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2-tägiges Grundlagenseminar: EU-konformes Verfahrensverzeichnis AKADEMIE www.weka-akademie.de/t/datenschutz Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen. Sie können eigenständig und rechtssicher Vorabkontrollen durchführen und Verfahrensverzeichnisse erstellen. Sie sind in der Lage, Risiken im Datenschutz zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen Ihre Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragter und wissen um die haftungsrechtlichen Risiken. Sie nutzen die Dokumentationspflicht zur Stärkung Ihrer Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Stellen Sie das Verfahrensverzeichnis gleich so auf, dass es den künftigen EU-Anforderungen genügt – inklusive Risikobeurteilung, rechtssi- cher und mit technischem Sachverstand! Das Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dann sind Sie als Datenschutzbeauftragter in der Verantwortung, ein Verfahrensverzeichnis einzurichten, in dem alle IT-Anwendungen aufgeführt sind. Und anders als heute muss nach der kommenden EU-Datenschutz- Grundverordnung das Verfahrensverzeichnis sogar noch erweitert werden: Risiken für die Betroffenen müssen aufgenommen und objektiv bewertet werden. Doch wie ist eine Risikoanalyse einfach durchzuführen? Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es außerdem zu beachten, wann ist eine Vorabkontrolle/Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich, und wie detailliert muss die Dokumentation ausgestaltet sein? In diesem Seminar erlernen Sie am ersten Tag von Herrn Dr. jur. Kramer das juristische Handwerkszeug in Sachen Verfahrensverzeichnis/Vorab- kontrolle. Am zweiten Tag legt Herr Prof. Dr. Schäffter den Schwerpunkt auf Übungen, praktische Risikoanalysen im Einzelfall und auf die zu doku- mentierende Informationssicherheit im Verfahrensverzeichnis. Am Ende dieses zweitägigen Seminars sind Sie garantiert fit in der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses und in der Durchführung von Risikobewertungen. Zudem sind Sie in der Lage, Vorabkontrollen rechtssicher durchzuführen und kleine datenschutzrechtliche Stellung- nahmen zu verfassen. Ihre Vorteile Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt Betriebsräte und Personalräte Personalchefs und Mitarbeiter der Personalabteilung Administratoren und IT-Mitarbeiter Leitung und Mitarbeiter der Rechts- abteilung IT-Sicherheitsbeauftragte Datenschutzmanager Dr. Philipp Kramer Rechtsanwalt und Gesell- schafter-Geschäftsführer des Beratungsbüros Gliss & Kramer KG, zugelassener Rechtsanwalt beim Hanseatischen Oberlan- desgericht in Hamburg 26.–27.04.2016 in Hamburg 10.–11.05.2016 in Frankfurt/Main 01.–02.06.2016 in Stuttgart 27.–28.09.2016 in Berlin 08.–09.11.2016 in München Prof. Dr. Markus Schäffter Professor für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Hochschule Ulm mit den Spezialgebieten IT-Risikomanagement und technischer Datenschutz Ihre Termine Ihre Referenten „Hat für die anstehende Aufgabe „Erstellen der Verfahrensverzeich- nisse“ enorm weitergeholfen.“ Dirk Clemens, SecuRat – Die Versicherungsmakler GmbH Hier lernen Sie das „Handwerkszeug“ in Sachen EU-konformes Verfahrens- verzeichnis! Unser Praxisvorteil: Der ganze Prozess einer Vorabkont- rolle und eines Verfahrensverzeichnis- ses wird Schritt für Schritt an einem Beispiel durchgespielt. Teilnehmerkreis

9121 EU-konformes Verfahrensverzeichnis - WEKA Akademie · Als Veranstaltungseinheit der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, eines der führen-den deutschen Fachverlage, bieten wir Ihnen ein

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Page 1: 9121 EU-konformes Verfahrensverzeichnis - WEKA Akademie · Als Veranstaltungseinheit der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, eines der führen-den deutschen Fachverlage, bieten wir Ihnen ein

2-tägiges Grundlagenseminar:

EU-konformes Verfahrensverzeichnis

AKADEMIE

www.weka-akademie.de/t/datenschutz

� Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen.

� Sie können eigenständig und rechtssicher Vorabkontrollen durchführen und Verfahrensverzeichnisse erstellen.

� Sie sind in der Lage, Risiken im Datenschutz zu analysieren und zu bewerten.

� Sie kennen Ihre Rechte und Pfl ichten als Datenschutzbeauftragter und wissen um die haftungsrechtlichen Risiken.

� Sie nutzen die Dokumentationspfl icht zur Stärkung Ihrer Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens.

Stellen Sie das Verfahrensverzeichnis gleich so auf, dass es den künftigen EU-Anforderungen genügt – inklusive Risikobeurteilung, rechtssi-cher und mit technischem Sachverstand!

Das Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dann sind Sie als Datenschutzbeauftragter in der Verantwortung, ein Verfahrensverzeichnis einzurichten, in dem alle IT-Anwendungen aufgeführt sind.

Und anders als heute muss nach der kommenden EU-Datenschutz-Grundverordnung das Verfahrensverzeichnis sogar noch erweitert werden: Risiken für die Betroffenen müssen aufgenommen und objektiv bewertet werden.

Doch wie ist eine Risikoanalyse einfach durchzuführen? Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es außerdem zu beachten, wann ist eine Vorabkontrolle/Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich, und wie detailliert muss die Dokumentation ausgestaltet sein?

In diesem Seminar erlernen Sie am ersten Tag von Herrn Dr. jur. Kramer das juristische Handwerkszeug in Sachen Verfahrensverzeichnis/Vorab-kontrolle. Am zweiten Tag legt Herr Prof. Dr. Schäffter den Schwerpunkt auf Übungen, praktische Risikoanalysen im Einzelfall und auf die zu doku-mentierende Informationssicherheit im Verfahrensverzeichnis.

Am Ende dieses zweitägigen Seminars sind Sie garantiert fi t in der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses und in der Durchführung von Risikobewertungen. Zudem sind Sie in der Lage, Vorabkontrollen rechtssicher durchzuführen und kleine datenschutzrechtliche Stellung-nahmen zu verfassen.

Ihre Vorteile• Datenschutzbeauftragte mit erster

praktischer Erfahrung im Amt• Betriebsräte und Personalräte • Personalchefs und Mitarbeiter der

Personalabteilung• Administratoren und IT-Mitarbeiter• Leitung und Mitarbeiter der Rechts-

abteilung• IT-Sicherheitsbeauftragte• Datenschutzmanager

Dr. Philipp KramerRechtsanwalt und Gesell-schafter-Geschäftsführer des Beratungsbüros Gliss & Kramer KG, zugelassener Rechtsanwalt beim Hanseatischen Oberlan-desgericht in Hamburg

26.–27.04.2016 in Hamburg

10.–11.05.2016 in Frankfurt/Main

01.–02.06.2016 in Stuttgart

27.–28.09.2016 in Berlin

08.–09.11.2016 in München

Prof. Dr. Markus SchäffterProfessor für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Hochschule Ulm mit den Spezialgebieten IT-Risikomanagement und technischer Datenschutz

Ihre Termine

Ihre Referenten

„Hat für die anstehende Aufgabe „Erstellen der Verfahrensverzeich-nisse“ enorm weitergeholfen.“

Dirk Clemens, SecuRat – Die Versicherungsmakler GmbH

Hier lernen Sie das „Handwerkszeug“ in Sachen EU-konformes Verfahrens-

verzeichnis!

Unser Praxisvorteil: Der ganze Prozess einer Vorabkont-rolle und eines Verfahrensverzeichnis-ses wird Schritt für Schritt an einem Beispiel durchgespielt.

Teilnehmerkreis

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1. Datenschutzrechtliches Know-how � Verfahrensverzeichnis

– Rechtliche Anforderungen an das Verfahrensverzeichnis: EU- und deutsches Datenschutzrecht

– Sinn und Zweck des Verfahrensverzeichnisses – Aufgabenverteilung kraft Gesetzes/der Praxis: Verantwortlichkeiten

zwischen betrieblichem Datenschutzbeauftragtem und Geschäftsleitung – Jedermann-Verzeichnis, Verfahrensübersicht, Verfahrensverzeichnis:

typische Inhalte und Beschreibungstiefe – Einsatz der Verfahrensverzeichnisse in der Praxis – Verfahrensverzeichnisse beim Dienstleister

� Vorabkontrolle – Rechtliche Anforderungen an die Vorabkontrolle:

EU- und deutsches Datenschutzrecht – Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Wie führe ich eine Vorabkontrolle durch? – Rechtsfolgen der Stellungnahme des DSB

2. Technisch-organisatorisches Know-how � Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses

– Inhalt des Verfahrensverzeichnisses – Vorlagen, Erfassungsbögen und Tools – Praktische Durchführung von Verfahrensprüfungen – Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens – Darstellung der Informationssicherheit im Verfahrensverzeichnis

� Durchführung einer Vorabkontrolle – Die technische Prüfung im Einzelnen – Best Practice im Technischen Datenschutz – Datenschutzrechtliche Stellungnahme – Dokumentation der Vorabkontrolle – Training und praktisches Üben anhand eines Fallbeispiels, Tipps und

Tricks aus der Praxis

Die Schwerpunkte

Sonja D‘AgostinaVeranstaltungsorganisation

E-Mail: [email protected]: 08233/237032

Zuständig für Organisation und Teil-nehmerbetreuung bei Veranstaltungen im Bereich Datenschutz

Ihre Ansprechpartnerin

• 2 x Mittagessen inkl. Getränk• Pausenverpflegung• Seminarunterlagen• Teilnahmebescheinigung

990 € (zzgl. 19 % MwSt.)

Dauer: 2-tägigjeweils 09:00–17:00 Uhr

Termin Ort Aktionscode

Vorname, Nachname Teilnehmer

Firma

Funktion

Telefon/Fax (für evtl. Rückfragen) E-Mail

Straße PLZ/Ort

Datum Unterschrift

TeilnahmebedingungenEine Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos mög-lich. Bei einer Stornierung vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir 50 %, bei einer Stornierung ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung.

Selbstverständlich besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilneh-mer zu benennen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter erhalten Sie die volle Teilnahmegebühr zurück; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

Bei gleichzeitiger Anmeldung von drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma für ein und denselben Veranstaltungstermin gewähren wir auf den Grundpreis der ge-wählten Veranstaltung 10 % Rabatt. Sind noch anderweitige Rabattaktionen auf diese Veranstaltung ausgeschrieben, so kann in diesem Fall nur ein Rabatt – und zwar der für Sie günstigste – gewährt werden.

Ihr VeranstalterAls Veranstaltungseinheit der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, eines der führen-den deutschen Fachverlage, bieten wir Ihnen ein breites Themenspektrum für die fachbezogene Aus- und Weiterbildung. Die WEKA-Akademie steht für aktuellste Inhalte, eine lebendige und intensive Lern atmosphäre, praxisgerechtes und ver-ständlich vermitteltes Fachwissen sowie sofort einsetzbare Lösungen.

Es gelten die AGB der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG für die WEKA-Akademie, einzusehen unter: www.weka-akademie.de/agb.

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Sitz: Kissing, Registergericht Augsburg, HRA 13940; persönlich haf ten de Gesell schaf te rin: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH, Sitz: Kissing, Registergericht Augsburg, HRB 23695; Geschäftsführer: Stephan Behrens, Michael Bruns, Werner Pehland

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mich WEKA MEDIA über seine Angebote auch per Telefon, Fax oder E-Mail informiert. Diese Erklärung kann ich jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verlag widerrufen.

Ihr Leistungspaket

Preis & Dauer

Anmeldung per Fax an: 08233/2357441 Ja, ich buche verbindlich einen Teilnehmerplatz für das Seminar

„EU-konformes Verfahrensverzeichnis“:

101-

0155

7552

/ W

eb-C

ode:

912

1Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauf-tragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Fachkundenachweis