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6.-8. Oktober ROGA 2017 Gewerbeausstellung Rothrist NACHHALTIG www.roga-rothrist.ch Ausstellerhandbuch

6.-8. Oktober ROGA 2017 - gvr.ch · Die möglichen Einsatzzeiten sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich und müssen dort bereits bei der Anmeldung angegeben werden. Eine Abrechnung

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6.- 8. Oktober

ROGA 2017Gewerbeausstellung Rothrist

NACHHALTIGwww.roga-rothrist.ch

Ausstellerhandbuch

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OK ROGA 2017

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Elfriede Amenitsch

Ressort: Restauration

komfortables Sehen ALLEMANN

Fritz Scheidegger Ressort: Marketing, Presse, Events, Tombola

André Moor

Ressort: Finanzen

Andy Bühler Ressort: Stv. Bau-Chef (ohne Standbau im Innenbereich), Infrastruktur, Sicherheit, Verkehr, Zuteilung und Betreuung der Stände im Aussenbereich

Mauro De Salvador Ressort: Bau-Chef (ohne Standbau im Innenbereich), Infrastruktur, Sicherheit, Verkehr, Zuteilung und Betreuung der Stände im Aussenbereich

Kurt Moor Ressort: Sekretariat, Zentrale Dienste, Ausschreibung, Anmeldungen, Auskunftsstelle

Manfred Werner Ressort: Standbau, Ausstellerbetreuung, Zuteilung und Betreuung der Stände im Innenbereich (Saal, Halle, Zelt)

H.R. Moor AG Sennhofgarage

4852 Rothrist

OK ROGA 2017

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Anmeldung ROGA 2017 06. – 08. Oktober 2017 Anmeldeschluss: 30. November 2017 Aussteller / Kontaktdaten: Aussteller Name: ……………………………………. Tel. ………………………………………………..

Sachbearbeiter: ………..……………………………. Fax: ……………………………………………….

Adresse: ……………………………………………… Mobile: ……………………………………………

PLZ / Ort: …………………………………………….. Email: …………………………………………….. ___________________________________________________________________________________ Gewünschte Standgrösse

1. Stand des offiziellen Standbauers Halle in oder Zelt Anzahl m2: ………….

a. O eine Verkaufsfront O Eckstand O Kopfstand O Inselstand (entsprechende Standform bitte ankreuzen)

2. Eigener Stand in Halle oder Zelt Anzahl m2: ………….

3. Eigener Stand im Freigelände Anzahl m2: …………

4. Micro-Stand O unbemannt O bemannt

Die entsprechenden Stand-Preise entnehmen Sie bitte dem Ausstellerreglement, das Sie per Post oder Email erhalten haben.

Zusätzliche Installationen (Kosten nach Aufwand) Für die Planung ist es wichtig, wenn Sie uns mitteilen, welche Geräte Sie an Ihrem Stand installieren möchten. 240 Volt O Kühlschrank O Kaffeemaschine O Wasserkocher O zusätzliche Standbeleuchtung (ca. ………. Watt) O Computer O Internet

400 Volt O Backofen O Friteuse O Kochfeld ___________________________________________________________________________________ Zusätzliche Aussteller auf dem Stand:

1. Name: ………………………………………………….. Mitglied GVR O ja O nein

2. Name: ………………………………………………….. Mitglied GVR O ja O nein

3. Name: ………………………………………………….. Mitglied GVR O ja O nein

4. Name: ………………………………………………….. Mitglied GVR O ja O nein

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum: Stempel, Rechtsgültige Unterschrift:

____________________ __________________

___________________________________________________________________________________

Einsenden an: Gewerbeverein Rothrist, OK Roga 2017, Postfach, 4852 Rothrist

Oder Fax: 062 785 20 80 oder Email: [email protected]

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Basisstand(Stand des offiziellen Standbauers)

Alle Aussteller haben den gleichen Basisstand.

Für das einheitliche Erscheinungsbild werden alle Stände gleich ausgerüstet.

Innerhalb der Standfläche können die Aussteller ihre Firma präsentieren.

Grundausstattung Basisausstattung

Wände in Syma System gebaut, Höhe 2.5 Meter

Wandfarbe weiss (4mm Dünnspann)

Beschriftungspylone weiss mit einheitlicher Basisbeschriftung (Freifläche für

Zusatzgrafik und Beschriftung)

Als Alternative ist eine Blendenbeschriftung möglich.

Beleuchtungsträger zur Befestigung der Leuchten und Dachsegel

Stromanschluss 220V Verteiler (je nach Position des Standes am Boden

oder an der Wand)

2500

3000

3000

MUSTERSTAND

Syma – System> Wand 4 mm

Beleuchtungsträger> 200 x 200 mm

Pylonenbeschriftung> 870 x 200 mm

Stromanschluss> Platzierung individuell

WORKER AG

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Standbeschriftungspylone Standbeschriftung

Alle Aussteller haben die gleiche Basisbeschriftung.

Die Fläche vom Boden bis Oberkant (2m) darf individuell gestaltet werden.

Grundausstattung Basisausstattung

Pylonenfarbe weiss (4mm Dünnspann)

Standardbeschriftungsbalken schwarz (200mm/ca1000mm)

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Micro-Auftritt

Micro Werbewand (Unbemannt)

Rückwand 2.5m hoch x 2m breit

Grafikplatte 120cm x 80cm

Digitaldruck

Micro-Stand (Bemannt)

Grudfläche ca. 2m x 1.5m

Teppichboden anthrazit

Rückwand 2.5m hoch x 2m breit

Grafikplatte 120cm x 80cm

Digitaldruck

Falttheke

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6.- 8. Oktober

ROGA 2017Gewerbeausstellung Rothrist

NACHHALTIGwww.roga-rothrist.ch

Reglement

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Aussteller-Reglement der Rothrister Gewerbeausstellung ROGA 2017

Offizielle Adresse: Gewerbeverein Rothrist ROGA 2017 Postfach 4852 Rothrist

Einleitung Das vorliegende Reglement dient als Grundlage und Vertragsbasis für die üblicherweise alle drei Jahre stattfindende Gewerbeausstellung. Im Jahre 2017 findet diese vom 06. bis 08. Oktober statt. Der Einfachheit halber wird in diesem Reglement nur die männliche Form verwendet. Das vom Gewerbeverein Rothrist (nachfolgend GVR) bestellte Organisationskomitee (nachfolgend OK) schliesst auf Basis dieses Reglements mit seinen Aussteller einen Ausstellungsvertrag ab. Dieser gilt als zustande gekommen, wenn eine schriftliche Anmeldung mit dem ausgegebenen Anmeldeformular vorliegt und diese Anmeldung vom OK angenommen wird. Die Bedingungen des Reglements lauten: 1. Annerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung anerkennt der Aussteller, wie auch seine Beauftragten, die Bedingungen als verbindlich und verpflichtet sich, alle Anweisungen des OK zur Benützung der gemieteten Standflächen, die Benützungsordnung des Ausstellungsgeländes sowie die Vorgaben im Ausstellerreglement einzuhalten. Das Anmeldeformular muss ordnungsgemäss ausgefüllt, rechtsgültig unterzeichnet und termingerecht eingereicht werden. Der Offizielle Anmeldeschluss ist der 30. November 2016 Die Belegung einer Ausstellungsfläche an einer früheren Ausstellung gibt keinen automatischen Anspruch auf die Wiederzuteilung derselben Fläche. Für die Platzierung ist unter Anderem auch die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen massgebend.

2. Thema

Die ROGA 2017 steht unter dem Motto „Nachhaltigkeit“. Der Mensch und die Umwelt werden im Mittelpunkt der Ausstellung stehen. Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand oder Ausstellungsfläche (oder Teile davon) nach diesem Thema und auf seine Branche bezogen, auszurichten. Das Thema ist bei der Bevölkerung und in der Wirtschaft in aller Munde. Nachhaltig heisst nicht nur Glas, Altpapier und PET zu sammeln, oder die Umwelt zu schonen. Nachhaltigkeit hat viele weitere Gesichter. Nachhaltigkeit heisst Verantwortung übernehmen, in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Die Möglichkeit der Visualisierung und die Umsetzung des Themas sind für jeden einzelnen Aussteller sehr vielfältig. Das OK hilft bei Fragen zu diesem Thema sehr gerne.

3. Zulassungsbedingungen

Als Aussteller kommen in einer ersten Anmeldephase alle Mitglieder des GVR in Betracht (siehe auch Pos. 4 „Platzierungswünsche“).

Sollte die Ausstellungsfläche in der ersten Phase nicht durch die GVR-Mitglieder besetzt werden können, behält sich das OK vor, die Anmeldungen auf Gewerbetreibende,

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Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, Berufsverbände, öffentliche Institutionen sowie Vereine und Organisationen, welche sich der Öffentlichkeit präsentieren wollen, auszuweiten. Nach abgeschlossener Zuteilung der Standfläche wird jedem Aussteller die bearbeitete Anmeldung mit der zugewiesenen Standfläche vom OK schriftlich bestätigt und vom Aussteller gegengezeichnet. Damit werden die Teilnahmebedingungen rechtskräftig. Das OK ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn es sich herausstellt, dass diese aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erfolgte, oder wenn die Voraussetzungen zur Zulassung nicht mehr bestehen. Eine Weitervermietung von Ständen ist untersagt. Die Teilnahme von Mitausstellern auf dem gleichen Stand ist jedoch erlaubt und kann die Attraktivität der einzelnen Stände erhöhen. Mitaussteller müssen durch den Hauptaussteller angemeldet und vom OK bewilligt werden. Mitaussteller sind Unternehmen, die in irgendeiner Form in Erscheinung treten, sei es durch physische Präsenz, oder auch nur durch das Ausstellen von Exponaten oder Werbeunterlagen, Adress- oder Hinweistafeln. Mitaussteller bezahlen eine pauschale Gebühr, die dem Hauptaussteller verrechnet werden (siehe Pos. 5). Grundgebühr, Mitausstellergebühr und die Standkosten werden vor der Ausstellung in Rechnung gestellt. (Zahlungskonditionen 30 Tage). Die Zahlungsfrist muss unbedingt eingehalten werden.

4. Zuteilung der Standflächen Das OK erstellt aufgrund der in der Anmeldung gewünschten Standfläche Platzierungspläne, aus denen die individuelle Standzuteilung des Ausstellers ersichtlich ist. Das OK ist berechtigt, im Interesse des Gesamtkonzeptes die beantragte Standfläche anzupassen. Diese Korrekturen müssen verhältnismässig sein. Für die Verrechnung des Standes gilt die tatsächlich zugewiesene Fläche. Bei der Zuteilung der Standfläche ist für die Prioritätensetzung der Eingang der Anmeldungen für das OK von Bedeutung. Auf jeden Fall ist die schriftliche, gegengezeichnete Bestätigung samt Standplan verbindlich. Platzierungswünsche werden als solche entgegengenommen und wenn möglich berücksichtigt. Kann sich ein Aussteller mit dem ihm zugewiesenen Platz nicht einverstanden erklären, hat er die Möglichkeit beim OK eine schriftlich begründete Einsprache zu erheben. Dies hat vor der Gegenzeichnung der schriftlichen Ausstellerbestätigung zu erfolgen.

5. Standbau Die Miete eines durch den Standbauers erstellten Messestandes beinhaltet folgende Minimalleistungen:

Wände und System weiss (Höhe 2.5 Meter) eine Standbeschriftung Beleuchtungsträger/Gitterträger 20/20cm an Standfront Eine Steckdose 240 Volt / max. 2000 Watt

Standbau in Eigenregie im Innenbereich:

die maximale Wandhöhe darf 2.5 Meter nicht überschreiten Abweichungen müssen vorgängig vom OK bewilligt werden Eine Steckdose 240 Volt / max. 2000 Watt

Ausserhalb der gemieteten Flächen (v.a. im Gangbereich) dürfen keine Waren oder Reklamen platziert werden! Alle Zusatzleistungen wie zusätzliche Beleuchtung, stärkere Stromanschlüsse, Wasser, Abwasser, zusätzliche Wände oder sonstige Sonderwünsche werden direkt von dem vom OK bestimmten Standbauer / Handwerker verrechnet. Solche Zusatzleistungen sind dem OK mit der Anmeldung anzumelden. Führen Überbelastungen zu Stromausfällen und allfälligen Schäden, so geht deren Behebung zu Lasten des verursachenden Ausstellers.

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6. Preise

Für die Miete eines Standes wird eine m2-abhängige Preis und teilweise eine Grund- und/oder Zusatzgebühr pro Aussteller erhoben. In dieser Gebühr sind unter anderem die Kosten von Infrastruktur, Eröffnungsapéro, Werbung, Sicherheitsdienst, Organisation und Administration abgedeckt. Grundpauschale Für GVR-Mitglieder CHF 300.00 Für Nicht-GVR-Mitglieder CHF 1100.00

Standpreise Stand des offiziellen Standbauers

mit einer Verkaufsfront (Standard) CHF 152.00/m2 mit zwei Verkaufsfronten (Eckstand) + 15% mit drei Verkaufsfronten (Kopfstand) + 20% mit vier Verkaufsfronten (Inselstand) + 30%

Mindestgrösse 12 m2 und nur im gedeckten Gelände (Halle, Zelt, Saal) möglich

Eigenbau innerhalb des gedeckten Geländes (nur ab 30m2 möglich) 30m2 bis 49m2 CHF 72.00/m2 ab 50m2 CHF 64.00/m2

Stände in Eigenbau sind grundsätzlich nur im Zelt und Abweichungen von dieser Weisung nur nach Absprache mit dem OK möglich. Die Masse der Normstände sollten, wenn immer möglich, eingehalten werden (Höhe max. 2.50 m)

Eigenbau im Freigelände (auch Fz-Ausstellungen, Marktstände, Ausstellungswagen) CHF 32.00/m2 (ohne Ausstellfläche im Innenbereich zusätzliche Grundgebühr von CHF 600.00 für GVR- und Nicht-GVR-Mitglieder)

Micro-Stände (gemäss Vorlage im Anhang, pauschal ohne Grundgebühr)

Mit Personal vor Ort (max. 2 Personen pro Stand) CHF 1200.00 Unbegleitete Stände (ohne Personal vor Ort) CHF 800.00 Die Anzahl der Micro-Stände ist beschränkt. Buchung gemäss Eingang der Anmeldungen.

Mitaussteller auf einem offiziell gemeldeten Stand bezahlen folgende Gebühren: Nicht-GVR-Mitglied (als Mitaussteller) CHF 800.00 GVR Mitglied (als Mitaussteller) CHF 450.00

Werbeblache / Plakat (Blachen und Plakate max. 4 m2 ausserhalb des eigenen Standes) CHF 200.00

Für Restaurationsbetriebe, Schausteller oder vom OK eingeladene Organisationen gelten spezielle Regelungen.

7. Konditionen

Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Die Rechnung für die Ausstellungsgebühren erfolgt nach definitiver Zuteilung des Standplatzes. Das Fälligkeitsdatum der Bezahlung ist unbedingt einzuhalten. Das OK kann einen Aussteller ausschliessen, wenn die Gebühren nicht spätestens 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn einbezahlt sind.

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Bei einem Rücktritt vom Ausstellervertrag bis am 31.05.2017 wird eine Umtriebsentschädigung von 30% der Kosten für den reservierten Stand erhoben. Nach diesem Datum haftet der Aussteller für die volle Platzmiete. Die Bezahlung der Ausstellungs- und Mitausstellergebühren berechtigt jeden Aussteller und Mitaussteller für die Teilnahme am Eröffnungsapéro mit zwei Personen. Die Eröffnung findet am Freitag 06. Oktober 2017 um 17.00 Uhr statt.

8. Aufbau-, Abbau- und Öffnungszeiten WICHTIG: Jeder Aussteller verpflichtet sich, für den Auf- und Abbau der allgemeinen Infrastruktur (Zelt, Verkehr, Sicherheit, etc.) für mindestens fünf (5) Mannstunden einen Helfer zu stellen! Für den Einsatz von diesen 5 Stunden werden CHF 300.- des Grundbeitrages rückerstattet. Für den Einsatz der Helfer und deren Stundenkontrolle, ist der Bauchef (oder Stv.) zuständig. Die möglichen Einsatzzeiten sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich und müssen dort bereits bei der Anmeldung angegeben werden. Eine Abrechnung und (mögliche) Rückvergütung erfolgt nach der ROGA 2017.

Aufbau der eigenen Stände, ab Mittwoch 04. Okt. 2017 13.00 Uhr (Individualstände nach Absprache mit OK) Stand bereit um Freitag 06. Okt. 2017 15.00 Uhr Abbau der Stände, aufräumen ab Sonntag 08. Okt. 2017 17.00 Uhr Hallen und Zelt, geräumt bis Montag 09. Okt. 2017 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Ausstellung Freitag 06. Okt. 2017 17.00 – 22.00 Uhr (Besucherzeiten) Samstag 07. Okt. 2017 10.00 – 22.00 Uhr Sonntag 08. Okt. 2017 10.00 – 17.00 Uhr Für die Restaurationsbetriebe gelten eigene Öffnungszeiten, welche mit dem OK abgesprochen werden. Die Hallen werden aus Sicherheitsgründen 20 Minuten nach Ende der Öffnungszeiten der Ausstellung geschlossen. Ebenso schliessen auch Restaurationsbetriebe, die sich in der Ausstellung befinden. Die Stände müssen am Freitag 06. Okt. 2017 um 15.00 Uhr für die Feuer- und Sicherheitsabnahme fertig gestellt sein. Am Sonntag 08. Okt. 2017 dürfen vor dem offiziellen Ausstellungsende um 17.00 Uhr keine Stände (auch nur teilweise) geräumt werden.

9. Zufahrt zur Ausstellung Es ist beim Auf- und Abbauen unbedingt darauf zu achten, dass die Zufahrt zu den Ausstellungshallen und –zelte nicht unnötig lange blockiert werden. Während der Ausstellung ist die Zufahrt vor die Hallen nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen (Feuerwehr, Sanität, etc.) sind die Zufahrten und Notausgänge während der Ausstellung freizuhalten.

10. Versicherung

Das OK schliesst für die allgemeinen Risiken der Ausstellung eine Haftpflichtversicherung ab. Es wird empfohlen, dass jeder Aussteller / Mitaussteller eine Versicherung für die eigenen Risiken abschliesst. Der Aussteller trägt ausdrücklich alle Folgen selber, die aus der Unterlassung dieser Versicherung entstehen können.

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11. Verschiedenes

Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine leicht brennbaren Materialien (Dekorationen, etc.) verwendet werden. Beim Gebrauch von Kerzen oder offenem Feuer ist die grösstmögliche Sorgfalt anzuwenden. Vor Ausstellungsbeginn werden alle Stände von der Feuerwehr auf diese Bestimmung hin kontrolliert. Missstände müssen zu Lasten des Ausstellers behoben werden.

Geplante Attraktionen, Unterhaltung etc. seitens der Aussteller sind dem OK zwecks

Koordination und Ankündigung rechtzeitig zu melden.

Der Verkauf von Waren während der Ausstellung am eigenen Stand ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

Übermässige Lärm- und Geruchsbelästigung (laute Musik, überlaute Produktanpreisungen,

„laute Arbeiten“ und Vorführungen, etc.) sind zu unterlassen.

Die Standreinigung sowie Entsorgung von Abfall, der vor, während und nach der Ausstellung anfallen, ist Sache des Ausstellers.

Die Auflagen der kantonalen Lebensmittelkontrollstelle sowie das Jugendschutzgesetz sind

einzuhalten.

Die Ausstellung ist vom Donnerstag 5. Oktober 17.00 Uhr bis am Montag 9. Okt. 12.00 Uhr ausserhalb der Öffnungszeiten bewacht.

Für nicht rechtzeitig abtransportierte Ausstellungsgüter oder Abfälle nach der Ausstellung

übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Allfällige Umtriebe gehen zu Lasten des entsprechenden Ausstellers.

Entscheide und Weisungen des OK sind verpflichtend und endgültig.

12. Verzicht auf Durchführung

Müsste auf die Durchführung der ROGA wegen nicht vorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt verzichtet werden, können die Aussteller keine Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Einbezahlte Gebühren werden den Ausstellern, nach Abzug bereits getätigten Ausgaben und entstandenen Kosten, zurückerstattet.

13. Zuwiderhandlung

Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller das Ausstellungsreglement. Wer Weisungen des OK nicht befolgt, kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche von der Ausstellung ausgeschlossen werden. Auf schriftliche Verwarnung hin kann das OK alles Nötige zur Einhaltung der Vorschriften auf Kosten des verursachenden Ausstellers durchführen lassen.

Gerichtsstand ist Rothrist Rothrist, im September 2017

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Konzept

Der Ein-und Ausgang am selben Ort.

Der Kern ist der DORFPLATZ. Hier werden Auftritte, Unterhaltung, kulinarische

Verköstigung geboten und dient als Begegnungszone.

Nach Ausstellungsschluss ist die Bar und Eventzelt verlängert offen.

Kulinarisch wird einiges geboten. Anbauzelte für kulinarische Zubereitung sind

nach Bedarf möglich.

Zelt Ausstellerohne Podest

Halle 27m/45m

Sonderausstellung

Küchenzelt

Ein-/Ausgang

Parkplatz

Zelt Ausstellermit Podest

Restaurant“DORFPLATZ“

Aussenausstellung

Aussenausstellung

Bäckerei WälchliBistro30m2

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Individuallösung

Damit Ihr Auftritt ein Erfolg wird, erarbeiten wir Ihre individuelle Lösung.

Von der Lösungsfindung, Konzepterstellung bis zur Ausführung stehen wir Ihnen

gerne bei.

Die Firma IMAGEWORKER ist für Firmenauftritte auf Messen und Ausstellungen

spezialisiert.

Manfred Werner

IMAGEWORKER AG

Rüesselerweg 3

4623 Neuendorf

062 398 21 38

[email protected]

www.imageworker.ch

Individuallösung

en

nach

Absprache

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15 www.roga-rothrist.ch

Standattraktionen

Damit Ihr Zielpublikum auch auf Ihrem Stand unterhalten wird, sind individuell

auf Ihre Bedürfnisse angepasste Standattraktionen bei IMAGEWORKER erhältlich

Von der Organisation bis zur Ausführung stehen wir Ihnen zur Seite.

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!

Manfred Werner

IMAGEWORKER AG

Rüesselerweg 3

4623 Neuendorf

062 398 21 38

[email protected]

www.imageworker.ch

Individuallösung

en

nach

Absprache

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Mietmöbel

StehtischAluminium D60cm

Mietpreis SFr. 65.00 Stückzahl_________ Total_________

BistrotischAluminium D60cm

Mietpreis SFr. 59.00 Stückzahl_________ Total_________

BesprechungstischAluminium D90cm

Mietpreis SFr. 68.00 Stückzahl_________ Total_________

Stuhl AluAluminium

Mietpreis SFr. 25.00 Stückzahl_________ Total_________

StuhlStoff, leicht gepolstert

Mietpreis SFr. 45.00 Stückzahl_________ Total_________

BarhockerZ-Hocker mit Polster in kunsleder

Mietpreis SFr. 35.00 Stückzahl_________ Total_________

Stuhldiverse Typen nach Absprache

Mietpreis SFr. 50.00 Stückzahl_________ Total_________

Barhockerdiverse Typen nach Absprache

Mietpreis SFr. 50.00 Stückzahl_________ Total_________

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Mietmöbel

Barelementdiverse Typen nach Absprache

Mietpreis ab SFr. 140.00 Stückzahl_________ Total_________

Standvitrine250/5050

diverse Typen nach Absprache

Mietpreis SFr. 380.00 Stückzahl_________ Total_________

Tischvitrinen120/100/50

diverse Typen nach Absprache

Mietpreis SFr. 190.00 Stückzahl_________ Total_________

Korpus90/100/50 (ohne Schloss)

Mietpreis SFr. 145.00 Stückzahl_________ Total_________

Kühlschrank 115l115 L, 90/45/60

Mietpreis ab SFr. 145.00 Stückzahl_________ Total_________

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Messematerial

Teppichbodendiverse Typen nach Absprache

Mietpreis ab SFr. 22.00/m2 m2_________ Total_________

Laminatboden diverse Typen nach Absprache

Mietpreis ab SFr. 42/m2 m2_________ Total_________

Samsung Bildschirmdiverse Grössen, inkl Abspielgerät

Präsentation nach Aufwand

Diverse Abspielmöglichkeiten

Mietpreis ab SFr. 360.00 Stück_________ Total_________

Beleuchtung diverse Typen nach Absprache

HQI Strahler

Grundpauschale für Stromzufuhr und Schiene Pauschal 50._

Mietpreis ab SFr. 59 Stück_________ Total_________

diverses Messematerial

nach Absprache