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© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010 Checkliste 1. Wurden bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten beim Lagern und Stapeln die Erfahrungen der Mitarbeiter berücksichtigt? 2. Werden die Mitarbeiter über die für sie zutreffenden Inhalte der betriebli- chen Lager- und Stapelordnung unterwiesen? 3. Wurden die Mitarbeiter darüber unterwiesen, welche Flächen in ihrem Be- reich als Lagerflächen verwendet werden sollen, und sind diese Flächen mit der höchstzulässigen Belastung gekennzeichnet? 4. Werden die zulässigen Stapelhöhen berechnet und beachtet? 5. Werden pyramidenförmige Stapel, z. B. Rohrstapel, gegen Auseinander- drücken oder -rollen gesichert? 6. Werden runde Teile gegen Wegrollen, große Teile gegen Umfallen und gestapelte Teile gegen Herabfallen gesichert? 7. Sind die nicht zum Be- und Entladen vorgesehenen Rückseiten von Regalen gegen das Herabfallen von Lagergut und Kleinteilen ausreichend gesichert? 8. Sind Regale in den Eckbereichen mit Anfahrschutz von mindestens 0,3 m Höhe und in schwarz/gelber Schraffur ausgestattet? 9. Werden bei Aufstellung mehrerer Regale/Schränke diese zur Erhöhung der Standsicherheit miteinander verbunden? 10. Wird daran gedacht, dass das Verhältnis Stapelhöhe zur Schmalseite der Grundfläche des Stapels höchstens 6:1 betragen darf? 11. Wird beim Einsatz kraftbetriebener Fördermittel auf die Einhaltung eines beiderseitigen Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 m geachtet? 12. Werden zur Entnahme aus oberen Stapelbehältern sichere Aufstiege, z. B. Podestleitern, verwendet? 13. Werden die Verkehrswege, einschließlich der Rettungswege, stets von gela- gerten Teilen freigehalten? Sind elektrische Anlagen, Feuerlöschgeräte und Erste-Hilfe-Einrichtungen jederzeit frei zugänglich? 14. Werden die Lagerhinweise in den Sicherheitsdatenblättern von Gefahr- stoffen beachtet? Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: Lagern und Stapeln (247 / 3/2010)

247 Lagern Und Stapeln

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Sicher lagern und stapeln (BG Informationen)

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Page 1: 247 Lagern Und Stapeln

© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010

Checkliste

1. Wurden bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten beim Lagern undStapeln die Erfahrungen der Mitarbeiter berücksichtigt?

2. Werden die Mitarbeiter über die für sie zutreffenden Inhalte der betriebli-chen Lager- und Stapelordnung unterwiesen?

3. Wurden die Mitarbeiter darüber unterwiesen, welche Flächen in ihrem Be-reich als Lagerflächen verwendet werden sollen, und sind diese Flächen mitder höchstzulässigen Belastung gekennzeichnet?

4. Werden die zulässigen Stapelhöhen berechnet und beachtet?

5. Werden pyramidenförmige Stapel, z. B. Rohrstapel, gegen Auseinander-drücken oder -rollen gesichert?

6. Werden runde Teile gegen Wegrollen, große Teile gegen Umfallen und gestapelte Teile gegen Herabfallen gesichert?

7. Sind die nicht zum Be- und Entladen vorgesehenen Rückseiten von Regalengegen das Herabfallen von Lagergut und Kleinteilen ausreichend gesichert?

8. Sind Regale in den Eckbereichen mit Anfahrschutz von mindestens 0,3 mHöhe und in schwarz/gelber Schraffur ausgestattet?

9. Werden bei Aufstellung mehrerer Regale/Schränke diese zur Erhöhung derStandsicherheit miteinander verbunden?

10. Wird daran gedacht, dass das Verhältnis Stapelhöhe zur Schmalseite derGrundfläche des Stapels höchstens 6:1 betragen darf?

11. Wird beim Einsatz kraftbetriebener Fördermittel auf die Einhaltung eines beiderseitigen Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 m geachtet?

12. Werden zur Entnahme aus oberen Stapelbehältern sichere Aufstiege, z. B.Podestleitern, verwendet?

13. Werden die Verkehrswege, einschließlich der Rettungswege, stets von gela-gerten Teilen freigehalten? Sind elektrische Anlagen, Feuerlöschgeräte undErste-Hilfe-Einrichtungen jederzeit frei zugänglich?

14. Werden die Lagerhinweise in den Sicherheitsdatenblättern von Gefahr-stoffen beachtet?

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

Lagern und Stapeln (247 / 3/2010)

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In der Metallbranche tragen Tätigkeiten rund um dasLagern nach wie vor maßgeblich zum Unfallgeschehenbei. Platzmangel und Zeitdruck spielen dabei eine besondere Rolle. Um Unfälle zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden.

Mögliche Gefährdungen/Belastungen?

Herabfallende, herausfallende, umkippende oderwegrollende Gegenstände

Ausfließende Stoffe, z. B. durch unsachgemäße La-gerung

Lagereinrichtungen und -geräte, die nicht stand -sicher oder überlastet sind

Beengte oder zugestellte Verkehrswege

Zu wenig Abstand zwischen Lagergut und kraftbe-triebenen Fördermitteln

Absturz beim Ein- oder Auslagern

Heben und Tragen von schweren Lasten

Was kann passieren?

Verletzungen unterschiedlicher Art und Schwere,Tod

Bleibende Körperschäden

Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten

Verzögerte Auftragsabwicklung

Schäden am Lagergut und den Einrichtungen

Was ist zu tun?

Lagerflächen kennzeichnen, Flächenbelastungenangeben, ausreichend beleuchten, im Freien Witte-rungsverhältnisse berücksichtigen

Lager und Stapel nur so errichten, dass die Belas -tungen sicher aufgenommen werden

Ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kgentsprechend kennzeichnen, angegebene Lastennie überschreiten

Lasten so lagern, dass nichts herausfallen oder sichauf gefährliche Weise verschieben kann

Eckbereiche und Durchfahrten gegen Anfahren sichern

Bleche, Tafeln oder Platten waagerecht mit Zwi-schenlagen, besser senkrecht in transportablen Gestellen lagern

Runde Teile (z. B. Fässer, Rohre oder Coils) gegenWegrollen durch Keile oder Stapelgeräte sichern

Längliche Teile (z. B. Stangen und Rohre)

– Bei senkrechter Lagerung durch geeigneten An-legewinkel oder Vorhängekette gegen Umfallensichern

– Bei waagerechter Lagerung durch Aufwinkeln derKragarme oder einsteckbare Anschläge sichern

Angaben über Gewichte und Schwerpunkt des Lagergutes bereitstellen

Gänge von Lagereinrichtungen müssen zum Schutzder Fußgänger bestimmte Mindestbreiten aufwei-sen:

– Verkehrswege für Fußgänger: 1,25 m

– Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Handbestimmt sind: 0,75 m

– Verkehrswege für kraftbetriebene Fördermittel:Breite des Gerätes plus Sicherheitsabstand von 0,5 m auf beiden Seiten

Beim Lagern gefährlicher Güter

– Sicherheitsdatenblatt beachten

– Giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschlussaufbewahren

– Behälter ordnungsgemäß kennzeichnen

– Forderungen des Umweltschutzes beachten, z. B.Auffangwannen

Unzulässig ist die Lagerung

– in Treppenhäusern und auf Verkehrswegen

– im Bereich von Türen und Ausgängen

– vor Erste-Hilfe- und Feuerlöscheinrichtungen,elektrischen Schalt- und Verteilertafeln, Notaus-gängen und auf Rettungswegen

Betriebsanweisungen erstellen und den Mitarbei-tern bekannt geben

Bei verbotswidriger Lagerung Ursachen ermittelnund beseitigen

Information

Lagern und Stapeln (247 / 3/2010)

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