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VG 2016 5 LAGER- UND VORFÜHRWAGENSYSTEM (gem. Annex Händlervertrag) 5.1. Lagernorm PKW und NFZ Für das Jahr 2016 kommt das bekannte Lagernorm- System zur Anwendung. Die Lagernorm pro Jahr beträgt grundsätzlich 8 % des Jahresverkaufszieles für PKW und LKW (kaufmännisch gerundeter Wert). Für die Berechnung der monatlichen Lagernorm ist unten stehender Prozentsatz pro Monat maßgebend. Hier wird ebenfalls kaufmännisch gerundet. Der Prozentsatz ist vom Jahresziel PKW und LKW zu rechnen. Die Lagernorm bezieht sich auf die Anzahl der zum 5. letzten Arbeitstag eines jeden Monats physisch verfügbaren Fahrzeuge, die für Lagerzwecke (Code 3) und Vorführwagenzwecke (nicht angemeldete Code 2) vorgesehen sind. Hinzu zählen auch unverkaufte Lagerbestellungen (Code 3) und Vorführwagen (Code 2), für die der Händler bereits eine VIN in Dialog und Madac erhalten hat. Ebenfalls hinzugezählt werden verkaufte Kundenfahrzeuge, welche bereits in Madac auf Lager Händler stehen oder für die der Händler bereits eine VIN in Dialog und Madac erhalten hat. Die Kontrolle des Lagerbestandes ist in MADAC jederzeit abrufbar. Die Beurteilung erfolgt regelmäßig durch den kaufmännischen Gebietsleiter. Monat 2016 Lagernorm pro Monat Jänner 6,8% Februar 9,0% März 9,2% April 8,6% Mai 9,1% Juni 9,3% Juli 7,1% August 9,1% September 9,4% Oktober 8,3% November 6,9% Dezember 7,2% Sonderregel für Neuwagenhändler mit mehreren Standorten: Für Neuwagenhändler, welche mehrere Neuwagenverträge an verschiedenen Standorten haben, gilt: Wenn die Standorte im Umkreis von nicht mehr als 30 KM Luftlinie liegen, kann ein Abschlag von 25% der oben ermittelten Lagernorm pro Monat für den 2. oder 3. Standort in Geltung gebracht werden (kfm. gerundet). Als Berechnungsbasis ist jener Standort zu wählen, welcher das höchste Jahresverkaufsziel aufweist.

5 LAGER- UND VORFÜHRWAGENSYSTEM (gem. Annex … · VG 2016 5 LAGER- UND VORFÜHRWAGENSYSTEM (gem. Annex Händlervertrag) 5.1. Lagernorm PKW und NFZ Für das Jahr 2016 kommt das bekannte

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VG 2016

5 LAGER- UND VORFÜHRWAGENSYSTEM

(gem. Annex Händlervertrag) 5.1. Lagernorm PKW und NFZ Für das Jahr 2016 kommt das bekannte Lagernorm- System zur Anwendung. Die Lagernorm pro Jahr beträgt grundsätzlich 8 % des Jahresverkaufszieles für PKW und LKW (kaufmännisch gerundeter Wert). Für die Berechnung der monatlichen Lagernorm ist unten stehender Prozentsatz pro Monat maßgebend. Hier wird ebenfalls kaufmännisch gerundet. Der Prozentsatz ist vom Jahresziel PKW und LKW zu rechnen. Die Lagernorm bezieht sich auf die Anzahl der zum 5. letzten Arbeitstag eines jeden Monats physisch verfügbaren Fahrzeuge, die für Lagerzwecke (Code 3) und Vorführwagenzwecke (nicht angemeldete Code 2) vorgesehen sind. Hinzu zählen auch unverkaufte Lagerbestellungen (Code 3) und Vorführwagen (Code 2), für die der Händler bereits eine VIN in Dialog und Madac erhalten hat. Ebenfalls hinzugezählt werden verkaufte Kundenfahrzeuge, welche bereits in Madac auf Lager Händler stehen oder für die der Händler bereits eine VIN in Dialog und Madac erhalten hat. Die Kontrolle des Lagerbestandes ist in MADAC jederzeit abrufbar. Die Beurteilung erfolgt regelmäßig durch den kaufmännischen Gebietsleiter.

Monat 2016 Lagernorm pro Monat Jänner 6,8%

Februar 9,0%

März 9,2%

April 8,6%

Mai 9,1%

Juni 9,3%

Juli 7,1%

August 9,1%

September 9,4%

Oktober 8,3%

November 6,9%

Dezember 7,2% Sonderregel für Neuwagenhändler mit mehreren Standorten: Für Neuwagenhändler, welche mehrere Neuwagenverträge an verschiedenen Standorten haben, gilt: Wenn die Standorte im Umkreis von nicht mehr als 30 KM Luftlinie liegen, kann ein Abschlag von 25% der oben ermittelten Lagernorm pro Monat für den 2. oder 3. Standort in Geltung gebracht werden (kfm. gerundet). Als Berechnungsbasis ist jener Standort zu wählen, welcher das höchste Jahresverkaufsziel aufweist.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Lagernorm PKW / LKW um einen Bestandteil des NW-Händlervertrages handel t. Die Einhaltung der Lagernorm wird monatlich überprüft. 1 Joker pro Semester außer Ende Juni 2016 und Ende Dezember 2016 ist möglich. PKW und LKW werden gemeinsam betrachtet. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine schriftliche Aufforderung seitens CÖG zur Einhaltung dieses Bestandteiles des Händlervertrages. Bei Modellwechsel bzw. Produktlancierungen oder speziell beworbenen Aktionen wird der Händler in Einklang mit den Bestimmungen des Händlervertrags eine den Markterfordernissen entsprechende Anzahl an Lagerfahrzeugen dieser Modelle zusätzlich halten. Citroën Österreich wird jeweils zu Monatsanfang den genauen Stichtag der Lagernorm kommunizieren. Zinsfreiperiode für alle LKW auf Händlerlager weite rhin 120 TAGE

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5.2. Vorführwagensystem 2015 5.2.1. Ziel des Vorführwagensystems Das CÖG Vorführwagensystem soll Sie bei der Erreichung eines permanent aktuellen Vorführwagenbestandes im PKW und NFZ Bereich unterstützen und Ihnen auch die Möglichkeit eines Ersatzwagenprogramms für Ihre Werkstattkunden bieten. Um Ihnen Ihre Aufwendungen abzudecken und den Weiterverkauf zu animieren, wird neben einer definierten Vorführwagenstütze in Prozent des Nettolistenpreises auch ein VS-Prämie vergütet, die in der Höhe der jeweils geltenden Privatkundenpromo gleicht. Sollten bei Modellwechseln und Neueinführungen eklatante Vermarktungsrisiken entstehen, ist es die Verantwortung von CÖG, entsprechende vermarktungsunterstützende Maßnahmen zu ergreifen. 5.2.2. Allgemeine Grundlagen 2016 Das Vorführwagensystem 2016 basiert auf den seit Jahren geltenden Regeln: • VS Prämie: Ausschüttung zum Zeitpunkt der Erstzulassung, die Höhe der VS-

Prämie gleicht jener der jeweils geltenden Privatkundenpromo • Vorführwagenstütze für echte VS bei Erstzulassung : bei Citroën für Niveau 1+2

jeweils 5%, für Niveau 3+4 jeweils 7%; bei DS 3, DS3 Cabrio und DS4 8% und bei DS5 10% (ausgenommen sind generell alle Sonderserien sowie Elektrofahrzeuge)

• Verringerte Vorführwagenstütze bei Nicht-Erfüllung des VS-Mixes • PKW und NFZ Vorführwagensystem wird gemeinsam betra chtet, falls eines der

beiden Systeme während zwei aufeinander folgender Quartale nicht erfüllt wird. • +0,5% Stütze für die verpflichtende Ausstattung des Vorführwagens mit einer

Garantieverlängerung (Ausnahme NFZ). • 120 Tage Zahlungsziel für alle PKW Vorführwagen (hö chstes Niveau) • Maximale Behaltedauer für LKW 12 Monate, für PKW 9 Monate • Unterscheidung von Tageszulassungen (andere Konditi onen!) 5.2.3. Mindestbestand / Kontingent In Abhängigkeit Ihrer direkten Jahresplanzahl (Jahresplanzahl bereinigt um die Agenturverkäufe) sind permanent die unten angeführten Mindestbestände an Vorführwagen PKW und NFZ zu halten. Zu den Mindestbeständen zählen nicht die Vorführwagen, die von vertraglich verbundenen Neuwagenagenturen zugelassen werden, ebenso wenig als Kooperationsfahrzeuge angemeldete Vorführwagen bzw. Leihwagen. Jahresplanzahl PKW

Permanenter Vorführwagen Mindestbestand PKW

Kontingent pro Jahr

< 100 10 30

100 - 250 13 39

251 - 400 17 51

401 – 600 20 60

>600 22 66

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Jahresplanzahl LKW

Permanenter Vorführwagen

Mindestbestand LKW

Kontingent pro Jahr

<= 20 1 3

21 – 40 2 6

> 40 3 9 Die Kontingente der angeschlossenen Neuwagenagenturen sind gemäß nachfolgend angeführter Größenordnung zu Ihrem Kontingent hinzuzurechnen und beeinflussen weder Ihren Vorführwagenmindestbestand noch Vorführwagenmix. Folgende Anzahl an Vorführwagen (PKW und NFZ) werden Ihnen maximal pro Kalenderjahr gemäß einzureichenden Anhang zum Agenturvertrag für die angeschlossenen Neuwagenagenturen vergütet: Jahresplanzahl Neuwagenagenturen gem.Annex

Permanenter Vorführwagen

Mindestbestand PKW

Kontingent pro Jahr

< 30

3

10

31 – 60 15

61 – 90 20

91- 120 25

> 120 35

Der Vorführwagenmix für die Agenturen ist frei wählbar. Bei einem Verkauf unter 3 Monaten Haltedauer nach Anmeldung hat dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Händlers zu erfolgen. Über die in oben stehenden Tabellen angeführte Jahreskontingente hinaus gehende angemeldete echte Vorführwagen erhalten keine Vorfü hrwagenstütze sondern nur die Vorführwagenprämie (Gleichstellung mit eine m Flottengeschäft).

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5.2.4 Vorführwagenmix Neuwagenhändler Damit ein repräsentativer Vorführwagenmix pro Neuwagenhändler zur Verfügung steht, gibt es je nach direkter Jahresplanzahl des Neuwagenhändlers nachfolgend angeführten verbindlichen Quartalsmix. Die Quartale beginnen mit 1.1.2016 zu laufen, wobei stets alle unten angeführten Fahrzeuge lt. Raster auf den Händler als Vorführwagen angemeldet sein müssen.

Jahresplan-zahl PKW C

1

Ber

lingo

C3

C3

Pic

asso

C4

C4

Pic

asso

(5

und

7 S

itzer

)

C4

Cac

tus

C5

C4

Airc

ross

Nac

hfol

ge

Jum

py

DS

3/D

S3

Cab

rio

DS

4

DS

5

Sum

me

< 100 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1** 1 0 0 10

100 - 250 1 1 1 1 1 2* 1 1 1 1** 1* 1 0 13

> 251 1 1 2 1 1 2* 2 1 1 1** 2* 1 1 17

*) mind. je 1 Fahrzeug **) wenn verfügbar Der permanente, verbindliche Vorführwagenmix für Nutzfahrzeuge ist wie folgt auf Quartalsbasis definiert, wobei ebenso stets alle unten angeführten Fahrzeuge lt. Raster auf den Händler als Vorführwagen angemeldet sein müssen:

Jahresplanzahl NFZ Berlingo Jumpy Jumper

<= 20 1 nach Wahl

21 – 40 2 verschiedene Fzge nach Wahl

>40 3 verschiedene Fzge nach Wahl 5.2.5. Bedingungen Es gibt für Vorführwagen keine Mindestbehaltedauer für PKW- und NFZ-Vorführwagen, die laut Vorführwagenmix zu halten sind. Bei Verkauf dieser Vorführwagen muss umgehend eine Ersatzanmeldung erfolgen, sodass sowohl der Mindestbestand als auch der Vorführwagenmix erhalten bleiben. Umgehende Ersatzanmeldung heißt, dass zwischen Ab- und Anmeldung maximal 2 Wochen Übergangsfrist angerechnet werden, um den permanenten Mix und Bestand zu erfüllen.

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Ein Vorführwagen wird nur bis zu einer maximalen Zulassungsdauer bei LKW von 12 Monaten und bei PKW von 9 Monaten als Vorführwagen im Sinne des Vorführwagensystems anerkannt. Voraussetzung ist jeweils das Vorhandensein eines aktuellen Modells. Es ist möglich, eine abgemeldete Tageszulassung nochmals anzumelden, um die Kriterien des Vorführwagenmix zu erfüllen. Hierbei beginnt die Frist für die zulässige maximale Zulassungsdauer von 12 Monaten jedoch mit dem Stichtag der Erstzulassung zu laufen. Der Zeitpunkt der Vorführwagenanmeldung ist vom Neuwagenhändler grundsätzlich frei wählbar. Die PKW Vorführwagen sind gemäß u.a. Schlüssel auf Einzelkennzeichen zuzulassen, die NFZ Vorführwagen können auf Wechselkennzeichen zugelassen werden. Jahresplanzahl PKW

Anzahl erforderlicher Einzelkennzeichen

< 100 3 101 - 250 5 251 - 400 7 > 400 9

Sämtliche Vorführwagen gem. Vorführwagen-Mix sind ausnahmslos mit den von CÖG vorgeschriebenen oder freigegebenen Produkt-/Vorführwagenklebern zu versehen. Bei Modellwechsel bzw. Produktlancierungen oder speziell beworbenen Aktionen kann es zu verpflichtenden Vorführwagenanmeldungen bzw. zu einem Vorführwagenwechsel kommen. Diese Fahrzeuge belasten nicht das Kontingent, können jedoch für die Erfüllung des Vorführwagenmix herangezogen werden. Die Prämierung dieser verpflichtenden Vorführwagenzulassungen wird von CÖG automatisch durchgeführt. 5.2.6. Konditionen und Bonifizierung Ein Vorführfahrzeug erhält grundsätzlich eine Vorführwagenprämie sowie eine prozentuelle Vorführwagenstützung. Vorführwagenprämie Bei Erstzulassung wird eine VS-Prämie vergütet, die in der Höhe der jeweils zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltende Privatkundenpromo gleicht. Ausgenommen davon sind Sonderserien und Elektrofahrzeuge, die gesondert bekannt gegeben werden. Sollten bei Modellwechseln und Neueinführungen eklatante Vermarktungsrisiken entstehen, liegt es in der Verpflichtung von CÖG, entsprechende vermarktungsunterstützende Maßnahmen zu ergreifen. Der Austrag der Vorführwagen (bei Zweitzulassung) ist zwingend bis 5 Wochen nach Weiterverkauf durchzuführen. Unter Einhaltung aller vertraglich geltenden Regeln aus dem Neuwagenvertrag genügt für den Verkauf an Wiederverkäufer eine Abmeldebestätigung und Rechnung.

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Vorführwagenstütze Für die Citroën PKW beträgt die Vorführwagenstütze 5% für Niveau 1+2, 7% für Niveau 3+4 . Für den DS3, DS3 Cabrio und den DS4 beträgt die Vorführwagenstütze weiterhin 8%, für den DS5 10% . Die Vorführwagenstütze für Sondermodelle und Elektrofahrzeuge wird gesondert bekannt gegeben. Die Vorführwagenstütze für NFZ beträgt ebenfalls einheitlich 7% vom Nettolistenpreis. Jumpy PKW und Jumper PKW zählen im Rahmen der Nutzfahrzeuge! Die VS Stütze wird bei Erstzulassung ausgeschüttet. Voraussetzung ist der Austrag der Zweitzulassung in Dialog (DT12) innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Weiterverkauf. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich Citroën Österreich das Recht vor, die Vorführwagenstütze rückzubelasten. Die VS Stütze wird ausschließlich für Fahrzeuge aus dem Jahreskontinge nt gewährt. Ist das Kontingent bereits erschöpft, kommt lediglich die Vorführwagenprämie zur Anwendung. Wird der permanent vorgeschriebene Vorführwagen-Mix vom Händler innerhalb eines Quartals nicht eingehalten, werden sämtliche Vorführwagenmeldungen im darauf folgenden Quartal mit einer um zwei Prozentpunkte verringerten Vorführwagenstütze bonifiziert. Der Vorführwagenmix ist sowohl im PKW als auch NFZ Bereich zu erfüllen. Grundsätzlich erfolgt eine getrennte Behandlung. Wird jedoch eines der beiden Vorführwagensysteme während zweier aufeinander folgender Quartale nicht erfüllt, wird das VS System PKW und NFZ gemeinsam betrachtet. Der Vorführwagenmindestbestand ist Vertragsbestandteil und somit verpflichtend. Die Überprüfung des Vorführwagenbestandes und Vorführwagen-Mix erfolgt vom zuständigen kommerziellen Gebietsleiter auf monatlicher Basis und wird jeweils zu Quartalsende anhand eines vom Händler gegenzuzeichnenden Formulars bestätigt. Zur Überprüfung der Maximalanmeldedauer sind vom Neuwagenhändler Kopien des Zulassungsscheines (muss auf den Namen des Kunden ausgestellt sein), sowie ein Original der Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle oder aktueller Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank für den Vorführwagen zum Nachweis des An- und Abmeldedatums anzufertigen bzw. bereit zu halten. Diese Unterlagen müssen auch für eventuell stattfindende Audits jederzeit aufliegen. Sämtliche Vorführwagen gem. Vorführwagen-Mix sind bis auf weiteres ausnahmslos mit den von CÖG vorgeschriebenen oder freigegebenen Produkt-/Vorführwagenklebern zu versehen. Die Kontrolle erfolgt ebenso durch den zuständigen kommerziellen Gebietsleiter und wird in das Prüfformular aufgenommen. Die maximalen Zinsfreiperioden betragen 90 Tage für PKW und 120 Tage für LKW. Weiterhin: 120 Tage Zinsfreiperiode für PKW mit höc hstem Ausstattungsniveau.

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Die Modalitäten bezüglich Beantragung und Prämierung von VS entnehmen Sie Kapitel 6.4. 5.2.7. GARANTIEVERLÄNGERUNG BEI VORFÜHRWAGEN Sämtliche PKW-Vorführwagen gemäß diesem Kapitel sind verpflichtend mit einem Servicevertrag (zumindest Garantieverlängerung geringste Dauer und KM-Laufleistung) zu versehen. Dafür erhält der Händler eine zusätzliche Unterstützung in der Höhe von 0,5%, die nach Erstzulassung prämiert werden. Ist der Servicevertrag nicht binnen 2 Monate nach Erstzulassung in Carcomp angelegt, ist Citroën Österreich berechtigt, den Servicevertrag selbst in den Systemen zu hinterlegen (Belastung an den Händler, Abzug der Händlerprovision). 5.2.8. TAGESZULASSUNGEN Tageszulassungen mit 0 KM Laufleistung sind im System DIALOG (DS 15) mit dem Code „V0“ anzulegen. ACHTUNG: Die Vorführwagenstützen für Tageszulassungen betragen in 2016 unverändert bei Citroën PKW 3% für Niveau 1+2 sowie 5% für Niveau 3+4. Bei DS3, DS3 Cabrio und DS4 beträgt sie generell 5% und für DS5 9%. Die VS-Prämien sind ident mit jenen der echten Vorführwagen. Die Anlage als Code „V0“ ist Voraussetzung zur Erlangung der diesbezüglich gewährten Prämien. 5.2.9. WERKSTATTERSATZWAGEN Ab sofort sind die lt. Werkstattvertrag zur Verfügung zu stellenden Werkstattersatz-wagen im System DIALOG (DS 15) mit dem Code „VA“ anzulegen. Werkstattersatzwagen werden wie die echten Vorführwagen nach o.a. Regeln prämiert. Es gelten die von der Abteilung Kundendienst kommunizierten Regeln. 5.2.10. VERMARKTUNGSUNTERSTÜTZUNG für auf Code S-Kalkulation basierende und österreichweit kommunizierte Angebote. Bei Weiterverkauf eines o.a. Modelles wird bis zum vollen Betrag der Gesamtstütze des Code S-Geschäfts gegengerechnet. Darüber hinaus werden EUR 400,- netto als Vorführwagenunterstützung gutgeschrieben.