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Frist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil 4 Ausschussvorlage KPA/17/6 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 17/261 – 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund Hessen S. 197 26. Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen S. 201 27. Interessenverband hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter S. 204 28. Zentrum für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsforschung Universität Frankfurt S. 206 29. Prof. Dr. Dietmar Kahsnitz S. 208 30. Hessischer Städtetag S. 216 31. AG der Direktorinnen und Direktoren an Beruflichen Schulen in Hessen S. 218

24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund ...starweb.hessen.de/cache/AV/17/KPA/KPA-AV-006-T4.pdfFrist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil

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Frist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008

Teil 4

Ausschussvorlage KPA/17/6 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 17/261 – 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund Hessen S. 197 26. Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen S. 201 27. Interessenverband hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter S. 204 28. Zentrum für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsforschung Universität Frankfurt S. 206 29. Prof. Dr. Dietmar Kahsnitz S. 208 30. Hessischer Städtetag S. 216 31. AG der Direktorinnen und Direktoren an Beruflichen Schulen in Hessen S. 218

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HESSISCHER LANDTAG

DIE VORSITZENDE DES KULTURPOLITISCHEN AUSSCHUSSES

Bearbeiter: Hanns Otto Zinßer - Aktenzeichen: I A 2.7

01.09.2008

Schriftliche Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes - Drucks. 17/261 - sowie zu den Fragenkatalogen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD zur Lehrerbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 14. August 2008 beschlossen, eine schriftliche Anhörung zu dem oben genannten Gesetzentwurf und zu den Fragenkatalogen durchzuführen. Sie wurden dabei als Anzuhörende benannt.

Namens des Ausschusses bitte ich Sie, eine schriftliche Stellungnahme zu dem in der Anlage beigefügten Gesetzentwurf und zu den ebenfalls in der Anlage beigefügten Fragenkatalogen abzugeben. Diese senden Sie bitte bis Montag, den 20. Oktober 2008, an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags, z. Hd. Herrn Zinßer, Schlossplatz 1 - 3, 65183 Wiesbaden.

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Stellungnahme auch unter der unten angegebenen Faxnummer zusenden oder vorzugsweise per E-Mail zukommen lassen. Herr Zinßer steht Ihnen unter der mitgeteilten Telefonnummer auch gerne zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Stellungnahme an die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen der Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens einverstanden sind. Es ist außerdem beabsichtigt, über die Homepage des Landtags sämtliche eingegangenen Stellungnahmen auf einer Website zu veröffentlichen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass uns eine Kostenerstattung gemäß § 93 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags leider nicht möglich ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich an der schriftlichen Anhörung beteiligten, und darf Ihnen bereits heute für Ihre Bemühungen danken.

Mit freundlichen Grüßen, Karin Hartmann

Im Auftrag Hanns Otto Zinßer (Ausschussgeschäftsführung und Plenardokumentation)

Anlagen

Gesetzentwurf, Drucks. 17/261 (vgl. www.fdphessen.de/files/217/17-261.pdf)

Fragenkatalog der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE

Ergänzende Fragen der Fraktion der SPD

Liste der Anzuhörenden

Ausschussvorlage KPA/17/6 191 Teil 4 - Nr. 24

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Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN zur Anhörung über das Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes:

1. Sehen Sie weiteren, über den Gesetzentwurf der FDP hinausgehenden Änderungsbedarf am Hessischen Lehrerbildungsgesetz oder den damit verbundenen Verordnungen in Bezug auf die zweite Phase der Lehrerausbildung? Wenn ja, welchen?

Es sollte an „Spezialfälle“ gedacht werden, wie sieht es mit Referendaren aus, die Kinder haben, hier sollte ggf. an eine weitere Entlasstung gedacht werden. Des Weiteren gibt es Referendare, die zwei Schulen besuchen müssen (Gesamtschule von Klasse 5-10 dann steht der Besuch einer reinen Oberstufenschule an) Fahrzeit, Unterrichtsverteilung, Absprachen zwischen den Schulen etc.

Mentoren und Referendare sollten die Möglichkeit haben bzw. das Recht auf Doppelbesetzung, sowohl für die Hospitationsstunden als auch für die eigenverantwortlichen Stunden des Referendars. Die Doppelbesetzung sollte beiden als Unterrichtsstunden voll angerechnet werden.

2. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung der Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst ausreichend? Wenn nein, wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Die Stundenreduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts ist gut, siehe aber auch Antwort zu 5.

3. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung der Arbeitsbelastung der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren ausreichend? Wenn nein, welchen Änderungsbedarf sehen Sie?

Zur Beantwortung dieser Frage haben wir nicht genug Informationen. 4. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Überarbeitung der Anzahl und der Inhalte

der Module ausreichend? Wenn nein, wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

5. Wie beurteilen Sie den Vorschlag der GEW, die zweite Phase der Lehrerausbildung auf 21 Monate zu verkürzen?

Zu 4 und 5: Die zu 4 vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Innerhalb des GEW-Modells ist auch eine Kürzung des Vorbereitungsdienstes denkbar. Unserer Meinung nach sollten die allgemeinpädagogischen Module darüber hinaus aber unbedingt stärker den Schulen integriert werden, um die Beschäftigung mit den größtenteils wichtigen Inhalten und Kompetenzen der Module wieder in Kontakt mit der Praxis zu bringen und ertragreicher zu machen als sie das momentan sein können. Vieles lässt sich zwar mithilfe von Videographien etc. auch in den Semestergruppen behandeln; die gemeinsame Kenntnis konkreter Schulen und Lerngruppen, die unter der Maßgabe der Modularisierung und der allgemeinen Arbeitsbelastung auch durch gemeinsame Hospitationen nicht mehr herzustellen ist, konstituiert aber eine grundsätzliche Lücke. Um die auch vorhandenen Vorteile der Semesterguppen mit den Nachteilen nicht ganz zu verlieren, sollte eine Mischform mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung in der Schule angestrebt werden.

6. Halten Sie die derzeitige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses mit Fremdprüferinnen und Fremdprüfern fiir geeignet, die Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst angemessen zu prüfen und zu würdigen? Wenn nein, welche Änderung schlagen Sie vor?

Ausschussvorlage KPA/17/6 192 Teil 4 - Nr. 24

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Sofern einheitliche Regelungen zur Bewertung getroffen werden und bei der Prüfung auch Anwendung finden, ist diese Regelung in Ordnung. Regelmäßig bringen Fremdprüfer aber ihre eigenen didaktischen Ansichten mit in die Prüfung. Hier besteht Handlungsbedarf, viele Prüfungen sind derzeit für die Prüflinge nicht kalkulierbar.

7. Sehen Sie Änderungsbedarf beim derzeitigen Bewertungssystem zur Ermittlung der Gesamtnote der zweiten Staatsprüfung? Wenn ja, welchen?

Die Bewertung muss einheitlich nach einem System erfolgen! 8. Halten Sie die derzeitige Kombination eines modularisierten Bewertungssystems mit

dem Bewertungssystem der Staatsprüfung für sinnvoll? Wenn nein, welche Alternativen würde Sie vorziehen?

Das erste Semester sollte dringend aus der Bewertung herausgenommenwerden, da Referendare mit unterschiedlichsten didaktischen und fachdidaktischen Vorkenntnissen in einem Seminar zusammenkommen. Um es sinnvoll bewerten zu können, muss mit den Universitäten über ein Anforderungsprofil gesprochen werden. Das HlbG bedarf auch im Blick auf die erste Phase einer Überarbeitung der LA-Studiengänge.

9. Werden die Mentorinnen und Mentoren derzeit fiir ihre Tätigkeit genügend entlastet? Wenn nein, welchen Änderungsbedarf sehen Sie?

Die Mentorinnen und Mentoren werden überhaupt nicht entlastet. Auf die Fortbildungspunkte können die in der Regel ohnehin engagierten Kolleginnen und Kollegen meist verzichten. Nachdem die allgemeinpädagogische Ausbildung nicht mehr in der Schule erfolgt, sind die Mentoren vielleicht noch vor den Fachausbildern, die man nur selten sieht, endgültig die wichtigsten Personen in der Ausbildung geworden. Es ist vor diesem Hintergrund ein Hohn, dass sie noch immer keine Entlastungsstunde bekommen. Es ist zwar eine Dienstverpflichtung, um sie zu erfüllen, muss aber auch unbelastete Zeit bereit gestellt werden.

Ausschussvorlage KPA/17/6 193 Teil 4 - Nr. 24

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Fragenkatalog Fraktion DIE LINKE

1. Mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz, auf welches der vorliegende Gesetzentwurf reagiert, sollte die Qualität der Pädagogischen Ausbildung verbessert werden. Inwiefern ist dies gelungen, inwiefern nicht (bitte mit konkreten Beispielen) - und worin sehen Sie die Gründe hierfür?

Unbedingt erforderlich ist eine Teilzeitregelung mindestens für Kolleginnen und Kollegen mit Kindern. Zum Beispiel könnte ihnen ermöglicht werden, die Module eines Faches hinten anzuhängen.

Des Weiteren gibt es Referendare, die zwei Schulen besuchen müssen (Gesamtschule von Klasse 5-10 dann steht der Besuch einer reinen Oberstufenschule an) Fahrzeit, Unterrichtsverteilung, Absprachen zwischen den Schulen etc.

Mentoren und Referendare sollten die Möglichkeit haben bzw. das Recht auf Doppelbesetzung, sowohl für die Hospitationsstunden als auch für die eigenverantwortlichen Stunden des Referendars. Die Doppelbesetzung sollte beiden als Unterrichtsstunden voll angerechnet werden.

Das Modul Schule mitgestalten und entwickeln birgt zwei Probleme. Erstens wird es vielfach instrumentalisiert, um Referendare mit dem Versprechen einer anschließenden Anstellung zu weit mehr Arbeit zu drängen, als sie leisten müssten und sollten. Zweitens gibt es auf der anderen Seite eine ganz Reihe von Projekten, die nur für das Modul erstellt wurden und den Schulen nichts nutzen.

2. Gegenüber der vormaligen Ausbildung nach APVO mit insgesamt acht Teilbewertungen hat sich die Anzahl der Teilbewertungen auf 16 erhöht. Hat sich die Verdoppelung auf die Ausbildungsqualität und die Arbeits- und Prüfungsbelastungen ausgewirkt und wie? Inwiefern reagiert der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere auf den "Systemfehler" von zwei verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungs systemen (Modularisierung und Staatsprüfung)? Und inwieweit vermag dieser Gesetzentwurf potentiell vorhandene Problemen abzustellen?

3. Trägt die Vielzahl der prinzipiell inhaltlich nicht miteinander verbundenen Module, die auch der vorliegende Gesetzentwurf fortbestehen lässt, dazu bei, die Qualität der Ausbildung nachweislich zu verbessern?

4. Hat das neue Lehrerbildungsgesetz zu Problemen (Zeitaufwand für Arbeitsplanung und Prüfungsplanung, Arbeitsmenge, Transparenz etc.) in der Verwaltung geführt und in welchem Umfang? Inwiefern reagiert der vorliegende Gesetzentwurf hierauf und ist von diesem Abhilfe bezüglich dieser Probleme zu erhoffen?

5. Nach unseren Informationen arbeiten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im 1. Hauptsemester mehr als 50 Stunden in der Woche und im 2. Hauptsemester über 60 Wochenstunden. Inwiefern schafft der vorliegende Gesetzentwurf diesbezüglich Abhilfe im Hinblick auf die gesetzlich geregelte Arbeitszeit?

Sie schafft sie (hoffentlich) durch die Reduzierung der eigenverantwortlichen Stunden und der Reduzierung der Module. 6. Welche Bedeutung haben die Mentorinnen und Mentoren - aktuell wie auch nach

einem potentiellen Beschluss des vorliegenden Gesetzentwurfes - in der Ausbildung? Wird die Auffassung geteilt, dass sie nachweislich zur Ausbildungsqualität und zur Beratung, Begleitung und Betreuung beitragen und erheblichen Arbeitsaufwand hierfür aufbringen?

Ausschussvorlage KPA/17/6 194 Teil 4 - Nr. 24

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7. Wie hoch schätzen Sie den wöchentlichen Aufwand für Mentorentätigkeit ein? Auf welche Weise sollte diese Arbeit anerkannt werden und wird dies durch den vorliegenden Gesetzentwurf? Sofern Anrechnungsstunden vergeben werden, welcher Umfang wäre angemessen?

Antwort auf Frage 6 und 7

Die Arbeit der Mentoren wird bisher nicht anerkannt und sollte aber dringend anerkannt werden. Mentoren haben einen zeitlichen Mehraufwand durch die Betreuung der Referendare. Sie tragen in erheblichem Maße (auf der gleichen Stufe der Ausbilder anzusiedeln) zur Qualität der Ausbildung bei.

Würden die Mentoren eine Anerkennung ihrer Arbeit erfahren, dann würden vermutlich Referendare auch zu anderen Gebieten außer des Unterrichtens mehr Fragen stellen. (Elternarbeit, Korrektur von Klassenarbeiten, Notengebung, Diagnose von Schülerleistungen etc.) Dies traut man sich oftmals nicht, das man sieht, wie viel Arbeit die Mentoren haben, und sie nicht vergraulen möchte

Ausschussvorlage KPA/17/6 195 Teil 4 - Nr. 24

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Ergänzende Fragen der Fraktion der SPD:

1. Wie sollte eine angemessene Besoldung der Referendare gestaltet werden?

Durch die Änderung des Gesetzes ist die Besoldung fast deckend, sie müsste aber besser sein. Da man oftmals gezwungen ist, einen PKW zu unterhalten und die Mieten in Teilen Hessen sehr hoch sind, sind größere Anschaffungen wie Computer oder große Reparaturen (Auto) oftmals aus eigener Kraft nicht leistbar.

2. Wie sollte sich die Lehrerbildung perspektivisch weiterentwickeln (Stichworte: Gleichwertigkeit der Lehrämter, stufenbezogene Lehrerausbildung)?

Grundsätzliches Umdenken! Eine Schule – Eine Lehrerinnenausbildung mit Spezialisierung auf die ersten oder die letzten Jahrgangsstufen. Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse gut zu unterrichten, scheint kaum möglich.

Ausschussvorlage KPA/17/6 196 Teil 4 - Nr. 24

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dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen Landesgeschäftsstelle Tel. 069 - 281780 Eschersheimer Landstraße 162 60322 Frankfurt 20.10.2008

Hessischer Landtag - Kulturpolitischer Ausschuss – Schlossplatz 1 – 3 65183 Wiesbaden

Schriftliche Anhörung des KPA zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes –Drucks. 17/261 – so-wie zu den Fragekatalogen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD zur Lehrerbildung Stellungnahme des dbb Hessen

Die Mitgliedsgewerkschaften und –verbände des dbb Hessen haben sich in der Vergangen-heit kritisch zu Regelungen im Hessischen Lehrerbildungsgesetz vom 29. 11. 2004 geäußert. Eine Revision des Lehrerbildungsgesetzes hält der dbb Hessen daher auf der Grundlage der in der Praxis gemachten Erfahrungen für dringend notwendig. Dieses vorausgestellt nimmt der dbb Hessen zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion wie folgt Stellung: zu 1a § 38 Abs. 1 : Über die Rückkehr zu den Einstellungsterminen 1. 5. und 1. 11. kann man trefflich streiten. Sowohl die derzeit geltende Regelung als auch der zur Diskussion gebrachte Vorschlag ha-ben ein Für und ein Wider. Im Endeffekt bringt eine Rückkehr zur alten Regelung einen (the-oretisch) unmittelbaren Anschluss der 2. Ausbildungsphase an die erste. Dies macht aber nur Sinn bei gleichzeitiger Rückkehr zur ehemaligen und wieder vorgeschlagenen Gliede-rung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes. zu 1b § 38 Abs. 2 : Die vorgesehene Änderung fördert eine stärkere Betonung von Unterrichtspraxis und Pro-zesscharakter der Ausbildung. Gleichzeitig ist aber auch eine sinnvollere Verbindung der inhaltlichen Gestaltung der Module mit der schulischen Praxis vorzusehen. zu 1c § 38 Abs. 3 : Siehe vorherigen Absatz Satz 2. zu 2 § 38 Abs. 3 : Diese vorgesehene Ergänzung beschreibt richtig die erhöhte Verantwortung der Ausbil-dungsschule. Allein die in der Begründung hierzu gemachte Aussage greift aus Sicht des dbb Hessen zu kurz. Die Teilnahme der Mentorinnen und Mentoren an den Unterrichtsbesu-chen ist sehr wichtig. Ihnen sind aber auch durch ein deutlich erhöhtes Deputat Freiräume zur pädagogisch-didaktischen Begleitung der Lehrer/innen im Vorbereitungsdienst zu ge-währen. Eine vom Hessischen Kultusministerium angekündigte, aber noch immer nicht um-

Ausschussvorlage KPA/17/6 197 Teil 4 - Nr. 25

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gesetzte Erhöhung der Leistungspunkte ist zwar ein erster richtiger Schritt, aber bei weitem nicht ausreichend. zu 3 § 40 : folgerichtig zu 1 b zu 4a § 41 Abs. 2 : Unterrichtspraktische Mängel dürfen nicht durch bessere Leistungen in theoretischen münd-lichen oder schriftlichen Bereichen kompensiert werden. Die Änderung ist zu begrüßen. zu 4b § 41 Abs. 3 : „Ausbildungsprozess“ lässt die zweite Phase der Lehrerausbildung besser als Prozess ver-stehen. zu 4c § 41 Abs. 4 : Änderung ist folgerichtig. zu 4d § 41 Abs. 5 : Diese Änderung erhöht die Bedeutung der bewerteten Module, gleichzeitig aber auch den Ausbildungsdruck auf die Lehrkräfte im Vorbreitungsdienst. zu 4e § 41 Abs. 6 (neu) : Die Herausnahme der schriftlichen Arbeit aus der Zweiten Staatsprüfung ist sinnvoll. Da-durch wird die Bedeutung der unterrichtspraktischen Bestandteile der zweiten Staatsprüfung gestärkt, auf die Bedeutung des Nachweises der erworbenen grundlegenden Kompetenzen zu Unterricht und Erziehung aber nicht verzichtet. zu 5a § 44 Abs. 1 : Folgerichtig. zu 5 b § 44 Abs. 2 : Die in den Abs. aa) und bb) vorgesehenen Änderungen folgen der Kritik der Lehrergewerk-schaften und –verbände im dbb Hessen bei der Fassung des derzeit geltenden Lehrerbil-dungsgesetzes. Die in cc) vorgesehene Änderung folgt der Bobachtung, dass eine grund-sätzliche Regelung teilweise nicht praktikabel ist. zu 6 § 46 Folgerichtig. zu 7 § 49 Abs. 2 : Greift die Forderungen der im dbb Hessen organisierten Lehrergewerkschaften und –verbände auf. In diesem Zusammenhang regt der dbb Hessen an, das in § 47 Abs.7 c HLbG-UVO bestehende Modul ersatzlos zu streichen. Dieses Modul hat sich für die Schulen offenbar als wenig sinnvoll erwiesen. Es werden offenbar zwar pädagogische, zumeist auch organisatorische Neuerungen angegangen, dann aber nach Weggang der/des LiVs nicht oder nur eingeschränkt fortgeführt. zu 8a § 50 Abs. 2 : Die Veränderung der Leistungsbewertung und der geplanten geänderten Zusammensetzung der Prüfungsnote ist zuzustimmen, da sie folgerichtig zum Wegfall des § 46 ist und der Än-derung in § 38 Abs. 2 zusätzlich Gewicht verleiht. Der in der Begründung geäußerten Ab-sicht, die Unterrichtsverpflichtung der LiVs abzusenken finden die volle Unterstützung des dbb Hessen, war die Erhöhung aus Sicht des dbb Hessen allein fiskalisch begründet und stellt eine hohe Belastung der in Ausbildung befindlichen Lehrkräfte dar. Der beabsichtigte Wegfall der Benotung im ersten Ausbildungsjahr wird zwar grundsätzlich positiv im Sinne einer weiteren Entlastung gesehen, bedeutet aber, dass in der Realität dann eine Ballung

Ausschussvorlage KPA/17/6 198 Teil 4 - Nr. 25

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der zu bewertenden Module im zweiten Ausbildungsjahr. Hier stellt sich die Frage der Prakti-kabilität. Eine Nichtbewertung im ersten Ausbildungsabschnitt wird ohne Vorbehalt begrüßt. zu 9 § 53 Abs. 2 : Folgerichtig. zu 10 § 61 Abs. 1 : Die bloße Teilnahme allein sagt nichts über den Erfolg aus. Somit ist diese Änderung positiv zu bewerten. Zum Fragenkatalog der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu 1. Weiterer Änderungsbedarf ist in der Stellungnahme zur Vorlage der FDP-Fraktion bereits aufgeführt, bzw. wird in der Beantwortung der einzelnen Fragen angesprochen. zu 2. Der dbb Hessen hält eine Absenkung der Verpflichtung zu eigenständigem Unterricht der LiVs auf 8 bis 10 Wochenstunden in den drei Hauptsemestern für hinreichend. zu 3. Wie bereits ausgeführt erachtet der dbb Hessen eine Unterrichtsermäßigung für die Mentorinnen und Mentoren als unabdingbar. Diese darf sich nicht aus einer Verrechnung mit der Unterrichtsverpflichtung der LiVs herleiten. Wenn die Schule –und dies ist bereits Fak-tum- eine erhebliche größere Rolle in der Ausbildung der LiVs übernimmt, muss sie auch entsprechend von anderen Aufgaben entlastet werden. Eine angemessene personelle Aus-stattung der Studienseminare mit hauptamtlichen Ausbildern ist sicherzustellen. Die derzeit überbordende Einbindung von Ausbildungsbeauftragten geht in der Regel zu Lasten der Schulen und wird abgelehnt. zu 4. Sie Stellungnahme zur Vorlage der FDP-Fraktion. zu 5. § 23 (1) Satz 2 HBG verlangt für die Laufbahn im höheren Dienst einen zweijährigen Vorbereitungsdienst. Die vorgeschlagene Verkürzung würde dazu führen, dass Lehrkräfte nicht mehr im höheren Dienst beschäftigt werden und/oder Lehrkräfte nicht mehr als Beamte beschäftigt werden. Beides wird vom dbb Hessen abgelehnt, zumal eine Verkürzung die Qualität der Ausbildung erheblich beeinträchtigen wird. zu 6. Mit den von der FDP vorgeschlagenen Änderungen wird den Vorstellungen des dbb Hessen weitgehend Rechnung getragen. Angeregt wird zu prüfen, der Prüfungsausschuss im Zweiten Staatsexamen evtl. den e. g. Seminarleiter und ein Mitglied des Kollegiums (z. B. Mentor) analog dem ehemaligen „7. Prüfungsmitglied“ zu erweitern. zu 7. Der FDP-Vorschlag erscheint als hinreichend. zu 8. Sie „zu 4“. Zum Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE: zu 1. Für eine Beurteilung, ob die Qualität der Pädagogischen Ausbildung durch das neue Lehrerbildungsgesetz verbessert wurde, ist dem Unterzeichner der Zeitraum, in dem das Gesetz seine Wirkung erzielen konnte, noch nicht ausreichend genug. zu 2. Die Verdoppelung der Teilbewertungen hat sowohl für die Ausbilder/innen als auch die LiVs zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung geführt. Für die Ausbilder/innen kam in den letzten Jahren noch eine enorm gestiegene Zahl von LiVs hinzu. Die Erhöhung der Belas-

Ausschussvorlage KPA/17/6 199 Teil 4 - Nr. 25

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tung für die Ausbilder/innen wurde zeitlich nicht kompensiert vom Wegfall der Teilnahme an der 2. Staatsprüfung. Der im FDP-Entwurf gemachte Vorschlag geht in die richtige Richtung. zu 3. Inwieweit die nicht inhaltlich miteinander verbundenen Module die Qualität der Aus-bildung verbessert haben, kann vom dbb Hessen nicht beurteilt werden. Es ist aber festzu-stellen, dass eine bessere Verzahnung der Module mit der aktuellen Unterrichtspraxis der LiVs unbedingt notwendig ist. zu 4. Hierzu liegen dem dbb Hessen keine gesicherten Erkenntnisse vor. zu 5. Die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehene Minderung der Unterrichtsver-pflichtung erscheint als ausreichend, wobei die genannten Zahlen (50 bzw. 60 Stunden je Woche) empirisch nicht gesichert, im Einzelfall jedoch durchaus glaubhaft sind. zu 6. Diese Frage ist hinreichend beantwortet. zu 7. Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt eine Anrechnung der Mentorentätigkeit auf die Unterrichtsverpflichtung nicht. Sinnvoll ist, eine solche Anrechnung als Anspruch im Ge-setz festzuschreiben, die Regelung jedoch über die Pflichtstunden-Verordnung vorzuneh-men. Dabei erscheint eine Anrechnung von 3 - 4 Wochenstunden je Referendar/in ange-messen. Diese Angabe geht davon aus, dass ein/e Mentor/in je Fach 1 Unterrichtsstunde pro Woche hospitieren und diese Stunde mit der/dem LiV besprechen wird. Rechnet man die Nichtvorbereitung auf eine eigene Unterrichtstunde an, ergibt dies zunächst einen korrekten Ausgleich. Für die anderen zusätzlichen Betreuungen pro Woche sind geschätzt 2 bis 3 Zeit-stunden (=1 – 2 Wochenstunden) anzusetzen. Mentor/inn/en, die eine/n LiV gemeinsam betreuen, müssten diese Anrechnungsstunden teilen. Zum Fragekatalog der SPD-Fraktion: zu 1. Die Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist die in der Vergangenheit vorgenommenen linearen Absenkungen der Anwärterbezüge nicht hinreichend, um ausrei-chend qualifizierte Bewerber/innen in den Lehrerberuf zu locken. Insbesondere auf dem Hin-tergrund der demografischen Entwicklung ist eine erhebliche Anhebung der Anwärterbezüge dringend notwendig. zu 2. hierzu wird auf Stellungnahmen der im dbb Hessen organisierten Lehrergewerkschaf-ten und -verbände verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Müller Stellv. Landesvorsitzender

Ausschussvorlage KPA/17/6 200 Teil 4 - Nr. 25

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Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.V. (GLB) Lothringer Straße 3-5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 - Fax: (06181) 25 22 87 E-Mail: [email protected]

Hanau, den 20. Oktober 2008

Stellungnahme des GLB anlässlich der schriftlichen Anhörung

des Kulturpolitischen Ausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen

Lehrerbildungsgesetzes (DS 17/261) Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, der GLB hält den Ansatz eines umfassenden Lehrerbildungsgesetzes, welches die Be-reiche Universität, Referendariat und berufliche Weiterbildung zusammen in den Blick nimmt, nach wie vor für zielführend. Ebenso unterstützt der GLB den modularen Ansatz der zweiten Phase in der Lehrerbildung. In diesem Bereich geht es dem GLB um eine Anpassung des bestehenden gesetzlichen Rahmens, um einer überbordenden Modularisierung entgegen-zuwirken. Unabhängig von der Diskussion ob es sich in Folge um eine Gesetzesänderung oder nur um die Änderung einer Verordnung handelt, weist der GLB auf zwei grundlegende Probleme der derzeitigen Lehrerbildung von Berufsschullehrerinnen und –lehrern in Hessen hin.

1. Es ist reichlich inkonsequent, ja geradezu paradox, auf der einen Seite den fehlen-den Lehrernachwuchs an berufsbildenden Schulen in Hessen zu beklagen, auf der anderen Seite aber nach einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium eine Bezahlung in der zweiten Ausbildungsphase zu diesem Beruf anzubieten, die nur unwesentlich über der Armutsgrenze liegt. Unabhängig von der Diskussion über die Anzahl der eigenverantwortlich erteilten Unterrichtsstunden, welche die angehen-den Berufsschullehrerinnen und –lehrer erteilen, muss das Ausbildungsgehalt für die LiV deutlich über den derzeit als Grundgehalt gezahlten Bruttobetrag von 1045,13 Euro hinaus angehoben werden. (Wenn man sich an 10 eigenverantwortlich erteilten Unterrichtsstunden und an einem Studienratsgehalt in der altersentsprechenden Leis-tungsstufe orientiert, kommt man auf etwa 1300,00 Euro, für die Lehramtsanwärterin-nen und –anwärter eine Gegenleistung erbringen. Der GLB ist sicher, dass es dar-über hinaus weniger formale aber sehr gute Argumente für eine höhere Besoldung des Berufsschullehrernachwuchses gibt.)

2. Die Diskussion über Eintrittsdatum und Dauer des Referendariats verliert nach

Meinung des GLB deutlich an Brisanz, wenn es den berufsbildenden Schulen über-lassen bleibt, zu welchem Zeitpunkt sie geeignetes Personal an ihrer Schule einstel-len. Das unschöne Phänomen einer zeitlichen Diskrepanz zwischen Ende des Refe-rendariats und Beginn des Schuldienstes, dem sich ausgebildete Berufsschullehre-rinnen und –lehrer in der Vergangenheit ausgesetzt sahen, wirkt nur dann negativ, wenn als strikte Einstellungstermine die jeweiligen Schulhalbjahreswechsel gesetzt

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Ausschussvorlage KPA/17/6 201 Teil 4 - Nr. 26

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werden. Bei zeitlich flexibler Einstellungsmöglichkeit fertig ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer und entsprechender Handhabung vor Ort kann sich der GLB beide in der Vergangenheit praktizierten Möglichkeiten vorstellen.

Die Ausbildung an den Studienseminaren wird in Modulen organisiert. Module sollen die Vergleichbarkeit, Gleichwertigkeit und Überprüfbarkeit der Ausbildungsinhalte gewährleisten. Sie bestehen aus inhaltlich und zeitlich aufeinander bezogenen Ausbildungsinhalten. Diesen Anspruch hält der GLB weiterhin für gerechtfertigt und für unterstützenswert. Allerdings ha-ben sich in der bisherigen Ausbildungspraxis sowohl die Anzahl der Module wie auch deren Umfang als problematisch herausgestellt. Außerdem wird, nach den Rückmeldungen, die dem GLB vorliegen, die ständige Bewertung im Vorbereitungsdienst wie auch eine starke Theorielastigkeit von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst als verbesserungswürdig an-

esehen. g Nach fester Überzeugung des GLB erfordert der persönliche Professionalisierungsprozess der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über die Module hinaus eine kontinuierliche Bera-tung. Der personale Bezug zwischen Ausbildern und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf keinesfalls verloren gehen. Nur so kann eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung

nd Beurteilung des Professionalisierungsprozesses gewährleistet werden. u Insofern unterstützt der GLB die geforderte Gesetzesänderung der FDP-Fraktion zu § 38, Absatz 2, der neu gefasst werden soll sowie zu § 49, Abs. 2, in dem eine Reduzierung der Anzahl der Module angestoßen wird. Neben der schon angesprochenen Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist die Aufstockung der Ressourcen auch für die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Mentorinnen und Mentoren dringend notwendig, um deren Motivation für die Ausbildung langfristig aufrecht zu erhalten. Bezüglich der Mentorinnen und Mentoren meint der GLB, dass es nicht angehen kann, ihnen die zusätzliche Ausbildungsaufgabe nur auf der Verrech-nungsgröße von Leistungspunkten aufzubürden ohne sie zumindest an den Entscheidungs-prozessen der Beurteilung und letztendlich auch Notenfindung ihrer Referendarinnen bzw. Referendare zu beteiligen. Für diese zusätzliche, sehr arbeitsintensive und verantwortungs-volle Aufgabe, ist eine adäquate Verrechnungsgröße in Entlastungsstunden (Deputatsstun-den) zu bemessen. Was die zweite Staatsprüfung angeht, ist der GLB nach wie vor der Meinung, dass sowohl die Ausbildungsschulen als auch die an der Ausbildung beteiligten Lehrkräfte (Mentoren) im Prüfungsausschuss vertreten sein müssen. Nur auf diese Weise kann die Qualität der Leh-rerausbildung am Ausbildungsort berufsbildende Schule gesichert werden. Es muss daher eine direkte Rückkoppelung von Ausbildung und Ausbildungserfolg oder auch Ausbildungs-misserfolg über die beteiligten Personen (Schulleiter und Mentoren) geben und dies instituti-onell abgesichert. Deshalb begrüßt der GLB die vorgeschlagene Gesetzesänderung des § 50, Abs. 2. Allerdings bleibt auch mit dieser Gesetzesänderung die Rolle der Ausbildungsschule un-geklärt. Aktive Mitwirkung und Mitgestaltung im Ausbildungsprozess sind jedoch unabding-bar für den Ausbildungserfolg der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Dies gilt für die Beglei-tung des Professionalisierungsprozesses durch Mentorinnen und Mentoren ebenso wie für die Beurteilung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aus schulischer Sicht. Die gewichtige Perspektive der „Abnehmer“ von Ausbildungsleistung, die in der Vergangenheit durch die Schulleitungen der Ausbildungsschulen in das Prüfungsgeschehen mit eingebracht wurde, scheint auch weiterhin nur am Rande erwünscht zu sein. Zur schriftlichen Arbeit anlässlich der zweiten Staatsprüfung bleibt anzumerken, dass de-ren inhaltliche Ausgestaltung zur Theorie neigt, wenn für einen schulischen Sachverhalt ein

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Ausschussvorlage KPA/17/6 202 Teil 4 - Nr. 26

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Vorschlag für eine pädagogische Problemlösung erarbeitet werden soll. Im Rahmen einer Prüfungsarbeit für das 2. Staatsexamen muss der Bezug zur Unterrichtspraxis deutlichst zum Ausdruck kommen. Es kann nach Meinung des GLB an dieser Stelle nicht um eine Neuauflage oder gar Wiederholung einer wissenschaftlichen Hausarbeit im pädagogischen oder berufspädagogischen Bereich gehen. I nsofern unterstützt der GLB die Gesetzesänderung im § 41, neuer Absatz 6.

gez.: Ullrich Kinz (Landesvorsitzender)

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Ausschussvorlage KPA/17/6 203 Teil 4 - Nr. 26

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Wiesbaden, 20.10.2008

An den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags z. Hd. Herrn Zinßer Schlossplatz 1 – 3 65183 Wiesbaden

Schriftliche Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes …

Grundsätzlich begrüßt der IHS den von der Fraktion der FDP vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes.

Im Folgenden unterbreiten wir Vorschläge, die den geplanten Gesetzesentwurf erweitern:

Für die Ausbildung der LiV sind ausschließlich Ausbildungsschulen verantwortlich. Diese besitzen einen Sonderstatus und verpflichten sich, definierte Standards für die Ausbildung der LiV zu bieten. Hierzu ist es notwendig, dass die Mentoren eine entsprechende Fortbildung durchlaufen, um diese Standards bei der Betreuung der LiV erbringen zu können.

Ein entsprechend ausgebildeter Mentor erhält entsprechende Entlastungsstunden; Doppelbesetzungen mit dem/ der LiV von mindestens 2-4 h sind garantiert.

Der Gesamtausbildungszeitraum von 24 Monaten muss erhalten bleiben. Das Einführungssemester von einem halben Jahr ist zu lang. Dieses kann

auf drei Monate verkürzt werden. Einstellungstermine werden dann wieder der 1. Mai bzw. 1. November eines Jahres. So ergibt sich folgende Zeitstruktur: 3 Monate Einführungssemester, 3 x 6 Monate Hauptausbildung, 3 Monate Prüfungsphase.

Ausschussvorlage KPA/17/6 204 Teil 4 - Nr. 27

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Die Entwicklungsgespräche, die die Schule (SL, Mentor, LiV) mit dem Seminar nach einem Jahr Ausbildung in der Vergangenheit abhielt, werden wieder eingeführt.

Die Schulleiterin/ der Schulleiter erhält die Möglichkeit nach Modell der alten APVO das gesamtdienstliche Verhalten des/ der LiV bewerten zu können. Die Bewertung umfasst Bereiche wie die Entwicklung, das Engagement, das Verhalten im Alltag etc. Die Gesamtnote, die durch die Schulleiterin/ den Schulleiter vergeben wird fließt mit 10% in die Gesamtnote ein.

Schulleitungen werden Fortbildungen zur Beurteilung von Unterricht angeboten. Diese ist mit den Seminaren abgestimmt und bezieht sich auf objektive Kriterien.

Die Anzahl der Fremdprüfer im Prüfungsausschuss wird reduziert. Es entsteht so eine bessere Prüfungssituation für den Prüfling.

Der/ die Portfolioberaterin, die die Gesamtentwicklung der/ des LiV betreut, ist fünftes Prüfungsmitglied.

Hauptziel der LiV Ausbildung ist das Erlernen und die Durchführung von Unterrichtspraxis. Der Unterricht der LiV in den Fächern muss erhöht werden. 6 Unterrichtsbesuche pro Fach sind anzustreben. Gleichzeitig sollte der eigenverantwortliche Unterricht 10 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die dreimonatige Examensvorbereitung ist in das Gesamtausbildungsvolumen mit einzurechnen.

Optimierung der Punktezuordnung: Die Tabelle zur Berechnung der Endnote muss überarbeitet werden. Hat der/ die LiV in allen Prüfungsbereichen 13 Punkte erreicht, entspricht das Gesamtergebnis nicht dem Abschluss Sehr gut/ mit Auszeichnung bestanden.

Eine schlechte Bewertung der schriftlichen Arbeit führt nicht automatisch zum Nichtbestehen.

Hans-W. Krämer

Vorsitzender des IHS

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ludwig-Erhard-Schule T 0611/318785 privat 0611/401519 Hans-Böckler-Str. 1 F 0611/314923 F.-Naumann-Str. 17 0611/9450427 65199 Wiesbaden [email protected] 65195 Wiesbaden [email protected]

Ausschussvorlage KPA/17/6 205 Teil 4 - Nr. 27

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Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ZLF • Direktorium

Zentrum für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsforschung

Hessischer Landtag Vorsitzende des KPA Frau Karin Hartmann Postfach 3240 65022 Wiesbaden

Geschäftsführender Direktor Bearbeiterin: Dr. Gies Aktenzeichen

Telefon ++49(0)69-798 22612 Telefax ++49(0)69-798 23841 E-Mail [email protected] www.uni-frankfurt.de/zlf

Datum: 20.10.2008

Stellungnahme des Zentrums für Lehrerbildung und Schul- und Unterrichtsfor-schung (ZLF) der Goethe-Universität Frankfurt am Main zur schriftlichen Anhö-rung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 17/261 – sowie zu den Fragenka-talogen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD zur Lehrerbildung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, aus unserer Sicht Stellung zu nehmen. Diese kann – wie bereits mehrfach dargelegt – immer nur aufgrund unserer Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Bereich der ersten Phase der Lehrerbildung erfolgen. Diese Erfahrungen gründen zum einen auf den integrierten und vom ZLF koordinierten Lehrveranstaltungen zur ersten und zweiten Phase, wie z. B. die Projekte „Prävention von Schwierigkeiten beim Rechnen im Anfangsunterricht fu�r Lehramtstudierende und Lehr-kräfte“ (KoRALL) und Lehr@mt - Medienkompetenz als Phasen übergreifender Qualitäts-standard in der hessischen Lehrerbildung“. Zum anderen wird im Gemeinsamen Lehrer-bildungsrats des AfL und des ZLF der Goethe-Universität in einem ständigen Tagesord-nungspunkt über diese Problematik beraten. In einer von ihm konstituierten Arbeitsgrup-pe werden z. B. exemplarisch in einigen Unterrichtsfächern die Möglichkeiten eines Mo-dulabgleichs der Lehrveranstaltungen aus der ersten und zweiten Phase konkret behan-delt. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass für die Integration der ersten und zweiten Phase auf der organisatorischen Ebene einige Verbesserungen möglich und vor allem auch für das gemeinsame Arbeiten hilfreich wären. Hierbei ist auf struktureller Ebene zu bedenken, dass bundesweit alle Universitäten je spe-zifische Module in ihren Ausbildungen konzipiert haben, während die zweite Phase in die-ser Hinsicht landeseinheitlich eine verbindliche Ausbildung durchführt. Vor diesem Hin-tergrund gilt es zu bedenken, dass sich die Integration wohl kaum durch eine feingestufte und abgestimmte Modulstruktur zwischen den beiden Phasen verwirklichen lassen wird. Diese Einsicht führt u. a. auch dazu, dass die Konzepte der Arbeitgruppe aus dem Gemein-samen Lehrerbildungsrat vor allem eine Portfolio-„Lösung“ anstreben. Auf der Detailebene stellt z.B. die Umrechung der Leistungen aufgrund der unterschiedli-chen CP-Anrechnungen in der zweiten Phase in Hessen und der ersten Phase übergreifend in ganz Deutschland ein Problem dar. In universitären Veranstaltungen wird eine deutli-che höhere Workload an- und umgesetzt als in den Veranstaltungen der Studienseminare.

Campus Bockenheim • HPF 153 • Robert Mayer Str. 1 • 60054 Frankfurt / M

Ausschussvorlage KPA/17/6 206 Teil 4 - Nr. 28

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Bei integrierten Veranstaltungen stellt dies die Planungen vor erhebliche Anforderungen der inneren Differenzierung. Zudem erweisen sich auf dieser Ebene die unterschiedlichen Lehrzeiten an Universitäten (Semester) und Studienseminaren (Schulhalbjahre) als äu-ßerst schwierig zu koordinierende Randbedingungen. Mit Blick auf die dargestellten Erfahrungen wäre es hilfreich, wenn zwischen den Studien-seminaren im Einzugsgebiet einer Universität und dem jeweiligen Zentrum für Lehrerbil-dung an einer solchen Universität eine Clearing-Stelle eingerichtet würde, die interessier-ten Kooperationspartnern aus den beiden Phasen eine Unterstützung anbieten könnten und hierbei im Zuge ihrer Beratung auch eine strukturelle Vergleichbarkeit der verschie-denen Konzeptionen erarbeiten könnte. Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. G. Krummheuer (Geschäftsführender Direktor)

Campus Bockenheim • HPF 153 • Robert Mayer Str. 1 • 60054 Frankfurt / M

2

Ausschussvorlage KPA/17/6 207 Teil 4 - Nr. 28

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1

An den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags z. Hd. Herrn Zinßer Schlossplatz 1 – 3 65183 Wiesbaden

Fachbereich Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Dietmar Kahsnitz Georg-Speyer-Straße 71A D - 60487 Frankfurt am Main Telefon +49 (069) 70 46 93 www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de Datum: 21.10.2008

Schriftliche Anhörung zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne komme ich der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme nach. Ich beschränke mich

dabei auf die Problemfelder, für die ich mich kompetent halte.

Im Folgenden thematisiere ich deshalb nur die Beeinträchtigungen der Qualität der Leh-

rerausbildung

- durch die Modularisierung der 2. Ausbildungsphase und

- aufgrund unzureichender fachwissenschaftlicher Qualifizierung in der 1. Ausbil-

dungsphase (Studium), die zu erheblichen Belastungen in der 2. Ausbildungsphase

und zu Qualifikationsdefiziten führt.

Ausschussvorlage KPA/17/6 208 Teil 4 - Nr. 29

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I Die Qualität der Ausbildung muss Vorrang haben

Für die Erreichung der schulischen Bildungsziele ist eine hohe fachliche und pädagogische

Qualifikation der Lehrkräfte von zentraler Bedeutung. Hiefür hat das Lehrerbildungsgesetz

die erforderlichen Rahmenbedingungen zu setzen.

Bei der Bestimmung der Ausbildungsinhalte und des Anforderungsniveaus ist von den ange-

strebten Ausbildungszielen auszugehen. Zu bedenken ist dabei, dass die Ausbildung nicht mit

der 2. Staatsprüfung endet, eine fortlaufende Weiterqualifizierung stattfindet und deshalb

nicht eine Vollständigkeit der Qualifizierung der Maßstab für den Vorbereitungsdienst sein

kann. Die Qualifizierung für einen fachlich und pädagogisch guten Unterricht erfordert ferner,

dass im Vorbereitungsdienst hinreichend Zeit für unterrichtliche Experimente und die Refle-

xion von Unterrichtserfahrung vorgesehen ist. Abzustellen sind die Ausbildungsanforderun-

gen auf Lehrkräfte, die wissenschaftlich hinreichend qualifiziert (was nicht immer gegeben

ist, vgl. III) und den Anforderungen des Lehrerberufs gewachsen sind ( vgl. hierzu auch die

Studie: Im Studium wenig engagiert – im Beruf schnell überfordert, die ich Ihnen im Anhang

zusende). Mehrbelastungen infolge nicht hinreichender Leistungsfähigkeit sind kein Grund,

die Ausbildungsanforderungen zu reduzieren.

II Gesetzliche Verringerung der Anzahl der Module und Restrukturierung der Modul-

arisierung

Der FDP- Gesetzesentwurf konstatiert, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung gegen-

wärtig nicht zu erzielen, weil die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (im

weiteren LiV) zu hoch sei. Die erhebliche Mehrbelastung resultiere aus der Modularisierung

des Vorbereitungsdienstes: Die Anzahl der Module sei zu hoch, die einzelnen Module z.T.

überfrachtet und nicht aufeinander abgestimmt. Zur Verringerung der Arbeitsbelastung der

LiV wird insbesondere eine Reduzierung der Anzahl der Module von 12 auf 10 vorgeschla-

gen.

Die formale Reduzierung der Anzahl der Module durch Gesetz ist ein Beitrag, die Kleintei-

ligkeit der Module und die Arbeitsbelastung zu verringern, allerdings ist er nicht hinreichend.

Denn soweit die Ausbildungsinhalte der gestrichenen Module ausbildungsnotwendig sind,

2

Ausschussvorlage KPA/17/6 209 Teil 4 - Nr. 29

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werden sie in den verbliebenen Modulen untergebracht und erhöhen dort die Arbeitsanforde-

rungen. Da die Module einen sehr unterschiedlichen Umfang haben können, ist ihre Anzahl

auch kein verlässlicher Indikator für den mit ihnen verbundenen Arbeitsaufwand.

Um die Arbeitsbelastung in Grenzen zu halten und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu

verbessern, ist deshalb eine grundlegende Restrukturierung der Modularisierung vorzuneh-

men:

Die Ausbildung sollte sich auf die Bereiche konzentrieren, die für die Qualifizierung zum

Lehrerberuf unbedingt erforderlich sind. Zentrales Auswahlkriterium sollte die Qualifizierung

zum Unterrichten und zur Unterrichtsplanung sein. Die zu bewertenden Ausbildungsinhalte

sind derart zu umfassenderen, weniger kleinteiligen Modulen zu bündeln und zeitlich zu ges-

talten, dass der Entwicklungs- und Ausbildungsstand der LiV als Ganzes am Ende der Aus-

bildung beurteilt wird. Überwundene Defizite aus der Anfangszeit dürfen bei dieser Beurtei-

lung keine Rolle spielen. Das würde den Prüfungs- und damit Leistungsstress während des

Vorbereitungsdienstes erheblich mindern. Die Module müssen nach Möglichkeit inhaltlich,

zeitlich und örtlich besser aufeinander abgestimmt werden, damit Mehrfachbehandlungen von

Themen und unnötige zeitliche Belastungen verhindert werden.. Weiter ist dafür Sorge zu

tragen, dass einzelne Ausbilder nicht überzogene Anforderungen stellen. Schließlich sollte der

mit der Modularisierung verbundene bürokratische Aufwand zurückgeführt werden.

Beispiele für eine Bereinigung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Koordination und effi-

zientere Ausrichtung auf die Ausbildungsziele bieten die Module „Schule mit gestalten und

entwickeln“ und „Medien und Methoden“. Schulentwicklung ist von den Schulkollegien zu

tragen, die diese zu implementieren und zu tragen habe. Wenn auch LiV, die nur zeitlich be-

fristet und eingeschränkt an den jeweiligen Schulen tätig sind und sich primär um den Erwerb

der geforderten Unterrichtsqualifikationen bemühen, einen Einblick z.B. in die Probleme von

Schulentwicklung gewinnen sollen, dann genügt es, wenn sie bei solchen Maßnahmen hospi-

tieren. Als Träger von Schulentwicklung sind sie noch nicht geeignet.

Ein eigenständiges Modul zu Medien und Methoden birgt von vornherein die Gefahr, dass die

Inhalte sich an Vollständigkeitsvorstellungen orientieren, die den Bezug zu den realen Unter-

richtsanforderungen verlieren. Es erscheint deshalb sinnvoller, die Medien- und Methoden-

ausbildung in die Ausbildung für die jeweiligen Unterrichtsfächer zu integrieren. Das schließt

fachunspezifische Einführungsveranstaltungen nicht aus.

3

Ausschussvorlage KPA/17/6 210 Teil 4 - Nr. 29

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Die Reduzierung der Ausbildungsinhalte und ihre Bündelung zu umfassenderen Modulen

würde die Modulanzahl deutlich verringern (vgl. z.B. den Gesetzesentwurf der GEW). Wenn

die Modulanzahl überhaupt gesetzlich geregelt werden muss, dann sollte die entsprechende

Vorschrift im Sinne des FDP-Entwurfs nicht zehn sondern „maximal zehn“ lauten, um eine

sachlich begründete Zusammenfassung der Module auf eine geringere Anzahl nicht durch

Gesetz zu unterbinden.

Wenn nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen die Arbeitsbelastung der LiV

immer noch zu hoch ist, dann dürfen nicht die unbedingt erforderlichen Qualifizierungsmaß-

nahmen reduziert und damit das Ausbildungsniveau abgesenkt werden, sondern muss die Un-

terrichtsbelastung, die in Hessen die höchste in Deutschland ist, verringert werden.

III Unzureichende fachwissenschaftliche Ausbildung an den Universitäten abstellen

Immer wieder klagen Ausbilder darüber, dass die LiV mit einer unzureichenden fachwissen-

schaftliche Ausbildung von an den Universitäten kommen, wobei die Klagen von Fach zu

Fach und von Universität zu Universität variieren. Aus diesen Defiziten resultieren z.T. er-

hebliche Mehrbelastungen in der 2. Ausbildungsphase, weil die LiV dann für den Unterricht

fehlendes Fachwissen noch zusätzlich erwerben müssen.

Das eklatanteste Beispiel ist die völlig unzureichende fachwissenschaftliche Ausbildung für

die Wirtschaftsthemen im Unterrichtsfach „Politik und Wirtschaft“. Im Studium für die SEK I

ist es den Studierenden freigestellt, ob sie überhaupt ein Wirtschaftsmodul studieren. Für die

SEK II sind die Wirtschaftsmodule zwar obligatorisch, doch dienen diese oft nur der Vortäu-

schung eines sozioökonomischen Fachstudiums, um es in Wirklichkeit zu verhindern.

Am raffiniertesten verfährt dabei die Universität Frankfurt. Dort sind zwei Wirtschaftsmodu-

le mit sehr anspruchsvollen Inhalten vorgeschrieben. Tatsächlich sollen diese Inhalte aber

nicht systematisch vermittelt werden. Es werden lediglich Veranstaltungen aus diesen In-

haltsbereichen angeboten. Da es laut Studienordnung aus prinzipiellen Erwägungen kein auf

das Lehramtsstudium speziell abgestelltes Studienangebot gibt, handelt es sich bei den Veran-

staltungen letztlich um soziologische und politologische Veranstaltungen, die nach Ansicht

ihrer Anbieter in irgend einem Bezug zu den Inhalten der Wirtschaftsmodule stehen. So wer-

4

Ausschussvorlage KPA/17/6 211 Teil 4 - Nr. 29

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den als Studieninhalte der Wirtschaftsmodule z.B. Veranstaltungen wie „Krönt Kunst Kon-

sum?“, „Armut von Kindern und Jugendlichen als Thema von Schule u. politischer Bildung“,

„Religion-Gesellschaft-Demokratie“, „Welt- der Weltrisikogesellschaft“ etc. ausgewiesen.

Die Universität Kassel verfährt bei der Vortäuschung eines sozioökonomischen Fachstudiums

deutlich schlichter. Es wird nur ein Wirtschaftsmodul verbindlich vorgeschrieben. Eine der

beiden darin vorgesehen Veranstaltungen ist explizit fachdidaktisch ausgerichtet und die

fachwissenschaftliche Veranstaltung soll lediglich dazu befähigen, Diskurse über Globalisie-

rung zu erkennen und zu reflektieren.

An beiden Universitäten wird das Angebot eines für die Lehrerausbildung erforderlichen

Grundlagenstudium in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre , Arbeits- und Wirtschaftsrecht

sowie Wirtschaftssoziologie abgelehnt, um zu verhindern, dass die für das ehemalige polito-

logische Studienfach Sozialkunde eingerichteten und nicht mehr benötigten politikwissen-

schaftlichen Professorenstellen in die dringend benötigten sozioökonomische Stellen umge-

wandelt werden.

Die Arbeitsbelastungen der LiV, die aus einer unzureichenden fachwissenschaftlichen Aus-

bildung an den Universitäten resultieren, sind nicht durch eine Absenkungen des Ausbil-

dungsniveaus in der 2. Ausbildungsphase zu kompensieren. Vielmehr gilt es, die erforderliche

fachwissenschaftliche Qualifizierung an den Universitäten sicher zu stellen. Dazu muss der

Staat/das Land Hessen

- den Universitäten fachwissenschaftliche Qualifizierungsziele für die jeweiligen Unter-

richtsfächer verbindlich vorgeben. Grundlage dieser Vorgaben müssen die von der

Kultusministerkonferenz verabschiedeten ländergemeinsamen inhaltlichen Anforde-

rung an die Lehramtsstudiengänge und die länderspezifischen Rahmenpläne sein.

- darüber wachen, dass die notwendige fachwissenschaftliche Qualifizierung durch Stu-

dienordnungen, Studienangebote, entsprechende fachwissenschaftliche Qualifikation

der Hochschullehrer und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen gewährleistet

ist.

5

Ausschussvorlage KPA/17/6 212 Teil 4 - Nr. 29

Page 24: 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund ...starweb.hessen.de/cache/AV/17/KPA/KPA-AV-006-T4.pdfFrist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil

Das Land Hessen hat dagegen durch Hochschulgesetzgebung und Genehmigung von Univer-

sitätssatzungen auf seine Kompetenz verzichtet, eine aufgabengerechte Verwendung der vom

Land bereitgestellten Mittel für die Lehrerbildung zu überwachen. Das muss revidiert werden.

Der einfachste und schnellste Weg dürfte sein, die weitere Vergabe von Mitteln für die Leh-

rerausbildung davon abhängig zu machen, dass die Universitäten dem Land die erforderlichen

Kompetenzen vertraglich einräumen. Grundsätzlich sollten diese Kompetenzen im Hoch-

schulgesetz festgelegt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Hoffnung, dass diese Ausführungen zu einer Verbes-

serung der Ausbildung der Lehrkräfte im Studium und im Vorbereitungsdienst beitragen,

verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dietmar Kahsnitz

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Ausschussvorlage KPA/17/6 213 Teil 4 - Nr. 29

Page 25: 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund ...starweb.hessen.de/cache/AV/17/KPA/KPA-AV-006-T4.pdfFrist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil

Im Studium wenig engagiert - im Beruf schnell überfordert - Johann Wolfgang Goethe-Universität

Von: Mit Microsoft Internet Explorer 7 gespeichert Gesendet: Montag, 14. Januar 2008 18:41 Betreff: Im Studium wenig engagiert - im Beruf schnell überfordert - Johann Wolfgang Goethe-Universität

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Marketing und Kommunikation Im Studium wenig engagiert - im Beruf schnell überfordert

Im Studium wenig engagiert - im Beruf schnell überfordert

Angehende Lehrer geben sich selbst schlechte Noten - Bildungsforscher Udo Rauin stellt Längsschnittstudie vor

FRANKFURT. Bereits nach den ersten vier Berufsjahren fühlen sich zehn Prozent der vom Bildungsforscher Prof. Dr. Udo Rauin befragten Lehrer stark überfordert. In der Längsschnittstudie, die der Wissenschaftler der Goethe-Universität jetzt im Wissenschaftsmagazin „Forschung Frankfurt“ vorstellt, wurden über 1000 Personen vom Studium bis zum Beruf begleitet und viermal zu ihrer Wahl und Eignung befragt. Drei Typen lassen sich nach dieser Untersuchung unterscheiden: Die »riskant Studierenden«, die 27 Prozent der Befragten ausmachen, schätzen ihre Befähigung von Beginn an sehr skeptisch ein; zum Kreis der »Engagierten«, die in allen Bereichen positive Werte erreichen, zählen knapp 38 Prozent; bei 35 Prozent überwiegen pragmatische Motive für die Berufswahl. Die oft vertretene These, besonders engagierte Lehrkräfte seien wegen der Diskrepanz zwischen selbst gesteckten Zielen und beruflicher Realität anfällig, im Beruf »auszubrennen«, ließ sich nicht bestätigen. Vielmehr waren etwa 60 Prozent derer, die sich nicht gewachsen fühlten, schon im Studium überfordert und wenig engagiert. Aus der größeren Gruppe der engagierten Studierenden sahen sich dagegen nur zehn Prozent überlastet. Dazu Rauin: „Mit anderen Worten - die über besondere Belastungen Klagenden haben vermutlich nie ’gebrannt’.“ Eine nicht unbeträchtlich große Gruppe von etwa 25 Prozent aller Studienanfänger, die Rauin und sein Team befragten, wollte eigentlich nie Lehrer werden, empfand die Studienwahl nur als »Notlösung«. Fast die Hälfte dieser Gruppe stieg aus, sobald sich eine Alternative bot, aber die übrigens machten weiter. 27 Prozent der Studierenden gaben sich selbst schlechte Noten, als sie nach sechs Semestern über berufsbezogene Persönlichkeitsmerkmale, Engagement im Studium, berufliche Motivation und fachliches Wissen Auskunft geben sollten; trotzdem hielten sie am Berufsziel fest. Häufig waren negative Selbsteinschätzungen des Studienverlaufs mit hedonistischen Motiven der Studienwahl verknüpft: geringe Anforderungen im Studium, wenig Zeitaufwand, Zeit für andere Interessen. Nicht ganz überraschend zeigte sich auch bei anderen Gruppen, die das Studium optimistisch eingeschätzt und erfolgreich abgeschlossen haben, eine stark pragmatische Orientierung: Der Wunsch, im Studium und im späteren Beruf in der Nähe des Heimatortes bleiben zu können oder die Hoffnung auf ein überschaubares Studium und einen sicheren, familienfreundlichen Arbeitsplatz lagen im Vergleich mit anderen Motiven bei über 50 Prozent aller Befragten weit oben. „Etwas überspitzt könnte man formulieren, nicht nur ’geborene Erzieher’ drängen ins Lehramt, sondern oft auch Pragmatiker oder Hedonisten,“ kommentiert Rauin mit Blick auf Eduard Spranger, der in den 1920er Jahren ein ausgeprägtes pädagogisches Ethos als wichtigste Voraussetzung für den Lehrerberuf propagierte. Die Ergebnissen der Untersuchung veranlassen Bildungsforscher Rauin zu unterschiedlichen Empfehlungen: Wenn bereits sehr früh im Studium mit relativ einfachen Instrumenten typische

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Ausschussvorlage KPA/17/6 214 Teil 4 - Nr. 29

Page 26: 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund ...starweb.hessen.de/cache/AV/17/KPA/KPA-AV-006-T4.pdfFrist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil

Im Studium wenig engagiert - im Beruf schnell überfordert - Johann Wolfgang Goethe-Universität

Risiken prognostizierbar sind, dann liegt es nahe, mehr in die Beratung der Studienanfänger zu investieren. Dabei könnten manche ihre Studien- und Berufswahl noch einmal kritisch prüfen. Solche Beratungssysteme werden beispielsweise an Österreichischen Universitäten (www.cct-austria.at/) schon erprobt. Ob allerdings diese freiwillige Beratung die erhofften Wirkungen zeigt, bleibt abzuwarten. Das Risiko, trotz ungünstiger Voraussetzungen in den Beruf zu gelangen, ließe sich auch abmildern, wenn die Entscheidung nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für Schulen revidierbar wäre. Das würde aber voraussetzen, den Beamtenstatus der Lehrkräfte aufzuheben und Studium und Beruf stärker zu entkoppeln. In jedem Fall sollten Instrumente und Prozeduren entwickelt werden, mit deren Hilfe berufliche Eignung und Fähigkeiten besser feststellbar sind als mit den zur Zeit durchgeführten Staatsexamen. Diesen gibt Rauin schlechte Note: „Verbindliche Gütemaßstäbe und darauf aufbauende Verfahren der Beurteilung ihrer Leistungen gibt es derzeit nicht. Die Einstellung neuer Lehrkräfte hängt mehr von der jeweiligen Bewerberlage für Schulstufen oder Fächer ab als von sachlichen Kriterien.“ Nähere Informationen: Prof. Dr. Udo Rauin, Institut für Pädagogik der Sekundarstufe, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Telefon: 069/798 - 23808, E-Mail: [email protected] Mit der Lehrerbildung beschäftigt sich ein weiterer Beitrag in Forschung Frankfurt 3/2007: Interview mit Prof. Andreas Gold und Prof. Udo Rauin

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geändert am 10. Januar 2008 E-Mail: webmaster

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Ausschussvorlage KPA/17/6 215 Teil 4 - Nr. 29

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Ausschussvorlage KPA/17/6 216 Teil 4 - Nr. 30

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Ausschussvorlage KPA/17/6 217 Teil 4 - Nr. 30

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Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an Beruflichen Schulen in Hessen

- Der Vorsitzende - OStD D. Agel, Werner-von-Siemens-Schule Dammstr 62, 35576 Wetzlar Tel.: 06441 378020, Fax: 06441 36182, E-Mail: [email protected] An den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages z.Hd. Herrn Zinßer Schlossplatz 1- 3 65183 Wiesbaden Wetzlar, den 20. Oktober 2008 Schriftliche Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 17/261 – sowie zu den Fragenkatalogen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD zur Lehrerbildung Ihr Schreiben vom 01.09.2008; Az: I A 2.7 Sehr geehrte Damen und Herren! Gerne nehmen wir die Möglichkeit wahr, unsere Sicht mitzuteilen. Wir als Leiterinnen und Leitern beruflicher Schulen in Hessen begrüßen grundsätzlich die Initiative zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes, da das modulare System die Möglichkeiten zur Bildung einer Lehrerpersönlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt und zudem die Belastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhöht hat. Im Einzelnen merken wir an: Zu Artikel 1, Punkt 1: Die Änderung des Eintrittsdatums kann sinnvoll sein, weil hierdurch der Einstieg in den eigenverantwortlichen Unterricht zum Schuljahres- oder Halbjahresbeginn

Ausschussvorlage KPA/17/6 218 Teil 4 - Nr. 31

Page 30: 24. Forum Lehramt Marburg S. 191 25. Deutscher Beamtenbund ...starweb.hessen.de/cache/AV/17/KPA/KPA-AV-006-T4.pdfFrist zur Abgabe der Stellungnahmen: 20.10.2008 Stand: 22.10.2008 Teil

erleichtert wird, kann aber nach der Ausbildung zu Problemen mit den Einstellungsterminen führen. Zu Artikel 1, Punkt 2: Die besondere Verantwortung der Ausbildungsschule ist nur dann umsetzbar, wenn gleichzeitig den Mentoren eine angemessene Stundenentlastung gegeben wird und der Einsatz der LiV´s in der Lehrerzuweisung nicht angerechnet wird. Zu Artikel 1, Punkt 4: Wir halten es für sinnvoll, dass nicht ausreichende unterrichtspraktische Leistungen nicht mehr durch andere Leistungen ausgeglichen werden können. Dies gilt ebenfalls für die Regelung unter 4. d). Zu Artikel 1, Punkt 8: Dass die Leistungen im Unterricht und in anderen Tätigkeiten an der Ausbildungsschule stärker gewichtet werden und in die Gesamtbewertung eingehen wird von uns nachhaltig unterstützt. Nun zu den Fragen der Fraktionen: A: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu 1: Da aus unserer Sicht die Lehrerausbildung grundsätzlich neu geregelt werden

sollte ist eine intensive und gründliche Beratung notwendig. Dies kann im Rahmen einer kurzen Stellungnahme nicht geleistet werden.

Zu 2: Im Grundsatz ja; allerdings sollte der eigenverantwortliche Unterricht 9 Wochenstunden nicht überschreiten.

Zu 3: Ja Zu 4: Ja Zu 5: Die Dauer von 24 Monaten sollte beibehalten werden. Zu 6: Nein, da es ausreichen würde, wenn die/der Vorsitzende extern wäre. Zu 7: Die Berücksichtigung der Ausbildungsschule ist positiv zu bewerten; ihr Anteil

an der Gesamtnote ist diskussionswürdig Zu 8: Hier wäre eine intensive Diskussion über die Modularisierung sicher

notwendig. Einfache Alternativen können nicht angegeben werden. Zu 9: Nein, eine Entlastung von 2-4 Wochenstunden wäre unbedingt notwendig. B: DIE LINKE Zu 1: Die Lehrerbildung bedarf einer grundsätzlich neuen Regelung. Dies muss auf

der Grundlage einer intensiven und gründlichen Beratung erfolgen. Zu 2: siehe Antwort zu 1

Ausschussvorlage KPA/17/6 219 Teil 4 - Nr. 31

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Zu 3: Die Modularisierung gehört auf den Prüfstand, da sie eine, den LiV begleitende und unterstützende personelle Begleitung und Beratung, mit dem Ziel der Herausbildung einer Lehrerpersönlichkeit, zumindest erschwert.

Zu 4: Eine Entlastung der Ausbildungsschulen ist unbedingt erforderlich (keine Anrechnung der LiV´s bei der Lehrerzuweisung, Entlastung für Mentoren, Deputatstunden für das Modul „Schule gestalten“)

Zu 5: Die Arbeitsbelastung der LiV´s ist sehr groß und muss verringert werden. Zu 6: Ja, deshalb ist auch eine entsprechende Entlastung nötig. Zu 7: mindestens 4 Wochenstunden C) SPD Zu 1: Sie sollte um mindestens 50 % angehoben werden. Zu 2: Lehrerbildung ist insgesamt neu zu regeln, dabei sollte es zu einer stärkeren

Verknüpfung von Studium und Vorbereitungsdienst kommen.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Agel, OStD Vorsitzender

Ausschussvorlage KPA/17/6 220 Teil 4 - Nr. 31