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Unterlage 12.4 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 1. Tektur vom 28.04.2017 Aufgestellt: München, den 17.12.2013 Autobahndirektion Südbayern P e i k e r Ltd. Baudirektor 1. Tektur aufgestellt: München, 28.04.2017 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor

A 92 München - Landshut - Bayern...Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 1. Tektur vom 28.04.2017 Aufgestellt:

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  • Unterlage 12.4 T

    A 92 München - Landshut

    Planfeststellung

    Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal

    Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621

    Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

    1. Tektur vom 28.04.2017

    Aufgestellt: München, den 17.12.2013 Autobahndirektion Südbayern P e i k e r Ltd. Baudirektor

    1. Tektur aufgestellt:

    München, 28.04.2017

    AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN

    P e i k e r

    Ltd. Baudirektor

  • A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 1.T

    Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern

    Seidlstraße 7-11 80335 München

    Auftragnehmer: Dr. H. M. Schober

    Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH Kammerhof 6

    85354 Freising

    Bearbeitung: Dipl.-Biol. G. Lang

    Dipl.-Ing. A. Pöllinger Dipl.-Ing. J. Bauer

  • A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 1.T

    12055-170428-U12-4-T-saP.docx Inhalt I

    Inhaltsverzeichnis

    1 Einleitung ........................................ ...................................................... 1

    1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................. 1

    1.2 Datengrundlagen .................................................................................... 1

    1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen .............................. 3

    2 Wirkungen des Vorhabens ........................... ........................................ 5

    2.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse .............................................. 5

    2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse .............................................................. 5

    2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse .............................................................. 6

    2.4 Reichweite der projektbezogenen Wirkungen ......................................... 7

    3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ...... .............................. 8

    3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................. 8

    3.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ....................................................... 9

    3.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) .................................................................................10

    4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .....................11

    4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................................................11

    4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................11 4.1.2.1 Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Tagfalter ...........................................12

    4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ..................................................................13

    5 Gutachterliches Fazit ............................. .............................................20

    7 Literaturverzeichnis .............................. ...............................................21

    8 Anhang ............................................ .....................................................24

    A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ..............................................27

    B Vögel .....................................................................................................33 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Weiterer und engerer Untersuchungsraum ............................................. 2

  • A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 1.T

    12055-170428-U12-4-T-saP.docx Inhalt II

    Verwendete Abkürzungen Behörden: BAYLFU Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg BAYSTMUG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Mün-

    chen (zuvor: BAYSTMLU = Bayerisches Staatsministerium für Lan-desentwicklung und Umweltfragen bzw. BAYSTMUGV = Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz)

    BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn (zuvor: BMVBW = Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen)

    Sonstiges: BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU VRL EU-Vogelschutz-Richtlinie LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan UVS Umweltverträglichkeitsstudie

  • A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 1.T

    12055-170428-U12-4-T-saP.docx Seite 1

    1 Einleitung

    1.1 Anlass und Aufgabenstellung

    Die Autobahndirektion Südbayern plant den Neubau einer bewirtschafteten Rastan-lage an der Bundesautobahn A 92 München – Landshut zwischen AS Erding und ASMoosburg Süd. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau von PKW-, LKW-, und Bus-Stellplätzen, einer Zufahrt von der gegenüberliegenden Fahrspur mit Brücke und dieVerbreiterung der bestehenden Fahrbahn im Bereich der Verzögerungs- und Be-schleunigungsstreifen. Der Bau einer Tankstelle mit Rasthaus ist nicht Bestandteildieser Planung.In den Tekturunterlagen vom 28.04.2017 wurde die technische Planung der Tank-und Rastanlage überarbeitet und optimiert. Die aktuellen Planungen sehen eine Ver-legung der Rampenüberführung und eine geometrische Optimierung der Anlage,den Neubau einer Wasser- und Abwasserleitung, die Ergänzung bestehender Spar-ten, die Änderung des Feldwegquerschnittes sowie die Anpassung und Ergänzungder landschaftspflegerischen Maßnahmen an die Änderungen vor.

    In den vorliegenden "Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen arten-schutzrechtlichen Prüfung (saP)" werden:

    • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle euro-päischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.

    Eine Rechtsverordnung, die nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG weitere Arten unter Schutz stellt, die entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG in vergleichbarer Weise zu prüfen wären, wurde bisher nicht erlassen. Weitere Arten werden deshalb in der vorliegenden saP nicht behandelt.

    • die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ggf. erforderliche Ausnah-me von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen sind ggf. im Erläuterungsbe-richt, Unterlage 1 T, dargestellt.

    1.2 Datengrundlagen

    Als Datengrundlagen wurden herangezogen: Projektspezifische Erhebungen und Berichte - Variantenvergleich; A 92 München – Deggendorf, Streckenabschnitt AS Erding

    – AS Landshut-Nord, Standortsuche für eine Tank- und Rastanlage (SCHO-BER, Dr. H.M., Büro für Landschaftsarchitektur (2005))

    - Faunistische Kartierungen 2009, 2010 (Dipl.-Biol. G. Lang, Büro Dr. Schober) - Avifauna: Flächendeckende Kartierung mit 4 Begehungen im weiteren

    Untersuchungsraum - Amphibien: Kartierung der Stillgewässer, Stichproben an Gräben im enge-

    ren Untersuchungsraum - Reptilien: 8 Probeflächen (2 x Kanalwege und -böschungen, 2 x Gelände-

    kanten westl. der geplanten Anlage, 3 x Randbereiche von wenig befahre-nen Feldwegen, 1 x Lärmschutzwall südl. A92) im engeren Untersuchungs-raum

    - Libellen: je 2 Probeflächen am Sempt-Flutkanal und an der Sempt eine Probefläche an den Teichen nördlich der A92, eine Probefläche (Tümpel in

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    Streuwiese) südlich der A92 im engeren Untersuchungsraum - Ergänzende Kartierungen mit insgesamt 10 Begehungen (April, Mai, Juni,

    Juli und September 2016) im weiteren Untersuchungsraum. - Im Juli 2016 erfolgte im Rahmen der Erstellung der Tekturunterlagen eine Kar-

    tierung der Vegetations- und Nutzungstypen entlang der geplanten Abwasser-leitungen. Der Untersuchungsraum umfasst einen Korridor von 20 m.

    Abb. 1: Weiterer und engerer Untersuchungsraum

    Sekundärdaten (Berichte, Veröffentlichungen, sonstige Grundlagendaten) - Artenschutzkartierung des Bayer. Landesamtes für Umwelt, Stand 03/2010; - Biotopkartierung Bayern, Flachland, für den Landkreis Erding des Bayer. Lan-

    desamtes für Umwelt, Stand 2006 2015; - Daten der faunistischen Erhebungen zum Bau der dritten Start- und Landebahn

    (SLB) am Münchener Flughafen (Hrsg. FMG; https://www.muc-ausbau.de) - Grundlagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage 12.1 T) - Arten- und Biotopschutzprogramm, Landkreis Erding, Stand 03/2001

    (BAYSTMLU 2001);

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    Für die Ableitung und Beurteilung des darüber hinaus gehenden potenziellen Arten-spektrums an Arten des Anhangs IV und europäischen Vogelarten wurden ausge-wertet: - Auswertung der Datenbank des Bayer. Landesamtes für Umwelt zur saP für die

    Topografische Karte (TK25) im Untersuchungsraum (TK 7537) und für den Na-turraum "D65 Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten", Stand 2012;

    - Verbreitungsatlas der Gefäßpflanzen in Bayern (SCHÖNFELDER & BRESINSKY 1990);

    - BIB - Botanischer Informationsknoten Bayern (ZENTRALSTELLE FÜR DIE FLORIS-TISCHE KARTIERUNG BAYERNS), Stand 2010;

    - Fledermausatlas Bayern (MESCHEDE & RUDOLPH 2004) einschl. Aktualisierung in MESCHEDE & RUDOLPH (2010);

    - Brutvogelatlas Bayern (BEZZEL ET AL. 2005); - Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005 bis 2009 (RÖDL ET AL, 2012) - Übersicht zur Verbreitung der Amphibienarten in Bayern (BAYERISCHES LANDE-

    SAMT FÜR UMWELT 2007); - Libellenatlas Bayern (KUHN & BURBACH 1998); - Übersicht zur Verbreitung der Libellenarten in Bayern (BAYERISCHES LANDE-

    SAMT FÜR UMWELT 2009); - Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (PETER-

    SEN ET AL. 2003, 2004, 2006); - Karten zur Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (BUNDES-

    AMT FÜR NATURSCHUTZ 2007); - Tabellen zu den in Niederbayern vorkommenden streng geschützten Nachtfal-

    ter- und Käferarten (KOLBECK und BUSSLER im Auftrag der Regierung Nieder-bayern, Stand 12/2006, mit Angaben zu Verbreitung und Vorkommen im übri-gen Bayern).

    1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

    Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen orientieren sich an den mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12.02.2013 Az. IIZ7-4022.2-001/05 19. Januar 2015 Az. IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten "Hinweise zur Aufstellung natur-schutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Stra-ßenplanung (saP)" (Fassung mit Stand 01/2013 01/2015). Diese "Hinweise" berück-sichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG n.F. im Hin-blick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht. Berücksichtigt sind weiterhin die Hinweise in der Internet-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU 2011 2016) zur spe-ziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung. Entsprechend wurde zur Ermittlung der relevanten Arten eine "Abschichtung" aller in Bayern aktuell vorkommenden, europarechtlich geschützten Arten nach festgelegten Kriterien vorgenommen (siehe Anhang 1). Dabei wurden aktuelle Nachweise in ar-tengruppenspezifischen Untersuchungsräumen ermittelt und eine Potenzialanalyse bei nicht detailliert untersuchten Artengruppen durchgeführt, die unter Berücksichti-gung der Kenntnisse zur Verbreitung und zu den Lebensraumansprüchen diejenigen Arten herausfiltert, von denen mit einer nicht nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit

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    ein Vorkommen im Untersuchungsraum angenommen werden kann ("worst-case-Betrachtung"). In Abhängigkeit von der Mobilität der möglicherweise betroffenen Arten werden bei der Datenanalyse unterschiedliche Räume betrachtet: - Fledermäuse: Aufgrund der größeren Mobilität von Fledermäusen wurde zur

    Ermittlung relevanter Fledermausvorkommen ein Umgriff von ca. 5 km um die Trasse betrachtet.

    - Vögel: Auswertung Brutvogelatlas TK 7537/3 und projektspezifische Erhebun-gen auf und im Umfeld der unmittelbar betroffenen Flächen (s.o.).

    - Übrige Arten: Datenanalyse im Raum südlich und nördlich der bestehenden A 92 (= weiterer Untersuchungsraum der faunistischen Kartierung). Die Isar selbst, die Sempt sowie der Sempt-Flutkanal wurden bei der Datenanalyse nicht näher betrachtet, da das Vorhaben auf diese Gewässer und die dort vor-kommenden Arten keine fachlich nachvollziehbaren Projektwirkungen entfalten wird.

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    2 Wirkungen des Vorhabens

    Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigun-gen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzen-arten verursachen können.

    2.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse

    • Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahmen kann es sowohl zu Verlusten

    von Individuen geschützter Arten (einschließlich der Entwicklungsstadien von Tieren und Pflanzen) als auch zum vorübergehenden Verlust oder zu einer Be-einträchtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen kommen.

    Im Bereich von angrenzenden hochwertigen Lebensräumen wird die baubeding-te Flächeninanspruchnahme durch die geplanten Schutz- und Vermeidungs-maßnahmen auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert (vgl. 12.1 T, Kap. 5.3.1).

    • Emissionen durch Baubetrieb (Lärm, Abgase und sonstige Schadstoffe, Staub, Erschütterungen) und optische Reize (Licht, Anwesenheit von Menschen):

    Baubedingte mittelbare Auswirkungen z. B. durch Lärm oder Schadstoffe wirken sich i. d. R. nicht nennenswert aus, da diese nur vorübergehend und räumlich in den selben Lebensräumen auftreten, die auch durch die dauernd auftretenden betriebsbedingten Auswirkungen betroffen sind. Es sind auch bereits gegebene Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 92 zu beachten. Die baubedingten mittelbaren Auswirkungen können deshalb meist, mit Ausnahmen u. a. bei Arten, die besonders empfindlich gegenüber nur baubedingt auftretenden Wirkungen wie starke Erschütterungen, Staubentwicklung, Störung durch die Anwesenheit von Personen, unter den betriebsbedingten mittelbaren Auswirkungen subsu-miert werden.

    2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

    • Flächenbeanspruchung: Mit der Versiegelung und dauerhaften Überbauung kann ein Verlust oder die

    Beeinträchtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen von geschütz-ten Tieren und Pflanzen verbunden sein. Ebenso kann es zu Verlusten von Indi-viduen geschützter Arten (einschließlich der Entwicklungsstadien von Tieren und Pflanzen) kommen. Im Rahmen der Eingriffsregelung wurde im LBP insgesamt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung / Versiegelung von ca. 12,87 13,02 ha ermittelt.

    • Barrierewirkungen / Zerschneidung: Bei dem Neubau der Tank- und Rastanlage können Beeinträchtigungen von

    Funktionsbeziehungen im ökologischen Gefüge eintreten. Der sich neu einstel-lende Vernetzungsgrad (bzw. Isolationsgrad) ist dabei stark abhängig von den Ansprüchen an ein Mindestareal, der Mobilität der Arten, ihrer Empfindlichkeit gegenüber den projektspezifischen Störungen und weiteren Parametern.

    Durch den Neubau der Tank und Rastanlage werden die bestehenden Zer-schneidungseffekte durch die A 92 noch zusätzlich verstärkt. Eine weitere Barri-ere stellt auch das Überführungsbauwerk über die A 92 dar. Das Bauwerk über-steigt eine lichte Weite von 50 m.

    Wichtige Vernetzungsachsen von Lebensräumen und Wanderkorridoren sind im

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    Untersuchungsgebiet südlich der A 92 vor allem die Fließgewässer und Feucht-gebiete. Laut ABSP stellt die Sempt eine überregionale Ausbreitungsachse und ein naturraumübergreifendes Vernetzungselement dar. Beeinträchtigt sind diese Funktionen zum Teil durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung benach-barter Flächen und durch querende Straßen. Lokal bedeutsame Funktionsbezie-hungen bestehen entlang der Baumreihen, Krautfluren und Gehölze in der Feld-flur.

    Weitere Funktions- und Wechselbeziehungen von untergeordneter Bedeutung sind überall im Gebiet vorhanden. Es handelt sich v.a. um Funktionsbeziehun-gen von nicht gefährdeten oder wenig empfindlichen Arten oder um Funktions-beziehungen von gut flugfähigen Arten über bestehende Zerschneidungen hin-weg.

    2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

    • Lärm-, Licht-, Abgas- und sonstige Schadstoffemissionen, Einleitungen von Fahrbahnwasser in Gewässer:

    Bei den mittelbaren Auswirkungen, die insbesondere durch den Betrieb von Straßen und Parkplätzen zu erwarten sind, sind im Wesentlichen die Lärmim-missionen relevant. Bei einigen Artengruppen (Fledermäuse, Nachtfalter) sind Lichtwirkungen zu berücksichtigen. Die Bereiche rund um die geplante Tank- und Rastanlage werden zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen (Anfahren und Bremsen von LKWs, Bussen und PKWs, Warmlaufen von Motoren, Betrieb von Kühlaggregaten, usw.) und Lichtemissionen durch die nächtliche Beleuchtung ausgesetzt. Zu dem Verkehrslärm kommt durch die Tank- und Rastanlage noch eine Störung von scheuen Tierarten mit großer Effektdistanz bei der Anwesen-heit von Menschen hinzu.

    Abgasemissionen sind wegen der geringen Reichweite für die Analyse der Be-

    troffenheiten geschützter Arten selten relevant (z. B. fahrbahnnahe Pflanzenvor-kommen). Auch sonstige Schadstoffimmissionen (z. B. Abwasser, Staub) kön-nen wegen der in der Regel vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die solche Beeinträchtigungen weitestgehend aus-schließen, bei der Auswirkungsanalyse für die meisten Arten unberücksichtigt bleiben.

    Besonders zu beachten sind jedoch mögliche Einleitungen in Fließgewässer, da

    hier Verdriftungen von Schadstoffen und Sedimenten in weiter entfernte Lebens-räume geschützter Arten möglich sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt je-doch durch die Versickerung des Fahrbahnwassers über fahrbahnbegleitende Flächen (begrünten Sickermulden), so dass dort direkte Einträge in die Gewäs-ser weitestgehend vermieden werden.

    • Kollisionsrisiko: Tiere, welche die Tank- und Rastanlage in entsprechend geringer Höhe oder am

    Boden queren, können durch Kollisionen mit Fahrzeugen verletzt oder getötet werden.

    Gemäß Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BNatSchG erfül-len sozialadäquate Risiken wie unabwendbare Tierkollisionen im Verkehr nicht die Tatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Derartige Umstände sind bei der Zulassung entsprechender Vorhaben ggf. im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit der gebotenen Sorgfalt

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    zu berücksichtigen. Auch die Kommission geht im Guidance document Nr. II.3.6 Rn. 83 davon aus, dass es sich bei "roadkills" i. a. um unabsichtliches Töten handelt.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung (BVerwG 9 A 14.07 vom 9. Juli 2008) ist das individuenbezogene Verbot der Tötung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG in Bezug auf Kollisio-nen von Tieren mit Fahrzeugen jedoch dann erfüllt, wenn sich das Kollisionsrisiko durch das Vor-haben, trotz vorgesehener Vermeidungsmaßnahmen, signifikant erhöht. Dies heißt, dass das vorhabensbedingte Kollisionsrisiko das allgemeine Lebensrisiko, das mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist, deutlich erhöht.

    Andererseits ist kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko anzunehmen, wenn die Art Verhaltens-weisen aufweist, die grundsätzlich zu keiner erhöhten Kollisionsgefahr führen (z. B. große Flug-höhe), wenn wirksame Maßnahmen in ausreichendem Umfang ein erhöhtes Kollisionsrisiko ver-hindern oder wenn die Art eine Überlebensstrategie aufweist, die es ihr ermöglicht, Individuenverluste durch Kollisionen mit Fahrzeugen mit geringem Risiko abzupuffern, d. h. dass Verkehrsopfer im Rahmen der gegebenen artspezifischen Mortalität liegen.

    2.4 Reichweite der projektbezogenen Wirkungen

    Nicht alle Arten/Artengruppen, die im Untersuchungsraum nachgewiesen wurden oder zu vermuten sind, sind projektbezogenen Wirkungen ausgesetzt, da ihre Vor-kommen, Lebensräume oder Wuchsorte - außerhalb von Bereichen vorübergehender oder dauerhafter Inanspruchnahme

    liegen, - außerhalb der artspezifischen Wirkräume von bau- und betriebsbedingten

    Emissionen liegen und - eine Zerschneidung oder Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen auszu-

    schließen ist. Dies gilt insbesondere für Arten, die nur in den Randbereichen der Untersuchungs-räume nachgewiesen sind und/oder schwerpunktmäßig in solchen Biotoptypen vor-kommen wie sie im näheren Trassenbereich nicht zu finden sind. Als Wirkraum des Vorhabens wird der Raum nördlich der A92 betrachtet in dem Nutzungsänderungen durch Versiegelung und Überbauung eintreten sowie die un-mittelbar angrenzenden Randzonen. Innerhalb dieses Raumes ist in erster Linie mit möglichen bau-, anlagen- oder betriebsbedingten Wirkungen zu rechnen. Projektbedingte Wirkungen der Tank- und Rastanlage wie Licht- oder Lärmemissio-nen auf das festgestellte Artenspektrum südlich der A92 (Teil des Untersuchungsge-bietes, s. Abb. 1) werden nicht unterstellt, da diese von den entsprechenden Wir-kungen der A 92 um ein vielfaches überlagert werden.

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    3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ko ntinuierlichen ökologi-schen Funktionalität

    3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

    Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrun-gen:

    • Allgemeine Schutzmaßnahmen - Die Lagerung von Oberboden erfolgt sachgerecht in Mieten - Die Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und

    zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen gemäß RAS-LP 2 ELA werden berücksichtigt

    - Für die Baumaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung durchgeführt

    • Maßnahme S 1 – Schutz von direkt angrenzenden nat urnahen Feldhecken Gehölzbeständen - Begrenzung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Biotopflächen mit

    ökologisch wertvollen Beständen - Wegfall bzw. Begrenzung der Arbeitsstreifen in diesen Bereichen und Er-

    richtung von Bauzäunen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung - Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechani-

    schen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung gemäß DIN 18920 und RAS-LP4

    • Maßnahme S 2 - Schutz von Tierarten des FFH-Gebie ts „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ vor weitreichender Licht emission - Verwendung von Natriumdampfleuchten (oder in Bezug auf den Arten-

    schutz vergleichbare Leuchten) - Optimierte Einstellung des Leuchtkegels der Lampen, um ein Abstrahlen

    zur Seite oder nach Oben zu verhindern - Verwendung von Lampen mit geschlossenem Gehäuse (verhindert das

    Einfliegen von Insekten)

    - Maßnahme S 3 - Schutz von Lebensstätten beim Rode n und Freiräumen des Baufeldes - Die Fällung oder der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen,

    Feldgehölzen oder -gebüschen erfolgt nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar; vorbehaltlich einer ausnahmsweisen Verlängerung bei besonderen Witte-rungsverhältnissen und nach örtlichen Angaben der ökologische Baubeglei-tung.

    - Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft (außerhalb der Gehölzbestän-de) im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar zum Schutz bo-denbrütender Vogelarten (v. a. Feldlerche und Wiesenschafstelze).

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    Artenschutzrechtliche Relevanz: - Eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten bodenbrütender Vogel-

    arten des Offenlandes schließt die Zerstörung besetzter Nester oder Eier oder die Tötung nicht flügger Jungvögel aus.

    - Durch die Beschränkung der Rodungszeiten wird die Zerstörung besetzter Nester, eine Vernichtung von Eiern und Jungvögeln sowie eine Störung während der Brut- und Aufzuchtzeiten von Gebüsch- und Waldvögeln ver-hindert sowie die Störung von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen in Wochenstuben- und Sommerquartieren vermieden.

    - Durch die Verwendung von speziellen Leuchten werden Insekten nicht an-gezogen, dadurch entsteht für Vögel und Fledermäuse keine Beeinträchti-gung in der Nahrungsbeschaffung und die Tiere werden bei ihrer Nah-rungssuche nicht auf die geplante Rastanlage gelockt.

    • Maßnahme G 1 bis G 4 G 6 – Landschaftsgerechte Gestaltung und Ein-bindung der Tank- und Rastanlage, des Lärmschutzwal ls, des Über-führungsbauwerks und von Verschnittflächen

    Die angrenzenden Verschnittflächen werden nach landschaftsästhetischen und landschaftsökologischen Kriterien unter Berücksichtigung von pflanzen- und tierökologischen Erfordernissen und den Belangen des speziellen Artenschut-zes gestaltet.

    Artenschutzrechtliche Relevanz: - Neuschaffung von Lebensräumen durch Neupflanzung von Gehölzen und

    Ansaat von extensiv zu pflegendem Grünland.

    3.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A/E 1 - Schaffung eines großflächigen, extensiv genutzten und artenreichen

    Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Komplexes mit eingestreuten Einzel-bäumen und Feuchtgebüschen, in Anschluss an die bestehenden Feucht-lebensräume

    Artenschutzrechtliche Relevanz:

    - Optimierung der bestehenden Feuchtlebensräume durch abschnittsweise, extensive Mahd und Neophytenbekämpfung

    - Schaffung von Biotopvernetzungsstrukturen in der ausgeräumten Agrar-landschaft

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    3.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ök ologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)

    Um Gefährdungen lokaler Populationen projektspezifisch betroffener europarechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden, besteht nach § 44 Abs. 5 BNatSchG die Möglichkeit, vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierli-chen ökologischen Funktionalität der betroffenen Lebensräume durchzuführen (CEF-Maßnahmen: continuous ecological functionality-measures). Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist folgende CEF-Maßnahmen innerhalb der Ausgleichmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt vorgesehen, die bei vorgezo-gener Umsetzung den Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bei der Feldlerche vermeiden:

    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A 2/CEF - Vorgezogene Lebensraumoptimierung für die Feldlerche zur Sicherung der

    lokalen Brutpopulation. Maßnahmen (Detailbeschreibung und Unterhaltmaßnahmen s. LBP): Anla-ge von Blühstreifen, Anlage einer an allen Seiten des Blühstreifens angren-zenden Schwarzbrache. Erforderliche Mindestgröße des Blühstreifens mit angrenzender Schwarz-brache: 10 m x 100 m Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Beginn der Brutsaison der Feldlerche im Jahr der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

    Artenschutzrechtliche Relevanz:

    - Optimierung von Nahrungs- und Bruthabitaten der Feldlerche Hinweis: Die für die Feldlerche erfolgenden vorgezogenen Maßnahmen zur Lebensraum-

    optimierung (CEF-Maßnahmen, s. Formblatt unten) wirken sich gleichzeitig posi-tiv (bestandsstützend / bestandsfördernd) auf die zur selben ökologischen Gilde der „Feldvögel“ zählende Arten Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Wachtel, Feld-sperling und Goldammer aus.

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    4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Art en

    4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

    4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlin ie

    Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ergibt sich aus § 44 Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Ein-griffe folgendes Verbot:

    Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemp-laren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

    Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der rel evanten Pflanzenarten Von den Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL in Bayern konnten alle Arten als im Wirkraum nicht verbreitet/nicht vorkommend von einer weiteren Behandlung im Rahmen der saP ausgeschlossen werden (Grundlage: ASK, BK, SCHÖNFELDER & BRESINSKY 1990, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2007).

    4.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

    Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ergeben sich aus § 44 Abs. 1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Ein-griffe folgende Verbote:

    Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird.

    Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

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    Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren, Beschädigung, Entnahme oder Zerstö-rung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vor-gesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

    Keine Hinweise auf Vorkommen von Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie liegen für folgende Artengruppen vor (Datengrundlage s. Abschn. 1.2): Fische, Libellen, Käfer, Nachtfalter, Schnecken und Muscheln. Vorkommen dieser Arten im Bereich der hier betrachteten Baumaßnahmen können anhand von mindestens einem „Abschicht-Kriterium“ ausgeschlossen werden (z.B. „kein geeignetes Lebensraumangebot“ und/oder „Verbreitung/Verbreitungsbild in Bayern“). Die entsprechend eingestuften Arten scheiden von einer weiteren Betrachtung im Rahmen der saP aus.

    4.1.2.1 Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Tagfalter

    Durch die projektspezifischen Erhebungen und die Daten Dritter (s. Abschn. 1.2) lie-gen aus den Gruppen Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Tagfalter Nachweise einzelner Arten aus dem Untersuchungsraum vor (s. Abschichtliste im Anhang). Die Artnachweise stammen in der Regel jedoch aus den naturnahen Randbereichen des Untersuchungsgebietes (Isarauen, Sempt-Flutkanal, Feuchtflächen südlich der A92) und liegen damit deutlich außerhalb des Projektwirkraums (hier im Wesentli-chen der Raum nördlich der A92 in dem Nutzungsänderungen durch Versiegelung und Überbauung eintreten und unmittelbar angrenzende Randzonen); weitere Anga-ben s. Anmerkungen zur Abschichtliste. Durch Bau und Betrieb der Tank- und Rastanlage kommt es bei diesen Arten - zu keiner Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten; - zu keiner erheblichen Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Auf-

    zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten; - zu keiner signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos und/oder der zu keiner

    Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens.

    Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den nachgewiesenen Arten sind somit ausgeschlossen.

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    4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Voge larten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie

    Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie erge-ben sich aus § 44 Abs. 1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

    Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird.

    Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

    Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren, Beschädigung, Entnahme oder Zerstö-rung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vor-gesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

    Übersicht über das Vorkommen der relevanten Europäi schen Vogelarten Nach der Auswertung des Brutvogelatlasses und der Ergebnisse der eigenen Ge-ländeerhebungen 2009 / 2010 kommen im weiteren Umgriff des Vorhabens 110 Vo-gelarten als wahrscheinliche oder tatsächliche Brutvögel vor (vgl. „Abschichtliste“ im Anhang).

    4.2.2 Betroffenheit der Vogelarten

    Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen zu Störeffekten, Verlusten von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten etc. beziehen sich ausschließlich auf den Raum nördlich der BAB A92. Potenzielle Wirkungen auf südlich gelegene Flächen werden nicht un-terstellt. Brutplatzverluste der Arten erfolgen hier nicht, eventuelle Störwirkungen (Lärm, Licht) der Tank- und Rastanlage erreichen keine relevanten Größenordnun-gen und werden zudem durch den Betrieb der BAB A92 um ein Vielfaches überla-gert.

    4.2.2.1 Vorhabenspezifisch "unempfindliche" Vogelar ten

    Nach der Auswertung des Brutvogelatlasses und der Ergebnisse der eigenen Ge-ländeerhebungen 2009 / 2010 kommen im weiteren Umgriff des Vorhabens 110 Vo-gelarten als wahrscheinliche oder tatsächliche Brutvögel vor (s. Eintrag in Spalte PO,

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    Arten grau hinterlegt). Bei 45 Arten handelt es sich um in Bayern und im Naturraum Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten (in dem das Vorhaben liegt) um allgemein verbreitete, un-gefährdete Arten (sog. „Allerweltsarten“ - kein RL-Eintrag BY und für die Region T „Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten“); Bsp. Amsel, Bachstelze, Blau-meise, Mönchsgrasmücke, Turmfalke, Mäusebussard, Nachtigall, Zilpzalp, Zaunkö-nig, Wintergoldhähnchen usw. (Eintrag „k.A.“ in Spalte „N“ und „0“ in Spalte „E“). Verstöße gegen die Regelungen i. S. des § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden aus folgendne Gründen ausgeschlossen: - Die ökologische Funktion einer vom Projekt möglicherweise betroffenen Fort-

    pflanzungs- und Ruhestätte bleibt durch ein entsprechendes Flächenangebot im Umfeld des Vorhabens gewahrt. Art und Umfang der projektbedingten Stö-rungen lassen keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen erwarten. Eventuell eintretende baubedingte Verluste an Fort-pflanzungs- und Ruhestätten erfüllen somit kein Schädigungsverbot i. S. des § 44 Abs.1, Nrn. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.

    - Bauzeitlich oder betriebsbedingt evtl. eintretende Störungen einzelner Individu-en dieser Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-rungs- und Wanderungszeiten erfüllen kein Störungsverbot i. S. des § 44 Abs.1, Nrn. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG. Art und Umfang möglicher Störungen führen zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Popu-lation(-en). Keine der genannten Arten zeigt eine erhöhte Empfindlichkeit ge-genüber den typischerweise entlang von Straßen auftretenden Störungen oder gar eine ausgesprochene Meidung von straßennaher Flächen.

    - Eine projektbedingt signifikante Erhöhung des individuenbezogenen Kollisions-risikos wird in Anbetracht des bereits vorhandenen, dichten Verkehrswegenet-zes („Vorbelastung“) und der geringen Fahrtgeschwindigkeiten auf den geplan-ten Straßen, Parkflächen und dem Überführungsbauwerk ausgeschlossen. Tötung oder Verletzung von Einzelindividuen oder ihrer Entwicklungsformen im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens werden durch die Rodung von Gehölzen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar sowie die Baufeld-freimachung in der Agrarlandschaft im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar vermieden (ggf. – dann unschädliche – Abweichungen nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung möglich).

    Von 58 tatsächlich oder potenziell im Umfeld des Vorhab ens auftretenden Brutvogelarten werden die Lebensraumansprüche im unmittelbaren Bereich bzw. Wirkraum des Projektes nicht erfüllt (Eintrag 0 in der Spalte L). Die Nachweise stammen zumeist aus der Brutvogelatlasauswertung der Quadranten 7537/3 und 4 (Einträge in Spalte PO), der Lebensraumkomplexe wie das Viehlaßmoos, das Wiesenbrütergebiet „Schlottbachwiesen“ an der Sempt südlich der BAB A92 und die Isarauen umfasst und/oder um eigene Nachweise aus diesen Gebieten (Eintrag X in Spalte NW) Im direkten Umgriff der geplanten Tank- und Rastanlage (Wirkraum) kommen die Ar-ten aufgrund des fehlenden Lebensraumangebotes (auch als regelmäßige Nah-rungsgäste) nicht vor. In diese Gruppe fallen zahlreiche seltene und gefährdete Ar-ten wie Eisvogel (Vorkommen an der Sempt), Grünspecht (Vorkommen in den Isarauen und an der Sempt/Semptflutkanal), Kiebitz und Großer Brachvogel (Vor-kommen in den „Schlottbachwiesen“) usw.

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    4.2.2.2 Vorhabenspezifisch "empfindliche" Vogelarte n

    Feldlerche (Alauda arvensis)

    Europäische Vogelart nach VRL

    1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Status BVA: D

    Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel weiträumig offener Landschaften mit Grünland- und Ackerflächen. Die Neststandorte liegen in niedriger Gras- und Krautvegetation, trockene und wechselfeuchte Böden werden bevorzugt. Wegen der fortschreitenden Intensivierung der land-wirtschaftlichen Nutzung und deutlicher Bestandsrückgänge wird die in Bayern noch häufige und weit verbreitete Art als gefährdet eingestuft. Kurzstreckenzieher.

    Lokale Population:

    Die Feldlerche ist auf den Acker- und Grünlandflächen im Untersuchungsgebiet nördlich der A92 regelmäßig nachgewiesen. Die konkrete räumliche Abgrenzung einer lokalen Population im Untersuchungsgebiet oder im räumlichen Umgriff ist nicht möglich, da ein großräumiger Zu-sammenhang mit anderen Teilen des Naturraums, in denen die Art noch weit verbreitet ist, ge-geben ist. Innerhalb der Region wird die Art auf der Vorwarnliste geführt und damit noch nicht als gefährdet eingestuft. Untersuchungen belegen jedoch, dass die Reproduktionsraten der Feldlerche bei intensiver landwirtschaftlicher Nutzung sehr niedrig ist (dichte Einsaat von Win-tergetreide, dadurch nur noch eine statt zwei bis drei Jahresbruten möglich, Mangel an geeigne-ten Rand- und Saumstrukturen zur Nestanlage und Nahrungssuche, Zerstörung von Gelegen durch häufigen Maschineneinsatz etc.). Der Erhaltungszustand der lokalen Population bzw. der Art im Naturraum wird bewertet mit:

    hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

    2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätt en nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 – 3 u. 5 BNatSchG Durch das Vorhaben werden Ackerflächen überbaut, die als Brutplätze für die Feldlerche geeig-net sind. Unter Miteinbeziehung der „Nahzone“ der künftigen Tank- und Rastanlage wird von ei-nem anlagebedingten Lebensraumverlust für 4 Brutpaare ausgegangen. Zur Vermeidung einer Gefährdung der lokalen Feldlerchenpopulation – bzw. des lokalen Vor-kommens im Isartal - wird deshalb eine CEF-Maßnahme ergriffen (Anlage von 4 Blühstreifen mit angrenzender Schwarzbrache, Anpassung des Mahdzeitpunktes und des Bearbeitungszeitspunktes des Oberbodens an die Brutzeiten der Feldlerche). Die Maßnahmen-fläche liegt nördlich des Vorhabens in der offenen Acker- und Wiesenlandschaft im Isartal und steht somit im räumlich-funktionalen Kontext mit den durch das Vorhaben betroffen lokalen Teil-vorkommen. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass entsprechende „Optimierungsmaßnahmen“ in der in-tensiv genutzten Kulturlandschaft in einem räumlich und funktional zusammenhängenden Ge-biet zu positiven Effekten bei der Feldlerche führen (z.B. JEROMIN 2002, JENNY 2000). Neben der rein flächenmäßigen Bereitstellung eines optimal nutzbares, auch für die Zweitbrut geeigne-tes Bruthabitates wertet das Angebot einer entsprechenden Fläche die Habitatqualität der ge-samten umliegenden, strukturarmen Fluren auf, da für die dort brütenden Lerchen u.a. ein ge-schützter Rückzugsraum und ein optimales Nahrungshabitat entstehen. Die ökologische Wirksamkeit der Maßnahme geht damit weit über die reine Flächenbereitstelllung selbst hinaus.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

    CEF-Maßnahmen erforderlich:

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    Feldlerche (Alauda arvensis)

    Europäische Vogelart nach VRL

    • A2/CEF: Vorgezogene Lebensraumoptimierung für die Feldlerche zur Sicherung der lokalen Brutpopulation.

    Maßnahmen (Detailbeschreibung und Unterhaltmaßnahmen s. LBP): Anlage von Blühstreifen, Anlage einer an allen Seiten des Blühstreifens angrenzenden Schwarz-brache.

    Erforderliche Mindestgröße des Blühstreifens mit angrenzender Schwarzbrache: 10 m x 100 m

    Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Beginn der Brutsaison der Feldler-che im Jahr der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

    Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

    2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 N r. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Baubedingte Beeinträchtigungen (v. a. Lärm, Anwesenheit von Menschen) führen zu zeitweili-gem Ausweichen in ungestörte Bereiche der Agrarlandschaft, was aufgrund des temporären Charakters keinen nachhaltigen Einfluss auf den lokalen Bestand hat.

    Erhebliche (zusätzliche) betriebsbedingte Störeffekte der Tank- und Rastanlage auf Vorkommen der Feldlerche im Umfeld werden nicht unterstellt, da diese innerhalb der entsprechenden Vor-belastungszone der BAB A92 liegt (Korridor Fahrbahnrand bis 100m - Abnahme der Habitateig-nung um 80%, Korridor zwischen 100 m und 300 m - Abnahme der Habitateignung um 50%, Korridor zwischen 300 m und 500 m vom Fahrbahnrand - Abnahme der Habitateignung um 10%; vgl. GARNIEL & MIERWALD 2010). Die im Bereich der Tank- und Rastanlage langsam fah-renden Fahrzeuge (geringe Lärmemissionen) verursachen hier keine maßgebliche Verschie-bung bzw. Ausweitung dieser Vorbelastungszone.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

    CEF-Maßnahmen erforderlich:

    Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

    2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots na ch § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 und 5 BNatSchG Eine projektbedingt signifikante Erhöhung des individuenbezogenen Kollisionsrisikos durch die Tank- und Rastanlage wird in Anbetracht der bereits vorhandenen A 92 („Vorbelastung“) und der geringen Fahrtgeschwindigkeiten auf den geplanten geplanten Straßen, Parkflächen und dem Überführungsbauwerk ausgeschlossen. Ferner führen Feldlerchen in Ihren Brutrevieren in erster Linie vertikale Flüge zur Reviermarkierung aus.

    Durch die Beschränkung der Zeiten zur Baufeldfreimachung auf Äckern und Wiesen wird die Zerstörung besetzter Nester sowie eine Vernichtung von Eiern und Jungvögeln verhindert.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

    • Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten bodenbrütender Vogelarten des Offen-landes im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar (s. S3).

    Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

    Hinweis: Durch die Lage des Vorhabens unmittelbar an der A 92 und dem ständigen Bau-

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    stellenverkehr innerhalb des Baufelds ist eine Besiedlung der Fläche durch die Feldlerche im Zeitraum zwischen der Baufeldvorbereitung und Baubeginn un-wahrscheinlich. Gezielte Maßnahmen zur Vergrämung der Art werden deshalb nicht unternommen.

    Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

    Europäische Vogelart nach VRL

    1 Grundinformationen Rote-Liste-Status Deutschland: - Bayern: * Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Status BVA: C

    Die Wiesenschafstelze besiedelt offene, gehölzarme Landschaften. Neben extensiv genutzten Wiesen und Weiden. Bayernweit ist in den letzten Jahren jedoch eine zunehmende Nutzung von Ackerflächen (v.a. Raps und Hackfrüchte) festzustellen. Die Wiesenschafstelze ist ein Boden-brüter, ihr Nest liegt meist gut versteckt in einer kleinen Bodenvertiefung zwischen Grasbü-scheln. Als Nestmaterial werden trockene Grashalme und Würzelchen benutzt, die halbkugelige Nestmulde ist fein geglättet und mit Tierhaaren ausgepolstert.

    Lokale Population:

    Im Bereich der geplanten Tank- und Rastanlage konnte die Wiesenschafstelze 2009 und 2010 mit jeweils einem Brutpaar festgestellt werden (Brut auf Kartoffelacker). Nördlich der geplanten Anlage gelangen jeweils 2 weitere Brutnachweise. Das hier betrachtete Untersuchungsgebiet ist Teil der größtenteils entwässerten Niedermoorge-biete am Nordrand der Münchener Schotterebene. Die Wiesenschafstelze ist hier ein regelmä-ßiger und häufiger Brutvogel. So konnten z.B. bei den Erhebungen zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchener Flughafen (Hrsg. FMG) im Umfeld des Flughafens (ebenfalls Teil des genannten Naturraums) insgesamt 176 Brutpaaren nachgewiesen werden. Als Brutha-bitat wurden ausschließlich Äcker genutzt. Die Umstellung auf Ackerbruten hat hier vermutlich zu einer Zunahme der Art geführt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

    hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

    2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätt en nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 – 3 u. 5 BNatSchG Durch den Bau der Tank- und Rastanlage gehen Brutplätze der Wiesenschafstelze verloren (2009/2010 jeweils ein Brutpaar). Die ökologische Funktion dieser vom Eingriff betroffenen Fort-pflanzungs- oder Ruhestätten bleibt jedoch durch das große Angebot entsprechender „Aus-weichflächen“(Äcker) im räumlichen Zusammenhang erhalten. Das Potenzial für die Ansiedlung der Wiesenschafstelze ist vorhanden und hängt in erster Linie von der Art und Weise der Flä-chennutzung ab (günstig sind z.B. Raps, Hackfrüchte, ungünstig z.B. Mais und Intensivgrün-land). Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

    CEF-Maßnahmen erforderlich:

    Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

    2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 N r. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1, 3 und 5 BNatSchG Brutvorkommen neben vielbefahrenen Straßen wie der Flughafentangente Ost (s. Grundlagen-daten Planfeststellungsverfahren zum Bau einer dritten Start- und Landebahn; FMG) und der

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    Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

    Europäische Vogelart nach VRL

    B471 bei Ismaning (eigene Beobachtungen) lassen den Schluss zu, dass die Wiesenschafstelze gegenüber den von Straßen ausgehenden Emission relativ unempfindlich ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass bau- und betriebsbedingte Störungen allenfalls zu kleinräu-migen Ausweichbewegungen der Art führen werden. Ausgeschlossen wird eine großflächige Entwertung der offenen Feldfluren zwischen der Tank- und Rastanlage und den Isarauen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art.

    Signifikante Störungen mit nachteiligen Wirkungen auf den Bestand bzw. den Erhaltungszu-stand der lokalen Population werden deshalb nicht unterstellt.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

    CEF-Maßnahmen erforderlich:

    Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

    2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots na ch § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 und 5 BNatSchG Eine projektbedingt signifikante Erhöhung des individuenbezogenen Kollisionsrisikos durch die Tank- und Rastanlage wird in Anbetracht der bereits vorhandenen A 92 und des übrigen Ver-kehrswegenetzes („Vorbelastung“) sowie der geringen Fahrtgeschwindigkeiten auf den geplan-ten Straßen, Parkflächen und dem Überführungsbauwerk ausgeschlossen.

    Durch die Beschränkung der Zeiten zur Baufeldfreimachung auf Äckern wird die Zerstörung be-setzter Nester sowie eine Vernichtung von Eiern und Jungvögeln verhindert.

    Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten bodenbrütender Vogelarten des Offen-

    landes im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar (s. S3).

    Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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    Weitere betroffene Vogelarten Europäische Vogelarten nach VRL

    Vogelart Betroffenheit erforderliche Maßnahmen

    Feldsperling

    Goldammer

    Kleinvogelart mit geringen Raumanspüchen im Hinblick auf

    die Reviergröße.

    Worst-case-Annahme: Durch die erforderlichen (geringfügi-

    gen) Gehölzrodungen können potenziell Fortpflanzungs- und

    Ruhestätten zerstört werden.

    Ein Schädigungsverbot liegt jedoch nicht vor, da die ökologi-

    sche Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffe-

    nen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam-

    menhang – d. h. von den verbleibenden Gehölzen - gewahrt

    wird.

    Eine vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder

    ihrer Entwicklungsformen wird durch die Rodung und Baufeld-

    freimachung im Winter vermieden.

    Projektbedingt erfolgen keine populationsrelevanten Störun-

    gen der diesbezüglich unempfindlichen Arten, ebenso erfolgt

    keine signifikante Zunahme des Kollisionsrisikos.

    Baufeldfreimachung und

    Rodung im Winter

    Rebhuhn

    Wachtel

    In der ASK liegen keine Brutnachweise vor, ebenso gelangen

    keine eigenen Feststellungen. Werden potentielle

    Butvorkommen unterstellt, erfolgt die Beurteilung der arten-

    schutzrechtlichen Verbotstatbestände wie bei der Wiesen-

    schafstelze (s. Formblatt oben).

    Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

    werden nicht unterstellt.

    Baufeldfreimachung im Offen-

    land außerhalb der Brutzeiten

    bodenbrütender Vogelarten

    im Zeitraum zwischen 15.

    August und 28./29. Februar

    Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

    Hinweis: Die für die Feldlerche erfolgenden vorgezogenen Maßnahmen zur Lebensraum-

    optimierung (CEF-Maßnahmen, s. Formblatt oben) wirken sich gleichzeitig posi-tiv (bestandsstützend / bestandsfördernd) auf die zur selben ökologischen Gilde der „Feldvögel“ zählende Arten Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Wachtel, Feld-sperling und Goldammer aus.

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    5 Gutachterliches Fazit

    Aus dem Spektrum der europäisch geschützten Arten in Bayern wurde aus den Gruppen Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Tagfalter und Vögel Arten ermittelt, die im Untersuchungsraum zum Vorhaben "Neubau der bewirtschafteten Rastanlae Isar-tal“ an der A 92 München – Landshut vorkommen oder zumindest theoretisch zu er-warten sind. Die Prüfung ergab, dass bei keiner Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Verbots-tatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden, da keine dieser Arten im Wirkraum des Projektes vorkommt. Von den europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie kommen 6 Arten im Wirkraum tatsächlich oder potenziell als Brutvögel vor. Unter Berücksichtigung der üblichen Maßnahmen zur Vermeidung (Kap. 3.1) sowie der Maßnahme A2/CEF (Anlage von Blühstreifen und einer an allen Seiten des Blühstreifens angrenzenden Schwarzbrache vor Beginn der Brutsaison der Feldler-che im Jahr der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage; Detailbeschreibung und Unterhaltmaßnahmen s. LBP) sind die projektspezifischen Wirkungen so gering, dass keine relevanten Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Popu-lation zu erwarten sind. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt.

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    7 Literaturverzeichnis

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    ZENTRALSTELLE FÜR DIE FLORISTISCHE KARTIERUNG BAYERNS (2010): BIB - Botanischer Infor-mationsknoten Bayern, Stand 2010 (http://www.bayernflora.de/de/index.php).

    Sonstiges BVERWG: Urteil des 9. Senats vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 (zum Planfeststellungs-

    beschluss vom 2. Januar 2007 für den Bau einer Autobahn-Nordumgehung von Bad Oeynhausen)

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    8 Anhang

    Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspekt rums Die folgenden, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen beinhal-ten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden - Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, - Brutvogelarten in Bayern (nach dem Brutvogelatlas Bayern von BEZZEL ET AL.

    2005: S. 33ff; Erhebungszeitraum 1996-1999; ohne Irrgäste und Zooflüchtlinge; ergänzt durch BayLfU).

    In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste und nicht autochthone Arten sind in den Listen nicht enthalten. Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt. Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind. Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums.

    Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Schritt 1: Relevanzprüfung N: Art im Großnaturraum/in der Region der Roten Liste Bayern

    X = vorkommend oder keine Angaben in der Roten Liste vorhanden (k.A.) 0 = ausgestorben/verschollen/nicht vorkommend

    V: Wirkraum des Vorhabens liegt X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.) 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

    für Liste B, Vögel: Vogelarten "im Gebiet nicht brütend/nicht vorkommend", wenn Brutnachwei-se/ Vorkommensnachweise nach dem Brutvogelatlas Bayern im Wirkraum und auch in den be-nachbarten TK25-Quadranten nicht gegeben sind [0]

    L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-Grobfilter nach z. B. Moore, Wälder, Gewässer) X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angabe möglich (k.A.) 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

    E: Wirkungsempfindlichkeit der Art X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können

    Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und werden i.d.R. von den weiteren Prüfschritten ausge-schlossen.

    Schritt 2: Bestandsaufnahme NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen (Datengrundlagen vgl. Kap. 1.2)

    X = ja 0 = nein

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    PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein

    für Liste B, Vögel: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, wenn Status für die relevan-ten TK25-Quadranten im Brutvogelatlas [B = möglicherweise brütend, C = wahrscheinlich brü-tend, D = sicher brütend];

    Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weite-ren saP zugrunde gelegt.

    Weitere Abkürzungen:

    RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

    für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)

    für Vögel: GRÜNEWALD ET AL. (2015)

    für Schmetterlinge und Weichtiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011)

    für die übrigen wirbellosen Tiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998)

    für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

    RLB: Rote Liste Bayern:

    für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003) / BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2016b)

    Kategorien

    0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt / Gefährdung unbekannten

    Ausmaßes R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär / Daten unzureichend V Arten der Vorwarnliste / Vorwarnliste * Ungefährdet

    ♦ Nicht bewertet (meist Neozoen, Vermehrungsgäste) nb Nicht berücksichtigt (Neufunde)

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    für Gefäßpflanzen: SCHEUERER & AHLMER (2003)

    Kategorien

    00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft - ungefährdet

    sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Ziff. 14 BNatSchG bzw. BArtSchV Anl. 1 Spalte 3 S, O...: regionalisierter Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern:

    Kategorien

    S Schichtstufenland (SL) O Ostbayerische Grundgebirge (OG) T Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten (T/S) A Voralpines Hügel- und Moorland (Alpenvorland) und Alpen (Av/A) bei Fischen: N Nordbayern (Einzugsgebiete von Main und Elbe) S Südbayern (Einzugsgebiete von Donau und Bodensee) in RLB 2016:

    RLK Kontinentale Region in Bayern

    RLA Alpine Region in Bayern zusätzliche Kategorien: - in der Region nicht vorkommend * in der Region ungefährdet ohne Eintrag keine Angabe in der Roten Liste (bei bayernweit ungefährdeter Art)

    S, P...: regionalisierter Rote-Liste-Status für Pflanzen in Bayern:

    Regionen S Region Spessart-Rhön P Region Mainfränkische Platten K Region Keuper-Lias-Land J Region Fränkisch-Schwäbische Alb (Jurazug) O Region Ostbayerisches Grenzgebirge H Region Molassehügelland M Region Moränengürtel A Region Alpen ohne Eintrag in der Region nicht vorkommend

    Hab: Lebensraumzuordnung (nach BAYLFU):

    Säugetiere:

    G = Gewässer S = Siedlungsbereich K = Kulturlandschaft

    W = Wald LW = Laubwald WR = Waldrand

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    Amphibien, Reptilien:

    AM = Alpine Moränen- gebiete

    M = Moore F = Feuchtgebiete

    S = Sandgebiete G = Gewässer SB = Steinbrüche

    GN = Gewässernähe TS = Trockenstandorte, Felsen

    H = Hecken, Gebüsche

    W = Wald HG = Hochgebirge WR = Waldrand

    L = Lehmgebiete

    Fische:

    G-F = Fluss

    Libellen:

    B = Bäche, Gräben und Flüsse

    KG = Kleingewässer HM = Hoch-, Zwischen- moore

    T = Teiche und Wei-her

    Q = Quellen S = Seen

    Heuschrecken:

    A = alpine Lebens- räume

    K = Kiesbänke F = Feuchtgebiete

    T = Trockengebiete

    Schmetterlinge:

    F = Feuchthabitat O = offene Gelände- strukturen

    Fq = Quellflur

    T = Trockengebiete Fw = Feuchtwiese W = Wald

    M = Magerrasen Wr = Waldrand

    A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

    Tierarten:

    N V L E NW PO Art Art RLD RLB sg S O T A Hab

    Fledermäuse

    X X 0 X Abendsegler Nyctalus noctula V 3 x 3 3 3 3 W G S

    X X 0 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 3 x 3 2 1 G W

    k.A. X 0 X Braunes Langohr Plecotus auritus V * x W S K

    X X 0 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 x 3 2 3 R K S

    X X 0 Fransenfledermaus Myotis nattereri * 3 x 3 3 3 3 W S K

    X X 0 Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 x 3 2 2 1 S K

    X X 0 X Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2 x 2 2 1 G S W K

    G

    0 0 Große Hufeisennase Rhinolophus

    ferrumequinum

    1 1 x 1 - - - K S

    X X 0 X Großes Mausohr Myotis myotis V V x V 3 3 V W S

    k.A. X 0 X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V * x K S W

    G

    0 0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 1 x 1 0 0 1 K S W

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    N V L E NW PO Art Art RLD RLB sg S O T A Hab

    X X 0 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 x 2 2 1 1 W

    X X 0 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 x 2 2 2 G W K S

    X X 0 X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D x D D D D S K W

    X X 0 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 x 2 V 2 3 K S W

    X X 0 X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii * 3 x 3 3 3 3 W G

    k.A. X 0 X Wasserfledermaus Myotis daubentoni * * x G W

    X 0 0 X Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii * D x - - D - S

    X 0 0 X Wimperfledermaus Myotis emarginatus 2 2 x - - 2 2 S K W

    G

    X X 0 Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor

    (Vespertilio murinus)

    D 2 x 2 3 2 2 G K S

    k.A. X 0 X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * x S K

    Säugetiere ohne Fledermäuse

    0 0 Baumschläfer Dryomys nitedula R R x - - - R W

    k.A. X 0 X Biber Castor fiber V * x G

    0 0 Birkenmaus Sicista betulina 1 G x - G - G W WR

    K

    0 0 Feldhamster Cricetus cricetus 1 2 x 2 1 0 - K

    0 0 Fischotter Lutra lutra 3 1 x 0 1 0 0 G

    k.A. 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius G * x W

    0 0 Luchs Lynx lynx 2 1 x 1 1 0 1 W

    0 0 Wildkatze Felis silvestris 3 1 x 1 1 0 0 W

    Kriechtiere

    X 0 Äskulapnatter Elaphe longissima 2 1 x - 1 1 2 W TS

    X 0 Europäische Sumpfschild-

    kröte

    Emys orbicularis 1 1 x 0 - 1 0 G GN

    0 0 Mauereidechse Podarcis muralis V 1 x - - - 1 TS

    X X 0 X Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 x 3 2 1 2 TS

    0 0 Smaragdeidechse Lacerta viridis 1 1 x - 1 - - TS

    X X 0 X Zauneidechse Lacerta agilis V V x V V V V TS H

    WR S

    Lurche

    0 0 Alpenkammmolch Triturus carnifex * D x - - - D G AM

    k.A. 0 Alpensalamander Salamandra atra * * x W HG

    0 0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 3 1 x 1 - - - G SB W

    X X 0 Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 x 2 2 2 2 G SB W

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    N V L E NW PO Art Art RLD RLB sg S O T A Hab

    X X 0 Kammmolch Triturus cristatus V 2 x 2 2 1 2 G GN

    W

    X X 0 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae G D x D D 3 D G W M

    X 0 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus 3 2 x 2 2 1 - G S

    X X 0 Kreuzkröte Bufo calamita V 2 x 2 2 1 1 G S SB

    L

    X X 0 Laubfrosch Hyla arborea 3 2 x 2 2 2 3 G GN H

    WR F

    X 0 Moorfrosch Rana arvalis 3 1 x 1 1 1 0 G M F

    X X 0 0 Springfrosch Rana dalmatina * 3 x 3 3 2 V G W F

    X X 0 Wechselkröte Bufo viridis 3 1 x 1 1 1 1 G S L

    Fische N S

    X 0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni * D x F D G-F

    Libellen

    0 0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes G G x G - 0 - B S

    0 0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 1 x 1 - 0 1 T S HM

    X 0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 1 x 0 - 1 1 T S

    X 0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 2 1 x 1 1 1 1 HM T

    X X 0 Grüne Keiljungfer, Grüne

    Flussjungfer

    Ophiogomphus cecilia (O.

    serpentinus)

    2 2 x 3 2 2 1 B

    X 0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S.

    braueri)

    2 2 x - 1 1 2 T HM

    KG

    Käfer

    k.A. 0 Großer Eichenbock, Ei-

    chenheldbock

    Cerambyx cerdo 1 1 x WL P

    k.A. 0 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus 1 R x WL

    k.A. 0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x St

    k.A. 0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x WL P

    k.A. 0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x WL

    Tagfalter

    X 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 2 x 1 - 1 2 Wr W F

    0 0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 x 1 - 0 1 Wr W

    0 0 Thymian-Ameisenbläuling Glaucopsyche arion

    (Maculinea arion)

    3 2 x 3 1 0 3 T

    X X 0 Dunkler Wiesenknopf-

    Ameisenbläuling

    Glaucopsyche nausithous

    (Maculinea nausithous)

    V V x 3 3 3 3 Fw

    X X 0 Heller Wiesenknopf-

    Ameisenbläuling

    Glaucopsyche teleius

    (Maculinea teleius)

    2 2 x 2 2 1 2 Fw

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    12055-170428-U12-4-T-saP.docx Seite 30

    N V L E NW PO Art Art RLD RLB sg S O T A Hab

    X 0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 2 x 1 - 1 2 Wr W

    k.A. 0 Flussampfer-Dukatenfalter Lycaena dispar 3 R x F

    0 0 Blauschillernder Feuerfal-

    ter

    Lycaena helle 2 2 x 0 - 0 1 Fw Fq

    0 0 Apollo Parnassius apollo 2 2 x 1 0 - 2 T

    0 0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne 2 2 x 1 0 - 2 Wr W

    Nachtfalter

    0 0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 x 1 0 0 - Wr W

    0 0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata 1 1 x 1 - - - T Wr

    X 0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpinus * V x V 3 * - T W

    Schnecken

    X 0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 x 0 - 1 1 L P

    X 0 Gebänderte Kahnschne-

    cke

    Theodoxus transversalis 1 1 x - 1 1 1 F

    Muscheln

    X X 0 Bachmuschel, Gemeine

    Flussmuschel

    Unio crassus 1 1 x 1 1 1 1 F

    Anmerkungen zu einzelnen Arten / Artengruppen Fledermäuse Die meisten Nachweise der oben genannten Arten beziehen sich auf Einzelfunde von Individuen im Isarauwald (Entfernung zum Wirkraum mehr als drei Kilometern). Dem Wirkraum kommt nur eine geringe Qualität als Jagdhabitat für Fledermäuse zu (weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft), Quartiere sind keine vorhanden. Im Bereich der geplanten Tank- und Rastanlage treten Fledermäuse allenfalls spo-radisch bzw. „auf dem Durchflug“ auf. Reptilien Zauneidechse; Nachweis ca. 2 km südlich des Untersuchungsraums an den Damm-böschungen des Sempt-Flutkanals.

    Schlingnatter; Altnachweis (ASK) aus der Dorfner Au (außerhalb des Untersu-chungsgebietes).

    Amphibien Springfrosch; Altnachweis (ASK) aus der Dorfner Au (außerhalb des Untersu-chungsgebietes).

    Hinweis: Im Rahmen der faunistischen Erhebungen zum Bau der dritten SLB am Münchener Flughafen gelangen in den Isarauen und im übrigen großräumigen Um-griff des Flughafens keine Nachweise des Springfroschs. Möglicherweise handelt es sich bei dem hier genannten Nachweis um eine Verwechslung mit dem Grasfrosch).

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    Tagfalter Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling; Nachweise (ASK, FMG) außerhalb des Wirkraums südlich der A 92 im NSG „Viehlaßmoos“ und den unmittelbar angrenzenden Böschungen des Sempt-Flutkanals.

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    Gefäßpflanzen:

    N V L E NW PO Art Art RLD RLB sg S P K J O H M A Hab

    X 0 Lilienblättrige Becherglo-

    cke

    Adenophora liliifolia 1 1 x 1 WA

    X X 0 Kriechender Scheiberich,

    Kriechender Sellerie

    Apium repens 1 2 x 0 0 0 1 0 2 2 2 GS

    0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x 2 MF

    0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 x 1 00 1 00 00 00 00 LA

    0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x 1 00 GS

    X X 0 Europäischer Frauen-

    schuh

    Cypripedium calceolus 3 3 x 2 2 1 3 2 3 3 WL

    0 Böhmischer Fransenen-

    zian

    Gentianella bohemica 1 1 x 1 MB

    X 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 x 0 00 2 2 3 FN

    0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 2 1 x 0 1 MS

    X 0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 x 0 2 2 GU

    X 0 Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 x 1 1 2 2 2 FN

    0 Froschkraut Luronium nutans 2 00 x 00 GU

    0 Bodensee-

    Vergissmeinnicht

    Myosotis rehsteineri 1 1 x 1 GU

    X 0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 x 1 MK WK

    0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 x 00 2 1 FN

    0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp.

    bavarica

    1 1 x 1 MK

    0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum * R x R R R MF

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    12055-170428-U12-4-T-saP.docx Seite 33

    B Vögel

    Brutvogelarten NW: Nachweise 2009 / 2010 durch Büro Schober

    PO: Status nach Auswertung des Brutvogelatlas für den Quadranten 7537/3 und 4 [B = möglicher-weise brütend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend

    N V L E NW PO Art1 Art RL

    D

    RL

    B

    s

    g S O T A

    0 Alpenbraunelle Prunella collaris R * - - - - R

    k.A. 0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus R * -

    0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus R R - - - - 2

    k.A. X 0 X Amsel Turdus merula * * -

    0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x 1 1 0 1

    k.A. X 0 X Bachstelze Motacilla alba * * -

    k.A. 0 Bartmeise Panurus biarmicus * R -

    X X 0 0 D Baumfalke Falco subbuteo 3 * x V V V V

    X X 0 0 C Baumpieper Anthus trivialis 3 2 - V V 2 3

    X X 0 0 B Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x 1 1 1 1

    k.A. 0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli * * x

    0 0 Bergpieper Anthus spinoletta * * - - 1 - V

    X X 0 0 C Beutelmeise Remiz pendulinus * V - 3 1 3 1

    X 0 Bienenfresser Merops apiaster * R x II - 2 II

    k.A. 0 Birkenzeisig Carduelis flammea * * -

    0 0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 1 x 1 1 0 1

    k.A. X 0 X Blässhuhn Fulica atra * * -

    X X 0 0 C Blaukehlchen Luscinia svecica * * x V 2 V 2

    k.A. X 0 X Blaumeise Parus caeruleus * * -

    X X 0 0 C Bluthänfling Carduelis cannabina 3 2 - 3 3 3 3

    0 0 Brachpieper Anthus campestris 1 0 x 1 1 - -

    X 0 Brandgans Tadorna tadorna * R - - - R -

    X 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 1 - 2 2 1 2

    k.A. X 0 X Buchfink Fringilla coelebs * * -

    k.A. X 0 X Buntspecht Dendrocopos major * * -

    X 0 Dohle Corvus monedula * V - 3 3 V V

    k.A. X 0 C Dorngrasmücke Sylvia communis * V -

    0 0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus * * x - 2 - 2

    X 0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus * 3 x 2 2 2 2

    k.A. X 0 D Eichelhäher Garrulus glandarius * * -

    0 0 Eiderente Somateria mollissima * ♦ - R - - -

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    N V L E NW PO Art1 Art RL

    D

    RL

    B

    s

    g S O T A

    X X 0 0 X Eisvogel Alcedo atthis * 3 x V 3 3 3

    k.A. X 0 X Elster Pica pica * * -

    k.A. X 0 B Erlenzeisig Carduelis spinus * * -

    X X X X Feldlerche Alauda arvensis 3 3 - 3 3 V 3

    k.A. X 0 C Feldschwirl Locustella naevia 3 V -

    X X X X Feldsperling Passer montanus V V - V V V V

    0 0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris R R x - - - 2

    k.A. X 0 B Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra * * -

    0 0 Fischadler Pandion haliaetus 3 1 x 2 - - 0

    k.A. X 0 X Fitis Phylloscopus trochilus * * -

    X X 0 0 D Flussregenpfeifer Charadrius dubius * 3 x V 3 V 3

    X 0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 2 3 x - 0 1 1

    X 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 2 1 x 1 1 1 1

    X X 0 0 D Gänsesäger Mergus merganser V * - - 1 2 2

    k.A. X 0 D Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * -

    k.A. X 0 X Gartengrasmücke Sylvia borin * * -

    X X 0 0 D Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V 3 - 3 3 3 3

    k.A. X 0 X Gebirgsstelze Motacilla cinerea * * -

    k.A. X 0 C Gelbspötter Hippolais icterina * 3 -

    k.A. X 0 C Gimpel Pyrrhula pyrrhula * * -

    k.A. X 0 X Girlitz Serinus serinus * * -

    X X X X Goldammer Emberiza citrinella V * - V * V 3

    X 0 Grauammer Miliaria calandra V 1 x 1 1 1 0

    k.A. X 0 B Graugans Anser anser * * -

    X 0 Graureiher Ardea cinerea * V - V V V V

    k.A. X 0 C Grauschnäpper Muscicapa striata V * -

    X X 0 0 B Grauspecht Picus canus 2 3 x 3 3 2 V

    X X 0 0 X Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x 1 1 1 1

    k.A. X 0 X Grünfink Carduelis chloris * * -

    k.A. 0 Grünschenkel Tringa nebularia (V

    G)

    ♦ -

    X X 0 0 X Grünspecht Picus viridis * * x V V 3 V

    X X 0 0 Habicht Accipiter gentilis * V x V V 3 3

    0 0 Habichtskauz Strix uralensis R R x - 2 - -

    X X 0 0 C Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 3 3 x V II V -

    0 0 Haselhuhn Bonasa bonasia 2 3 - V V 0 V

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    N V L E NW PO Art1 Art RL

    D

    RL

    B

    s

    g S O T A

    0 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 x 1 1 0 -

    k.A. 0 Haubenmeise Parus cristatus * * -

    k.A. X 0 D Haubentaucher Podiceps cristatus * * -

    k.A. X 0 X Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * -

    k.A. X 0 X Haussperling Passer domesticus V V -

    k.A. X 0 X Heckenbraunelle Prunella modularis * * -

    X 0 Heidelerche Lullula arborea V 2 x 1 1 1 0

    k.A. X 0 D Höckerschwan Cygnus olor * * -

    X 0 Hohltaube Columba oenas * * - V V 3 3

    k.A. X 0 X Jagdfasan Phasianus colchicus ♦ ♦ -

    k.A. 0 Kanadagans B