20131003 RZ Frust Um Walliser Datenschutz

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    www.rz-online.ch

    R E G I O N

    | 11Donnerstag, 10. Januar 2013

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    Frust um DatenschutzWallis Das Gesetz ber dieInormation der ent-lichkeit, den Datenschutzund die Archivierung(GIDA) ist vor zwei Jahrenin Krat getreten. Seitdemgibt es Kontroversen.

    Seit dem Inkratreten des GIDA im

    Jahr 2011 gilt im Wallis das ent-

    lichkeitsprinzip, welches das trans-

    parante Handeln der entlichenOrgane verlangt. Seitdem kann jede

    Person Einsicht in amtliche Doku-

    mente verlangen (Ausnahmen: www.

    datenschutz-vs.ch). Um diesem Ge-

    setz gerecht zu werden, stellte der

    Kanton Wallis im Jahr 2011 eine Da-

    tenschutz- und entlichkeitsbe-

    autrage im Mandatsverhltnis an.

    Diese arbeitet unter Ausicht der

    Datenschutzkommission und ist kei-

    nem Departement unterstellt, da die

    Unabhngigkeit der Beautragten ge-wahrt werden muss. Es gibt sehr

    viel Arbeit, erklrt Ursula Sury, Da-

    tenschutz- und entlichkeitsbeau-

    tragte im Kanton Wallis. Behrden

    und Privatpersonen begreien, das

    es in ihrer Verantwortung liegt, mit

    Inormationen korrekt umzugehen.

    Aus diesem Grund wrden sich die

    Anragen huen. Dazu kmen noch

    Beratungen, Mitarbeit in Projekten,

    Mediation, Datenberprungen und

    vieles mehr. Der Berg der unerle-

    digten Augaben ist gross, so Sury.Und: Die Behrden sind mit dem -

    entlichkeitsprinzip berordert, sie

    haben keine Erahrung und sind au

    Hilestellungen angewiesen.

    Budget als Problem

    Das Budget r den Datenschutz und

    das entlichkeitsprinzip wurde im

    Jahr 2012 um 33 Prozent au 100000

    Franken gekrzt. Ich habe stets be-

    tont, dass ich mit so einem kleinen

    Budget nicht proessionell arbeitenkann, erklrt Sury. Als Konsequenz

    au die drastische Budgetkrzung

    trat die damalige Datenschutzkom-

    mission gar geschlossen zurck. Im WDemissionsschreiben an den Gross-

    Reichen 100000 Franken r den Datenschutz und das fentlichkeitsprinzip?

    rat heisst es: eine vollstndige Erl-

    lung aller gesetzlichen Vorlagen ist

    mit eingeschrnkten Mitteln nicht zu

    gewhrleisten. Weiter wird der Bud-

    getentscheid als sachremd, ber-

    eilt und beremdend beschrieben.

    Ausserdem sah es die Kommission

    als gegeben an, dass die wieder-

    sprechenden Vorgaben des Grossen

    Rates die Unabhngigkeit der Kom-mission akut gehrdet.

    Prioritten falsch gesetzt?Um das GIDA proessionell umzu-

    setzen, wird gemss Sury ein Bud-

    get von 450000 Franken bentigt.

    Eine entsprechende Jahresplanung

    sei gemacht, vom Grossen Rat aber

    nicht bercksichtigt worden. Ich

    kann das mit meiner Proessionali-

    tt nicht vereinbaren, erklrt Sury,

    welche augrund der knappen nan-

    ziellen Mittel keine neue Anragenbearbeiten, sondern nur noch die

    Bestehenden abarbeiten kann. Das

    entlichkeitsprinzip wird noch

    nicht gelebt, die Behrden werden

    nicht gengend untersttzt. Ande-

    rer Ansicht ist CVPO-Abgeordneter

    Philipp Matthias Bregy, welcher die

    Budgetkrzung mit einer Motion ins

    Rollen gebracht hatte. Ein Budget

    von 450000 Franken ist unverhlt-

    nismssig. Da Frau Sury mit dem ge-

    sprochenen Budget nicht arbeitenkann, wurde das Mandat nun ent-

    lich ausgeschrieben.

    arnung an WalliserRegierung

    Da Sury unter den gegebenen Um-

    stnden kein neues Bewerbungs-

    dossier einreichen will, wird das

    Mandat neu besetzt werden. Mirhat die Arbeit im zweisprachigen

    Kanton in den Feldern Datenschutz

    und entlichkeitsprinzip sehr ge-

    allen. Der proessionelle Umgang

    mit Inormationen hat eine grosse

    Aussenwirkung und wre wichtig

    r den Tourismus, bedauert Sury.Untersttzung gibt es von der Pira-

    tenpartei: Wir waren durch die Neu-

    ausschreibung des Mandats ber-

    rascht, meint Christian Schnidrig,

    Co-Prsident der Walliser Piraten.

    Die Wichtigkeit und der Nutzen die-

    ser Behrde wird vllig verkannt.

    Die Weiterarbeit mit einem redu-

    zierten Budget birgt brigens vielKonfiktpotential in sich. Am 18.

    April 2013 warnte der eidgens-

    sische Datenschutzbeautragte

    Hans-Peter Thr die Walliser Re-gierung in einem Schreiben: Diese

    Krzung behindert die Arbeit der

    Beautragten und wirt Zweiel an

    der Eektivitt des GIDA au. Aus-

    serdem wiederspreche die Krzung

    der Bundesgesetzgebung sowie den

    Empehlungen, die der Schweiz im

    Zusammenhang mit dem Schen-

    genabkommen von den EU-Mitglie-

    dern gemacht wurden. Das knnte

    bei der nchsten Auswertung des

    Schengenabkommens (2014) negati-ve Konsequenzen mit sich bringen,

    schreibt Thr weiter. Daneben ver-

    liert die Transparenz, verliert jeder

    Steuerzahler, der sein Recht au In-

    ormation wahrnehmen will. tt

    Bild: pixelio.de/jenpix.de