14
8. 8. Konfrontation mit Datenschutz Konfrontation mit Datenschutz 7. 7. Schadensersatz und Schadensersatz und Datenschutzkontrollinstanz Datenschutzkontrollinstanz 6. 6. Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Löschung Präsentation von Daniel Gohlke, Georg Wall, Artur Zerr und Andreas Hartmüller X X 1. 1. Was ist Datenschutz? Was ist Datenschutz? 2. 2. Datenschutzgesetze? Datenschutzgesetze? 3. 3. Zweck vom Datenschutz Zweck vom Datenschutz 4. 4. Datennetzkriminalität Datennetzkriminalität 5. 5. Rechte vom Bürger Rechte vom Bürger

8.Konfrontation mit Datenschutz

  • Upload
    marin

  • View
    55

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Präsentation von Daniel Gohlke, Georg Wall, Artur Zerr und Andreas Hartmüller. X. Datenschutz. 1.Was ist Datenschutz?. 2.Datenschutzgesetze?. 3.Zweck vom Datenschutz. 4. Datennetzkriminalität. 5. Rechte vom Bürger. 6. Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung. - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: 8.Konfrontation mit Datenschutz

8.8. Konfrontation mit Datenschutz Konfrontation mit Datenschutz

7.7. Schadensersatz und Datenschutzkontrollinstanz Schadensersatz und Datenschutzkontrollinstanz

6.6. Recht auf Berichtigung, Sperrung oder LöschungRecht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung

Präsentation von Daniel Gohlke, Georg Wall, Artur Zerr und Andreas Hartmüller

XXXX

1.1. Was ist Datenschutz?Was ist Datenschutz?

2.2. Datenschutzgesetze?Datenschutzgesetze?

3.3. Zweck vom DatenschutzZweck vom Datenschutz

4.4. DatennetzkriminalitätDatennetzkriminalität

5.5. Rechte vom BürgerRechte vom Bürger

Page 2: 8.Konfrontation mit Datenschutz

1. Was ist Datenschutz?1. Was ist Datenschutz?

Jeder einzelne hat Grundrecht auf die SelbstbestimmungJeder einzelne hat Grundrecht auf die Selbstbestimmung

Im nichtöffentlichen Bereich gibt es weniger VorschriftenIm nichtöffentlichen Bereich gibt es weniger Vorschriften

XXXX

Das Gesetz schützt den Datenschutz mit mehreren VorschriftenDas Gesetz schützt den Datenschutz mit mehreren Vorschriften

Datenschutz schützt Informationen über PersonenDatenschutz schützt Informationen über Personen

Page 3: 8.Konfrontation mit Datenschutz

2. Datenschutzgesetze2. DatenschutzgesetzeXXXX

Diese Daten dürfen nur unter Einwilligung der Person oder streng Diese Daten dürfen nur unter Einwilligung der Person oder streng limitierte Gesetze verarbeitet werden.limitierte Gesetze verarbeitet werden.

Wichtige Gesetze

Die Erhaltung der Gesetze wird von unabhängigen Stellen Die Erhaltung der Gesetze wird von unabhängigen Stellen überwacht.überwacht.

Jede Person hat das Recht auf Schutz von Personbezogenen DatenJede Person hat das Recht auf Schutz von Personbezogenen Daten

Geschichte des Bundesdatenschutzgesetzes

Page 4: 8.Konfrontation mit Datenschutz

2.1. Wichtige Gesetze2.1. Wichtige Gesetze

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

XXXX

§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; WiderspruchsrechtWiderspruchsrecht

§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

Page 5: 8.Konfrontation mit Datenschutz

2.2. Geschichte des 2.2. Geschichte des BundesdatenschutzgesetzesBundesdatenschutzgesetzes

1977 – Erste Fassung des BDSG1977 – Erste Fassung des BDSG

1990 – Neufassung des BDSG1990 – Neufassung des BDSG

XXXX

1983 - Volkszählungsurteil1983 - Volkszählungsurteil

1968 – Bundes-Daten-Netzbank1968 – Bundes-Daten-Netzbank

2001 – Novellierung2001 – Novellierung

Page 6: 8.Konfrontation mit Datenschutz

XXXX

3. Zweck vom Datenschutz3. Zweck vom Datenschutz

Der Zweck vom Datenschutz ist das jeder entscheiden kann in Der Zweck vom Datenschutz ist das jeder entscheiden kann in welchen ausmaß Informationen an andere weitergegeben werden welchen ausmaß Informationen an andere weitergegeben werden und er somit nicht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und er somit nicht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt

wirdwird

Schutz vor Missbrauch und BetrugSchutz vor Missbrauch und Betrug

Bewahrung der PrivatsphäreBewahrung der Privatsphäre

Page 7: 8.Konfrontation mit Datenschutz

Datennetzkriminalität = Grund für die Anschaffung Datennetzkriminalität = Grund für die Anschaffung RechtsvorschriftenRechtsvorschriften

Enthält Regelungen zum materiellen Strafrecht und zum Enthält Regelungen zum materiellen Strafrecht und zum VerfahrenrechtVerfahrenrecht

Befasst sich mit Fragen der internationalen ZusammenarbeitBefasst sich mit Fragen der internationalen Zusammenarbeit

XXXX

Konsequenzen bei VerstößenKonsequenzen bei Verstößen

Ein Verfahren zum eindämmen von Datenschutzkriminalität Ein Verfahren zum eindämmen von Datenschutzkriminalität nennt man Kryptoverfahrennennt man Kryptoverfahren

4. Datenschutzkriminalität4. Datenschutzkriminalität

Page 8: 8.Konfrontation mit Datenschutz

Unbefugte können die Daten nicht zur Kenntnis nehmenUnbefugte können die Daten nicht zur Kenntnis nehmen

XXXX

Unbefugte Änderungen können erkannt werdenUnbefugte Änderungen können erkannt werden

Es kann nachgewiesen werden wer der Kommunikationspartner Es kann nachgewiesen werden wer der Kommunikationspartner istist

4.1. Kryptoverfahren4.1. Kryptoverfahren

Kryptoverfahren sind mathematische Vorgänge die Folgendes Kryptoverfahren sind mathematische Vorgänge die Folgendes leisten können:leisten können:

Page 9: 8.Konfrontation mit Datenschutz

Wegen einer Straftat (§44 BDSG) kann es zu einer bis zu 2-Wegen einer Straftat (§44 BDSG) kann es zu einer bis zu 2-jährigen Freiheitsstrafe kommenjährigen Freiheitsstrafe kommen

Schadensersatzpflichten laufen ebenfalls wie arbeitsrechtliche Schadensersatzpflichten laufen ebenfalls wie arbeitsrechtliche Konsequenten auch gegen MitarbeiterKonsequenten auch gegen Mitarbeiter

XXXX

Wegen einer Ordnungswidrigkeit (§43 BDSG) kann zu einer Wegen einer Ordnungswidrigkeit (§43 BDSG) kann zu einer Geldbuße bis zu 250.000€ kommenGeldbuße bis zu 250.000€ kommen

4.2. Konsequenzen bei Verstößen4.2. Konsequenzen bei Verstößen

Page 10: 8.Konfrontation mit Datenschutz

5. Rechte vom Bürger5. Rechte vom BürgerXXXX

Es gibt das Recht auf Benachrichtigung über die DatenerhebungEs gibt das Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung

Recht auf AuskunftRecht auf Auskunft

Der betroffene ist zu Informieren welche Stelle, zu Der betroffene ist zu Informieren welche Stelle, zu welchem Zweck die Daten erhebtwelchem Zweck die Daten erhebt

Woher diese StammenWoher diese Stammen

An welche Stellen sie übermittelt werdenAn welche Stellen sie übermittelt werden

Der Bürger hat Grundrechte die praktisch immer geltenDer Bürger hat Grundrechte die praktisch immer gelten

Page 11: 8.Konfrontation mit Datenschutz

6. 6. Recht auf Berichtigung, Recht auf Berichtigung, Sperrung oder LöschungSperrung oder Löschung

Der Betroffene hat ein Recht auf Löschung wenn die Daten Der Betroffene hat ein Recht auf Löschung wenn die Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen.nicht mehr gespeichert werden dürfen.

XXXX

Die ist der Fall wenn die Informationen für den Zweck zu Die ist der Fall wenn die Informationen für den Zweck zu dem sie gespeichert wurden, nicht mehr erforderlich sinddem sie gespeichert wurden, nicht mehr erforderlich sind

In bestimmten Fällen werden die Daten gelöscht (z.B. wenn In bestimmten Fällen werden die Daten gelöscht (z.B. wenn Informationen unrichtig seien, oder die Daten nicht mehr Informationen unrichtig seien, oder die Daten nicht mehr

erforderlich sind)erforderlich sind)

Sind die Informationen unrichtig so besteht ein Anspruch auf Sind die Informationen unrichtig so besteht ein Anspruch auf BerichtigungBerichtigung

Page 12: 8.Konfrontation mit Datenschutz

Anspruch auf SchadenersatzAnspruch auf Schadenersatz

XXXX

Anspruch auf Anrufung der DatenschutzkontrollinstanzAnspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz

Entsteht durch die Datenverarbeitung ein Schaden, so muss die Entsteht durch die Datenverarbeitung ein Schaden, so muss die Daten verarbeitende Stelle diesen ersetzen.Daten verarbeitende Stelle diesen ersetzen.

Fühlt sich eine Person in ihrem Recht verletzt, Fühlt sich eine Person in ihrem Recht verletzt, kann sie sich an die zuständige Kontrollstelle kann sie sich an die zuständige Kontrollstelle

wenden. Diese muss der Beschwerde nachgehen wenden. Diese muss der Beschwerde nachgehen und über den Ausgang informieren.und über den Ausgang informieren.

7. Schadensersatz und 7. Schadensersatz und DatenschutzkontrollinstanzDatenschutzkontrollinstanz

Page 13: 8.Konfrontation mit Datenschutz

8. Konfrontation mit Datenschutz8. Konfrontation mit Datenschutz XXXX

Hauptorte in denen man Datenschutz findet ist also das Internet Hauptorte in denen man Datenschutz findet ist also das Internet sowie unsere gesamte Umgebung. sowie unsere gesamte Umgebung.

Man findet Datenschutz mittlerweile auf allen Homepages, denn sie Man findet Datenschutz mittlerweile auf allen Homepages, denn sie müssen ein Impressum oder Disclaimer haben. müssen ein Impressum oder Disclaimer haben.

Damit gemeint sind Behörden, wie zum Beispiel Damit gemeint sind Behörden, wie zum Beispiel die Stadtverwaltung Kaiserslauterndie Stadtverwaltung Kaiserslautern

Wo wird man mit Datenschutz konfrontiert?Wo wird man mit Datenschutz konfrontiert?

Page 14: 8.Konfrontation mit Datenschutz

QuellenverzeichnisQuellenverzeichnisXXXX

www.bfd.bund.dewww.bfd.bund.de

www.datenschutz-berlin.dewww.datenschutz-berlin.de

www.datenschutz-portal.dewww.datenschutz-portal.de

www.datenschutz.dewww.datenschutz.de