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Akustik-Labor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustik-Labor Berlin Gesellschaft bürgerlichen Rechts Dipl.-Ing. Andreas Albrecht Dipl.-Ing. Ulrich Geuer Dr.-Ing. Manfred Jobstvogt VMPA-Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach § 29b BImSchG (gemäß §§ 26, 28) für Geräusch- emissionen und -immissionen Holbeinstraße 17 12203 Berlin (030) 84 37 14 – 0 [email protected] www.akustiklabor-berlin.de GLS Bank BLZ: 430 609 67 Konto: 11 33 47 94 00 BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE42 4306 0967 1133 4794 00 Luftschadstoffuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin B E R I C H T SAC 14.124.02 H Auftraggeber: GVT Tempelhofer Weg GmbH & Co. KG Mittelweg 141 20148 Hamburg Der Bericht umfasst 33 Seiten und zwei Anlagen (15 Seiten und ein Plan in DIN A1). Er darf auszugsweise ohne unsere Einwilligung weder zitiert noch ver- öffentlicht werden. Berlin-Lichterfelde, den 26.November 2014 bearbeitet: geprüft: Dipl.-Met. J. Odebrecht Dr.-Ing. M. Jobstvogt

Bau- und Raumakustik Lärm und Luftschadstoffe Akustik ... · November 2014 Seite 7 von 33 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-74 (siehe Abbildung 2) ist ein entlang der Goten-straße

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Akustik-Labor Berlin

Bau- und Raumakustik

Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe

Schalltechnische Messungen

ALB Akustik-Labor Berlin

Gesellschaft bürgerlichen Rechts Dipl.-Ing. Andreas Albrecht Dipl.-Ing. Ulrich Geuer Dr.-Ing. Manfred Jobstvogt

VMPA-Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach § 29b BImSchG (gemäß §§ 26, 28) für Geräusch-emissionen und -immissionen

Holbeinstraße 17 12203 Berlin (030) 84 37 14 – 0 [email protected] www.akustiklabor-berlin.de

GLS Bank BLZ: 430 609 67 Konto: 11 33 47 94 00 BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE42 4306 0967 1133 4794 00

Luftschadstoffuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE

im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

B E R I C H T SAC 14.124.02 H

Auftraggeber: GVT Tempelhofer Weg GmbH & Co. KG

Mittelweg 141

20148 Hamburg

Der Bericht umfasst 33 Seiten und zwei Anlagen (15 Seiten und ein Plan in DIN A1). Er darf auszugsweise ohne unsere Einwilligung weder zitiert noch ver-öffentlicht werden.

Berlin-Lichterfelde, den 26.November 2014

bearbeitet: geprüft:

Dipl.-Met. J. Odebrecht Dr.-Ing. M. Jobstvogt

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 2 von 33

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 3 von 33

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Örtliche und planungsrechtliche Situation, Anlass der Untersuchung ...................... 5

2 Rechtliche Bestimmungen ....................................................................................... 13

2.1 Anforderungen zum Immissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung ................. 13

2.2 Kfz-stämmige Schadstoffe ....................................................................................... 13

2.3 Immissionsgrenzwerte und Zielwerte der 39. BImSchV ......................................... 14

3 Berechnungsgrundlagen ........................................................................................... 17

3.1 Verkehrszahlen ......................................................................................................... 17

3.2 Meteorologische Daten ............................................................................................ 19

3.3 Luftschadstoff-Immissionssituation im städtischen Hintergrund ............................ 20

3.3.1 Entwicklung und aktueller Stand der Luftschadstoffimmissionen in Berlin ........... 20

3.3.2 Luftschadstoff-Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet .............................. 22

4 Emissions- und Immissionsberechnungen ............................................................... 23

4.1 Berechnungsmethode zur Ermittlung der kfz-stämmigen Emissionswerte ............. 23

4.2 Verkehrsflussqualität im Untersuchungsgebiet ....................................................... 23

4.3 Flottenzusammensetzung ......................................................................................... 24

4.4 Rechenprogramm zur Immissionsberechnung ......................................................... 25

5 Ergebnisse und Diskussion ...................................................................................... 27

6 Zusammenfassung und Empfehlungen für Festsetzungen ....................................... 29

7 Gesetze, Regelwerke, Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen ............... 31

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Dokumentation der Berechnungsmethodik und Eingangsdaten

1 Glossar − Erläuterung von Fachbegriffen zu Luftschadstoffen 2 Ermittlung eines repräsentativen Jahres für die Windberechnungen 3 Berechnungsmodell der Kfz-Emissionen 4 Programm zur Luftschadstoffausbreitung MISKAM 5 Luftschadstoffemissionen als Eingangsdaten der Ausbreitungsberechnungen

Anlage 2 Rasterschadstoffkarten für den Prognosenullfall (PNF) und Prognoseplanfall (PPF) für die Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 in 1-2 m über Grund

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 4 von 33

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 5 von 33

1 Örtliche und planungsrechtliche Situation, Anlass der Untersuchung

Gemäß Architektenplanung /18/ sollen mit dem Vorhaben "Wohnbebauung am Tempelhofer Weg" auf den Grundstücken Sachsendamm 67-71 und Tempelhofer Weg 13-24 insgesamt ca. 300 Wohneinheiten, 8 Gewerbeeinheiten und eine Kita realisiert werden. Die Gebäude wer-den 5 bzw. 6 Vollgeschosse haben. Das Vorhabengebiet befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XI-231ab /17/, der für das Vorhabengebiet die Festsetzung eines Mischgebiets mit bis zu 8 Vollgeschossen und einer GRZ von 0,6 vorsah. Diese Ziele sind jedoch inzwischen obsolet. Der Bebauungsplanentwurf XI-231ab soll nur noch als Rahmenplan dienen und mittels Teilbebauungsplänen qualifiziert werden. Derzeit wäre die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baunutzungsplan Berlin 1961 /6/ zu beur-teilen, der für den gesamten Bereich zwischen Sachsendamm, Gotenstraße und Ringbahn be-schränktes Arbeitsgebiet ausweist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird notwendig, da das Vorhaben eine Nutzungsänderung darstellt. Die Abbildung 1 zeigt den Planteil des Ent-wurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE.

Abbildung 1: Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE (Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung /10/)

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 6 von 33

Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE sieht für das Plangebiet1 ein Baugebiet mit der Zweckbestimmung "allgemeines Wohngebiet (WA)/Kindertagesstätte" vor. Zum Sachsendamm hin ist ein Baufeld vorgesehen, welches mit seinen seitlichen Rändern unmittelbar an die vorhandene Wohnbebauung anschließt (Blockrandschließung). Am Tem-pelhofer Weg schließt nur die östliche seitliche Baugrenze an die vorhandene Bebauung an. Zwischen der nordwestlich des Plangebiets vorhandenen Bebauung und dem Vorhaben ver-bleibt straßenseitig eine Lücke von ca. 5,0 m. Zwischen den beiden Blockrändern sind im Inneren des Plangebiets zwei weitere Baufelder vorgesehen. Die innerhalb des Plangebiets vorhandenen Gebäude werden abgerissen. Die Erschließung erfolgt über den Tempelhofer Weg und über den Sachsendamm mittels jeweils einer Zufahrt für Tiefgaragen. Weiterhin sind (Feuerwehr-)Durchfahrten (am Sachsendamm eine und am Tempelhofer Weg drei) vor-gesehen. Die im Bebauungsplanentwurf aufgeführten Höchstmaße der Höhe baulicher Anla-gen entsprechen 5 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Für die Blockrandbebauung am Sachsendamm und am Tempelhofer Weg sollen im Erdgeschoss auch Büronutzungen und kleine Läden ermöglicht werden. Im Plangebiet 7-73 VE selbst sind zurzeit mehrere kleinge-werbliche Nutzungen (Autohandel, Kfz-Werkstätten, Reifendienst) und Garagennutzungen vorhanden. Diese Nutzungen entfallen zukünftig bei Vorhabenrealisierung.

Im Bestand handelt es sich um eine offene Bebauung im Plangebiet. Die Gebäude mit klein-gewerblicher Nutzung haben eine Höhe von 3 bis 5 m und sind locker auf dem Plangebiet verteilt. Damit können sich auch die Luftschadstoffe über das Gelände hinweg weitgehend ungestört verteilen.

Im Planfall ist die Schließung des Sachsendamms und des Tempelhofer Wegs mit 5-geschos-sigen Wohnblöcken plus Staffelgeschoss mit dem Bestand vorgesehen, so dass eine Block-randbebauung entsteht. Am Tempelhofer Weg bleibt aufgrund der Grundstücksgrenze eine Öffnung zum Nachbargrundstück Tempelhofer Weg 11-12 erhalten (s. Abbildung 4).

Nördlich des Plangebiets 7-73 VE befinden sich auf dem Grundstück Tempelhofer Weg 48-61 (August Nitze Gewerbehof) mehrere kleingewerbliche Nutzungen (Autohandel, Kfz-Werkstätten), aber auch 3-geschossige Wohnnutzung (Tempelhofer Weg 53 direkt gegenüber dem Plangebiet).

Westlich des Plangebiets befinden sich entlang des Sachsendamms viergeschossige Wohn-nutzungen. Entlang des Tempelhofer Wegs grenzen westlich gewerbliche Nutzungen an das Vorhabengrundstück an (u. a. Tischlerei, Ingenieurgesellschaft für Theater- und Veranstal-tungstechnik auf dem Grundstück Tempelhofer Weg 11-12). Im Blockinnenbereich befinden sich dort Garagen und kleingewerbliche Nutzungen.

Auf den Grundstücken Tempelhofer Weg 61-64 und Gotenstraße 52-53 nördlich Tempelhofer Weg/östlich Gotenstraße befinden sich mehrere gewerbliche Nutzungen (u. a. ein Produkti-onsbetrieb nkt cables, aber auch kleinere Firmen wie Verlag musiktotal, Preissler Music) in Gebäuden mit 3 bis 4 m Höhe.

1 Sofern in der vorliegenden Untersuchung von Plangebiet gesprochen wird, ist damit immer der räumliche Geltungsbereich des Vorhaben-

bezogenen Bebauungsplans 7-73 VE gemeint.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 7 von 33

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-74 (siehe Abbildung 2) ist ein entlang der Goten-straße vollständig geschlossener vier- bis fünfgeschossiger Gebäuderiegel (Wohnnutzung) vorhanden, der sich nach Westen hin entlang des Sachsendamms und des Tempelhofer Wegs noch um ein bzw. zwei Gebäude fortsetzt.

Südlich des Plangebiets/des Sachsendamms befindet sich ein Möbelmarkt der Firma Kraft. Zwischen dem Marktgebäude und dem Sachsendamm sind die Kundenstellplätze und die Tiefgaragenzufahrten gelegen. Die Zufahrten befinden sich am Sachsendamm.

Abbildung 2: Auszug des Entwurfs zum Bebauungsplan 7-74 /19/ für den Bereich unmittel-bar westlich der Gotenstraße

Weiter nordwestlich liegt ein altes Schulgebäude mit 22 m Höhe, deren Nutzung derzeit jedoch ruht. In dem südöstlichen Gewerbegebiet wird auf dem Grundstück Sachsendamm 81-86 ein Möbelmarkt ("Multipolster") betrieben, der eine Höhe von 8,50 m besitzt. Das Grund-stück Tempelhofer Weg 9 liegt brach.

Südwestlich des Vorhabenstandortes befinden sich gedeckte Sportanlagen (Schwimmbad, Sporthalle) mit 9 bis 12 m Höhe. Vorgelagert zum Sachsendamm hin liegt eine Stellplatzan-lage für Besucher der Sportanlagen. Eine offene Sportanlage (Dominicus-Sportplatz) befindet sich erst in größerer Entfernung zum Plangebiet 7-73 VE.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 8 von 33

Abbildung 3: Übersichtsplan (gemäß /29/, Plangebiet rot umrandet)

Das Plangebiet ist durch relativ hohe Kfz-Zahlen mehrerer Straßen vorbelastet. Gemäß Stra-ßenverkehrszählung 2009 /25/ ergaben sich folgende Durchschnittliche Tägliche Verkehrs-stärken werktags (DTVwt):

- 180.000 Kfz/24 h für die Stadtautobahn BAB A 100, - 37.300 Kfz/24 h für die BAB A 103, - 26.200 Kfz/24 h für den Sachsendamm, - 5.600 Kfz/24 h für den Tempelhofer Weg und - 3.600 Kfz/24 h für die Gotenstraße.

Die nördlich und nordöstlich des Plangebiets verlaufenden Gleise der Bahnstrecken 6020 (S-Bahn) und 6170 (Eisenbahn) sind für die Luftschadstoffuntersuchung nicht relevant, da die Luftschadstoffemissionen vom Schienenverkehr geringfügig sind. Die PM10-Emissionen vom Abrieb der Schienen und Bremsen auf den Gleisen machen einen Anteil von 0,8 bis 4,5 % aus /23/.

Mit der vorliegenden Luftschadstoffuntersuchung der ALB Akustik-Labor Berlin GbR sollen Belange der Lufthygiene für die städtebauliche Planung geklärt werden. Zur allgemeinen Aufgabenstellung gehören insbesondere die

� Berechnung der aus Kfz auf öffentlichen Straßen stammenden Luftschadstoffen auf der Grundlage vorliegender Verkehrsstärken für den Prognosenullfall und Prognoseplanfall /26/

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 9 von 33

� Berechnung der Luftschadstoffimmissionen flächendeckend für die Höhe von 1 bis 2 m über Grund, die als Aufenthaltsort des Menschen verstanden werden kann, mit dem bau-lichen Bestand (Prognosenullfall) und mit dem baulichen Bestand und der Architekten-planung innerhalb des Plangebiets (Prognoseplanfall)

� Beurteilung der Ergebnisse, Vorschläge für Begründung und Festsetzungen

Grundlagen der Erstellung des schalltechnischen Berechnungsmodells bildeten zur Verfügung gestellte ALK-Daten /9/ und die Daten der Architektenplanung /21/. Die Architektenplanung wurde der Luftschadstoffuntersuchung als mögliche Konkretisierung der Ziele der städtebau-lichen Planung zugrundegelegt. Sie stellt eine wahrscheinliche Bebauungsvariante unter wei-testgehender Ausschöpfung der im Entwurf zum Bebauungsplan 7-73 VE vorgesehenen Fest-setzungen zum Maß der baulichen Nutzung dar. Die Abbildung 4 zeigt auf der folgenden Sei-te den Lageplan gemäß Architektenplanung.

Die Luftschadstoffuntersuchung erfolgt für den Planfall unter der Maßgabe, dass der sog. Vollausbauzustand (d. h. vollständige Bebauung gemäß Architektenplanung) realisiert wird. Im Nullfall wurde die derzeit im Plangebiet vorhandene Bebauung berücksichtigt.

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Abbildung 4: Lageplan gemäß Architektenplanung /21/ (Im Unterschied zur Darstellung von 6 Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss

für die beiden Baufelder im Blockinnenbereich sollen auch für diese Baufel-der nur 5 Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss realisiert werden.)

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Abbildung 5 zeigt in einer 3D-Ansicht das mit dem Programmsystem SoundPLAN /31/ er-stellte Berechnungsmodell für die MISKAM-Untersuchung (Klötzchenmodell) mit den beste-henden und die gemäß Architektenplanung vorgesehenen Gebäuden sowie die Emissionsbän-der der berücksichtigten Straßen.

Die Böschungen entlang der BAB A 100 und des Bahndammes wurden mit Gebäuden in ei-ner entsprechenden Höhe nachgebildet, da das eingesetzte Strömungs- und Ausbreitungsmo-dell MISKAM den Einfluss der Geländehöhen nicht berücksichtigt (siehe Kapitel 4.4).

Abbildung 5: Berechnungsmodell für den baulichen Planzustand (Ansicht von Südost)

Sachsendamm

Gotenstraße

Tempelhofer Weg

BAB A 100

Parkplatz bei Möbel Kraft

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2 Rechtliche Bestimmungen

2.1 Anforderungen zum Immissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung

Im Rahmen der Luftschadstoffuntersuchung zur Bauleitplanung ist zu prüfen, ob durch das Bauvorhaben erhöhte Konzentrationen an Luftverunreinigungen verursacht werden, die Grenz- oder Schwellenwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschreiten.

Luftverunreinigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Luftverunreinigungen können Menschen, aber auch Tiere, Pflanzen oder Sachen schädigen, d. h. Gesundheit, Wohlbefinden oder die Besitzausübung beeinträchtigen.

Als Bewertungsgrundlage wird die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions-höchstmengen – 39. BImSchV herangezogen (siehe Kapitel 2.3)

2.2 Kfz-stämmige Schadstoffe

Kraftfahrzeugverbrennungsmotoren emittieren eine Vielzahl unterschiedlicher Schadstoffe. Die gesundheitlichen Auswirkungen der einzelnen Abgaskomponenten variieren dabei erheb-lich. Als wichtige Leitgrößen für verkehrsstämmige Luftverunreinigungen gelten:

- Feinstaub PM10 und PM2,5

- Stickstoffdioxid (NO2)

Einen erheblichen Beitrag zu den Feinstaubimmissionen liefern die Aufwirbelung von liegen-dem Staub und die Abriebvorgänge (Brems-, Kupplungs-, Reifen- und Straßenabrieb).

Bis Juli 2004 galt in Deutschland die 23. BImSchV 2, die einen Konzentrationswert für Ruß von 8 µg/m³ als Jahresmittelwert definiert hatte. Seit diese Verordnung aufgehoben wurde, haben Rußpartikel die Funktion einer Leitkomponente für den Verkehrsbereich verloren, und es existiert kein rechtsverbindlicher Grenzwert für Ruß mehr. Ruß ist eine Teilmenge des Feinstaubes. Hinsichtlich der gesundheitlichen Relevanz sind die Rußimmissionen am ehesten mit den in der 39. BImSchV durch einen Grenz- und Zielwert geregelten PM2,5-Immissionen vergleichbar. Auf eine explizite Betrachtung des Luftschadstoffs Ruß wird in der vorliegen-den Untersuchung verzichtet.

Stickstoffdioxid ist eine Komponente, die vor allem aus dem Straßenverkehr stammt. Deren Jahresmittelgrenzwert wird immer noch an einigen Stationen (z.B. Hardenbergplatz) über-schritten. Es werden Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch den verstärkten Einsatz sauberer Fahrzeugtechniken, Antriebsarten und Kraftstoffe getroffen. Der Stundenmittelwert von 200 µg/m³ mit 18 zulässigen Überschreitungen pro Jahr (Kurzzeitgrenzwert) konnte durchgehend an allen Stationen eingehalten werden /34/.

Für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol werden die Grenzwerte im Berliner Luftgü-temessprogramm weit unterschritten, so dass sie zur Beurteilung der Luftqualität nicht mehr relevant sind (vgl. /33/)

2 Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über

die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV) vom 16.12.1996 (aufgehoben durch Rechtsver-ordnung vom 13. Juli 2004)

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Zur Bleibelastung der Luft trägt der Straßenverkehr seit der Abschaffung des Benzins mit Bleizusätzen praktisch nicht mehr bei. Beim Schwefeldioxid ist der Beitrag des Straßenver-kehrs gering.

Benzo(a)pyren gilt als Leitkomponente für die Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Es entsteht überwiegend bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen wie Öl, Kohle und Holz. Als natürlicher Bestandteil von Weichmacherölen auf Mineralölbasis gelangen sie auch über Reifenabrieb in die Luft.

Die Konzentrationen der Luftverunreinigungen Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Benzo(a)pyren und Blei werden in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter betrachtet.

2.3 Immissionsgrenzwerte und Zielwerte der 39. BImSchV

Die Bundesregierung hat im Jahr 2010 die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissi-onshöchstmengen – 39. BImSchV) /4/ erlassen, die im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2008/50/EG /5/ in deutsches Recht dient.

Mit der 39. BImSchV wurden Immissionsgrenzwerte unter anderem für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10 eingeführt. Die Übergangsfrist für den Zielwert für PM2,5 - Jah-resmittelwert von 25 µg/m³ - läuft zum 01.01.2015 aus. Somit gilt ab diesem Zeitpunkt auch für PM2,5 der Immissionsgrenzwert.

Die Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die für die Beurteilung der Kfz-stämmigen Luftschad-stoffe maßgeblichen Immissionsgrenzwerte und Zielwerte.

Tabelle 1: Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß der 39. BImSchV /4/ (Auszug3)

Komponente Art des Wertes

Mittelungs-zeitraum

Konzentrati-onsschwelle

zulässige Anzahl Überschreitungen

Bemerkungen

Stickstoffdioxid

(NO2)

Immissions-grenzwert

1 h 200 µg/m³ 18-mal pro Jahr --

1 Jahr 40 µg/m³ -- --

PM10 Immissions-grenzwert

24 h 50 µg/m³ 35-mal pro Jahr --

1 Jahr 40 µg/m³ -- --

PM2,5

Zielwert 1 Jahr 25 µg/m³ -- --

Immissions-grenzwert

1 Jahr 25 µg/m³ -- einzuhalten ab

01.01.2015

Toleranzmarge 1 Jahr 5 µg/m³ -- Vermindert sich vom 01.01.2009 jährlich um 1/7

Für die Beurteilung der Luftschadstoffkonzentrationen hat die 39. BImSchV in der Anlage 3 folgende Kriterien aufgestellt (Zitat):

1. Die Luftqualität wird an allen Orten, mit Ausnahme der in Nummer 2 genannten Orte, nach den Kriterien beurteilt, die in den Abschnitten B und C für die Lage der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen festgelegt sind. Die in den Abschnitten B und C niedergelegten

3 Die Auswahl wurde begrenzt auf die für die Beurteilung von Kfz-stämmigen Luftverunreinigungen rele-

vanten Stoffe.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 15 von 33

Grundsätze gelten auch insoweit, als sie für die Bestimmung der spezifischen Orte von Belang sind, an denen die Werte der einschlägigen Schadstoffe ermittelt werden, wenn die Luftquali-tät durch orientierende Messungen oder Modellrechnungen beurteilt wird.

2. Die Einhaltung der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Immissionsgrenz-werte wird an folgenden Orten nicht beurteilt:

a. an Orten innerhalb von Bereichen, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat und in denen es keine festen Wohnunterkünfte gibt;

b. nach Maßgabe von § 1 Nummer 20 auf dem Gelände von Arbeitsstätten, für die alle rele-vanten Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gelten;

c. auf den Fahrbahnen der Straßen und, sofern Fußgänger und Fußgängerinnen für gewöhn-lich dorthin keinen Zugang haben, auf dem Mittelstreifen der Straßen. (Zitat Ende)

Die Abschnitte B und C nennen genauere Anforderungen an die großräumige (B) und klein-räumige (C) Ortsbestimmung für Probenahmestellen. Aus diesen lässt sich schließen, dass die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht punktbezogen sind. Die Messwerte (und das gilt im übertragenen Sinne auch für die Ergebnisse von Prognose-berechnungen) sollen für eine Fläche oder einen längeren Straßenabschnitt repräsentativ sein. In Anlage 3, Abschnitt B unter Punkt 1 b wird dazu ausgeführt (Zitat):

b. Der Ort von Probenahmestellen ist im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung von Um-weltzuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben - soweit möglich - für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr und nicht weniger als 250 Meter x 250 Meter bei Probenahmestellen für Industriegebiete repräsentativ sind.

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ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 17 von 33

3 Berechnungsgrundlagen

3.1 Verkehrszahlen

Zur Verkehrsbelastung im Untersuchungsgebiet liegt eine Verkehrsuntersuchung der Freien Planungsgruppe Berlin GmbH vor, die auf die Gesamtverkehrsprognose 2025 basiert. Dort werden DTVwt-Werte für den Prognosenullfall (ohne Vorhaben) und Prognoseplanfall (mit Vorhaben) angegeben /26/, /27/.

Für die Luftschadstoffuntersuchung werden die DTVwt-Werte (werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke) nach der Vorgabe in DTV-Werte (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) umgerechnet. Neben den Verkehrszahlen zum DTV werden die Lkw-Anteile mit einem zulGG > 3,5 t benötigt. Dazu werden die Umrechnungsfaktoren gemäß Tabelle 2verwendet.

Zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt /24/ Ergebnisse von Verkehrszählungen allgemein aufgerundet werden (d. h. 1.120 Kfz/24 h müsste auf 1.150 oder 1.200 Kfz/24 h aufgerundet werden) sollen. Lkw-Anteile sollen auf ganzzahlige Prozentwerte aufgerundet werden (d. h. 4,1 % müsste auf 5,0 % gerundet werden). Die Ergebnisse dieser Umrechnung sind nicht zu runden, da ansons-ten die vorgegebenen Faktoren zur Umrechnung DTVwt- in DTV-Werte keinen Sinn ergeben würden.

Tabelle 2: Umrechnung gemäß /24/ der sich aus der Prognose 2025 ergebenden DTV- und DTV Lkw-Werte auf Tag und Nacht für schalltechnische Berechnungen

DTV DTV Lkw>3,5 t DTV Lkw>2,8 t Kfz T LkwT Kfz N LkwN

Kfz/24 h m>3,5 t m>2,8 t m>2,8 t m>2,8 t

0,91 ∙ DTVwt 0,79 · DTV Lkw>3,5 twt 1,2 · DTV Lkw>3,5 t 0,89 · DTV 0,88 · DTV Lkw 0,11 · DTV 0,12 · DTV Lkw

tags (6 - 22 Uhr) nachts (22 - 6 Uhr)

Der Anteil leichter Nutzfahrzeuge (LNF) wurde gemäß den Untersuchungen im Rahmen des Berliner Luftreinhalteplans /34/ mit 7,5 % der DTV auf allen Straßen abgeschätzt. Der Anteil an Krafträdern (Motorräder) wurde mit 1,0 % der DTV angenommen. Der Busanteil beträgt dabei unabhängig von den Buslinien zusammengefasst für die Busse des ÖPNV und für priva-te Busse durchschnittlich 1,2 % am DTV.

Die vorliegenden Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung wurden entsprechend den o. g. Vorgaben umgerechnet. Die Ergebnisse dieser Umrechnung wiederum wurden mit den Emissionsfaktoren der kfz-stämmigen Luftschadstoffen NO2, PM10 und PM2,5 gemäß HBEFA 3.2 /40/ multipliziert.

Tabelle 3 zeigt die Ausgangswerte für die berücksichtigten Straßen. Dabei wurden die Ver-kehrswerte entweder pro Richtungsfahrbahn bei Straßenzügen mit Lichtsignalanlagen (siehe Kapitel 4.2) oder im Querschnitt (BAB A 100) herangezogen.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 18 von 33

Tabelle 3: Ausgangswerte für den Kfz-Verkehr gemäß /26/ für Prognosenullfall 2025 und Prognoseplanfall 2025 sowie Differenzen

S tra ß e D TV wt D TV D TV v z ul

Que r s c hni t t pr o Rt g

% 2 4 h km / h

P ro g no s e nullfa ll (P N F ) 2 0 2 5

Sachs endamm 30.000 27.300 13.650 4 1.200 50

Tempelho fer Weg 7.500 6.825 3.413 2 150 30

Ans chlus s Tempelho fer Weg 15.500 14.105 7.053 3 465 30

Go tens traß e 3.000 2.730 1.365 3 90 50

Hedwig-Do hm-Straß e 12.000 10.920 5.460 3 360 50

BAB A 100 200.000 182.000 91.000 7 14.000 80

BAB A 103 Richtung Steglitz 20.500 18.655 9.328 6 1.230 60

BAB A 103 Richtung Sachs endamm 20.500 18.655 9.328 6 1.230 50

Vo ra rlberge r Damm* 5.600 5.096 2.548 2 100 50

P ro g no s e p la nfa ll (P P F ) 2 0 2 5

Sachs endamm 30.100 27.391 13.696 4 1.204 50

Tempelho fer Weg 7.650 6.962 3.481 2 153 30

Ans chlus s Tempelho fer Weg 15.600 14.196 7.098 3 468 30

Go tens traß e 3.100 2.821 1.411 3 93 50

Hedwig-Do hm-Straß e 12.000 10.920 5.460 3 360 50

BAB A 100 200.000 182.000 91.000 7 14.000 80

BAB A 103 Richtung Steglitz 20.550 18.701 9.350 6 1.233 60

BAB A 103 Richtung Sachs endamm 20.550 18.701 9.350 6 1.233 50

Vo ra rlberge r Damm* 5.600 5.096 2.548 2 100 50

P ro g no s e p la nfa ll 2 0 2 5 - P ro g no s e nullfa ll 2 0 2 5

Sachs endamm 100 91 46 0 4

Tempelho fer Weg 150 137 68 0 3

Ans chlus s Tempelho fer Weg 100 91 46 0 3

Go tens traß e 100 91 46 0 3

Hedwig-Do hm-Straß e 0 0 0 0 0

BAB A 100 0 0 0 0 0

BAB A 103 Richtung Steglitz 50 46 23 0 3

BAB A 103 Richtung Sachs endamm 50 46 23 0 3

Vo ra rlberge r Damm* 0 0 0 0 0

DTVwt

DTV

vzul

* Werte aus SVZ 2009

Durchs chnittliche Tägliche Verkehrs s tärke werktags

Durchs chnittliche Tägliche Verkehrs s tärke für a lle Tage e ines

Kalenderjahres

zuläs s ige Hö chs tges chwindigkeit für Kfz

D TV w t

Lkw>3 ,5 t

Kfz/ 2 4 h

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 19 von 33

Bei den Luftschadstoffemissionen der Kfz auf dem Parkplatz von Möbel Kraft sind folgende Vorgänge zu berücksichtigen:

• Zufahrten zum Gelände • Parksuchverkehr, Ein- und Ausparken • Verdampfungsemissionen während des Parkens (betrifft nur den nicht berücksichtig-

ten Schadstoff Benzol) • Ausfahrt vom Gelände

Um die Fahrwege auf den Parkplätzen konservativ abzuschätzen, wurde von folgenden An-nahmen ausgegangen:

• Jedes Fahrzeug legt eine vollständige Durchfahrt zurück • Für jeden Ein- und Ausparkvorgang wird zusätzlich eine Fahrstrecke von je 50 m im

Zustand Stop+Go angesetzt.

Die Fahrwege werden als Linienquellen modelliert. Für die Stellplatzflächen werden Flä-chenquellen definiert.

Auf dem Parkplatz von Möbel Kraft gibt es 900 Stellplätze. Im Prognosenullfall sowie Pro-gnoseplanfall wurden 3400 Kfz-Bewegungen auf dem Parkplatz von Möbel Kraft in Ansatz gebracht /28/.

3.2 Meteorologische Daten

Für die Ausbreitungsberechnungen wurden die folgenden meteorologischen Daten verwendet:

Datensatz AKTerm Berlin-Tempelhof des Deutschen Wetterdienstes /39/.

Die Station liegt am Südrand des ehemaligen Flughafens Tempelhofs etwa 2,5 km südlich des Zentrums von Berlin inmitten der Bezirke Kreuzberg, Schöneberg, Tempelhof und Neukölln. Nach Norden, Osten und Westen ist eine freie Anströmung des Windmessers möglich. Rich-tung Süden ist das Gelände mit Gewerbegebäuden und Kleingartenanlagen flankiert.

Die gutachterliche Bestätigung des DWD zum repräsentativen Jahr wird in der Anlage 1.2 Blatt 1 wiedergegeben.

Stationsdaten: Stationsnummer: 10384 Geographische Lage: Längengrad E 13°24’14'' Breitengrad N 52°28'07'' Stationshöhe: 48 m Windmessung: 10 m über Gelände

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 20 von 33

Abbildung 6: Windrichtungsverteilung sowie Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindig-keiten und Ausbreitungsklassen DWD-Messstation Berlin-Tempelhof, repräsentatives Jahr 1995

3.3 Luftschadstoff-Immissionssituation im städtischen Hintergrund

3.3.1 Entwicklung und aktueller Stand der Luftschadstoffimmissionen in Berlin

Die Entwicklung der erheblich durch die Emissionen von Kraftfahrzeuge verursachten Luft-schadstoffimmissionen im Berliner Stadtgebiet zeigt keine einheitliche Tendenz:

Die Immissionsbelastung durch Stickstoffoxide ist seit Ende der 1980er Jahre deutlich zu-rückgegangen. Die in Berlin gemessenen Konzentrationen an Stickstoffdioxid (NO2) haben sich in dieser Zeit mehr als halbiert. An den Straßen-Messstationen nahmen die Jahresmittel-werte jedoch in den Jahren 2005 und 2006 wieder zu. Dies wird einerseits mit besonderen klimatischen Bedingungen und andererseits mit der beobachteten Zunahme der Stickstoffdio-xid-Direktemissionen durch neuere Dieselfahrzeuge erklärt /33/. NO2 stellt somit nach wie vor – insbesondere im Innenstadtbereich – einen problematischen Luftschadstoff dar. Die Spannen der Jahresmittelwerte der letzten Jahre zeigen folgendes Bild:

Jahr

Spannen der gemessenen NO2-Jahresmittelwerte in µg/m³

2011 2012 2013

Innerstädtischer Hintergrund 21 - 30 19 - 29 17 - 27

Straßennähe 43 - 66 37 - 68 41 - 67

Der gemäß 39. BImSchV geltende Grenzwert (Jahresmittelwert) von 40 µg/m³ wurde 2011 bis 2013 an den Messstationen des städtischen Hintergrunds eingehalten und im straßennahen Bereich an nahezu allen Messpunkten überschritten (Quellen: /31/, /32/ und /33/).

45°315°

225° 135°

0

200

400

600

800

1.000

Windverteilung "berlin_tempelhof_95_z0.akterm 12 Klassen"

Klassifikation "Keine Turbulenzklassifikation: " - Kumulierte Häufigkeit

Windklassen [m/s]

v <= 1,01,0 < v <= 2,02,0 < v <= 3,03,0 < v <= 4,04,0 < v <= 5,0v > 5,0

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 21 von 33

Der Kurzzeit-Wert für NO2 – 18 zulässige Überschreitungen eines Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ pro Jahr – wird in Berlin an keiner Messstation erreicht. 2013 betrug die maximale Anzahl der Überschreitungstage an einer Straßenmessstelle vier.

Die PM10-Jahresmittelwerte gingen bis zum Jahr 2000 kontinuierlich zurück, danach schwankten sie von Jahr zu Jahr abhängig von den klimatischen Bedingungen. Insbesondere 2003, 2005 und 2006 fielen durch höhere PM10-Jahresmittelwerte auf. Im Jahr 2007 verrin-gerten sich die PM10-Immissionen gegenüber 2006 im Mittel um rund 21 %. Im Jahr 2008 gab es kaum Veränderungen gegenüber 2007. Ein eindeutiger Abwärtstrend ist auch in den letzten Jahren nicht zu erkennen, wie die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Span-nen der im Messnetz ermittelten PM10-Jahresmittelwerte zeigen (Quellen: /31/, /32/ und /33/). Hohe PM10-Werte treten in Berlin vorwiegend bei südöstlichen Windrichtungen durch Ferntransport oder bei sehr schwachwindigen Situationen auf /33/.

Jahr

Spannen der gemessenen PM10-Jahresmittelwerte in µg/m³

2011 2012 2013

Innerstädtischer Hintergrund 25 - 26 22 - 23 23 - 24

Straßennähe 28 - 33 24 - 31 24 - 32

Damit wurde in den Jahren 2011 bis 2013 an keiner Messstation der Grenzwert für das Jah-resmittel von 40 µg/m³ überschritten.

Bei der Kurzzeitbelastung stellte sich die Situation folgendermaßen dar:

2012 betrug die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ an inner-städtischen Hintergrundmessstellen zwischen 14 und 15, an Straßenmessstellen zwischen 17 und 31. Im Jahr 2013 war mit 14 bis 15 Überschreitungen an Hintergrundmessstellen und 20 bis 28 Überschreitungen an verkehrsnahen Messstellen ein Rückgang zu verzeichnen /33/. Die Häufigkeit der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ lag in den Jahren 2011 bis 2013 auch an den Straßenmessstellen unter dem zulässigen Wert von 35 Tagen.

Um insbesondere in der Innenstadt eine Reduzierung der Immissionsbelastung durch PM10 und NO2 zu erreichen, wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin 2011 - 2017 /34/ erstellt, dessen Maßnahmen zu einer Minderung der PM10- und NO2-Belastung führen sollen. Die positive Wirkung der Umweltzone Stufe 2 (seit 1. Januar 2010) wurde inzwischen in wis-senschaftlichen Studien zur Entwicklung der Fahrzeugflotte, der Emissionen und der Luftqua-lität /34/ nachgewiesen. Durch die mit der Einführung der Fahrverbote für Kraftfahrzeuge ohne grüne Plakette ausgelöste Modernisierung der Fahrzeugflotte hat sich der Ausstoß von Rußpartikeln und Stickstoffoxiden gegenüber dem Trend ohne Einführung der Umweltzone deutlich vermindert. Die Umweltzone wirkt sich auch in den Außenbezirken günstig auf die Modernisierung der Fahrzeugflotte und damit auf den Rückgang der Luftschadstoffemissio-nen aus Kraftfahrzeugen aus, wie Untersuchungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt /34/ gezeigt haben.

Feinstaub PM2,5 wird in Berlin an einigen Messstationen gemessen. Für die Jahre 2011 bis 2013 liegen folgende Messergebnisse für drei städtische Hintergrundmessstationen und eine Straßenmessstelle (Frankfurter Allee) vor:

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 22 von 33

Jahr

Spannen der gemessenen PM2,5-Jahresmittelwerte in µg/m³

2011 2012 2013

Innerstädtischer Hintergrund 20,1 - 21,4 17,0 - 18,3 15,5 - 16,8

Straßennähe 22,9 20,1 18,4

Somit wurde der Zielwert und ab 2015 geltende Immissionsgrenzwert von 25 µg/m³ (vgl. Kapitel 2.3) in den drei Jahren eingehalten. Der Trend zeigt einen Rückgang der PM2,5-Immissionen. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung (Average Exposure Indicator AEI) wurde in Berlin für das Referenzjahr 2013 mit 16,4 µg/m³ /33/ ange-geben.

Die Quellen für PM2,5 sind prinzipiell dieselben wie beim PM10. Bei den Feinstpartikeln stammt jedoch ein höherer Anteil aus dem Auspuff und ein entsprechend geringerer Teil aus Abriebprozessen und Aufwirbelung. Auf die PM2,5-Fraktion wirken sich somit die Maßnah-men zur Verringerung der motorischen Partikelemissionen und die Umweltzone prinzipiell stärker aus als beim PM10.

Die Benzol-Immissionen bewegen sich in Berlin auf einem relativ niedrigen Niveau und nehmen tendenziell weiter ab. Die gemessenen Jahresmittelwerte unterschreiten seit Jahren deutlich den Immissionsgrenzwert von 5 µg/m³. Die Spanne wird im Jahresbericht 2013 /33/ für den innerstädtischen Hintergrund mit 1,0 bis 1,3 µg/m³ angegeben. An den straßennahen Messstationen wurden Jahresmittelwerte von 1,5 bis 1,7 µg/m³ ermittelt.

3.3.2 Luftschadstoff-Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet

Für das Untersuchungsgebiet wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Daten zur Hintergrundbelastung für die Stickoxide NOx, PM10 und PM2,5 übermit-telt /36/, die für die Jahre 2015 und 2020 mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Modellsystem durch die Senatsverwaltung bestimmt wurden. Es handelt sich jeweils um nicht direkt vom Straßenverkehr beeinflusste Hintergrundwerte. Die Prognosedaten für die Jahre 2015 und 2020 berücksichtigen die Auswirkungen der Umweltzone sowie alle fest geplanten oder begonnenen Infrastrukturmaßnahmen. Die übermittelten Werte sind in Tabelle 4 zu-sammengestellt.

Tabelle 4: NOx, PM10- und PM2,5-Hintergrundbelastungen in µg/m³, Jahresmittelwerte im Untersuchungsgebiet gemäß /36/

Bezugsjahr NOx PM10 PM2,5

2015 50,5 26,8 17,9

2020 31,3 25,5 16,2

Für den Prognoseplanfall werden die in der Tabelle 4 aufgeführten Hintergrundwerte für 2020 zugrunde gelegt.

Die Ausgangsdaten für Stickstoffoxide liegen für NOx (Summe der Stickstoffoxide NO und NO2) vor. Der Jahresmittelwert von NO2 wird aus dem angegebenen NOx-Jahresmittelwert mit Hilfe eines empirischen Ansatzes von Romberg berechnet /45/.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 23 von 33

4 Emissions- und Immissionsberechnungen

Zur Ermittlung der Schadstoff-Emissionswerte der Kraftfahrzeuge wird das Straßennetz in Abschnitte gleicher DTV und gleichem Verkehrsfluss (Verkehrssituationen) unterteilt. Des Weiteren werden die Fahrzeugflotte, der Kaltstartanteil und das entsprechende Bezugsjahr berücksichtigt. Die straßenabschnittsbezogenen Emissionswerte werden mit dem Screening-Programm IMMISem/luft /49/ berechnet. Die verwendete Datenbasis und die Berechnungsme-thoden werden in den folgenden Kapiteln kurz und in der Anlage 1 ausführlich beschrieben.

4.1 Berechnungsmethode zur Ermittlung der kfz-stämmigen Emissionswerte

Die Ermittlung der straßenabschnittbezogenen Emissionswerte basiert u. a. auf den Erhebun-gen der Verkehrsbelastung (DTV-Werte), der Qualität des Verkehrsflusses (Verkehrssituatio-nen), der Funktion der Straße im Straßennetz (Auswirkung auf Kaltstartvorgänge) und dem Tagesgang des Verkehrsaufkommens. Die Emissionswerte bilden die Grundlage für die Be-rechnung der Luftschadstoffimmissionen.

Die Auspuff-Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr errechnen sich aus der Verkehrs-stärke und den Emissionsfaktoren, die im Wesentlichen von der Fahrgeschwindigkeit und der Kfz-Art abhängen. Für Kfz-bedingte Schadstoffemissionen werden von der INFRAS im Auf-trag der Umweltbundesämter Österreichs, der Schweiz und Deutschlands (UBA) im "Hand-buch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs" /40/ – kurz HBEFA 3.2 – Emissionsfakto-ren zur Verfügung gestellt.

Die Emissionsfaktoren werden für die relevanten Luftschadstoffe differenziert nach Fahr-zeugkategorie (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge LNF, schwere Nutzfahrzeuge SNF, Busse, Motor-räder etc.) in Gramm pro Fahrzeug und gefahrenen Kilometer (g/(Fz · km)) angegeben.

Als längenbezogene Einheit für Schadstoffemissionen wird hier g/(m · d) verwendet, d. h. die emittierte Masse an Luftschadstoff in g bezogen auf 1 m Fahrbahn je Tag.

Das Berechnungsmodell zur Bestimmung der Kfz-Emissionen ist in der Anlage 1.3 detailliert dargestellt.

4.2 Verkehrsflussqualität im Untersuchungsgebiet

Nachfolgend sind einige Grundlagen zur Ermittlung der straßenbezogenen Emissionswerte aufgeführt. Eine detaillierte Übersicht über die verwendeten Eingangsdaten ist in den Anlagen 1.3 bis 1.5 dargestellt.

Verkehrsflussqualität, Level of Service (LOS)

Die Qualität des Verkehrsflusses − ausgedrückt in sog. Level of Service (LOS) (s. Anlage 1.3) − hat einen erheblichen Einfluss auf die spezifischen Emissionen. Da keine konkreten Anga-ben zu den LOS-Anteilen im Untersuchungsgebiet vorliegen, wird i.d.R. der im Screening-Programms IMMISem/luft /49/ implementierte Ansatz zur Berechnung der LOS-Anteile auf Basis der Anzahl der Fahrspuren und deren Kapazität (abhängig der Straßenart und Höchstge-schwindigkeit) in Kfz/h sowie von standardisierten Verkehrsganglinien verwendet. Die be-rücksichtigten LOS-Anteile sind in Anlage 1.5 dargestellt.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 24 von 33

Lichtsignalanlagen (LSA)

Lichtsignalanlagen verändern den Verkehrsfluss und führen im Nahbereich der Kreuzung zu einem erhöhten Anteil an Fahrzeugen im Zustand Stop+Go (LOS 4). Vor Kreuzungen, die mit Lichtsignalanlagen geregelt sind, wurde die Rückstausituation mit den Verkehrszuständen stop+go, gesättigt und dicht mit einer Länge von 10 m pro Verkehrssituation ab Haltelinie abgebildet.

In der vorliegenden Untersuchung handelt es sich dabei um die Knotenpunkte:

• Sachsendamm / Vorarlberger Damm / Gotenstraße • Tempelhofer Weg / Gotenstraße • Sachsendamm / Einfahrt Möbelhaus "Kraft"

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit und damit die mittlere Durchschnittsgeschwindigkeit haben einen erheblichen Einfluss auf die Abrieb-, Aufwirbelungs- und Auspuffemissionen. Es waren folgende Höchstgeschwindigkeiten im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen:

• 80 km/h auf der BAB A 100 • 60 km/h auf der BAB A 103 Abzweig Steglitz • 50 km/h auf der BAB A 103 Anschlussstelle Sachsendamm, Vorarlberger Damm,

Hedwig-Dohm-Straße und Gotenstraße, Sachsendamm • 30 km/h auf dem Tempelhofer Weg4

Anmerkung: Die Datenstruktur des HBEFA 3.2 /40/ erlaubt keine sinnvolle Differenzierung von Tempo-50- und Tempo-30-Straßen gleicher Straßenkategorie (z. B. Erschließungsstraße, Sammelstraße, Hauptverkehrsstraße). Wenn Tem-po-30 berücksichtigt werden soll, kann ausschließlich der Straßentyp "Erschließungsstraße" gewählt werden. Damit ergeben sich höhere Emissionsfaktoren als z.B. bei einer Sammelstraße mit 50 km/h. Die erwarteten posi-tiven Auswirkungen von Tempo-30 auf Sammelstraßen oder Hauptverkehrsstraßen können mit den verfügbaren Daten somit nicht simuliert werden. Aktuelle Untersuchungen des LUBW Baden-Württemberg /44/ zeigen, dass die streckenbezogenen Auspuff-emissionen bei Stadtfahrten mit Tempo-30 höher sind als bei Tempo-50. Der Beitrag von Abrieb und Aufwirbe-lung bei Feinstaub wurde hierbei jedoch nicht erfasst.

4.3 Flottenzusammensetzung

Für die Berechnungen in der vorliegenden Untersuchung wurde die aktualisierte und prognos-tizierte Fahrzeugflottenzusammensetzung für das Jahr 2020 für Berlin unter Berücksichtigung der Umweltzone verwendet, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt wurde /37/. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Untersuchungsge-biet knapp außerhalb der Grenze der Umweltzone Berlins liegt. Es kann jedoch davon ausge-gangen werden, dass sich die Flottenzusammensetzung im nahen Umfeld der Umweltzone

4 Zur Anbindung des zukünftigen EUREF-Areals ist von einem Zweirichtungsbetrieb des Tempelhofer Wegs auszugehen. Zur Frage, welche

Höchstgeschwindigkeit bei Zweirichtungsbetrieb zukünftig für den Tempelhofer Weg anzusetzen ist, liegt zwar die folgende Aussage des

Verkehrsgutachters vor: "Aus heutiger Sicht erscheint es nicht begründbar, den Tempelhofer Weg zwischen der Planstraße A zur Anbindung

des künftigen EUREF-Areals und der Gotenstraße künftig mit Tempo 50 auszuweisen. Auch mit dem zukünftigen Zweirichtungsverkehr und

der damit einhergehenden Erneuerung der Fahrbahn erschließt sich keine neue Verkehrs- bzw. Verbindungsfunktion, im Gegenteil: Durch

die neue Verkehrsqualität auf dem Tempelhofer Wegs erscheint es sinnvoll, mit Tempo 30 Schleichverkehre zum EUREF-Areal und zur

Bundesautobahn zu unterbinden." Da eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als ungünstigeren Fall (siehe Anmerkung oben) zu betrach-

ten ist, wurde diese angesetzt.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 25 von 33

nicht nennenswert von der innerhalb der Umweltzone unterscheidet. Gemäß einer Untersu-chung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz /35/ wirkt sich das Fahrverbot in der Umweltzone auch auf die Flottenzusammensetzung auf den Straßen im umliegenden Stadtgebiet positiv aus.

Zur Ermittlung der Luftschadstoffemissionen werden die Kfz-Verkehrsmengen pro Straßen-abschnitt (siehe Tabelle 3) und die entsprechenden Emissionsfaktoren des HBEFA benötigt. Für die Berechnungen wurde das Programm IMMISem /49/ mit integriertem HBEFA 3.2 ein-gesetzt.

Die Berechnungsansätze, die Emissionsfaktoren und die ermittelten Schadstoffemissions-ströme (emittierte Masse je Zeiteinheit) sind in Anlage 1.5 dargestellt.

4.4 Rechenprogramm zur Immissionsberechnung

Für die Luftschadstoffberechnungen wurde das dreidimensionale mikroskalige Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM eingesetzt, dass die räumliche Verteilung der Luftschad-stoffe unter Berücksichtigung der durch die vorhandenen und geplanten Gebäude beeinfluss-ten Windströmungen berechnet. Grundlage ist ein Berechnungsmodell mit einem feinmaschi-gen Rechengebiet. Das Programm MISKAM, die Modellparameter und die Eingangsdaten werden in den Anlagen 1.4 und 1.5 ausführlich beschrieben.

Die Gebäude außerhalb des Plangebiets haben unterschiedliche Höhen (2 bis 22 m Höhe). Die geplanten Gebäude im Plangebiet gehen mit einer Höhe von 17 bis 20 m in die Berechnungen ein. Die geometrischen Verhältnisse der Straßen (Fahrbahnbreiten, Lage der Emissionsbänder usw.) ergaben sich aus den zur Verfügung gestellten bzw. in unserem Büro vorliegenden Un-terlagen. Die Emissionsbänder der berücksichtigten Straßen wurden richtlinienkonform in 0,5 m Höhe über Grund gerechnet. Dabei wurde eine vertikale Ausdehnung der Luftschad-stoffe in bis zu 2 m Höhe berücksichtigt.

Als Datensatz zur Meteorologie wurde eine repräsentative Jahreszeitreihe der Ausbreitungssi-tuationen "AKTerm" der Messstation Berlin-Tempelhof des Deutschen Wetterdienstes /39/ verwendet (siehe Kapitel 3.2.).

Die in Kapitel 3.3.2 dargestellten Daten zur Hintergrundkonzentration im Untersuchungsge-biet wurden bei der Auswertung der Ergebnisse rechnerisch berücksichtigt. Die Gesamtbelas-tung ergibt sich bei PM10 und PM2,5 durch einfache Addition der Hintergrundbelastung zu der mittels Ausbreitungsberechnung ermittelten Zusatzbelastung im Untersuchungsgebiet. Die NO2-Gesamtbelastung wurde mit dem empirischen Romberg-Ansatz /45/ aus der NOx-Hinter-grund- und berechneten NOx-Zusatzbelastung ermittelt.

Die Erstellung des digitalen Berechnungsmodells, die Rechenlaufsteuerung und die Auswer-tung der Ergebnisse erfolgten mit der Programmversion SoundPLAN 7.3 /51/.

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ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 27 von 33

5 Ergebnisse und Diskussion

Für die Ergebnisdarstellung und Beurteilung wurde die Schicht 1 bis 2 m über Grund ausge-wählt, da in den bodennahen Luftschichten die Schadstoffbelastung im Allgemeinen am höchsten ist und da bei der durchgeführten Untersuchung insbesondere die Flächen im Freien zu beurteilen waren, auf denen sich Menschen aufhalten. Mit zunehmender Höhe über Gelän-de (bzw. über der Straße) verringert sich die Schadstoffkonzentration in der Regel und die Immissionssituation verbessert sich damit.

Die Rasterschadstoffkarten in der Anlage 2 zeigen die Ergebnisse der Ausbreitungsberech-nungen für die Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 für den Prognosenullfall und -planfall.

Die Farbskalen in den Rasterschadstoffkarten wurden für jeden Schadstoff so definiert, dass der geringste Wert (grün) ungefähr der Hintergrundbelastung entspricht. Der jeweilige Im-missionsgrenzwert entspricht der Farbe Purpur.

Im Prognosenullfall treten die höchsten Luftschadstoffkonzentrationen entlang der Bundesau-tobahn A 100 auf, deren Ausbreitung sich noch bis zum Sachsendamm zieht. Vor allem ist bei Stickstoffdioxid eine Luftschadstofffahne entlang des Sachsendamms zu beobachten. Auf den Gehwegen am Sachsendamm sind Luftschadstoffkonzentrationen von 30-34 µg/m³ für NO2, 26-30 µg/m³ für PM10 und 17-18 µg/m³ für PM2,5 zu verzeichnen. Die Immissionsgrenzwer-te werden für alle betrachteten Luftschadstoffe (NO2, PM10, PM2,5) im Plangebiet und in seiner Umgebung im Aufenthaltsbereich von Menschen sicher eingehalten.

Im Prognoseplanfall entsteht aufgrund der durch das Bauvorhaben entstandenen geschlosse-nen Blockrandbebauung am Sachsendamm und am Tempelhofer Weg eine engere Straßen-schlucht, die ein verändertes Windfeld zur Folge hat. Auf den Gehwegen am Sachsendamm ergeben sich nun Luftschadstoffkonzentrationen von 32-36 µg/m³ für NO2, 28-30 µg/m³ für PM10 und 18-19 µg/m³ für PM2,5. Damit sind die Luftschadstoffkonzentrationen im Progno-seplanfall leicht höher als im Prognosenullfall. Auf dem Tempelhofer Weg kommt es durch die geschlossene Blockrandbebauung auch zu geringfügig höheren Luftschadstoffkonzentra-tionen. Die Immissionsgrenzwerte werden dennoch für alle drei Luftschadstoffe im Plange-biet und in seiner Umgebung sicher eingehalten.

Die höheren Luftschadstoff-Konzentrationen in der Nähe der Lichtsignalanlagen durch stop&go-Situationen, die durch die entsprechenden Verkehrssituationen nachgebildet wurden, zeigen sich geringfügig in den Berechnungsergebnissen.

Zusammenfassend lassen sich aus den Ergebnissen der Immissionsberechnungen die folgen-den Schlussfolgerungen ziehen: � Die Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV für die Jahresmittelwerte (s. Tabelle 1) wer-

den für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub PM10 und Feinstaub PM2,5 im Aufenthaltsbereich der Menschen (Gehweg, in der Nähe schutzwürdiger Bebauung) sicher unterschritten.

� Auch der Tagesgrenzwert für PM10 – 35 zulässige Tage der Überschreitung eines Tages-mittelwertes von 50 µg/m³ pro Jahr, der durch das sogenannte Tagesgrenzwertäquivalent (PM10-Jahresmittelwert von 30 µg/m³) repräsentiert ist – wird in keinem schutzbedürfti-gen Bereich überschritten.

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6 Zusammenfassung und Empfehlungen für Festsetzungen

Die GVT Tempelhofer Weg GmbH & Co. KG beabsichtigt, zwischen Tempelhofer Weg und Sachsendamm u. a. 300 Wohneinheiten, 8 Gewerbeeinheiten und eine Kita zu realisieren. Die Gebäude sollen 5 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss haben. Mit der vorliegenden Luft-schadstoffuntersuchung im Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE wurde die lufthygienische Situation für die städtebauliche Planung beurteilt.

Es wurden Ausbreitungsberechnungen für den Prognosenullfall und Prognoseplanfall durch-geführt. Grundlage dafür waren die Prognoseverkehrswerte für das Jahr 2025 für die relevan-ten Straßen, eine Windmesszeitreihe und die Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet. Mit Hilfe des dreidimensionalen nicht-hydrostatischen Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM wurden Windberechnungen und Ausbreitungsberechnungen mit der vorhandenen (Planungsnullfall) und planungsrechtlich möglichen Bebauung (Prognoseplanfall) durchge-führt.

Als Verkehrsdaten wurden die gemäß Verkehrsgutachten für 2025 prognostizierten Zahlen des Prognosenullfalls und Prognoseplanfalls berücksichtigt. Hinsichtlich der Fahrzeugflotten-zusammensetzung diente das Prognosejahr 2020. Aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 3.2) wurden dazu die Emissionsfaktoren für das Jahr 2020 aus-gewählt. Damit sind die Ergebnisse nicht vollständig auf das Jahr 2025 abgestellt, dennoch ist eine gute leicht konservative Abschätzung der Luftschadstoffkonzentration der Luftschadstof-fe NO2, PM10 und PM2,5 erfolgt.

Die Luftschadstoffemissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr wurden aus der Verkehrsstär-ke und den Emissionsfaktoren, die im Wesentlichen von der Fahrgeschwindigkeit und der Kfz-Art abhängen, ermittelt. Unter Berücksichtigung der Verkehrssituationen und der Funkti-on der Straße im Straßennetz (Auswirkung auf Kaltstartvorgänge und Nicht-Auspuff-Emissionen) wurden straßenabschnittsbezogene Emissionswerte in g/(m · d) mit dem Re-chenprogramm IMMISem ermittelt und in das Berechnungsmodell MISKAM überführt. Es wurden die jahresmittleren Immissionskonzentrationen für die Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 an den Straßen im gesamten Untersuchungsgebiet mit Hilfe des Rechenmodells MISKAM berechnet.

Die in den Rasterschadstoffkarten in Anlage 2 dargestellten Ergebnisse der Ausbreitungsbe-rechnungen mit MISKAM in 1-2 m Höhe über Grund zeigen, dass bei Realisierung des Bau-vorhabens aus lufthygienischer Hinsicht nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwer-te für NO2, PM10 und PM2,5 an schutzwürdigen Orten zu rechnen ist. Auch der Tagesgrenz-wert für PM10 – 35 zulässige Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ pro Jahr, der durch das sogenannte Tagesgrenzwertäquivalent repräsentiert ist – wird in keinem schutzbedürftigen Bereich überschritten.

Das Untersuchungsgebiete liegt innerhalb des im FNP /22/ festgelegten Vorranggebiets für Luftreinhaltung. Es ist die Festsetzung zur Verwendung bestimmter Brennstoffe gemäß Mus-terfestsetzung Nr. 5.1 // in den Bebauungsplan aufzunehmen. Weitere Festsetzungen zur Luft-reinhaltung sind nicht erforderlich.

Aus lufthygienischer Sicht bestehen gegen das durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE ermöglichte Bauvorhaben keine Bedenken.

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7 Gesetze, Regelwerke, Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen

Folgende Gesetze, Regelwerke, Planungsunterlagen und Daten wurden verwendet:

/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. S. 1274), zuletzt geändert am 2. Juli 2013 (BGBl. S. 1943)

/2/ Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)

/3/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)

/4/ Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065)

/5/ Europäisches Parlament und Europäische Union: Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. EG Nr. L 152/1-44)

/6/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni-sche Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002

/7/ VDI 3782 Blatt 7 (11/2003): Umweltmeteorologie – Kfz-Emissionsbestimmung – Luft-beimengungen

/8/ VDI 3783 Blatt 14 (Entwurf) (01/2012): Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsberechnung - Kraftfahrzeugbedingte Immissionen

/9/ Daten der Allgemeinen Liegenschaftskarte (ALK) im Untersuchungsraum (zur Verfü-gung gestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung III - Geoinformation)

/10/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Entwurf zum Vorhabenbezogenen Be-bauungsplan 7-73 VE (Planteil mit Stand vom 31.03.2014, zur Verfügung gestellt von Freie Planungsgruppe Berlin GmbH)

/11/ Bezirksamt Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan XI-124 (Öffentliche Bekanntma-chung: 10.08.1966)

/12/ Bezirksamt Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan XI-113 (Öffentliche Bekanntma-chung: 07.03.1968)

/13/ Bezirksamt Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan XI-137 (Öffentliche Bekanntma-chung: 01.06.1972)

/14/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan 7-16 (Öffentliche Be-kanntmachung: 30.12.2005)

/15/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan 7-17 (Öffentliche Be-kanntmachung: 01.11.2008)

/16/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan 7-29 (Verfahrensstand: Erneute Öffentliche Auslegung 19.05.2014 bis 18. Juni 2014)

/17/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan XI-231ab (Entwurfs-stand: August 2001)

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 32 von 33

/18/ Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 7-74. Drucksache Nr. 1011/XIX (18.03.2014)

/19/ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Bebauungsplan 7-74 (Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger; Entwurfsstand: 15.10.2014)

/20/ Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 7-75 (13.05.2014)

/21/ Jan Matthies Ingenieurgesellschaft: Planungsdaten zum Vorhaben "Wohnbebauung am Tempelhofer Weg" (Stand: April 2014)

/22/ Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 ff.)

/23/ Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan-BGS Ingenieurgesellschaft: Erläuterungsbericht zur Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar (Dezember 2008)

/24/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VII A 3: Erläuterungen zur Not-wendigkeit der Umrechnung von Verkehrsmengen (November 2013)

/25/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Verkehrslenkung (VLB): Straßenver-kehrszählung Berlin SVZ 2009: Verkehrsstärkenkarten DTVWerktag in Kfz/1000 und in Lkw/1000 (2009)

/26/ Freie Planungsgruppe Berlin GmbH: Kfz-Belegungen der Straßenabschnitte der Stra-ßenverkehrszählung SVZ 2005, SVZ 2009, Prognose 2025, Verkehrserzeugung Vorha-ben und Planung 2025 (06.10.2014) und fachliche Einschätzung zur zukünftigen Höchstgeschwindigkeit für den Tempelhofer Weg (E-Mail vom 17.10.2014)

/27/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (VII A 31): Verkehrsbelegungen der Prognose 2025 für BAB A 100, BAB A 103, Sachsendamm und Hedwig-Dohm-Straße sowie Aussagen zum Tempelhofer Weg und zur Anbindung des EUREF-Areals (06.10.2014)

/28/ Freie Planungsgruppe Berlin GmbH: Bebauungsplan 7-16 in Berlin Tempelhof-Schöneberg. Schalltechnische Untersuchung. Fahrbewegungen auf dem Parkplatz von Möbel Kraft (Januar 2005)

/29/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin: Landeskartenwerk - Karten von Berlin 1:5.000 Rasterdaten Vers. 6.014 K1 (2009)

/30/ Freie und Hansestadt Hamburg. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Amt für Landes- und Landschaftsplanung: Hamburger Leitfaden. Luftschadstoffe in der Bauleit-planung 2011, 1. Auflage (2011)

/31/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Luftgütemessdaten 2011, Jahres-bericht, Berlin (Mai 2012)

/32/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Luftgütemessdaten 2012, Berlin (Juni 2013)

/33/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Luftgütemessdaten 2013, Berlin (Juli 2014)

/34/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Luftreinhalteplan Berlin 2011 - 2017. Berlin (August 2013)

/35/ Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin: Ein Jahr Umweltzone Stufe 2 in Berlin - Untersuchungen zur Wirkung auf den Schadstoffaus-stoß des Straßenverkehrs und die Luftqualität in Berlin. Berlin (Juni 2011)

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Seite 33 von 33

/36/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Daten zur Hintergrundbe-lastung B-Plan 7-73 (E-Mail von Herrn Dr. Kerschbaumer aus dem Referat Immissions-schutz vom 08.05.2014)

/37/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Für Berliner Umweltzone angepasste Flottenzusammensetzungen (E-Mail von Herrn Dr. Kerschbaumer aus dem Referat Immissionsschutz vom 20.11.2014)

/38/ IVU Umwelt GmbH (im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz): Endbericht - Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans (LRP) 2009 - 2020 (25.08.2011)

/39/ Deutscher Wetterdienst, Abteilung Klima- und Umweltberatung: AKTerm Berlin-Tempelhof für ein repräsentatives Jahr, Offenbach (13.06.2008)

/40/ INFRAS: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 3.2, Bern (Juli 2014)

/41/ Düring, I. et al.: Berechnung der Kfz-bedingten Feinstaubemissionen infolge Aufwir-belung und Abrieb für das Emissionskataster Sachsen, im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Dresden (November 2004)

/42/ Düring, I., Schmidt, W.: Einbindung des HBEFA 3.1 in das FIS Umwelt und Verkehr sowie Neufassung der Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb des Straßenver-kehrs (2011)

/43/ EEA: EMEP/EEA air pollutant emission inventory guidebook 2009. EEA Technical report. European Environment Agency (2009)

/44/ Scholz, Dr. Werner, Kleinebrahm, M., Steven, H.: Mobile Abgasmessungen an Diesel-fahrzeugen mit PEMS-Messtechnik im realen Straßenverkehr - Wirkung von Tempo 30 und Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen auf die Fahrzeugemission. Zeitschrift Immis-sionsschutz Nr. 104 (März 2012)

/45/ Romberg, E. et al.: NO-NO2-Umwandlungsmodell für die Anwendung bei Immissi-onsprognosen für Kfz-Abgase, Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Nr. 56 (1996), pp 215-218

/46/ Eichhorn, J.: Entwicklung und Anwendung eines dreidimensionalen mikroskaligen Stadtklima-Modells, Dissertation, Universität Mainz (1989)

/47/ Giese-Eichhorn Umweltmeteorologische Software: MISKAM - Handbuch zu Version 6. Dr. J. Eichhorn, Wackernheim (2011)

/48/ Franke, J., Hellsten, A., Schlünzen, H., Carrissimo, B.: Best Practice Guideline for the CFD Simulation of Flows in the Urban Environment. Cost Action 732. European Cooperation in Science and Technology, May 2007

/49/ IMMISem/luft (Screening-Programm zur Bestimmung der Luftschadstoffemissionen und immissionen in Innenstädten) Version 6.0, IVU Umwelt GmbH, Freiburg (Oktober 2014)

/50/ IMMISem/luft Handbuch: Neuerungen Version 6.0, IVU Umwelt GmbH, Freiburg (Okto-ber 2014)

/51/ SoundPLAN, Berechnungsprogramm der Braunstein + Berndt GmbH (Version 7.3, November 2014)

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014

Anlage 1

1 Glossar - Erläuterung von Fachbegriffen zu Luftschadstoffen 2 Ermittlung eines repräsentativen Jahres für die Windberechnungen 3 Berechnungsmodell der Kfz-Emissionen 4 Programm zur Luftschadstoffausbreitung MISKAM 5 Luftschadstoffemissionen als Eingangsdaten der Ausbreitungsberechnungen

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.1 Blatt 1

1 Glossar – Erläuterung von Fachbegriffen zu Luftschadstoffen

Ausbreitungsrechnung

Die atmosphärische Ausbreitungsrechnung ist eine rechnerische, auf physikalisch hergeleiteten oder empirischen Modellen beruhende Prognose der Ausbreitung von Luftverunreinigungen (Gase, Dämpfe, aber auch Aerosole oder Stäube) auf dem Luftweg. Eingangsdaten sind die Emissionen, die atmosphärischen Ausbreitungsbedin-gungen (Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Austauschbedingungen) sowie die Topographie und Bebauung des Untersuchungsgebiets.

Emissionen

Allgemein bezeichnen Emissionen die von einer festen oder beweglichen Anlage oder von Produkten an die Umwelt abgegebenen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Strahlen, Wärme, Erschütterun-gen und ähnliche Erscheinungen. Die von einem Kraftfahrzeug ausgestoßenen Emissionen von Luftverunrei-nigungen werden meistens in Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Stunde (g/h) angegeben.

Emissionsfaktoren

Emissionsfaktoren sind Kenngrößen für die spezifischen Emissionen von Luftschadstoffen eines Fahrzeugs je Zeit- oder Streckeneinheit. Sie sind für Berechnungen der verkehrsbedingten Emissionen unabdingbar. Die staat-lichen Umweltämter Deutschlands (UBA), Österreichs (UBA) und der Schweiz (BUWAL) haben die spezifi-schen Emissionen der Kraftfahrzeuge in verschiedenen Forschungsprojekten ermitteln lassen. Die Ergebnisse werden im Handbuch Emissionsfaktoren publiziert. Dort werden Emissionsfaktoren in hoher Differenzierung in Abhängigkeit von zahlreichen Parametern angegeben.

Im Handbuch Emissionsfaktoren werden die Emissionsfaktoren in Gramm pro Kilometer (g/km), Gramm pro Startvorgang oder Gramm pro Abstellvorgang angegeben.

Grenzwert, Immissionsgrenzwert

Allgemein ist ein Grenzwert ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern.

Grenzwert im engeren Sinne ist ein durch Gesetz oder Rechtsverordnung verbindlich festgelegter Höchstwert für die zulässige Konzentration eines Stoffes oder einer Stoffgruppe in Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden u.a.). In der vorliegenden Untersuchung werden die in der „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions-höchstmengen - 39. BImSchV“ definierten Immissionsgrenzwerte als Maßstab verwendet.

Hintergrundbelastung,

Die Hintergrundbelastung stellt die Immissionsbelastung im Untersuchungsgebiet dar, die ohne die lokalen Quellen (Straßenverkehr) auftreten würde. Sie ist eine wichtige Eingangsgröße für die Berechnung der Immissi-onskonzentrationen. Die Daten werden in Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ermittelt.

Immissionen

Allgemein sind Immissionen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken.

In der vorliegenden Untersuchung werden die auf Menschen einwirkenden Luftverunreinigungen betrachtet. Immissionen werden hier als Massenkonzentrationen (Immissionskonzentrationen) am Beurteilungspunkt (Im-missionsort) in der Einheit µg/m³ (Mikrogramm Schadstoff pro Kubikmeter Luft; 1 µg ist ein Millionstel Gramm) angegeben.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.1 Blatt 2

Jahresmittelwert

Die Konzentration an Luftverunreinigungen unterliegt zeitlichen Schwankungen, die unter anderem von der Emission, der Windrichtung und der Windgeschwindigkeit abhängen. Die durch den Straßenverkehr verursach-ten Immissionen werden insbesondere vom Verkehrsaufkommen beeinflusst. Der Jahresmittelwert stellt die über das gesamte Jahr gemittelte Immissionskonzentration dar und dient zum Vergleich mit den auf das Jahresmittel bezogenen Immissionsgrenzwerten.

Über kurzzeitige Schwankungen oder Spitzenwerte erlaubt der Jahresmittelwert keine Aussage. Für bestimmte Luftschadstoffe (z.B. Schwebstaub PM10 und Stickstoffdioxid) wurden „Kurzzeitwerte“ definiert (siehe dort).

Luftschadstoffe, Luftverunreinigungen

Luftverunreinigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Veränderungen der natürlichen Zu-sammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe und Geruchsstoffe.

Kurzzeitwerte

Unter dem Begriff Kurzzeitwerte werden hier die für die Luftschadstoffe PM10 und Stickstoffdioxid NO2 defi-nierten Werte zur Begrenzung der Spitzenbelastung zusammengefasst. Für PM10 wird in der 39. BImSchV ein 24-h-Wert (Tagesgrenzwert) von 50 µg/m³ festgelegt, der maximal 35 mal pro Jahr überschritten werden darf. Für NO2 gilt ein maximaler Stundenmittelwert von 200 µg/m³ mit höchstens 18 zulässigen Überschreitungen pro Jahr.

Perzentil

Begriff aus der statistischen Auswertung, z. B. von Messwerten der behördlichen Luftgüte-Messstationen.

Beispielsweise bedeutet das 99,8-Perzentil der über 1 Jahr gemessenen NO2-Stundenmittelwerte, dass 0,2 % der Messwerte größer und 99,8 % der Messwerte kleiner als das 99,8-Perzentil sind. Ein Jahr hat 8760 Stunden. Davon sind 0,2 % gerade 18 Stunden (gerundet). Entsprechend dem für NO2 festgelegten Kurzzeit-Grenzwert ist das 99,8-Perzentil der Messwert, der in 18 Stunden pro Jahr überschritten und in 8742 Stunden unterschritten wird. Ist dieser Messwert größer als 200 µg/m² NO2, ist der Grenzwert überschritten.

PM10, PM2,5 (Feinstaub)

Unter PM10 ist Feinstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 10 µm (Particulate Matter 10 µm) zu verstehen. Die genaue Definition lautet: „PM10 sind die Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass gemäß der Referenzmethode passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 µm einen Abscheidegrad von 50 % aufweist“. Für PM2,5 gilt die Definition entsprechend für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 µm.

Die in der Luft verteilten Partikel (Schwebstaub) stellen in höherer Konzentration eine potentielle gesundheitli-che Gefährdung für die Bevölkerung im Hinblick auf Atemwegserkrankungen dar. Davon können einzelne Risi-kogruppen in besonderem Maße betroffen sein. Dabei sind die Feinstäube besonders gesundheitsschädlich, weil sie durch den Atemtrakt bis in die Lungenbläschen transportiert werden und sich dort zusammen mit am Staub haftenden Stoffen ablagern können.

Ruß

Ruß entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Kohlenwasserstoffen und besteht überwiegend aus Koh-lenstoff. Ruß ist partikelförmig und weist eine komplexe Oberfläche auf, an der sich - ähnlich der Aktivkohle - organische Verbindungen anlagern können. Ruß wird als Luftverunreinigung mit kanzerogenem (krebserregen-dem) Potential betrachtet. Die Rußemissionen im Straßenverkehr stammen aus den Abgasen von Dieselfahrzeu-gen und aus dem Reifenabrieb. Der Feinstaub PM10 (siehe Stichwort PM10) besteht in Großstädten zu ca. 15 % bis 25 % aus Ruß. Ruß ist also eine Teilmenge von PM10. Seit der Aufhebung der Verordnung 23. BImSchV existiert für Ruß in Deutschland kein Grenzwert mehr.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.1 Blatt 3

Stickstoffoxide NOx, NO2

Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) werden unter dem Begriff Stickstoffoxide zusammenge-fasst. Diese entstehen hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Verbrennung durch die Oxidation von Luftstick-stoff. Am Auspuffrohr von Otto-Motoren liegen die Stickstoffoxide im Allgemeinen zu ca. 90 % als Stickstoff-monoxid vor, das in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid oxidiert wird. Im Abgas von Dieselmotoren ist der Anteil des direkt emittierten NO2 höher als bei Otto-Motoren. Der NO2-Volumenanteil (NO2-Direktemissio-nen) kann weit über 20 % betragen. Die Emittentengruppe Kfz-Verkehr hat im städtischen Umfeld mit Abstand den größten Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen.

Stickstoffdioxid NO2 ist toxikologisch bedenklicher als NO. NO2 kann insbesondere die Atemwege schädigen. Bei längerer Einwirkung können höhere Konzentrationen zu chronischer Bronchitis oder auch zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit gegenüber Atemwegsinfektionen führen. Daneben besitzen die Stickstoffoxide auch pflan-zentoxische Wirkungen; so schädigen sie beispielsweise bei Bäumen die Oberschicht von Blättern und Nadeln. Außerdem ist NO2 an der Entstehung von bodennahem Ozon in den Sommermonaten (photochemischer Smog) beteiligt.

Tagesgrenzwert-Äquivalent

Gemäß der 39. BImSchV (siehe Stichworte Grenzwert und Kurzzeitwerte) darf ein PM10-Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Für Berlin wurde empirisch ermittelt, dass der Tagesgrenzwert mit einem Jahresmittelwert von knapp 30 µg/m³ statistisch gleichwertig ist. D. h. wenn der Jahresmittelwert 30 µg/m³ überschreitet, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ mehr als 35 mal pro Jahr überschritten wird (s. Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2011 - 2017).

Ein PM10-Jahresmittelwert von 30 µg/m³ wird in der vorliegenden Untersuchung als Tagesgrenzwert-Äquivalent für PM10 bezeichnet.

Verkehrssituation, Fahrmuster

Die Emissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr werden in hohem Maße durch das Fahrverhalten und den Be-triebszustand der Kraftfahrzeuge bestimmt. Das typische Fahrverhalten innerorts besteht aus Kombinationen von Leerlauf im Stand, Beschleunigung, Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit und Abbremsen. Die spezifischen Schadstoffemissionen der Kfz (Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs) wurden für Fahrzyklen ermittelt, die auf repräsentativen Untersuchungen innerhalb und außerhalb von Ortschaften basieren. Ein Fahr-muster steht für ein typisches Fahrverhalten und wird mit den Kenngrößen mittlere Geschwindigkeit und Dy-namik beschrieben. Als Verkehrssituation wird eine bestimmte Kombination aus Fahrmustern bezeichnet, die durch Merkmale des Straßenabschnittes wie Ausbaugrad, Geschwindigkeitsbegrenzung, Straßenfunktion etc. charakterisiert wird.

Vorbelastung, Zusatzbelastung, Gesamtbelastung

Als Vorbelastung werden im vorliegenden Gutachten die Luftschadstoffimmissionen bezeichnet, die ohne die Emissionen des betrachteten Bauvorhabens im Untersuchungsgebiet vorliegen. Die Zusatzbelastung ist hier der Immissionsbeitrag, der durch den vorhabenbezogenen Straßenverkehr auf den untersuchten Straßenabschnitten verursacht wird. Die Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe ist allgemein die Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.2 Blatt 1

Deutscher Wetterdienst Abteilung Klima- und Umweltberatung

Az.: KU11A/A1292/08

Ermittlung eines repräsentativen Jahres

Ort: Berlin-Tempelhof

Bezugszeitraum: 1992 – 2007

Repräsentatives Jahr: 1995

Für die Station Berlin-Tempelhof wurde aus einer 16 - jährigen Reihe (Bezugszeitraum 1992

bis 2007) ein "für Ausbreitungszwecke repräsentatives Jahr" ermittelt (gem. TA Luft 2002,

Kap. 4.6.4.1). Dies wird in einem standardisierten Verfahren durchgeführt. Die Hauptkriterien

zur Auswahl in der Reihenfolge ihrer Wichtung sind:

1. Häufigkeiten der Windrichtungsverteilung und ihre Abweichungen

2. Monatliche und jährliche mittlere Windgeschwindigkeit

3. Berücksichtigung von Nacht- und Schwachwindauswahl

4. Häufigkeiten der Großwetterlagen nach Hess/Brezowski („Katalog der Großwetterla-

gen Europas“, Berichte des Deutschen Wetterdienstes Nr. 113, Offenbach a.M.,

1969)

Es wird das Jahr ausgewählt, das in der Windrichtungsverteilung der langjährigen Bezugs-

periode am nächsten liegt. Dabei werden zuerst primäre und sekundäre Maxima der Wind-

richtung verglichen. Alle weiteren Windrichtungen werden in der Reihenfolge ihrer Häufigkei-

ten mit abnehmender Gewichtung ebenso verglichen und bewertet.

Monatliche und jährliche mittlere Windgeschwindigkeiten (ff) werden ebenso auf ihre Ähnlich-

keiten im Einzeljahr mit der langjährigen Bezugsperiode verglichen. Das Jahr mit der nied-

rigsten Abweichungssumme wird ermittelt. Diese Bewertungen werden für das Gesamtkol-

lektiv und für die Auswahl der Nacht- und Schwachwindlagen durchgeführt (ff ≤ 3 m/s).

Das so primär aus Windrichtung und sekundär aus Windgeschwindigkeit ermittelte „ähnlichs-

te Jahr“ wird nun verglichen auf Übereinstimmung in den Großwetterlagen.

Für den Standort Berlin-Tempelhof wurde aus der oben genannten Bezugsperiode und nach

den aufgeführten Kriterien das Jahr 1995 als repräsentativ ausgewählt.

Offenbach, den 13. Juni 2008

Dipl.-Met. Johann-Dirk Hessel Dipl.-Met. Karl Hoffmann

Leiter KU 11 Bearbeiter

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.3 Blatt 1

3 Berechnungsmodell der Kfz-Emissionen

Für die Berechnung der Schadstoffemissionen wird das Programm IMMISem, Version 6.0 der IVU Umwelt GmbH Freiburg, eingesetzt. In Anlage 1.5 sind die Eingangsdaten für die Ermittlung der Kfz-Emissionen aufgeführt, die der verkehrlichen Situation des Untersuchungsgebiets entsprechen. Die Schadstoffemissionen sind sowohl von der nach Verkehrsgutachten ermittelten Verkehrsstärke, als auch von dem jeweiligen Fahr- und Nutzungsverhalten abhängig. Die Parameter Straßentyp, Tempolimit, Typ Kaltstart, LOS1 bis LOS4 (levels of service) und Anzahl der Fahrspuren (Spuren) in Anlage 4 beschreiben das Fahrverhalten entsprechend der örtlichen Gegebenheiten. Dies beinhaltet z.B. die Fahrgewohnheiten mit Tempoüber- und Tempounterschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit und die Häufigkeit der Anhalte-, Brems- und Anfahrsituationen aufgrund der lokalen Nutzung oder aufgrund von Lichtsignalanlagen. Somit ermöglichen die Eingabedaten eine detaillierte Modellierung von Auspuff- und Nicht-Auspuff-Emissionen (AWAR). Die Berechnung der Schadstoffemission ist nachfolgend ausführlich beschrieben.

Bei den durch Kraftfahrzeuge verursachten Schadstoffemissionen ist allgemein zu unterscheiden zwischen Emissio-nen aus dem Auspuff – hierbei werden „warme“ Emissionsfaktoren und Kaltstartzuschläge differenziert – und den Emissionen, die durch Reifen-, Brems- und Kupplungsabrieb, Straßenabrieb sowie Staubaufwirbelung verursacht werden. Letztere werden auch als Aufwirbelungs- und Abriebsemissionen (AWAR) bezeichnet und liefern bei Fein-staub PM10 und PM2,5 einen erheblichen Beitrag. Das verwendete Berechnungsmodell besteht deshalb aus folgen-den Komponenten:

1. Auspuffemissionen für den warmen Betriebszustand

2. Kaltstartmodell

3. Modellierung der Aufwirbelungs- und Abriebsemissionen (AWAR) von PM10

4. Berechnung der PM2,5-Emissionen

3.1 Auspuffemissionen für den warmen Betriebszustand

Die Auspuffemissionen der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (Pkw, Lkw) werden mit Hilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren HBEFa, Version 3.2 in Abhängigkeit von der Verkehrssituation, der Längsneigung der Fahrbahn und des Bezugsjahres ermittelt. Über das Bezugsjahr wird im HBEFA die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte bestimmt. Zukünftige Entwicklungen der Abgasnormen und des voraussichtlichen Anteils der Fahrzeuge, die eine bestimmte Abgasnorm erfüllen, sind hierbei berücksichtigt.

Der Anteil leichter Nutzfahrzeuge (LNF < 3,5 t) – Kleintransporter, Kleinbusse, Wohnmobile etc. – wurde gemäß den aktuellen Untersuchungen zur Neufassung des Berliner Luftreinhalteplans mit 7,5 % auf allen Straßen abge-schätzt. Der Anteil an Krafträdern (Motorrädern) wurde mit 1,0 % angenommen.

Die Auspuffemissionen für den warmen Betriebszustand richten sich nach dem HBEFA 3.2, das die Verkehrssitua-tionen anhand von vier Dimensionen gliedert.

1. Gebietstyp - ländlicher/städtischer Raum

2. Funktionale Straßentypen (z.B. Hauptverkehrsstraße, Sammelstraße, Erschließungsstraße)

3. Tempolimit

4. Verkehrszustand: vier sogenannte LOS = levels of service

Die im HBEFA 3.2 definierten gültigen Kombinationen aus Gebiet, Straßentyp und Tempolimit sind in Tabelle 3.1 dargestellt. Die Farbe mit der eingetragenen Zahl stellt die zu der jeweiligen Kombination im HBEFA 3.2 hinterleg-te Flottenvariante dar.

Die Emissionsfaktoren liegen im HBEFA 3.2 für die Schadstoffe HC, CO, NOx, NO2, CO2, NH3, N2O, Blei, SO2, Partikel und Partikelzahl (PN) sowie den Kraftstoffverbrauch vor.

Die Emissionsfaktoren sind getrennt abgelegt für

- die einzelnen Bezugsjahre (Datenbestand 1995 bis 2030) - sieben Längsneigungen der Straße (-6%, -4%, -2%, 0%, 2%, 4%, 6%) - die weiter unten genannten Verkehrssituationen als Kombination aus Gebiet, Straßentyp, Tempolimit und

Verkehrszustand (LOS)

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.3 Blatt 2

Tabelle 3.1: Übersicht der Verkehrssituationen und Flottenvarianten des HBEFA 3.2 /65/, Straßentyp-Code ge-mäß Handbuch IMMISem/luft Version 6.0 /63/

30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 >130

ländlich Autobahn 6 3 3 3 3 3 3 3

ländlich Semi-Autobahn 7 3 3

ländlich Fern-, Bundesstr. 9 1 2 2 2 2 2

ländlich Huauptverkehrsstraße 1 1 1 2 2 2 2

ländlich Huauptverkehrsstraße, kurvig 2 1 1 2 2 2 2

ländlich Sammelstraße 3 1 1 2 2

ländlich Sammelstraße, kurvig 4 1 1 2 2

ländlich Erschließungsstraße 0 1 1 1 1

Agglomeration Autobahn 6 3 3 3 3 3 3

Agglomeration Stadtautobahn 5 1 1 1 1 1 1

Agglomeration Fern-, Bundesstr. 9 1 2 2 2 2

Agglomeration Magistrale, Ringstraße 8 1 1 1 2 2

Agglomeration Huauptverkehrsstraße 1 1 1 1 2

Agglomeration Sammelstraße 3 1 1

Agglomeration Erschließungsstraße 0 1 1 1

1 städtisch (Flottenvarianten)

2 ländlich

3 Autobahn

Straßentyp -

Code in

IMMISem

StraßentypGebietZulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h]

Die vier Verkehrszustände im HBEFA 3.2 sind wie folgt definiert (Zuordnung der LOS-Stufen wie im Programm IMMISem):

frei (free) = LOS 1 frei und stetig fließender Verkehr, konstante, eher hohe Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsbandbreiten: 90 bis >130 km/h auf Autobahnen, 45-60 km/h auf Straßen mit Tempolimit von 50 km/h. Verkehrsqualität A-B gemäß HCM (Highway Capacity Manual).

dicht (heavy) = LOS 2 flüssiger Verkehrsfluss bei starkem Verkehrsvolumen, vergleichsweise konstante Geschwindigkeit, Geschwin-digkeitsbandbreiten: 70-90 km/h auf Autobahnen, 30-45 km/h auf Straßen mit Tempolimit 50 km/h. Verkehrs-qualitätsstufen C-D gemäß HCM (Highway Capacity Manual).

gesättigt (saturated) = LOS 3 unstetiger Verkehrsfluss mit starken Geschwindigkeitsschwankungen bei gesättigtem / gebundenem Verkehrs-fluss, erzwungene Zwischenstops möglich, Geschwindigkeitsbandbreiten: 30-70 km/h auf Autobahnen, 15-30 km/h auf Straßen mit Tempolimit 50 km/h. Verkehrsqualitätsstufe E gemäß HCM (Highway Capacity Manual).

Stop+go = LOS 4 Stop+go, starke Stauerscheinungen bis Verkehrszusammenbruch, Geschwindigkeitsschwankungen bei allge-meinen tiefer Geschwindigkeit. Geschwindigkeitsbandbreiten: 5-30 km/h auf Autobahnen, 5-15 km/h auf Stra-ßen mit Tempolimit 50 km/h.

Die Emissionsfaktoren werden im HBEFA 3.2 für die relevanten Luftschadstoffe differenziert nach Fahrzeugkate-gorie (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge LNF, schwere Nutzfahrzeuge SNF, Busse, Motorräder etc.) in Gramm pro Fahr-zeug und gefahrenen Kilometer (g/(Fz km)) angegeben. Die Fahrzeugkategorien werden zu Pkw (inklusive LNF) und Lkw (inklusive Busse, Sattelschlepper etc.) zusammengefasst.

Für die im vorliegenden Gutachten untersuchten Straßen werden die in der Anlage 1.4 aufgeführten Parameter ge-wählt, die im Berechnungsmodell im Sinne eines konservativen Ansatzes hohe spezifische Emissionen ergeben. Die Verkehrsqualität auf den Straßen – also die Verteilung der DTV-Werte auf die vier verschiedenen Levels of Service (LOS) – wird mit dem in IMMISem implementierten LOS-Modell bestimmt, das auf Straßentyp abhängigen Kapazi-täten und vier wählbaren Tagesganglinien-Typen beruht.

Der Übergang von einem LOS in den nächsten hängt von der Verkehrsmenge und der Kapazität der Straße (Ausbau und Anzahl der Fahrspuren) ab. Der LOS wird jeweils als Anteil an der DTV angegeben.

Der Anteil, den schwere Nutzfahrzeuge (SLKW und Busse) an der Entstehung von Verkehrsstörungen im Vergleich zu PKW haben (durch Rangieren, Parken und Be- und Entladen), wird in IMMISem, Version 6.0 durch einen

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.3 Blatt 3

Wichtungsfaktor berücksichtigt. Bei dem verwendeten Wichtungsfaktor von 2 (Standardeinstellung für alle Varian-ten) entspricht ein schweres Nutzfahrzeug zwei PKWs.

Durch einen Schwellwert der Kapazitätsauslastung wird berücksichtigt, dass im gesättigten Verkehrsfluss bereits Stop+go-Fahrten impliziert sind. Der Wert von 20 % bewirkt, dass 20 % der Fahrzeuge, die den gesättigten Ver-kehrszustand (LOS 3) erreichen, direkt vom dichten Verkehrszustand (LOS 2) in den Stop+go (LOS 4) wechseln und stellt somit eine konservative Betrachtung der Emissionen aufgrund defensiven Fahrverhaltens dar.

3.2 Kaltstartzuschlag

Zu den Emissionen im warmen Betriebszustand sind Kaltstartzuschläge hinzuzurechnen, die von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängen: Umgebungstemperatur beim Startvorgang, Fahrtlängen anschließend an den Startvor-gang, Standzeiten, Fahrmuster. Startzuschläge werden im HBEFA 3.2 in g/(Startvorgang x Fz) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) angegeben.

Für die Emissionsberechnungen sind grundsätzlich Kenntnisse über die bereits zurückgelegte Fahrstrecke der auf einem Streckenabschnitt vorhandenen Fahrzeuge notwendig. Diese Fahrtweitenverteilung ist unter anderem abhän-gig von der Fahrzeugart, der Tageszeit, der Art des Gebiets und dem Wochentag. Neben der Länge der zurückgeleg-ten Strecke bestimmt auch die Dauer des Abstellens des Fahrzeugs vor Antritt der Fahrt maßgeblich die Höhe der Kaltstartemissionen und auch der Verdampfungsemissionen.

Aus den im HBEFA angegebenen Startzuschlägen pro Startvorgang und Fahrzeug werden im verwendeten Berech-nungsmodell IMMISem/luft gemäß dem in der VDI-Richtlinie 3782 Blatt 7 Anlage G vorgeschlagenen Kaltstartmo-dell streckenbezogene Kaltstartzuschläge berechnet. Zugrundegelegt werden die drei funktionalen Straßentypen Wohn-, Geschäfts- oder Einfallstraße (in der englischen Fassung des HBEFA mit "residential", "commercial" und "radial" bezeichnet). Die gewählte Typ-Zuordnung für die Straßen im Untersuchungsgebiet ist in der Anlage 4 an-gegeben.

3.3 Modellierung der Aufwirbelungs- und Abriebsemissionen (AWAR) von PM10

Wie Untersuchungen zu den verkehrsbedingten Partikelemissionen zeigen, entstammt ein großer Anteil der Fein-staub-Emissionen nicht dem Auspuff der Fahrzeuge, sondern entsteht durch Aufwirbelung von auf der Stra-ßenoberfläche liegenden Partikeln sowie durch Straßen-, Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb. Dieser Anteil der Partikelemissionen – abgekürzt mit AWAR – ist in den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren nicht enthalten.

Mit der Methode von Düring und Lohmeyer wurde gemäß einer Studie von 2011 ein Satz von nicht motorbedingten PM10-Emissionsfaktoren (Pkw und Lkw) vorgeschlagen, der auf der Systematik des HBEFA 3.2 basiert. In IMMISem wurde dieser Ansatz wie folgt umgesetzt: Die PM10-AWAR-Emissionsfaktoren von Düring 2011 werden den neuen Verkehrssituationen des HBEFA 3.2 zugeordnet. Die PM10-AWAR-Emissionsfaktoren für die hier zu-treffenden Verkehrssituationen sind in der Tabelle 3.2 dargestellt.

Tabelle 3.2: PM10-Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb (AWAR) in IMMISem 6.0 anhand der Erschließungsstraße, der Hauptverkehrsstraße und der städtischen Magistrale

Verkehrssituation Zulässige

Geschwindig-keit

PM10-AWAR-Emissionsfaktoren in mg/(Fz km)

Pkw inkl. LNF Lkw

LOS1 LOS2 LOS3 LOS4 LOS1 LOS2 LOS3 LOS4

Erschließungsstraße / Access residential

30 26 35 45 45 280 500 1200 1200

Hauptverkehrsstraße / Local collector

50 26 33 40 45 100 350 700 1200

Städtische Magistrale/ Distributor secondary

50 26 33 35 45 100 350 500 1200

3.4 Berechnung der PM2,5-Emissionen

Die Kfz-bedingten PM2,5-Emissionen werden nach EMEP/EEA berechnet. Die Abriebemissionen unterteilen sich dabei in Reifenabrieb, Bremsabrieb und Straßenabrieb. Aufwirbelung wird derzeit nicht berücksichtigt. Das Emissi-on Inventory Guidebook gibt dabei für TSP (total suspended particle) Berechnungsvorschriften an. Die Emissions-faktoren für PM2,5 können über den Massenanteil der Korngrößenverteilung ermittelt werden. Der Massenanteil f der PM2,5-Fraktion an TSP beträgt 42 % für Reifenabrieb, 39 % für Bremsabrieb und 27 % für Straßenabrieb.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.3 Blatt 4

Die Emissionsfaktoren werden nach dem Emission Inventory Guidebook nach Formel (1) ermittelt:

sS

jsTSPEFfF ⋅⋅=

,,sjs,E (1)

EF Emissionsfaktor in [mg/km] f Massenanteile an TSP EFTSP TSP-Emissionsfaktor in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse (Tabelle 1.3-2) S Geschwindigkeitskorrekturfaktor s Nicht-Auspuff Quelle für Partikel (Reifen-, Brems-, Strassenabrieb) j Fahrzeugklasse Der Geschwindigkeitskorrekturfaktor S wird nur bei der Berechnung des Emissionsfaktors von Reifen- und Brems-abrieb angesetzt und ergibt sich aus: Reifenabrieb: Bremsabrieb: v < 40 km/h S = 1.39 v < 40 km/h S = 1.67 v > 90 km/h S = 0.902 v > 90 km/h S = 0.185 sonst S = -0.00974 ⋅ v + 1.78 sonst S = -0.00270 ⋅ v + 2.75 Als Geschwindigkeit v werden die mittleren Geschwindigkeiten aus dem HBEFA verwendet, die dort in Abhängig-keit von der Verkehrssituation als Kombination aus Gebiet, Straßentyp, Tempolimit und Level of Service hinterlegt sind. Die Emissionsfaktoren für TSP nach EMEP/EEA in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse sind in Tabelle 3.3 zu-sammengefasst.

Tabelle 3.3: Emissionsfaktoren TSP nach Fahrzeugklasse

Fahrzeugklasse

Emissionsfaktoren TSP [mg/km]

Reifenabrieb Bremsabrieb Straßenabrieb

Motorräder 4,6 3,7 6,0

PKW 10,7 7,5 15,0

LNfz 16,9 11,7 15,0

SNfz siehe Formel (2) siehe Formel (3) 76,0

Der Emissionsfaktor TSP für schwere Nutzfahrzeuge berechnet sich nach folgenden Ansätzen:

Reifenabrieb:

)38,141,1()(2

Achsen)TSP(E BGPKWTSP

EFN

SNfzF ⋅+⋅⋅= (2)

Bremsabrieb:

)79,01()(13,3)TSP(E BGPKWTSP

EFSNfz

F ⋅+⋅⋅= (3)

(EFTSP)SNfz Emissionsfaktoren TSP für schwere Nutzfahrzeuge

(EFTSP)PKW Emissionsfaktoren TSP für PKW

NAchsen Achsenzahl

BG Beladungsgrad

Der Beladungsgrad wird analog zur Berechnung der warmen Emissionsfaktoren im HBEFA 3.2 auf 50 % gesetzt. Die mittlere Achsenzahl der schweren Nutzfahrzeuge (schwere LKW, Reisebusse und Linienbusse) wird in Düring 2011 aus dem HBEFA abgeleitet und unabhängig vom Bezugsjahr für Innerortsstraßen, Autobahnen und Außerorts-straßen getrennt festgelegt. Für Straßen Innerorts wird die mittlere Achsenzahl von 3 gewählt.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.4 Blatt 1

4 Programm zur Luftschadstoffausbreitung MISKAM

4.1 Modellbeschreibung Das Programm MISKAM wurde von Dr. Joachim Eichhorn an der Universität Mainz programmiert. Es wird über das Büro Giese-Eichhorn gepflegt und weiterentwickelt. Für die vorliegende Untersuchung wurde die Einbindung von MISKAM unter der SoundPLAN-Oberfläche verwendet. SoundPLAN organisiert die Modellbildung und Re-chenlaufsteuerung und dient zur Auswertung und Darstellung der Ergebnisse.

MISKAM ist ein dreidimensionales nicht-hydrostatisches numerisches Strömungs-und Ausbreitungsmodell, ein sogenanntes Feinscrenning-Modell. Bei der Berechnung des Windfeldes wird das Untersuchungsgebiet dreidimen-sional fein gerastert und in kleine Quaderstrukturen zerlegt. Gebäude werden als „blockierte Zellen“ in der Raster-struktur nachgebildet und entsprechend ihrer Wandhöhe auf vertikale Rasterzellen aufgeteilt.

Ausgehend von einer klassifizierten Windstatistik wird für jede Windklasse ein Einströmprofil ermittelt. Für jedes Einströmprofil wird modelliert, wie sich der Einströmimpuls von Zelle zu Zelle fortsetzt. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis sich ein stationäres Windfeld eingestellt hat. Die Stationaritätskriterien werden im Rechenlauf definiert.

Nach Erreichen der Stationarität des Windfeldes wird auf ähnlichem Weg die Ausbreitung von Schadstoffen be-rechnet. In einer Folge von Zeitschritten wird ermittelt, welche Schadstoffkonzentrationen sich auf Dauer einstellen. Im Ergebnis werden Mittelwerte, Perzentile oder Schwellenwert-Überschreitungen für jeden voreingestellten Schad-stoff berechnet.

In MISKAM lassen sich Punkt-, Linien- und Flächenquellen sowie Straßen definieren. In der untersten Schicht (hier Schicht 1: 0 - 0,33 m) dürfen sich keine Emissionsquellen befinden. Die Fahrbahnbreiten und damit die Breiten der Emissionsbänder wurden entsprechend der Breite der Richtungsfahrbahnen definiert. Die Quellbreite im Raster wird außerdem durch die Maschenweite bestimmt. Vor der Berechnung werden alle Straßenquellen entsprechend dem Emissionsanteil in der Zelle zu Punktquellen in der Mitte einer Rasterzelle umgewandelt.

Um die durch die Fahrzeugbewegungen induzierte Turbulenz auf den Linienflächenquellen berücksichtigen zu kön-nen, wurde von einer gleichmäßigen Durchmischung der Schadstoffemissionen bis zu einer Höhe von 2,0 m über Gelände ausgegangen. In den Quellparametern wurde eine entsprechende vertikale Ausdehnung der Quelle eingege-ben.

4.2 Rechengebiet und Modelleinstellungen Ein MISKAM-Rechengebiet definiert, wie der Untersuchungsraum in ein dreidimensionales Raster zerlegt wird. Dabei gibt es ein inneres Rechengebiet, für das die Ergebnisse (Schadstoffimmissionen) berechnet werden sollen, und eine automatisch erzeugte Erweiterung um mehrere Rasterspalten bzw. -zeilen, um rechnerische Einschwing-effekte aufzufangen.

Die Modellierung der Windströmung wurde mit folgenden Parametern durchgeführt:

- 12 Sektoren der Anströmung mit 30° Breite, 6 Windgeschwindigkeitsklassen - neutrale Schichtung - Rauhigkeitslänge Boden: 10 cm - Rauhigkeitslänge Wände: 1 cm - Rauhigkeitslänge 1D-Initialisierung: 10 cm - Abbruchkriterium: Stationarität

Die Berechnung der Immissionskonzentrationen erfolgte mit folgenden Einstellungen:

- Jahreszeitreihe AKTerm Berlin-Tempelhof (klassifiziert wie oben beschrieben) - Upstream-Advektionsschema - Maximale Anzahl der Zeitschritte: 2000

Folgende Einstellungen wurden für das Rechengebiet im Untersuchungsgebiet gewählt:

Rasterzellen: 300 Zellen à 2 m in x-Richtung, 250 Zellen à 2 m in y-Richtung Außenzellen: oben: 20 Zellen, Faktor 1,10 links: 20 Zellen, Faktor 1,10 rechts: 20 Zellen, Faktor 1,10 unten: 20 Zellen, Faktor 1,10 Vertikale Schichten in m: 0,33, 0,66, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24,

26, 28, 30, 40, 60, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 350

Drehung: 320° (Ausrichtung parallel zu den geplanten Gebäuden entlang des Sachsendamms)

Die Abbildung 4.1 zeigt das MISKAM-Rechengebiet für den untersuchten Bereich.

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.4 Blatt 2

Abbildung 4.1: Lageskizze des MISKAM-Rechengebiets (inneres Rechengebiet: grau schraffierte Fläche; äußeres Rechengebiet: graues äußeres Quadrat)

In Abbildung 4.2 ist an einem Ausschnitt des MISKAM-Rechengebiets zu erkennen, wie die Gebäude im Berech-nungsprogramm aufgerastert werden. Blockierte Zellen, die von einem Gebäude belegt sind, werden in grün darge-stellt. Die gelben Punkte symbolisieren Zellen, in denen Schadstoffquellen vorhanden sind. Da MISKAM keine Geländehöheninformationen berücksichtigen kann, wurden die Ausbreitungsrechnungen wei-testgehend in ebenem Gelände durchgeführt. Es kommt zu Überschneidungen von Emissionsbändern, wo eigentlich keine Überschneidungen sind.

ALB Bericht

Abbildung 4.2: Ausschnitt des MISKAMBerechnungsprogramm (dunkelgrün: Gebäudezellen; der Gebäudezellen;

Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014

des MISKAM-Rechengebiets im Prognoseplanfall – Darstellung der Aufrasterung Berechnungsprogramm MISKAM

grün: Gebäudezellen; blau: tatsächliche Umrisse der Gebäude; schwarz: Durchströmung der Gebäudezellen; gelb: Zellen mit Schadstoffquellen)

Anlage 1.4 Blatt 3

Darstellung der Aufrasterung im

schwarz: Durchströmung

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.5 Blatt 1

5 Luftschadstoffemissionen als Eingangsdaten der Ausbreitungsberechnungen

Die längenbezogenen Emissionen in g/(m*d) wurden mit IMMISem, Version 6.0 ermittelt. Die Eingangsdaten und die berechneten Emissionsmassenströme sind für den Prognosenullfall in Tabelle 5.2 und für den Prognoseplanfall in Tabelle 5.3 aufgeführt.

Die flächenbezogenen Emissionen in g/(m²*d) wurden ebenfalls mit IMMISem, Version 6.0 berechnet. Dabei wur-den der Ein- und Ausparkvorgang von Pkw und das Rangieren von Lkw mit den in Tabelle 5.1 dargestellten Fahr-strecken je Fahrzeug und mit der Verkehrssituation stop+go berücksichtigt (siehe auch Kapitel 4.3).

Tabelle 5.1: Emissionsmassenströme auf dem Parkplatz durch das Ein- und Ausparken

Straßenabschnitt Straßen- Fahrtlänge LOS1 LOS2 LOS3 LOS4 EM_NOX EM_PM10 EM_PM25typ [m] [%] [%] [%] [%] [g/d] [g/d] [g/d]

Prognosenullfall

Parkplatz Möbel Kraft 0 50 0 0 0 100 30,10 4,35 1,85

Prognoseplanfall

Parkplatz Möbel Kraft 0 50 0 0 0 100 30,10 4,35 1,85

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.5 Blatt 2

Tabelle 5.2: Emissionsmassenströme der Straßen im Prognosenullfall

Bemerkung: Straßentyp-Code (siehe Tabelle 3.1)

Straßenabschnitt Straßen- DTV v SLKWLLKW BUS KRAD EinbahnSTEIG.LOS1 LOS2 LOS3 LOS4 EM_NOX EM_PM10 EM_PM25typ Kfz/24h [km/h] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [g/(m*d)] [g/(m*d)] [g/(m*d)]

Sachsendamm mix 1 13.650 50 4,0 7,5 1,2 1 0,0 0 5 96 0 0 4,1639 0,7205 0,3068

Sachsendamm dicht 1 13.650 50 4,0 7,5 1,2 1 0,0 0 0 100 0 0 4,1893 0,7328 0,3075

Sachsendamm gesättigt 8 13.650 50 1,7 7,5 1,2 1 0,0 0 0 0 100 0 3,7683 0,8589 0,2885

Sachsendamm stopp&go 8 13.650 50 1,7 7,5 1,2 1 0,0 0 0 0 0 100 6,7883 1,1600 0,3265

Tempelhofer Weg flüssig 3 3.413 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 100 0 0 0 0,7405 0,1065 0,0671

Tempelhofer Weg dicht 3 3.413 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 100 0 0 0,8473 0,1481 0,0713

Tempelhofer Weg gesättig 3 3.413 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 100 0 0,9231 0,1957 0,0719

Tempelhofer Weg stopp&go 3 3.413 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 0 100 1,4293 0,2541 0,0798

Gotenstraße flüssig 3 1.365 50 3,0 7,5 0,0 1 0,0 0 100 0 0 0 0,3083 0,0437 0,0276

Gotenstraße dicht 3 1.365 50 3,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 100 0 0 0,3552 0,0637 0,0293

Gotenstraße gesättigt 3 1.365 50 3,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 100 0 0,3881 0,0875 0,0296

Gotenstraße stopp&go 3 1.365 50 3,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 0 100 0,6164 0,1179 0,0329

Hedwig-Dohm-Straße flüssig 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1 0,0 0 100 0 0 0 1,4472 0,1803 0,1139

Hedwig-Dohm-Straße dicht 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1 0,0 0 0 100 0 0 1,6686 0,2766 0,1210

Hedwig-Dohm-Straße gesättigt 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1 0,0 0 0 0 100 0 1,8405 0,3944 0,1221

Hedwig-Dohm-Straße stopp&go 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1 0,0 0 0 0 0 100 2,9560 0,5491 0,1359

Vorarlberger Damm flüssig 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 100 0 0 0 0,5251 0,1095 0,0503

Vorarlberger Damm dicht 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 100 0 0 0,6710 0,1237 0,0537

Vorarlberger Damm gesättigt 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 100 0 0,6605 0,1844 0,0540

Vorarlberger Damm stopp&go 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1 1,0 0 0 0 0 100 1,0679 0,1900 0,0596

BAB A 100 flüssig 6 182.000 80 7,0 7,5 1,2 1 0,0 0 1 14 0 85 88,7005 8,0544 4,7416

BAB A 103 Zubringer flüssig 6 18.655 80 6,0 7,5 0,0 1 1,0 0 9 91 0 0 3,2294 0,7142 0,3161

BAB A 103 Zubringer dicht 6 18.655 80 6,0 7,5 0,0 1 1,0 3 0 100 0 0 5,9744 0,7440 0,3479

BAB A 103 Zubringer gesättigt 6 18.655 80 6,0 7,5 0,0 1 0,0 3 0 0 100 0 4,6300 0,7268 0,3573

BAB A 103 Zubringer stopp&go 6 18.655 80 6,0 7,5 0,0 1 0,0 3 0 0 0 100 8,1140 0,7692 0,4603

Anschluss Tempelhofer Weg 3 14.105 50 3,0 7,5 0,0 1 1,0 0 100 0 0 0 3,1859 0,4521 0,2852

Parkplatz Möbel Kraft 0 1.700 30 0,0 7,5 0,0 1 0,0 0 0 0 0 100 0,6018 0,0866 0,0373

ALB Bericht SAC 14.124.02 H vom 26. November 2014 Anlage 1.5 Blatt 3

Tabelle 5.3: Emissionsmassenströme der Straßen im Prognoseplanfall

Straßenabschnitt Straßen- DTV v SLKWLLKWBUSKRAD Einbahn STEIG. LOS1 LOS2 LOS3 LOS4 EM_NOX EM_PM10 EM_PM25typ Kfz/24h[km/h] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [%] [g/(m*d)] [g/(m*d)] [g/(m*d)]

Sachsendamm mix 1 13.696 50 4,0 7,5 1,2 1,0 0 0 5 96 0 0 4,1796 0,7231 0,3079

Sachsendamm dicht 1 13.696 50 4,0 7,5 1,2 1,0 0 0 0 100 0 0 4,2051 0,7354 0,3085

Sachsendamm gesättigt 8 13.696 50 1,7 7,5 1,2 1,0 0 0 0 0 100 0 3,7829 0,8622 0,2895

Sachsendamm stopp&go 8 13.696 50 1,7 7,5 1,2 1,0 0 0 0 0 0 100 6,8147 1,1647 0,3277

Tempelhofer Weg flüssig 3 3.481 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 100 0 0 0 0,7558 0,1087 0,0684

Tempelhofer Weg dicht 3 3.481 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 100 0 0 0,8649 0,1512 0,0728

Tempelhofer Weg gesättig 3 3.481 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 100 0 0,9423 0,2000 0,0734

Tempelhofer Weg stopp&go 3 3.481 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 0 100 1,4598 0,2599 0,0815

Gotenstraße flüssig 3 1.411 50 3,0 7,5 0,0 1,0 0 0 100 0 0 0 0,3185 0,0452 0,0285

Gotenstraße dicht 3 1.411 50 3,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 100 0 0 0,3668 0,0658 0,0303

Gotenstraße gesättigt 3 1.411 50 3,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 100 0 0,4008 0,0903 0,0306

Gotenstraße stopp&go 3 1.411 50 3,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 0 100 0,6362 0,1215 0,0340

Hedwig-Dohm-Straße flüssig 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1,0 0 0 100 0 0 0 1,4472 0,1803 0,1139

Hedwig-Dohm-Straße dicht 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1,0 0 0 0 100 0 0 1,6686 0,2766 0,1210

Hedwig-Dohm-Straße gesättigt 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1,0 0 0 0 0 100 0 1,8405 0,3944 0,1221

Hedwig-Dohm-Straße stopp&go 3 5.460 50 3,0 7,5 1,2 1,0 0 0 0 0 0 100 2,9560 0,5491 0,1359

Vorarlberger Damm flüssig 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 100 0 0 0 0,5251 0,1095 0,0503

Vorarlberger Damm dicht 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 100 0 0 0,6710 0,1237 0,0537

Vorarlberger Damm gesättigt 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 100 0 0,6605 0,1844 0,0540

Vorarlberger Damm stopp&go 0 2.548 50 2,0 7,5 0,0 1,0 1 0 0 0 0 100 1,0679 0,1900 0,0596

BAB A 100 flüssig 6 182.000 80 7,0 7,5 1,2 1,0 0 0 1 14 0 85 88,7005 8,0544 4,7416

BAB A 103 Zubringer flüssig 6 18.701 80 6,0 7,5 0,0 1,0 1 0 9 91 0 0 3,2377 0,7160 0,3169

BAB A 103 Zubringer dicht 6 18.701 80 6,0 7,5 0,0 1,0 1 3 0 100 0 0 5,9898 0,7459 0,3488

BAB A 103 Zubringer gesättigt 6 18.701 80 6,0 7,5 0,0 1,0 0 3 0 0 100 0 4,6418 0,7286 0,3582

BAB A 103 Zubringer stopp&go 6 18.701 80 6,0 7,5 0,0 1,0 0 3 0 0 0 100 8,1348 0,7712 0,4615

Anschluss Tempelhofer Weg 3 14.196 50 3,0 7,5 0,0 1,0 1 0 100 0 0 0 3,2067 0,4550 0,2870

Parkplatz Möbel Kraft 0 1.700 30 0,0 7,5 0,0 1,0 0 0 0 0 0 100 0,6018 0,0866 0,0373

40

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Prognosenullfall

1-2 m Höhe über Grund

Stickstoffdioxid (NO2)Mittlere Konzentrationin µg/m³

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24 < <= 26

26 < <= 28

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38 < <= 40 = IGW

40 < <= 42

42 < <= 44

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Zeichenerklärung

Plangebiet (räumlicher Geltungsbereich des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE)

Emissionslinie Straße

Lichtsignalanlage

Flächenquelle

Hauptgebäude

Nebengebäude

geplantes Gebäude des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE

Schule

Böschung

Bericht SAC 14.124.02 H: Luftschadstoffuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE

im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Anlage 2:Rasterschadstoffkarten für Prognosenullfall (PNF) und Prognoseplanfall (PPF) für

die Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 in 1-2 m über Grund

Auftraggeber:VT Tempelhofer Weg GmbH & Co. KG

Mittelweg 141

20148 Hamburg

Auftragnehmer:ALB Akustik-Labor Berlin GbR

Holbeinstraße 17

12203 Berlin

Maßstab 1:15000 15 30 60 90 120 150 180

m

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Rasterschadstoffkarte

Prognoseplanfall

1-2 m Höhe über Grund

Stickstoffdioxid (NO2)Mittlere Konzentrationin µg/m³

<= 24

24 < <= 26

26 < <= 28

28 < <= 30

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32 < <= 34

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38 < <= 40 = IGW

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Sachsendamm

Rasterschadstoffkarte

Prognosenullfall

1-2 m Höhe über Grund

Feinstaub PM10Mittlere Konzentrationin µg/m³

<= 24

24 < <= 26

26 < <= 28

28 < <= 30

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Nr. 72-76

Nr. 67-70

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Prognoseplanfall

1-2 m Höhe über Grund

Feinstaub PM10Mittlere Konzentrationin µg/m³

<= 24

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26 < <= 28

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36 < <= 38

38 < <= 40 = IGW

40 < <= 42

42 < <= 44

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<= 17

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RasterschadstoffkartePrognosenullfall

1-2 m Höhe über Grund

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Gotenstraße

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RasterschadstoffkartePrognoseplanfall

1-2 m Höhe über Grund

Feinstaub PM2,5Mittlere Konzentrationin µg/m³

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