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11.04.23WBK ZivilschutzstellenleiterZivilschutz
11.04.23WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung
Anlassarten die durch die ZSO durchgeführt werden dürfen:
Wiederholungskurse
Katastrophen- und Nothilfeeinsätze
Instandstellungseinsätze
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
11.04.23WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung
Gesetzliche Grundlagen “Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft“
BZG Artikel 271d
Verordnung über Einsätze des
Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft
(VEZG) 01. Juli 2008
ZSG § 103c
Weisung für den Vollzug der
“VEZG“im Kt ZH
18. Februar 2010
?KZV § 73
11.04.23WBK ZivilschutzstellenleiterAbteilung
Was sind“Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft“
11.04.23WBK ZivilschutzstellenleiterZivilschutz
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft müssen:
durch die Gesuchsteller schriftlich beantragt werden
den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
durch die verantwortlichen Behörden verfügt werden
mit einer Kopie der Verfügung dem Kanton (Zelle Einsatz) angezeigt werden
mit einer Kopie der Verfügung durch den Kanton dem Bund angezeigt werden