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15443/03 (Presse 354) DE - 1 - C/03/354 Brüssel, den 1. und 2. Dezember 2003 15443/03 (Presse 354) 2549. Tagung des Rates - Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - am 1. und 2. Dezember 2003 in Brüssel Präsidentschaft: Herr Roberto MARONI, Minister für Arbeit und Soziales Frau Stefania PRESTIGIACOMO, Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für Chancengleichheit Herr Giovanni DELL'ELCE, Staatssekretär für die produktiven Tätigkeiten, Herr Girolamo SIRCHIA, Minister für das Gesundheitswesender Italienischen Republik

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C/03/354 Brüssel, den 1. und 2. Dezember 2003

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2549. Tagung des Rates - Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz -

am 1. und 2. Dezember 2003 in Brüssel

Präsidentschaft: Herr Roberto MARONI, Minister für Arbeit und Soziales Frau Stefania PRESTIGIACOMO, Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für Chancengleichheit Herr Giovanni DELL'ELCE, Staatssekretär für die produktiven Tätigkeiten, Herr Girolamo SIRCHIA, Minister für das Gesundheitswesender Italienischen Republik

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INHALT 1

TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4

ERÖRTERTE PUNKTE

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK................................................................................ 7

KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - REFORM DER

VERORDNUNG (EWG) NR. 1408/71 - POLITISCHE EINIGUNG - Öffentliche Aussprache ....... 7

FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT FÜR MENSCHEN MIT

BEHINDERUNGEN - Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................ 8

EINWANDERUNG, INTEGRATION UND BESCHÄFTIGUNG - Schlussfolgerungen des

Rates................................................................................................................................................... 11

STRUKTURINDIKATOREN - AUSARBEITUNG EINES BEITRAGS FÜR DEN

EUROPÄISCHEN RAT .................................................................................................................... 12

AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ............................................................................................. 13

CHANCENGLEICHHEIT - PEKINGER AKTIONSPLATTFORM - Schlussfolgerungen des

Rates................................................................................................................................................... 13

VERBRAUCHERFRAGEN ........................................................................................................... 17

SICHERHEIT VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER - Entschließung des

Rates................................................................................................................................................... 17

ZUSAMMENARBEIT BEIM VERBRAUCHERSCHUTZ............................................................. 19

GESUNDHEIT................................................................................................................................. 20

GESUNDE LEBENSFÜHRUNG - Schlussfolgerungen des Rates .................................................. 20

KREBSFRÜHERKENNUNG - Empfehlung des Rates.................................................................... 24

EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR SEUCHENPRÄVENTION UND -BEKÄMPFUNG ............ 24

REVISION DER INTERNATIONALEN GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN .............................. 25

NÄHRWERT- UND GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN ÜBER LEBENSMITTEL ......... 26

MEDIZINPRODUKTE - Schlussfolgerungen des Rates .................................................................. 26

ARZNEIMITTEL UND HERAUSFORDERUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN - DER

PATIENT IM MITTELPUNKT - Entschließung des Rates.............................................................. 29

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SONSTIGES ...................................................................................................................................... 32

– GLEICHBERECHTIGTER ZUGANG.................................................................................... 32

– KONFERENZ VON VENEDIG (14. NOVEMBER 2003) - SOZIALE

VERANTWORTUNG DER UNTERNEHMEN ..................................................................... 33

– VERBRAUCHERPOLITIK..................................................................................................... 33

– EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT ................................ 33

– TABAK .................................................................................................................................... 33

– EINDÄMMUNG DES TABAKKONSUMS - Antrag der französischen Delegation............. 33

– GESUNDHEITS- UND SOZIALSCHUTZ............................................................................. 34

– EUROPÄISCHES TRANSPLANTATIONSNETZ ................................................................ 34

– EUROPÄISCHER SOZIALFONDS........................................................................................ 34

– BEKÄMPFUNG DER MALARIA.......................................................................................... 34

OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK – DAPHNE II (2004-2008) - Öffentliche Beratung ................................................................................................. 35

VERBRAUCHERFRAGEN – Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen (2004-2007) - Öffentliche Beratung * ................ 35

GESUNDHEIT – LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE - Öffentliche Beratung *............................................................................ 36

– Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen - Öffentliche Beratung *.................................... 36

ERNENNUNGEN – Ausschuss der Regionen........................................................................................................................................ 37

UMWELT – SEVESO II - Öffentliche Beratung ....................................................................................................................... 37

– Neunte Konferenz über Klimaänderungen (1. bis 12. Dezember 2003 in Mailand) - Schlussfolgerungen des Rates................................................................................................................................................................ 37

AUSSENBEZIEHUNGEN – Europäischer Wirtschaftsraum - Zusammenarbeit im Bereich Sozialpolitik......................................................... 38

1 ▪ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.

▪ Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. ▪ Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese

Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich.

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TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien: Frank VANDENBROUCKE Minister der Arbeit und der Pension Rudy DEMOTTE Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit

Dänemark: Klaus Hjort FREDERIKSEN Minister für Beschäftigung Henriette KJÆR Minister für soziale Fragen und Ministerin für GleichberechtigungLars LØKKE RASMUSSEN Minister für Gesundheit

Deutschland: Gerd ANDRES Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit Klaus Theo SCHRÖDER Staatssekretär, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale

Sicherung

Griechenland: Dimitros REPPAS Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Constantinos STEFANIS Minister für Gesundheit und Vorsorge

Spanien: Ana Maria PASTOR JULIÁN Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz Carmen DE MIGUEL Staatssekretärin für Beschäftigung

Frankreich: François FILLON Minister für soziale Angelegenheiten, Arbeit und Solidarität Jean-François MATTEI Minister für Gesundheit, Familie und behinderte Menschen

Irland: Frank FAHEY Staatsminister im Ministerium für Unternehmen, Handel und

Beschäftigung (mit besonderer Zuständigkeit für Arbeitnehmerfragen einschließlich Ausbildung)

Mary COUGHLAN Ministerin für soziale und Familienangelegenheiten Michaél MARTIN Minister für das Gesundheitswesen und für Kinder

Italien: Roberto MARONI Minister für Arbeit und Soziales Stefania PRESTIGIACOMO Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für

Chancengleichheit Girolamo SIRCHIA Minister für das Gesundheitswesen Giovanni DELL'ELCE Staatssekretär für die produktiven Tätigkeiten

Luxemburg: François BILTGEN Minister für Arbeit und Beschäftigung Carlo WAGNER Minister für Gesundheit

Niederlande: Aart Jan de GEUS Minister für soziale Fragen Mark RUTTE Staatssekretär für soziale und Arbeitsmarktfragen

Österreich: Herbert HAUPT Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz Maria RAUCH-KALLAT Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

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Portugal: Nuno MORAIS SARMENTO Minister im Amt des Premierministers Teresa CAEIRO Staatssekretärin für soziale Sicherheit Adão José FONSECA SILVA Staatssekretär beim Minister für Gesundheit

Finnland: Sinikka MÖNKÄRE Ministerin für Soziales und Gesundheit Liisa HYSSÄLÄ Ministerin für Gesundheit und soziale Dienste

Schweden: Hans KARLSSON Minister für Arbeit Morgan JOHANSSON Minister im Ministerium für Soziale Angelegenheiten, zuständig

für Gesundheit und Fürsorge

Vereinigtes Königreich: John HUTTON Staatsminister für Gesundheit Gerry SUTCLIFFE Parlamentarischer Staatssekretär für Arbeitsbeziehungen,

Wettbewerb und Verbraucherfragen Andrew SMITH Minister für Arbeit und Altersversorgung

* * * Kommission: Erkki LIIKANEN Mitglied David BYRNE Mitglied Anna DIAMANTOPOULOU Mitglied

* * * Weitere Teilnehmer: Theo LANGEJAN Vorsitzender des Ausschusses für Sozialschutz Mats WADMAN Vorsitzender des Beschäftigungsausschusses

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Die Regierungen der Beitrittsstaaten waren wie folgt vertreten:

Tschechische Republik: Zdenĕk ŠKROMACH Minister für Arbeit und Soziales Marie SOUČKOVÁ Ministerin für Gesundheit

Estland: Marko POMERANTS Minister für Soziales

Zypern: Iacovos KERAVNOS Minister für Arbeit und Soziales Kornelios KORNELIOU Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Lettland: Dagnija STAĶE Ministerin für Wohlfahrt Ingrīda CIRCENE Ministerin für Gesundheit

Litauen: Rimantas KAIRELIS Staatssekretär im Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit Juozas OLEKAS Minister für Gesundheit

Ungarn: Agnes CSANADI Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit Mihály KÖKÉNY Minister für Gesundheit, soziale Angelegenheiten und Familie

Malta: Francis AGIUS Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium für Soziales

Polen: Krzysztof PATER Unterstaatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und

Soziales Leszek SIRKORSKI Minister für Gesundheit

Slowakei: Miroslav BEBLAVY Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie Peter OTTINGER Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit

Slowenien: Vlado DIMOVSKI Minister für Arbeit, Familie und Soziales Dusan KEBER Minister für Gesundheit

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ERÖRTERTE PUNKTE

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - REFORM DER VERORDNUNG (EWG) NR. 1408/71 - POLITISCHE EINIGUNG - Öffentliche Aussprache Der Rat erzielte auf der Grundlage eines Kompromissvorschlags des Vorsitzes einvernehmlich eine teilweise politische Einigung (ausgenommen in Bezug auf die Anhänge) über den Vorschlag für eine Verordnung, die die geltende Regelung für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzen soll. Der Rat ersuchte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Beratungen über die Anhänge fortzusetzen mit dem Ziel, vor Jahresende zu einer umfassenden politischen Eini-gung über den Verordnungsentwurf zu gelangen. Der 1999 unterbreitete Vorschlag zielt ab auf eine Änderung der Verordnung Nr. 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die inner-halb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sollen ver-einfacht werden, damit die Hemmnisse für die Freizügigkeit, die auf das Nebeneinander unter-schiedlicher Sozialversicherungssysteme zurückzuführen sind, beseitigt werden können. Rechtsgrundlage für den Vorschlag sind die Artikel 42 und 308 des Vertrags. Dies erfordert Einstimmigkeit und die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments. Die beiden noch ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit diesem problematischem Dossier, das dem Rat seit 1999 vorliegt, betreffen die Bestimmungen des Kapitels über die Arbeitslosigkeit. Strittig sind zum einen die Leistungen für arbeitslose Grenzgänger und Saisonarbeiter. Hinsichtlich der Kosten, die dem Wohnsitzstaat für Leistungen an Arbeitslose entstehen, die nicht in dem Staat ihrer letzten Beschäftigung wohnhaft sind, gibt es weiterhin Vorbehalte. Da der Wohnsitzstaat die entsprechenden Beiträge nicht erhalten hat, wurde vorgeschlagen, dass der Staat der letzten Beschäftigung dem Wohnsitzstaat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit innerhalb bestimmter Gren-zen zurückerstattet. Alle Delegationen und die Kommission könnten sich mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des Vorsitzes einverstanden erklären, wonach − die Übertragung der Zuständigkeit vom Staat der letzten Beschäftigung auf den Wohnsitzstaat

in der Verordnung klar und deutlich festgelegt wird; − der Staat der letzten Beschäftigung die Leistungen bei Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von

drei Monaten zurückerstattet; − der Zeitraum, für den eine Erstattung erfolgt, auf fünf Monate ausgedehnt wird, sofern die

Betroffenen in den 24 vorausgegangenen Monaten Beschäftigungszeiten oder Zeiten selbst-ständiger Tätigkeit von mindestens 12 Monaten in dem Mitgliedstaat zurückgelegt haben, dessen Rechtsvorschriften zuletzt für sie galten, sofern diese Zeiten einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit entstehen ließen;

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In den Beziehungen zwischen Luxemburg einerseits und Frankreich, Deutschland bzw. Belgien andererseits werden die Anwendung und die Dauer dieser Erstattung vom Abschluss bilateraler Abkommen abhängen. Der zweite Aspekt betraf die besondere Übergangsfrist, die Luxemburg beantragt hat, da das luxemburgische Arbeitsamt ausgebaut werden müsste, wenn Grenzgänger die Möglichkeit erhiel-ten, sich zusätzlich beim Arbeitsamt des Landes zu melden, in dem sie zuletzt einer Beschäftigung nachgegangen sind. Der Rat kam überein, dass Luxemburg eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt werden sollte. Die luxemburgische Delegation begrüßte diese Vereinbarung unter Hinweis darauf, dass in Luxem-burg sehr viele Wanderarbeitnehmer, Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte beschäftigt sind. Kommissionsmitglied Diamantopoulou brachte ihre Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der vom Vorsitz vorgeschlagene Kompromiss einen entscheidenden Durchbruch in diesem politisch heiklen Dossier ermöglicht hat. FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUN-GEN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen an (Dok. 15206/03). Die derzeitigen und die beitretenden Mitgliedstaaten werden darin ersucht, die Behinderungsthematik vorausschauend in einschlägige Politikbereiche einzube-ziehen und die Richtlinie für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umzusetzen und uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen. "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE: 1. Der Beschluss 2001/903/EG des Rates vom 3. Dezember 2001 über das Europäische Jahr der

Menschen mit Behinderungen 2003 1 hat eine starke Mobilisierung und umfassende Beteili-gung der Akteure während des gesamten Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderun-gen bewirkt, wobei der weit verbreitete Wunsch deutlich wurde, den Weg zur umfassenden sozialen Integration und zur uneingeschränkten Realisierung der Chancengleichheit ent-schlossen zu verfolgen.

2. Die verschiedenen Initiativen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten während des

Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen zeigen, dass das Europäische Jahr eine neue politische Dynamik zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bewirkt hat, wodurch auch die bereits in den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung und soziale Eingliederung festgelegten Maßnahmen Unterstützung erhalten.

1 ABl. L 335 vom 19.12.2001, S. 15.

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3. Innerhalb des vom Europäischen Rat in Lissabon und Nizza festgelegten allgemeinen Rah-mens wurde auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2003 in Brüssel der feste Wille der Europäischen Union zur Förderung der "eInclusion" und zur Beseitigung aller Arten von Hindernissen bekräftigt, die der vollständigen Integration von Menschen mit Behinde-rungen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft und ihrer Teilnahme daran im Wege stehen.

4. In der Entschließung des Rates vom 15. Juli 2003 1 wurde zur Förderung der Beschäftigung

und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen aufgerufen. 5. In der Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2003 mit dem Titel "Auf dem Weg zu

einem rechtsverbindlichen Instrument der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" wird die Arbeit der Vereinten Nationen im Hinblick auf ein Übereinkommen unterstützt, mit dem sichergestellt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in den tatsächlichen Genuss der Men-schenrechte und Freiheiten kommen, indem behinderungsbedingte Diskriminierung bekämpft und Gleichbehandlung und die Anpassung des Umfelds an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.

6. In der politischen Erklärung, die die Minister des Europarates, die für die Integrationspolitik

in Bezug auf Menschen mit Behinderungen zuständig sind, am 8. Mai 2003 in Malaga verab-schiedet haben, wird betont, dass eines der Ziele des nächsten Jahrzehnts darin bestehen sollte, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien zu ver-bessern.

7. In der am 30. Oktober 2003 verabschiedeten Mitteilung der Kommission über Folgemaß-

nahmen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen mit dem Titel "Chancen-gleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan" 2 ist ein mehr-jähriger Aktionsplan mit einem Zeithorizont bis 2010 vorgesehen, um die Behinderungs-thematik in den einschlägigen Gemeinschaftspolitiken durchgehend zu berücksichtigen und in Schlüsselbereichen konkrete Maßnahmen zu entwickeln und so die Integration und Beteili-gung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern -

1. BEGRÜSST die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Beschlusses des

Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen und die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ziele des Europäi-schen Jahres;

2. BETONT, dass die durch das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen bewirkte

Dynamik über das Jahr 2003 hinaus aufrecht erhalten werden muss und dass künftige Vor-haben auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene auf den Ergebnissen aufbauen sollten, die dank des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen erzielt worden sind;

1 ABl. C 175 vom 24.7.2003, S. 1. 2 KOM (2003) 650 endg.

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3. BEGRÜSST die Vorlage der neuen Mitteilung der Europäischen Kommission über Folge-maßnahmen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen mit dem Titel "Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan" als einen Beitrag zur vollständigen Integration von Menschen mit Behinderungen in die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft und zu ihrer Beteiligung daran in einem erweiterten Europa;

4. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die vier Bereiche, die für die erste Phase des Aktionsplans

der Kommission ausgewählt worden sind (Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäfti-gung; lebenslanges Lernen, Zugang zu und Nutzung von neuen Technologien und Zugäng-lichkeit öffentlicher Gebäude), auch von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Beschleunigung ihrer politischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in Betracht gezogen werden sollten;

5. BETONT, wie wichtig die regelmäßigen Berichte der Kommission über die Gesamtsituation

von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union sind, da diese Berichte den Prozess der durchgehenden Berücksichtigung der Behindertenthematik fördern, indem sie Entwicklungen in den Mitgliedstaaten aufnehmen, die auf der Arbeit der Hoch-rangigen EU-Gruppe für Behinderungsfragen aufbauen;

6. ERSUCHT die derzeitigen und die beitretenden Mitgliedstaaten, die Behinderungsthematik

vorausschauend in einschlägige Politikbereiche einzubeziehen und sie insbesondere bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung im Rahmen der bestehenden offenen Koordinierungsmethode gebührend zu berücksichtigen;

7. ERSUCHT die derzeitigen und die beitretenden Mitgliedstaaten, die Richtlinie zur Festlegung

eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 1 innerhalb der vereinbarten Fristen in einzelstaatliches Recht umzusetzen und uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen;

8. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Frühjahr 2004 eine öffentliche Anhörung auf

der Grundlage eines Grünbuchs über die künftige Strategie zur Bekämpfung von Diskriminie-rungen aus den in Artikel 13 des EG-Vertrags aufgeführten Gründen, einschließlich aufgrund von Behinderungen, einzuleiten, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte in der Anti-diskriminierungspolitik der EU durchzuführen und auf die neuen Herausforderungen im Rahmen der EU-Erweiterung zu reagieren;

9. HEBT HERVOR, dass der Beitrag, den Familien zusammen mit dem öffentlichen Sektor und

anderen Akteuren, einschließlich der NRO, zur Verbesserung der Lebensqualität und der Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen leisten, bei der Entwicklung der Behin-dertenpolitik von entscheidender Bedeutung ist;

10. BETONT, dass in Bezug auf die Menschenrechte ein einfacher Zugang zu umfassenden

Informationen, qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und anderen organisierten Für-sorgemaßnahmen für alle Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sichergestellt werden muss;

1 Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, ABl. L 303 vom 2.12.2000.

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11. BETONT außerdem, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse von Familien, insbesondere von Familien mit behinderten Kindern, oder von Erwachsenen, die eine anspruchsvolle Betreuung benötigen, ausreichend zu berücksichtigen, um, auch mit der nötigen Unterstützung geeigne-ter Strukturen - einschließlich Strukturen auf der Ebene lokaler Gemeinschaften - eine ange-messene Lebensqualität innerhalb der Familie zu ermöglichen, wobei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben und der Gleichstellung von Männern und Frauen besondere Auf-merksamkeit zu widmen ist;

12. BEKRÄFTIGT seinen Willen, den Dialog und den Austausch von Informationen und

bewährten Methoden auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Hochrangige EU-Gruppe für Behinderungsfragen, sicherzustellen;

13. HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, dass die Behindertenverbände und die Organisationen

von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen sowie die Sozialpartner und die übrigen Akteure regelmäßig in den politischen Dialog über die Behinderungsthematik auf europäi-scher und einzelstaatlicher Ebene mit einbezogen werden."

EINWANDERUNG, INTEGRATION UND BESCHÄFTIGUNG - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm Schlussfolgerungen zum Thema Einwanderung, Integration und Beschäftigung 1 an. Er unterstrich, dass er es für wichtig hält, diese Fragen regelmäßig zu erörtern, und ist der Auffas-sung, dass dies in Koordination mit den entsprechenden Arbeiten im Bereich Justiz und Inneres geschehen sollte. Die Kommission beabsichtigt, zur Stärkung der Zusammenarbeit einen jährlichen Bericht zur Einwanderungspolitik vorzulegen. Diese Schlussfolgerungen lauten wie folgt: 2 "1. Der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) begrüßt die Mit-

teilung der Kommission über Einwanderung, Integration und Beschäftigung, die dem Euro-päischen Rat auf seiner Tagung in Thessaloniki (19./20. Juni 2003) vorgelegt wurde, und billigt die beiliegenden Stellungnahmen des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zu dieser Mitteilung als Grundlage für die weiteren Arbeiten.

2. Der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) respektiert die

Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich, hält es zugleich aber auch für sehr wichtig, diese Fragen regelmäßig zu erörtern, und ist der Auffassung, dass dies in Koordina-tion mit den entsprechenden Arbeiten im Bereich Justiz und Inneres geschehen sollte.

3. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der Zielvorgaben

für die soziale Eingliederung bilden der Gemeinsame Beschäftigungsbericht und der Gemein-same Bericht über soziale Integration wichtige Grundlagen, an denen die Fortschritte gemes-sen werden können. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, einen jährlichen Bericht zur Einwanderungspolitik vorzulegen, der als Mittel zur Stärkung der Zusammenarbeit dienen könnte."

1 Mitteilung der Kommission 10293/03. 2 Weitere Informationen siehe Dok. 15207/03.

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STRUKTURINDIKATOREN - AUSARBEITUNG EINES BEITRAGS FÜR DEN EUROPÄISCHEN RAT Der Rat nahm die Stellungnahmen des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozial-schutz (Dok. 14785/03 und 15055/03) zu den Strukturindikatoren zur Kenntnis und ersuchte den Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" (GAERC), eine Lösung auf der Grundlage des dem ECOFIN-Rat unterbreiteten Entwurfs für Schlussfolgerungen des Rates herbei-zuführen und die von einem anderen Rat (Umwelt) aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis zu nehmen. Die belgische und die portugiesische Delegation äußerten die Hoffnung, dass der GAERC Indikatoren im Umweltbereich sowie im sozialen bzw. Beschäftigungsbereich berücksichtigt. Zwei anderen Delegationen zufolge sollte sich der EPSCO-Rat auf die Indikatoren für die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt konzentrieren. Diese Indikatoren werden die derzeitigen Indikatoren ersetzen und somit den Beschlussfassungs-prozess in Bezug auf die Lissabonner Strategie (Dok. 15001/03) vereinfachen. Sie wurden ursprünglich Ende 2000 festgelegt und sollen im Kontext des Beschäftigungsprozesses und des Prozesses der sozialen Integration sowie des Syntheseberichts der Kommission eingesetzt werden. Wie erinnerlich ersuchte der Europäische Rat (Lissabon) "die Kommission, anhand zu vereinbaren-der struktureller Indikatoren in Bezug auf Beschäftigung, Innovation, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt einen jährlichen Synthesebericht über die Fortschritte zu erstellen". Am 9. Oktober 2003 hat die Kommission dem Rat eine Mitteilung über Strukturindikatoren übermittelt (Dok. 13452/03). Diese wurden im Frühjahrsbericht und anderen Dokumenten der Kommission verwendet, um politische Aussagen statistisch zu stützen und die Fortschritte bei der Verwirk-lichung der Ziele von Lissabon (die in Göteborg erweitert und auf nachfolgenden Tagungen des Europäischen Rats verfeinert wurden) zu messen. In diesem Jahr hat die Kommission eine engere Auswahlliste von 14 Indikatoren auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorgelegt. Die Indikatoren dieser Auswahlliste wurden unter den 42 vereinbarten Indikatoren des Vorjahres ausgewählt. Die Strukturindikatoren der Vorjahre sind in der öffentlich zugänglichen Eurostat-Datenbank "New Cronos" erfasst und können von der Strukturindikatoren-Website abgerufen werden. Die Indikatoren-Liste und die Datenbank werden zu den wichtigsten statistischen Instrumenten gehören, auf deren Grundlage die Kommission den Frühjahrsbericht ausarbeitet.

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AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ (Dok. 11000/03) Der Rat einigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung für die Einsetzung des künftigen Ausschusses für Sozialschutz im Einklang mit dessen neuer Rechtsgrundlage. Der Ausschuss wird die Zusam-menarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei den Sozialschutzmaßnahmen weiter fördern. Wie erinnerlich wurde der Ausschuss für Sozialschutz ursprünglich durch den Beschluss 2000/436/EG des Rates gemäß Artikel 202 EGV eingesetzt. Der Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, sieht in dem neuen Artikel 144 EGV die Einsetzung eines Ausschusses für Sozialschutz mit derselben Aufgabe und denselben Zielen vor. CHANCENGLEICHHEIT - PEKINGER AKTIONSPLATTFORM - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm unter Bezugnahme auf die Folgemaßnahmen zur Pekinger Aktionsplattform (1995) der Vereinten Nationen Schlussfolgerungen betreffend die Vertretung der Frauen in Entscheidungs-prozessen im öffentlichen und privaten Sektor an. Darin sind neun quantitative Indikatoren mit zuverlässiger Datenvergleichbarkeit festgelegt, anhand deren der Anteil von Frauen und Männern in Schlüsselpositionen der Wirtschaft gemessen werden soll (Dok. 15205/03). Die Schlussfolgerungen lauten wie folgt: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Anschluss an die vierte VN-Weltfrauenkonferenz, die 1995 in Peking stattfand, hat der

Europäische Rat (Madrid, 15./16. Dezember 1995) eine jährliche Überprüfung der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform in den Mitgliedstaaten gefordert.

(2) Bei der Durchführung der Folgemaßnahmen in den Jahren 1996 und 1997 hat sich gezeigt,

dass die EU die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform konsequenter und systematischer beobachten und beurteilen muss.

(3) Am 2. Dezember 1998 ist der Rat übereingekommen, dass die jährliche Beurteilung der

Umsetzung der Aktionsplattform einen Vorschlag für eine Reihe quantitativer und qualitativer Indikatoren und Bezugswerte enthalten soll.

(4) Der Rat hat daher am 22. Oktober 1999 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die

vorgeschlagenen Indikatoren für die Anzahl der Frauen in Führungspositionen und die Mit-wirkung von Frauen in Entscheidungsprozessen zur Kenntnis nimmt.

(5) Der Rat hat in der Folge Schlussfolgerungen zu den Themen "Bessere Vereinbarkeit von

Arbeit und Familie" (2000), "Lohngefälle zwischen Frauen und Männern" (2001) und "Gewalt gegen Frauen" (2002) angenommen.

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(6) In den Schlussfolgerungen des Rates (2002) ist vorgesehen, dass das Thema Frauen in Schlüsselpositionen der Europäischen Union anlässlich der Prüfung der Umsetzung im fol-genden Jahr (2003) behandelt werden sollte.

(7) Auf der Konferenz "Le donne nei processi decisionali" ("Frauen in Entscheidungsprozessen")

vom 12. September 2003 in Syrakus wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, allen Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt ihren Qualifika-tionen entsprechend zu verbessern.

(8) Auf dieser Konferenz wurde ferner unterstrichen, dass es erneuter Verpflichtungen und Part-

nerschaften zwischen den Regierungen, den Sozialpartnern, dem Privatsektor und den poli-tischen Parteien bedarf, dass die Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gestärkt werden müssen, eine aktive Politik der durchgängigen Geschlechterintegra-tion auf allen Ebenen erforderlich ist sowie Indikatoren und zeitliche Vorgaben zur Bewer-tung der Fortschritte mit Blick auf den zehnten Jahrestag der Pekinger Aktionsplattform im Jahre 2005 anzuwenden sind.

(9) Die Förderung der Geschlechtergleichstellung ist eine der im Vertrag verankerten Kernauf-

gaben der Gemeinschaft. (10) Auf seiner Tagung vom 20. und 21. März 2003 hat der Europäische Rat die Kommission auf-

gefordert, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Frühjahrstagung des Europäi-schen Rates einen Jahresbericht über die Entwicklungen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die diesbezüglichen Orientierungen in den einzelnen Politikbereichen zu erstellen.

(11) Das Europäische Parlament hat die betroffenen Kreise aufgefordert, ihre Maßnahmen zur

Erreichung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Schlüsselpositionen zu verbessern (Entschließung zu der Vertretung von Frauen bei den Sozialpartnern der Euro-päischen Union 1 und Entschließung zur Wahl 2004 und zur Frage, wie eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern gewährleistet werden kann 2).

(12) In ihrem Beschluss vom Mai 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und

Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen 3 erklärt die Kommission, dass in allen diesen Ausschüssen und Gruppen jedes Geschlecht mit mindestens 40 % vertreten sein soll. Die Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel werden fortlaufend beobachtet.

(13) Die Europäische Kommission erstellt zurzeit eine Datenbank über Frauen und Männer in

politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schlüsselpositionen. Diese Datenbank wird ein Instrument zur Sensibilisierung und Fortschrittsmessung hinsichtlich der Vertretung von Frauen und Männern in Schlüsselpositionen in den Mitgliedstaaten, den EWR-Ländern und den beitretenden Ländern sein.

1 Entschließung 2002/2026 (INI) des Europäischen Parlaments. 2 Entschließung 2003/2108 (INI) des Europäischen Parlaments. 3 Kommissionsbeschluss 2000/407/EG.

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(14) Die Kommission hat die Absicht, in den Mitgliedstaaten und den beitretenden Ländern Rund-tischgespräche zu organisieren, damit im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Juni 2004 die Problematik der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern im Europäischen Parlament stärker ins Bewusstsein gerückt wird und deutlicher in Erscheinung tritt.

(15) Unter griechischem EU-Vorsitz ist eine umfassende Untersuchung bei den Mitgliedstaaten

zum Thema "Frauen in makroökonomischen Entscheidungszentren" durchgeführt worden. (16) Ausgehend von den Vorarbeiten des griechischen EU-Vorsitzes zu diesem Thema hat der

italienische EU-Vorsitz die folgenden neun Indikatoren zum Thema "Frauen in makroökono-mischen Entscheidungszentren" ausgearbeitet:

1. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die die Stellung von Zentralbank(vize)-

präsidenten innehaben,

2. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die Mitglieder von Entscheidungsorganen der Zentralbanken sind,

3. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die die Stellung von Ministern oder stell-

vertretenden Ministern für Wirtschaft innehaben,

4. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die die Stellung von (stellvertretenden) Vorsitzenden von Arbeitnehmerverbänden innehaben,

5. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern in den Vorständen der Arbeitnehmer-

verbände insgesamt,

6. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die die Stellung von (stellvertretenden) Vorsitzenden von Arbeitgeberverbänden innehaben,

7. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern in den Vorständen der Arbeitgeber-

verbände insgesamt,

8. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern, die die Stellung von Vorstandsvorsitzen-den der führenden 50 an einer nationalen Börse notierten Unternehmen innehaben,

9. Anteil und Anzahl von Frauen und Männern auf der Vorstandsebene der führenden 50

an einer nationalen Börse notierten Unternehmen - 1. ERINNERT DARAN, dass im Hinblick auf die Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft die

mangelnde Teilhabe von Frauen ein Hindernis für die Erreichung der Geschlechtergleichstel-lung darstellt;

2. NIMMT KENNTNIS von den vom italienischen Vorsitz vorgeschlagenen neun Indikatoren

für die künftige Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform in Bezug auf die Vertretung von Frauen in makroökonomischen Entscheidungszentren;

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3. FORDERT die kommenden Vorsitze AUF, die Folgemaßnahmen fortzuführen, die sich aus

den die Vertretung von Frauen in makroökonomischen Entscheidungszentren betreffenden Indikatoren ergeben, und den Prozess der Festlegung von Indikatoren durch Formulierung von Datenerhebungszielen und durch gemeinsame Konzeption der erforderlichen Instrumente weiterzuentwickeln;

4. ERINNERT DARAN, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, Maßnahmen zu

ergreifen und geeignete Indikatoren zu entwickeln, um die Vertretung von Frauen in Schlüs-selpositionen der Wirtschaft zu fördern, und ruft die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen;

5. FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die Erhebung nationaler Daten zu erwägen und diese

Daten schrittweise zu aktualisieren, so dass unter Einbeziehung der nationalen Statistikämter regelmäßig Statistiken über die neun vom italienischen Vorsitz vorgeschlagenen und die sonstigen sich auf die Thematik der Pekinger Aktionsplattform beziehenden Indikatoren vor-gelegt werden können;

6. FORDERT die Regierungen eindringlich AUF, unter Beteiligung der zuständigen Ministerien

weitere aktive Maßnahmen, Strategien und Aktionspläne zu beschließen, um eine ausgewo-gene Vertretung von Frauen und Männern in Schlüsselpositionen der Wirtschaft zu erreichen, und dabei die sich aus den Indikatoren ergebenden Folgemaßnahmen zu berücksichtigen, wobei die Möglichkeit zu prüfen ist, diese Schritte mit Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in politischen Schlüsselpositionen zu verzahnen;

7. BETONT, wie notwendig eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Regierun-

gen, den Sozialpartnern und allen anderen Betroffenen ist, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung in der Wirtschaft zu erreichen;

8. BEKUNDET DIE ABSICHT, unter den kommenden Vorsitzen im Zusammenhang mit Maß-

nahmen im Rahmen der Strategie der Gemeinschaft zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) sowie anderen Gemeinschaftsmaßnahmen der EU die Entwicklung von Indikatoren und Vergleichsanalysen fortzusetzen, um die Teilhabe von Frauen an Entschei-dungsprozessen sowie in anderen Problembereichen im Sinne der Pekinger Aktionsplattform zu überwachen;

9. ERWÄGT, die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform durch die Mitgliedstaaten zu über-

prüfen, indem er deren zwölf Kapitel über "Frauen und Armut", "Bildung und Ausbildung von Frauen", "Frauen und Gesundheit", "Menschenrechte der Frauen", "Frauen und Medien", "Frauen und bewaffnete Konflikte", "Frauen und Umwelt", "Mädchen", "Gewalt gegen Frauen", "Die Frau in der Wirtschaft", "Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen", "Institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau" aufgreift;

10. ERSUCHT die kommenden Vorsitze, die Ergebnisse der Konferenz von Syrakus "Le donne

nei processi decisionali" ("Frauen in Entscheidungsprozessen") zu berücksichtigen, auf der insbesondere hervorgehoben wurde, wie notwendig eine ausgewogene Vertretung in Ent-scheidungsprozessen ist und dass es Verbesserungen beim Zugang von Frauen zum Arbeits-markt, bei der Lohngleichheit und hinsichtlich des beruflichen Fortkommens bedarf;

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11. VERPFLICHTET SICH, die erzielten Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und ersucht die kommenden Vorsitze, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf die früher erörterten Themen zurückzukommen und anhand der ausgearbeiteten Indikatoren die Fortschritte in den betreffenden Bereichen zu beurteilen;

12. ERSUCHT die Europäische Kommission eindringlich, diejenigen Themen, die im Rahmen

der Folgemaßnahmen zur Pekinger Aktionsplattform erörtert und für die bereits Indikatoren festgelegt worden sind, gegebenenfalls bei anderen Gemeinschaftsstrategien zu berücksichti-gen;

13. DRINGT DARAUF, das Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" bei der nächsten

Überprüfung der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform durch die Mitgliedstaaten auf-zugreifen."

VERBRAUCHERFRAGEN SICHERHEIT VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER - Entschließung des Rates Der Rat nahm folgende Entschließung an: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. UNTER HINWEIS AUF Artikel 20 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments

und des Rates 1, in dem die Kommission aufgefordert wird, die Erfordernisse, Möglichkeiten und Prioritäten für eine Gemeinschaftsaktion zur Sicherheit der Dienstleistungen für Verbrau-cher zu ermitteln und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, dem gegebe-nenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind, zu übermitteln;

2. IN ANERKENNUNG des Stellenwerts der Dienstleistungen für die europäische Wirtschaft

und der Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf ein hohes Sicherheitsniveau der Dienst-leistungen -

3. BEGRÜSST die Vorlage des Berichts vom 6. Juni 2003 2 über die Sicherheit von Dienst-

leistungen für Verbraucher durch die Kommission an das Europäische Parlament und den Rat; 4. STELLT FEST, dass der Bericht der Kommission nicht die Frage der Verantwortung der

Dienstleistungserbringer behandelt, die im Rahmen der noch laufenden Analyse des Funktio-nierens der nationalen Haftungsregelungen gesondert geprüft wird; NIMMT ferner zur KENNTNIS, dass die Kommission zugesagt hat, jede Entwicklung in dieser Frage weiter zu verfolgen und dem Rat zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten;

5. NIMMT KENNTNIS VON dem Defizit an Informationen und Daten über die Gefahren und

Schädigungen im Zusammenhang mit den im Bericht der Kommission hervorgehobenen Dienstleistungen für Verbraucher und IST DER AUFFASSUNG, dass ein gemeinsamer Rahmen - der jedoch den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten gebüh-rend Rechnung tragen sollte - zur Verbesserung der Wissensbasis beitragen könnte;

1 ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4. 2 Dok. 10506/03 CONSOM 66 MI 143.

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6. IST DER ANSICHT, dass es wichtig ist, die Wissensbasis in Bezug auf Dienstleistungen, bei denen Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen, zu verbessern, damit deren Sicherheits-niveau und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüft und bewertet, signifikante Risiken - insbesondere neue oder sich abzeichnende Risiken - sowie Entwicklungstendenzen ermittelt und prioritäre Maßnahmen festgelegt werden können;

7. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission einstweilen festgestellt hat, dass be-

stimmte Tätigkeitsfelder in den Bereichen Tourismus, Sport und Freizeit in Anbetracht ihrer Bedeutung für die Sicherheit der Verbraucher sowie ihrer grenzübergreifenden Dimension vorrangig zu prüfen sind;

8. NIMMT KENNTNIS von dem beträchtlichen Ausmaß und der großen Komplexität der in

den Mitgliedstaaten bereits bestehenden Rechtsvorschriften und Politiken zur Regelung der verschiedenen Sicherheitsaspekte von Dienstleistungen und von den Unterschieden bei den Ansätzen und im Anwendungsbereich solcher Rechtsvorschriften und Politiken;

9. BETONT die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der Prioritäten, des Umfangs sowie der Methoden und Verfahren für die Erhebung von Daten und Angaben über die Sicherheit von Dienstleistungen, um so ein angemessenes Verhältnis zwischen den Belastungen, die sich aus einer etwaigen Initiative der Gemeinschaft ergeben, und ihrem Nutzen in diesem Bereich sicherzustellen;

10. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass eine verstärkte gegenseitige Unterrichtung über die

einschlägigen Regelungs-, Normungs-, Prüfungs- und Anwendungsmaßnahmen für die Be-hörden der Mitgliedstaaten hilfreich wäre, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienst-leistungen erleichtern und das Vertrauen der Verbraucher aufgrund der größeren Transparenz stärken würde;

11. IST DER AUFFASSUNG, dass europäische Normen für die Sicherheit bestimmter Dienst-

leistungen, die von den europäischen Normungsinstituten gemäß einem von der Kommission erteilten Mandat festgelegt werden, die einschlägigen Politiken der Mitgliedstaaten unterstüt-zen oder ergänzen können, sofern nachweislich Bedarf an solchen Initiativen besteht;

12. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass alle etwaigen Initiativen der Gemeinschaft, ein-

schließlich der Initiativen, die der Verbesserung der Wissensbasis in Bezug auf Dienstleis-tungen oder der Sicherheit der Dienstleistungen selbst dienen, auch den speziellen Problemen von Unternehmen, vor allem KMU und Kleinstunternehmen, Rechnung tragen und keine unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Belastungen verursachen sollten;

13. ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu ermitteln, welcher Spielraum für den Ausbau der Wissensbasis hinsichtlich der Sicherheit von Dienstleistungen - insbeson-dere in Bezug auf grenzüberschreitende Aspekte - besteht, welches die diesbezüglichen Prioritäten sind und welche Ansätze, Methoden und Verfahren hierfür am besten geeig-net und am wirkungsvollsten, aber gleichzeitig flexibel genug sind, um den unter-schiedlichen Ansätzen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen,

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2) dem Erfordernis der Ausgewogenheit zwischen dem Nutzen einer verbesserten Wis-sensbasis und den durch die Einrichtung und Anwendung eines einheitlichen Daten-erhebungsrahmens entstehenden Belastungen gebührend Rechnung zu tragen, soweit möglich unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen diesbezüglichen Erfahrungen sowie der in anderen einschlägigen Bereichen verwendeten Instrumente,

3) den am besten geeigneten und effizientesten Mechanismus und Rahmen für den Infor-

mationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über einschlägige politische und ge-setzgeberische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Dienstleis-tungen zu ermitteln,

4) darüber nachzudenken, in welcher Weise europäische Normen zu einem einheitlich

hohen Sicherheitsniveau der Dienstleistungen für Verbraucher beitragen könnten,

5) auf der Grundlage der Ergebnisse der unter den Nummern 1 bis 4 genannten Maßnah-men zu prüfen, inwieweit Initiativen und ein Tätigwerden der Gemeinschaft in diesem Bereich konkret erforderlich sind, wobei dies u.a. auch die Ausarbeitung eines Rechts-rahmens unter besonderer Berücksichtigung der ermittelten Schwerpunktbereiche um-fassen könnte;

14. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

• sich aktiv an der künftigen Arbeit der Kommission im Bereich der Sicherheit von Dienstleistungen zu beteiligen,

• sich bei ihren Politiken und Maßnahmen im Dienstleistungssektor - sofern erforderlich -

weiterhin und verstärkt um Sicherheitsaspekte zu bemühen; 15. ERSUCHT DIE KOMMISSION, dem Rat bis 31. Dezember 2004 die Ergebnisse ihrer

Tätigkeit im Bereich der Sicherheit von Dienstleistungen für Verbraucher, gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen für Maßnahmen der Gemeinschaft, vorzulegen."

Diese Entschließung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ZUSAMMENARBEIT BEIM VERBRAUCHERSCHUTZ Der Rat führte auf der Grundlage eines Fragenbogens des Vorsitzes eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchset-zung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und nahm die Bemerkungen der Delegationen und der Kommission zur Kenntnis. Die Beratungen über diesen Vorschlag werden auf technischer Ebene auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten sowie des Ergebnisses der ersten Lesung des Europäischen Parlaments fortgeführt. In Bezug auf den Anwendungsbereich des Vorschlags befürwortete eine große Mehrheit der Dele-gationen einen begrenzten, auf grenzüberschreitende Verstöße gegen Rechtsakte der Gemeinschaft zum Schutz der Verbraucherinteressen beschränkten Anwendungsbereich.

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Im Kommissionsvorschlag ist der Anwendungsbereich der Verordnung nur bei den Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe auf grenzüberschreitende Verstöße beschränkt, während die restlichen Bestimmungen auch Verstöße im Inland abdecken würden. Vor allem müssten die Mitgliedstaaten die Kommission regelmäßig über Verbraucherbeschwerden und Verstöße sowohl auf grenzüberschreitender als auch auf nationaler Ebene unterrichten und darüber Bericht erstatten. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Instrumente würden mehrere Delegationen es im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorziehen, dass auf das derzeitige Kooperationssystem zwischen Mitgliedstaaten und die bestehenden europäischen Netze zum Schutz der Verbraucherinteressen zurückgegriffen wird. Diese Delegationen befürchten ein bürokratisches System, das mit einem Mehraufwand an Verwaltungskosten verbunden ist. Andere Delegationen teilten die Auffassung der Kommission in Bezug auf einen Rahmen für die gegenseitige Amtshilfe und ein Netz von Rechtsdurchsetzungsbehörden in jedem Mitgliedstaat, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Marketingmethoden und -technologien. Darüber hinaus gaben einige Delegationen zu bedenken, dass sich Überlagerungen zwischen den nationalen Rechtssystemen und dem von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Netz ergeben könnten. Kommissionsmitglied BYRNE nahm die Bemerkungen und Anliegen der Delegationen zur Kennt-nis und betonte, dass dieser Vorschlag durch die Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher ein dynamisches Wirtschaftsklima schaffen werde. Er erklärte, dass der Anwendungsbereich im Wesentlichen auf grenzüberschreitende Verstöße beschränkt sei, und betonte, dass die Verpflich-tung zum Austausch von Informationsberichten und bewährten Praktiken keine große Belastung darstelle. Er wies auch darauf hin, dass das vorgeschlagene Kooperationsnetz ein höheres Maß an Verbraucherschutz als die derzeitigen Systeme bieten werde. GESUNDHEIT GESUNDE LEBENSFÜHRUNG - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen zu "Gesunder Lebensführung: Bildung, Information und Kommunikation" an. Die Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. WEIST DARAUF HIN, dass eines der Ziele des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im

Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) darin besteht, Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten in der Weise zu verwirklichen, dass gesundheitsrelevante Fakto-ren in allen Politikfeldern und Tätigkeitsbereichen berücksichtigt werden, insbesondere indem Strategien und Maßnahmen - auch Aufklärungsmaßnahmen - ausgearbeitet und durchgeführt werden, die auf Gesundheitsfaktoren im Zusammenhang mit der Lebensführung abheben;

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2. WEIST AUF eine Reihe von Maßnahmen und Erklärungen der Gemeinschaft zur Unterstüt-zung einer gesunden Lebensführung, zum Beispiel in den Bereichen Eindämmung des Tabak-konsums und Reduzierung von Alkoholschäden sowie Ernährung, HIN und erinnert daran, dass er den damit verfolgten Zielen größte Bedeutung beimisst;

3. STELLT FEST, dass eine ungesunde Lebensführung in wesentlichem und zunehmendem

Maße für die Krankheitsbelastung verantwortlich ist. Daher ist die Verbesserung des Gesund-heitsstatus der Bevölkerung ein Hauptziel in den Mitgliedstaaten und den beitretenden Län-dern. Eine gesündere Lebensführung könnte zu einer besseren Gesundheit und einem Rück-gang von Krankheiten und Verletzungen führen, und gleichzeitig stellt eine bessere Vorsor-gepolitik - angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen - eine ausgezeichnete Investition und einen sehr kosteneffizienten Ansatz dar;

4. UNTERSTREICHT, dass eine Politik mit dem Schwerpunkt Lebensführung langfristig effi-

zienter wäre, wenn gleichzeitig stärker auf die Schaffung eines Lebensumfelds und ein Ange-bot gesundheitsförderlicher Alternativen in Bereichen außerhalb des öffentlichen Gesund-heitswesens hingewirkt würde. Zu den Bereichen, die die Gesundheit des Menschen ganz besonders beeinflussen, zählen die soziale Sicherheit, die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes und die Arbeitsbedingungen, die Wohnverhältnisse, eine natürliche Umwelt und eine gesunde Ernährung;

5. IST SICH DES UMSTANDS BEWUSST, dass Initiativen zur Verbesserung des Gesund-

heitsstatus der Bevölkerung in besonderem Maße der Notwendigkeit Rechnung tragen müssen, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern, indem sichergestellt wird, dass alle Maßnahmen zur Beeinflussung der Lebensstile den wirtschaftlich und sozial beson-ders gefährdeten Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen;

6. NIMMT KENNTNIS von den Ergebnissen der vom italienischen Vorsitz durchgeführten

Umfrage über Gesundheitspolitik, Lebensführung und öffentliche Kommunikation in Europa, aus denen unter anderem hervorgeht, dass die Mitgliedstaaten und die beitretenden Länder sich für die Förderung einer gesunden Lebensführung einsetzen und dass es trotz der unter-schiedlichen Ansätze und Prioritäten der verschiedenen Programme große Ähnlichkeiten in ihren Gesamtstrategien für eine bessere Information und stärkere Sensibilisierung der Öffent-lichkeit gibt;

7. BEGRÜSST die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Konferenz über "Gesunde

Lebensführung: Bildung, Information und Kommunikation", die gemeinsam vom italieni-schen Vorsitz und von der Europäischen Kommission am 3. und 4. September 2003 in Mailand veranstaltet wurde;

8. NIMMT insbesondere KENNTNIS VON den Schlussfolgerungen der Konferenz zu den

Auswirkungen der Lebensführung auf die Gesundheit, dem Erfordernis eines umfassenden, auch die Befähigung zu entsprechender Lebensführung einschließenden Ansatzes im Hinblick auf eine gesunde Lebensführung und der Bedeutung der fortlaufenden Erfassung, der Evaluie-rung und der Bewertung der Folgen der Lebensführung;

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9. BETONT, dass Bildung (insbesondere die Erziehung von Kindern in der Schule) und Infor-mation sowie Kommunikation im Kontext umfassenderer Maßnahmen eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Bürger zu einer gesünderen Lebensführung zu motivieren, ihnen auch die dazu erforderlichen Möglichkeiten zu bieten und sie dabei zu unterstützen;

10. BETONT die Bedeutung eines integrierten situationsorientierten Ansatzes (z.B. in Schulen

und am Arbeitsplatz) zur Förderung gesunder Lebensweisen; 11. ANERKENNT, dass die Einbeziehung aller Akteure bei der Bildung eines "sozialen Bewusst-

seins" für die Bedeutung einer gesunden Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Kinder und andere Risikogruppen, bei der Förderung positiver Rollenmodelle und der Bekämpfung irreführender Formen von Werbung und Marketing, die eine ungesunde Lebensführung begünstigen könnten, sichergestellt werden muss;

12. WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, die Bemühungen um eine gesunde Lebensführung

stärker mit anderen gemeinschaftlichen Politikbereichen, wie Soziales, Umwelt, Landwirt-schaft, Verkehr und Produktbesteuerung, zu verknüpfen. Bei der Annahme neuer oder über-arbeiteter Rechtsakte der Gemeinschaft, die sich auf den Gesundheitsbereich auswirken (zum Beispiel in den Bereichen Tabak, Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung, gesundheitsbezogene Angaben, Absatzförderung, Fernsehen ohne Grenzen usw.), könnten Synergien mit dem Aspekt einer gesunden Lebensführung angestrebt werden;

13. BEGRÜSST die jüngst getroffene Entscheidung der Kommission, eine Arbeitsgruppe

"Gesunde Lebensführung" einzusetzen, die unter Mitwirkung von Experten aus den Mitglied-staaten zur Verbesserung der Sammlung und Verbreitung von einschlägigen Daten, Informa-tionen und Kenntnissen beitragen wird;

14. BEGRÜSST die Zusage der Kommission, ihre laufenden Arbeiten innerhalb des Aktions-

schwerpunktes "Für die Gesundheit bestimmende Faktoren" des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit fortzusetzen und zu intensivieren, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Maßnahmen, einschließlich der Bestandsaufnahme der vorhandenen bewährten Verfahren, der Entwicklung von Bewertungsinstrumenten und der Beratung der Mitgliedstaaten, wirksam und umfassend koordiniert werden;

15. ERSUCHT die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen

des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit einen Plan in Bezug auf folgende Initiativen zur Förderung einer gesunden Lebensführung zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren: − Beitrag zur positiven Förderung einer gesünderen Lebensführung der Bürger durch die

Ausarbeitung eines ganzen Bündels von Maßnahmen, und zwar basierend auf wissen-schaftlichen Erkenntnissen über wirksame Maßnahmen und unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten, internationaler Organisationen und anderer Akteure;

− Festlegung entsprechender Inhalte, die der Öffentlichkeit, den Beschäftigten des Gesundheitswesens, den Entscheidungsträgern und anderen Akteuren vermittelt werden sollen, und wirksamere Vermittlung dieser Inhalte;

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− verstärkte Beobachtung und Erfassung der Auswirkung gesundheitsrelevanter Faktoren sowie Erstellung zeitnaher und zuverlässiger Daten auf vergleichbarer Basis;

− Inanspruchnahme bestimmter Instrumente des Programms durch die bereits bestehenden oder noch einzurichtenden Gruppen und Netzwerke. 1 Diese könnten durch Beiträge der in Betracht kommenden Personen wie Vertretern von Wissenschaft und Medizin, All-gemeinärzten, Apothekern, Krankenpflegern, Zahnärzten und anderen Akteuren der primären Gesundheitsversorgung, Vertretern von Patientenorganisationen sowie Bil-dungs-, Freizeit- und Kommunikationsexperten ergänzt werden;

− ausgehend von Empfehlungen der themenbezogenen Gruppen innerhalb des Pro-gramms: Überlegungen darüber, wie sich die folgenden Punkte optimal verwirklichen lassen: • Übertragung der bei der Bekämpfung des Tabakkonsums gewonnenen Erfahrun-

gen (z.B. Erfahrungen aus der Auswertung der Kampagne für ein tabakfreies Europa) auf andere Bereiche (beispielsweise Reduzierung von Gesundheits-schäden durch Fettleibigkeit und Alkohol);

• einheitliche Verwendung gemeinsam entwickelter und validierter Inhalte in euro-paweiten, nationalen und regionalen Kampagnen, damit - abgestimmt mit anderen europäischen und weltweiten Initiativen - eine größtmögliche Wirkung erzielt wird;

• Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsportal der EU und Gemeinschaftsagenturen wie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissa-bon, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Arzneimittelagentur, um den Informationsaustausch zu unterstützen und der För-derung einer gesünderen Lebensweise mehr Öffentlichkeitswirkung zu verleihen;

• umfassende Einbindung der WHO und anderer betroffener internationaler Organi-sationen in diesen Prozess;

− Herstellern und anderen einschlägigen gewinnorientierten Unternehmen einen Anreiz dazu geben, durch ihre Produktion, ihr Marketing und sonstige einschlägige Aktivitäten gegebenenfalls einen Beitrag zur Förderung einer gesunden Lebensführung zu leisten.

16. ERSUCHT die Mitgliedstaaten, mit der Kommission, internationalen Organisationen wie der

WHO und Nichtregierungsorganisationen Informationen über die langfristige Planung und Koordinierung von Tätigkeiten und Maßnahmen auszutauschen, damit Synergien erkannt und genutzt, die Planung von wissenschaftlicher Beratung erleichtert und die verfügbaren Res-sourcen optimal genutzt werden können;

17. ERSUCHT die Kommission, auf der Grundlage der Entwicklung dieses Prozesses und der in

diesem Bereich gewonnenen konkreten Erfahrungen zu prüfen, wie das anhaltende Engage-ment der Mitgliedstaaten für die Förderung und Ermöglichung einer gesunden Lebensführung am besten substanziell unterstützt werden kann."

1 Z.B. Arbeitsgruppe "Alkohol" der GD SANCO, Netzwerk für Ernährung und körperliche Betätigung, das Gesundheitsforum der

Gemeinschaft, EuroHealthNet, DAFNE, Netzwerk zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, das Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen und das Netz zuständiger Behörden für Gesundheitsinformation.

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KREBSFRÜHERKENNUNG - Empfehlung des Rates Der Rat nahm eine Empfehlung zur Krebsfrüherkennung an (Dok. 15026/03). Jährlich sterben etwa 1.000.000 EU-Bürger an Krebs und 1998 traten in der EU 1.580.096 neue Krebsfälle auf. Zu den vorbildlichsten Krebsfrüherkennungspraktiken, die von allen Mitgliedstaaten allgemein eingeführt werden sollten, zählen Pap-Tests zur Früherkennung von Vorläufern von Gebärmutterhalskrebs, die sich zu Zervikalkrebs entwickeln könnten, Mammografieuntersuchungen auf Brustkrebs und Untersuchungen auf okkultes Blut im Stuhl zur Erkennung des kolorektalen Karzinoms. In der Empfehlung wird den Mitgliedstaaten unter anderem die Umsetzung von nachweisgestützter Krebs-früherkennung und Früherkennungsprogrammen nach europäischen Leitlinien für vorbildliche Praktiken nahe gelegt. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR SEUCHENPRÄVENTION UND -BEKÄMPFUNG Der Rat führte eine eingehende Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für Seuchenprävention und -bekämpfung und einigte sich auf eine allgemeine gemeinsame Ausrichtung für den wesentlichen Inhalt des Vorschlags. Der Vorsitz nahm die allgemeine Zustimmung der Delegationen zur Notwendigkeit eines solchen Zentrums zur Kenntnis und drang darauf, dass der Rat den Vorschlag im ersten Halbjahr 2004 annimmt. Die vom Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung abzugebende Stellungnahme wird für Februar 2004 erwartet, so dass die Abänderungen vom Rat im Hinblick auf eine in erster Lesung erfolgende Annahme im ersten Halbjahr 2004 berücksichtigt werden könnten. Die Verordnung wird voraussichtlich ab Anfang 2005 Anwendung finden. Der Rat kam insbesondere überein, dass der Auftrag und die Aufgaben des Zentrums sich auf über-tragbare Krankheiten und Gesundheitsbedrohungen, deren Ursprung noch unbekannt ist, beschränken, und dass im Rahmen einer späteren Überprüfung in Betracht zu ziehen wäre, ob der Auftrag und die Aufgaben gegebenenfalls ausgeweitet werden müssten. Der Wortlaut wurde geringfügig dahingehend geändert, dass sichergestellt ist, dass das Europäische Zentrum keine regulativen Befugnisse besitzt. Dieser Vorschlag wurde von der Kommission gerade im Anschluss an den SARS-Ausbruch vorgelegt und seither auf technischer Ebene eingehend erörtert. Der Anwendungsbereich des Vorschlags und insbesondere die Frage, ob sich das Europäische Zentrum auch nichtübertragbaren Krankheiten widmen sollte, wurden eingehend erörtert, da einige Delegationen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs in diesem Sinne ablehnen. Erörtert wurden ferner die Abstimmungsregeln und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie die Überset-zungsdienste und der Haushalt des Zentrums.

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Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 152 Absatz 4 des Vertrags (Gesundheitswesen), und für seine Annahme ist die qualifizierte Mehrheit erforderlich. Seit 1999 verwaltet die Kommission ein Netz für übertragbare Krankheiten. Derzeit beruht es auf einer punktuellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb des Rechtsrahmens der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Dieses System bedarf jedoch substanzieller Verstärkung, wenn die Europäische Union in der Lage sein soll, übertragbare Krankheiten wirksam zu bekämpfen. In den Jahren 2000 und 2001 hoben zwei externe Bewertun-gen des Netzes Schwächen der vorhandenen Strukturen hervor. Sie prüften zudem Optionen für eine wirksamere Reaktionsfähigkeit auf EU-Ebene. Im Jahre 2002 gaben Epidemiologen der Mit-gliedstaaten eine Stellungnahme zur künftigen Überwachung übertragbarer Krankheiten auf Unionsebene ab und befürworteten darin die Schaffung eines Zentrums auf EU-Ebene. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, ein europäisches Zentrum zu errichten, das in der Lage ist, auf strukturierte und systematische Weise übertragbare Krankheiten und andere schwerwie-gende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen, mit denen die Bürger der Europäischen Union kon-frontiert sind. REVISION DER INTERNATIONALEN GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Der Rat fasste einstimmig einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über die Revision der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) im Rahmen der Weltgesundheits-organisation aufzunehmen. Kommissionsmitglied BYRNE hob hervor, dass die Gemeinschaft aufgrund dieses Beschlusses auf dem nächsten Regionalgipfel der Weltgesundheitsorganisation im Frühjahr 2004 eine Verhand-lungsposition vertreten könne. Die Kommission legte ursprünglich eine Mitteilung (Dok. 13074/03) mit dem Ziel vor, dass der Rat ihr die Möglichkeit einräumt, den Anstoß für die Revision der IHR gemäß Artikel 300 des Vertrags zu geben. Direkte Interessenschwerpunkte sind die Gemeinschaftsinstrumente und -aktivitäten, die sich mit der epidemiologischen Überwachung und der Kontrolle übertragbarer Krankheiten befas-sen. Mehrere Randgebiete, wie etwa Lebensmittelsicherheit sowie Einschränkungen beim Handel und Verkehr sowie Katastrophenschutz könnten ebenfalls von der Revision der IHR betroffen sein. Durch den angenommenen Beschluss wird die Kommission ausschließlich zur Verhandlung über Aspekte ermächtigt, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen. Bei den IHR handelt es sich um einen Mechanismus zur gemeinsamen Nutzung epidemiologischer Informationen über die grenzüberschreitende Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Sie sollen die größtmögliche Sicherheit vor der internationalen Ausbreitung von Erkrankungen mit einem Mini-mum an Beeinträchtigung des weltweiten Handels- und Reiseverkehrs gewährleisten. Die derzeiti-gen IHR enthalten Bestimmungen zur Anwendung sowohl nicht dringlicher als auch sofortiger Public Health-Maßnahmen im internationalen Reise- und Warenverkehr und machen das Auftreten dreier Infektionskrankheiten – Cholera, Pest und Gelbfieber – beim Menschen meldepflichtig.

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NÄHRWERT- UND GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN ÜBER LEBENSMITTEL Der Rat nahm Kenntnis vom Zwischenbericht zu dem Vorschlag für eine Verordnung über nähr-wert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Kommissionsmitglied BYRNE, der zunächst erklärte, dass mit diesem Vorschlag ein hohes Maß an Verbraucherschutz erreicht werde, forderte sodann die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren allgemeinen Prüfungs-vorbehalt aufzuheben, damit auf technischer Ebene wesentliche Fortschritte erzielt werden können. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens wird im Februar 2004 erwartet. Rechtsgrundlage der Verordnung ist Artikel 95 des Vertrags (Anglei-chung der Rechtsvorschriften - Binnenmarkt), und für ihre Annahme ist die qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die vorgeschlagene Verordnung würde gesundheitsbezogene Angaben unter präzisen Bedingungen erlauben, wobei eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung und eine Gemeinschaftszulassung vorangehen müssen. Hauptziele des Vorschlags sind: ♦ ein hohes Maß an Verbraucherschutz, indem zusätzliche freiwillige Informationen über die

durch EU-Recht vorgeschriebenen Informationen hinaus bereitgestellt werden; ♦ Verbesserung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt; ♦ höhere Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure; und ♦ fairer Wettbewerb im Lebensmittelsektor; ♦ Förderung und Schutz von Innovationen im Lebensmittelsektor. MEDIZINPRODUKTE - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an, die im Amtsblatt der Europäischen Union ver-öffentlicht werden: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. WEIST auf seine Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2002 über die Rolle der Medizinprodukte

HIN 1; 2. IST SICH DESSEN BEWUSST,

− dass Medizinprodukte in der Gesundheitsfürsorge und im Sozialwesen sowie zur Ver-besserung des Gesundheitsschutzes eine wichtige Rolle spielen und dass heutzutage auf sie ein wachsender Anteil an den Ausgaben im Bereich des Gesundheitswesens entfällt;

1 Dok. 10060/02 ENT 90 SAN 88.

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− dass durch die Richtlinien 90/385/EWG 1, 93/42/EWG 2 und 98/79/EWG 3 vorbehalt-lich der Änderung einiger ihrer Bestimmungen ein geeigneter Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und die Nutzung von Medizinprodukten geschaffen wurde und dass durch sie im Allgemeinen angemessene Garantien für den Gesundheitsschutz gegeben werden, während gleichzeitig im Interesse der europäischen Bürger, Patienten und Nutzer neue Technologien verfügbar gemacht werden;

− dass es für den Schutz der Sicherheit von Bürgern, Patienten und Nutzern von heraus-

ragender Bedeutung ist, dass dieser Rechtsrahmen ordnungsgemäß umgesetzt und das darin vorgesehene Instrumentarium zur Lösung spezieller Aufgaben genutzt wird und dass gleichzeitig sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene angemessene Ressourcen verfügbar sind;

− dass insbesondere die Beauftragung und Überwachung benannter Stellen, die korrekte

Anwendung der Konformitätsbewertungsverfahren und, soweit erforderlich, die Neu-einstufung bestimmter Medizinprodukte wesentliche Faktoren für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte sind;

− dass es sehr wichtig ist, dass die Europäische Union weiterhin eine führende Rolle bei

der internationalen Harmonisierung von Vorschriften und der Feststellung der optima-len Regulierungspraxis wahrnimmt und sich an den weltweiten Initiativen, wie zum Beispiel dem weltweiten Beobachtungs- und Meldesystem und der Globalen Nomen-klatur für Medizinprodukte beteiligt;

3. BEGRÜSST

− die Mitteilung der Kommission über Medizinprodukte vom 2. Juli 2003 4;

− die geplante Durchführung einer Studie über Innovation, ihre Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie die Absicht der Kommis-sion, im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu untersuchen, wie den gesundheitlichen Aspekten in Bezug auf Medizin-produkte mehr Geltung verschafft werden kann;

− die Absicht der Kommission, neben der Expertengruppe für Medizinprodukte eine ver-

stärkte Konsultation und Abstimmung zwischen den einzelstaatlichen Behörden und der Kommission zu fördern;

− die Ankündigung der Kommission, einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richt-

linien 90/385/EWG und 93/42/EWG in den wichtigsten in ihrer Mitteilung genannten Bereichen vorzulegen;

1 Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare

medizinische Geräte. ABl. L 189 vom 20.7.1990, S. 17. 2 Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte. ABl. L 169 vom 12.7.1993, S. 1. 3 Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. ABl. L 331 vom

7.12.1998, S. 1. 4 KOM(2003) 386 endg.

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4. HEBT HERVOR, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften von allen Beteiligten - insbe-sondere bezüglich der Konformitätsbewertung - verbessert werden muss, was die Notwendig-keit einschließt, dass die Hersteller die einschlägigen klinischen Daten und Labordaten über-mitteln, die in die technischen Unterlagen aufzunehmen sind;

5. WÜRDIGT

− die in der Mitteilung der Kommission angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens im Zusammenhang mit dem Inverkehr-bringen und der Nutzung von Medizinprodukten;

− die in einem Anhang zur Mitteilung aufgeführten Arbeitsprogramme, die nach Dar-

stellung der Kommission darauf abzielen, die Durchführung insbesondere in Bezug auf Marktaufsicht, benannte Stellen, klinische Prüfung und rechtliche Erläuterungen zu verbessern;

− die Absicht der Kommission, innerhalb von fünf Jahren die Wirksamkeit der in ihrer

Mitteilung angekündigten Arbeitsprogramme zu überprüfen; 6. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, sich aktiv an der Übermittlung von Informationen

zu beteiligen, wie sie die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte im Zusammenhang mit den Konsultationsmechanismen in den Fällen, in denen Medizinprodukte Arzneimittel oder Derivate aus menschlichem Blut enthalten, sowie außerdem in Bezug auf klinische Prü-fungen und Vigilanz verlangt, damit im Einklang mit der Richtlinie vollständige und stim-mige Daten zu Analysezwecken zur Verfügung stehen;

7. ERSUCHT DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN,

− für die Einrichtung einer europäischen Datenbank für Medizinprodukte zu sorgen und diese zu unterhalten und mit der Umsetzung der Globalen Nomenklatur für Medizin-produkte - als Grundlage für die Datenbank - zu beginnen;

− die Abstimmung zwischen der Kommission und den mit der Umsetzung der Richtlinien

betrauten einzelstaatlichen Behörden zu verstärken, damit eine konsequente und stim-mige Auslegung und Umsetzung der Richtlinien sichergestellt ist und die Gesundheit der Bevölkerung wirksamer geschützt werden kann."

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ARZNEIMITTEL UND HERAUSFORDERUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN - DER PATIENT IM MITTELPUNKT - Entschließung des Rates Der Rat nahm folgende Entschließung an, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "Arzneimittel und Volksge-

sundheit" vom 29. Juni 2000 1, in denen betont wird, dass verstärkt Maßnahmen im Bereich des zusätzlichen therapeutischen Nutzens und der rationellen Verwendung von Arzneimitteln sowie der Unterrichtung der Patienten getroffen werden müssen;

2. IST DER AUFFASSUNG, dass die 14 Empfehlungen im Bericht der Hochrangigen Gruppe

für Innovation und Bereitstellung von Medikamenten (G-10-Arzneimittelgruppe) vom März 2002 sowohl zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie als auch zur Erreichung der Ziele im Be-reich des Gesundheitswesens beitragen sollten, und WEIST insbesondere AUF die Empfeh-lungen HIN, in denen es um eine bessere Unterrichtung der Patienten, die notwendige Ver-stärkung der Pharmakovigilanzsysteme und die relative Wirksamkeit von Arzneimitteln in den Mitgliedstaaten geht;

3. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die pharmazeutische Industrie

Europas zum Wohl der Patienten stärken" 2, die im Anschluss an die oben genannten 14 Empfehlungen der G-10-Arzneimittelgruppe erstellt worden ist, und NIMMT KENNT-NIS von der Konferenz der G-10-Arzneimittelgruppe vom 10. und 11. Juli 2003 in Rom;

4. ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. September 2003 zur Stärkung der

Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie Europas 3, BEKRÄFTIGT die Not-wendigkeit, für ein ausgewogenes Verhältnis von Wettbewerbsfähigkeit und Gesundheits-politik zu sorgen, und ERKENNT AN, dass eine starke und wettbewerbsfähige pharmazeuti-sche Industrie in Europa für die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung von großer Bedeutung ist;

5. WEIST auf die Gemeinsamen Standpunkte des Rates vom 29. September 2003 betreffend die

Überarbeitung der Arzneimittelvorschriften der Gemeinschaft und auf die Bedeutung der Überarbeitung im Hinblick auf die Erreichung einiger der in den Empfehlungen der G-10-Arzneimittelgruppe genannten Ziele HIN;

6. BETONT, dass es sehr wichtig ist, die Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die Gesund-

heitssysteme in den Mitgliedstaaten und beitretenden Staaten, insbesondere unter Berücksich-tigung der Freizügigkeit und des freien Warenverkehrs, zu beobachten, und NIMMT in die-sem Zusammenhang die am 5. September 2003 in Mailand unterzeichnete Erklärung der Ge-sundheitsminister der beitretenden Länder ZUR KENNTNIS;

1 ABl. C 218 vom 31.7.2000, S. 10. 2 KOM (2003) 383 endg. Dokument 11165/03 ECO 147 SAN 152 COMPET 38 IND 103 MI 167 RECH 119. 3 ABl. C 250 vom 18.10.2003, S. 1.

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7. UNTERSTREICHT, dass die Patienten im Mittelpunkt der Arzneimittelpolitik stehen müs-sen und deshalb insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass

a) Arzneimittel, die zur Behandlung von ansonsten unheilbaren Krankheiten benötigt wer-

den, sowie wirksamere, sicherere und hochwertigere Arzneimittel zur Verfügung ge-stellt werden;

b) im Hinblick auf eine rationellere Verwendung von Arzneimitteln die Patienten besser

informiert werden und der Zugang der Patienten zu Informationen erleichtert wird; c) die Pharmakovigilanzsysteme in den Mitgliedstaaten gestärkt werden;

d) Arzneimittel für alle Patienten verfügbar und erschwinglich sind, wobei den Zuständig-

keiten der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist; 8. IST SICH DER TATSACHE BEWUSST, dass die Herausforderungen im Bereich des Ge-

sundheitswesens nach Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verlangen, wobei den jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist, und KOMMT ÜBEREIN, dass die in dieser Entschließung genannten Ziele unter bestmöglicher Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Mittel er-reicht werden sollen;

9. WEIST auf die wachsenden Ausgaben für Arzneimittel HIN und stellt gleichzeitig fest, dass

die Zuständigkeit für die Kontrolle der Ausgaben im Gesundheitsbereich, einschließlich der Arzneimittelausgaben, im Einklang mit den nationalen Prioritäten und öffentlichen Aus-gabenbegrenzungen bei den Mitgliedstaaten liegt, die zu diesem Zweck unter anderem die rationelle Verwendung von Arzneimitteln und die Verwendung von Generika fördern;

10. UNTERSTÜTZT die Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen den Erfordernissen im

Gesundheitsbereich und den Forschungstätigkeiten auf europäischer Ebene und BETONT, dass das Konzept, das den virtuellen Europäischen Gesundheitsinstituten zugrunde liegt, dies-bezüglich zwecks Koordinierung der Forschungstätigkeiten weiter ausgebaut werden sollte, wobei festzuhalten ist, wie wichtig es ist, bestehende und vorgeschlagene europäische Struk-turen für die Vorbeugung und Überwachung von Krankheiten in die Überlegungen einzube-ziehen;

11. ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, die wissenschaftliche und technische

Forschung in folgenden Bereichen zu fördern:

− Entwicklung von Arzneimitteln für Krankheiten, die ansonsten nicht wirksam behandelt werden können, durch die Ausarbeitung neuer und wirksamerer Strategien zur Erleich-terung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen einer-seits und Universitäten und anderen Forschungsinstituten andererseits und zur besseren Verknüpfung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung;

− Entwicklung von Arzneimitteln für die Behandlung von Krankheiten in Entwicklungs-

ländern, insbesondere in Afrika;

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12. RUFT die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit AUF, um ein EU-Sys-tem für den Austausch von Daten über die Arzneimittel, die in den Mitgliedstaaten auf dem Markt sind, zu entwickeln und Möglichkeiten zu erkunden, um die einzelstaatliche Erfassung von Schlüsseldaten zu harmonisieren. Diese Zusammenarbeit sollte unter Beteiligung der nationalen Arzneimittelagenturen und in Zusammenarbeit mit der EMA durchgeführt werden, die in einem solchen System als Zentralstelle fungieren könnte, und sollte in die laufenden Telematikarbeiten der EU integriert werden;

13. BEGRÜSST die Telematik-Strategie der EU, mit der der Rechtsetzungsprozess durch eine

effizientere Nutzung bestehender Informationstechnologien unterstützt wird, und FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, diese Strategie über die EMA und die natio-nalen Arzneimittelagenturen so rasch wie möglich umzusetzen und insbesondere die Daten-bank Europharm einzurichten, um die Qualität und Verfügbarkeit von Produktinformationen über alle in Europa auf dem Markt befindlichen Arzneimittel zu verbessern;

14. RUFT die Mitgliedstaaten dazu AUF, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um die Beurtei-

lung der relativen Wirksamkeit im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses bezüglich der Er-stattung von Arzneimittelkosten zu verbessern, und so für die Beteiligten ein größeres Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten. Alle entsprechenden Beschlüsse sind im Rahmen der verschiedenen nationalen Gesundheitssysteme durchzuführen;

15. BEGRÜSST das Vorhaben der Kommission, den Informationsaustausch zwischen den Mit-

gliedstaaten im Bereich der relativen Wirksamkeit zu erleichtern, und RUFT die Kommission dazu AUF, für die Mitgliedstaaten Mechanismen zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, entsprechende Informationen zu erarbeiten und auszutauschen, wobei die Frage der relativen Wirksamkeit auch weiterhin vom Genehmigungsverfahren zu trennen ist. Der Informations-austausch sollte durch bessere und leichter verfügbare Vergleichsdaten unterstützt werden;

16. RUFT die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit AUF, um die Erhebung

und Verbreitung von Daten zu intensivieren, mit denen Methoden zur Beurteilung der Kos-teneffizienz von Arzneimitteln wie auch die Wirksamkeit von Arzneimitteln im Vergleich zu anderen Behandlungen in Europa bewertet werden können. Insbesondere sollte geprüft wer-den, wie diese Informationen an die Beschäftigten des Gesundheitswesens und an die Patien-ten weitergegeben werden können;

17. FORDERT die Kommission AUF, zusammen mit den Mitgliedstaaten über die zuständigen

Behörden auf nationaler und auf europäischer Ebene die Einrichtung eines Europäischen Arz-neimittel-Informationssystems für Patienten und Beschäftigte des Gesundheitswesens zu son-dieren, das qualitativ anspruchsvolle, objektive, transparente, ausführliche, zuverlässige und aktuelle Informationen über Arzneimittel und Arzneimittelbestimmungen verfügbar machen soll. Dazu könnte Folgendes gehören:

− der Abruf und die Verwendung der in den Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen

durch die nationalen Arzneimittelagenturen und anderen Anbieter wie Patientenorgani-sationen oder Berufsverbände,

− die Prüfung von Mitteln und Wegen, um diese Informationen auf die verschiedenen

Empfänger - Beschäftigte des Gesundheitswesens, Patienten oder die allgemeine Öffentlichkeit - zuzuschneiden, und

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− der Rückgriff auf bestehende Initiativen wie die Entwicklung eines Gesundheitsportals der EU;

18. BEGRÜSST die Initiativen der Kommission, die Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Be-

wertung der Qualität bestehender werbefreier Informationen, die den Patienten zur Verfügung gestellt werden, zu prüfen und sicherzustellen, dass die Qualität von werbefreien Informatio-nen, die der Öffentlichkeit über Internet-Seiten bereitgestellt werden, hohen Ansprüchen ge-nügt. Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass sich diese Maßnahmen auf bestehende europäische Initiativen im Bereich der Online-Gesundheitsfürsorgedienste, beispielsweise die Ausarbeitung von Qualitätskriterien für Internet-Seiten, stützen;

19. RUFT dazu AUF, die Arbeit und die Teilnahme von Patientenorganisationen zu unterstützen,

um sicherzustellen, dass dem Arzneimittelbedarf der Patienten bei der Gestaltung einer ent-sprechenden Politik auf europäischer Ebene gebührend Rechnung getragen wird. Dies ist des-halb wichtig, weil die Bedürfnisse der Patienten sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene im Mittelpunkt der Arzneimittelpolitik stehen;

20. FORDERT die Kommission AUF, bei ihrem vorgeschlagenen Benchmarking ein Gleich-

gewicht zwischen der Politik in den Bereichen Industrie, Gesundheit und Soziales sicherzu-stellen. Zu diesem Zweck sollte auch geprüft werden, welche Rolle der Industrie, den Regie-rungen, den Beschäftigten des Gesundheitswesens und den Verbrauchern von Arzneimitteln bei der Bewertung der Leistungen des pharmazeutischen Sektors zukommt;

21. RUFT die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EMA dazu AUF, auch künftig in ihren

jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Entscheidungsfindungsprozesse zu entwickeln und zu beschleunigen, um die umgehende Verwendung von neuen, für das Gesundheitswesen beson-ders wichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen; dazu gehören beispielsweise lebensrettende Arzneimittel und Arzneimittel für Krankheiten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kurzer Frist zum Tod führen;

22. RUFT die Kommission dazu AUF, eine Reihe von Anreizen sowie von regulatorischen und

anderen unterstützenden Maßnahmen vorzuschlagen, um die Entwicklung und das Inver-kehrbringen von Arzneimitteln für Kinder zu fördern."

SONSTIGES – GLEICHBERECHTIGTER ZUGANG

(Dok. 14711/03 und 15351/03) Der Vorsitz legte dem Rat schriftliche Informationen zu der vom Rat am 26./27. November 2003 angenommenen Entschließung über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation vor. Auch die Kommission legte dem Rat schriftliche Informationen vor betreffend die Vorlage einer Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und bei der Versorgung mit diesen, die am 5. November 2003 angenommen wurde.

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– KONFERENZ VON VENEDIG (14. NOVEMBER 2003) - SOZIALE VERANTWOR-TUNG DER UNTERNEHMEN

Der Vorsitz legte dem Rat schriftliche Informationen betreffend die Organisation der Dritten Euro-päischen Konferenz über die soziale Verantwortung der Unternehmen zum Thema "Die Rolle staatlicher Maßnahmen bei der Förderung der SVU" (Venedig, 14. November 2003) vor. Er betonte, dass der Dialog zwischen den Interessengruppen ausgebaut werden müsse, und regte an, dass sich die EU-Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren und Initiativen im SVU-Bereich aus-tauschen. – VERBRAUCHERPOLITIK Der Vorsitz legte schriftliche Informationen zu der Europäischen Konferenz der Verbraucher-verbände und der informellen Ministertagung über die "Grundprinzipien des Verbraucherschutzes im neuen Europa" (Rom, 20./21. November 2003) vor. (Dok. 15033/03) Die Kommission legte schriftliche Informationen betreffend die Überprüfung des laufend aktuali-sierten Aktionsprogramms zur Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 vor. (Dok. 15034/03) – EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT

(Dok. 10676/03 - 15031/03) Die Kommission legte schriftliche Informationen zur Europäischen Strategie für Umwelt und Gesundheit vor. – TABAK

(Dok. 15304/03) Der Vorsitz legte dem Rat schriftliche Informationen zum Thema "Tabak, Prävention bei Jugend-lichen und Information" vor. – EINDÄMMUNG DES TABAKKONSUMS - Antrag der französischen Delegation Die französische Delegation berichtete in einem mündlichen Exposé von den in Frankreich jüngst eingeführten neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums und den Problemen bei der Preisgestaltung, die sich dort aufgrund der unterschiedlichen Steuerregelungen für Tabakwaren in der Gemeinschaft stellen. Der französischen Delegation zufolge ist die progressive Erhöhung des Verkaufspreises für Zigaretten ein geeignetstes Mittel, um den Tabakkonsum unter Jugendlichen einzudämmen; die schwedische Delegation und zwei Delegationen der beitretenden Länder pflich-teten dem bei. Die französische Delegation legte dem Rat des Weiteren nahe, die Preispolitik für Tabakwaren eher unter einem gesundheitlichen als unter einem finanziellen Gesichtspunkt zu behandeln, und bedauerte die fehlende Harmonisierung bei der Besteuerung von Tabak innerhalb der Gemeinschaft.

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Kommissionsmitglied BYRNE wies den Rat darauf hin, dass es in die Zuständigkeit der Mitglied-staaten fällt, die Höhe der Steuern auf Tabakwaren festzulegen. – GESUNDHEITS- UND SOZIALSCHUTZ

(Dok. 15032/03) Die schwedische Delegation legte schriftliche Informationen betreffend die Partnerschaft für Gesundheits- und Sozialschutz im Rahmen der Nördlichen Dimension vor. – EUROPÄISCHES TRANSPLANTATIONSNETZ

(Dok. 15486/03) Der Vorsitz legte dem Rat schriftliche Informationen über das Europäische Transplantationsnetz vor. – EUROPÄISCHER SOZIALFONDS Die Kommission informierte den Rat kurz über die Durchführung des Europäischen Sozialfonds. – BEKÄMPFUNG DER MALARIA Der Vorsitz ging in einem kurzen mündlichen Exposé auf die fortlaufenden Bemühungen um Aus-merzung der Malaria in Afrika und insbesondere auf die Entwicklung von Anti-Malaria-Kombina-tionstherapien ein. Der Vorsitz hatte auf der informellen Konferenz der Gesundheitsminister vom 5./6. September 2003 in Mailand einen schriftlichen Vermerk zu diesem Thema vorgelegt.

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OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK DAPHNE II (2004-2008) - Öffentliche Beratung (Dok. 15099/03 und 13816/03) Der Rat legte einstimmig einen Gemeinsamen Standpunkt über den Vorschlag für einen Beschluss über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des DAPHNE-Programms (Programm DAPHNE II) fest. Ziel dieses Programms ist die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie der Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen. Alle Delegationen sprachen sich dafür aus, dieses Programm, das allgemein als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung von Gewalt anerkannt wird, nach 2003 weiterzuführen, und einigten sich auf eine Lösung, durch die das Programm über die derzeitige, im Jahr 2006 auslaufende Finan-zielle Vorausschau hinaus fortgesetzt werden kann. Was die Finanzierung angeht, so stimmten alle Delegationen einer Mittelausstattung in Höhe von 50 Mio. Euro für 5 Jahre zu; hiervon sind 29 Mio. Euro für den Zeitraum bis 31. Dezember 2006 vorgesehen. Der neue Vorschlag ist in Struktur und Anwendungsbereich dem Programm DAPHNE I zwar ähnlich, baut zugleich aber auf den bei der Durchführung des ursprünglichen Pro-gramms gesammelten Erfahrungen auf und sieht eine Erhöhung der Mittelausstattung vor. Das Programm DAPHNE II trägt zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels bei, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Schutz vor Gewalt, ein-schließlich des Schutzes der körperlichen und psychischen Gesundheit, zu bieten. Es stellt darauf ab, jegliche Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhüten und zu bekämp-fen. Auf diese Weise trägt es allgemein zur Gesundheit und zum sozialen Wohlergehen bei. VERBRAUCHERFRAGEN Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen (2004-2007) - Öffentliche Bera-tung * (Dok. 14824/03+ ADD 1 und 3674/03) Der Rat nahm in erster Lesung den auf Artikel 153 des Vertrags (Verbraucherschutz) gestützten Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 - 2007 an. Dieser Beschluss ersetzt den derzeit geltenden Beschluss 283/1999/EG, der am 31. Dezember 2003 ausläuft. Er zielt auf die Schaffung eines gleichmäßig hohen Verbraucherschutzniveaus und die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher durch die Verwirk-lichung der im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses zu finanzierenden Maßnahmen ab.

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Einige Maßnahmen werden unmittelbar von der Kommission umgesetzt, während andere von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten durchgeführt werden oder einen Beitrag von der Gemeinschaft erhalten. Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Beschlusses wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2007 auf 72 Millionen EUR festgelegt, wovon 54 Millionen EUR auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 entfallen. GESUNDHEIT LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE - Öffentliche Beratung * (Dok. 14531/03 + ADD 1 und 3662/03) Der Rat nahm in erster Lesung die auf Artikel 95 des Vertrags (Annäherung der Rechtsvorschriften) gestützte Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richt-linie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel an. Der Richtlinie wird eine Erklärung der Kommission beigefügt. Diese Erklärung betrifft die externe Evaluierung der geltenden Etikettierungsvorschriften der EU; damit sollen die Bedürfnisse der Verbraucher in Bezug auf Informationen über Lebensmittel erfüllt und soll den Zwängen Rechnung getragen werden, denen die Wirtschaft unterliegt. Die vom Europäischen Parlament am 3. Juli in erster Lesung angenommenen Abänderungen ent-sprachen den vom Rat vorgeschlagenen Änderungen und wurden von der Kommission akzeptiert. Nach dem geänderten Vorschlag gelten die Rechtsvorschriften über Zusatzstoffe auch für Aroma-stoffe, womit gewährleistet ist, dass Zusatzstoffe nicht unbemerkt hinzugefügt werden können, indem sie Aromastoffen beigemischt werden. Die Änderungen umfassen auch eine Einschränkung der ursprünglich von der Kommission vorgesehenen Verwendung von Zusatzstoffen. Mit dem ursprünglichen Vorschlag sollte das Funktionieren des Binnenmarkts, ein hohes Gesund-heitsschutzniveau und der Schutz der Verbraucherinteressen gewährleistet werden. Die Richt-linie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel legt eine Liste zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe fest mit Angabe der Lebensmittel, in denen sie verwendet werden dürfen, sowie der Bedingungen für ihre Verwendung. Die Richtlinie wurde im Februar 1995 erlassen und drei Mal geändert, nämlich 1996, 1998 und 2001. Die Anpassungen werden im Lichte der neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen erforderlich. Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen - Öffentliche Beratung * (Dok. 14651/03 und 13586/03) Der Rat nahm in zweiter Lesung die Abänderungen des Europäischen Parlaments in Bezug auf den geänderten Vorschlag für eine auf Artikel 95 des Vertrags (Annäherung der Rechtsvorschriften) gestützte Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richt-linie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, an. Damit gilt die Richtlinie als in der so abgeänderten Fassung des Gemeinsamen Standpunkts erlassen.

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Der geänderte Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie 94/35/EG insbesondere dahingehend zu ändern, dass zwei neue Süßungsmittel (Sucralose und Aspartam-Acesulfamsalz) zugelassen und die zugelassenen Süßungsmittel überwacht (vor allem Verringerung der Aufnahme von Cyclamaten) werden. ERNENNUNGEN Ausschuss der Regionen (Dok. 15073/03) Der Rat ernannte: Herrn Michael FITZGERALD, Stadtrat, als Nachfolger von Herrn Maurice CUMMINS für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2006, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen. UMWELT SEVESO II - Öffentliche Beratung (Dok. 14395/03 und 3665/03) Der Rat nahm die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (SEVESO II) im Anschluss an ein Vermittlungsverfahren an. Ziel des Vorschlags ist es, gemeinschaftsweit schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten und die Unfallfolgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Die industriellen Betreiber werden verpflichtet, Sicherheitsmanagementsysteme einzurichten, die insbesondere eine gründliche Risiko-abschätzung auf der Grundlage der möglichen Unfallszenarien einschließen, sowie die Öffentlich-keit über industrielle Risiken und darüber zu informieren, wie sie sich bei Unfällen verhalten sollte. Neunte Konferenz über Klimaänderungen (1. bis 12. Dezember 2003 in Mailand) - Schluss-folgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat erkennt an, dass die Klimaänderung weltweit eine Herausforderung darstellt und eine

umfassende und globale Antwort verlangt. Das Kyoto-Protokoll ist ein erster Schritt, dieser Herausforderung zu begegnen, und wird von der EU voll und ganz getragen. Der Rat stellt fest, dass extreme Klimaereignisse, wie die in vielen Teilen der Welt unlängst aufgetretene außergewöhnliche Hitzewelle, die Verletzbarkeit unserer eigenen und anderer Gesellschaften gegenüber solchen Ereignissen mit gravierenden Auswirkungen auf Volksgesundheit, Land-wirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung, Stromerzeugung und -verteilung deutlich machen.

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Um zu der gemeinsamen Antwort auf Klimaänderungen einen wesentlichen Beitrag zu leisten, bekräftigt der Rat, wie wichtig eine führende Rolle der EU bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und dem Schutz des globalen Klimasystems ist, und unterstreicht die Entschlossenheit der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, ihren Verpflich-tungen aus dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC/das Übereinkommen) sowie dem Kyoto-Protokoll nachzukommen und bis 2005 entsprechende Fortschritte zu erzielen.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass eine entsprechende Politik und Maßnahmen auf nationaler

Ebene in Verbindung mit der Entwicklung einer gemeinsamen Politik und gemeinsamer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung sowie die bereits gebilligten und die in Vorbereitung befindlichen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die EU auf den richtigen Weg bringen werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Unter Hinweis auf die Bedeutung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissions-berechtigungen als kostenwirksames Instrument zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU fordert der Rat ferner dazu auf, dass der Vorschlag für eine Richtlinie zur Verknüp-fung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen bald angenommen wird, da diese Verknüp-fung zur Vertrauensbildung beitragen und helfen würde, den Technologietransfer zu fördern und die Zusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Übergangsländern zu verbessern. Unter Verweis auf die Artikel 6 und 12 des Kyoto-Protokolls und die entsprechenden Beschlüsse der COP 7 in Marrakesch stellt der Rat ferner fest, dass die Anerkennung von Gutschriften, die im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation - JI) und des Mechanis-mus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism - CDM) erzielt werden, innerhalb des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen Chancen bietet,

a) projektbezogene Maßnahmen für die Weitergabe von umweltfreundlichen Technologien

und Know-how zu fördern, um die in Anlage I des Übereinkommens nicht genannten Vertragsparteien und Vertragsparteien, die Projekte ausrichten, dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zu den wesentlichen Zielen des Über-einkommens beizutragen;

b) die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Einhaltung ihrer nationalen Reduktionsvorgaben

und Sammlung von Erfahrungen mit der Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zu unterstützen.

Eine Verknüpfung des EU-Systems für den Emissionshandel mit den projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls bedeutet ferner ein klares Signal, dass die EU der inter-nationalen Struktur verpflichtet ist und Vertrauen in sie setzt und dass sie die partnerschaft-liche Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei der Bekämpfung der Klimaänderungen wünscht. Darüber hinaus wird die vorgeschlagene neue Entscheidung über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft helfen, ihrer Verpflichtung zur Berichterstattung gemäß dem UNFCCC und dem Kyoto-Protokoll nachzukommen. Der Rat begrüßt auch den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase, da diese Verordnung sich als wertvoller Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen innerhalb der EU erweisen kann.

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3. Der Rat begrüßt die vom Vorsitz erstellten zusammenfassenden Schlussfolgerungen der gemeinsamen informellen Tagung der Umwelt- und der Energieminister der EU (Montecatini, 18.-20. Juli 2003) und stellt fest, dass auf der Tagung wichtige Anhaltspunkte für die Integra-tion von Energie- und Umweltpolitik im Hinblick auf eine Verstärkung der Synergieeffekte zwischen Umweltschutz und Wirtschaftswachstum und einen daraus resultierenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung herausgearbeitet werden konnten. Der Rat weist darauf hin, dass die langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen und zur Sicherung der Energieversorgung verbessert werden sollten. Zu diesem Zweck stellt der Rat fest, dass es wichtig ist, Forschung und Entwicklung im Bereich umweltfreundlicher Technologien als einen Schlüssel zur Integration von Umwelt- und Energiepolitiken durch den Aktionsplan für Umwelttechnologien zu verstärken.

4. Unter Hinweis auf seine früheren Schlussfolgerungen betont der Rat die Bedeutung der Arbeit

des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) im Hinblick auf die Bereitstellung verbindlicher und ausgewogener Bewertungen aller wissenschaftlichen Daten, die für die Ausarbeitung von Maßnahmen gegen die Klimaänderung und die Erreichung des eigentlichen Ziels des UNFCCC relevant sind. Der Rat begrüßt die Entscheidung des IPCC, einen vierten Bewertungsbericht zu erstellen. Der Rat ist der Auffassung, dass die Stärke des IPCC in seiner Fähigkeit besteht, politisch relevante wissenschaftliche Bewertungen vorzu-nehmen. Der Synthesebericht im Rahmen des dritten Bewertungsberichts ist in dieser Hin-sicht besonders hilfreich, und der Rat sieht einer vom IPCC erstellten Synthese des vierten Bewertungsberichts, die eine Liste von für diesen Politikbereich relevanten Fragen enthalten sollte, mit Interesse entgegen. Der Rat hofft ferner, dass der IPCC alle Musterszenarien für künftige Emissionen bewertet, die die Folgen des Ergreifens oder Nichtergreifens von Maß-nahmen in diesem Bereich in den kommenden Jahrzehnten deutlicher herausstellen und dazu beitragen, dass wir die Auswirkungen unterschiedlicher Stabilisierungsniveaus besser ver-stehen. Der Rat erkennt die bedeutende Arbeit des IPCC an, insbesondere die Leitlinien für bewährte Praktiken betreffend Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft (GPG, 2003) und deren Relevanz für die Bestimmungen über die Verzeichnisdaten und somit für eine umweltverträgliche und effiziente Umsetzung des Kyoto-Protokolls.

5. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass 119 Vertragsparteien das Kyoto-Protokoll bereits

ratifiziert haben, und unterstreicht die Bedeutung des Inkrafttretens des Protokolls als beste-hendes internationales Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, mit dem die wirtschaftliche Entwicklung nicht untergraben wird. Der Rat ruft alle Parteien, die das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dazu auf, dies so bald wie möglich zu tun, um sein Inkrafttreten zu ermöglichen. Der Rat stellt fest, dass eine rasche Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Russische Föderation zu einer neuen Phase der fruchtbaren Zusammen-arbeit zwischen der EU und Russland in den Bereichen Umweltschutz und Energie führen wird. Daher sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission die Arbeit mit Russland in Bezug auf mögliche Projekte weiterführen, um die technologische Zusammenarbeit zu för-dern und bereit zu sein, diese Projekte gemäß den JH-Regeln durchzuführen, sobald Russland ratifiziert hat. Darüber hinaus sollte die EU mit Russland bei der Erstellung von Modellen und der Evaluierung der Auswirkungen von Klimaänderungen zusammenarbeiten. Insbesondere wird die Zusammenarbeit bei der Gemeinsamen Umsetzung (JI) und deren Verknüpfung mit dem EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen Möglichkeiten bieten, die Verbreitung und Innovation von Technologie voranzubringen.

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6. Der Rat ist der Auffassung, dass globale Maßnahmen gegen die Klimaänderung die kontinu-ierliche Einbindung aller Länder erfordern, und bekräftigt die Verpflichtung der EU, den Dia-log und die Zusammenarbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der internationalen UNFCCC-Klimaschutzregelung nach Ablauf des ersten Verpflichtungszeitraums auszubauen und zu intensivieren. Die EU wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Erweiterung der Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen gemäß den wesentlichen Zielen des Übereinkommens sondieren, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gemein-samen, jedoch differenzierten Verantwortung. Im Hinblick darauf erklärt der Rat, dass die EU beabsichtigt, auf einen Rahmen für die Maßnahmen nach 2012 hinzuarbeiten, der dem Umstand Rechnung trägt, dass je nach den besonderen Gegebenheiten in den Partnerländern unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zu diesem Zweck bekräftigt der Rat, wie wichtig es ist, dass die EU die Zusammenarbeit mit allen Vertragsparteien intensiviert.

7. Der Rat ruft die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) dazu auf, ihren Verantwortlichkei-

ten aus dem UNFCCC gerecht zu werden und ihre nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderungen auf ein Niveau anzuheben, das vergleichbar ist mit den Bemühungen, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls unternommen werden. Die EU hält es für wichtig, ihre Zusammenarbeit mit den USA weiter zu verstärken, um gemeinsame Politiken und Pro-gramme zur Reduzierung der Emissionen und zur Entwicklung klimaverträglicher, effizienter und sauberer kohlenstoffarmer Energietechnologien, einschließlich erneuerbarer Energie-quellen, voranzutreiben. Der Rat stellt fest, dass bei diesen Bemühungen die Ergebnisse des EU-USA-Gipfeltreffens vom Juni 2001 zugrunde gelegt werden sollten, und erkennt den Wert der Ergebnisse anderer internationaler Gremien, wie z.B. der G8-Gipfeltreffen, an.

8. Der Rat begrüßt die Vorlage der ersten nationalen Mitteilungen durch mehr als 100 nicht in

Anhang I aufgeführte Parteien einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und wür-digt den Wert der von ihnen übermittelten Informationen. Der Rat stellt fest, dass viele Ent-wicklungsländer derzeit bereits Maßnahmen ergreifen, mit denen sie ihre Emissionen ein-schränken und die zugleich der nationalen Entwicklung nutzen; außerdem bereiten sie sich so auf die Auswirkungen der Klimaänderung vor. Der Rat bekräftigt, wie wichtig es ist, neben der Abschwächung der negativen Auswirkungen der Klimaänderung auch der Anpassung an diese Auswirkungen hohe Priorität einzuräumen, und stellt fest, dass Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und kleine Inselstaaten, besonders anfällig sind und dass die Anpassung für diese Länder von entscheidender Bedeutung ist. Der Rat ist der Auffassung, dass der Aufbau von Kapazitäten, die Verbreitung, Innovation und Entwicklung von Technologie sowie die Förderung einer günstigen Politik und eines günsti-gen Regelungsrahmens zusammen mit der finanziellen Unterstützung, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und in kleinen Inselstaaten, eine bedeutende Rolle im Hin-blick auf die Erreichung der Ziele des Übereinkommens und des Kyoto-Protokolls spielen. Der Rat möchte ferner den privaten Sektor in diese Bemühungen einbinden, die multilateralen Fonds und die bilaterale Zusammenarbeit so gestalten, dass sie dem Transfer und der Ent-wicklung umweltfreundlicher Technologien in den Entwicklungsländern entsprechend ihren Prioritäten der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung dienen, und gegebenen-falls Erdbeobachtungssysteme fördern.

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Der Rat unterstreicht die wichtige Rolle, die der Mechanismus für umweltverträgliche Ent-wicklung (CDM) bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung sowie von Abschwä-chungsprojekten in den Gastländern spielen kann. Die Globale Umweltfazilität (GEF), die zugehörigen neuen Klimafonds sowie sonstige multilaterale und bilaterale Formen der Ent-wicklungsförderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Durchführung des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls in den Entwicklungsländern.

9. Der Rat bekräftigt, dass die EU einen angemessenen Beitrag zu dem finanziellen Engagement

leisten wird, zu dem sich die EG und ihre Mitgliedstaaten sowie Kanada, Island, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz in der "Politischen Erklärung von Bonn" verpflichtet haben, nämlich ab 2005 für die Entwicklungsländer jährlich 410 Mio. US-Dollar für die in der Politischen Erklärung von Bonn beschriebenen Ziele bereitzustellen.

10. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten einen Gesamtbetrag von 369.636.000 US-

Dollar bereitstellen und dabei die vier in der Politischen Erklärung von Bonn genannten Kanäle nutzen. Die Mitgliedstaaten werden ab 2006 in ihren nationalen Mitteilungen über ihre jeweiligen Beiträge Bericht erstatten.

11. Der Rat begrüßt den in der Gemeinschaft laufenden Prozess, die Aspekte der Klimaänderung

gemäß der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Klima-änderungen und Entwicklungszusammenarbeit" verstärkt in die Politik der Entwicklungs-zusammenarbeit einzubeziehen, und betont die Bedeutung dieses Prozesses, und er kommt überein, die Beratungen über den vorgeschlagenen Aktionsplan im Hinblick auf seine Annahme und Durchführung weiterzuführen.

12. Der Rat bestätigt die Zusage der EU, die Kooperationsprogramme mit den Entwicklungslän-

dern im Hinblick darauf auszubauen und zu intensivieren, dass die Verbreitung von energie-effizienten und umweltverträglichen Technologien insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Nutzung von erneuerbaren Energiequellen sichergestellt wird. Diesbezüglich wird die Johan-nesburger Koalition für erneuerbare Energiequellen (JREC) eine wichtige Rolle spielen. Der Rat stellt ferner fest, dass untersucht werden muss, wie eine kohärente Politik betreffend die internationalen Finanzströme entwickelt werden kann, damit die Entwicklungsländer ihren Energiebedarf klimaverträglich decken können; ferner gilt es, die Rolle der internationalen Finanzinstitutionen, der bilateralen Zusammenarbeit und der Ausfuhrkreditagenturen zu prüfen.

Der Rat ist überzeugt, dass internationale Partnerschaften, insbesondere die Energieinitiative der Europäischen Union, das Programm für erneuerbare Energie im Mittelmeerraum (MEDREP) und die Partnerschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (REEEP), die internationalen Konferenzen über erneuerbare Energien, wie die Konferenz über erneuer-bare Energien am Markt in Sønderborg (Dänemark) im September 2003 und die Internatio-nale Konferenz für erneuerbare Energien, die vom 1.-4. Juni 2004 in Bonn stattfinden wird, und die Initiative der Niederlande, die die Konferenz über Energie für Entwicklung im Jahr 2004 veranstalten werden, wichtig sind für klare Perspektiven hinsichtlich der Rolle, die erneuerbare Energien und energieeffiziente Systeme sowie eine nachhaltige Energiepolitik für die Entwicklungsländer spielen können, sowie für die Weiterentwicklung von Aktionspro-grammen, mit denen die Verbreitung klimaverträglicher Technologien gefördert wird, und für Überlegungen über einen politischen Rahmen mit langfristigen Verpflichtungen.

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In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat auch die Chance, die die vom 17.-19. Januar 2004 in Berlin stattfindende Europäische Konferenz über erneuerbare Energien bietet, nämlich bei der Förderung von Strategien für erneuerbare Energien Ziele für erneuerbare Energien zu prüfen und die Bestandteile eines konkreten Aktionsplans für die EU und andere europäische Partnerländer auszuarbeiten und zu erörtern. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Konferenzen könnte der zuständigen Ratsformation in einer integrierten Vorgehensweise ein konkreter Vorschlag für die Ausarbeitung eines substanziellen Beitrags für die Internationale Konferenz über erneuerbare Energien im Juni 2004 sowie für eine Stärkung der JREC vorgelegt werden. Der Rat sieht der Erörterung dieser Fragen mit den anderen Partnern der JREC mit Interesse entgegen.

13. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass das UNFCCC-Sekretariat angemessene und gesicherte

Finanzmittel erhält, um die ihm von der COP übertragenen Aufgaben im Hinblick auf die Durchführung des Kyoto-Protokolls und das eigentliche Ziel des Übereinkommens erfüllen zu können. Diesbezüglich ist es erforderlich, dass die Vertragsparteien einstweilige Mittelzu-teilungen für operative Tätigkeiten in Verbindung mit dem Kyoto-Protokoll aktiv erwägen. Der Rat stellt fest, dass der in der Anlage zu Dokument FCCC/SBI/2003/L.14 enthaltene Entwurf eines Beschlusses insofern die Grundlage für eine erfolgreiche Entscheidung über den in der 19. Sitzung des Nebenorgans für die Durchführung zu vereinbarenden und von der COP 9 anzunehmenden Programmhaushalt ist, als auch gegebenenfalls geringere Beiträge anderer Parteien den EU-Beitrag zum UNFCCC-Budget nicht in Frage stellen werden.

14. Der Rat betont, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit zwischen den drei Übereinkommen

von Rio - dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und dem Übereinkommen über Klimaänderungen - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst in Espoo (Finnland) stattgefundenen erfolgreichen Zusammenkünfte und anderer Tätigkeiten zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Übereinkommen ersucht der Rat die COP 9 nachdrücklich, eine Entscheidung anzunehmen, mit der dem Sekretariat und den Vertragsparteien eine zusätzliche Orientierung an die Hand gegeben wird, wobei der Schwerpunkt auf konkreten und praktischen Möglichkeiten einer weiteren Verbes-serung der Zusammenarbeit zwischen den Übereinkommen innerhalb ihrer jeweiligen Rah-men liegen soll.

15. Der Rat bestätigt das Eintreten der EU dafür, dass auf der COP 9 eine Einigung über die

Modalitäten und Verfahren für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte gemäß dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) im ersten Verpflichtungszeitraum im Einklang mit den Ergebnissen der Übereinkommen von Marrakesch erzielt wird. Mit dem Beschluss müssen die Integrität und die ökologische Nachhaltigkeit des Kyoto-Protokolls auf-rechterhalten und zugleich die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern gefördert werden. Der Rat glaubt, dass klare und transparente Regeln für die Tätigkeiten im Rahmen der CDM-Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte erforderlich sind, um die ökolo-gische Integrität der marktgestützten Instrumente sicherzustellen, was auch die Förderung von langfristigen Zeiträumen für die Beseitigung und Lagerung von Kohlenwasserstoff, die gebührende Berücksichtigung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen, spezifische Modalitäten zur Abwendung der Gefahr der Nichtdauerhaftigkeit sowie die Über-einstimmung mit den bereits für Aufforstung und Wiederaufforstung festgelegten Defini-tionen einschließt.

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16. Die EU stellt ferner fest, dass die Erfüllung dieser Kriterien mithelfen wird sicherzustellen, dass die Tätigkeiten im Rahmen des CDM-Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekts einen Beitrag zur Erreichung der Ziele aller drei Übereinkommen von Rio leisten. 17. In Anbetracht des beträchtlichen Anstiegs von Treibhausgasemissionen in Verbindung mit der

Nutzung von Bunkerkraftstoffen im internationalen Verkehr seit 1990 glaubt der Rat, dass spezifische Maßnahmen zur Reduzierung dieser Emissionen von allergrößter Wichtigkeit sind. Der Rat erinnert daran, dass dringend Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-emissionen in Verbindung mit der Verwendung von Bunkerkraftstoffen im internationalen Verkehr erforderlich sind, und zwar unter Berücksichtigung der Vereinbarung im von der Europäischen Gemeinschaft angenommenen sechsten Umweltaktionsprogramm, wonach spezifische Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Luft- und See-verkehr bis 2002 im Rahmen der ICAO und bis 2003 im Rahmen der IMO ermittelt werden sollten. Der Rat wiederholt seinen Aufruf vom Dezember 2001 und Oktober 2002 an die Kommission, derartige Maßnahmen rechtzeitig zu erwägen und vor 2005 entsprechende Vor-schläge vorzulegen. Zusätzlich ist der Rat der Auffassung, dass bei der Erörterung der künfti-gen Regelung in Bezug auf Klimaänderungen der Umgang mit Emissionen aus dem interna-tionalen Luft- und Seeverkehr behandelt werden sollte und dass die Europäische Gemein-schaft und ihre Mitgliedstaaten diesbezüglich mit dem UNFCCC, der ICAO und der IMO zusammenarbeiten sollten.

18. Strategien zur Abschwächung der Klimaänderung, die der Übersäuerung, der Luftqualität und

dem Schutz der stratosphärischen Ozonschicht Rechnung tragen, können erhebliche Vorteile für die Gesundheit sowie Kosteneinsparungen mit sich bringen. Es muss daher darauf hinge-wirkt werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Maß-nahmen zur Senkung der Luftverschmutzung (NMVOC, SOx, NOx, NH3, CO und PM) mit-einander verknüpft werden."

AUSSENBEZIEHUNGEN Europäischer Wirtschaftsraum - Zusammenarbeit im Bereich Sozialpolitik (Dok. 14949/03) Der Rat nahm einen Beschlussentwurf an, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EWR/EFTA-Staaten auf die Sozialpolitik auszuweiten, und in dem die Modalitäten der uneingeschränkten Beteiligung der EWR/EFTA-Staaten an den Programmen und Aktionen der Gemeinschaft in diesem Bereich festgelegt sind. Der Beschlussentwurf wird dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Annahme übermittelt.

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