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Vorratsdatenspeicherung

Bekämpfung des Terrorismus oder des Grundgesetzes?

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Gliederung1. Einleitung2. Definitionen 2.1 Vorratsdatenspeicherung 2.2 Das Grundgesetz 2.3 Terrorismus3. Die gesetzlichen Grundlagen 3.1 EU-Richtlinie 3.2 Gesetzeslage in Deutschland4. Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung 4.1 Kriminalitätsbekämpfung 4.2 Binnenmarkt 4.3 EU-Richtlinie 4.4 Beschränkter Anwendungsbereich

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Gliederung5. Durchführung der Vorratsdatenspeicherung

5.1 Bei Telefondiensten und mobilen Telefondiensten

5.2 Bei der Kommunikation über das Internet

6. Kritik an der Vorratsdatenspeicherung

6.1 Eingeschränkter Nutzen

6.2 Missbrauchs- und Irrtumsrisiko

6.3 Verursachung von Hemmungen und Abschreckung

6.4 Kontraproduktive Wirkung und wirtschaftliche Auswirkungen

6.5 Aushebelung geltender Gesetze

7. Schluss

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Definitionen

Vorratsdatenspeicherung:

Ist die Verpflichtung für Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung der entstehenden Vekehrsdaten ihrer Kunden.

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Definitionen

Das Grundgesetz: Ist die Verfassung der Bundesrepublik

Deutschland. Es stellt die rechtliche und politische Grundordnung für Deutschland dar.

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Definitionen

Terrorismus: Ist eine politische Strategie einer Gruppe oder

einzelner Menschen, die nicht an der Macht sind und den Umsturz der bestehenden Ordnung anstreben.

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Durch die EU-Richtlinie:- Richtlinie 2006/24/EG- 14.12.05 Zustimmung des Parlaments- 21.02.06 Zustimmung des Rates- Verpflichtung der EU-Staaten Gesetze zu erlassen um

unterschiedliche nationale Bestimmungen zu harmonisieren

- Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen alle anfallenden Daten von öffentlichen Kommunikationsdiensten speichern

- Kein Inhalt sondern nur Standorts- und Verkehrsdaten- Z.B.: Rückverfolgung und Identifikation der Quelle und

des Adressaten einer Nachricht, Datum, Zeit

Die gesetzlichen Grundlagen

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In Deutschland:- Geregelt im „Gesetz zur Neuregelung der

Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“

- Abstimmung im BT am 09.11.07, Inkrafttreten am 01.01.08

- Gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der Daten von Telekommunikationsdiensten durch deren Anbieter für 6 Monate

Die gesetzlichen Grundlagen

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Rechtfertigung der VDS

Kriminalitätsbekämpfung:- Behörden können ohne die Überwachung ihrer Pflicht

nicht nachkommen- Elektronische Kommunikationsmittel als wirksames

Werkzeug- Es müssen alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden,

um die Bevölkerung vor Terror und Kriminalität zu beschützen

- Täter könnten frei kommunizieren, ohne Angst vor Auswertung des Datenverkehrs haben zu müssen

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Rechtfertigung der VDS

Der Binnenmarkt:- Vorher sammelten die EU-Staaten unterschiedliche bzw.

keine elektronischen Daten

- Durch VDS werden einheitliche Daten im Binnenmarkt der EU gesammelt

- Leichtere Strafverfolgung innerhalb der EU

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Erfüllung der EU-Richtlinie:- Deutschland will die Richtlinie der EU erfüllen- Haben ggü. dem ursprünglichen Vorschlag erhebliche

Verbesserungen ausgehandelt- Deutschland ist nicht über die Mindestanforderungen

hinausgegangen

Rechtfertigung der VDS

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Beschränkter Anwendungsbereich:- Ist verhältnismäßig, weil eingeschränkter

Anwendungsbereich- Inhalte werden nicht erfasst, es werden keine

Bewegungsprofile erstellt- Daten werden schon zu Abrechnungszwecken

gespeichert- Staatlicher Zugriff nur im Einzelfall und unter hohen

Voraussetzungen

Rechtfertigung der VDS

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Durchführung der VDSBei Telefondiensten:

AB

Telefonat

Zu speichern sind:

- Rufnummern

- Beginn und Ende der Verbindung

- Angaben zu benutztem Dienst

(falls benutzt)

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Durchführung der VDS

Bei mobilen Telefondiensten sind auch zu speichern:- Internationale Kennung der mobile Teilnehmer (beider

Anschlüsse)- Internationale Kennung beider Geräte- Bezeichnung der bei Beginn der Verbindung genutzten

Funkzellen- Bei im Voraus bezahlten anonymen Diensten die erste

Aktivierung nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle

- Bei der Benutzung von Nachrichtendiensten gilt es entsprechend

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Durchführung der VDS

Zu speichern sind:

- Beide E-Mailadressen

- Beide IP-Adressen

- Uhrzeit, Datum, Zeitzone

Bei der Kommunikation über das Internet:A B

E-Mail

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Durchführung der VDSBei der Kommunikation über das Internet:

- Bei einfachem Zugriff auf das Internet werden IP-Adresse, eindeutige Kennung des Internetanschlusses sowie Zeit, Datum, Zeitzone gespeichert

- Beim Zugriff auf ein elektronisches Postfach werden E-Mailadresse und IP-Adresse des Abrufenden gespeichert

- Bei Internettelefonie werden IP-Adressen des Anrufenen und des Angerufenen gespeichert (sonst gleich der normalen Telefondienste)

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Kritik an der VDS

Eingeschränkter Nutzen:- Daten beziehen sich auf die Vergangenheit, können keine

Verbrechen verhindern, sondern nur aufklären- Keine Abschreckung, weil die Speicherung leicht

umgangen werden kann (Telefonzellen, Internetcafés)- Auch mit hätten Terroranschläge von London und New

York nicht verhindert werden können- Aufklärungsrate ist im Bereich der Telekommunikation

schon überdurchschnittlich hoch

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Kritik an der VDS

Missbrauchs- und Irrtumsrisiko:- Großes Interesse an den Daten von Leuten die einen

Missbrauch beabsichtigen- Könnte zu falschen Verdächtigungen führen - Befürchtung, dass der Staat durch die Informationen

gegen politische Gegner, staatkritische oder unliebsame Personen oder Organisationen vorgeht

- Wirtschaftsspionage durch ausländische Firmen- Missbrauch durch Private (z.B. Erpressung)

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Kritik an der VDS

Verursachung von Hemmungen und Abschreckung:- Wenn das Verhalten von jedem Bürger protokolliert wird

könnte dies abschrecken (z.B.: staatskritische Äußerungen)

- Es könnte Menschen in Not davon abhalten, sich Beratungsstellen, Ärzten, Anwälten etc. anzuvertrauen

- Hinweisgeber (sog. Whistleblower) werden abgehalten Missstände an die Presse und Behörden zu melden

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Kritik an der VDS

Kontraproduktive Wirkung:- Durch die Überwachung wird Entwicklung von

Verschleierungstaktiken vorangetrieben

Wirtschaftliche Auswirkungen:- Investitions- und Unterhaltskosten könnten kleinere

Betriebe in den Ruin treiben und eine Verteuerung der Dienste bewirken

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Kritik an der VDS

Die Aushebelung geltender Gesetze:Artikel 10 (1) Alt.3 GG:- „[...] das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich.“- Gewährleistet die Vertraulichkeit des Inhalts und die

näheren Umstände eines Telekommunikationsvorgangs- Eingriffe erst ab bestimmten Verdachtsmomenten und

Gefahren- Dateien werden ohne Verdacht auf eine Straftat

gespeichert- Eine staatliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung,

Verwendung und Weitergabe personenbezogener Informationen stellt einen Eingriff dar

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Kritik an der VDS

Die Aushebelung geltender Gesetze:

Artikel 10 (1) Alt.3 GG:- Vergleich: VDS bei Briefen unvorstellbar- Das Motto: „Wer Nichts zu verbergen hat, hat auch nicht

zu befürchten“ ist hier unangebracht- Jeder hat irgendetwas zu verbergen, sonst würde man

seine Wohnungstüren offen lassen

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Kritik an der VDS

Die Aushebelung geltender Gesetze:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung:- Ist im GG nicht ausdrücklich erwähnt; nach einem Urteil

des BVerfG ist es ein Datenschutz-Grundrecht- Jeder Mensch kann frei darüber entscheiden, welche

seiner persönlichen Daten er preisgibt und zu welchem Zweck diese verwendet werden dürfen

- Ein Eingriff darf nur per Gesetz erfolgen und in diesem müssen die Vorteile für die Allgemeinheit höheren Wert haben als die Nachteile für den Einzelnen

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Was bringt die Zukunft?

- Nach dem Beschluss der Richtlinie durch den EU-Rat hat Irland Beschwerde beim EuGH eingereicht

- Darin wenden sie sich nicht gegen den Inhalt der Richtlinie, sondern legen Beschwerde nur wegen Formalitäten ein

- Gesetzesentschlüsse zur inneren Sicherheit dürfen nicht auf EU-Ebene beschlossen werden – ist Ländersache

- BVerfG hat entschieden, dass bei schweren Straftaten auf Daten zugegriffen werden darf

- Entscheidung für andere Straftaten erst nach EuGH-Urteil

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Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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