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20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
INHALTSVERZEICHNIS Seite Verordnung ............................................................................................................................................. 1
§ 1 Geltungsbereich/ Rechtsplan/ Verfasser ...................................................................................... 1
§ 2 Flächenwidmung .............................................................................................................................. 2
§ 3 Verwendungszweck/ Begriffsbestimmungen ................................................................................ 2
§ 4 technische Infrastruktur .................................................................................................................. 3
§ 5 Lage der baulichen Anlagen/ Baugrenzlinien ................................................................................ 3
§ 6 Gesamthöhe/ Farbgebung/ Ausrichtung ....................................................................................... 3
§ 7 Freiflächen/ Geländeveränderungen/ Standsicherheit ................................................................ 4
§ 8 Oberflächenentwässerung .............................................................................................................. 4
§ 9 Anhörung/ Rechtswirksamkeit ....................................................................................................... 5
Verfahrensblatt ....................................................................................................................................... 6
Planwerk (Ist-Soll) ................................................................................................................................ 7-8
Planungsfachliche Erläuterungen/ Begründungen .............................................................................. 9
1. Ausgangssituation/ Rechtsgrundlagen. ........................................................................................ 9
2. Gestaltungsgrundlagen ................................................................................................................ 10
3. Beilagen ........................................................................................................................................ 11
20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
Abkürzungsverzeichnis:
Abs Absatz
Abt/ABT Abteilung
BauG Baugesetz 1995 (für Steiermark)
BBL Baubezirksleitung
BBPl Bebauungsplan
BGBl. Nr. Bundesgesetzblatt Nummer
BLZO Bebauungsplanzonierung
bzw. beziehungsweise
ehem. ehemalig(e)
FA Fachabteilung
FWP Flächenwidmungsplan
Gem. gemäß
GZ Geschäftszahl
idF in der Fassung
idgF in der geltenden Fassung
iSd im Sinne des/der
iVm in Verbindung mit
KG Katastralgemeinde
kWp Kilowattstunden Peak
LGBl. Nr. Landesgesetzblatt Nummer (Steiermark)
lfd./lfde. laufend/laufende
lit. Litera
max. maximal
mind. mindestens
Nr. Nummer
ÖEK Örtliches Entwicklungskonzept
ÖEP Örtlicher Entwicklungsplan
REPRO Regionales Entwicklungsprogramm
ROG Raumordnungsgesetz 2010 (für Steiermark)
RVK Regionales Verkehrskonzept
SAPRO Sachprogramm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume
sh siehe
Stmk/St Steiermärkisch(e)
Tlf./Teilfl. Teilfläche (eines Grundstückes)
ua und andere
u.a.m. und anderes mehr
vgl. vergleiche
Z. Ziffer/Zahl
z.B. zum Beispiel
20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
1
STADTGEMEINDE VOITSBERG
1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „PHOTOVOLTAIKANLAGE“
(SCHLOSSBERG)
BESCHLUSS
PRÄAMBEL
Die Änderungen/Ergänzungen/Korrekturen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-
anlage“ werden zur besseren Lesbarkeit in fett und kursiv geschrieben, der Entfall von Textteilen
wird durchgestrichen dargestellt. Der Bebauungsplan wird auf Grundlage neuer (elektrizitätsrecht-
licher) Rechtsgrundlagen angepasst. Der Bebauungsplan ersetzt vollständig die bisherigen Fest-
legungen des BBPL „Photovoltaikanlage (Schlossberg)“.
VERORDNUNG
des Gemeinderates vom 29.09.2020 gemäß § 40 (6) Z.2 iVm § 38 StROG 2010, LGBl. Nr.
49/2010 idF LGBl. Nr. 6/2020, wonach die geltenden Bestimmungen des Bebauungsplanes
„Photovoltaikanlage (Schlossberg)“ durch die verfahrensgegenständliche 1. Änderung des Be-
bauungsplanes, verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 138BÄ20 mit Stand vom
17.09.2020 abgeändert werden.
Die erforderliche schriftliche Anhörung gem. § 40 (6) Z.2 StROG 2010 fand in der Zeit von
05.08.2020 bis 21.08.2020 (mind. 2 Wochen) im Rathaus der Stadtgemeinde Voitsberg statt.
§ 1
GELTUNGSBEREICH/ RECHTSPLAN/ VERFASSER
(1) Der Geltungsbereich umfasst das derzeitige Grdst. Nr. 381/1 (Teilfl.), KG 63367 Tregist,
und ist im Rechtsplan (Planwerk) gesondert ausgewiesen. Die Inhalte und Festlegungen er-
folgen gemäß § 41 (1) StROG 2010 idF LGBl. Nr. 44/2012 6/2020 für das gesamte Pla-
nungsgebiet.
(2) Der Rechtsplan im Maßstab M 1:1.000 (Planwerk), verfasst von der Pumpernig & Partner
ZT GmbH, GZ: 191BN13 138BÄ20 mit Stand 13.12.2013 17.09.2020, basierend auf der
digitalen Katastralmappe (DKM, Stand: 21.06.2010 13.10.2018), der Geländeaufnahme
(Höhenschichtenplan), verfasst von DI Kerschbaumer vom 22.08.2012, GZ: 7539/12 und
ALS-Daten des Amtes der Stmk. Landesregierung vom 03.05.2009, bildet einen
integrierten Bestandteil dieser Verordnung und stellt gesondert den Geltungsbereich dar.
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2
§ 2
FLÄCHENWIDMUNG
(1) Das Grdst. Nr. 381/1 (Teilfl.) im Flächenausmaß von ca. 17.190 m² (digitale Flächenermitt-
lung ohne Anspruch auf vermessungstechnische Genauigkeit), KG 63367 Tregist, ist im
rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 der Stadtgemeinde Voitsberg als Son-
dernutzung im Freiland – Energieversorgungsanlage (eva) gem.§ 33 (3) Z.1 StROG 2010
idF LGBl. Nr. 44/2012 mit überwiegend Ersichtlichmachung Freiland – Wald festgelegt.
(2) Öffentliches Interesse: Die Erstellung eines Bebauungsplanes erfolgt im öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde
Voitsberg im Sinne einer planmäßigen Umsetzung des Projektes gem. § 40 (1) StROG 2010
idF LGBl. Nr. 44/2012 iVm dem Protokoll „Runder Tisch Photovoltaik“ vom 18.10.2011,
GZ: FA 13B-51.15/2011-24.
Ausschnitt aus dem gelt. Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 der Stadtgemeinde Voitsberg (unmaßstäblich)
§ 3
VERWENDUNGSZWECK/ BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Die Art der baulichen Nutzungen hat nach dem festgelegten Verwendungszweck gemäß
Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 der Stadtgemeinde Voitsberg innerhalb des Geltungs-
bereiches zu erfolgen1.
(2) Baugrenzlinien2 dürfen durch oberirdische Teile von Bauwerken nicht überschritten wer-
den.
1 Im Freiland können Flächen bzw. Gebiete als Sondernutzung festgelegt werden, wenn aufgrund der besonderen Standort-
gunst die Flächen auf die Nutzung im Vordergrund steht und diese nicht typischerweise einem Baulandgebiet zuzuordnen ist. Als solche gelten insbesondere Flächen für Erwerbsgärtnereien, Erholungs-, Spiel- und Sportzwecke, öffentliche Parkan-lagen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Abfallbehandlungsanlagen und Lager für Abfälle, Geländeauffüllungen, Bodenent-nahmeflächen, Schießstätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre Gefährdungsbereiche, Energieerzeugungs- und Ver-sorgungsanlagen, Hochwasser- und Geschieberückhalteanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungs- und Reinigungsanlagen sowie Tierhaltungsbetriebe.
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3
§ 4
TECHNISCHE INFRASTRUKTUR
(1) Die Versorgung des Bebauungsplangebietes hat aus westlicher Richtung, ausgehend vom
bestehenden Transformator auf Grdst. Nr. 586/42, KG 63367 Tregist, nördlich der öffent-
lichen Verkehrsfläche (Grdst. Nr. 586/5, KG 63367 Tregist) iVm dem südwestlich befind-
lichen geplanten Transformator auf Grdst. Nr. 10/1, KG 63369 Voitsberg-Vorstadt (vgl.
Rechtsplan) zu erfolgen.
(2) Die Errichtung der technischen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Strom) hat in Koordination
mit den bereits bestehenden Infrastrukturleitungen zu erfolgen. Neue Versorgungsleitun-
gen sind generell unterirdisch zu führen.
(3) Die verkehrstechnische Erschließung hat über 2,5 m bis ca. 4,0 m breite Erschließungs-
straßen zu erfolgen.
(4) Die Errichtung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge unmittelbar anschließend an die be-
stehende Zufahrtsstraße (südlicher Zugangsbereich) ist im betriebsbedingten Ausmaß zu-
lässig.
§ 5
LAGE DER BAULICHEN ANLAGEN/ BAUGRENZLINIEN
(1) Die Situierung der baulichen Anlagen (Photovoltaiktische) ist ausschließlich innerhalb der
im Rechtsplan näher festgelegten Baugrenzlinien (bebaubare Bereiche) zulässig.
(2) Innerhalb der von Baugrenzlinien umschlossenen Bereiche können Objekte in Abstim-
mung mit der Hangneigung frei situiert werden.
§ 6
GESAMTHÖHE/ FARBGEBUNG/ AUSRICHTUNG
(1) Die im Rechtsplan festgelegte max. zulässige Gesamthöhe von 2,5 m (bergseitig) ist ein-
zuhalten.
(2) Die Farbgebung der PV-Module wird mit dunkelblau, grau bis schwarz sowie die
Modulorientierung hangparallel zwischen 45° im Südwesten und -45° im Südosten bis
45° Neigung festgelegt. Die Oberfläche hat Reflektionen zu vermeiden (entspiegelte Glä-
ser), wobei der technisch erforderliche Rahmen davon ausgenommen ist.
2 Begriffsdefinition gem. § 4 Z.10 BauG 1995 idgF.
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§ 7
FREIFLÄCHEN/ GELÄNDEVERÄNDERUNGEN/ STANDSICHERHEIT
(1) Innerhalb des Planungsgebietes sind unbebaute Flächen, soweit sie nicht für
Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden, als Freiflächen (begrünte Grundflächen) zu
erhalten.
(2) Geländeveränderungen/ Aufschüttungen sind im technisch unabdingbaren Ausmaß bei
der Errichtung der Verkehrsinfrastruktur sowie den PV-Modulen zulässig.
(3) Zum Nachweis der Standsicherung der baulichen Anlagen sind bodenmechanische Unter-
suchungen (Vorlage eines bodenmechanischen Gutachtens) vorzunehmen.
(4) Die erforderlichen Böschungen sind möglichst verlaufend zu gestalten. Zur Sicherung der
im technisch unabdingbaren Ausmaß zu errichtenden Böschungen sind ingenieurbiologi-
sche Maßnahmen zu bevorzugen.
(5) Innerhalb der im Planwerk (Rechtsplan) festgelegten Freiflächen ist die Errichtung von
baulichen Anlagen, ausgenommen Retentionsmaßnahmen z.B. Entwässerungsgraben,
nicht zulässig.
(6) Entlang der Einfriedungen wird ein Freihaltestreifen von 10,0 m, ausgenommen im Nor-
den des Planungsgebietes (4,0 m), festgelegt.
§ 8
OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG
(1) Oberflächenwässer sind gemäß vorliegendem Regenwasserkonzept der Inge-
nos.Gobiet.ZT GmbH vom 07.11.2013 oder ein an dessen Stelle tretendes, gleichwerti-
ges Werk zu sammeln, zu reinigen und grundsätzlich vor Ort (auf dem eigenen Grund-
stück) zur Versickerung zu bringen (z.B. Einbau von Versickerungsschächten, Ver-
sickerungsmulden, etc.)3.
(2) Zusätzlich ist eine ausreichend dimensionierte Pufferanlage (Retentionsbecken) für die
anfallenden Oberflächenwässer vorzusehen und im Rahmen der planmäßigen Umsetzung
zu berücksichtigen4.
3 Zur Erzielung einer geordneten Versickerung und/oder Ableitung von Meteorwässern sowie zur Vermeidung nachteiliger
Auswirkungen des Abflusses von Oberflächenwässer sind die erforderlichen Maßnahmen unter Heranziehung der ÖNORM B 2506-1, Ausgabe 2000-06-01, der ÖNORM B 2506-2, Ausgabe 2003-04-01, das ÖWAV-Regelblatt 35, Ausgabe 2003 sowie das DWA-Regelblatt A 138, Ausgabe April 2005 durchzuführen. Ergänzend ist der Leitfaden für Oberflächenentwässerung (2.0 – Jänner 2012), verfasst von der FA 13B (Bau- und Raumordnung), FA 17B (Technischer Amtssachverständigendienst) und FA 19A (wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) des Amtes der Stmk. Landesregierung zu berücksich-tigen.
4 Grundlage: Regenwasserkonzept der Ingenos.Gobiet.ZT GmbH vom 07.11.2013, Projekt-Nr.: 484130 (vgl. Beilagen zum Stammbebauungsplan).
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(3) Befestigte/versiegelte Oberflächen sind auf das erforderliche Mindestausmaß zu reduzie-
ren. Innere Verkehrsflächen udgl. sind möglichst wasserdurchlässig (Rasengittersteine,
Pflastersteine mit Rasenfugen, Schotterrasen, udgl.) zu gestalten.
(4) Die Errichtung von Einfriedungen ist nur in transparenter Form5 bis zu einer max. Höhe
von 2,0 m (z.B. Stabgitterzaun) zulässig.
§ 9
ANHÖRUNG/ RECHTSWIRKSAMKEIT
(1) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage (Schlossberg)“ wurde in der
Zeit von 05.08.2020 bis 21.08.2020 (mind. zwei Wochen) gem. den
Bestimmungen des § 40 (6) Z.2 Stmk ROG 2010 schriftlich angehört. Innerhalb der
Amtsstunden und während der Parteienverkehrszeiten konnte in die Verordnung
(Anhörung) im Rathaus Voitsberg Einsicht genommen werden.
(2) Diese Verordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 29.09.2020
mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag in Rechtskraft.
Mit Rechtskraft der 1. Änderung tritt die Stammfassung des Bebauungsplanes außer
Kraft.
Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister
Mag. (FH) Bernd Osprian
5 Berücksichtigung von Übersteig- und Unterkriechschutzmaßnahmen mit ca. 2,5 m max. 2,0 m.
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PLANUNGSFACHLICHE ERLÄUTERUNGEN/ BEGRÜNDUNGEN
1. AUSGANGSSITUATION/ RECHTSGRUNDLAGEN
1.1 Das gegenständliche Bebauungsplangebiet befindet sich nordöstlich des Stadtzentrums
der Stadtgemeinde Voitsberg östlich der öffentlichen Verkehrsfläche (Höhenstraße).
Der Umgebungsbereich wird westlich der Höhenstraße von bestehenden Wohngebäuden
und nördlich, östlich sowie südlich angrenzend von einer zusammenhängenden Waldflä-
che geprägt. Die Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes werden derzeit fast aus-
schließlich forstwirtschaftlich genutzt. Das Bebauungsplangebiet soll zukünftig einer
planmäßigen Verwertung zugeführt werden und ist dementsprechend eine bedarfsorien-
tierte und auf den Verwendungszweck abgestimmte Errichtung einer Photovoltaikanlage
(PV-Module) vorgesehen.
Abbildung 1 – Orthofoto Digitaler Altas Steiermark (unmaßstäblich)
1.2 Festlegungen im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion „Steirischer
Zentralraum“, LGBl. Nr. 87/2016 (Rechtskraft: 16.07.2016):
Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Teilraumes „Grünlandgeprägte Becken, Passland-
schaften und inneralpine Täler“. Hiezu kann kein Widerspruch mit der gegenständlichen
Bebauungsplanänderung erkannt werden.
Das gegenständliche Planungsgebiet liegt außerhalb von Vorrangzonen gem. REPRO
„Steirischer Zentralraum“.
1.3 Erläuterungen zur Änderung des geltenden Bebauungsplanes und Nachweis geänderter
Planungsvoraussetzungen: Geänderte Planungsvoraussetzungen ergeben sich durch nachfolgende geänderte
(Rechts-) Grundlagen:
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Die vorgesehene PV-Anlage wurde baurechtlich bereits bewilligt, mittlerweile ist diese
Bewilligung jedoch erloschen und muss deshalb erneut um behördliche Bewilligung ange-
sucht werden (baurechtlich und elektrizitätsrechtlich). Die Rodungsbewilligung befindet
sich in Ausarbeitung. Es ist aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage sowie
techn. Möglichkeiten erforderlich, den gelt. Bebauungsplan (geringfügig) anzupassen.
1.3.1 (elektrizitätsrechtliche) Rechtsgrundlagen: Gemäß der „ÖVE Richtline R 11-1 - PV Anlagen zusätzliche Sicherheitsanforderungen Teil
1: Anforderungen zum Schutz von Einsatzkräften“ Stand 2013-03-01, sind bei PV-Anlagen
Maßnahmen vorzusehen, damit im Notfall, beim Versagen der Maßnahme des Fehler-
schutzes Schutzisolierung mögliche Risiken zum Brandschutz und Personenschutz so ge-
ring als möglich gehalten werden können. Für PV-Anlagen auf Freiflächen (PV-
Freiflächenanlagen) können die Anforderungen dieser Richtlinie sinngemäß angewendet
werden.
Aufgrund der größeren vorgesehenen Modulleistung mit einer Gesamtleistung von ca.
1.600 kWp und der gewerblichen Nutzung, ist der Zugang für die Öffentlichkeit zu unter-
sagen und nur für Personen der Betreibergesellschaft sowie ausgebildete Fachkräfte zur
Wartung und Servicierung von Photovoltaikanlagen zulässig.
Diese ÖVE Richtline war zwar schon zum Zeitpunkt der Ersteinreichung gültig, musste
aber aufgrund der damals geltenden Übergangsbestimmungen noch nicht angewandt
werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Vorgaben zwingend einzuhalten und bedeutet
dies, dass die Errichtung von Interessentenwegen damit auf keinen Fall möglich ist.
1.3.2 Digitale Katastermappe vom 13.10.2018:
Auf Grundlage der aktuellen digitalen Katastermappe vom 13.10.2018 (Auszug BEV) und
der Bestandsaufnahme und –analyse wurde festgestellt, dass die im Stammplan festge-
legte Verkehrsfläche, die das Planungsgebiet teilweise durchquert, nicht mehr erforderlich
ist. Es ist daher das Planwerk samt den bebaubaren Bereichen entsprechend anzupas-
sen. Die bisherige Verkehrsfläche wird daher in die bebaubaren Bereiche aufgenommen.
Die innere Erschließung wird gelöscht, da sich die Technik von PV-Anlagen samt dem Er-
fordernis des Blitzschutzes seit Rechtskraft des Bebauungsplanes geändert hat.
2. GESTALTUNGSGRUNDLAGEN
2.1 Maß der baulichen Nutzung:
Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlagen ist es nicht weiter erforderlich, das Planungs-
gebiet mit einem 2,50 m hohen Zaun einzufrieden. Es wird deshalb die max. zulässige Hö-
he von Einfriedungen auf 2,0 m reduziert. Aufgrund unterschiedlicher Hangneigung inner-
halb des Planungsgebietes wird die bisherige Festlegung gelöscht. Die geplante Neigung
beträgt lediglich 20° bis 35°. Aufgrund der zu erwartenden Geländeanpassungen nach
durchgeführter Rodung ändert sich u.U. der Einstrahlwinkel (Azimut), weshalb die bisherige
Festlegung mit hangparallel +45°bis -45° entfällt.
Die bestehende Durchwegung wird ersatzlos gelöscht, die Fläche nach außen hin jedoch
nicht erweitert. Das Planungsgebiet soll nicht öffentlich begehbar sein, sondern zur Sicher-
heit von Personen und Tieren abgeschlossen sein.
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Bei entsprechender Neuplanung der Anlage ist eine Überarbeitung bzw. Ersetzung des sei-
nerzeitigen Regenwasserverbringungskonzeptes erforderlich. Der vorgesehene Entwässe-
rungsgraben bleibt dabei unverändert. Für das Bauverfahrens wird ein bodenmechanisches
Gutachten nach Rodung vorgelegt. Dies deshalb, da anzunehmen ist, dass im Zuge der
Rodung die obersten Bodenschichten verändert werden. Es ist daher auf den zukünftigen
Geländebestand abzustellen.
2.2 Verfahrenswahl:
Für die gegenständliche 1. Änderung des geltenden Bebauungsplanes wurde im Sinne der
Raschheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit die Wahl eines Anhörungsverfahren gemäß
§ 40 (6) Z.2 StROG 2010 gewählt. Die gegenständliche Änderung hat keine maßgeblichen
Auswirkungen auf Rechte Dritter und wurden die EigentümerInnen der an das Planungsge-
biet angrenzenden sowie der darin liegenden Grundstücke und die Abteilung 13 des Amtes
der Stmk. Landesregierung innerhalb einer mind. zwei Wochen betragenden Frist schriftlich
angehört. Innerhalb der Anhörungsfrist konnten Einwendungen schriftlich und begründet
beim Rathaus Voitsberg bekannt gegeben werden und wurden am 29.09.2020 durch den
Gemeinderat behandelt. Der vorliegende Bebauungsplan erwächst nach 2-wöchiger Kund-
machung mit dem darauffolgenden Tag in Rechtskraft.
3. BEILAGEN
3.1 Orthofoto
3.2 BMWFJ, Bewilligung zum Bauen im Bergbaugebiet vom 17.12.2013
3.3 Regenwasserkonzept vom 07.11.2013, Verfasser: Ingenos.Gobiet.ZT
Bearb.: Sc/Pa/Hl/Pap L:\02 - Kunden\01 Steiermark\VO\Voitsberg\Stadtwerke\138BÄ20_Voitsberg_1. Änd. BBPL Photovoltaikanlage Schlossberg\06 Endbeschluss\20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx
20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
3.1 Orthofoto
20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
3.2 BMWFJ, Bewilligung zum Bauen im Bergbaugebiet vom 17.12.2013.
20200917_138BÄ20_Pa_1.Änd_Beschluss.docx Pumpernig & Partner ZT GmbH
3.3 Regenwasserkonzept vom 07.11.2013, Verfasser: Ingenos.Gobiet.ZT
PVA - Voitsberg - Regenwasserkonzept
Einreichprojekt
Baurechtliche Genehmigung
Stadtwerke
Voitsberg GmbH
Technischer Bericht
HK 07.11.2013
INHALTSVERZECHNIS
1 Allgemeines............................................................................................................................. 2
2 Auftraggeber ........................................................................................................................... 2
3 Auftragnehmer ........................................................................................................................ 2
4 Projektgebiet ........................................................................................................................... 2
5 Grundlagen ............................................................................................................................. 3
6 Derzeitige Abflusssituation der Meteorwässer ......................................................................... 3
7 Beschreibung der geplanten Maßnahmen ............................................................................... 3
8 Dimensionierung ..................................................................................................................... 4
Beilagen:
1. Hydraulische Rohrbemessung
2. Bemessung Retentionsbecken
3. Freibordbemessung
4. Abflussberechnung Ableitungsgraben
5. eHyd - Bemessungsniederschlag
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Stadtwerke Voitsberg GmbH
Regenwasserkonzept
PVA - Voitsberg
1 Allgemeines
Auf dem Grundstück mit der GstNr. 381, KG Tregist, ist der Bau einer Photovoltaikanlage
vorgesehen. Durch die Errichtung dieser Anlage kommt es zu einer zusätzlichen Versiegelung der
Oberfläche und damit zu einer Verschärfung der Abflusssituation. Aufgrund dessen wurde ein
Regenwasserkonzept zum Zwecke der Erreichung einer Baubewilligung erstellt.
2 Auftraggeber
Stadtwerke Voitsberg GmbH
Hauptplatz 35
8570 Voitsberg
3 Auftragnehmer
Ingenos.Gobiet.ZT GmbH
Business Park 2
8200 Gleisdorf
4 Projektgebiet
Das betrachtete Projektgebiet liegt nördlich der Höhenstraße in der Gemeinde Voitsberg, KG
Tregist (GKZ 63367) auf dem Grundstück mit der Nummer 381. Die Bearbeitung erfolgt auf dem
Schloßberg.
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5 Grundlagen
Katasterpläne M 1:1.000
ATV-DVWK-M 153 (Regelwerk)
E-HYD Regendaten
Digitales Geländemodell
GIS Steiermark
Vermessung DI Kerschbaumer (26.07.2012)
6 Derzeitige Abflusssituation der Meteorwässer
Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt zurzeit über teils künstlich angelegte und teils
natürlich gebildete Gräben. Die hierbei gesammelten Meteorwässer werden im südlichen Bereich
des Bearbeitungsgebietes entlang der Straße über einen bestehenden Graben in östlicher
Richtung abgeleitet. Ferner kommt es bei den nicht-befestigten Flächen zu einer
Flächenversickerung in der Humusschicht.
Durch die Errichtung der geplante Photovoltaikanlage kommt es zu Abflussverschärfungen, welche
durch gezielte Entwässerungsmaßnahmen und die Errichtung eines Retentionsbeckens, wie sie in
diesem Regenwasserungskonzept beschrieben werden, kompensiert werden.
7 Beschreibung der geplanten Maßnahmen
7.1. Drainagerohre und Sammelrohre
Die sich im Bereich der Photovoltaikanlage (PVA) sammelnden Regenwässer werden mittels eines
Kanalsystems aus Drainagerohren DN100, welche in ein Kiesgraben eingebettet sind, gesammelt.
Die Drainagerohre DN100 werden hangparallel verlegt und die gesammelten
Niederschlagswässer weiter zu den Sammelrohren DN250 geleitet. Die drei projektierten
Sammelrohre DN250 leiten die Wässer gesammelt hangabwärts zu den Ableitungsgräben. Von
dort werden die Meteorwässer über einen Graben, der nördlich des Zufahrtsweges verläuft in das
geplante Retentionsbecken eingeleitet.
Seite 4 / 11
7.2. Ableitungsgraben
Die Bemessung des Ableitungsgrabens erfolgte nach der Formel von Manning und Strickler. Der
Abflussgraben wurde derart bemessen, dass die erforderliche Wassermenge von 0,40m³/s, welche
durch die gesammelten Hangabwässer anfällt, problemlos in das Retentionsbecken abgeführt
werden kann. Im Bereich der Zufahrtsstraße wird eine Rohrdurchführung DN500 vorgesehen. Um
hier eine Überdeckung des Rohres von mind. 40 cm zu erreichen, wurde der Ableitungsgraben auf
eine Tiefe von 0,9 m unter der Zufahrtsstraße projektiert. Das Längsgefälle des Ableitungsgrabens
beträgt etwa 3%. Die Bemessung des Ableitungsgrabens ist in der Beilage 4 dargestellt.
7.3. Retentionsbecken mit Drosselschacht und Katastrophenentlastung
Das Retentionsbecken hat eine Länge von ca. 44 m und eine Breite von etwa 11 m an der
Beckenoberkante. Die geplante Nutzhöhe des Beckens beträgt 1,5 m. Die Böschung des Beckens
wird mit einer Neigung von 1:2 ausgeführt. Das Speichervolumen wird durch einen Geländeabtrag
an der nördlichen Begrenzungswand und eine Dammschüttung an der südlichen und östlichen
Begrenzungswand erreicht. Die Dammkrone der besagten Dammschüttung beträgt 2 m. Die
Oberkante der Dammschüttung liegt auf 465,90 m.ü.A. Das Speichervolumen des projektierten
Retentionsbeckens beträgt 436 m³.
Beckenseitig befindet sich ein Drosselbauwerk (siehe Detailplan), welcher mit einem Rechen mit
einem maximalen Stabachsabstand von 15 cm und einem Winkel von etwa 60° gegenüber der
Horizontalen versehen ist. Die Ausleitung aus dem Becken erfolgt mittels eines Rohrs DN300 mit
vorgesetzter Drosselblende DN220, welche bei Vollstau (Stauziel = 465 m.ü.A.) eine
Wassermenge von etwa 100l/s abgibt.
Um bei größeren Ereignissen die Dammstabilität nicht zu gefährden und den Grundablass nicht zu
überlasten, wird einen Katastrophenentlastung auf einer Höhe von 465 m.ü.A. errichtet. Die Länge
der Hochwasserentlastung beträgt 3 m und steigt beidseitig mit einer Neigung von 1:1 bis zur
Höhe der Dammkrone (465,90 m.ü.A.). Die gesamte Katastrophenentlastung ist mit Bruchsteinen
der Klasse III zu sichern.
8 Dimensionierung
8.1. Sammelleitungen
Sämtliche neu zu errichtenden Entwässerungsleitungen wurden auf eine Regenspende von
460 l/s ha bemessen. Ausgangspunkt war ein Starkregenereignis von 5 Minuten, als Häufigkeit
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wurde das 10-Jährige Regenereignis herangezogen. Die Bemessungsniederschlagswerte
stammen aus statistisch ausgewerteten Starkniederschlagsauswertungen (Quelle: eHYD Internet-
Plattform des Lebensministeriums – siehe Beilage 5). Bei einem 10 jährlichem Starkregenereignis
mit einer Dauer von 5 Minuten beträgt dieser Wert 13,8 mm/m².
Die Bemessung der Sammelrohre wurde mit der Formel von Prandtl - Colebrook durchgeführt,
dabei wurde eine betriebliche Rauigkeit von 0,4 mm verwendet. Die Einzugsgebietsfläche beträgt
17.035 m².
(l/s) 550(sec) 605
wertAbflussbei7,0²)m( 17035²)m/mm( 8,13
(sec) t
wertAbflussbei²)m( AE²)m/mm( N QGes
Da jedes Teileinzugsgebiet (EZ Rohr 1, EZ Rohr 2, EZ Rohr 3) annähernd die gleiche Fläche
aufweist, wurde die maximal anfallende Wassermenge auf alle drei Sammelrohre gleichmäßig
aufgeteilt. Somit muss bei jedem Rohr eine Abflussmenge von ca. 185 l/s abgeführt werden
können.
Wie die Rohrdimensionierung zeigt (siehe Beilage 1), kann mit einem Rohr DN250 bei einem
Gefälle von etwa 30% bei Vollfüllung eine Wassermenge von etwa 380 l/s abgeführt werden. Bei
einem Zufluss von ca. 185 l/s sind die Rohre etwa 0,12 m tief gefüllt.
Bezeichnung Länge(m) Gefälle(%)
Rohr 1 89,00 28
Rohr 2 93,80 31
Rohr 3 106,00 28
Die Ergebnisse der Rohrdimensionierung können der Beilage 1 entnommen werden.
8.2. Ableitungsgraben
Die Berechnung des Ableitungsgrabens erfolgte nach der Formel von Manning und Strickler. Der
Graben wurde derart bemessen, dass die erforderliche Wassermenge von 0,40m³/s problemlos in
das Retentionsbecken abgeführt werden kann. Bei der Dimensionierung des Ableitungsgrabens
wurden ein Rauigkeitsbeiwert (nach Strickler) von 20 m1/3/s und ein Gefälle von 3% verwendet. Die
Bemessung des Ableitungsgrabens kann der Beilage 4 entnommen werden.
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8.3. Retentionsbecken
Das Retentionsbecken wurde auf ein 10 Jähriges Ereignis (Quelle eHYD Internet- Plattform des
Lebensministeriums – siehe Beilage 5) bemessen. In der nachfolgenden Tabelle werden die
einzelnen Teilflächen mit ihren Abflussbeiwerten und den resultierenden reduzierten
Flächenwerten dargestellt.
Bezeichnung Fläche (m²) Abflussbeiwert ( ) Reduzierte Fläche (m²)
Fläche PVA 17035 0,7 11925
Fläche Schotterweg 700 0,6 420
Rodungsfläche 6500 0,1 650
Rasenfläche 5972 0,3 1792
Gemäß Bemessung beträgt die Sohlbreite des Beckens etwa 5 m und die Länge etwa 26 m. Die
geplante Nutzhöhe des Beckens beträgt 1,5 m. Die Böschung des Beckens wird mit einer Neigung
von 1:2 ausgeführt. Es ergibt sich für das Bemessungsereignis eine benetzte Fläche von ca.
392 m². Das notwendige Speichervolumen beträgt rund 387 m³, wobei das vorhandene
Speichervolumen etwa 436 m³ beträgt. Somit verbleibt ein zusätzliches Speichervolumen von etwa
44 m³.
Entsprechend den Berechnungen versickern bei einem Einstau von 1,5 m und einem
angenommenen kf-Wert von 5 10-5 m/s etwa 10 l/s. Wie die Berechnung weiters zeigt, kann das
Retentionsbecken innerhalb einer Stunde wieder entleert werden. Die Berechnung des
Filterbeckens ist in der Beilage 2 dargestellt.
Die Drosselöffnung im Auslaufbereich des Retentionsbeckens ist derart auszuführen, dass bei vollem
Einstau eine Wassermenge von ca. 100 l/s in den bestehenden Ableitungsgraben eingeleitet wird.
Um die Einleitung dieser Wassermenge zu gewährleisten, soll auf das Ableitungsrohr DN300 ein
vorgesetzter Drosselblende DN220 eingebaut werden.
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BEILAGE 1
Hydraulische Rohrbemessung
Bearbeiter: K.H
Kreisquerschnitt Datum: 28.08.2013
Kennwort: PRANDTL
Str
ang
-b
ezei
chn
un
g
Ab
sch
nit
t
Län
ge
[m]
Sta
rth
öh
e [m
]
Zie
lhö
he
[m]
Dim
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[m
m]
Gef
älle
[%
o]
Ab
flu
ss [
l/s]
bei
T
eilf
üll
un
g
Rau
igke
it [
mm
]
Fli
eßti
efe
[mm
]
Vvo
ll
(m/s
)
Qvo
ll (
l/s
)
QT
/QV
h/d
Kunststoffrohr (Rauigkeit 0,4)
Rohr 1 DN 250 250 280 180,0 0,4 121 7,86 386 0,47 0,48
Rohr 2 DN 250 250 310 180,0 0,4 116 8,27 406 0,44 0,46
Rohr 3 DN 250 250 280 180,0 0,4 121 7,86 386 0,47 0,48
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BEILAGE 2
Bemessung Retentionsbecken
Bemessung Retentionsbecken
HQ 10 386,43 m³
0,1 59 min
1,47 m
Fläche PV 0,70 17035,00 m² 11924,50 m²
Asphalt 1,00 0,00 m²
Schotterweg 0,60 700,00 m² 420,00 m²
Rodung 0,10 6500,00 m² 650,00 m²
Rasen 0,30 5972,00 m² 1791,60 m²
14786,10 m²
376,45 m³
0,00005 m/s
0,0097905 m³/s
Länge Breite Länge Breite
36,00 m 11,00 m 26,00 m 5,00 m 2,50 m 1,00 m 1 2
100,00 l/s
Regendauer Versickerung Ausleitung Vversick Stauhöhe TE
[min] [mm/m²] [m³] / Regendauer m³ m³ m min5 13,8 204,0 2,94 30,00 171,11 0,65 2610 23,9 353,4 5,87 60,00 287,51 1,09 4415 29,9 442,1 8,81 90,00 343,29 1,31 5220 33,8 499,8 11,75 120,00 368,02 1,40 5630 39,5 584,1 17,62 180,00 386,43 1,47 5945 44,8 662,4 26,43 270,00 365,98 1,39 5660 48,4 715,6 35,25 360,00 320,40 1,22 4990 53,1 785,1 52,87 540,00 192,27 0,73 29120 56,1 829,5 70,49 720,00 39,01 0,15 6
1,50 m
Regenanfall
Beckenoberkante BeckensohleBeckentiefe Freibord
Resultierende maximal benetzte Fläche
Beckenausleitung
391,62 m² 27 °
Bemessungsereignis
Häufigkeit:
Volumen Versickerungsbecken
kf - Wert des Untergrundes
Qs (=Versickerungsrate)
Beckenabmessungen / Beckeneigenschaften
Böschungsneigung
BöschungswinkelMax. möglicher Wasserstand
Summe
Berechnungsgrundlagen Berechnungsergebnisse
Maßgebende Stauhöhe im Becken
Maßgebende Entleerungsdauer
Maßgebende Wassermenge im Becken
Einzugsfläche
0.00
0.20
0.40
0.60
0.80
1.00
1.20
1.40
1.60
-200.0
0.0
200.0
400.0
600.0
800.0
1000.0
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
Sta
uh
öh
e [m
]
Vo
lum
en [
m³]
Zeit [min]
Versickerungsbecken Auswertung
Regenanfall
Wassermenge Becken
Stauhöhe Becken
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BEILAGE 3
Freibordbemessung
12.3 DIMENSIONIERUNG KATASTROPHENENTLASTUNG
Vollkommener Überfall
Projekt: EU_484130_PVA-Voitsberg
Skizze:
WSP
hü
vo
Überfallkrone Qa
Randbedingungen:
- Vollkommener Überfall => keine Beeinflussung des Unterwassers vomOberwasser
- Fließgeschwindigkeit vo im Speicher ist sehr gering und daher zu ver-nachlässigen
Formel:
Formelzeichen:
Qa ........... Überfallwassermenge [m³/s]
b ........... Überfallbreite [m]bm ........... mittlere Überfallbreite [m]
hü ........... Überfallhöhe [m]
........... Überfallbeiwertvo ........... Fließgeschwindigkeit im Speicher [m/s]
g ........... Erdbeschleunigung [m/s²]
Qa = 2/3 * * bm * (2*g)1/2 * hü3/2
Ingenos Gobiet ZT GmbH A-8200 GLEISDORF,Business Park 2 06.11.2013
2Überfallbeiwerte:
Kronenausbildung
breit, scharfkantig, waagrecht 0,49 ... 0,51breit, gut abgerundete Kanten, waagrecht 0,50 ... 0,55breit, vollständig abgerundet 0,65 ... 0,73scharfkantig, Überfallstrahl belüftet 0,64rundkronig, mit lotrechter Oberwasser- und ge-
neigter Unterwasserseite 0,73 ... 0,75dachförmig, gut ausgerundet bis 0,79
Bemessungsereignis:
fB = 1+ (fR - 1) * fA * fV * fS
BHQ ....... Bemessungshochwasser [m³/s]fB ....... Dimensionsloser Faktor
fR ....... Regionaler Faktor 1,5 ... 2,2
fA ....... Abminderungsfaktor bezüglich Sperrentyp
fV ....... Abminderungsfaktor bezüglich Beckengröße
fS ....... Abminderungsfaktor bezüglich Schadenspotential
HQ100 = 1,00 m³/s
fR = 1,50
fA = 1,00
fV = 0,40
fS = 1,00
fB = 1,20
BHQ = 1,20 m³/s
Bezeichnung hü bm Q/bm Q
m m m³/m m³/s
Katastrophenentlastung 0,10 3,10 0,65 #WERT! Qerf > Q0,20 3,20 0,65 #WERT! Qerf > Q0,30 3,30 0,65 #WERT! Qerf > Q0,40 3,40 0,65 0,49 1,65
BHQ = fB * HQ100
Ingenos Gobiet ZT GmbH A-8200 GLEISDORF,Business Park 2 06.11.2013
3Überfall ausgeführt:
Überfallbreite b = 3,00 m
Überstauhöhe hü = 0,40 m
Kote Katastrophenentlastung = 465,00 mKote Dammkrone = 465,90 m
Kote BHQ = 465,40 mFreibord = 0,50 m
Ingenos Gobiet ZT GmbH A-8200 GLEISDORF,Business Park 2 06.11.2013
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BEILAGE 4
Abflussberechnung Ableitungsgraben
ABFLUSSBERECHNUNG GRABEN
Skizze: B
WSP
hhw
1 : ml 1 : mr
b
Formel: v = ks . I1/2. R2/3
Q = A . vFormelzeichen:
ks ..... Rauigkeitsbeiwert n. Strickler [m1/3/s]
i ..... Gefälle [ ]R ..... Hydraulischer Radius [m]A ..... Querschnittsfläche [m²]v ..... Fließgeschwindigkeit [m/s]Q ..... abgeführte Wassermenge [l/s]b ..... Sohlbreite [m]B ..... Kronenbreite [m]hw ..... Füllhöhe [m]
h ..... Gerinnetiefe [m]1 : ml ..... Böschungsneigung linksufrig [ ]
1 : mr ..... Böschungsneigung rechtsufrig [ ]
Ergebnisse: Q = l/s
Bezeichnung b hw ml mr i ks A U R B v Q
m m m² m m m m/s m3/s
Graben neu 0,30 0,40 1,50 1,50 0,0300 20 0,36 1,74 0,21 1,50 1,21 0,44Graben neu 0,40 0,40 1,50 1,50 0,0300 20 0,40 1,84 0,22 1,60 1,25 0,50
Graben neu 0,50 0,40 1,50 1,50 0,0300 20 0,44 1,94 0,23 1,70 1,29 0,57
Graben neu 0,60 0,40 1,50 1,50 0,0300 20 0,48 2,04 0,24 1,80 1,32 0,63
400,0
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BEILAGE 5
eHyd - Bemessungsniederschlag
16.12.2008 13:58Hydrographischer Dienst in Österreich
Bemessungsniederschlag h [mm] (gewichtete (g1,g2) Starkniederschlagsauswertung - h=g1MaxModN+g2ÖKOSTRA)Gitterpunkt: 5210; (M34, R: -91761m, H: 5215763m)
Flächenabminderung: keine
MaxModN - maximierte Modellniederschläge [HAÖ=Hydrologischer Atlas Österreichs (konvektives N-Modell); ALADIN-Vorhersagemodell (modifiziert)]
ÖKOSTRA - interpolierte extremwertstatistische Niederschlagsauswertungen (DVWK124, modifiziert)
* - ÖKOSTRA-Wert ist größer/gleich dem MaxModN-Wert
() - Bemessungsniederschlag liegt am Rand oder außerhalb der Bandbreite
Bemessungsniederschlag mit MaxModN (oberen)- und ÖKOSTRA (unteren)-Werten
Wiederkehrzeit (T)
Dauerstufe (D)
1 2 3 5 10 20 25 30 50 75 100
5 Minuten 6.5
5.7
*7.5
8.7
8.4
*9.0
(10.0)
10.0
9.9
11.7
12.1
11.1
13.8
14.8
12.6
16.1
17.6
14.2
16.8
18.5
14.6
17.3
19.2
14.9
19.0
21.2
16.1
20.3
22.9
17.0
21.2
24.0
17.7
10 Minuten 10.2
9.9
*10.6
14.3
15.4
13.1
16.7
18.7
14.6
19.7
22.7
16.4
23.9
28.3
19.0
28.0
33.8
21.7
29.3
35.6
22.4
30.4
37.1
23.1
33.5
41.2
25.0
35.8
44.4
26.5
37.5
46.7
27.5
15 Minuten (12.6)
12.6
*12.6
17.7
19.9
15.6
20.8
24.2
17.5
24.7
29.6
19.8
29.9
37.0
22.9
35.2
44.3
26.1
36.9
46.7
27.2
38.3
48.6
28.1
42.2
54.0
30.4
45.3
58.3
32.3
47.4
61.4
33.5
20 Minuten 14.0
14.2
13.9
20.0
22.7
17.4
23.4
27.6
19.5
27.9
33.9
22.2
33.8
42.3
25.9
39.8
50.8
29.5
41.7
53.5
30.7
43.4
55.8
31.7
47.8
62.0
34.5
51.3
66.9
36.6
53.7
70.5
38.0
30 Minuten 16.3
16.7
16.0
23.2
26.9
20.1
27.4
32.8
22.7
32.5
40.3
25.8
39.5
50.4
30.2
46.4
60.5
34.4
48.8
63.8
35.9
50.6
66.5
36.9
55.8
73.9
40.2
59.8
79.9
42.6
62.8
84.1
44.5
45 Minuten 18.6
19.2
18.2
26.5
31.0
22.9
31.0
37.8
25.7
36.9
46.5
29.4
44.8
58.3
34.3
52.7
70.1
39.1
55.1
73.8
40.5
57.3
76.9
42.0
63.3
85.6
45.8
67.8
92.5
48.5
71.0
97.4
50.3
60 Minuten 20.3
20.9
19.8
28.7
33.9
24.8
33.6
41.4
27.8
39.8
50.9
31.7
48.4
63.9
37.0
56.8
76.8
42.1
59.7
81.0
44.0
61.8
84.4
45.2
68.1
93.9
49.2
73.0
101.4
52.1
76.7
106.8
54.6
90 Minuten 23.0
23.4
22.8
32.0
38.0
27.9
37.3
46.5
31.1
44.0
57.2
35.1
53.1
71.8
40.5
62.1
86.3
45.9
65.1
91.0
47.8
67.4
94.8
49.1
74.1
105.5
53.1
79.4
114.1
56.2
83.4
120.1
58.9
16.12.2008 13:58Hydrographischer Dienst in Österreich
Bemessungsniederschlag h [mm] (gewichtete (g1,g2) Starkniederschlagsauswertung - h=g1MaxModN+g2ÖKOSTRA)Gitterpunkt: 5210; (M34, R: -91761m, H: 5215763m)
Flächenabminderung: keine
MaxModN - maximierte Modellniederschläge [HAÖ=Hydrologischer Atlas Österreichs (konvektives N-Modell); ALADIN-Vorhersagemodell (modifiziert)]
ÖKOSTRA - interpolierte extremwertstatistische Niederschlagsauswertungen (DVWK124, modifiziert)
* - ÖKOSTRA-Wert ist größer/gleich dem MaxModN-Wert
() - Bemessungsniederschlag liegt am Rand oder außerhalb der Bandbreite
Bemessungsniederschlag mit MaxModN (oberen)- und ÖKOSTRA (unteren)-Werten - Fortsetzung
Wiederkehrzeit (T)
Dauerstufe (D)
1 2 3 5 10 20 25 30 50 75 100
2 Stunden (25.2)
25.3
25.2
34.4
41.0
30.3
39.9
50.1
33.5
46.7
61.6
37.4
56.1
77.3
42.8
65.5
93.0
48.3
68.7
98.0
50.3
71.1
102.1
51.6
78.0
113.7
55.7
83.5
122.8
58.9
87.7
129.3
61.6
3 Stunden 28.6
28.5
*28.7
38.3
46.1
33.8
44.1
56.3
37.1
51.2
69.2
40.9
61.1
86.8
46.4
71.1
104.3
52.1
74.2
109.9
53.8
76.7
114.5
55.1
84.1
127.5
59.2
89.9
137.7
62.5
94.3
145.0
65.3
4 Stunden 31.1
30.9
*31.2
41.1
49.7
36.4
47.1
60.7
39.5
54.7
74.6
43.6
64.9
93.5
49.0
75.3
112.3
54.7
78.6
118.4
56.5
81.2
123.4
57.8
88.7
137.3
61.8
94.7
148.3
65.0
99.5
156.1
68.1
6 Stunden 35.8
37.1
35.0
46.8
57.4
40.2
53.3
69.2
43.4
61.5
84.1
47.5
72.6
104.4
52.8
83.9
124.6
58.6
87.5
131.1
60.4
90.3
136.5
61.6
98.4
151.4
65.6
104.9
163.2
68.8
110.0
171.6
71.8
9 Stunden 40.9
43.6
38.8
53.3
65.1
44.2
60.5
77.4
47.4
69.6
92.9
51.5
81.9
113.9
57.1
94.2
134.9
62.6
98.3
141.7
64.5
101.4
147.3
65.7
110.4
162.7
69.8
117.7
175.0
73.1
123.2
183.8
76.1
12 Stunden 45.7
48.5
43.2
60.0
71.3
49.6
67.9
83.4
53.5
77.8
98.8
58.3
91.2
119.6
64.9
104.8
140.5
71.7
109.2
147.4
73.8
112.6
152.8
75.3
122.8
168.3
80.6
130.7
180.5
84.5
136.3
189.2
87.2
18 Stunden 53.2
57.1
49.3
69.8
82.5
57.1
77.8
93.8
61.9
87.5
107.2
68.0
100.9
125.8
76.2
114.3
144.2
84.5
118.3
149.8
86.9
121.8
155.0
88.8
133.0
170.8
95.4
141.3
182.6
100.2
147.4
191.4
103.6
1 Tag 59.3
64.1
54.6
77.5
91.5
63.5
88.3
107.7
69.0
99.8
124.3
75.4
113.8
143.1
84.6
127.3
161.3
93.4
131.5
167.0
96.1
134.9
171.4
98.5
144.7
184.5
104.9
152.6
195.0
110.2
158.1
202.2
114.1
16.12.2008 13:58Hydrographischer Dienst in Österreich
Bemessungsniederschlag h [mm] (gewichtete (g1,g2) Starkniederschlagsauswertung - h=g1MaxModN+g2ÖKOSTRA)Gitterpunkt: 5210; (M34, R: -91761m, H: 5215763m)
Flächenabminderung: keine
MaxModN - maximierte Modellniederschläge [HAÖ=Hydrologischer Atlas Österreichs (konvektives N-Modell); ALADIN-Vorhersagemodell (modifiziert)]
ÖKOSTRA - interpolierte extremwertstatistische Niederschlagsauswertungen (DVWK124, modifiziert)
* - ÖKOSTRA-Wert ist größer/gleich dem MaxModN-Wert
() - Bemessungsniederschlag liegt am Rand oder außerhalb der Bandbreite
Bemessungsniederschlag mit MaxModN (oberen)- und ÖKOSTRA (unteren)-Werten - Fortsetzung
Wiederkehrzeit (T)
Dauerstufe (D)
1 2 3 5 10 20 25 30 50 75 100
2 Tage 71.1
77.2
65.1
92.0
107.9
76.1
104.1
125.8
82.5
119.7
148.4
91.0
136.5
171.1
101.9
152.3
191.2
113.4
157.1
197.3
116.9
160.9
202.0
119.8
172.0
216.3
127.8
180.8
227.6
134.1
186.8
235.2
138.4
3 Tage 78.6
85.3
72.0
100.5
116.5
84.5
113.8
135.4
92.3
130.1
159.1
101.2
151.7
189.2
114.2
168.9
211.5
126.3
175.1
219.6
130.6
179.3
224.9
133.8
191.8
240.6
143.1
202.0
253.4
150.6
208.5
261.5
155.6
4 Tage 84.5
91.5
77.4
106.8
122.5
91.2
120.9
142.1
99.7
138.0
166.7
109.3
161.6
200.1
123.1
181.9
226.8
137.1
189.3
237.2
141.3
194.1
243.4
144.8
207.8
260.6
155.0
218.4
273.9
163.0
225.9
283.1
168.7
5 Tage 89.4
96.6
82.2
112.1
127.2
97.0
126.3
147.3
105.3
144.4
172.5
116.4
168.9
206.8
131.1
193.4
241.0
145.8
199.8
249.2
150.5
206.3
257.6
155.0
220.8
275.7
165.9
233.1
292.1
174.0
240.8
301.8
179.7
6 Tage 93.5
101.0
86.1
116.2
131.0
101.4
131.2
151.5
110.9
149.8
177.2
122.5
175.3
212.3
138.3
200.5
247.2
153.8
208.5
258.5
158.5
214.9
267.7
162.2
231.9
289.5
174.4
243.9
304.5
183.4
254.0
318.6
189.4
16.12.2008 13:58Hydrographischer Dienst in Österreich
Gitterpunkt: 5210 (Rot); Bezirksgrenzen (Schwarz); Gewässernetz (Blau)
WOLFSBERG
GRAZ STADT
DEUTSCHLANDSBERG
FELDBACH
FÜRSTENFELD
GRAZ UMGEBUNG
HARTBERG
JUDENBURG
KNITTELFELD
LEIBNITZ
LEOBEN
RADKERSBURG
VOITSBERG
WEIZ