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Herausgeber: dbb jugend dbb jugend magazin für junge leute im öffentlichen dienst Beamte: Deal or no deal? JU-Chef Paul Ziemiak im Gespräch Pflegender Nachwuchs: Mehr Hilfe und Entlastung Jugendhilfe: Recht auf Förderung der Entwicklung #Rechtsstaat: Vor dem Gesetz sind alle gleich 6 2018 Ausgabe 16 8 3 Doppelte Premiere: Offene Gremien- sitzung in Berlin 15 Justitia ächzt Rechtsstaat am Limit Hier findet Ihr die dbb jugend auf Instagram 12 4

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Herausgeber: dbb jugend

dbb jugend magazin für junge leute im öffentlichen dienst

Beamte: Deal or no deal? JU-Chef Paul Ziemiak im Gespräch

Pflegender Nachwuchs: Mehr Hilfe und Entlastung

Jugendhilfe: Recht auf Förderung der Entwicklung

#Rechtsstaat: Vor dem Gesetz sind alle gleich

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Ausgabe

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Doppelte Premiere: Offene Gremien-sitzung in Berlin

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Justitia ächztRechtsstaat am Limit

Hier findet Ihr die dbb jugend auf Instagram

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editorialleitartikel

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Ohne Wahlen keine Demokratie

„Justitia ächzt“ – mit dem „Rechtsstaat am Limit“ beschäf-tigt sich das dbb jugend magazin t@cker in seiner Juni-Ausgabe. Deutschlands Justiz ist überlastet. Der personelle Fehlbestand dürfte sich auf mehrere Tausend Beschäftigte belaufen – ob Richter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher oder die Justizbeamten und -an-gestellten, die das gesamte „Back-office“ der Behörden und Gerichte am Laufen halten: Es fehlt an allen Ecken und Enden, während die Verfahren immer komplexer werden. Mitunter warten Täter und Opfer jahrelang auf ihren Verhandlungstermin, bisweilen müssen Verdächtige in Untersu-chungshaft wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil man ihnen wegen des Personalmangels nicht fristgerecht den Prozess machen kann. All das erschüttert zwangsläufig das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats – ein gefährlicher Trend, der dringend gestoppt werden muss. In den t@cker- tipps erfahrt Ihr, wie wichtig das Rechtsstaatsprinzip für unsere Demokratie ist, und im t@cker-fokus berichtet Raphael Hanold aus Flensburg, wie er mit seiner Arbeit in der Jugendhilfe das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Förderung der Entwicklung Tag für Tag umsetzt – Rechtsstaat konkret!Auch ansonsten gibt’s wieder reichlich Interessantes, zum Beispiel erklärt uns Junge Union-Chef Paul Ziemiak, warum das Berufsbeamtentum eine richtig gute Sache ist.

Viel Spaß beim Lesen und sonnige Grüße!

Karoline Herrmann Vorsitzende dbb jugend

Politikverdrossenheit

dass Wahlfälschungen vorliegen. Dennoch haben wir in weiten Teilen des Landes, z.B. bei Kommu-nalwahlen, eine Wahlbeteiligung bei weit unter 50 Prozent. Und das, obwohl in einigen Kommunen junge Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren wäh-len können. Gerade Kommunalwahlen sind für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger besonders in-teressant. Das, was vor der eigenen Haustür pas-siert, wird maßgeblich in der Kommunalpolitik angedacht, diskutiert und umgesetzt. Das können Entscheidungen über den Jugendtreff um die Ecke sein, der Bus zur Schule, das Wasser aus dem Hahn, die Straße, über die man fährt, oder das Senioren-heim sein, in dem die eigenen Großeltern unter-gebracht werden müssen. Demokratie und Politik findet nicht nur auf Bundesebene statt.Nach dem „Superwahljahr“ 2017 stehen nun auch in 2018 und 2019 spannende Wahlen an. So ent-scheidet sich bei den Landtagswahlen in Bayern, Hessen, Bremen, Sachsen, Brandenburg und Thü-ringen, auf welchen Bundesrat sich die nun endlich neu formierte Bundesregierung einstellen muss. Im nächsten Jahr wird außerdem das Europäische Parlament neu gewählt. Vielleicht, ja hoffentlich, gelingt es, zu diesen wichtigen Terminen die Wahl-beteiligung wieder nach oben zu schrauben. Jeder von uns kann dazu beitragen, dass die Wahlbetei-ligung und damit politische Beteiligung steigt, in dem wir in unserem Familien- und Freundeskreis die Diskussion über Sinn und Unsinn einer Wahl entfachen, die positiven Seiten einer freien Wahl und der freien Demokratie, die sie gleichzeitig möglich und erforderlich macht, hervorheben und als Vorbild an die Wahlurne treten. Ohne Wahl gibt es keine Demokratie.

Liv GrolikStellvertretende Vorsitzendedbb jugend

i m p r e s s u m

herausgeber: Bundesjugendleitung, dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, telefon: 030. 40 81 - 57 51, e-mail: [email protected]. redaktion: Britta Ibald (verantw.), Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, telefon: 030. 40 81 - 55 50, e-mail: [email protected]. fotos: titel: Sandor Jackal (Fotolia), Colourbox (2), © JU NRW/Steffen Böttcher, vbob jugend, pixabay, tacker: dbb jugend/Tinett Kähler, ticker: Jan Brenner, © JU NRW/Steffen Böttcher, dbb jugend, story: Jan Brenner, dbb (Andreas Koenig), Sandor Jackal (Fotolia), Kzenon (Fotolia), DJG, fokus: Colourbox, Privat, inside: bbw jugend, dbb jugend nrw, vbba jugend, vbob jugend, tipps: pixabay, © Freedom House, service: Wüstenrot. gestaltung: Jacqueline Behrendt. anzeigen: dbb vorsorgewerk GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, tel 030. 40 81 - 64 00, fax 030. 40 81 - 64 99, e-mail [email protected]. t@cker wird gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für die Inhalte der in t@cker gelinkten Internetseiten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Magazin nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personen- und Be-rufsbezeichnungen gelten jedoch gleicher-maßen für alle Geschlechter.

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Stichwort „Politikverdrossenheit“. Immer wieder werden wir mit diesem Thema konfrontiert. Immer wieder müssen wir als Jugendverband, als Gewerk-schafter und vor allem als interessierter Bürger diesem Phänomen entgegenwirken. Wer kennt sie nicht, diese Debatten im Freundes- und Fami-lienkreis über Sinn und Unsinn von Wahlen und die Tätigkeiten einzelner Politiker? Immer wieder ist folgender Satz zu hören: „Meine Stimme bringt doch sowieso nichts“ oder „was wollen die schon ändern, es sind doch eh alle Politiker gleich“…Haben die Bürgerinnen und Bürger im Irak das Glei-che gedacht bei der diesjährigen Parlamentswahl im Mai? Die Wahlbeteiligung lag dort bei misera-blen 44,5 Prozent. Eigentlich kann man ja meinen, dass gerade nach dem Sieg über die terroristische Miliz Islamischer Staat (IS), deren Kämpfer im Irak weite Teile des Landes zerstört haben, das Interes-se nach einer stabilen Zukunft groß ist. Vielleicht ist die Angst vor Übergriffen bei der Wahlabgabe oder die Angst vor Wahlfälschung noch zu groß. Diese Probleme haben wir jedoch in Deutschland nicht. Zumindest muss niemand befürchten, an der Stimmenabgabe gehindert zu werden oder

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Mehr Hilfe und Entlastung für pflegende Kinder und Jugendliche

Soziale Dienste

Mehr Hilfe und konkrete Entlastung für pflegende Kinder und Jugendliche fordert die dbb jugend. „Über 230.000 Kinder und Jugendliche pflegen Familienangehörige, helfen ihnen beim Essen, schmeißen den Haushalt, kümmern sich um jüngere Ge-schwister“, sagte die dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann am 14. Mai 2018 in Berlin.Diese jungen Menschen verdienten nicht nur Respekt, sondern „vor allem Hilfe und kon-krete Entlastung, denn sie übernehmen Auf-gaben, die schon für erwachsene Angehörige mehr als belastend sind“.Als begrüßenswertes Beispiel für Hilfe in solchen Fällen nannte die dbb jugend Che-fin das Projekt „Pausentaste – Wer anderen

hilft, braucht manchmal selber Hilfe“. Da-mit wird pflegenden Kindern und Jugendli-chen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. „Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebe-dürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben nie-manden, um über ihre Situation zu reden. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können“, erläuter-te Herrmann, hier helfe die „Pausentaste“ direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jeman-den, der zuhört und Rat weiß“. Auch Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisa-

tionen und die Öffentlichkeit sollen mit dem Projekt auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

„Aufgaben gehören in die Hände von Profis“

Gleichwohl warnte Herrmann, dass solche Hilfsangebote allenfalls unterstützende Maßnahmen seien: „Die pflegenden Kinder und Jugendlichen brauchen ganz konkre-te Entlastung. Es kann nicht angehen, dass der Staat diesen jungen Menschen Aufga-ben überhilft, die in die Hände von Profis der Sozialen Dienste gehören“, kritisierte Herrmann. „Wir müssen mit entsprechen-der Personal- und Sachmittelausstattung in Krankenhäusern, Sozial- und Jugendämtern dafür sorgen, dass es im Idealfall erst gar nicht dazu kommt, dass Kinder und Jugend-liche eine Hauptrolle im heimischen Pflege-betrieb einnehmen.“ Dass die zuständigen Bereiche des öffentlichen Dienstes in jeder Hinsicht chronisch unterbesetzt sind, belege u.a. eine aktuelle Studie der Hochschule Ko-blenz, die „desolate Zustände“ in deutschen Jugendämtern bemängelt, berichtete Herr-mann. Es fehle vielfach an Personal, um Kin-dern und Familien die nötige Unterstützung zu geben, Vollzeitkräfte müssten zum Teil anstelle der 35 empfohlenen über 100 Fälle betreuen, fast zwei Drittel ihrer Arbeitszeit verbringen die Sozial Arbeitenden nicht mit ihren Klienten, sondern mit Dokumentati-onspflichten.

... darüber berichten wir tagesaktuell auf der Homepage der dbb jugend unter www.dbbj.de

Was sonst noch geschah ...

Helfende Hände: In Deutschland pflegen über 230.000 Kinder und Jugendliche Familienangehörige – und brauchen Hilfe und konkrete Entlastung.

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„Wir brauchen Beamte“Junge Union-Chef Paul Ziemiak im Interview

Im Zuge der Verfassungsklagen einiger ver-beamteter Lehrerinnen und Lehrer auf ein Streikrecht für Beamte (Urteilsverkündung in Karlsruhe ist am 12. Juni 2018) wurde und wird viel über das Berufsbeamtentum in Deutschland diskutiert. Aus diesem Anlass beschäftigt sich die dbb jugend in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit diesem Thema: „Beamte – Deal or no deal?“ wollen die jungen Gewerkschafter wissen, und haben sich hierzu mal bei den Jugendorganisati-onen der Parteien umgehört. Den Anfang macht Paul Ziemiak, Chef der Jungen Union und Bundestagsabgeordneter.

t@cker: Brauchen wir Beamte?

Paul Ziemiak: Ja, wir brauchen Beamte. Als Bürger erwarten wir zurecht, dass die Leis-tungen des Staates verlässlich und neutral erbracht werden. Das können wir vor allem dadurch gewährleisten, dass wir die Staats-bediensteten möglichst eng an den Staat binden und versuchen, ihnen das Maß an Verlässlichkeit und Neutralität entgegenzu-bringen, das wir von ihnen erwarten.

t@cker: Streikrecht für Beamte – ja oder nein?

Paul Ziemiak: Dieses besondere Treuever-hältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn schließt ein Streikrecht aus. Ich denke, dass das grundsätzlich deshalb rich-

tig ist, weil das Verhältnis zwischen dem Beamten und dem Staat eben kein norma-les Arbeitsverhältnis ist, sondern eines, das von besonderer Nähe zeugt. Ein Streikrecht würde dieses Verhältnis untergraben und die Verlässlichkeit und Neutralität der Beamten infrage stellen.

t@cker: Einheitsversicherung für Beamte und Arbeitnehmer – eine gute Idee?

Paul Ziemiak: Nein. Beamte habe ein ge-sondertes Recht auf staatliche Unterstüt-zung in der Krankenvorsorge. Und bei den Arbeitnehmern hat sich das duale System aus privaten und gesetzlichen Krankenver-sicherungen bewährt, das für Wettbewerb unter den Kassen sorgt und eine sichere und gleichzeitig effektive und effiziente Kranken-vorsorge gewährleistet.

t@cker: Gleiches Geld für gleiche Arbeit war gestern. Wie finden Sie es, dass Polizisten in München deutlich mehr verdienen als ihre Kollegen in Berlin?

Paul Ziemiak: Jeder Beamte und jeder An-gestellte sollte in Deutschland gerecht ent-lohnt werden. Gerechter Lohn heißt aber nicht gleicher Lohn. Ein gerechter Lohn muss die Arbeitsleistung und die Lebenshaltungs-kosten berücksichtigen. Diese sind – um das Beispiel aufzugreifen – in München um eini-ges höher als in Berlin. Das heißt aber nicht, dass Beamte überall gut oder gerecht be-zahlt werden. Gerade in Berlin werden zum Beispiel Polizisten deutlich schlechter be-zahlt als im Rest der Republik. ist nicht nur den Beamten gegenüber ungerecht, sondern auch gefährlich, weil es Berufe unattraktiv macht und dazu führt, dass sich keine fähi-gen Leute für diese Berufe bewerben.

t@cker: Der öffentliche Dienst muss als Ar-beitgeber attraktiver für jungen Menschen werden – was ist zu tun?

Paul Ziemiak: In vielen Bereichen wurden in der Vergangenheit immer weniger junge Menschen verbeamtet – zum Beispiel an den Schulen. In einigen Ländern will man diese Entwicklung rückgängig machen – zum Bei-spiel in Sachsen, wo unter anderem wieder mehr verbeamtet werden soll. Wenn andere Länder dafür kein Geld zur Verfügung stel-len können oder wollen, müssen sie an an-derer Stelle für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Zum Beispiel durch bessere digitale Dienstleistungen und Abläufe. Dadurch tun sich ganze neue Arbeitsabläufe und Karri-erechancen auf. Ich bin mir sicher, dass der öffentliche Dienst so an Attraktivität gewin-nen wird.

Paul Ziemiak (32) ist Chef der Jun-gen Union und Mitglied des Bun-

destags und findet die zunehmende Besoldungskluft zwischen einzel-

nen Bundesländern „nicht nur den Beamten gegenüber ungerecht, sondern auch gefährlich, weil es

Berufe unattraktiv macht und dazu führt, dass sich keine fähigen Leute

für diese Berufe bewerben“.

Beamte – Deal or no deal?

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Brexit oder Brexit-Exit?Europäischer Abend

Brexit oder Brexit-Exit? Diese Frage stand am 23. April 2018 im Mittelpunkt des Europä-ischen Abends des dbb in Berlin. Besonders spannend waren dabei die Ausführungen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, die wie die anderen Podiumsgäste davon ausgeht, dass es keinen Exit vom Brexit geben wird. Für die Bundesjugendleitung verfolgte dbb jugend Vize Philipp Mierzwa die sehr informative Veranstaltung, die AG „Jugend in Europa“ vertrat deren Sprecherin Vanessa See.„Es ist schön zu sehen, dass die Thematik Eu-ropa innerhalb des dbb einen wichtigen Stel-lenwert hat, und die hohe Anzahl der Gäste zeigt sehr deutlich, dass die Zukunft der 27 die Menschen bewegt. Unsere Aufgabe ist es nun, diese schwierige Phase mitzugestal-ten und dafür zu sorgen, dass die Interessen der jungen Menschen und vor allem unse-

rer Mitglieder in diesem Prozess berücksich-tigt werden“, betonte Philipp Mierzwa. „Für uns ist es wichtig, neben den wirtschaftli-chen Folgen eines Brexits auch die kulturel-len und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten, etwa mit Blick auf die Universi-tätszusammenarbeit, Austauschmöglichkei-ten und Fremdsprachenkenntnisse“, betonte Vanessa See.

EU: Größtes Friedensprojekt der Geschichte

Den Europatag am 9. Mai 2018 nutze dbb ju-gend Vize Philipp Mierzwa, um an die Grün-dung der Europäischen Union, Frieden und die Einheit in Europa zu erinnern. „Derzeit herrscht unter den Menschen große Verun-sicherung darüber, wie die europäische Zu-kunft aussehen wird – vor allem wegen des ungewissen Ausgangs der Brexit-Verhand-

lungen. Wir dürfen das britische Referendum jedoch nicht nur als Belastung begreifen, sondern haben jetzt die Chance, deutlich zu machen, dass ein Austritt aus der Uni-on in keinem Fall eine gute Idee ist.“ Auch wenn sich die Europäische Union derzeit in einer schwierigen Phase befinde und in ei-nigen Bereichen viel Arbeit bevorstehe, sei der Europatag vor allem eines: „Ein Feiertag. Wir feiern die Errungenschaften des größten Friedensprojektes der Geschichte und beken-nen uns damit auch in Zukunft zu einem ver-einten Europa“, betonte Mierzwa.Mit Blick auf den von der Europäischen Kom-mission Anfang Mai präsentierten Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen, mit dem die finanziellen und politischen Prioritä-ten für die Jahre 2021 bis 2027 definiert wer-den, vermisste der dbbj Vize „eine dringend benötigte echte Aufbruchstimmung für den Jugendbereich“. Dass der EU-Haushalt trotz Brexit leicht wachsen müsse, wird insbe-sondere die Bundesregierung fordern, die stärker in junge Menschen investieren soll-te. „Eine Verdopplung der Mittel für Eras-mus+ bleibt hinter dem Bedarf zurück, wenn der europäische Jugend- und Fachkräfte-austausch, Freiwilligendienste und weitere Jugendinitiativen wirklich mit Leben gefüllt werden sollen, ergänzte Vanessa See, Spre-cherin der AG „Jugend in Europa“. Auch der geforderte Aufbau der Europäischen Säule sozialer Rechte müsse trotz der Bestrebun-gen nach mehr Grenzsicherung und einer gemeinsamen Europäischen Verteidigung finanziell ausreichend untermauert werden, forderte Mierzwa, „hier ist noch Luft nach oben“.

Zukunft Europa: Vanessa See, Sprecherin der AG „Jugend in Europa“ und dbb jugend Vize Philipp Mierzwa beim Europäi-schen Abend in Berlin.

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1. Mai: Unterstützung vor OrtEinsatzbetreuung in Berlin

Straßenfeste, Partys, Konzerte und Demos – der 1. Mai in Berlin ist seit jeher ein beweg-ter Tag, an dem tausende Einsatzkräfte für Sicherheit und Unversehrtheit der Haupt-städter und ihrer Gäste sorgen. Auch die dbb jugend war wieder vor Ort, um Polizisten, Rettungsdienstkräfte und Feuerwehrleute mit Getränken und Nervennahrung zu un-terstützen.„Der 1. Mai ist ein Feiertag im wahrsten Sin-ne des Wortes – und das ist auch gut so“, sagte dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 1. Mai 2018 in Berlin-Kreuzberg. „Wir müssen uns an solchen Tagen allerdings im-mer auch vor Augen halten, dass das eben nicht für alle ein freier Tag und ein Tag zum Feiern ist, sondern dass viele Einsatzkräfte aus dem ganzen Land dafür sorgen, dass al-les sicher und friedlich über die Bühne geht und Menschen, die Hilfe brauchen, diese auch schnell bekommen.“Um diese Einsatzkräfte kümmerte sich die dbb jugend am Maifeiertag in Berlin im Rah-men ihrer traditionellen Einsatzbetreuung auch in diesem Jahr wieder in einem ge-meinsamen Team mit der Deutschen Polizei-gewerkschaft (DPolG). Von 11 bis 19 Uhr war man im gesamten Stadtgebiet unterwegs und verteilte Getränke, Nervennahrung und kleine Dienst-Helfer an Polizisten, Rettungs-dienstkräfte und Feuerwehrleute. In zahl-reichen Gesprächen verschafften sich die Betreuer einen Überblick über die Lage und die Stimmung bei den eingesetzten Kräften. „Es ist immer wieder beeindruckend, mit welcher Umsicht und professioneller Ruhe

Einsatzbetreuung: Auch am diesjähri-gen 1. Mai war die dbb jugend in Ber-lin wieder in einem gemeinsamen Team mit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) unterwegs, um Getränke, Ner-vennahrung und kleine Dienst-Hel-fer an Polizisten, Ret-tungsdienstkräfte und Feuerwehrleute zu verteilen.

die Kolleginnen und Kollegen hier arbeiten, auch wenn es mal zu brenzligen Situationen kommt. Das trägt viel zur Deeskalation bei“, betonte Herrmann.Der diesjährige 1. Mai blieb in der Haupt-stadt weitgehend friedlich. Laut Polizei gab

es deutlich weniger Straftaten als im Vorjahr. In der Vergangenheit war es immer zu Aus-schreitungen linker und linkextremer Grup-pen gekommen. Polizisten waren attackiert und mit Steinen oder Flaschen beworfen worden.

dbb jugend Vize Philipp Mierzwa mit Ria Schrö-der, der neuen Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen.

Ria Schröder neue Bundesvorsitzende

Junge Liberale

Auf ihrem 56. Bundeskongress in Gütersloh haben die Jungen Liberalen (JuLis) am 28. Ap-ril 2018 Ria Schöder zur neuen Bundesvorsit-zenden gewählt. Die 26-jährige Juristin und Studentin der Kunstgeschichte aus Hamburg hat sich mit 58 Prozent gegen einen weite-ren Kandidaten durchgesetzt. Der langjährige Vorsitzende Konstantin Kuhle hat im Vor-aus angekündigt, nach seinem Einzug in den

Deutschen Bundestag nicht erneut für den Bundesvorstand zu kandidieren. Für die dbb jugend war deren stellvertretender Vorsit-zender Philipp Mierzwa vor Ort und gratulier-te dem neu gewählten JuLi-Bundesvorstand. „Wir wünschen viel Erfolg bei der Bewältigung der kommenden Herausforderungen“, sagte Mierzwa und bot der Jugendorganisation der FDP eine konstruktive Zusammenarbeit an.

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Werben Sie für IhreFachgewerkschaft ...... und der dbb belohnt Sie mit einem Wertscheck und verlost unter allen Werbern zusätzlich einen attraktiven Sonderpreis.

(Aktionsschluss: 28. Februar 2019)

dbbWERBEAKTION

2018Infos:www.dbb.de/mitgliederwerbungTelefon: 030. 4081 - 40Fax: 030. 4081 - 5599E-Mail: [email protected]

Friedrichstraße 16910117 Berlin

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„START – Ausbildung im öffentlichen Dienst“

Neuauflage

Auch in diesem Jahr werden wieder viele junge Menschen eine Ausbildung im öffentli-chen Dienst antreten oder werden in ein Be-amtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Die jungen Kollegen stehen damit vor dem Eintritt in die Berufswelt und werden mit zahlreichen Anregungen, Informationen und Eindrücken konfrontiert.Der dbb hat in Zusammenarbeit mit der dbb jugend deshalb für diese neuen Kolleginnen und Kollegen die Broschüren „START – Aus-bildung im öffentlichen Dienst“ und „START – Broschüre für den Beamtenbereich“ her-ausgebracht. Beide Broschüren bieten eine Übersicht über die Rechte und Pflichten der Auszubildenden beziehungsweise Anwärter.

Auch die gewerkschaftliche Arbeit mit und für Auszu-bildende / Anwärter in der Jugend- und Auszubildenden-vertretung wird beleuchtet. Schließlich widmet sich ein Kapitel der Abschluss- / Laufbahnprüfung sowie Formulierungen in Zeugnissen, die zwar gut klingen, aber durchaus zu Fallstri-cken werden können. Zur genauen Bestim-mung der Auflagenhöhe benötigt der dbb und dbb jugend bis zum 8. Juni 2018 verbind-lich die genaue Höhe der Bestellung (unter Angabe Tarif- oder Beamtenbroschüre) und gegebenenfalls den Verteilerschlüssel. Die Bruttoversandkosten trägt der Besteller. Der

Versand erfolgt voraussichtlich in der 29. Kalen-derwoche. Die

Versandkosten (inkl. Porto und Verpackung) richten sich nach der Stückzahl. Ein Einzel-exemplar wird demnach bei unter zwei Euro Versandkosten brutto liegen. Die Brutto-versandkosten für 100 Exemplare liegen bei circa 16 Euro. Für eine Bestellung von 1.000 Exemplaren liegen die Kosten bei etwa 113 Euro brutto.Bestellungen und Rückfragen: [email protected], 030.40 81-54 00.

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Rechtsstaat am Limit

Justitia ächzt

Nur drei Fälle von vielen: In Hamburg jüngst ein geständiger und bereits verurteilter Ver-gewaltiger. Im vergangenen Sommer ein Mann, der seine Freundin umgebracht haben soll. Zweimal innerhalb kurzer Zeit muss-ten in der Hansestadt Beschuldigte, denen schwere Verbrechen vorgeworfen werden, aus dem Untersuchungsgefängnis entlas-sen werden. Im jüngsten Fall hatte es eine Strafkammer nicht geschafft, die schriftliche Begründung des längst verkündeten Urteils rechtzeitig zu schreiben. Im Fall des Totschlä-gers, der in der ersten Instanz zu acht Jah-ren Gefängnis verurteilt wurde, hatte sich der Prozess zu lange hingezogen. In Cottbus wartet eine junge Frau, die als Kind sexuell missbraucht wurde, seit mehr als sieben Jah-ren darauf, dass ihr Peiniger verurteilt wird. Der Prozess wird seit Jahren verschleppt. Insbesondere für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige sind solche schwe-benden Verfahren und natürlich das Wissen darum, dass der oder die Täter auf freiem Fuß sind, eine enorme psychische Belastung.

Doch die Personaldecke an deutschen Ge-richten so dünn, dass Dauerengpässe und Verschärfungen durch krankheitsbeding-te Ausfälle schlicht nicht mehr kompensiert werden können. Die Aktenberge stapeln sich, die Fehlerquote steigt. „Kaputt gespart zu werden ist auch ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung für das System im Ganzen“, klagt Ramona Pisal, Präsidentin des Landge-richts Cottbus. „Daraus spricht schon eine gewisse Missachtung der Justiz und der Ge-richtsbarkeit.“ Pisal fordert von der Politik, endlich gegenzusteuern. Andernfalls müss-ten die Bürgerinnen und Bürger Verfahrens-laufzeiten hinnehmen, die nicht akzeptabel seien. „Dann geht es an die Fundamente des Rechtsstaates“, warnte die Richterin un-längst im ZDF.

„Strafrabatt“ für Verfahrensverzögerungen

Nach Recherchen der ZDF-Sendung „Fron-tal 21“ fehlen aktuell bundesweit beinahe 2.000 Richter und Staatsanwälte. Für Jens

Deutschlands Justiz ist überlastet. In jedem Bundesland fehlt Personal in der gesamten Jus-tiz, während die Verfahren immer komplexer werden. Mitunter warten Täter und Opfer jah-relang auf ihren Verhandlungstermin, bisweilen müssen Verdächtige in Untersuchungshaft sogar wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil man ihnen nicht fristgerecht den Prozess machen kann. Schätzungen der Berufsverbände und Justizgewerkschaften zufolge dürfte sich der Fehlbestand in der Justizverwaltung auf mehrere Tausend Beschäftigte belaufen – ob Richter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Justizwachtmeister oder die Justizfachwirte und -beschäftigte, die das gesamte „Backoffice“ der Behörden und Gerichte am Laufen halten: Es fehlt an allen Ecken und Enden. Justitia ächzt …

Es fehlt an allen Ecken und Enden – Deutschlands Jus-tiz ist personell und tech-nisch schlecht gerüstet.

Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richter-bundes, ist die mangelnde Ausstattung ei-ner der Gründe, warum die Justiz „erhebliche Probleme“ habe, „ihrem Auftrag gerecht zu werden. Wir brauchen eine vernünftige Per-sonal- und Sachmittelausstattung.“ Über-lange Verfahren führen dazu, dass Gerichte Angeklagten bei einer Verurteilung einen „Strafrabatt“ einräumen. Laut Richterbund gibt es den Rabatt wegen „rechtsstaatswidri-ger Verfahrensverzögerungen“ in 30 Prozent aller Wirtschaftsstrafverfahren. Im Durch-schnitt liege der Straferlass bei vier Monaten. „So etwas sollte es in einem konsequenten Rechtsstaat nicht geben“, kritisiert Gnisa.

Bundesregierung: „Pakt für den Rechtsstaat“

In Anbetracht solcher Notstandsmeldun-gen reagiert nun endlich auch die Politik. Die neue Bundesregierung hat einen „Pakt für den Rechtsstaat“ versprochen und will das Ruder nun endlich umlegen, so steht es im Koalitionsvertrag. Versprochen wird ein Füll-horn von Maßnahmen. Auf fast fünf Seiten widmet sich der Koalitionsvertrag dem Ka-pitel unter dem Titel: „Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft – Pakt für den Rechtsstaat.“ Darin heißt es

Mit den Aktenbergen steigt die Fehlerquote…

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zum Beispiel, dass 2.000 neue Richterstellen geschaffen werden sollen; bei Bund und Län-dern, „sowie entsprechendes Folgepersonal“. Auch die Digitalisierung der Justiz soll voran-gebracht werden. Theoretisch weist all das freilich in die rich-tige Richtung, in der Praxis ist man indes allenfalls gebremst optimistisch, dass die Frischzellenkur für Justitia schnelle Wir-kung entfalten wird – zu gravierend sind die Personal- und Sachmittelrückstände. Am Kriminalgericht Berlin-Moabit, dem größten Strafgericht Deutschlands, kämpft Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, der auch Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staats-anwälte ist, Tag für Tag gegen Windmühlen:

„Ich sehe die Strafrechtspflege in weiten Tei-len nicht mehr als funktionsfähig an“, sagt er im Gespräch mit der Deutschen Welle. Das Gericht sei heillos überlastet, die Arbeitsbe-dingungen für Richter und Staatsanwälte unzulänglich, so Knispel. Staatsschutzde-likte – zum Beispiel Islamismus – oder Ver-kehrsdelikte überschwemmten das Gericht. Viele Rechtsbrüche blieben ohne Folgen; auch im Bereich Wirtschaftskriminalität, wo es um hohe Summen gehen kann. „Im vergangenen Jahr haben wir 70 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt, obwohl das Anzeigenaufkommen um acht Prozent gestiegen ist“, bekennt Knispel resigniert. Schon lange sitzen seine Staatsanwälte in

Moabit zu zweit oder zu dritt in einem klei-nen Zimmer, obwohl sie ständig mit der Po-lizei, Rechtsanwälten oder Referendaren sprechen müssen. Konzentriertes Arbeiten sei fast unmöglich, Akten würden mehrfach kopiert und hin- und hergeschoben. „Ein Kol-lege hat mal gesagt: Die Staatsanwaltschaft ist die Kapelle auf der Titanic, die noch Mu-sik machen soll, wenn das Schiff schon sinkt. Da ist etwas dran …“Bei der Bestandsaufnahme der Mängellis-te für Deutschlands Justiz fällt unterdessen auf, dass immer vorwiegend von Richtern und Staatsanwälten die Rede ist, am Ran-de werden hier und da auch mal die Justiz-Wachtmeister erwähnt, die in den Gerichten für Sicherheit sorgen. Allerdings ist die Arbeit von Richtern und Staatsanwälten vollkom-men unmöglich ohne das Personal, das Sit-zungsdienst und Schriftführung sicherstellt, die Akten dazu verwaltet, die elektronischen Daten pflegt: Der Justizdienst, im Koalitions-vertrag schnöde „Folgepersonal“ genannt. Seit Jahrzehnten folgte man hier bislang dem Irrglauben, man könne die Anforderungen mit Bürofachkräften abdecken. Weit gefehlt – wie Julia Konrad, Bundesjugendvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) im t@cker-Interview berichtet.

Mangelware Richter und Staatsanwälte: Von den „Entscheidern“ der Justiz ist oft die Rede, wenn es um die chronische Unterbeset-zung geht, dabei muss vor allem auch über das „Folgepersonal“ in den Geschäftsstellen der Gerichte gesprochen werden – denn ohne das dort verantwortete Verfahrensmanagement gäbe es schlicht keine Rechtsprechung.

„Die Stimmung ist alles andere als tutti“t@cker: Wie ist die Stimmung beim Justiz-Nachwuchs? Man hört ja immer nur, dass Staatsanwälte und Richter fehlen - also ist in der Verwaltung alles tutti?

Julia Konrad: Die Stimmung ist alles an-dere als tutti. Was nützt die Aufstockung der so genannten „Entscheider“, wenn das von der Politik neuerdings genannte „Fol-gepersonal“ fehlt?! Schön und gut, wenn Prozesse durch Entlastung im Richterbe-reich zügiger durchgeführt werden oder Ermittlungsverfahren schneller zur Ankla-ge gelangen oder nicht mehr so oft ein-gestellt werden müssen. Die Frage die ich mir stelle ist: Wohin mit den Urteilen und Beschlüssen, wenn in den Geschäftsstel-len niemand ist, der die Zustellung der

Entscheidungen veranlasst? Oder die Ankla-ge der Staatsanwaltschaft an das zuständi-ge Gericht weiterleitet? Oder Strafsitzungen nicht stattfinden können, weil kein Protokoll-führer vorhanden ist? Oder kein Justizwacht-meister der in Haft sitzende Angeklagte im Gerichtssaal vorführt?Ein Richter spricht Recht, aber ohne das „Fol-gepersonal“ ist diese Rechtsprechung erst einmal ein Stück geduldiges Papier in der Ge-richtsakte.

t@cker: Wie sieht die Arbeit der Geschäfts-stellen konkret aus?

Julia Konrad: Die Kolleginnen und Kolle-gen sind die Verbindung zwischen den so-genannten Entscheidern, also Richtern und

Staatsanwälten, und den Bürger bzw. de-ren Prozessbevollmächtigten. Von dort wird alles ab Eingang bis zum Ende eines Verfahrens an Verwaltungs- und Bürotä-tigkeiten durchgeführt. Die Kolleginnen und Kollegen bearbeiten Posteingänge, wickeln Terminsbestimmungen ab, Über-wachen Zustellungen und Fristen, berech-nen Kosten, erteilen Auskünfte an Parteien und andere Behörden. Neben diesen Tä-tigkeiten sind die Geschäftsstellen natür-lich auch die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, ob telefonisch oder durch persönliche Vorsprache. Gerade bei den Amtsgerichten brennt es in diesem Zusam-menhang: Weil hier nur selten Anwalts-zwang herrscht, ist der Publikumsverkehr sehr hoch. Noch dazu sind hier auch

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Grundbuchämter und Nachlassgerichte an-gesiedelt, so dass eine große Fluktuation herrscht.

t@cker: Welche Aufgaben haben die Jus-tizwachtmeister? Die werden von vielen ja eigentlich „nur“ als Pförtner und Aufpas-ser wahrgenommen …

Julia Konrad: Die Justizwachtmeister sind Dreh- und Angelpunkte der Gerichte: Ohne sie kommt zunächst mal ja überhaupt nie-mand ins Gericht, und auch im Gericht und während der Verhandlungen sorgen sie für die Sicherheit aller Beteiligten – nicht selten kommt es beim Familien- oder Be-treuungsgericht oder in der Strafabteilung zu mitunter aggressiven, manchmal auch gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen die Wachtmeister dann einschreiten müssen. Aber auch als erste Ansprechpart-ner oder Zuständige für die zentrale Post-stelle leisten sie elementare Dienste – nur ein Beispiel: Ist kein Justizwachtmeister da, der die eingegangene Post – in Papier-form oder elektronisch – an die zuständige Geschäftsstelle weiterleitet, damit diese

das Verfahren erfassen kann und dem Rich-ter vorlegt, kommt es erst einmal überhaupt nicht zu einem Verfahren.

t@cker: Was müsste aus Eurer Sicht getan werden, um die Arbeitssituation und damit auch die Qualität des Rechtssystems zu ver-bessern?

Julia Konrad: Im Koalitionsvertrag sind 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte genau beziffert, während beim „Folgepersonal“ von „entsprechenden“ Aufstockungen gespro-chen wird. Es ist höchste Zeit, auch dieses Personal genau zu beziffern: Wie viele Stel-len sollen im Bereich der Justizfachwirte und -fachangestellten, Gerichtsvollzieher, Justiz-wachtmeister und Rechtspfleger geschaffen werden? Wie soll das Ganze finanziert wer-den?Nur wenn die Zahl der zu schaffenden Ar-beitsplätze in allen Bereichen präzise zu-einander passt, lässt es sich abschätzen, inwieweit es zu einer dauerhaften Verbesse-rung des personellen Notstands in der Justiz kommen kann. Und während ohnehin noch nichts Konkretes geplant ist, haben sich die ersten Bundesländer schon beeilt und di-rekt anklingen lassen, dass sie aufgrund der Haushaltslage ohnehin keine neuen Stellen schaffen können, selbst wenn der Bund Zu-schüsse zugesagt hat. Als Alibi müssen die Investitionskosten für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elek-tronischen Akte (eJustice) in den Länder-haushalten herhalten …

t@cker: Reichen die im Koalitionsvertrag anvisierten Neueinstellungen denn über-haupt aus?

Julia Konrad: Die 2.000 Stellen und das pas-sende Folgepersonal, das ja im Übrigen erst noch ausgebildet werden muss, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Justiz-Per-

sonalmanagement der letzten Jahre war in vielen Ländern desolat. Einige Bundes-länder haben über Jahre überhaupt nicht ausgebildet. Und nun werden die meisten Länder in den kommenden Jahren mehr alter- und gesundheitsbedingte Abgänge verzeichnen als Zugänge. Denn, auch das ist bekannt, die Suche nach qualifiziertem Nachwuchs vom Richter bis zum Justiz-wachtmeister wird zunehmend schwierig. Es mag sein, dass man Ausbildungsplätze noch besetzt bekommt – allerdings nicht mehr, wie es eigentlich das Prinzip der Bes-tenauslese für den öffentlichen Dienst ver-langt, mit dem Anspruch, die besten Köpfe zu gewinnen. Wie im gesamten öffentli-chen Dienst müsste auch in der Justiz ein-fach mal der Geldhahn aufgedreht werden. Wer einen funktionierenden und respek-tierten Rechtsstaat haben will, braucht eine personell wie technisch optimal aus-gestatte Justiz. Punkt.

t@cker: Ist der Justizdienst denn über-haupt attraktiv für junge Leute? Scheint ja eine ziemlich aktenlastige Angelegenheit zu sein... Und wie sieht‘s mit Bezahlung, Vereinbarkeit und Perspektiven aus?

Der Arbeitsalltag ist alles andere als grau und eintönig in der Justiz. Die Berufe sind attraktiv und vielfältig, weil es ja verschie-dene Abteilungen und Gerichtsbarkeiten gibt. Wer eine Affinität zu Recht und Ge-setz hat, sich gut organisieren kann, Fle-xibilität in seiner Arbeitsweise mitbringt und in der Lage ist, auch unter Zeitdruck schnell zu reagieren und zu entscheiden, ist hier genau richtig. Über die Attraktivität des Dienstherrn lässt sich natürlich strei-ten. Die Bezahlung ist meist alles andere als rosig, allerdings ist der Beamtenstatus auch ein Attraktivitätsmerkmal, und Per-spektiven im Sinne von Fortbildung und Aufstiegsmöglichkeiten sind durchaus vor-handen. Was die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf betrifft sind wir zunehmend besser aufgestellt, vor allem die Digitalisie-rung wird noch einige neue Möglichkeiten bieten, die Vereinbarkeit weiter auszubau-en.

„Desolat“, lautet das Urteil von Julia Konrad, Bundesjugendvorsitzende der Deutschen Jus-tiz-Gewerkschaft (DJG) zum Personalmanage-ment der deutschen Justiz in den vergange-nen Jahren. Julia arbeitet als Justizfachwirtin an einem Amtsgericht in Rheinland-Pfalz.

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Seit knapp drei Jahren arbeite ich in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) der Stadt Flens-burg. Zusammen mit dem Sozialen Dienst bilden wir das Jugendamt – ein wichtiger Bereich der Stadtverwaltung, der gewährleistet, dass das Recht junger Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) eingehalten wird. Wir arbeiten sehr eng mit den Sozialpäda-gogen zusammen, um den Kindern und Jugendlichen in Flensburg ein möglichst normales Heranwachsen zu gewährleisten. Dafür werden täglich neue Jugendhilfen auf Antrag eingeleitet oder am Laufen gehalten. Während die Sozialpädagogen direkt vor Ort mit den Familien zusammenarbeiten, sind wir eher im Hintergrund aktiv. Wir kümmern uns darum, dass die Einrichtungen und Pflegefamilien immer pünktlich ihre Bezahlung erhalten und alles gesetzesgetreu abläuft. Das Gesetz, nach dem wir uns richten, ist das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Ambulante und stationäre Hilfen

In der Jugendhilfe unterscheiden wir zwi-schen den ambulanten und den stationären Hilfen. Die häufigsten ambulanten Hilfen sind die Erziehungsbeistandschaft (EB/§ 30 SGB VIII) und die Sozialpädagogische Fami-lienhilfe (SPFH/§ 31 VIII). Beide Hilfen finden vornehmlich in der Wohnung der Familie oder in neutralem Raum statt. Dabei bezieht sich die EB vor allem auf ein bestimmtes Kind der Familie. Bei der SPFH hingegen steht die gesamte Familie im Vordergrund. Beide Hil-fen werden eingesetzt, um die Eltern bei Erziehungsproblemen und die jungen Men-

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Recht auf Förderung der Entwicklung

schen bei Entwicklungsproblemen zu unter-stützen. Soweit eine ambulante Hilfe nicht mehr ziel-führend ist, wird eine stationäre Hilfe einge-leitet. Zu den stationären Hilfen zählen u. a. die Vollzeitpflege (§ 33) und die Heimerzie-hung (§ 34). Bei der Vollzeitpflege geht der meist noch sehr junge Mensch in eine Pfle-gefamilie, die vom Pflegekinderdienst or-ganisiert wird, und lebt dort wie in einer normalen Familie. Die Vollzeitpflege soll zu einer Verbesserung der Erziehungsbedingun-gen führen und kann sowohl zeitlich befristet als auch auf Dauer angelegt sein. In eine Hei-merziehung kommen die jungen Menschen,

die nicht genügend Unterstützung von ihrer Herkunftsfamilie erhalten. Sowohl die Eltern als auch die jungen Menschen können da-für ausschlaggebend sein. Nicht immer sind die jungen Menschen schwer erziehbar. Sta-tionäre Hilfen können auch aufgrund von Krankheiten oder Todesfällen der Eltern ent-stehen. Eine ähnliche Maßnahme ist die Inobhutnah-me. Diese ist keine Hilfe, sondern eine Maß-nahme des Jugendamtes, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Sie kann auch auf eigenen Wunsch des jun-gen Menschen erfolgen. Ein Antrag der sor-geberechtigten Elternteile ist in diesem Fall nicht erforderlich. Inobhutnahmefälle kön-nen sowohl im Heim als auch in einer Pflege-familie untergebracht werden.

Zeitnahe Hilfe zum Wohl des Kindes

Obwohl das SGB VIII ausdrückliche Zustän-digkeiten vorsieht, kommt es hin und wieder zu unklaren Fällen, bei denen sich die Jugend-ämter nicht einig werden – diese werden von uns geprüft. Erst wenn wir uns sicher sind, dass die örtliche Zuständigkeit bei der Stadt Flensburg liegt, geben wir das „GO“ für die Einleitung einer Hilfe. Diese Prüfung geht in der Regel relativ schnell, sodass zeitnah eine Hilfe eingeleitet werden kann. Sollte eine Maßnahme sehr dringend sein, kann auch vorläufig geleistet werden, wenn sonst das Wohl des Kindes gefährdet wäre. In der Regel läuft es so, dass ein Mitarbei-ter aus dem Sozialen Dienst Kontakt mit dem jungen Menschen aufnimmt und eine Hilfe vorschlägt, die auf seine Bedürfnis-se abgestimmt sind. In diesem Erstgespräch wird auch die Jugendhilfe von den Sorge-berechtigten beantragt. Bestenfalls schrift-

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förde-rung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemein-schaftsfähigen Persönlichkeit“, fordert das Sozialgesetzbuch. Die Jugendhilfe des Staats arbeitet an der Verwirklichung dieses Rechts, fördert, berät und unterstützt Kinder und Jugendliche und schützt sie vor Gefahren für ihr Wohl.

Von Raphael Hanold*

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lich. Daraufhin halten wir zusammen mit der Teamleitung des Sozialen Dienstes eine Fach-konferenz ab. Darin wird dann das Maß der Hilfe festgelegt und von uns gegebenenfalls Bedenken an unserer Zuständigkeit geäu-ßert. Hier haben wir die Möglichkeit, so viele Informationen wie möglich zu erhalten, um eine problemlose Einrichtung der Jugendhil-fe gewährleisten zu können. Nach der Fach-konferenz folgt das Hilfeplangespräch, bei welchem wir nicht mehr dabei sind. An die-sem Gespräch nehmen neben dem Sozialen Dienst auch die Einrichtung oder die Pfle-gefamilie, der junge Mensch, sowie seine Sorgeberechtigten teil. Soweit die Amtsvor-mundschaft als Vormund bestellt ist, neh-men teilweise trotzdem die Eltern teil. Sobald uns auch der Hilfeplan vorliegt, kön-nen wir mit der Einrichtung der Hilfe be-ginnen. Die sorgeberechtigten Elternteile erhalten von uns einen Bescheid über die Be-willigung der Jugendhilfe. Beide Elternteile werden bei einer stationären Unterbringung auch über ihre Kostenbeitragspflicht auf-geklärt. Diesem ersten Schreiben fügen wir auch einen Fragebogen hinzu, damit sie uns mitteilen können, über welches Einkommen sie verfügen. Je nach Höhe des Einkommens legen wir anhand der Kostenbeitragstabelle fest, wie hoch der zu zahlende Kostenbeitrag ist. Des Weiteren erhält die Einrichtung ein Schreiben, in welchem die Kostenübernahme durch die Stadt Flensburg zugesichert wird. Darüber hinaus müssen auch diverse Statis-tiken bedient werden, damit ein Überblick über die gewährten Hilfen geschaffen wer-den kann. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, zu prüfen, ob gegebenenfalls Kostener-stattungsansprüche bestehen. Etwaige Sozialleistungsträger wie die Deutsche Ren-tenversicherung, Familienkasse, BAföG- oder

BAB-Stelle (Studien-/Ausbildungsbeihilfen) können – soweit diese Zahlungen an die jun-gen Menschen oder die Eltern leisten – be-züglich einer Abzweigung dieser Leistungen angeschrieben werden, da nunmehr der Unterhalt durch das Jugendamt sicherge-stellt wird. Aber auch gegenüber anderen Jugendhilfeträgern können Ansprüche auf Kostenerstattung entstehen. Dies kommt beispielsweise bei Inobhutnahmen oder bei der Übernahme eines Hilfefalles von einem anderen Jugendamt vor. Die örtliche Zustän-digkeit wechselt zum Beispiel, wenn die sor-geberechtigten Elternteile verziehen. Am häufigsten wechselt die Zuständigkeit bei unseren Pflegefällen. Hier ist gem. § 86 (6) SGB VIII das Jugendamt zuständig, in des-sen Bereich die Pflegeeltern wohnen, bei denen das Kind sich seit mindestens zwei Jahren aufhält und auch auf Dauer aufhalten wird. Da Flensburg viele Pflegefamilien im Kreisgebiet hat, passiert das öfter. In diesen Fällen wird – soweit die sorgeberechtigten El-tern in Flensburg leben – die Stadt Flensburg kostenerstattungspflichtig, sobald der Fall abgegeben wurde.

Spezialfall: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Neben diesen normalen Fällen, gibt es noch die Spezialfälle. Denn im Rahmen der großen Flüchtlingswelle wurde unser Gesetz im No-vember 2015 angepasst. Nunmehr verbleiben die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, kurz „umA“ genannt, nicht mehr bei dem Ju-gendamt, welches sie aufgegriffen hat, son-dern werden an die Jugendämter verteilt, die eine geringe umA-Quote haben. Sobald ein umA in unsere Inobhutnahme-Einrichtung gebracht wurde, setzt sich das Verteilungs-verfahren in Gang: Von der Einrichtung be-kommen wir die Info, dass ein neuer umA

aufgenommen wurde. In diesen Fällen haben wir keine sorgeberechtigten Eltern, die einen Bescheid erhalten könnten. Amtsvormünder sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestellt. Daher muss zunächst nur die Einrichtung ihre Kostenzusicherung erhalten. Damit der umA weitervermittelt werden kann, muss er ärztlich untersucht und vom sozialen Dienst befragt werden. Auch die Minderjährigkeit muss im Rahmen einer Inaugenscheinnahme eindeutig festgestellt werden, da in der Re-gel keine gültigen Ausweisdokumente mit-geführt werden. Soweit alles vorliegt, wird beim Land Schleswig-Holstein die Vertei-lung beantragt und um einen Zuweisungs-bescheid gebeten. In diesem ist aufgeführt, wo der Geflüchtete unterkommen soll. Das ganze Verfahren darf höchstens einen Mo-nat andauern. Danach ist eine Verteilung ausgeschlossen. Soweit es nicht zu einer Verteilung kommt, bleibt weiterhin das Ju-gendamt Flensburg zuständig. In diesem Fall muss beim Amtsgericht eine Vormundschaft beantragt werden. Anschließend kann – so-bald eine Duldung oder Gestattung vorliegt – eine Hilfe zur Erziehung meistens in Form einer Heimerziehung eingerichtet werden. Zu unseren Aufgaben gehört es in diesem Zu-sammenhang auch, soweit notwendig für die unbegleiteten Minderjährigen Kranken-scheine auszustellen, damit diese den Arzt besuchen können, obwohl sie nicht kranken-versichert sind. Abschließend lässt sich sagen, dass unsere Tätigkeit sehr interessant und abwechslungs-reich ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag. Da wir an Fachkon-ferenzen teilnehmen und auch mal das Büro verlassen können, erhält man das Gefühl, im-mer nah am Geschehen dran zu sein.

*Raphael Hanold ist Mitte zwanzig, Mitglied der Lan-desjungendleitung der komba schleswig-holstein.

Interessant und abwechslungsreich: Kein Fall ist wie der andere, „man ist immer nah am Geschehen dran“, sagt Raphael.

Bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Flensburg kümmert sich Raphael Hanold vor allem darum, dass die Jugendhilfeleistungen ent-sprechend finanziert und angewiesen werden.

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Neues Spitzenteam I

Ein neues Spitzenteam hat die bbw jugend: Der Landesjugendtag wählte am 4. Mai 2018 in Karlsruhe Mirjam Schmidt von der Jun-gen Polizei zur Vorsitzenden. Sie folgt damit auf Daniel Jungwirth, der ebenso wie seine beiden Mitstreiter Laura Wittmer und Jörg Sobora nicht mehr zur Wahl angetreten war. Julia Nußhag und Johanna Zeller, beide von der VdV-Jugend, vervollständigen die neue Landesjugendleitung. Die neue bbw jugend Chefin hat Einiges vor – als zwei wichtige Ziele benannte Mirjam Schmidt die Rücknah-

bbw jugend

me der Kürzung der Beihilfe und eine Kam-pagne gegen Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Mirjam Schmidt ist die neue Vor-sitzende der bbw jugend. Der Lan-desjugend-ausschuss wählte sie am 4. Mai 2018 in Karls-ruhe.

vbba jugend

Neues Spitzenteam II

Auch die Geschicke der vbba jugend hält seit 4. Mai 2018 ein neues Quartett in den Hän-den: Der Bundesjugendausschuss wählte in Potsdam Sarah Colomé zur neuen Vorsitzen-den, ihre Stellvertreter sind Vivien Knölker, Jenny Florack und Rudolf Schulz.

Neue Härte bei Angriffen auf Staatsdiener

Als „eine wichtige Stütze unserer Kollegen“ hat die sbb jugend am 3. Mai 2018 eine neue Rundverfügung der sächsischen General-staatsanwaltschaft begrüßt: Bei Straftaten gegen Polizisten und Sanitäter akzeptiert der Generalstaatsanwalt künftig keine Verfah-renseinstellungen mehr. Damit will Sachsen seine Staatsdiener besser vor Übergriffen schützen. Seit dem 1. Mai gilt die jüngste so-genannte Rundverfügung von Hans Strobl, der seit diesem Jahr Leiter der Generalstaats-anwaltschaft Sachsen ist. Strobl weist seine Mitarbeiter darin an, dass sie Ermittlungs-verfahren gegen Verdächtige, die Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Soldaten oder andere Bedienstete angegriffen ha-ben sollen, praktisch nicht mehr einstellen dürfen. Die konsequentere Verfolgung rich-te sich gegen jeden, der gegen Staatsdiener vorgehe, sagte ein Sprecher der General-staatsanwaltschaft. Die Dienstanweisung trägt den Titel „Rundverfügung zur einheit-lichen Sachbehandlung von Straftaten gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte.“ Eine Verfah-

sbb jugend

renseinstellung, heißt es in Strobls Verfü-gung, komme nunmehr regelmäßig nicht in Betracht. Oft wurden bisher Angriffe auf Beamte im Hinblick auf schwerere Tatvor-würfe eingestellt, etwa, wenn sich ein Dro-gendealer gegen seine Festnahme gewehrt hatte. Das könnte nun anders werden. „Wir hoffen, dass die Rundverfügung nicht so oft angewandt werden muss und unsere Kolle-gen vor Angriffen verschont werden“, so die sbb jugend.

dbb jugend nrw

Lauf- und Team-Event

„Tu’s für dich – gesund leben und arbeiten“ lautet das Jahresthema der dbb jugend nrw. Passend dazu tritt der Verband am 6. Sep-tember 2018 in seiner diesjährigen August-Aktion beim Gesundheitslauf B2Run in Köln an: gemeinsam als #teammagenta 5,3 km rund um das RheinEnergieStadion. Bist du Mitglied und unter 40 Jahre alt? Dann lauf mit! Ein Team-Laufshirt sowie ein Fitness-Kit mit Turnbeutel, Trinkflasche, Multifunkti-onstuch und Thera-Band gibt es von der dbb jugend nrw exklusiv oben drauf. Mehr Infos findest du unter dbbjnrw.de/augustaktion

Bei Euch ist was passiert? Gibt‘s was Neues?t@cker will es wissen! Schickt Eure Post an: [email protected]

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Doppelte Premiere

Am 27. und 28. April 2018 traf sich die AG vbob jugend in Berlin und hatte dort gleich zwei Premieren: Zum ersten Mal wurde in den Räumlichkeiten des dbb berlin getagt. Und Besonderheit Nr. 2: Erstmals war die Gremiensitzung offen für Gäste – ein An-gebot, das reichlich genutzt wurde. Und so konnten die „Zuschauer“ auch gleich direkt mitdiskutieren über die anstehenden Ereig-nisse und To-dos: Intensiv erörtert wurden die Anträge der vbob jugend an den VBOB Gewerkschaftstag im Juni 2018, bei denen es insbesondere um Übernahme, Ausbildungs-kapazitäten und Arbeitszeiten geht, weitere Themen sind der Ausbau der Jugendarbeit und Verbesserung der Mitgliederdaten-bank im VBOB. Des Weiteren tauschten sich die AG-Teilnehmenden darüber aus, welche Aktionen 2018 stattfinden sollen – der Fo-kus wird wieder im Raum Köln/Bonn und in Berlin liegen. Weil sich der VBOB beim Ge-werkschaftstag ein neues Logo geben wird, wurde in der AG auch über neue Werbe-mittel mit dem neuem Logo gesprochen. Ein weiteres wichtiges Thema der AG war die Erreichbarkeit der vbob jugend für jun-ge Beschäftigte: Hieran soll weitergearbei-tet werden. In Berlin gibt es bereits eine WhatsApp-Gruppe, und weil dieser „Pilot“ sehr erfolgreich ist, soll nun auch eine ent-sprechende Köln/Bonn-Gruppe entstehen (bei Interesse einfach Nummer mit Name und Fachgruppe per E-Mail an Thomas.de-

vbob jugend

[email protected]; natürlich werden die Daten vertraulich behandelt und nicht wei-tergegeben).vbob jugend Chef Thomas de Greeff zeigte sich hochzufrieden mit dem Verlauf der of-fenen AG-Sitzung. „Der Austausch mit an-

Von wegen Gre-mienarbeit ist trocken: Beim Treffen der AG vbob jugend in Berlin herrsch-ten beste Stim-mung und reger Austausch.

deren, die noch nicht in Gremien arbeiten, bringt uns neue Perspektiven, und umge-kehrt können unsere Gäste eigene Themen anbringen. Über diesen Input freuen wir uns und nehmen ihn sehr gerne in unsere Arbeit auf“, so de Greeff.

Unsere Hilfe kennt keine Grenzen. Unsere Mittel leider schon. Spenden Sie jetzt.

Spendenkonto: 41 41 41 BLZ: 370 205 00 www.DRK.de

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#RechtsstaatVor dem Gesetz sind alle gleich

Vor dem Gesetz sind alle gleich – so lau-tet das wichtigste Grundprinzip des Rechts-staats. Die Idee eines Staates, in dem das Gesetz herrscht und der allen Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet, dass sie sich auf dieses Gesetz und ihre Rechte gleichberech-tigt berufen und verlassen können, entstand schon in der griechischen Antike. Die Philo-sophie der Aufklärung nahm die ebenfalls aus der Antike stammende Naturrechtsleh-re wieder auf: Jeder Mensch besitzt in seiner Natur begründete, angeborene Rechte. Dies sind vor- oder überstaatliche Rechte, die der Staat nicht verleihen, sondern nur garantie-ren kann. Bürgertum gegen monarchische Obrigkeit

Ausgehend von diesen Grundüberzeugun-gen setzte im Deutschland des 19. Jahr-hunderts das Bürgertum die Prinzipien des liberalen Rechtsstaates durch: Die wirt-schaftlich Aufstrebenden und entsprechend Einflussreichen erkämpften sich ihre libera-len Prinzipien gegen den monarchischen Ob-rigkeitsstaat, der die Bürger als Untertanen

bevormundete. Denn die politische Ideolo-gie des Bürgertums, der Liberalismus, for-derte die Beseitigung aller Schranken, die die Selbstentfaltung des Individuums behinder-ten. Der Staat sollte sich darauf beschränken, die politische Freiheit und die ungehinder-te wirtschaftliche Betätigung der Bürger zu garantieren. Damit entstand auch der Be-griff „Rechtsstaat“, der seitdem eine zentrale Rolle in der deutschen Rechts- und Verfas-sungsgeschichte spielt. Die meisten ande-ren Staaten kennen den Begriff nicht, dort ist Rechtsstaat gleichbedeutend mit Verfas-sungsstaat oder Demokratie.

Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz

Drei Grundprinzipien machen den Rechts-staat aus: Alles staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden (Rechtssicherheit), vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich (Rechts-gleichheit) und unabhängige Gerichte schüt-zen die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates (Rechtsschutz). In der Wirtschaft soll nach den Grundsätzen des liberalen Rechtsstaates das freie Spiel der Kräfte herr-schen, Produzenten und Konsumenten sol-len ihre wirtschaftlichen Interessen ohne staatliche Eingriffe verfolgen können. Der Staat soll lediglich durch rechtliche Rege-lungen die Voraussetzungen dafür schaffen: Garantie des Privateigentums, freier Wett-bewerb, Gewerbefreiheit, Vertragsfreiheit, freier Handel.

Wir leben in ihm, Tag für Tag, Nacht für Nacht, jahrein, jahraus, ist er eine Selbstverständ-lichkeit: der Rechtsstaat. t@cker fasst für Euch hier einmal kurz zusammen, was es mit diesem Rechtsstaat eigentlich genau auf sich hat, warum er schon vor tausenden Jahren ein angestrebtes staatsorganisatorisches Modell des Zusammenlebens von Menschen war und leider noch immer nicht für alle auf diesem Planeten eine Selbstverständlichkeit ist.

Der Rechtsstaat im GrundgesetzDer konkrete Begriff „Rechtsstaat“ kommt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-land nur einmal vor, in Art. 28 als verbindliche Verfassungsordnung für die Länder; für den Bund wird er damit vorausgesetzt. Der Rechtsstaat findet seinen Ausdruck vor allem in der Garantie der Grundrechte und in der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.

Artikel 28(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republi-

kanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. (...)

Darüber hinaus wird er in vielen Artikeln des Grundgesetzes näher beschrieben. Zu den wichtigsten gehören:

Artikel 20(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 19(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. (...)

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Freie Entfaltung und soziale Frage

Die Freiheits- und Rechtsgarantien des libe-ralen Rechtsstaates sind bis heute wesent-liche Bestandteile des Rechtsstaates. Sie erwiesen sich im Lauf der Geschichte jedoch als ergänzungsbedürftig: Schon im 19. Jahr-hundert wurde offenkundig, dass der unge-hemmte Wirtschaftsliberalismus die soziale Ungleichheit und die daraus folgenden sozi-alen Missstände derart verschärfte – so war der Staat zum Eingreifen gezwungen war. Damit setzte eine Entwicklung ein, die zum modernen Sozialstaat führte. Das Grund-gesetz verknüpft dementsprechend auch Rechtsstaat und Sozialstaat zum sozialen Rechtsstaat. Weitere Erfahrungen zeigten, dass die bloße Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz, also der nur formale Gesetzes-staat, keinen Schutz vor staatlicher Willkür bietet: Das nationalsozialistische Herr-schaftssystem unter Adolf Hitler „kleidete“ seine Unrechtsmaßnahmen formal in Ge-setze, vom Ermächtigungsgesetz bis zu den Rassengesetzen, und zerstörte damit den Rechtsstaat. In der DDR herrschte die „sozi-alistische Gesetzlichkeit“, in der das Recht dazu diente, den Willen der Partei zu vollzie-hen. Die bloß formale Bindung der Staatsge-walt an das Gesetz reichte also offensichtlich nicht aus, um den Rechtsstaat zu bewahren. Hinzutreten muss die inhaltliche Bindung an eine höherrangige Wertordnung, zum Bei-spiel an das Naturrecht. Das formale Prinzip

des Gesetzesstaates muss ergänzt werden durch das inhaltliche, materielle Rechts-staatsprinzip. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen genau dieser oberste Grundwert, dem alle staatliche Gewalt ver-pflichtet ist.

Das Gegenteil: Unrecht, Willkür, Despotie

In diesem sozialen Rechtsstaat können die Menschen ihre Meinung frei äußern, hier finden freie Wahlen statt, und mehrere Par-teien vertreten die unterschiedlichen Mei-nungen der Bürger in einem Parlament. Das Gegenteil des demokratischen Verfassungs-staats, also des Rechtsstaats, ist der tota-litäre Staat: Eine politische Herrschaft, die die Bürger vollkommen unterwerfen will. Ein solcher Staat versucht, alle Bereiche des Lebens – Beruf, Familie, Erziehung, Freizeit, mitunter auch den religiösen Glauben – zu kontrollieren, also die totale Macht auszu-üben. Dieses System lässt keine anderen Meinungen und Parteien zu. Wer versucht sich aufzulehnen, wird oft grausam verfolgt – mit oder ohne rechtliche Grundlage. So war es zum Beispiel im Faschismus, im Na-tionalsozialismus und im kommunistischen System der Sowjetunion unter dem Diktator Josef Stalin. Und noch heute findet sich die-ses „politische Gegenmodell“ zum Rechts-staat in der Welt: Die Zwangsherrschaft über ein Volk durch einen Diktator, eine Par-tei oder Gruppen von Menschen bildet nach

wie vor einen nicht unwesentlichen Anteil an den Staatsformen rund um den Globus. Die Organisation „Freedom House“ ermittelt jährlich einen weltweiten Status der „frei-en“ und „unfreien“ Staaten – 2018 berichtete sie unter der Überschrift „Demokratie in der Krise“, dass 39 Prozent der Weltbevölkerung zwar in Freiheit lebten, immerhin 37 Pro-zent jedoch aufgrund der undemokratischen Struktur des Staats, in dem sie leben, nicht frei in ihren Entscheidungen seien. Freie Mei-nungsäußerung und freie Wahlen sind aus-geschlossen, Gewaltenteilung besteht nicht, der Schutz der Grundrechte ist nicht vorhan-den. Justiz, Polizei, staatliche Behörden und das Militär arbeiten in diesen Staaten nicht für das Volk, sondern für einen Diktator oder ein Regime. Presse und Medien werden zen-siert, es herrscht Willkür, teilweise Terror. Zu den Ländern, die derzeit diktatorisch regiert werden, zählen unter anderem Nordkorea, Saudi-Arabien, Kuwait und Burma. Eine Stu-die der Bertelsmann-Stiftung zählte Anfang des Jahres insgesamt 58 der 129 Staaten zu den Autokratien, davon 40 als Diktaturen im engeren Sinn. Insgesamt leben in diesen Staaten 3,3 Milliarden Menschen. Höchste Zeit also, dass der soziale Rechtsstaat auch zum Exportschlager wird.

Frei und unfrei: Die Organisation „Freedom House“ ermittelt jährlich den Status „freier“ und „unfreier“ Staaten weltweit. 2018 leb-ten demnach 39 Prozent der Weltbevölkerung frei, 37 Prozent unfrei – es gibt also nach wie vor ein klares Demokratie- und Rechtsstaats-defizit.

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10 Jahre Partnerschaft dbb vorsorgewerk und Wüstenrot

Bausparen hat traditionell für die Vermö-gensbildung und den Erwerb von Wohn-eigentum im öffentlichen Dienst eine herausragende Bedeutung. Nicht nur besitzt die überwiegende Mehrzahl der Beamten und Tarifbeschäftigten einen Bausparver-trag. Regelmäßiges und diszipliniertes Be-sparen eines Bausparvertrags dürfte auch ein wesentlicher Grund für die weit über-durchschnittliche Immobilieneigentumsquo-te bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sein. Denn durch Bausparen kann das für den Eigentumserwerb erforderliche Ei-genkapital aufgebaut oder durch den Einsatz von Bauspardarlehen im Finanzierungsmix die Zinsbelastung gesenkt. Aktuell gewinnt Bausparen übrigens für die Instandhaltung und Modernisierung von Bestandsimmobi-lien an Bedeutung. Nicht zuletzt ist der Bau-sparvertrag eine kluge „Versicherung gegen steigende Zinsen“ (so die Stiftung Warentest der Zeitschrift Finanztest vom Februar 2018).

Starke Partnerschaft

„Attraktive und nachhaltige Bauspar- und Baufinanzierungsangebote mit spürbaren

Bereits seit 10 Jahren profitieren die Mitglieder der Einzel- und Fachgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion und ihre Angehörigen über das dbb vorsorgewerk und seinem Kooperationspartner, der Wüstenrot Bausparkasse, von besonders attraktiven und maßge-schneiderten Produkten und Tarifen rund ums Bausparen und Baufinanzierung.

Zwei starke Partner

Mitgliedsvorteilen sind außerordentlich re-levant – für die Wohneigentumsbildung unserer Mitglieder und als Instrument zur Mitgliedergewinnung für die dbb-Mitglieds-gewerkschaften“, betont Dr. Alexander Schrader, Geschäftsführer des dbb vorsor-gewerk. „Diesen Anspruch erfüllt Wüstenrot mit Bravour seit nunmehr über 10 Jahren“, so Schrader.

Die Wüstenrot Bausparkasse ist nicht nur Erfinder des Bausparens; die zweitgrößte Bausparkasse in Deutschland zeichnet sich heute mit rund 3 Millionen Kunden, über 3 Millionen Bausparverträgen, über 100 Milli-arden Euro Bausparsumme und rund 2.000 Außendienstmitarbeitern aus. Und: Nicht zuletzt dank der Kooperation mit dem dbb vorsorgewerk versteht sich Wüstenrot auch als die Bausparkasse für den öffentlichen Dienst.

Exklusive Angebote

Von den Bauspartarifen von Wüstenrot, die speziell auf die Bedürfnisse unterschiedli-cher Zielgruppen zugeschnitten wurden,

Informiert Euch bei den Kollegen der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk:

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 030. 4081 6444.

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profitieren auch die verschiedenen Berufs-gruppen im öffentlichen Dienst. Einzigartig am Markt und exklusiv für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen ist übrigens die in den Bausparbedingungen verbriefte Erspar-nis von 50% der Abschlussgebühr bei einem Wüstenrot-Bausparvertrag.

In der Baufinanzierung bietet Wüstenrot im Rahmen der Kooperation mit dem dbb vor-sorgewerk eine breit gefächerte Palette von Finanzierungsmodellen für die unterschied-lichsten Finanzierungsbedürfnisse der Mit-glieder. Besonders lukrativ: dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder) profitieren bei ausgewählten Finan-zierungs-Modellen von 0,15%-Punkten Zins-vorteil für die Baufinanzierung, der über die gesamte Laufzeit des Darlehens mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen kann. Die ak-tuellen Zinssätze und der Vorteil lassen sich bequem online berechnen: www.dbb-vor-teilswelt.de/baufinanzierung

Die Kooperationsangebote von Wüstenrot und dbb vorsorgewerk wurden seit 2008 kontinuierlich weiterentwickelt und werden von den Mitgliedern und dbb-Mitgliedsge-werkschaften sehr gut angenommen. Bei Hochrechnung der seit Beginn der Koope-ration von Mitgliedern und Angehörigen in Anspruch genommenen Mitgliedsvorteile und -nachlässe in den Segmenten Bausparen und Baufinanzierungen ergibt sich ein Ge-samtbetrag an Vergünstigungen in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro. „Dies ist ein wichtiger fi-nanzieller Beitrag zur Mitgliedergewinnung und – bindung im dbb“, unterstreicht Alex-ander Schrader vom dbb vorsorgewerk.

Große Verlosungsaktion

Aus Anlass des Jubiläums verlost das dbb vorsorgewerk gemeinsam mit Wüstenrot 10 hochwertige Produkte für Haus & Gar-ten - wie einen Gas-Grill, Wassersprudler oder ein Funk-Alarmanlagen-Set. Chancen auf die Jubiläumsgewinne haben alle dbb-Mitglieder, die bis zum 31.12.2018 online unter www.dbb-vorteilswelt.de am Ge-winnspiel teilnehmen.