen entsprechen, kommt es bei der Einstufung in Qualitäts-

klassen und bei einzelnen Kriterien zu kleinen aber wichtigen Ab-

weichungen. Beispielsweise werden laut ÖNORM vier Qua-

litätsklassen (A bis D) unterschieden

Dabei entspricht die Qualitätsklasse A nach ÖNORM nicht ex-

akt der Güteklasse A nach ÖHU. Daher können auch die Prei-

se nicht 1:1 übertragen werden, sondern müssen sich auf dem

Markt bilden.

Verwendungsneutrale Qualitäts-Sortierung

Die Sortierung besteht aus 4 Klassen: A, B, C und D. Sie ba-

siert auf der nachfolgenden allgemeinen Beschreibung.

Qualitätsklasse A: Rundholz von überdurchschnittlicher/aus-

gezeichneter Qualität; meist astfreie Erdstammstücke; fehler-

frei oder nur unbedeutende Fehler, die Verwendung kaum be-

einträchtigen.

Qualitätsklasse B: Rundholz mittlerer bis überdurchschnittlicher

Qualität, ohne Ansprüche an fehlerfreies Holz; Äste soweit zuläs-

sig, wie sie für die Holzart als durchschnittlich gelten.

Qualitätsklasse C: Rundholz mittlerer bis unterdurchschnittli-

cher Qualität; Gütemerkmale, welche die natürlichen Eigen-

schaften des Holzes nicht beeinträchtigen, sind zulässig.

Qualitätsklasse D: Rundholz, das wegen seiner Merkmale nicht

den Klassen A, B, C angehört, aber als Sägerundholz nutzbar ist.

Zur Verdeutlichung der Unterschiede werden die Toleranzgren-

zen für die Sortierung von Fichte und Tanne (verwendungsneu-

trale Qualitäts-Sortierung) in der folgenden Tabelle dargestellt.

Normen

Beispiele für NORMEN

EN 844-1 Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 1: Gemeinsame und allg. BegriffeEN 844-2 Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 2: Allg. Begriffe über RundholzEN 844-5 Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 5: Begriffe zu Maßen von RundholzEN 844-8 Rund- und Schnittholz – Terminologie – Teil 8: Begr. zu Merkmalen von Rundholz EN 1315-2 Dimensions-Sortierung Teil 2: Nadel-RundholzEN 1316-1 Laub-Rundholz – Qualitäts-Sortierung – Teil 1: Eiche und Buche

Bezugsquelle für NORMEN:

Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 WienTel.: 01/213 00 805; E-mail: [email protected], Internet: http://www.on-norm.at

19

Sortierbestimmungen nach ÖNORM ENV 1927-1

FICHTE/TANNESTAMM-

Q U A L I T Ä T S K L A S S E N

Merkmale DURCHMESSER A B C D

ÄSTE (cm) nicht zulässig

• gesunde, verwachsene nicht zulässig max. 4 cm zulässig zulässig

• nicht verwachsene nicht zulässig max. 3 cm max. 6 cm zulässig

• faule nicht zulässig nicht zulässig max. 6 cm zulässig

HARZGALLEN nicht erlaubt 1 je Schnitt zulässig zulässig

DURCHSCHNITTLICHE

JAHRRINGBREITE max. 4 mm max. 7 mm unbegrenzt unbegrenzt

WUCHS

• Drehwuchs (cm/m) max. 3 cm max. 7 cm unbegrenzt unbegrenzt

• Exzentrizität (%) 10 15 unbegrenzt unbegrenzt

• Reaktionsholz (%) nicht zulässig 10 30 unbegrenzt

• Krümmung (cm/m) unter 20 cm max. 1 cm max. 1 cm max. 1 cm max. 5 cm

20 bis 34 cm max. 1 cm max. 1 cm max. 1,5 cm max. 5 cm

ab 35 cm max. 1 cm max. 1,5 cm max. 2 cm max. 5 cm

• Abholzigkeit (cm/m) unter 20 cm unbegrenzt max. 1 cm unbegrenzt unbegrenzt

20 bis 34 cm unbegrenzt max. 1,5 cm unbegrenzt unbegrenzt

ab 35 cm unbegrenzt max. 2 cm unbegrenzt unbegrenzt

RISSE

• Kernrisse bis 35 cm nicht zulässig nicht zulässig max. 1/2 D zulässig

(außer Trockenrisse) ab 35 cm max. 1/4 D max. 1/4 D max. 1/2 D zulässig

• Ringschäle bis 35 cm nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig

ab 35 cm max. 1/4 D max. 1/4 D max. 1/3 D zulässig

INSEKTENBEFALL

• kleiner 3 mm (z.B. Nutzholzbohrer) nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig

• ab 3 mm (z.B. Bockkäfer, Holzwespe) nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig

LEICHTE FÄULE nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig

FÄULE nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig

VERFÄRBUNG nicht zulässig nicht zulässig zulässig zulässig

Veröffentlicht mit Genehmigung des Österreichischen Normungsinstituts.

20

Unter Sortiment versteht man die Zusammenfassung von Holz-

stücken, die bezüglich Länge, Durchmesser und zum Teil auch

nach Qualität und Verwendung ähnliche Merkmale aufweisen.

Diese Vereinheitlichung erleichtert den Handel mit Holz we-

sentlich.

Die nachfolgend kurz charakterisierten wichtigsten Sortimente

sind in den Österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHU) ge-

nauer beschrieben.

Allgemeine Bestimmungen

Nadelholz

• Wird üblicherweise in ganzen Meterlängen gehandelt, nur Wertholz und nach Vereinbarung auch andere Sortimente in 0,5 m-

Stufen.

• Kiefer muß bis spätestens 30. April (Käuferwunsch meist 31. März) zur Übergabe bereitgestellt sein. Gefahr der Verblauung.

Laubholz

• Längenausformung entsprechend Käuferwunsch; laut ÖHU von 10 zu 10 cm steigend .

• Muß außerhalb der Saftzeit geschlägert werden, falls es als Nutzholz verwendet wird. Ausnahmen: Industrieholz, Brennholz.

• Zur Übergabe bereitzustellen sind:

bis 30. April: alle Furnierstücke sowie Ahorn, Birke, Rot- und Weißbuche, Erle und Linde.

bis 30. Juni: alle anderen Laubholzsortimente

Sortimente – Laubholz (am Beispiel der Rotbuche)

Sortimente

Häufig werden Sortimente gesucht, die von den nachfolgend genannten Normen abweichen (Zwecksortierung). Es ist dahernotwendig, sich vor der Ausformung genau über die Wünsche des Käufers hinsichtlich Baumart, Qualität, Länge, Durch-messer Übermaß und Liefertermin zu informieren! Vereinbarungen im Schlußbrief festhalten!Käuferwünsche orientieren sich an der Nachfrage und können sich rasch ändern!

Sortiment Länge (m) Durchmesser (cm) Qualität Anmerkung

Zopf Mitte

Furnier ab 2; 10% ab 1,8 – ab 40 F Laubholz sollte erst nach

Schälholz ab 3 – ab 30 S genauer Absprache mit

Klasse A ab 3, 10% ab 2,6 – ab 30 A dem Käufer ausgeformt

Klasse B ab 3, – 25 B werden!

20% 2 bis 2,9

Schwellen- 2,6 oder 5,2 ab 28 C wird auch aus Eichenholz

rundholz (ev. Lärche, Kiefer) erzeugt

21

Sortimente – Nadelholz

Weitere Sortimente

• Industrierundholz (laut FPP): Rohholz unterschiedlicher Holzart und Qualität, welches in der Papier- und Zellstoffindustrie so-

wie in der Span- und Faserplattenindustrie Verwendung findet.

Langholz: (2) 3–6 m, auch fallende Längen, Stücke ab 1 m aufwärts mitgehend

Kurzholz: (Schichtholz) Länge von 1 oder 2 m.

Dünnholz: Zopfdurchmesser in Rinde: Nadelholz: 4–7 cm; Laubholz: 4–9 cm; sonst wie Faserholz

Manipulationsholz: Holz, das auf herkömmlichen Anlagen nicht ohne vorhergehende Manipulation transportiert bzw. verarbeitet

werden kann (z.B. Zwiesel, sehr krumme Stücke).

Schleifholz: Rohstoff für Papiererzeugung nach einem relativ umweltfreundlichen Verfahren; mechanische Holzaufschließung

(Schleifen). Durch hellen Rohstoff (frisch, sorten- und artenrein) sind weniger Bleichvorgänge nötig. Ausgangsprodukt

für die Erzeugung von verschiedenen Papiersorten.

Faserholz: Bei Verwendung für Papier und Zellstofferzeugung: nach dem Zerkleinern zu Hackgut: chemische Aufschließung des

Holzes (zum Teil auch Sekunda), mehrmaliges Bleichen nötig.

Sortiment Länge (m) Durchmesser (cm) Qualität Anmerkung

Zopf Mitte

ab 4, geringer Ausnahmen:Wertholz Anteil 3 ab 30 – A nach Vereinbarung

Säge- in 0,5 m Stufen

Bloch 4–6 – ab 20 – –3 mitgehend

Braunbloch 4–6 – ab 20 wie B nagelfeste Rot- oder3 mitgehend Braunfäule erlaubt

rund- Doppelbloch über 6–12 ab 17 – – –

Langholz über 12 ab 14 – –

Schwach- 4–6 14 Zopf bis 19 Mitte – –bloch 3 mitgehend

4–6 gesund, gerade, voll-holz Hoblerbloch 3 mitgehend 14 Zopf bis 19 Mitte "gute" B holzig; einzelne kleine

festverwachsene Äste

Zerspaner- 5, 4 ab 12 – frisch, ge-bloch 3 mitgehend eventuell bis 19 sund, nicht nicht in ÖHU geregelt

ab 10 grobastig

gesund, praktisch gerade, nicht Maste 7 aufwärts 11–16 – abholzig, kein Drehwuchs;

Sonder- zulässig: einseitige schnurhaltige

Krümmung; gesunde Äste bis 5 cm, Sorti- Starkmaste 9 aufwärts 17–21 – nur so viele und so verteilt, daß sie

Verwendungszweck nicht ausschließen

mente Waldstangen 4 aufwärts ab 7 bis 19 gesund, praktisch gerade,Behauholz 3 mitgehend nicht abholzig ,nicht grobastig

22

• Brennholz

Man unterscheidet:

hartes Brennholz: Rotbuche, Weißbuche, Eiche, Ahorn, Esche, Birke, Ulme

weiches Brennholz: Fichte, Tanne, Weißkiefer, Lärche

Die Lieferung anderer Nadel- oder Laubholzarten ist gesondert zu vereinbaren!

Für den Verkauf: - 1-Meter-lang im Schichtmaß (siehe Holzmeßregeln) aufgesetzt

- Rundlinge über 16 mm Durchmesser sind zu spalten

- einzelne Stücke mit weichfaulen Stellen zulässig

- darf keine weichfaulen Stücke enthalten

• Weitere handelsübliche Brennholzsortimente

Ofenfertiges Brennholz: Gespaltenes und auf die dem jeweiligen Ofen entsprechende Länge (z.B. 25, 33, 50 cm)

abgeschnittenes Holz.

Häufigste Maßeinheit: Schüttraummeter (siehe Umrechnungstabelle)

Hackgut (Hackschnitzel): Maschinell zerkleinertes Holz. Nach der Stückgröße unterscheidet man:

- Feinhackgut: typische Stückgröße unter 3 cm; ideal für automatische Feuerungsanlagen

- mittleres Hackgut: Stückgröße unter 5 cm; bedingt automatentauglich

- Grobhackgut: Stückgröße unter 10 cm; für Großanlagen und für händisch beschickte Kesseln

Qualitätsklassen für Hackgut nach dem Wassergehalt: W20, W30, W35, W40, und W50

Die Zahl gibt den höchstzulässigen Wassergehalt an. Dieser ist für den Heizwert und die Lagerfähig-

keit des Hackgutes entscheidend. Zum Beispiel W 30: Wassergehalt von 20–29,9%

Maßeinheit: Schüttraummeter oder Tonne (Gewichtsvermessung mit Bestimmung der Holzfeuchte)

Umrechnungsfaktoren siehe Seite 30!

Schleifholz Faserholz Sekundaholz

gesund, sorten- und artenrein gesund, auch andere Baumarten

nur Fichte und Tanne nach Holzarten sortiert bereitstellen verschiedene Baumarten

ungespalten auch gespalten

frisch: mindestens 480 kg/RMM auch trocken Rotstreif und Rotfäule, wenn

760 kg/FMO faserfest (nagelfest), zugelassen

Verblauung zugelassen

volle Meterlängen auch fallende Längen praktisch ohne Weichfäule

kurz: 1, 2 m lang: 3, 4, 5, (6) m 1–6 Meter

Mindestzopf: 8 cm in Rinde Mindestzopf: Nadelholz: 8 cm i.R. sonst wie Faserholz

Laubholz: 10 cm in Rinde

A u s n a h m e n n u r n a c h V e r e i n b a r u n g !

Holzausformung

23

Das Zerschneiden eines Stammes in verkaufsfähige und marktgerechte Stücke heißt ausformen. Wirtschaftliches Handeln – mit dem

Ziel, aus dem Holzverkauf den größtmöglichen Erlös zu erwirtschaften – erfordert vor dem Ausformen des Holzes die Klärung fol-

gender Fragen:

• Welche Sortimente will mein Käufer?

• Wie hoch ist deren Preis?

• Welche Sortimente soll ich ausformen, um den höchsten Gewinn zu erzielen?

• Welche Längen mit wieviel Übermaß werden gewünscht?

Praktische Ratschläge zur Holzausformung

Vollholzige Stämme forme lang aus!

Vorteile: höherer Preis

weniger Arbeit (Trennschnitte, Rückung)

weniger C-Qualität

Abnehmer von Langholz: Zimmereibetriebe (Konstruktionsholz)

Sägewerke mit einer Ausformungsanlage: Die als Langholz gekauften Stämme werden im Werk so ausgeformt, wie es

zur Erfüllung der laufenden Schlüsse und zur Erzielung des besten Erlöses ideal ist.

Abholzige Stämme sollen zu

Blochen ausgeformt werden!

Abbildung: Messergebnis bei:

Blochausformung: 1,33fm

Langholz: 1,24fm

Abschnitte mit möglichst

gleichmässiger Qualität ausformen!

Abbildung: Die Ausformung soll zuguns-

ten der wertvolleren Sortimente erfolgen!

Obwohl man häufig durch den Käuferwunsch nach bestimmten Längen und Sortimenten in der Ausformung gebunden ist,sollten trotzdem die folgenden Ausformungsregeln eingehalten werden!

Länge 4m 4m 4m 4m 3m

DurchmesserMasse

43cm0,58fm

35cm0,38fm

27cm0,23fm

19cm0,11fm

11cm0,03fm

Länge 16m 3m

DurchmesserMasse

31cm1,21fm

11cm0,03fm

Qualität A C C

4m 4m 4m

Qualität

6m 6m

A C

24

Auch krumme Stämme

sollen gerade Bloche liefern!

Zu stark gekrümte Bloche werden als

Industrieholz übernommen.

Das Stück mit der Krümmung sollte

möglichst kurz ausgeformt werden!

Bei zu starker Krümmung: das Stück mit

der stärksten Krümmung herausschnei-

den!

Bei geringer Krümmung: den

Trennschnitt an der Stelle mit der stärk-

sten Krümmung setzen!

Auch rotfaules, nagelfestes Holz

liefert Sägerundholz!

Verwendung: Paletten, Kisten, verlorene

Schalungen

Wichtig: zeigt sich auf einem Bloch auch

nur eine kleine braune Stelle, kann es als

Braunbloch eingestuft werden.

Aus Durchforstungsholz Spezialsortimente ausformen!

Abbildung: Beispiel für die Ausformung

eines am Stammfuß leicht gekrümmten

Stammes.

Wenn möglich: Langschleifholz erzeugen!

Rechenstift zur Hand nehmen!

Oft stellt sich bei einem Stamm die Frage, ob man das eine oder das andere Sortiment (z.B. Schwachbloche oder Schleifholz

aus dem unteren Bereich der Stärkeklasse 1a) ausformen soll. Für diese Fälle sollte man einmal grundsätzlich die jeweiligen Er-

löse für die betroffenen Sortimente und die Kosten sowie den Zeitaufwand für deren Erzeugung ermitteln und miteinander ver-

gleichen. Die Bringungskosten steigen stark mit der Anzahl der verschiedenen Sortimente, während andererseits die anfallende

Menge je Sortiment sinkt!

Qualität

5m 5m

B B

Qualität

4m

B BSchleifholz/Faserholz

4m 1m

Qualität B BB, C

4m4m 5m3m

Qualität B BC, C+, IS, IF

4m 4m 4m

schlecht!

gut!

Qualität B r e n n h o l z

1m 1m 1m 1m

Qualität Braunbloch

4m

Sortiment: Schleifholz kurz

1m 1m 5m 5m 3m

Schwachbloch,Zerspanerbloch

Waldstange Schleifholzlang

25

Häufige Fehler:

• Zerschneiden des Holzes auf dem Schlag nach alter Gewohnheit in 4-Meter-Bloche, während ein Sägewerk oder ein Zimmerei-

betrieb zur Erfüllung eines Auftrages Rundholz anderer Länge sucht und besser bezahlt.

• Erzeugen von Industrie- und Brennholz aus den bei einer Durchforstung anfallenden Stämmen, anstatt Sondersortimente aus-

zuformen.

• Faserholz anstatt Schleifholz auszuformen.

Vor Beginn der Schlägerung sollte mit dem Holzkäufer ein schriftlicher Vertrag (Schlußbrief) unterzeichnet werden, der alle getrof-

fenen Vereinbarungen (Sortimente, Preis, Menge, Übermaß, Liefer- und Abfuhrtermin, ...) enthält.

Im Zweifelsfall – vor allem bei wertvolleren Sortimenten und bei Laubholz – vor dem Trennschnitt den Käufer oder den Überneh-

mer fragen!

Rotfaule Stämme: nur solange 1-Meter-Stücke herunterschneiden bis die Fäule nagelfest ist. Dann Braunbloch ausformen!

Wurzelanläufe beischneiden! Waldbart entfernen! Trennschnitt zu nahe am Zwiesel!

26

Durch unsachgemäße Führung der Trennschnitte kann es zu Arbeitsunfällen und zu Ertragseinbußen (Aufreißen des Stammes)

kommen.

Folgende Grundsätze sind einzuhalten:

• Auf sicheren Stand achten!

• Im abschüssigen Gelände oberhalb des Stammes stehen (abrollende Bloche).

• Vor dem Trennschnitt mit dem Rollmaßband die Richtigkeit der Messung kontrollieren (Übermaß).

• Zuerst auf der Druckseite, dann auf der Zugseite schneiden (Gefahr des Aufreißens).

Schnittführung (1–4 = Reihenfolge der Schnitte)

Schwach verspanntes Holz

Durchmesser kleiner als Schwertlänge Durchmesser größer als Schwertlänge

Stark verspanntes Holz

Auch bei der Holzausformung gilt: Schutzausrüstung verwenden!

• Schnittschutzhose

• Forstarbeiterschutzhelm mit

- Gehörschutz • ÖNORM-gerechte Motorsäge mit Kettenbremse

- Gesichtsschutz • Rollmaßband

• Festes Schuhwerk

• Arbeitshandschuhe

Trennschnitte

2

1 1

3

4

2

2

1

3

4

Druck

Zug

Wenn möglich, sollte das Holz vor dem Verkauf eigenhändig gemessen, qualifiziert

und das Ergebnis auf dem Stirnende des Stammes mit Försterkreide angeschrie-

ben werden.

Die Kontrolle, der meist vom Holzübernehmer durchgeführten Abmaß und Qualifi-

zierung wird dadurch wesentlich erleichtert.

Starkholz

Beim händischen Holzmessen wird üblicherweise jedes

Stück durch eine fortlaufende Nummer gekennzeichnet.

Das Ergebnis der Abmaß wird in ein Nummernbuch (Nummern-

liste) in der Reihenfolge Stücknummer, Länge, Durchmesser,

Qualität, Baumart eingetragen. Die Nummer auf dem Stamm und

in der Abmaßliste sind identisch. Kontrolle und Reklamationen

sind möglich.

Bei großen Stückzahlen werden auch Punktierlisten oder Strich-

listen verwendet.

Schwachholz

Wegen der großen Stückzahl und des geringen Festmetergehalts wird auf eine Numerierung verzichtet.

Markiert werden die gemessenen Stücke meistens durch Farbpunkte mit dem Farbmarkierhammer. Anzahl und/oder Farbe der

Punkte auf den Stammenden zeigen an, um welches Sortiment es sich handelt.

Aufschreibung

27

Auf den Stammenden können Länge,Durchmesser, Qualität oder andereInformationen vermerkt werden.

Verrottbares Kunststoffplättchen mit fortllaufender Nummer.

Die Aufschreibung erfolgt in Strichlisten oder Punktierlistenten.

Beispiel für eine Nummernliste

Übernehmer: ............................................................

Datum: ................... Übergeber: ...............................................................

Laufende Durch- Güte- Baum- Fest-Nummer Länge messer klasse art meter Anmerkung

10 210 5 46 A Ei 0,83

11 4 38 A “ 0,45

12 4 29 B “ 0,26

13 3,5 52 A Bu 0,74

14 3,5 61 F Ei 1,02

15 2,6 31 “ 0,20 Schwelle

16 5,2 33 “ 0,44 Schwelle

17 5 46 B Bu 0,83

18 4 38 B “ 0,45

18 5 47 A Ei 0,87

220 3 49 C Bu 0,57

21 3 36 B Kir 0,31

22 4 28 C “ 0,25

28

Elektronische Datenerfassungsgeräte

Sie gewinnen auf Kosten der händischen Aufschreibung immer mehr an Bedeutung. Mit diesen Geräten spart man sich das spä-

tere Eintippen der Daten in einen Computer bzw. die händische Auswertung und Weiterverarbeitung derselben. Bei manchen

Geräten können über einen Drucker an Ort und Stelle Abmaßliste und Rechnung ausgefertigt werden.

Musterlieferschein für die Werksübernahme von Rundholz

Dieser Lieferschein wurde vom Bundes-Waldbauernverband und vom Fachverband der Sägeindustrie Österreichs ausgearbeitet.

Siehe dazu Kapitel "Elektronisches Rundholzmessen" Seite 8. Bei jedem Abtransport sollte ein Lieferschein in 4-facher Ausferti-

gung ausgestellt werden. Eine Durchschrift verbleibt beim Verkäufer und ist ein wichtiges Dokument, das beim Klären von offe-

nen Fragen und bei Reklamationen sehr hilfreich ist. Bestelladresse für Lieferscheine:

Lieferschein – Werksübernahme von RundholzNr. Datum:

Verkäufer: Käufer:

Frächter: LKW (Pol. Kz.):

Frächeternummer: Hänger (Pol. Kz.)

Abfuhrort/-platz: Abfuhrzeit:

Bemerkungen:

Stückzahl (insgesamt):

Fi: Ta: Ki: Lä : Sonst : häufigste Längen:

Bu: Ei: Sonst : häufigste Längen:

Wird vom Sägewerk das Rundholz nicht gleich bei Ankunft gemessen, hat der Käuferfür die getrennte Lagerung zu sorgen.Der Durchschlag des Lieferscheins verbleibt beim Verkäufer, einer beim Frächter, dasOriginal beim Käufer.

Firma:

Beilage 1zur VereinbarungWerksübernahme von Sägerundholz

Fachverband der Sägeindustrie, Schwarzenbergplatz 4, 1037 Wien, Tel.: 01/712 26 01-15

Lieferschein / Fassung 20.5.1992Übereinkommen zwischen Bundeswaldbauernverband

und Fachverband der Sägeindustrie Österreichs

(Säge-)Rundholz ❏ mit Rinde ❏ ohne Rinde

Geschätzte Menge: LKW1. Stoß 2. Stoß 3. Stoß

oder 1/1 3/4 1/1 3/4 1/1 3/4

ca. fm _____ 1/2 1/3 1/2 1/3 1/2 1/3

Fahrer (Name): (Unterschrift)

Verkäufer: Käufer:

(Unterschrift) (Unterschrift)

Berechnung

29

Maße

Will man sich die Rechenarbeit sparen, kann man in sogenannten Holzkubierungstabellen (Rundholztabellen) nachschlagen.

Dieses Heft enthält eine solche für Durchmesser von 6 cm bis 60 cm und für Längen bis 20 m (siehe Seite 39, 40 und 41).

Achtung: Durch Multiplizieren der gerundeten Ergebnisse für ein Stück mit der jeweiligen Stückzahl erhält man mathematisch falsche

Ergebnisse.

Berechnen von Rundhölzern mit Dimensionen, die nicht in dieser Tabelle enthalten sind:

• Durch Summieren zweier Längen:

z.B. Langholz: Länge 17,5 m, Mittendurchmesser 24 cm. Es werden der Festgehalt eines 10 m und der eines 7,5 m langen

Stückes mit jeweils 24 cm Durchmesser zusammengezählt: 0,45fm + 0,34 fm = 0,79 fm

• Durch Multiplikation des bei 1 m Länge abgelesenen Wertes mit der tatsächlichen Länge.

z.B. Laubholzfurnier, Länge 2,80 m, Mittendurchmesser nach Rindenabzug 57 cm.

Festgehalt bei 1 m Länge = 0,255; 0,255 fm x 2,80 m = 0,71 fm

• Mit der Formel: Festgehalt = Durchmesser x Durchmesser x Länge x 0,7854 πz.B. Länge 4m, Mittendurchmesser ohne Rinde 65 cm: 0,65 x 0,65 x 4,0 x 0,7854 = 1,3273 = 1,33 fm 4 = 0,785

Erlös• Bei einem Durchschnittspreis (Mischpreis) erhält man den Erlös nach folgender Formel:

Festmeter x Preis = Erlös

• Bei Bezahlung nach Stärkeklassen ist der Berechnungsvorgang etwas aufwendiger:

Festmeter (je Holzart, Stärkeklasse, Qualität) x jeweiligen Preis = Teilerlös

Summe aller Teilerlöse = Gesamterlös

vereinfacht ausgedrückt: man muss jeweils die Festmeter jener Stücke aufsummieren, die den gleichen Preis haben und anschließend

mit dem jeweils entsprechenden Preis multiplizieren.

Durchschnittlicher Erlös je Festmeter: Gesamterlös dividiert durch Festmeter

Mehrwertsteuersatz: Bei Holzverkäufen gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 10% bei Geschäften mit Endverbrau-

chern und von 12% bei Verkäufen von umsatzsteuerpauschalierten Waldbesitzern an Händler oder Verarbeiter.

Preisangaben: Die Preise werden immer ohne Mehrwertsteuer angegeben.

Ausnahme: Geschäfte zwischen Nichtkaufleuten (zwischen Privaten, z.B. Brennholzverkauf).

Vorsicht bei Preisvergleichen!

Arten von Preisen: A/B/C Preis: Mischpreis für diese Qualitäten

A/B Preis: gemeinsamer Preis für die Qualitäten A und B; C-Abschlag

B Preis: Preis für B-Qualität; Abschlag für C-Qualität, A-Qualität wird extra bezahlt.

Zahlungsziel (Frist, an deren Ende das Holz bezahlt sein muß) bei Vergleichen berücksichtigen!

Beispiel für eine Preisangabe: Fi A/B 2a+ 1.050.- Fichten Sägerundholz der Güteklassen A und B kostet ab 20 cm Mitten-

durchmesser 1.050 Schilling je Festmeter ohne Umsatzsteuer. Ab 2002 müssen die Preise in EURO angegeben werden.

Formel für die Berechnung des Festmetergehalts: M= Masse (in Festmeter)d = Durchmesser (in Meter)π = 3,1416l = Länge (in Meter)

Beispiel: d = 35 cm; l = 5 m;

M = d * d* π * 1

4

0,35 * 0,35 * 3,1416 * 5 = 0,48 fm

4

30

Für die Gewichtsvermessungvon Festmeter auf Gewicht und umgekehrt (laut FPP)

Für gebräuchliche Brennholzsortimente

Die in der Tabelle angeführten Umrechnungen sind Richtwerte, die je nach Schichtung, Korngröße, Verdichtung beim Transport

usw. schwanken können (in Anlehnung an ÖNORM M-7132).

Beispiel: 1 Srm ofenfertiges Stückholz kann aus 0,50 fm Rundholz oder aus 0,70 rm Scheitholz produziert werden.

1 Tonne Feinhackgut mit einem Wassergehalt von 25% entspricht rund 4 Srm Feinhackgut Fichte oder 3 Srm Feinhackgut Buche.

Für den Heizwert

1.000 Liter Heizöl können ersetzt werden durch:

5–6 RMM Laubholz (Hartholz)

7–8 RMM Nadelholz (Weichholz)

10–15 Srm Hackgut

Umrechnungsfaktoren

Baumart in Rinde 1 Festmeter entspricht 1 Tonne entspricht

Fichte/Tanne 475 kg atro FMO 2,10 FMO

Kiefer 570 kg atro FMO 1,75 FMO

Lärche 625 kg atro FMO 1,60 FMO

Rotbuche 650 kg atro FMO 1,54 FMO

Eiche 630 kg atro FMO 1,59 FMO

Esche 650 kg atro FMO 1,54 FMO

Hainbuche 680 kg atro FMO 1,47 FMO

Rundholz Scheitholz S t ü c k h o l z H a c k g u t

geschichtet geschüttet fein grobfm rm rm Srm Srm Srm

1 fm Rundholz 1 1,40 1,20 2,00 2,50 3,00

1 rm Scheitholz 1 m lang, geschichtet 0,70 1 0,85 1,40 1,80 2,15

1 rm ofenfertiges Stückholz, geschichtet 0,85 1,20 1 1,67 2,00 2,50

1 Srm ofenfertiges Stückholz,geschüttet 0,50 0,70 0,60 1 1,25 1,50

1 Srm Feinhackgut (bis 30mm) 0,40 0,55 0,50 0,80 1 1,20

1 Srm Grobhackgut (von 30 bis 150mm) 0,33 0,47 0,40 0,67 0,85 1

Holzlagerung

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Nach der Schlägerung ist das Holz der Gefahr der Entwertung ausgesetzt durch:

• Insekten (Fraßgänge)

• Pilze (Moderfäule, Rotstreif, Verfärbung)

• rasche Austrocknung (Risse)

Einige Tips zur richtigen Holzlagerung:

WO? meide: weichen Untergrund

feuchte windstille Orte bzw. sehr trockene windige Lagen

pralle Sonne

günstig: immer und leicht mit LKW plus Hänger erreichbar. Umkehrmöglichkeit!

luftige Lage

(Halb-) Schatten

WIE? auf Unterlagern

dem Käuferwunsch entsprechend sortiert z.B. getrennt nach Baumarten, Sortimenten

Meldepflicht bei Massenvermehrung von Forstschädlingen!

Laut Forstgesetz:

• strafbar, wer die Vermehrung von Forstschädlingen fördert.

• Verpflichtung für den Waldeigentümer oder jeweiligen Inhaber des Holzes die Vermehrung der Schädlinge zu verhindern.

• Pflicht zur Information der Bezirksverwaltungsbehörde (Forstinspektion) bei einer Massenvermehrung von Forstschädlingen

(Meldepflicht).

Liefer- und Abfuhrtermin vereinbaren und im Schlußbrief festhalten! Gefahr und Haftung hat ab dem festgelegten Datum der Käu-

fer zu tragen.

Holz sollte nach der Schlägerung (günstigster Zeitpunkt ist die Saftruhe) möglichst rasch aus dem Wald transportiert werden.

Holzlagerplätze sollten jederzeit erreichbar sein. Weißfäule nach falscher Lagerung.

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Geschick beim Verkauf des erzeugten Holzes entscheidet wesentlich über die Höhe der Einnahmen.

10 Tipps für einen höheren Holzerlös

Holzverkauf

1. Mehrere Angebote einholen (Marktbeobachtung); auf die Zahlungsfähigkeit der eventuellen Käufer achten!

2. Vor Beginn der Schlägerung: gesuchte Sortimente (Preis, Qualität, Übermaß) erfragen und schriftlichen

Kaufvertrag (Schlußbrief) abschließen.

3. Marktkonformes Verhalten: Steigerung oder Drosselung des Holzeinschlages oder Verlagerung auf Starkholz oder

Durchforstungsholz als Reaktion auf den Holzpreis.

4. Grundsätze der Holzausformung beachten.

5. Direktverkauf an den Endverbraucher (Bauholz, Tischlerware, Brennholz..).

6. Marktnischen ausnützen: Vereinzelt werden in den Holzhandelsusancen nicht festgelegte Sortimente

für spezielle Zwecke gesucht und gut bezahlt.

Beispiele: Schneestangen, Weingartenpfähle, Holz für Krainerwände, Waggonböden,

wintergeschlägertes und/oder nach Mondphasen geschlägertes Holz

7. Gemeinschaftlicher Holzverkauf ist eine günstige Möglichkeit, um den Nachteil des geringeren Holzpreises

für Kleinmengen auszugleichen. Vermarktung über Waldwirtschaftsgemeinschaften, Waldverbände

8. Schlägerung größerer Mengen bzw. Durchforstung größerer Flächen; Einsatz von Harvestern; zumindest eine LKW-

Fuhre (ab 10 Festmeter) sollte anfallen; günstig: ein LKW-Zug je Sortiment.

9. Auf Käuferwünsche eingehen und sich die Mehrarbeit bzw. das Entgegenkommen bezahlen lassen.

10. Das Holz möglichst vorteilhaft anbieten: der Käufer kauft auch mit dem Auge;

sortiert

richtig gelagert, große Ganter

sauber (Schmutz, Waldbart, Wurzelanläufe)

glatt entastet (die Äste holzgleich und nicht rindengleich abschneiden)

Schlussbrief

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Darunter versteht man einen schriftlichen Holzkauf- bzw. -Verkaufsvertrag. Holzverkäufe sind an keine bestimmte Form gebun-

den. Jeder Vertragspartner hat – innerhalb von 8 Tagen ab Vertragsabschluß – das Recht zu verlangen, daß der Vertrag schrift-

lich festgelegt wird.

Inhalt des Schlussbriefes

• Käufer und Verkäufer

• Holzmenge, Holzart, Dimension, Qualität

• Preis, Abschläge, Zahlungskonditionen, Zahlungsmodalitäten

• Erfüllungsort, Liefertermin

• Abfuhrtermin, Vereinbarungen die Forststraßenbenützung betreffend

• Art der Messung, Rindenabschlag

• Eigentumsvorbehalt

• Vereinbarung der Gültigkeit der Österreichischen Holzhandelsusancen

• Gerichtsstand

• Unterschriften aller Vertragspartner

Holzmenge und Qualität: Der Verkäufer sollte sich einen großen Spielraum einräumen ("von ... .bis...."), um nicht einen Vertrags-

bruch zu riskieren. Siehe Kapitel "Die Österr. Holzhandelsusancen".

Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer des Holzes zu

bleiben.

Gerichtsstand: Sitz des Gerichtes das im Fall von Rechtsstreitigkeiten örtlich zuständig ist. Wenn möglich sollte ein Gerichts-

stand festgelegt werden, der für den Verkäufer leicht erreichbar ist.

Musterschlussbrief

Auf den Seiten 36 und 37 befindet sich ein Muster-Schlußbrief, der von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

mit der Börsekammer ausgearbeitet wurde. Bestelladresse für Schlussbriefe:

Um im Streitfall sein Recht zu erlangen, ist das schriftliche Festhalten der ausgehandelten Vertragsbedingungen dringend anzuraten!

Satzstudio Fritz Müllner, 3433 Königstetten, Sackgasse 2a, Tel.; 02273/8009

34

Rechtliche Aspekte des Holzverkaufes

Darunter versteht man die Zusammenfassung der üblichen heimischen Holzhandelsbräuche. Laut Handelsgesetzbuch und

einem Erkenntnis des obersten Gerichtshofes kommt ihnen dieselbe Bedeutung wie Gesetzen zu. Bei einem Streit in Bezug auf

Holz werden zuerst sie zur Beurteilung des Falles herangezogen. Geben sie keine Auskunft, wird auf andere Rechtsvorschriften

zurückgegriffen wie zum Beispiel:

• Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

• Handelsgesetzbuch

Geltungsbereich

Kaufleute: ÖHU sind in vollem Umfang gültig

Nichtkaufleute (z.B. Bauern, privater Brennholzkäufer): nur holzfachlicher Teil ( Abschnitte B, C, D) ist gültig.

Wichtige Bestimmungen aus den ÖHU

Preis: in österreichischer Währung, netto Kassa (= ohne Umsatzsteuer); ohne Skonto

ab 2002 in EURO

Mengen: bei Mengenbezeichnungen mit Worten wie "zirka", "rund", "ungefähr", ist eine Abweichung von 10% nach unten

oder oben möglich.

Mengenbezeichnungen mit "von ... bis ...": Verkäufer ist verpflichtet die Mindestmenge zu liefern;

Käufer muß die Höchstmenge zum vereinbarten Kaufpreis übernehmen.

"mitgehend": bis 10% der Menge

"vorkommend": Fehler ist auf 10 bis 15% der Stückzahl beschränkt und darf dort nur vereinzelt auftreten.

Angebot: ist 10 Tage gültig

Liefertermin: Zeitpunkt, bis zu dem die Ware zur Übergabe/Übernahme bereitzustellen ist. Verfügungsmacht und Gefahr

(z.B. Haftung bei Käferbefall) gehen vom Verkäufer auf den Käufer über.

Die österreichischen Holzhandelsusancen

Wird im Schlußbrief die Gültigkeit der Holzhandelsusancen vereinbart, gelten sie auch für Nichtkaufleute in vollem Umfang.Sollen bei einem Geschäft einzelne Passagen der ÖHU nicht oder abgeändert gelten (z.B. mehr Übermaß), muß dies extrafestgelegt werden.

Jeder Waldbesitzer, der die Gültigkeit der ÖHU vereinbart, sollte unbedingt zumindest die nachfolgend angeführten wichtigstenBestimmungen kennen!

35

Abfuhrtermin: Zeitpunkt, bis zu dem das Holz aus dem Wald abzutransportieren ist.

Übergabe: darunter versteht man die vertragsgemäße Lieferung des Holzes. Wenn nicht anders vereinbart,

gehen damit Verfügungsmacht und Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

"frei Straße": Holz ist gesammelt in kranreichweite einer LKW-fahrbaren Straße bereitzulegen.

"waggonverladen": Holz ist in einen Waggon verladen bereitzustellen.

"frei waggonverladen": Die Kosten der Waggonverladung hat der Verkäufer zu tragen.

Übernahme: Inbesitznahme des Holzes durch Käufer; z.B.: Abtransport, Messen

Bemängelung: (wichtige Fristen für Käufer)

• hat sofort zu erfolgen, wenn bei Übergabe bzw. Übernahme Käufer und Verkäufer anwesend sind,

• sonst innerhalb von 7 Werktagen ab Übergabe bzw. ab Entladen des Transportmittels.

Innere Fehler: von außen nicht sichtbare Fehler, die sich bei der Bearbeitung zeigen.

Verkäufer haftet nicht!

Ausnahmen: wenn dem Verkäufer bekannt sein mußte, daß in dem Herkunftsgebiet der Ware unsichtbare Fehler (z.B. Split-

ter, Schneitelung) häufig vorkommen, und er den Käufer nicht darauf aufmerksam gemacht hat.

Zahlung: Möglichkeiten: Zahlungsfrist, prompte Zahlung (innerhalb von 24 Stunden),

Zahlung bei Übergabe, u.a.

Wurde keine Vereinbarung über dem Zahlungstermin getroffen, hat die Zahlung prompt zu erfolgen!

Bestehen Zweifel über die Zahlungsmoral des Käufers, sollte eine Bankgarantie verlangt werden!

Die Kosten hat der Käufer zu tragen.

Vertragsbruch: Wichtige Fristen:

innerhalb von 7 Werktagen Anzeige (eingeschriebener Brief, telegrafisch, Fernschreiben) an den vertragsbrüchigen

Partner. Bei Versäumen der Frist kommt es zu einer stillschweigenden Verlängerung der Erfüllungsfrist um 4 Wochen.

Wird dann nicht innerhalb von 7 Tagen reklamiert, gilt das Geschäft als einvernehmlich aufgelöst.

Rechte des vertragstreuen Teiles:

• eine angemessene Nachfrist setzen (maximal 4 Wochen)

• sein Wahlrecht ausüben: z.B. (vereinfacht)

- selbst vom Vertrag abgehen, als ob er nicht geschlossen wäre;

- auf Einhaltung des Vertrages klagen;

- sich den entstandenen Schaden abgelten lassen

Erfüllungshindernisse: Wird die rechtzeitige Vertragserfüllung durch höhere Gewalt (z.B.: Murenabgang, Einsturz einer Brücke nach

Hochwasser) unmöglich, verlängert sich die Erfüllungsfrist ist um die Dauer des Einwirkens (maximal 3 Monate).

Der Vertragspartner ist – sobald die Erfüllungshindernisse erkannt werden – sofort und nachweislich (z.B. eingeschrie-

bener Brief) zu verständigen.

Der Vertrag erlischt sechs Monate nach der vereinbarten Lieferzeit.

Treten bei einem Holzgeschäft rechtliche Probleme auf, sollte man sich umgehend an einen Fachmann (Berater)wenden! Fristen beachten!

Musterschlussbrief für Rohholz Nr. ..............

36

Musterschlussbrief für Rohholz Nr. ..............

Musterschlussbrief

Der /die VERKÄUFER KÄUFER oderod. sein/ihr Beauftragter: sein Beauftragter:Name und Anschrift Name und Anschrift(mit Tel/Fax) (mit Tel/Fax)

Menge Holzart Sortiment/ Stärke- Länge Übermaß Preis in ❏ ATS ❏ EURGüteklasse klasse (m) (cm) je ❏ FMO ❏ .........

Musterschlussbrief für Rohholz vom 18. 05. 2000 vereinbart zwischen dem Fachverband der Sägeindustrie Österreichs und dem Bundeswaldbauernverband 1 Original 2 Durchschläge

Ort / Datum: ........................................................., am .........................................

.............................................................. ..............................................................Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des KäufersOder seines Beauftragten firmenmäßige Fertigung

Die auf der Rückseite dieses Formulares festgehaltenen „Allgemeinen Vereinbarungen“ sind Bestandteil dieses Vertrags.Weiters gelten die Österreichischen Holzhandelsusancen in der aktuellen Fassung und das österreichische Recht.In sämtlichen Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder aus den in Hinkunft zwischen den Parteien geschlossenen GeschäftenEntstehen, unterwerfen sich beide Vertragsteile mit Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges der Schiedsgerichtsordnung und demSchiedsgericht der Wiener Warenbörse. Ist die Zuständigkeit der Wiener Warenbörse nicht gegebenUnterwerfen sich beide Vertragsteile dem zuständigen ordentlichen Gericht.

Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und frei Erfüllungsort. Die Vertragsparteien kommen überein, den im Bundesland des/der Verkäufer/-s vereinbarten Holzwerbebeitrag von ❏ ATS/fm bzw. ❏ EURO/fm einzubehalten und abzuführen.

Umsatzsteuer ❏ 10% Der/die Verkäufer ist/sind nicht Ust.-pauschaliert. ❏ 12% Der/die Verkäufer ist/sind Ust.-pauschaliert.

❏ am Stock ❏ ab ❏ ab LKW-fahr- ❏ ab ❏ ab Bahn- ❏ waggon- ❏ frei WerkErfüllungsort Schlagort barer Straße Lagerplatz ablage verladen

Nähere Bezeichnung:

Bereitstellung / Lieferzeit von (Tag/Monat/Jahr) bis (Tag/Monat/Jahr)

Abtransport/ Der Verkäufer verpflichtet sich, das Bereitgestellte Holz nach Be- innerhalb von längstens bis zumÜbergabe reitstellungsmeldung abzutransportieren. Werktagen

Straßenbenützungsgebühren sind zu tragen durch den: ❏ Käufer ❏ Verkäufer

Vermessung / ❏ Handabmaß durch (Name)Übernahme spätestens Werktage nach formloser Meldung der Holzbereitstellung durch den/die Verkäufer.

❏ Im Werk mit geeichter elektronischer Anlage.

Besondere Bedingungen bei ❏ vereinbarter Maßabzug (in cm oder %)Holz mit Rinde ❏ zu verwendende Rindenabzugstabelle:

Zertifizierung Holz stammt aus ❏ PEFC-zertifiziertem ❏ anders zertifiziertem: ❏ nicht zertifiziertem Wald

❏ Prompt ❏ innerhalb Tagen nach Lieferung ❏ nach Rechnungslegung ❏ am Ende des Liefermonats

Zahlung Skonto % ❏ Vorauszahlung in Höhe von ❏ ATS bzw. ❏ EURO bis spätestens

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet: %

❏ Unwiderrufliche Bankgarantie in Höhe von ❏ ATS bzw. ❏ EURO mit einer Laufzeit bis

Bank BLZ: Konto Nr.: lautend auf:

SonstigeBedingungen

Allgemeine Vereinbarungenzum umseitig vereinbarten Musterschlussbrief für Rohholz

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Allgemeine Vereinbarungenzum umseitig vereinbarten Musterschlussbrief für Rohholz

Musterschlussbrief für Rohholz vom 18. 05. 2000 vereinbart zwischen dem Fachverband der Sägeindustrie Österreichs und dem Bundeswaldbauernverband 1 Original 2 Durchschläge

Mengenbezeichnungzirka: Abweichung nach oben oder unten von 10%Von .... bis .... : Der/die Verkäufer ist/sind jedenfalls verpflichtet, die Mindestmenge zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, bis zur Höchstmenge

zum Kaufpreis zu übernehmen.FMO: Festmeter, mit Rinde geliefert, ohne Rinde gemessen und verrechnetFMM: Festmeter, mit Rinde geliefert, mit Rinde gemessen und verrechnetFOO: Festmeter, ohne Rinde geliefert, ohne Rinde gemessen und verrechnetRMM: Raummeter, mit Rinde geliefert, mit Rinde gemessen und verrechnet

Stärkeklassen

ÜbermaßDer Stammlänge ist ein Übermaß von 1% der Gesamtlänge – mindestens 6 cm bei Nadelholz bzw. 5 cm bei Laubholz – zu geben.Wenn zu erwarten ist, dass bei der Bringung Fremdkörper an den Stirnflächen eindringen, ist ein größeres Übermaß zu geben. DasÜbermaß bleibt bei der Längenmessung unberücksichtigt.

HolzzustandDie gelieferte Ware ist glatt entastet zu liefern und darf nur mit in Österreich gesetzlich zugelassenen Stammschutzmitteln behandeltwerden; ein allfällige Behandlung ist mit dem Käufer im Vorhinein zu vereinbaren.

ZertifizierungDer/die Verkäufer erklärt/-en an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt er-halten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Zweckder Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des/der Verkäufer/-s) weitergegeben werden.

HolzabfuhrDer Käufer stellt auf seine Kosten Frächter mit ausreichender Frachtkapazität zur Verfügung und gibt sie dem/den Lieferanten bzw. dessen/derenBeauftragten bekannt.Abgesehen von Erfüllungshindernissen gemäß § 54 ÖHU gilt das Holz als übernommen, wenn umseitig genante Bereitstellungerfolgt und der Liefer- bzw. Übernahmezeitpunkt mit entsprechender Nachfrist verstrichen ist, dann wird es in Rechnung gestellt; Qualitätsver-schlechterung und eventuell notwendige phytosanitäre Maßnahmen durch nicht erfolgte Abfuhr bzw. Übernahme (z. B.Bläue, Käferbefall, Rotstreif) aus Verschulden des Käufers gehen zu dessen Lasten.Die in diesem Vertrag festgelegten Sortimente sind von anders disponierter Ware grundsätzlich getrennt so zu lagern, dass eine problemlose Ab-fuhr bei möglichst kurzen Ladezeiten mit einem Kran-LKW möglich ist. Erschwerte Abfuhrbedingungen sind vor Vertragsabschluß dem Käuferbekannt zu geben.

Wegbenützung, LagerplatzDie Schlägerung, Bringung und Abfuhr muß fachlich richtig unter möglichtster Schonung von Waldboden und Bestand, der Wege, Zäune und desLagerplatzes erfolgen. Der/die Verkäufer hat/haben den Käufer über etwaige Verkehrsbeschränkungen bzw. für die Holzabfuhr bedeutsame Bedin-gungen schriftlich zu informieren. Vermeidbare Schäden sind durch den Käufer abzugelten.

Übernahme: Vermessung und KlassifizierungDie Vermessung im Werk mit geeichter elektronischer Anlage erfolgt möglichst sofort, jedenfalls innerhalb von 3 Werktagen nachZufuhr. Abweichungen davon nur mit vorheriger Verständigung des/der Lieferanten (z.B. Schlussbriefvermerk, Vermerk am Lieferschein, telefonisch)durch den Käufer; in diesem fall getrennte Lagerung und Kennzeichnung auf der Säge im Einvernehmen mit dem/den Lieferanten auf Kosten desKäufers.

Der Zeitpunkt der Übernahme ist dem/den Lieferanten rechtzeitig bekannt zu geben. Bei Werksabmaß und Abfuhr durch den Käufer wird der zwischenBundeswaldbauernverband und dem Fachverband der Sägeindustrie Österreichs vereinbarte Lieferschein verwendet.In Absprache mit der Werksleitung ist dem/den Verkäufer/-n bzw. dessen/deren Beauftragten, Organen der Landwirtschaftskammer, Waldbauern-verbänden und Vertrauensholzmessern der Zutritt zur Rundholz-Übernahmeanlage und zu den Zwischenlagern ihres Auftraggebers während derArbeitszeit möglich. Der/die Verkäufer bzw. dessen/deren Beauftragter hat/haben die Möglichkeit, während der Werksvermessung seines/ihresHolzes dabei zu sein. Erfolgt die Abfuhr, die Übernahme oder die Werksvermessung aus Verschulden des Käufers nicht zeitgerecht, so ist/sindder/die Verkäufer im Einvernehmen mit dem Käufer berechtigt, das Holz auf Kosten des Käufers klassifizieren und messen zu lassen. Dieses Ab-maß (quantitative und qualitative Beurteilung des Holzes) steht außer Streit und ist zur Abrechnung heranzuziehen; sonst gelten die ÖHU.

EigentumsvorbehaltIm Ausmaß der offenen bzw. unbesicherten Forderungen bleibt das Holz in gleicher Höhe im Eigentum des/der Verkäufer/-s, gleichgültig wo essich befindet.

VerfügungsberechtigungDer/die Verkäufer erklären forstrechtlich zu dieser Schlägerung und zivilrechtlich zu diesem Verkauf berechtigt zu sein.

Umsatzsteuerliche BehandlungDer/die Verkäufer und dessen/deren Beauftragter erklärt/-en mit der Unterschrift zum Steuerausweis in vorher angeführter Höhe berechtigt bzw.mit der Abrechnung des Käufers (Gutschrift) im Sinne des USt.-Gesetzes 1994 einverstanden zu sein.

Klasse 1a 1b 2a 2b 3a 3b 4 5 6

MDM ohne Rinde (cm) bis 14 von 15 von 20 von 25 von 30 von 35 von 40 von 50 von 60bis 19 bis 24 bis 29 bis 34 bis 39 bis 49 bis 59 aufwärts

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Im Falle eines Rechtsstreites ist die Befassung des Börsenschiedsgerichts möglich. Wird im Schlußbrief unter Gerichtsstand

"Schiedsgericht der Wiener Warenbörse" eingetragen, ist im Streitfall das Börsenschiedsgericht zuständig, und der ordentli-

che (sonst übliche) Rechtsweg wird ausgeschlossen.

Vorteile des Börsenschiedsgerichtes:

• schneller: erste Verhandlung bereits 2–3 Wochen nach Einbringung der Klage. Bei einfachen Verfahren wird bereits bei der 1.

Verhandlung Schiedsspruch gefällt.

• billiger: Die Kosten sind wesentlich geringer als bei einem anderen Verfahren. Sie betragen im günstigsten Fall nur rund ein

Zwanzigstel.

• sofort vollstreckbar: bereits 14 Tage nach Fällung des Schiedsspruches ist Exekution möglich.

• weltweit anerkannt: Schiedssprüche der Börse werden in 81 Staaten anerkannt und vollstreckt.

Nachteil des Börsenschiedsgerichtes:

• Es gibt keine zweite Instanz und damit keine Möglichkeit zu einer Berufung und einer neuerlichen Behandlung des Falles durch

andere Personen.

Ausnahme: Verfahrensmangel

Literatur

Holz richtig ausgeformt; Strenn, Zdimal; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (Hrsg.) 4. Auflage, Wien

Österreichische Holzhandelsusancen 1973; Bundesholzwirtschaftsrat, Wiener Börsekammer (Hrsg.);

Verlag der Wiener Börsekammer, Wien 1985

Industrieholz; Broschüre des Kooperationsabkommen Forst-Platte-Papier, Wien 1992

Holz und Energie; Jonas, Görtler, Haneder; Broschüre der Niederösterr. Landes-Landwirtschaftskammer, 8. Auflage, Wien 2001

Waldwirtschaft heute; Gilge, Grulich, Sandler, Spreitzhofer, Stadlmann; Österreichischer Agrarverlag, 5 Auflage, Wien 1999

Motorsäge-Schneidetechnik; Stadlmann; Merkblatt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Wien

Holzverkauf; Bobek; Skriptum für die Forstwirtschaftsmeisterausbildung, Wien 1992

Methodische Arbeit Nr. 4; Kooperationsabkommen Forst-Platte-Papier

Börsenschiedsgericht

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Kubierungstabelle für Rundholz

Tabelle zum Ablesen des Festgehaltes von Rundholz (ohne Rinde!)

Durch- L ä n g e i n M e t e rmesserin cm 1,00 2,00 2,50 2,60 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 5,20

6 0,003 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01

7 0,004 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01

8 0,001 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03

9 0,006 0,01 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03

10 0,008 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04 0,04

11 0,010 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04 0,04 0,05

12 0,011 0,02 0,03 0,03 0,04 0,05 0,05 0,06

13 0,013 0,03 0,03 0,04 0,05 0,05 0,06 0,07

14 0,015 0,03 0,04 0,05 0,05 0,06 0,07 0,08

15 0,018 0,04 0,04 0,05 0,06 0,07 0,08 0,09

16 0,020 0,04 0,05 0,06 0,07 0,08 0,09 0,10

17 0,023 0,05 0,06 0,07 0,08 0,09 0,10 0,11

18 0,025 0,05 0,06 0,08 0,09 0,10 0,11 0,13

19 0,028 0,06 0,07 0,09 0,1 0,11 0,13 0,14

20 0,031 0,06 0,08 0,09 0,11 0,13 0,14 0,16

21 0,035 0,07 0,09 0,09 0,10 0,12 0,14 0,16 0,17 0,18

22 0,038 0,08 0,10 0,10 0,11 0,13 0,15 0,17 0,19 0,20

23 0,042 0,08 0,10 0,11 0,12 0,15 0,17 0,19 0,21 0,22

24 0,045 0,09 0,11 0,12 0,14 0,16 0,18 0,20 0,23 0,24

25 0,049 0,10 0,12 0,13 0,15 0,17 0,20 0,22 0,25 0,26

26 0,053 0,11 0,13 0,14 0,16 0,19 0,21 0,24 0,27 0,28

27 0,057 0,11 0,14 0,15 0,17 0,20 0,23 0,26+ 0,29 0,30

28 0,062 0,12 0,15 0,16 0,18 0,22 0,25 0,28 0,31 0,32

29 0,066 0,13 0,17 0,17 0,20 0,23 0,26 0,30 0,33 0,34

30 0,071 0,14 0,18 0,18 0,21 0,25 0,28 0,32 0,35 0,37

31 0,075 0,15 0,19 0,20 0,23 0,26 0,30 0,34 0,38 0,39

32 0,080 0,16 0,20 0,21 0,24 0,28 0,32 0,36 0,40 0,42

33 0,086 0,17 0,21 0,22 0,26 0,30 0,34 0,39 0,43 0,44

34 0,091 0,18 0,23 0,24 0,27 0,32 0,36 0,41 0,45 0,47

35 0,096 0,19 0,24 0,25 0,29 0,34 0,38 0,43 0,48 0,50

36 0,102 0,20 0,25 0,26 0,31 0,36 0,41 0,46 0,51 0,53

37 0,108 0,22 0,27 0,28 0,32 0,38 0,43 0,48 0,54 0,56

38 0,113 0,23 0,28 0,29 0,34 0,40 0,45 0,51 0,57 0,59

39 0,119 0,24 0,30 0,31 0,36 0,42 0,48 0,54 0,60 0,62

40 0,126 0,25 0,31 0,33 0,38 0,44 0,50 0,57 0,63 0,65

41 0,132 0,26 0,33 0,34 0,40 0,46 0,53 0,59 0,66 0,69

42 0,139 0,28 0,35 0,36 0,42 0,48 0,55 0,62 0,69 0,72

43 0,145 0,29 0,36 0,38 0,44 0,51 0,58 0,65 0,73 0,76

44 0,152 0,30 0,38 0,40 0,46 0,53 0,61 0,68 0,76 0,79

45 0,159 0,32 0,40 0,41 0,48 0,56 0,64 0,72 0,80 0,83

46 0,166 0,33 0,42 0,43 0,50 0,58 0,66 0,75 0,83 0,86

47 0,173 0,35 0,43 0,45 0,52 0,61 0,69 0,78 0,87 0,90

48 0,181 0,36 0,4 0,47 0,54 0,63 0,72 0,81 0,90 0,94

49 0,189 0,38 0,47 0,49 0,57 0,66 0,75 0,85 0,94 0,98

50 0,196 0,39 0,49 0,51 0,59 0,69 0,79 0,88 0,98 1,02

40

Kubierungstabelle für Rundholz

für Längen von: 5,50 m bis 10,00 m

Durch- L ä n g e i n M e t e rmesserin cm 5,50 6,00 6,50 7,00 7,50 8,00 8,50 9,00 9,50 10,0

6 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03

7 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,04 0,04

8 0,03 0,03 0,03 0,04 0,04 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05

9 0,04 0,04 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05 0,06 0,06 0,06

10 0,04 0,05 0,05 0,05 0,06 0,06 0,07 0,07 0,07 0,08

11 0,05 0,06 0,06 0,07 0,07 0,08 0,08 0,09 0,09 0,10

12 0,06 0,07 0,07 0,08 0,08 0,09 0,10 0,10 0,011 0,11

13 0,07 0,08 0,09 0,09 0,10 0,11 0,11 0,12 0,13 0,13

14 0,08 0,09 0,10 0,11 0,12 0,12 0,13 0,14 0,15 0,15

15 0,10 0,11 0,11 0,12 0,13 0,13 0,15 0,16 0,17 0,18

16 0,11 0,12 0,13 0,14 0,15 0,16 0,17 0,18 0,19 0,20

17 0,13 0,14 0,15 0,16 0,17 0,18 0,19 0,20 0,22 0,23

18 0,14 0,15 0,17 0,18 0,19 0,20 0,22 0,23 0,24 0,25

19 0,16 0,17 0,18 0,20 0,21 0,23 0,24 0,26 0,27 0,28

20 0,17 0,19 0,20 0,22 0,24 0,25 0,27 0,28 0,30 0,31

21 0,19 0,21 0,23 0,24 0,26 0,28 0,29 0,31 0,33 0,35

22 0,,21 0,23 0,25 0,27 0,29 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38

23 0,23 0,25 0,27 0,29 0,31 0,33 0,35 0,37 0,39 0,42

24 0,25 0,27 0,29 0,32 0,34 0,36 0,38 0,41 0,43 0,45

25 0,27 0,29 0,32 0,34 0,37 0,39 0,42 0,44 0,47 0,49

26 0,29 0,32 0,35 0,37 0,40 0,42 0,45 0,48 0,50 0,53

27 0,32 0,34 0,37 0,40 0,43 0,46 0,49 0,52 0,54 0,57

28 0,34 0,37 0,40 0,43 0,46 0,49 0,52 0,55 0,59 0,62

29 0,36 0,40 0,43 0,46 0,50 0,53 0,56 0,59 0,63 0,66

30 0,39 0,42 0,46 0,49 0,53 0,57 0,60 0,64 0,67 0,71

31 0,42 0,45 0,49 0,53 0,57 0,60 0,64 0,68 0,72 0,75

32 0,44 0,48 0,52 0,56 0,60 0,64 0,68 0,72 0,76 0,80

33 0,47 0,51 0,56 0,60 0,64 0,68 0,73 0,77 0,81 0,86

34 0,50 0,54 0,59 0,64 0,68 0,73 0,77 0,82 0,86 0,91

35 0,53 0,58 0,63 0,67 0,72 0,77 0,82 0,87 0,91 0,95

36 0,56 0,61 0,66 0,71 0,76 0,81 0,87 0,92 0,97 1,02

37 0,59 0,65 0,70 0,75 0,81 0,86 0,91 0,97 1,02 1,08

38 0,62 0,68 0,74 0,79 0,85 0,91 0,96 1,02 1,08 1,13

39 0,66 0,72 0,78 0,84 0,90 0,9+6 1,02 1,08 1,13 1,19

40 0,69 0,75 0,82 0,88 0,94 1,01 1,07 1,13 1,19 1,26

41 0,73 0,79 0,86 0,92 0,99 1,06 1,12 1,19 1,25 1,32

42 0,76 0,83 0,90 0,97 1,04 1,11 1,18 1,25 1,32 1,39

43 0,80 0,87 0,94 1,02 1,09 1,16 1,23 1,31 1,381 1,45

44 0,84 0,91 0,99 1,06 1,14 1,22 1,29 1,37 1,45 1,52

45 0,88 0,95 1,03 1,11 1,19 1,27 1,35 1,43 1,51 1,59

46 0,91 1,00 1,08 1,16 1,25 1,33 1,41 1,50 1,58 1,66

47 0,95 1,04 1,13 1,21 1,30 1,39 1,47 1,56 1,65 1,73

48 1,00 1,09 1,18 1,27 1,36 1,45 1,54 1,63 1,72 1,81

49 1,04 1,13 1,23 1,32 1,41 1,51 1,60 1,70 1,79 1,89

50 1,08 1,18 1,28 1,37 1,47 1,57 1,67 1,77 1,87 1,96

41

für Längen von: 11,00 m bis 20,00 m

Durch- L ä n g e i n M e t e rmesserin cm 11,00 12,00 13,00 14,00 15,00 16,00 17,00 18,00 19,00 20,00

6 0,03 0,03 0,04 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05 0,05 0,06

7 0,04 0,05 0,05 0,05 0,06 0,06 0,07 0,07 0,07 0,08

8 0,06 0,06 0,07 0,07 0,08 0,08 0,09 0,09 0,10 0,10

9 0,07 0,08 0,08 0,09 0,10 0,10 0,11 0,12 0,12 0,13

10 0,09 0,09 0,10 0,11 0,12 0,13 0,13 0,14 0,15 0,16

11 0,10 0,11 0,12 0,13 0,14 0,15 0,16 0,17 0,18 0,19

12 0,12 0,14 0,15 0,16 0,17 0,18 0,19 0,20 0,21 0,23

13 0,15 0,16 0,17 0,19 0,20 0,21 0,23 0,24 0,25 0,27

14 0,17 0,18 0,20 0,22 0,23 0,25 0,26 0,28 0,29 0,31

15 0,19 0,21 0,23 0,25 0,27 0,28 0,30 0,32 0,34 0,35

16 0,22 0,24 0,26 0,28 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40

17 0,25 0,27 0,30 0,32 0,34 0,38 0,39 0,41 0,43 0,45

18 0,28 0,31 0,33 0,36 0,38 0,41 0,43 0,46 0,48 0,51

19 0,31 0,34 0,37 0,40 0,43 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57

20 0,35 0,38 0,41 0,44 0,47 0,50 0,53 0,57 0,60 0,63

21 0,38 0,42 0,45 0,48 0,52 0,55 0,59 0,62 0,66 0,69

22 0,42 0,46 0,49 0,53 0,57 0,61 0,65 0,68 0,72 0,76

23 0,46 0,50 0,54 0,58 0,62 0,66 0,71 0,75 0,79 0,83

24 0,50 0,54 0,59 0,63 0,68 0,72 0,77 0,81 0,86 0,90

25 0,54 0,59 0,64 0,69 0,74 0,79 0,83 0,88 0,93 0,98

26 0,58 0,64 0,69 0,74 0,80 0,85 0,90 0,96 1,01 1,06

27 0,63 0,69 0,74 0,80 0,86 0,92 0,97 1,03 1,09 1,15

28 0,68 0,74 0,80 0,86 0,92 0,99 1,05 1,11 1,17 1,23

29 0,73 0,79 0,86 0,92 0,99 1,06 1,12 1,19 1,25 1,32

30 0,78 0,85 0,92 0,99 1,06 1,13 1,20 1,27 1,34 1,41

31 0,83 0,91 0,98 1,06 1,13 1,21 1,28 1,36 1,43 1,51

32 0,88 0,97 1,05 1,13 1,21 1,29 1,37 1,45 1,53 1,61

33 0,94 1,03 1,11 1,20 1,28 1,37 1,45 1,54 1,63 1,71

34 1,00 1,09 1,18 1,27 1,36 1,45 1,54 1,63 1,73 1,82

35 1,06 1,15 1,25 1,35 1,44 1,54 1,64 1,73 1,83 1,92

36 1,12 1,22 1,32 1,43 1,53 1,63 1,73 1,83 1,93 2,04

37 1,18 1,29 1,40 1,51 1,61 1,72 1,83 1,94 2,04 2,15

38 1,25 1,36 1,47 1,59 1,70 1,81 1,93 2,04 2,15 2,27

39 1,31 1,43 1,55 1,67 1,79 1,91 2,03 2,15 2,27 2,39

40 1,38 1,51 1,63 1,76 1,88 2,01 2,14 2,26 2,39 2,51

41 1,45 1,58 1,72 1,85 1,98 2,11 2,24 2,38 2,51 2,64

42 1,52 1,66 1,80 1,94 2,08 2,22 2,36 2,49 2,63 2,77

43 1,60 1,74 1,89 2,03 2,18 2,32 2,47 2,61 2,76 2,90

44 1,67 1,82 1,98 2,13 2,28 2,43 2,58 2,74 2,89 3,04

45 1,75 1,91 2,07 2,23 2,39 2,54 2,70 2,86 3,02 3,18

46 1,83 1,99 2,16 2,33 2,49 2,66 2,83 2,99 3,16 3,23

47 1,91 2,08 2,26 2,43 2,60 2,78 2,95 3,12 3,30 3,47

48 1,99 2,17 2,35 2,53 2,71 2,90 3,08 3,26 3,44 3,26

49 2,07 2,26 2,45 2,64 2,83 3,02 3,21 3,39 3,58 3,77

50 2,16 2,36 2,55 2,75 2,95 3,14 3,34 3,53 3,73 3,93

42

Förderungs- und Beratungsstellen für die Forstwirtschaft

Weitere Adressen

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1; 1012 Wien

Tel.:01/71100; Internet: http://www.bmfl.gv.at

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

Löwelstraße 12; 1014 Wien

Tel.: 01/53441-0; Internet: http://www.pklwk.at

Bundeswaldbauernverband

Löwelstraße 12; 1014 Wien

Tel.: 01/53441-0; Internet: http://www.pklwk.at

Förderungs- und Beratungsstellen

Bundesland

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Landwirtschaftskammer

Esterhazystr. 15; 7000 EISENSTADT02682/702-602http://www.lk-bgld.at

Museumgasse 5; 9020 Klagenfurt0463/5850http://www.lk-kaernten.at

Wienerstraße 64; 3110 St Pölten02742/259-4000http://www.lk-noe.at.at

Auf der Gugl 3; 4021 Linz0732/6902http://www.lk-ooe.at

Schwarzstraße 19; 5024 Salzburg0662/870571http://www.lk-salzburg.at

Hamerlinggasse 3; 8010 Graz0316/8050-0http://www.lk-stmk.at

Brixnerstr. 1; 6021 Innsbruck0512/5929http://www.lk-tirol.at

Montfortstr. 9–11; 6900 Bregenz05574/420-44-11http://www.lk.vbg.at

Gumpendorferstr. 15;1060 Wien01/5879528http://www.lk-wien.at

Landesregierung

Freiheitsplatz 1;7000 Eisenstadt02682/600-25-60http://www.bgld.gv.at

Bahnhofplatz 5; 9021 Klagenfurt0463/536-31032http://www.ktn.gv.at

Landhausplatz 1; 3109 St. Pölten02742/9005http://www.noe.gv.at

Anzengruberstraße 21; 4010 Linz02732/7720-4661http://www.ooe.gv.at

Fanny von Lehnerstr. 1; 5010 Salzburg0662/8042-3678http://www.land-sbg.gv.at

Brückenkopfg. 6; 8020 Graz0316/877-0http://www.stmk.gv.at

Bürgerstr. 36; 6010 Innsbruck0512/508http://www.tirol.gv.at

Landhaus; 6901 Bregenz05574/511-25310http://www.vorarlberg.at

Volksgartenstr. 3; 1016 Wien01/400097911http://www.magwien.gv.at