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Mittwoch, 22. Oktober 2008 20.00 Uhr Hotel Bären, Lachen LACHEN BEWEGT GEMEINDE LACHEN SZ 2008 Gutenberg Druck AG, Lachen Ausserordentliche Gemeindeversammlung

2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

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Mittwoch, 22. Oktober 200820.00 UhrHotel Bären, Lachen

LACHEN BEWEGT

GEMEINDE LACHEN SZ

2008

Gutenberg Druck AG, Lachen

Ausserordentliche Gemeinde versammlung

Page 2: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

Inhaltsverzeichnis

Seite

Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlungvom 22. Oktober 2008 1

Einbürgerungen, Traktanden 2 – 8 2 – 8

Nachkredite, Traktandum 9 9 – 10

Kernentlastung und Kernerneuerung Konzept und Traktanden 10 – 12 11 – 49

PapierProduktgruppe aus vorbildlich bewirtschaftetenWäldern und anderen kontrollierten Herkünften

www.fsc.org Cert no.© 1996 Forest Stewardship Council

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Einladung zur Gemeindeversammlung

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen am

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 20.00 Uhr,

im Hotel Bären, Lachen,

zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein.

Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden:

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:

1. Wahl der Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler

2. Gesuch von Assunta Maria Teresa Camarata-D’Ambrosio um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen

3. Gesuch von Riza Elezaj-Qerkinaj und dessen Familie um Erteilung des Gemein-debürgerrechtes von Lachen

4. Gesuch von Hazim Hrncic-Samardzic und dessen Familie um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen

5. Gesuch von Ennio Libralesso um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen

6. Gesuch von Mile und Milija Metlar-Divljak um Erteilung des Gemeindebürger-rechtes von Lachen

7. Gesuch von Dejan Stojmirov-Bojadzieva und dessen Kinder um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen

8. Gesuch von Zoran Stojmirov-Malceva und dessen Kinder um Erteilung desGemeindebürgerrechtes von Lachen

9. Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufenden Rechnung 2008 undzulasten der Investitionsrechnung 2008

Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:

10. Beschlussfassung über die Änderung des Baulinienplans für die Kernent-lastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal, zwischen Kreisel Sagenriet undKreisel «Rütli»)

11. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00 für dieRealisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast West)

12. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00 für dieRealisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast Ost)

Am 30. November 2008 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an

den Vortagen findet die Urnenabstimmung über die Sachgeschäfte Ziffer

10 – 12 statt.

Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Zum Infor-mationsaustausch und zur Kontaktpflege laden wir Sie gerne zum gemeinsamenApéro nach der Versammlung ein.

Gemeinderat Lachen

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henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008 zur Genehmigung:

Traktandum 9

Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufen-den Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrech-nung 2008

Gemäss § 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 ist durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausga-be ein Voranschlagskredit fehlt oder dieser für den vorgese-

Nachkredite Laufende Rechnung 2008 (in CHF)

Konto-Nr. Kontobezeichnung Vorauss.Aufwand

2008

BewilligterVoranschlag

2008

ErforderlicherNachkredit

2008

Begründung

106319.10

MarktwesenÜbriger Sachaufwand 25 000 25 000 Nettoaufwand Weihnachtsmarkt (Defizit);

Weihnachtsmarkt 2008 nicht budgetiert. Verrechnung mit Reserve für Soziales, Sport, Kultur- und Standortförderung (Dr. I. Rossié)

440365.10

Gesundheit, Haus- u. KrankenpflegeBetriebsbeiträge Spitex 177 512 121 000 56 512 Unterstützungsbeitrag 2008; CHF 8.00

pro Einwohner (7 064)

57110.318.99

APH BiberzeltenPersonalaufwand; Dienstleistungen Dritter

15 000 8 000 7 000 Temporäreinsätze von Pflegepersonal und zusätzlicher Aufwand für Erstellung Bedarfsanalyse

20.313.10 Pflegedienst; Pflegematerial und Medi-kamente

90 000 80 000 10 000 Höhere Pflegebedürftigkeit der Pensio-näre. Kosten werden weiterverrechnet

30.313.10 Verbrauchs-, Wasch- und Reinigungs-material

50 000 43 000 7 000 Höhere Kosten als budgetiert

40.314.10 Betrieb und Unterhalt Gebäude und Anlagen

75 000 60 000 15 000 Zusätzlich Erneuerung von Kittfugen in Nasszellen (CHF 5000) sowie Schaden-behebung Wassereinbruch im Bereich des Glasvorbaus (CHF 10 000)

40.315.10 Betrieb und Unterhalt Mobiliar, Maschi-nen, Geräte, Fahrzeuge

45 000 30 000 15 000 Höhere Kosten als budgetiert

50.310.10 Büromaterial, Drucksachen und Inse-rate

15 000 8 000 7 000 Mehrkosten bei den Inseraten(Personalsuche)

50.315.10 Betrieb und Unterhalt Büromobiliar und -maschinen, EDV

27 000 12 000 15 000 Zusatzkosten für Schulung und fachliche Sicherstellung Buchhaltung

Diverse

312.11

Liegenschaften im Verwaltungs- und FinanzvermögenHeizkosten 439 500 336 000 103 500 Mehrkosten infolge markant gestiegener

Preise für Heizöl und Erdgas

Total Nachkredite Laufende Rechnung 2008 261 012

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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 9

Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008

Nachkredite Investitionsrechnung 2008 (in CHF)

Konto-Nr. Kontobezeichnung Vorauss.Aufwand

2008

BewilligterVoranschlag

2008

ErforderlicherNachkredit

2008

Begründung

330503.10

Parkanlagen und WanderwegeNeugestaltung der Hafen- und See-anlagen (Sachgeschäft vom 21. Mai 2006)

230 000 230 000 Beendigung Pavillon, Blockwurf

Total Nachkredite Investitionsrechnung 2008 230 000

Antrag:

Die Gemeindeversammlung beschliesst:

Die vorstehend erwähnten Nachkredite im Betrag von ins-gesamt CHF 261 012.00 zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und von CHF 230 000.00 zulasten der Investitions-rechnung 2008 werden genehmigt.

Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben das Traktandum 9 «Genehmigung von Nachkrediten zulas-ten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investi-tionsrechnung 2008» in finanzieller Hinsicht geprüft.

Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse beantragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeindeversamm-lung, die vorliegenden Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der Investitionsrechnung 2008 zu genehmigen.

Lachen, 9. September 2008

Die Rechnungsprüfungskommission:

Stefan Züger, Präsident Fredy Bähler Peter Heuberger Mike Schlotterbeck

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Konzept der Kernentlastung

und Kernerneuerung Seite 12 – 18

Traktandum 10 Seite 19

Beschlussfassung über die Änderung des

Baulinienplans für die Kernentlastungs-

strasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,

zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel

«Rütli»)

Traktandum 11 Seite 24

Beschlussfassung über einen Verpflich-

tungskredit von CHF 17 383 600.00 für die

Realisierung der Kernentlastungsstrasse

Lachen (Ast West)

Traktandum 12 Seite 43

Beschlussfassung über einen Verpflich-

tungskredit von CHF 9 350 000.00 für die

Realisierung der Kernentlastungsstrasse

Lachen (Ast Ost)

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1.DaserhaltenswerteOrtsbildvonLachen

Der Ortskern von Lachen ist im Inventar der schüt-

zenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als

Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. In

den vergangenen Jahren zeichnete sich im Dorf-

kern eine spürbare Reduktion des Verkaufsange-

bots und eine Verringerung der Wohnattraktivität

ab. Grund für diesen Qualitätsverlust ist unter an-

derem die zunehmende Verkehrsbelastung. Für

die Aufwertung des Dorfkerns von Lachen sind

verschiedene Massnahmen erforderlich, insbe-

sondere ist der Dorfkern vom Durchgangsverkehr

zu entlasten. Mit der Realisierung der Kernent-

lastungsstrasse wird der Ortskern umfahren, was

zu einer deutlichen Reduktion des Verkehrs führt.

Flankierende Massnahmen zur Kernentlastungs-

strasse werden die Entlastungswirkung zusätzlich

unterstützen.

2.DieReduktionderVerkehrsbelastung

imDorfisteinaltesAnliegen

Für eine Kernumfahrung wurden bereits in den

späten 80er-Jahren im Rahmen der damaligen

«Verkehrsplanung Lachen» die Grundlagen er-

arbeitet. Damals wurde aber von einer Untertun-

nelung des Bahnhofplatzes und der Gleisanla-

gen ausgegangen. Zudem war eine Verbindung

in die Brügglistrasse und in die Zürcherstrasse

vorgesehen. Aufgrund der sehr hohen Kosten

musste auf diese Umfahrungslösung verzichtet

werden.

Plan 1: Alter Dorfkern gemäss ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz); «Kompakter Ortskern mit Hauptgassen und zwei Plätzen»

DasKonzeptderKernentlastungundKernerneuerung

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deutlich der Baulinienvorlage auf dem Gemeinde-

gebiet Altendorf zu.

Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat

am 16. Mai 2006 wurden die Baulinien rechtskräf-

tig und haben seither für Behörden und Grund-

eigentümer verbindlichen Charakter.

Seit Mai 2006 wurde das Vorprojekt weiter be-

arbeitet, und mit betroffenen Grundeigentümern

wurden Gespräche geführt. Zudem wurden ver-

schiedene flankierende Massnahmen erarbeitet,

und es fanden Verhandlungen mit den zustän-

digen kantonalen Amtsstellen statt. Im Bereich

zwischen dem Kreisel Sagenriet und dem Kreisel

«Rütli» wurde die Linienführung angepasst, sodass

die beiden Verkehrsträger, Bahnlinie SBB und

Kernentlastungsstrasse, unmittelbar nebenein-

ander zu liegen kommen. Dies braucht eine

Anpassung des rechtskräftigen Baulinienplans.

Diese Anpassung ist Gegenstand von Traktan-

dum 10.

Mitte der 90er-Jahre wurde ein neues Konzept

entwickelt. Das Hauptaugenmerk wurde dabei

auf die Machbarkeit und Finanzierbarkeit gelegt.

Dieses Konzept ist auch heute noch massge-

bend. Die geplante Kernentlastungsstrasse führt

vom Kreisel Seehof – SBB-Bahngeleise – Kreisel

Sagenriet – Bahnhofareal – Kreisel «Rütli» (Ast

West) und vom Kreisel «Rütli» – Alpenblickstrasse

– Swagelok bis zur St. Gallerstrasse (Ast Ost).

Diese Linienführung mit einer gesamten Län-

ge von ca. 1.7 km besticht durch die vollständig

oberirdische Lage der Strasse und durch die

Konzentration der beiden Verkehrsträger Bahn

und Kernentlastungsstrasse.

Die Baulinien für die Kernentlastungsstrasse

wurden von den Stimmberechtigten der Ge-

meinde Lachen am 12. Februar 2006 mit einem

Ja- Anteil von ca. 60 % gutgeheissen. Auch die

Stimmberechtigten der Gemeinde Altendorf

stimmten am selben Wochenende mit ca. 62 %

Plan 2: Kernentlastungsstrasse Lachen mit Ast West und Ast Ost.

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3.Verkehrsbelastungen

Der Gemeinderat hat aufgrund von Verkehrser-

hebungen durch das Ingenieurbüro Ernst Basler

und Partner AG, Zürich, ein Verkehrsmodell zur

Berechnung der voraussichtlichen Verkehrsbe-

lastungen veranlasst. Aufgrund dieser Modellbe-

rechnungen zeigt sich, dass für den Zeitpunkt des

Jahres 2025:

• die Kernentlastungstrasse den Dorfkern von

Lachen deutlich entlasten wird

• die Kernentlastungsstrasse im Bereich des

Bahnhofs ca. 12 600 Fz./Tag aufweisen wird

• die Verkehrsbelastung des Anschlusses Ost

(Kreisel «Rütli» bis Anschluss St. Gallerstrasse)

ca. 3100 Fz./Tag betragen wird

• mit der Kernentlastung die Oberdorfstrasse (Be-

reich Vordere Bahnhofstrasse) um ca. 43 %, die

Zürcherstrasse (Bereich Weberwiese) um ca.

78 % und die St. Gallerstrasse (Bereich Kapelle)

um ca. 62 % entlastet werden.

Plan 3: Verkehrsbelastung DTV ohne Kernentlastungsstrasse im Jahr 2025 (DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr, Fahrzeuge/24 h)

Plan 4: Verkehrsbelastung DTV mit Kernentlastungsstrasse im Jahr 2025 (DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr, Fahrzeuge/24 h)

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4.Kernentlastungsstrasseteilweiseauf

GemeindegebietAltendorf

Die Kernentlastungsstrasse Lachen liegt im

westlichen Bereich auf einem kurzen Teilstück

auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Altendorf.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Altendorf

haben auf ihrem Gemeindegebiet den Baulinien-

plan ebenfalls festgesetzt. Dieser ist durch den

Regierungsrat genehmigt worden und ist seit Mai

2006 rechtskräftig.

Plan 5: Bereich der Kernentlastungsstrasse auf Gemeindegebiet Altendorf und auf Gemeindegebiet Lachen.

Mit der Realisierung der Kernentlastungs-

strasse Lachen profitiert Altendorf lediglich, indem

der Schulweg zur Bezirksschule für Velofahrer

verbessert wird. Den grossen Nutzen der Kern-

entlastungsstrasse hat die Gemeinde Lachen.

Aufgrund der geringen Interessenlage wird die

Gemeinde Altendorf keinen finanziellen Beitrag

an die Kernentlastungsstrasse leisten.

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5.DieVerkehrsträgerwerdenaufeinem

Korridorzusammengefasst

Das Konzept umfasst die Umfahrung und so-

mit die Entlastung des Dorfkerns. Die Kernent-

lastungsstrasse soll den Durchgangsverkehr, der

heute mitten durch das Dorf führt, aufnehmen. Als

Linienführung bietet sich über Terrain einzig der

Bereich entlang der Bahnlinie an. Damit können

die Hauptverkehrsträger Strasse und Bahn kon-

zentriert werden.

Das Projekt Kernentlastungsstrasse Lachen

ist UVB-pflichtig. Im Rahmen des Detailprojek-

tes muss ein Umweltverträglichkeitsbericht er-

arbeitet werden, welcher die Auswirkungen auf

die Umwelt aufzeigt. Ebenfalls geprüft wird die

Einhaltung der Lärmschutzmassnahmen.

Plan 6: Bahnlinie SBB und Kernentlastungsstrasse liegen grösstenteils nebeneinander.

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• Personenwagen-Unterführung Auhof–Gweer-

hof, Verbindung der südlich der Bahnlinie

gelegenen Quartiere mit dem Dorf

Der Verpflichtungskredit wurde an der

Urnenabstimmung vom 1. Juni 2008

deutlich angenommen.

Die Realisierung ist ab 2009 vorgesehen.

• Parkierungskonzept unter Berücksichtigung

der Kernentlastung Lachen

Im Zusammenhang mit dem Teilzonen-

plan Sagenriet-Ost/Bahnhofplatz erhält die

Gemeinde 18 öffentliche Parkplätze.

Zudem ist beabsichtigt, im vorgesehenen

Parkhaus Sagenriet-Ost 40–60 Parkplätze

durch die Gemeinde zu erwerben. Dazu wird

voraussichtlich im Jahre 2009 ein separates

Sachgeschäft zur Abstimmung vorgelegt.

6.KonsequenteUmsetzungdeskommu-

nalenRichtplansLachen-Altendorf

Lachen und Altendorf verfügen über einen ge-

meinsamen kommunalen Richtplan. In diesem

Richtplan, der vom Regierungsrat am 24. Juni

2003 genehmigt wurde, sind verschiedene Ver-

kehrsmassnahmen enthalten, die zu einer Ver-

besserung der Verkehrssituation und zu einer

Aufwertung des Dorfkerns als Einkaufs-, Wohn-

und Arbeitsort führen sollen. Der Gemeinderat hat

konsequent auf die Zielsetzungen dieses Richt-

plans hingearbeitet und folgende Richtplanmass-

nahmen unterstützt oder in die Wege geleitet:

• Verkehrsverbindung Spreitenbach:

Direkte Anbindung der südlich der A3

gelegenen Gebiete an den Autobahn anschluss

Lachen

derzeit im Bau durch die Gemeinde Lachen

• Neugestaltung Autobahnanschluss Lachen,

Leistungserhöhung des Autobahnanschlusses

derzeit im Bau durch Kanton und Bund

Plan 7: Verkehrs-Massnahmen im Rahmen des kommunalen Richtplans Lachen-Altendorf.

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Ob und wann der Steuerfuss der Gemeinde

Lachen durch die beiden Sachgeschäfte Kernent-

lastungsstrasse Ast West und Ast Ost angehoben

werden muss, hängt von einer ganzen Reihe von

Faktoren ab: Bauverzögerungen, Konjunktur,

weiteres Bevölkerungswachstum innerhalb der

Gemeinde und andere Investitionsvorhaben,

aber insbesondere auch vom Ausgang der Volks-

abstimmungen zur Abschaffung der Handän-

derungssteuer und der Revision des Steuerge-

setzes, welche beide erhebliche Veränderungen

für die Gemeindesteuern bedeuten können.

7.Finanzierung

Die beiden Sachgeschäfte Kernentlastung Ast

West und Ast Ost lösen gesamthaft für die Ge-

meinde Lachen Kosten von ca. CHF 27 Millionen

aus. Die daraus resultierende Belastung durch

Zinsen und Abschreibungen wird – bei planmäs-

siger Ausführung – im Jahr 2013 mit über CHF

2.7 Mio. ihren Höchststand erreichen und ab da

wieder sinken. Diese Maximalbelastung entspricht

maximal 18 Steuerprozenten einer Einheit auf der

Basis des Rechnungsjahres 2007.

Diese Folgekosten belasten die Laufende

Rechnung zwar erheblich, durch die konsequen-

ten zusätzlichen Abschreibungen im Gesamtbe-

trag von beinahe CHF 6 Mio. in den letzten Jah-

ren wurde dieser zukünftigen Belastung soweit

als möglich bereits Rechnung getragen.

Das Eigenkapital der Gemeinde Lachen per

Ende 2007 beträgt CHF 8 464 855. Damit kön-

nen allfällige Rechnungsdefizite für eine gewisse

Zeit ohne Anpassung des Steuerfusses aufge-

fangen werden.

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Traktandum 10:

Beschlussfassung über die Änderung des

Baulinienplans für die Kernentlastungs-

strasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,

zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel

«Rütli»)

DieAbstimmungsvorlagen

Zusammenfassung:

Aufgrund des neuen Konzepts im Bereich Bahnhofplatz soll die Linienfüh-

rung der künftigen Kernentlastungsstrasse an die bestehenden Bahngeleise

verschoben werden. Das Bahnhofgebäude wird nördlich der neuen Kernent-

lastungsstrasse erstellt und befindet sich nicht mehr direkt an der Bahnlinie.

Durch die Konzentration der beiden Verkehrsträger Bahn und Strasse entsteht

ein Bahnhofplatz, der dem Lokalverkehr, dem öffentlichen Verkehr und dem

Langsamverkehr dient. Für diese Konzeptänderung müssen die rechtskräfti-

gen Baulinien angepasst werden.

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Traktandum 1020

1.Ausgangslage

Der Baulinienplan für die Kernentlastungsstrasse

Lachen ist vom Regierungsrat am 16. Mai 2006

genehmigt worden. Im rechtskräftigen Bau-

linienplan war vorgesehen, am Standort des heu-

tigen Bahnhofs wieder einen neuen Bahnhof zu

erstellen.

Im Rahmen von Semesterarbeiten der Abtei-

lung Raumplanung der Hochschule Rapperswil

entstand daraufhin die Idee, die beiden Verkehrs-

träger (Bahnlinie und Kernentlastungsstrasse) im

Bereich des Bahnhofplatzes, zwischen Kreisel

Sagenriet und Kreisel «Rütli», zusammenzu-

fassen. Diese Lösung bringt den Vorteil, dass

• der Verkehr der Kernentlastungsstrasse nicht

mehr durch Fussgänger auf dem Bahnhofplatz

behindert wird

• ein Bahnhofplatz entsteht, der dem Lokalver-

kehr dient

• die Umsteigesituation Bahn/Bus deutlich ver-

bessert werden kann

• für den Langsamverkehr eine klare Trennung

zur Kernentlastungsstrasse erreicht wird.

2.BisherigesVerfahren

Die Änderung des Baulinienplans wurde durch

das Justizdepartement vorgeprüft. Die gemäss

Vorprüfungsbericht vom 30. April 2008 verlangten

Anpassungen wurden vorgenommen. Die öffent-

liche Auflage der Änderungen zum Baulinienplan

fand vom 16. Mai 2008 bis 16. Juni 2008 statt. Es

sind keine Einsprachen eingegangen.

Plan 8: Neue Gestaltung im Bereich Kreisel Sagenriet bis Kreisel «Rütli»

Kreisel Sagenriet

neues Bahnhof-gebäude

P+R-Anlage

Bahnhofplatz

Kreisel Rütli

Kernentlastungsstrasse

Kernentlastungsstrasse

Bus

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3.Baulinienplanaltundneu

Das neue Konzept im Bereich Bahnhofareal

erfordert eine Korrektur der Baulinien, indem der

Baulinienbereich weiter nach Süden zur Bahn-

linie hin verlagert wird.

Plan 10: Geänderte Baulinienbereiche zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel «Rütli»

Plan 9: Baulinienbereiche gemäss rechtskräftigem Baulinienplan (vom Regierungsrat am 16. Mai 2006 genehmigt)

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Traktandum 1022

Antrag

1. Der Änderung des Baulinienplans für die Kernentlastungs-

strasse Lachen im Bereich Bahnhofareal, zwischen dem

Kreisel Sagenriet und dem Kreisel «Rütli», wird zugestimmt.

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

4.EmpfehlungdesGemeinderates

Der Gemeinderat empfiehlt die Änderungsvorla-

ge zum Baulinienplan im Bereich zwischen dem

Kreisel Sagenriet und dem Kreisel «Rütli» zur An-

nahme. Mit den Änderungen im Baulinienplan wird

ein wegweisendes Projekt für eine neue P+R-An-

lage, einen neuen Bahnhof, die neue Bushaltestel-

le, die neue Situation für den Langsamverkehr, die

Kurzparkierung und die geänderte Linienführung

der Kernentlastungsstrasse ermöglicht. Die Vor-

teile der neuen Lösung überwiegen deutlich.

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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 10

Beschlussfassung über die Änderung des Baulinienplans für die Kernentlastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal,

zwischen Kreisel Sagenriet und Kreisel «Rütli»)

Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben

das Sachgeschäft Traktandum 10 «Beschlussfassung

über die Änderung des Baulinienplans für die Kernent-

lastungsstrasse Lachen (Bereich Bahnhofareal, zwischen

Kreisel Sagenriet und Kreisel Rütli)», für dessen Ausarbei-

tung und die diesbezüglichen Unterlagen der Gemeinde-

rat verantwortlich ist, geprüft.

Mit der Änderung des Baulinienplans gemäss vorlie-

gendem Sachgeschäft kann die Kernentlastungsstrasse

Lachen Ast West gemäss Sachgeschäft Traktandum 11

realisiert werden. Die Rechnungsprüfungskommission

beantragt daher der Gemeindeversammlung, das vorlie-

gende Sachgeschäft zu genehmigen.

Lachen, 9. September 2008

Die Rechnungsprüfungskommission

Stefan Züger, Präsident

Fredy Bähler

Peter Heuberger

Mike Schlotterbeck

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Zusammenfassung:

Die Kernentlastungsstrasse Ast West ist eine Kantonsstrasse. Bauträger ist

daher der Kanton Schwyz. Die Gemeinde Lachen und der Kanton Schwyz

haben eine Vereinbarung getroffen, wie das Gesamtwerk «Kernentlastungs-

strasse Ast West» realisiert und finanziert werden soll.

In der kantonalen Strassenverordnung ist festgehalten, dass für die Finan-

zierung der Strasse das Kooperationsmodell anzuwenden ist und die Stras-

senbaukosten anteilsmässig nach Verkehrsarten durch den Kanton Schwyz

und die Gemeinde getragen werden. Der Verpflichtungskredit für den Kan-

tonsanteil muss durch den Kantonsrat genehmigt werden.

Aufgrund der Verkehrsmodellberechnungen werden von den Strassenbau-

kosten 53 % durch die Gemeinde Lachen und 47 % durch den Kanton Schwyz

getragen. Zusätzlich sind noch weitere Aufwendungen erforderlich, die direkt

von der Gemeinde Lachen oder vom Kanton Schwyz getragen werden.

Der Kanton bezahlt an die Gemeinde einen Interessensbeitrag von CHF

2 Mio. an die Unterführung Auhof. Die Entschädigung der Vorarbeiten, die

Realisierung der Fussgängerunterführung über die neue P+R-Anlage und

die Einleitung des anfallenden Strassenwassers ins Kanalisationssystem der

Gemeinde Lachen wird über das Kooperationsmodell entschädigt.

Die Gemeinde Lachen ihrerseits ist verantwortlich für die P+R-Anlage Bahn-

hof, den Bahnhofplatz, die flankierenden Massnahmen im Dorfkern und die

Kernentlastungsstrasse Ast Ost.

Mit der Realisierung der Entlastungsstrasse Ast West wird eine Neuordnung

der Kantons- und Gemeindestrassen vorgenommen. Die Kernentlastungs-

strasse Ast West und die Feldmoosstrasse werden neu Kantonsstrassen

sein. Die Trägerschaftsänderung erfolgt vorbehältlich der notwendigen Ge-

nehmigung durch den Kantonsrat. Die nördlich der Kernentlastungsstrasse

liegenden Strassen (Markt strasse, Oberdorfstrasse bis Kreisel «Rütli», St. Gal-

lerstrasse und Zürcherstrasse) werden ins Eigentum der Gemeinde übernom-

men. Die entsprechenden Aufwendungen für die Instandstellung werden vom

Kanton Schwyz entschädigt.

Traktandum 11:

Beschlussfassung über einen Verpflich-

tungskredit von CHF 17383 600.00 für die

Realisierung der Kernentlastungsstrasse

Lachen (Ast West)

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1.DieElementederKernentlastungs-

strasseAstWest

Die Vorlage «Kernentlastungsstrasse Ast West»

vom Kreisel Seehof bis zum Kreisel «Rütli» um-

fasst mehrere Bestandteile:

• Das Strassenprojekt mit den Projektierungs-

elementen, Längen- und Querprofilen, Lander-

werbsplan und dem Kostenvoranschlag

• Die Realisierung des Bahnhofplatzareals mit

neuem Bahnhof, neuem Bahnhofplatz, neuer

P+R-Anlage und neuen Bushaltestellen. Für

das Bahnhofareal sind die Randbedingungen

in einem Vertrag mit den Schweizerischen

Bundesbahnen (SBB) festgelegt.

• Die Umklassierung von Kantons- und Ge-

meindestrassen im Zusammenhang mit der

Realisierung der Kernentlastungsstrasse. Die

Randbedingungen dazu sind in einer Vereinba-

rung mit dem Kanton Schwyz geregelt.

• Die lankierenden Massnahmen für eine neue

Verkehrsführung im Dorfkern. Zu den flankieren-

den Massnahmen besteht ein Konzept.

• Die Finanzierung des Werkes durch Kanton,

Gemeinde und SBB. Die Randbedingungen

sind in Verträgen mit dem Kanton Schwyz und

den SBB geregelt.

Foto 1: Trasse der Kernentlastungsstrasse Ast West im Bereich Sagenriet

Foto 2: Trasse der Kernentlastungsstrasse Ast West im Bereich Bahnhofareal

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Traktandum 1126

wo durch die reduzierten Verkehrsbelastungen

mehr Platz für den Langsamverkehr (Radfahrer

und Fussgänger) vorhanden sein wird. Dem Be-

dürfnis nach einer Fuss- und Radwegverbindung

zwischen Bahnof und Kreisel wurde Rechnung

getragen und es sind entsprechende Massnah-

men vorgesehen.

Mit der Kernentlastungsstrasse soll nicht ein

zusätzliches Strassenangebot realisiert werden,

sondern eine Umlagerung des Verkehrs aus dem

belasteten Dorfkern auf die Kernentlastungs-

strasse.

Plan 11: Kernentlastungsstrasse Ast West und Ast Ost

2.DasProjekt

«KernentlastungsstrasseAstWest»

Die Linienführung besticht durch die vollständig

oberirdische Lage und die Konzentration und

flächensparende Ausgestaltung entlang der be-

stehenden Bahnlinie. Die effektive Baulänge

zwischen dem Kreisel Seehof und dem Krei-

sel «Rütli» beträgt 985 m. Die Fahrbahnbreite

von 7.00 m setzt sich aus zwei Fahrspuren von

3.50 m zusammen. Das maximale Gefälle beträgt

5.5 %. Für die Radfahrer sind auf der Kernent-

lastungsstrasse zwischen dem Kreisel Seehof und

dem Bahnhof keine Massnahmen vorgesehen.

Die Radfahrer werden durch das Dorf gelenkt,

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Der Anschluss an die Kantonsstrasse auf

Gemeindegebiet Altendorf erfolgt durch einen

neuen Kreisel (Kreisel Seehof). Die Strasse führt

vom Kreisel Seehof zur Bahnlinie und nördlich

entlang der Bahnlinie bis zum neuen Kreisel

Sagenriet. Vom Kreisel Sagenriet folgt die Strasse

weiterhin nördlich entlang der Bahnlinie zum be-

stehenden Kreisel «Rütli».

Die Kernentlastungsstrasse wird eine Kan-

tonsstrasse und hat zum Zweck, die regionalen

Verbindungen zu gewährleisten. Daher sollen

nur wenige Ein- und Ausfahrten in diese Strasse

ermöglicht werden.

Plan 12: Kernentlastungsstrasse Ast West

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Traktandum 1128

Zu- und Wegfahrt zu dieser Anlage erfolgt aus-

schliesslich über die Kernentlastungsstrasse und

tangiert den Bahnhofplatz nicht. ( Skizze 2)

Der Bahnhof wird durch die neue Linienführung

optisch und funktional gut in den Ortskern von

Lachen eingegliedert. Die neue Linienführung ge-

währt eine attraktive Anbindung des Bahnhofs an

den Ortskern Lachen.

Durch die Konzentration der beiden Verkehrs-

träger Bahn und Strasse entsteht ein Bahnhof-

platz, der insbesondere dem öffentlichen Verkehr

und dem Langsamverkehr dient. Zudem wird

das Verkehrsaufkommen auf der Umfahrungs-

strasse nicht durch querende Fussgänger oder

Velofahrende beeinträchtigt. Somit kann auf der

Kernentlastungsstrasse ein steter Verkehrsfluss

gewährleistet werden. ( Skizze 4)

3.BereichBahnhofareal

Die SBB werden das bisherige Bahnhofgebäude

durch einen neuen Bahnhof ersetzen. Der neue

Bahnhof liegt jedoch nicht mehr direkt an den Gleis-

anlagen, sondern an der Kernentlastungs strasse,

die an die Gleisanlagen angrenzt. Im Bahnhofge-

bäude ist ein Shop/Kiosk mit Billettverkauf unter-

gebracht. Zudem sind im Bahnhofgebäude eine

Veloabstellanlage und die Rampen- und Treppen-

anlagen zur Unterführung vorgesehen.

Auf dem neuen Bahnhofplatz befinden sich

Kurz-Parkplätze für den Shop und Billettverkauf

sowie für «Kiss and Ride». Im westlichen Bereich

des Bahnhofplatzes sind Bushaltestellen ange-

ordnet. Der Bahnhofplatz kann von Velofahrern

und Fussgängern benützt werden.

Westlich des Bahnhofs befindet sich eine

Park-and-ride-Anlage mit ca. 55 Parkfeldern. Die

Skizze 1: Kreisel Sagenriet und P+R-Anlage und neuer Bahnhof

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Skizze 2: Bahnhofplatz von Westen mit P+R-Anlage und neuem Bahnhofgebäude

Skizze 3: Neues Bahnhofgebäude, Ansicht von der Vorderen Bahnhofstrasse mit Bahnhof-Shop

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Traktandum 1130

• die SBB auf eigene Rechnung das Kundencen-

ter mit Dach, den avec-Shop, den Mittelperron

(55 cm hoch) mit Wartehalle und 85 m langem

Perrondach erstellen

• die Gemeinde Lachen und der Kanton Schwyz

die Erweiterung der zentralen Personenunter-

führung vom alten Bahnhof zum neuen Kun-

dencenter mit Rampen und Treppen realisiert

• die Gemeinde Lachen Einstellanlagen für Fahr-

räder, den Bahnhofplatz, die Bushaltestellen

und die P+R-Anlagen realisiert.

Skizze 4: Bahnhofplatz, Ansicht von der Mittleren Bahnhofstrasse

Das neue Konzept hat zur Folge, dass das bishe-

rige Hotel Bahnhof abgebrochen werden muss.

Nach eingehenden Verhandlungen mit den

SBB konnten in einem ausführlichen Vertrags-

werk die Grundsätze, einzelne Module und die

Entschädigungen zum Bahnhof Lachen verein-

bart werden.

In diesem Vertragswerk wird namentlich fest-

gelegt, dass

• das Bahnhofareal vollständig im Sinne der Pla-

nung umgestaltet werden soll

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4.Landerwerb

Die Realisierung der Kernentlastungsstrasse be-

trifft verschiedene Landflächen von privaten und

öffentlichen Grundeigentümern. Diese Land-

flächen müssen erworben werden. Der Erwerb

dieser Landflächen erfolgt durch den Bauträger,

den Kanton Schwyz, und wird über das Koope-

rationsmodell finanziert, mit Ausnahme der Lie-

genschaft KTN 109, Hotel Bahnhof. Mit allen be-

troffenen Grundeigentümern wurden Gespräche

geführt. Mit einzelnen Grundeigentümern sind

durch Vertreter der Gemeinde bereits Verträge

und Vereinbarungen abgeschlossen worden,

die einen Landerwerb ermöglichen. Die nachfol-

gende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung aller

Landerwerbsflächen, der betroffenen Eigentümer

und der Parzellen.

Page 27: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

Traktandum 1132

Eigentümer Kataster- nummer KTN

Landerwerb pro Parzelle (m2)

Landerwerb pro Eigentümer (ca. m2)

Dienstbarkeit pro Parzelle (ca. m2)

Dienstbarkeit pro Eigentümer (ca. m2)

Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (11786 – 11815)

631 45 45

Gemeinde Lachen 90 2

753 150 152

Mächler General-unternehmung

108 25

128 973

1562 56

1563 749

1559 428

1558 45 2276

Frigerio Ursula 109 584 584

Schweizerische Bundesbahnen

125 4422 1850

127 91

1465 216

1565 78

155 116

1564 2

136 1397 6322 1850

Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (1037 a – 1037 x)

1037 127 127

Stockwerkeigentümer-gemeinschaft (10611 – 10617)

82 24 24

Schleutermann Julian 1513 38 38

NBIL AG 83 117 117 66 66

Allianz Suisse 65 25 25

Held-Dennler Rudolf 64 1 1

Bezirk March 1066 49 49

Risi Karl 558 300

1157 1854

1156 109 2263

EW Lachen AG 1266 113 113

Koller-Maag Johannes 129 98 98

Ziegler-Vogt Johann 128 3 3

Fäh-Tremp Hansjörg+Pia

1817 10 10

Hörler Michael 1372 170 170

Lindt und Sprüngli AG 1260 128 128

Gesamttotal 12 507 1954

Tabelle 1: Landerwerbsflächen

Page 28: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

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5.ErwerbdesHotelsBahnhof

Durch die neue Linienführung der Kernent-

lastungsstrasse muss die Liegenschaft des

Hotels Bahnhof erworben und das Gebäude

abgebrochen werden.

Die Parzelle KTN 109 (Hotel Bahnhof) umfasst

584 m2. Die Liegenschaft wird von der Gemeinde

Lachen erworben. Ungefähr 100 m2 sind für den

Bau der Kernentlastungsstrasse nicht erforder-

lich und werden für andere benötigte Flächen

getauscht oder verkauft.

Skizze 5: Kernentlastungsstrasse Ast West, Ansicht von Osten, ohne Hotel Bahnhof

Plan 13: Bereich Hotel Bahnhof

Page 29: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

Traktandum 1134

6.Trägerschaftsänderungenvon

Kantons-undGemeindestrassen

Durch die Realisierung der Kernentlastungs-

strasse wird die Strassenhierarchie neu geord-

net.

Mit der Kernentlastungsstrasse wird der Kan-

ton einerseits den Ast West und die Feldmoos-

strasse übernehmen, andererseits die St. Gal-

lerstrasse (Feldmoosstrasse bis Rathaus), die

Zürcherstrasse (Kreisel Seehof – Kirche), den

Rathausplatz (Kirche – St. Gallerstrasse), die

Marktstrasse (Herrengasse – Rathausplatz) und

die Oberdorf strasse (Herrengasse – Kreisel «Rüt-

li» ins Eigentum der Gemeinde übergeben.

Der Kanton Schwyz und die Gemeinde Lachen

haben die Trägerschaftsänderungen im Vertrag

geregelt. Gemäss der kantonalen Strassenver-

ordnung kann eine Trägerschaftsänderung nur

unentgeltlich erfolgen, soweit sich die Strasse in

funktionstüchtigem Zustand befindet. Deshalb

wurden alle Strassen detailliert geprüft und die

erforderlichen Instandstellungskosten ermittelt.

Die Übernahme der Trägerschaft von Kantons-

strassen ins Strassennetz der Gemeinden be-

dürfen nebst der Zustimmung der Stimmberech-

tigten der Gemeinde auch noch der Genehmi-

gung des Kantonsrates.

Die vorgesehenen Trägerschaftsänderungen

verursachen folgende Kosten (in CHF):

Aufwand für Instandsetzung durch

Kanton Schwyz Gemeinde Lachen

St. Gallerstrasse 1 866 000.00

Zürcherstrasse 448 000.00

Marktstrasse 300 000.00

Oberdorfstrasse 119 000.00

Feldmoosstrasse 392 000.00

Total Instandstel-lungskosten

2 733 000.00 392 000.00

Differenz 2 341 000.00

Anstelle einer baulichen Instandstellung

leistet der Kanton Schwyz der Gemeinde

Lachen eine pauschale Entschädigung von netto

CHF 2 341 000.00 für die Abgeltung der theo-

retischen Instandstellung. Diese Entschädigung

wird für die spätere Sanierung und Umgestaltung

der Strassen im Rahmen der neuen Verkehrs-

leitung und Dorfkernerneuerung reserviert und

nicht dem Sachgeschäft Kernentlastung Ast

West gutgeschrieben. Damit wird sichergestellt,

dass die späteren notwendigen Arbeiten an die-

sen Strassenkörpern daraus finanziert werden

können.

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Plan 14: Bisherige Kantons- und Gemeindestrassen

Plan 15: Trägerschaftsänderungen von Kantons- und Gemeindestrassen

Page 31: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

Traktandum 1136

Mit der Realisierung der Kernentlastungs-

strasse müssen die flankierenden Massnahmen

umgesetzt werden können. Die notwendigen

Sig nalisationen und baulichen Anpassungen sind

vorzunehmen. Diese flankierenden Massnahmen

sind im Kostenvoranschlag berücksichtigt wor-

den. Weitergehende Umgestaltungen der Plätze,

Strassen und Gassen (Bodenbeläge, Trottoirs,

Beleuchtung usw.) sollen aber erst später erfol-

gen können und sind deshalb nicht Gegenstand

des vorgelegten Verpflichtungskredites.

Plan 16: Neue Verkehrsführung im Dorfkern

7.FlankierendeMassnahmen

imDorfkern

Damit die gewünschte Attraktivitätssteigerung

zum Wohnen und Einkaufen (Kernerneuerung)

nach der Inbetriebnahme der neuen Kernent-

lastungsstrasse stattfinden kann, muss der Dorf-

kern vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Es sind zu diesem Zwecke verschiedene flan-

kierende Massnahmen erforderlich. Einerseits

soll der unerwünschte Durchgangsverkehr ver-

legt werden können; andererseits müssen im

Dorfkern diejenigen Voraussetzungen zusätzlich

geschaffen werden, welche das erklärte Ziel der

Attraktivitätssteigerung sofort ermöglichen.

Gestützt auf das ausgearbeitete Konzept «flan-

kierende Massnahmen zur Kernentlastungsstras-

se Lachen» wird eine neue Verkehrsführung im

Dorfkern vorgesehen.

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Mit den flankierenden Massnahmen sollen fol-

gende Ziele erreicht werden:

• Sicherstellung der Entlastungswirkung im Orts-

kern

• Kanalisierung des Ziel-/Quellverkehrs auf den

Hauptverkehrsstrassen

• Schutz der Wohngebiete vor gebietsfremdem

Verkehr

• Förderung Langsamverkehr

• Aufwertung des öffentlichen Raumes

Plan 17: Verkehrsführung im Dorfkern

Kernentlastungsstrasse

Quartierstrasse

Begegnungszone

Einbahnverkehr mit Fahrtrichtung

Fussgängerbereich / Fussweg

Das Konzept der flankierenden Massnahmen

umfasst im Dorfkern folgende Hauptbestandteile:

• Fussgängerbereich Rathausplatz

• Begegnungszone (Tempo 20) im Bereich Her-

rengasse – Marktstrasse – St. Gallerstrasse

(Kreuzplatz bis Rathaus) – Oberdorfstrasse (Her-

rengasse bis Marktstrasse) – Schützens trasse

• Einbahnstrasse Kreuzplatz Rathaus Markt-

strasse

• Einbahnstrasse Herrengasse (Kirche Mittlere

Bahnhofstrasse)

• Einbahnstrasse Herrengasse (Oberdorfstrasse

Mittlere Bahnhofstrasse)

• Einbahnstrasse Mittlere Bahnhofstrasse Her-

rengasse Bahnhof

• Einbahnstrasse Poststrasse (Mittlere Bahnhof-

strasse Liegenschaft Julian Schleutermann)

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Traktandum 1138

8.VereinbarungzwischenKanton

SchwyzundGemeindeLachen

Der Gemeinderat Lachen hat mit dem Baude-

partement des Kantons Schwyz eine Verein-

barung abgeschlossen, in der die Finanzierung

beziehungsweise Kostenverteilung der anfallen-

den Kosten im Zusammenhang mit der Kernent-

lastungsstrasse geregelt wird.

Grundsätzlich erfolgt die Kostenaufteilung ge-

mäss § 56 der kantonalen Strassenverordnung

nach dem Kooperationsmodell. Danach hat die

Kostenaufteilung den bestehenden Verkehrs-

arten des zu umfahrenden Gebietes Rechnung

zu tragen. Dem Kanton wird der Durchgangsver-

kehr zu 100%, der Ziel- und Quellverkehr zu 33%

angerechnet. Der Gemeinde wird der Ziel- und

Quellverkehr zu 67% und der Binnenverkehr zu

100% angerechnet.

Aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung im

Dorf Lachen ergibt sich folgender Verteilschlüssel:

• Gemeinde Lachen 53 % Kostenanteil

• Kanton Schwyz 47 % Kostenanteil

Gemeinde und Kanton haben einerseits die

Zuständigkeiten für die einzelnen Elemente und

die Kostenanteile vereinbart.

Zuständigkeiten

Element Kostenträger

Kernentlastung Ast West vom Kreisel Seehof bis Kreisel Rütli

Kooperationsmodell

Kreisel Seehof Kooperationsmodell

Kreisel Sagenriet Kooperationsmodell

Unterführung Auhof Der Kanton Schwyz entrichtet für die Unterführung Auhof einen Interessenbeitrag von pauschal CHF 2.0 Mio. an die Gemeinde

Personenunterführung Bahnhof Kooperationsmodell

Park-and-ride-Anlage Bahnhof Gemeinde Lachen

Neugestaltung Anschluss St. Gallerstrasse / Feldmoosstrasse

Kooperationsmodell

Flankierende Massnahmen im Dorf Lachen

Gemeinde Lachen

Kernentlastungsstrasse Ast Ost Gemeinde Lachen

Nordseitige Fussgängerführung über die neu zu erstellende P+R-Anlage und den Bahnhofplatz

Die Gemeinde Lachen erhält eine pauschale Entschädigung von CHF 490 000.00 aus dem Koopera-tionsmodell

Einleitung des anfallenden Strassen-wassers in das Kanalisationssystem der Gemeinde Lachen

Die Gemeinde Lachen erhält eine Entschädigung von CHF 500 000.00 aus dem Kooperationsmodell

Landerwerb Kooperationsmodell

Trägerschaftsänderungen von Strassen

Kostenaufteilung gemäss Ziffer 6 dieses Berichts

Durchgangsverkehr

Binnenverkehr

Zielverkehr Quellverkehr

Das zu umfahrende Gebiet

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Übersicht Direkte Kosten

Total Kooperations- modell

Kanton Schwyz

Gemeinde Lachen

a) Bauhauptarbeiten 10 950 000.00 10 950 000.00

b) Baunebenarbeiten 2 100 000.00 2 100 000.00

c) Dienstleistungen 2 255 000.00 1 975 000.00 280 000.00

d) Landerwerb, Entschädigungen, Gebühren 4 620 000.00 4 620 000.00

e) Entschädigungen, Abgeltungen, Kostenbeiträge 5 105 000.00 3 180 000.00 2 000 000.00 – 75 000.00

f) Aufwendungen Trägerschaftsänderungen 2 341 000.00 — 2 341 000.00 —

g) Offene Reserven 1 305 000.00 1 305 000.00

h) Bahnhofplatz und P+R-Anlagen 3 900 000.00 490 000.00 3 410 000.00

i) Flankierende Massnahmen zur Kernentlastungsstrasse 1 000 000.00 1 000 000.00

Total 33 576 000.00 24 620 000.00 4 621 000.00 4 335 000.00

Kostenteiler Kanton Schwyz Gemeinde Lachen

1. Beiträge aus Kooperationsmodell

Kanton Schwyz 47% von 24 620 000.00

11 571 400.00

Gemeinde Lachen 53% von 24 620 000.00

13 048 600.00

2. Direkte Kosten

Kanton Schwyz 4 621 000.00

Gemeinde Lachen 4 335 000.00

Total pro Kostenträger 16 192 400.00 17 383 600.00

Total 33 576 000.00

Kostenanteile in CHF: (Vertrag mit Kanton)

9.KostenvoranschlagundKostenanteile

Die Kosten des Verpflichtungskredits setzen sich

einerseits aus dem Beitrag, der die Gemeinde

Lachen an das Kooperationsmodell zu leisten

hat, und anderseits aus den direkten Kosten,

welche durch die Gemeinde Lachen getragen

werden. Der Bahnhofplatz, die P+R-Anlagen und

die flankierenden Massnahmen im Dorfkern wer-

den durch die Gemeinde Lachen finanziert. Der

Verpflichtungskredit für den Kantonsanteil muss

durch den Kantonsrat genehmigt werden.

Aufgrund des Kostenvoranschlags der Geo-

terra March AG, Preisbasis April 2008, mit einer

Genauigkeit von ± 15 %, ist mit folgenden Kosten

(CHF) zu rechnen:

Page 35: 2008 · 9 henen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vor-schrift unterbreitet der Gemeinderat folgende Nachkredite zulasten der Laufenden Rechnung 2008 und zulasten der

Traktandum 1140

2009 2010 2011 2012 Total

Investitionskosten 2 450 000.00 730 000.00 7 000 000.00 7 518 600.00 17 698 600.00

Landtausch –315 000.00 – 315 000.00

Nettoinvestitionen 2 135 000.00 730 000.00 7 000 000.00 7 518 600.00 17 383 600.00

Folgekostenrechnung 2009 2010 2011 2012 2013

Verzinsung 4% 42 700.00 93 168 000 239 147.00 499 187.00 597 594.00

Abschreibung 8% 170 800.00 215 536.00 758 293.00 1 299 118.00 1 195 188.00

Total Folgekosten 213 500.00 308 704.00 997 440.00 1 798 305.00 1 792 782.00

Buchwert per 31.12. (nach Amortisation)

1 964 200.00 2 478 664.00 8 720 371.00 14 939 853.00 13 744 665.00

Arbeitsprogramm 2008 2009 2010 2011 2012

Ausarbeitung des Projekts und des Umweltverträglichkeitsberichts

Auflage Projekt und Umwelt-verträglichkeitsbericht

Projektgenehmigung Regierungsrat

Kantonsratsbeschluss für denVerpflichtungskredit

Bauvorbereitung

Baubeginn / Realisierung

10.FinanzielleAuswirkungenaufden

Gemeindehaushalt(inCHF)

Die aufgrund der Trägerschaftsänderungen vom

Kanton der Gemeinde zu entschädigenden

CHF 2 341 000 werden nicht dem Sachgeschäft

selbst gutgeschrieben, sondern für die zukünf-

tige Sanierung/Umgestaltung von Strassen im

Rahmen der Dorfkernerneuerung reserviert.

11.WeiteresVorgehen

Nach Annahme des Sachgeschäftes sieht das

weitere Vorgehen wie folgt aus:

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41

Antrag:

Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen

(Ast West), vom Kreisel Seehof bis Kreisel «Rütli»

wird ein Verpflichtungskredit von CHF 17383 600.00,

Preisbasis April 2008, bewilligt.

2. Den folgenden Trägerschaftsänderungen wird zugestimmt:

a) Der Kanton Schwyz übernimmt folgende Strasse ins

Eigentum:

– Feldmoosstrasse (St. Gallerstrasse – Oberdorfstrasse)

b) Die Gemeinde Lachen übernimmt folgende Strassen ins

Eigentum:

– St. Gallerstrasse (Feldmoosstrasse – Rathaus)

– Zürcherstrasse (Kreisel Seehof – Kirche)

– Marktstrasse (Herrengasse – Rathaus)

– Oberdorfstrasse (Herrengasse – Kreisel «Rütli»)

3. Dem erforderlichen Landerwerb und Landtausch wird

zugestimmt.

4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

12.EmpfehlungdesGemeinderates

Die Kernentlastungsstrasse Ast West ist ein lan-

ge vorbereitetes, ausgereiftes Projekt. Für den

Dorfkern von Lachen muss eine neue Verkehrs-

lösung getroffen werden, nur damit kann Lachen

wieder als Einkaufs- und Wohnort an Attraktivi-

tät gewinnen. Die Linienführung ist bestechend

einfach. Die Neugestaltung des Bahnhofs, des

Bahnhofplatzes und der P+R-Anlage wird zu

einer ansprechenden Situation im Bereich Bahn-

hof führen und für Lachen ein Zeichen setzen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass es sich um

eine vorzügliche Lösung handelt und empfiehlt

das Sachgeschäft Kernentlastungsstrasse Ast

West zur Annahme.

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Traktandum 1142

Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 11

Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00 für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast West)

Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission haben

das Sachgeschäft Traktandum 11 «Beschlussfassung

über einen Verpflichtungskredit von CHF 17 383 600.00

für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen

(Ast West)» geprüft.

Für die Ausarbeitung des Sachgeschäfts und dessen

Unterlagen ist der Gemeinderat verantwortlich, während

unsere Aufgabe darin besteht, dieses in finanzieller Hin-

sicht zu prüfen und zu beurteilen.

Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse bean-

tragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde-

versammlung, das vorliegende Sachgeschäft zu geneh-

migen.

Lachen, 9. September 2008

Die Rechnungsprüfungskommission

Stefan Züger, Präsident

Fredy Bähler

Peter Heuberger

Mike Schlotterbeck

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Traktandum 12

Zusammenfassung:

Durch die Kernentlastungsstrasse Ast Ost erfolgt eine logische Weiterführung

der Kernentlastungsstrasse Ast West. Damit soll die Entlastungswirkung im

Dorfkern verstärkt und in den östlich gelegenen Quartieren soll der Durch-

gangsverkehr reduziert werden. Die Kernentlastungsstrasse Ast Ost wird eine

Gemeindestrasse sein, die von der Gemeinde finanziert werden muss. Die

Kosten für die Kernentlastungsstrasse Ast Ost betragen gemäss Kostenvor-

anschlag CHF 9 350 000.00.

Beschlussfassung über einen Verpflich-

tungskredit von CHF 9 350 000.00 für die

Realisierung der Kernentlastungsstrasse

Lachen (Ast Ost)

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Traktandum 1244

Plan 18: Kernentlastungsstrasse Ast Ost und Ast West

1.DasProjekt

«KernentlastungsstrasseAstOst»

Das Sachgeschäft «Kernentlastungsstrasse Ast

Ost» umfasst die Strassenverbindung vom Krei-

sel Rütli, entlang der Bahnlinie bis zum Anschluss

St. Gallerstrasse. Der Ast Ost bildet die logische

Fortsetzung der Kernentlastung Ast West. Im

Gegensatz zur Kernentlastung Ast West handelt

es sich beim Ast Ost um eine Gemeindestrasse.

Diese ist alleine durch die Gemeinde Lachen zu

finanzieren.

Die effektive Baulänge des Astes Ost beträgt

680 m. Die Fahrbahnbreite von 7.00 m setzt sich

aus zwei Fahrspuren von 3.50 m zusammen.

Das maximale Gefälle beträgt 5.0 %. Für Rad-

fahrer werden keine Massnahmen vorgesehen.

Die Radfahrer werden über die bestehenden

Strassen gelenkt, wo durch die reduzierten Ver-

kehrsbelastungen mehr Raum für den Langsam-

verkehr (Radfahrer und Fussgänger) entstehen

wird.

Mit der Kernentlastungsstrasse Ast Ost sollen

die östlichen Wohnquartiere vom Verkehr ent-

las tet werden, die bei der Realisierung des Astes

West zusätzlich belastet werden.

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Plan 19: Kernentlastungsstrasse Ast Ost

Foto 3: Ergänzung der Alpenblickstrasse

Plan 20: Normalprofil der Kernentlastungsstrasse

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Traktandum 1246

Eigentümer Kataster- nummer KTN

Landerwerb pro Parzelle (ca. m2)

Landerwerb pro Eigentümer (ca. m2)

Genossame Lachen (Josef Ramensperger) 1355 (1356) 168

Genossame Lachen 1084 362 530

Obersee Lachen AG 1585 71 71

Kanton Schwyz 1067 245 245

Schweizerische Bundesbahnen 1069 21 21

AFH Liegenschaften 695 989

AFH Liegenschaften 918 961 1950

Swagelok AG 1237 2535 2535

Gesamttotal 5352

2.Landerwerb

Die Realisierung der Kernentlastungsstrasse be-

trifft verschiedene Landflächen von privaten und

öffentlichen Grundeigentümern. Diese Land-

flächen müssen durch die Gemeinde Lachen

erworben werden. Mit allen betroffenen Grund-

eigentümern wurden Gespräche geführt. Mit ein-

zelnen Grundeigentümern sind bereits Verträge

und Vereinbarungen abgeschlossen worden, die

einen Landerwerb ermöglichen. Die nachfolgende

Tabelle zeigt eine Zusammenstellung aller Land-

erwerbsflächen:

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Übersicht Kosten

a) Bauhauptarbeiten 5 090 000.00

b) Baunebenarbeiten 945 000.00

c) Dienstleistungen 890 000.00

d) Landerwerb, Entschädigun-gen, Gebühren

1 825 000.00

e) Offene Reserven 600 000.00

Total 9 350 000.00

2010 2011 2012 2013 Total

Investitionskosten 500 000.00 2 000 000.00 2 500 000.00 4 350 000.00 9 350 000.00

Nettoinvestitionen 500 000.00 2 000 000.00 2 500 000.00 4 350 000.00 9 350 000.00

Folgekostenrechnung 2010 2011 2012 2013 2014

Verzinsung 4% 10 000.00 58 400.00 140 528.00 262 286.00 321 343.00

Abschreibung 8% 40 000.00 196 800.00 381 056.00 698 572.00 642 686.00

Total Folgekosten 50 000.00 255 200.00 521 584.00 960 857.00 964 029.00

Buchwert per 31.12.(nach Amortisation)

460 000.00 2 263 200.00 4 382 144.00 8 033 572.00 7 390 887.00

3.Kostenvoranschlag

Aufgrund des Kostenvoranschlags der Geoterra

March AG, Preisbasis April 2008, mit einer Ge-

nauigkeit von ± 15 %, ist mit folgenden Kosten

(CHF) zu rechnen:

Der Ast Ost wird als Gemeindestrasse durch die

Gemeinde zu finanzieren sein.

4.FinanzielleAuswirkungenaufden

Gemeindehaushalt

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Traktandum 1248

Antrag:

Die Gemeindeversammlung beschliesst:

1. Für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen

(Ast Ost), vom Kreisel «Rütli» bis St. Gallerstrasse

wird ein Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00,

Preisbasis April 2008, inklusive Landerwerb, bewilligt.

2. Dem erforderlichen Landerwerb wird zugestimmt.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

5.Etappierung

Der Realisierungszeitpunkt der Kernentlastungs-

strasse Ast Ost ist mit der Realisierung der Kern-

entlastungsstrasse Ast West zu koordinieren. In

erster Priorität soll die Kernentlastungsstrasse

Ast West realisiert werden, in zweiter Priorität

der Ast Ost.

Sollte im Rahmen der Projektauflage eine Ver-

zögerung beim Ast West entstehen, ist es auch

denkbar, zuerst den Ast Ost zu realisieren.

6.EmpfehlungdesGemeinderates

Die Kernentlastungsstrasse Ast Ost wird zwar

eine geringere Verkehrsbelastung als der Ast

West aufweisen, trotzdem wird er durch die Ent-

lastung der Wohnquartiere im Osten von Lachen

eine spürbare Verkehrsreduktion bewirken. Der

Ast Ost ist die logische Fortsetzung des Astes

West und bildet mit diesem eine Einheit. Der

Gemeinderat empfiehlt den Verpflichtungskredit

zur Annahme und damit die Lösung des Ver-

kehrsproblems durch ein ganzheitliches Konzept

mit zwei Ästen.

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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Lachen zum Traktandum 12

Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 9 350 000.00 für die Realisierung der Kernentlastungsstrasse Lachen (Ast Ost)

Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

haben das Sachgeschäft gemäss Traktandum 12

«Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von

CHF 9 350 000.00 für die Realisierung der Kernent-

astungsstrasse Lachen (Ast Ost)» geprüft.

Für die Ausarbeitung des Sachgeschäfts und dessen

Unterlagen ist der Gemeinderat verantwortlich, während

unsere Aufgabe darin besteht, dieses in finanzieller Hin-

sicht zu prüfen und zu beurteilen.

Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse bean-

tragt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde-

versammlung, das vorliegende Sachgeschäft zu geneh-

migen.

Lachen, 9. September 2008

Die Rechnungsprüfungskommission

Stefan Züger, Präsident

Fredy Bähler

Peter Heuberger

Mike Schlotterbeck

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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