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02.03.2018 1 Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Finanzierung & Förderung von neuen Ideen · Märkten · Produkten · Verfahren Regionale Förderprogramme Martina Ebner Informationstag am 15. März 2018| Wirtschaftskammer NÖ St. Pölten Agenda Allgemeines Nationale Regionalfördergebiete, KMU Definition, DeMinimis und Anreizeffekt Investition Allgemein Schwerpunkte Umwelt, e-mobil Förderung Unternehmensentwicklung Finanzierung Strategie Nachhaltigkeit Innovation & Technologie Forschung, Entwicklung und Innovation

3 Land NÖ Ebner - WKO.at02.03.2018 3 Anreizeffekt Es wird nur noch auf den Beginn der Arbeiten abgestellt, wonach Beihilfen dann automatisch als Beihilfen mit Anreizeffekt gelten,

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02.03.2018

1

Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds

beim Amt der Niederösterreichischen LandesregierungAbteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie

Finanzierung & Förderung

von neuen Ideen · Märkten · Produkten · Verfahren

Regionale Förderprogramme

Martina Ebner

Informationstag am 15. März 2018| Wirtschaftskammer NÖ St. Pölten

Agenda

� Allgemeines

� Nationale Regionalfördergebiete, KMU Definition, DeMinimisund Anreizeffekt

� Investition

� Allgemein

� Schwerpunkte

� Umwelt, e-mobil Förderung

� Unternehmensentwicklung

� Finanzierung

� Strategie

� Nachhaltigkeit

� Innovation & Technologie

� Forschung, Entwicklung und Innovation

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Neue Karte -> Florian

Nationale Fördergebiete

Kleinst-unternehmen

Kleines Unternehmen

Mittleres Unternehmen

Arbeitnehmer (VZÄ)

<10 <50 <250

Umsatz Oder ≤ € 2 Mio. ≤ € 10 Mio. ≤ € 50 Mio.

Bilanzsumme ≤ € 2 Mio. ≤ € 10 Mio. ≤ € 43 Mio

Verflechtungen ab 25% sind jedenfalls zu berücksichtigen, >25%: kumulierte Betrachtung

KMU – Definition der EU

DeMinimis

Maximale Förderung von € 200.000,-

innerhalb von 3 Jahren aus dem Titel von DeMinimis Richtlinien

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Anreizeffekt

Es wird nur noch auf den Beginn der Arbeiten abgestellt, wonach Beihilfen dann automatisch

als Beihilfen mit Anreizeffekt gelten, wenn der Beihilfeempfänger vor Beginn der Arbeiten für

das Vorhaben oder die Tätigkeit einen schriftlichen Beihilfeantrag gestellt hat, der folgende

Angaben enthalten muss:

a) Name und Größe des Unternehmens,

b) Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und

des Abschlusses,

c) Standort des Vorhabens,

d) die Kosten des Vorhabens,

e) Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Kredit, Garantie…….) und Höhe der für das

Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung;

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Investition

Investition Schwerpunkte

InvestitionUmwelt

InvestitionAllgemein

ProjektkostenBis € 750.000Ab € 750.000

Investition allgemein und Schwerpunkte

Umwelt-Investitionen

Investitions-Projekte

€ 20.000 bis€ 750.000

Bürgschaft Beteiligung

Zuschuss bis 10% (max. € 30.000)

Bis max. 50% der förderbaren KostenUND/ODER Zuschuss

Schwerpunkte

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Investition allgemein

Kleine Investitions-

Projekte

€ 20.000 bis€ 750.000

Umwelt-Investitionen Projektkosten

Ab€ 750.000

• EFRE-Kofinanzierung „IWB 2014-2020“• Beteiligung oder Haftung

und• Nationaler Zuschuss• Innovationsaspekt• Beschäftigungswirkung• Leitbetriebe• ...

Förderintensitäten für Investitionen

� Im nationalen Regionalfördergebiet:

– Kleine Unternehmen bis 30 %

– Mittlere Unternehmen bis 20 %

– Große Unternehmen bis 10 %

� Außerhalb des Regionalfördergebiets:

– Kleine Unternehmen bis 20%

– Mittlere Unternehmen bis 10%

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GroßeInvestitions-

Projekte

Ab€ 750.000

Kleine Investitions-

Projekte

€ 20.000 bis€ 750.000

Umwelt-Investitionen

Betriebliche Umweltförderung

Therm. Sanierung

Umweltbew.Heizen

Wärmepumpen

E-mobil in NÖ

Anschluss an KPCZuschuss 10%De Minimis RL

Zuschuss bis max. 40%

max. € 100.000

Investition Umwelt

De Minimis RLAnschluss an KPC

Zuschuss 10%

Solaranlagen

LED-Beleuchtungen

Revitalisierung stillgelegter

Betriebe

Unternehmensentwicklung

Strategische Unternehmens-entwicklung

Unternehmens-entwicklung

Nachhaltigkeit

Unternehmens-finanzierung

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Unternehmensfinanzierung

Unternehmens-finanzierung

BeteiligungWachstums-Finanzierung

NahversorgungBetriebsmittel

BürgschaftBetriebmittel/

Unternehmens-Finanzierung

• Echte stille Beteiligung• Nominale € 100.000 bis € 1,5 Mio• keine „Investitionskosten“

• Rückbürgschaft Fonds bei Erfüllungvon Wirtschaftsstrategischen Zielen

Nominale € 10.000 - € 500.000

• Zinsenzuschuss • Kreditnominale max. € 90.000• 3-Monats-Euribor + 150 BP

Strategische Unternehmens-entwicklung

Unternehmens-finanzie

InnovationsassistentIn

Kooperationen

Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

Strategische Unternehmensentwicklung

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Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

Zielgruppe

� Kleine und Mittlere Unternehmen, derenGründung zumindest ein Kalenderjahr vor Antragseinreichung zurückliegtund somit seit mindestens 1 Jahr im Besitz eines aktiven Gewerbescheines sind

- (aktive) EigentümerInnen

- GeschäftsführerInnen

- dürfen in keinem zusätzlichen Angestelltenverhältnis stehen

- Nachweis der relevanten wirtschaftlichen Tätigkeit ist zu erbringen

Gegenstand der Förderung

� Weiterbildung zur strategischen Weiterentwicklung eines bestehenden Unternehmens für neue Märkte und / oder neue Produkte/Dienstleistungen zur Erhöhung der Wertschöpfung in NÖ

Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

Förderung

„Zukunft durch Wissen“

50 % der Kurskosten, max. € 2.500,00,- pro Unternehmen

Inanspruchnahme: innerhalb von 3 Jahren ab Bewilligung,

Auszahlung: nach Vorlage des Zertifikat

Neueinreichung ist für eine neue thematische Orientierung nach Abschluss der ersten

Einreichung möglich

Kurse

mind. 40 Einheiten, die mit Zertifikat abschließen

Müssen an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die• über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügen und• den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder• Die eine lt. Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtete Akademie bzw.

Schule ist

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InnovationsassistentIn

Zielgruppe

� Kleine und mittlere Unternehmen

� Große Unternehmen sind unter Beachtung der DeMinimis Obergrenze antragsberechtigt

Gegenstand der Förderung

� Steigerung der Innovationskraft des Unternehmens und Forcierung des Technologie und Knowhow Transfers

� Neuaufnahme eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchführung eines konkreten Innovations- bzw. Forschungsprojektes (technologische und nicht technologische Innovationen)

Innovationsassistent: Jede/r Universitäts- und (Fach)-HochschulabsolventIn, dessen Abschluss in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Jungakademiker)

Begleitende Evaluierung/Monitoring durch ASEP

Nach AGVO

Förderung

Personalkosten

� Zuschuss zu den Personalkosten für den/die neu einzustellende(n) Innovationsassistent(en) auf Vollzeitbeschäftigungsbasis,

50%, maximal € 30.000,00

Bei einer max. Projektlaufzeit von 18 MonatenBemessungsgrundlage: monatliches Bruttoentgelt zzgl. 50% Lohnnebenkosten

Aliquotierung bei kürzerer Laufzeit

InnovationsassistentIn

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Förderung

projektspezifische Weiterbildung

� Zuschuss max. 50 % der Kurskosten, maximal € 2.500,00

� für den InnovationsassistentIn zur Erleichterung der operativen Umsetzung des Innovationsprojektes.

� Relevante Themen: Projektmanagement, Innovationsmanagement, Managementtechniken in Innovationsprozessen, Kreativitäts-techniken/Wissensmanagement, Führungskompetenz sowie Softskills wie Präsentationstechniken, Gesprächsführung, Teambildung und Konfliktmanagement

� Modulweise Inanspruchnahme möglich

� Abstimmung mit der Förderstelle im Vorfeld erforderlich

Bei Bedarf: zusätzliche Beratungsleistungen über die TIP

Akontierung in der Höhe von € 10.000,00 möglich

InnovationsassistentIn

Kooperationen

Zielgruppe:

� Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

� Förderwerber mind. 3 Firmen

Gegenstand der Förderung

� Verbesserung der betrieblichen und regionalen Wettbewerbsfähigkeit

� Strategische und zielgruppenorientierte Ausrichtung durch Erhöhung des innerbetrieblichen Know-hows

dient insbesondere der Qualifizierung, Produktivitätssteigerung, Ressourceneffizienz und Produktentwicklung

Förderbare Kosten:

� externe Dienstleistungen von Beratern

keine Unterstützung „laufender Kosten“!

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Förderung:

Zuschuss bis zu € 20.000, 00 pro Kooperationspartner bis zu einer maximalen Förderintensität von

Prozess- und Organisationsinnovationen:bei Beteiligung von Großunternehmen muss mindestens ein Partner ein KMU sein, auf das mindestens 30% der förderbaren Kosten entfallen.

Auf eine ausgewogene Aufteilung der Kosten zwischen den Partnern ist jedenfalls Bedacht zu nehmen, dh. keinem Partner dürfen mehr als 50% der förderfähigen Kosten zugerechnet werden.

beiKMU GU

Prozess und Organisationsinnovation 50% 15%

Weiterentwicklung durch Qualifizierung 50% 50%

Kooperationen

„Organisationsinnovation“:

� die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens;

� nicht als Organisationsinnovation angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;

„Prozessinnovation“:

� die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software);

� nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;

Kooperationen

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Forschung & Entwicklung, Innovation

Forschung, Entwicklung &Kleinprojekte

Projekte € 20.000 bis

€ 50.000

Forschung & Entwicklung

Ab € 200.000EFRE

FFGAnschlussFörderung

F&E Kleinprojekte

Zielgruppe:

� Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaftmit keiner bzw. geringer F&E Erfahrung „F&E Neulinge“

Gegenstand der Förderung

� Mobilisierung von Innovationspotential durch Abbau von Eintrittsbarrieren in F&E Aktivitäten

� Durchführung eines F&E Projektes

Förderbare Kosten:

� Personalkosten für F&E Personal zu Pauschalstundensätzen

• Pauschaler Stundensatz von € 30,-

� Externe (technische, wissenschaftliche) Leistung

Förderung:

� Zuschuss von 40%, (maximal € 20.000, -)

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Forschung & Entwicklung

Zielgruppe:

� Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Gegenstand der Förderung

� Durchführung von F&E Projekten mit hohem Marktumsetzungspotential

Förderbare Kosten:

� Personalkosten(projektbezogene Forscher, Techniker und sonstige Personen), pauschaler Stundensatz von € 30,00

� Externe Dienstleistung, (Kosten für Auftragsforschung, Zukauf von Fachwissen sowie externe Kosten von Durchführbarkeitsstudien

� Kosten für F&E spezifische Instrumente und Ausrüstungen, die zur Projektumsetzung neu angeschafft werden müssen (anteilige AfA für die Verwendung im Projekt)

� Gemeinkosten als Pauschale von 25 % der förderbaren Personalkosten und förderbare Afa für Instrumente und Ausrüstungen, welche zur Projektumsetzung angeschafft werden

Förderintensitäten lt. EU

F&E Projekte Experimentelle Entwicklung

Qualitäts-zuschlag

Kleinunternehmen 45% +15%

Mittelunternehmen 35% +15%

Großunternehmen 25% +15%

Qualitätszuschlag für Zusammenarbeit mit • mindestens einem KMU oder Partner in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Partner darf mehr als 70%

der Kosten bestreiten• einer Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung, falls diese mindestens 10% der Kosten trägt

und das Recht hat, eigene Forschungsergebnisse zu publizieren

Durchführbarkeitsstudien Förderbare Kosten

Technische 50% Max. € 60.000,-

Wirtschaftliche 50% Max. € 40.000,-

Forschung & Entwicklung

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Experimentelle Entwicklung� Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher,

technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Mögliche Einbeziehung der Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.

� keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen selbst wenn die Änderung Verbesserungen darstellen sollten.

Forschung & Entwicklung

Industrielle Forschung

� „industrielle Forschung“: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.

Forschung & Entwicklung

Durchführbarkeitsstudien

� „Durchführbarkeitsstudie“: Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte;

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FFG Anschlussförderung

Zielgruppe:

� Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Gegenstand der Förderung

� Verbesserung der Liquidität von Unternehmen für F&E Projekte

Förderung:

� Zusätzliches Darlehen von 20% der förderbaren Kosten

� Kein zusätzlicher Antrag an den Wirtschafts- und Tourismusfonds

� Automatische Abwicklung über die FFG

Weitere Informationen:

Amt der NÖ LandesregierungAbteilung Wirtschaft, Tourismus und TechnologieLandhausplatz 1, Haus 14, EG3109 St. Pölten

T: +43 / 2742 / 9005 – 16119F: +43 / 2742 / 9005 – 16240E: [email protected]

http://www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Foerderungen_Wirtschaft__Tourismus___Technologie.html

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