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1. Wahl der Prüfungsfächer 2. Berechnung Gesamtqualifikation 3. Terminplan 4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung 5. Hinweise zur mündlichen Prüfung Informationen zum Abitur 2014

1.Wahl der Prüfungsfächer 2.Berechnung Gesamtqualifikation 3.Terminplan 4.Hinweise zur schriftlichen Prüfung 5.Hinweise zur mündlichen Prüfung Informationen

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1. Wahl der Prüfungsfächer

2. Berechnung Gesamtqualifikation

3. Terminplan

4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung

5. Hinweise zur mündlichen Prüfung

Informationen zum Abitur 2014

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1. Wahl der Prüfungsfächer

Prüfung in 5 Fächern: vier schriftlich, eines mündlich

Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden

Schriftliche Prüfung:

Deutsch – Mathematik – Fremdsprache

weiteres Kernfach

Mündliche Präsentationsprüfung: weiteres zwei- oder vierstündiges Fach

Zusätzliche mündl. Prüfung im schriftl.Prüfungsfach: nur in besonderen Fällen (Gefährdung, Noten-verbesserung)

Aufgabenfelder

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Französisch

Physik

Musik

WICHTIG: Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein:

sprachlich-literarisch-künstlerisch

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch

gesellschaftswissenschaftlich

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Französisch Französisch Französisch

Physik Physik Physik

Musik

Geschichte

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Spanisch

Englisch

Wirtschaft

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Spanisch Spanisch Spanisch

Englisch Englisch Englisch

Wirtschaft

Religion

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Spanisch

Englisch

Wirtschaft

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Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.

Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Spanisch Spanisch Spanisch

Englisch Wirtschaft Wirtschaft

Wirtschaft

Sport

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2. Berechnung Gesamtqualifikation

Block I: Kursnoten aller 4 Halbjahre: 600 Punkte

Block II: Abiturprüfung: 300 Punkte

maximale Gesamtpunktzahl: 900 Punkte

Umrechnung in Dezimalnote zwischen 1,0 und 4,0nach Tabelle

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Unterkursregel für Block I:höchstens 20% der angerechneten Kurse unter 5P

Pflichtanrechnung in Block I

•20 Kurse in den Kernfächern

•2 Kurse in Kunst oder Musik

•4 Kurse Geschichte

•2 Kurse Geografie

•2 Kurse Gemein- schaftskunde

•je vier Kurse in zwei Natur-wissenschaften

•alle Kurse im mündlichen Prüfungsfach

Bringt man z.B. 44 Kurse in Block I ein, so werden alle Punkte zusammengezählt und mit 40/44 multipliziert

Block II:weitere Unterkursregeln

Übersicht Gesamtqualifikation

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3. Terminplan

Fr. 13.09. Wahl des 4. schriftl. Prüfungsfaches

Fr. 31.01. Zeugnisausgabe 12.1

Mo. 03.02. Wahl des 5. mündl. Prüfungsfaches

(Frühestens 29.01.) Fachprakt. Prüfung BK und Musik

Mi. 26.02. Schüler-Infoveranstaltung zum schriftl. Abi

Fr. 28.02. – Fr. 07.03. Fasnachtsferien

Mo. 10.03. – Di. 11.03. unterrichtsfrei für KS2

Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung

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3. Terminplan

Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung:– Mi. 12.03. Deutsch– Do. 13.03. Mathematik– Fr. 14.03. Französisch– Mo. 17.03. Englisch– Di. 18.03. Bio, Ph, Ch, BK, Mus, G, Ek, Gk, Wi, S

– Do. 20.03. Spanisch

Mo. 24.03. Wiederbeginn des Unterrichts

http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/770397

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3. Terminplan

Di. 06.05. Abgabe der Präsentationsthemen

Mo. 12.05. – Mi. 14.05. Kommunikationsprüfungen

Mi. 14.05. – Do. 15.05. Fachprakt. Prüfung Sport

Mo. 19.05. Letzter Unterrichtstag

Di. 20.05. Bekanntgabe Ergebnisse schriftl. Prüfung und Präsentationsthema, Zeugnisausgabe 12.2

Mi. 21.05. ggf. Wahl weiterer mündl. Prüfungsfächer

Di. 27.05. und Mi. 28.05. Mündliches Abitur

Fr. 06.06. Abiturfeier

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Klausurplan 2013/2014 2. Halbjahr Jahrgangsstufe 2 - Klasse 12

Sa, 1. Sa, 1. Di, 1. Do, 1. So, 1. Di, 1.

So, 2. So, 2. Mi, 2. Fr, 2. Mo, 2. Mi, 2.

Mo, 3. Mo, 3. Do, 3. Sa, 3. Di, 3. Do, 3.

Di, 4. Di, 4. Fr, 4. So, 4. Mi, 4. Fr, 4.

Mi, 5. Mi, 5. Sa, 5. Mo, 5. Do, 5. Sa, 5.

Do, 6. Do, 6. So, 6. Di, 6. Abgabe Präs.themen Fr, 6. Abifeier So, 6.

Fr, 7. Fr, 7. Mo, 7. Mi, 7. Sa, 7. Mo, 7.

Sa, 8. Sa, 8. Di, 8. Do, 8. So, 8. Di, 8.

So, 9. So, 9. Mi, 9. Fr, 9. Mo, 9. Mi, 9.

Mo, 10. Mo, 10. Do, 10. Sa, 10. Di, 10. Do, 10.

Di, 11. Di, 11. Fr, 11. So, 11. Mi, 11. Fr, 11.

Mi, 12. Mi, 12. Abi: D Sa, 12. Mo, 12. Kommunikationsprü. Do, 12. Sa, 12.

Do, 13. Do, 13. Abi: M So, 13. Di, 13. Kommunikationsprü. Fr, 13. So, 13.

Fr, 14. Fr, 14. Abi: F Mo, 14. Mi, 14. Komm.prü.+Abi S Sa, 14. Mo, 14.

Sa, 15. Sa, 15. Di, 15. Do, 15. Abi: fachpr. S So, 15. Di, 15.

So, 16. So, 16. Mi, 16. Fr, 16. Mo, 16. Mi, 16.

Mo, 17. Mo, 17. Abi: E Do, 17. Sa, 17. Di, 17. Do, 17.

Di, 18. Di, 18. Abi: NW, GW, Mu, BK, S Fr, 18. So, 18. Mi, 18. Fr, 18.

Mi, 19. Mi, 19. Sa, 19. Mo, 19. Do, 19. Sa, 19.

Do, 20. Do, 20. Abi: Sp So, 20. Di, 20. **Ausgabe Ergebnisse Fr, 20. So, 20.

Fr, 21. Fr, 21. Mo, 21. Mi, 21. Wahl zusätzl. Pr.f. Sa, 21. Mo, 21.

Sa, 22. Sa, 22. Di, 22. Do, 22. So, 22. Di, 22.

So, 23. So, 23. Mi, 23. Fr, 23. Mo, 23. Mi, 23.

Mo, 24. Mo, 24. Wiederbeginn Unt. Do, 24. Sa, 24. Di, 24. Do, 24.

Di, 25. Di, 25. Fr, 25. So, 25. Mi, 25. Fr, 25.

Mi, 26. Mi, 26. Sa, 26. Mo, 26. Do, 26. Sa, 26.

Do, 27. Do, 27. So, 27. Di, 27. Abi: mündl. Fr, 27. So, 27.

Fr, 28. Fr, 28. Mo, 28. Mi, 28. Abi: mündl. Sa, 28. Mo, 28.

Sa, 29. Di, 29. Do, 29. So, 29. Di, 29.

So, 30. Mi, 30. Fr, 30. Mo, 30. Mi, 30.

Mo, 31. Sa, 31. Do, 31.

Februar März April Mai Juni Juli

unterrichtsfrei für KS2

Klausurplan

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4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung(stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben)

10 Minuten vor Beginn der Prüfung anwesend sein

Genaue Prüfungszeiten: siehe Anlage

Überschreitung der Arbeitszeit nicht statthaft

Mitführen eines Handys während der Prüfung ist Täuschungsversuch

Prüfungsraum nur aus zwingenden Gründen kurzfristig verlassen

Unverzügliches Verlassen des Prüfungsraumes bei vorzeitiger Abgabe

An Prüfungstagen ist der Schulleiter 7.00 Uhr in der Schule anwesend, um Nichtteilnahme telefonisch zu melden

Schriftliche Bekanntgabe von zwei wichtigen Paragraphen der Abiturprüfungsordnung

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4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung§ 27 Nichtteilnahme, Rücktritt

1. Wird ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teilgenommen, gilt dies als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses. Der Schüler hat den Grund unverzüglich der Schule mitzuteilen.

2. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann dies nachträglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.

3. Sofern und insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Teilnahme an der Nachprüfung nach §17 Abs. 2 Satz 2 ist möglich. Hierbei bleiben die bereits erbrachten Prüfungsleistungen bestehen.

4. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.

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4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung§ 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

1. Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

2. Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.

3. Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses.

4. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.

5. Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

6. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.

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5. Hinweise zur mündlichen Prüfung(stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben)

Weitere mündliche Prüfungen bis spätestens ....... wählen

Das rosafarbene Datenblatt sorgfältig prüfen und bis spätestes ...... abgeben

Abiturzeugnis wird nur ausgegeben, wenn alle Bücher und Schlüssel abgegeben sind

Alle Schüler erscheinen am ............ zur Begrüßung durch den Prüfungsvorsitzenden.

Die Schüler müssen zur mündlichen Prüfung erscheinen, auch wenn Sie mit 0 Punkten nicht durchfallen können. Ein Schüler, der nicht erscheint, ist durchgefallen!

Präsentationsprüfungen sind ohne Vorbereitungszeit

Testmöglichkeit für die Technik wird geboten

Keine Garantie der Schule für Funktionieren der Technik, Alternative müssen vorgeplant sein

Einsicht in die Prüfungsunterlagen nach den großen Ferien möglich, Mitnahme nach 3 Jahren. Ohne Antrag werden die Arbeiten dann vernichtet.