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Österreichische Präsidentschaftskanzlei A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz Tel +43-1-53422-0 [email protected] GZ S700010/814-STR/2015 Wien, am 8. September 2015 Sehr geehrter Herr Direktor! Wie Sie wissen, wurde der Herr Bundesminister für Justiz um Prüfung der Gnadenfrage ersucht. In dem nun vorliegenden Informationsschreiben an den Herrn Bundespräsidenten verweist der Herr Bundesminister zunächst auf einen Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung mit einer Stellungnahme der Presseabteilung des österreichischen Aussenministeriums, den ich in der Anlage mitübersende. Herr Stephan Templ wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. April 2013 des Verbrechens des schweren Betruges schuldig erkannt. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Jänner 2014 zurück. Mit Urteil vom 20. März 2014 wies das Oberlandesgericht Wien die gleichfalls erhobene Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Nach Auffassung des Herrn Bundesministers ist ein Gnadenerweis zum derzeitigen Zeitpunkt in keiner Weise indiziert. Entsprechend hat der Herr Bundesminister dem Herrn Bundespräsidenten keinen Gnadenvorschlag unterbreitet. Ein solcher Vorschlag wäre aber – wie Sie wissen – verfassungsgesetzliche Voraussetzung für einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten. Mit Blick auf die über Herrn Templ verhängte dreijährige Freiheitsstrafe informiert der Herr Bundesminister darüber, dass in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des alljährlich ergehenden Weihnachtsbegnadigungserlasses des Bundesministers für Justiz die Prüfung der Gnaden- frage von Amts wegen nach Verbüßung von 18 Monaten der Freiheitsstrafe (ein Drittel der Strafe vollzogen, höchstens 18 Monate vor Strafende) erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen Mag. Barbara Reininger eh. elektronisch gefertigt Herrn Andrew Srulevitch [email protected]

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Österreichische Präsidentschaftskanzlei

A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz Tel +43-1-53422-0 [email protected]

GZ S700010/814-STR/2015 Wien, am 8. September 2015

Sehr geehrter Herr Direktor! Wie Sie wissen, wurde der Herr Bundesminister für Justiz um Prüfung der Gnadenfrage ersucht. In dem nun vorliegenden Informationsschreiben an den Herrn Bundespräsidenten verweist der Herr Bundesminister zunächst auf einen Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung mit einer Stellungnahme der Presseabteilung des österreichischen Aussenministeriums, den ich in der Anlage mitübersende. Herr Stephan Templ wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. April 2013 des Verbrechens des schweren Betruges schuldig erkannt. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Jänner 2014 zurück. Mit Urteil vom 20. März 2014 wies das Oberlandesgericht Wien die gleichfalls erhobene Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Nach Auffassung des Herrn Bundesministers ist ein Gnadenerweis zum derzeitigen Zeitpunkt in keiner Weise indiziert. Entsprechend hat der Herr Bundesminister dem Herrn Bundespräsidenten keinen Gnadenvorschlag unterbreitet. Ein solcher Vorschlag wäre aber – wie Sie wissen – verfassungsgesetzliche Voraussetzung für einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten. Mit Blick auf die über Herrn Templ verhängte dreijährige Freiheitsstrafe informiert der Herr Bundesminister darüber, dass in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des alljährlich ergehenden Weihnachtsbegnadigungserlasses des Bundesministers für Justiz die Prüfung der Gnaden-frage von Amts wegen nach Verbüßung von 18 Monaten der Freiheitsstrafe (ein Drittel der Strafe vollzogen, höchstens 18 Monate vor Strafende) erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen Mag. Barbara Reininger eh.

elektronisch gefertigt

Herrn Andrew Srulevitch [email protected]

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20 Freitag, 4. April 2014 ! Nr. 79MEINUNG & DEBATTEINTERNATIONALE AUSGABENeuö Zürcör Zäitung

Sponsoringund Philanthropie

Zur Tradition der weiblichen Philanthropie.Von Elisa Bortoluzzi Dubach

Sponsoring hat Zukunft. Nach den neuesten Statistiken derIEG International Event Group, die seit 1990 immer zum Jah-resbeginn einen Überblick zur Branche veröffentlicht, werdendie Investitionen im Sponsoring von 7,7 Milliarden Dollar1990 bis Ende 2014 auf 55,3 Milliarden Dollar ansteigen.Ohne die Sponsoring-Investitionen der USA gaben im Jahr2013 die Sponsoren im Rest der Welt 33,4 Milliarden Dollaraus – und dieser Betrag soll 2014 noch um 3,9 Prozent steigen,auf insgesamt 34,7 Milliarden Dollar. Dabei ist Europa dieRegion mit dem geringsten Wachstum, d. h. mit einer Zu-nahme von nur gerade 2,1 Prozent. Das ist wenig im Vergleichzur Geschwindigkeit, mit der das Sponsoring in Asien zu-nimmt (+5,6 Prozent), vor Zentral- und Südamerika, allenvoran Brasilien, wo in einigen Monaten die Fussball-Welt-meisterschaft und 2016 die Olympischen Spiele stattfindenwerden. In der Tat ist der Sport der Sektor, den Firmen füreine strategische Investition in Sponsoring am häufigstenwählen, während Kunst und Kultur noch nicht als wirksameEinsatzbereiche gesehen werden.

Der idealtypische Schweizer Stifter

Heute gibt es in Europa geschätzte 110 000 gemeinnützigeStiftungen, die ein Vermögen von rund 350 Milliarden Euroverwalten. Der europäische Stiftungssektor schüttet gemässInformationen von Swiss Foundations jedes Jahr rund 83 Mil-liarden Euro für das Gemeinwohl aus. Die Schweiz ist einerder grössten Märkte, was private Finanzierung betrifft. Wäh-rend gemäss dem Fachverband für Sponsoring (Faspo) derSponsoring-Markt hierzulande um die 900 Millionen Frankenjährlich umsetzt und dabei relativ stabil bleibt, lässt sich vomMarkt der Philanthropie nicht dasselbe behaupten. Wie derStiftungsreport 2013 ermittelt hat, gibt es in der Schweiz12 975 klassische Stiftungen, die ein Vermögen von über 70Milliarden Franken verwalten, und es werden 1,5 MilliardenFranken an Geldern verteilt. Ein Drittel der Schweizer Stif-tungen wurde in den letzten zehn Jahren gegründet, allein2012 waren es 376, wovon mehr als die Hälfte (220) unterBundesaufsicht stehen und somit auf nationaler und inter-nationaler Ebene aktiv sind.

Der klassische Schweizer Stiftungsgründer ist um die sech-zig Jahre alt, männlich, verheiratet und der evangelischenKonfession angehörig. Ein Grossteil der Gründer errichtetseine Stiftung im Alter zwischen 50 und 60 Jahren. Stiftungenliegen in der Schweiz immer noch vorwiegend in der Handvon Männern. Doch in den letzten zehn Jahren waren gemässeiner an der Universität Freiburg herausgegebenen Stifter-studie Schweiz immerhin schon 43 Prozent der GründerFrauen. Das Tessin weicht von den nationalen Parametern ab.Hier liegt das Durchschnittsalter bei 66 Jahren, in 75 Prozentder Fälle ist in der Südschweiz der Gründer männlich, nur 25Prozent sind Frauen; 47 Prozent sind gemäss der 2010 ver-öffentlichten Studie «Interagire con le Fondazioni» beruflichaktiv, 44 Prozent in Pension. Oft liegen der Gründung einerStiftung persönliche Erwartungen zugrunde, religiöse oderethische Überzeugungen und der Wunsch, soziale Problemezu lösen – ein Aspekt, der in der Schweiz aufhorchen lässt.

Zwei Aspekte beeindrucken besonders. Einerseits ist dadas offensichtliche Bedürfnis der Philanthropen, sich zusam-menzuschliessen: Ob es sich nun um Geschäftsführer von Stif-tungen handelt oder um einzelne Mäzene, der Trend zu Zu-sammenschlüssen scheint europaweit derselbe zu sein. AlsBeispiel sei hier etwa auf Pecunia, das Erbinnen-Netzwerke. V. in Deutschland, verwiesen. In den USA dagegen scheintdieser Trend abzunehmen. Andererseits zeichnet sich einewahre Renaissance der weiblichen Philanthropie ab. Es han-delt sich hierbei nicht um ein neues Phänomen – die ersteSchweizer Stiftung wurde schon 1354 von Anna Seiler in Berngegründet –, aber es fällt auf, dass die philanthropisch aktivenFrauen öffentlich auftreten.

Geerbte Vermögen

Dazu tragen viele Faktoren bei: Die lange Tradition der seitHunderten von Jahren existierenden weiblichen Philanthro-pie, an deren Ursprung eine Koinzidenz der Non-Profit-Weltmit der philanthropischen Welt liegt; eine höhere Lebens-erwartung der Frauen, die dadurch oft zu Erben von grossenVermögen werden und die Zeit und das Geld haben, philan-thropische Projekte zu finanzieren. Dazu kommt eine grös-sere Autonomie bei Entscheidungen. Noch nie hatten so vieleFrauen Führungsrollen inne und verfügten somit über Gelder– ein Kontext, in dem Frauen die Hebel der politischen, wirt-schaftlichen und nun auch philanthropischen Welt in die Handnehmen. Diese Tendenz, die einzelne Personen dazu bringt,mit bedeutenden Aktionen die Arbeit des Staates zu ergän-zen, spiegelt auch die offensichtliche Fähigkeit der Unterneh-mer wider, mit alternativen und den Staat ergänzendenModellen auf die grossen Herausforderungen der Zukunft zureagieren. Die Synergie zwischen Sponsoring und Philanthro-pie stellt eine bedeutende Ressource dar, dies umso mehr, alskonzertierte Kooperationen erst beginnen, zum Motor gesell-schaftlichen Wandels werden... . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .

Elisa Bortoluzzi Dubach ist Stiftungs- und Sponsoringberaterin mit Lehraufträgen anUniversitäten im In- und Ausland.

HOSSEIN FATEMI / PANOS

FOTO-TABLEAU: URMIA – EIN SALZSEE STIRBT 5/5

Wenn der westlich von Täbris im Nordwesten Irans gelegene Urmiasee tatsächlich austrocknet, wäre es nicht nur aus mit denSchlammbädern am Ufer des salzhaltigen Gewässers, die Hossein Fatemi in allen Varianten fotografiert hat: 5 Millionen Men-schen könnten dann gezwungen sein, die Gegend zu verlassen. Mit gutem Grund hat Präsident Rohani die Rettung des Seesdeshalb zur Chefsache gemacht und zu diesem Behuf unlängst eine internationale Konferenz von Wissenschaftern einberufen.

ZUSCHRIFTEN VON LESERINNEN UND LESERN.. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . ..

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KORRIGENDUM

zz. ! Im SDA-Artikel «Mehr fleisch-loses Essen» (NZZ 3. 4. 14) wurdeAdriano Mannino fälschlicherweise alsCo-Präsident der Giordano-Bruno-Stif-tung bezeichnet. Tatsächlich ist Man-nino Co-Präsident der Schweizer Regio-nalgruppe der (deutschen) Giordano-Bruno-Stiftung.

Die RepublikÖsterreich wehrt sichDer in der NZZ vom 29. März unter demTitel «Freiheitsstrafe nach der Wieder-gutmachung» erschienene Artikel er-staunt. Denn, ohne es freilich ganz sodeutlich auszusprechen, werden der ös-terreichischen Justiz darin doch rechteindeutig «Revanche-Motive» vorge-worfen. Bloss weil «ein Antragsformularzur Restituierung nicht richtig ausge-füllt» wurde, soll ein österreichischerJournalist demnächst eine 3-jährigeHaftstrafe antreten. «Die ausgespro-chene Strafe ist völlig unverständlich»,ist doch der Journalist bis anhin unbe-scholten. Aber, und das könnte ja dasVorgehen der österreichischen Justiz er-klären, er hat in der Vergangenheit «ineinem Buch und in verschiedenen Zei-tungsartikeln die Haltung und PraxisÖsterreichs in Restitutionsfragen scharfkritisiert». Und noch eine letzte «Unge-heuerlichkeit»: Da bezeichnet sich indiesem Fall «doch wahrhaftig die Repu-blik Österreich als Geschädigte».

Ein Blick auf die Fakten kann viel-leicht etwas Licht in die österreichischenUnverständlichkeiten und Ungeheuer-lichkeiten bringen: Bei diesem Fall han-delt es sich um ein zweijähriges Strafver-fahren wegen schweren Betruges. DasGericht sah es als erwiesen an, dass derbeklagte Journalist mit einer Reihe vongezielten Handlungen wahrheitswidrigvorspiegelte, dass seine Mutter ein Ein-zelkind gewesen sei. Die Existenz einerebenfalls anspruchsberechtigten Tantewurde von ihm hingegen verschwiegen.Auf diese Weise wurde seiner Muttervon der österreichischen Bundes-immobiliengesellschaft ein Liegen-schaftsanteil im Wert von 1,1 MillionenEuro übertragen. Gleichzeitig verhin-derte der Beklagte, dass seine zu glei-chen Teilen erbberechtigte 84-jährigeTante den ihr zustehenden Hälfteanteilbeanspruchen konnte. Die geschädigte

Tante brachte daraufhin ihren Neffenzur Anzeige und war in dem Verfahrenals Privatbeteiligte vertreten. Die Verur-teilung wegen schweren Betrugs istrechtskräftig, über eine Berufung betref-fend die Strafhöhe ist noch nicht ent-schieden.

Die Republik Österreich wurde imjuristischen Sinne geschädigt. Denn auf-grund des erwiesenen schweren Betru-ges des Beklagten hat die Republik sei-ner Mutter einen Liegenschaftsanteil indoppelt so hohem Wert, als er ihr eigent-lich zustand, übertragen. Eine Diskus-sion über die Verhältnismässigkeit vonStrafandrohungen für Eigentumsdelikteim Vergleich zu Gewaltdelikten kannman freilich führen.

Martin Weiss, Leiter der Presseabteilungdes österreichischen Aussenministeriums

Unnütze PR-Beratung

Dass der Beizug eines PR-Beraters zueinem Zeitpunkt, in welchem eine Kri-sensituation bereits verfahren ist, kaummehr etwas auszurichten vermag, sollteauch schon bis in die Amtsstuben vorge-drungen sein. Oberjugendanwalt Riesenwollte mit Billigung des JustizdirektorsGraf im Fall «Carlos» trotzdem ein er-neutes Exempel dafür statuieren. Statt-dessen wäre es eher angezeigt, bei derBesetzung von Kaderstellen darauf zu

achten, dass die Anwärter dem Amtnicht nur in Schönwetterlagen gewach-sen sind, und die Ressourcen würdenbesser für Aus- und Weiterbildung zurVorbereitung auf die Bewältigung aus-serordentlicher Situationen eingesetzt.Schliesslich ist ein externes PR-Mandatmit dem Auftrag, einen Amtsträger «zuretten», schon aus demokratiepoliti-schen Gründen höchst zweifelhaft.

Jürg Marti, Reinach (BL)

Die Kostendes KlimawandelsIm neuesten Klimabericht der Arbeits-gruppe II des IPCC werden die Kostendes Klimawandels auf 0,2 bis 2 Prozentder Wirtschaftsleistung abgeschätzt, so-fern eine Begrenzung des Temperatur-anstiegs auf 2 Grad gelingt. Die vonChristian Speicher zitierten viel höherenZahlen aus dem Stern-Report – nämlich5 bis 20 Prozent – sind Abschätzungenfür den Fall eines ungebremsten Tempe-raturanstiegs über die 2 Grad hinaus.Dazu werden in dem neuen Berichtkeine Angaben gemacht, zu unsicher seider Stand der Forschung dazu. EineKorrektur nach unten ist das aber kei-nesfalls.

Klaus Ragaller, Wettingen

Das neue KunsthauszurückversetzenMarkus Knauss vom Verkehrsclub derSchweiz hat recht: Was uns da der Zür-cher Stadtrat als «urbane Platzgestal-tung» verkaufen will, ist nicht mehr alseine Verlegenheitslösung. Im Vorfeldzur Abstimmung über die Kunsthaus-erweiterung (die ja dann am 25. 11. 11mit 53,9 Prozent knapp angenommenwurde) hatte der Stadtrat noch verkün-det, die Neugestaltung des Heimplatzeswerde wegen der ausserordentlichenKomplexität der Aufgabe vom eigent-lichen Kunsthausprojekt abgekoppeltund also separat weiterverfolgt.

Doch was jetzt (fast zweieinhalb Jah-re später) die Stadtregierung vorschlägt,nämlich die Aufhebung von 4 Parkplät-zen und 3 Taxistandplätzen auf der Mit-telinsel, das ist ein so simpler und nahe-liegender Vorschlag, der selbst einemLaien bereits nach einem ersten, ober-flächlichen Augenschein eingefallenwäre.

Darum gibt es nach unserer Auffas-sung nur das eine: den opulenten Neu-baukörper so weit zurückschieben, dasszwischen der neuen, gigantischen Front-fassade und der stark frequentiertenFahrbahn automatisch eine komfortableFussgängerpiazza, ein urbaner Treff-punkt entstehen kann – notabene mitder bestehenden, hochgewachsenen undkerngesunden Prachtlinde im Mittel-punkt, statt mit zwei mickrigen Bäum-chen, wie offiziell geplant.

Lassen wir doch diese einmaligeChance nicht ungenutzt verstreichen.Noch bleibt ein wenig Zeit, die Fehl-planung zu korrigieren; noch existiert sieja erst auf dem Papier, die Baumsägenund die Bagger sind glücklicherweisenoch nicht am Werk.

Robert Wunderli-Freitag, ZürichFür die Aktion Open Pfauen

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Datum/Zeit-UTC 2015-09-11T11:28:21Z

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PrüfinformationInformationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at.

Informationen zur Prüfung des Ausdruckes finden Sie unter http://www.bundespraesident.at/amtssignatur