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20 Stimmen für Hamburg

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20 Stimmen für Hamburg . Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen. Gliederung. Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg? Die Bürgerschaftswahl 2.1. Der Landeslistenstimmzettel 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel 2.3. Die Auszählung der Stimmen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: 20 Stimmen für Hamburg

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Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und

zu den Bezirksversammlungen

20 Stimmen für Hamburg

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1. Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg?

2. Die Bürgerschaftswahl

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

2.3. Die Auszählung der Stimmen

3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen

Gliederung

Page 4: 20 Stimmen für Hamburg

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April 2004

Oktober 2006

Juli 2007

Einführung eines neuen Wahlrechts auf der Grundlage eines Volksentscheids

Bürgerschaft beschließt Ände-rungen des neuen Wahlrechts

Bürgerschaft beschließt das für die Bürgerschaftswahl 2008 gültige Wahlrecht

1. Warum ein neues Wahlrecht?

Page 5: 20 Stimmen für Hamburg

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Februar 2009

Juni 2009

Erfolgreiches Volksbegehren der Initiatoren der Volksinitiative aus dem Jahr 2004

Bürgerschaft beschließt das nun gültige Wahlrecht

1. Warum ein neues Wahlrecht?

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2. Die Bürgerschaftswahl

Page 7: 20 Stimmen für Hamburg

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Am Wahltag erhält jede/r Wahlberechtigte 2 Stimmzettel:

Die Wahlberechtigten können für beide Stimmzettel maximal 10 Stimmen vergeben: 5 Stimmen für die Landesliste und 5 Stimmen für die Wahlkreisliste.

2. Die Bürgerschaftswahl

Landeslisten-stimmzettel

Wahlkreislisten-stimmzettel

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Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste auf, die hamburgweit gilt.

Auf dem Landeslistenstimmzettel stehen:

KEINE Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber

alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten

der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller Kandidatinnen und Kandidaten

5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können.

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

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2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Page 10: 20 Stimmen für Hamburg

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Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Sie können Ihre 5 Stimmen kumulieren (anhäufen).

Sie können Ihre 5 Stimmen panaschieren (verteilen).

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2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt der Liste einer Partei oder Wählervereinigung(Listenstimme).

Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Kandi-daten/Kandidatin

Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Personen einer Liste

Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Personen unter-schiedlicher Listen

Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weiteren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme

Sie geben Kandidat X von Partei A 4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie Kandidat Y von Partei B.

Sie geben 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen Kandidat X von Partei B

Kumulieren PanaschierenKumulieren + Panaschieren

Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen

Page 12: 20 Stimmen für Hamburg

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2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Kumulieren Panaschieren

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2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Panaschieren und Kumulieren

Page 14: 20 Stimmen für Hamburg

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Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können Ihre Stimmen sowohl für die Gesamtliste einer Partei bzw. Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben. Beispiel A

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Dann können Sie Ihre 5 Stimmen der Gesamtliste von Partei A geben.

Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten völlig

einverstanden.

Page 15: 20 Stimmen für Hamburg

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Beispiel B

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Dann geben Sie Ihre 5 Stimmen nicht der Gesamtliste von Partei A, sondern bspw. Kandidat X und Kandidat Y von Partei A.

Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten

NICHT einverstanden.

Page 16: 20 Stimmen für Hamburg

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Beispiel C

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

Dann geben Sie bspw. 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen den

Kandidatinnen und Kandidaten von Partei A, die Ihnen besonders gut gefallen.

Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten nur

TEILWEISE einverstanden.

Page 17: 20 Stimmen für Hamburg

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REGEL

2.1. Der Landeslistenstimmzettel

5 Stimmen = 5 Kreuze

Sie dürfen weniger, aber nie mehr als 5 Kreuze machen.

Page 18: 20 Stimmen für Hamburg

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Auf dem Wahlkreislistenstimmzettel stehen:

Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten

der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in dem die Person wohnt

Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben benannten personenbezogenen Angaben.

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Im Gegensatz zum Landeslistenstimmzettel geben Sie hier Ihre Stimme(n) nur einzelnen Personen, aber nie der Liste einer Partei bzw. Wählervereinigung.

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Für die Bürgerschaftswahl am 20.02.2011 wird es 17 unterschiedliche Wahlkreislistenstimmzettel geben.

Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen. Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede

Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf.

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

DENN

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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Graphische Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs

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Da die Anzahl der Wahlberechtigten nicht immer gleich ist, sind die Wahlkreise unterschiedlich groß. Daher ist die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen direkt gewählt werden, unterschied-lich:

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

In kleinen Wahlkreisen (z. B. Harburg) werden 3 Abgeordnete direkt gewählt.

In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden 4 Abgeordnete direkt gewählt.

In großen Wahlkreisen (z. B. Bergedorf) werden 5 Abgeordnete direkt gewählt.

Page 22: 20 Stimmen für Hamburg

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Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Sie können Ihre 5 Stimmen kumulieren (anhäufen).

Sie können Ihre 5 Stimmen panaschieren (verteilen).

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Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Kumulieren PanaschierenPanaschieren +

Kumulieren

Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt Kandidat Y von Partei A.

Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Einzelbewerber/in

Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Per-sonen einer Liste.

Sie verteilen Ihre Stimmen auf unter-schiedliche Perso-nen unterschiedl-icher Listen

Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weite-ren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme.

Sie geben Kandidat X von Partei A4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie einem/einer Einzelbewerber/in.

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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

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REGEL

2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

5 Stimmen = 5 Kreuze

Sie dürfen weniger, aber nie mehr als 5 Kreuze machen.

Page 26: 20 Stimmen für Hamburg

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4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der Bürgerschaft kommen:

1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten

2.3. Die Auszählung der Stimmen

Gesamtstimmen = Personenstimmen + Listenstimmen je Landesliste

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Auszählung der Personen- und Listenstimmen der einzelnen Landeslisten, wenn auf sie mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen ent-fallen (5%-Klausel)

Verteilung der 121 zu vergebenden Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der Anzahl der auf sie entfallenen Gesamtstimmen

2.3. Auszählung der Stimmen

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Rechenweg

2.3. Auszählung der Stimmen

Anzahl der Sitze = Gesamtstimmen Wahlzahl

Page 29: 20 Stimmen für Hamburg

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Wie wird die Wahlzahl errechnet?

2.3. Auszählung der Stimmen

Wahlzahl = Zahl aller gültigen LandesstimmenZahl der insges. Zu vergebenden Sitze

Page 30: 20 Stimmen für Hamburg

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Rechenbeispiel:

800.000 Wählerinnen/Wähler geben auf dem Landes-listenstimmzettel je 5 Stimmen ab. Dann liegen insge-samt 4 Mio. Landesstimmen vor. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall:

2.3. Auszählung der Stimmen

4.000.000 : 121 = 33.057,851gerundet 33.058

Page 31: 20 Stimmen für Hamburg

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Von den 4 Mio. Landesstimmen entfallen 1.450.000 Gesamtstimmen auf Partei A. Dann erhält Partei A insgesamt 44 Sitze. DENN:

Nach Auszählung der Gesamtstimmen steht also fest, wie sich die 121 Sitze auf die einzelnen Parteien bzw. Wählervereinigungen verteilen.

2.3. Auszählung der Stimmen

1.450.000 : 33.058 = 43,8623 aufgerundet 44 Sitze

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2. Schritt: Auszählung der Wahlkreislistenstimmen und Vergabe von 71 Bürgerschaftssitzen

Auszählung der Wahlkreisstimmen, die für jede Person einer Wahlkreisliste und für alle Personen einer Wahlkreisliste (Summe der Wahlkreisstimmen) abgegeben wurden

Errechnung der Zahl der Sitze, die in einem Wahlkreis auf eine Wahlkreisliste entfallen:

2.3. Auszählung der Stimmen

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Rechenweg

Zahl der Sitze je Wahlkreisliste

Summe der Wahlkreisstimmen Wahlzahl

2.3. Auszählung der Stimmen

=

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Zahl der insgesamt in einem Wahlkreis abgegebenen Wahlkreisstimmen . Zahl der im jeweiligen Wahlkreis zu vergebenden Sitze (3, 4 oder 5)

Wie wird die Wahlzahl errechnet?

Wahlzahl =

2.3. Auszählung der Stimmen

Page 35: 20 Stimmen für Hamburg

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Rechenbeispiel:

50.000 Wähler gehen im Wahlkreis X zur Wahl und geben auf dem Wahlkreislistenstimmzettel jeweils 5 Stimmen, also insgesamt 250.000 Stimmen ab. Wahlkreis X ist ein mittelgroßer Wahlkreis, in dem 4 Wahlkreissitze zu vergeben sind. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall 62.500. DENN:

2.3. Auszählung der Stimmen

250.000 : 4 = 62.500

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In unserem Beispiel entfallen von den 250.000 abgegebenen Stimmen 95.000 auf Personen, die auf der Wahlkreisliste von Partei A stehen. In diesem Fall erhält Partei A insgesamt 2 Wahlkreissitze. DENN:

2.3. Auszählung der Stimmen

95.000 : 62.500 = 1,52 aufgerundet 2 Wahlkreissitze

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In unserem Rechenbeispiel gehen die 2 Sitze an die beiden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahl-kreisliste, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten – unabhängig davon, welchen Platz die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste einnehmen.

2.3. Auszählung der Stimmen

Nur bei gleicher Stimmzahl entscheidet die Listenreihenfolge darüber, welche Person den Sitz in

der Bürgerschaft erhält.

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3. Schritt: Vergabe von 50 Bürgerschaftssitzen nach den Landeslisten

Zunächst wird für jede Partei bzw. Wählervereinigung festgestellt, wie viele der verbleibenden 50 Sitze ihr zustehen. Dafür muss ein neuer Rechenschritt vollzogen werden.

2.3. Auszählung der Stimmen

Betrachten wir dafür wieder Partei A:

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Partei A hat 44 der 121 Sitze erhalten. Nach Auszählung der Wahlkreislistenstimmen stellt sich heraus, dass Partei A insgesamt 24 Wahlkreissitze zustehen.

Für die Sitzverteilung an die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der Landesliste von Partei A stehen, verbleiben noch 20 Sitze.

2.3. Auszählung der Stimmen

Page 40: 20 Stimmen für Hamburg

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Um die 20 Sitze auf die Personen zu verteilen, die auf der Landesliste aufgeführt sind, werden 2 Rechenschritte voll-zogen:

1. Rechenschritt:

2.3. Auszählung der Stimmen

Zahl der Listenstimmen x Zahl der noch verbleibenden Sitze Zahl der auf die Landesliste entfallenen Gesamtstimmen

Page 41: 20 Stimmen für Hamburg

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Für Partei A bedeutet dies in Zahlen, wenn sie bspw. 725.000 Listenstimmen und 1.450.000 Gesamtstimmen erhalten hat:

725.000 x 20 : 1.450.000 = 10

10 der 20 Sitze gehen an die ersten 10 der auf der Landesliste von Partei A aufgeführten Kandidaten.

2.3. Auszählung der Stimmen

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2. Rechenschritt:

Die übrigen 10 Sitze werden an die Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die nicht an Stelle 1-10 der Landesliste stehen. Entscheidend ist für die Vergabe der Sitze jetzt nur die Anzahl der Personenstimmen, die die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten haben.

Nun sind alle Abgeordneten bekannt, die die 121 Sitze in

der Bürgerschaft einnehmen.

2.3. Auszählung der Stimmen

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4. Schritt: Errechnung der Gesamtzahl der Sitze in der Bürgerschaft

In der Bürgerschaft können mehr als 121 Sitze vergeben werden, wenn zum Beispiel

erfolgreiche Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber in die Bürgerschaft einziehen

Überhang- und Ausgleichsmandate errungen werden

die Mehrheitssicherungsklausel zur Anwendung gebracht wird.

2.3. Auszählung der Stimmen

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Fast alle Regeln, die für die Bürgerschaftswahl gelten, gelten auch für die Wahl zu den Bezirksversammlungen: Jede/r Wahlberechtigte hat 10 Stimmen:

3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen

5 Bezirksstimmen für die Wahl nach

Bezirkslisten

5 Wahlkreisstimmen für die Wahl nach Wahlkreislisten

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Die 10 Stimmen können beliebig panaschiert und/oder kumuliert werden.

Nahezu 60% der Abgeordneten in den Bezirksversammlungen werden über Wahl-kreislisten, nahezu 40% über Bezirkslisten gewählt.

Die Abgeordneten werden in Mehrmandatswahlkreisen gewählt.

Die Zahl der Sitze in den Bezirksversammlungen kann sich bspw. durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen

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Besonderheiten:

In den meisten der 7 Bezirke sind 51 Bezirksabge-ordnete zu wählen.

Ausnahmen: Bergedorf (45 Abgeordnete) Wandsbek (57 Abgeordnete)

Es gilt die 3%-Klausel.

3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen

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Ende

Viel Erfolg mit dem neuen Wahlrecht