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MEDIADATEN 2016 U MAGAZIN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2) Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge- nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftrageber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf- trages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmind rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzege erneut nicht einwanfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zu Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver- einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16) Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 17) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be- stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. GESCHäFTSBEDINGUNGEN Ausgabe ET Anzeigenschluss DU-Schluss 01/2016 25.02.2016 29.01.2016 04.02.2016 02/2016 01.09.2016 05.08.2016 11.08.2016 VERLAGSANGABEN Herausgeber: UNGER GmbH & Co. KG Neuer Wall 35, D-20354 Hamburg www.unger.de, www.unger-fashion.com Anzeigenverkauf: Medienberatung Schmieding-Dieck Gertrudenkirchhof 10, D-20095 Hamburg Tel. +4940 - 609 441 401, [email protected] Für Bayern und Baden-Württemberg: MAV GmbH, Markus Piendl, Stievestr. 16, D-80638 München Tel. +4989 - 745 083 13, piendl@mav-münchen.com Realisation: UPGRADE ADVERTISING GMBH Langenfelder Strasse 111, D-22769 Hamburg Tel. +49 40 - 30 60 40, www.upgrade.hamburg Erscheinungsweise: 2 x jährlich Auflage: 30.000 Exemplare Heftformat: 245 x 330 mm Druck: Umschlag: Bogenoffset Inhalt: Bogenoffset Verarbeitung: Klebebindung Papier: Umschlag 250 g/qm matt Bilderdruck, Inhalt 90 g/qm mattgestrichen Bilderdruck Vertrieb: · Kundenmagazin Deutschland / EU (15.000 Exp.) · Zeitschriftenhandel Nielsen 1 und Ballungszentren Deutschland (10.000 Exp.) · Sonderplatzierungen (5.000 Exp.) Termine 2015 Sonderplatzierungen Kundenmagazin Zeitschriften- handel THE ROW Die Olsen-Twins im Interview KOPENHAGEN  + STOCKHOLM Cityguides von Fashion Insidern ANINE BING Vom Blog zum eigenen Label SO WOHNT HAMBURG Der Designer Peter Schmidt zeigt uns seine neue Wohnung BEAUTY TREND CHARCOAL Wie Kohle uns jetzt schön macht U MAGAZIN N° 4 Herbst / Winter 2015 7,00 EUR HERBST 2015

2015 BEAUTY TREND Wie Kohle uns jetzt schön macht SO …€¦die bei geschäftsstellen, annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst

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Page 1: 2015 BEAUTY TREND Wie Kohle uns jetzt schön macht SO …€¦die bei geschäftsstellen, annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst

Mediadaten 2016

U Magazin

Allgemeine geschäftsbedingungen für Anzeigen und fremdbeilAgen in zeitungen und zeitschriften

1) „anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer odermehrererAnzeigen einesWerbungtreibendenoder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum zweck der Verbreitung.2) AnzeigensindimZweifelzurVeröffentlichunginnerhalbeinesJahresnachVertragsabschlußabzurufen. ist im Rahmen eines abschlusses das Recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt, so ist der auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalbderinSatz1genanntenFristabgerufenundveröffentlichtwird.3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge- nannten Frist auch über die im auftrag genannte anzeigenmenge hinaus weitere anzeigen abzurufen.4) WirdeinAuftragausUmständennichterfüllt,diederVerlagnichtzuvertretenhat,sohatderAuftraggeber, unbeschadetetwaigerweitererRechtspflichten,denUnterschiedzwischendemgewährtenunddemder tatsächlichenAbnahmeentsprechendenNachlassdemVerlagzuerstatten.DieErstattungentfällt,wenn die nichterfüllung auf höherer gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5) Aufträge fürAnzeigenundFremdbeilagen,dieerklärtermaßenausschließlich inbestimmtenNummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem auftrageber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werdenkann,wennderAuftragaufdieseWeisenichtauszuführen ist.RubrizierteAnzeigenwerden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.6) Textteil-AnzeigensindAnzeigen,diemitmindestensdreiSeitenandenTextundnichtanandereAnzeigen angrenzen. anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen gestaltung nicht als anzeigen erkennbar sind,werdenalssolchevomVerlagmitdemWort„Anzeige“deutlichkenntlichgemacht.7) DerVerlagbehältsichvor,Anzeigenaufträge-aucheinzelneAbrufeimRahmeneinesAbschlussesund Beilagenaufträge wegen des inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren inhalt gegen gesetze oder behördliche BestimmungenverstößtoderderenVeröffentlichungfürdenVerlagunzumutbarist.DiesgiltauchfürAufträge, die bei geschäftsstellen, annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,diedurchFormatoderAufmachungbeimLeserdenEindruckeinesBestandteilsderZeitungoder ZeitschrifterweckenoderFremdanzeigenenthalten,werdennichtangenommen.DieAblehnungeinesAuf- trages wird dem auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.8) Für die rechtzeitige Lieferung des anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.9) Der auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem AbdruckderAnzeigeAnspruchaufZahlungsmindrungodereineeinwandfreieErsatzanzeige,abernurin demAusmaß, in demder Zweck der Anzeige beeinträchtigtwurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzege erneut nicht einwanfrei, so hat der auftraggeber ein Recht auf zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind

beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder BeilagezuzahlendeEntgelt.DiesgiltnichtfürVorsatzundgrobeFahrlässigkeitdesVerlegers,seines gesetzlichenVertreters und seinesErfüllungsgehilfen. EineHaftungdesVerlages fürSchädenwegen desFehlenszugesicherterEigenschaftenbleibtunberührt.ImkaufmännischenGeschäftsverkehrhaftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbarenSchadenbiszuHöhedesbetreffendenAnzeigenentgeltsbeschränkt.Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichenMängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.10) ProbeabzügewerdennuraufausdrücklichenWunschgeliefert.DerAuftraggeberträgtdieVerantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.11) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.12) Falls der auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vomEmpfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige zahlung werden nach der Preisliste gewährt.13) BeiZahlungsverzugoderStundungwerdenZinsensowiedieEinziehungskostenberechnet.DerVerlag kann bei zahlungsverzug die weitere ausführung des laufenden auftrages bis zur Bezahlung zurück stellen und für die restlichen anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter zweifel an der zahlungsfähigkeit des auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver- einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.14) Der Verlag liefertmit derRechnung aufWunsch einenAnzeigenbeleg. Je nachArt undUmfangdes anzeigenauftrages werden anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.KanneinBelegnichtmehrbeschafftwerden,so trittanseineStelleeine rechtsverbindliche BescheinigungdesVerlagesüberdieVeröffentlichungundVerbreitungderAnzeige.15) Kosten für die anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und zeichnungen sowie für vom auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter ausführungen hat der auftraggeber zu tragen.16) Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur aufbewahrung endet drei Monate nach ablauf des auftrages.17) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen desöffentlichenRechtsoderbeiöffentlich-rechtlichenSondervermögen istbeiKlagenGerichtsstandder SitzdesVerlages.SoweitAnsprüchedesVerlagesnicht imMahnverfahrengeltendgemachtwerden,be- stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicheAufenthalt desAuftraggebers, auchbeiNicht-Kaufleuten, imZeitpunkt derKlageerhebung unbekanntoderhatderAuftraggebernachVertragsschlussseinenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthalt aus dem geltungsbereich des gesetzes verlegt, ist als gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

GeschäftsbedinGunGen

Ausgabe et Anzeigenschluss du-schluss

01/2016 25.02.2016 29.01.2016 04.02.2016

02/2016 01.09.2016 05.08.2016 11.08.2016

VerlaGsanGabenherausgeber:UNGERGmbH&Co.KG NeuerWall35,D-20354Hamburgwww.unger.de,www.unger-fashion.com

Anzeigenverkauf: MedienberatungSchmieding-Dieck Gertrudenkirchhof10,D-20095Hamburg Tel.+4940-609441401,[email protected]

FürBayernundBaden-Württemberg:MaV gmbH, Markus Piendl, Stievestr.16,D-80638MünchenTel.+4989-74508313,piendl@mav-münchen.com

realisation: UPGRADEADVERTISINGGMBHLangenfelderStrasse111,D-22769HamburgTel.+4940-306040,www.upgrade.hamburgerscheinungsweise: 2 x jährlich

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die u mAgAzin-leserin ist…

Mediadaten 2016

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Die 32jährige, schwedische Kreativdirektorin („Styleby“-Magazin) und Internetunternehmerin erlangte mit ihrem Blog „Style By Kling“, auf dem sie

persönliche Outfits zeigte, internationale Berühmtheit. Ihr typischer Stil – lan-ges, hellblondes Haar, edle Basics wie ein schlichtes Shirt zu Skinny-Jeans

oder Minirock, und kaum Accessoires – inspirierte den sogenannten „Normcore“-Trend. Plötzlich wollten alle so lässig-schick aussehen wie Elin

Kling. Auch bei ihrem eigenen Label, Totême, das sie 2014 mit ihrem Ehemann gründete, setzt die Schwedin auf hochwertige Materialien wie Kaschmir und

Leinen und klare Formen.

Luxus-Rock’n’Roll – so ließe sich der Stil von Kate Lanphear benennen. Die ehemalige Modechefin der amerikanischen „Elle“ und des „T“-Magazins der New York Times, ist seit Ende 2014 Chefredakteurin des Männermagazins

„Maxim“ – und ein Lieblingsmotiv der Streetstyle-Fotografen. Auch mit ihrem persönlichen Look vereint die US-Amerikanerin gekonnt maskuline Elemente mit High-Fashion. Ihr Signature Style besteht aus massivem Silberschmuck, schwarzen Jeans, rockigen Bikerjacken oder scharf geschnittenen Blazern

und ihrem kurzen, wasserstoffblonden Haar. Statt derben Boots zum Bikerlook trägt Kate Lanphear lieber High Heels und Ankle Boots.

Die Chefredakteurin der französischen „Vogue“

ist eine waschechte Pariserin und das moderne Inbild des französischen Chic. Der leger-elegante Kleidungsstil ist ihr Markenzeichen: enge Jeans, mit

Ledergürtel getragen, klassische Hemden in Blau, Weiß oder Schwarz (vorn in die Hose gesteckt), dazu Blazer (gerne von Balmain oder Saint Laurent) und

Pumps oder feminine Ankle Boots. Ebenso typisch: wenig Make-up. „Ich suche nach Einfachheit“, sagt Emmanuelle Alt über ihren Look. „Ich denke,

eine gute Einstellung für Frauen ist es, selbstbewusst zu sein. Und selbstbewusst zu sein heißt, natürlich zu sein.“

Das Markenzeichen der schönen Britin ist ihr langes, graues Haar. Die Mittdreißigerin ergraute bereits, als sie sechzehn Jahre alt war.

Anstatt ihr Haar zu färben, machte die Autorin der britischen „Vogue“ die silberne Farbe zum Fokus ihres Looks. Ihr Kleidungsstil dazu ist simpel,

aber immer aufgewertet mit markanten Elementen. „95 Prozent der Zeit trage ich Jeans“, sagt Sarah Harris. Nach eigenen Angaben besitzt sie rund

100 Paar, die sie mit maskulinen Hemden und ungewöhnlich geschnittenen Jacken kombiniert – das Label Sacai Luck ist dafür eines ihrer Favoriten.

Man muss sich nicht laut kleiden, um aufzufallen. Diese vier Frauen haben einen wundervoll unaufgeregten look zu ihrem Signature St yle gemacht

E l i n K l i n g K at E l a n p h E a r s a r a h h a r r i s E M M a n u E l l E a ltVon Anna Weilberg

36U magazin 4/2015 U magazin 4/2015

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M o n o c h r o mF A S H I O N

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F A S H I O N

Copenhagen meets L.A. – die dänische Bloggerin Anine Bing designt in Kalifornien cleane

kreationen mit rockiger attitüde

Lieblingsteile Ein perfekt sitzendes weißes T-Shirt und eine schwarze Lederjacke dürfen in keinem Kleiderschrank fehlen

Von Silke Roth

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Anine Bing

Must-haves, die aufgrund ihrer eleganten Lässigkeit und cleanen Farbpalette miteinan-der gut kombinierbar sind. Ich habe dabei immer eine starke Frau mit vollem Termin-plan im Kopf. Sie braucht einen guten Look für jede Gelegenheit, egal, ob sie gerade die Kinder von der Schule abholt, in einem Business-Meeting sitzt oder mit ihren Freun-dinnen um die Häuser zieht“. Übersetzt heißt das: Zarte, weiße Spitzenkleider werden zu Lederjacke und schweren Nietenboots getragen, Oversize-Grobstrick zu schmalen Lederhosen, und natürlich darf auch etwas von der schwarzen Spitzenunterwäsche hervorblitzen. Skandinavischer Minimalismus mit einer gewissen Boho-Attitüde. Oder wie es die Designerin im Interview selbst auf den Punkt bringt: „Copenhagen meets L.A.“ Ihr Businessplan muss auch in Sachen Marketing ziemlich gut durchdacht gewesen sein, denn die Designerin gab nie einen Cent für Wer-bung oder PR aus. Stattdessen aktivierte sie ihre Kontakte aus Modelzeiten, versorgte die Stylisten von Hollywoods It-Girls und befreundete Blogger mit ihren Looks. Das Ergebnis: Sie avancierte schnell zum Lieblingslabel der Traumfabrik. Stars wie

lässigen Basic-Looks bestätigte sie darin. Schnell war ein Businessplan entworfen, das Label gegründet und nur ein Jahr später verschickte sie erste Kreationen um die halbe Welt. Es klingt fast ein bisschen zu einfach, wenn eine Bloggerin sich als Designerin versucht, wogmöglich mit großem Investor im Rücken. Doch Anine mischt sich nicht unter die üblichen Newcomer, sondern tut Erstaunliches: Sie dirigiert den Rhythmus des Marktes neu. Dabei bedient sie sich der Schnelligkeit der digitalen Medien und verkauft vorerst nur über ihren Webshop. Saisonale Kollektionszyklen funktionieren hier nicht. „Ein Trend muss online verfügbar sein, sobald er aufpoppt“, so ihr Credo. Es werden kontinuierlich einzelne Kollektionen von Anine und ihrem Team entwickelt. Dabei verlieren sie nie den typischen Look aus den Augen: Everyday-wear mit hohem Wiederer-kennungswert. „Ich designe einfache

D ürfen wir vorstellen: Sie ist Dänin, Mode-Bloggerin, hat einen irre guten Stil und lebt mit ihrer Familie im sonnigen Kalifornien. Alleine diese

Bilderbuch-Vita würde schon reichen, um auf Anine Bing ziemlich neidisch zu sein. Doch den größten Clou landet die zweifache Mama mit ihrem gleichnamigen Label, das in kürzester Zeit den Modemarkt revolutionier-te. Eigentlich war die heute 32-Jährige vor vier Jahren nur auf der Suche nach der perfekten Jeans. Die verzweifelte Jagd wollte kein Ende nehmen und sie begann selbst Hand anzulegen. Aus Gewohnheit und auch ein bisschen Stolz postete sie den Look auf ihrem Blog und genau dort nahm die Erfolgs-story ihren Lauf. Anine Bing, die früher selbst modelte, spielte schon lange mit der Idee, ein eigenes Label zu gründen, und die große Nachfrage nach ihren schlichten, aber

Kate Upton und Rosie Huntington-Whiteley reisen am liebsten in Anines Leder-Pieces, ebenso geht es Model Alessandra Ambrosio und Blogger-Kollegin Chiara Ferragni mit Jacken, Bags und Boots. Heute muss die Dänin, die übrigens in Schweden aufwuchs, nicht mehr um Bekanntheit ringen. Neben New York und Los Angeles eröffnete sie gerade einen Flagship-Store in Antwerpen. Belgien, wirklich? Wieder etwas atypisch, läge doch eine Boutique in der Modemetro-pole Paris oder Stockholm viel näher. „Ant-werpen ist eine fantastische Stadt, die einen großen Einfluss auf die europäische Mode-szene hat. Ich habe sehr viele Follower in Belgien und so machte es Sinn, dort meinen ersten Laden in Europa zu eröffnen“, erklärt die Geschäftsfrau. Man kann kaum glauben, dass bei so viel Erfolg und Umtriebigkeit nichts auf der Strecke bleibt: Familie, der eigene Stil, das Bloggen? „Ich konzentriere mich im Alltag nur auf zwei Dinge, meine Familie und meine Arbeit als Designerin. Aber es ist immer gut, viel Kreatives auszu-probieren. Ich war schon Sängerin, Model, und das Bloggen bleibt ein Hobby“. Inspirati-onen findet das Multitalent fast überall,

besonders wenn sie in Berlin und Kopenha-gen unterwegs ist oder über die Flohmärkte von Los Angeles schlendert. Und genau dort gibt es dann doch eine Sache, bei der sie eine Schwäche eingestehen muss. „Für mich selbst shoppe ich keine anderen Designerlabels mehr, aber wenn ich jegli-che Art von Vintage Chanel Bags entdecke, muss ich einfach zuschlagen. Ich bin eine leidenschaftliche Sammlerin“. Und selbst das macht sie nur noch sympatischer.

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