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Jahrgang 40 Donnerstag, den 17. August 2017 Nummer 17 Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN WEINWEG HNTGRAFEN NWEG Zur Vorbereitung der Jubiläums-Festschrift werden an dieser Stelle im Laufe des Jahres fortlaufend Inhalte und Bilder aus der Wip- felder Geschichte präsentiert. Wenn auch Sie über historische Bilder z.B. zum Thema Main, Mainausbau, Schleusen- und Staustufenbau verfügen, würde ich mich über Ihre Nachricht freuen (Tel. 09384/364 oder [email protected]). Hier drei Aufnahmen aus der Zeit des Mainausbaus (Quelle: Historisches Bildarchiv der Bundeswasserstraßen / Privat). Tobias Blesch 1. Bürgermeister Ortsjubiläum 2018 - Teil 5: Bau der Schleuse und Staustufe

2165 Wipfeld 33 17 · plan, aber kein Nachmittagsunterricht) Freitag, 15. September 2017 (Gottesdienst um 8.15 Uhr und Unterricht nach Stundenplan) Ganztag Der Ganztagesbetrieb startet

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Jahrgang 40 Donnerstag, den 17. August 2017 Nummer 17

Wipfelder Amtsblatt

Wipfeld war schon früher be kannt für sein Ortsbild und seinen Weinbau. Nach der behutsamen Sanierung und Gestal-tung des Altortes mit seinen zahlreichen historischen Bauten zählt Wipfeld heute wie-der zu den Schmuck-stücken unter den mittel alterlichen Dörfern in Franken.

Die bestens erhaltenen Ensembles dörflicher Baukunst in Wipfeld sind sehenswert! Damit der Spaziergang durch mittel-alterliche Sied lungs-struktur zum Genuss wird, leitet der Historische Celtis-Rundweg durch die Wipfelder Gassen.

Auch der Weinbau erlebt mit der Lage Wipfelder Zehntgraf eine neue Blüte. Doch nicht nur die edlen Tropfen im Glase, sondern auch die Wein bau tradition und die Pflege der Reben im Weinberg sind erlebenswert. Direkt am Ortsrand beginnt der Zehntgrafen-Weinweg.

Bauten der Renaissance und des Barock prägen das Wipfelder Ortsbild. Weil der Wandel durch Um- und Neubauten zwar ste-tig aber langsam vom Mittelalter bis heute erfolgte, haben sich Häuser und Nebengebäude jüngerer Epochen nahtlos in das Gesamtbild eingefügt.

Erst nach 1945 haben vielfältige neue Baumateria-lien, veränderte Lebensverhältnisse und gewandelte Geschmacks- und Wertvorstellungen zum Bruch mit der jahrhundertealten, örtlichen Bautra-dition geführt.

Zukunft für Wipfeld und seine Bürger

Das Modellvorhaben „Städtebauliche Dorferneuerung Wipfeld“ hat wesentlich dazu beigetragen, daß der Altort in seinem über-kommenen historischen Erscheinungsbild bewahrt und wieder mit neuem Leben erfüllt werden konnte. Mit der Neu- und Um ge staltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Freiflächen und öffentlichen Gebäuden und kommunaler Förderung für Privatmaßnahmen hat die Gemeinde die Grundlagen für eine erhaltende Er neuerung des Altortes geschaffen. Zahlreiche Anwesen wurden und werden durch die Bürger nun liebevoll renoviert.

Wipfeld, der kleine Weinort mit etwa 1100 Einwohnern und dem großartigen historischen Ortsbild, liegt im Weinland Franken, in der Mitte von Schweinfurt und Würzburg.

Der Zehntgrafen-Weinweg und der Historische Celtis-Rundweg, ergänzen neben Radwegen, Weinproben, Wein bergs führungen und -wanderungen, Heckenwirtschaften, Weineinkauf, Über-nachtungs möglich keiten und Gastronomie das touristische Angebot Wipfelds.

Weinbauverein Wipfeld e. V. • Albert KestlerSchwanfelder Str. 2 • Tel.: 09384/244 • Fax: 8702www.wein-erlebnis.de • [email protected]

Gemeinde Wipfeld • Marktplatz 197537 Wipfeld • Tel.: 09384/364 www.wipfeld.de • [email protected] geöffnet: Mo. 9.30 - 11.30 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld • Rathausplatz 697523 Schwanfeld • Tel.: 09384/9730-0

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100AB AbfahrtGramschatzerWald

AB AbfahrtBergrheinfeld

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AB DreieckWerntal

Schweinfurt/Werneck

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Wein und Kultur

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Zur Vorbereitung der Jubiläums-Festschrift werden an dieser Stelle im Laufe des Jahres fortlaufend Inhalte und Bilder aus der Wip-felder Geschichte präsentiert.

Wenn auch Sie über historische Bilder z.B. zum Thema Main, Mainausbau, Schleusen- und Staustufenbau verfügen, würde ich mich über Ihre Nachricht freuen (Tel. 09384/364 oder [email protected]).

Hier drei Aufnahmen aus der Zeit des Mainausbaus (Quelle: Historisches Bildarchiv der Bundeswasserstraßen / Privat).

Tobias Blesch1. Bürgermeister

Ortsjubiläum 2018 - Teil 5:

Bau der Schleuse und Staustufe

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Wipfeld - 2 - Nr. 17/17

Amtlicher Teil

Nächster Annahmeterminam Häckselplatz am Samstag, 26.08.2017von 13 bis 15 Uhr

Am Häckselplatz werden ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmes-ser von 15 cm angenommen.Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke dürfen nicht mit angeliefert werden. Ebenso gehören auch sonstige (nicht holzige) Gartenabfälle wie Gras, Laub, Moos, Staudenreste und ähnliches nicht zum Häckselplatz, sondern entweder auf den eigenen Komposthau-fen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompost-plätze des Landkreises. Dort werden bis zu 1 m3 Gartenabfälle kostenlos angenommen.

OrtsrufanlageIn einigen Bereichen des Gemeindegebietes können die Durchsagen über die Ortsrufanlage aus technischen Grün-den nicht verstanden werden. Ergänzend zu den Durchsagen ist daher angedacht, einen E-Mail-Verteiler einzurichten. Über diesen erhalten sie bei Interesse die aktuellen Durchsagen per Mail zugesandt.Bei Bedarf wird um Übermittlung der E-Mail-Adresse an gemeinde @wipfeld.de zur Aufnahme in einen geschlossenen Verteiler gebeten.Tobias Blesch1. Bürgermeister

Urlaub des 1. BürgermeistersIn der Zeit vom 21.08.2017 bis 10.09.2017 befindet sich der 1. Bürgermeister im Urlaub. Die Vertretung ist unter Telefon 09384/364 erreichbar. Die VG Schwanfeld steht gleichfalls für Rückfragen unter 09384/97300 zur Verfügung. In der Zeit vom 21.08.2017 bis 10.09.2017 entfallen die Sprechzeiten im Rat-haus.

Gemeindlicher Obstverstrich 2017Der gemeindliche Obstverstrich findet am Samstag, 26. August um 9 Uhr statt.Treffpunkt ist an der Unterstellhalle, Nikolaus-Müller-Straße.

Tipp:Einige Mostkeltereien in der Region bieten an, Apfelsaft in sogenannten Bag-in-Box-Behältern in der Größe von 5 oder 10 Litern herzustellen. Mit überschaubarem Aufwand bekommt man so seinen eigenen Apfelsaft. Weitere Möglichkeit ist die Ablieferung von Äpfeln gegen Gutscheine für Säfte.

Tobias Blesch1. Bürgermeister

5. Besprechung zum Jubiläum 2018Am Montag, 18.09.2017 findet um 19.00 Uhr die 5. Bespre-chung zum Ortsjubiläum 2018 im Bürgersaal des Rathauses statt.

Tobias Blesch1. Bürgermeister

Archivübergabe

Im Bild v.l. Dirk Dammann, Herbert Erk, Thomas Pabst, Konrad Schneider, Bürgermeister Tobias Blesch, Kreisarchivpflegerin Irene Handfest-Müller, Brigitte Diemer, Archivar Marian Opalka, Jürgen Köblitz

Im Zuge der geplanten Rathausrenovierung wurde das Gemeindearchiv Wipfeld vom Rathaus in den alten Kindergar-ten verlegt.Das nutzte die Gemeinde, um das Archiv von Marian Opalka nach modernen Standards neu ordnen zu lassen. Kürzlich wurde es der Gemeinde übergeben.„Wir mussten das Archiv aus dem Dachboden des Rathauses verlegen.Es waren viele freiwillige Hände im Einsatz, ohne die die Neu-ordnung in diesem zeitlichen Rahmen nicht möglich gewesen wäre“, lobt Bürgermeister Tobias Blesch auch den Einsatz Wip-felder Bürger, die einem Aufruf im Wipfelder Gemeindeblatt gefolgt waren.Die Neuordnung hatte Kreisarchivpflegerin Irene Handfest-Mül-ler angeregt. Sie betonte die Bedeutung des Wipfelder Gemein-dearchivs, das bis ins 16. Jahrhundert zurückgeht. „Doch ein Archiv ist nichts ohne eine Ordnung. Zwar gab es eine, doch diese wurde nun modernisiert, ich sehe die Gemeinde Wipfeld damit bestens gerüstet für die Zukunft“, freute sie sich über das erfolgreich abgeschlossene Projekt.Projektleiter Opalka betonte, dass sich in den fein säuberlich geordneten Kartons wichtigeQuellen zur Gemeindegeschichte befinden. Hierbei unterstrich er die Bedeutung von Gemeinde-archiven als einen über lange Zeit gewachsenen Bestand an Informationen für Lokal- und Ortsgeschichte. Diese würden oft unterschätzt, doch käme man für die Geschichtsforschung an keine präziseren Informationen heran.Vorgestellt wurde das von Opalka verfasste Repertorium (Find-mittel), das aus zwei Teilen besteht. Zum einen sei für den Forschenden das tabellarische Bestandsverzeichnis wichtig. Dieses gibt die Signatur für alle sich im Archiv befindlichen Archiveinheiten wieder. Zudem sei das Ordnungssystem erklärt und einige Hilfen zur besseren Orientierung eingebaut. Für den Archivverwalter hingegen wurde eine physische Ordnung in tabellarischer Form erstellt. Ziel eines geordneten Archivs sei es, so Opalka, „die Grundlage für Geschichtsforschung zu schaffen.“ Für die Zukunft wird das Amt des Archivverwalters von Jürgen Köblitz versehen.Eine besondere Quelle präsentierte der Archivar schließlich noch. Es handelte sich dabei um ein Rechnungsbuch von 1942 mit zwei Einschusslöchern.(Text und Bild: Bastian Reusch, Schweinfurter Tagblatt)

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Wipfeld - 3 - Nr. 17/17

Kostenlose Altreifensammlungim September

Wie in den letzten Jahren findet auch heuer im September die Altreifensammlung des Landkreises Schweinfurt statt. Bis 22. September werden Altreifen ohne Felgen mit einem max. Außendurchmesser von 130 cm und einer max. Breite von 40 cm an den gemeindlichen Sammelstellen angenommen.Größere Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausge-schäumte Reifen, zerschnittene Altreifen, Fahrradreifen sowie Gummiabfälle (insbesondere Fahrrad- und Autoschläuche) sind von der Sammelaktion ausgeschlossen.Es werden nur haushaltsübliche Mengen (max. 10 Stück) ange-nommen. Größere Mengen bitte an die gewerblichen Sammel-stellen geben.Die beschriebenen Altreifen können vom 01. bis 22. Septem-ber an den gemeindlichen Sammelplätzen abgeliefert werden.Anschließend werden die Altreifen dann durch eine vom Land-kreis Schweinfurt beauftragte Firma abgefahren.Sammelstelle: Wipfeld, Feuerwehrhaus.

Am AWZ Rothmühle werden während des ganzen Jahres Alt-reifen kostenpflichtig angenommen, die kostenlose Sam-melaktion gilt hier nicht.

Mittelschule Bergrheinfeld - Informationen für das Schuljahr 2017/2018

Busse:Die Schüler/innen aus Wipfeld entnehmen die Busfahrzeiten dem öffentlichen Busfahrplan der OVF. Die Schüler/innen bekommen in der ersten Schulwoche ihre Busfahrausweise. Sie können die ersten Tage ohne Ausweis in die Schule fahren.

Der Unterricht endet in der ersten Unterrichtswoche wie folgt:Dienstag, 12. September 2017, um 11.15 Uhr (Unterricht durch denKlassenleiter)Mittwoch, 13. September 2017, um 13.10 UhrDonnerstag, 14. September 2017 (Unterricht nach Stunden-plan, aber kein Nachmittagsunterricht)Freitag, 15. September 2017(Gottesdienst um 8.15 Uhr und Unterricht nach Stundenplan)GanztagDer Ganztagesbetrieb startet ab Montag, 18.09.2017.In Absprache mit unserem Elternbeirat, dem Sachaufwands-träger und unserem Essens-lieferanten (Hotel Krone Post in Werneck) fallen folgende Beiträge für das Mittagessen in der gebundenen und in der offenen Ganztagesbetreuung an.

Schüler im gebundenen Ganztag:57,00 € monatlich - Oktober-Juli (10 Monate)Schüler in der offenen Mittagsbetreuung:2 Tage 28,50 € monatlich3 Tage 42,75 € monatlich4 Tage 57,00 € monatlichDas Essensgeld wird - wie bisher auch - per Lastschrift von der Gemeindeverwaltung eingezogen. Bitte melden Sie sich in der ersten Schulwoche im Sekretariat für die offene Ganztagsbe-treuung an.

Klassenbildung und Treffpunkt am 1. Schultag um 8.00 UhrAlle Schüler/-innen der künftigen 6. – 10. Klassen und Kolle-gen treffen sich um 8.00 Uhr auf dem Pausenhof (bei schlech-tem Wetter in der Aula). Anschließend gehen die Klassenleiter mit ihren neuen Klassen in die Klassenzimmer! Unsere neuen Schüler/-innen der 5. Klassen begrüßen wir um 8.30 Uhr in der Mensa. Eltern sind herzlich willkommen. Die Schüler, die nicht gebracht werden können, dürfen gerne mit den Bussen kom-men und sich mit den anderen Schülern auf dem Pausenhof treffen.

Erster Elternabend und Wahl des ElternbeiratsAm Dienstag, 19. September 2017, findet um 18:30 Uhr der 1. Elternabend für alle Klassen (5 – 10) und Wahl des Elternbei-rats an der Mittelschule statt.

Schulleitung, Kollegium, Betreuungsteam und die gesamte Verwaltung wünschen allen Schüler/-innen unserer Schule einen guten Start und ein erfolgreiches Schuljahr 2017/2018.

gez. P. Friedrich, Rektor

Bekanntmachungzum Schuljahresbeginn 2017 / 2018

Schuljahresbeginn für alle Schüler ist amDIENSTAG, 12. September 2017.

Jahrgangsstufe 1 9.00 Uhr Pfarrkirche Schwanfeld (Anfangsgottesdienst) 9.30 Uhr Begrüßung in der Turnhalle2. - 4. Jgst. 8.00 Uhr Unterrichtsbeginn11.15 Uhr Unterrichtsende

Die Mittagsbetreuung findet bereits an diesem Tag wie ange-meldet statt.

Die Schulanfänger aus den einzelnen Schulverbandsorten wer-den in folgende Klassen eingeteilt:

Klasse Orte1a Schwanfeld / Wipfeld / Hergolshausen1b Theilheim / Obereisenheim / Untereisenheim

Die Abfahrten der Schulbusse sind an den üblichen Haltestel-len zu folgenden Zeiten:

Abfahrtszeit (ca.) Orte Busunternehmen7:15 Uhr Hergolshausen Alka-Reisen7:20 Uhr Theilheim7:35 Uhr Wipfeld7:30 Uhr Untereisenheim Alka Reisen7:35 Uhr Obereisenheim

Impressum

Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen

Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.

Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versand-kostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die All-gemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Wipfeld - 4 - Nr. 17/17

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364)Sprechstunden des 1. BürgermeistersMontag: ......................................................... 09:30 – 11:30 UhrMittwoch: ....................................................... 15:00 – 18:00 UhrE-Mail: [email protected]

Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld(Tel. 09384/97300)Montag, Dienstag, Freitag ............................... 7:30 – 12:00 UhrMontag .......................................................... 13:00 – 16:30 UhrDonnerstag .................................................... 14:00 – 18:00 UhrDienstag- und Freitagnachmittag .......................... geschlossenDonnerstagvormittag ............................................. geschlossenMittwoch ganztags ................................................ geschlossenE-Mail: [email protected]

Bauhof WipfeldTelefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364E-Mail: [email protected]

Kindergarten Wipfeld(Tel. 09384/1481)E-Mail: [email protected]

Literaturhaus Wipfeldgeöffnet an Sonntagen von 14.00 – 17.00 Uhr oder nach Ver-einbarung (Tel. 09384/364)E-mail: [email protected]

Redaktionsschlussfür das nächste Amtsblatt:

Donnerstag, 24.08.2017

Nichtamtlicher Teil

Literaturhaus - TerminvorschauVortrag von und mit Karin Hofmann, Heilpraktikerin: Macht Sauer lustig?am 19.10.2017 um 19:30 uhrWie komme ich zu einem ausgewogenen Säure-Base-Haushalt durch Ernährung.Beginn 19:30 Uhr, Eintritt 3 €In Zusammenarbeit mit dem Kath. Frauenbund

Mensch Luther - Beweggründe zur Reformationam 17.11.2017 um 19:30 UhrVortrag von Pfarrer Ivor Brückner, ObereisenheimEintritt 3 €

Weihnachtliche Lesung mit dem Main-Schreib-Kreisam 07.12.2017 um 19:00 Uhr, Eintritt 3 €

Musikverein WipfeldNach einem tollen Konzertabend wollen wir uns herzlich bedanken- beim zahlreich erschienenen Publikum für Applaus und Spenden, bei den Helfern in den Ständen und beim Auf- und Abbau, beim Vorstandsteam für die Organisation, bei den Firmen Elektro Schneider und Weingut Lother für die Überlas-sung der Fahrzeuge, bei der Gemeinde und Bürgermeister Blesch für die unkompliziert Überlassung der Bühne und des Platzes, bei der Närrischen Vereinigung für die spitzen Bar und bei vielen fleißigen Helfer im Hintergrund, welche solche Veran-staltungen erst ermöglichen.Bilder zum Konzert und Infos gibt es auf der Homepage der Mainpost, sowie demnächst auf unserer Internetseite.Weiter gehts im Jubiläumsjahr mit dem Straßenweinfest am 14.-15. August, und der musikalischen Weinprobe am 28. Oktober, für welche demnächst der Kartenvorverkauf startet.Wir wünschen eine schöne Urlaubszeit,Die Wipfelder Musikanten

DettelbachwallfahrtAm 2. und 3. September 2017 findet die alljährliche Dettelbach-wallfahrt statt. Am Samstag, den 2. September starten wir um 9:00 Uhr an unserer Pfarrkirche und werden um zirka 14:00 Uhr in Dettelbach eintreffen.Am Sonntag, den 3. September beginnt der Gottesdienst in der Wallfahrtskirche um 7:45 Uhr. Wir teilen uns wieder einen Bus mit Theilheim. Um besser planen zu können, liegen bei der Bäckerei Heinrich in Theilheim und in Wipfeld Listen aus. Hier können sich die Gottesdienstbesucher, die gerne den Bus nut-zen möchten, eintragen oder telefonisch anmelden bei Petra Schneider, Tel.: 8410.Abfahrt in Theilheim: 6:45 Uhr und in Wipfeld um 7:00 Uhr an der Unterstellhalle. Wer möchte, kann nach dem Gottesdienst mit dem Bus wieder zurück nach Wipfeld fahren. Der Preis für die einfache Fahrt beträgt 4 Euro.Wir freuen uns über viele Wallfahrer sowie Gottesdienstbesucher.Der Pfarrgemeinderat

Besuch der Fränkischen Weinköniginin der Krippe

Hoher Besuch kündigte sich in der Krippe an: die Fränkische Weinkönigin Silena! Ganz gespannt verfolgten die Kinder bereits das Eintreffen von Silena von den Fenstern aus.Zur Begrüßung überreichten die Kinder eine selbstgemachte Fotocollage. Anschließend bestaunten die Kinder begeistert die Krone der Weinkönigin. Zu Ehren des hohen Besuchs gaben die Kinder das selbst gedichtete Lied „Silena unsere Königin“ auf die Melodie von „Dornröschen“ zum Besten.Als Überraschung brachte Silena Mohrenköpfe für alle mit, die von den Kindern gleich vertilgt wurden.Die Kinder waren von dem Besuch der Weinkönigin sehr begeistert, auch wenn dieser aus Termingründen bereits nach 30 Minuten wieder beendet war. Vielen Dank nochmal an die Fränkische Weinkönigin Silena!

Ihr Mitteilungsblatt: viel mehr als nur ein „Blättchen“!

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Wipfeld - 5 - Nr. 17/17

Café KlatschDas etwas andere CaféÖffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 UhrDer Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim.Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen.

Caritas Sozialstation Sankt MichaelAmbulante Alten- und Krankenpflege Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/[email protected], 24 Stunden Rufbereitschaft. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrages für eine Pflege-stufe und die Vermittlung für „Essen auf Räder“ von den Johan-nitern aus Schweinfurt.

Tagespflege für Senioren Sankt MichaelSeit Ende Dezember bietet die Sozialstation der Caritas von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr eine Tagesbe-treuung für Senioren an. Durch das neue Pflegestärkungsge-setz stehen Ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Haben Sie Fragen? Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr steht Herr Buchholz in einer offenen Sprechstunde zur Verfügung oder Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898.Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14,97440 Werneck/Zeuzleben

Landratsamt Schweinfurt

Erstattung von SchulwegkostenDas Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende Schuljahr 2016/2017 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2017 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Aus-schlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge kön-nen bereits jetzt abgegeben werden.

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr über 420 Euro lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte Berufsschule, Berufs-fachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schul-weg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Antrag auf Fahrt-kostenerstattung ist erhältlich im Landratsamt Schweinfurt, Zim-mer E 25.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulse-kretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend senden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schü-lerbeförderung), Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.

Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter Tele-fon 09721/55-445 gerne zur Verfügung

Nächste Bürgersprechstunde von LandratFlorian Töpper am 13. September 2017

Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Mittwoch, 13. September 2017, von 9 bis 11 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt.

Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu kön-nen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 30. August. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu bespre-chende Thema angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55-601.

Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet dann voraus-sichtlich am Mittwoch, 18. Oktober, von 9 bis 11 Uhr statt.

Sonne(n) mit Verstand - wie Sonne wirktDass Sonnenstrahlen unsere Laune verbessern ist ebenso bewiesen, wie die Tatsache, dass die Sonne Reizungen und nachhaltige Schädigungen an der Haut hervorrufen kann. Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat mit wertvollen Tipps, den wichtigsten Sonnenschutzregeln und Informationen zum Thema UV-Strahlung und Sonnenschutz Besucher am Wild-park in Schweinfurt und der Sportveranstaltung „swim & run“ im Gerolzhöfer Geomaris Schwimmbad für dieses Thema sen-sibilisiert.

„Wie hoch schätzt du die Sonnenbestrahlung unter der Was-seroberfläche ein?“ oder „Wusstest du, dass ein nasses T-Shirt weniger Schutz bietet als ein trockenes Shirt?“ – das Son-nenquiz und die Aufklärung rund um die Sonnenbestrahlung waren bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Familien sehr begehrt.

Ihr Mitteilungsblatt: viel mehr als nur ein „Blättchen“!

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Wipfeld - 6 - Nr. 17/17

Vor allem auch die Bestimmung des Hauttyps durch die beiden Amtsärzte und die Wirksamkeit des Eigenschutzes der Haut wurden dankbar aufgenommen.

Als Belohnung für eine Beteiligung an der Aufklärungskampa-gne verteilte das Gesundheitsamt jede Menge Sonnencreme und nützliche Werbeartikel. Zuvor waren auch alle Kindergär-ten in Stadt und Landkreis Schweinfurt mit Infopaketen zu die-sem Thema ausgestattet worden.

„Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und wird von kommunalen Behörden bürgernah umgesetzt.

LEADER-Förderung für Beratungskonzeptzur Innenentwicklung

In der jüngsten Sitzung des Lenkungsausschusses der Loka-len Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) wurden ver-schiedene entscheidungsreife Projektideen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie beschlossen.

Das Gremium unter dem Vorsitz von Landrat Florian Töpper gab einstimmig den Weg frei für eine Bereitstellung von LEA-DER-Mitteln in Höhe von rund 125.000 Euro für das Beratungs-konzept zur Innenentwicklung für den Landkreis Schweinfurt. Das Projekt ermöglicht unter anderem eine kostenlose Erstbau-beratung im Ortskern der teilnehmenden Landkreiskommunen und ergänzt somit das Innenentwicklungskonzept des Land-kreises Schweinfurt. Weitere Bestandteile sind die Erstellung einer Wanderausstellung sowie die Auslobung eines symbo-lischen Gestaltungspreises für besonders gelungene Innenent-wicklungsbeispiele.

Zudem konnten drei weitere Kooperationsprojekte beschlossen werden. So befürwortete das Gremium einstimmig die Bereit-stellung von LEADER-Mitteln für das Projekt zur Gewinnung von Rückkehrern in die Region in Zusammenarbeit mit der LAG Haßberge. Das Projekt trägt mit seinen Teilmaßnahmen aktiv zur Fachkräftesicherung in den Regionen bei. Über die Vertei-lung von Postkarten sollen die Zielgruppen angesprochen und auf die Vorteile des Schweinfurter Lands und der Haßberge hingewiesen werden. Geplant ist auch die Erstellung einer internetbasierten Landing-Page mit Online-Pinnwand.

Das Kooperationsprojekt „Benchmark Radtourismus“ zielt auf die Optimierung der fahrradtouristischen Infrastruktur ab. Ein Projekt zu den zisterziensischen Klosterlandschaften in Mittel-europa unter dem Titel „Vielfalt in der Einheit“ in Trägerschaft des Landkreises Bamberg konnte ebenfalls beschlossen werden. In Kooperation mit weiteren Projektpartnern soll die besondere Eigenart der von Zisterzienserklöstern geprägten Kulturlandschaft dargestellt und vermittelt werden. Im Mittel-punkt stehen hierbei die Gründung und das Wirken des Klo-sters Ebrach und dessen prägender Wirkung auf das Flur- und Landschaftsgefüge, so auch im Landkreis Schweinfurt. Teile des Forstes im Steigerwald sowie Kirchen und Siedlungen (u. a. Alitzheim, Weyer, Herlheim, Sulzheim) und weitere Kultur-landschaftselemente wie die Teichkette im Handthaler Grund gehen auf die Abtei Ebrach und deren Landnutzung zurück.

Daneben wurden auch neue Projektideen vorgestellt und beraten: Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt eine Machbar-keitsstudie zu den Möglichkeiten zur zukünftigen Nutzung des Sport- und Freizeitgeländes Sennfeld (ehem. SKF-Gelände) erarbeiten zu lassen. Die Machbarkeitsstudie dient als Ent-scheidungsgrundlage auch für künftige Investitionen in der Anlage. Die Gemeinde Euerbach plant zur Bündelung und Vernetzung ihrer vielseitigen Kulturangebote ein Kulturma-nagement im pilothaften Betrieb über drei Jahre zu initiieren. In einem Kooperationsprojekt „Machbarkeitsstudie Balthasar Neumann“ möchte der Landkreis Schweinfurt als Projektträger gemeinsam mit weiteren Landkreisen und LAGs konkrete Ideen

zur Vermittlung und touristischen Inwertsetzung des kulturellen Erbes Balthasar Neumanns in Franken entwickeln lassen. Alle Vorhaben wurden zur Weiterentwicklung zu LEADER-Projekten befürwortet.

Landrat Töpper dankte allen Mitgliedern des LEADER-Len-kungsausschusses für die vorbildliche Unterstützung. So konn-ten in diesem Jahr bereits zehn LEADER-Projekte in drei Sit-zungen beschlossen werden.

Info:Mit dem LEADER-Programm des Europäischen Landwirt-schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördern die EU und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regi-onen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“. LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l‘économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

LEADER ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Förderinstrument, das auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen ausgerichtet ist. Beim LEADER-Ansatz geht es um neue Wege und Ideen, wie vorhandene Stärken und Potenziale der ländlichen Regionen noch besser genutzt, Synergieeffekte geschaffen und eventuelle Entwicklungshemmnisse beseitigt werden können.

Im Landkreis Schweinfurt ist die Lokale Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) seit 2008 verantwortlich für die Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie (LES) sowie von LEADER-Projekten und -Maßnahmen. Weitere Infos dazu gibt es im Internet unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/regio-nalentwicklung-swland.html?kk_m_id=322

Ärztlicher Notfalldienst

Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef)

Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis:Freitag ...............................................................16.00-20.00 UhrSamstag ............................................................09.00-20.00 UhrSonntag .............................................................09.00-20.00 UhrMittwoch ............................................................16.00-20.00 UhrFeiertag .............................................................09.00-20.00 Uhr

Zeiten des Bereitschaftsdienstes:Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 UhrFeiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr

In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienst-zentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereit-schaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dieTelefon-nummer 112 erreichbar.

Zahnärztlicher Notfalldienst19./20.08.2017 Olga Keller, Roßmarkt 1 Schweinfurt, Tel. 09721/20114026./27.08.2017 Dr. med. dent. Ulli Kilian, Kreuzbergring 68 Schonungen, Tel. 09721/59355

Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00Uhr - Anwesenheit in der Praxis in der übrigen Zeit besteht Ruf-bereitschaft.

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Wipfeld - 7 - Nr. 17/17

Kinderärztlicher Notfalldienst

Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der „Kinder- und Jugendmedizinischen Bereit-schaftspraxis Schweinfurt-Rhön“ angeboten, die im Leopol-dina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10).

Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Don-nerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdi-nestag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr.

Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderkli-nik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt.

Senden Sie alles an: LINUS WITTICH Medien KG, Kleinanzeigen - Postfach 223,

91292 Forchheim, Fax 09191 7232-30 oder online unter: www.wittich.de/Objekt2165

Gehen Sie gleich auf www.wittich.de/Objekt2165und geben Sie diese dort online auf.Oder füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es an uns.

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SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zu-gleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/un-ser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belaste-ten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.

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