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Seite 1 von 2 Sachverhalt Übersicht über Lage des Bebauungsplangebiets im Stadtgebiet, Stadtteil Käfertal-Süd: Räumlicher Geltungsbereich:

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Seite 2 von 2 Bei dem Gebiet im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 71.5.1 handelt es sich um eine Gemengelage mit überwiegender Gewerbenutzung, z.T. Leerstand. Sowohl die Rüdesheimer- als auch die Wachenheimer Straße haben dabei Erschließungsstraßencharakter, während die Verkehrsbelastung auf der Neustadter Straße und „Am Aubuckel“ mit rd. 20.000 Kfz deutlich auf die Durchgangsverkehrsfunktion hindeutet, davon sind ca. 12 % Schwerlastverkehr. Ziel der Planung ist es, das Gebiet mit seiner differenzierten Gewerbestruktur zu sichern. Dabei muss vor allem der Übergang zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung westlich der Neustadter Straße sowie dem geplanten Wohngebiet östlich der Rüdesheimer Straße im Hinblick auf die Erschließung und Lärmemissionen gestaltet und geregelt werden. Im Rahmen der Planung wird daher auch untersucht, wie der Übergang zur geplanten Erweiterung des Stadtteils Käfertal-Süd auf dem „Spinelli“-Areal zukünftig städtebaulich erfolgen soll. Gleichzeitig erfolgt eine Regelung zum Umgang mit den Bestandsschutz genießenden Wohnnutzungen. Die Sicherung von Flächen für kleinere, mittelständische Gewerbebetriebe in naher Lage zu Wohnnutzung soll auch mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten einhergehen. Da im Gebiet vereinzelt Wohnungsbestand vorhanden ist, sollen zudem Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden.