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2.2.1-03 Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) - Kennzeichnung von Abgasanlagen In der in der Beratung befindlichen neuen DIN V 18160-1 „Abgasanlagen“ ist für ausgeführte Abgasanlagen in Anlehnung an DIN EN 1443 folgendes Kennzeichnungs-System vorgesehen: Abgasanlage DIN 18160-1 – T400 N2 D 3 G50 EI090 mit: Temperaturklasse Taaa für die maximal zulässigen Abgastemperaturen aaa in °C, Druckklasse N1 oder N2 für Unterdruck, P1 für Unterdruck oder für Überdruck bis 200 Pa im Gebäude oder im Freien, P2 für Unterdruck im Gebäude oder im Freien oder für Überdruck bis 200 Pa im Freien, H1 für Unterdruck oder für Überdruck bis 5000 Pa im Gebäude oder im Freien, H2 für Unterdruck im Gebäude oder im Freien oder für Überdruck bis 5000 Pa im Freien, Kondensatbeständigkeitsklasse D für trockenen Betrieb, W für feuchten oder trockenen Betrieb, Korrosionswiderstandsklasse 1 für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einem Schwefelgehalt bis 50 mg/m 3 , 2 für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einem Schwefelgehalt bis 0,2 Masse-% sowie Holz für offene Feuerstätten, 3 für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe, Rußbrandbeständigkeitsklasse mit Angabe des Abstandes zu brennbaren Baustoffen Gxx für rußbrandbeständige Abgasanlagen (Schornsteine), Oxx für nicht rußbrandbeständige Abgasanlagen für einen Mindest-Abstand von xx mm zu großflächigen Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen, Feuerwiderstandsklasse Lzzz bzw. EIzzz für die Feuerwiderstandsdauer in zzz Minuten. Mögliche Zusatzinformationen sind: Wärmedurchlasswiderstand in m²K/W, Innenwandrauhigkeit r in mm und Einzelwiderstände ζ, Frost-Tauwechselbeständigkeit, Widerstand gegen Windeinfluss. Kennzeichnung von Systemabgasanlagen mit Innenrohren aus Metall: Nach DIN EN 1856-1 sind die Produkte für Systemabgasanlagen aus Metall nach folgendem System gekennzeichnet: Systemabgasanlage EN 1856-1 – T400 P1 W Vx-L40045 G(xx) Dabei ist das Kürzel Vx-L40045 eine Angabe der für die Korrosionswiderstandsfähigkeit maß- gebenden Werkstoffeigenschaften des Abgasanlagen-Produktes: Mit V1, V2 bzw. V3 werden Produkte gekennzeichnet, die erfolgreich einer Korrosionsprüfung nach EN 1856-1 unterzogen wurden.

2.2.1-03 Kennzeichnung von Abgasanlagen - Raab Gruppe€¦ · T400 P1 W Vm-L50105 G50 T400 P1 D 3 G50 EI000 oder T400 P1 W 1 O50 E000 . Seite 3 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) -

    Kennzeichnung von Abgasanlagen In der in der Beratung befindlichen neuen DIN V 18160-1 „Abgasanlagen“ ist für ausgeführte Abgasanlagen in Anlehnung an DIN EN 1443 folgendes Kennzeichnungs-System vorgesehen:

    Abgasanlage DIN 18160-1 – T400 N2 D 3 G50 EI090 mit: − Temperaturklasse Taaa für die maximal zulässigen Abgastemperaturen aaa in °C, − Druckklasse

    ∗ N1 oder N2 für Unterdruck, ∗ P1 für Unterdruck oder für Überdruck bis 200 Pa im Gebäude oder im Freien, ∗ P2 für Unterdruck im Gebäude oder im Freien oder für Überdruck bis 200 Pa im Freien, ∗ H1 für Unterdruck oder für Überdruck bis 5000 Pa im Gebäude oder im Freien, ∗ H2 für Unterdruck im Gebäude oder im Freien oder für Überdruck bis 5000 Pa im Freien,

    − Kondensatbeständigkeitsklasse ∗ D für trockenen Betrieb, ∗ W für feuchten oder trockenen Betrieb,

    − Korrosionswiderstandsklasse ∗ 1 für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einem Schwefelgehalt bis 50 mg/m3, ∗ 2 für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einem Schwefelgehalt bis 0,2 Masse-% sowie

    Holz für offene Feuerstätten, ∗ 3 für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe,

    − Rußbrandbeständigkeitsklasse mit Angabe des Abstandes zu brennbaren Baustoffen ∗ Gxx für rußbrandbeständige Abgasanlagen (Schornsteine), ∗ Oxx für nicht rußbrandbeständige Abgasanlagen für einen Mindest-Abstand von xx mm zu großflächigen Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen,

    − Feuerwiderstandsklasse Lzzz bzw. EIzzz für die Feuerwiderstandsdauer in zzz Minuten. Mögliche Zusatzinformationen sind: − Wärmedurchlasswiderstand in m²K/W, − Innenwandrauhigkeit r in mm und Einzelwiderstände ζ, − Frost-Tauwechselbeständigkeit, − Widerstand gegen Windeinfluss. Kennzeichnung von Systemabgasanlagen mit Innenrohren aus Metall: Nach DIN EN 1856-1 sind die Produkte für Systemabgasanlagen aus Metall nach folgendem System gekennzeichnet:

    Systemabgasanlage EN 1856-1 – T400 P1 W Vx-L40045 G(xx) Dabei ist das Kürzel Vx-L40045 eine Angabe der für die Korrosionswiderstandsfähigkeit maß-gebenden Werkstoffeigenschaften des Abgasanlagen-Produktes: • Mit V1, V2 bzw. V3 werden Produkte gekennzeichnet, die erfolgreich einer Korrosionsprüfung

    nach EN 1856-1 unterzogen wurden.

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    • Mit Vm werden Produkte ohne erfolgreiche Korrosionsprüfung gekennzeichnet. • L10 bis L70 steht für die Werkstoffart des Innenrohres. • Die drei letzten Ziffern geben multipliziert mit 0,01 mm die Wanddicke des Innenrohres an

    (045 => 0,45 mm).

    Die Verknüpfung zwischen den Werkstoffeigenschaften und der Korrosionswiderstandsklasse hängt, sofern vorhanden, von den individuellen Vorschriften der Mitgliedsländer ab.

    Für Deutschland ist geplant, diese Verknüpfung in einem Beiblatt 1 zur DIN V 18160-1 vorzu-geben. Nach dem bisherigen Beratungsstand ist abhängig von der Kondensatbeständigkeitsklasse folgende Verknüpfung vorgesehen:

    Werkstoffeigenschaft nach EN 1856-1

    Kondensatbeständigkeits- und Korrosionswiderstandsklasse

    nach DIN V 18160-1

    Vx- Lxxyyy für trockenen Betrieb für feuchten

    Betrieb V1- alle D 1 W 1 V2- alle D 3 W 2 V3- alle D 3 -

    Vm- L11150 D 1 W 1 Vm- L40060 D 3 - Vm- L50060 D 3 - Vm- L50100 D 3 W 1 Vm- L70060 D 3 W 2b)

    b) nicht für Holz Zu beachten ist, dass • bei Verwendung von Produkten der Kondensatbeständigkeitsklasse D nur eine Abgasanlagen-

    Kennzeichnung D möglich ist, • größere Wanddicken als y,yy mm zulässig sind. Beispiele:

    Kennzeichnung nach EN 1856-1 Kennzeichnung nach DIN V 18160-1

    T400 P1 W V1-L40045 O50 T400 P1 W 1 O50 EI000

    T400 P1 W V2-L40045 G50 T400 P1 D 3 G50 EI000 oder T400 P1 W 2 O50 E000

    T400 P1 D V2-L40045 G50 T400 P1 D 3 G50 EI000

    T400 P1 W Vm-L50085 G50 T400 P1 D 3 G50 EI000

    T400 P1 W Vm-L50105 G50 T400 P1 D 3 G50 EI000 oder T400 P1 W 1 O50 E000

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Konformitätserklärung und Produktinformation für

    Metall-Abgasanlagen nach DIN EN 1856-1 Dr. Heinrich Göddeke

    Am 31. März 2005 endet die Koexistenzperiode für

    DIN EN 1856-1 Abgasanlagen Anforderungen an Metall-Abgasanlagen

    Teil 1: Bauteile für System-Abgasanlagen Nach diesem Datum dürfen nur noch Produkte, die dem Anwendungsbereich dieser Norm entsprechen, in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

    Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen dem bisherigen System des Übereinstimmungsnach-weisverfahrens (nationaler Weg) und dem Konformitätsnachweisverfahren (europäischer Weg) aufgezeigt. Weiterhin wird ein Vorschlag unterbreitet, die Herstellererklärung im Konformitätsnachweisverfahren zu vereinheitlichen. Das bestehende System (Übereinstimmungsnachweisverfahren) Das bestehende System für die Einhaltung der sicherheitstechnisch relevanten Anforderungen bei Bauprodukten ist im Laufe der Jahre gewachsen und erfüllt den geforderten Zweck. Neben der Erfüllung von technischen Regeln müssen Produkte für Abgasanlagen, da es sich bisher um nicht geregelte Produkte nach den Bauordnungen der Länder gehandelt hat, den Nachweis der Verwendbarkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erbringen, die vom DIBt erteilt werden.

    Für die Erteilung der Zulassung für den jeweiligen Anwendungsbereich sind Prüfungen nach technischen Regeln oder nach Zulassungsgrundsätzen erforderlich. Diese werden durch benannte Prüfstellen durchgeführt, die ein entsprechendes Prüfzeugnis ausstellen, das dem DIBt vorzulegen ist.

    Die nach den Zulassungen gefertigten Produkte unterliegen einer Eigen- und Fremdüberwachung. Die Details sind in den Zulassungen geregelt. Die Produkte sind dann mit dem Ü-Zeichen auf der Grundlage der Übereinstimmungszeichenverordnungen der Länder zu kennzeichnen und dürfen verwendet werden. Der europäische Weg (Konformitätsnachweisverfahren) Die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und deren nationale Umsetzung, das Bauproduktengesetz (BauPG) regeln das In-den-Verkehr-Bringen und den freien Warenverkehr von Bauprodukten.

    Das BauPG regelt den so genannten europäischen Weg. Wie die BPR unterscheidet es konsequent zwischen der Brauchbarkeit (§5 BauPG) und der Konformität (§8 BauPG) eines Bauproduktes. Ist beides erfüllt, führt dies zum CE-Zeichen.

    Die Brauchbarkeit bezieht sich auf die materiellen Eigenschaften eines Bauproduktes, die in Normen oder anderen technischen Regeln festgeschrieben werden. Die Brauchbarkeit wird in der Regel durch eine erstmalige Typprüfung nachgewiesen. Mit dem Konformitätsnachweisverfahren wird beurteilt, ob das Bauprodukt mit den technischen Begleitdokumenten (harmonisierte Norm, europäische technische Zulassung) übereinstimmt, aus dem es seine Brauchbarkeit ableitet.

    Da die Brauchbarkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, wird dieser in erster Linie durch harmonisierte Normen konkretisiert, die auf der Grundlage der BPR und den entsprechenden Mandaten durch CEN erarbeitet werden und die festgelegten Grundsatzanforderungen

    • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit • Brandschutz • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz • Nutzungssicherheit • Schallschutz sowie • Energieeinsparung und Wärmeschutz

    umsetzen (Harmonisierte Norm). Entspricht ein Produkt einer solchen Norm, ist kein weiterer Brauchbarkeitsnachweis erforderlich (Vermutungsfall).

    Von der EU wurde für den Bereich Abgasanlagen durch die Erteilung des Mandates M/105 die sicherheitstechnisch relevanten Anforderungen der Mitgliedsländer festgeschrieben und das

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Konformitätsnachweisverfahren 2+ für die Erlangung des CE- Zeichens festgelegt. Die durchzuführenden Schritte sind im nachfolgenden Abschnitt beschrieben.

    CEN hat den von der EU durch das Mandat erhaltenen Auftrag ausgeführt und die entsprechenden harmonisierten Normen für Metallabgasanlagen DIN EN 18156-1 erstellt. Diese Norm berücksichtigt die für Abgasanlagen wesentlichen Anforderungen, die sich aus der europäischen Bauproduktenrichtlinie, dem Bauproduktengesetz und den Bauordnungen der Länder ergeben. Aufgaben der Hersteller und der benannten Stelle (Notified Bodies) Hersteller und benannte Stellen (von den Mitgliedsstaaten benannte kompetente Stellen, die die Fremdüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle und die Zertifizierung durchführen) haben im Konformitätsnachweisverfahren unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die nachfolgend aufgeführte Tabelle zeigt die Aufgaben der Hersteller und der benannten Stelle im Konformitätsnachweisverfahren 2+, wie sie im Anhang ZA der Produktnormen für Abgasanlagen aufgeführt werden. Als Beispiel dient hier DIN EN 1856-1 „Abgasanlagen – Anforderungen an Metall-Abgasanlagen – Teil 1: Bauteile für System-Abgasanlagen“.

    Aufgaben Umfang der Aufgabe Zu beachtende Abschnitte

    Werkseigene Produktionskontrolle (F.P.C.)

    Parameter bezogen auf alle Leistungsmerkmale der Tabelle ZA.1 10.3 Aufgaben für

    den Hersteller Erstmalige Typprüfung Alle Forderungen der Tabelle ZA.1 10.2

    erstmaliger Über-prüfung der Fabri-kationsstätte und der werkseigenen Produktionskontrolle

    Parameter bezogen auf alle Leistungsmerkmale der Tabelle ZA.1

    10.3 Aufgabe für die benannte Stelle

    Zertifizierung der F.P.C. auf-grund von

    Laufende Überwachung, Bestätigung und Anerkennung der F.P.C.

    Parameter bezogen auf alle Leistungsmerkmale der Tabelle ZA.1, insbesondere

    Druckfestigkeit, Widerstand gegen Windbelastung

    (für Zubehörteile von freistehenden und angebauten Abgasanlagen)

    10.3

    F.P.C. = factory production control Es ist zu erkennen, dass der Hersteller für die werksseitige Produktionskontrolle und die erstmalige Typprüfung verantwortlich ist. Die benannte Stelle ist für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle zuständig und zwar in Form einer erstmaligen Überprüfung des Herstellwerkes und der werkseigenen Produktionskontrolle. Weiterhin muss sie die laufende Überwachung, Bestätigung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle durchführen.

    Es liegt also in der Hand des Herstellers, wie und wo er die erstmalige Typprüfung, die in der harmonisierten Norm gefordert wird, durchführt. Ist er auf Grund der Ausstattung seiner Firma in der Lage, die Prüfungen durch geeignetes Personal mit geeichten Messgeräten und mit der geforderten Messgenauigkeit durch-zuführen, kann er die erstmalige Typprüfung selbst durchführen.

    Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass in seinem Werk die erstmalige Typprüfung mit Messgeräten und/oder Personal einer geeigneten Prüfstelle durchgeführt wird. Der Weg, die erstmalige Typprüfung in einer geeigneten Prüfstelle durchführen zu lassen, ist ebenfalls möglich.

    Die Ergebnisse der erstmaligen Typprüfung sind in einem Prüfbericht, der die eingesetzten Messgeräte und die Messgenauigkeit beschreibt, festzuhalten. Dieser Prüfbericht kann von den benannten Stellen bei der erstmaligen Prüfung der werkseigenen Produktionskontrolle eingesehen werden, um festzustellen, ob das überwachte Produkt auch dem entspricht, mit dem die erstmalige Typprüfung durchgeführt wurde.

    Hier wird der europäische Weg bei diesem Konformitätsnachweisverfahren deutlich, der dem Hersteller allein die Aufgabe überträgt, die Brauchbarkeit seines Produktes nachzuweisen und sicherzustellen.

  • Seite 5 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Die Zertifizierung der werksseitigen Produktionskontrolle wird durch die benannte Stelle durchgeführt. Hierbei handelt es sich aber nur um eine Erstinspektion der Firma (ist der Hersteller in der Lage, die Produkte herzustellen?) sowie die regelmäßige Überprüfung (2 x jährlich) der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers. Eine stichprobenartige Überprüfung der Produkte durch einen Fremdüberwacher entfällt beim Konformitätsnachweisverfahren 2+.

    Stellt die anerkannte Stelle das Konformitätszertifikat für die werkseigene Produktionskontrolle aus, so muss der Hersteller auf seinen Produkten (dem Lieferschein oder der Verpackung) das CE-Kennzeichen anbringen. Es wird also deutlich, dass auf den Hersteller eine größere Verantwortung zukommt als nach dem bisherigem System.

    An dieser Stelle sollte auf die Notwendigkeit einer Marktüberwachung, die im Aufgabenbereich der Mitgliedsstaaten liegt, hingewiesen werden. Produktinformation als Werkzeug zur Sicherstellung der Qualität In den mandatierten Normen ist eine Produktbeschreibung verpflichtend vorgesehen. Sie ist sowohl Bestandsteil der Norm als auch des Anhanges ZA, der die verpflichtenden Anforderungen enthält, die sich aus dem Mandat ergeben.

    Eine einheitliche Produktinformation mit hohem Wiedererkennungswert, wie sie im Nachfolgenden Beispiel vorgestellt wird, kann ein Instrument werden, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zwischen den Produkten verschiedener Hersteller herzustellen. Im Prinzip enthält die Produktinformation alle Angaben, die auch heute in den Zulassungen für diese Produkte wieder zu finden sind. Darüber hinaus enthält sie noch zusätzliche Angaben, die nützlich für den Kunden sind. Eine standardisierte Produktbeschreibung, die dem Aufbau nach der heutigen Zulassung entspricht, ermöglicht es, am Markt Sicherheit zu schaffen.

    Die im Folgenden aufgezeigte Konformitätserklärung/Produktbeschreibung erfüllt die in der Norm gestellten Anforderungen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit benannten Stellen erstellt.

    Um sicher zu stellen, dass alle notwendigen Angaben in der Produktinformation enthalten sind, sind die Tabellen nach dem beigefügten Muster auszufüllen. Die erste Seite der Produktbeschreibung ist jeder Lieferung beizufügen. Die folgenden Seiten sind auf Anfrage bereitzustellen oder im Internet zu veröffentlichen.

    Das gezeigte Beispiel zeigt eine Doppelkennzeichnung, da sich das Produkt für zwei Einsatzbereiche verwenden lässt.

    • Kennzeichnung 0.1 für russbrandbeständige und trockene Betriebsweise und • Kennzeichnung 0.2 für feuchteunempfindliche Betriebsweise.

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Konformitätserklärung und Produktinformation DIN EN 1856-1 Anforderungen an Metall-Abgasanlagen Teil 1 Bauteile für Systemabgasanlagen Herstelleridentifikation

    Produktbezeichnung (Handelsname)

    Firma ASD Fabrikstraße 43555 Testhausen DW – Super

    Name und Funktion des Verantwortlichen: Willy Mayer Geschäftsführer Benannte Stelle: HELLAS CERT Zertifikatnummer / Jahr GR 04 – 0815 / 2004 Kennzeichnung Begleitdokumente nach EN 1856 – 1 Anhang ZA Bild ZA 2 0.1 Metall

    Systemabgas-anlage

    EN 1856-1 T400 N1 D V2-L50040 G(50) Mehrschalige Abgasanlage Doppelwandige Ausführung mit 30 mm Wärmedämmung belüftet über die gesamte Länge, ohne Verkleidung

    0.2 Metall Systemabgas-anlage

    EN 1856-1 T400 N1 W V2-L50040 O(50) Mehrschalige Abgasanlage Doppelwandige Ausführung mit 30 mm Wärmedämmung belüftet über die gesamte Länge, ohne Verkleidung

    Produktbe-schreibung

    Normen-nummer

    Temperatur-klasse

    Druckklasse

    Kondensatbe-ständigkeit (W: feucht oder D: trocken)

    Korrosions-widerstand (Beständigkeit gegen Korrosion)/-Werkstoff des Abgasrohres

    Rußbrandbe-ständigkeit G: ja / O: nein Abstand zu brennbaren Baustoffen (in mm)

    Abschnitt/Formstück einer Metall-Systemabgasanlage

    Druckfestigkeit * Höchstlast: 30 m aus Abschnitten der Abgasanlage

    Strömungswiderstand Mittlere Rauhigkeit: 1,0 mm

    Abschnitte nach EN 13384-1 Tab. B.4; Formstücke nach EN 13384-1 Tab. B.8

    Wärmedurchlasswiderstand 0,40 m²K/W bei der Referenztemperatur

    Biegefestigkeit ** Zugfestigkeit: 2 m

    Schräger Einbau: Maximale Auslenkung zwischen zwei Stützen: 3 m bei 45°

    Windlast: freistehendes Ende: 1,5 m über der letzten Abstützung

    Maximaler Abstand waagerechter Befestigungen : 3 m

    Frost-Tauwechselbeständigkeit: Ja

    * bis Ø 0,15 m darüber siehe Anhang H ** bis Ø 0,2 m darüber siehe Anhang H

    ANMERKUNG Europäische Rechtsvorschriften ohne nationale Abweichung müssen nicht aufgeführt werden

    © ZVH Hagen 2004 [email protected] Nachdruck nach Registrierung beim ZVH

    Seite 1 von 9

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Inhaltsverzeichnis: Konformitätserklärung und Produktkennzeichnung 1

    Inhaltsverzeichnis 2

    Produktinformation nach DIN EN 1856-1 Abs. 7 und Anhang ZA 3

    Anhang/Tabelle H1 Maße und Gewichte 6

    Anhang/Tabelle H2 Bauhöhen, Wandabstände und Dübelkräfte 7

    Anhang/Tabelle H3 Versetzanweisung 8

    Anhang/Tabelle H4 weitere Hinweise 9

    Seite 2 von 9

  • Seite 8 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Produktinformation nach DIN EN 1856-1 Abs. 7 und Anhang ZA © ZVH Hagen 2004 [email protected] Nachdruck nach Registrierung beim ZVH

    Lfd. NR

    Leistungsmerkmal und Anforderung nach DIN EN

    1856-1 Abs. 7

    Werte / Klassen Weitere Informationen

    1.0 Nennabmessungen: Abs.: 4 und 5

    80, 100, 125, 150, 175, 200, 225, 250, 300, 350, 400, 450. 500, 600, 700, 800

    Maße. Gewichte, siehe Tabelle Anhang H

    2.0 Werkstoff Innenrohr:

    Qualität: Nenndicke (Min. Dicke) Abs.: 4 und 5 Abs. 6.5.2

    NW 80 – NW 350: L50040 1.4404 0,40 mm (0,34 mm) NW 400 – NW 800: L50060 1.4404 0,60 mm (0,54 mm)

    3.0 Werkstoff Außenrohr: Qualität: Nenndicke (Min. Dicke) Abs.: 4 und 5 Abs. 6.5.2

    NW 80 – NW 350: L20040 1.4301 0,40 mm (0,34 mm) NW 400 – NW 800: L20100 1.4301 1,00 mm (0,94 mm)

    4.0 Wärmedämmung: Typ A Typ B

    Rohdichte: 95 kg/m³ Dicke: 30 mm Rohdichte 100 kg/m³ Dicke: 30 mm

    Zulassung

    5.0 Polymere Dichtungen Typ A

    Shore Härte ....

    6.0 offen 7.0 offen

    Mechanische Festigkeit

    Abs. 6.1

    8.0 Druckbelastung Abs. 6.1.1

    Bauhöhe Anhang1 Dimensionen und Gewichte Stützen Anhang 2

    Anhang H Tabelle x Dübelkräfte/ Wandabstände

    9.0 Zugbelastung Abs. 6.1.2

    nicht gegeben

    10.0 Windbeanspruchung Abs. 6.1.3.2

    Höhe der Abgasanlage über der letzten Abspannung: 3m Maximale Abstände zwischen seitlichen Abstützungen oder Führungen: 4m

    Anhang H Tabelle xx Dübelkräfte/ Wandabstände

    Schrägführung: 11.0 Maximale Auslenkung zur

    Vertikalen Abs. 6.1.3.1

    90° Anhang H Abstandshalter an jeder Verbindung,

    12.0 Maximale gestreckte Länge der Schrägführung Abs. 6.1.3.1

    1 m Anhang H Abstandshalter an jeder Verbindung,

    13.1 Gasdichtheit

    Abs. 6.3.1 Dichtheitsklasse N1

    13.2 Gasdichtheit

    Abs. 6.3.1 Dichtheitsklasse N1

    Seite 3 von 9

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    14.1 Abstand zu brennbaren Bauteilen bei T 400 und Russbrandbeständigkeit Abs. 6.2

    G(50) 5 cm, belüftet über die gesamte Länge, ohne Verkleidung

    Anhang H Weitere Hinweise beachten

    14.2 Abstand zu brennbaren Bauteilen bei T 400 Abs. 6.2

    O(50) 5 cm, belüftet über die gesamte Länge, ohne Verkleidung

    Anhang H Weitere Hinweise beachten

    15.0 Berührungsschutz

    Abs. 6.4.2 Im Verkehrsbereich anbringen Anhang H

    16.0 Wärmedurchlasswiderstand

    Abs.6.4.3 0,40 m²K/W

    17.1 Kondensatbeständigkeit

    Abs. 6.4.4 + 6.4.5 D (nicht Kondensatbeständig)

    17.2 Wasserdampf-

    diffusionswiderstand

    Kondensatbeständigkeit (Feuchteunempfindlichkeit) Abs. 6.4.4 + 6.4.5

    W

    Widerstand gegen Eindringen von Kondensat

    18.0 Widerstand gegen das

    Eindringen von Regenwasser Abs.6.4.6

    Nicht gegeben Nur für Verwendung in Schächten

    Strömungswiderstand: 19.0 Abschnitte der Abgasanlage

    Abs. 6.4.7.1 nach EN 13384-1, R = 1 mm Anhang H

    20.0 Formstücke der Abgasanlage Abs. 6.4.7.2

    nach EN 13384-1, Tabelle xx Anhang H

    Anforderungen an

    Aufsätze:

    21.0 Strömungswiderstand Abs. 6.4.7.3

    nach EN 13384-1, Tabelle xx Anhang H

    22.0 Schutz gegen Regenwasser Abs. 6.4.8.1

    Nicht gegeben

    23.0 Aerodynamisches Verhalten Abs. 6.4.8.2

    Nicht gegeben

    24.1 Korrosionsbeständigkeit

    Abs. 6.5.1 V2

    24.2 Korrosionsbeständigkeit

    Abs. 6.5.1 V2

    25.0 Frost-Taubeständigkeit

    Abs. 6.5.3 nach EN 1856-1 gegeben

    26.0 Gefährliche Substanzen

    Anhang ZA Verarbeitungshinweis

    © ZVH Hagen 2004 [email protected] Nachdruck nach Registrierung beim ZVH

    Seite 4 von 9

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    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Weitere Angaben: Nach Abs. 7

    27.0 Übliche Einbauzeichnungen der Abgasanlage

    Anhang H

    28.0 Art des Zusammenbaues der Verbindungselemente

    Anhang H

    29.0 Art des Einbaues von Abschnitten oder Fittings, Stützen und Zubehör

    Anhang H

    30.0 Strömungsrichtung: Einbau: Muffe nach oben 31.0 Lagerungsbedingungen: Keine korrosive Umgebung Anhang H 32.0 Einbaumethode für

    notwendige Dichtungen: Dichtungen werksmäßig eingebaut nicht entfernen!!

    Anhang H

    33.0 Einbauanweisungen für Komponenten, die einzeln geliefert werden

    Anhang H

    34.0 Mindestabstand zwischen der Außenfläche der Abgasanlage und der Innenfläche eines Schachtes aus nichtbrennbaren Baustoffen

    1 cm Anhang H

    35.0 Lage der Reinigungs- und Inspektionsöffnungen:

    36.0 Anbringung der Abgas-anlagenplakette an der Abgasanlage, Verkleidung oder Ummantelung:

    Anhang H

    37.0 Festlegungen/Begrenzungen für die Ummantelung/Verkleidung:

    Nur nichtbrennbare Ummantellungen / Verkleidungen Wasserdampfdiffusionswiderstand keiner als Systemschornstein oder hinterlüften

    Anhang H

    38.0 Reinigungsverfahren oder -geräte:

    Kein Kehrgerät aus Schwarzblech

    Anhang H

    39.0 Empfehlungen zur Kondensatableitung

    Arbeitsblatt A251 der Abwassertechnischen Vereinigung

    Anhang H

    © ZVH Hagen 2004 [email protected] Nachdruck nach Registrierung beim ZVH

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  • Seite 11 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Anhang/Tabelle H1 Maße und Gewichte

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  • Seite 12 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Anhang/Tabelle H2 Bauhöhen, Wandabstände und Dübelkräfte

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  • Seite 13 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Anhang/Tabelle H3 Versetzanweisung

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  • Seite 14 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Anhang/Tabelle H4 weitere Hinweise

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  • Seite 15 von 15 des Rundschreibens Nr. 2.2.1-03

    Erstellt am: 13-12-2004 Erstellt durch: Dr.-Ing. Stehmeier, VT Reg.-Nr. 2.3.2.2 Geltungsbereich: T

    Typenschild der ausgeführten Abgasanlage Die installierte Abgasanlage ist mit folgendem Typenschild zu versehen:

    Für rußbrandbeständig (Ausführung 0.1)

    Abgasanlage

    Fa: Irgendwer XXXX TYP: DW Super Produktbezeichnung: DIN EN 1856-1 T400 N1 D V2 – L50040 G50 Abgasanlagenbezeichnung: DIN 18160-1 T400 N1 D 3 G50 Nenndurchmesser: 200 mm Wärmedurchlasswiderstand: 0,40 m²K/W Abstand zu brennbaren Baustoffen 50 mm hinterlüftet Einbauer: ___________________________________________________________________ Einbaudatum: ___________________________________________________________________ Für feuchteunempfindlich (Ausführung 0.2)

    Abgasanlage

    Fa: Irgendwer XXXX TYP: DW Super Produktbezeichnung: DIN EN 1856-1 T400 N1 W V2 – L50040 O50 Abgasanlagenbezeichnung: DIN 18160 T400 N1 W 2 O50 Nenndurchmesser: 200 mm Wärmedurchlasswiderstand: 0,40 m²K/W Abstand zu brennbaren Baustoffen 50 mm hinterlüftet Einbauer: ___________________________________________________________________ Einbaudatum: ___________________________________________________________________

    Zusammenfassung Die hier vorgestellte Produktinformation wurde in Zusammenarbeit mit benannten Stellen erstellt.

    Die erste Seite der Produktbeschreibung ist jeder Lieferung beizufügen. Die folgenden Seiten sind auf Anfrage bereitzustellen oder im Internet zu veröffentlichen.

    Der Aufbau der Produktbeschreibung ist ähnlich der jetzigen Zulassung. Somit ist der Übergang zu dem neuen System für den Anwender deutlich vereinfacht. Die laufende Nummerierung der einzelnen Zeilen erlaubt einen schnellen Vergleich, ob zu allen nach der Norm geforderten Angaben eine Aussage gemacht wurde.

    Das Beispiel enthält eine Doppelkennzeichnung, da einige Produkte für verschiedene Einsatzbereiche verwendet werden können.

    In einer Überarbeitung der Norm EN 1856-1 ist geplant, diese Produktbeschreibung in den informativen Teil der Norm zu übernehmen. Damit wäre ein europäisches einheitliches System vorhanden, das für die Sicherstellung einer einheitlichen Produktqualität wünschenswert ist.

    Die Produktbeschreibung kann, wenn sie für Produkte nach allen mandatierten Normen in vereinheitlichter Form benutzt wird, die Grundlage der Produktbewertung für eine Marktüberwachung darstellen. Die Markt-überwachung ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die über diesen Weg verhindern sollen, dass ungeeignete Produkte nicht in den Verkehr gebracht werden. Ansätze zur Durchführung einer Marktüberwachung der Bauprodukte sind derzeit noch nicht zu erkennen. Da aber die ersten harmonisierten Normen im Sektor Abgasanlagen erschienen sind, besteht Handlungsbedarf, um das geforderte Sicherheitsniveau zu gewährleisten.